Gesetz gegen Diskriminierung in Berlin: 300 Beschwerden im ersten Jahr
Ein Jahr nach Einführung des bundesweit ersten Anti-Diskriminierungsgesetzes liegt eine erste Bilanz vor.
epd | Knapp ein Jahr nach Einführung des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) sind in Berlin 287 Diskriminierungs-Beschwerden gegen Behörden eingegangen. Das bestätigte die Senatsjustizverwaltung dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. Das bundesweit erste Antidiskriminierungsgesetz war in Berlin Anfang Juni 2020 verabschiedet worden.
Zuerst hatte der Spiegel über die neuen Zahlen berichtet. Demnach hat es bei der Polizei 45 Beschwerden gegeben und beim öffentlichen Personennahverkehr 16 Fälle. Für die Schulen und Universitäten seien 10 und 11 Fälle gemeldet worden.
Die meisten Beschwerden mit 100 Fällen gab es nach Angaben der Senatsjustizverwaltung wegen „rassistischer Zuschreibungen“. Danach folgten 88 Diskriminierungs-Beschwerden wegen Behinderung oder Krankheit, Geschlecht (22), sozialer Statur (22), Lebensalter (17), Religion (14), sexuelle Identität (11), geschlechtliche Identität (8), Sprache (7), antisemitische Zuschreibung (5), Weltanschauung (5), Sonstige (24).
Die Bewertung ist noch unklar
Wie viele der Vorwürfe berechtigt sind, ist bislang unklar. Einen Teil der Beschwerden bearbeite derzeit die Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können. Vor Gericht sei noch kein Fall gelandet, erklärte die Senatsjustizverwaltung.
Das LADG ist bundesweit die erste so weitreichende Regelung dieser Art. Es soll besser vor Diskriminierung durch Behörden, Polizei, Kita, Schulen, öffentliche Verwaltung und andere staatliche Einrichtungen schützen. Zuvor hatten Kritiker gewarnt, Polizei und andere Behörden würden durch ungerechtfertigte Beschwerden lahmgelegt.
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