piwik no script img

Prüfungsstress unter Ju­ris­t*in­nenWenn das Studium krank macht

Wer sich für das juristische Staatsexamen vorbereitet, ist enormem Leistungsdruck ausgesetzt. Eine grundlegende Reform wird aber dauern.

Viele bunte Zettelchen: Prüfungsvorbereitung unter Ju­ris­t*in­nen Foto: Robert Poorten/Imago

Berlin taz | Schon immer hatte Dana Haas davon geträumt, Richterin zu werden. Alles sprach dafür, dass das klappen sollte. Aus der Schule war die heute 31-Jährige erfolgsverwöhnt und gewohnt, dass man durch Lernen viel erreichen kann. Nach dem Abitur begann Haas ihr Jurastudium.

Empfohlener externer Inhalt

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

„Mein Leben kippte mit der Examensvorbereitung“, erzählt Haas. Im privaten Vorbereitungskurs für die Abschlussprüfung wurde ihr geraten, acht bis zehn Stunden täglich zu lernen. Haas, die eigentlich anders heißt, hielt sich daran – traf keine Freunde und machte keinen Sport mehr. Im letzten halben Jahr vor dem Examen verließ sie das Haus nur noch zum Einkaufen. „Es herrscht ein Riesendruck, dass du bei dieser einen Prüfung alles abrufen musst“, erinnert sie sich.

Ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich stetig. Schon morgens hatte sie keine Kraft mehr zum Lernen. Nachts kämpfte sie mit Weinkrämpfen und Suizidgedanken. Hinzu kamen psychosomatische Hals- und Kopfschmerzen.

Anderthalb Jahre bereiten sich angehende Ju­ris­t*in­nen im Durchschnitt auf das Staatsexamen vor. Psychische Erkrankungen sind da keine Seltenheit, denn auf den Studierenden lastet ein enormer Druck: Die durchschnittliche Durchfallquote liegt bei fast 30 Prozent, wiederholen darf man die Prüfung im Regelfall nur ein weiteres Mal. Zudem streben viele Studierende als Note ein „Vollbefriedigend“ an, das sogenannte Prädikat, welches den Zugang zu sämtlichen juristischen Berufsfeldern eröffnen soll. Dieses erreichen aber nur etwa 17 Prozent aller Examenskandidat*innen.

Psychische Erkrankungen im Studium

Immer mehr sind krank Bei einer Befragung durch das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung im Jahr 2012 gaben 3 Prozent der Studierenden an, unter einer psychischen Beeinträchtigung zu leiden. 2016 stieg ihr Anteil auf 7 Prozent und in einer corona­spezifischen Sonder­befragung 2020 auf 10 Prozent. Ande­rerseits ermittelt der Barmer-Arztreport 2018, dass 17 Prozent der Studierenden von einer psychischen ­Dia­gnose betroffen seien. Um­fra­gen gezielt zu Jura­studierenden liegen bisher nicht vor.

Jurastudierende unter Druck Laut Bundesjustizamt fielen im Jahr 2018 27,9 Prozent der Ex­amens­kan­di­da­t*in­nen pro Prüfungsdurchlauf durch, 4,8 Prozent scheiterten auch nach mehreren Anläufen. (taz)

Wie schwer die Prüfungen auf der Psyche der Studierenden lasten, beobachtet Irina Theisen, Leiterin der psychologisch-psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerks in Berlin. Im Vergleich zu anderen Studienfächern seien psychische Belastungen unter Ju­ris­t*in­nen sehr verbreitet, so Theisen. Typisch seien depressive Verstimmungen bis hin zu Lebensmüdigkeit, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Panikattacken sowie Angststörungen, insbesondere in Form von Prüfungsangst.

Die Psychologin sieht die Ursachen in der Struktur des Studiengangs. „Ich denke, es liegt an dieser wahnsinnig langen Vorbereitungszeit ohne vorherige Rückmeldung, am immensen Lernstoff und am ständigen sich Infragestellen.“ Der Aufbau des Studiengangs hat Tradition: Die heutige Ju­ris­t*in­nen­aus­bil­dung basiert weitgehend auf dem zweistufigen preußischen System von 1869. Nach dem Studium muss ein erstes, nach einer praktischen Ausbildung, dem Referendariat, ein zweites Staatsexamen abgelegt werden.

Das erste juristische Staatsexamen besteht neben einer mündlichen Prüfung je nach Bundesland aus fünf bis acht schriftlichen Prüfungen, die die Kan­di­da­t*in­nen in der Regel innerhalb von zehn bis vierzehn Tagen zu absolvieren haben, in Klausuren von je fünf Stunden. Für die Examensvorbereitung begeben sich viele zu teuren Wiederholungskursen, sogenannten Repetitorien.

Wer zweimal durchfällt, hat nicht mal einen Bachelor in der Tasche. „Es herrscht Angst, sich etwas zu verbauen“, berichtet Theisen. Als Therapeutin fühle sie sich dabei oft hilflos, räumt sie ein. „Weder ich noch die Studierenden können etwas an dem System ändern.“

Kritiker*innen: Sorgen werden tabuisiert

Auch Shayan Mokrami vom Bundesverband der rechtswissenschaftlichen Fachschaften kennt den Leistungsdruck und die Versagensängste unter den Examenskandidat*innen. An den Fakultäten werde darüber nicht ausreichend gesprochen, sondern die Sorgen eher tabuisiert, so Mokrami. „In Bezug auf das Jurastudium ist zu kritisieren, dass Wert auf eine gute, anspruchsvolle Ausbildung gelegt wird, ohne die gesundheitlichen Risiken für die Studierenden genügend zu berücksichtigen.“

Dana Haas war bewusst, dass ihr nur eine Psychotherapie helfen konnte. Dennoch entschied sie sich dagegen, weil eine Therapie der späteren Aufnahme in den Richterdienst entgegenstehen kann. Sie kämpfte sich durch die Vorbereitungszeit bis zu den schriftlichen Prüfungen. „Vor der ersten Klausur konnte ich nicht schlafen, nicht mal eine Stunde, und konnte nicht essen. Ich habe mich morgens noch übergeben.“

Nichtsdestotrotz schloss sie das Examen am Ende als eine der Besten ab. Doch ihre Schlafstörungen und Panikattacken verschwanden nicht. Mittlerweile ist bei Haas eine Angststörung durch eine chronisch gewordene Belastungssituation diagnostiziert worden.

Nicht alle Jurastudierenden erkranken derart während ihrer Ausbildung. „Menschen reagieren unterschiedlich auf Stress“, erklärt Prof. Dr. Stefan Wüst von der Universität Regensburg. Der Psychologe leitet seit drei Jahren das „JurSTRESS“-Projekt, das bayernweit das Stresslevel von über 500 Ex­amens­kan­di­da­t*in­nen während der Prüfungsvorbereitung untersucht. Die Ergebnisse sollen Mitte dieses Jahres veröffentlicht werden. Es wird die erste Studie sein, die konkrete Daten zu den psychischen und biologischen Belastungsreaktionen von Jurastudierenden präsentiert.

„Akuter Stress ist, abgesehen von wenigen Ausnahmen, in keiner Form schlecht“, sagt Wüst. Krankheitsrelevant werde die Situation allerdings, „wenn ich dauerhaft oder sehr intensiv das Gefühl habe, ich bin überfordert“. Insbesondere die von Wüst genannten Faktoren Dauer und Intensität spielen bei der Stressbelastung während der Examenszeit eine zentrale Rolle. Denn die Prüfungsvorbereitung ist extrem lang und der Abschluss sehr bedeutsam für den späteren beruflichen Erfolg.

Mein Leben kippte mit der Examens­vorbereitung

Dana Haas, Juristin

Um den Druck auf die Ex­amens­kan­di­da­t*in­nen zu reduzieren, müsste nach Ansicht der Psychologin Irina Theisen zum einen der Lernstoff gekürzt und zum anderen in „kleinen Häppchen“ abgefragt werden.

Für eine solche Umstrukturierung bräuchte es eine tiefgreifende Reform der juristischen Ausbildung. Dazu müssten sowohl der Bundesgesetzgeber als auch die Bundesländer tätig werden. Denn der Bund regelt die grundsätzlichen Anforderungen an die juristischen Staatsexamina im Deutschen Richtergesetz, die Länder konkretisieren die Vorgaben in ihren jeweiligen Ausbildungsordnungen.

So kommt es, dass Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen den Ex­amens­kan­di­da­t*in­nen aktuell ermöglichen, die schriftlichen Prüfungen in zwei oder drei zeitlich getrennten Abschnitten anzufertigen. Im Zuge einer Reform des Juristenausbildungsgesetzes in NRW soll diese Möglichkeit allerdings abgeschafft werden.

Linke setzt Thema auf politische Agenda

Das Thema ist im Bundestag angekommen. Treibende Kraft ist die Linken-Fraktion, die dazu im November einen Antrag eingebracht hat. Darin fordert sie unter anderem, dass die Prüflinge die Klausuren bundesweit in zwei oder drei getrennten zeitlichen Abschnitten absolvieren dürfen.

Darüber hinaus sollen Gesetzeskommentare oder der Zugriff auf juristische Datenbanken auch im ersten Staatsexamen als Hilfsmittel erlaubt sein, um den Stoff zu reduzieren, den Kan­di­da­t*in­nen auswendig lernen müssen. Schließlich schlägt die Linksfraktion vor, deutschlandweit neben dem juristischen Staatsexamen einen Bachelor-Abschluss zu ermöglichen.

Rückendeckung erhielt die Linke bei einer Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestags im Dezember durch Elisa Hoven, Strafrechtlerin an der Universität Leipzig. Auch sie hält das erste juristische Staatsexamen für dringend reformbedürftig.

Das derzeitige Prüfungssystem honoriere Auswendiglernen und unreflektiertes „Runterschreiben“ und nicht ein grundlegendes Verständnis des juristischen Denkens und Arbeitens, beklagte Hoven. Zudem hat die Professorin das Befinden der Nach­wuchs­ju­ris­t*in­nen im Blick. Bei einer Befragung unter Jurastudierenden an der Universität Leipzig gaben 97 Prozent an, dass sie das Staatsexamen psychisch belaste.

„Grundstruktur muss erhalten bleiben“

Einen studienbegleitenden Bachelor, wie es ihn als Rückfallposition beim nicht bestandenen Examen bereits an Universitäten in Berlin und Brandenburg gibt, begrüßt auch Martin Groß, Präsident des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes Berlin-Brandenburg. Für ihn besteht darüber hinaus jedoch kein grundlegender Reformbedarf des Staatsexamens.

„Die Grundstruktur werden wir in der Form erhalten müssen“, so Groß. Die Ausbildung sei als Zugang zum Gerichtssaal konzipiert. Als Richter*in, Rechtsanwalt oder Staatsanwältin brauche man genau das, was dort gelernt werde. Die juristische Ausbildung führe zu verantwortungsvollen Berufen, weshalb eine Barriere in dem System nicht verzichtbar sei. Mittlerweile hat der Rechtsausschuss empfohlen, den Antrag der Linken abzulehnen.

Haas hat trotz ihrer Erkrankung als Juristin promoviert und danach das Referendariat erfolgreich abgeschlossen. So, wie sie es sich lange gewünscht hatte, konnte sie als Proberichterin an einem Landgericht anfangen.

Doch den beruflichen Erfolg zu genießen, blieb ihr verwehrt. „Der Einstieg ins Richteramt hat mich psychisch so zurückgeworfen, dass ich den Beruf wahrscheinlich nicht ausüben kann, weil ich noch zu belastet bin“, berichtet sie. Nach zwei Wochen musste sie sich krankschreiben lassen. Erst mit der Zeit ging es ihr wieder besser. Ob sie noch einmal Jura studieren würde? Darauf antwortet Haas mit einem klaren Nein. „Es ist immer noch mein Traumstudium und Traumberuf, aber trotzdem nein, denn das Studium hat mich krank gemacht.“

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

18 Kommentare

 / 
  • Was doch überwiegend fehlt: Es gibt viel zu viele Jurist:innen, die ihr "Handwerk" nicht verstehen, dem Mandanten dann also wenig bis gar nicht helfen können, sich dies aber teuer betzahlen lassen (wollen). Mein damals durchaus seit Jahren praktizierender RA hat auch nach 35 Jahren keinen Cent erhalten für die Zeit meiner Trennung, da er unfähig war. In der Regel hat man keine Ahnung. Neulich hat ein Büro versprochen, Geld für Versicherungen zurückholen zu können. Ergebnis: Nichts. Nicht alle heißen Gauweiler oder Sauter und können Millionen scheffeln.

  • Das Hauptproblem ist meines Erachtens, dass zu spät ausgesiebt wird und man zu spät merkt, ob man für den Beruf geeignet ist. Es ist insofern ein weit verbreiteter Irrglaube, dass auswendig lernen alles ist. Die besten Juristen, die ich kenne, haben nicht alles auswendig gelernt, sondern das Grundprinzip so verstanden, dass das Ergebnis dann hergeleitet werden könnte.

    Fakt ist aber auch, dass die meisten Juristenberufe auch später fordernd sind. Auch eine Richterin hat später zu viele Akten auf dem Tisch, wie auch der Staatsanwalt und die Anwältin. Und Zeit in den Kommentar zu schauen hat man eh nicht.

  • Was will uns dieser Artikel sagen? Es wird ein extremer Fall beschrieben und weitere angedeutet. Daraus wird dann eine allgemeine Aussage geschlussfolgert.

    Ich will Frau "Haas" zwar nicht zu nahe treten, aber bei einer Person, welche mehr 1,5 Jahr keine Freunde trifft und keinen Sport mehr treibt und im letzten halben Jahr vor dem Examen das Haus nur noch zum Einkaufen verlässt, nur um ein super Examen zu schreiben, diese hat mit Ihrer persönlichen Lebenseinstellung ein ganz enormes Problem. Es hat Sie dazu keiner dazu gezwungen, sich selbst so zu geißeln.

    Ich habe selbst Jura studiert. Alle aus meinem Freundes- und Bekanntenkreis haben mit dem "Freischuss" (Examen nach dem 8.Semester - und deshalb im Falle des Nichtbestehens der staatlichen Pflichtfachprüfung einen zusätzlichen Versuch mehr) beide Staatsexamen z.T. mit Prädikatsexamen, z.T. mit durchschnittlichen Abschluss und z.T. gerade noch so bestanden, abgschlossen.

    Ja das Juraexamen ist sehr anspruchsvoll, weil die Studenten oder Referendare zu einem Zeitpunkt alles können müssen und Teilgebiete nicht vorher abgeschlossen werden können. Eine Fähigkeit, welche angehende Juristen deshalb haben müssen, ist Ausdauer. Sie müssen in der Lage sein 1 bis 1,5 Jahre kontinuierlich zu lernen, Klausuren zu schreiben und dran zubleiben, Das wissen die Studenten aber spätestens nach dem ersten Studienjahr.

    Oder wie haben wir immer gesagt, wenn der Student normal denken kann, die Strukturen versteht und nicht versucht, die Einzelfälle auswendig lernt, dann besteht er das Examen. Ob gut oder schlecht, das hängt von 1/3 Können, 1/3 Tagesform und 1/3 Glück ab.

    In jedem Studium, aber auch bei jeder Berufsausbildung besteht das Risiko, wenn die Prüfungen nicht bestanden werden, dass derjenige keinen Abschluss erhält und eine weitere Ausbildung absolvieren muss.

    Ob das Jurastudium in dieser Form und mit diesem Examen sinnvoll ist, dass ist jedoch eine ganz andere Frage.

    • @Sternenpflug :

      Nehme erfreut zur Kenntnis, daß die feine Sentenz von Volker Beuthien* doch noch nachhallt! - 🥳 -

      “Meine Dame - meine Herren!;)



      Sie können den Palandt nicht auswendig lernen. Der hat 5Tsd Seiten Dünndruck & tlw Kurzschrift. Kommt jedes Jahr neu raus.



      Nein. Sie müssen das System verstanden haben & das - lernen Sie hier!“



      & das hammer.

      unterm——*



      Frisch gebackener Prof. Medicus-Schüler & Mitarbeiter. Ein Ass.

      Daß die Wissenshuberei doch Überhang genommen hat - hör ich aber allenthalben. Schwer wohl - sich dem zu entziehen.



      & aus dem Skat — 🤫 -



      (Da der Vollpfosten PrüfungsVors. auch AktienR las. Hab ich mir das in der Nacht zuvor durch den Kopf geworfen.



      Und prompt kam an die Wiederholerin die Reinlegerfrage:“Wie kann man eine vinkulierte Namensaktie verkehrsfähig machen? Dann stimm ich für Sie!“



      Achteran der LOStA:“Glückwunsch. Ihre Leistungen - auch Ihre geheimen Leistungen sind bemerkent & gewürdigt worden! Viel Glück weiterhin!“ - 🤣 - (Blankindossament;))



      &



      Zum Examensausgang & Folgen:



      “Was wollen Sie denn von mir? Verw&VerfR?!“ als ich in Gütersloh den letzten Cowboy gab.



      “Das interessiert uns nicht. Was Sie können müssen. Lernen Sie eh hier.



      Aber zwei solche Examen heißt: Sie haben eiserne Nerven. Daran sind wir interessiert!“



      Nunja. Es kam dann doch anders.



      Als junger Familienvater halbjährig aus dem Koffer leben - war nicht so meins.

  • Ob der Einzelfall jetzt sonderlich repräsentativ ist, wird nicht klar. Sicher ist die Belastung hoch, doch gibt es in jedem Fach einzelne, die der Herausforderung nicht gewachsen sind.



    Oder ihrem eigenen Ehrgeiz.



    Die mir näher bekannten Juristen machen nicht den Eindruck, psychisch kaputt oder herausragend kompetent zu sein.



    So ein Referendariat gibt aber für viele Fächer, am verbreitetsten wohl für Lehrer. Das allein ist wohl keine Traumaquelle.

    • @mensch meier:

      Der Einzelfall ist repräsentativ. Leider gibt es zu psychischen Leiden speziell im Jurastudium viel zu wenig Forschung, sodass ich keine Statistik oÄ hernaziehen kann. Ich studiere selbst Jura und habe bereits das erste Staatsexamen geschrieben. Ich kenne keine Studienkollegen, die nicht in irgendeiner Form psychisch darunter leiden, viele nehmen eine Therapie in Anspruch.

      Ich unterstelle Ihnen, dass sie sich nur wenig mit der Thematik befasst haben und keine Jurst*innen in Ihrem Umfeld haben, welche Ihnen von ihren eigenen Erfahrungen berichten konnten. Umso schwerer wiegt es aber meiner Meinung nach, dass Sie die Problematik auf die Unfähigkeit Einzelner reduzieren.

      Wer Jura nicht studiert hat, kann meines Erachtens nach nicht beurteilen, wie schwer oder leicht das Studium und seine Begleiterscheinungen sind. Informieren Sie sich, sprechen Sie mit Student*innen, wenn Sie das Thema interessiert. Bevor Sie das nicht gemacht haben, sollten Sie sich derartige Anmaßungen nicht erlauben.

      Ein Referendariat im Studiengang Lehramt hat mit einem juristischen Referendariat außer dem Namen nur wenig gemeinsam und ist nicht vergleichbar. Auch hier fehlt es Ihnen an Informationen.

      Abschließend: Was eine Traumaquelle ist und was nicht, hat letzten Endes ein Psychologe/ Psychotherapeut zu entscheiden und nicht Sie.

  • 9G
    97760 (Profil gelöscht)

    Diese Erzählung trägt auch ein bißchen dazu bei, daß die Leute sich sowas antun. Beruflicher Erfolg ist relativ und so dolle verdient man als Richterin, Besoldung R2, auch nicht.

    • @97760 (Profil gelöscht):

      Liggers. Bei R2 - beginnt bekanntlich die Armut! - 😱 -

  • "Wenn jemand beim Staatsexamen durchfällt , bekommt er den Bachelor geschenkt?"

    Nö, so ist das nicht. Üblicherweise sind Studiengänge dank Bologna in ein Bachelor- und ein Masterstudium aufgeteilt. Bei Jura hingegen steht am Ende das Staatsexamen. Um sich für dieses zu qualifizieren, muss man zuvor die (damals bei mir/vor Bologna) sogenannte "Zwischenprüfung" absolvieren. Das Bestehen dieser Prüfung wird dann quasi mit dem Bachelor-Abschluss gleichgesetzt. Wer diese Prüfung nicht besteht, ist dann genauso "raus", wie bei den MINT-Studienfächern - nur leider zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt.

  • das recht ist in einer schlechten und ungerechten gesellschaft ein notwendiges übel-und zugleich ein ausdruck ihrer schlechtigkeit und ungerechtigkeit.



    je mehr jurist*innen es in einer gesellschaft gibt-desto schlechter und ungerechter ist sie.und desto geringer sind die chancen dass sich daran etwas ändert.



    denn das recht ist ein konservierender faktor der das unrecht der vergangenheit,dass die heutigen eigentumsverhältnisse schuf konserviert



    es garantiert den heutigen ausbeutern und unterdrückern dass sie auch in der zukunft weiterherrschen werden

    könnte man doch die klospülung drücken und die gesamte rechtsordnung entsorgen!

    das haben schon viele gesellschaftskritiker*innen gesagt

    Voltaire der vordenker der französischen revolution empfahl alle aus der vergangenheit geerbten gesetzbücher zu verbrennen ,aber er meinte auch dass man neue schreiben müsse

    „Verbrennt eure Gesetze und macht deren neue! Woher die neuen nehmen? Aus der Vernunft!“

    www.deutschlandfun...:article_id=416606

    die anarchist*innen gehen über die forderung von Voltaire hinaus .sie wollen eine gesellschaft ohne staat und also auch ohne gesetzbücher

    das setzt aber mehr humanität voraus,als in diesem dunklen zeitalter-dass vor seinem ende noch viel finsterer werden wird möglich ist

    das jurist*innen während ihrer ausbildung besonders gequält werden -passt zum zweck des rechtes ein mittel der perpetuierung von unterdrückung und ausbeutung zu sein -so wie die in vielen armeen übliche harte dressur neuer rekrut*innen zu dem zweck einer armee ein beliebig missbrauchbares instrument der staatlichen gewaltanwendung zu sein passt

    Goethe selbst ein deutscher jurist im staatsdienst und ein grausamer und opportunistischer noch dazu war im faust immerhin zynisch genug über das recht zu sagen:

    "Es erben sich Gesetz und Rechte



    wie eine ewge Krankheit fort"..

    • @satgurupseudologos:

      Hola. Nachdemse mit Verve&Jöhten



      Die Flinte ins Korn gepaaft haben - wa!



      Kann ich mit Volkers 👄 nur fragen:



      “Woher nehmen ein Gewehr?“



      Pseudologos - hab die Ehr - 🤫 -

  • 9G
    97287 (Profil gelöscht)

    Ich versteh das nicht. Wenn jemand beim Staatsexamen durchfällt , bekommt er den Bachelor geschenkt?



    Während in den MINT- Studienfächern, harte Verständnisprüfungen durchführt werden und gnadenlos in den ersten drei Semestern ausgesiebt wird , bekommen die Juristen einfach so einen Bachelor. Warum kommt eigentlich keiner auf die Idee, dieses Wissen zu nutzen und den Studienabbrechern erleichterten Zugang( mit Examen) zu Berufen wie Moderator, Schlichter, Verwalter, amtlich. Vormund oder ReNo- Gehilfe*in zu ermöglichen?



    Ich sehe die Problematik eher im Bereich des Bildungssystems. Nachdem Abitur quasi die Normalität ist, sind eben nicht mehr genug Fleischtöpfe für die Titular-Reifen vorhanden. Wenn diese Reifen dann scheitern, merken Sie, dass die Futtergrippe von den Mittel- Reifen, Fachabiturienten , sogenannten Fachidioten und Pragmatiker/innen besetzt ist. Das macht natürlich Angst und löst Panik aus. Die Soziologen kennen das, die findet man überall, als Redakteure, Vorstandsvorsitzende, Taxifahrer usw. . Bezüglich der angehenden Richterin denke ich , dass Sie eben doch den falschen Beruf erlernt hat. Ich selbst habe 4 Berufe erlernt und wäre doch am liebsten Archäologe geworden, aber dafür hat es eben nicht gereicht. Ich glaube aber die angehende Richterin wird Ihre Nische schon noch finden, da bin ich mir sicher.

    • @97287 (Profil gelöscht):

      "Geschenkt" bekommt niemand etwas. Für die Zulassung zum Staatsteil des ersten Examens sind ähnlich viele Leistungen in Form von Klausuren, Hausarbeiten und Praktika zu erbringen wie in einem Bachelorstudiengang. Nimmt man nun noch das universitäre Schwerpunktstudium (Klausuren plus Seminararbeit analog zur Bachelorarbeit) hinzu, dürfte man sich wohl schon über dem Umfang eines Bachelorstudiums befinden.

      Der Punkt ist nicht, dass jemand nach einem "nicht bestanden" etwas geschenkt bekommt, sondern vielmehr, dass die bisherige Leistung in jedem anderem Studiengang bereits mit einem Abschluss honoriert wird. Das Jurastudium hingegen erlaubt kein "Sammeln" von Punkten, sondern stellt bis zum bestandenen Examen nur Falltüren auf, die es zu überwinden gilt.

      Ein Beispiel für solche Falltüren nennen Sie selbst mit dem "aussieben" in MINT-Fächern. In (fast?) allen Bundesländern findet dies ebenso bei Jura statt. Nennt sich Zwischenprüfung und führt bei einem erheblichen Teil der Studenten zur Exmatrikulation nach dem 4. Semester. Ob Sie die Zwischenprüfung und den Rest des Studiums mit exzellenten Noten meistern, ist völlig unerheblich, da die "zählenden" Punkte eben nur die aus dem Staatsteil und z.T. aus dem Schwerpunktteil sind.

      Der Verweis auf ein mangelhaftes Bildungssystem ist an und für sich m.E. immer treffend, hier aber unangebracht. Wer wirklich vollends ungeeignet für ein Studium ist, wird die Zwischenprüfung und die weiteren "Scheine" zur Examenszulassung nicht durchstehen. Im Übrigen dürfte jeder, der so weit kommt einen Bachelor problemlos schaffen.

      Der Glaube man würde im Jurastudium einfach gemütlich bis zum Examen spazieren und dann durchfallen, ist unsinn. In der Regel bleibt nur ein Bruchteil der Studenten bis zum Examen über.

      Grüße

      • 9G
        97287 (Profil gelöscht)
        @Lars Klarname:

        Das , mit dem gemütlich machen, habe ich nicht behauptet und liegt mir auch fern. Aber , wenn man das Juraexamen nicht packt, dass man dann problemlos einen Bachelor schafft, dies halte ich für eine steile These.

    • @97287 (Profil gelöscht):

      Keiner soll etwas geschenkt bekommen. Aber die Jurastudierenden erbringen auch universitäre Leistungen vor dem Examen, die grundsätzlich nicht in die Note eingezogen werden - quasi nichts wert sind. Außerdem wird neben dem staatlichen Examen auch ein Schwerpunkt abgeleistet, der über die Leistungen im Grundstudium hinaus weitere Leistungen voraussetzt inklusive einer wissenschaftlichen ABschlussarbeit (idR 50 Seiten). Dadurch wird keinem ein Bachelor geschenkt, sondern die bereits erbrachten Leistungen werden honoriert.

      • 9G
        97287 (Profil gelöscht)
        @Osterhase:

        Dann ist ja alles bestens geregelt und man kann auch ohne Examen Mensch bleiben. Scheinbar hat sich in den letzten 50 Jahren doch etwas zum Guten geändert also zum Ende , wenn man durchgefallen ist , noch eine kleine Prüfung zum Bachelor - oder so.

  • Gewiß. Gewiß - Ein weites Feld & Bitter scheint‘s - heute. But.

    “Die heutige Ju­ris­t*in­nen­aus­bil­dung basiert weitgehend auf dem zweistufigen preußischen System von 1869.“ Ist zwar richtig & macht viel her.



    Greift aber zu kurz. Gellewelle&Wollnichwoll •



    Denn - wie im ollen Rom* - gab es lange Zeit! Juristen - wie Sand am Meer.



    Volkers 👄 “Ist er allem Wissen bar: Macht er doch den Referendar!“ - 😱 -



    & mal im Ernst! - 🤪 -



    Wie hätten denn sonst so Geistesgrößen wie (taz-gelobt;))) Friedrich “Bubi“ Bohl** oder



    Matthias Wissmann*** & die ganzen Verbindungsstudis et al.



    Es zu “ stupidia after the Zweite Staatsexamen – non nocet!“ - schaffen können. Newahr.



    Normal.

    Nein. Etwas komplizierter liegts schonn.



    Universitätsreformen postpost 68 is the Goal!



    &



    Wie passend grad zur ☕️☕️ zuvor noch davonkommener.



    “Wir waren einfach frech: Stucken oder Denken?



    Denken!! Ansonsten Studium Generale.



    Icke hatte im 5. alle Scheine & am Ende jenseits von 10 Seminaren.



    Der Herr RA => Philosophie-Studium für lau.



    Ein gutes Jahr mit Alpmann/Schmitt-Klausuren ne ArbGruppe.



    Und zum 2. Termin(8.Sem) & ab dafür. But.

    Die Zeiten sind allang vorbei. “Ginge heute nicht mehr“ •



    Die Mediziner haben immer den Zugang zu ihrer Professione eng gehalten.



    Das haben die Juristen nachgemacht. That’s the point.



    Jeden Scheiß soll frauman - WISSEN!!! (So ein Quatsch!;)((



    O-Ton: “Ja - ich weiß - daß du nie beim Repetitor warst!



    Aber das haut heute nicht mehr hin!“



    Hochbegabte Tochter eines Freundes & Top-Juristen.

    So geht das - Denken first &



    Jura is gehobener Dreisatz •



    ————-



    **www.spiegel.de/pol...-0000-000009207677 (“Der ist schlicht dumm. Ich kann das beurteilen. Hab mit ihm Referendariat gemacht!“ Weggefährte Jo Lau!;)



    &Monsieur Abgasklappenlobbyist =>=> Wissmann



    ** “ex Präsident der Organisation Internationale des Constructeurs d’Automobiles!;)



    “So sieht also unsere zukünftige Elite aus!“ Weggefährte beim Lesen dessen Klausur!;))

    • @Lowandorder:

      Sorry - I forgot - Rom* - Juristen - wie Sand am mehr.

      Ja - das! Der Urgrund unserer Roben!!😂



      Doch Doch. Weil diese Hungerleider das Salz zum Brot nicht verdienten & dreist in zerschlissenen Togen vorm Tresen erscheinen. Wurde Höherenorts verfügt



      Jeder Jurist darf nur mit eine ordentlichen Extra-Toga vor Gericht erscheinen!



      (Meine Tochter rollte sich jedesmal schallend lachend ab - zu weißem Hemd & Langbinder mit blauem Kittel!



      “Na? Haste dich wieder verkleidet!“)



      Rom - Sei 🙏 - 🤫 -