Vorschläge der Kommission Gas und Wärme: Zweifel an der Pool-Subvention

Die Regierung soll eine Obergrenze für bezuschusste Gasmengen prüfen, raten Expert:innen. Privathaushalte mit hohem Verbrauch erhielten dann weniger.

Ein Reihenhaus mit Swimmingpool und nächtlicher Beleuchtung

Wer privat einen Pool betreibt braucht sehr viel Energie aber keine staatlichen Zuschüsse Foto: imageBROKER/imago

BERLIN taz | Zusätzliche Empfehlungen für wirksames Energiesparen hat die „Kommission Gas und Wärme“ am Montag veröffentlicht. Die von der Bundesregierung eingesetzten Be­ra­te­r:in­nen plädieren dafür, eine Obergrenze für die Gasmenge zu prüfen, die Privathaushalte verbilligt erhalten sollen. Wohlhabende und reiche Ver­brau­che­r:in­nen zum Beispiel mit großen Wohnungen oder Swimmingpools würden dann eventuell weniger Zuschüsse bekommen.

Dieser und zahlreiche weitere Vorschläge stehen im Abschlussbericht der Kommission, die unter anderem die Wirtschaftsprofessorin Veronika Grimm leitet. Die Fachleute beraten die Koalition aus SPD, Grünen und FDP, wie die Gaspreisbremse ausgestaltet werden soll. Die Regierung will die Kosten des Erdgases für Privathaushalte und Unternehmen dämpfen.

Nach früheren Vorschlägen würde sich die Subvention an der Verbrauchsmenge des Vorjahres orientieren. Wer bisher viel verbraucht hat, erhielte dann ebenso 80 Prozent der Menge zum verbilligten Preis wie sparsame oder ärmere Haushalte, die weniger konsumieren. Eine Obergrenze für die subventionierte Menge würde diese soziale Unwucht verringern und bei wohlhabenderen Verbrauchern möglicherweise zu mehr Energiesparen führen.

„Geschieht dies nicht, wird mit subventioniertem Gas vergleichsweise leicht einzusparender Verbrauch, beispielsweise durch die Beheizung privater Pools, aufrechterhalten“, schreiben auch einige Bundestagsabgeordnete von SPD und Grünen in einem gemeinsamen Forderungspapier. In den kommenden Wochen muss sich die Ampelkoalition darüber einigen, welche der Kommissionsvorschläge sie umsetzen will.

Mehr Energiesparen

Darüber hinaus raten die Ex­per­t:in­nen zu zusätzlichen Maßnahmen, um den Gasverbrauch zu verringern. Die Bundesregierung will erreichen, dass in diesem Winter ein Fünftel des normalen Verbrauchs eingespart wird. „Mittels finanzieller Boni in Form eines Festbetrags könnte ein zusätzlicher Anreiz gesetzt werden, das 20-Prozent-Einsparziel pro Anschluss zu erreichen oder zu übertreffen“, schreibt die Kommission. Privathaushalte und Unternehmen könnten also eine zusätzliche Belohnung erhalten, wenn sie besonders viel Erdgas einsparen.

Um das zu unterstützen, sollen die Energieversorger ihren Kun­d:in­nen regelmäßig Informationen über die verfeuerten Gasmengen zur Verfügung stellen – nicht nur einmal jährlich. Selbstkritisch räumt die Kommission allerdings ein, dass die technischen Voraussetzungen für solch schnelle Informationen oft noch nicht vorhanden seien.

Die grundsätzlichen Vorschläge des Abschlussberichts unterscheiden sich nicht wesentlich vom Zwischenbericht, den die Kommission vor drei Wochen veröffentlichte. Demnach sollen die Ver­brau­che­r:in­nen und Firmen in diesem Dezember zunächst eine einmalige Zahlung erhalten, die die Gaskosten eines Monats ausgleicht. Die Regierung könnte das schon an diesem Mittwoch beschließen, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

Für den Zeitraum zwischen März 2023 und April 2024 soll es eine zusätzliche Subvention geben. Privathaushalte und kleinere Firmen erhielten beispielsweise 80 Prozent ihres normalen Verbrauchs zum gedeckelten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für alles, was darüber liegt, stellten die Gasversorger die hohen Marktpreise in Rechnung. Bei Industrieunternehmen könnte der Beschaffungspreis für 70 Prozent des Verbrauchs auf 7 Cent begrenzt werden. Am Montagnachmittag beriet Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zusammen mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften über die Vorschläge.

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