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Ich war mehr als 20 Jahre Mobbingopfer an einer Uni. Ich wurde nie angehoert, am Ende gekuendigt. Die Taeter blieben unangetastet.
Ob das BGH Urteil überhaupt Wirkung zeigt, wird sich noch erweisen müssen- Hat Facebook seinen Sitz doch in Neu-Mafilonien (vulgo: Irland) ...
"Allerdings sollte Facebook seine internen Regeln schnell an die BGH-Vorgaben anpassen, damit das Netzwerk bald auch wieder gegen nicht-strafbare Hassrede vorgehen kann."
Warum eigentlich?
Wenn etwas nicht strafbar, also nicht verboten ist, ist es dann nicht erlaubt?
Strafbarkeit von Hass-Kommentaren ist durch die Gesetzesmaterie und Gerichtsurteile relativ genau definiert, eine Überschreitung durch Kommentatoren ist somit kaum mit Unwissenheit zu rechtfertigen. Wenn aber facebook & Co eigene Regeln unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit definieren, kann das eigentlich nur schief gehen.
In Deutschland kann man z.B. Polizisten regelmäßig nicht verhetzen, selbst heftigste Anfeindungen gelten hier noch als zumutbar. Man kann sie jedoch beleidigen. Was, wenn facebook dies zur Grundlage erklärt und somit nahezu jede Polizeikritik unterbindet? Dies ist nur ein Beispiel, es fallen mir viele Konstellationen ein, um Meinungsfreiheit auf diesem Wege zu unterbinden. Und es wird sicherlich nicht nur rechtsextreme Positionen betreffen. Für die sozialen Medien wäre es doch wünschenswert, jegliche kontroverse Kritik zu unterbinden, um das eigene Geschäftsmodell nicht zu gefährden. Ein Blick auf Veröffentlichungen vermeintlicher oder tatsächlicher sexueller Inhalte lässt da Böses ahnen. Selbst Hinweise zur Brustkrebsvorsorge wurden da schon als Verletzung der Community-Regeln gelöscht...
Vielleicht bin ich altmodisch, aber was nicht verboten ist, muss meiner Ansicht nach von der Gesellschaft hingenommen werden. Das mag in Einzelfällen ungerecht sein und weh tun. Aber es ist immer noch besser, als wenn eine nachfolgende Generation mit einer von den sozialen Netzwerken vorgegebenen rosaroten Brille konditioniert wird, so dass irgendwann gar keine eigene Meinung mehr zustande kommt. Wenn man lange genug seine Äußerungen aus Angst heraus, sanktioniert zu werden, anpasst, dann wird man irgendwann automatisch auch sein Denken anpassen. Wer will das wirklich?
Die militärische Lage ist bitterernst für die Ukraine. Das geschundene Land braucht weiter Hilfe aus dem Westen – wie einst versprochen.
BGH-Urteil zu Facebook: Auch Hetzer:innen haben Rechte
Facebook muss Betroffene vor der Sperrung ihres Kontos anhören. Das ist richtig. Soviel Fairness muss sein.
Muss jetzt vor dem Löschen anhören: das soziale Netzwerk Facebook Foto: Jeff Chiu/AP
KARLSRUHE taz | Darf ein privates Unternehmen bestimmen, wann im Internet die Meinungsfreiheit endet? Viele Bürger:innen empfinden hier ein großes Unbehagen. Immerhin sind soziale Netzwerk wie Facebook wichtige gesellschaftliche Foren. Und es trifft viele Nutzer:innen hart, wenn sie als Sanktion für eine echte oder vermeintliche Hassbotschaft wochenlang nichts mehr posten und kommentieren dürfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser jahrelangen Diskussion am Donnerstag wichtige Pflöcke eingeschlagen, aber auch manches offen gelassen. Es handelt sich also um das erste, aber sicher nicht das letzte BGH-Grundsatzurteil zu Facebook-Sanktionen.
Der BGH hat nun geklärt, dass Facebook beim Vorgehen gegen Hassbotschaften strenger sein darf als das Strafgesetzbuch, aber offen gelassen, wo die genaue Grenze liegt. Vor allem aber hat der BGH von Facebook eine bessere Kommunikation mit den Betroffenen von Sanktionen verlangt.
Dass das Netzwerk nun vor einer Sperrung des Facebook-Kontos Chance zur Widerrede geben muss, ist sinnvoll. Wenn es um Grundrechte geht, müssen die Betroffenen ihre Sichtweise darstellen können.
Sanktionen im Vorfeld der Strafbarkeit
Gerade weil bei Facebook schon im Vorfeld der Strafbarkeit Sanktionen drohen, ist die Abgrenzung zwischen dem Erlaubten und der verbotenen Hassrede besonders schwierig. Wer sich falsch interpretiert oder bewertet fühlt, sollte zumindest Gegenargumente vorbringen können. Die Mitarbeiter:innen, die bei Facebook solche Entscheidungen treffen, haben sehr wenig Zeit und beispielsweise für Ironie und Sarkasmus oft wenig Verständnis. Auch der Kontext einer Äußerung wird sicher häufig falsch eingeschätzt.
Die zusätzlichen Verfahrensanforderungen bremsen zwar auch Facebooks Sperr-Eifer. Aber das muss nicht verkehrt sein. Facebook sollte es als Impuls verstehen, sich auf die Sanktion von besonders üblen Hasstiraden zu beschränken. Auch wenn zur Zeit überwiegend Rechtsextremist:innen und Verschwörungserzähler:innen gelöscht und gesperrt werden: Die Meinungsfreiheit ist doch ein Wert an sich. Sie sollte nur beschränkt werden, wenn es unbedingt sein muss.
Allerdings sollte Facebook seine internen Regeln schnell an die BGH-Vorgaben anpassen, damit das Netzwerk bald auch wieder gegen nicht-strafbare Hassrede vorgehen kann. Denn es dürfte der Meinungsfreiheit sogar nutzen, wenn Facebook besonders schlimme Hetzer:innen sanktioniert.
Schließlich hält eine aggressive, abfällige Sprache viele Nutzer:innen davon ab, sich an Diskussionen überhaupt zu beteiligen. Die schlimmsten Gegner:innen eines freien gesellschaftlichen Diskurses sind eben nicht die Behörden und auch nicht die sozialen Netzwerke, es sind die Hetzer:innen, die alles niederhassen und bedrohen, was nicht ihrem Weltbild entspricht.
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Schwerpunkt Facebook
Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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