Expertenanhörung zum Heizungsgesetz: Zu wenig Mieterschutz
Experten kritisieren beim Gebäudeenergiegesetz die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage. Sie fordern Nachbesserungen.
Mieter- und Verbraucherschützer haben bei der Expertenanhörung im Bundestag zum umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) scharfe Kritik an dem Entwurf geübt. „Die Koalition muss den Schutz vor immensen Mieterhöhungen fokussieren“, forderte Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein. Das sei bislang nicht der Fall.
SPD, Grüne und FDP haben sich in der vergangenen Woche nach langem Hin und her darauf verständigt, das von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) vorgelegte GEG in den Bundestag einzubringen. Damit soll der Umstieg von fossile auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet werden.
Gleichzeitig haben sich die Parteien auf Änderungen verständigt, unter anderem die Einführung einer weiteren Modernisierungsumlage aufgeführt. Damit soll die Abwälzung der Kosten für den Einbau neuer Heizungen von Eigentümer:innen auf Mieter:innen möglich werden – zusätzlich zu den bisher möglichen Umlagen. Die Änderungen sind aber noch nicht in den vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet. Deshalb soll noch eine weitere Anhörung stattfinden.
Jeder Haushalt muss sich eine Heizung leisten können
Jeder Haushalt müsse sich eine neue Heizung leisten können, sagte Thomas Engelke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Das sei bislang nicht gewährleistet. Engelke sprach sich für eine nach Einkommen gestaffelte staatliche Unterstützung bis zu einer Vollförderung aus. Ein Teil der Zuschüsse könne als Kredit gewährt werden. „Dabei müssen auch Leute mit geringem Einkommen Zugriff auf Kredite haben“, sagte er.
Eine zweite Modernisierungsumlage, die die Kosten auf Mieter abwälze, dürfe nicht kommen. „Im Gegenteil, die erste muss abgeschafft werden“, forderte Engelke. Die Einführung einer weiteren Modernisierungsumlage würde die Mieter:innen nur noch mehr belasten, kritisierte auch Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes. Aber wenn sie komme, solle der Gesetzgeber eine gemeinsame Kappungsgrenze für beide Umlagen vorsehen, forderte er. So könnte die Mieterhöhung durch eine Modernisierung auf höchstens 3 Euro pro Quadratmeter begrenzt werden.
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