Nach Gewalttat auf CSD Münster: Tatverdächtiger ist vorbestraft

Nach dem tödlichen Angriff auf dem CSD Münster sitzt ein 20-Jähriger in U-Haft. Er ist bereits wegen diverser Körperverletzungsdelikte vorbestraft.

Zahllose Plakte und Kerzen auf Steinstufen

Gedenken an Malte C. auf den Stufen des historischen Rathauses in Münster Foto: Bernd Thissen/dpa

MÜNSTER dpa | Der Tatverdächtige im Fall des tödlichen Angriffs auf einen 25-Jährigen bei einer Christopher-Street-Day-Versammlung in Münster ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Der 20-Jährige sei in der Vergangenheit wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte verurteilt worden, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Ollech der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag.

Der Mann war am Samstag – rund eine Woche nach der Gewalttat in Münster – in Untersuchungshaft gekommen. Der Haftrichter verhängte die U-Haft wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Grund für diese Entscheidung sei Wiederholungsgefahr gewesen, schilderte Ollech.

Der 20-Jährige soll bei der CSD-Versammlung in Münster am 27. August mehrere Frauen homophob beschimpft und bedroht haben.

Als der 25-Jährige ihn bat, die Beleidigungen zu unterlassen, schlug der mutmaßliche Täter den Ermittlungen zufolge unvermittelt mindestens einmal mit der Faust zu. Der 25-Jährige schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und starb nach künstlichem Koma am Freitag im Krankenhaus.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.