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08.11.2024 , 14:36 Uhr
Wann bitte schön war sie nah am Sieg? Nur bei einigen eiligst und absolut schlecht organisierten Umfragen, die heute nur noch peinlich wirken. Sie hat keinen Swing-State geholt und absolut rund 12 Millionen Stimmen weniger, als Biden 2020. Die Wahl war für Harris und die Demokraten eine absolute Katastrophe...
zum Beitrag05.11.2024 , 19:51 Uhr
Detaillierte Antwort hier: www.lto.de/recht/h...ldaten-in-russland
Kurzform: Wenn die Nordkoreanische Armee unter eigener Flagge und mit eigenen Offizieren am Krieg teilnehmen würde, dann ja. Wenn sie aber - wovon bislang eher auszugehen ist - unter russischem Kommando stehen und sogar russische Uniformen tragen, dann wohl eher nicht. Die Fremdenlegion wird auch Frankreich zugeordnet, nicht denjenigen Staaten, aus denen die einzelnen Soldaten stammen.
zum Beitrag04.11.2024 , 13:07 Uhr
Ob der DFB Behrens wirklich bestrafen könnte, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Einerseits würde es sich als Problem darstellen, dass Behrens seine Äußerung nicht auf dem Platz, also abseits vom Spielbetrieb getätigt hat, was die direkte Ahndung eines Vergehens gegen die Statuten erschwert. Schwerer aber noch wirkt, dass der DFB sich seit einigen Jahren quasi selbst in eine Bredouille hineinmanövriert hat. Spätestens nach den massiven Statements von Spielern im Zuge des Mordes an George Floyd, als Spieler u.a. von Schalke, Dortmung und Gladbach ihre Wut auf dem Platz kundtaten und der DFB auf eine Ahndung verzichtete, hat dies die Rechtssicherheit der Verbandsregeln deutlich verschlechtert. Wer also bestimmte Äußerungen zulässt, bekommt dann natürlich Schwierigkeiten, andere, die dem Verband nicht gefallen aber keinen Straftatbestand erfüllen und nicht gegen feste Statuten verstoßen (z.B. rassistische Äußerungen sind immer ahndungsfähig), zu verbieten. Ich denke, die Stille aus der Verbandsetage beruht eher auf Wissen der eigenen Machtlosigkeit, als von fehlendem Willen.
zum Beitrag11.10.2024 , 15:24 Uhr
Ich stimme der Aussage der Autorin (überraschend, aber verdient) nicht zu. Dies impliziert Alternativlosigkeit. Mir würden aber aus dem Stehgreif heraus zwei oder drei Dutzend Autoren und Autorinnen einfallen, die mindestens ebenbürtig neben der Ausgezeichneten stehen. Von daher würde ich den Titel dahingehend abwandeln: Überraschend, aber nicht unverdient.
zum Beitrag11.10.2024 , 14:56 Uhr
Das mit der Überlastung ist genau das Problem. Die Ordnungsämter der Städte sind in der Regel nur mit einer Handvoll "Politessen", d.h. Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr, ausgestattet. In einschlägigen Publikationen gehen Stadtplaner davon aus, dass durchschnittlich gerade einmal 2-4% des Verkehrsweges mit der Personalausstattung kontrollierbar sei. Die Polizei hingegen ist bei Verstößen im ruhenden Verkehr (= Parkverstöße) nicht zuständig, würde sie einen "Strafzettel" schreiben, wäre dieser vor Gericht regelmäßig anfechtbar. Damit sollte sichergestellt werden, dass die Polizei ihren "eigentlichen" Aufgaben der Gefahrenabwehr nachgehen kann und nicht von Stadtverwaltungen als "Politesse" missbraucht wird. Es müssen also Regeln und Gesetze geändert werden, um das Gehwegparken effektiv zu unterbinden. Entweder muss die Personalausstattung der Kommunen angepasst oder der Aufgabenbereich der Polizei erweitert werden.
zum Beitrag05.10.2024 , 22:32 Uhr
Mal in § 240 Abs. 2 StPO hineinschauen. Der Angeklagte hat das Recht, sämtliche Beweispersonen zu befragen, also Zeugen, sachverständige Zeugen und Gutachter. Einzige Ausnahme: er darf einen Mitangeklagten nicht selbst befragen.
zum Beitrag01.10.2024 , 22:11 Uhr
Als wäre die Änderung der Satzung einer Erbstiftung eine Kleinigkeit. Sie ist von Gesetzeswegen nur in besonderen Ausnahmefällen vorgesehen, die mit Hürden versehen sind, die dem Mount Everest geichen. Und ein kleiner, sich selbst leider viel zu wichtig nehmender Bürgermeister hat da eigentlich gar nicht mit zu reden - zum Glück, vielleicht. Wenn schon die bloße Mitgliedschaft in der NSDAP ausreichen soll, um den Stab auch nach dem Ableben zu brechen, wieso werden bei CDU, FDP und auch der SPD Politiker mit Parteibuch (nein, nicht der Partei nach '45) immer noch ehrend erwähnt? Warum sind in den Museen Werke von Künstlern wie selbstverständlich ausgestellt, obwohl sie PG waren? Wenn mein verehrter Bürgermeister - den ich nicht gewählt habe - tatsächlich reinen Tisch machen will, dann sollte er sowohl das Russ-Haus als auch die von Frau Ruß bezahlten und den Museen gestifteten Kunstwerke verschenken (ein Verkauf wäre ja wohl so etwas wie Blutgeld, dass kann er sicher nicht mit seinem Gewissen vereinbaren).
zum Beitrag11.09.2024 , 14:55 Uhr
Von einem klaren Sieg für Harris zu sprechen, halte ich für vorschnell. Sicherlich ist es ihr gelungen, die eigene Wahlklientel zu begeistern und die Trumpisten zu ärgern. Aber für die Wahl wird das wenig ausschlaggebend sein, es bedarf der Stimmen der Unentschlossenen, der traditionellen Wechselwähler und der Nichtwähler. Und diesen hat sie meiner Ansicht nach erstaunlich wenig geboten. Sie hat die Angriffe Trups gut pariert, aber eben auch nicht mehr. Als unentschlossener amerikanischer Wähler wäre ich am Tag eins nach der Duell genauso schlau, wie davor.
zum Beitrag29.08.2024 , 15:45 Uhr
Nun ja, ich denke, Bewährung geht hier schon in Ordnung. Bei der Strafzumessung werden immer auch "Nebenfolgen" eines Urteils mit einbezogen. Der Beschuldigte hier würde seinen Beruf sowie Pensionsansprüche verlieren, was einer "Geldstrafe" von mehreren 100k Euro entspräche (vorausgesetzt, er erreicht das durchschnittliche Lebensalter). Auch dürfte er vermutlich nie mehr - auch nicht als Rechtsanwalt - in seinem Berufsfeld tätig werden können. Das darf und soll das Gericht durchaus berücksichtigen. Weiterhin halte ich den Fall nicht für einen schweren Fall von Rechtsbeugung und der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. In vergleichbaren schweren Fällen werden unter Vorsatz oder billigender Inkaufnahme unschuldige Menschen ins Gefängnis gezwungen, hier wurde niemand in seinen Rechten verletzt, da das Urteil keinerlei Auswirkungen entfalten konnte. Da kann man im unteren Bereich des Strafmaßes bleiben.
zum Beitrag27.08.2024 , 16:59 Uhr
Zitat René Muschter: "(...) Kanada erreicht im Freedom in the World Freiheitsindex 2024 insgesamt 97 von 100 Punkten und ist neben Uruguay das freiste Land in Nord- und Südamerika einschließlich der Karibik. Kanada wurde im Jahr 2024 mit 39 von 40 möglichen Indexpunkten in der Dimension "Politische Rechte" und mit 58 von 60 möglichen Indexpunkten in der Dimension "Bürgerliche Rechte" bewertet (...)". Dennoch ist es kanadischen Diensten erlaubt, anlasslos sowohl inländische als auch jede ausländische Kommunikation zu überwachen und auszuspähen. Dies hat Deutschland schon öfters geholfen, gerade auch bei der Dingfestmachung von Online-Pädos. Scheinbar scheint niemand in dem Land dies als schwere Einschränkung der Grundrechte zu verstehen...
zum Beitrag15.08.2024 , 20:09 Uhr
Sie widersprechen sich. Jäger und Köche brauchen ihre Messer, jedoch ist nicht nur die Piste oder der Club Öffentlichkeit. Auch der Weg von und zur Arbeit ist öffentlicher Raum und würde unter ein generelles Führverbot für Messer fallen. Allerdings sind sog. "berechtigte Führungsgruppen" schon heute angehalten, ihre (waffenähnlichen) Messer in verschlossenen Behältnissen, also nicht griffbereit, zu transportieren.
zum Beitrag15.08.2024 , 20:00 Uhr
Das klassische Taschenmesser ist ein Zweihandmesser. Diese sind mit weit großzügigeren Klingenlängen auch heute erlaubt und ich habe dem Gesetzesentwurf nicht entnehmen können, dass sich hier viel ändern soll. Ich denke, das gute, alte Victorinox darf auch weiterhin ihr treuer Begleiter sein.
zum Beitrag09.08.2024 , 17:37 Uhr
Ja, ja, der bessere deutsche Staat, der den Antifaschismus übers Herz tätowiert, Militär, Justiz, ach, die ganze Gesellschaft von nationalsozialistischem Ballast befreit hat - nachdem er besonders "wichtigen" Protagonisten neue Identitäten verschaffte oder belastende Akten schlicht vernichtet hatte um kein Humankapital zu verschwenden... Auch was die Aufarbeitung hinsichtlich der Vernichtung der Juden betrifft, ein nicht ganz so gutes Bild. Entschädigung für überlebende Opfer? Gar Restitution von Nazis enteignetem Besitz an die früheren Eigentümer? Eine "Ausplünderung Deutschlands und der deutschen Bevölkerung" und "Verschiebung von deutschem Volksvermögen“ zugunsten amerikanischer und „jüdischer Monopolkapitalisten“ - sowas konnte man natürlich nicht in Betracht ziehen....
zum Beitrag04.08.2024 , 20:18 Uhr
Die Staatsanwaltschaft mit dem Verfassungsschutz zu vergleichen ist das Äpfel- und Birnenspiel. Die Staatsanwaltschaft darf den Arbeitgeber erst informieren, wenn 1. das Strafverfahren soweit fortgeschritten ist, dass von einem gefestigten Tatverdacht auszugehen ist (d.h. es müsste eigentlich bereits Anklage erhoben worden sein) und 2. die angeklagte Tat eine Verletzung der Berufsausübungspflichten zum Inhalt hat, bzw. es müssen sich Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung des Beschuldigten für seine berufliche Tätigkeit ergeben. Wenn gegen einen Berufskraftfahrer wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss Anklage erhoben wird, dann ist der Arbeitgeber zu informieren. Wenn der Berufskraftfahrer wegen Beleidigung oder Sachbeschädigung angeklagt wird, dann nicht. Was in den Bericht des Verfassungsschutzes einfließt, erfährt der Betroffene häufig gar nicht und er kann sich auch nicht ohne weiteres dagegen wehren. Es handelt sich teilweise um Vermutungen und Verdächtigungen seitens Dritter, die von der Behörde teilweise ungeprüft übernommen werden. Dies mag im vorliegenden Fall nicht so sein, aber die Klage hat ja grundstzliche Bedeutung.
zum Beitrag29.07.2024 , 14:25 Uhr
Er hat nie in der DDR gelebt, hatte also kaum Bezugspunkte dazu. Politisch scheint er sich lieber an seiner neuen Heimat abgearbeitet zu haben, er war unaufhaltsamer Kritiker der mangelnden Aufarbeitung der NS-Zeit, der Re-Militarisierung, jeglicher Einschränkung der Pressefreiheit (auch wenn sie als "Jugendschutz" bezeichnet wurde) und des Vietnam-Krieges. Für das Kabarett hat er kaum einen Kritikpunkt in Westdeutschland ausgelassen....
zum Beitrag18.07.2024 , 17:51 Uhr
Ein verbundweites Defizit "in achtstelliger Millionenhöhe" ist nicht nur vage, ich denke, seit der Hyperinflation 1923 dürfte ein solcher Betrag nirgendwo mehr in (deutschen) Bilanzbüchern aufgetreten sein...
zum Beitrag16.07.2024 , 20:15 Uhr
Indem bei Einnahme-Ausgaberechnung ein Betrag von 45.000 € nicht überschritten wird. Für jeden zusätzlich verdienten Euro werden schon jetzt Körperschaftssteuer fällig und sollten Gewinne ausgeschüttet oder satzungswidrig ausgegeben werden, ist die Gemeinnützigkeit ganz schnell weg. Niemand verlangt von einem gemeinnützigen Verein, sich allein auf Spenden zu verlassen. Auch der Tierschutzverein verkauft Kalender und Postkarten. Den von ihnen behaupteten Widerspruch kann ich daher nicht wirklich erkennen.
zum Beitrag23.06.2024 , 14:44 Uhr
Es bleibt tatächlich ohne Konsequenzen, denn grundsätzlich ist ein solches Konzept (Abweichung von der Rechtssprechung der Bundesgerichte) durchaus gewollt. Die Bundesgerichte (ich nehme hier beispielhaft den BGH) sind eine reine Revisionsinstanz, d.h. es gibt kein Strafverfahren, bei dem der BGH als Erstinstanz die Beweisaufnahme durchführt. Er ist immer letzte Instanz und nur für die Überprüfung und Kontrolle (prozess-)rechtlicher Einzelfragen zuständig. Um den Instanzgerichten eine Art "Arbeits- und Handlungsmuster" vorzugeben, trifft er Grundsatzentscheidungen, die regelmäßig bindend sind. Der Begriff "regelmäßig" ist jedoch auch als Einschränkung zu verstehen, d.h. er ist nicht in Stein gemeißelt und für alle Zeiten gültig. Auch die Rechtsprechung der Bundesgerichte kann sich ändern und um dies zu erreichen, muss ein Amts- oder Landgericht von der regelmäßigen Rechtsprechung abweichen. Sind die Urteilsgründe dann schlecht, so wird der BGH das Urteil im Instanzenweg kassieren. SInd die Gründe jedoch nachvollziehbar und gut argumentiert, so wird der BGH das Urteil bestätigen und so unter Umständen zu einem neuen, von alter Rechtsprechung abweichenden, Grundsatzurteil gelangen.
zum Beitrag17.06.2024 , 13:51 Uhr
Zitat: "Es wäre nicht die Aufgabe des Wissenschaftsministeriums gewesen, politische Äußerungen von unabhängigen Wissenschaftlern auf ihre mögliche strafrechtliche Relevanz zu "prüfen" und zu bewerten, sondern einzig der zuständigen Staatsanwaltschaft." Falsch. Neben dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gilt auch für das disziplinarrechtliche Ermittlungsverfahren (§ 17 Abs. 1 BDG) der Legalitätsgrundsatz. D.h., wenn ein Dienstvergehen bekannt wird oder der Vedacht eines solchen aufkommt, ist der Dienstherr unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen ebenfalls verpflichtet, ein Disziplinarverfahren eigenständig zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Sobald jedoch ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wird, ruht das Disziplinarverfahren bis zu dessen Abschluss, da die sich dort ergebenen Ermittlungsergebnisse für das Disziplinarverfahren bindend sind. Sollte das strafrechtliche Verfahren zu keiner Anklage führen, kann das Disziplinarverfahren trotzdem weitergeführt werden.
zum Beitrag13.06.2024 , 20:57 Uhr
Bei dem Vorschlag beißt sich leider die Katze in den Schwanz. Sollten die Entwicklungsländer irgendwelche Guthaben oder Werte beschlagnahmen, werden sie garantiert nirgends auf der Welt noch einen Kredit erhalten. Das Eigentum muss quasi uneingeschränkt garantiert sein, sonst wird weder ein Staat und schon gar keine Bank auch nur einen Cent als Kredit investieren. Aber auch der Gedanke, die Kreditkosten (also Zins und Tilgung) aus den Zinsen beschlagnahmter Güter und Werte zu decken, halte ich für falsch gerechnet. Man wundert sich, wie wenig in der Vergangenheit in Entwicklungsländern investiert wurde. In Schwellenländern - ja, in Industrienationen - selbstverständlich. Aber außer im Textilbereich, wo z.B. in Vietnam einige europäische und amerikanische Unternehmen eigene Fabriken betreiben, wird ansonsten gar nicht, oder nur über landeseigene Sub-Unternehmen Ware hergestellt. Da kommt also bei einer Beschlagnahme nicht wirklich viel zusammen...
zum Beitrag06.06.2024 , 22:01 Uhr
Beim ersten Mal Lesen dachte ich, es ist Satire. Beispielhaft sei das Verhalten der TU-Präsidentin, ernsthaft? Sie preist die leeren Floskeln, die fast immer eine "Entschuldigung" ausmachen, als geradewegs persönliche Leistung an, bereits in sich so großartig, dass man den eigentlich einzigen Weg, persönlich Reue zu zeigen, nämlich aus eigenem Fehlverhalten Konsequenzen zu ziehen, einfach übergeht. So und nicht anders definiere ich eine billige Entschuldigung. Und die Uni macht wahrscheinlich mit! Was soll sie auch anderes tun, bei erforderlicher Zweidrittelmehrheit? Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie salonfähig akademischer Antisemitismus an deutschen Hochschulen (wieder) ist. Es ist ja nicht allein ihr Herzchen-Like, wie kommt eine gebildete Frau in verantwortungsvoller Position überhaupt auf ein solches X-Profil, ein in jedem Post vor Hass triefender Propagandakanal? Nach solchen Kanälen muss man eigentlich gezielt suchen, es sei denn, man treibt sich in Kreisen um, die ich als nicht unbedingt vereinbar mit der demokratischen Grundordnung dieses Landes halte. Doch das scheint kein Grund mehr zu sein, die Amtsbefähigung einer Person in Zweifel zu ziehen. Traurig!
zum Beitrag29.05.2024 , 15:30 Uhr
Der Vergleich zwischen us-amerikanischen und deutschen Staatsanälten hinkt gewaltig. In Deutschland herrscht bei der Strafverfolgung das Legalitätsprinzip. D.h. sobald eine staatliche Stelle (nicht zwingend die Staatsanwaltschaft) Kenntnis einer möglichen Straftat erlangt (sog. Anfangsverdacht) sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen und gegebenenfalls Anklage zu erheben. Es ist also vollkommen egal, welches Parteibuch der Staatsanwalt besitzt, es kommt ausschließlich darauf an, ob sich aus dem Anfangsverdacht ein eine Anklage rechtfertigender dringender Tatverdacht ergibt. Dies wird nicht vom Staatsanwalt entschieden, sondern von einem Gericht, welches die Anklage entweder zulässt, oder ablehnt - also ein absolut rechtsstaatliches Verfahren. Bei dem in den USA herrschenden Opportunitätsprinzip, bei dem die Entscheidung, ob ermittelt und Anklage erhoben wird, allein in der Hand des Staatsanwaltes liegt, gebe ich ihnen durchaus recht - da hat ein solches Verfahren durchaus ein "G'schmäckle"...
zum Beitrag25.05.2024 , 16:21 Uhr
Als Begründung kann z.B. § 104 BetrVerfG herangezogen werden: "Hat ein Arbeitnehmer durch gesetzwidriges Verhalten (...) insbesondere durch rassistische oder fremdenfeindliche Betätigungen, den Betriebsfrieden wiederholt ernstlich gestört, so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung (...) verlangen". Bei Handlungen, die den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, haben ArbGerichte wiederholt eine Abmahnug als entberlich angesehen, wenn bei derartigen Delikten von einer gefestigten Weltanschauung ausgegangen werden kann. Dies wäre vom Gericht im Falle einer Kündigungsschutzklage natürlich zu klären. Weiterhin steht dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu, eine sog. Tatkündigung auszusprechen. Bei einer Tatkündigung spricht der Arbeitgeber die außerordentliche Kündigung aus, da er davon überzeugt ist, dass der Arbeitnehmer die vorgeworfene schwerwiegende Pflichtverletzung oder das strafbare Verhalten (hier Volksverhetzung) tatsächlich begangen hat. Für die eindeutigen Beweise ist dank der Filmaufnahmen und deren Veröffentlichung (daher kein Verwertungsverbot wg. Datenschutz erkennbar) ausreichend gesorgt.
zum Beitrag24.05.2024 , 19:00 Uhr
Erst mal lesen, bevor man wild in der Gegend herumschreibt! Gem. Art. 79 GG unterfallen von den Grundrechten lediglich die Art. 1 und 20 GG dem ewigen Bestandsschutz. Der Rest, also auch Art. 16a GG kann mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag und -rat jederzeit geändert werden.
zum Beitrag24.05.2024 , 13:55 Uhr
Das mit dem Hausrecht ist so eine Sache... Eine Gaststätte, ein Supermark oder irgend ein anderes von (Privat-)Leuten geführtes Unternehmen hat da erst mal kein Problem. Die Hamburger Hochbahn AG wird zwar nach privatrechtlichen Grundsätzen geführt, befindet sich jedoch im Alleinbesitz der Stadt Hamburg und ist somit einem staatlichen Unternehmen gleichgestellt. Damit ist es im Gegensatz zu Privatleuten Adressat der Grundrechte. Das BVerfG hat mehrfach klargestellt, dass sich der Staat durch die Auslagerung seiner wirtschaftlichen Aktivitäten in eine privatrechtliche Form (z.B. GmbH oder AG) nicht von seiner Verpflichtung der Wahrung der Grundrechte befreien kann, sie gelten weiterhin so, als würde staatlich gehandelt. Dementsprechend ist es sehr fragwürdig, ob ein Hausrecht, welches mt Grundrechten kollidiert, vor Gericht Bestand haben würde. Beim Rauchen oder Alkoholkonsum ist das noch unbedeutend, Art. 2 GG hat nicht den Anspruch, die freie Entfaltung der Persönlichkeit jederzeit und an jedem beliebigen Ort zu gewährleisten, ob das auch fürs Betteln gilt, müssten erst die Gerichte entscheiden.
zum Beitrag20.05.2024 , 19:37 Uhr
Für etwas müssen Juristen doch gut sein und Soziologen, Politologen etc. Für den juristischen Laien mag eine feste Definition hilfreich erscheinen, die MacherInnen des Grundgesetzes haben jedoch bewusst und in voller Absicht darauf verzichtet. Denn eine Definition bringt nicht nur Klarheit, sie engt auch ein. Denn was nicht positiv als Kriterium in der Definition aufgeführt wird, ist somit nicht geschützt. Eine exakte Definition des Begriffs der Menschenwürde hätte damit kurioser Weise schon einen Verstoß gegen den Schutzgehalt des Art. 1 GG dargestellt. Dieser besagt nämlich, die Würde des Menschen IST unantastbar. Eine Begrenzung durch eine Definition ist ebenso wenig vorgesehen, wie ein simpler Rückgriff auf ältere Entscheidungen des BVerfG, dementsprechend sind Entscheidungen des Gerichts hinsichtlich Art. 1 GG immer Einzelfallentscheidungen, niemals Grundsatzentscheidungen. 1950 konnte ein prügelnder Lehrer noch hinsichtlich moralisch-ethischem Grundkodex der frühen BRD als verfassungskonform angesehen werden, heute undenkbar. Und natürlich wäre der Gebrauch einer Peitsche hinsichtlich Strafgesetzbuch und Art. 1 absolut verwerflich, gleiches gilt jedoch nicht für VerfechterInnen einer BDSM-Romantik, für die das GG aber gleichermaßen Geltung hat. Es ist immer der Einzelfall und das Verhältnis des Grundrechtsträgers zum Sachverhalt, der die Entscheidung prägt und dies widerspricht einer festen Definition. Desweiteren wird eine Definition in Fachkreisen auch aus einem anderen Grund abgelehnt. Es ist der Gesetzgeber, dem das Recht zusteht, Definitionen ins Gesetz zu schreiben. Die Grundrechte sind jedoch als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat konzpiert, d.h. derjenige, der durch das Gesetz verpflichtet wird, soll gleichzeitig derjenige sein, der den Inhalt des Gesetzes definiert (und somit für sich günstig auslegen kann) - dies wird als Widerspruch in sich betrachtet und weitläufig abgelehnt - wenngleich einige dies kritisch als Ist-Zustand betrachten.
zum Beitrag16.05.2024 , 17:26 Uhr
Mensch braucht gemäß Anlage 2 zum Waffengestz Nr. 1.3.6 gar keinen Waffenschein. Besitzt das Elektroimpulsgerät ein amtliches Prüfzeichen, ist der Besitz und das Führen legal. Besitzt der "Taser" dieses Prüfzeihen nicht, oder handelt es sich um ein Distanz-elektroimpulsgerät, die mit einem Flüssigkeitsstrahl arbeiten, ist der Besitz ohnehin verboten - da gibt es auch keinen Waffenschein für.
zum Beitrag30.04.2024 , 23:58 Uhr
Was die Verfasserin scheinbar begehrt, war unter dem Begriff "gesundes Volksempfinden" fast zwölf Jahre lang Grundsatz deutscher Rechtsprechung. Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
zum Beitrag16.04.2024 , 19:30 Uhr
Theoretisch gesehen eine gute Idee, für manchen Privatvermieter sicherlich auch eine auf absehbare Zeit gehbare Alternative. Bei einem institutionellen und am Aktienmarkt gelisteten Unternehmen tauchen da allerdings einige Hürden und Probleme auf. Und die hat ausgerechnet der ach so fürsorgliche Staat eingerichtet. Wird ein gewisser Mietzins unterschritten (ca. 40% unterhalb des Mietspiegels), so nimmt das Finanzamt für den Vermieter sog. Liebhaberei an, d.h. für das Finanzamt fehlt die Absicht, mit der Vermietung einen Gewinn erzielen zu wollen. Die Folgen sind für den Vermieter vielfältig und keine davon ist für ihn gut. Man stelle sich vor, ein Pendler müsste jeden Tag 100 Kilometer zur Arbeit fahren und das Finanzamt würde sagen: Die Strecke geht durch so schöne Natur, da dient ihre Fahrt der Entspannung, deshalb verweigern wir ihnen die Inanspruchnahme der Kilometerpauschale. Der Vermieter müsste also den erhaltenen Mietzins voll versteuern, könnte jedoch angefallene Aufwendungen (z.B. die Kosten der Renovierung) nicht gegenrechnen. Und zu allem Überfluss hat das Finanzamt sogar in Ausnahmefällen das Recht, die Miete fiktiv (d.h. rechnerisch) zu erhöhen, als würde die ortsübliche Miete gezahlt. Das kann einen Vermieter teuer zu stehen kommen, vor allem, wenn es sich um eine Aktiengesellschaft handelt. Der Investor ist eigentlicher Eigentümer der Gesellschaft und er kauft Firmenanteile ja gerade, um einen Gewinn zu erzielen. Arbeitet das (eigentlich ja nur "treuhänderisch" tätige) Management dem entgegen, so kann jeder Aktionär, der auch nur eine einzige Aktie besitzt, den Vorstand im Prinzip verklagen.
zum Beitrag10.04.2024 , 15:52 Uhr
Abgesehen davon, dass der Begriff des sog. "Overkills" höchst problematisch ist und daher in der Presse deutlich weitere Verbreitung gefunden hat, als in der Kriminalistik oder Kriminologie, ist die Schlussfolgerung viele Schüsse können keine Notwehr darstellen nicht haltbar, weil schlicht falsch. Schon allein das Gedankenexperiment, welcher Schuss denn tödlich war, zeigt die Problematik. War es der erste Schuss oder die Nr. 8? Gibt der oder die Beamte einen Schuss ab und die Person bewegt sich weiter auf sie zu, so weiß sie ja nicht einmal, ob sie überhaupt getroffen hat - Fehlschüsse sind stressbedingt alles andere als selten. Die Ausbildung der Polizei befolgt daher folgendes Schema: Wenn du schießt, dann solange, bis die Person am Boden liegt oder das Magazin leergeschossen ist. Klingt brutal, ist es auch. Aber grundsätzlich gilt nun einmal in solchen Situationen der Primat der Eigensicherung. Prof. Feltes hat das Dilemma im Gespräch gut auf den Punkt gebracht. Jeder Einsatz muss in zwei Phasen eingeteilt werden, vor der Abgabe von Schüssen und alles danach. Der Einsatz der Schusswaffe stellt eine Zäsur dar, welche die Situation allein aufgrund der (gewollten oder ungewollten) tödlichen Wirkung fundamental verändert. Daher muss die Ausbildung mehr darauf eingestellt werden, diese Phase 2 unter allen möglichen Umständen zu vermeiden. Hierin liegt der einzige Ansatzpunkt, um wirksam vermeidbare Todesfälle zu verhindern.
zum Beitrag08.04.2024 , 12:03 Uhr
Meine Güte, stimmt endlich ab und bringt diese unsägliche Geschichte zu einem Ende! Das Ergebnis ist mir dabei vollkommen egal, ich kann nur nicht mehr die verlogenen und von erkennbarem Klassismus getragenen "Argumente" der Stadiongegner ertragen, ebenso wenig die reflexartigen Entgegnungen der Befürworter, die auch irgendwie an Sandkasten und Kita erinnern. "Wenn wir das Stadion bauen, haben wir kein Geld mehr für Schulen, Kitas und die Fahrpreise für Busse müssen erhöht werden..." Als würde ein Euro mehr in Schulen investiert, wenn das Stadion nicht gebaut würde! Und die Buspreise werden gefühlt jedes Jahr erhöht. Komischerweise hat keiner der sich jetzt im Rat so finanziell vorsichtig und sozial gebärdenden Mitglieder dies Argumention vorgebracht, als für das neue Schwimmbad 36 Mio freigestellt wurden plus 11 Mio für ein Energiekonzept - und das, wo die Stadt bereits eines der modernsten Bäder hat. Die 2,2 Mio jährliches Defizit werden dann wohl auch deutlich gerissen werden, aber egal. Fast 30 Mio (davon 25% durch die Stadt) Defizit beim Theater, das gerade einmal in der Lage ist, 12 Prozent seiner Kosten durch Einnahmen zu generieren? In Osnabrück liegt der Zuschuss beim Theater bei weniger als der Hälfte dieser Summe und sie spielen doch. Aber Kritik daran ist ein Tabu. Nein, Geld kann in Oldenburg nicht fehlen. Sonst würde man sorgsamer mit den Einnahmen umgehen. Es muss also einen anderen Grund haben, weshalb gerade ein Fussballstadion derart polarisiert. Für die Basketballer wurde ja auch auf Kosten der Stadt eine Halle hingesetzt. Ach nein, als die EWE Baskets der Ansicht waren, die Halle wäre doch etwas zu klein, wurde gleich noch eine zweite Halle dazugebaut. Sagen wir, wie es ist: In Sachsen will man keine Ausländer, in Oldenburg will das selbsternannte Bildungsbürgertum keine grölenden Fussballfans. Und dafür ist jedes blöde Argument recht. Bitte, lieber Gott, lass' die Farce enden!!!
zum Beitrag23.03.2024 , 19:25 Uhr
Wie bereits im Artikel erwähnt, sollen alle noch ausstehenden Verfahren gebündelt werden. D.h. in dem Prozess werden sämtliche Anklagen zur Verhandlung gebracht und am Ende aus den einzelnen Strafen eine Gesamtstrafe gebildet. Er würde also faktisch nur eine Strafe erhalten und diese würde ziemlich sicher (da braucht man keine Glaskugel) deutlich unterhalb von 360 Tagessätzen liegen. Sicher bin ich deshalb, weil im Prozess immer auch die Situation des Angeklagten berücksichtigt werden muss. Bei einem Beamten bedeutet dies, dass auch mögliche beamtenrechtliche Folgen bereits in das (Straf-)Urteil mit einfließen müssen. Aber das alles ist vollkommen egal, sobald ein Strafbefehl ergeht. Selbst wenn er auf die höchstmögliche Strafe (1 Jahr Haft bzw. 360 Tagessätze) lautet, schließt dies eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis immer aus. Denn zwingende Voraussetzung für die Entfernung aus dem Dienstverhältnis ist ein strafgerichtliches Urteil - und dies ergeht beim Strafbefehlsverfahren ja gerade nicht.
zum Beitrag22.03.2024 , 16:15 Uhr
Vielleicht, weil es zu den spezifischen Aufgaben der Stafverfolgungsbehörden gehört, flüchtige mutmaßliche Straftäter zu verfolgen...? Zumindest solange, wie die Straftaten nicht der Verjährung unterfallen. Und das Scheinargument der Blindheit auf dem rechten Auge (nur im vorliegenden Fall!) wird doch schon dadurch widerlegt, dass die Polizei 30 (!) Jahre benörigte, um zu einem Erfolg zu kommen.
zum Beitrag22.03.2024 , 16:04 Uhr
"Organisation Condor"? Seid ihr sicher?
zum Beitrag18.03.2024 , 14:00 Uhr
"Die Gerichte sind unabhängig..." Ich finde es sonderbar, dass diese Ansicht in der Presse immer dann lautstark vertreten wird, wenn das Urteil nicht gefällt. Als Form der Kritik, dass das Rechtssystem nicht so funktioniert, wie der Autor es sich wünscht. Dabei ist der Satz schon in sich zumindest stark verkürzt, wenn nicht sogar sachlich falsch. Richterliche Unabhängigkeit bedeutet nicht richterliches "Privat-Recht", kein Recht auf willkürliche Entscheidungen oder (bis auf wenige Ausnahmen) auf Rechtsfortbildung (bzw. Richterrecht) aus eigenem Antrieb heraus. Der Richter hat das Gesetz und die Entscheidungen höherrangiger Gerichte zu respektieren und in seinen eigenen Entscheidungen umzusetzen. Punkt. Eine Veranstaltung im öffentlichen Raum, bei der davon auszugehen ist, dass sich feindlich gegenüberstehende Meinungen direkt aufeinander treffen, ist im Hinblick auf den sog. "öffentlichen Frieden" einfacher zu verbieten, als eine geschlossene Veranstaltung. Da muss sich der Veranstalter im Grunde nicht darum kümmern, was vor dem Rathaus los sein wird, das ist dann Sache der Polizei. Von daher ist das Urteil nachvollziebar. Dabei ist der Verweis aus die Wehrhaftigkeit der Demokratie ja nicht falsch, im Gegenteil. Ein Verbot solcher Veranstaltungen wäre vorbildlich und sinnvoll. Allerdings müsste man den Ball zur Politik spielen, sie ist verantwortlich für die Ausgestaltung der Gesetze. Und man würde wohl kaum um das heiße Eisen Beschränkung der Meinungsfreiheit herum kommen. Und eine Beschränkung ist leider häufig auch nur ein Anfang, der Begehrlichkeiten weckt. Ein Ritt auf der Rasierklinge, der jedoch in naher Zukunft wohl kaum zu vermeiden sein wird, wenn sich das rechte Spektrum weiter so radikal entwickelt. Dies alles wäre übrigens viel einfacher zu verhindern gewesen, wenn die Schweriner Verantwortlichen zuvor nicht jedem Hinz und Kunz und jeder anderen politischen Partei den Saal zur Verfügung gestellt hätten. Andere Städte sind da schon schlauer...
zum Beitrag12.03.2024 , 22:06 Uhr
Wie ein vorsätzlicher Rotlichtverstoß? Nö! Wer als Autofahrer auf einen Rad- oder Fußweg fährt begeht meiner Ansicht nach einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315b StGB Dann bleibt es nicht bei max. 200 Euro und zwei Punkten, sondern tendiert eher in Richtung 90 bis 120 Tagessätze oder sogar Frehiheitsstrafe (wenn Personen verletzt werden) und Führerscheinentzug.
zum Beitrag12.03.2024 , 21:11 Uhr
Das Argument des AStA zieht nur in der gegenwärtigen Form des Entwurfs, rechtfertigt eine Totalverweigerung jedoch in keiner Weise. Es wäre gar kein Problem, den Gewaltbegriff in einer veränderten Fassung einzuschränken, z.B. durch die Formulierung "körperliche Gewalt von nicht geringer Intensität". Damit wären reine Nötigungshandlungen in jedem Fall raus. Völlig ratlos hinterlässt mich die Äußerung der Präsidentin der Universität, die ich (falls sie tatsächlich so gefallen sind) nur noch als peinlich bezeichnen kann. "Nach einem abgeschlossenen Strafverfahren wäre dieser Schritt noch nachvollziehbar, doch das Gesetz sieht vor, Exmatrikulationen schon bei einem rechtsgültigen Strafbefehl aussprechen zu können. Das heißt, die beschuldigte Person könnte exmatrikuliert werden, bevor ein entsprechender Prozess überhaupt angefangen hat." Ein "rechtsgültiger" (wohl eher rechtskräftiger) Strafbefehl steht nicht VOR einem Verfahren, er schließt ein solches ab! Es wird quasi ein Vergleich zwischen StA und Beschuldigtem geschlossen, der letzteren einen teuren und oft peinlichen öffentlichen Prozess erspart und dafür leistet er finanziell "Buße". Ist er nicht einverstanden, kann er dem Strafbefehl widersprechen und nur dann geht die Sache vor Gericht. Kurios dann der folgende Absatz. Plötzlich plädiert die Präsidentin, die zuvor wortreich (wie falsch) ein Handeln vor Eintritt der Rechtskraft tadelte, dafür, ein Hausverbot bereits sofort verhängen zu dürfen und bis zum Ende des erwarteten Verfahrens (was sich Monate bis Jahre hinziehen kann!) auszuweiten und somit die gesetzlich verbriefte Unschuldsvermutung regelrecht mit Füßen zu treten. Als Repräsentantin einer staatlichen Organisation ist sie verpflichtet, das Grundgesetz zu achten. Vielleicht sollte sie erst mal damit anfangen, es zu lesen...
zum Beitrag05.03.2024 , 14:50 Uhr
Das Heckler & Koch MR 308 ist definitiv kein Sturmgewehr. Wenn es auch äußerliche Ähnlichkeiten mit einer Kriegswaffe aufweisen mag, ist die Waffe so konstruiert, dass ein Umbau unmöglich ist.
zum Beitrag29.02.2024 , 16:22 Uhr
Durchaus richtig gedacht. Zumindest nach der amtlichen (OSZE-Forum für Sicherheitskooperation 2000) und von der Bundesregierung übernommenen Definition ist der Fund "schwerer" Kriegswaffen in einer Wohung nahezu ausgeschlossen. Selbst tragbare Panzerabwehr- oder Luftabwehrraketen, Maschinenkanonen, Granatwerfer und Mörser mit weniger als 100 mm Kaliber gelten als "leichte" Kriegswaffen. Mit Panzer lagen sie daher gar nicht so falsch... Theoretisch wären natürlich nur wenige Gramm eines Stoffe der Liste der biologischen oder chemischen Kriegswaffen denkbar, die gelten ausnahmslos als "schwere" Kriegswaffen.
zum Beitrag27.02.2024 , 17:37 Uhr
Da greift § 47 StGB: "(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
(2) Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist."
zum Beitrag27.02.2024 , 17:06 Uhr
"Zur falschen Zeit, am falschen Ort", damit hat der Verfasser leider voll ins Schwarze getroffen. Hätte Frank R. seine Aussagen in Berlin, möglichst in Hörweite der Berlinale getätigt, wäre er wahrscheinlich ohne Strafe davongekommen. Denn dann hätte er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit gebrauch gemacht, denn er hat sinngemäß nichts anderes geäußert, als die Künstler in Berlin - ich zitiere einen weiteren taz-Autoren: "...In den überschäumenden Reaktionen ist jetzt viel von „Israel-Hass“ und „Antisemitismus“ die Rede. Dabei handelt es sich in all diesen Fällen um eine politische Kritik. (...) Das ist etwas anderes als ein Ressentiment gegen eine Minderheit, und es ist von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt, auch wenn es einer vermeintlichen „Staatsraison“ widerspricht." Grundsätzlich stimme ich dem Gericht mit der Verurteilung des R. zu, auch die Höhe der Strafe erscheint mir angemessen. Doch es bleibt ein Geschmäckle von Zweiklassen-Justiz, die ich nicht nur für unangebracht, sondern auf Dauer für gefährlich halte. Doch ob die Kulturstaatsministerin die geeignete Persönlichkeit dafür ist, darf nach den antisemitischen Vorfällen bei der Dokumenta und jetzt der Berlinale langsam bezweifelt werden...
zum Beitrag11.02.2024 , 23:25 Uhr
Ich denke, sie unterschätzen die Macht der Influencer und der Social-media- Kanäle. In den vergangenen Jahren hat es in Deutschland die AfD zur Meisterschaft gebracht. Auf einigen Kanälen beträgt ihre Anzahl an Abonnenten das Zehnfache aller anderen Parteien. Im selben Zeitraum ist der Anteil Erstwähler, die der AfD ihre Stimme gegeben haben von 5% auf 15% (Hessen) und 16% (Bayern) angestiegen. TikTok ist ein geeignetes Mittel, um junge Menschen zu beeinflussen, daran sollte besser kein Zweifel herrschen. In den USA gilt dies noch verstärkt. In den Schulen werden Themen der Religion und aktuellen Politik auf Teufel komm' raus gemieden, da man sich nicht der Einflussnahme (für eine Partei oder Religion) verdächtig machen will. Für Jugendliche, denen Fox News und CBS viel zu fremd erscheinen (da die Programme auch seltenst auf "junge" Themen bzw. Probleme junger Menschen eingehen), sind die Social-Media-Kanäle das, was für unsere Generation die Tageszeitung und die Tageschau war und ist. Da in den USA eine objektive Berichterstattung jedoch weitgehend fremd ist, können viele Jugendliche eine Beeinflussung durch abstruse Kanäle kaum erkennen, es gilt als wahr, was TikTok sagt und um dies zu verstärken, werden algorithmusgesteuerte Blasen erzeugt. Von daher: Ja! Klicks sind wichtig. Warum glauben sie, haben die fundamentalistischen Republikaner solche Angst vor einen "Showsternchen"...
zum Beitrag10.02.2024 , 17:33 Uhr
Falsch. Wenn der Polizist bei Vornahme einer Amtshandlung geprügelt, es sich also um ein Dienstvergehen gehandelt hätte, dann wäre er bis zur Klärung des Sachverhalts vom Dienst suspendiert (bei vollen Bezügen). Wenn ein Polizist in seiner Freizeit als Hooligan eine Schlägerei vom Zaun bricht, hat dies bis zur Rechtskraft eines Strafurteils regelmäßig keine Auswirkungen auf seine Dienstfähigkeit.
zum Beitrag08.02.2024 , 17:36 Uhr
Die These, eine Publikation nicht mehr anbieten zu wollen, verletze die Pressefreiheit in KEINSTER WEISE, ist so absolut nicht haltbar, da Entscheidungen des BVerfG dagegen sprechen. In der staatsrechtlichen Theorie geht die herrschende Meinung davon aus, "dass dem Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes eine „mittelbare Drittwirkung“ zukomme, die die Presse nicht nur gegenüber der öffentlichen Gewalt, sondern auch gegenüber dritten, nichtstaatlichen Eingriffen schützt (...)". In ihrem Beschluss vom 26.02.1969 - 1 BvR 619/63 (openjur.de/u/221884.html wesentliche Stellen ab Rn. 36) wurde diese Ansicht verdeutlicht und beispielhaft ausgeführt. Ich will und werde jetzt hier nicht versuchen zu argumentieren, dass ein Verstoß gegen die Pressefreiheit vorliegen könnte, dazu unterscheiden sich die Fälle zu sehr und es müssten wohl weitaus mehr Zeitschriftenhändler den Verkauf von "Compakt" einstellen, um überhaupt von einem Boykott reden zu können. Auch gibt es heute unabhängige und weitreichende Mittel des Direktvertriebes (z.B. online), auf die das BVerfG zur damaligen Zeit nicht eingehen konnte (da es sie so noch nicht gab). Ich möchte nur - cum grano salis - zu etwas mehr Vorsicht mit verabsolutierten Ansichten raten, denn da zieht das BVerfG gerne, sehr gerne gelegentlich einen Strich durch die zu einfache Rechnung.
zum Beitrag06.02.2024 , 17:13 Uhr
Ich denke, dass eine Beurteilung nach Fahrzeugfläche die Initiative extrem angreifbar machen würde, denn Diskriminierungen müssen sich in Frankreich, besonders, wenn sie vom Staat ausgehen (vielleicht mehr noch als in Deutschand) an scharfen Kriterien messen lassen. Und die Größe der Fahrzeuge ist nur ein Aspekt der Initiative, explizit geht es auch um eine Verringerung des Schadstoffausstoßes. Und da ist die Länge der Fahrzeuge absolut untaugliches Mittel. Ein Audi TT Roadster RS (400 PS, 208 Gramm/km) ist niedliche 4,19 Meter lang. Ein Prosche 911 GT3 (520 PS, 286 Gramm/km) kommt auf 4,5 Meter. Ein VW Golf kann hingegen auf 4,61 Meter kommen, ein Auto für Familien mit mehreren Kindern (z.B. VW Sharan) sogar auf 4,85 Meter. Bei deutlich geringeren Schadstoffausstoß, natürlich. Beim Gewicht liegen natürlich alle genannten Fahrzeuge unter der Grenze, was ich als deutliche Schwäche der Initiative ansehe. Will man einen Streit eskallieren, der kinderreiche Familien gegenüber Singles und DINGS sichtlich benachteiligt? Mit einer derart schwachen demokratischen Grundlage von ca. 3% Stimmenanteil bei der Abstimmung? Das könnte nach hinten losgehen und auch die Gerichte gegen die Pariser Stadtverwaltung auf Linie bringen - hat man ja in Freiburg ähnliches erlebt.
zum Beitrag02.02.2024 , 23:43 Uhr
Hmmm... Wenn oppositionelle Haushaltswünsche nur vorgebracht werden dürften, sofern sie solide und belastbar gegengerechnet sind, dann müsste man nahezu jeden aus der Partei der Grünen oder Liberalen sofort aus der Regierung werfen (SPDler sind nicht tatsächlich ausgenommen, nur erinnert sich fast niemand mehr an ihre Zeit in der Opposition). Auch was Verzögern, Blockieren und Taktieren angeht, sind sie nicht eben unerfahren. Einen solchen Artikel zu schreiben, nachdem die Regierung ihren Haushalt zunächst nur unter der Bedingung eines offenen Verfassungsbruchs zustande bekommen hat, finde ich bedenklich. Oder war das von vorneherein der Plan, um die versprochene Entlastung niedriger und mittlerer Einkommen durch die CO2-Strafsteuer elegant wieder zurücknehmen zu können, nach dem Motto "wir wollen ja, aber das pöse, pöse Verfassungsgericht hindert uns daran"? Beides ist für mich Verrat am Wähler. Und was die Frage angeht, mit wem die CDU regieren will - das kennen wir doch aus der Zeit vor der Ampel. Die SPD findet immer Wege, ihr Gummi-Rückgrat so zu justieren, dass man als Juniorpartner wenigstens noch eine marginale Hauptrolle im Regierungsscheinwerferlicht behält.
zum Beitrag02.02.2024 , 22:35 Uhr
In der Tat hat der Autor ein komplexes Thema kurz und gut lesbar zusammengefasst. Allerdings regt sich mein Widerspruchsgeist bei der deutlich zu kurz abgehandelten Floskel "Par conditio creditorum". Dies gilt natürlich nur für sog. "sonstige Gläubiger" gem. § § 38 InsO. Man hat sicherlich schon mal von der "Rangfolge der Gläubiger" beiläufig gehört und selbstverständlich gibt es diese auch. Vor den sonstigen Gläubigern stehen die Aussonderung und Absonderung (Gläubiger haben ihren Anspruch durch z.B. eine Sicherungsübereignung gem. § 930 BGB oder Eintrag ins Grundbuch einer Immobilie bzw. eine Hypothek abgesichert), die Aufrechnung (Gläubiger besitzt einen Anspruch gegen das Insolvenzunternehmen, gleichzeitig schuldet er dem Unternehmen jedoch ebenfalls Geld. In diesem Fall darf der Gläubiger regelmäßig 1:1 Aufrechnen) und den Massegläubiger. Diese werden alle vorrangig, jedoch innerhalb ihres Ranges gleich behandelt (d.h., reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um alle Ansprüche zu befriedigen, erhalten sämtliche (z.B.) Massegläubiger den gleichen Anteil). Diese Rangfolge ist auch der Grund, weshalb regelmäßig für die sonstigen Gläubiger kaum noch Masse zum verteilen bleibt und sie oftmals leer ausgehen.
zum Beitrag01.02.2024 , 16:15 Uhr
Der Begriff der Remigration wurde Jahrzehnte über wertneutral vor allem im wissenschaftlichen Bereich verwendet. Plötzlich von den Rechten gekapert, springen alle über das Stöckchen. Das bedeutet, ich gestehe den Rechten zu, die Sprache neu zu definieren und erkenne ihre Sichtweise augenblicklich und kritiklos an, während beim Gendern auf Teufel komm raus gestritten wird. Irgendwie passt das nicht. Was, wenn sie sich andere, für uns alle bedeutsamere Begriffe aneignen? Von "Faschisten" sprechen wir ja heute auch vor allem deshalb, weil die Kommunisten den Nazis nicht die Begriffe "NationalSOZIALISTISCHE Deutsche ARBEITERPARTEI" zugestehen wollten oder konnten. Denn die Faschisten waren in Italien, die Nazis haben sich zumindest seit Mitte der 30er Jahre sichtlich von dem Begriff abgegrenzt, er durfte (teilweise) oder sollte nicht mehr verwendet werden.
zum Beitrag01.02.2024 , 16:03 Uhr
Das der Begriff Remigration grundsätzlich wertneutral ist, habe ich bereits vor über 20 Jahren erfahren. Damals wurden gleichzeitig drei recht große Automobilzulieferer in der Stadt geschlossen, viele Mitarbeiter stammten aus der Türkei, Griechenland, Portugal etc. Die jüngeren haben sich neue Jobs gesucht, viele ältere jedoch, abgesichert durch einen (damals noch recht großzügigen) Sozialplan haben durchgerechnet und gemerkt, dass sie in ihren Heimatländern mit dem Geld besser über die Runden kommen. Damals wurde eine (zunächst sogar von den Firmen bezahlte) Stelle eines Remigrationsbeauftragten geschaffen. Die betroffenen Menschen waren darüber mehr als glücklich, denn eine Rückkher nach Jahren oder Jahrzehnten in ein anderes Land ist gar nicht so einfach. Einige konnten sich nicht einmal an der neuen Adresse melden, da ihr Pass seit ewigen Zeiten abgelaufen war, Rentenzahlungen ins Ausland mussten organisiert werden, tonnenweise Papierkram war zu bewältigen. Nachdem die Firmen abgewickelt waren, wurde die Stelle weitergeführt. Denn man hatte festgestellt, dass durchaus Bedarf vorhanden war. Nicht ganz so wenige Menschen gehen nach einem Arbeitsleben in Deutschland zurück in ihre Heimat - beim derzeitigen Rentenniveau verständlich. Man hatte aber (z.B.) gemerkt, dass einige Witwen das Land verlassen hatten, ohne die Witwenrente zu beantragen. Die lebten dann von Luft und Liebe oder was ihre Angehörigen ihnen zukommen ließen, obwohl ein Anspruch auf Versorgung bestand. Aber mit der Bürokratie kommen eben nicht alle zurecht.
Befremdlich finde ich in Rostock jedoch die Aufgaben. Bei uns war der Remigrationsbeauftrage "Anwalt" der Migranten. Mit Asylfragen oder gar Abschiebungen hatten die definitiv nichts zu tun. Abschiebung und (echt freiwillige) Remigration schließen sich für mich schon begrifflich aus.
zum Beitrag30.01.2024 , 17:36 Uhr
Ja, das ist eindeutig ethnische Säuberung und darin liegt das Problem. Seit dem Vertrag von Daytona 1995 sind ethnische Säuberungen völkerrechtlich (relativ) eindeutig verboten. Dementsprechend wäre es für Drittstaaten völkerrechtlich unmöglich, die Palästinenser aufzunehmen - sie würden sich zu Komplitzen eines völkerrechtlichen Verbrechens machen. Das hätte zur Folge, dass auf jeden Fall jeder Palästinenser als Betroffener vor dem BVerfG klagen könnte (BVerfGE 154, 152, Seite 215 Rn. 88: "Abwehrrechte des Grundgesetzes (...) erstrecken sich auch auf Ausländer im Ausland"). Aber auch bei der UN könnten Klagen eingereicht werden, die beste Aussicht auf Erfolg versprechen. Nun gibt es durchaus auch Ausnahmen dieser Regel, um einem Genozid vorzubeugen, wurden und werden ethnische Säuberungen international geduldet (Biafra-Konflikt in Nigeria, Tutsi und Hutu in Ruanda, neuerdings auch Fälle in Syrien und im Irak), allerdings nur, wenn das "Volk" als solches bestand behält, d.h. EIN Staat müsste ALLE Palästinenser aufnehmen und ihnen in seinem Staatsgebiet eine quasi (kulturell und politisch) autonome Zone bieten, in der das palästinensiche Volk als solches weiter bestehen würde. Welches Land will sich das antun, bzw. könnte das gewährleisten?
zum Beitrag29.01.2024 , 15:18 Uhr
Durchfahrverbote durch Poller abzusichern mag vielerorts eine etwas radikale, aber durchaus gute Lösung sein. Ich habe jedoch persönlich das Gegenteil erlebt. "Meine" Straße wurde irgendwann durch den grün-roten Stadtrat zur Fahrradstraße erklärt - fand ich grundsätzlich gar nicht schlecht. Dann allerdings kam der Rat auf die Idee, die Straße am Anfang durch Poller abzusperren, um den Autoverkehr möglichst komplett unmöglich zu machen. Blöd nur, dass es dort keine Wendemöglichkeit gibt, was zur Folge hat, dass die Müllabfuhr rechtlich nicht mehr in der Lage ist, die Straße zu befahren (Mülltransporter dürfen nicht weitere Strecken rückwärts rangieren). Ich wäre ja noch in der Lage, meine Mülltonne 400 (!) Meter bis zur nächsten Stichstraße zu bewegen, viele Senioren und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen eher nicht. Jetzt wurde jedoch auch völlig übersehen, dass an die 100 Mülltonnen eine Menge Platz einnehmen - Platz, den es in der Straße gar nicht gibt. Ein völliges Chaos, welches nach zwei Wochen durch Ratsbeschluss wieder rückgängig gemacht wurde. Es sind nicht immer FDP und CDU, auch die Grünen und SPDler können richtig Blödsinn veranstalten, wenn es der Ideologie dient.
zum Beitrag29.01.2024 , 13:38 Uhr
Nun ja, so sauber, wie sie es darstellen, steht Ungarn in puncto Rechtsstaatlichkeit nicht da. Bereits in der Vergangenheit haben deutsche Gerichte einen Vollzug der Auslieferung (selbst bei nichtdeutschen Angeklagten) regelmäßig abgelehnt, da die Haftbedingungen in Ungarn nicht mit der EMRK vereinbar sind. Der Europäische Gerichtshof hat ebenfalls in diese Richtung geurteilt, da Ungarn mehrfach bei Auslieferungen gemachte Zusagen (hinsichtlich Mindeststandards bei Verfahren und Haftbedingungen) schlicht nicht einhält. Eine Auslieferung nach Ungarn halte ich für hochproblematisch.
zum Beitrag20.01.2024 , 14:54 Uhr
Komischer Vergleich. Für Glühbirnen gab es quasi identische Ersatzangebote. Das heißt, die AfD wird verboten, aber ihre Politik in anderen Strukturen weitergeführt? So wird es wohl sein, aber das spricht für mich doch eher gegen ein Verbot (wegen Sinnlosigkeit)... Auch das Rauchverbot ist in diesem Zusammenhang eher komisch. Denn das Rauchen an sich ist bis heute nicht verboten, nur in geschlossenen Räumen. Wie soll ich mir das in Bezug auf die AfD vorstellen?
zum Beitrag20.01.2024 , 14:47 Uhr
Hat 1933 nicht funktioniert, weshalb die junge Bundesrepublik die Verfassung als sog. "wehrhafte Demokratie" ausgestaltet hat. Dementsprechend wird auch nicht in undemokratischer Weise tatsächlich eine Partei verboten (im Sinne von Ausschaltung der Konkurrenz, wie derzeit z.B. in Russland zu sehen), es wird vielmehr ein direkter Angriff auf die demokratische Ordnung bekämpft. Und in diesem Abwehrkampf wird eine Partei nicht anders betrachtet, als eine terroristische Vereinigung.
zum Beitrag20.01.2024 , 14:35 Uhr
Ich halte deine Überlegungen für recht theoretisch. Das staatsbürgerliche Sein wird meiner Ansicht nach nicht durch die eine oder zwei Staatsangehörigkeiten definiert, sondern allein durch die Form der Sozialisation. Glaubst du wirklich, dass (z.B.) ein hier in dritter Generation geborenes Kind türkischer Migranten einfach so in die Türkei ziehen könnte und sich dort wirklich heimisch fühlen würde? Die fühlen sich dort noch fremder als hier und werden plötzlich als "Deutsche" betrachtet. Und wahrscheinlich gar nicht mal zu unrecht, denn Deutschland prägt natürlich auch die Einwanderer. Das "die Türken" auch nach Jahrzehnten in unserem Land dennoch "Türken" bleiben, war eine Wunschvorstellung derjenigen, die vor Jahrzehnten die "Gastarbeiter" ins Land geholt haben. Eine Problemvermeidungsstrategie, die von Anfang an zum Scheitern verurteilt war, jedoch noch bis heute unser politisches Denken bestimmt. Auf der anderen Seite sehe ich eigentlich eher Vorteile einer Doppelstaatlichkeit. Zum einen kostet es den Staat eigentlich gar nichts, ist aber ein nettes Zeichen, eine rein symbolische Aktion, mit der der Staat sein Vertrauen gegenüber den Menschen ausdrückt, mit der Doppelstaatlichkeit verantwortungsvoll umzugehen. Zu einer Zeit, in der von Deportationen ganzer Bevölkerungsgruppen geträumt wird, kann ein zweiter Pass auch eine schlicht (psychisch) notwendige Garantie darstellen, im Notfall nicht in Nordafrika zu landen, sondern in ein Land ausreisen zu können, das eher als "Zuhause" betrachtet werden kann. Und zuletzt gibt es rein praktische Gründe. Z.B.: zu meiner Zeit mussten Referendare die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Daher mussten Studierende mit türkischem Migrationshintergrund - um die Staatsangehörigkeit wechseln zu "dürfen" - entweder den Wehrdienst in der Türkei ableisten oder eine fünfstellige Summe als Ersatz zahlen (ist lange her, ich weiß nicht, ob das heute n och gilt). Aber muss das sein? Ich denke nicht.
zum Beitrag22.12.2023 , 15:26 Uhr
Das klingt schon recht arg nach Verschwörungstheorie... P.s.: In den wenigen Fällen, in denen ein sog. "Straßenrennen" zu einer (rechtskräftigen) Verurteilung wegen Mordes führte, waren die Täter allesamt "Biodeutsche"!
zum Beitrag22.12.2023 , 15:17 Uhr
Mein Vertrauen haben sich die europäischen Institutionen in Sachen Fußball verspielt, als der EuGH die Exklusiv-Vermarktung der TV-Rechte kippte, natürlich aus Verbraucherschutzgründen. Seit der Zersplitterung bei der Vergabe der Rechte müssen bis zu drei Monatsabos abgeschlossen werden, will ich "mein" Team durch Bundesliga, DFB-Pokal und international verfolgen. Die Kosten haben sich dadurch deutlich mehr als verdoppelt. Sehr verbraucherfreundlich oder ging es von Anfang an darum, DAZN, Sky und Konsorten zu peppeln? Die freunen sich auf jeden Fall... Ähnliches sehe ich beim aktuellen Urteil. Ich sehe darin keinen echten Vorteil für den Sport, für den Zuschauer oder die Masse der Vereine. Profitieren werden nur die "Big 12", die sich untereinander Titel und Geld zuschieben können und noch nicht einmal sportliches Versagen zu fürchten haben, schließlich ist man dauerhaft qualifiziert. Der EuGh hat zumindest deutlich gemacht, dass er Sport nur als Wirtschaftsgut definiert sehen möchte. Vielleicht wird er demnächst dann konsequent Fans insgesamt verbieten, da sie durch ihr komisches Gehabe einer effektiven Vermarktung im Wege stehen.
zum Beitrag12.12.2023 , 16:47 Uhr
Ein Steuerberater, der 1,6 Mio Euro im Jahr verdient? Sorry, aber das ist blanker Unsinn. Ich habe beruflich mit einigen zu tun und selbst mit einer eigenen Kanzlei sind 100k Euro ein hehres Ziel, der Durchschnitt dürfte bei ca. 60.000 € anzusetzen sein. Zumal - anders als z.B. bei Rechtsanwälten - Honorarvereibarungen eher selten sind und allenfalls bei außergewöhnlichen Berechnungen, wie z.B. einer erwarteten Erbschaft oder Firmenübergabe üblich sind. Die StBVV deckelt die Stundensätze auf 70-140 €, darüber hinaus gehende Vereinbarungen dürften regelmäßig als sittenwidrig eingestuft werden. Die Zuarbeit eines Steuerfachangestellten kann und darf der Steuerberater selbstverständlich nicht mit seinem persönlichen Honorarsatz abrechnen, das würde den Tatbestand des Betruges erfüllen. Von daher, lieber nochmal nachrechnen, bevor man mit spekulativen Zahlen um sich wirft...
zum Beitrag08.12.2023 , 17:19 Uhr
Tatsächlich ist es schwierig, diese Zahlen zu ermitteln. Die offizielle Statistik unterscheidet nur zwischen gewerblichen und privaten Haltern. Ob ein Firmenfahrzeug ausschließlich für das Gewerbe (z.B. zur Anlieferung oder als mobiles Ersatzteillager) verwendet wird oder auch als Dienstwagen und hier mit oder ohne Möglichkeit der privaten Nutzung des Fahrers ergibt sich aus der Statistik nicht. Hier ist man auf Umfragewerte angewiesen und diese unterscheiden sich im Ergebnis deutlich, je nachdem, wer diese erhebt.
zum Beitrag04.12.2023 , 13:47 Uhr
Man sollte die Begriffe der Wiederholungsgefahr und der Reue nicht bedebkenlos miteinander mischen. Das eine - der Wegfall der Wiederholungsgefahr - ist Bedingung für eine Aussetzung der Strafe bzw. Wegfall der Sicherungsverwahrung, Reue ist es nicht. Wie sollte man Reue auch erzwingen? Selbstversändlich gibt es Menschen, die ihre Tat auch im Nachhinein noch als gerechtfertigt oder zumindest entschuldbar ansehen, der überwiegende Teil wird in ähnlicher Situation nach der Hafterfahrung dennoch anders handeln und keine erneute Straftat begehen. Und nur das gibt den Ausschlag für den Entscheid, ob jemand in die Freiheit entlassen werden kann oder nicht.
zum Beitrag04.12.2023 , 13:35 Uhr
Vorsicht! Das mit den 20 qm großen Zellen hat das LG Naumburg 2011 einmal entschieden. Dummerweise sind Urteile eines Landgerichts nur sehr begrenzt bindend für den Rest des Landes. Nur Entscheidungen des BGH sind verbindlich - und der ist für den Strafvollzug nicht zuständig. Das BVerfG hingegen hat entschieden, jedoch sich (wohl bewusst) gerade nicht auf eine feste Zellengröße festgelegt. Dementsprechend sind die Zellengröße für Sicherungsverwahrte im Bundesgebiet unterschiedlich und meistens kleiner. 15 qm hatte eine Kommission des Justizministeriums als Massstab betrachtet und dies wird wohl weitgehend umgesetzt - wenn neue Haftanstalten gebaut werden. Auch was die Zelleneinrichtung angeht, kann man kaum verallgemeinern. Eigene Möbel müssen zum einen vom Gefangenen selbst bezahlt werden (Geld zur freien Verfügung ist auf ein Taschengeldbetrag reduziert) und von der Anstaltsleitung genehmigt. Grundsätzlich muss auch ein SV-"Zimmer" schnell und möglichst einfach vom Personal durchsuchbar bleiben, was als Ablehnungsgrund herhalten kann. Fernseher, Computer etc. sind da auch noch gar nicht grundsätzlich vorgesehen, sie müssen extra beantragt und oftmals durch Gerichtsentscheid durchgesetzt werden (oder eben nicht - kommt auf das Gericht und die Gefährdungsprognose an). Und das freie Bewegen innerhalb der Station haben die üblichen Strrafgefangenen regelmäßig auch.
zum Beitrag29.11.2023 , 17:32 Uhr
Zum einen: Wenn für sie 10000 Euro ein Trinkgeld darstellen, dann wundert es mich, dass sie die taz lesen - Wirtschaftswoche oder Capital wären da naheliegender...
Zum anderen: Die §§ 467, 472 StPO behandeln die Kosteneintscheidungen im Strafprozess. Bei einer Einstellung (hier § 153a Abs. 2) steht die Kostenentscheidung im Ermessen des Gerichts, in der Regel trägt die Staatskasse die Kosten des Gerichts, während dem Angeklagten die nötigen Auslagen (auch die Nebenklage betreffend) auferlegt werden. D.h. alles außer die (ohnehin weniger ins Gewicht fallenden) Gerichtskosten, also Anwaltskosten, Gutachter etc., wird wohl Herr Ofarim zahlen müssen.
zum Beitrag14.11.2023 , 20:57 Uhr
Nun ja, verurteilt ist er ja schon - das Verfahren wurde im letzten Jahr mit einem plain bargain (einem "Deal") abgeschlossen. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von drei Jahren. Mit dem o.g. Handeln hat er die Bewährungsauflagen (u.a. ein Annährungsverbot) gebrochen und wird sich daher sicherlich einem neuen Strafverfahren stellen müssen ("violence of probation", ein Gerichtsverfahren, in dem vom Richter entschieden wird, ob die Bewährung wie gehabt weiter laufen kann, ob zusätzliche Auflagen gemacht werden oder die Bewährung in eine tatsächliche Haftstrafe umgewandelt wird). Allein der Bruch von Bewährungsauflagen gibt der NBS als Arbeitgeber durchaus Mittel und Rechte in die Hand, unabhängig und schon vor einem neuen Gerichtsverfahren eigene Sanktionen zu verhängen.
zum Beitrag13.11.2023 , 17:39 Uhr
Ob die Muslime ein Problem damit haben, auf einem Friedhof gemeinsam mit nNichtmuslimen bestattet zu werden, wage ich zu bezweifeln. Nach der furchtbaren Schlacht von Gallipoli im Ersten Weltkrieg wollten die Türken die Gefallenen aller beteiligten Länder gemeinsam beerdigen, als Zeichen, dass im Tod alle gleich sind. Dies scheiterte an den Briten, die auf separate Bestattung bestanden. Ich denke, die Probleme ergeben sich eher aus dem deutschen Friedhofs- und Bestattungsrecht. Unsere Friedhöfe - zumindest die Reihengräber - sind geradewegs militärisch exakt in parallelen Linien angeordnet eine Ausrichtung des Grabes in Richtung Mekka daher oftmals schwierig. Der mittlerweile weitgehend abgeschaffte Sargzwang stellte ein weiteres Hindernis dar. Vor allem aber haben Muslime ein Problem damit, dass die Liegezeit auf deutschen Friedhöfen begrenzt ist, denn nach muslimischen Regeln muss ein Grab solange weiterbestehen, bis die letzten Reste des Körpers auf natürliche Weise vergangen sind. Das dauert in der Regel 30 Jahre oder sogar mehr. Ein eigenes Gräberfeld, auf dem die "deutschen" Regeln ausgesetzt und muslimischen Erfordernissen hin angepasst sind, ist kein Kompromiss, sondern praktische Lösung. Das erste Gräberfeld wurde in Hamburg übrigens bereits 1941 eingeweiht, es geht also scheinbar ganz einfach, wenn man nur will...
zum Beitrag11.11.2023 , 16:13 Uhr
Syrien, Afghanistan, Ukraine - das sind allerdings auch nicht die Geflüchteten, die zur Gruppe der "irregulären Migration" gezählt werden. Definition des BAMF: "Personen, die sich ohne Aufenthaltsrecht oder Duldung und ohne Kenntnis der Ausländerbehörden in Deutschland aufhalten." Dazu gibt es noch die "Gestattung" für Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, der sich noch in Bearbeitung befindet. Es sind trotzdem noch mehr als 684.000, die keinen Titel besitzen und auch keine Aussicht haben, legal im Land bleiben zu dürfen.
zum Beitrag07.11.2023 , 16:12 Uhr
Nein, so würde ich die Aussage nicht verstehen. Das us-amerikanische Rechtssystem unterscheidet sich fundamental vom kontinentaleuropäischen. In Deutschland (als Beispiel) gilt das Legalitätsprinzip, nach dem bei Verdacht einer Straftat immer ermittelt und gegebenenfalls angeklagt werden muss. In den USA herrscht das Opportunitätsprinzip vor, d.h. die Staatsanwaltschaft kann, muss aber nicht einschreiten. Während in Deutschland (zumindest theoretisch) § 160 StPO die Staatsanwaltschaft zur Neutralität verpflichtet, ist dieser Gedanke dem amerikanischen Recht vollkommen fremd. Das Verfahren wird kontradiktorisch bertrieben, d.h. sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung sind Partei und selbst dafür verantwortlich, alle relevanten Beweise vorzulegen, die einzig neutrale Instanz ist der Richter. Der Staatsanwalt darf grundsätzlich weder von seinem Vorgesetzten noch von anderen Stellen zur Anklageerhebung verpflichtet werden, sie untersteht keiner Rechts- oder Dienstaufsicht oder irgendeiner Art von Kontrolle der Ausübung ihrer Tätigkeit. Von daher kann man - und in den USA wird das regelmäßig von der Bevölkerung so gesehen - davon ausgehen, dass eine Anklageerhebung direkt vom jeweiligen Staatsanwalt bzw. der Staatsanwältin ausgeht, er/sie nimmt die Stelle eines Dramaturgen ein, der ein Stück inszeniert. Dementsprechend können durch einzelne Fälle (politische) Karrieren einen Anfang nehmen (viele Politiker haben sich zuvor als StA profiliert) oder aber enden. Denn nichts verachten die Amerikaner mehr, als einen Freispruch im Gerichtssaal. Nicht aus übertriebener Härte, sondern weil sie dann von Staatswillkür ausgehen, weil eine Anklage erhoben wurde, ohne die notwendigen Beweise zu haben. Das eine Anklageerhebung von daher direkt mit einer Staatsanwältin in Verbindung gebracht wird, ist demnach Ausdruck des amerikanischen Systems. Warum wohl wird in keinem von Republikanern dominierten Staat gegen Trupm ermittelt...?
zum Beitrag01.11.2023 , 21:42 Uhr
Grundsätzlich haben sie natürlich recht, ich habe das etwas vereinfacht dargestellt. Allerdings wird § 360 Nr. 2 (Unterbrechung der Vollstreckung) dahingehend ausgelegt, dass die Rechtskraft "durchbrochen", d.h. als nichtig betrachtet wird. Von daher unterscheiden sich diese Fälle durchaus von solchen, bei denen die Rechtskraft faktisch vorhanden ist und allein das war meine Intention bei der Beschreibung.
zum Beitrag01.11.2023 , 18:27 Uhr
Das ist richtig. Das ist auch so gewollt und es ist notwendig. Es wäre vermessen zu glauben, ein Gerichtsverfahren könnte die absolute Wahrheit hervorbringen. Zeugen können sich irren (auch ohne bewusst zu lügen), Indizien falsch interpretiert werden, Sachverständige zu falschen Schlüssen gelangen und so weiter. Deshalb geht es vor Gericht auch "nur" um die sog. prozessuale Wahrheit (d.h. der Grad an Wahrheit, wie er sich aus der Verhandlung ergibt). Selbst Fehlurteile werden dabei einkalkuliert (weshalb es Wiederaufnahme und Entschädigungsregeln gibt). Was aber, wenn man absolute Wahrheit als Grundvoraussetung eines Gerichtsverfahrens fordern würde? Kein Rechtsstreit wäre dann je beendet. Jede unterlegene Partei würde das Urteil anzweifeln und die Streitigkeiten würden dann irgendwann außerhalb der Gerichte ausgetragen, weil ein Verfahren ja nichts bringt. Es geht also nicht darum, Unfehlbarkeit zu demonstrieren, sondern mit einem Urteil einen Schlussstrich zu ziehen, der von allen akzeptiert werden muss. Das BVerfG hat übrigens vor Jahren entschieden, dass auch ein Fehlurteil vom Bürger hingenommen werden muss, um den Rechtsstaat am Funktionieren zu halten und dies als sog. "Sonderopfer" bezeichnet.
zum Beitrag01.11.2023 , 18:12 Uhr
"Hier versteckt sich die Politik hinter dem Verfassungsgericht..." Ist das so? Wenn man die Kritik seitens der Verantwortlichen Partamentarier der CDU und SPD liest, hört sich das anders an. Die sind stinksauer und man wird den Verdacht nicht so ganz los, dass selbst für ur-demokratische Parteien das Grundgesetz teilweise nur ein lästiges Stück Papier darstellt.
zum Beitrag01.11.2023 , 18:08 Uhr
Genau das haben die Parlamentarier 1968 bei der Telekommunikationsüberwachung auch versprochen. 3 (!) Straftatbestände sollten unter das Gesetz fallen, heute sind es mehr als 100. Ein Gesetz, erst einmal geschaffen, kann jederzeit verändert werden. Auch aus populistischen Gründen. Deshalb wehren sich Juristen so vehemennt gegen "Türöffner"-Gesetze.
zum Beitrag01.11.2023 , 17:34 Uhr
Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland verpflichtet, bei Kenntnisname einer Straftat zu ermitteln und anzuklagen. Zur Zeit des Verfahrens, in den 1980er Jahren, existierte der DNA-Beweis noch nicht, die StA und das Gericht konnten dieses Beweismittel logischerweise nicht einbringen und würdigen. Es war also kein "Behandlungsfehler", nach allen Regeln des Prozessrechts haben Gericht und StA damals gut gearbeitet und wenn Jahrzehnte später neue Techniken zur Verfügung stehen, mindert das grundsätzlich nicht die Qualität ihrer Arbeit. Einem Mediziner des Mittelalters wird man kaum vorwerfen können, dass er seine an Pest erkrankten Patienten nicht retten konnte nur weil heute keiner mehr an der Krankheit sterben muss.
zum Beitrag01.11.2023 , 17:24 Uhr
Eine Verurteilung bedingt gerade nicht einem Schuldspruch und einer Strafe. Jedes Urteil stellt eine Verurteilung dar, auch ein Freispruch. Es geht nur um die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung und die soll explizit geschützt werden. Dahingehend sind sich eigentlich alle Juristischen Schulen einig.
zum Beitrag01.11.2023 , 17:20 Uhr
Ich wiederspreche dem Autor nur selten, hier aber mit Vehemenz. Zum einen, weil ich seiner Argumentation nicht folgen kann, vor allem aber, weil ich die Schlussfolgerungen für geradwewegs gefährlich halte. Die auf § 362 StPO (Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten) beruhende Argumentation, es gebe ja Ausnahmen, die die Rechtskraft eines Urteils durchbrechen, halte ich für konstruiert. Es handelt sich dabei immer um eine Form von Prozessbetrug (die Urkunde muss gefälscht sein, der Sachverständige einen Meineid begehen), von daher erlangt ein darauf beruhendes Urteil von Beginn an gerade keine Rechtskraft. Ein Freispruch hingegen erlangt Rechtskraft und dieser Unterschied ist nicht marginal, vor allem aber verbietet es sich meiner Ansicht nach, hier eine Argumentationskette aufzubauen, die die beiden völlig verschiedenen Punkte simplifizierend verbindet. Auch in der Sache bin ich anderer Meinung. Wie will der Gesetzgeber den eigentlich "neue" Tatsachen definieren? Kann das im Zweifel nicht alles sein, was 5% genauer ist, als vor zehn Jahren? Wenn, böse ausgedrückt, im Verfahren vor 40 Jahre ein Schwarz-weiß-Foto Beweismittel war und heute ein Farbbild existiert, sagt das über den Beweiswert gar nichts aus - aber als "neues" und technisch fortschrittlicheres Beweismittel könnte man es betrachten. Als Ende der 60er Jahre das Post- und Fernmeldegeheimnis der Terroristenbekämpfung geopfert wurde, schworen die Parlamentarier, es würde eine Ausnahme für besonders schwere Strataten bleiben. Heute ist der § 100a StPO einer der umfangreichsten des Gesetzes, wegen jeden Sch*** können Gerichte eine Überwachung anordnen. Wie würde es sich mit der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten verhalten? Ist Totschlag kein Verbrechen mehr? Warum sollten Vergewaltiger den "Schutz des Gesetzes" beanspruchen können und irgendwann sind wir bei Steuerhinterziehung und Ladendiebstahl. Ich will kein Türöffner-Gesetz, welches populistischer Politik dienen könnte!
zum Beitrag30.10.2023 , 21:50 Uhr
Ich rate dazu, den vermeintlichen Sinneswandel von Baerbrock nicht überzubewerten. Als Kanzlerkandidatin spricht sie für sich, kann ihre persönlichen Präferenzen und Ziele benennen und sich thematisch positionieren, ohne Rücksicht auf irgendwen oder irgendwas zu nehmen. Als Außenministerin repräsentiert sie die Bundesregierung. Ihre persönlichen Ansichten sind da herzlich egal. Und das ist grundsätzlich auch gut so - wer möchte ernsthaft, dass deutsche Außenpolitik als One-(wo-)man-show zelebriert wird? Ich nicht! Man müsste als Journalist demnach eher hinterfragen, weshalb die Ansichten der Bundesregierung und des Außenministeriums soweit von der eigentlich wünschenswerten Linie abweichen und warum das Kulturressort mit Claudia Roth zu diametral entgegengesetzten Ansichten gelangt. Wer macht Druck? Welche Interessen sollen gewahrt werden? Kann man wirklich nicht auf die Linie Roth schwenken, ohne haufenweise diplomatisches Porzellan zu zerbrechen? Oder ist es womöglich nur vorauseilender Gehorsam, ohne Wert, um vermeintliche Harmonie zu demonstrieren? Die Antworten auf solche Fragen würden mehr Erkenntnisse liefern, als einfach nur mit dem Finger auf einzelne Politiker zu zeigen.
zum Beitrag30.10.2023 , 18:04 Uhr
Wenn ich die katastrophale Verkehrssituation in den meisten deutschen Städten betrachte, das Staustehen auf der Straße, das Zuspätkommen bei der Bahn und das oft Nichtvorhandensein öfffentlicher Fortbewegungsmittel, dann denke ich wehmütig an meine Zeit in Tokyo zurück... Das Straßen- und Autobahnnetz ist ähnlich ausgebaut, wie in Berlin oder Hamburg. Und doch hätte man tagsüber auf der Straße spazieren gehen können. Man sieht fast nur Taxis und Lieferverkehr, Privatautos fallen regelrecht auf. In Tokyo fährt man mit den Öffentlichen. Das liegt nicht nur an der Verfügbarkeit und Pünktlichkeit (und günstigen Preisen), der Staat kann es sich leisten, Autofahren teuer zu machen. Öffentliche Parkplätze sind selten und gelten nur bis 18.30 Uhr, danach müssen sämtliche Pkw entfernt werden. Meine Wohnung hat (vor Jahren) 600 € monatlich gekostet, ein Stellplatz für ein Auto hätte mit weiteren 350 € zu Buche geschlagen (und ohne Nachweis über einen Stellplatz erhält man in Tokyo keine Kfz-Zulasung!). Das sparen sich die meisten Tokyoter. Autos brauchen nur Gewerbetreibende und einige wenige Arbeitnehmer, die (selten genug) Arbeitszeiten haben, die nach 23.30 Uhr enden und somit Außerhalb der Fahrzeiten der Öffis liegen. Diese erhalten dann aber oft von der Stadtverwaltung eine Parkmöglichkeit oder der Arbeitgeber stellt ein Fahrzeug. Das betrifft allerdings fast nur Menschen, die in Krankenhäusern oder der Grundversorgung arbeiten (nicht einmal Toyota hat eine Nachtschicht in seinen Werken). Wenn man das erlebt hat, merkt man, wie einfach die ganze Sache sein könnte.
zum Beitrag27.10.2023 , 15:27 Uhr
Das mit dem Wahlsieg der Hamas 2006 ist etwas kompliziert. Sie haben zwar die Wahl gewonnen, haben aber nur ca. 30-34% der Stimmen errungen. Der Fehler lag bei der Fatah/PLO, die sich zu jener Zeit in einem heftigen Lagerkampf befanden. So hat die PLO jeweils mehrere Kandidaten aufgestellt ("Alte Garde", "Junge Garde", "Junge Wilde"), die Hamas hingegen nur genau einen Kandidaten pro Wahlkreis. Da das Ergebnis nach dem Mehrheitswahlrecht berechnet wurde, hat die PLO zwar rechnerisch mehr Stimmen erhalten, die jedoch auf mehrere Kandidaten fielen. Die Kandidaten der Hamas hatten entsprechend plötzlich den Kandidaten mit den meisten Stimmen.
Nach 2006 hat die Hamas das Wahlrecht derart beschnitten, dass die PLO jetzt eigentlich keine Chance mehr hat, der Hamas bei einer Wahl gefährlich zu werden. Das bedeutet aber nicht, dass die Hamas tatsächlich für die ganze Bevölkerung in Gaza spricht.
zum Beitrag17.10.2023 , 16:01 Uhr
"Entscheidend ist ja der Effekt beim Opfer."
Nö. Wir haben in Deutschland ein täterorientiertes Strafrecht, d.h., für Staatsanwaltschaft und Gericht sind die Aspekte der Tat hinsichtlich des Täters entscheident, also die Person des Täters, Motiv und Ausführung der Tat werden aus seiner Perspektive betrachtet. Das ist auch grundsätzlich nicht falsch (wenngleich auch nicht immer richtig...), aber wie sollte man sonst z.B. einen schuldunfähigen Täter behandeln? Aus täterorientierte Sicht kann ich ihn nicht bestrafen, für die Opfer hingegen ist es gleich, ob der Täter schuldfähig ist oder nicht, die Auswirkungen der Tat sind die selben. Man hat also das kleinere Übel gewählt.
P.s.: Frau Fäser ist Innenministerin und wirkt schon damit überfordert, da wäre es schon besser, wenn sie ihre Finger aus dem Justizressort heraushält.
zum Beitrag13.10.2023 , 16:50 Uhr
Das mit dem "niemand" war tatsächlich in den 1980er Jahren höchst umstritten (Art. 12 GG gilt als "Bürgerrecht"), zumal das AsylbLG in seinem § 5 scheinbar gegensätzliche Forderungen enthält.
Zitat: (4) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, (...) sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Für die zu leistende Arbeit (...) wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde ausgezahlt.
Dieses Phantom geistert immer wieder durch die Zeitungen und insbesondere durch die "sozialen" Netzwerke, wenn der Begriff "Zwangsarbeit" fällt. Im Ergebnis ist dies jedoch eher ein Beispiel, den Unterschied zwischen "Zwangsarbeit" und "Arbeitszwang" zu verdeutlichen. Letzterer ist in Deutschland unbestritten (siehe Wehrpflicht, auch wenn derzeit ausgesetzt) und bedeutete nur, dass Asylbewerber innerhalb der Unterkunft zu bestimmten selbstverwalteten Aufgaben herangezogen werden können (Reinigung der Unterkunft, Gartenpflege etc.).
Eine Zwangsarbeitsmassnahme im Sinne internationalen (und nationalen) Rechts ist damit sicherlich nicht zu rechtfertigen.
zum Beitrag13.10.2023 , 00:15 Uhr
Der Berg kreißte und gebar eine Maus...
Als der Vorschlag aufkam, die Ersatzfreiheitsstrafe durch Arbeitsmassnahmen zu ersetzen, gab es eine starke Diskussion innerhalb der Rechtswissenschaft. Obwohl die meisten Vertreter dieser Massnahme durchaus offen gegenüber standen (fast alles ist besser, als Knast), lautete das regelmäßige Fazit: das kann nicht funktionieren, da es sich um eine Art der Zwangsarbeit handelt und die ist gem. Art. 12 GG verboten. Warum sollte es sich also bei Asylsuchenden anders verhalten? Es sei denn, die Parteien sehen im Grundgesetz nur ein schlichtes Blatt Papier, was ich mitlerweile jeder Partei zutraue...
zum Beitrag04.10.2023 , 14:00 Uhr
"Doch die gegen McCarthy stimmenden Demokraten haben eine fast ebenso große Schuld daran, dass der US-Staat handlungsunfähig sein wird."
Nö. Es wäre aus Sicht der Demokraten sehr dumm gewesen, die Abwahl von McCarthy zu verhindern. Der Kongreß ist ja erst ins Chaos gerutscht, weil die radikalen Republikaner (obwohl eine Splittergruppe) nie dagewesene Zugeständnisse erpresst haben. Die (demokratischen) Parlamentsregeln wurden zu ihren Gunsten geändert, sie besetzen überproportional die wichtigsten Ämter und im us-amerikanischen System kann z.B. der Ausschussvorsitzende die Parlamentsarbeit längere Zeit über blockieren, indem er schlicht die Bearbeitung verweigert.
Sollte es den Republikanern nicht gelingen, sich auf einen neuen Sprecher zu einigen, dann - und nur dann - wird es für die Demokraten interessant, mit den Republikanern zusammen zu arbeiten. Aber eine Einugung über die Parteigrenzen hinweg werden sich die Demokraten dann teuer bezahlen lassen. Alle republikanischen Zugeständnisse an die Radikalen müssten gestrichen werden, Posten an Demokraten vergeben werden etc.
zum Beitrag25.09.2023 , 13:38 Uhr
Ich glaube nicht, dass diese Fälle eine große Rolle spielen werden. Genauso, wie im Kündigungsschutzgesetz Ausnahmen für Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern gelten, würden wie von ihnen geschilderte Vermieter wohl von der Pflicht zur Hinnahme eines Wohnungstausches ausgenommen. Im Zweifelsfall könnten sie übrigens auch viel einfacher mit einer Eigenbedarfs-Kündigung eine Beendigung des Mietverhältnisses herbeiführen, so dass ich da eigentlich keine Probleme sehe.
zum Beitrag23.09.2023 , 21:53 Uhr
Die in der Charta wesentlichen Artikel 30 (Recht auf Schutz gegen Armut und soziale Ausgrenzung) und Artikel 31 (Recht auf Wohnung) hat Deutschland nicht ratifiziert.
zum Beitrag23.09.2023 , 15:48 Uhr
Berechnung mit den im Netz orgehaltenen Standardrechnern (für eine EInzelperson, Steuerklasse I): Nettogehalt Mindestlohn 1419 €, Mietkosten kalt 600 €, ergibt einen Anspruch auf Wohngeld in Höhe von 36 €. Leicht zynisch ausgedrückt: Das kann man ruhig mal unterschlagen...
zum Beitrag22.09.2023 , 13:39 Uhr
Wachstum generiert sich nicht immer vertikal (also mehr als zuvor insgesamt), sondern oft auch horizontal (gleiche Menge anders verteilt). Selbstverständlich bedeutet eine Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene ein Wachstum für die Bahn. Und dafür müssen schon Kapazitäten geschaffen werden, sonst wird die Mauterhöhung nur eine zusätzliche Steuererhöhung, die ausschließlich Politiker freut, da sie mit dem Geld Geschenke an ihre Stammwähler verteilen können (siehe Zuschüsse zum Lastenfahrrad, die nahezu kein Auto von der Straße geholt haben).
zum Beitrag21.09.2023 , 17:39 Uhr
Vorweg: Es handelt sich nicht un irgendeine Grüne Hinterbänklerin, sondern um die Vorsitzende des Verkehrsausschusses und Berichterstatterin. Damit hat sie eine exponierte Stellung inne, z.B. darf sie ihre Vorschläge als erstes veröffentlichen. Ein solches Vorrecht wird von anderen PolitikerInnen auch mal mit mehr Feingefühl ausgeübt.
Und weshalb der Kommentator sich derart auf das Tempolimit beschränkt, ist anhand der Quelle kaum nachvollziehbar. Die Hauptkritik wendet sich doch gegen ein mögliches Nachtfahrverbot (welchen Sinn auch immer das machen soll), den zweiten Führerschein für Fahrzeuge von mehr als 1,8 Tonnen (sollte der auch für geschäftlich/für die Arbeit genutzte Fahrzeuge gelten, wäre dies eine regelrechte soziale Selektion für viele Berufe) und anlasslosen Führerscheinnachprüfungen, zunächst alle 7 Jahre, dann fünf und irgendwann alle zwei Jahre, die nach derzeitigen Stand Kosten von mindestens 300-500 € bedingen. Und dies alles aufgrund eines von der Politik angenommenen Generalverdachts ohne Anlass oder Exculpationsmöglichkeit...
In der Politik kann man vieles in die Waagschale werfen, auch vieles Unsinnige. Frau Delli hat dafür ein hervorragendes Beispiel geliefert.
zum Beitrag21.09.2023 , 17:11 Uhr
Das Justizirrtümer bis hin zu Fehlurteilen zu häufig in Deutschland vorkommen, da bin ich bei ihnen. Der Rest ist mir dann doch etwas zu verschwörungstheoretisch.
zum Beitrag21.09.2023 , 17:08 Uhr
Als der Prozess im Jahr 1970 stattfand, gabe es noch die Möglichkeit, mehrere lebenslange Haftsstrafen zu verhängen. Das Gesetz wurde erst 1986 dahingehend geändert, dass auch bei mehreren jeweils mit lebenslanger Haft bedrohnten Straftaten eine Gesamtfreiheitsstrafe on maximal lebenslanger Haft gebildet wird. Früher ergangene Urteile haben jedoch ihre Wirkung im Urteilstenor behalten und werden seither analog einem Urteil lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld behandelt.
zum Beitrag18.09.2023 , 23:21 Uhr
1. Ich habe längere Zeit in Japan verbracht, wo es ein "Sitzenbleiben" nicht gibt. Man kennt dort das sog. "Achtklässler-Syndrom", was soviel bedeutet, dass (pubertätsbedingt?) in diesem Alter ein Leistungsabfall bei den Schülern zu erkennen ist. Bis zur 12. Klasse haben jedoch nahezu sämtliche Schüler selbstständig, d.h. ohne großen "pädagogischen" Aufwand Seitens der Lehrer wieder in die Spur gefunden. Die Quote von 2% an Schülern, die ohne Abschluss die Schule verlassen, spricht Bände.
2. Es gibt in Japan auch keine mündlichen Noten. Dies wurde eingeführt, weil man erkannt hat, dass diese das Leistungsbild allein aus der Sicht eines Lehrkörpers manipulieren. Und ich erinnere mich noch sehr gut an meine eigene Schulzeit in Niedersachsen, wo die "netten" Kindern für Platitüden Spitzennoten erhielten, kritische Geister, die die Sichtweise eines Lehrers auch mal anzuzweifeln wagten mit "gerade noch ausreichend" (bei glatt guter Note in der Klausur) abgestraft wurden und SchülerInnen mit Migrationshintergrund - nun ja.... Mal so, mal anders bewertet wurden.
3. In den meisten Ländern geht die Grundschule bis zur 6. Klasse. Ich habe noch keine Belege dafür gefunden, dass Deutschland mit seinem Sonderweg es besser macht. Besondere Erfolge dieses Systems wären mir zumindest nicht aufgefallen.
4. Spass an der Schule. Das wird für die Unterrichtsformen der Zukunft ein immer bedeutsamerer Faktor. Wir befinden uns in einem Zeitalter des lebenslangen Lernens - ich denke, darüber bestehen keine Zweifel mehr. Wenn das Interesse am Lernen jedoch schon in der Schulzeit ge- oder gar zerstört wird, erhalten wird Menschen, die lediglich mechanisch Aufgaben so erfüllen, dass gerade noch ein positives Feedback herauskommt. Diese Arbeitnehmer können jedoch mangels Kreativität, Fähigkeit zur Planung, Verantwortungsgefühl und Selbstreflexion entweder durch jeden anderen Arbeitnehmer oder sogar zukünftig durch Roboter oder Automaten ersetzt werden.
zum Beitrag18.09.2023 , 14:30 Uhr
Ich kann mir vorstellen, dass ein Verkauf von Tickets mit Sozialrabatt am Automaten die Hvv, wie auch andere Anbieter, vor Herausforderungen stellt. Schließlich hat Berlin vorgegeben, dass die Tickets ausschließlich im Abo-System vertrieben werden, also müsste es im Prinzip auch möglich sein, ein Ticket am Automaten zu kündigen. Geht das so ohne weiteres? Und wie soll verhindert werden, dass Herr und Frau Jedermann am Automaten einfach das rabattierte Ticket kaufen ohne die Voraussetzungen zu erfüllen? Schließlich kann ich einen Bürgergeldbescheid oder ähnliches am Ticketautomaten nicht einscannen. Also eine noch höhere Kontrolldichte in den Zügen? Bitte nicht...
Da würde es wohl mehr Sinn machen, die Tickets wieder an den Servicestellen auszugeben, gegen Bargeld und bestenfalls mit einer Beratung.
zum Beitrag14.09.2023 , 18:07 Uhr
Kleiner Vergleichscheck:
China, Subventionen für E-Autos 2024-27: 520 Mrd. Yuan (=ca. 66 Mrd. €) Quelle: www.n-tv.de/wirtsc...ticle24206562.html
Deutschland, Subventionen des Bundes an die Automobilindustrie 2007-16: 1,15 Mrd € Quelle: dserver.bundestag....18/123/1812370.pdf
Von einem "genauso" kann daher nicht die Rede sein. Die chinesische Subventionspolitik scheint eher darauf hinzu zielen, Konkurrenz aus dem Weg zu räumen und eine Monopolstellung im Bereich der E-Autos zu erlangen. Abe wer glaubt, dass die chinesische Regierung das Geld einfach verschenken will, zudem noch an ausländische Kunden? Da wird es eher wie bei in früheren Zeiten monopolisierten Produkten dahin führen, dass die erste Preiserhöhung nach Konkurrenzausschaltung bei 77% oder mehr liegen wird. Der Kunde kann dann nicht mehr wählen und muss den Preis hinnehmen.
zum Beitrag05.09.2023 , 15:55 Uhr
Aus persönlicher Erfahrung heraus: Das bestrifft lediglich drei von 13 Linien und auch nur in der Zeit von 7.30 - 9.00 Uhr. Ansonsten ist in Tokio das Fahren mit der U-Bahn wesentlich entspannter.
zum Beitrag30.08.2023 , 18:15 Uhr
Gibt es sowas noch?
Die klassische Dienstwohnung gibt es nur noch bei besonderen Dienstverhältnissen, z.B. beim Schulhausmeister, Heimleiter und gelegentlich Revierförster, wenn der Bedienstete direkt am Arbeitsort wohnen soll (um auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten tätig werden zu können).
Es gibt aber durchaus vergleichbare Mietverhältnisse, sog. Dienstwohnungen, Werkswohnungen und Werkmietwohnungen. Die Zahl nimmt sogar merklich zu, da es nicht nur im öffentlichen Dienst häufig Probleme gibt, Personal mit Wohnraum zu versorgen. Negativbeispiele sind sicherlich die Schrottimmobilien, die für Arbeiter (darf man von Sklaven sprechen...?) in der Fleischindustrie vom Arbeitgeber besorgt und teuer vermietet werden. Macht ein Arbeitnehmer Probleme, verliert er mit dem Arbeitsplatz auch gleichzeitig seine Unterkunft (§§ 576 BGB ff.) und muss vom Ausland aus versuchen, arbeitrechtliche Schritte einzuleiten (fast unmögich...). Da aber auch "gute" Firmen immer häufiger in urbane Randgebiete ziehen (Tesla, Amazon etc.), was steuerlich günstig ist, aber echte Wohnraumprobleme erzeugt, erlebt das Prinzip der Werkswohnung gerade eine Renaissance. In Californien gehört Google zu den größten Immobilienunternehmen, obwohl sie keine Wohnung an Nichtmitarbeiter vermieten. Die Nachrichtenbilder, die Angestellte zeigten, die im Auto leben mussten, da sie sich die horrenden Mieten im SilicValley nicht leisten konnten, haben da ein wenig Druck aufgebaut.
zum Beitrag19.08.2023 , 19:08 Uhr
Grundsätzlich sind die im Artikel genannten finanziellen Daten durchaus richtig. Durch die starken Fluchtbewegungen aus der Ukraine nach Deutschland kann jedoch tatsächlich ein falscher Gedanke aufkommen...
1. Flüchtlinge aus der Ukraine besitzen gem. § 24 AufenthaltsGesetz einen vom EU-Parlament herbeigeführten Sonderstatus, der ihnen die Asylprüfung erspart und es ihnen durchaus erlaubt, Bürgergeld zu beziehen.
2. Flüchtlinge aus anderen Teilen der Welt müssen das Asylverfahren über sich ergehen lassen. Für diesen Zeitraum erhalten sie finanzielle Mittel aus dem Aslybewerberleistungsgesetz. Daher stammen die Summen von 300-500 €, sie sind auch durchaus korrekt. Wird ein Asylantrag anerkannt und die betroffene Person erhält dementsrechend einen Aufenthaltstitel, kann sie nach einer Karrenzzeit ebenfalls Bürgergeld beziehen. Die meisten Verfahren laufen jedoch über einen sehr langen Zeitraum (oft Jahre) oder enden mit einer Ablehnung und (da Abschiebehindernisse bestehen) "Duldung" der Person. Sie darf sich weiterhin in Deutschland aufhalten, ist jedoch vom Bezug des Bürgergeldes ausgeschlossen.
zum Beitrag25.07.2023 , 22:11 Uhr
Bei reinen Ferienjobbern und -joberinnen bin ich auch extrem skeptisch. Außer vielleicht bei Ernteeinsätzen kann ich mir kaum vorstellen, dass bei Kosten von ca. 16,30 €/h, die dem Arbeitgeber beim Mindestlohn auf 520€-Basis entstehen, für den Arbeitgeber eine Beschäftigung interessant wäre. Selbst im Bereich Gastro oder Bauhilfe dauert es einige Zeit, bis die Hilfskraft weiß, was sie tut oder zu tun hat und gerade dann ist der Ferienjobber wieder weg. Es gibt jedoch sehr viele (auch in meiner Firma), die ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig bei uns arbeiten, entweder einen Tag pro Woche, oder bis zu 10 Stunden pro Woche auf mehrere Tage verteilt. Sie sind (für die Firma) idealerweise zwei bis drei Jahre dabei und vielleicht sogar noch im Studium. Die bringen richtig Leistung und das rechnet sich für eigentlich jeden Arbeitgeber locker und entlastet die Festangestellten (da sie meistens zur Unterstützung herangezogen werden, nicht als Ersatz).
Ich denke jedoch, dass diese "Jobber" bislang auch schon (mindestens) Mindestlohn erhalten haben, von daher ist für mich wichtiger, dass die Hinzuverdienstgrenze angehoben wurde. Bislang durften Kinder aus Familien mit Bürgergeldbezug nur ca. 110 € im Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen, seit dem 1. Juli sind es 520 €. Das war ein wichtiger Schritt und schafft mehr Gerechtigkeit.
zum Beitrag18.07.2023 , 21:41 Uhr
Die Idee, das Defizit an Pflegepersonal mit der Asylproblematik zu verbinden scheint mir typischer (linker) Aktionismus zu sein. Es klingt pathetisch, aber der Satz: "Pflege ist kein Beruf sondern Berufung", entbehrt nicht jeglicher Grundlage. Um diesen Beruf zu ergreifen, benötigt es einer Vielzahl an Kompetenzen nicht nur sozialer und medizinischer Natur. Belastbarkeit, Fähigkeit zur (selbst-)Organisation und Zeitmanagement, Empathie, Geduld, etwas Psychologie, zügige Dokumentation, Ruhe und Gelassenheit im Umgang mit schwierigen Menschen etc., etc. Nicht unterschätzen sollte man einen ausreichenden Level an Deutschkenntnissen (was derzeit nicht immer gegeben ist), Nonverbale Kommunikation ist eher die Ausnahme. Für viele Patienten ist das Pflegepersonal Hauptbezugsperson, nicht nur in sozialer, vor allem auch in medizinischer Hinsicht. Ich erlebe es immer wieder, dass Schmerzen und Leiden der Patienten nicht dokumentiert und behoben werden, da das Personal aus Bosnien, Syrien oder sonst wo die Klage der Patienten nicht versteht und als Stimmung missinterpretiert. In Krankenhäusern ist derzeit schon ein kritischer Zustand erreicht, da manche Aufklärungsgespräche vor Operationen in gebrochenem Deutsch nicht dem rechtlichen Standard entsprechen. Laut den Gerichten hat ein gültiges Aufklärungsgespräch in "verständlicher und dem Patienten nachvollziehbarer Weise" stattzufinden, andernfalls ist die Unterschrift auf der Einverständniserklärung als ungültig anzusehen und der Arzt begeht eine Körperverletzung.
Würden Asylsuchende in den Pflegeberuf gedrängt, ohne sich selbst dafür zu entscheiden, wäre dies eine ganz schmutzige Angelegenheit - sowohl den Asylsuchenden gegenüber, vor allem aber eine geradezu menschenverachtende Art, sich um Pflegebedürftige zu kümmern. Aber die Menschenwürde im Pflegeheim wird bei Weitem nicht allein von Großunternehmen gebeugt, dies zieht sich scheinbar durch die ganze Gesellschaft...
zum Beitrag18.07.2023 , 18:08 Uhr
Ich habe damit eigentlich kein Problem. Die Musik, die ich regelmäßig höre, wird eher selten im Radio gespielt. Von daher ist der Streaming-Dienst für mich eine große Spielwiese, wo ich für einen überschaubaren monatlichen Betrag, immer wieder auf neue Künstler und neue Musikrichtungen stoße. Diese sind mir früher entgangen, da ich kaum die Möglichkeit hatte, eine CD oder Schallplatte "auf Verdacht" zu kaufen - das hätte schlicht mein Budget gesprengt.
Wenn ich auf etwas für mich großartiges stoße, dann habe ich immer noch die Möglichkeit, mich vom Streaming unabhängig zu machen - meine Platten- und CD-Sammlung wächst beständig. So what?
zum Beitrag18.07.2023 , 17:38 Uhr
Ja, aber da gibt es keine Beweiserleichterung (siehe § 22 AGG), kein Verbandsklagerecht und bestimmte eindeutig diskriminierende Regelungen können regelmäßig gar nicht angegriffen werden, da sie öffentlich-rechtlich aus dem Schutzbereich fallen. Etwas böse ausgedrückt: Der Staat weiß, wie er seine Gesetzgebungskompetenz nutzen kann, um störenden Ansprüchen aus dem Weg zu gehen...
zum Beitrag30.06.2023 , 15:40 Uhr
Deshalb hat sich die Politik dazu entschieden, dass unter die Legalisierung nur Cannabis-Produkte mit einem THC-Wirkstoffgehalt von max. 15% fallen sollen. Zum Vergleich: medizinisches Cannabis besitzt einen Wirkstoffgehalt von 22-26%.
Vermutlich wird es auch nach einer Legalisierung weiterhin einen illegalen Markt geben, der Nutzer von hochdosierten Cannabis-Sorten bedient. Dennoch halte ich eine Legalisierung für sinnvoll, da hier die beiden Gruppen im Vorfeld getrennt werden. Gemäßigte Nutzer und Anfänger haben Zugang zu leichteren Sorten und kommen mit hochdosiertem Cannabis nicht in Berührung, während die (ich bezeichne sie mal als) Hardcore-User sich ihren Stoff weiterhin nur beim Dealer besorgen.
zum Beitrag26.06.2023 , 21:59 Uhr
1. Bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Die USA profitieren davon, dass ihre nationale Währung gleichzeitig die Weltwährung schlechthin ist. Vereinfacht gesagt hat dies zur Folge, dass wirtschaftlicher Blödsinn innerhalb der USA durch das seriöse Handeln weltweiter Akteure immer wieder etwas ausgeglichen wird. Sollte sich die Welt irgendwann kurzfristig einigen, z.B. den Euro oder Yuan zur neuen Leitwährung statt des Dollar zu machen, würde das amerikanische Kartenhaus vermutlich schneller als erwartet in sich zusammen brechen.
2. In der EU kann der einzelne Staat eben gerade nicht die Druckerpresse anwerfen. Ohne eine Freigabe der EZB läuft da gar nichts. Und die interessiert sich höchst wenig für Experimente eines deutschen Ministeriums...
zum Beitrag29.05.2023 , 20:56 Uhr
Ich würde auch das us-amerikanische System bevorzugen, das ja nicht nur aus dem Salary Cap und Draw besteht. Wobei es natürlich für jeden Fan (außer Bayern oder Dortmund) reizvoll ist, dass alle Mannschaften in etwa über gleiche Mittel verfügen, was den Wettbewerb fördert. Ich finde es aber auch ehrlicher und besser, dass z.B. in der NFL ein bestimmter, festgelegter Anteil vom Umsatz als Spielergehalt ausgezahlt werden muss. Ist die Liga wirtschaftlich erfolgreich, profitieren die Spieler direkt, gehen die Umsätze (wie beim Eishockey) zurück, dann verlieren sie auch mal Einkünfte. Da stören dann Mega-Gehälter auch weniger, zumal auch damit ein geplanter Effekt umgesetzt wird: Ein Team kann sich nicht mehr als drei oder vier Topspieler leisten, was wiederum den Wettbewerb anschiebt, da diese dann zu einem anderen Team ohne Topspieler (aber mit Cap-Space, also frei verfügbares Geld) wechseln müssen.
Das ein Team elf Jahre nacheinander Meister wird, kann in den USA gar nicht passieren und das dürfte auch einer der Gründe sein, weshalb Football in Deutschland immer erfolgreicher wird.
zum Beitrag23.05.2023 , 20:02 Uhr
Das Problem liegt doch eher im Entsendegesetz und der europäische Richtlinie 96/71/EG bzw. die damals bewusste Nichtaufnahme des Versicherungsschutzes in dieselbe(n).
Die vom Autor vertretene Ansicht, es sei (allein) die Agrarlobby, die eine Krankenversicherungspflicht der Saisonkräfte ablehnt, da sie nur kurze Zeit hier arbeiten und daher kaum Leistungen beziehe, ist falsch. Dieses Argument ist bereits in den Materialien des Gesetzgebungsverfahrens vonseiten der EU als Gesetzgeberin nahezu wörtlich zu finden. Hier hat sicherlich auch die Lobbyarbeit jener Staaten eine Rolle gespielt, die zu den Hauptentsendeländern gehören und damit gutes Geld verdienen.
Es wäre auch durchaus nicht unproblematisch, von Saisonkräften für drei Monate eine inländische KV zu fordern, denn sie würden nicht nur diese, sondern gleichzeitig auch ihre "normale" KV im Herkunftsland weiterbezahlen. Sie würden somit doppelt abkassiert.
Die einzige pragmatische Möglichkeit sehe ich darin, dem Entsendegesetz folgend die Grund-KV weiter im Herkunftsland zu entrichten und für die Zeit in Deutschland die Arbeitgeber zu verpflichten, eine zusätzliche private KV abzuschließen, die den Versicherungsschutz auf deutsches Niveau anhebt. Das die verantwortlichen Ministerien hier untereinander Redebedarf haben, kann ich verstehen, es geht immerhin um einen Grundpfeiler des EU-Rechts und da wird Brüssel sehr genau hinschauen!
zum Beitrag20.05.2023 , 20:27 Uhr
§ 129 Absatz 3:
"Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, (...)"
Wenn man als Legislative schon ein unsinniges Gesetz am Leben hält, sorgt man wenigstens dafür, nicht selbst betroffen zu sein.
zum Beitrag20.05.2023 , 19:53 Uhr
Das haben sie absolut richtig verstanden.
Der heutige § 129 StGB geht auf ein preußisches Gesetz aus dem Jahr 1798 zurück, dessen Sinn und Zweck allein darin bestand, Verbindungen zu treffen, die sich im Zuge der französischen Revolution gebildet und politische Veränderung zum Ziel hatten. Der rein politische Charakter des Gesetzes wurde die Jahre über, bis in die heutige Zeit, bewusst vom Gesetzgeber beibehalten.
Die "Bande" ist - etwas leichtfertig grob, aber durchaus zutreffend ausgedrückt - das Gegenteil oder zumindest Gegenstück der kriminellen Vereinigung. Unterscheiden lassen sie sich in der Organisationsstruktur. Die Bande ist nach dem Gesetz zwingend eine hierarchisch strukturierte Organisation, mit einem befehlsgebenden Anführer an der Spitze, Unterführern und letztlich lediglich Befehle ausführenden Mitgliedern. Die kriminelle Vereinigung ist eine Organisation weitgehend Gleicher unter Gleichen, die weitgehend selbständig planen, organisieren und agieren. Es gibt keinen direkten Anführer und somit auch kein allein auf Befehl handelndes "Fußvolk".
Den sich daraus ergebenen Widerspruch und eine fundierte Kritik am § 129 StGB lässt sich fundiert aus diesem Artikel ableiten:
kripoz.de/2018/07/...s-%C2%A7-129-stgb/
zum Beitrag08.05.2023 , 13:13 Uhr
Man kann es auch anders betrachten.
Die Sanktion hat nichts gebracht und zehn Jahre lang für Stillstand bei den Verhandlungen geführt. Wenn es gut läuft, könnte die Arabische Liga jetzt vielleicht mehr Einfluss gewinnen, zumal sich innerhalb der Liga die Assad-unterstützenden und Assad-Gegner etwas angenähert haben. Manchmal ist ein Strohhalm besser als nichts...
zum Beitrag04.05.2023 , 15:12 Uhr
Wer kommt auf die Idee, Putin sei das Ziel der Angriffe gewesen? Drohnen sind ein hervorragendes Mittel, um kleine Ziele, wie z.B. Panzer, Infrastruktur und Fahrzeuge, zu bekämpfen. Eine Bombe, die ein immens gesichertes Gebäude, wie den Kreml, durchschlagen könnte, kann eine Drohne jedoch nicht tragen. Dafür ist sie schlicht zu klein und eine bunkerbrechende Bombe wiegt ca. 13 Tonnen.
zum Beitrag04.05.2023 , 15:07 Uhr
Ist das so?
Ähnlich hat man im Zweiten Weltkrieg beim sog. "Moral Bombing" auch gedacht und im Prinzip genau das Gegenteil damit erreicht. Ist der Krieg weit weg (wie z.B. damals bei den Amerikanern in Vietnam oder den Russen in Afghanistan), lässt sich viel leichter ein Kriegsende herbeiführen, als wenn die Bevölkerung sich selbst als angegriffen und Teil des Krieges betrachtet. Dann rechnet man die Opfer auf und fordert als "Kompensation" schnell einen Siegfrieden, damit die Opfer nicht "umsonst gestorben" sind.
Ich denke, solche Operationen nützen eher den Falken und weniger den Tauben.
zum Beitrag24.04.2023 , 13:21 Uhr
Ist das nicht etwas zu simpel gedacht? Wir sprechen allgemein (wie auch die Autorin im Artikel) nicht von Aus- oder Umsteigern, sondern von Menschen, die in der Metropole einen festen Arbeitsplatz haben. Und um dem günstigen Wohnraum auf dem Land hinterher zu ziehen, muss man erfahrungsgemäß viele Kilometer rechnen. Bei dem derzeitigen Missständen im öffentlichen Nahverkehr bedeutet dies regelmäßig weite Strecken mit dem Pkw zur Arbeit in kauf zu nehmen, was Zeit, Geld und Ressourcen verbraucht. Eine win-win-Situation drängt sich mir da nicht auf...
zum Beitrag22.04.2023 , 14:46 Uhr
"Redakteur für Wirtschaft und Umwelt"? Nun ja...
Ich argumentiere dagegen mit den Daten meiner Tante: Jahrgang 1925, ehemalige Sozialfürsorgerin (wie es damals so schön hieß), geringes Gehalt, alleinstehend. Da das Geld ständig knapp gewesen ist, hat sie sehr früh angefangen, ein Haushaltsbuch zu führen und diese Marotte bis ins hohe Alter beibehalten. Ein unglaublicher Fundus an Daten für uns Nachgeborene.
Einige Zahlen: Sie hat im Leben genau 3 Kleiderschränke erworben, fast die gesamte Wohnungseinrichtung ist älter als 50 Jahre. Kleidung wird aufgetragen, bis es nicht mehr geht. Den letzten Wintermantel hat sie 2005 erworben, lediglich Leibwäsche wird regelmäßig erneuert. Schuhe werden tatsächlich teilweise neu besohlt und dadurch viele Jahre getragen. Sie ist ein mal geflogen, hat nie ein Smartphone besessen oder Internet. Das könnte ich weiter ausführen, möchte jedoch auch die "Gegenseite" nicht zu kurz kommen lassen.
Tochter, 22 Jahre alt, hat bereits jetzt mehr Konsum betrieben, als meine Tante in ihrem ganzen Leben. Sie hat gerade ihr Smartphone Nr. 6 bestellt und die Liste ihrer Fernreisen ist nicht ganz unbeachtlich - drei Kontinente stehen hier zu Buche, selbst die Klassenfahrten musste nach Rom und London gehen. Kleidung scheint, was die Haltbarkeit angeht, aus Papier zu bestehen, solange es einen Internetzugang zu Zalando gibt. Ihr Fahrrad muss Elektro haben, auch wenn sie kaum längere Strecken fährt. Serverkapazitäten werden voll ausgelastet, die notwendigen Endgeräte lassen mich glauben, sie betreibe von ihrer Wohnung aus einen Elektronikfachmarkt und am Wochenende geht es gerne mal nach Berlin, Hamburg oder Amsterdam - zum Shoppen.
Nein, so einfach ist die Sache nicht! Natürlich muss man die allgemeine Modernisierung in Betracht ziehen und der Jugend zugestehen, aktuelle Technik und Möglichkeiten zu nutzen. Aber es gibt keinen Grund für eine Aufrechnung, denn der CO2-Fussabdruck ist heute deutlich höher, als selbst noch in meiner Jugend.
zum Beitrag20.04.2023 , 17:29 Uhr
Argumente schlicht als "Quatsch" zu bezeichnen, setzt gegebenenfalls eine gewisse juristische Expertise voraus. Dies ist im vorliegenden Fall aber selbst für Juristen nicht so einfach. Ich zitiere einen Beschluss des BVerfG aus dem Jahr 2011 (1 BvR 388/05):
"... Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. (...) Dazu gehören auch solche Zusammenkünfte, bei denen die Versammlungsfreiheit zum Zwecke plakativer oder aufsehenerregender Meinungskundgabe in Anspruch genommen wird. (...) Der Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfasst vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen, darunter auch Sitzblockaden.
(...) Eine Versammlung verliert den Schutz des Art. 8 GG grundsätzlich bei kollektiver Unfriedlichkeit. Unfriedlich ist danach eine Versammlung, wenn Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige Gewalttätigkeiten stattfinden, nicht aber schon, wenn es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen."
Zumindest ihre Feststellung, eine rechtmäßige Versammlung und eine Nötigung würden sich ausschließen, steht auf tönernen Füßen, dazu wird sich das BVerfG sicherlich erneut äußer müssen, bevor man von einer Rechtssicherheit sprechen kann. Zumal die Dauer der Verkehrsbehinderung durch das angepasste Handeln der Polizei mittlerweile auf eine eher kurze Zeitspanne beschränkt wird.
zum Beitrag28.03.2023 , 20:08 Uhr
Wozu die ganze Aufregung und parteipolitische Zickerei? Die Technologie steht noch nicht zur Verfügung, die synthetischen Kraftstoffe sind ebenfalls reine Zukunftsmusik. Wenn sich dies bis 2035 nicht ändert, wird ein solches Auto mit Verbrenner auf dem Markt mangels Kundschaft keine Chance haben. Wenn aber doch... Dann wäre es doch für den Verbraucher deutlich günstiger, wenn zwei gleichwertige Alternativen in Konkurrenz stehen. Das würde erfahrungsgemäß die Preise drücken und Effizienzforschung vorantreiben. Wo ist also das Drama?
zum Beitrag26.03.2023 , 20:10 Uhr
Das Problem ist, dass die Staatsanwaltschaften allgemein vollkommen überlastet sind. Ein Berufungsverfahren bedeutet da doppelten Aufwand plus noch mehr Stunden wegen besserer Vorbereitung (weil im Erstverfahren muss ja irgendwas dazu geführt haben, dass das Gericht ein milderes Urteil für Angemessen erachtet hat). Da wird formal genau gewichtet, wofür man seine Ressourcen einsetzt und ein Urteil über 120 Tagessätze (knapp über der Grenze von 91 TS, bei der überhaupt erst eine Vorstrafe ins Führungszeugnis eingetragen wird) gilt da - hart ausgedrückt - als Bagatelle. Da wundert mich auch ein wenig die Aussage der Richterin. Um quasi automatisch aus dem Dienst entfernt zu werden, bedarf es einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr (oder 360 TS), in Betracht kommt eine Entlassung bei einer Verurteilung von mindestens sechs Monaten (bzw. 180 TS). Da die Strafe unterhalb dieser Schwelle liegt und zudem (was durchaus von Bedeutung ist) die Tat nicht im Dienst geschehen ist, gehe ich davon aus, dass er weiterhin als Beamter im Polizeidienst beschäftigt werden wird.
zum Beitrag16.03.2023 , 18:45 Uhr
Unabhängig davon, was zwischen den Parteien vorgefallen ist - das kann nach der Lektüre des Artikels ohnehin derzeit nicht seriös bestimmt werden.
Aber: Die Stadt händigt scheinbar wahllos Schlüssel aus, ohne den Sicherheitsdienst zu informieren, ohne Legitimationsbescheinigung und ohne die Möglichkeit, den Alarm auszuschalten? Ernsthaft??? Wie bitteschön glaubt die Stadt, soll ein Sicherheitsdienst oder die Polizei reagieren, wenn Alarm ausgelöst und eine "fremde" Person im Gebäude angetroffen wird? Natürlich werden sie das tun, wofür sie eingestellt wurden und ihren Lohn erhalten. Was für eine Schildbürgerbrigade trägt denn in Göttingen städtische Amtsgewalt?
zum Beitrag14.03.2023 , 18:45 Uhr
Aus Erfahrung der Rechtsberatung heraus habe ich das auch häufig erlebt. Aber ist das wirklich ein Argument? AfA und Jobcenter sind in ein System eingebunden, Sachbearbeiter der AfA sind nicht auswählbar, sie werden zugewiesen und ein wirkliches Recht auf einen Wechsel gibt es nicht. Kann es da sein, dass ein "Kunde" willkürlich an einen fachlich gebildeten, stressfreien und auch noch engagierten Mitarbeiter gelangt, der nächste erhält den Schwarzen Peter? So was bezeichnet man regelmäßig als einen systematischen Fehler. Was man zu Recht von der Polizei fordert, eine niedrigschwellige, unabhängige Beschwerdestelle, müsste für Bürgergeldempfänger und Arbeitslose selbstverständlich sein (und ich meine bewusst nicht das Kundenreaktionsmanagement, dies ist nur ein Alibi-Feigenblatt und in der Regel das Porto nicht wert, welches man für die Beschwerde verschwendet...).
zum Beitrag09.03.2023 , 18:31 Uhr
Was denn nu? Alte koloniale Gesetzgebung oder aktuelle theologische Einflüsse? Das widerspricht sich ein wenig und wirkt geradewegs verharmlosend, wenn man sich die abstrusen Ideologien der beiderseits fundamentalistischen katholischen wie evangelischen Kräfte anschaut. Ich denke, diese haben weitaus mehr Einfluss auf die Gesetzgebung, als das alte spanische Recht.
zum Beitrag09.03.2023 , 18:24 Uhr
Bislang wurde nur der Tenor (also das Ergebnis des Urteils) verkündet, die schriftliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Da das Erstellen des schriftlichen Urteils regelmäßig nach dem Urteilsspruch geschieht, hat der BGH dazu einige Tage Zeit.
zum Beitrag09.03.2023 , 18:19 Uhr
Nö. Das ist Generalprävention ;-)
zum Beitrag09.03.2023 , 17:53 Uhr
"Das hängt davon ab, ob sein Verhalten als „sozialschädlich“ anzusehen ist. Die Frage zu stellen heißt, sie mit Nein zu beantworten."
Eine derart steile These hätte den einen oder anderen Beleg verdient gehabt. Ich zumindest kann der Aussage nicht ganz folgen und komme (hinsichtlich der vorherrschenden Rechtsprechung) zu einem anderen Ergebnis.
Auch die These, ein Angeklagter, der seine Schuld nicht einsieht, müsste wie ein schuldlos Handelnder betrachtet werden, empfinde ich abstrus. Gem. § 57 StGB kann bei Tätern, die ihre Schuld auch während der Haftzeit nicht eingestehen und reflektieren, eine Aussetzung der Reststrafzeit nach 2/3 der Haftzeit verweigert werden. Dies zeigt, dass das Vorhandensein von Schuld vom Gericht festgestellt wird, was der Angeklagte denkt, meint oder fühlt ist dahingehend grundsätzlich nachrangig von Bedeutung.
Insgesamt halte ich den Artikel für wenig konstruktiv, von einem erfahrenen Juristen hätte ich mir mehr Aufklärung bzw. Analyse und weniger Pathos gewünscht.
zum Beitrag09.03.2023 , 17:35 Uhr
Wieso?
Nehmen wir das Beispiel der zuletzt vor Gericht gestellten KZ-Wachleute und -Sekretärinnen. Bei Tätern, die allesamt älter als 95 Jahre sind, dürfte die Spezialprävention (also die Gefahr einer Tatwiederholung) auszuschließen sein. Auch ein generalpräventiver Zweck ist nicht vorhanden, da das politische System dies (glücklicherweise) nicht zulässt. Sie sehen ihre (individuelle) Schuld mehrheitlich nicht ein. Nach der Logik des Autors handelt es sich daher bei den Urteilen um reine (und rechtswidrige) Vergeltung. Ich sehe das grundsätzlich anders und habe sowohl die Gerichtsverfahren, als auch die Urteile begrüßt.
Man könnte aber auch die Strafverfahrens-Vita von Horst Mahler beispielhaft zugrunde legen und anhand der hier im Artikel aufgestellten Kriterien überprüfen. Er sieht bei sich keinerlei persönliche Schuld und wird seine volksverhetzenden Aktionen vermutlich bis ins Grab weiterführen. Und gerade deshalb soll man ihn nicht bestrafen dürfen?
zum Beitrag07.03.2023 , 20:29 Uhr
Das es sich bei dem im Artikel geschilderten Fall eindeutig um eine Form des Missbrauchs der Regeln handelt, steht wohl außer Frage. Aber derartiger Missbrauch kommt auch in anderen, komplexen, Rechtsvorschriften regelmäßig vor und muss - betrachtet man die einschlägige Rechtsprechung - bis zu einem gewissen Grad geduldet werden (oder das Gesetz muss geändert werden).
Meine ernsthafte Frage dahingehend: Widersprechen sich die Grünen mit dem Schiedsgerichtsurteil nicht selbst? In den Statuten steht: "Alle Menschen haben ausschließlich selbst das Recht, ihr Geschlecht zu definieren." Und der Satz "Für die Zukunft regt das Bundesschiedsgericht an, sich am Geschlechtseintrag im Personalausweis zu orientieren..." liest sich für mich so, dass es zum jetzigen Zeitpunkt eben keine eindeutige Regelung gibt, die das Urteil trägt. Die ganze Sache kommt mir etwas sehr ergebnisorientiert und inkonsequent vor, oder wo liegt mein Denkfehler?
zum Beitrag06.03.2023 , 19:56 Uhr
Puh..., wenn sich der Autor seine Informationen scheinbar ausschließlich von der Bürgerinitiative gegen den Stadionbau holt, sollte er den Artikel besser als subjektiven Kommentar kennzeichnen, dann fällt der Mangel an Ausgewogenheit und Detailkenntnis auch nicht so stark ins Gewicht.
Gründe, die für einen Neubau sprechen:
- die notwendige Sanierung des alten Stadions kostet ebenfalls einen zweistelligen Millionenbetrag und ist aufgrund der vorhandenen Baumasse kaum oder gar nicht klimaneutral möglich.
- der verpflichtende Bau einer Flutlichtanlage, die aber durch Einspruch der Autobahn GmbH (Verkehrsministerium) nur bei Tageslicht betrieben werden darf, damit eine Beeinträchtigung der neben der Anlage führenden Autobahn ausgeschlossen wird, mutet wie ein Schildbürgerstreich an.
- weiterhin Sperrung der halben Innenstadt und damit Beeinträchtigung von Handel und Bürgern, um die Gästefans vom Bahnhof zum Stadion zu geleiten.
- bei Problemspielen muss die Polizei personell aufwendig das neben dem Stadion liegende Parkgelände sichern, um ein "Abtauchen" der Hooligans zu verhindern. Diese Mehrkosten droht das nds. Innenministerium der Stadt Oldenburg in Rechnung zu stellen (der Verein ist erst ab Stadion verantwortlich). Bei einem Neubau läge das Stadion direkt neben dem Bahnhof.
- es müssten gem. Auflage der DFL naturbelassene Flächen zu Parkplätzen umgewandelt werden (da die Regularien eine Mindestanzahl solcher vorsehen).
- es dürften weiterhin keine Spiele nach 18.30 Uhr ausgetragen werden, da die Anwohner dahingehend einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss durchgesetzt haben.
- den EWE-Baskets wurde zunächst eine Halle "geschenkt", als diese als zu klein erachtet wurde, hat die Stadt sofort mit einem zweiten Neubau nachgebessert.
Das sind nur einige Gedanken, die sich der Stadtrat sicherlich gemacht haben wird. So simpel, wie von Autor dargestellt, war die Sache nicht. Es bleibt jedoch das Finanzierungsrisiko und das ist ein echtes Gegenargument.
zum Beitrag06.03.2023 , 15:49 Uhr
Wer sagt, dass es das nicht war? Das Gericht spricht von "vorsätzlicher Tötung" - es hat also entweder einen Mord oder einen Totschlag angenommen. Das Gericht geht jedoch aufgrund der Alkoholisierung wohl auch von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Bei Mord wird unter diesen Umständen die obligatorische lebenslange Freiheitsstrafe gem. § 49 StGB auf eine zeitige Strafe gesenkt.
zum Beitrag06.03.2023 , 15:42 Uhr
Einfach "actio libera in causa" in die Suchmaschine eingeben, bei Wikipedia steht alles wunderbar und ausführlich erklärt. Wäre die Kammer von einer tatsächlichen (und nicht absichtlich herbeigeführten) Schuldunfähigkeit ausgegangen, dann hätte der Angeklagte nicht wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt werden können, sondern nur wegen "Vollrausch" (§ 323a StGB) mit einer maximalen Strafe von 5 Jahren. Die Regelungen, die in der ehemaligen DDR galten, werden also auch in der BRD (-Nachfolge) angewendet.
zum Beitrag04.03.2023 , 19:35 Uhr
Volle Zustimmung, vor allem zum letzten Absatz. Wie das in Deutschland läuft, sieht man beim Denkmalschutz, Die großzügige Förderung beschränkt sich hauptsächlich auf steuerliche Vorteile, da keine staatliche Stelle "echtes" Geld in die Hand nehmen will, sondern mit Steuerausfällen rechnet. Wenn jedoch (z.B. ein Rentner) gar keine oder nur wenig Einkommenssteuer zahlt, dann bleibt er auf den ihm aufgezwungenen Kosten zum Erhalt des Denkmals sprichwörtlich sitzen.
zum Beitrag04.03.2023 , 19:26 Uhr
"Wenn aber die Etagenheizungen 30 Jahre alt sein sollten, ist es eine einfache Instandsetzung und keine Modernisierung..."
Bitte keine falschen Hoffnungen wecken! Nur (und ausschließlich), wenn nach x Jahren eine gleichwertige Heizungsanlage als Ersatz kommt, handelt es sich um eine Instandsetzung. Wird eine technisch modernere Anlage verbaut, die effektiv Energie einspart, gilt dies (nach übereinstimmender Ansicht sowohl von Mieter- wie auch Eigentümervereinigungen) um eine umlagefähige Sanierung.
zum Beitrag17.02.2023 , 12:13 Uhr
"Bei den Nachzählungen finde sich immer noch die ein oder andere Stimme."
Ach ja? Gibt es da irgendwelche Quoten, einen Reservekasten mit Wahlzetteln für den Zweifelsfall, an dem sich die Wahlleitung nach der Wahl bedienen darf...? Vertrauenserweckend klingt das alles nicht. Former President und Kandidat in spe D. Trump wird sich das vermutlich genau anschauen und das (US-)amerikanische Wahlsystem auf ein Berliner System umstellen - dann hat er die Wahl spätestens durch eine Zweitauszählung in der Tasche.
zum Beitrag16.02.2023 , 16:40 Uhr
Ich denke, dass sie nicht als Diplom-Juristin vor Gericht zieht, sondern als Aktivistin. Denn ihre Aussage, sie halte ihr Verhalten als nicht strafbar, würde bereits bei Studenten im zweiten Semester Widerspruch hervorrufen. Es handelt sich also eher um einen politischen Appell, als um eine rechtliche Stellungnahme.
Die Gerichte haben sich an das Recht und Gesetz zu halten, welches von der Politik vorgegeben wurde. Es ist der Bundestag, der Gesetze beschließt und entscheidet, welche Tatbestände betroffen und unter Strafe gestellt werden und welche nicht. Von daher ist es müßig, die Gerichte dafür verantwortlich zu machen, was die Politik angerichtet hat. Ein Urteil, welches sich über den politischen Willen (zumindest innerhalb einer Demokratie) hinwegsetzt, so schlüssig und wünschenswert da Ergebnis für die Allgemeinheit auch erscheinen mag, wäre nichts anderes als Willkürjustiz.
zum Beitrag16.02.2023 , 16:26 Uhr
Ganz klares Jein...
Grundsätzlich hat der Richter seine Erkenntnis aus der Hauptverhandlung zu schöpfen und darf für sein Urteil bzw. dessen Begründung nur diese Tatsachen verwenden. ABER - zur Hauptverhandlung zugehörig kann man auch die Prozessakte betrachten und da steht in der Regel alles (von Seiten der StA wie der Verteidigung) drin. Das ein Angeklagter vor Gericht erscheint und fest darauf besteht, unschuldig zu sein ist da eher die Ausnahme. In der Regel ist der Vorwurf rechtlich ausgearbeitet, der Angeklagte räumt den (objektiven) Tatbestand auch ein, es geht dann quasi nur noch um die subjektiven Merkmale (Motiv und Verwerflichkeit, Schuld etc.) und somit letztlich um die Höhe der Strafe. Ich habe viele Verhandlungen erlebt, bei denen auf eine Beweisaufnahme mehr oder weniger verzichtet wurde.
Anders ist es, wenn entweder Laienrichter an der Urteilsfindung mitwirken (sie haben weniger oder gar keinen Einblick in die Akten), Anklagevertretung und Verteidigung sich nicht einig sind (war es Mord oder doch nur Totschlag...?) oder eben der Angeklagte sich dahingehend einlässt, er habe die vorgeworfene Tat nicht begangen. Dann kommt der Prozess erst richtig in Fahrt.
zum Beitrag30.01.2023 , 16:00 Uhr
Das kommt im Artikel vielleicht etwas missverständlich rüber.
Die Klage hatte zum Inhalt, dass die Finanzgerichtsbarkeit die Sache selbst vor das BVerfG zu bringen habe, was eine Abkürzung des Rechtswegs bedeutet hätte (eine Verfassungsbeschwerde darf erst nach Erschöpfung aller Instanzen eingelegt werden). Dies hat der Bundesfinanzhof abgelehnt. Da dies mittlerweile die letzte Instanz ist, haben die Kläger jetzt ihrerseits vier Wochen Zeit, selbst Verfassungsbeschwerde einzulegen. Und das werden sie mit Sicherheit tun, davon ist fest auszugehen.
Also wird die Sache letztlich doch in Karlsruhe entschieden werden.
zum Beitrag29.01.2023 , 15:54 Uhr
Das die Schulbehörden zurückhaltend agieren, was Verdachtsfälle angeht, könnte vielleicht auch daran liegen, dass nicht alle Eltern aus den im Artikel unterstellten Gründen handeln. Das System an sich birgt nämlich auch enorme Fehler.
Ich wohne in einer mittleren Großstadt, die sich weiter im Wachsen befindet. Da der Wohnraum innerhalb der Stadtgrenze endlich ist, breiten sich die Wohngebiete in den Landkreis aus. Ich sprechen von einem "Spekgürtel", der etwa 20000 Einwohner umfasst, Tendenz steigend. Ein unbeteiligter Beobachter würde auf Google-Earth eine gewachsene Stadt sehen, es gibt jedoch die unsichtbare Grenze. Diese hat zur Folge, dass meine Nichten - wollen sie ein Gymnasium und keine Oberschule besuchen - nicht die nächstgelegene Schule in ca. 800 Metern Entfernung besuchen dürften, sondern auf das Gymnasium des Landkreises gehen müssten - 34 Kilometer von ihrer Wohnung entfernt. Die gewachsenen (Schul-)Freundschaften würden zerbrechen, da die meisten die Stadtschule besuchen dürfen (obwohl sie nur eine Straße weiter wohnen). Neue Freundschaften zu schließen wäre auch schwierig, da meine Nichten nach der Schule sofort den nächsten Schulbus nach Hause nehmen müssten.
Selbstverständlich sind meine Nichten deshalb bei mir gemeldet und können dadurch die nächstgelegene Schule besuchen. Ein schlechtes Gewissen haben wir deshalb nicht, lediglich ein gewisses Unverständnis hinsichtlich bestimmter Gesetze und Regeln im Land, die eindeutig auf Kosten der Kinder gehen...
zum Beitrag25.01.2023 , 17:01 Uhr
Unterschlagen sie da nicht - um bei dem im Artikel genannten Zweiten Weltkrieg beispielhaft zu bleiben - die Leistungen von Amerikanern, Engländern, Kanadiern etc.? Die haben militärisch, aber auch politisch damals einen ziemlich guten Job gemacht. Und die Bevölkerung stand hinter den Entscheidungsträgern, obwohl gerade in England ein siegreicher Kriegsausgang bis zum Eintritt der USA in den Krieg nicht ausgemachte Sache war.
Ich würde daher das Bonmot leicht abwandeln: Nur Diktaturen sind zu einem sinnlosen Krieg fähig.
zum Beitrag23.01.2023 , 20:12 Uhr
Der Hubsi kommt halt aus Bayern. Ich bin im Norden mit Krabbenbrötchen aufgewachsen und kann auch heute noch (trotz schlechtem Gewissen wegen Überfischung) kaum davon lassen. Wenn man diese Speise vor sich sieht, ist der Weg zum Insektenvertilgen gar nicht so weit und die Berührungsängste deutlich geringer.
zum Beitrag23.01.2023 , 20:06 Uhr
Wenn zwei in Sachen Reichweite und Relevanz absolut privilegierte (beinahe schon) ehemalige Popsternchen ihr scheinbar chaotisches (Liebes-)Leben als absolut einseitigen musikalischen Rachefeldzug gegen den Ex in die Welt bringen, dann könnte darin vielleicht ein Grund gesehen werden, warum die Männer sich anderweitig umgesehen haben. Ich werde es nicht erfahren, denn die Exmänner werden kaum eine Möglichkeit haben, sich auf ähnlich wahrnehmbare Art zu rechtfertigen. Es lebe die Inquisition! Dabei ist doch nur irgendwo ein Sack Reis umgefallen...
zum Beitrag20.01.2023 , 19:50 Uhr
Vielleicht als Replik auf den Focus-Standardtextbaustein "links-grün versifft"?
Dennoch wirkt solche Medienkritik auf mich etwas kindisch und elitär, oder ist es Neid, da der Focus laut Statistik die zehnfache Lesereichweite hat? Journalistische Souveränität geht anders...
zum Beitrag16.01.2023 , 17:30 Uhr
Die Polizei hat die Aufgabe, einen von Gerichten rechtskräftig festgestellten Anspruch durchzusetzen. Wenn eine Wohnung aufgrund eines Räumungstitels geräumt werden muss, unterstützt sie den Vermieter. Wenn ein Gerichtsvollzieher einen Titel vollstreckt, kann er Amtshilfe der Polizei in Anspruch nehmen. Wenn in L. Abrissarbeiten von Gerichten verfügt wurden, dann unterstützt die Polizei die damit beauftragten Firmen. Darin einen Neutralitätsverlust zu unterstellen, ist ziemlich dreist.
zum Beitrag16.01.2023 , 17:19 Uhr
So argumentierten die Reichsbürger um Prinz Dreizehn auch. Wenn man natürlich jedem Grüppchen das Recht zugestehen will, "Verbrechen" nach eigener ideologischer Sichtweise zu definieren, dann wird der Frieden noch oft gestört werden.
zum Beitrag05.12.2022 , 15:22 Uhr
Ich bin etwas vorsichtiger bei meinen Schlussfolgerungen hinsichtlich des IRA. Schließlich handelt es sich in erster Linie um ein Inflationsbekämpfungsgesetz, es geht also hauptsächlich um Geld und gerade auch Gewinne. Sicherlich ist das Gesetz ein enormer Fortschritt hin zu einer klimaneutraleren Zukunft der USA, ob die Welt davon profitiert, wage ich zu bezweifeln.
Nehmen wir das Beispiel Elektromobilität: Für einen kompletten Umstieg auf Elektromobilität benötigen wir enorme Mengen an Batterien, die möglichst klimaneutral hergestellt werden. Bei der Batterie ist der zur Herstellung erforderliche Energieverbrauch das primäre Problem. Wird in den USA die Energie im Verhältnis 10:1 subventioniert, kann in Europa kein Hersteller mehr mitproduzieren. Da geht es nicht mehr um Profit, sondern um Existenz. Wer wäre schon bereit, für ein technisch identisches Produkt einen x-fachen Preis zu bezahlen? Dabei ergeben sich zwei Folgeprobleme. Zum einen ist im "Kleingedruckten" des IRA zu sehen, dass die zur Herstellung der Batterien verwendete Energie gar nicht so "sauber" sein muss. Das IRA sieht einen massiven Ausbau der Kernenergie vor und lässt Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken durchaus zu. In Zahlen (der wissenschaftlich oft verwendeten eq/kWh d.h. wie viel Energie wird pro kWh-Leistung einer Batterie verbraucht) stehen die USA bei einem Faktor 700, Schweden bei 50. Der US-Wert wird sich durch einen größeren Anteil der Kernenergie rechnerisch verringern, aber dennoch wird weniger "sauber" produziert, als in vielen europäischen Ländern. Außerdem können die USA gar nicht so viele Batterien herstellen, wie gebraucht werden. Die europäischen Autobauer werden dann erst recht gezwungen, um kostenneutral zu produzieren, Batterien aus China und Indien zu importieren, die einen katastrophalen Energiewert aufweisen.
Es könnte also sein, dass sich die Umstellung auf Elektromobilität eher verzögert und weniger klimaneutral ist, als es möglich wäre.
zum Beitrag15.11.2022 , 16:36 Uhr
P.s.: Japan war übrigens das erste Land weltweit, welches in der Heian-Zeit (792-1148) die Todesstrafe für 350 Jahre abgeschafft hat.
zum Beitrag15.11.2022 , 16:32 Uhr
Der Gedanke der Abschreckung spielt in Japan nahezu keine Rolle. Dies liegt in der insgesamt niedrigen Delinquenz - Japan hat eine der geringsten Kriminalitätsraten weltweit. Um das kurz in Zahlen zu verdeutlichen: In Deutschland wurden 2019 rund 5,4 Mio Straftaten registriert, in Japan (bei ca. 125 Mio Einwohnern) dagegen nur rund 363.000. Kriminalität ist in Japan ein Phänomen, mit welchem die meisten Bürger nicht in Berührung kommen. Abschreckung wird daher als überflüssig betrachtet.
Versagen von Gesellschaft und Institutionen? Nun ja, wie will eine Gesellschaft mit Straftätern umgehen, die grundsätzlich noch eine konfuzianisch- und buddhistisch geprägte Ausrichtung fest verankert hat? Der sterbende Baum muss in die Richtung fallen, in die er sich während seines Lebens geneigt hat. Diese buddhistische Weisheit kann als Allgemeingut in Japan gelten. Die Kultur des Gesicht-verlierens sieht einmal begangene Handlungen und Verfehlungen als endgültig an, sie können zwar ausgeglichen und vielleicht verziehen werden - aber niemals ungeschehen. Der christliche Erlösungsgedanke durch Reue zur Absolution ist dem Japaner weitgehend fremd geblieben. Dementsprechend werden (ehemalige) Straftäter eher durch die Gesellschaft geächtet, als durch den Staat behindert. Ist das Versagen einer Gesellschaft? Aus unserer Sicht heraus bestimmt, in Asien wird man das vermutlich anders bewerten.
Der Staat hingegen ist bei Straftätern aus westlicher Sicht heraus insgesamt eher defensiv eingestellt. Für jugendliche Delinquenten gibt es nicht einmal ein Strafgericht. Ihre Fälle werden vom Familiengericht behandelt, welches in 96% aller Fälle Bewährungsstrafen oder schlichte Auflagen verhängt, nur in den restlichen 4% ergehen "Haftstrafen" in Jugendeinrichtungen von max. 12 Monaten Dauer.
Die Todesstrafe wirkt dabei wie ein Phänomen, in dem sich die ganze Härte des japanischen Strafgesetzes zu konzentrieren scheint.
zum Beitrag12.11.2022 , 19:13 Uhr
Und?
Wo ist jetzt das beschworene Ende der liberalen Gesellschaft? Ihr Kommentar bezeugt doch das Gegenteil, oder mussten sie die Seite hacken, damit er erscheint? Und eine eigene Demo dürfen sie auch organisieren und durchführen oder hat es da in letzter Zeit dramatische Veränderungen im Versammlungsrecht gegeben?
Selbst wenn ich als Organisator einer Demo bestimmte Gruppen auffordere, bitte nicht zu erscheinen, so ist das nichts weiter, als ein schlichter Appell . Verhindern kann ich gar nichts.
So schnell geht das Abendland nicht unter, nur die Dünnhäutigkeit einiger ihrer Bewohner, denen (erstmals?) aus früher assoziierten Gruppen offene Kritik entgegen schlägt, nimmt scheinbar exponentiell zu.
zum Beitrag04.11.2022 , 19:10 Uhr
Grundsätzlich stimme ich der Autorin in nahezu allen Punkten zu. Einzig bei ihren Ausführungen des "Bürgerhartz" als Übergang zur Rente sehe ich eine Lücke im bisherigen Gesetzestext, die ich als unangemessen betrachte und die teuer werden könnte.
Wann immer ein neues Gesetz kommt, stehen schon findige Köpfe bereit, die Wege finden, Lücken auszunutzen. Diese Gefahr sehe ich beim frühzeitigen Renteneintritt. Wird mit dem Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag geschlossen und die Abfindung nicht ausgezahlt, sondern als sog. Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung geparkt, bleibt es nicht nur steuerfrei, es wird auch nicht zum Schonvermögen gezählt (da es sich ja nicht in den Händen des Arbeitnehmers befindet). Nun kann er zwei Jahre lang ALG I beziehen - was ich nicht schlimm finde, er hat dafür jahrelang eingezahlt -, anschließend jedoch auch zwei Jahre lang Bürgergeld + Miete + Nebenkosten. Dieses Geld wird aus Steuern bezahlt, was ich problematisch finde. Wenn der AN jetzt einige Jahre den sicherlich nicht üppigen Barsatz mit seinem Schonvermögen ergänzt, wird dieser Betrag später durch den Zufluss der Abfindung wieder aufgefüllt.
Dies wird jedoch eher bei Arbeitnehmern mit nicht ganz niedrigen Löhnen/Gehältern Sinn machen, die eigentlich eine staatliche Förderung nicht nötig hätten. Das riecht schon ein wenig nach Umverteilung von unten nach oben und erinnert mich ein wenig an Steuerhinterziehung... Von daher sollten auf jeden Fall Abfindungen in jeglicher Form berücksichtigt werden - sie werden ja gerade aus dem Grund gezahlt, die Zeit zwischen Kündigung und Antritt einer neues Stelle bzw. Renteneintritt zu überbrücken. Alles andere könnte die Gefahr bergen, dass es zu einer Frührente für Besserverdienende wird, was mit Sicherheit und zurecht zu sozialen Spannungen führen dürfte.
zum Beitrag01.11.2022 , 14:37 Uhr
Selbstverständlich werden die Gasversorger die Verbrauchszahlen weitergeben - darauf basiert ja gerade das Prinzip, 80% des durchschnittlichen Verbrauchs eines Haushalts zu subventionieren. Allerdings helfen diese Werte nicht weiter. Ob ein Verbrauch von (z.B.) 25000 kwh darauf zurück zu führen ist, das dass Haus völlig ungedämmt und schlecht gebaut ist, oder weil im Garten ein Pool geheizt wird, genau das kann der Gasversorger nicht eingrenzen. Schließlich gibt es nur ein Ablesegerät im ganzen Haus und nur diese Daten können überhaupt weitergeleitet werden.
Da bleibt dann tatsächlich nur die Gießkanne und das ich auch richtig so, denn allein der Verbrauchswert lässt wenig Rückschlüsse zu. Mein Haus steht unter Denkmalschutz, ich habe hart gekämpft, um zumindest das Dach energetisch aufzubereiten und neue, dreifachverglaste Fenster einbauen zu dürfen - vergeblich! Jetzt habe ich einen Verbrauch von rund 34000 kwh für 140 qm Wohnfläche und das bei einer winterlichen Raumtemperatur von max. 20 Grad... Ich war schon vor der Gaskrise wütend (zumal das Haus erst unter Denkmalschutz gestellt wurde, als ich es bereits übernommen hatte), wenn ich jetzt auch noch mit den massiven Kosten allein gelassen werden sollte, drehe ich wahrscheinlich durch. Und nein, mein Haus ist keine Jugendstilvilla, sondern ein eher kleines Häuschen aus den 1970er Jahren...
zum Beitrag24.10.2022 , 16:36 Uhr
Dieser Artikel hat mich - gelinde gesagt - entsetzt. Üblicherweise stellt Frau Herrmann kluge Fragen und setzt diesen interessante, wenngleich nicht immer einleuchtende Lösungsansätze gegenüber. Ich muss nicht immer mit ihr übereinstimmen, die Lektüre bereicherte mich bisher jedoch fast immer.
Jetzt aber frage ich mich, ob sie nur unvorbereitet gefährliches Halbwissen zum Besten gibt, oder tatsächlich in politisch gefährliches Fahrwasser abdriftet.
1. Flugzeuge werden abgeschafft, das Smartphone (und damit das Internet) hingegen bleiben vorhanden. Flugzeuge sind unverzichtbarer Bestandteil der Tourismusindustrie. Durch sie wird mehr als 10% des weltweiten BIP erwirtschaftet, viele Staaten sind auf sie angewiesen, da die Einnahmen bis zu 25% ausmachen, ohne diese (z.B. in Griechenland) jeder 4. Arbeitsplatz wegfallen würde. Der hierzu benötigte Energieaufwand liegt jedoch deutlich unter 10% - der Tourismus ergibt somit eine positive Aufwands-/Ertragsbilanz. Anders Smartphone und Internet: Nur rund 7% am weltweiten BIP stehen mehr als 12% Energieverbrauch gegenüber. Zudem kommen die Gewinne nahezu ausschließlich den großen Industrienationen zugute, während die Gewinne der Touristikbranche (für Wirtschaftsgüter) selten breit gestreut werden.
2. Eine Halbierung der Wirtschaftsleistung würde viele Schwellen- und Entwicklungsländer dauerhaft zu Katastrophengebieten degradieren, was zu einer beispiellosen Migrationswelle führen würde.
3. Die britische Kriegswirtschaft ab 1939 hat in England keinen Hunger verursacht. Warum aber haben sich nach dem Krieg die Unabhängigkeitsbestrebungen der Kolonien massiv verstärkt? Weil sie keine Produkte mehr aus dem Mutterland zugeteilt bekamen, ohne selbst Ersatz produzieren zu können, sind in den Kolonien die Menschen millionenfach gestorben. Das also soll Frau Herrmanns Zukunftsvision sein?
Dieses Interview strotzt vor imperialistischer Gedankenwut, die es mit Ideen des 19. Jahrhunderts aufnehmen könnten. Davon bitte nicht mehr!
zum Beitrag29.09.2022 , 17:01 Uhr
Bei allem Respekt, dieser Kommentar von Herrn Asmuth verfehlt die Realität in Gänze.
Zum einen gehört zu Verhandlungen eine mögliche Basis, die für allen Seiten akzeptabel wäre - selbst wenn man dafür "Verluste" in Kauf nehmen müsste. Herr Asmuth nennt die Krim, Donezk und Luhansk als Verhandlungsmasse. Warum sollte Putin sich damit zufrieden geben? Meiner Ansicht nach sind nicht Gebietsgewinne das eigentliche Ziel Putins, sondern der Versuch, eine Demokratisierung in den direkt an Russland grenzenden Staaten zu verhindern, um ein Übergreifen dieser Bestrebungen auf Putins Reich zu vermeiden. Sollte dies so sein, kann sich Putin gar nicht mit den Randgebieten der Ukraine zufrieden geben. Echte Verhandlungen aus der Sicht Putins heraus, müssten dementsprechend eine Preisgabe nicht nur der gesamten Ukraine, sondern sämtlicher Staaten, in denen es eine russischsprachige Bevölkerung gibt umfassen. Aus dieser Sichtweise heraus kann derjenige, der den Finger auf den roten Knopf hält, schlichtweg alles verlangen. Wo wäre denn die Verhandlungsgrenze, um einen Atomkrieg zu vermeiden? Das Baltikum? Polen, Ungarn, Deutschland? Dies aber wäre kaum vermittelbar und schon gar nicht akzeptabel.
Ein weiterer Fehler liegt in der Behauptung, Putin wäre durch den Konflikt in die Ecke gedrängt. Das ist falsch. Aus "der Ecke heraus" bleibt einem keine Handlungsmöglichkeit mehr, als nach vorne auszubrechen, egal, was es kostet. So stellt sich die Situation für Russland gerade nicht dar. Der schleppende Kriegsverlauf und die Sanktionen schwächen Russland. Wirtschaftlich bleibt jedoch die Möglichkeit, sich mit China, Brasilien und Indien (als Beispiel) neue Partner zu suchen. Der Einsatz von Atomwaffen würde dies nahezu unmöglich machen, selbst China würde dann mit aller Härte reagieren. Und erst dann wäre Putin wirklich in die Ecke gedrängt und handlungsunfähig. Und Geld muss auch Putin verdienen, sonst muss auch er mit einem Volksaufstand rechnen.
zum Beitrag26.09.2022 , 14:04 Uhr
Da kann man durchaus geteilter Meinung sein.
Anders, als die aus dem arabischen und nordafrikanischen Raum stammenden vorigen islamischen Großreiche, waren die Osmanen nie wirklich islamistisch. Vielmehr haben die osmanischen Sultane den Klerus von Anfang an "eingefriedet", d.h., sie haben die Kirche quasi verstaatlicht und die Kleriker - allen voran die wichtigen, mit Rechtsgutachten betrauten, Muftis - zu Beamten gemacht. Damit waren die Sultane zwar offiziell noch immer der Scharia unterworfen, sie konnten jedoch mit den von ihnen besoldeten und angeleiteten Klerikern Einfluss auf Entscheidungen des Klerus ausüben und im Zweifel einen zu stark religiös und zu wenig staatlich handelnden Kleriker schlicht dem Beamtenrecht folgend entlassen.
Damit wurde das Osmanische Reich viel mehr durch politische als religiöse Entscheidungen geführt und geprägt, als alle anderen islamischen Reiche zuvor oder folgend.
Von daher könnte man sagen, nicht Atatürks Reformen waren der Anfang, sondern das Osmanische Reich an sich hat diesen Schritt bereits vor Jahrhunderten zumindest begonnen.
zum Beitrag17.09.2022 , 16:07 Uhr
Mir stellt sich die Frage, ob man der Bundesregierung gar nicht mehr zutraut, rational und problemorientiert zu denken. Vielleicht liegt der Umstand, dass kein westlicher Staat bislang Kampfpanzer in die Ukraine geliefert hat ja auch darin begründet, das man an der Sinnhaftigkeit zweifelt.
Der Leopard II wiegt mit 62 Tonnen rund ein Drittel mehr, als die Panzer russischer Bauart. Können sie die Straßen und vor allem Brücken überhaupt nutzen? Es ist bekannt, dass in Osteuropa viele Brücken eine geringere Nutzlast aufweisen, als in Westeuropa.
Kann die Ukraine ausreichend Personal stellen, um die westlichen Panzer zu bedienen und vor allem Mechaniker, um das Gerät kampftauglich zu erhalten? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass nach Manövereinsätzen immer rund 30% der Leopard-Panzer für längere Zeit in die Wartung mussten, bevor sie wieder einsatzbereit waren. Ist also die Versorgung mit Ersatzteilen gesichert? Häufig wurden die Panzer der Bundeswehr zwecks Reparatur zum Hersteller verbracht, da nur dieser über Spezialwissen und Werkzeuge verfügt. Wie soll das im Falle der Ukraine gehandhabt werden? Verfügt die Ukraine über ausreichend Munition für das Gerät? Wenn nein, kann Deutschland bzw. die Nato eine dauerhafte Belieferung sicherstellen?
Das sind Fragen, die ich zuerst beantwortet haben möchte, bevor ich mir ein Urteil für oder gegen eine Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine bilden kann.
zum Beitrag04.09.2022 , 21:44 Uhr
Eine ganze Menge sogar.
Zum einen wird sich im Ermittlungsverfahren die Fragte stellen, in wie weit der Täter davon ausgehen musste, sein Faustschlag könnte schwerwiegende Folgen und Verletzungen nach sich ziehen. Handelt es sich bei dem Schläger um einen Ersttäter, wird eher davon auszugehen sein (vorausgesetzt, er betreibt keinen Kampfsport), dass er die Folgen nicht abschätzen konnte, da er als Schläger quasi wie ein "Laie" betrachtet wird. Wer jedoch bereits wegen Körperverletzung in Erscheinung getreten ist, dem wird eher zu unterstellen sein, er hätte die Wucht seiner Schläge abschätzen und das damit einhergehende Risiko bewerten können.
Im folgenden Strafverfahren spielen Vorstrafen ebenfalls eine nicht zu unterschätzende Rolle. Während bei Tätern, die zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, dies grundsätzlich strafmildernd zu berücksichtigen ist, wird bei Wiederholungstätern ebenso grundsätzlich der Strafrahmen nach oben hin korrigiert.
zum Beitrag01.09.2022 , 15:29 Uhr
Nö. Heute in eine Nation der Ureinwohner hineingeborene Mitglieder werden gem. UN-Definition immer noch als indigene oder autochtone Personen bezeichnet bzw. wahrgenommen.
Als "Nachfahrin von den Ureinwohnern" würde sie vom eigenen Volk bezeichnet, wenn sie ihren kulturellen Hintergrund, Religion, Sprache etc. aufgegeben hätte und sich (was durchaus vorkommt) in die Mehrheitsgesellschaft assimiliert hätte. Sie wäre dann (im vorliegenden Fall) von Dritten nicht mehr als Mitglied der Yu'Pik erkennbar.
zum Beitrag04.08.2022 , 15:53 Uhr
Das in Japan nirgendwo Trinkgeld gezahlt wird, war immer schon ein Märchen oder zumindest eine starke Übertreibung. Als ich in den 90er Jahren für rund zwei Jahre in Japan gelebt habe, wurde mir das Prinzip des Kokorozuke nahegebracht. Im Ryokan (traditionelles Hotel) ist immer eine Person speziell für einen Gast zuständig, ebenso im Onsen (heiße Quelle). Dort ist es quasi Pflicht, bei der Ankunft eine Kokorozuke genanntes Trinkgeld zu hinterlegen. Auch wenn wird mit der Abteilung unserer Firma ein Restaurant besuchten, haben wir eine Extrasumme hinterlegt. Wichtig ist dabei nur, es niemals der Person selbst in die Hand zu drücken und nie offen. Das wird als entwürdigend empfunden. Es gibt extra kleine Briefumschläge, die man dafür benutzt, oder man wickelt das Geld in Papier ein und lässt es einfach am Tisch liegen.
In den letzten Jahren habe ich bei meinen kürzeren Besuchen in Japan festgestellt, dass als Folge der nun beinahe 30 Jahre andauernden Stagnation der Wirtschaft, sich immer mehr Dienstleistergruppen richtig freuen, wenn man ihnen einen Kokorozuke hinterlässt - es mag einigen peinlich sein, sie können es jedoch wirklich gut gebrauchen.
zum Beitrag02.08.2022 , 22:18 Uhr
Eine gewisse Logik steht schon dahinter. Verpackungen mit Zigaretten und Tabak sind durch die Steuerbanderole quasi versiegelt. Diese zu manipulieren, selbst herzustellen oder abzulösen und nach Austausch des Tabaks durch z.B. Drogen wieder anzubringen, ist nahezu unmöglich. Dies dient natürlich eher dem Kampf gegen unversteuerte, gefälschte Tabakprodukte, macht es aber auch der Anstaltsleitung leicht, diese Artikel "durch zu winken".
zum Beitrag25.07.2022 , 20:14 Uhr
Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass die taz den VfL hat aufsteigen lassen! Netter Insiderwitz, fehlt nur noch das Foto in grün-weiß einzufärben. Aber ob die taz morgen noch frei am Kiosk erhältlich sein wird, wage ich für einige Stadtteile ernsthaft zu bezweifeln. Vielleicht können aber auch einige blau-weiße darüber zumindest schmunzeln...
zum Beitrag25.07.2022 , 15:39 Uhr
Der Vertreter der Bürgerinitiative spricht von einer sachlichen Diskussion, selbst aber wird er diesem Anspruch nicht gerecht. Im Artikel wird nicht auf ein einziges Argument der Neubaubefürworter eingegangen geschweige denn ein solches entkräftet. Als gäbe es keine Argumente für einen Neubau. Die Initiative selbst prescht mit Aussagen voran, die weniger als die halbe Wahrheit beinhalten und aus teilweise absurden Vorschlägen bestehen, die keiner Prüfung standhalten.
Ein Beispiel ist die Verkehrssituation, die ja in Donnerschwee von der Initiative als schwierig dargestellt wird. Wenn die EWE-Baskets ihre Heimspiele haben, kommen ungefähr ebenso viele Menschen zur Halle, wie am Wochenende zum VfB. Von einem Verkehrschaos hat bisher noch niemand etwas bemerkt. Was vielleicht auch daran liegt, dass in Donnerschwee fast 5000 Parkplätze zur Verfügung stehen, gegenüber rund 500 am Marschweg. Das Verkehrschaos dürfte eher beim Marschwegstadion real werden. Am Samstag war erster Spieltag in der Liga. Die Fans aus Meppen mussten 3,4 Kilometer vom Bahnhof durch die komplette Innenstadt zum Stadion geleitet werden, was zu unzähligen Straßenabsperrungen und Verkehrsbehinderungen führte. Donnerschwee liegt gerade einmal 250 Meter neben dem Bahnhof und es gibt nur einen (!) Zuweg, was viel weniger Polizeikräfte erforderlich machen würde.
Aber auch die weiteren Vorschläge erscheinen teilweise absurd, so war in einer früheren Veröffentlichung die Initiative überzeugt, die Stadt müsse nur ein wenig mit der DFL verhandeln, dann würde diese schon auf Abendspiele verzichten, die der VfB derzeit in Hannover absolvieren muss, da das Marschwegstadion rechtlich keine Spielgenehmigung besitzt (siehe Komm. von OL25) Die Spiele sind von Liga 1-3 komplett durchgetaktet, die DFL wird nicht einen Zentimeter auf Wünsche der Stadt eingehen. Das alles lässt ein wenig an der Fachkompetenz der Mitglieder der Initiative zweifeln.
zum Beitrag16.06.2022 , 18:56 Uhr
Wenn alle Staaten, die im Demokratieindex als "funktionierende Demokratie" bezeichnet werden, eine gemeinsame Militärallianz bilden, würden sie vermutlich nicht einmal Syrien oder Myanmar Angst machen und schon gar nicht als militärische Bedrohung wahrgenommen. Von Russland, China oder den Vereinigten Staaten ganz zu schweigen...
zum Beitrag07.06.2022 , 20:16 Uhr
Die DDR ist dreißig Jahre mit Wartburg und Trabant ausgekommen, da werden wir für viele auch einige Dekaden lang USB-C ausreichen. Ob das in 10 Jahren tatsächlich ressourcenschonender ist, als modernisierende Entwicklungen der Hersteller ist doch egal. Die junge Generation und die Cracks werden sich dann ihre Geräte eh über die USA oder den asiatischen Raum beziehen... ;-)
zum Beitrag17.05.2022 , 16:10 Uhr
"... Russland habe bereits ein Drittel der für den Ukraine-Krieg bereitgestellten Truppen eingebüßt – das würde den Kampfverlust von rund 50.000 Soldaten durch Tod oder Verletzung bedeuten"
Nö, nicht zwingend. Militärische Stellen neigen dazu, Kampftruppen nach Einsatzfähigkeit zu bewerten. Demnach gehört z.B. eine Panzerkompanie, der ein Großteil ihrer Panzer abgeschossen wurde, zu den "eingebüßten" Truppen, da sie derzeit im Krieg keine Rolle mehr einnehmen kann (wann und ob sie neue Panzer erhält steht in den Sternen). Ob die Soldaten die Fahrzeuge zuvor verlassen konnten (was häufig gerade im derzeitigen Konflikt zu beobachten ist), spielt keine Rolle. Daher lässt sich eine Größenordnung verletzter oder getöteter Soldaten um die 50.000 aus dieser Quelle nicht seriös ableiten.
zum Beitrag15.05.2022 , 15:06 Uhr
Die Amerikaner bestenfalls nach Hause zu schicken mag auf Okinawa Konsens hervorrufen, im restlichen Japan hingegen findet diese Sichtweise wenig Freunde. Die amerikanische Besatzung war für Japan der große Glücksfall in der Nachkriegsgeschichte, konnte das Land doch so den Pazifismus in seine Verfassung schreiben, auf eine eigene Armee (die diese Bezeichnung auch verdient) verzichten, Billiarden Dollar an Rüstungsausgaben sparen und doch gleichzeitig lautsprecherisch nach außen auftreten, die Rückgabe von im Zweiten Weltkrieg besetzten Inseln fordern, Konflikte mit Südkorea, China und Russland am köcheln halten ohne Angst haben zu müssen, dass plötzlich eine fremde Armee am Strand landet. Nee, die Japaner haben sich eigentlich ganz gut mit der amerikanischen Präsenz abgefunden.
zum Beitrag03.05.2022 , 15:39 Uhr
Medienkompetenz funktioniert nicht wie Autofahren. Wenn ich 30 Jahre lang tausende Kilometer fahre, kommt die Routine auch für außergewöhnliche Situationen von alleine. Wenn ich hingegen das Internet nur nutze, um online-banking zu betreiben und Zeitungen zu lesen, erhalte ich dadurch keine Kompetenz für die kritischen Bereiche. Und da trennen sich die Generationen meiner Erfahrung nach. Sich online technisches (Grund-)Wissen anzueignen, in Spezialportalen Hinweise zu Betrugsmaschen aufzurufen oder auch nur den eigenen PC sicher zu halten, überlassen sehr viele ältere Menschen gerne der Kinder- oder Enkelgeneration. Natürlich gibt es auch jüngere Menschen, die auf Betrugsmaschen hereinfallen (verwunderlich, wie viele mail-Anhänge heutzutage noch gutherzig geöffnet werden, um sich dann mit verschlüsselten Daten herumzuplagen), aber proportional eben doch etwas weniger.
zum Beitrag21.04.2022 , 19:59 Uhr
Grundsätzlich verachte ich es, wenn Menschen, seien es hier Russen mit entsprechender Staatsbürgerschaft oder Deutsche mit russischen Wurzeln, für das Handeln des Staates verantwortlich gemacht werden. Es handelt sich schlicht um eine Diskriminierung mit rassistischer Färbung. Dies gilt zumindest solange, bis sie sich (z.B. durch das Zeigen des "Z"-Abzeichens) selbst positionieren.
Dies kann ich Sportlern jedoch nicht zugestehen. Sport wird immer auch politisch bzw. national instrumentalisiert. Berichte über Sportler beinhalten nahezu immer die Nennung der Nationalität, als würde Medwedev als Holländer seine Turniere nicht gewinnen können. Dies kann man kritisieren, es ist jedoch derzeit als gegeben anzunehmen. Und dies legitimiert dann auch institutionellen Protest.
Ist das ungerecht? Ja, klar. Aber die Ukrainer können es sich auch nicht aussuchen. Sie werden angegriffen, vertrieben, ihre Häuser und Habseligkeiten werden zerstört und im schlimmsten Fall verlieren sie ihr Leben. Nur, weil sie Ukrainer sind.
Solange Ungerechtigkeit diesen Konflikt beherrscht, dürfen sich russische Sportler meiner Ansicht nach nicht beschweren, ihre Diskriminierung wiegt einfach weit weniger im Hinblick auf den Krieg und seine Opfer.
zum Beitrag20.04.2022 , 14:01 Uhr
In den USA fällt GBL unter die list 1, d.h. nur wenige, ausgesuchte Händler dürfen mit dem Stoff Handel betreiben und nur, wenn sie 24h-Überwachung des Mittels sicherstellen. Wie auch in Kanada und Australien muss bei einem Erwerb jeder Kunde seine verifizierbaren Daten (Name, Adresse, Firma) hinterlegen und einen Grund für den Erwerb angeben. Viele Händler verweigern in dem Zusammenhang Bargeldgeschäfte, so dass auch die Kreditkarten- oder Kontodaten erfasst werden. Das wäre doch für Deutschland schon mal ein Anfang.
zum Beitrag20.04.2022 , 13:09 Uhr
"Meine Organisation war zum Glück schon immer sehr kritisch gegenüber dem Militarismus und Nationalismus in Russland eingestellt." Ernsthaft?
Ich interpretiere die Gedankengänge mal etwas weiter:
Dennoch müssen wir ihm geben, was er verlangt, da dadurch der Krieg beendet wird. Putin hat nur angegriffen, dadurch hat man noch keinen Krieg, da dieser erst durch den Widerstand der anderen Seite entsteht (dieses Argument habe ich nicht erfunden, ist so in mehreren Veröffentlichungen der sog. Friedensbewegung nachzulesen). Schuld sind also eigentlich die Ukrainer, die führen Krieg und dann auch noch mit deutschen Waffen. Ist das nicht die Sprache der Kollaborateure...?
zum Beitrag20.04.2022 , 12:58 Uhr
Die Gedankengänge von Frau Dudouet führen schon von Anfang an in die Irre, zumindest soweit sie sich auf die genannte Studien von Chenoweth/Stephan bezieht. Bei ihren Beispielen erfolgreichen zivilen Widerstands handelt es sich hauptsächlich um Auseinandersetzungen im Zuge der de-Kolonialisierung. Es steht weitgehend außer Frage, dass eine Kolonie sehr viel leichter Unabhängigkeit durch zivile Widerstandsaktionen erreichen konnte, als durch Krieg. Die Bevölkerung war (z.B. in Indien) dem Kolonialsystem rund 100 zu 1 personell überlegen. Sie verfügten jedoch über keine eigene Armee, keine schweren Waffen, keine ausgebildeten Offiziere. Jeder Aufstand konnte so von den Briten im Keim erstickt werden, zur Not mit Hilfe zusätzlicher Truppen aus dem "Mutterland". Gegen zivilen Ungehorsam, der einer Sabotage der Wirtschaft gleich kommt, konnte sich das Kolonialreich viel schlechter wehren. Da wurde das Festhalten an der Kolonie irgendwann schlicht zu aufwendig und teuer.
Ich habe das Buch von Chenoweth/Stephan nicht komplett gelesen, aber meine mich zu erinnern, dass bei den Beispielen erfolgreichen zivilen Widerstands gerade kein einziger "heißer" Krieg zu finden war. Um erfolgreich zu werden, braucht es nämlich gerade ein Besatzungsregime, da nur dieses und keine Armee auf zivile Weise destabilisiert werden kann. Und ein solches Besatzungsregime versucht die Ukraine ja gerade zu verhindern und ich denke, als erfolglos kann man diese Versuche derzeit nicht bezeichnen. Die Erfolge der Verteidiger scheinen im Gegenteil Frau Dudouets Thesen zu widerlegen.
Daher erscheint mir der Artikel fragwürdig, von falschen Annahmen geleitet und direkt auf den Krieg in der Ukraine (und nur dort!) bezogen als weitgehend überflüssig.
zum Beitrag19.04.2022 , 14:17 Uhr
Eine treffende Analyse kann ich eher nicht erkennen. Es handelt sich lediglich um eine neu-feministische Interpretation eines Jahrhunderte alten Mythos. Das soll kein Vorwurf an die Autorin sein - eine echte Analyse hätte weit mehr Raum und Zeilen benötigt, als wohl von der taz zugestanden.
Tatsächlich sind Onryō in der japanischen Mythologie (prinzipiell auch eher von Männern verfasst und somit "patriarchal" daherkommend) keine tauglichen "Heldinnen-Figuren". Sie töten alles - in den Filmen sind es ja auch gerade nicht die Täter/Peiniger, die zumeist zu Opfern werden, es sind ziemlich viele andere Frauen, die gemeuchelt werden, willkürlich, oft ohne jeden Bezug zur ursprünglichen Tat. Sie entsprechen daher eher dem Typ Amokläufer, der in die Menge schießt, um seine "Rache" zu erhalten. Was man da positiv hinein interpretieren möchte, überlasse ich der Fantasie jedes Betrachters.
zum Beitrag17.04.2022 , 21:31 Uhr
"(...) steht eigentlich irgendwo in den Arbeitsschutzgesetzen das diese für Politiker nicht gelten?" Ja, § 2 ArbSchG definiert den persönlichen Anwendungsbereich abschließend. Nicht dazu gehören u.a. Freiberufler und Selbständige. Zwar ist der Rechtsstatus eines Abgeordneten nicht komplett eindeutig geklärt (Diäten werden daher als "sonstige Einkünfte" versteuert), auf gar keinem Fall sind sie jedoch Angestellte der Partei und auch keine Beamten. Von daher gilt das ArbSchG für sie nicht.
"Es gibt nichts, das man nicht auch am nächsten Tag entscheiden könnte." Der Krieg in der Ukraine dürfte diese Ansicht ohne große Erklärung widerlegen. Aber auch sonst sind Fristen einzuhalten, fest terminierte Abstimmungen, Termine mit zuarbeitenden oder untergeordneten Stellen zu planen und durchzuführen etc.. Bei acht Stunden pro Tag funktioniert das nicht, da würde ein Gesetzesvorhaben Jahre benötigen.
Und parlamentarische "Arbeit" zu delegieren, ist in bestimmten Bereichen sogar ausdrücklich untersagt - schließlich wurde der Abgeordnete vom Volk gewählt, nicht der Mitarbeiterstab (deshalb wurde das von den Grünen in ihren Anfangszeiten bevorzugte Rotationsmodell von Abgeordneten als verfassungsrechtlich problematisch eingestellt).
zum Beitrag08.04.2022 , 16:50 Uhr
Kleiner Nachtrag:
Es gibt das Gerücht (!), Russland würde westliche Produkte gar nicht mehr wollen, um Autarkie auf dem medizinischen Sektor zu erhalten. Außerdem würde es einen schlechten Eindruck machen, wenn lebensrettende Medikamente von einer Seite geliefert würde, die von der russischen Regierung gerade als wahre Teufel und Nazis dargestellt werden, gegen die man sich mit allen Mitteln verteidigen müsse. Aber das ist, wie gesagt, ein Gerücht.
zum Beitrag08.04.2022 , 16:45 Uhr
Habe ich mir auch gedacht. Nach einem Gespräch mit einem Vertreter eines Pharma-Verbandes zeigt sich jedoch, dass die Situation kompliziert ist.
Zum einen sind medizinische oder pharmazeutische Produkte von den Sanktionen prinzipiell nicht betroffen. Sie dürfen also weiterhin nach Russland geliefert werden, es ist lediglich eine Ausfuhrgenehmigung hinzugekommen, die jedoch recht formlos zu erhalten ist.
Auf der anderen Seite hat Russland wohl große Probleme, die Weiterversorgung mit Medizinprodukten zu organisieren. Da kommt dann auch der Ausschluss Russlands aus dem SWIFT-System zum Tragen - sie können die Lieferungen schlicht nicht bezahlen. Außerdem müssten wertvolle Devisen für den Import verwendet werden, auch das stellt sich wohl als Problem dar. Und zuletzt sind derzeit beinahe sämtliche Lieferrouten dicht. Es gibt keine Flüge mehr, Schiffe dürfen russische Häfen nicht anlaufen etc. Der Import müsste dementsprechend über Drittländern abgewickelt werden und das ist logistisch innerhalb von ein paar Wochen kaum zu machen.
zum Beitrag08.04.2022 , 00:29 Uhr
Ganz so lächerlich ist das nicht, Russland bleiben durchaus einige Möglichkeiten, seine Forderungen zu befriedigen.
Zunächst würde deutsches Eigentum in Russland enteignet. Nun, das ist nicht so schlimm, da wohl in erster Linie Eigentum des deutschen Staates betroffen sein wird und das dürfte nicht so sehr viel sein.
Die zweite Option wäre, Forderungen aus dem Erdgasgeschäft mit fälligen Krediten zu verrechnen. Dies würde (international) Banken, Versicherungen und alle treffen, die in russische Staatsanleihen investiert haben. Und Russland hätte wohl sogar gute Chancen, damit durchzukommen. Schon bei der UN-Abstimmung über die Verurteilung des Angriffskrieges gab es eine Menge Abweichler. Wie würde wohl eine Abstimmung ausfallen, wenn Deutschland internationales Handelsrecht bricht? Also müsste Deutschland den Verlust hinnehmen und vermutlich die Gläubiger entschädigen.
Und auf diesem (Um-)Weg werden dann die russischen Forderungen doch erfüllt...
zum Beitrag07.04.2022 , 20:36 Uhr
Ich denke, es wäre zu einfach, vielleicht sogar leichtfertig, die Firmen pauschal zu verurteilen. Sicherlich, Schokolade von Ritter Sport ist kaum lebensnotwendig, weshalb eine Fortführung der Geschäfte in Russland gierig und respektlos gegenüber den Opfern in der Ukraine erscheint. Ich würde aber vorher gerne wissen, welche Auswirkungen ein Produktionsstopp in den Erzeugerländern hätte. Könnten dort die Verluste auf eine Art kompensiert werden, die den dortigen Menschen die weitere Existenz sichert? Wären die Firmen oder der Staat bereit, für solche Garantien Geld zur Verfügung zu stellen? Wenn die Antworten auf alle Fragen "Nein" lauten, würde das Leid nur in die Dritte Welt weiter exportiert und am Ende stünde nur ein billiger Propagandaerfolg, der am Ausgang des Krieges nichts ändert.
Medizinische Leistungen und Produkte, die (wie Dialyse- Geräte) lebensnotwendig sind, wie auch Grundnahrungsmittel müssen eigentlich weiter produziert bzw. exportiert werden. Die Blockade von Leningrad im Zweiten Weltkrieg wird nicht umsonst heute als Kriegsverbrechen bewertet und letzten Endes hat die Seeblockade der Alliierten im WK I auch hauptsächlich zivile Opfer gekostet, den Krieg hat sie nicht beendet, wohl kaum auch nur beeinflusst.
Es ist immer eine schwierige Gratwanderung. Nicht alle Mittel, die zur Verfügung stehen sind sinnvoll, einige nicht einmal erlaubt. Ich hoffe, dass bei einer Beurteilung der Lage erst sorgsam nachgedacht wird, bevor man urteilt.
zum Beitrag02.04.2022 , 19:49 Uhr
Das Problem ist der üblicherweise 3-Schicht-Betrieb auf der einen und bislang noch - in dieser Größenordnung - fehlende Speicher für Wind- und Solarenergie auf der anderen Seite. Nachts und bei Windstille müssen die Maschinen halt auch durchlaufen.
Mir kann ehrlich gesagt kein Großunternehmen im Produktionssektor weismachen, sie könnten sich auf erneuerbare Energie beschränken. Außer, sie produzieren nur zwischen 10 und 18 Uhr oder sie verwenden tonnenweise Holzverbrenner. Selbst Biogas dürfte bei einem durchschnittlichen Werkt mit mehr als 1000 Mitarbeitern an seine Grenze stoßen und daher nur als Ergänzung dienen.
zum Beitrag31.03.2022 , 18:31 Uhr
Das Putin-Regime zerstören ist leicht gesagt. Der regime-change in Afghanistan hat letzten Endes die Taliban an die Macht gebracht. Kann man dies als wirklich als Vorteil betrachten?
Ich war 2019 letztmalig beruflich in Russland, Petersburg und östlich vom Ural. Meine Erkenntnis daraus: Putin hat die demokratischen Strukturen nahezu vollständig zerstört. Es existieren noch kleine Zellen und Grüppchen, diese sind in der Gesellschaft jedoch nicht präsent und stark genug, um die Macht übernehmen zu können. Es gibt eigentlich nur zwei Gruppen, die mächtig genug sind, um die Regierung zu übernehmen. Die Kommunisten stalinistischer Prägung, die im ländlichen Raum über großen Rückhalt in der Bevölkerung verfügen ("zu Sowjetzeiten war alles besser und unter Stalin konnten wir zumindest noch stolz auf Russland sein") oder auf der anderen Seite der Apparat der Geheimdienste und des Militärs. Beides keine Alternativen, die die Situation kurzfristig für uns oder die Ukraine verbessern würden.
zum Beitrag28.03.2022 , 13:40 Uhr
Diese für die Ukraine optimistische Sichtweise kann ich leider nicht teilen.
Es ist militärisch ein gewaltiger Unterschied, aus einer gesicherten Verteidigungsposition heraus einen Angriff aufzuhalten oder gar abzuwehren, als in einer Offensive seine Kräfte einzusetzen. Die russische Armee hat im offenen Feld ja durchaus Erfolge zu verbuchen, sie besitzt derzeit nur nicht die Mittel (bzw. den Willen), die wie Festungen verteidigten Metropolen in einem Kampf Haus um Haus einzunehmen. In dieser Konstellation kann das ukrainische Militär ihre Stärken ausspielen.
Im Donbas stellt sich eine andere Realität. Die Ukraine verfügt kaum noch über Angriffswaffen wie Panzer, Flugzeuge oder Geschütze. Auch muss sie dort befestigte und gut bewaffnete Stellungen angreifen, gegen einen Gegner, dem (im Gegensatz zu den Russen) das Terrain gut bekannt ist und der die topographischen Gegebenheiten ausnutzen wird.
Die ukrainische Armee kann derzeit gut einen Krieg der überraschenden Schläge gegen die russischen Truppen führen, eine tatsächliche Offensive gegen die Rebellen im Donbas hat sie bereits vor dem Krieg überfordert, dies gilt jetzt, wo russische Truppen die Rebellen ergänzen, umso mehr.
zum Beitrag21.03.2022 , 20:34 Uhr
Das passt doch wieder einmal fast schon zu genau. Das die "Wir verändern die Welt, es dauert nur etwas länger"-Apologeten beinahe 20 Jahre brauchen, um sich gegen die Beobachtung des BfV zur Wehr zu setzen ist einfach nur köstlich.
Seit einigen Jahren schon ist die JW das einzige Satiremedium, welches mich noch richtig zum Lachen bringt.
zum Beitrag21.03.2022 , 18:43 Uhr
Es besteht durchaus ein gewisser Unterschied, ob ein Grab aufgelassen wird, wobei die noch vorhandenen Gebeine zumeist im Grab verbleiben und somit weiter "ruhen", oder ob sich die Gebeine in wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Sammlungen der Öffentlichkeit zur Schau (Show?) gestellt werden...
zum Beitrag19.03.2022 , 19:46 Uhr
Wieso herablassend? Sie hat doch vollkommen recht, was den Irrglauben vieler Menschen hier hinsichtlich des Einsparpotentials an Energie angeht. Vor wenigen Tagen habe ich in einem Artikel gelesen, die Raumtemperatur um 1 Grad herunter zu drehen würde 5 Prozent Energie sparen. Diese Rechnung mag für den einzelnen Wohnungsinhaber noch halbwegs glatt gehen, aber sämtliche Haushalte in Deutschland verbrauchen nun mal lediglich 26 Prozent der Gesamtenergie, davon nur etwa 60-70 % fürs Heizen. Da wären es eben nur noch ca. 0,8 Prozent Schaden für Herrn Putin. Um Wirkung zu entfalten müssten wir unseren Konsum an allen Gütern zurückfahren, deren Produktion einen hohen Energieverbrauch bedingt. Damit aber - und so lese ich die Zeilen im Artikel - würden wir uns selbst ins Knie schießen, da in Deutschland eben zu einem großen Teil gerade solche Produkte herstellt werden. Die Zahl an Kurzarbeitern und Arbeitslosen, die durch einen solchen Boykott die Folge wären, würde das Sozialsystem sprengen und sozialen Zündstoff bergen, den wir im Augenblick sicherlich nicht gebrauchen können.
zum Beitrag17.03.2022 , 21:37 Uhr
Für den Bereich Deutschland haben sich die beiden großen unter dem Patriarchat Moskaus stehenden Diözesen Berlin und München schnell und eindeutig gegen den Krieg positioniert und auch schon eigenständige Hilfskonvois in die Ukraine organisiert.
Komischer Weise scheinen diese beiden Diözesen keinen Besuch "von oben" erhalten zu haben, oder sie haben es schlicht nicht kommuniziert und selbst eine standhafte Entscheidung getroffen.
zum Beitrag17.03.2022 , 20:18 Uhr
Wie viele der aus afrikanischen Ländern stammenden Flüchtigen sind den tatsächlich in der Ukraine erwerbstätig, quasi Migranten gewesen? Zumeist war ja von an ukrainischen Universitäten studierenden Ausländern die Rede. Und diese erhalten, anders als Ukrainer (ob mit migrantischen Wurzeln oder nicht) kein automatisches Bleiberecht innerhalb der EU. Es wird erwartet, dass diese in ihre Heimatländer zurückkehren. Deshalb werden sie schon gesondert erfasst und untergebracht, um direkt vor Ort mit Hilfe von Konsulatsangestellten das weitere Vorgehen zu organisieren.
Allerdings geht aus den Schilderungen von Herrn Yakubu nicht hervor, dass dies so geschehen ist, weshalb hier der Anfangsverdacht zumindest einer Diskriminierung durchaus wahrscheinlich ist.
zum Beitrag14.03.2022 , 23:17 Uhr
Nun ja... Im Prinzip richtig. Sollten jedoch im Ergebnis auf Dauer 93 Tornado-Flugzeuge durch 35 F-35 ersetzt werden, fände ich die Wortwahl dennoch subobtimal.
zum Beitrag08.03.2022 , 18:59 Uhr
Nun ja... Der Autor vermischt hier mehrere für sich genommen durchaus gute Argumente, jedoch leider in der falschen Diskussion. Selbstverständlich geht es der NFL nicht um Glücksspielprävention, hätte Ridley auf Spiele der NBA oder NHL gewettet, er hätte all seine Millionen einsetzen können, ganz ohne Sanktion seitens der NFL. Beim Wettverbot - welches selbstverständlich auch in anderen Ligen, z.B. der Bundesliga besteht, - geht es einzig und allein darum, mögliche Spielmanipulationen seitens der Spieler für eigenen finanziellen Gewinn bereits im Ansatz zu verbieten und unmöglich zu machen (war da nicht auch in Deutschland was? Hoyzer & Co.?). Von daher war es ein selten dummes Verhalten von Ridley, diese in seinem Vertrag festgelegte Pflicht zu verletzen. Weitere, zweifellos vorhandene, vom Autor jedoch ein wenig zu genüsslich und geradezu platt vorgebrachten Verfehlungen seitens anderer Akteure haben bei der Beurteilung nichts zu suchen.
Dennoch finde ich das Ergebnis bzw. die Sperre viel zu hart. Ridley war faktisch nicht in der Lage, ein Spiel zu manipulieren und die Summe viel zu gering, um auch nur einen derartigen Verdacht zu erwecken. Die ratio legis (Sinn des Gesetzes/der Regel) war mit seinem Handeln demnach nicht erfüllt, weshalb der Bruch dieser Regel nicht einer solchen Sanktion bedurft hätte. Eine kleine Geldstrafe und vielleicht eine Sperre von einem Spiel hätten hier ausgereicht und ich hoffe, dass sich die Verantwortlichen noch besinnen und zu einem gerechteren Ergebnis kommen.
zum Beitrag08.03.2022 , 15:28 Uhr
Ghana war nicht das erste Land in Afrika, das unabhängig wurde. Als erster erfolgreicher Aufstand gegen den Kolonialismus gilt historisch der Mahdi-Aufstand im Sudan (1899), der zwar letztlich nur zum Wechsel der Herrschaft von den Osmanen zu den Briten führte, aber zumindest kurzfristige Eigenständigkeit brachte. Die endgültige Unabhängigkeit erfolgte 1952, also noch vor Ghana. Gleiches gilt für Südafrika 1910 (der Artikel spricht von Unabhängigkeit, nicht von Dekolonialisierung), Athiopien (1941), Lybien (1951), Marokko und Tunesien 1956.
zum Beitrag28.02.2022 , 13:53 Uhr
Selbst wenn China Taiwan militärisch schnell einnehmen und sichern sollte, der Krieg in der Ukraine zeigt gerade deutlich, dass die wirtschaftlichen Folgen für den Aggressor fatal wären. Und darin unterscheiden sich Russland und China fundamental. Russland glaubt auch so über die Runden zu kommen, China kann das nicht. Die chinesische Wirtschaft ist gigantisch, aber noch weit davon entfernt, als konsolidiert bezeichnet werden zu können. Aufgrund der vielfach niedrigen Löhne im Land kann China sich - anders als z.B. die USA - nicht auf den Binnenmarkt als ausreichenden Wirtschaftsfaktor verlassen. Ihr Markt muss wachsen, um die vorhandenen gigantischen Schulden beherrschbar zu halten und neue Absatz- aber auch Rohstoffmärkte außerhalb des Landes sind für die Regierung in Peking unverzichtbar. China braucht den Weltmarkt, wie ein Drogensüchtiger seinen Stoff.
Unter diesen Umständen mit einem Angriff auf Taiwan eher symbolische Politik zu betreiben halte ich für ausgeschlossen.
zum Beitrag17.02.2022 , 17:25 Uhr
Ich denke, es handelt sich um eine missverständliche Formulierung. Grundsätzlich wird von Gerichten in Deutschland eine zeitlich begrenzte Führerscheinsperre verhängt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Person nach Ablauf der Frist automatisch seinen Führerschein zurück erhält. Sie muss die Führerscheinprüfung erneut ablegen und - vor allem - eine MPU durchlaufen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass ein medizinisches Gutachten vorliegen muss, das einen möglichen epileptischen Anfall für die Zukunft zu 100% ausschließt. Das halte ich für unwahrscheinlich, es sei denn, die Medizin mach in den folgenden Jahren große Fortschritte.
Auch sonst ist die MPU das große Hindernis bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Ich kenne Fälle, in denen die Personen seit 20 oder gar 30 Jahren versuchen, ihren Führerschein zurück zu bekommen - ohne Erfolg.
zum Beitrag14.02.2022 , 14:52 Uhr
Eine genaue Auflistung, nach Dienststellen unterteilt, scheint es bundesweit nicht zu geben. Wenn man jedoch die einzelnen "Berichts-Fetzen" (es gab z.B. einmal eine von einer Gewerkschaft erstellte Analyse zu Gewalt in Kommunalverwaltungen von Nordrhein-Westfalen) betrachtet, scheint die gerne unter Verdacht gestellte Gruppe der Hartz-4-Empfänger eher unauffällig daher zu kommen. Verbal mag es da manchmal etwas heftiger zugehen, wirklich gefährlich ist jedoch wohl eher die Gruppe, die jetzt auch zu Coronazeiten in die Öffentlichkeit drängt. Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker etc. Und die Konflikte sind anscheinend eher im Bereich der Finanzämter, der kommunalen Verwaltung und Ordnungsamt (vor allem im Außendienst) besonders schlimm. Auch als Gerichtsvollzieher dürfte man häufiger mit einem mulmigen Gefühl den Tag beginnen. Besonders auffällig und bereits seit Jahren als Problem erkannt, sind völlig sinnfreie Angriffe auf Rettungsdienste und Feuerwehr, die sowohl bei ihrer Anzahl als auch Heftigkeit ein derart bedrohliches Ausmaß angenommen haben, dass man als Außenstehender nur staunen kann.
zum Beitrag11.02.2022 , 15:05 Uhr
Ihre Einbürgerung würde ich nicht als "Hammer" bezeichnen. Schaut man sich die Checkliste des BMI an, dürfte sie sämtliche Voraussetzungen längst erfüllt haben. Sie lebt seit 2003 durchgehend in Deutschland, hat hier seither selbst für ihren Lebensunterhalt gesorgt, spricht die Sprache fließend und der "Einbürgerungstest" sollte für sie wohl auch kein Problem darstellen.
zum Beitrag08.02.2022 , 17:21 Uhr
Rechtssicher ist was anderes... Grundsätzlich war es so, dass Napoleon die linksrheinischen Gebiete an Frankreich angliedern wollte. Um die weltlichen Fürsten dieser Region zu entschädigen, hat er die Kirchen (entschädigungslos) enteignet und die Ländereien an die Fürsten übertragen. Auf dem Wiener Kongress wurden diese Maßnahmen rückgängig gemacht, die linksrheinischen Gebiete kamen wieder zu den deutschen Fürsten, diese (vor allem Preußen) wollten jedoch auch die ehemals kirchlichen Güter für sich behalten. So kam es zu dem jetzt in Frage gestellten Vertrag, der eine Beibehaltung der Besitzrechte und dafür eine "angemessene" Bezahlung vorgesehen hatte.
Nein, bei einer Enteignung ist grundsätzlich der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Nur im Ausnahmefall darf nach Zeitwert entschädigt werden und auch nur dann, wenn dieser Betrag als "angemessen" gilt.
Der 18,6-fache Wert stammt aus dem Bewertungsgesetz, mit ihm werden z.B. bei der Steuerberechnung der Wert eines Unternehmens oder einer Immobilie berechnet, um nicht in jedem Fall eine aufwendige Wertermittlung durch Gutachter durchführen zu müssen.
Was die Kirchen bislang erhalten haben, ist für die Berechnung schlicht egal. Da es sich nur um "Früchte" (im Rechtssinne) handelt, also vergleichbar den Zinszahlungen bei einem Kredit, gehen diese nicht in die Berechnung ein. Wenn ich auf einen 100k-Kredit in zehn Jahren 24k Zinsen zahle, kann ich schließlich auch nicht einfach die Zahlung einstellen, wenn ich insgesamt 100k zurückbezahlt habe.
Nein, mit der Ablösung würde die Pflicht zur Bezahlung der Bischöfe und Kardinäle natürlich wegfallen, da dies Teil des Vertrages ist, der dann aufgehoben wird.
zum Beitrag08.02.2022 , 17:05 Uhr
Ich verstehe diese als Kritik gemeinte Äußerung nicht so recht. Natürlich wurden den Kirchen - vor allem im Mittelalter - Grund und Boden als Stiftungsgut z.B. zum Bau von Klöstern von den weltlichen Herrschern überlassen. Dies ist jedoch nur ein geringer Teil. Je nach Berechnung speisen sich zwischen ca. 70% und 85% des kirchlichen Grundbesitzes aus Vermächtnissen, Schenkungen und Erbschaften. Das ist ganz legal und an wen jemand sein Vermögen spendet, sollte eigentlich nur den Betreffenden etwas angehen...
zum Beitrag03.02.2022 , 11:30 Uhr
Die Klageschrift, die zum Vergleich mit den Bundesstaaten und Gemeinden führte, gibt dazu ansatzweise Auskunft. Von den Beklagten nicht bestritten, wurde dort ausgeführt, dass die Pharmakonzerne Ärzte ermutigt bzw. sogar aufgefordert habe (der Begriff "Bestechung" wurde wohl vermieden), statt anderer Therapiemöglichkeiten möglichst Opiate zu verschreiben. Eine solche (mögliche) Einflussnahme genügt nach us-amerikanischem Recht für einen Eintritt in die Haftung.
zum Beitrag26.01.2022 , 15:43 Uhr
Ich denke, dass es gerade der Versuch ist, nicht Partei zu ergreifen. Solange sie nur Ausrüstungsgegenstände liefern, mit denen kein russischer Soldat verletzt oder getötet werden kann, hoffen sie, dass er Gesprächsfaden nach Moskau bestehen bleibt. Ob das so funktioniert und wie die Wirkung auf die Verbündeten ist - wir werden sehen...
zum Beitrag26.01.2022 , 15:38 Uhr
Noch trägt Tom Brady erst sieben Ringe an den Fingern, woher nimmt der Autor den achten Sieg im Super-Bowl?
zum Beitrag09.01.2022 , 17:21 Uhr
Das Problem ist doch nicht die zusätzliche Kontrolle. Im Sommer, wenn man die weitläufigen Außenbereiche ständig im Blick behalten müsste, damit sich niemand zusätzliches in eine bereits kontrollierte Gruppe schleicht, das wäre ein Problem. Jetzt in den kalten Monaten kann man den Zugang auf einen Eingang beschränken und dort eine Kontrollstation einrichten.
Das eigentliche Problem ist aber doch, dass sich durch die Maßnahme das Geschehen wieder in den privaten Bereich verlagern wird. Dort können sich die Leute ganz ohne Test und Kontrolle mit Menschen aus neun weiteren Haushalten treffen und machen, was sie wollen. Ob das wirklich hilft? Ich befürchte, dass dies die Zahl der Infektionen eher in die Höhe schnellen lässt, als zur Eindämmung beizutragen. Das eine solche Befürchtung nicht von der Hand zu weisen ist, belegt eine kleine Statistik am Rande: In meiner Heimatstadt sind die Anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörung im privaten Bereich nach der Einführung von 2G um 34% gestiegen.
zum Beitrag08.01.2022 , 17:30 Uhr
Wenn es bei den genannten Maßnahmen bleibt, ist es nur wieder ein Beispiel von verzweifeltem Aktionismus. Die weitgehende Planlosigkeit und die Unfähigkeit der Politiker, wirklich gemeinsam zu wissenschaftlich fundierten Entscheidungen zu gelangen, die nicht nur einen billigen Kompromiss darstellen, ist kein Ruhmesblatt für unsere Demokratie.
Im Restaurant sitzen zumeist Menschen aus einem Haushalt, vielleicht noch mit Freunden aus einem weiteren Haushalt in kleinen Gruppen, meterweit getrennt von weiteren Gästen. Warum gerade dort ein erhöhtes Ansteckungsrisiko vorhanden sein soll, wird wohl ein gut gehütetes Geheimnis bleiben. Kontaktsport darf weiterhin mit zehn Menschen verschiedener Herkunft ohne Test erfolgen, in Supermärkten werden Abstandsregeln seit über einem Jahr nicht mehr kontrolliert, im Modehandel gelangen anprobierte Waren ohne Desinfektion wieder in die Auslage zurück... Meine Kristallkugel sagt mir, dass durch die neuen Maßnahmen die Ausbreitung des Virus kein Stück weit abnehmen wird. Aber immerhin haben unsere gewählten Volksvertreter mal wieder mit der Faust auf den Tisch gehauen und gezeigt, dass sie jeden Cent Diäten wert sind.
zum Beitrag27.12.2021 , 03:21 Uhr
Höcke ist ein schlechtes Beispiel. Solange er im thüringischen Landtag als Abgeordneter sitzt, ruhen gem. § 5 I AbgG (analog) seine Dienstpflichten. Deshalb kann und darf gar kein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Selbst eine Aufhebung seiner Abgeordnetenimmunität durch Beschluss des Landtags dürfte sich nur auf einen Strafantrag beziehen, Disziplinarverfahren sind ausgenommen. Das kommt erst, wenn er (hoffentlich) mal aus dem Landtag herausgewählt wird.
zum Beitrag04.12.2021 , 19:58 Uhr
Unsinn. Der RAF wurden auch Wohnungen vermietet, die NSU-Täter lebten nicht im Eigenheim, ebenso wenig, wie die in Deutschland aktiv gewordenen IS-nahen Täter. Vermieter und auch AirBnB kommen rechtlich gar nicht an die höchstpersönlichen Daten potentieller Mieter heran, sie sind auf Selbstauskünfte und allenfalls noch eine (fälschbare) Lohnabrechnung beschränkt. Das nimmt sie dann auf der anderen Seite natürlich auch aus der Haftung, sofern sie tatsächlich in gutem Glauben (also vorsatzlos) gehandelt haben.
zum Beitrag02.12.2021 , 17:57 Uhr
Teure Anschaffungen für Hobby oder ähnliches sehe ich weniger als Problem. Da gibt es den § 242 BGB ("Treu und Glauben"), der es den weiteren Kontoinhabern ermöglichen würde, sich das Geld - im Falle, dass die Ausgabe die Einzahlungen deutlich übersteigen - per Gericht und Titel zurück zu holen.
Als sehr viel problematischer sehe ich bestimmte rechtliche Verpflichtungen, die mit einem solchen Konto einher gehen. Wenn ich den Artikel richtig interpretiere, handelt es sich um ein sog. ODER-Konto, an dem alle Teilnehmer gleichberechtigte Verfügungsgewalt besitzen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Teilnehmer gesamtschuldnerisch haften. D.h. zum Beispiel
- eine der TeilnehmerInnen wird dauerhaft derart pflegebedürftig, dass eine Verlegung in ein Pflegeheim erforderlich wird. Die monatlichen Einkünfte reichen nicht aus, um die Kosten zu decken. Das Pflegeheim wird das gesamte Konto einfrieren und das Guthaben dafür verwenden, die Kosten so lange wie möglich zu decken, erst dann kann ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt werden.
- gegen eine(n) TeilnehmerIn ergeht ein Pfändungsbeschluss. Dieser darf ohne Rücksicht auf weitere TeilnehmerInnen vom Konto vollstreckt werden, da sie ja gesamtschuldnerisch haften.
- Fraglich (über die Folgen bin ich mir aber nicht ganz sicher) ist, ob im Falle eines notwendigen Bezugs von Sozialleistungen, der Kontostand ein Hindernis darstellt, da bei Hartz IV ja erst das Vermögen eingesetzt werden muss. Dazu gehört natürlich auch das Geld auf dem Konto.
Für mich persönlich wäre das alles zu dünnes Eis. Es ist wie eine Bürgschaft, die man eingeht und mit der unter Umständen (finanzielle) Verpflichtungen entstehen, die man in "guten Zeiten" nicht als riskant einstuft, die jedoch weitreichende Folgen im Fall der Fälle auslösen können.
zum Beitrag25.11.2021 , 18:03 Uhr
Für eine erfolgreiche Klage (gegen "unbekannt" ergibt nur einen Windhauch im Wasserglas und nach minimaler Karenzzeit eine Einstellung des Verfahrens) benötigen sie einen Beschuldigten oder (zivilrechtlich) eine ladungsfähige Adresse des Klagegegners. Ansonsten ist eine Klage unzulässig. Die Pornoseiten sind regelmäßig nicht taugliche Klagegegner (außer u.U. auf Unterlassung) im Sinne der von ihnen genannten Normen, da sie nicht vorsätzlich handeln. Aus Normen des GG kann ohnehin regelmäßig nur der Staat verpflichtet werden, eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen sieht das Gesetz nicht vor.
zum Beitrag25.11.2021 , 17:56 Uhr
Kein wirklicher Widerspruch. Illegale Pornografie ist jenes pornografische Material, dessen Herstellung, Besitz oder Verbreitung im Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht wird. Die "üblichen" Pornoseiten rühren solches Material nicht an, da sie ansonsten Gefahr laufen würden, sofort und dauerhaft vom Netz genommen zu werden - von folgenden Strafverfahren ganz zu schweigen.
Internetüberwachung und Vorratsdatenspeicherung soll auch nicht die Hoster betreffen, sondern mit ihnen will man einzelne IP-Adressen, also einzelne Konsumenten bzw. Uploader identifizieren, um ein Strafverfahren eröffnen zu können. Ob das praktikabel oder völlig überzogen ist, lasse ich im Raum stehen.
zum Beitrag20.11.2021 , 22:48 Uhr
Gegen einen Freispruch kann die Staatsanwaltschaft in den USA leider keine Berufung einlegen.
zum Beitrag04.11.2021 , 15:47 Uhr
Das mit dem Vermögen der Pflegeheimbewohner stimmt, dies muss bis auf einen Freibetrag von 5000 € voll eingesetzt werden. Und die staatlichen Behörden schauen sehr genau hin, was in den vorausgegangenen 10 Jahren mit etwaigem Vermögen passiert ist und fordern (z.B. Schenkungen) sofort zurück. Das mit den unterhaltspflichtigen Verwandten kann man sich seit Anfang 2020 (Angehörigen-Entlastungsgesetz) sparen - erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € kommt es zu einer Zuzahlungspflicht seitens Angehöriger. Also eher selten.
zum Beitrag28.10.2021 , 19:34 Uhr
Die Medien erhalten keinen (legalen) Zugriff auf das Überwachungsvideo, ihnen werden auch nicht die Namen und Anschriften der Zeugen genannt und welche weiteren möglichen Beweismittel vorliegen, erfahren sie frühestens im Zuge eines Gerichtsverfahrens. Wie also hätten sie diese "Recherche" (die beauftragte Anwaltskanzlei hat keine Recherche betrieben, sondern Beweismittel rechtlich ausgewertet) betreiben sollen?
Was Sie implizit fordern, ist, keinerlei Verdachtsjournalismus mehr zu betreiben, sondern ausschließlich über (von wem eigentlich?) festgestellte Fakten zu berichten. Wundervoll, dann hätte Nixon seine Präsidentschaft behalten (der Watergate-Bericht wurde erst nach Ablauf der geheimdienstlichen Verschlusszeit in den 2000er-Jahren endgültig nachgewiesen), die Spiegel-Affäre hätte es nie gegeben (Strauß wäre Bundeskanzler geworden?!) und Barschel hätte nicht zurücktreten müssen, etc., etc., etc. Auch eine Art, Pressefreiheit zu unterminieren, indem man quasi gleich für sie Selbstabschaffung der Medien plädiert...
zum Beitrag07.10.2021 , 19:51 Uhr
Das sehe ich anders.
Im Notwehrrecht ist die sog. "sozialethische Einschränkung" derselben mittlerweile allgemein anerkannt. D.h., in bestimmten Konstellationen, die dem Notwehrrecht entsprechen, ist der Notwehrleistende angehalten, zunächst eine zurückhaltende Gegenwehr durchzuführen. Laut herrschender Meinung ergibt sich dies aus dem Tatbestandsmerkmal der Gebotenheit (§ 32: "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist...").
Theoretisch ist auch der Diebstahl eines Kaugummis ein Angriff auf die Rechtsordnung und somit notwehrfähig - doch niemand würde von der Polizei erwarten oder es als erlaubt betrachten, wenn auf einen Kaugummi-Dieb zur Verhinderung der Flucht geschossen wird. Dies gilt allgemein auch für psychisch auffällige/kranke Personen, schließlich sind sie oftmals nicht schuldfähig und daher auch nicht Täter im Sinne des Strafrechts, er will die Rechtsordnung ja eigentlich gar nicht angreifen und daher muss sie (genau wie bei Kindern) auch nicht mit aller Macht verteidigt werden. Ein sich Zurückziehen der Beamten bei gleichzeitiger Sicherung der Situation bzw. der Allgemeinheit ist daher auf jeden Fall rechtlich möglich und zumeist sogar angemessen.
zum Beitrag07.10.2021 , 19:38 Uhr
Ich denke, gemeint sind die Fälle, bei denen von vornherein die psychische Störung/Erkrankung bekannt ist, wie z.B. bei der Durchführung eines Unterbringungsbeschlusses etc.
Es wird seit langem auf verschiedenen Ebenen darüber gestritten, ob in solchen Fällen Fachpersonal z.B. vom Psychologischen Dienst hinzugezogen werden sollte oder nicht. Da es keine rechtsverbindliche Regelung dazu gibt, begeben sich die Polizisten meist allein in solche Konfliktsituationen. Dies darf durchaus kritisch hinterfragt werden, auch wenn eine praktikable Lösung bislang nicht in Sicht ist (der P.D. oder psych. Fachpersonal ist z.B. in der Nacht häufig nicht erreichbar, für ein Hinzuziehen werden von Seiten des P.D. häufig bis zu einige Stunden Vorlaufzeit gefordert etc.).
zum Beitrag09.09.2021 , 17:18 Uhr
Sagen Sie das Frau Künast, die hat den Ball ins Spiel gebracht.
Ich frage mich, weshalb es heute immer noch Menschen gibt, die Hetze und Beleidigungen im Internet als harmloses Pöbeln abtun. Der Fall Lübcke sollte doch zum Nachdenken anregen und zur Erkenntnis führen, dass es nicht auf Parteibuch oder Geschlecht ankommt. Es ist auch die Masse an Pöbelei, die Fanatiker in ihrer Anschauung bestätigen und zur Tat führen...
zum Beitrag09.09.2021 , 17:10 Uhr
"Hater dürfen Renate Künast eine „Drecksfotze“ nennen"
Nein, dürfen sie nicht. Das Urteil wurde - was eigentlich aufgrund hektischer Pressebetriebsamkeit in dem Thema bekannt sein sollte - von der nächsten Instanz aufgehoben und umentschieden.
www.lto.de/recht/n...-meinungsfreiheit/
zum Beitrag09.08.2021 , 16:56 Uhr
Spieltheorie ist schon richtig, aber ihre Interpretation ist nicht ganz korrekt. Sie gehen beim Gefangenen-Dilemma von dem sog. "One-Shot-Spiel" aus, d.h. es findet nur einmalig statt. Dies entspricht nicht der politischen und wirtschaftlichen Realität, bei der sich das Spiel quasi unendlich wiederholt.
Würde man die Konsequenzen aus der Spieltheorie einmalig, also an einem Tag im Jahr X betrachten, dann träfe ihre Skepsis zu. Aus rein rationalen Erwägungen hätten einzelne Staaten einen Anreiz, sich gegen die Klimapolitik zu stellen, um kurzfristig Vorteile daraus zu ziehen. Aber die Welt dreht sich weiter. Und somit ändert sich das Kosten-Nutzen-Kalkül ständig und damit auch der Anreiz, sich der internationalen Kooperation zu verweigern. Neue, klimafreundliche Technologien werden für alle bezahlbar, gerade die wichtigen Staaten (China, USA, Indien, Europa) spüren die Auswirkungen des Klimawandels intensiver, Modernisierung (d.h. auch Klimaschutz-Technologie) wird für große Nationen immer mehr Voraussetzung, um auf dem Weltmarkt überhaupt bestehen zu können, etc.
Dadurch könnte sich ein einmaliger Vorteil im Laufe der Zeit zu einem Nachteil wandeln. Und natürlich bestehen in dem dicht verwobenen internationalen Handelsnetz auch Sanktionsmöglichkeiten. "Klimaschädliche" Handelsgüter können mit Strafzöllen belegt werden, weltweite Emissionsrechte können gekürzt und anderen Staaten zugeteilt werden, um "Gleichstand" zu erreichen. Dies würde zwar kurzfristig die Emissionen steigern, durch den Wegfall des Vorteils aber nachhaltig zu einer Verringerung beitragen.
Und nicht zuletzt ist gerade (!) in Staaten, die undemokratisch regiert werden, der Druck hoch, der Bevölkerung entgegen zu kommen, schließlich ist es der Anspruch nichtdemokratischer Systeme, das Beste für die Menschen zu tun. Deshalb ist gerade China gerade der weltweite Janus-Kopf. Einerseits werden hunderte Kohlkraftwerke geplant, die (z.B.) Motorisierung aber komplett auf Elektrik umgestellt.
zum Beitrag09.08.2021 , 15:18 Uhr
Ich finde es immer ein wenig befremdlich, wenn in Sachen Klimaschutz seitens der Presse von 200 Staaten die Rede ist, die in der Pflicht stehen würden. So ist es eigentlich nicht.
China, die USA, Indien und die EU stoßen mehr als 60% der Emissionen aus, sie stehen in der Verantwortung. Wenn aber allein in China und Indien derzeit der Bau von fast 500 neuen Kohlekraftwerken geplant ist, darf man skeptisch sein, was die Klimaziele dort angeht. In den USA scheinen sich die Demokraten unter dem Hoffnungs-Präsidenten Biden auch gerade wieder zumindest leicht zurück zu bewegen, was die Umsetzung des Pariser Abkommens angeht. Und ohne diese Länder geht es nun einmal nicht, da ist es vollkommen egal, was die anderen 170 Staaten machen.
Das die meisten EU-Staaten auf einem leidlich guten Weg sind, ist der Hoffnungsschimmer. Aber wenn es nicht gelingt, die Haupt-Emissionäre zu zwingen, dann gibt es wenig Hoffnung für das Weltklima. Und solange wir die zwanghafte Wirtschaftswachstums-Strategie Chinas und Indiens tolerieren, ist das 1,5 oder auch 2 Grad Ziel von Paris unmöglich zu erreichen.
zum Beitrag09.08.2021 , 15:01 Uhr
Für die betroffene Bevölkerung in den griechischen und türkischen Gebieten mag es ungerecht sein. In Europa sind es jedoch ironischer Weise Griechenland, die Türkei, Irland, Österreich und Slowenien, die das Pariser Abkommen ablehnen und für sich in Anspruch nehmen, den Treibhausausstoß zukünftig entweder nur minimal zu verringern (Griechenland) oder ihn sogar um bis zu 40% (Türkei) gegenüber 1990 zu erhöhen.
Es geht mir natürlich nicht darum, zu behaupten, Griechen und Türken würden bekommen, was sie verdienen. Ich bin kein Zyniker. Aber auf die politische Verantwortlichkeit sollte auch hingewiesen werden und da eignen sich die Türkei und Griechenland nun mal nicht so gut als Opfer.
zum Beitrag05.08.2021 , 21:00 Uhr
Eine umfassende Reform des BAföG-Rechts mag sicherlich sinnvoll sein und sollte eher heute als morgen auf der politischen Agenda stehen. Dennoch gehen die im Artikel genannten Forderungen meiner Ansicht nach viel zu weit. Der Rückgang an Beziehern kann auf viele Ursachen zurück zu führen sein - so hat z.B. das duale Studium immer weiter an Bedeutung gewonnen, bei dem die Studierenden oftmals finanziell vom BAföG unabhängig sind. Und so lange statistisch betrachtet die weitaus überwiegende Mehrheit der Studierenden aus einem bildungs-bürgerlichem Millieu stammt, deren Familien über ein entsprechend überdurchschnittlichen Einkommen verfügt, wäre eine bedarfsunabhängige Vollförderung für mich eine überflüssige Subvention. Natürlich zahlen die Uniabsolventen später mehr Steuern, aber das tun spezialisierte Handwerker und Selbständige vielfach auch.
Wichtiger fände ich eine Reform der Rückzahlungsmodalitäten. Nicht alle Studienfächer garantieren später ein überdurchschnittliches Gehalt. Man könnte demnach einen Freibetrag einführen, so dass z.B. bei einem Monatseinkommen von weniger als xxxx Euro die Rückzahlung automatisch gestundet wird. So liegt der aufgebaute Schuldenberg erst einmal neben einem Absolventen und gerade in der Startphase des Berufslebens, kann man sich auf wesentliche Ausgaben konzentrieren, während erst mit steigendem Einkommen die Rückzahlung geleistet werden muss. Dies wäre sozial deutlich verträglicher, als der derzeitige status quo und dürfte den Durchschnitt der Uni- oder FH-Absolventen nicht sonderlich beeinträchtigen.
zum Beitrag03.08.2021 , 20:00 Uhr
Vorweg: Die These von Frau Urbatsch hinsichtlich der Bedeutung von Vorbildern teile ich vollständig.
Die anderen Thesen führen meiner Ansicht nach eher schwache Argumente. Welche Lebenswelten sollen denn beispielsweise durch den Abgeordneten repräsentiert werden? In der Regel werden auch die Abgeordneten, die einem bildungs- und einkommenschwachen Millieu entstammen bis zur Politikkarriere einen vollkommen anderen Lebensweg haben, als jene, die sie dann "authentisch" vertreten sollen. Überhaupt scheint Herr Schäfer ein Politiker der Spezies eierlegende Wollmilchsau vorzuschweben. Doch wer kann in seiner Vita schon schreiben, als wohnungsloser Gewerkschaftsvertreter mit Hartz4, der intensiv in der Flüchtlingshilfe tätig ist, alleinerziehend neben seiner Tätigkeit als Bewährungshelfer in den Abendstunden noch Miet- und Sozialberatungen durchzuführen?
Und das mit den kleinen und großen Anfragen habe ich nicht verstanden. 40000? Es hat doch von diesen zwischen 1949 und 2019 lediglich 28791 kleine und 1417 große gegeben. Und die Regel einer Anfrage lautet: Keine Kritik, keine Meinung, keine Forderung - es sollen lediglich vorhandene Informationen der Verwaltungsorgane vermittelt werden. Konstruktive Politik braucht andere Mittel, Mehrheiten und Initiativen. Eine Anfrage an den Bundestag sagt recht wenig über programmatische Politik aus. Daraus Rückschlüsse zu ziehen halte ich für allenfalls bedingt sinnvoll. Es ist wohl kein Zufall, dass in den Phasen, in der die Republik die umfassendsten Reformen (im Guten wie im Schlechten) unternommen hat, die wenigsten Anfragen gestellt wurden. Lediglich Corona bildet da eine Ausnahme, da die AfD das Parlament gerade mit Anfragen geradezu bombardiert, hinsichtlich Gruppenvergealtigungen in Deutschland (19/16328), Mittelverwendung der Amadeu-Antonio-Stiftung (18/15839) etc.
zum Beitrag30.07.2021 , 16:29 Uhr
"Betroffene, die betrunken oder unter Drogen stehen, (...) werden gleichzeitig als weniger glaubwürdig wahrgenommen."
Stand nicht ein paar Zeilen weiter oben geschrieben, dass das Gericht die Aussage der Frau durchaus als glaubwürdig gewertet hat?
Da anscheinend andere Indizien das Gericht zu seinem Urteil bewogen haben, hilft dieser Artikel nicht wirklich, sich eine objektive Meinung zu bilden...
zum Beitrag30.07.2021 , 15:13 Uhr
"Allerdings sollte Facebook seine internen Regeln schnell an die BGH-Vorgaben anpassen, damit das Netzwerk bald auch wieder gegen nicht-strafbare Hassrede vorgehen kann."
Warum eigentlich?
Wenn etwas nicht strafbar, also nicht verboten ist, ist es dann nicht erlaubt? Strafbarkeit von Hass-Kommentaren ist durch die Gesetzesmaterie und Gerichtsurteile relativ genau definiert, eine Überschreitung durch Kommentatoren ist somit kaum mit Unwissenheit zu rechtfertigen. Wenn aber facebook & Co eigene Regeln unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit definieren, kann das eigentlich nur schief gehen. In Deutschland kann man z.B. Polizisten regelmäßig nicht verhetzen, selbst heftigste Anfeindungen gelten hier noch als zumutbar. Man kann sie jedoch beleidigen. Was, wenn facebook dies zur Grundlage erklärt und somit nahezu jede Polizeikritik unterbindet? Dies ist nur ein Beispiel, es fallen mir viele Konstellationen ein, um Meinungsfreiheit auf diesem Wege zu unterbinden. Und es wird sicherlich nicht nur rechtsextreme Positionen betreffen. Für die sozialen Medien wäre es doch wünschenswert, jegliche kontroverse Kritik zu unterbinden, um das eigene Geschäftsmodell nicht zu gefährden. Ein Blick auf Veröffentlichungen vermeintlicher oder tatsächlicher sexueller Inhalte lässt da Böses ahnen. Selbst Hinweise zur Brustkrebsvorsorge wurden da schon als Verletzung der Community-Regeln gelöscht...
Vielleicht bin ich altmodisch, aber was nicht verboten ist, muss meiner Ansicht nach von der Gesellschaft hingenommen werden. Das mag in Einzelfällen ungerecht sein und weh tun. Aber es ist immer noch besser, als wenn eine nachfolgende Generation mit einer von den sozialen Netzwerken vorgegebenen rosaroten Brille konditioniert wird, so dass irgendwann gar keine eigene Meinung mehr zustande kommt. Wenn man lange genug seine Äußerungen aus Angst heraus, sanktioniert zu werden, anpasst, dann wird man irgendwann automatisch auch sein Denken anpassen. Wer will das wirklich?
zum Beitrag28.07.2021 , 17:53 Uhr
P.s.: Der Zwang zum Färben der Haare sowie die weiteren Diskriminierungen stellen insgesamt eher eine Ausnahme als die Regel dar. An den meisten Schulen sieht man heute Japaner und Japanerinnen mit individuellen Haarfarben und modischen Schnitten.
zum Beitrag28.07.2021 , 17:44 Uhr
Ich wäre vorsichtig, das Verhalten der Japaner und Japanerinnen vorschnell als Rassismus abzutun.
Tatsache ist, dass die im Artikel richtig geschilderten Unarten, z.B. Schüler und Schülerinnen zum Schwarzfärben der Haare zu zwingen, oder (in erster Linie) Mädchen mit dunklerem Teint ("Gals") als von Natur aus promiskuitiv zu deuten, auch oder sogar gerade Menschen mit rein japanischem Hintergrund betrifft. Erst letztes Jahr wurde einem Mädchen erstmals von einem japanischen Gericht Schadensersatz zugebilligt, da sie aufgrund der erzwungenen Haarfärbung Hautschäden erlitten hatte. Auch der Umgang mit den (eigentlich ehemaligen) Burakumin - das sind Nachfahren von Japanern, die "unehrliche" Berufe ausgeübt hatten wie Gerber, Schlachter, Totenwäscher etc., ist regional schwierig, von den bis heute andauernden Diskriminierungen der Ainu (indigene Volksgruppe in Japan) ganz zu schweigen.
Der Begriff Rassismus trifft es jedoch nicht wirklich. Die Japaner betrachten "andere" Menschen/Ethnien nicht als höher- oder minderwertig (was eine Grundkonstante des Rassismus ist), sondern interpretieren aus dem Aussehen bestimmte Verhaltensweisen, die von der Masse nicht gewünscht sind. Es geht also mehr um einen Widerstreit zwischen dem typisch Japanischen Kollektivismus und Individualismus auf der anderen Seite. Was bei uns selbstverständlich ist, die freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit, trifft in Japan (und weitgehend auch in Südkorea und China) auf strikte Ablehnung. Der Japaner sieht sich als Teil einer übergeordneten Gruppe, der er sich zwingend unterzuordnen hat. Das kann man aus unserer Sicht heraus kritisieren, jedoch sollte man dabei nicht europäische Überheblichkeit walten lassen, die seit dem Ende der Kolonialzeit eigentlich passé sein sollte. Das japanische Gesellschaftssystem ist historisch gewachsen und ich habe darin auch durchaus eine Menge Vorteile erkennen können, die ich mir in Deutschland manchmal wünsche.
zum Beitrag27.07.2021 , 22:58 Uhr
Würde die taz das Argument beherzigen, wäre die Printausgabe häufig ziemlich dünn...
zum Beitrag27.07.2021 , 22:48 Uhr
Mit einem solchen Urteil wäre ich vorsichtig. Vor allem, wenn er allein auf Informationen deutscher Quellen und Medien beruht, die schreiben und senden nur einen Bruchteil dessen, was in vielen Ländern geschieht.
Tatsache ist, dass der Widerstand gegen islamistische Strömungen besteht und weit verbreitet ist. Die Vielzahl an Morden (Säuberungen) der lokalen Bevölkerung nach der Eroberung durch IS-Gruppen war ein eindeutiger Beleg dafür.
Die Antifa-Gruppen in den westlichen Ländern steht unter verfassugsrechtlichen und rechtsstaatlichen Schutz, der tatsächlich weitgehend wirkt. Eine Situation, von der Kritiker selbst in "moderaten" Ländern wie Saudi Arabien, Marokko, Algerien, Indonesien etc. nur träumen können.
Sich dort in für uns typischer Weise öffentlich und "radikal" zu äußern, führt im besten Fall zu Drangsalierung, häufig aber auch zu Haft oder gar Tod. Dennoch existiert dieser Widerstand und in vielen der von Ihnen kritisierten Ländern ist er durchaus präsent und wird wahrgenommen. Nur wird in Deutschland darüber eher selten berichtet - vielleicht auch aus Angst. Denn so mancher Bericht in einer westlichen Tageszeitung hatte für die betreffenden Personen drastische Konsequenzen, weshalb Journalisten es jetzt mit der Vorsicht und dem Quellenschutz manchmal übertreiben.
zum Beitrag13.07.2021 , 22:50 Uhr
Bliebe noch zu klären, wer, für welchen Bereich und in welchem Umfang die Definitionsmacht haben soll, eine Klage als rechtsmissbräuchlich festzulegen. Könnte schließlich auch genutzt werden (beispielsweise), um die Anwaltteams der Rigaer 94 außer Gefecht zu setzen. Begehrlichkeiten auf verschiedenen Seiten sehe ich da jede Menge und wurde der Grundrechtsschutz erst einmal zur Erosion gebracht, wird es immer leichter, den Schutz weiter abzusenken. Als Beispiel sollte man sich die Geschichte der Telefonüberwachung von ihrer Einführung ("die Grundrechtseinschränkung wird auf lediglich drei Paragraphen beschränkt und daran wird sich auch zukünftig nichts ändern"; nachzulesen in den Protokollen der Bundestagssitzung) bis heute (Telefonüberwachung nahezu flächendeckend im gesamten Strafrecht) zu Gemüte führen.
zum Beitrag10.07.2021 , 21:14 Uhr
Wir haben ja auch echt keine anderen Probleme in Deutschland und auf der Welt...
zum Beitrag08.07.2021 , 17:33 Uhr
Ein Fahrzeug so zu konzipieren und zu bauen, um eine definierte Endgeschwindigkeit zu erhalten, ist in der Tat schwierig und bei einigen Modellen auch wenig sinnvoll. Bei einem Smart mit 60 PS zum Beispiel stellt sich das Problem nicht, der Motor kommt bei Tempo 150 in den Grenzbereich. Jedoch gibt es auch Fahrzeuge, die mehr Leistung/PS benötigen, sei es, weil sie Anhängerlasten ziehen müssen, in unbefestigten Gelände bewegt werden etc. Ohne diese Lasten würden sie natürlich die Kraft in Geschwindigkeit umwandeln und deutlich schneller fahren.
Um dies zu verhindern, gibt es automatische Abschaltvorrichtungen (z.B. Tempo 250 km/h bei vielen Sportwagen). Diese dürfen jedoch vom Eigentümer ganz legal entfernt werden, nur die Versicherung muss davon wissen und zustimmen. Eine sinnvolle Gesetzesänderung wäre daher, die Abschaltvorrichtung für alle Fahrzeuge verpflichtend zu machen. Fahrzeuge nur mit wenig PS anzubieten, würde hingegen den vielfältigen Anwendungsbereichen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht werden.
zum Beitrag01.07.2021 , 22:28 Uhr
Sehr, sehr teuer finde ich den Shinkansen eigentlich nicht. Für die 500 km von Tokyo nach Osaka habe ich ohne Rail Pass rund 120 € bezahlt - dafür war ich aber auch in zweieinhalb Stunden da.
Die meisten Japaner haben die eine oder andere Art des Rail Passes, auch wie im Artikel beschrieben, durch den Arbeitgeber subventioniert. Von daher ist die Bahn für Japaner sicherlich eine günstigere Alternative, als das Fahren mit der Deutschen Bahn es für uns ist.
zum Beitrag29.06.2021 , 17:19 Uhr
Bei einigen Schlussfolgerungen würde ich dem Autor widersprechen. Mit dieser Mannschaft konnte eben gerade nicht jeder Plan funktionieren. Schon beim Deutschlandspiel haben viele gerätselt: Warum nur ein behäbiges Unentschieden? Dachte man da doch noch, die Franzosen hätten jeden Augenblick den Druck erhöhen und Zaubern können - wenn sie nur gewollt hätten. Nach vier Spielen fällt meine Analyse anders aus. Sie konnten gerade nicht. Die Équipe mag mit einer großen Zahl an Weltklasse-Spielern gesegnet sein, im Detail fehlt es jedoch an Qualität im Ganzen. Die Lücken in der Abwehr sind unübersehbar und nur 20 Minuten Fußball spielen reicht auf diesem Niveau einfach nicht. Besonders bitter für Frankreich: Wer nach rund 80 Minuten 3:1 führt, darf sich nicht solche (einfachen) Kontertore einfangen. Das hätte jede Zweitligamannschaft im DFB-Pokal besser hingekriegt.
Nein, bei diesem Turnier waren die Franzosen nur Durchschnitt und sind absolut verdient ausgeschieden.
zum Beitrag24.06.2021 , 17:34 Uhr
Sollte das Urteil so Bestandskraft erhalten, dann gibt es mit der Klägerin gerade einmal eine Gewinnerin und hunderttausende Verlierer. Das ganze Geschäftsmodell wird sich nicht mehr rechnen, da kaum jemand 6-7000 € im Monat zur Verfügung hat, um eine persönliche Pflegekraft anzustellen.
Auch für die Pflegekräfte ein schlechtes Urteil. In Polen, Bulgarien und Rumänien verdienen diese Fachkräfte gerade einmal zwischen 300 und 680 € im Monat, in drei Monaten "Auslandsdienst" konnten sie quasi fast ein ganzes Jahresgehalt erwirtschaften. Das würde ersatzlos wegfallen.
In Frage käme noch ein Arbeiten als Soloselbständige - die sind von der Mindestlohnpflicht ausgenommen. Doch sind die gesetzlichen Bestimmungen sehr viel härter, die Pflegerinnen stehen dann quasi mit einem Bein im Gefängnis, da jede (nicht nur grobe) Fahrlässigkeit im Umgang mit den zu Pflegenden auf sie zurückfallen.
Verlieren wird auch der Sozialstaat, da die meisten der zu Pflegenden dann in ein Pflegeheim untergebracht werden müssen, was weit höhere Kosten bei Verlust von persönlichen Freiheiten bedeutet. Von fehlendem Personal in den Heimen mag ich gar nicht anfangen.
Alles in Allem ein schwarzer Tag für die alten Menschen in Deutschland und ein ebenfalls schlechter Tag für die Pflegerinnen. Vielleicht könnte eine europäische Richtlinie (mit nach Landesrecht angemessener Bezahlung) hier noch etwas ausrichten, ansonsten bleibt nur Unverständnis.
zum Beitrag22.06.2021 , 21:01 Uhr
Wenn es nur das wäre...
Den demokratischen Entscheid eines Landesverbandes möglicherweise einfach zu kassieren oder anders abzustrafen lässt sich nicht mehr einfach mit Dogmatismus rechtfertigen, es lässt an der demokratischen Gesinnung allgemein zweifeln. Wasser auf die Mühlen der Baerbock-Kritiker(innen). Die Grünen können es jetzt eigentlich nur noch falsch machen...
zum Beitrag15.06.2021 , 13:27 Uhr
Welche Aussagekraft hat so eine Umfrage jetzt genau? Fragt man die gleichen Leute nach der Entwicklung der Kriminalität, so werden auch 2/3 der Meinung sein, sie sei stark gestiegen - was nicht der Realität entspricht ( aber den regelmäßigen Umfrageergebnissen).
Auf der anderen Seite: In den USA haben in den letzten Präsidentschaftswahlen nicht die von der Wirtschaft unterstützten und mit dem größten Budget ausgestatteten Kandidaten gewonnen, sondern die "Außenseiter". Und wenn in Deutschland der Lobbyeinfluss so gewaltig ist, weshalb haben wir dann mit die höchsten Unternehmenssteuern, weshalb muss sich die Automobilindustrie mit Flottenverbrauch und Elektromobilität herumschlagen, weshalb ist das Tesla-Werk in Brandenburg noch immer nicht gebaut und Atomkraft und Braunkohle beinahe Geschichte?
Natürlich gibt es starke Lobbygruppen mit Einfluss. Aber ich denke, er wird im Ergebnis überschätzt. Der Einfluss des Wählers ist durchaus vorhanden und jeder Politiker wird das nicht vergessen.
zum Beitrag09.06.2021 , 16:55 Uhr
Authentisches Engagement? Wirklich?
Sind die Basketballerinnen in den USA eine derart homogene Gruppe, das sie mit einer Stimme sprechen können? Gibt es wirklich keine, die Republikaner wählt und zu Hause ein Trump-Poster an der Wand hängen hat?
Der Glaube fehlt mir ein wenig. Es fühlt sich weniger authentisch an, sondern so, als hätte sich die PR-Maschinerie auf Hochtouren in Bewegung gesetzt, um Schlagzeilen und Emotionen zu wecken. Auch die kleine Schwester der US-Basketball-Industrie ist ein Wirtschaftsunternehmen...
zum Beitrag30.05.2021 , 16:19 Uhr
Ich denke, die Autorin bezieht sich bei der Aussage ausschließlich auf die im Artikel geschilderte Schlacht. Zwar ist irgendwie jede Schlacht auf ihre Weise sinnlos, diese bei den Seelower Höhen war es jedoch im Besonderen.
Die Rote Armee hätte die gut ausgebauten deutschen Stellungen umgehen und einkesseln können, sie hätten den Artilleriebeschuss aufrecht erhalten und damit die gegnerische Truppe schwächen können, sie hätten nicht Zeit nehmen können, die Aufklärung zu intensivieren und wäre dadurch den deutschen Truppen nicht ins offene Messer gelaufen, und und und - es hätte viele Möglichkeiten gegeben, vor allem die eigenen Verluste zu minimieren. Hier wurde jedoch, auf Befehl von ganz oben, ein schneller Durchbruch erzwungen, um Berlin einzunehmen, bevor die Alliierten die Stadt erreichen konnten. Deshalb die hohen Verluste und deshalb darf die Autorin zurecht von "Irrsinn" schreiben.
zum Beitrag27.05.2021 , 19:55 Uhr
Fakt ist: Eine Stiftung "Merkels Regime muss unterbunden werden" würde in Deutschland nicht verboten werden. Aber immerhin deutet ihr Vergleich den feinen Unterschied zumindest an - hier eine freiheitliche Grundordnung, die sich vor liberalem Geist, der auch mal widerspricht, nicht zu fürchten braucht und ein despotisches System, welches am liebsten sogar die Gedanken ihrer Bürger unter Kontrolle bringen möchte in Putinhausen.
zum Beitrag25.05.2021 , 15:40 Uhr
"Ihr Weißen seid das Problem - ihr alle"
Im Hinblick auf die spezielle Situation in den USA kommt der Problematik leider durchaus Bedeutung zu. Es geht bei der Polizeigewalt längst nicht nur um rassistische Ausfälle. Würde es sich z.B. auf anlasslose Kontrollen und Festnahmen aufgrund von racial Profiling beschränken, man würde kaum solche Massen an Menschen zum Demonstrieren bekommen. Das Problem ist die sog. "Qualified Immunity". Diese in den 60er Jahren vom Supreme Court eingeführte Rechtsprechung
"Polizeibeamte dürfen nicht gezwungen sein, sich zwischen einer Anzeige wegen Befehlsverweigerung, wenn sie eine gut begründete Festnahme verweigern, und einer Anzeige wegen Körperverletzung, wenn sie die Festnahme durchführen, entscheiden zu müssen."
behandelt nicht nur die Festnahme als solche, sondern auch die Art und Weise und somit die angewendete Gewalt. Verstößt der Polizist mit der Gewaltanwendung nicht gegen "clearly established rights", so geht er automatisch straffrei aus. Das bedeutet, es muss zwingend ein Präzedenzfall vorliegen, der den Verstoß gegen die Rechte bereits früher einmal festgestellt hat. Ein Polizist will einen Hund erschießen und trifft ein 10jähriges Kind? Kein Präzedenzfall vorhanden - Freispruch. Ein Polizist hetzt einen Hund auf eine sitzende Person und verletzt diese schwer? Nun ja, es gibt einen Präzedenzfall, in dem ein Hund auf eine liegende Person gehetzt wurde. Nicht vergleichbar, meint das Gericht - Freispruch.
Somit können gar keine neuen Präzedenzfälle entstehen? Genau! Und das umreißt das Problem hinlänglich und erklärt, weshalb in tausenden Fällen keine Anklage gegen Polizisten erhoben wird oder am Ende nur Freisprüche ergehen.
Dieses "Recht" wurde nicht von Fox-manipulierten Republikanern allein initiiert, die Demokraten haben dabei genau so ihre Finger im Spiel (die damalige SupCourt-Entscheidung erging mit 8:1 Stimmen). Es geht also - zumindest indirekt - durchaus darum, dass "jeder Weiße" ein Problem darstellt.
zum Beitrag25.05.2021 , 14:41 Uhr
Ihnen ist schon bewusst, dass das AGG den von ihnen konstruierten Fall umfassend regelt? Da muss nichts mehr "klar definiert" werden...
zum Beitrag08.05.2021 , 15:03 Uhr
Das die meisten Deutschen den 8. Mai 1945 als Tag der "Demütigung" erlebt haben sollen, halte ich für ein Gerücht. Wer sich in die zahllosen Quellen der Ortsgeschichte einliest, bekommt einen anderen Eindruck. Anders als 1918 kam die Niederlage diesmal alles andere als überraschend, man hatte sich schon 1944 damit abgefunden und sehnte ein Ende herbei. Dementsprechend dürften sich sehr viele Deutsche "befreit" gefühlt haben.
Es ist jedoch etwas ganz anderes, dies offen nach außen darzustellen. Hier wäre ich vorsichtig - vor allem aus Rücksicht auf all jene Völker und Menschengruppen, die tatsächlich im Wortsinne befreit worden sind. Befreit werden Opfer einer Herrschaft oder Politik. Die Deutschen als Gesamtheit - ohne jetzt auf eine fragliche "Kollektivschuld" hinaus zu wollen - waren entweder Täter oder passive Zuschauer, von ganz wenigen abgesehen, die Widerstand geleistet haben und deshalb auch im Wortsinn befreit worden sind, sollte die Mehrheit dies nicht für sich in Anspruch nehmen.
Als sich die Österreicher in den 1950er Jahren als "erste Opfer der nazistischen Expansionspolitik" dargestellt haben, führte dies zu Erstaunen und oft heftiger Ablehnung in den Nachbarstaaten, die auch von österreichischen Nazis besetzt und geschändet worden sind. Dies sollte man im Hinterkopf behalten. Zumal die Nachkriegszeit hinsichtlich "gelungener Integration" ehemaliger NS-Größen und Verbrecher nicht gerade ein Ruhmesblatt darstellt, sollte Deutschland sollte im Gedenken zum 8. Mai die Opfer unter sich lassen und sich still und durchaus demütig verhalten. Zum Feiern ist mir dabei nicht zumute, obwohl ich als Nachgeborener natürlich von der Niederlage Nazi-Deutschlands im vollen Umfang profitiert habe und dies durchaus zu würdigen weiß.
zum Beitrag08.05.2021 , 14:41 Uhr
Es gibt bei Weinflaschen nur im Bereich 1-Liter mit Schraubverschluss eine gewisse "Einheitsflasche", d.h. diese Flasche kann theoretisch von vielen Winzern abgefüllt und vertrieben werden. Und dies ist ja der Sinn eines Mehrweg-Systems. Die Flaschen mit einem Inhalt von 0,7 Litern sind alles Unikate, speziell für ein Weingut designt. Diese müsste dementsprechend von der Pfandannahmestelle zu genau diesem Weingut zurück gebracht werden. Wenn dieses jedoch in Argentinien, Australien oder selbst in Frankreich liegt, verkehrt sich der ökologische Vorteil der Mehrwegflasche durch die Transportwege in sein Gegenteil. Da ist es nicht nur billiger, die Flaschen einzuschmelzen und neu zu formen, es entsteht auch ein ökologischer Gewinn - trotz des hohen energetischen Aufwands der Neuerstellung. Als "ökologische Grenze" gilt ein Transportweg von 750 km.
Das Pfandsystem ist halt auf Durchschnittswerte ausgelegt. Bei Bier funktioniert das allgemein recht gut - zumal dort weitgehend Normflaschen eingesetzt werden. Aber es gibt auch unsinnige Varianten. Bei Mehrwegflaschen der Marke Corona müssen diese z.B. zur Reinigung und Neubefüllung 18.000 km zurücklegen, da ausschließlich in Mexiko verarbeitet wird. Ein ökologische Schwachsinn, der die gute Intention des Pfandsystems ad absurdum führt.
zum Beitrag07.05.2021 , 21:40 Uhr
Was ist denn unter dem im Artikel aufgezähltem Begriff der "sozialen Statur" zu verstehen?
zum Beitrag30.04.2021 , 15:27 Uhr
Die linken Demos sind auch nicht verboten. Sie dürfen stattfinden, soweit die Teilnehmerzahl nicht 200 Personen überschreitet und die Ausgangssperre eingehalten wird. Die bezeichneten Querdenker-Demos waren vor der Verschärfung der Corona-Regeln. Derzeit werden sie genau so limitiert.
zum Beitrag30.04.2021 , 10:42 Uhr
Das kommt darauf an.
Neue Schulden aufnehmen, um Altlasten aus dem Weg zu räumen könnte schwieriger werden. Wenn es sich jedoch um Investitionen in die Zukunft handelt, z.B. den überfälligen Ausbau des Breitbandnetzes, Erreichung der Klimaziele, dann profitiert die kommende Generation genau so (wenn nicht sogar mehr) davon. Dann ist es auch nur gerecht, wenn auch sie zur Finanzierung beitragen.
zum Beitrag25.04.2021 , 18:13 Uhr
Satire darf alles.
Jedoch sollten diejenigen, die Satire als permanenten Tabubruch begreifen und jede Kritik mit dem berühmt/berüchtigten Tucholsky-Zitat ebenso pauschal rechtfertigen, Tucholsky von Anfang bis Ende lesen. Der schreibt dazu nämlich vorausschauend: "Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier, nirgends zeigt sich fixer, was ein gewissenloser Hanswurst ist, einer, der heute den angreift und morgen den."
Ich denke, mit der Aktion haben sich einige Leute zum Hanswurst gemacht, Charakterlosigkeit möchte ich ihnen nicht so ohne weiteres vorwerfen (dazu ist in dem Bereich die Konkurrenz zu groß), aber auf Kritik jetzt dünnhäutig mit dem Sprung in die Opferecke (Verteidiger der Meinungsfreiheit) zu reagieren streift die Grenze der Erträglichen bereits.
zum Beitrag24.04.2021 , 21:00 Uhr
Nun ja, im Gleichnis vom verlorenen Sohn verwendet der Vater sein eigenes Geld, während der Berliner Senat sich aus Steuergeldern bedient, von daher wirkt der Vergleich etwas schief. Und seit wann ist eine Landesregierung für Nächstenliebe und Barmherzigkeit zuständig? Ich könnte Seiten füllen mit Beispielen, wo der Senat behördlich deutsch seine typische Engstirnigkeit, Kaltherzigkeit und Ignoranz demonstriert hat (Hartz-4-Sanktionen wurden z.B. in Berlin fast doppelt so häufig verhängt, wie im Bundesdurchschnitt und ebenfalls überdurchschnittlich oft mussten und müssen SGB-Leistungen erst gegen Behörden eingeklagt werden). Ich habe einmal die Anekdote gehört, die Charité hieße Charité, weil der Berliner nur Berlinerisch, Türkisch und vielleicht noch ein paar Brocken Englisch verstehe und so von dummen Gedanke abgehalten werden soll.
Aber im Ergebnis kann ich mich mit dem Handeln des Senats in diesem Fall anfreunden. Zwar konnte das Urteil eigentlich niemanden wirklich überraschen, dennoch war es ein Fehler des Senats und er muss ihn irgendwie ausbügeln. Deshalb hoffe ich auch, dass die Gelder nicht zu häufig als Darlehen ausgegeben werden, was die Betroffenen dann oft noch Jahre über schmerzhaft durch Verzicht zu spüren bekommen. Es sollte von Seiten des Senats lieber als Erfahrungs-Zins verbucht und abgeschrieben werden. Sind nicht die ersten Millionen, die Berlin irgendwo versenkt hat - da gab es viel zweifelhaftere Fälle.
zum Beitrag22.04.2021 , 22:51 Uhr
Wenn ihnen eine Mieterhöhung um 200% keine Probleme bereiten sollte - seien sie froh, aber schließen sie nicht von sich auf andere. Zynismus ist mittlerweile bei der Entwicklung der Mieten heutzutage fehl am Platz.
zum Beitrag16.04.2021 , 15:18 Uhr
Was für einen Ermessensspielraum hat das BVerfG bei einer abstrakten Normenkontrolle? Die herrschende Literatur spricht von einer "zwingender Rechtsfolge ohne Ermessensspielraum" und so wurde mir das im Jurastudium auch beigebracht.
zum Beitrag15.04.2021 , 14:58 Uhr
Das Urteil des BVerfG von 2016 ist mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. In seinem Urteil hat das Gericht die ACAB-Formulierung nämlich nicht per sé als straflos gewertet, sondern die einhergehende Kollektivbeleidigung bei größeren Polizistengruppen verneint.Wer z.B. einem einzelnen Beamten gegenüber die Buchstabenkombination "ACAB" zuruft, ist in der Vergangenheit rechtskräftig verurteilt worden.
Ich will den geschilderten Sachverhalt nicht ausquetschen, aber wenn der betreffende Jugendliche - wie im Artikel erwähnt - sich mit seiner Äußerung direkt an zwei beobachtende Beamte gerichtet hat, könnte er den Bereich des 2016er Urteils verlassen haben und direkt wegen Beleidigung angezeigt werden ("„Es ist sehr traurig, aber der Grund, warum ich mich auf der Straße ständig umgucke und paranoid bin, seid ihr.“ Mit diesen Worten wendet sich der Redner von seinem Publikum weg und zeigt auf zwei Polizist*innen, die die Kundgebung vom Rand aus beobachten."). Bei zwei als solchen erkennbaren Polizeibeamten ist ein persönlicher Bezug durchaus als möglich zu erachten.
Ich denke dennoch nicht, dass eine Strafverfolgung hier sinnvoll oder angebracht wäre und den konkreten Bezug der Äußerungen (zu der dann auch der "ACAB"-Aufdruck gehört) zu ebenfalls geäußerten tatsächlichen Missständen dürfte die Beurteilung auch noch einmal beeinflussen.
zum Beitrag14.04.2021 , 00:40 Uhr
Eine solche könnte durchaus weitreichend ausfallen - wenn sich denn Demokraten und Republikaner einig werden, was ich zu bezweifeln wage.
Grundsätzlich werden in den USA Polizeigesetze auf "örtlicher" Ebene beschlossen. Das kann (z.B. in Texas) bedeuten, dass ein Polizeigesetz allgemein im ganzen Staat angewendet werden muss, in anderen Staaten ist dies bis auf County-Ebene (vergleichbar unserer Gemeinden) relativ frei gestellt - wobei gewisse "Grundregeln" vorgegeben werden.
Allerdings gibt es auf Bundesebene (d.h. für ganz Amerika verbindlich) so etwas, was ich als "Richtlinienkompetenz" bezeichnen möchte. Macht der Bund hiervon Gebrauch, dann sind die einzelnen Staaten gezwungen, diese Regelungen zu übernehmen. Verstoßen sie dagegen, kann der Soupreme Court sie zwingen und es gibt kein Geld mehr aus Bundesmitteln.
So könnte Washington durchaus z.B. den im Fall Floyd angewandten Würgegriff ebenso verbieten, wie rassistische Profilingmethoden oder staatliche Immunität für Polizeibeamte beim Einsatz übermäßiger Gewalt. Sie müssten "nur" eine entsprechende Mehrheit in allen Kammern bei der Abstimmung erreichen, was augenblicklich jedoch nur gemeinsam mit den Republikanern geht. Und da sehe ich kein Licht am Horizont...
zum Beitrag07.04.2021 , 14:59 Uhr
"Wenn jemand beim Staatsexamen durchfällt , bekommt er den Bachelor geschenkt?"
Nö, so ist das nicht. Üblicherweise sind Studiengänge dank Bologna in ein Bachelor- und ein Masterstudium aufgeteilt. Bei Jura hingegen steht am Ende das Staatsexamen. Um sich für dieses zu qualifizieren, muss man zuvor die (damals bei mir/vor Bologna) sogenannte "Zwischenprüfung" absolvieren. Das Bestehen dieser Prüfung wird dann quasi mit dem Bachelor-Abschluss gleichgesetzt. Wer diese Prüfung nicht besteht, ist dann genauso "raus", wie bei den MINT-Studienfächern - nur leider zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt.
zum Beitrag04.04.2021 , 14:32 Uhr
Vom Gefühl her gebe ich dem Autor recht. Jedoch fehlen mir noch einige Details und Informationen, um das geplante Gesetz wirklich einordnen zu können.
Die anhaltende Diskussion hinsichtlich Israelkritik/BDS/Antisemitismus zeigt, dass hier Konfliktfelder entstehen können. Ist das neue Gesetz geeignet, (legitime) Kritik am Islamismus zu erschweren? Wird eine Diskussion hinsichtlich dem Massenmord an den Armeniern auf wissenschaftliche Auseinandersetzung beschränkt, weil (türkischstämmige) Muslime diesen nicht anerkennen und als Angriff auf ihre Volksgruppe werten?
Sollten sich meine Vorbehalte als grundlos erweisen, bin ich auf jedem Fall dafür, Muslime in die Schutzgruppe aufzunehmen.
zum Beitrag31.03.2021 , 19:41 Uhr
Der Hundehalter und sein Hund, der Journalist und sein Geschriebenes - wie ähnlich sie sich doch sind... In diesen Sinne: gut gebellt, Herr Journalist!
zum Beitrag31.03.2021 , 19:25 Uhr
Im amerikanischen Rechtssystem ist nicht das Gericht Herrin des Verfahrens, sondern die Staatsanwaltschaft. Deshalb hat das Vorverfahren (bzw. genauer Zwischenverfahren, finding of fact) in den USA einen ganz anderen Stellenwert, als z.B. in Deutschland.
In diesem Verfahren legen Staatsanwaltschaft und Verteidigung Beweismittel vor (wobei im Laufe des Hauptverfahrens weitere Beweise erhoben oder weitere Zeugen geladen werden können), die von einem Richter nicht auf materiell-rechtliche Gesichtspunkte überprüft werden ("ist der Angeklagte schuldig oder nicht"), sondern nur aufgrund ihrer Glaubwürdigkeit ("ist das Beweismittel geeignet, einen Schuldspruch herbeizuführen"). Kommt der Richter - wie im oben beschriebenen Fall - zu dem Ergebnis, die Beweismittel reichen nicht für eine Verurteilung aus, so kann er die Eröffnung des Hauptverfahrens verweigern. Dies ist ausdrücklich (!) kein Urteil hinsichtlich einer möglichen Schuld oder Unschuld des Angeklagten - dies zu bestimmen ist allein Aufgabe der Jury im Hauptverfahren, es werden vielmehr lediglich die Qualität und Quantität der Beweismittel geprüft. Dies Staatsanwaltschaft kann dann durch die Polizei weitere Ermittlungen durchführen lassen und mit neuen bzw. mehr Beweismitteln zu einem späteren Zeitpunkt erneut die Eröffnung eines Hauptverfahrens beantragen.
Summers wurde somit nicht freigesprochen. Nach einem Freispruch des Angeklagten in einer Hauptverhandlung gibt es für die Staatsanwaltschaft (im Gegensatz zum z.B. deutschen Recht) nahezu keine rechtliche Möglichkeit einer Anfechtung des Urteils, Berufung und Revision können nur (verurteilte) Angeklagte einlegen. Ein Freispruch ist hingegen meistens endgültig.
zum Beitrag30.03.2021 , 16:40 Uhr
So einfach ist das nicht, die von Katharina der Großen eingeleiteten Besiedlung russischer Gebiete mit Deutschen folgte vielmehr einem komplexen staats- und völkerrechtlichen Prozedere. Sehr kurz zusammengefasst: Die deutschen Einwanderer erhielten das Recht, deutsch zu bleiben. Aus deutscher Sicht haben sie somit nie ihre Staatsangehörigkeit verloren, sofern sie dies (gem. § 6 BVFG) durch Festhalten am "Deutschtum" nach außen dokumentiert und an ihrer (deutschen) Sprache festgehalten haben. Deshalb der Deutschtest bei den Spätaussiedlern, die vor 1923 geboren wurden. Mit Blut hat das wenig zu tun. Es gab viele, die bereits im Verlauf der Jahrhunderte ihr "Deutschtum" zugunsten einer besseren Integration ins Russische aufgegeben haben. Diese wurden und werden heute nicht als Spätaussiedler anerkannt, trotz irgendwelchem "deutschen Blutes" in ihren Adern.
zum Beitrag30.03.2021 , 16:16 Uhr
Ist das so? In den auf den Fall Floyd folgenden Monaten wurde intensiv und anhaltend über die strukturellen Probleme der Polizeibehörden in den USA geklagt, diskutiert und analysiert, ohne den Täter in den Vordergrund zu stellen. Das war richtig und ein Ende ist noch nicht abzusehen, denn geändert hat sich in der Hinsicht noch gar nichts. Es gibt jedoch auch individuelle Schuld, die keine Behörde übernehmen kann. Die Polizisten haben gehandelt und müssen sich nun ihrer persönlichen Verantwortung stellen. Das hat nichts mit "dem großen Ganzen" zu tun, der Prozess soll nicht die Wunden einer ganzen Nation heilen und das Land verändern. Das sind politische Fragen, die politischer Antworten bedürfen, die ein Strafprozess nicht bieten kann. Aber besonders für die Angehörigen ist der Strafprozess eben auch wichtig - in diesem Fall vielleicht sogar für da ganze Land.
Was mich hier weit mehr stört, ist das schlechte Timing des Zivilprozesses. Auch wenn nicht durch Urteil, sondern durch einen "Deal" zustande gekommen, sollten solche Fragen prinzipiell im Anschluss an einen Strafprozess erfolgen. Der Rekord-Schadensersatz kann durchaus zu einer Voreingenommenheit der Geschworenen führen und den ganzen Strafprozess damit gefährden.
zum Beitrag08.03.2021 , 16:22 Uhr
Einfach mal William Randolph Hearst in die Suchmaschine eingeben.
zum Beitrag15.02.2021 , 15:39 Uhr
"Theweleits Frau ist eine super kompetente Psychologin, und er hat seit Jahrzehnten viel von ihr gelernt (...). Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Text psychologische Schwachstellen hat..."
Ich hoffe, die Ironie ihrer Aussage ist ihnen bewusst? Ein Studium der Psychologie dauert in der Regel mindestens fünf Jahre, Psychiatrie mindestens elf Jahre. Zu glauben, dies könnte man durch Küchentischgespräche ersetzen ist absurd.
Ebenso absurd, wie viele der Thesen, die Herr Theweleit aufstellt und die ihren ignoranten Gipfel darin finden, das Krankheitsbild der Schizophrenie abzulehnen und die behandelnden Psychiater als denkfaule Scharlatane zu diffamieren. Ein Mann mit einer großen Klappe und in der Sache wenig Verstand.
zum Beitrag13.02.2021 , 20:06 Uhr
1. Lebenslänglich bedeutet mindestens (!) 15 Jahre Haft, in Bayern liegt der Durchschnitt bei 21,8 Jahren. Es gibt jedoch auch Strafgefangene, bei denen nach 50 Jahren keine Haftentlassung vorgenommen wurde.
2. Sicherungsverwahrung ist nicht Maßregelvollzug, beide Maßnahmen sind eigenständige Rechtsfolgen und haben nichts miteinander zu tun.
zum Beitrag28.01.2021 , 17:17 Uhr
Ja und nein. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, zudem wurde die besondere schwere der Schuld im Urteil festgestellt. Deshalb kann die Haft nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern frühestens nach 18 Jahren - wobei das Gericht ein Mitspracherecht hat und eine längere Mindesthaftzeit vorgeben kann.
Sicherungsverwahrung wurde nicht verhängt, sondern nur "vorbehalten", d.h. sollte irgendwann ein Termin zur Entlassung aus der Haft anstehen, kann (wenn dann noch die Voraussetzungen vorliegen) das Gericht ein weiteres Verfahren zur Verhängung der Sicherungsverwahrung einleiten.
zum Beitrag23.01.2021 , 08:09 Uhr
Lamarck konnte Darwin nicht widersprechen, da dieser erst Jahrzehnte nach ihm seine Arbeiten veröffentlicht hat... Umgekehrt macht der Satz eher Sinn.
zum Beitrag20.01.2021 , 10:20 Uhr
Mir fehlt in den Ausführungen zur Begründung des Gesetzes ein belastbarer Beleg, dass es sich überhaupt um Diskriminierung handelt. Schließlich haben die Initiatoren selbst dargelegt, dass in einigen Bereichen der Verwaltung (z.B. der Polizei) die Quote bereits überschritten ist. Wie viele Bewerbungen gibt es? Wie viele davon werden abschlägig beschieden? Sind es deutlich mehr, als bei vergleichbaren anderen Gruppen ("Bio-Deutsche")?
Alles das fehlt. So wird das Gesetz vor den Gerichten keinen Bestand haben...
zum Beitrag20.01.2021 , 10:06 Uhr
Hier noch der Vollständigkeit halber die relevanten Quellen:
Intervention des ERRC (interessanter Lesestoff hinsichtlich Antiziganismus): www.errc.org/uploa...22-august-2016.pdf
Urteil des EMRK im Wortlaut (leider nur frz.): hudoc.echr.coe.int...%22001-207377%22]}
Zusammenfassung des Urteils (engl.): files.static-nzz.c...e-e46d2cbc6c28.pdf
zum Beitrag20.01.2021 , 10:01 Uhr
Ich verstehe die vom Autor geäußerte Kritik am EMRK nicht. Ist es zu viel verlangt, ein Mindestmaß an Recherche vor dem Schreiben einer Glosse zu verlangen? Man hätte nur "Lăcătuş v. Switzerland" in die Suchmaschine eingeben müssen und alle Fragen wären geklärt, die übermäßige Kritik gegenstandslos gewesen...
Bei Urteilen des EMRK geht es gerade nicht (wie im nationalen Recht) um Einzelfälle. Wenn sich der Gerichtshof einer Sache annimmt, dann um sie für alle Mitgliedstaaten möglichst prophylaktisch zu regeln. Aus diesem Grund hat er bereits 2016 im jetzt entschiedenen Fall gem. Art. 36 MRK ("Im Interesse der Rechtspflege kann der Präsident des Gerichtshofs (...) jeder betroffenen Person, die nicht Beschwerdeführer ist, Gelegenheit geben, schriftlich Stellung zu nehmen.") eine „Third-Party Intervention“ des European Roma Rights Centre zugelassen. Da diese die „Bettel-Verbote“ (nicht nur in der Schweiz) als Ausdruck eines systematischen Antiziganismus darlegte, musste der Gerichtshof in seinem Urteil darauf eingehen. Der „Fokus auf die Identität der Frau“ kann daher nicht wirksam kritisiert werden, da gerade er Gegenstand der Beschwerde war. Und ja, der EMRK lässt in engen Grenzen eine Kriminalisierung des Bettelns zu, wenn es sich nämlich um organisierte Kriminalität handelt, Kinder zum Betteln gezwungen werden oder ein Fall aggressiven Bettelns (Anfassen, Verfolgen, in den Weg stellen oder handgreiflich) vorliegt. Dies war für den entschiedenen Einzelfall nicht relevant, es ist eher als „Warnung“ an andere Mitgliedstaaten zu verstehen, dessen Gesetze hinsichtlich des Bettelns ebenfalls vom Gericht betrachtet und teilweise kritisiert wurden. Er wollte den Sachverhalt des Bettelns halt gründlich und möglichst endgültig lösen, daraus jetzt ein Problem zu kreieren halte ich für nicht gerechtfertigt und absolut überflüssig.
zum Beitrag16.01.2021 , 15:13 Uhr
"Und unterschreiben kann man sie natürlich *nicht*."
Das stimmt nur zum Teil. Ist vom Gesetz her ausdrücklich Schriftform gefordert (z.B. § 126 BGB), dann gilt die Unterschrift per Fax tatsächlich nicht. Aber bei sehr vielen anderen Dokumenten reicht sie aus. Das ist einer der Gründe, weshalb die Gerichte und (die am elektronischen Anwaltspostfach verzweifelnden) Anwälte bis heute das Fax als Kommunikationsmittel Nr. 1 schätzen.
Und ein Fax kann nicht gehackt werden, ich muss nicht, wie vor dem email-Versand, den Mandanten nach DSVGO ständig nach Zustimmung fragen und Pannen sind (im Gegensatz zur email) eher selten. Ich mag das Gerät...
zum Beitrag12.01.2021 , 23:42 Uhr
Zitat: "Die symbolische Gesetzgebung bekräftigt, dass die Förderung und der Schutz von Kindern sehr, sehr wichtig sind. Das hören alle gern und strengen sich vielleicht noch mehr an als sonst."
Hat beim Tierschutz seit Änderung des Art. 20a GG auch nichts gebracht...
zum Beitrag12.01.2021 , 23:35 Uhr
Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliches Handeln. In welcher Konstellation handelt der Staat, so dass sich eine Benachteiligung gegenüber anderen Kindern ergeben könnte? Mir fällt das Kindergeld ein, das Millionärskindern gezahlt, bei "Harz-IV"-Kindern jedoch praktisch einbehalten wird. Aber das wird der Bundestag schon "verfassungskonform" geregelt haben, so dass sich nichts ändern würde.
zum Beitrag12.01.2021 , 23:22 Uhr
Die Rechte der Nebenklage sind in § 397 StPO umfassend geregelt und werden - im Vergleich zu den Rechten der Staatsanwaltschaft - durchaus begrenzt. Von einer "ihnen nicht zustehenden Machtposition" kann da gar keine Rede sein. Diesen Vorwurf könnte man als infam werten, wenn er nicht so lächerlich wäre.
Und nebenbei... Das Recht zur Nebenklage ist gerade eines der Instrumente, die uns von amerikanischen Verhältnissen im Gerichtssaal abgrenzen. Die kennen derartige Rechte nämlich gar nicht.
zum Beitrag10.01.2021 , 16:38 Uhr
... oder man solidarisiert sich schlicht mit Spielern, die einerseits sicherlich Geld in die Kassen der Franchise spülen, auf der anderen Seite jedoch durchaus auch als Menschen und gelegentlich sogar Freunde wahrgenommen werden.
zum Beitrag26.12.2020 , 00:55 Uhr
Da ich einige Monate für meinen Arbeitgeber in einer Partnerfirma (150km entfernt) aushelfen musste, wurde mir für diese Zeit ein (e-)Dienstwagen zur Verfügung gestellt.
Ich kann jetzt nur meine Erfahrung wiedergeben - allerdings habe ich das Gefühl, dass bei dem Geschriebenen allzu sehr der Schriftsteller in Herrn Trojanow durchgekommen ist. Ich zumindest kann seine Erfahrungen nicht teilen.
Eher im Gegenteil. Allenfalls das gefühlt ständige Gefachsimpel wurde etwas nervig. Kaum stand ich irgendwo, kam jemand und fragte mich aus, als wäre ich Autoverkäufer oder bemerkte, ich hätte statt des BMW i3 doch besser das Geld für einen i3S anlegen sollen. Das dieser Hinweis nicht ganz aus der Luft gegriffen war, bemerkte ich erst auf dem Weg nach Hamburg, als ich drei Stromtankstellen suchen musste.
Ansonsten habe ich eigentlich keinerlei schlechte Erfahrungen gemacht. Sogar beim Heranfahren an eine der wenigen Stromtankstellen gilt zumeist das Kumpel-Prinzip. Hatte ich es eilig, haben diejenigen, die die Zapfsäule belegten, meistens den Vorgang abgebrochen und mich vorgelassen. Einziges Problem hier: die Säulen waren leider allzu oft außer Betrieb.
Und der Grund, weshalb ich häufiger als mit meinem eigenen Benziner in die Waschstraße gefahren bin: statt der vom Autor vorgefundenen Konfitüre und Kippen habe ich häufig ein Herzchen in den Staub gemalt entdeckt. Macht sich auf einem Dienstwagen nicht so gut, hat jedoch meinen Instinkt für Reinlichkeit weiter entwickelt.
P.s.: Schade, dass ich nicht so einen Camper wie im Artikel getroffen habe - die Zapfsäulenbetreiber dürfen pro Säule mindestens 18 €/h als Schadensersatz abrechnen, zuzüglich Verwarngeld wg. Ordnungswidrigkeit wird das schnell teuer - mit Smartphone geschossenen Foto gilt als ausreichender Beweis.
zum Beitrag26.12.2020 , 00:22 Uhr
Diese könnten sich zumindest noch mit einem Schulterblick Vergewisserung verschaffen. Es gibt jedoch in Deutschland ca. 125.000 Erblindete und ca. 500.000 stark seheingeschränkte Menschen, die das nicht können. Die etwas süffisante Entgegnung der e-Mobilitäts-Lobby: Irgendwann wird auch ein Blinder auf seinem Weg eine Ampel finden, um die Straße zu überqueren. Dann müsse er halt ein wenig weiter laufen... Ich habe dann einmal die Ampeln abseits der Hauptverkehrswege, z.B. in Wohngebieten, gezählt. Ging schnell, da der Wert nahe "Null" tendiert.
zum Beitrag25.12.2020 , 16:32 Uhr
Seit wann ist der Strommix in Norddeutschland "fast 100% co2frei"? Rechnet man ca. 24% Strom aus Atomkraftwerken als co2-frei hinzu, liegt der Mix gerade einmal bei 74%, der Rest kommt noch immer aus dem Bereich Erdgas und Kohle.
Beim Erwerb eines e-Autos sollte man auch die durchschnittliche Fahrleistung betrachten. Ein Diesel der Oberklasse (300 Gramm co2/100km) kann immer noch rund 80.000 km fahren, bis das e-Auto ökologisch gleichzieht. Viele Autos werden jedoch deutlich weniger bewegt.
Ökologisch fahren heißt ÖPVN oder Fahrrad nutzen, soweit es geht und auf dem (abgehängten) Land Fahrgemeinschaften bilden.
zum Beitrag25.12.2020 , 16:10 Uhr
"Dranbleiben lohnt sich trotzdem, und sei es nur wegen der aufwendigen Kostüme."
Klingt für mich wie eine vernichtende Kritik...
zum Beitrag22.12.2020 , 16:07 Uhr
Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass sich die lange Verhandlungsdauer auf 23 Nebenkläger zurückführen lässt? Jedem von ihnen (bzw. durch die Anwälte gewährleistet) stehen umfangreiche Prozessrechte zu, Akteneinsicht, Beweisanträge, Zeugenbefragung und und und. Ist das für Sie unwürdig?
Das Recht zur Nebenklage (welches die meisten ausländischen Rechtsordnungen nicht kennen) ist eine Sternstunde der juristischen Gesetzgebung und ein echter Beitrag zum Opferschutz bzw. Mittel zur Bewältigung der Tat. Da ist nicht eine Minute verschwendet!
zum Beitrag21.12.2020 , 12:22 Uhr
Zitat: "Das Urteil erging unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und "Volksvertretung"."
???
zum Beitrag11.12.2020 , 19:10 Uhr
Klar, kann man machen. Sie könnten ihn sich tatsächlich verdienen. Man könnte morgen auch den Oscar für den besten Film 2022 vergeben. Oder man lässt Biden und Harris erst einmal liefern und schaut dann, ob die zukünftige Politik der USA preiswürdig ist.
zum Beitrag10.12.2020 , 19:25 Uhr
Wer das "voting System" der USA ins 17. Jahrhundert verortet, wird sich auch sonst kaum Gedanken über das Land gemacht haben. Funktioniert in den USA auch ganz gut, es gibt viel zu viele Menschen, die kaum über die Nasenspitze hinaus blicken und deshalb Fox News und QAnon-Webseiten blindes Vertrauen schenken. Oder eben dem Märchen, Trump wäre nur durch unglückliche Umstände ins Amt gelangt.
Als echte Realsatire habe ich jedoch die Aussage empfunden, er hätte die Spießer in Deutschland nicht mehr ertragen - egal, wie liberal er Austin empfindet, ich habe selten so viele Spießer auf einem Haufen erlebt (in Texas ungefähr 29 Mio minus ca. 10%), wie in Texas...
zum Beitrag29.11.2020 , 16:07 Uhr
26.01.2020 Waren/Müritz: SPD, Grüne und Linke stimmen für AfD-Antrag
www.nordkurier.de/...ungsnot-2638201001
11.09.2020: Linke und AfD überstimmen Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt
www.mdr.de/sachsen...koalition-100.html
13.09.2020: Koalition zwischen Grünen, CDU und AfD im Gemeinderat Gohrisch/Sachsen
www.spiegel.de/pol...den-a-1286648.html
18.09.2020: Grüne stimmen im Stuttgarter Landtag mit AfD gegen SPD-Antrag
www.fr.de/politik/...dtag-90047238.html
Merke: Tabubruch ist, wenn die anderen es machen...
zum Beitrag28.11.2020 , 21:23 Uhr
Es liegt mir fern, einem Spinner das Wort zu reden, der sicherlich ganz andere Probleme hat, als den Weihnachtsmarkt. Bei einem derart hohen Inzidenzwert sollte man lieber konstruktive Vorschläge machen, statt herumzujammern.
Dennoch kommt man nicht herum, auch die offiziellen Maßnahmen zu kritisieren. Auch in meiner Heimatstadt wurde der Weihnachtsmarkt abgesagt, trotz Hygienekonzept und zahlenmäßiger Begrenzung auf 1200 Besucher sowie Alkoholverbot. Zu gefährlich! Auf dem Wochenmarkt aber musste die Stadt kleinlaut zugeben, haben sich bis zu 600 Menschen gleichzeitig aufgehalten, auf einer Fläche rund 1/10 so groß, wie die Weihnachtsmarktfläche - und das ist ok?
zum Beitrag28.11.2020 , 17:12 Uhr
"Ernsthafte Hinweise" ist so lange richtig, bis die Beweise auf dem Tisch liegen. Beim Flug 752 hat man ja zunächst auch die Schuldigen im Ausland gesucht.
Denke ich an Mossad oder CIA, kommen mir ohnehin erst einmal Drohnen mit überdimensionierten Bomben in den Sinn, um einen Gegner auszuschalten. Eine Truppe in den Iran zu entsenden - ausgeschlossen, dortige Regimegegner zu rekrutieren - gefährlich und schwierig. Das Fachrisadeh mit Schusswaffen angegriffen und noch lebend ins Krankenhaus gekommen ist würde in Geheimdienstkreisen wohl schon als Fehlschlag gewertet.
Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass der Mossad seine Hände im Spiel hat, überzeugt bin ich jedoch (noch) nicht.
zum Beitrag26.11.2020 , 18:51 Uhr
Da bin ich voll dabei. Verjährung ist ein geradewegs lächerlicher Grund, um den Gewinn einer Bank zu erhöhen. Oft haben die Erben gar keine Chance, Kenntnis von diesen Konten zu erlangen und die Anstrengungen der Banken diesbezüglich Klarheit zu verschaffen sind - gelinde gesagt - überschaubar.
Ich bin gespannt, wenn das Geld zukünftig von staatlicher Seite aus eingezogen wird, werden wahrscheinlich viel mehr Erben gefunden und von der Existenz dieser Konten benachrichtigt - damit die Bank zumindest mit dem Geld weiter arbeiten kann...
zum Beitrag26.11.2020 , 17:52 Uhr
Man könnte sich auch erst einmal informieren, bevor man einfach drauf losschreibt...
Wenn Sie Geld zu ihrer Bank tragen, wird diese Eigentümerin dieses (!) Geldes und Sie erhalten konkludent im Gegenzug eine Forderung aus unregelmäßigem Verwahrungsvertrag (§ 700 BGB). Das dies so geregelt ist, hat seinen Grund in (u.a.) zwei praktischen Problemen. Zum einen müsste ansonsten die Bank Ihnen exakt dieselbe Banknote (mit entsprechender EURO Kontrollnummer) aushändigen, da diese und keine andere Ihren Besitz darstellt. Zum Anderen (und ungleich bedeutsamer) wäre dann jede Überziehung Ihres Kontos über den vereinbarten Dispo hinaus sofort eine Straftat, auch wenn Sie Geld z.B. per Karte zahlen und das Konto ist nicht entsprechend gedeckt, würde augenblicklich ein Straftatbestand vorliegen.
Und warum die im Artikel genannte Frist von 30 Jahren? Eigentum vergeht nicht, eine Forderung aber verjährt nach genau dieser Zeit spätestens.
zum Beitrag25.11.2020 , 14:55 Uhr
An diesem Satz bin ich auch hängen geblieben. Und ich bin etwas skeptisch. Ich habe eher den Verdacht, dass bei besonderen Näheverhältnissen zwischen Täter und Opfer dieses von einer Anzeige absieht, um das eigene Standing innerhalb der sozialen Gruppe nicht zu gefährden. Oft ist es leider so, dass selbst Familienmitglieder den Vorwurf nicht glauben (nicht glauben wollen...) und das ganze Familien durch jeweilige Positionierung auseinander brechen. Dies führt dann dazu, dass das Opfer nicht nur mit den Folgen einer Vergewaltigung leben muss, sondern auch mit dem Vorwurf, die Familie zerstört zu haben.
zum Beitrag25.11.2020 , 00:49 Uhr
Selbstverständlich ist § 177 StGB ein Offizialdelikt!
Wenn gelegentlich (!) nach einer Rücknahme der Strafanzeige und damit einhergehender Aussageverweigerung des Opfers eine Verfahrenseinstellung erfolgt, dann nicht wegen mutmaßlich fehlendem Strafantrag (den es wie gesagt bei § 177 nicht gibt), sondern weil mit Fehlen der Aussage des Opfers oft das einzige Beweismittel für die StA verloren geht und eine Weiterführung des Prozesses somit keinen Sinn mehr ergibt.
zum Beitrag24.11.2020 , 17:24 Uhr
Irgendwie verstehe ich weder den Sinn, noch die Intention dieses reißerischen Artikels. Ich denke, die Akteure sehen das viel lockerer. Im Superbowl LIV, den die Kansas City Chiefs gewonnen haben, waren fünf von sieben Schiedsrichtern schwarz.
2/3 aller NFL-Spieler sind schwarz, aber nur ca. 30% der Schiedsrichter - seit wann hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Die Riege der Schiedsrichter speist sich nicht aus (ehemaligen) Spielern. Wenn dies Bedingung wäre, dann hätte z.B. eine Schiedsrichterin Steinhaus in der Männer-Bundesliga beim Fußball nichts zu suchen gehabt, schließlich hat sie nie dort gespielt. Statistisch betrachtet sind zu wenig schwarze Spieler Quarterback? Die Chance, von der Highschool auf ein (Division I-)College zu gelangen, liegen bei 2,6%. Von dort in die NFL gedraftet zu werden wiederum lediglich 4%. Quarterbacks werden am seltensten gedraftet, da sie die längste Karrieredauer haben. Ist es da verwunderlich, dass sich Spieler lieber auf andere Positionen fokussieren, um die statistische Chance einer Karriere in der NFL zu erhöhen? Und was hat das überhaupt mit den Schiedsrichtern zu tun, um die sich der Artikel eigentlich dreht...?
Und hinsichtlich des "weiten Weges", den die NFL noch vor sich habe: Wenn in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen 30% Teilhabe für die Schwarzen erreicht wird, dann haben die kein Problem, sondern ein Endziel erreicht.
Irgendwie nicht ganz eindeutig und wenig erhellend.
zum Beitrag23.11.2020 , 22:33 Uhr
Aus juristischer Sicht sehe ich das auch so - zumal ich der Verfasserin hinsichtlich ihrer Ansicht des Berliner Urteils nicht folgen mag. Es waren eben - juristisch - zwei sehr verschiedene Sachverhalte zu beurteilen.
Im übrigen würde ich hier (ausnahmsweise) den Täter dennoch nicht in Anführungszeichen setzen, er hat die Tat voll umfänglich eingeräumt. Wenn das Gesetz auf eine derartige Tat keine Antwort zu geben weiß, so bleibt es doch moralisch und menschlich ein Fehlverhalten, dass sich Kritik (und die Verwendung des Begriffs Täter) gefallen lassen muss. Das ist keine Polemik, da er nur aus formalistischen Gründen (siehe Berliner Urteil) glücklich aus der Sache herausgekommen ist.
Bei ihrer Ansicht zum Sexualstrafrecht allgemein, bin ich voll bei ihnen. Wenn wirklich jedes menschlich, charakterlich oder moralisch verwerfliche Verhalten sofort zu einer Strafbarkeit und Verurteilung führe, dann hätten wir zwar weit weniger Probleme mit Coronaleugnern, Rechtsextremen und der AfD im Allgemeinen, aber auch einen Rechtsstaat, der nicht mehr den Namen verdient.
zum Beitrag23.11.2020 , 19:03 Uhr
"... der Artikel enthält ja kaum Infos (was waren die Beweise?)."
Es handelt sich hier erkennbar um einen Kommentar. Der Artikel dazu steht "weiter oben".
taz.de/Stealthing-...hts-Kiel/!5727073/
zum Beitrag23.11.2020 , 15:10 Uhr
Ich finde, bei solchen Artikeln könnte man ruhig mal ein Spendenkonto angeben.
zum Beitrag22.11.2020 , 16:49 Uhr
"Der Militärpolizist a.D. könnte unter Umständen noch die Zeit der Todesschwadronen mitgemacht haben"
Haben Sie sich die Bilder angeschaut? Die beiden dürften kaum älter als Mitte 20, bestenfalls Anfang 30 sein.
zum Beitrag19.11.2020 , 21:32 Uhr
Bei den Worten des Verteidigers, Fabian D. hätte die Kalaschnikow gekauft, um mit ihr in einem Schützenverein zu schießen, war ich schon sprachlos. Den Schützenverein will ich sehen, der mich mit einem verbotener Weise umgebauten Sturmgewehr (ja, ich weiß, die AK-47 ist eigentlich eine Maschinenpistole...) auf die Schießbahn lässt, ohne ein SEK anzufordern.
Wenn so die Verteidigungsstrategie aussehen sollte, wird es ein lustiger Prozess...
zum Beitrag19.11.2020 , 13:46 Uhr
An welcher Stelle wird Wirecard als IT-Unternehmen bezeichnet? Als ein solches hat es sich schon nach eigener Auskunft nie gesehen. Das viele der Mitarbeiter sich als "IT-Avangarde" betrachten steht dazu nicht im Widerspruch - jedes FinTech-Unternehmen beschäftigt mehr IT'ler als Betriebswirte.
zum Beitrag19.11.2020 , 13:22 Uhr
"Mike" Wolfe? Ok....
Im Smithsonian American Art Museum stehen seine Werke unter dem Namen Meyer Wolfe.
zum Beitrag11.11.2020 , 15:21 Uhr
Nein. Was sie beschreiben, bezeichnet sich in den USA als libertär.
zum Beitrag10.11.2020 , 12:08 Uhr
Wieso eigentlich sollten die Republikaner Trump als Problem sehen? Mit rund 70 Mio Stimmen hat er mehr Wähler hinter sich gebracht, als Obama bei seinem Wahlsieg. Welcher republikanische Politiker soll ihm denn folgen? Ich sehe derzeit keinen Anwärter, der diesen Platz einnehmen könnte. Und auf Biden/Harris dürften eher harte Zeiten zukommen. Die bisherigen und zukünftig noch hinzukommenden Schulden aus der Corona-Krise lassen ihnen wenig Spielräume, um soziale Fortschritte finanzieren zu können. Um das gewachsene Heer der Arbeitslosen schnell wieder in Jobs zu bringen dürften Steuererhöhungen für Unternehmen und die Erhöhung des Mindestlohns erst einmal kaum durchsetzbar sein. Gegen die Krankenversicherung für alle könnten die Republikaner mit der Mehrheit im Senat (die Wahrscheinlich ist) erfolgreich opponieren, sie vielleicht sogar verhindern. Bis ein Wechsel auf "grüne" Energie (sichtbare) Erfolge bringt, wird es auch eine ganze Weile dauern. Und man sollte auch nicht unterschätzen, dass die Demokraten in sich extrem heterogen sind, sich teilweise sogar regelrecht feindselig gegenüber stehen und Biden damit mit teilweise unerfüllbaren Forderungen konfrontiert werden dürfte. Am Ende könnte gar eine in sich völlig zerstrittene Demokratische Partei stehen. Die Probleme für Biden/Harris mögen vielfach von den Republikanern verantwortet sein, das wird den Wähler 2024 aber kaum interessieren - es sei denn, es gelingt ihnen tatsächlich, diese deutlich sichtbar zu beheben. Sollte ihnen das nicht oder nur zum Teil gelingen, wäre ein Herausforderer Trump für die Republikaner nicht die schlechteste Alternative...
zum Beitrag07.11.2020 , 19:55 Uhr
Eine vorsichtige, auf keinen Fall falsche Formulierung. Schließlich wurde Harris in den USA häufig vorgeworfen, sie sei "black but not black enough", da ihre Mutter aus Indien stammt. Aus diesem Streit sollten sich Weiße vornehmlich raushalten...
zum Beitrag06.11.2020 , 16:41 Uhr
Wird vom BVerfG ein Gesetz für verfassungswidrig befunden, gelten andere Regeln, als bei einer Individualbeschwerde. Schließlich kann ein Gesetz nicht einfach ersatzlos für ungültig erklärt werden. Ein solches Urteil verpflichtet dann den Gesetzgeber, ein neues, verfassungsrechtlich unbedenkliches Gesetz zu formulieren und durch das Parlament zu bringen. Dafür lässt das BVerfG dem Gesetzgeber Zeit - oftmals mehrere Jahre. Für diesen Zeitraum gilt das "alte" Gesetz jedoch grundsätzlich weiter, ebenso die "Schwester"-Gesetze (hier Hamb.Pol.Gesetz). Es gibt jedoch die Möglichkeit, Verstöße durch eine Individual-Verfassungsbeschwerde anzugreifen. Dies ist jedoch im vorliegenden Fall nicht geschehen, weshalb die Rechtswidrigkeit (im o.g. Einzelfall) offen bleiben muss.
zum Beitrag30.10.2020 , 19:55 Uhr
Auch ihre Rechnung stimmt nicht so ganz. Herr Maaß spricht von 2-3 Infizierten innerhalb von vier Wochen, ihre Rechnung geht von einer Infektion aller Personen innerhalb einer Woche aus.
zum Beitrag09.10.2020 , 18:33 Uhr
Na, na, so viel weiter sind die Chinesen auch nicht. Das Wechsel-Akku-Projekt reduziert sich dort ausschließlich auf Gewerbefahrzeuge (z.B. Taxi), die auf begrenztem Gebiet operieren. Eine Ausweitung auf sämtliche Fahrzeuge ist derzeit nicht geplant.
Es würde wohl auch keinen Sinn machen. Abgesehen davon, dass bereits in Israel, den USA und sogar in Deutschland (Mercedes) Firmen mit derartigen Projekten gescheitert sind, wären diverse Nachteile offensichtlich.
1. Es dürfte nur den einen Standardakku geben. Innovation, technischer Fortschritt, Modernisierung wäre damit nahezu ausgeschlossen, da bei jeder neuen Generation von Akkus gleich alle ausgetauscht werden müssten.
2. Es müsste statistisch viel mehr Akkus geben als Autos, damit jederzeit an jedem Ort ein passender Vorrat bereitsteht. Dies wäre eine geradezu gigantische Verschwendung von Ressourcen und Energie, die den Vorteil des E-Autos gegenüber Benzinern ins Gegenteil verkehren würde.
3. Das System würde ausschließlich Vielfahrer bevorzugen. Da kein eigener Akku mehr mit dem Fahrzeug zusammen erworben wird, müsste bei jedem Austauschvorgang eine Kostenabschreibung eingepreist werden, um die Anschaffung des Akkus auszugleichen.
zum Beitrag09.10.2020 , 18:14 Uhr
Von Abzocke kann hier keine Rede sein. Der Aufbau einer (Schnell-)Ladestation kostet, je nach Ausstattung, zwischen 500.000 und 1 Mio Euro. Jede geladene kwh müsste rechnerisch mehr als 1 Euro kosten, um kostendeckend zu arbeiten. Da man sich jedoch derzeit in Konkurrenz zur heimischen Steckdose befindet, wird großflächig subventioniert.
Sollte es dazu kommen, dass zukünftig 20 bis 30 Mio E-Autos fahren, wird sich das mit der heimischen Steckdose erledigen - dazu ist das Stromnetz in den meisten Städten gar nicht ausgelegt.
zum Beitrag02.10.2020 , 20:20 Uhr
"Oder bis der Polizei dieses dumme Verhalten explizit verboten wird (ob das noch was wird?)"
Das Beschlagnahmungsrecht der Listen hat gar nichts mit Corona zu tun. Das gilt seit je her und ist in § 163 StPO geregelt. Ich erinnere mich an einen Fall von gefährlicher Körperverletzung in einer Gastwirtschaft. Im großen Saal fand zu der Zeit eine Hochzeitsfeier statt. Im Zuge der Ermittlungen mussten die Brautleute die komplette Gästeliste an die Polizei aushändigen.
Es ist rechtlich nun einmal gewollt, dass die Polizei zu Ermittlungszwecken Daten von Zeugen erheben darf, ein Aussageverweigerungsrecht steht diesen auch nicht zu und selbst wenn: Name und Adresse müssen auch Personen angeben, die nicht zur Aussage verpflichtet sind.
zum Beitrag30.09.2020 , 15:34 Uhr
Was soll "offiziell" bedeuten? Meldeadresse in Polen, regelmäßiger Aufenthaltsort Deutschland? So einfach lassen sich die Behörden sicherlich nicht täuschen.
Selbst ein tatsächlicher Umzug würde ihm hinsichtlich der Führungsaufsicht nicht viel bringen. Laut herrschender Rechtsprechung ist es keine gesetzliche Voraussetzung der Führungsaufsicht, dass die betreffende Person einen Wohnsitz im Inland hat
www.rechtslupe.de/...9#footnote_0_68989
Mit Inkrafttreten des Rahmenbeschlusses 2008/947/Jl des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen werden Maßnahmen (z.B. Führungsaufsicht) in vielen europäischen Ländern sogar ganz normal vollstreckt. Ein Verstoß Mahlers gegen die Führungsauflagen ist eine Straftat gem. § 145a StGB und könnte dann zur Auslieferung führen.
Anders sieht dies in Staaten aus, die nicht zur EU gehören. Dann könnte tatsächlich ein Verstoß erst bei Wiedereinreise sanktioniert werden. Aber für diese Länder gilt keine Niederlassungsfreiheit und es ist eher unwahrscheinlich, dass die wegen der Vorstrafen ein Aufenthaltsrecht gewähren.
zum Beitrag15.09.2020 , 16:58 Uhr
Die Probleme im Verhältnis zwischen Sinti/Roma und der Mehrheitsgesellschaft sind nicht erst im Nationalsozialismus entstanden. Die "Nürnberger Gesetze" und explizite "Zigeuner-Gesetze" stellen eher einen Höhepunkt dar.
Ich zitiere aus einem Leitfaden für Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes aus dem Jahr 1913 (der Begriff "Zigeuner" entspricht dem Original und wird von mir ausschließlich als Zitat verwendet)
VI. Abschnitt - Die Zigeuner
(...) Der Zigeuner ist ist in allem so ganz anders, als jeder Kulturmensch, auch des niedrigsten Grades (...). Aber so verschieden die Zigeuner von anderen Menschen sind, so merkwürdig ähnlich sind sie untereinander auf der ganzen Welt, und wer ein Dutzend Zigeuner gesehen hat, kennt sie alle. Fragt man um den Charakter der Zigeuner, so wird von Kennern geantwortet, er sei ein Gemisch von Eitelkeit und Gemeinheit, Ziererei, Ernst und Gleichgültigkeit. Sie haben keine Spur von männlichem Urteil und Verstand (...) umso mehr List und Verschlagenheit, Kriecherei, Frechheit, Verlogenheit, gänzlichen Mangel von Scham, unbegrenzte Faulheit, Rachsucht, Grausamkeit (...) und Feigheit. Was bei dem Zigeuner (nach einem Diebstahl) zurückbleibt (...), ist sein eigentümlicher Geruch; man hat ihm mit Negergeruch, Fettdunst und Mäuseduft verglichen, was (...) in Verbindung steht mit der unbeschreiblichen Unreinlichkeit der Zigeuner.
Es geht noch seitenlang so weiter und stellt den Ausbildungsstand der Polizei der Kaiserzeit dar. Der Verfasser, Professor Hans Gross, gilt bis heute als Koryphäe, "Urvater" der Kriminalistik und als einer der angesehensten Vertreter der Kriminologie. Gerade weil er sich ansonsten so große Verdienste erworben hat, zeigt sich das gestörte Verhältnis zwischen Mehrheitsgesellschaft und Sinti/Roma umso deutlicher, denn Gross gehörte ansonsten zu den gemäßigten Vertretern, die Kriminalität und Schuld als soziales Problem betrachteten, welches gesellschaftliche Lösungen erfordere.
zum Beitrag15.09.2020 , 16:29 Uhr
Welche "beiden Seiten"? NPD, AfD und Konsorten? Der Erkenntnisgewinn dürfte sich in Grenzen (jahrhundertealter Vorurteile) halten. Der große weitere Rest der Bevölkerung würde zum Thema wohl kaum etwas beisteuern können, da sich hier das Wissen um diese Bevölkerungsgruppe knapp über der Null-Linie liegen dürfte.
zum Beitrag08.09.2020 , 22:04 Uhr
In der Tarifgruppe bis A/E 8 ist das Handeln noch verständlich. Wer aber mit 4000 oder 5000 Euro monatlich nach Hause geht, der lebt auch in Berlin nicht schlecht. Da besteht gerade auch im Hinblick auf die desolate Haushaltslage in Berlin kaum eine Notwendigkeit zur Intervention seitens des Senats. Es ist dann schlichtweg ein Ausscheren aus dem Tarifvertrag, der sicherlich nicht folgenlos bleiben wird.
Den Vergleich mit München halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Wer schon einmal im Münchner Umfeld gewohnt hat, der weiß, dass sich die Lebenshaltungskosten beider Städte nicht ansatzweise vergleichen lassen.
zum Beitrag06.09.2020 , 14:54 Uhr
Sie sprechen mit ihrem Kommentar grundsätzliche Fragen an. Diese bedürfen sicherlich in naher Zukunft einer gesellschaftlichen Klärung gegebenenfalls mit Ziel einer Neuausrichtung des individuellen Verkehrs. Hinsichtlich des im Artikel geschilderten Problems der Zulieferindustrie stellen sich jedoch andere Fragen. Ein mögliches Sterben der europäischen Zulieferindustrie bedeutet eben gerade nicht einen Rückgang der Produktion, sondern eine Verschiebung nach China und in andere Länder. Das bedeutet dann erst einmal gleiche Produktion bei weniger Umweltauflagen, Aus- und Neubau von Kohlekraftwerken für die Stromgewinnung und somit eine deutliche Erhöhung der CO2-Emissionen. Da kann man schon fragen, ob es nicht zumindest kurzfristig (bis die oben genannte Neuausrichtung Tagespolitik geworden ist) sinnvoller ist, die europäischen Umweltschutzstandards zu sichern und zu unterstützen.
zum Beitrag05.09.2020 , 19:16 Uhr
Nun ja... Michael R. hatte zugegeben, vor einigen Tagen bei einer bewaffneten Konfrontation einen Menschen erschossen zu haben. Da liegt es irgendwie nahe, dass die Polizei von Waffenbesitz ausgegangen ist.
Dennoch ist das grundsätzlich keine Entschuldigung für eine derartige Eskalation des Einsatzes. In den meisten anderen Ländern sind Polizeieinheiten, gerade auch hinzugezogene Spezialkräfte in der Lage, einen Festnahmeeinsatz so zu planen und durchzuführen, dass es gar nicht erst zu Widerstand seitens des Verdächtigen kommen kann. Nur in den USA scheint man auf eine derartige Ausbildung bzw. Vorgehen keinen Wert zu legen...
zum Beitrag05.09.2020 , 19:08 Uhr
Grundsätzlich sind synchronisierte Filme großartig. Die vielen positiven Aspekte sind im Artikel ja bereits umfänglich genannt. Manchmal aber stoßen Film und Synchronisation an ihre Grenzen. Die wundervolle englische Serie "Blackadder" war nur solange ein echter Genuss, bis RTL auf die Idee gekommen ist, sie zu synchronisieren. Kein Vorwurf an die "Voice-Actors", sie haben sich bemüht und alles herausgeholt, was ging - aber es gibt einfach Dialoge, die kann man nicht ins deutsche übersetzen. Ähnlich erging es mir bei Monty Pythons "Life of Brian". Gute Synchro, aber im Original noch eine Spur reaktionärer und heftiger, was den Witz angeht. Das waren aber in der Regel Ausnahmen, weshalb ich Synchronisation grundsätzlich schätze. In den vergangenen Jahren jedoch ist mir die Lust daran immer und immer wieder vergangen. Werden Filme oder Serien nicht als Blockbuster oder für eine berechenbare Masse bearbeitet, wird man häufig enttäuscht. Ich für meinen Teil liebe beispielsweise japanische Filme (ja, durchaus auch Anime...), was da jedoch in regelmäßiger Weise an Synchronisation geboten wird ist nicht nur lieblos und stumpf, es lässt manchmal jeglichen Respekt am Original vermissen. Das ist nicht nur einfach ärgerlich, es ist vielmehr peinlich und frech.
zum Beitrag03.09.2020 , 19:50 Uhr
Die Beantwortung einer einzelnen Frage hat keine Auswirkung auf das Ergebnis. Vielmehr geben nur alle Antworten zusammen betrachtet ein Bild, das dann gegebenenfalls auf Populismus hinweist.
Genauer gesagt: Allein der Wunsch nach mehr Volksabstimmungen ist für sich nicht populistisch. Liegt der Hintergrund des Wunsches jedoch darin, dass vom Beantwortenden ein einheitlicher Volkswille unterstellt wird oder die Annahme, dass die politischen Parteien nur Entscheidungen im Sinne einer kleinen, elitären Minderheit fällen, dann wird der Wunsch nach mehr Volkssouveränität durchaus populistisch.
Zur Studie allgemein hat der Verfasser folgendes angemerkt:
"(...) Deshalb gilt in unserem Populismusbarometer nur derjenige als „Populist“, der allen acht Aussagen „voll und ganz“ oder „eher“ zustimmt. Befragte, die mindestens einer Aussage „überhaupt nicht“ zustimmen, oder mindestens der Hälfte der acht Aussagen „eher nicht“ zustimmen, werden dagegen als unpopulistisch eingestellt bezeichnet. Alle anderen Befragten sind weder populistisch noch unpopulistisch eingestellt, und fallen in die Kategorie „teils/teils“."
zum Beitrag24.08.2020 , 15:34 Uhr
"Nach dem Strafgesetzbuch wird das mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet."
Da im vorliegenden Fall ein Mensch ums Leben gekommen ist, liegt der Strafrahmen gem. § 315d Abs. 5 StGB bei bis zu zehn Jahren Haft.
zum Beitrag17.08.2020 , 18:45 Uhr
Ist eigentlich leicht erklärt. Es besteht ein Unterschied zwischen umweltschädlichen und klimaschädlichen Effekten. Dies kann - wie im Fall der Schwefeldioxid-Emissionen - zu einem Dilemma führen. Einerseits sind Schwefeldioxid-Emissionen umweltschädlich (Stichwort: Saurer Regen), auf der anderen Seite besitzen deren Schwebeteilchen (Sulfat-Aerosole) die sich in der Luft bilden, einen Kühleffekt, der durchaus hinsichtlich des Klimawandels als bedeutsam eingestuft wird. Eine Studie der Uni Yale bemisst den Anteil der Unterdrückung der Erderwärmung durch diese Aerosole auf 30%.
Man kann also sagen, je reiner die Luft in Europa wird, desto wärmer wird die Arktis. Wie gesagt, ein Dilemma. Da die Schwefeldioxid-Emissionen jedoch zu rund 95% gefiltert werden und noch keine Ersatzstrategie zur Erwärmungsunterdrückung greift, wurden diese Emissionen bislang als Kröte geschluckt und als "eher" positiver Effekt betrachtet.
zum Beitrag17.08.2020 , 14:34 Uhr
Unabhängig davon, ob der Einsatz gerechtfertigt war oder nicht - da gilt es andere Indizien zur Aufklärung heranzuziehen.
Die Abgabe von fünf Schüssen sind nicht als Beleg für eine Paniksituation zu interpretieren. Dies ist vielmehr Teil des üblichen Prozedere, welches in allen Ausbildungsbüchern der Polizei bundesweit steht. Für den Schützen bedeutsam ist demnach ausschließlich die sog. "Mannstoppwirkung", d.h. die Menge an Bewegungsenergie, die durch Beschuss an den Getroffenen abgegeben wird. Selbst ein gezielter Schuss direkt ins Herz lässt dem Getroffenen (nach obj. Schätzungen) noch rund zehn Sekunden Handlungszeit, bis der Organismus zusammenbricht. Bei Schüssen in die Beine, Bauch, Brust entsprechend länger. Aus diesem Grund wird Polizisten in der Ausbildung beigebracht, erst dann den Beschuss einzustellen, wenn der Erfolg sichtbar eingetreten ist, d.h. der Getroffene sichtbar handlungsunfähig ist. Deshalb liest man bei Berichten aus den USA zumeist von vielfachen Treffern - dort wird den Polizisten beigebracht: "Du hörst erst auf zu schießen, wenn dein Magazin leer ist!"
zum Beitrag06.08.2020 , 14:29 Uhr
1. Von der Autorin geschilderte Sammelliste mit Kontaktdaten mehrerer unabhängig erschienener Gäste: Klarer Verstoß gegen die DSVGO 2. Kontaktdaten für jeden Tisch: Gesetzliche Vorgabe, kein Verstoß gegen DSVGO 3. Polizeiliche Beschlagnahmung der Datenblätter: §§ 160, 161 StPO und § 94 StPO eindeutig erlaubt und übliches Verfahren, ebenfalls (da gesetzlich normiert) kein Verstoß gegen DSVGO. 4. Vorladung nicht Folge leisten: Vorsicht! Seit einer 2017 erfolgten Änderung des § 163 StPO darf ein Zeuge eine "Vorladung" der Polizei zwar noch ignorieren, erfolgt sie jedoch (wie so oft) im Namen der Staatsanwaltschaft (§ 163 Abs. 3), muss ihr Folge geleistet werden. Sonst wird man gerne mal von einem Streifenwagen von der Arbeit abgeholt.
zum Beitrag03.08.2020 , 19:36 Uhr
Das Problem bei der Einstufung eines Delikts als Verbrechen ist nicht, dass dadurch automatisch eine höhere Strafe ergeht. Die Verschiebung im Strafrahmen ist ausschließlich auf den untersten Bereich beschränkt. Es bedeutet, eine Straftat kann nicht mehr eingestellt oder durch Strafbefehl gesühnt werden, die Zahl der Gerichtsverfahren wird exorbitant steigen, was wiederum dazu führt, dass die Bevölkerung an eine drastische Zunahme von Sexualdelikten glaubt. Das es sich in (keine Untertreibung) tausenden Fällen um 14jährige handelt, die in der Schulpause mit einer 13jährigen erste Kusserfahrungen austauschen, will die Ministerin nicht wahrhaben. Beim Tatbestand des Missbrauchs gibt es nur einer Altersgrenze beim Opfer, Täter kann jeder am 14 Jahre sein und auf Gewalt, Drohung oder Ausnutzen einer schwierigen Lage kommt es eben auch nicht an.
zum Beitrag03.08.2020 , 19:17 Uhr
Die Corona-Demos erscheinen doch eher als ein Witz am Rande, eine feine Gelegenheit, um zu lästern. Tatsächlich scheinen sich die Forderungen längst durchgesetzt zu haben - aber kaum jemand traut sich, dies offen einzugestehen oder gar etwas dagegen zu unternehmen.
Am späten Samstag hatte ich dienstlich noch in einer mittelgroßen Stadt zu tun. Auf dem Rückweg: Menschenmassen, zumeist jünger als 30 Jahre. Ohne Mundschutz, am warmen Sommerabend dicht gedrängt in Feierlaune, der Alkohol floss in Strömen, aufgeheizte Stimmung wie auf einer riesigen Party. Corona schien ganz, ganz weit weg. Der Taxifahrer meinte, er habe an den letzten Wochenenden genauso viele Touren gehabt, wie vor der Krise...
Auf der Demo dürften es natürlich nicht - wie behauptet - 1,2 Mio Teilnehmer gewesen sein. Aber wie viele waren es am Abend in den deutschen Städten? Da dürfte die Zahl durchaus realistisch sein und ungefährlich ist dieses Verhalten sicher nicht.
zum Beitrag22.07.2020 , 15:01 Uhr
Ich hoffe inständig, die beklagte Zeitarbeitsfirma sucht den Weg durch die Instanzen. Ein (möglichst höchstrichterliches) Urteil würde ein für alle Mal Klarheit schaffen. Würde die Firma dann eins auf den Deckel kriegen, würde es kaum einen Falschen treffen - es handelt sich in der Tat vielfach um Ausbeuter, ähnlich jenen in der Fleischbranche.
Auch denke ich nicht, dass das gesamte System zur Disposition steht. All jene, die "schwarz" arbeiten dürften von dem Urteil kaum profitieren. Andere EU-Länder haben diese Arbeitnehmer bereits als "Selbständige" eingeordnet und für die gelten weder Arbeitszeitbeschränkung noch Mindestlohn. Und selbst wenn - die Ansichten der Gewerkschaftsvertreterin hinsichtlich der Bereitschaftszeit ist aus juristischen Gründen abzulehnen. Hätte die Pflegeperson eine eigene Wohnung in Deutschland, so würde die Verpflichtung, auf Anruf zur Arbeit zu erscheinen zweifellos als (unbezahlte!) Rufbereitschaft zählen. Nur weil sich die "Wohnung" im Haus der zu betreuenden Person befindet, kann nicht einfach Gegensätzliches angenommen werden. Es würde also auf einen exakten und lückenlosen Arbeitsnachweis hinauslaufen, den wohl kaum eine Pflegekraft für die Vergangenheit wird erbringen können.
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