Tageszeitung „junge Welt“: Beobachtung erlaubt
Die Tageszeitung „junge Welt“ darf in Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Das ergab eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.
Foto: Schoening/imago
epd | Die Tageszeitung junge Welt muss nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst nicht aus den Verfassungsschutzberichten des Bundesinnenministeriums gestrichen werden. Das Gericht wies nach eigenen Angaben vom Montag aus Berlin einen Eilantrag zurück, mit dem die Herausgeber die Behörde verpflichten wollten, die Erwähnung bis zur Entscheidung über eine entsprechende Klage einstweilen zu unterlassen.
In den vom Ministerium herausgegebenen Verfassungsschutzberichten für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020 wird die junge Welt als kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung aufgeführt. Der Herausgeber-GmbH sei zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung.
Die Herausgeber hätten über viele Jahre die Praxis des Bundesinnenministeriums hingenommen. Im Übrigen bestehe der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht. Die Berichterstattung sei vom Bundesverfassungsschutzgesetz abgedeckt. Danach dürfe das Ministerium die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. Die junge Welt strebe die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis an. Hierfür propagiere sie eine Gesellschaftsordnung mit einem Einheitsparteiensystem.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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