Nach Gewalttat auf CSD Münster: Tatverdächtiger ist vorbestraft
Nach dem tödlichen Angriff auf dem CSD Münster sitzt ein 20-Jähriger in U-Haft. Er ist bereits wegen diverser Körperverletzungsdelikte vorbestraft.
dpa | Der Tatverdächtige im Fall des tödlichen Angriffs auf einen 25-Jährigen bei einer Christopher-Street-Day-Versammlung in Münster ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Der 20-Jährige sei in der Vergangenheit wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte verurteilt worden, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Ollech der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag.
Der Mann war am Samstag – rund eine Woche nach der Gewalttat in Münster – in Untersuchungshaft gekommen. Der Haftrichter verhängte die U-Haft wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Grund für diese Entscheidung sei Wiederholungsgefahr gewesen, schilderte Ollech.
Der 20-Jährige soll bei der CSD-Versammlung in Münster am 27. August mehrere Frauen homophob beschimpft und bedroht haben.
Als der 25-Jährige ihn bat, die Beleidigungen zu unterlassen, schlug der mutmaßliche Täter den Ermittlungen zufolge unvermittelt mindestens einmal mit der Faust zu. Der 25-Jährige schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und starb nach künstlichem Koma am Freitag im Krankenhaus.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert