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Cerberus
"Wenn jemand beim Staatsexamen durchfällt , bekommt er den Bachelor geschenkt?"
Nö, so ist das nicht. Üblicherweise sind Studiengänge dank Bologna in ein Bachelor- und ein Masterstudium aufgeteilt. Bei Jura hingegen steht am Ende das Staatsexamen. Um sich für dieses zu qualifizieren, muss man zuvor die (damals bei mir/vor Bologna) sogenannte "Zwischenprüfung" absolvieren. Das Bestehen dieser Prüfung wird dann quasi mit dem Bachelor-Abschluss gleichgesetzt. Wer diese Prüfung nicht besteht, ist dann genauso "raus", wie bei den MINT-Studienfächern - nur leider zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt.
zum BeitragCerberus
Vom Gefühl her gebe ich dem Autor recht. Jedoch fehlen mir noch einige Details und Informationen, um das geplante Gesetz wirklich einordnen zu können.
Die anhaltende Diskussion hinsichtlich Israelkritik/BDS/Antisemitismus zeigt, dass hier Konfliktfelder entstehen können. Ist das neue Gesetz geeignet, (legitime) Kritik am Islamismus zu erschweren? Wird eine Diskussion hinsichtlich dem Massenmord an den Armeniern auf wissenschaftliche Auseinandersetzung beschränkt, weil (türkischstämmige) Muslime diesen nicht anerkennen und als Angriff auf ihre Volksgruppe werten?
Sollten sich meine Vorbehalte als grundlos erweisen, bin ich auf jedem Fall dafür, Muslime in die Schutzgruppe aufzunehmen.
zum BeitragCerberus
Der Hundehalter und sein Hund, der Journalist und sein Geschriebenes - wie ähnlich sie sich doch sind... In diesen Sinne: gut gebellt, Herr Journalist!
zum BeitragCerberus
[Re]: Im amerikanischen Rechtssystem ist nicht das Gericht Herrin des Verfahrens, sondern die Staatsanwaltschaft. Deshalb hat das Vorverfahren (bzw. genauer Zwischenverfahren, finding of fact) in den USA einen ganz anderen Stellenwert, als z.B. in Deutschland.
In diesem Verfahren legen Staatsanwaltschaft und Verteidigung Beweismittel vor (wobei im Laufe des Hauptverfahrens weitere Beweise erhoben oder weitere Zeugen geladen werden können), die von einem Richter nicht auf materiell-rechtliche Gesichtspunkte überprüft werden ("ist der Angeklagte schuldig oder nicht"), sondern nur aufgrund ihrer Glaubwürdigkeit ("ist das Beweismittel geeignet, einen Schuldspruch herbeizuführen"). Kommt der Richter - wie im oben beschriebenen Fall - zu dem Ergebnis, die Beweismittel reichen nicht für eine Verurteilung aus, so kann er die Eröffnung des Hauptverfahrens verweigern. Dies ist ausdrücklich (!) kein Urteil hinsichtlich einer möglichen Schuld oder Unschuld des Angeklagten - dies zu bestimmen ist allein Aufgabe der Jury im Hauptverfahren, es werden vielmehr lediglich die Qualität und Quantität der Beweismittel geprüft. Dies Staatsanwaltschaft kann dann durch die Polizei weitere Ermittlungen durchführen lassen und mit neuen bzw. mehr Beweismitteln zu einem späteren Zeitpunkt erneut die Eröffnung eines Hauptverfahrens beantragen.
Summers wurde somit nicht freigesprochen. Nach einem Freispruch des Angeklagten in einer Hauptverhandlung gibt es für die Staatsanwaltschaft (im Gegensatz zum z.B. deutschen Recht) nahezu keine rechtliche Möglichkeit einer Anfechtung des Urteils, Berufung und Revision können nur (verurteilte) Angeklagte einlegen. Ein Freispruch ist hingegen meistens endgültig.
zum BeitragCerberus
[Re]: So einfach ist das nicht, die von Katharina der Großen eingeleiteten Besiedlung russischer Gebiete mit Deutschen folgte vielmehr einem komplexen staats- und völkerrechtlichen Prozedere. Sehr kurz zusammengefasst: Die deutschen Einwanderer erhielten das Recht, deutsch zu bleiben. Aus deutscher Sicht haben sie somit nie ihre Staatsangehörigkeit verloren, sofern sie dies (gem. § 6 BVFG) durch Festhalten am "Deutschtum" nach außen dokumentiert und an ihrer (deutschen) Sprache festgehalten haben. Deshalb der Deutschtest bei den Spätaussiedlern, die vor 1923 geboren wurden. Mit Blut hat das wenig zu tun. Es gab viele, die bereits im Verlauf der Jahrhunderte ihr "Deutschtum" zugunsten einer besseren Integration ins Russische aufgegeben haben. Diese wurden und werden heute nicht als Spätaussiedler anerkannt, trotz irgendwelchem "deutschen Blutes" in ihren Adern.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ist das so? In den auf den Fall Floyd folgenden Monaten wurde intensiv und anhaltend über die strukturellen Probleme der Polizeibehörden in den USA geklagt, diskutiert und analysiert, ohne den Täter in den Vordergrund zu stellen. Das war richtig und ein Ende ist noch nicht abzusehen, denn geändert hat sich in der Hinsicht noch gar nichts.
Es gibt jedoch auch individuelle Schuld, die keine Behörde übernehmen kann. Die Polizisten haben gehandelt und müssen sich nun ihrer persönlichen Verantwortung stellen. Das hat nichts mit "dem großen Ganzen" zu tun, der Prozess soll nicht die Wunden einer ganzen Nation heilen und das Land verändern. Das sind politische Fragen, die politischer Antworten bedürfen, die ein Strafprozess nicht bieten kann. Aber besonders für die Angehörigen ist der Strafprozess eben auch wichtig - in diesem Fall vielleicht sogar für da ganze Land.
Was mich hier weit mehr stört, ist das schlechte Timing des Zivilprozesses. Auch wenn nicht durch Urteil, sondern durch einen "Deal" zustande gekommen, sollten solche Fragen prinzipiell im Anschluss an einen Strafprozess erfolgen. Der Rekord-Schadensersatz kann durchaus zu einer Voreingenommenheit der Geschworenen führen und den ganzen Strafprozess damit gefährden.
zum BeitragCerberus
[Re]: Einfach mal William Randolph Hearst in die Suchmaschine eingeben.
zum BeitragCerberus
[Re]: "Theweleits Frau ist eine super kompetente Psychologin, und er hat seit Jahrzehnten viel von ihr gelernt (...). Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Text psychologische Schwachstellen hat..."
Ich hoffe, die Ironie ihrer Aussage ist ihnen bewusst?
Ein Studium der Psychologie dauert in der Regel mindestens fünf Jahre, Psychiatrie mindestens elf Jahre. Zu glauben, dies könnte man durch Küchentischgespräche ersetzen ist absurd.
Ebenso absurd, wie viele der Thesen, die Herr Theweleit aufstellt und die ihren ignoranten Gipfel darin finden, das Krankheitsbild der Schizophrenie abzulehnen und die behandelnden Psychiater als denkfaule Scharlatane zu diffamieren.
zum BeitragEin Mann mit einer großen Klappe und in der Sache wenig Verstand.
Cerberus
[Re]: 1. Lebenslänglich bedeutet mindestens (!) 15 Jahre Haft, in Bayern liegt der Durchschnitt bei 21,8 Jahren. Es gibt jedoch auch Strafgefangene, bei denen nach 50 Jahren keine Haftentlassung vorgenommen wurde.
2. Sicherungsverwahrung ist nicht Maßregelvollzug, beide Maßnahmen sind eigenständige Rechtsfolgen und haben nichts miteinander zu tun.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ja und nein. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, zudem wurde die besondere schwere der Schuld im Urteil festgestellt. Deshalb kann die Haft nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern frühestens nach 18 Jahren - wobei das Gericht ein Mitspracherecht hat und eine längere Mindesthaftzeit vorgeben kann.
Sicherungsverwahrung wurde nicht verhängt, sondern nur "vorbehalten", d.h. sollte irgendwann ein Termin zur Entlassung aus der Haft anstehen, kann (wenn dann noch die Voraussetzungen vorliegen) das Gericht ein weiteres Verfahren zur Verhängung der Sicherungsverwahrung einleiten.
zum BeitragCerberus
Lamarck konnte Darwin nicht widersprechen, da dieser erst Jahrzehnte nach ihm seine Arbeiten veröffentlicht hat... Umgekehrt macht der Satz eher Sinn.
zum BeitragCerberus
[Re]: Mir fehlt in den Ausführungen zur Begründung des Gesetzes ein belastbarer Beleg, dass es sich überhaupt um Diskriminierung handelt. Schließlich haben die Initiatoren selbst dargelegt, dass in einigen Bereichen der Verwaltung (z.B. der Polizei) die Quote bereits überschritten ist. Wie viele Bewerbungen gibt es? Wie viele davon werden abschlägig beschieden? Sind es deutlich mehr, als bei vergleichbaren anderen Gruppen ("Bio-Deutsche")?
Alles das fehlt. So wird das Gesetz vor den Gerichten keinen Bestand haben...
zum BeitragCerberus
[Re]: Hier noch der Vollständigkeit halber die relevanten Quellen:
Intervention des ERRC (interessanter Lesestoff hinsichtlich Antiziganismus): www.errc.org/uploa...22-august-2016.pdf
Urteil des EMRK im Wortlaut (leider nur frz.): hudoc.echr.coe.int...%22001-207377%22]}
Zusammenfassung des Urteils (engl.): files.static-nzz.c...e-e46d2cbc6c28.pdf
zum BeitragCerberus
Ich verstehe die vom Autor geäußerte Kritik am EMRK nicht. Ist es zu viel verlangt, ein Mindestmaß an Recherche vor dem Schreiben einer Glosse zu verlangen? Man hätte nur "Lăcătuş v. Switzerland" in die Suchmaschine eingeben müssen und alle Fragen wären geklärt, die übermäßige Kritik gegenstandslos gewesen...
Bei Urteilen des EMRK geht es gerade nicht (wie im nationalen Recht) um Einzelfälle. Wenn sich der Gerichtshof einer Sache annimmt, dann um sie für alle Mitgliedstaaten möglichst prophylaktisch zu regeln. Aus diesem Grund hat er bereits 2016 im jetzt entschiedenen Fall gem. Art. 36 MRK ("Im Interesse der Rechtspflege kann der Präsident des Gerichtshofs (...) jeder betroffenen Person, die nicht Beschwerdeführer ist, Gelegenheit geben, schriftlich Stellung zu nehmen.") eine „Third-Party Intervention“ des European Roma Rights Centre zugelassen. Da diese die „Bettel-Verbote“ (nicht nur in der Schweiz) als Ausdruck eines systematischen Antiziganismus darlegte, musste der Gerichtshof in seinem Urteil darauf eingehen. Der „Fokus auf die Identität der Frau“ kann daher nicht wirksam kritisiert werden, da gerade er Gegenstand der Beschwerde war.
zum BeitragUnd ja, der EMRK lässt in engen Grenzen eine Kriminalisierung des Bettelns zu, wenn es sich nämlich um organisierte Kriminalität handelt, Kinder zum Betteln gezwungen werden oder ein Fall aggressiven Bettelns (Anfassen, Verfolgen, in den Weg stellen oder handgreiflich) vorliegt. Dies war für den entschiedenen Einzelfall nicht relevant, es ist eher als „Warnung“ an andere Mitgliedstaaten zu verstehen, dessen Gesetze hinsichtlich des Bettelns ebenfalls vom Gericht betrachtet und teilweise kritisiert wurden. Er wollte den Sachverhalt des Bettelns halt gründlich und möglichst endgültig lösen, daraus jetzt ein Problem zu kreieren halte ich für nicht gerechtfertigt und absolut überflüssig.
Cerberus
[Re]: Hier noch der Vollständigkeit halber die relevanten Quellen:
Intervention des ERRC (interessanter Lesestoff hinsichtlich Antiziganismus): www.errc.org/uploa...22-august-2016.pdf
Urteil des EMRK im Wortlaut (leider nur frz.): hudoc.echr.coe.int...%22001-207377%22]}
Zusammenfassung des Urteils (engl.): files.static-nzz.c...e-e46d2cbc6c28.pdf
zum BeitragCerberus
[Re]: "Und unterschreiben kann man sie natürlich *nicht*."
Das stimmt nur zum Teil. Ist vom Gesetz her ausdrücklich Schriftform gefordert (z.B. § 126 BGB), dann gilt die Unterschrift per Fax tatsächlich nicht. Aber bei sehr vielen anderen Dokumenten reicht sie aus. Das ist einer der Gründe, weshalb die Gerichte und (die am elektronischen Anwaltspostfach verzweifelnden) Anwälte bis heute das Fax als Kommunikationsmittel Nr. 1 schätzen.
Und ein Fax kann nicht gehackt werden, ich muss nicht, wie vor dem email-Versand, den Mandanten nach DSVGO ständig nach Zustimmung fragen und Pannen sind (im Gegensatz zur email) eher selten. Ich mag das Gerät...
zum BeitragCerberus
Zitat: "Die symbolische Gesetzgebung bekräftigt, dass die Förderung und der Schutz von Kindern sehr, sehr wichtig sind. Das hören alle gern und strengen sich vielleicht noch mehr an als sonst."
Hat beim Tierschutz seit Änderung des Art. 20a GG auch nichts gebracht...
zum BeitragCerberus
[Re]: Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliches Handeln. In welcher Konstellation handelt der Staat, so dass sich eine Benachteiligung gegenüber anderen Kindern ergeben könnte? Mir fällt das Kindergeld ein, das Millionärskindern gezahlt, bei "Harz-IV"-Kindern jedoch praktisch einbehalten wird. Aber das wird der Bundestag schon "verfassungskonform" geregelt haben, so dass sich nichts ändern würde.
zum BeitragCerberus
[Re]: Die Rechte der Nebenklage sind in § 397 StPO umfassend geregelt und werden - im Vergleich zu den Rechten der Staatsanwaltschaft - durchaus begrenzt. Von einer "ihnen nicht zustehenden Machtposition" kann da gar keine Rede sein. Diesen Vorwurf könnte man als infam werten, wenn er nicht so lächerlich wäre.
Und nebenbei... Das Recht zur Nebenklage ist gerade eines der Instrumente, die uns von amerikanischen Verhältnissen im Gerichtssaal abgrenzen. Die kennen derartige Rechte nämlich gar nicht.
zum BeitragCerberus
[Re]: ... oder man solidarisiert sich schlicht mit Spielern, die einerseits sicherlich Geld in die Kassen der Franchise spülen, auf der anderen Seite jedoch durchaus auch als Menschen und gelegentlich sogar Freunde wahrgenommen werden.
zum BeitragCerberus
Da ich einige Monate für meinen Arbeitgeber in einer Partnerfirma (150km entfernt) aushelfen musste, wurde mir für diese Zeit ein (e-)Dienstwagen zur Verfügung gestellt.
Ich kann jetzt nur meine Erfahrung wiedergeben - allerdings habe ich das Gefühl, dass bei dem Geschriebenen allzu sehr der Schriftsteller in Herrn Trojanow durchgekommen ist. Ich zumindest kann seine Erfahrungen nicht teilen.
Eher im Gegenteil. Allenfalls das gefühlt ständige Gefachsimpel wurde etwas nervig. Kaum stand ich irgendwo, kam jemand und fragte mich aus, als wäre ich Autoverkäufer oder bemerkte, ich hätte statt des BMW i3 doch besser das Geld für einen i3S anlegen sollen. Das dieser Hinweis nicht ganz aus der Luft gegriffen war, bemerkte ich erst auf dem Weg nach Hamburg, als ich drei Stromtankstellen suchen musste.
Ansonsten habe ich eigentlich keinerlei schlechte Erfahrungen gemacht. Sogar beim Heranfahren an eine der wenigen Stromtankstellen gilt zumeist das Kumpel-Prinzip. Hatte ich es eilig, haben diejenigen, die die Zapfsäule belegten, meistens den Vorgang abgebrochen und mich vorgelassen. Einziges Problem hier: die Säulen waren leider allzu oft außer Betrieb.
Und der Grund, weshalb ich häufiger als mit meinem eigenen Benziner in die Waschstraße gefahren bin: statt der vom Autor vorgefundenen Konfitüre und Kippen habe ich häufig ein Herzchen in den Staub gemalt entdeckt. Macht sich auf einem Dienstwagen nicht so gut, hat jedoch meinen Instinkt für Reinlichkeit weiter entwickelt.
P.s.: Schade, dass ich nicht so einen Camper wie im Artikel getroffen habe - die Zapfsäulenbetreiber dürfen pro Säule mindestens 18 €/h als Schadensersatz abrechnen, zuzüglich Verwarngeld wg. Ordnungswidrigkeit wird das schnell teuer - mit Smartphone geschossenen Foto gilt als ausreichender Beweis.
zum BeitragCerberus
[Re]: Diese könnten sich zumindest noch mit einem Schulterblick Vergewisserung verschaffen. Es gibt jedoch in Deutschland ca. 125.000 Erblindete und ca. 500.000 stark seheingeschränkte Menschen, die das nicht können. Die etwas süffisante Entgegnung der e-Mobilitäts-Lobby: Irgendwann wird auch ein Blinder auf seinem Weg eine Ampel finden, um die Straße zu überqueren. Dann müsse er halt ein wenig weiter laufen...
zum BeitragIch habe dann einmal die Ampeln abseits der Hauptverkehrswege, z.B. in Wohngebieten, gezählt. Ging schnell, da der Wert nahe "Null" tendiert.
Cerberus
[Re]: Seit wann ist der Strommix in Norddeutschland "fast 100% co2frei"?
Rechnet man ca. 24% Strom aus Atomkraftwerken als co2-frei hinzu, liegt der Mix gerade einmal bei 74%, der Rest kommt noch immer aus dem Bereich Erdgas und Kohle.
Beim Erwerb eines e-Autos sollte man auch die durchschnittliche Fahrleistung betrachten. Ein Diesel der Oberklasse (300 Gramm co2/100km) kann immer noch rund 80.000 km fahren, bis das e-Auto ökologisch gleichzieht. Viele Autos werden jedoch deutlich weniger bewegt.
Ökologisch fahren heißt ÖPVN oder Fahrrad nutzen, soweit es geht und auf dem (abgehängten) Land Fahrgemeinschaften bilden.
zum BeitragCerberus
"Dranbleiben lohnt sich trotzdem, und sei es nur wegen der aufwendigen Kostüme."
Klingt für mich wie eine vernichtende Kritik...
zum BeitragCerberus
[Re]: Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass sich die lange Verhandlungsdauer auf 23 Nebenkläger zurückführen lässt? Jedem von ihnen (bzw. durch die Anwälte gewährleistet) stehen umfangreiche Prozessrechte zu, Akteneinsicht, Beweisanträge, Zeugenbefragung und und und. Ist das für Sie unwürdig?
Das Recht zur Nebenklage (welches die meisten ausländischen Rechtsordnungen nicht kennen) ist eine Sternstunde der juristischen Gesetzgebung und ein echter Beitrag zum Opferschutz bzw. Mittel zur Bewältigung der Tat. Da ist nicht eine Minute verschwendet!
zum BeitragCerberus
Zitat: "Das Urteil erging unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und "Volksvertretung"."
???
zum BeitragCerberus
Klar, kann man machen. Sie könnten ihn sich tatsächlich verdienen. Man könnte morgen auch den Oscar für den besten Film 2022 vergeben. Oder man lässt Biden und Harris erst einmal liefern und schaut dann, ob die zukünftige Politik der USA preiswürdig ist.
zum BeitragCerberus
[Re]: Wer das "voting System" der USA ins 17. Jahrhundert verortet, wird sich auch sonst kaum Gedanken über das Land gemacht haben. Funktioniert in den USA auch ganz gut, es gibt viel zu viele Menschen, die kaum über die Nasenspitze hinaus blicken und deshalb Fox News und QAnon-Webseiten blindes Vertrauen schenken. Oder eben dem Märchen, Trump wäre nur durch unglückliche Umstände ins Amt gelangt.
Als echte Realsatire habe ich jedoch die Aussage empfunden, er hätte die Spießer in Deutschland nicht mehr ertragen - egal, wie liberal er Austin empfindet, ich habe selten so viele Spießer auf einem Haufen erlebt (in Texas ungefähr 29 Mio minus ca. 10%), wie in Texas...
zum BeitragCerberus
[Re]: 26.01.2020 Waren/Müritz: SPD, Grüne und Linke stimmen für AfD-Antrag
www.nordkurier.de/...ungsnot-2638201001
11.09.2020: Linke und AfD überstimmen Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt
www.mdr.de/sachsen...koalition-100.html
13.09.2020: Koalition zwischen Grünen, CDU und AfD im Gemeinderat Gohrisch/Sachsen
www.spiegel.de/pol...den-a-1286648.html
18.09.2020: Grüne stimmen im Stuttgarter Landtag mit AfD gegen SPD-Antrag
www.fr.de/politik/...dtag-90047238.html
Merke: Tabubruch ist, wenn die anderen es machen...
zum BeitragCerberus
Es liegt mir fern, einem Spinner das Wort zu reden, der sicherlich ganz andere Probleme hat, als den Weihnachtsmarkt. Bei einem derart hohen Inzidenzwert sollte man lieber konstruktive Vorschläge machen, statt herumzujammern.
Dennoch kommt man nicht herum, auch die offiziellen Maßnahmen zu kritisieren. Auch in meiner Heimatstadt wurde der Weihnachtsmarkt abgesagt, trotz Hygienekonzept und zahlenmäßiger Begrenzung auf 1200 Besucher sowie Alkoholverbot. Zu gefährlich! Auf dem Wochenmarkt aber musste die Stadt kleinlaut zugeben, haben sich bis zu 600 Menschen gleichzeitig aufgehalten, auf einer Fläche rund 1/10 so groß, wie die Weihnachtsmarktfläche - und das ist ok?
zum BeitragCerberus
[Re]: "Ernsthafte Hinweise" ist so lange richtig, bis die Beweise auf dem Tisch liegen. Beim Flug 752 hat man ja zunächst auch die Schuldigen im Ausland gesucht.
Denke ich an Mossad oder CIA, kommen mir ohnehin erst einmal Drohnen mit überdimensionierten Bomben in den Sinn, um einen Gegner auszuschalten. Eine Truppe in den Iran zu entsenden - ausgeschlossen, dortige Regimegegner zu rekrutieren - gefährlich und schwierig. Das Fachrisadeh mit Schusswaffen angegriffen und noch lebend ins Krankenhaus gekommen ist würde in Geheimdienstkreisen wohl schon als Fehlschlag gewertet.
Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass der Mossad seine Hände im Spiel hat, überzeugt bin ich jedoch (noch) nicht.
zum BeitragCerberus
[Re]: Da bin ich voll dabei. Verjährung ist ein geradewegs lächerlicher Grund, um den Gewinn einer Bank zu erhöhen. Oft haben die Erben gar keine Chance, Kenntnis von diesen Konten zu erlangen und die Anstrengungen der Banken diesbezüglich Klarheit zu verschaffen sind - gelinde gesagt - überschaubar.
Ich bin gespannt, wenn das Geld zukünftig von staatlicher Seite aus eingezogen wird, werden wahrscheinlich viel mehr Erben gefunden und von der Existenz dieser Konten benachrichtigt - damit die Bank zumindest mit dem Geld weiter arbeiten kann...
zum BeitragCerberus
[Re]: Man könnte sich auch erst einmal informieren, bevor man einfach drauf losschreibt...
Wenn Sie Geld zu ihrer Bank tragen, wird diese Eigentümerin dieses (!) Geldes und Sie erhalten konkludent im Gegenzug eine Forderung aus unregelmäßigem Verwahrungsvertrag (§ 700 BGB).
Das dies so geregelt ist, hat seinen Grund in (u.a.) zwei praktischen Problemen. Zum einen müsste ansonsten die Bank Ihnen exakt dieselbe Banknote (mit entsprechender EURO Kontrollnummer) aushändigen, da diese und keine andere Ihren Besitz darstellt. Zum Anderen (und ungleich bedeutsamer) wäre dann jede Überziehung Ihres Kontos über den vereinbarten Dispo hinaus sofort eine Straftat, auch wenn Sie Geld z.B. per Karte zahlen und das Konto ist nicht entsprechend gedeckt, würde augenblicklich ein Straftatbestand vorliegen.
Und warum die im Artikel genannte Frist von 30 Jahren? Eigentum vergeht nicht, eine Forderung aber verjährt nach genau dieser Zeit spätestens.
zum BeitragCerberus
[Re]: An diesem Satz bin ich auch hängen geblieben. Und ich bin etwas skeptisch. Ich habe eher den Verdacht, dass bei besonderen Näheverhältnissen zwischen Täter und Opfer dieses von einer Anzeige absieht, um das eigene Standing innerhalb der sozialen Gruppe nicht zu gefährden. Oft ist es leider so, dass selbst Familienmitglieder den Vorwurf nicht glauben (nicht glauben wollen...) und das ganze Familien durch jeweilige Positionierung auseinander brechen. Dies führt dann dazu, dass das Opfer nicht nur mit den Folgen einer Vergewaltigung leben muss, sondern auch mit dem Vorwurf, die Familie zerstört zu haben.
zum BeitragCerberus
[Re]: Selbstverständlich ist § 177 StGB ein Offizialdelikt!
Wenn gelegentlich (!) nach einer Rücknahme der Strafanzeige und damit einhergehender Aussageverweigerung des Opfers eine Verfahrenseinstellung erfolgt, dann nicht wegen mutmaßlich fehlendem Strafantrag (den es wie gesagt bei § 177 nicht gibt), sondern weil mit Fehlen der Aussage des Opfers oft das einzige Beweismittel für die StA verloren geht und eine Weiterführung des Prozesses somit keinen Sinn mehr ergibt.
zum BeitragCerberus
Irgendwie verstehe ich weder den Sinn, noch die Intention dieses reißerischen Artikels. Ich denke, die Akteure sehen das viel lockerer. Im Superbowl LIV, den die Kansas City Chiefs gewonnen haben, waren fünf von sieben Schiedsrichtern schwarz.
2/3 aller NFL-Spieler sind schwarz, aber nur ca. 30% der Schiedsrichter - seit wann hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Die Riege der Schiedsrichter speist sich nicht aus (ehemaligen) Spielern. Wenn dies Bedingung wäre, dann hätte z.B. eine Schiedsrichterin Steinhaus in der Männer-Bundesliga beim Fußball nichts zu suchen gehabt, schließlich hat sie nie dort gespielt.
Statistisch betrachtet sind zu wenig schwarze Spieler Quarterback? Die Chance, von der Highschool auf ein (Division I-)College zu gelangen, liegen bei 2,6%. Von dort in die NFL gedraftet zu werden wiederum lediglich 4%. Quarterbacks werden am seltensten gedraftet, da sie die längste Karrieredauer haben. Ist es da verwunderlich, dass sich Spieler lieber auf andere Positionen fokussieren, um die statistische Chance einer Karriere in der NFL zu erhöhen? Und was hat das überhaupt mit den Schiedsrichtern zu tun, um die sich der Artikel eigentlich dreht...?
Und hinsichtlich des "weiten Weges", den die NFL noch vor sich habe: Wenn in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen 30% Teilhabe für die Schwarzen erreicht wird, dann haben die kein Problem, sondern ein Endziel erreicht.
Irgendwie nicht ganz eindeutig und wenig erhellend.
zum BeitragCerberus
[Re]: Aus juristischer Sicht sehe ich das auch so - zumal ich der Verfasserin hinsichtlich ihrer Ansicht des Berliner Urteils nicht folgen mag. Es waren eben - juristisch - zwei sehr verschiedene Sachverhalte zu beurteilen.
Im übrigen würde ich hier (ausnahmsweise) den Täter dennoch nicht in Anführungszeichen setzen, er hat die Tat voll umfänglich eingeräumt. Wenn das Gesetz auf eine derartige Tat keine Antwort zu geben weiß, so bleibt es doch moralisch und menschlich ein Fehlverhalten, dass sich Kritik (und die Verwendung des Begriffs Täter) gefallen lassen muss. Das ist keine Polemik, da er nur aus formalistischen Gründen (siehe Berliner Urteil) glücklich aus der Sache herausgekommen ist.
Bei ihrer Ansicht zum Sexualstrafrecht allgemein, bin ich voll bei ihnen. Wenn wirklich jedes menschlich, charakterlich oder moralisch verwerfliche Verhalten sofort zu einer Strafbarkeit und Verurteilung führe, dann hätten wir zwar weit weniger Probleme mit Coronaleugnern, Rechtsextremen und der AfD im Allgemeinen, aber auch einen Rechtsstaat, der nicht mehr den Namen verdient.
zum BeitragCerberus
"... der Artikel enthält ja kaum Infos (was waren die Beweise?)."
Es handelt sich hier erkennbar um einen Kommentar. Der Artikel dazu steht "weiter oben".
taz.de/Stealthing-...hts-Kiel/!5727073/
zum BeitragCerberus
Ich finde, bei solchen Artikeln könnte man ruhig mal ein Spendenkonto angeben.
zum BeitragCerberus
[Re]: "Der Militärpolizist a.D. könnte unter Umständen noch die Zeit der Todesschwadronen mitgemacht haben"
Haben Sie sich die Bilder angeschaut? Die beiden dürften kaum älter als Mitte 20, bestenfalls Anfang 30 sein.
zum BeitragCerberus
[Re]: Bei den Worten des Verteidigers, Fabian D. hätte die Kalaschnikow gekauft, um mit ihr in einem Schützenverein zu schießen, war ich schon sprachlos. Den Schützenverein will ich sehen, der mich mit einem verbotener Weise umgebauten Sturmgewehr (ja, ich weiß, die AK-47 ist eigentlich eine Maschinenpistole...) auf die Schießbahn lässt, ohne ein SEK anzufordern.
Wenn so die Verteidigungsstrategie aussehen sollte, wird es ein lustiger Prozess...
zum BeitragCerberus
[Re]: An welcher Stelle wird Wirecard als IT-Unternehmen bezeichnet? Als ein solches hat es sich schon nach eigener Auskunft nie gesehen. Das viele der Mitarbeiter sich als "IT-Avangarde" betrachten steht dazu nicht im Widerspruch - jedes FinTech-Unternehmen beschäftigt mehr IT'ler als Betriebswirte.
zum BeitragCerberus
"Mike" Wolfe? Ok....
Im Smithsonian American Art Museum stehen seine Werke unter dem Namen Meyer Wolfe.
zum BeitragCerberus
[Re]: Nein. Was sie beschreiben, bezeichnet sich in den USA als libertär.
zum BeitragCerberus
Wieso eigentlich sollten die Republikaner Trump als Problem sehen? Mit rund 70 Mio Stimmen hat er mehr Wähler hinter sich gebracht, als Obama bei seinem Wahlsieg. Welcher republikanische Politiker soll ihm denn folgen? Ich sehe derzeit keinen Anwärter, der diesen Platz einnehmen könnte. Und auf Biden/Harris dürften eher harte Zeiten zukommen. Die bisherigen und zukünftig noch hinzukommenden Schulden aus der Corona-Krise lassen ihnen wenig Spielräume, um soziale Fortschritte finanzieren zu können. Um das gewachsene Heer der Arbeitslosen schnell wieder in Jobs zu bringen dürften Steuererhöhungen für Unternehmen und die Erhöhung des Mindestlohns erst einmal kaum durchsetzbar sein. Gegen die Krankenversicherung für alle könnten die Republikaner mit der Mehrheit im Senat (die Wahrscheinlich ist) erfolgreich opponieren, sie vielleicht sogar verhindern. Bis ein Wechsel auf "grüne" Energie (sichtbare) Erfolge bringt, wird es auch eine ganze Weile dauern. Und man sollte auch nicht unterschätzen, dass die Demokraten in sich extrem heterogen sind, sich teilweise sogar regelrecht feindselig gegenüber stehen und Biden damit mit teilweise unerfüllbaren Forderungen konfrontiert werden dürfte. Am Ende könnte gar eine in sich völlig zerstrittene Demokratische Partei stehen. Die Probleme für Biden/Harris mögen vielfach von den Republikanern verantwortet sein, das wird den Wähler 2024 aber kaum interessieren - es sei denn, es gelingt ihnen tatsächlich, diese deutlich sichtbar zu beheben. Sollte ihnen das nicht oder nur zum Teil gelingen, wäre ein Herausforderer Trump für die Republikaner nicht die schlechteste Alternative...
zum BeitragCerberus
[Re]: Eine vorsichtige, auf keinen Fall falsche Formulierung. Schließlich wurde Harris in den USA häufig vorgeworfen, sie sei "black but not black enough", da ihre Mutter aus Indien stammt. Aus diesem Streit sollten sich Weiße vornehmlich raushalten...
zum BeitragCerberus
[Re]: Wird vom BVerfG ein Gesetz für verfassungswidrig befunden, gelten andere Regeln, als bei einer Individualbeschwerde. Schließlich kann ein Gesetz nicht einfach ersatzlos für ungültig erklärt werden. Ein solches Urteil verpflichtet dann den Gesetzgeber, ein neues, verfassungsrechtlich unbedenkliches Gesetz zu formulieren und durch das Parlament zu bringen. Dafür lässt das BVerfG dem Gesetzgeber Zeit - oftmals mehrere Jahre. Für diesen Zeitraum gilt das "alte" Gesetz jedoch grundsätzlich weiter, ebenso die "Schwester"-Gesetze (hier Hamb.Pol.Gesetz). Es gibt jedoch die Möglichkeit, Verstöße durch eine Individual-Verfassungsbeschwerde anzugreifen. Dies ist jedoch im vorliegenden Fall nicht geschehen, weshalb die Rechtswidrigkeit (im o.g. Einzelfall) offen bleiben muss.
zum BeitragCerberus
[Re]: Auch ihre Rechnung stimmt nicht so ganz. Herr Maaß spricht von 2-3 Infizierten innerhalb von vier Wochen, ihre Rechnung geht von einer Infektion aller Personen innerhalb einer Woche aus.
zum BeitragCerberus
[Re]: Na, na, so viel weiter sind die Chinesen auch nicht. Das Wechsel-Akku-Projekt reduziert sich dort ausschließlich auf Gewerbefahrzeuge (z.B. Taxi), die auf begrenztem Gebiet operieren. Eine Ausweitung auf sämtliche Fahrzeuge ist derzeit nicht geplant.
Es würde wohl auch keinen Sinn machen. Abgesehen davon, dass bereits in Israel, den USA und sogar in Deutschland (Mercedes) Firmen mit derartigen Projekten gescheitert sind, wären diverse Nachteile offensichtlich.
1. Es dürfte nur den einen Standardakku geben. Innovation, technischer Fortschritt, Modernisierung wäre damit nahezu ausgeschlossen, da bei jeder neuen Generation von Akkus gleich alle ausgetauscht werden müssten.
2. Es müsste statistisch viel mehr Akkus geben als Autos, damit jederzeit an jedem Ort ein passender Vorrat bereitsteht. Dies wäre eine geradezu gigantische Verschwendung von Ressourcen und Energie, die den Vorteil des E-Autos gegenüber Benzinern ins Gegenteil verkehren würde.
3. Das System würde ausschließlich Vielfahrer bevorzugen. Da kein eigener Akku mehr mit dem Fahrzeug zusammen erworben wird, müsste bei jedem Austauschvorgang eine Kostenabschreibung eingepreist werden, um die Anschaffung des Akkus auszugleichen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Von Abzocke kann hier keine Rede sein. Der Aufbau einer (Schnell-)Ladestation kostet, je nach Ausstattung, zwischen 500.000 und 1 Mio Euro. Jede geladene kwh müsste rechnerisch mehr als 1 Euro kosten, um kostendeckend zu arbeiten. Da man sich jedoch derzeit in Konkurrenz zur heimischen Steckdose befindet, wird großflächig subventioniert.
Sollte es dazu kommen, dass zukünftig 20 bis 30 Mio E-Autos fahren, wird sich das mit der heimischen Steckdose erledigen - dazu ist das Stromnetz in den meisten Städten gar nicht ausgelegt.
zum BeitragCerberus
[Re]: "Oder bis der Polizei dieses dumme Verhalten explizit verboten wird (ob das noch was wird?)"
Das Beschlagnahmungsrecht der Listen hat gar nichts mit Corona zu tun. Das gilt seit je her und ist in § 163 StPO geregelt. Ich erinnere mich an einen Fall von gefährlicher Körperverletzung in einer Gastwirtschaft. Im großen Saal fand zu der Zeit eine Hochzeitsfeier statt. Im Zuge der Ermittlungen mussten die Brautleute die komplette Gästeliste an die Polizei aushändigen.
Es ist rechtlich nun einmal gewollt, dass die Polizei zu Ermittlungszwecken Daten von Zeugen erheben darf, ein Aussageverweigerungsrecht steht diesen auch nicht zu und selbst wenn: Name und Adresse müssen auch Personen angeben, die nicht zur Aussage verpflichtet sind.
zum BeitragCerberus
[Re]: Was soll "offiziell" bedeuten? Meldeadresse in Polen, regelmäßiger Aufenthaltsort Deutschland? So einfach lassen sich die Behörden sicherlich nicht täuschen.
Selbst ein tatsächlicher Umzug würde ihm hinsichtlich der Führungsaufsicht nicht viel bringen. Laut herrschender Rechtsprechung ist es keine gesetzliche Voraussetzung der Führungsaufsicht, dass die betreffende Person einen Wohnsitz im Inland hat
www.rechtslupe.de/...9#footnote_0_68989
Mit Inkrafttreten des Rahmenbeschlusses 2008/947/Jl des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen werden Maßnahmen (z.B. Führungsaufsicht) in vielen europäischen Ländern sogar ganz normal vollstreckt. Ein Verstoß Mahlers gegen die Führungsauflagen ist eine Straftat gem. § 145a StGB und könnte dann zur Auslieferung führen.
Anders sieht dies in Staaten aus, die nicht zur EU gehören. Dann könnte tatsächlich ein Verstoß erst bei Wiedereinreise sanktioniert werden. Aber für diese Länder gilt keine Niederlassungsfreiheit und es ist eher unwahrscheinlich, dass die wegen der Vorstrafen ein Aufenthaltsrecht gewähren.
zum BeitragCerberus
Die Probleme im Verhältnis zwischen Sinti/Roma und der Mehrheitsgesellschaft sind nicht erst im Nationalsozialismus entstanden. Die "Nürnberger Gesetze" und explizite "Zigeuner-Gesetze" stellen eher einen Höhepunkt dar.
Ich zitiere aus einem Leitfaden für Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes aus dem Jahr 1913 (der Begriff "Zigeuner" entspricht dem Original und wird von mir ausschließlich als Zitat verwendet)
VI. Abschnitt - Die Zigeuner
(...) Der Zigeuner ist ist in allem so ganz anders, als jeder Kulturmensch, auch des niedrigsten Grades (...).
Aber so verschieden die Zigeuner von anderen Menschen sind, so merkwürdig ähnlich sind sie untereinander auf der ganzen Welt, und wer ein Dutzend Zigeuner gesehen hat, kennt sie alle.
Fragt man um den Charakter der Zigeuner, so wird von Kennern geantwortet, er sei ein Gemisch von Eitelkeit und Gemeinheit, Ziererei, Ernst und Gleichgültigkeit. Sie haben keine Spur von männlichem Urteil und Verstand (...) umso mehr List und Verschlagenheit, Kriecherei, Frechheit, Verlogenheit, gänzlichen Mangel von Scham, unbegrenzte Faulheit, Rachsucht, Grausamkeit (...) und Feigheit.
Was bei dem Zigeuner (nach einem Diebstahl) zurückbleibt (...), ist sein eigentümlicher Geruch; man hat ihm mit Negergeruch, Fettdunst und Mäuseduft verglichen, was (...) in Verbindung steht mit der unbeschreiblichen Unreinlichkeit der Zigeuner.
Es geht noch seitenlang so weiter und stellt den Ausbildungsstand der Polizei der Kaiserzeit dar. Der Verfasser, Professor Hans Gross, gilt bis heute als Koryphäe, "Urvater" der Kriminalistik und als einer der angesehensten Vertreter der Kriminologie. Gerade weil er sich ansonsten so große Verdienste erworben hat, zeigt sich das gestörte Verhältnis zwischen Mehrheitsgesellschaft und Sinti/Roma umso deutlicher, denn Gross gehörte ansonsten zu den gemäßigten Vertretern, die Kriminalität und Schuld als soziales Problem betrachteten, welches gesellschaftliche Lösungen erfordere.
zum BeitragCerberus
[Re]: Welche "beiden Seiten"? NPD, AfD und Konsorten? Der Erkenntnisgewinn dürfte sich in Grenzen (jahrhundertealter Vorurteile) halten.
zum BeitragDer große weitere Rest der Bevölkerung würde zum Thema wohl kaum etwas beisteuern können, da sich hier das Wissen um diese Bevölkerungsgruppe knapp über der Null-Linie liegen dürfte.
Cerberus
In der Tarifgruppe bis A/E 8 ist das Handeln noch verständlich. Wer aber mit 4000 oder 5000 Euro monatlich nach Hause geht, der lebt auch in Berlin nicht schlecht. Da besteht gerade auch im Hinblick auf die desolate Haushaltslage in Berlin kaum eine Notwendigkeit zur Intervention seitens des Senats. Es ist dann schlichtweg ein Ausscheren aus dem Tarifvertrag, der sicherlich nicht folgenlos bleiben wird.
Den Vergleich mit München halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Wer schon einmal im Münchner Umfeld gewohnt hat, der weiß, dass sich die Lebenshaltungskosten beider Städte nicht ansatzweise vergleichen lassen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Sie sprechen mit ihrem Kommentar grundsätzliche Fragen an. Diese bedürfen sicherlich in naher Zukunft einer gesellschaftlichen Klärung gegebenenfalls mit Ziel einer Neuausrichtung des individuellen Verkehrs. Hinsichtlich des im Artikel geschilderten Problems der Zulieferindustrie stellen sich jedoch andere Fragen. Ein mögliches Sterben der europäischen Zulieferindustrie bedeutet eben gerade nicht einen Rückgang der Produktion, sondern eine Verschiebung nach China und in andere Länder. Das bedeutet dann erst einmal gleiche Produktion bei weniger Umweltauflagen, Aus- und Neubau von Kohlekraftwerken für die Stromgewinnung und somit eine deutliche Erhöhung der CO2-Emissionen. Da kann man schon fragen, ob es nicht zumindest kurzfristig (bis die oben genannte Neuausrichtung Tagespolitik geworden ist) sinnvoller ist, die europäischen Umweltschutzstandards zu sichern und zu unterstützen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Nun ja... Michael R. hatte zugegeben, vor einigen Tagen bei einer bewaffneten Konfrontation einen Menschen erschossen zu haben. Da liegt es irgendwie nahe, dass die Polizei von Waffenbesitz ausgegangen ist.
Dennoch ist das grundsätzlich keine Entschuldigung für eine derartige Eskalation des Einsatzes. In den meisten anderen Ländern sind Polizeieinheiten, gerade auch hinzugezogene Spezialkräfte in der Lage, einen Festnahmeeinsatz so zu planen und durchzuführen, dass es gar nicht erst zu Widerstand seitens des Verdächtigen kommen kann. Nur in den USA scheint man auf eine derartige Ausbildung bzw. Vorgehen keinen Wert zu legen...
zum BeitragCerberus
Grundsätzlich sind synchronisierte Filme großartig. Die vielen positiven Aspekte sind im Artikel ja bereits umfänglich genannt.
zum BeitragManchmal aber stoßen Film und Synchronisation an ihre Grenzen. Die wundervolle englische Serie "Blackadder" war nur solange ein echter Genuss, bis RTL auf die Idee gekommen ist, sie zu synchronisieren. Kein Vorwurf an die "Voice-Actors", sie haben sich bemüht und alles herausgeholt, was ging - aber es gibt einfach Dialoge, die kann man nicht ins deutsche übersetzen. Ähnlich erging es mir bei Monty Pythons "Life of Brian". Gute Synchro, aber im Original noch eine Spur reaktionärer und heftiger, was den Witz angeht.
Das waren aber in der Regel Ausnahmen, weshalb ich Synchronisation grundsätzlich schätze. In den vergangenen Jahren jedoch ist mir die Lust daran immer und immer wieder vergangen. Werden Filme oder Serien nicht als Blockbuster oder für eine berechenbare Masse bearbeitet, wird man häufig enttäuscht. Ich für meinen Teil liebe beispielsweise japanische Filme (ja, durchaus auch Anime...), was da jedoch in regelmäßiger Weise an Synchronisation geboten wird ist nicht nur lieblos und stumpf, es lässt manchmal jeglichen Respekt am Original vermissen. Das ist nicht nur einfach ärgerlich, es ist vielmehr peinlich und frech.
Cerberus
[Re]: Die Beantwortung einer einzelnen Frage hat keine Auswirkung auf das Ergebnis. Vielmehr geben nur alle Antworten zusammen betrachtet ein Bild, das dann gegebenenfalls auf Populismus hinweist.
Genauer gesagt: Allein der Wunsch nach mehr Volksabstimmungen ist für sich nicht populistisch. Liegt der Hintergrund des Wunsches jedoch darin, dass vom Beantwortenden ein einheitlicher Volkswille unterstellt wird oder die Annahme, dass die politischen Parteien nur Entscheidungen im Sinne einer kleinen, elitären Minderheit fällen, dann wird der Wunsch nach mehr Volkssouveränität durchaus populistisch.
Zur Studie allgemein hat der Verfasser folgendes angemerkt:
"(...) Deshalb gilt in unserem Populismusbarometer nur derjenige als „Populist“, der allen acht Aussagen „voll und ganz“ oder „eher“ zustimmt. Befragte, die mindestens einer Aussage „überhaupt nicht“ zustimmen, oder mindestens der Hälfte der acht Aussagen „eher nicht“ zustimmen, werden dagegen als unpopulistisch eingestellt bezeichnet. Alle anderen Befragten sind weder populistisch noch unpopulistisch eingestellt, und fallen in die Kategorie „teils/teils“."
zum BeitragCerberus
"Nach dem Strafgesetzbuch wird das mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet."
Da im vorliegenden Fall ein Mensch ums Leben gekommen ist, liegt der Strafrahmen gem. § 315d Abs. 5 StGB bei bis zu zehn Jahren Haft.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ist eigentlich leicht erklärt. Es besteht ein Unterschied zwischen umweltschädlichen und klimaschädlichen Effekten. Dies kann - wie im Fall der Schwefeldioxid-Emissionen - zu einem Dilemma führen. Einerseits sind Schwefeldioxid-Emissionen umweltschädlich (Stichwort: Saurer Regen), auf der anderen Seite besitzen deren Schwebeteilchen (Sulfat-Aerosole) die sich in der Luft bilden, einen Kühleffekt, der durchaus hinsichtlich des Klimawandels als bedeutsam eingestuft wird. Eine Studie der Uni Yale bemisst den Anteil der Unterdrückung der Erderwärmung durch diese Aerosole auf 30%.
Man kann also sagen, je reiner die Luft in Europa wird, desto wärmer wird die Arktis. Wie gesagt, ein Dilemma. Da die Schwefeldioxid-Emissionen jedoch zu rund 95% gefiltert werden und noch keine Ersatzstrategie zur Erwärmungsunterdrückung greift, wurden diese Emissionen bislang als Kröte geschluckt und als "eher" positiver Effekt betrachtet.
zum BeitragCerberus
[Re]: Unabhängig davon, ob der Einsatz gerechtfertigt war oder nicht - da gilt es andere Indizien zur Aufklärung heranzuziehen.
Die Abgabe von fünf Schüssen sind nicht als Beleg für eine Paniksituation zu interpretieren. Dies ist vielmehr Teil des üblichen Prozedere, welches in allen Ausbildungsbüchern der Polizei bundesweit steht. Für den Schützen bedeutsam ist demnach ausschließlich die sog. "Mannstoppwirkung", d.h. die Menge an Bewegungsenergie, die durch Beschuss an den Getroffenen abgegeben wird. Selbst ein gezielter Schuss direkt ins Herz lässt dem Getroffenen (nach obj. Schätzungen) noch rund zehn Sekunden Handlungszeit, bis der Organismus zusammenbricht. Bei Schüssen in die Beine, Bauch, Brust entsprechend länger. Aus diesem Grund wird Polizisten in der Ausbildung beigebracht, erst dann den Beschuss einzustellen, wenn der Erfolg sichtbar eingetreten ist, d.h. der Getroffene sichtbar handlungsunfähig ist.
zum BeitragDeshalb liest man bei Berichten aus den USA zumeist von vielfachen Treffern - dort wird den Polizisten beigebracht: "Du hörst erst auf zu schießen, wenn dein Magazin leer ist!"
Cerberus
[Re]: 1. Von der Autorin geschilderte Sammelliste mit Kontaktdaten mehrerer unabhängig erschienener Gäste: Klarer Verstoß gegen die DSVGO
zum Beitrag2. Kontaktdaten für jeden Tisch: Gesetzliche Vorgabe, kein Verstoß gegen DSVGO
3. Polizeiliche Beschlagnahmung der Datenblätter: §§ 160, 161 StPO und § 94 StPO eindeutig erlaubt und übliches Verfahren, ebenfalls (da gesetzlich normiert) kein Verstoß gegen DSVGO.
4. Vorladung nicht Folge leisten: Vorsicht! Seit einer 2017 erfolgten Änderung des § 163 StPO darf ein Zeuge eine "Vorladung" der Polizei zwar noch ignorieren, erfolgt sie jedoch (wie so oft) im Namen der Staatsanwaltschaft (§ 163 Abs. 3), muss ihr Folge geleistet werden. Sonst wird man gerne mal von einem Streifenwagen von der Arbeit abgeholt.
Cerberus
[Re]: Das Problem bei der Einstufung eines Delikts als Verbrechen ist nicht, dass dadurch automatisch eine höhere Strafe ergeht. Die Verschiebung im Strafrahmen ist ausschließlich auf den untersten Bereich beschränkt. Es bedeutet, eine Straftat kann nicht mehr eingestellt oder durch Strafbefehl gesühnt werden, die Zahl der Gerichtsverfahren wird exorbitant steigen, was wiederum dazu führt, dass die Bevölkerung an eine drastische Zunahme von Sexualdelikten glaubt. Das es sich in (keine Untertreibung) tausenden Fällen um 14jährige handelt, die in der Schulpause mit einer 13jährigen erste Kusserfahrungen austauschen, will die Ministerin nicht wahrhaben. Beim Tatbestand des Missbrauchs gibt es nur einer Altersgrenze beim Opfer, Täter kann jeder am 14 Jahre sein und auf Gewalt, Drohung oder Ausnutzen einer schwierigen Lage kommt es eben auch nicht an.
zum BeitragCerberus
[Re]: Die Corona-Demos erscheinen doch eher als ein Witz am Rande, eine feine Gelegenheit, um zu lästern. Tatsächlich scheinen sich die Forderungen längst durchgesetzt zu haben - aber kaum jemand traut sich, dies offen einzugestehen oder gar etwas dagegen zu unternehmen.
Am späten Samstag hatte ich dienstlich noch in einer mittelgroßen Stadt zu tun. Auf dem Rückweg: Menschenmassen, zumeist jünger als 30 Jahre. Ohne Mundschutz, am warmen Sommerabend dicht gedrängt in Feierlaune, der Alkohol floss in Strömen, aufgeheizte Stimmung wie auf einer riesigen Party. Corona schien ganz, ganz weit weg. Der Taxifahrer meinte, er habe an den letzten Wochenenden genauso viele Touren gehabt, wie vor der Krise...
Auf der Demo dürften es natürlich nicht - wie behauptet - 1,2 Mio Teilnehmer gewesen sein. Aber wie viele waren es am Abend in den deutschen Städten? Da dürfte die Zahl durchaus realistisch sein und ungefährlich ist dieses Verhalten sicher nicht.
zum BeitragCerberus
Ich hoffe inständig, die beklagte Zeitarbeitsfirma sucht den Weg durch die Instanzen. Ein (möglichst höchstrichterliches) Urteil würde ein für alle Mal Klarheit schaffen. Würde die Firma dann eins auf den Deckel kriegen, würde es kaum einen Falschen treffen - es handelt sich in der Tat vielfach um Ausbeuter, ähnlich jenen in der Fleischbranche.
Auch denke ich nicht, dass das gesamte System zur Disposition steht. All jene, die "schwarz" arbeiten dürften von dem Urteil kaum profitieren. Andere EU-Länder haben diese Arbeitnehmer bereits als "Selbständige" eingeordnet und für die gelten weder Arbeitszeitbeschränkung noch Mindestlohn.
zum BeitragUnd selbst wenn - die Ansichten der Gewerkschaftsvertreterin hinsichtlich der Bereitschaftszeit ist aus juristischen Gründen abzulehnen. Hätte die Pflegeperson eine eigene Wohnung in Deutschland, so würde die Verpflichtung, auf Anruf zur Arbeit zu erscheinen zweifellos als (unbezahlte!) Rufbereitschaft zählen. Nur weil sich die "Wohnung" im Haus der zu betreuenden Person befindet, kann nicht einfach Gegensätzliches angenommen werden. Es würde also auf einen exakten und lückenlosen Arbeitsnachweis hinauslaufen, den wohl kaum eine Pflegekraft für die Vergangenheit wird erbringen können.
Cerberus
[Re]: Nö, die Grenze liegt genau bei diesen 90 Tagessätzen - deshalb ein so beliebtes Strafmaß. Vorbestraft ist man erst mit mindestens 91 TS.
zum BeitragCerberus
[Re]: Bundesbeamtengesetz § 41, Beamtenstatusgesetz § 24 bzw. die jeweiligen Gesetze der Bundesländer geben darauf Antwort: Nur bei einer Verurteilung zu einer Strafe oberhalb von 6 Monaten bzw. 180 Tagessätzen kann, bei einer Verurteilung von einem Jahr bzw. 360 Tagessätzen muss der Beamte aus dem Dienst entfernt werden.
zum BeitragHier wird er zwar wohl noch dienstrechtliche Sanktionen (Beförderungssperre, Gehaltseinbuße etc.) erhalten, er bleibt jedoch wohl weiterhin Beamter.
Cerberus
[Re]: Teilweise stimme ich ihnen zu. Gerade beim Coffee-to-go sind die Nachteile tatsächlich deutlich ersichtlich und jedem zuzumuten, eine Entscheidung zu treffen - möglichst zugunsten von Umwelt und Gesundheit.
Teilweise laufen diese Sachen jedoch auch versteckt ab, da fällt es dem Kunden schwer, sich einen Überblick zu verschaffen.
zum BeitragEin Beispiel aus dem Bereich Catering:
Liefere ich für eine Familienfeier ein Großessen für 1000 € und liefere dazu
a) Plastikteller = 7%
b) Porzellanteller = 19%
Umsatzsteuer. D.h. bei Anbieter A lautet die Rechnung 1070 €, bei B 1190 €. So etwas finde ich ärgerlich, weil dadurch ein bewußtes Konsumverhalten gerade zu ad absurdum geführt wird.
Cerberus
[Re]: "Ist es die Starbucks lobby?"
Die Sache ist etwas komplizierter. Die Wegwerfbecher haben sich zu einer Zeit etabliert, als neue Geschäftsideen aufkamen, auf die das geltende Recht noch nicht oder schlecht vorbereitet war.
Es war weniger Starbucks, sondern eher die Bäckerei an der Ecke und im Supermarkt, die neben ihren Standartprodukten auch Kaffee anbieten wollte. Sie durften vielfach den Kaffee nur to-go ausgeben (um nicht als gastronomischer Betrieb zu gelten), da sie dadurch die Vorschriften und Gesetze zum Gaststättengewerbe - z.B. Konzession, Toilettenpflicht etc. - umgehen konnten. Als angenehmer Nebeneffekt wurden die Heißgetränke zum Mitnehmen auch nur mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz belegt, im Gegensatz zum Kaffee in der Tasse vor Ort. Das konnte schnell einige tausend Euro in die Kasse spülen.
Mittlerweile sind die Gesetze weitgehend angepasst, aber die damals erfolgte "Konditionierung" vieler Kunden zum schnellen, als unkompliziert wahrgenommenen Verzehr in Pappbechern hat sich leider erhalten.
zum BeitragCerberus
[Re]: Es ist noch wesentlich skurriler, als sie es sich ausmalen. In unserem an völliger Planlosigkeit leidenden Sexualstrafrecht darf eine 14jährige mit älterem Partner jede noch so harte Sexualpraktik durchführen, rechtlich alles kein Problem. Wird zur Stimulation zuvor ein Porno angeschaut oder gar das eigene Handeln gefilmt (nicht ganz so unüblich, Paris Hilton sei dank), steht der Staatsanwalt sofort auf der Matte.
zum BeitragWas die zukünftig strafbewährte "Berührung mit sexuellem Hintergrund" angeht, sehe ich jede Menge Kollateralschäden auf das Rechtssystem zukommen. Denn bislang unterschiedet das Strafrecht täterseitig nicht zwischen Minderjährigen und Erwachsenen. Wenn zukünftig - sei es spielerisch oder frühreif - ein 14jähriger einer 13jährigen einen Kuss gibt, ihr dann auch noch den Arm um die Hüfte legt, sind wir im Bereich des Verbrechens angelangt. Und zukünftig sollen solche Delikte nicht mehr eingestellt werden können!
Cerberus
Die Aussagen zum Kinderbonus sind falsch. Da der Bonus mit dem Steuerfreibetrag verrechnet wird, profitieren nur Einkommen bis ca. 65.000 €, bei höherem Einkommen gleicht sich die Zahlung aus.
Auch sonst scheint die Autorin die Definitionen von "Schokolade" und "Vollkorn" recht willkürlich und durch ihre politische Brille zu setzen. Etwas mehr Fachwissen und parteipolitische Zurückhaltung hätte dem Kommentar gut getan.
zum BeitragCerberus
Wie kommt die Verfasserin auf 300 Milliarden Euro Umsatz?
zum BeitragStatista kommt auf rund 40 Mrd. de.statista.com/st...l-markt-seit-2005/
Cerberus
Ich verstehe irgendwie hinsichtlich des Urteils vom BVerfG nicht ganz die Fokussierung der Kommentatoren auf die EZB. Betrachtet man das Urteil genauer, stellt man fest, dass das Urteil das Handeln der EZB nur wenig tangiert. Weder wird dadurch das Quantitative Easing , noch das PSPP infrage gestellt. Der EZB wird nur sauer aufstoßen, dass sie ihre Rechenschaft (zu der sie eigentlich von Anfang an verpflichtet war, dem aber nur lückenhaft nachgekommen ist) plötzlich einem nationalen Gericht gegenüber ablegen soll. Dies ist sicherlich auch ein gefährliches Spiel, da dies bei weiteren (politisch stärker gesteuerten Verfassungs-)Gerichten Begehrlichkeiten wecken könnte.
Grundsätzlich aber ist das Urteil doch weitaus mehr als ein Frontalangriff auf den EuGH zu werten. Und das frühere Verhalten des EuGH, die Kontrolle der EZB auf "offensichtliche Beurteilungsfehler" zu beschränken, wurde damals auch als Kunstgriff zur Erreichung eines bestimmten Zwecks gesehen - der Zweck heiligt die Mittel.
Wenn Herr Bachmann selbst feststellt, dass das Handeln der EZB "einem demokratischen Staatswesen aufstoßen" mag, also demokratische eigentlich gar nicht legitimiert ist und wenn man weiter feststellt, dass der EuGH als Kontrollinstanz seine Arbeit gar nicht machen will - dann erscheint meiner Ansicht nach das Urteil des BVerfG in einem etwas anderem Licht. Oder würden all die Kritiker auch so urteilen, wenn die nächste Individualverfassungsbeschwerde zurückgewiesen wird, weil die Demokratie nicht offensichtlich gefährdet und die Mehrheit der Bevölkerung nicht betroffen ist?
Mit dem Handeln der EZB wird doch nur das Versagen der Politik kaschiert, die Krisenbewältigung allein der Geldpolitik zu überlässt, anstatt demokratische legitimiert ein politisches Programm zu entwickeln, die Corona-Bonds wären als ein Beispiel zu nennen.
Aber in Europa ist es eher wie im Vollstreckungsrecht: Streitet sich das Haus, übernimmt letztlich immer die Bank.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ähmmmm... Wirtschaftswissenschaften Anfängerübung: Preisstabilität ist das Gegenteil von "Klassenkampf", da die Produzenten doch in erster Linie von einer Verteuerung ihrer Produkte profitieren und diese zu erreichen versuchen? "Leute des selben Gewerbes kommen selten zusammen, ohne eine Verschwörung gegen die Allgemeinheit zu planen oder höhere Preise zu verabreden", Adam Smith.
Preisstabilität im Sinne der EZB ist ein Inflationsziel von unter 2%, der verwendete Warenkorb nennt sich HVPI (bzw. der von der EZB genutzte VPI-EWU) und Wertpapiergeschäfte können in einem Warenkorb gar nicht berücksichtigt werden, weil sie prinzipiell instabil sind. Betrachtet man die Schwankungen der Inflationsrate, so hatte diese keinen bis allenfalls minimalen Einfluss auf den Wertpapierhandel, wo ein einziger Tweed von Elon Musk schneller Auswirkungen zeigt, als das Handeln der EZB in zwei Jahren.
zum BeitragCerberus
[Re]: So schlimm kann es ja nicht gewesen sein, es hat definitiv mehr als genug Testkapazitäten gegeben . Schließlich hat es hat bis zum 29. April gedauert, bis die Regierung bei Corona-Testungen die Veterinärlabore mit einbezogen hat. Jetzt soll ihnen sogar ganz plötzlich eine "Schlüsselrolle" zukommen...
zum BeitragCerberus
Einerseits tut es mir leid, dass der sicherlich nicht ganz einfache Schritt in ein neues Land, eine neue Kultur und nicht zuletzt in eine andere Bürokratie hier zu so großen Hürden geführt hat. Das mag sicherlich an der einen oder anderen Behörde liegen.
Mich würde aber im vorliegenden Fall auch die andere Seite interessieren...
Wegen Geldwäsche kann man unverschuldet und beinahe Zufällig in ein Verfahren laufen, aber Steuerhinterziehung? Da müssen ja zunächst einmal Steuerverbindlichkeiten angefallen sein, Einkommen, Schenkung, Erbschaft. Und zu einer Kontosperrung kommt es da auch nicht so schnell, damit müssen sich zwei Gerichte (AG + LG) befassen(§§ 304 u 98 II StPO).
Und bei der bezahlten/unbezahlten Gasrechnung - ein "Urteil" ohne Anhörung einer Prozesspartei? Es kann sich natürlich um ein Versäumnisurteil handeln, aber das kommt auch nicht aus heiterem Himmel. Wenn die Kosten beglichen sind, reicht es doch, eine Quittung vorzuweisen. Wobei ich ziemlich sicher bin (regional könnte das jedoch verschieden sein), dass eine Barzahlung bei Energieversorgern gar nicht mehr möglich ist.
Klingt einiges schon ein wenig komisch...
zum BeitragDennoch, viel Glück zumindest für die Zukunft!
Cerberus
[Re]: Es handelt sich dabei nur um den Barauszahlungsbetrag, ähnlich den 432 Euro in Deutschland. Mietzuschuss/Mietübernahme, Krankenkasse etc. kommt extra hinzu. Da man aber die Mieten z.B. in Helsinki und Inari nicht vergleichen kann und auch die Krankenkasse durch Gemeindesteuern (also zu unterschiedlichen Sätzen) finanziert wird, wurden diese Leistungen im Versuch nicht berücksichtigt.
zum BeitragCerberus
[Re]: Gemach, Gemach. Herr Rath ist Jurist und wird sich aufgrund der Materie etwas mehr Zeit lassen, um sich besser zu informieren. Frau Herrmann schießt gern aus der Hüfte, ihre Sichtweisen sind eher persönlich und leider gelegentlich unscharf bis unreflektiert. Aber in unserer schnelllebigen Internet-Zeit muss halt sofort eine Stellungnahme her...
Ich selbst arbeite mich seit sechs Stunden durch den Urteilstext und bin gerade einmal bis zur Hälfte durch - bei über 130 Fußnoten und Belegstellen kein Wunder.
zum BeitragCerberus
[Re]: Sie haben Europa im Sinn... Im US-Sport funktioniert das System komplett anders. Es gibt keine "reichen" Vereine und es gibt keine "Geschäftemacherei". Spieler dürfen nicht "verkauft" werden, es können allenfalls Spieler zwischen den Mannschaften oder gegen einen "Draft-Pick" (mit dem ein Verein die Möglichkeit hat, sich die Dienste der größten jungen Talente zu sichern) getauscht werden.
Jeder Verein hat eine von der MSL vorgegebene salary cap, derzeit bei den Männern $ 4,035 Mio. Grundsätzlich kann und darf kein Verein mehr Geld für die Gehälter aufwenden - Sinn und Zweck ist es gerade, für einen "gesunden" und "fairen" Wettbewerb zu sorgen, damit es möglichst keinen Serienmeister gibt.
Es gibt eine Ausnahme, die geschaffen wurde, um die Attraktivität der Liga zu steigern: Superstars aus Europa IIbrahimovic, Schweinsteiger, Beckham...) werden tatsächlich höher bezahlt und ihr Gehalt wird nur mit $ 535.000 in die salary cap gerechnet. Hier ist die Anzahl der Spieler jedoch auf zwei pro Team beschränkt.
Die männlichen Fußballprofis können es sich kaum erlauben, zugunsten der Frauen auf Gehalt zu verzichten. Ein Drittel verdient weniger als $ 100.000 pro Jahr, der Durchschnittsverdienst beträgt $ 174.000. Hört sich nicht schlecht an, aber nach Steuern wird man in durchschnittlich neun Jahren Spielzeit auch nicht gerade reich.
Ein weiteres Problem ergibt sich bei dem Begriff der Fairness. In Amerika werden die salary caps aufgrund der Einnahmen der Clubs festgesetzt. In der MSL kenne ich die Quote nicht, aber in der NFL zum Beispiel erhalten die Spieler exakt 52% der Gesamteinnahmen als Gehälter. Die Quote ist bei Frauen und Männern in der Regel gleich und da stellt sich die Frage, ob es wirklich ein Gebot der Fairness ist, wenn die Männer 52%, die Frauen aber - um gleichzuziehen - nahezu 100% der Einnahmen erhalten sollten. Ganz abgesehen davon, dass die Frauen-Vereine dann wahrscheinlich innerhalb von zwei Jahren pleite wären.
zum BeitragCerberus
Kritik an Wählern der AfD halte ich für absolut berechtigt, die Kritik steht oder fällt jedoch mit der Glaubwürdigkeit der Kritikerin bzw. des Kritikers. Wer aus finanziellen Interesse heraus vollkommen unreflektiert die Türkei, Russland und China als "interessante" Staaten betrachtet, sollte vielleicht erst einmal seine eigene moralische DNA überprüfen. Es gibt Menschen, die sollten lieber den Mund halten.
zum BeitragCerberus
[Re]: Die Verwendung des Begriffs "Pädosexualität" hat sehr, sehr gute Gründe. Zur Verdeutlichung ein Zitat:
"Der Begriff Pädosexualität beschreibt nach sexualmedizinischer Definition eine sexuelle Verhaltensäußerung und nicht eine Form von sexueller Ausrichtung (als Bestandteil der sexuellen Präferenzstruktur). Andersherum besagt die sexuelle Ausrichtung (Pädophilie) nicht automatisch, dass ein entsprechendes Verhalten an den Tag gelegt wird. Das bedeutet zusammengefasst: Pädophilie ist nicht gleich Pädosexualität und umgekehrt."
(Ahlers Ch. J., Schaefer G. A., Beier K. M. (2005): „Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit in DSM-IV und ICD-10.“, Sexuologie 12 (3/4), S. 145)
Kurz gesagt: Ein Pädophiler wird nicht immer zum (Missbrauchs-)Täter, hingegen wird ein hoher Anteil der einschlägigen Straftaten von nicht pädophilen Tätern begangen (da sie bei Kindern weniger Widerstand erwarten).
Nicht zuletzt wird - gerade auch von Seiten der Opfer - der Begriff "Pädophilie" als unerträglicher Euphemismus betrachtet. Er bedeutet übersetzt "Liebe zum Kind" und LIEBE ist in dem Zusammenhang eine vollkommen falsche Assoziation.
zum BeitragCerberus
Erstens. Der Plan geht nur unter Umständen bei Freiberuflern oder Selbständigen auf, bei allen anderen wird die Steuer einfach vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Und die Steuerfahnder sind nicht wegen ihrer Umgänglichkeit oder ihres Humors bekannt...
Zweitens. Absicht oder (peinliches) Versehen: Die vom Autor aufgestellte Rechnung gibt bei mir das Ergebnis 2400 $ nicht her. 1,917 Mrd Dollar Rüstungsausgaben geteilt durch Weltbevölkerung (ca. 7.674 Mrd Menschen) ergibt bei mir ca. 250 Dollar. Aber bei Schweizern ist man ja kreativen Umgang mit Zahlen und Steuern historisch zu sehr gewohnt, als dass man da noch überrascht wäre...
Drittens. Darf die AfD dann auch ihren Wählern vorschlagen, all jene Kosten von der Steuer abzuziehen, die sie sch**ße finden? Kultur (linksversifft), Gleichberechtigung von Frauen (widernatürlich), Asyl- und ähnliche Leistungen (Völkermord) etc. Die müssen dann ja gar keine Steuern mehr zahlen und die FDP springt sofort ins fahrende Boot...
zum BeitragCerberus
[Re]: Grundsätzlich richtig. Aber der Staat ist nicht "manche Firmen". Im Gegensatz zu diesen muss er den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten, außerdem Subventionsrecht nach EU-Vorgaben (erinnern Sie sich an das Maut-Debakel vor dem EuGH), etc.
zum BeitragCerberus
Grundsätzlich finde ich die Idee gut. Bei der Umsetzung sehe ich jedoch Probleme bei dem Ausschluss vor allem vom Onlinehandel. Eine Subvention darf ja nur branchenweit wirken, eine Bevorzugung einzelner ist wettbewerbswidrig und somit auch rechtlich kaum durchsetzbar.
Interessant wäre auch die Frage, wer denn alles zum Onlinehandel gezählt wird. Wenn ich bei uns durch die Innenstadt streife, bietet fast jedes stationäre Geschäft gleichzeitig AUCH Kauf via Internet. Dies wurde lange Zeit als quasi Rettungsanker der Ladengeschäfte propagiert und ihnen beinahe aufgezwungen. Als Anwalt von Amazon würde ich das zur Not vor Gericht zur Disposition stellen...
zum BeitragCerberus
[Re]: Da sehe ich eigentlich gar keine Probleme. Zwar wird es nicht mit einem EC-Kartenleser funktionieren - dafür ist dieses Gerät auch gar nicht gedacht. Aber einen handelsüblichen Barcode Scanner gibt es ab 50 Euro, eine allgemeine Software könnte vom Ministerium zur Verfügung gestellt werden. Schon heute gibt es Gutscheinkarten, die - auch in Teilbeträgen - in verschiedenen Geschäften verbucht werden können. So schwierig ist das also gar nicht.
zum BeitragCerberus
Die Würde des Menschen ist eines der wesentlichsten Grundrechte, die das deutsche Recht kennt. Bei der Umsetzung kommt mir jedoch manchmal das Grausen.
Der Staat dürfe keine Vorgaben machen, wenn es um die Triage geht - ärztliche "Fachgesellschaften" jedoch schon und die sollten dann für alle verbindlich sein...
Mir wäre es lieber, ein demokratische legitimiertes, unter der Aufsicht (u.a.) der Presse stehendes Gremium (z.B. der Bundestag) würden die Rahmenbedingungen im Parlament debattieren, reglementieren und abstimmen als das eine für mich im Dunkeln operierende, gesichts- und namenlose Gruppe dies ohne öffentliche Kontrolle tut. Schließlich will der Abgeordnete bei der nächsten Bundestagswahl wiedergewählt werden, während das Gremiumsmitglied wer weiß wie zu seiner Position kommt.
zum BeitragCerberus
Entweder ist der Artikel lausig geschrieben oder die Spanier können nicht rechnen.
Die Überschrift behauptet ein Grundeinkommen für jeden, die Regierung geht jedoch von (nur) 3,5 Mrd. Euro Kosten aus. Da kann irgendwas nicht übereinstimmen.
Ein - im Artikel genanntes - Grundeinkommen in Höhe von 1100 Euro kann bei einem Budget von 3,5 Mrd. ca. 265.000 mal ausgezahlt werden. Spanien hat jedoch fast 47 Mio Einwohner.
???
zum BeitragCerberus
[Re]: "... und Kulturredakteure nur schnöde VW-Golfs?"
Nein! Kulturredakteure sind definitiv ein Citroen SM. Avantgardistisch, ausschließlich ästhetischen Werten verpflichtet und extrem verspielt, wo es zur Zweckerreichung auch einfacher ginge. Und doch - oder gerade deshalb - können sie keine Klientel zufriedenstellen, fahren sich schwerfällig, aufgrund der vielen Details sind sie mit Fehlern und Mängeln gespickt und lassen sich noch nicht einmal leicht reparieren. Eine klassische, wenn auch schöne Fehlkonstruktion.
P.s.: Wenn sich hier ein Kulturredakteur mit Sport befasst, so scheint es, als würde sich ein SM auf einen Bundeswehrübungsplatz wagen. Schon nach sechs Metern steckt er unrettbar fest und kommt ohne fremde Hilfe keinen Zentimeter mehr weiter. "Schuster, bleib bei deinen Leisten" mag zwar ein hilfreicher Tipp sein, so etwas versteht ein in ästhetischen Sphären gefangener SM jedoch nicht.
zum BeitragCerberus
[Re]: In dem Artikel steht eindeutig, dass sich der Umweltvorteil eines Elektroautos erst nach 150.000 Kilometern einstellt. Das impliziert, dass die Produktion mit einbezogen wurde. Viele Ersatzteile gibt es beim Elektroauto eigentlich nicht und die verbrauchten Batterien werden in der Regel wieder aufbereitet.
zum BeitragCerberus
[Re]: 1 Billion (deutsch) = 1000 Milliarden
Was gemeint ist, wird sich wohl jeder heimische Leser denken können. Nur ein paar Amerikaner, die von zu Hause aus die taz lesen könnten da verwirrt sein.
zum BeitragCerberus
Gestern Abend gegen acht Uhr, letzte Einkäufe vor dem Wochenende.
Vor mir eine Gruppe Jugendlicher, zwei Einkaufswagen voll gepackt mit fünf Kisten Bier, Chips und harte Alkoholika. Als der Marktleiter sich weigerte, ihnen das zu verkaufen gab es richtig Stress. So viel zu dem Thema vernünftiges Verhalten...
zum BeitragCerberus
[Re]: Da gibt es seit einigen Jahren so schöne Verkaufsautomaten direkt am Bauernhof. Dort darf - unter Auflagen - auch Rohmilch abgegeben werden.
www.agrarheute.com...ilchautomat-536344
zum BeitragCerberus
[Re]: Darum geht es meiner Ansicht nach gar nicht. Selbstverständlich ist es nicht möglich, allein aus verschwurbelten schriftlichen Eingaben zu einer medizinischen Diagnose zu gelangen. Dazu benötigt geschultes Personal oft Monate mit unzähligen Sitzungen.
zum BeitragMan kann jedoch rote Linien ziehen, z.B. querolatorisches Verhalten von wahnhaft-aggressiven unterscheiden. Würde dann im letzteren Fall ein Abgleich mit dem Waffenregister einen Treffer bringen, wäre es möglich, weitere Schritte in die Wege zu leiten, z.B. die Waffen einzuziehen.
Daher wäre es meiner Ansicht nach auch erforderlich, die Namen naher Angehöriger mit in das Waffenregister aufzunehmen. Diese haben zwar keine Berechtigung, eine Waffe zu führen, aber die Möglichkeit, sie an sich zu nehmen und zu benutzen.
Cerberus
Die im Artikel genannten Vorschläge sind so neu nicht, ihre Umsetzung scheiterte an praktischen Problemen, die sich durch den Anschlag nicht verändert haben.
Ein Schießstand liegt naturgemäß (Sicherheit und Lärmschutz) abseits urbaner Bebauung irgendwo im Nichts. Hier große Mengen an Munition zu lagern wäre eine Einladung an Terroristen, Kriminelle etc., sich dort kostengünstig einzudecken. Mehr Sicherheit als ein Stahlschrank zur Aufbewahrung ist kaum umsetzbar und ein solches Behältnis haben Profis mit der richtigen Ausrüstung in minutenschnelle geöffnet.
Die einzige Möglichkeit, beim Thema Munition für eine gewisse Sicherheit zu sorgen, läge darin, Munition nur in Kleinstmengen abzugeben und dann nur noch gegen Vorlage der abgschossenen Hülsen - wie bei eiem Pfandsystem - neue abzugeben.
Wie man hingegen psychisch kranke Waffenträger ohne Stigmatisierung erkennen soll - das klingt für mich wie die Quadratur des Kreises, ich kann mir da eine für beide Seiten annehmbare Lösung nicht einmal vorstellen, da das Problem immer auf ein entweder-oder herauslaufen wird.
zum BeitragCerberus
[Re]: Steht doch drin. Bei Amtsdelikten begangen von Polizeibeamten ist das LKA die zuständige Aufklärungsbehörde. Oder sollen die Polizisten gegen sich selbst ermitteln?
zum BeitragCerberus
[Re]: "Psychisch krank" kann sehr wohl eine Verharmlosung sein! Von daher sollte man zum jetzigen Zeitpunkt vorsichtig mit Spekulationen sein.
Der Mathematiker John F. Nash war schwerst psychisch krank, dennoch hat er geniale Theorien aufgestellt. Wissenschaftlich geht man in Deutschland von einer Anzahl schwer psychisch Kranker (severe mental illness, SMI) in Höhe von 1-2 % der Bevölkerung aus. Das wären zwischen 800 Tsd und 1,6 Mio (gerundet). Wie viele davon begehen Straftaten, wie viele werden zu Mördern? Statistisch weniger als "Gesunde". Und ja, auch ein psychisch Kranker kann eine Gesinnung haben und er kann sehr wohl gemäß seiner Gesinnung aktiv tätig werden, da diese Menschen weder dumm noch intellektuell unfähig sind (auch wenn ich das bei Rechtsextremen gerne glauben würde...).
zum BeitragCerberus
[Re]: Ich denke, das Recht wird den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Anders ist es kaum möglich, da die bisherigen Regelungen - insbesondere die zum Asyl - hier kaum passen. Es wird dann darauf hinauslaufen, Kontingente zu bilden und diese auf die verschiedenen Staaten aufzuteilen. Ob die betreffenden Personen dann einen bevorzugten Lebensraum angeben dürfen, wird sich zeigen.
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Der Begriff "Berufsverbrecher" wurde nicht von den Nationalsozialisten geprägt, sondern allenfalls umgedeutet. Er ist im wissenschaftlichen Diskurs in Fachaufsätzen bereits vor 1914 zu finden und bereits in der Weimarer Republik wurde er auch ins Gesetz aufgenommen.
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[Re]: Einfach zu beantworten: Nein.
Reist eine Person aus einem unsicheren Herkunftsland über einen Drittstaat ein, so ist sie verpflichtet, dort Asyl zu beantragen. Nur wenn der Drittstaat die Rückführung der Person verweigert oder der konkrete Durchreisestaat nicht bestimmt werden kann, kommt es zum Asylverfahren in Deutschland.
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[Re]: Diese Statistik ist mit Vorsicht zu handhaben. Im Strafverfahren prüft die Staatsanwaltschaft/das Gericht gem. § 68 Abs. 2 StPO ob eine ladungsfähige Anschrift vorhanden ist, d.h. eine Postanschrift, an der die Person tatsächlich (!) zu erreichen ist. Ist die Person in der Vergangenheit umgezogen, hat es aber versäumt, sich umzumelden, dann existiert keine ladungsfähige Anschrift und die Person ist technisch betrachtet wohnsitzlos.
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[Re]: Und wenn ich eine Demo gegen die AfD anmelde bzw. durchführe und ein Demonstrant kommt auf die Idee, Steine zu schmeißen, dann soll ich auch "genau die Strafe bekommen"? Ist schon klar...
Wissen sie, wie schwer es ist, ein Stadionverbot rechtssicher zu erreichen? Dazu benötigt es schon einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft - und die möchte gerne Namen und ladungsfähige Adresse des Täters haben.
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[Re]: Darüber rätseln augenblicklich auch viele meiner amerikanischen Freunde, denn die Aussagen von Sanders hierzu sind kryptisch.
Grundsätzlich wären die Versicherungsprämien nicht das Problem - sie sind einkommensabhängig und liegen derzeit bei rund 3% vom Lohn oder Gehalt. Bislang ist es jedoch so, dass Medicare (darauf bezieht er sich; "Medicare für alle") lediglich eine Teilversicherung ist. Bestimmte Leistungen (Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte u.a.) sind gänzlich ausgenommen, die anderen Leistunge werden nur zum Teil gezahlt (bis max. 90%, Medikamente i.d.R. 50%) bezahlt, für jeden Arzttermin wird eine Eigenpauschlae fällig etc. Um dies auszugleichen müssen die Menschen bisher (wenn sie den können...) private Zusatzvorsorge betreiben.
Nun legen einige Amerikaner die Formulierung "kostenlose Gesundheitsvorsorge" dahin gehend aus, dass jeglicher Eigenanteil wegfallen soll und alle Leistungen in die Versorgung einbezogen werden. Dies wäre jedoch - bei den niedrigen Versicherungsprämien - finanziell abenteuerlich und würde den Steuerzahler durch Subvention aus dem Staatshaushalt (die es jetzt bereits gibt) mehrere hundert Milliarden Dollar pro Jahr extra kosten.
Deshalb trauen viele in den USA dem Braten nicht und nehmen gerade diese Ankündigung nicht so wirklich ernst.
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[Re]: Insbesondere von einem Autoren, der ein Ferienhaus in Ligurien sein Eigen nennt... Aber da fährt er bestimmt mit dem Fahrrad hin.
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[Re]: Eine interessante Frage, die in dieser Form ("gemorphte" Bilder) wohl noch nicht entschieden ist.
Bislang wurde bei computergenerierten Abbildungen, die deutlich als solche zu erkennen sind, eine eher ablehnende Haltung eingenommen.
Nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist das Herstellen und/oder Verbreiten solcher Abbildungen immer strafbar.
Beim ausschließlichen Besitz hingegen wird eine Anwendung dieses Paragrafenabschnitts abgelehnt und auf § 184b Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 184b Abs. 3 verwiesen. Demnach muss ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergegeben werden.
"Tatsächlich" ist ein gemorphtes Bild definitiv nicht, aber als "wirklichkeitsnah" wird man es sicherlich bezeichnen können - zumal es hier nach der Rechtsprechung ausreicht, wenn der Besitzer auch nur subjektiv annimmt, es handle sich um ein "echtes" Bild.
Deshalb denke ich, eine Strafverfolgung wäre nicht nur denkbar, sondern überaus wahrscheinlich.
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Bei der Argumentation pro Tempolimit auf den Autobahnen sollte man sich lieber auf naheliegende, leicht nachweisbare Fakten stützen. Klima- bzw. Umweltschutz, ein geringerer Treibstoffbedarf, Vermeidung von Lärmemissionen - das alles wäre schon Grund genug, eine ernsthafte Diskussion in die Wege zu leiten.
Ob ein generelles Tempolimit das Fahren auf der Autobahn tatsächlich sicherer macht, lässt sich nicht ohne weiteres feststellen. Bei den meisten Unfällen lässt sich das Geschehen eben nicht auf eine einzelne Ursache zurückführen, zumeist kommen mehrere zusammen. Rund 28% der deutschen Autobahn ist mit einem Tempolimit belegt, trotzdem sterben hier genauso viele Menschen, wie auf den restlichen 78% (Quelle: statista 2015). Das liegt vor allem wohl daran, dass neuralgische Gefahrenpunkte schon jetzt ein Tempolimit haben, dieses jedoch gerade nicht dazu geeignet ist, die Unfallquote auf "null" zu reduzieren. Dazu müsste ein Tempolimit wohl auf utopische 50 km/h herabgesetzt werden.
Auch ein direkter Vergleich mit dem Ausland stützt die These der Unfallreduzierung nicht. Deutschland liegt bei der Anzahl der Todesopfer auf Autobahnen im hinteren Mittelfeld Europas. Spanien, Italien, Portugal, alles Länder mit Tempolimit, in denen es jedoch pro gefahrenen Milliarden km mehr Todesopfer gibt, als in Deutschland. Selbst Norwegen mit Tempo 90 km/h liegt hier noch vor Deutschland.
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Ich sehe den Gesetzentwurf insgesamt skeptisch. Wie bereits im Artikel erwähnt, dürfte schnell hunderttausende von kritischen Postings zusammenkommen, die meldepflichtig sind. Wie viele Jahre wird das BKA brauchen, um eine solche Liste abzuarbeiten. Oder werden jetzt plötzlich massenhaft neue Beamte eingestellt?
Besonders kritisch sehe ich einen möglichen Paradigmenwechsel im Rechtssystem. Viele Delikte - gerade die zum Glück bislang noch ausgenommenen Vorschriften über Beleidigung, Verleumdung und Bedrohung - sind von rechtswegen als Antragsdelikte formuliert. Es erschleicht einen das Gefühl, dass auch diese heilige Kuh zukünftig antastbar sein könnte. Das kann eigentlich niemand wollen und würde wohl mehr Chaos als Gerechtigkeit produzieren.
Ich bin gespannt, wo der Weg hin führt. Überzeugt bin ich jedoch noch lange nicht...
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[Re]: Nein, die Vorgänge nur in den Kassen zu erfassen reicht nicht aus, denn diese sind manipulierbar.
Erst letzten Monat hat das LG Oldenburg zwei Brüder verurteilt, die eine "Schummelsoftware" vertrieben haben, die deutschland- und europaweit von mehr als 3600 Gastronomiebetrieben genutzt wurde. Der Schaden soll sich auf mehrere Milliarden Euro belaufen.
Es ist teilweise beinahe unmöglich, solche Malipulationen ohne weiteres nachzuweisen - es sei denn, ein Testkäufer besitzt einen Bon, der bei einem späteren Abgleich mit den in den Kassen gespeicherten Umsätzen nicht auftaucht. Dann ist die Manipulation evident und das Kassensystem kann von Spezialisten im LKA untersucht werden.
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Ein solches Gesetz ist überfällig. Schon allein um für Rechtssicherheit zu sorgen.
Warum das wurde mir vor einiger Zeit in meinem Lieblings-Supermarkt bewusst. Dieser ist sehr engagiert, am Eingang gibt es eine Klingeltaste, die z.B. von Rollstuhlbenutzern genutzt werden kann. Ein Mitarbeiter begleitet diese dann beim Einkauf, damit dieser auch das Lieblingsmüsli aus dem oberen Regal oder Ware aus der Tiefkühltruhe kaufen kann, die für ihn sonst unerreichbar wäre. Auch wird regelmäßig im Obst- und Gemüsebereich auf überflüssige Verpackung verzichtet. Und genau das war das Problem, als ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes (?) auf einen Assistenzhund getroffen ist. In bester Beamtenmanier erklärte dieser, dass Assistenzhunden nur unter der Bedingung Einlass gewährt werden dürfe, wenn sichergestellt sei, das dieser nicht direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen könne. Dies sei wegen fehlender Verpackung des Obstes nicht gewährleistet, weshalb er ein Bußgeldbescheid in die Wege geleitet hat. Zwar wurde dieser später von der Stadt zurückgezogen, aber es verdeutlicht, dass keine Seite genau weiß, wie sie sich genau zu verhalten hat, zumal die Vorschriften des BMEL wohl relativ uneindeutig zu sein scheinen. Deshalb sollte hier schnell für Klarheit gesorgt werden.
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[Re]: Die (teilweise) durchaus berechtigte Kritik an den sächsischen Gerichten ("auf dem rechten Auge blind") hinsichtlich einiger Urteile geht meiner Ansicht nach im Arbeitsgerichtsverfahren ins Leere. Hier sind ganz andere Voraussetzungen zu prüfen und dies aus einer (gewollt) arbeitnehmerfreundlichen Sicht. Und dazu gehört nun einmal gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die außerbetrieblichen, politischen Ansichten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht für eine Kündigung herangezogen werden können. Und einen sichtbaren Schaden für den Verein (z.B. Kündigung von Werbe- oder Sponsoringverträgen), der eine Kündigung hätte rechtfertigen können, konnte der Chemnitzer FC nicht nachweisen.
Und wenn Herr Siemon meint, er hätte mit Frahn "ausführlich" gesprochen - jeder Arbeitgeber muss wissen, dass ein Gespräch - in der Regel in Form Abmahnung - dokumentiert werden muss. Ist dies nicht geschehen, kann das Gericht dies gar nicht in das Verfahren aufnehmen, da sonst immer Aussage gegen Aussage stehen würde.
Das sich das Gericht trotz allem durchaus Gedanken gemacht hat, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass es explizit auf den extrem freundlichen Umgang des Vereins mit Hooligans und Rechtsextremen in der näheren Vergangenheit aufmerksam gemacht hat. Eine echte Breitseite gegen den Verein, die sich auch Herr Siemon ans Revers heften muss.
Liest man den Artikel und das Urteil parallel, beschleicht einen das Gefühl, Herr Siemon hätte mit dem Interview nur noch PR-Arbeit geleistet, ohne das Problem wirklich an der Wurzel zu packen.
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Ich denke, der Status quo sollte beibehalten werden. Solange - wie bisher - keine übermäßigen Kontrollen seitens der Behörde stattfinden, bleibt immerhin die Möglichkeit, die Parzelle als Wohnung zu nutzen und die Gemeinde kann sagen, sie hätte von keinem Gesetzesverstoß gewusst.
Würde eine Wohnbebauung an dieser Stelle legalisiert, so hat dies keine Auswirkung auf bestehende Gesetze, jedes Gebäude müsste gesetzlichen Mindeststandarts genügen. D.h. jede als Wohnung genutzte Bebauung im Schrebergarten müsste den Anforderungen an den Wohnungsbau erfüllen, da wäre: Ein ausreichendes Fundament, Mindesstärke der Wände inklusive Dämmung, Regeln hinsichtlich Stromanschlüsse, Heizung, sanitäre Anlagen, Küche sind einzuhalten, Gemeindesatzung hinsichtlich Feuerschutz und Entwässerung ist zu beachten etc. Da wird ein Häuschen im Grünen schnell zu einer echten Investition. Abweichungen wird und kann die Gemeinde nicht dulden, da hier der Gleichheitsgrundsatz greifen würde. Und wenn dann doch mal ein Feuer ausbricht und die Bewohner kommen wegen mangelhaftem Brandschutz nicht schnell genug raus, dann hätte die Gemeinde den schwarzen Peter an der Hand...
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[Re]: Nun ja, grundsätzlich ist eine Tatortbegehung mit dem Verdächtigen vielleicht nicht Standard, jedoch weltweit durchaus gängige Praxis. Manchmal geht es gar nicht anders, da der Beschuldigte in seiner - oft Wochen oder gar Monate nach der Tat stattfindenden - Befragung aus der Erinnerung heraus Angaben macht. An bestimmte Einzelheiten, gerade auch Wegstrecken, Entfernungen etc., erinnert man sich vor Ort genauer, Einzelheiten (die dem Beschuldigten vielleicht gar nicht als wesentlich in Erinnerung geblieben sind) kommen erst dann zur Sprache und Schutzbehauptungen können anhand der nachgestellten Tatortsituation oftmals entkräftet werden.
Es ist also durchaus ein normaler Vorgang. Jedoch ist mir aus dem Gedächtnis heraus kein einziger Fall in Europa bekannt, wo bei einer Tatortbegehung ein Fluchtversuch unternommen wurde - da wimmelt es von Polizeibeamten, als würde ein Castor durch das Gebiet fahren.
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Nachdem Polizisten und Juristen es vor gemacht hatten, waren die Künstler die Gruppe, die mit als erstes ins NS-Boot gesprungen ist (noch vor den Medizinern, Ingenieuren und dem Militär). Vielleicht erwartet das ZPS einen endgültigen Sieg der AfD, dann könnte man es zumindest mit politischer Kontinuität erklären... *Ironie aus*
Pure Lust an der Provokation rechtfertigt nicht jeden Mist, auch in ein Kunstwerk eingebunden stinkt er. Die Überreste ermordeter Menschen auf solche Art zu missbrauchen, ist mehr als schäbig. Sie stellen sich damit selbst auf eine Stufe mit den Volksverhetzern - ich hoffe, sie werden ähnliche Konsequenzen zu tragen haben.
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Wenn das japanische Prinzip des wabi-sabi auf das Bauhaus trifft, kann eigentlich nur etwas Schönes dabei herauskommen. Beide Stile ergänzen sich in Teilen, scheinen in ihrer inneren Gedankenwelt gleiche Ahnen zu haben, um dann in ihrer praktischen Ausführung doch zu anderen Ergebnissen zu kommen - zumindest scheinbar. Beide hängen nicht am äußerlichen Schein, sie reduzieren vielmehr den äußerlichen Glanz, jedoch unter strikter Beibehaltung der Poesie, des ästhetischen Werts einer Sache. Dies ergibt eine ganz eigene Art von Schönheit, die uns in Deutschland heute etwas fremd geworden scheint.
Sehr schön (als langjähriger Freund oder sogar "Fan" vielerlei japanischer Kunst und Kultur) finde ich es auch, dass die Verfasserin der porträtierten Person die Ehre erweist, sie in der japanischen Höflichkeitsform (Nachname + Vorname) zu beschreiben. Für den Fauxpas, sie am Ende des Artikels beim Vornamen zu nennen, empfehle ich jedoch den "Fettnäpfchenführer Japan: Die Axt im Chrysathemenwald" von Kerstin Fels. In Japan muss man beinahe schon in die Familie einheiraten, um jemals den Vornamen einer (erwachsenen) Person benutzen zu dürfen...
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[Re]: Das man das Vertriebsmodell einer regierungskritischen Zeitung einfach als nicht schlüssig einzustuft, halte ich in der Praxis für schwierig. Es sind durchaus objektive und somit überprüfbare Kriterien, die hier Anwendung finden. Und diese werden regelmäßig von Wirtschaftsberatern erhoben und ausgewertet. Man muss PwC oder KPMG nicht mögen, aber eine direkte Nähe zur Politik kann man ihnen nicht nachweisen.
Ein Verbot der technischen Infrastruktur (und somit quasi automatisch der Berichterstattung) hinsichtlich der sozialen Netzwerke ist weder möglich, noch erforderlich oder ratsam. Hier einzugreifen wäre ein klarer Fall von Zensur. Auch der taz könnte man gelegentlich einen gewissen Hang zur Einseitigkeit und Blasenbildung vorwerfen. Wo also will man da objektiv eine Grenze setzen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, dass aus einem guten Willen letztlich ein stringenter Apparat wird, der nach dem System des durch steten Tropfens ausgehölten Steins chinesische oder russische Presselandschaften übrig lässt?
Da ist mir die heutige Situation schon lieber, auch wenn sie alles andere als gut ist.
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[Re]: Von 137 Staaten, darunter allen der EU.
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Kolumnen sind immer so eine Sache... Da werden offensichtliche Falschaussagen gerne als "freie Meinungsäußerung" kaschiert. Als Journalist sollte man vorsichtig sein, als Wissenschaftshistoriker sollte Herr Nabert besser zu recherchieren wissen.
Tibet ist - im Gegensatz zu den Palästinensergebieten - völkerrechtlich nicht als eigenständiger Staat anerkannt.
www.bundestag.de/r...37-08-pdf-data.pdf
Von daher verbietet sich eine Kennzeichnung der aus Tibet stammenden Waren sowohl rein technisch, wie auch völkerrechtlich. Man muss diese Ansicht nicht teilen, sie ist jedoch ein Fakt.
Welche Waren der Krim sollen denn gekennzeichnet werden? Ihre Einfuhr ist gemäß Art. 2 der (EU-)Verordnung 692/2014 schlichtweg verboten. Alles, was als "Krimsekt" oder ähnliches gehandelt wird, kommt aus der Ukraine, nicht von der Krim. Auch daher macht eine Kennzeichnung keinen Sinn.
Man muss die Ansicht des EuGH nicht teilen. Man kann sie als einseitig und von einer gewissen Arroganz getragen beurteilen. Das Verhalten der Autonomiebehörden ist für den Konflikt mindestens ebenso ursächlich, wie Fehlentscheidungen der israelischen Politik.
Aber Kritik sollte immer von einer faktischen Basis getragen werden, sonst ist sie nicht konstruktiv und macht sich angreifbar.
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Der Kommentar mag inhaltlich zutreffen. Ich frage mich jedoch - cum grano salis - ob ein derartiges Temperament genau an dieser Stelle, in dieser Zeitung, noch als angemessen zu betrachten ist. Wer so kritisiert, sollte es besser machen. Wer aber statt dessen seit Anbeginn ohne Tarifvertrag durch die journalistische See schippert und - ich zitiere eine Selbstaussage der taz vom Januar 2019 - die Zeilenvergütung der "Freien" teilweise seit 1991 nicht angehoben hat, sollte vielleicht etwas vorsichtiger mit seiner Kritik auftreten. Sie könnte zur zynisch wirken.
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[Re]: Zu 1)
Für jeden StA gelten die §§ 146 ff. GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). § 146 lautet: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Im § 147 sind die jeweiligen dienstvorgesetzten Stellen aufgeführt. Demnach kann der Dienstvorgesetzte einem StA jederzeit Anweisungen erteilen (die dieser zwingend auszuführen hat), oder ihn vom Fall abberufen.
Einzelheiten hier:
www.zjs-online.com...kel/2015_6_952.pdf
Zu 2) Die Frage kann nicht wirklich beantwortet werden, da es hier darauf ankommt, aus welchem Grund das Klageerzwingungsverfahren abgelehnt wurde. Es gibt hohe formale Anforderungen; ist das Verfahren aufgrund dessen negativ beschieden, so kann ein formaler Fehler "geheilt" werden und eine erneute Klageerzwingung wäre möglich. Wurde es aus inhaltlichen Gründen (z.B. weil die im Antrag behaupteten Tatsachen nicht ausreichend (beweiskräftig) belegt werden konnten) abgelehnt, ist das Verfahren beendet. Dann gibt es grundsätzlich kaum noch Möglichkeiten, den Fall weiter zu verfolgen. Der Europäische Gerichtshof fühlt sich in diesen Fällen regelmäßig nicht für zuständig, da er keine Super-Instanz für Prozessrecht sein will. Ähnlich dem BVerfG müsste hier ein Grundrechtsverstoß evident, d.h. offensichtlich sein. Es klingt seltsam und hart, aber selbst ein Mord ist nicht automatisch eine Grundrechtsverletzung. Hier dürfte die Beweisführung also extrem schwierig sein.
zum BeitragEin anderer Staat (Weltrechtsprinzip) kommt als Kläger nicht in Frage, da das Völkerstrafgesetz keine Taten gegen Einzelpersonen sanktioniert. Theoretisch könnte Sierra Leone ein Verfahren anstrengen, da es sich um einen ihrer Staatsbürger handelt. Aber das ist praktisch schwierig (wie soll ein Gerichtshof dort verhandeln, wenn alle Beweismittel in Deutschland sind) und geschieht allenfalls, wenn ansonsten gar kein Verfahren stattfindet. Ein "Freispruch" wird international regelmäßig akzeptiert.
Cerberus
[Re]: China als ungefährlich zu bezeichnen, halte ich bestenfalls für leichtfertig. Chinesischem Recht zur Folge haben die Sicherheitsbehörden jederzeit Zugriff auf alle von Firmen gesammelten Daten - egal ob im In- oder Ausland erhoben. Jede Firma ist weiterhin verpflichtet, auf Weisung der entsprechenden Stellen Trojaner oder andere Schadsoftware einzubauen, wenn die nationale Sicherheit dies gebietet. Wirtschaftsspionage gehört ebenso zum Bereich der nationalen Sicherheit wie die Überwachung staatsfeindlicher Elemente. Mir tun die Chinesen leid, die es geschafft haben, in Deutschland Asyl zu erhalten. Ihnen kann man nur dringend raten, in ein Land weiter zu reisen, welches nicht derart leichtfertig mit seiner eigenen Sicherheit umgeht. Sonst wird sicherlich jede Kommunikation mit Angehörigen, Freunden oder Regimekritikern schnell auf den Schreibtischen in Peking landen...
zum BeitragCerberus
Ich wäre vorsichtig, aufgrund dieses Urteils Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu ziehen. Dazu hat sich das Gericht nicht explizit geäußert. Im vorliegenden Fall ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass zwischen Ankündigung der Modernisierung (2018) und geplanter Ausführung (2020) eine zu lange Zeitspanne liege. Die Mieterhöhung dürfte also erst zeitnah kurz vor Beginn der Arbeiten oder später angekündigt werden - und dann nach neuem Recht. Sicherlich ein Vorteil für die Mieter, aber noch kein wirkliches Urteil zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse.
zum BeitragCerberus
Als Herr Böhmermann seine Erdoğan-Tirade mit kaum harmloserem Vokabular losgelassen hatte und ein deutsches Gericht es wagte, diese auf strafrechtlich relevante Verfehlungen hin nur zu überprüfen, hat gerade auch die taz solch schändliche Zensur als Vorboten vom Untergang des Abenslandes betrachtet. Jetzt eine durchaus als akrobatisch zu bezeichende Wende. Oder passt der taz in diesem Fall das Opfer nicht?
Und jetzt komme mir niemand damit, Böhmermanns Schmähgedicht sei doch als Satire einzustufen. Es gibt Ausdrücke in jeder Sprache, die sind nur dazu gedacht zu verletzen und zu vernichten. Sich dabei auf den vermeintlich unantastbaren Schutz der Satire zu berufen ist eher als Akt der Feigheit, denn der Rechtfertigung zu betrachten. Wie hat Tucholsky schon passen festgestellt: "Satire ist eine durchaus positive Sache. Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier..." Leider wird von diesem Text immer nur die verkürzende Überschrift zitiert.
zum BeitragCerberus
[Re]: Sollte das jetzt Ironie sein?
Die größten Anteilseigner der Energieversorger sind entweder Kommunen oder der Staat. Vattenfall gehört zu 100% dem schwedischen Staat, größter Einzelaktionär bei RWE ist die Stadt Dortmund, gefolgt von anderen Kommunen. Die EWE gehört zu 74% verschiedenen niedersächsischen Gemeinden. Allein bei E.ON haben Staat und Gemeinden ihre Anteile weitgehend verkauft.
zum BeitragCerberus
Im Verhältnis zu ca. 2,8 Milliarden Coffe-to-go-Bechern deutschlandweit pro Jahr lässt sich damit die (Um-)Welt nicht retten...
zum BeitragCerberus
Für jedes Geschehen unter dem Himmel gibt es eine bestimmte Zeit.
Es gibt genügend Gründe, SUV und den Autoverkehr in den Städten auf den Prüfstand zu stellen, aus Sicherheitsgründen, aus Klimaschutz, unter verkehrspolitischen Gesichtspunkten. Den Straßenverkehr neu auszurichten und mindestens Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer herzustellen ist mehr als nur ein legitimes politisches Ziel, es ist eine Notwendigkeit.
Eine Gedenkveranstaltung für die Todesopfer eines tragischen Geschehens, bei dem Hintergründe und Ursachen noch gänzlich ungeklärt sind dafür zu benutzen, halte ich nicht nur für pietätlos. Es ist eine Beleidigung der Opferangehörigen und drängt Vergleiche mit dem unsäglichen Vorgehen der AfD auf, Ausländerhetze an bestimmte Geschehnisse zu knüpfen. Von der Umwelthilfe, die ein politisches Florett nicht kennt, sondern immer den Presslufthammer benutzt, erwarte ich nichts anderes. Aber ein Grüner von Dassel, der rhetorisch auf Gaulands Spuren wandelt schmerzt.
Es gibt für alles eine Zeit, anscheinend auch für den Niedergang einer humanistischen und an Fakten orientierten Politikkultur in Deutschland. Und anscheinend fühlen sich nicht nur AfD und Konsorten berufen, diese Zeit voranzutreiben...
Als Bürger dieses Landes schäme ich mich heute und hoffe, dass es ein einmaliger Ausraster bleibt.
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[Re]: Man kann über Alphabet denken, wie man will. Aber Verstaatlichung ist ein (ziemlich dummer) Witz.
In vielen Ländern sind die entsprechenden Seiten eh verboten und gesperrt. In anderen Ländern stellen sie die einzig freie Alternative zu Staatsmedien represiver Systeme dar. Und wenn ich mir in Deutschland den staatlichen Medienapparat mit verkrusteten Strukturen, Gehälterwahnsinn und politischer Einflussnahme anschaue, dann ist mir der derzeitige Zustand lieber.
Man muss Alphabet nicht unterstützen, man kann die einzelnen Angebote meiden - es gibt für alles Alternativen. Aber Verstaatlichung hat bislang noch nie Verbesserungen gebracht.
zum BeitragCerberus
"Nix mehr los auf der Tribüne"? Bin ich froh darüber! Lieber Herr Krauss, wir sind ein ähnlicher Jahrgang und ich habe sie noch erlebt, die Borussenfront und die Hamburger Löwen, die Angst meiner Eltern, wenn ich Samstags zum Auswärtsspiel gefahren bin. Und ja, obwohl ich nie Hool oder Ultra war habe (auch) ich schon Prügel bezogen. Bin ich froh, dass auf der Tribüne nix mehr los ist!
zum BeitragBrauchen wir im Stadion wirklich Leute wie Alejandro Bedoya, auch, wenn sie zum Beispiel Giorgos Katidis heißen? Es muss Ihnen ja in der Seele weh getan haben, dass ein junger, mutig zu seiner Meinung stehender Spieler nach Zeigen des Hitlergrußes vom griechischen Verband lebenslang gesperrt worden ist. Brauchen wir solche Spieler wirklich auch, wenn sie als (z.B.) iranische Staatsangehörige antiisraelische Botschaften herausbrüllen oder ihren Torjubel mit einem Hamas-Propagandaspruch auf dem Unterhemd zelebrieren? Würde sich nicht eher bald die Frage (nicht nur in den Vereinen) stellen, welche Meinungen Öffentlichkeit vertragen und welche nicht? Ich möchte das nicht in der aufgeheizten Atmosphäre eines Stadions entschieden wissen, Politik ist eine Sache, Sport eine andere. Mir gefällt es, wenn bei der WM die Sportler der USA gegen den Iran Fußball spielen. Das Spielen mit den Muskeln kann man besser anderen überlassen. Und das Moralisieren auch.
Cerberus
Richtig heißt es PricewaterhouseCoopers, abgekürzt PwC.
zum BeitragCerberus
[Re]: Auszug aus einem Merkblatt der Bundesregierung:
Ich will in der Armee eines anderen Landes Wehrdienst leisten, was muss ich beachten?
Deutsche, die freiwillig ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes (§ 28 Staatsangehörigkeitsgesetz). Die Zustimmung gilt als erteilt zugunsten der Deutschen, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
- Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
- Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung* (Bundesanzeiger Nr. 98 vom 5. Juli 2011 S. 2379) besitzen und in einem dieser Staaten Wehrdienst leisten. Auskünfte in Einzelfällen geben die Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate, die Kreiswehrersatzämter oder das Bundesamt für Wehrverwaltung.
* Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika
Das Ableisten der Wehrpflicht in der Türkei ist somit möglich ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.
zum BeitragCerberus
[Re]: Schon mal was von Alibaba gehört?
zum BeitragCerberus
Insgesamt ein guter Artikel, der sich wohltuend von der Masse der bisher verbreiteten Presseerzeugnisse abhebt und einen tieferen Einblick gestattet.
Jedoch - cum grano salis - missfällt mir ein wenig das vom Autor hinten angestellte Fazit. Stellt er im Artikel noch fest, dass sowohl gewisse linke wie rechte Kreise, die das "System" für den Tod des Mädchens verantwortlich machen Teil des Problems sind, kann er es doch nicht lassen, sich am Ende mehr oder weniger selbst dieser Auffassung anzuschließen. Doch das vom Autor konstatierte "Behördenversagen" kann ich in diesem Fall nicht erkennen.
Natürlich hätten die Behörden, Polizei wie Ausländerbehörde - theoretisch - schneller, härter und somit effektiver handeln können. Sie hätten beim ersten Anzeichen vom Vorliegen einer Straftat des Angeklagten Untersuchungshaft verhängen können, die Zeugen bzw. Mitbewohner in unzähligen Verhören bearbeiten können, um einen Haftgrund zu konstruieren und so weiter...
zum BeitragDas sie das nicht getan haben, ist - ausnahmsweise - nicht als Behördenversagen zu bewerten. Wenn im Straßenverkehr jährlich rund 3000 Menschen ums Leben kommen, wäre es effektiv, das Auto an sich zu verbieten. Das dies nicht geschieht, ist demokratischer Konsens, die Menschen nehmen Verluste an Menschenleben in Kauf, um mobil zu sein. Niemand käme auf die Idee, bei Verkehrstoten von Behördenversagen zu sprechen. Im vorliegenden Fall ist es ähnlich. Die Menschen sind - glücklicherweise - nicht bereit, die Errungenschaften der modernen, rechtsstaatlichen Justiz wegen eines Einzelfalles über Bord zu werfen. Die Behörden haben in jedem angezeigten Fall im Rahmen ihrer Kompetenzen ermittelt. Das es nicht zu einer frühzeitigen Festnahme gereicht hat, ist den gewollten Beschränkungen staatlicher Gewalt geschuldet, von Versagen zu sprechen, geht meiner Ansicht nach zu weit.
Cerberus
[Re]: ... und was wird erst geschehen, wenn eine der Spielerinnen es ins Nationalaufgebot schaffen sollte und gegen Nordkorea, China, Iran, Russland, USA, (...) antreten muss...?
zum BeitragCerberus
Ich trau dem Herrn Erb nicht über den Weg. Wenn er tatsächlich Verbote fordert, so ist dies im demokratischen Diskurs mit einer Partei nicht zu machen - sie würde schlichtweg nicht von genügend Menschen gewählt, um ihre Verbote durchzusetzen. Es würde somit eine Einheitspartei erfordern, um dies Prinzip erfolgreich durchzuführen.
So lange dies nicht der Fall ist, wird sich die Verbotspartei immer darauf beschränken, marginalisierbare Gruppen mit Auflagen zu belasten. Die Mehrheitsgesellschaft wird als Stimmenbringer weitgehend verschont. Natürlich kann man sich an SUV's festbeißen und man wird einen spürbaren Erfolg aufweisen können. Aber es ist nicht genug, um die Klimaziele zu erreichen. Wenn man per Gesetz die Wohnfläche einer vierköpfigen Familie auf weniger als 50 qm begrenzt, könnte man deutlich mehr CO2 einsparen, da weniger geheizt wird. Alleinstehende Senioren in ihren 150qm Bungalows zu enteignen würde gleichzeitig das Wohnungsproblem verringern. Würden sie auch soweit gehen? Danach könnte man sich den Suchtmitteln widmen, die einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen. Alles für eine gute Sache und staatliches Handeln natürlich nur als Eckpfeiler einer (neuen) moralischen Ordnung. China macht es gerade mit seinem Sozialkredit-System vor. Ob dies jedoch ein leuchtendes Beispiel darstellt, bezweifle ich. Was nicht heißen soll, dass ich Verbote grundsätzlich ablehne. Das FCKW-Beispiel ist gut, da es ein Erfolgsmodell beschreibt. Ansonsten setze ich jedoch mehr auf Konsens, auch wenn man damit nicht alle technisch machbaren und wünschenswerten Ziele erreicht. Freiheit ist zu wertvoll, um sie dem Fortschritt zu opfern.
zum BeitragCerberus
[Re]: In Brasilien gibt es hinsichtlich der Namen zwei Probleme. Zum einen existieren nur sehr wenige Nachnamen, so dass es immer zur Gefahr einer Verwechslung kommt. Weiterhin haben die Brasilianer wahre Namensungetüme entwickelt. Da wird dann aus Edson Arantes do Nascimento halt Pelé und Ricardo Izecson dos Santos Leite nennt sich (ganz offiziell) Kaká. Oder bestehen Sie bei Heino auch darauf, von Heinz Georg Kramm zu sprechen?
zum BeitragCerberus
Das Problem der Grünen, Anspruch und Wirklichkeit miteinander zu vereinbaren ist so alt, wie die Partei selbst. In der Opposition werden radikale Ideen als Lösung verkauft, sobald sie jedoch Regierungsverantwortung übernehmen wird eine Politik betrieben, die merklich konservative Merkmale aufweist. Die Schuld haben dann immer die Koalitionspartner und wenn das nicht geht, wird halt auf die eigenen Leute (Palmer, Kretschmann etc.) medienwirksam eingeprügelt. Echte Glaubwürdigkeit geht anders...
zum BeitragCerberus
[Re]: @ Arno Birner
Hundert Staaten, hundert Rechtssysteme können nicht irren! Ihr Vorwurf, "in viel zu vielen Fällen" wäre das Konstrukt geeignet, einen Täter straflos zu lassen trifft nicht zu. Es handelt sich um Ausnahmen, die kaum im Promillebereich liegen. Wenn Straftäter ohne Strafe davonkommen, dann in der Praxis eher, weil sie von den Verfährungsfristen profitieren.
Der rechtstheoretische Zweck der Vorschrift ist jedoch nicht zu verachten. Er soll die Anklagebehörde schlichtweg zu fristgerechter und ordnungsgemäßer Arbeit verpflichten und eine mögliche Anklagedisposition vermeiden.
zum BeitragUm das zu verdeutlichen ein Beispiel aus Japan, wo dies Recht eingeschränkt gilt. Bei einer Anklage wegen schweren Betruges, der von Seiten der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht ausreichend belegbar war, benötigte die StA ein Geständnis. Um dies zu erreichen wurde insgesamt sechs (!) mal Anklage erhoben, ohne eine Verurteilung zu erreichen. Vor jedem Prozess hat die StA Untersuchungshaft beantragt, was dazu führte, dass der Angeklagte insgesamt mehr als fünf Jahre (U-)Haft erlitten hat, ohne das es je zu einer Verurteilung gekommen ist.
Solche Auswüchse des Strafrechts (die zur NS-Zeit sehr häufig vorgekommen sind) zu verhindern, ist ein wesentlicher Grund für ne bis in idem.
Cerberus
Die Europawahl als "Schicksalswahl"? Eine vermessene Übertreibung!
Bei einem demokratischen Akt wie dem Brexit-Referendum kann man von einer Schicksalswahl sprechen. Hier gibt es für den Wähler nicht die Möglichkeit, nach vier oder fünf Jahren turnusgemäß die Entscheidung zu revidieren. Bei den Europawahlen - wie bei vielen anderen Wahlen auch - wurde die Macht schon so häufig neu- und umverteilt; was für seltsame Koalitionen, sonderbare und auch bösartige Parteien und Politiker früher mal gewählt worden sind... Sie sind vergessen und alles Neue macht der Mai. Egal ob 2014, 2019, 2024. Es sind alles nur Episoden.
zum BeitragCerberus
Wenn man durch Bremerhaven fährt und all die tollen neuen Sachen anschaut, Havenwelten, Auswanderermuseum, Hochschule, dann kann man den Frust der Alteingesessenen durchaus nachvollziehen. Das Geld wird für akademsiche Projekte ausgegeben, die wiederum akademisch ausgebildeten Arbeitskräften Lohn und Brot verschaffen. Seien es Studenten in den unzähligen 450-Euro-Jobs oder der überwiegende Teil der Festangestellten.
Für die Menschen aus Grünhöfe, Bant und den anderen "sozialen Brennpunkten" ist nicht viel herum gekommen. Außer, dass jetzt kein Geld mehr da ist, um Arbeiter-Jobs zu schaffen. Aber das war glaube ich auch nie geplant. Das Wahlergebnis kann man da gut mit Otto Reutter kommentieren: "Ick wundere mir über jarnischt mehr..."
zum BeitragCerberus
[Re]: Ups, da ist eben etwas schief gelaufen..., von daher noch einmal komplett.
Die Rechtsprechung ist hier gar nicht so eindeutig. Grundsätzlich mag eine Parteizugehörigkeit irrelevant sein, da sie regelmäßig keine Auswirkung auf die Arbeitsleistung hat. Gerade im Lehrerberuf hat das BAG jedoch höhere Anforderungen an den Dienstherren angelegt. Sofern der Lehrer z.B. an einer Berufsschule mit älteren Schülern zu tun hat, KANN (nicht muss) hier eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit durchaus angenommen werden. Mir sind zwei Fälle bekannt, in denen das BAG eine Kündigung von AfD-Mitgliedern durchgewunken hat.
Fraglich ist in diesem Fall, ob die generelle Regelung, nach der eben gerade keine Einzelfallprüfung vorgenommen werden soll, den Gerichten nicht zu weit geht.
zum BeitragCerberus
[Re]: So eindeutig ist die Rechtsprechung im Arbeitsrecht nicht.
zum BeitragG
Cerberus
"Schwarze lesbische Frau an der Macht" und schon wird automatisch alles besser?!?
Bevor hier zu viele Vorschusslorbeeren verteilt werden, muss die Frau erst einmal liefern. Betrachtet man ihre Biografie, können diesbezüglich durchaus einige Zweifel aufkommen.
Die im Artikel harmlos als "Gemeinschaftskanzlei" bezeichnete Unternehmung nennt sich Mayer Brown, ist eine international tätige Großkanzlei und mehrfach Gegenstand von Klagen wegen Betruges, Anstiftung zur Steuerhinterziehung, Verschwörung und Urkundenfälschung gewesen. Sie war dort Partnerin.
Das (ausgerechnet ihr) der Posten zur Überwachung der Polizei wegen vielfacher rassistischer Übergriffe übertragen wurde, war damals nicht unumstritten. Schließlich war sie zuvor mehrfach als Strafverteidigerin angeklagter weißer Polizisten aufgetreten. Ob damit der Bock zum Gärtner gemacht wurde, lasse ich dahin gestellt - verbessert hat sich die Situation der Afroamerikaner durch die Einführung dieses Posten definitiv nicht. Die ganze Aktion wird von der Bürgerrechtsbewegung als Fehlschlag interpretiert.
Also erst einmal abwarten. Die Presse sollte ihr etwas Zeit geben und sie dann nach ihren Taten bewerten, statt jetzt schon auf Wolken zu schweben.
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Eine weitere Problematik könnte bei einem erfolgreichen Volksbegehren noch hinzu kommen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, mit Steuermitteln oder Krediten einigen wenigen Mietern zu helfen und den Rest - zumindest mittelbar durch Schuldentilgung aus Steuereinnahmen - zu belasten. Wenn, dann ist es staatliche Aufgabe, sozialen Wohnungsraum zu schaffen. Sollten die Wohnungen also erfolgreich enteignet werden, so müsste Berlin diese sofort in Sozialwohnungen umwidmen und alle Mieter, die die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, aus dem Mietvertrag klagen. Dies wäre rechtlich möglich, vor allen, da es meines Wissens nach in Berlin keine Fehlbelegungsabgabe mehr gibt. Ob das dann noch den Zielen der Entwignungsbefürworter entspricht, lasse ich mal dahingestellt.
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[Re]: Sie habven die - zugegeben nicht sonderlich detaillierten - Informationen des Artikels falsch interpretiert. Grundsätzlich kann und darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, welche Meinung er zu vertreten hat. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt auch hier. Das Bundesarbeitsgericht ordnet Aussagen in sozialen Netzwerken als rein private Äußerungen, die unabhängig von der Erfüllung der Arbeitspflicht erfolgen und von daher nicht unter die Treuepflicht fallen, solange sie nicht einen Straftatbestand erfüllen (was sogar noch strittig ist). Bevor RWE eine Abmahnung ausprechen dürfte, müsste demnach der Onlinepost von einem Strafgericht sanktioniert worden sein. Ansonsten wäre das Recht zur freien Meinungsäußerung wohl auch kaum das Papier wert, schließlich hat fast jeder Bürger einen Arbeitgeber...
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[Re]: In diesem Zusammenhang kann man Argumente in beide Richtungen finden. Bei Punkt 1 besteht natürlich eine latente Gefahr, Technik zur Gewinnmaximierung zu nutzen. Auf der anderen Seite ist das Potential an Pflegekräften begrenzt. Unter Fachleuten besteht derzeit weitgehend Einigkeit, dass in 20 Jahren selbst bei Vollbeschäftigung nicht ansatzweise ausreichend Pflegepersonal vorhanden sein wird, die alternde (sowie häufiger und länger pflegebedürftige) Bevölkerung zu versorgen. Die Alternative wäre dann, (noch) weniger Zeit für den einzelnen Pflegefall aufzuwenden.
Bei Punkt 2 bin ich immer wieder verwundert, dass vor allem jüngere Menschen in der Technik ausschließlich ein Feindbild sehen. Meine Erfahrung zeigt, dass es eine nicht unbedeutende Anzahl pflegebedürftiger Menschen gibt, die sich gerade das wünschen. Besonders in der ambulanten Pflege, bedingt durch Schichtplanung und Fluktuation, sieht sich der Pflegebedürftige häufig wechselnden Pflegekräften gegenüber, denen er zu vom Pflegedienst vorgegebenen Zeiten seine intimsten Körperstellen anvertrauen muss. Rein technische Hilfsmittel, die dem Pflegebedürftigen z.B. beim Aufstehen oder Toilettengang unterstützen könnten (noch Zukunftsmusik, aber bereits auf dem Planungstisch), würden ihm Autonomie belassen und eine Privatsphäre, die für uns Nichtbetroffene selbstverständlich erscheint. Nicht jeder findet es sozial bereichernd, sich den Hinter abwischen zu lassen.
Jede Medaille hat ihre zwei Seiten. Es wird darauf ankommen, einen Mittelweg zu finden, der sowohl ethischen als auch praktischen Anforderungen genügt.
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[Re]: Nun ja... Gäbe auch eine Menge Gegenbeispiele. Harvey Weinstein war gut im Geschäft, Kevin Spacey nicht weit unter seinem Zenit, das Auftragsbuch von Terry Richardson war auch noch recht voll.
Bei Kelly könnte ich mir auch vorstellen, dass er sich für (sicherlich folgende) Zivilrechtsklagen in Position bringt. Wer nichts hat, der wird in den USA nicht verklagt, da dort - selbst bei erfolgreicher Klage - beide Seiten ihre eigenen Auslagen, Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen haben. Wer da seinen Titel nicht eintreiben kann, bleibt auf den Kosten sitzen.
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Seit wann wird oder wurde die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt mit NSU abgekürzt?
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[Re]: Ist das wirklich so schlecht, wie die Autorin suggerieren will? Es gibt ja durchaus Gegenbeispiele: Dr. Roland Freisler war in seiner Verhandlungsführung sehr emotional und er hat sich auch schon vor der Beweisaufnahme eindeutig auf Seiten jener positioniert, die er als "Opfer" betrachtet hat. War nicht wirklich besser...
In den USA, wo zur Urteilsfindung statt eines Richtergremiums (Laien-)Geschworene überzeugt werden müssen, kann man die Problematik gut beobachten. Da "gewinnt" nicht zwingend derjenige den Prozess, der das Recht auf seiner Seite hat, sondern wer den rhetorisch überzeugenderen Anwalt und die Stimmung des Volkes nutzen kann. Wenn dann ein schießwütiger Polizist (potentiell einer der "Guten") einen unbewaffneten Afroamerikaner (die sind alle irgendwie gefährlich) niederknallt, hat er gute Chancen, den Gerichtssaal mit einem Freispruch zu verlassen.
Und was die Emotionslosigkeit des (deutschen) Richters angeht: Ich kenne viele, die sich dazu zwingen müssen. Gelingt ihnen das einmal nicht, dann ist der Prozess so gut wie geplatzt. Das Revisionsgericht würde ein solches Verhalten als einseitige Parteinahme, also Befangenheit interpretieren und das Urteil aufheben.
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[Re]: Seit wann ist eine Bedingung von sportlicher Betätigung Bewegung? Bogenschießen, Billard, Schach, selbst Amateurfunkpeilen ist eine anerkannte Sportart. Voraussetzung ist doch eher, dass sich Sportfreunde in einem wettbewerbsmäßigen Gegeneinander messen wobei das Ergebnis nicht zumindest überwiegend vom Zufall oder Glück abhängig sein darf. Im E-Sport trainieren die Spieler , von Trainern angeleitet, sechs Tage die Woche mehrere Stunden am Tag, es gibt längst Meisterschaften, die z.B. in Südkorea Zuschauermassen vor den Fernsehschirm locken, wie bei uns Fußballübertragungen und bei denen Preisgelder vergeben werden, von denen heimische Sportler nur träumen können.
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[Re]: ... und was passiert dann? Ein weiterer Apple-Shop oder Fashion-Outlet, das höhere Gewerbesteuer zahlt? Städtische Immobilienwirtschaft giert genauso nach dem Geld, wie die private.
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"Hausbesuche" bei Personen, die nicht im Lichte der öffentlichen Wahrnehmung stehen, ordnete ich bislang eher dem rechtsextremen Spektrum zu. Vollkommen egal, was genau vor Ort abgelaufen ist - sie sollten solche Aktionen sein lassen. Die öffentliche Meinung wird so etwas - zu Recht - nicht als legitimen Protest, sondern als Versuch der Einschüchterung und Drohung wahrnehmen, der oftmals Gewalt als logische Stufe der Eskalation folgt.
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[Re]: Canada (2015): 24
England (April 2016 - April 2017): 7
Dänemark (2004): 4
Frankreich (2014): 14
Südafrika (2014): 409
Japan (seit 2014): 0*
* Japan besitzt die striktesten Waffengesetze weltweit. Es gibt faktisch keine Schusswaffen in Privatbesitz und allein der Besitz einer solchen Waffe führt zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Aus diesem Grund sind im Jahr 2015 auch nur insgesamt sechs Menschen (bei 127 Mio Einwohnern) durch Schusswaffen ums Leben gekommen. Die Polizei hat es da schlicht nicht nötig, bei der Festnahme Waffengewalt anzuwenden. Ist allerdings international ein ebenso schlechter Vergleich, wie die USA.
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[Re]: Das das sog. "Jedermannsrecht" (§ 127 StPO) bei einer Ordnungswidrigkeit keine Anwendung findet ist richtig. Es würde dem "Schwarzfahrer" jedoch kaum helfen, da § 163b StPO (Massnahmen zur Identitätsfeststellung) greift, nach der auch eine Person, die "nur" einer Ordnungswidrigkeit verdächtig ist, bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden darf. Der Unterschied zum § 127 liegt also nur darin, dass der Festnehmende keine eigenen Handlungen durchführen darf, sondern auf die Polizei warten muss.
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Einen Gegner "unschädlich zu machen" hat spätestens im 30jährigen-Krieg Eingang in den militärischen Sprachgebrauch gefunden, "neutralisiert" werden seit spätestens den 1860er Jahren (US-Sezessionskrieg) nicht einzelne gegnerische Soldaten oder Gruppen, sondern feindliche Stellungen, bestehend z.B. aus Artillerie oder (heute) Panzereinheiten. Das war lange vor der Erfindung der Insektenvernichtungsmittel...
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[Re]: Eine Auslieferung an die spanischen Behörden ist noch gar nicht sicher. Sie ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die zwingend gegeben sein müssen - da hat das Gericht wenig Ermessensspielraum. Und eine der Bedingungen ist, dass die Handlung, die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegt, in beiden Ländern eine Straftat darstellen muss. "Auflehnung gegen die Staatsgewalt" und "Rebellion" habe ich im deutschen StGB nicht gefunden und ob man das so einfach unter Hochverrat (§ 81 StGB) subsumieren kann, wage ich zu bezweifeln.
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Es liegt mir fern, mich über den von Herrn Mertesacker empfundenen Leidensdruck lustig zu machen oder ihn dafür gar anzugreifen - eine gewisse Kritik kann ich mir jedoch nicht verkneifen.
Mir wäre es neu, dass Spieler in irgend einer Weise gezwungen würden, für die Nationalmannschaft aufzulaufen. Er hätte einfach ablehnen können. Und bei einem Spieler, der im Halbfinale eines der wichtigsten Turniere der Welt ein Ausscheiden als Erleichterung empfindet, wäre es wahrscheinlich auch besser so gewesen - eine Bereicherung ist ein solcher Spieler eher nicht und es gibt sehr, sehr viele übergangene Konkurrenten, die sich ein Bein ausgerissen hätten, um einem solchen Ereignis beiwohnen zu dürfen. Das wirkt auf mich etwas arrogant und unfair. Ist Fußball kein Teamsport mehr?
Und wenn man die "neue" Spielergeneration betrachtet, die sich teilweise auf dem Platz regelrecht verweigern, um einen höher dotierten Wechsel zu provozieren, die (wie bei PSG recht gut erkennbar) Extravaganzen und Egoismen vor den sportlichen Erfolg des Vereins stellen etc., etc., etc. Ihr Selbstbewußtsein scheint sehr gut in Ordnung zu sein, zumindest mehr, als das man Mitleid haben müsste. Da muss man halt auch mal einen bissigen Kommentar eines Journalisten ertragen können.
Ich denke, Mertesacker ist eher eine Ausnahme. Die meisten Profis scheinen sich recht wohl in ihrem Zirkusgehege zu fühlen. Franck Ribery oder Claudio Pizarro müssen nicht wegen des Geldes weit jenseits der 30 noch Fußball spielen - sie lieben es einfach. Auch das müsste im Zusammenhang gesagt werden.
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[Re]: Könnte auch nur einer glücklichen Fügung geschuldet sein. Das neue Gewerbegebiet Achim-Ost wurde eigentlich für Rewe hergerichtet, die dort ein riesiges Zentrum bauen wollten. Davon hat der Konzern jedoch später Abstrand genommen. Eingesprungen ist Coca Cola, jedoch in deutlich kleinerem Umfang. Es kann also durchaus sein, dass Amazon hier einfach eine brandneue, hervorragend ausgebaute Infrastruktur quasi in den Schoss gefallen ist.
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[Re]: ... Aber immerhin: Der Hausschlosser der Universität erhielt wegen seiner Tat fünf Jahre Zuchthaus. Witwe Freisler hingegen erhielt eine erhöhte Pension. Die Begründung: Ihr Mann hätte nach Kriegsende seine Juristenkarriere erfolgreich fortgesetzt. Nennt man das jetzt Ironie oder Zynismus...?
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[Re]: Vor einem Strafgericht wird die individuelle Schuld des Angeklagten bewertet. Und nur diese ist ausschlaggebend für das Urteil. Alles andere würde sich einer Gesinnungsjustiz annähern, wie wir sie schon einmal mit den Nürnberger Gesetzen und der Volksschädlingsverordnung gehabt haben. Hier spielten die Identität und die Zugehörigkeit zu einer Gruppe eine wesentliche Rolle bei der Urteilsfindung...
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[Re]: Ein Elfenbeinturm sieht bei mir anders aus. Liest man zwischen den Zeilen, scheint mir hier deutlich mehr Druck aufgebaut zu werden, als an staatlichen Schulen. Ich finde es eher ein krasse Erfahrung, bereits als 5jährige mitgeteilt zu bekommen "du bist hier nicht gewollt". Das "Lösungskomitee" deutet demokratisch an, es ist jedoch nicht durch Vorschriften und Gesetze geregelt, wie z.B. eine Schulkonferenz. Auch steht dagegen kein Rechtsweg offen, wie an staatlichen Schulen. Sehr viel Macht für Kinder. Es würde mich interessieren, ob dadurch nicht eher ein enormer Anpassungsdruck geschaffen wird, der eine wirklich individuelle Entwicklung eher erschwert.
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[Re]: Auf gar keinen Fall!!!
Ich kann nicht für die Situation in Hannover sprechen, aber auch bei Werder gab und gibt es rechte Arschlöcher mit ihren menschenverachtenden Parolen. Diese werden jedoch von echten Fans schnell beantwortet. Auf Videomaterial oder Fotos wäre dann jedoch nicht zu erkennen, wer hetzt und wer kontert, da die Stadionkameras keine Tonspur haben bzw. der O-Ton nicht zuzuordnen wäre. Das würde dann wohl kaum die Rechtsradikalen zum schweigen bringen, sondern eher die echten Fans.
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Da Costas Schriften sind heute fast völlig aus den Beständen selbst der Universitätsbibliotheken verschwunden. Das ist schade, sein Traktak über die Sterblichkeit der Seele gehört zu den absoluten Meisterwerken der Polemik und sollte auch heute noch von Interesse sein. Sein selbstgewähltes Ende jedoch mit Schriftverboten und Bücherverbrennungen in Verbindung zu bringen ist falsch und wird ihm nicht gerecht. Zum einen lagen in seinem Todesjahr 1640 (!) die Bücherverbrennungen bereits fast 20 Jahre zurück und sie haben ihn nicht davon abgehalten, weiterhin gewagte Thesen aufzustellen und öffentlich zu verteidigen. Zum anderen kommt man nicht umzu, nach dem Lesen seiner Autobiografie "Exemplar humanae vitae" in ihm eine narzistische, vielleicht sogar psychopathische Persönlichkeit zu entdecken, die in ihrem Leben nicht weniger als fünf Ideologien jeweils fanatisch zu folgen bereit war, um sie einige Zeit später eben so fanatisch abzulehnen und damit alles und jeden, der mit ihr zu tun hatte. Suizid beging er übrigens nachdem er zuvor vergeblich versucht hatte, einen seiner Widersacher zu erschießen. Da die Pistole beim Schuss versagte, flüchtete er in sein Heim und erst als die Verfolger die Türen eingetreten hatten, um ihn festzunehmen, richtete er eine weitere Waffe gegen sich selbst (Quelle: Kastein, "Uriel da Costa" im Projekt Gutenberg verfügbar und absolut zur Lektüre empfohlen). Er war ein herausragender Literat, aber zum Märtyrer so gar nicht geeignet.
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[Re]: So einfach ist das nicht. In Venezuela ist die natürliche Ressource Öl (= das Öl, welches noch nicht gefördert wurde) verstaatlicht. In der Verfassung steht ein Passus, der besagt, solche Ressourcen dürften weder verkauft, noch verpfändet werden. Genau dies tut die Regierung jedoch mit dem Petro nach Ansicht vieler Experten. Es ist also durchaus möglich (vielleicht sogar wahrscheinlich), dass irgendwann in der Zukunft das Verfassungsgericht die Öl-Deckung des Petro als verfassungswidrig beurteilt - und dann ist der Petro plötzlich tatsächlich "luftleer" und nichts mehr wert.
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Die Kritik am Vorgehen von Logan Paul ist berechtigt, daran gibt es keinen Zweifel. Genau diese Zweifel entstehen bei mir jedoch, wenn ich mir die Quelle vergegenwärtige. Ich möchte den Autor keinesfalls persönlich angreifen - es ist schön, wenn er für sich einen (presse-)ethischen Ansatz voraussetzt und auf eine geschulte Redaktion zurückgreifen kann, die solche "Ausraster" verhindert. Spätestens seit dem medialen Amoklauf im Zuge der sog. Geiselnahme von Gladbeck trau ich solchen Krokodilstränen aus jornalistischer Feder nicht mehr. Eine schnelle Suche in der Datenbank des Presserates ergibt beim Stichwort "Selbstmord" 37 Treffer! Wurde hier den Journalisten auch das Geld gestrichen? Wohl kaum. Die im Gegensatz zu youtube etc. "hochseriöse" Presse ruft nur einmal laut "Pressefreiheit" und schon bleibt hier das Verhalten sanktionslos. Wen kümmert schon eine Rüge vom Presserat... Da ist mir die Konsequenz seitens youtube doch allemal lieber.
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[Re]: Sind sie Buddhist? Das ist die einzige Religion, die Organspende prinzipiell ablehnt (weil sie eine andere Vorstellung vom Vorgang des Sterbens hat, die Person demnach nicht "tot" ist, wenn nur das Herz aufhört zu schlagen oder der Hirntod eingetreten ist).
Für die katholische und evangelische Kriche ist Organspende als Zeichen der Nächstenliebe durchaus gewollt. Auch der Islam und das Judentum (außer in der streng-orthodoxen Auslegung) stehen der Transplantation zustimmend gegenüber. Die Kirche hat somit mit dem Dilemma gar nichts zu tun.
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[Re]: "Netto bleibt ein Anstieg um ca. 3%"
Das musste ich erst einmal sacken lassen.
Delikte, die sich zwischen Flüchtlingen abspielen, haben demnach keine Opfer. Aber als Menschen bezeichnen Sie die Flüchtlinge schon, oder gibt es da auch irgend eine statistische Haarspalterei?
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[Re]: Was soll die deutsche Vertretung in Kabul denn tun, um das Alter zu überprüfen? Erst unter Karzai hat die afghanische Regierung die Einführung eines einheitlichen Ausweispapiers beschlossen - umgesetzt ist dies bislang noch nicht (da im Ausweis nur die Bezeichnung "Afghan" vorgesehen ist, was vor allem die Paschtunen in Rage und zum Boykott bringt, die um ihre Privilegien fürchten). Und selbst dort wird das Alter anhand des Aussehens angegeben, da in Afghanistan erst seit wenigen Jahren überhaupt Geburtsurkunden ausgestellt werden. Das wird eine nette Aufgabe für die deutsche Vertretung... ;-)
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[Re]: So was nennt man zivilen Ungehorsam. Und dieser wird seit alters her je nach politischer Couleur gefeiert oder verdammt.
Es bleibt hier jedoch abzuwarten, welche Seite am Ende triumphiert. Die Religionsfreiheit in weitester Ausprägung ist den Amerikanern extrem wichtig und der supreme court (als abschließende Rechtsinstanz) ist konservativ geprägt und kein echter Freund der LGBT.
Clausewitz hat in seinen Schriften schön dargelegt, dass ein Feldherr eine Schlacht gewinnen, dadurch jedoch einen ganzen Krieg verlieren kann. Man darf gespannt sein, wie diese (meiner Ansicht nach eher lächerlich anmutende Episode) endet.
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Bei den staatlichen Behörden genügt eine Plakette für ein paar Euro fuffzich. Es bleibt ein schales Gefühl, dass erst dann in die ganz große Kasse gegriffen wird, wenn ein potentieller Gedenkort an private Eigentümer verkauft wird.
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[Re]: Manager sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Dementsprechend hat der Betriebsrat keinen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Verträge. Wer in den Vorstand berufen wird und zu welchen Konditionen entscheidet der Aufsichtsrat, d.h. die Eigentümer des Unternehmens.
Das der BR dem Manager keine höheren Gehälter/Boni zugestehen kann schließt jedoch ein durch hohe Gehälter erkauftes "Wohlverhalten" nicht aus - es liegt dann jedoch eher im rechtlichen Graubereich, z.B. bei Entscheidungen hinsichtlich corporate governence, Betriebsverlagerungen ins Ausland etc. Ob dies bei VW so ist, mag ich nicht beurteilen.
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[Re]: Laut Pressemitteilung des LG handelt es sich um eine einjährige Haftstrafe mit einer dreijährigen Bewährungszeit.
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"(...) 3000 der ursprünglich 4000 Quadratkilometer" - sind das nicht eher Hektar?
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[Re]: Vielleicht wurde hier von Qualitätsjournalisten ein (auch als solches gekennzeichnetes) Symbolfoto benutzt, weil die Verwendung des "Originals" schon wegen dem darauf abgebildeten Hakenkreuz strafbar ist? Und selbst wenn Journalisten hier eine gewisse Freiheit zusteht - warum Nazizeichen abbilden, ist doch eh jedem bekannt, wie sie aussehen...
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... Satire?
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Komisch, von Videoblockade auf youtube keine Spur...
taz mal wieder zu spät dran oder einfach nur billige Werbung für eine - zu Recht - völlig unbekannte "Künstlerin"?
Und wenn man sich den Bockmist dann wirklich antut, weil man gute Songs gegen Rechts mag, wird man bitter enttäuscht - nicht nur wegen dem mäßigen künstlerischen Potential. Dabei der Politik jegliche Legitimität abzusprechen und zum Widerstand gegen (sämtliche!) Parlamentsbeschlüsse aufzurufen kennt man auch von den Reichsbürgern, die BRD mit dem NS-Staat gleichzusetzen - geschenkt. Sich dann jedoch zu beschweren, solch ein Antifaschismus würde nicht gewürdigt... Dieses Video hätte wegen Dummheit gesperrt gehört, aber das ist ja leider kein Faktor bei youtube.
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[Re]: Eine Klage aus "formalen Gründen" sehe ich hier nicht. Mit einer solchen Klage könnten nur z.B. Fristverletzungen gerügt werden oder Mängel bei anderen prozessualen Erfordernissen. Hier geht es jedoch in beiden Teilen um eine Prüfung der (verallgemeinert ausgedrückt) "Begründetheit", d.h. ob das Vereinsgesetz rechtfehlerfrei angewendet wurde und das Verbot somit vom Gesetz gedeckt wird.
Das hier die Verbotsverfügung gleich zweifach angegriffen werden kann ist nicht unüblich, wird jedoch zusammenfassend in einem Verfahren zu klären sein. Würde das Gericht bei nur einer der Argumente den Klägern zustimmen, wäre die Verfügung vom Tisch.
Tatsächlich ist das BVerwG die einzige Instanz. Das BVerfG gehört nicht zu dem Instanzenweg, es ist keine Revisionsinstanz, sondern steht abseits über den anderen Gerichten - daher ist bei einer Verfassungsbeschwerde auch die sog. Rechtswegerschöpfung, d.h. der Kläger hat zuvor in allen ihm möglichen Instanzen das Verfahren betrieben, notwendige Voraussetzung. Daher ist es gar nicht schlecht, wenn bei derart wichtigen Verfahren nur eine Instanz vorsteht - da dauert es nicht mehrere Jahre, bis die Sache endlich einmal zum Verfassungsgericht kommt.
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[Re]: Der Namenspate der Von-Galen-Straßen bzw. Plätze dürfte eher Clemens August Graf von Galen sein, Bischof von Münster und als herausragender Gegner der NS-Aktion T4 (Vernichtung "unwerten Lebens") bekannt geworden.
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[Re]: Jener Seymour Hersh, der sich regelmäßig über den "jüdischen Einfluss" auf die US-Politik beklagt? Der eher selten seine journalistischen Anschuldigungen zu belegen pflegt und seine Infos kuschelig hinterm heimischen Ofen per Telefon einholt, statt tatsächlich in ein Krisengebiet zu reisen, um vor Ort zu recherchieren? Jener Seymour Hersh hat gar nichts zu dem Giftgasangriff geschrieben, oder meinen sie seinen Artikel aus dem Jahr 2014? Der hat aber so gar nichts mit der aktuellen Lage zu tun...
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Na, da kann er sich ja fast zehn Jahre nach seinem Karriereende noch eine weitere Auszeichnung ans Revers heften - oder wie sonst sollte man das verstehen. Chapeau Hakan - alles irgendwie richtig gemacht!
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Laut einer soziologischen Studie neueren Datums wiegt die durchschnittliche Handtasche 2,4 Kilo und trägt einen Inhaltswert von 848 Euro in sich herum.
Kurze Kontrolle (die mich im Falle des Erwischtwerdens wohl das Leben gekostet hätte) im Objekt meiner Allerliebsten: Smartphone, MP3-Player (vermutlich zuletzt vor Anschaffung des Smartphones mit 64GB-Speicher benutzt, also ca. 3 Jahre), Kajal, Augenbraunstift, Lipgloss, Abdeckstift, Tüchersortiment einer durchschnittlichen Drogerie, Handcreme, Deo, Pfefferspray (???), Wohnungsschlüssel (derzeitige und von vor 3 Jahren aufgegebene Wohnung), Parfüm, viele Haargummies und Spangen, Kaugummi, Hustenbonbons, Pfefferminz (teilweise lebendig glaube ich), Spiegel, Talisman, den ich ihr zur Abschlussprüfung vor x Jahren geschenkt habe (find ich süß...), Pflaster, Nagelfeile, Kugelschreiber, Kamm, Haarbürste, ca. 12 Euro in Münzen verschiedener Währung und Stückelung, Strafzettel, Kassenbons (einer von 2013) und den Rest mag ich nicht anfassen, da er mich definitiv beißen könnte.
Und nun die entscheidende Frage: Wie soll bitteschön eine Jeans aussehen, die eine derartige Tasche hat? Da bin ich doch am Abend mit einer Frau in Känguru-Jeans unterwegs - och nöööö...
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[Re]: Was hat Wendt mit der GdP zu tun? Er ist Vorsitzender der DPolG und die beiden Gewerkschaften sind sich spinnefeind...
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[Re]: Wer schon Erbsen zählt, der sollte darauf achten, die Bohnen beiseite zu lassen...
Der Vorwurf bezieht sich auf die Anklage, nicht auf das Urteil. Da dies noch nicht rechtskräftig ist, kann sich da noch einiges ändern. Und was Alpi T. angeht - der hat gerade nicht an einem Strassenrennen teilgenommen. Er war in halsbrecherischer Weise alleine unterwegs mit dem Ziel, internetverwertbare Filmaufnahmen seiner Fahrten zu erstellen (um diese später auch zu Geld zu machen). Das sind juristisch Erbsen und Bohnen. Daher ist die Aussage im Artikel schon richtig.
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[Re]: Eine interessante und wichtige Frage, auf deren Antwort ich gespannt bin.
Bei Hepatitis ist die Sache noch einfach, da diese Erkrankung gem. § 7 IfSG unter Offenlegung der Identität des Erkrankten an das Gesundheitsamt zu melden ist. Diese Daten dürfen von der Polizei durchaus genutzt werden.
Bei einer Infektion mit H.I.V. hingegen wird zwar ein Erkrankungsfall gemeldet, jedoch laut Gesetz anonymisiert. Also wie bitte schön gelangt die Polizei (oder jede andere Behörde) an diese Daten? Die einzigen Stellen, die eine derartige Erkrankung mit einer Person in Verbindung bringen könnten sind der behandelnde Arzt (Schweigepflicht), Apotheken (Schweigepflicht) und die Krankenkasse (Schweigepflicht), evtl. - bei ausgebrochener Erkrankung - noch Pflegedienste (Schweigepflicht? Wahrscheinlich). Ist schon ein wenig komisch...
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Eine völlige Rücknahme von Obamacare wird es nicht geben. Dies wäre auch gar nicht im Sinne der Republikaner. Die USA pumpen derzeit rund 25% ihres Budgets in die Gesundheitsfürsorge, ähnlich wie in Deutschland bei dem Problem Sozialleistungen - Kommunen steht in den USA die große Ausgabenlast bei den Bundesstaaten, die dort vielfach überfordert werden. Es ist also im Sinne aller Parteien, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Jedoch krankt Obamacare an strukturellen Defiziten. Allein die Wahlmöglichkeit, sich entweder zu versichern oder aber eine "Strafe" zu zahlen (die lediglich einem Bruchteil der Beiträge entspricht) war eine Dummheit. Die Jungen, Gesunden (= "positive Risikogruppe") zahlt lieber die "Strafe" und hofft auf Gott, während die "negative Risikogruppe" (Personen, die bereits vom 1. Tag an Leistungen beziehen) in Massen in die KV geströmt ist, was die Beiträge für alle um teilweise 25% ansteigen ließ. So kann eine Versicherung jedoch nicht funktionieren.
Jetzt wird es darauf ankommen, ob es gelingt, den politischen Sprengstoff aus der Debatte zu nehmen und nach objektiven und wirtschaftlichen Kriterien eine Reform auf den Weg zu bringen. Die Chancen stehen 50/50.
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[Re]: Ungünstigen Link gesetzt, dieser ist genauer: https://www.verywell.com/how-the-health-insurance-subsidy-works-1738915
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[Re]: Medicare und Medicaid könnte man am besten als eine Form der staatlichen Fürsorge bezeichnen, die nur einem zuvor bestimmten Personenkreis offen steht.
Um Medicare nutzen zu dürfen muss man entweder das 65. Lebensjahr erreicht haben, über eine anerkannte Behinderung verfügen oder regelmäßig auf Dialyse angewiesen sein.
Medicaid steht allen Personen zur Verfügung, deren Einkommen unterhalb des "Federal Poverty Level" liegt. Der FPL wird jedes Jahr neu bestimmt, er liegt derzeit bei rund 11.770 $ Jahreseinkommen für eine Einzelperson und steigert sich bis 40.890 $ für einen Haushalt mit acht Personen (andere Werte gelten für Alaska und Hawaii).
Fällt eine Person nicht unter diese Bestimmungen, so kann sie nicht von ihnen profitieren. Im Falle von Medicaid bedeutet das, dass die Person erst ihr ganzes Vermögen und Einkommen bis zur o.g. Grenze aufbrauchen muss, um staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
Die Subsidies sind ein Zuschussprogramm für Medicaid, welches Personen unterstützt, deren Einkommen 100-400% des FPL besträgt. Bei ihnen werden die abgeführten Steuern direkt von der Behörde an die KV weitergereicht, um die Beiträge zu entlasten. Es gibt auch direkte Zuschüsse. Einzelheiten siehe hier: https://www.verywell.com/federal-poverty-level-health-insurance-1738406
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[Re]: Ungünstigen Link gesetzt, dieser ist genauer: https://www.verywell.com/how-the-health-insurance-subsidy-works-1738915
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[Re]: Ich denke auch, dass das Gericht ein angemessenes Urteil gefunden hat. Totschlag oder gar Mord käme für mich selbst dann nicht in Frage, wenn der Angeklagte die Fahrt aufgezeichnet hätte, da dies allein noch keinen Rückschluss auf billigende Inkaufnahme von Todesopfern zulässt. Ich hätte mir jedoch gewünscht, dass das Gericht beim Entzug der Fahrerlaubnis das rechtliche Maß (5 Jahre) ausgeschöpft hätte, um hier ein eindeutiges Signal zu setzen. Aber dies ist nur leise Kritik an einem ansonsten richtigen Urteil.
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Bei der im Gutachten festgestellten Geschwindigkeit von 63-68 km/h handelt es sich um die Aufprallgeschwindigkeit! Da der Angeklagte zuvor eine Vollbremsung eingeleitet hat, muss die Fahrgeschwindigkeit weitaus höher, jenseits der 100 km/h gelegen haben. Eine ganz normale, alltägliche Geschwindigkeitübertretung war das somit nicht.
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Ich möchte die Studie nicht als unseriös brandmarken, aber im Bereich Gastronomie scheint sie zumindest mit Schwächen behaftet zu sein. Glaubt man dem Artikel, so erhalten die Beschäftigten in der Gastronomie teilweise weniger als den Mindestlohn, jedoch "plus Trinkgeld". Und hier liegt das Problem: Es ist noch nicht gerichtlich geklärt, ob Trinkgelder auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Das BAG hat jedoch entschieden, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld durchaus angerechnet werden dürfen (BAG, Az. 5 AZR 135/16). Viele Arbeitsrechtler und sogar der Gewerkschaftsbund gehen deshalb derzeit davon aus, dass dies auch für Trinkgelder gilt. Und dann könnte sich die Rechnung vielfach ganz anders darstellen.
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[Re]: Bulgarien war lange Zeit unter osmanischer Herrschaft, d.h. mit türkischer Amtssprache. Dies hat sich natürlich auch auf die Sprachbildung der bulgarischen Bevölkerung niedergeschlagen, zumal gerade zu jener Zeit weltweit eine Vielzahl an neuen Wörtern und Begriffen geprägt wurden. Mann kann es mit den plattdeutschen Dialekten und holländisch vergleichen - man kann die andere Sprache nicht wirklich sprechen, da sie sich in Satzbau und Grammatik unterscheidet, aber man versteht die einzelnen Wörter recht genau.
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Vorsicht ist geboten, wenn man Sprache benutzt. Sie kann verletzen, verharmlosen, relativieren. Dies gilt natürlich, wenn es sich um Begriffe handelt, die während der NS-Zeit Bedeutung erlangt haben. Dennoch bin ich der Ansicht, Herr Wuligers Anschuldigungen sind nicht in Gänze nachzuvollziehen.
Schon seit 1945 müht sich Deutschland mit seiner Sprache, die auch Sprache der Täter ist, jedoch nicht neu erfunden werden kann. Originäre NS-Begriffe ("Volksschädling", "Vernichtung durch Arbeit") sind eindeutig, werden (mit Ausnahme von Historikern) ausschließlich von Extremisten verwendet. Haltlose Vergleiche (Peta, „Hühner-KZ“)werden bestraft, dumme („Gestapo-Methoden“) geächtet.
Es gibt jedoch Zwitter-Begriffe, die die NS-Zeit überdauert haben. Wer sich heute mit Genosse anredet, denkt nicht an den „Partei-Genossen“, die Friedens-“Bewegung“ darf sich so nennen, wie die NSDAP ihre Partei, der Spruch „Jedem das Seine“ steht heute noch in vielen Gerichten – diese ursprünglich für Gerechtigkeit und faires Rechtsverfahren stehende Wendung wollte man den NS-Verbrechern bewusst nicht überlassen und der „Führer“ (eines Fahrzeugs) steht sogar noch im Gesetz und im Gegensatz zur NS-Zeit haftet er sogar für Schäden, die er angerichtet hat (§18 I StVG).
Natürlich war es falsch, in diesem Zusammenhang von „Selektion“ zu sprechen. Dieser Begriff ist eindeutig und steht nur noch den Historikern, Medizinern und Biologen im Fachgespräch zu. Von Sonderbehandlung hingegen hören und lesen wir beinahe ständig. Privatpatienten erhalten sie, Parteien, Beamte – kurzum jeder, durch den wir selbst uns gerade übervorteilt fühlen. Hier einen NS-Bezug zu erkennen wirkt doch etwas konstruiert. Aber vielleicht wollte Herr Wuliger einfach nur für mehr Sensibilität im Umgang mit der deutschen Sprache werben, dann wäre sein Ansinnen ehrbar. Vielleicht aber wollte er sich auch nur wieder ins Gespräch bringen und damit sein Hausblättle, das sicherlich nicht für seine zurückhaltende Wortwahl bekannt ist.
zum BeitragCerberus
[Re]: Blöd nur, wenn auch die bösen Biodeutschen immer wieder (z.B. bei einer Heirat) neben dem Perso das Stammbuch oder Geburtsurkunde benötigen. Und wer ein Kind adoptieren oder gar Beamter werden möchte, benötigt einen Staatsangehörigenausweis.
Ist aber immer wieder schön, wenn die lieben Menschen um einen herum erst einmal laut "Diskriminierung" rufen, eine Beschwerde oder Widerspruch einlegen, sich DANN erst die Rechtsgrundlagen zu Gemüte führen - und am Ende erst merken, wie sie sich zum Horst gemacht haben. Aber das ist dann wahrscheinlich auch wieder irgendwie Diskriminierung oder Behördenwillkür oder ein Schmetterling in China... Nur auf die TAZ ist Verlass - so einen Skandal lassen die sich nicht entgehen. [...]
Kommentar gekürzt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich. Danke, die Redaktion
zum BeitragCerberus
Zitat: "(...) warum das Grundgesetz von 1949 (Art. 79 Abs. 3) für die in den Artikeln 1 bis 20 formulierten Grundrechte die Unveränderbarkeit („Ewigkeitsklausel“) festschrieb."
Das ist falsch. Die sog. "Ewigkeitsgarantie" gilt nur für die Art. 1 UND 20! Die Art. 2-19 können durchaus mit 2/3-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat verändert werden.
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Weder die Taten, noch die jeweilige Reaktion der Sicherheitskräfte können hier verglichen werden.
Die Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin war abgeschlossen, beendet. Man glaubte den Täter entweder tot oder in Polizeigewahrsam. Die Gefahrensituation war damit vorüber.
In München ging man lange Zeit - durchaus zu recht - von mehreren Tätern aus, die sich schwer bewaffnet und mit der Absicht willkürlich zu töten weiterhin irgendwo im Stadtgebiet aufhalten. Die Gefahrenlage war somit noch akut und dementsprechend mussten die Behörden handeln. Das es sich später als falsche Ausgangslage gezeigt hat, spielt dabei keine Rolle, denn es war nicht offensichtlich.
In beiden Fällen haben die Behörden somit zumindest nicht falsch gehandelt. Hier diesen Eindruck zu erwecken zeugt nicht gerade von Sachverstand und Kenntnis, die ich von einem Journalisten verlangen darf.
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Wenn Frau Schmollack der Ansicht ist, unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung würde den Frauen nicht genügend Schutz bieten, dann empfehle ich, das alte Schutzhaftgesetz ("Verordnung zum Schutz von Volk und Staat", § 2) wieder einzuführen. Damals haben die Behörden auch genau gewusst, wer später einmal wieder "zuhauen" bzw. straffällig werden würde.
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[Re]: Frust über politische Entscheidungen hat es immer gegeben, wird es immer geben. Die Welt aber dreht sich immer noch und durch die (z.B.) "Flüchtlingsschwemme" habe ich bislang noch keine weitreichenden Auswirkungen auf mein Leben zu spüren bekommen. Das ich über das handeln/Verhalten der Politiker genervt bin - klar. Das einzelne Bevölkerungsteile anscheinend je nach Besitz/Einkommen "gleicher" sind und durch die Politik besser gestellt werden - finde ich zum k.... Aber deshalb die Demokratie in Frage stellen? Binsenweisheit: Selbst in die Politik gehen (haben PIRATEN und AfD ja gerade gezeigt) und es besser machen (Bewertung von PIRATEN und AfD spar ich mir an dieser Stelle). Monarchie, Diktatur (des Proletariats oder irgendwelcher Braun-/Schwarz-/Grünhemden) sind sicherlich kein Rezept und den Volksentscheid sehe ich nicht erst nach dem Brexit als enorm gefährlich an.
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[Re]: Hallo Allgäuer,
die Macht, die der Bürger üblicherweise dem BVerfG und dem Bundespräsidenten zuschreibt, wird häufig überschätzt. In seiner Rechtsprechung hat das BVerfG festgelegt, dass es sich selbst darauf beschränkt, den verfassungsrechtlichen Rahmen festzulegen, in dem sich die Politik dann frei entfalten kann („Primat der Politik“). Es geht also nicht darum, unpopuläre Entscheidungen zurückzunehmen (hier z.B. die Urteile zur Wiederbewaffnung und EWG-Vertrag) oder die Politik „in ihre Schranken zu verweisen“. Das Gericht entscheidet nur, ob ein Gesetz i.S.d. Verfassung zustande gekommen ist, Grundrechte der einzelner Bürger verletzt und den Bestimmungen des GG entspricht. Dies ist regelmäßig auch bei unpopulären Entscheidungen der Fall, sonst müsste man sich mangels Handlungsfähigkeit vor einer (rechts-)populistischen Regierung à la Orbán oder Le Pen nicht sorgen. Noch weniger Einfluss hat der Bundespräsident. Sein Amt ist rein repräsentativ ausgelegt, er hat nicht das Recht, aus „Gewissensentscheidung“, politischer Motivation oder Populismus die Unterschrift eines Gesetzes zu verweigern. Er darf dies nur, wenn seine Hausjuristen einen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen. Dann tritt das Gesetz solange nicht in Kraft, bis wiederum das BVerfG eine endgültige Entscheidung fällt, daher s.o.
Unser System sieht als einzig wirksame Kontrolle des politischen Tagesgeschäfts eine wirkungsvolle Opposition und das „Zwei-Kammer-System“ Bundestag/Bundesrat vor. Bei einer großen Koalition oder gar einer absoluten Mehrheit der Regierung ein zahnloser Tiger, aber gerade darin liegt die Gefahr und gerade deshalb fürchten sich so viele Menschen vor dem aufkommenden Populismus à la Trump. Und das völlig zu Recht, denn weder der Staat noch der Bürger haben nach der Wahl die Möglichkeit, Fehler zeitnah zu korrigieren. Hier ist der Brexit Paradebeispiel, der von einer Mehrheit der Engländer abgelehnt wird, durch Wahldummheit jedoch zum unumstößlichen Fakt geworden ist.
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[Re]: Ist das so? Muss staatliches Handeln immer meinem Willen oder dem einer vermeintlichem Mehrheit entsprechen? Sicher nicht! Die Väter und Mütter des Grundgesetzes und des modernen deutschen Parlamentarismus haben sich bewusst für eine Form der repräsentativen Demokratie entschieden, in der die Regierung das Recht, manchmal sogar die Pflicht hat, unpopuläre, d.h. gegen den Volkswillen der Mehrheit, gerichtete Entscheidungen durchzusetzen. Dies muss der Bürger bis zu einem bestimmten Grad hinnehmen und akzeptieren, bei der nächsten Wahl kann er sich dann ja als Alternative (für Deutschland) aufstellen lassen, um alles wieder rückgängig zu machen. Bis dahin aber ist es allein Aufgabe der gewählten Regierung, die Politik zu bestimmen. Allerdings sollte sie diese mehr offensiv und nachvollziehbar gegenüber dem Bürger kommunizieren. Die Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge war hier ein absolut abschreckendes Beispiel, da es nicht einmal innerhalb des Bundestages auch nur den Ansatz einer Diskussion, sei es über das ob oder das wie, die Folgen und gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen, gegeben hat. Da ist es nur natürlich, dass sich das Volk mehrheitlich übergangen gefühlt hat. Daraus aber jetzt das Recht auf absolute Opposition oder gar Widerstand abzuleiten ist schlichtweg falsch.
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Bei einem derart hochriskanten Geschäft wie der Filmproduktion, bei der mehr als die Hälfte aller Projekte Verluste einfahren und nicht selten am Ende ein Totalverlust steht (ich meine, es war Bernd Eichinger, der in einem Interview einmal darlegte, dass er nach einem Film Millionär, nach dem nächsten pleite gewesen wäre und später dann wieder Millionär), wird der Produzent wohl nur jemanden die Regie anbieten, dem er voll und ganz vertraut. Ob eine gesetzliche Quote - abgesehen davon, dass eine solche erst einmal die Hürde des Art. 5 II GG umschiffen müsste, nach der der Staat nicht durch Gesetze in die Freiheit des Kunstschaffenden eingreifen darf - dieses Vertrauen schafft erscheint mir doch fraglich. Vielleicht einigt man sich darauf, dass die Frauen dann staatlich subventioniertes öffentlich-rechtliches Fernsehen machen dürfen...
P.s.: Es wäre angemessen, in deutscher Sprache von der "Ausführenden Produzentin" zu schreiben. Executive producerIN geht gar nicht, dies sieht die englische Sprache schlichtweg nicht vor.
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Herr Gernhold vergleicht Aussagen von 1517 mit solchen von 2016 als hätte es in Europa seither keine philosophische, rechtliche oder gesellschaftliche Entwicklung gegeben. Gleichzeitig finden (u.a.) die Piraten nichts dabei, sich auf (gegebenenfalls radikaldemokratische) Ideale der französischen Revolution zu berufen, ohne auf die in die zehntausende gehenden Opfer derselben hinzuweisen. Mit zweierlei Maß lässt sich immer dann gut messen, wenn man nicht zur Aufklärung beitragen will, sondern nur eigene Meinungen zweifelhafter Natur durchsetzen möchte. Aber von Herrn Gernold etwas anderes (mehr?) zu erwarten ist wohl unrealistisch.
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[Re]: Wie Facebook funktioniert, ist hier irrelevant. Entscheidend ist, wer in welchem Maße berechtigt ist, Informationen zu erheben. Strafrechtlich relevante Einträge in sozialen Netzwerken können immer verwendet werden (der Tatbestand wird ja gerade durch das Posten erfüllt), arbeitsrechtlich kann darauf zurückgegriffen werden (Ermessen des zust. Gerichts), da es sich hier um einen Parteienprozess handelt und somit kein Grundrechtsverpflichteter beteiligt ist. Die Jobcenter sind jedoch zur Wahrung der Grundrechte verpflichtet (Grundrechte = Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat). Von daher müssen sie bereits bei einer simplen "google"-Personenrecherche die jeweilige Person vorher (!) von dem Vorhaben informieren, ein Durchsuchen von sozialen Netzwerken ist datenschutzrechtlich untersagt und so auch in den Dienstvorschriften der BA für jeden Mitarbeiter der Jobcenter klar festgelegt. Deshalb ist auch eine Abmahnung zumindest in Betracht zu ziehen, da der Mitarbeiter rechtswidrig gehandelt hat und dies bei Kenntnis der Dienstvorschriften auch hätte wissen müssen.
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Eine Brandstiftung wird vom Verfasser allen Ernstes als "formaljuristisch lediglich (...) Sachbeschädigung" klassifiziert? Solch ein Blödsinn (und auch der "Polizeioffizier") lassen an der Seriosität und journalistischer Sorgfalt des Autors ernsthaft zweifeln. Oder gehen der taz nur die qualifizierten Journalisten aus?
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[Re]: Dies geschieht im Zuge der ersten Ermittlungen regelmäßig und üblicherweise werden die Angehörigen - zumindest auf Nachfragen beim zuständigen StA - auch Details erfahren. Wie aus der Berichterstattung schon hervor geht: Es werden zunächst sämtliche Ermittlungsschritte (Spurensicherung, Leichenobduktion, Zeugenbefragung etc.) durchgeführt, schon um auszuschließen, dass eine mögliche dritte Person in die Tat involviert sein könnte. Das geht genau bis zu dem Zeitpunkt, an dem sonst Anlage erhoben wird. Erst an diesem Punkt werden statt dessen die Ermittlungen eingestellt.
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[Re]: Mit Kolonialismus hat das eigentlich nichts zu tun. Birma und Myanmar sind Synonyme, einmal in nationaler Transliteration, einmal international übliche Schreibweise. Ich bezeichne Japan in Deutschland ja auch nicht als nihon. Nur Burma sollte man lieber sein lassen...
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[Re]: Es wird sich um ein sog. Todesermittlungsverfahren gem. §§ 159 ff. StPO, 88 ff. StPO handeln. Bei diesem Verfahren spielt der mögliche Täter bzw. sein Ableben zunächst keine Rolle. Schließlich könnten ja - theoretisch - weitere Personen als Verdächtige/Opfer in den Fall involviert sein.
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[Re]: Ja, er lebte von 2005-13 in Thailand, später in Myanmar, ebenfalls um aktivistisch tätig zu sein. Da sein Pass von der thailändischen Regierung eingezogen wurde, ist er zur Zeit gezwungen, wieder in Thailand zu residieren. Ob er nach dem Urteil seinen Pass zurück erhält und wieder nach Myanmar gehen darf, scheint fraglisch, aber nicht unmöglich - vielleicht sind die Thais ganz froh, ihn los zu werden...
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Von der Seite her betrachtet sicherlich richtig.
Ich kenne Menschen, die im politischen Zirkus das Lügen erst mühsam erlernen mussten und dabei anfangs peinlicherweise immer mal wieder über die Wahrheit stolperten, was den Wähler jedesmal verwirrt und überfordert zurückgelassen hat. Petra Hinze hat diese peinliche Phase galant übersprungen und mit ihrem Hang zur konsequenten Subjektivierung einer Wahrheit ihre Politikkarriere enrom rationalisiert. Deshalb wäre sie eigentlich für den Vorsitz der SPD prädenstiniert. Und wenn das nicht klappt, bleiben noch die CDU, GRÜNE, Linkspartei...
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[Re]: Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Wir können scheinbar dafür sorgen, dass in den Fabriken, die für den europäischen Markt produzieren keine Kinder arbeiten und erkaufen uns damit ein gutes Gewissen. Verhindert wird Kinderarbeit dadurch jedoch nicht, nur verlagert. Und dennoch ist es angeblich nicht möglich, die Textilunternehmen zur Zahlung von menschenwürdigen Löhnen zu zwingen, so dass sie ihre Kinder gar nicht erst zur Arbeit zwingen müssen? Klappt beim Verbot der Kinderarbeit doch ganz gut... Und nur so kann das Dilemma in Richtung einer Lösung gebracht werden. Aber anscheinend sind nicht genügend Leute bereit, für Kleidung einen angemessenen Preis zu bezahlen. Und solange müssen wir es wohl hinnehmen, dass jede Kollektion mit Blut befleckt ist.
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[Re]: Ich denke, ein Pflichtbeitrag würde hier nur wenig nutzen. Einerseits deshalb, weil in vielen Bereichen Tierversuche schlicht gesetzlich vorgeschrieben sind - und das nicht nur bei notwendigen und akzeptablen Prüfreihen (z.B. für neue Medikamente), sondern auch bei vielen kosmetischen Produkten. Hier würde ein Pflichtbetrag nichts bringen, solange die Gesetze Geltung haben. Aber auch bei den (hier euphemistisch) "Grundlagenforschung" genannten Versuchen, bei denen es eigentlich nur darum geht, über den Abruf von Forschungsgeldern Umsatz und Gewinn zu generieren, sehe ich keinen nennenswerten Erlofg: Dann werden die Gelder für Foschung halt erhöht, da es sich doch laut Protokoll um "wichtige" Versuche handelt. Es müsste vielmehr eine unabhängige und "starke" Ethikkommission geben, die jede Versuchsreihe im Vorfeld begutachtet und je nach Notwendigkeit eine Genehmigung oder ein Verbot aussprechen dürfte. Auch müsste endlich (auch wenn die ceta/TTIP-Kritiker mich jetzt steinigen) Sorge dafür getragen werden, dass internationale Standards vertraglich eingeführt werden, die nicht für nahezu jedes Land eigene, neue Versuche fordert, die immer die gleichen Ergebnisse bringen. Bislang ist dies nicht einmal in der EU vollständig umgesetzt.
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Ich denke, hier verbreitet der Autor eine sehr einseitige Sicht der Dinge. Ob der Täter seine iranische Staatsangehörigkeit wollte (ist ja im eigentlichen Sinne auch ein "arisches" Land) wissen wir nicht, ist auch irrelevant: Er hatte nun einmal beide Staatsangehörigkeiten also ist es nur konsequent, dies auch so zu schreiben. In anderer Hinsicht sind es doch gerade die "Journalisten", die regelmäßig auf Vollständigkeit der Informationen pochen und jedes "verschwiegene" Detail als Beginn einer Verschwörung betrachten.
Außerdem gibt es viele Zweistaatler in Deutschland, die bewußt erst zu jenem Zeitpunkt den deutschen Paß genommen haben, als das Staatsangehörigenrecht gelockert und Zweistaatlichkeit erlaubt/geduldet wurde. Diese sind nämlich sehr stolz auf ihre Herkunft und auf das Privileg, auch als Deutscher noch AKP etc. wählen zu dürfen.
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"Kann aus solchen Erinnerungen ein virtuelles Heimatland erstehen und am Leben erhalten werden?"
Ja, es kann - und gerade darin besteht auch eine große Gefahr. Nämlich, dass mit jedem Monat die ferne Heimat in rosigeren, mit Glück assoziierten Farben gemalt wird, während das - zugegeben - oftmals schwierige Hier und Jetzt im Vergleich düster und geradezu feindlich wahrgenommen wird. Hoffentlich können diese Menschen in ihre Heimat zurückkehren, denn hier ankommen werden sie sonst wahrscheinlich nie.
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Wie viele populistische Politiker sieht Frau Wagenknecht einen dicken Wurm, schnappt sofort zu und wundert sich dann später, wenn sie am Haken hängt.
Mit Grausen sehe ich mögliche Abstimmungen gegen "Flüchtlingstsunami", Moscheen in deutschen Städten, Verschärfung von Gesetzen (vermutlich alle paar Wochen, bis das StGB einmal durch ist) etc.
Denn in einem Punkt liegt Frau Wagenknecht richtig: Die Menschen haben (fast) alle und zu allem eine Meinung. Und die ändert sich oftmals so schnell, wie die Wetterlage. Sie muss nicht auf Fakten beruhen, keine eigenen Erfahrungen reflektieren, sie muss nicht einmal rational oder intelligent sein, auch die dümmste Meinung ist vom Grundgesetz geschützt.
In einem anderen Punkt irrt Frau Wagenknecht dramatisch: Zum einen setzen die Politiker viele im Wahlkampf herausposaunten Utopien (oder Dystopien, je nach Sicht) nicht um, da es im Parlament zumeist um Mehrheiten und somit Konsen geht. Dies ist nach einer Volksabstimmung nicht möglich, da der Gesetzgeber in diesem Fall strikt an das Votum gebunden ist. Zum anderen kann ich einen "Wahlfehler" nach ein paar Jahren wieder korrigieren. Eine Volksabstimmung schafft jedoch Fakten auf Jahrzente, wenn nicht sogar für die Ewigkeit. Da fehlt mir einfach das Vertrauen in meine lieben Landsleute, da ich nicht nur an Stammtischen einfach zu viele schlichte Gemüter getroffen habe.
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[Re]: Nein. Die Nazis haben zunächst Bücher und dann vorzugsweise Menschen verbrannt, die Neo-Nazis fackeln mal mehr, mal weniger bewohnte Häuser ab und die AfD begnügt sich bislang noch mit verbalem Zündeln. Das ist schon eine ganz andere Kategorie.
Das die Brandstiftungen an Autos und Baumaschinen nicht zu rechtfertigen sind, steht außer Frage. Arbeitsplätze durch Zerstörung von Firmeninventar zu riskieren zeugt nicht gerade von ausgerpägten linken Idealen, sondern eher von Bandenmentalität, die "ihr Revier" um jeden dreckigen Preis verteidigen will. Wenn die Täter wirklich etwas mit der Rigaer zu tun haben sollten, dann wäre die Räumung durchaus gerechtfertigt.
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Beim Thema Umverteilung lese ich in der taz immer davon, dass die Grünen eine Verschiebung von unten nach oben anstreben. Und in der Realität sehe ich die - als grüne Herzensangelegenheit - landschaftsverschandelnden Tierfallen, von den Grünen verharmlosend als Windernergieanlagen bezeichneten Monster. Mit dieser auf 20 Jahre festgeschriebenen Megasubvention aus garantierter Einspeisevergütung und hohen Steuervorteilen bedachten Geldanlage, gegen die man weder als Gemeinde noch als Bürger vor Gericht ziehen darf, haben sie eine Umverteilung von unten nach oben bewirkt, die nahezu einmalig ist. Wer besitzt denn Anteile an solchen Windparks? Das sind dann wohl jene Richterinnen und Ärzte, die dann aus Dankbarkeit für so viel Großzügigkeit auch gerne grün wählen. Ich tue es schon seit Jahren nicht mehr.
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Der Hintergrund ist sicherlich sensibel und es steht außer Frage, dass mehr getan werden muss, um fremdenfeindlichen Anschlägen vorzubeugen und aufzuklären. Amnesty halte ich jedoch schon lange nicht mehr als seriöse Quelle. Nur 26 Prouent Aufklärungsquote bei Brandstiftungen als Beweis für Institutionellen Rassismus? Wie viele Fälle von abgefackelten Kraftfahrzeugen, die in Berlin und anderswo zunehmend zum Volkssport ausarten sind denn aufgeklärt worden? Vermutlich deutlich weniger als 26% - gibt es also so viele linksradikale Sympathisanten bei der Polizei, dass auch hier keine Erfolge entstehen? Und gerade einmal vier Einzelfälle als Grundlage für eine solche Beurteilung heranzuziehen ist nicht nur befremdlich, sondern reine Polemik.
Keine Frage, die Probleme bestehen, aber man sollte sich doch ein wenig Mühe geben, wenn man sie auf statistischer Grundlage bewerten will. Amnesty ist für mich in dieser Hinsicht nur noch ein Laberverein.
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[Re]: Die Sache der deutschen Justiz zu übergeben könnte sich sogar als Geniestreich erweisen. Die deutsche Strafprozessordnung ist nicht nur einseitig ein scharfes Schwert. Der Angeklagte hat viele Möglichkeiten, sich zu verteidigen und gerade bei Beleidigungsdelikten steht das Motiv besonders im Blickpunkt. Ich bin gespannt, wie Erdogan reagiert, wenn vor Gericht jede einzelne Verfehlung in Sachen Grundrechtsschutz in der Türkei verhandelt wird. Und besonders schön wird es, wenn ein deutsches Gericht diese Verfehlungen in seinem Urteil feststellt und somit quasi "amtlich" macht. Da kommt es für Böhmermann auch nicht mehr darauf an, ob er eine Geldstrafe wird zahlen müssen - er wird den Gerichtssaal so oder so als Sieger verlassen.
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[Re]: "... er wird verklagt (...) weil er ein reaktionäres, schwulen- und frauenfeindliches arschloch ist."
Ist das nicht schon ein Widerspruch zum in den vergangenen Tagen so hochgejubelten Satz, Satire dürfe "alles"?
Wie es auch kommt, die Regierung kann nur verlieren. Wird Böhmermann angeklagt und verurteilt, geht die Welt unter weil die Kunst- und Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet zu sein scheint. Wird er nicht angeklagt kann die Türkei mit guten Argumenten behaupten, dass für einen türkischstämmigen Sänger in Deutschland andere Regeln gelten als für "eingeborene" Künstler. Institutioneller Rassismus at it's best. Wie soll die Kanzlerin da gewinnen?
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[Re]: Das denke ich nicht. Vielmehr ist es doch so, dass seit Anbeginn aller Zeiten versucht wurde, Nachrichten zu verschlüsseln und jedes System wurde irgendwann geknackt. Ob nun die Caesar-Verschlüsselung der alten Römer oder die Enigma im Zweiten Weltkrieg - es ist halt alles nur reine Mathematik. Und heute geht es einfach nur schneller. Absolut Sicherheit gibt kann es nur auf Geräten geben, die nicht kommunizieren und möglichst gar nicht mit dem Internet verbunden sind. Aber wer will das? Also wird das Rennen zwishen Hase und Igel weiter gehen und weiter und weiter...
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Wenn es nur "Boulevard" wäre...
Das verwendete Bild ist eine Respektlosigkeit vor dem Verstorbenen, wie ich sie höchstens noch von Smartphone zückenden Gaffern auf der Autobahn gewöhnt bin. Der dazu hingeklatschte Text hat weder Nachrichtenwert, noch stellt er sich dem Thema. Es ist nur eine an Zynismus kaum zu überbietende Verhöhnung des Verstorbenen. Da kann ich ja gleich PI-news lesen, Traurig und hoffentlich ein Einzelfall!
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Auch bei der damals noch gegebenen (im heutigen Straf- bzw- Strafprozessrecht nicht mehr vorhandenen) Möglichkeit, mehrfach lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, reduzierte sich die Strafe praktisch auf einmal lebenslang - alles andere war reine Symbolik. D.h. ein Täter, der wegen 20fachen Mordes verurteilt worden war, hatte ebenso nach 15 Jahren das Recht auf Überprüfung auf Aussetzung der Reststrafe, wie ein "einfacher" Mörder. Von daher ist ein Aufrechnen (6 x 1,8 Jahre + 15 Jahre) rechtlich nicht zulässig und praktisch falsch. Die 26 Jahre Mindesttrafe ergeben sich aus der "besonderen Schwere der Schuld".
Dennoch hat er seine Strafe - natürlich - nicht voll verbüßt. Es gibt nicht wenige Straftäter, die Jahrzehnte in Haft verbleiben (Hans-Günter Neumann seit nunmehr 52 Jahren und das ohne "besondere Schwere der Schuld").
Ob Klar im Bundestag arbeiten sollte? Keine Ahnung, aber hätten man bei manchem verurteilten NS-Kriegsverbrecher gleiche Massstäbe angesetzt, müssten sich heute Gerichte, Behörden und auch das Parlament nicht regelmäßig schämen...
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[Re]: Am 27. Juli 1953 wurde ein Waffenstillstandabkommen geschlossen (und von der UN, NK und China unterzeichent). Ein Friedensvertrag (wie von Ihnen geschrieben) "sollte eigentlich" folgen. Ist aber nicht, weil man sich nicht auf freie Wahlen (im Norden, im Süden oder in einer gemeinsamen Wahl) unter Aufsicht der UN einigen konnte. Absurd ist es deshalb, weil die UN-Resolutionen zu Korea gerade die Teilung des Landes hätten verhindern sollen. Deshalb gilt (völkerrechtlich) bis heute der Kriegszustand - was Nordkorea zwecks Verteidigung ihrer Militärmanöver ständig gegenüber der westlichen Presse betont.
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[Re]: Können Sie Ihre absurde Behauptung mit irgend etwas belegen? Nein, denn es hat nie einen Friedensvertrag gegeben und die Friedensverhandlungen (Art. 4 des Waffenstillstandsabkommens) wurden bislang ausschließlich von Nordkorea boykotiert.
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Worte sind geduldig und Papier kann sich nicht wehren - mehr fällt mir zu so einem Geschreibsel, das entweder von absoluter Unwissenheit oder blinder Ignoranz zeugt, nicht ein.
Die allzu konstruiert wirkende Assoziation von Football und Militär ist ja noch durchschaubar, wenngleich es schon verwundert, das der Autor sich andererseits in seinen Artikeln geradezu liebevoll dem Eishockey widmen kann. Das dort helmbewehrte Recken mit Waffen aufeinander schlagen, die Verletzungsquote die des Footballl deutlich übersteigt und Prügeleien sogar gewollt sind - nur wenn pazifistische Kanadier in der Liga mitspielen scheinen sich Militärverlgeiche zu verbieten.
Und, ach ja... Zum Thema sorgfältige Recherche:
1. Zum Truppensport gehören neben Football auch weitere paramilitärische Sporttechniken: Gymnastik, Schwimmen, Baseball (wohl um die Treffsicherheit mit dem Gewehr zu verbessern...?).
2. "Yellow Ribbon" handelt von einem Häftling, dessen Rückkehr aus dem Gefängnis geschildert wird - von Krieg ist da nicht an einer Stelle die Rede.
3. Wer schon einmal eine Bundesliga-Konferenz im Autorasio gehört hat, ist anschließend definitiv auf dem neuesten Stand der militärischen Begrifflichkeiten.
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Ein Justizfachangestellter und eine Rechtsanwaltsgehilfin haben auch beide drei Jahre Ausbildung, dennoch unterscheiden sich die Tätigkeiten im Beruf deutlich und dementsprechend auch das Gehalt. Bei Lehrern bzw. Studienräten ist das nicht anders. Die Unterrichtsvorbereitung, Erstellen einer Klausur, deren Korrektur etc. sind mit einem Aufwand verbunden, der einen Vergleich zwischen Grundschule und Gymnasium als unverhältnismäßig erscheinen lässt. Meine Mutter (Grundschullehrerin i.R.) hatte jeden Nachmittag "frei", mein Vater (Studienrat i.R.) war täglich noch Stunden in seinem Arbeitszimmer verschwunden, um seinen Unterricht vor- oder nachzubereiten. Ist das heute wirklich anders?
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[Re]: Hätte sie tatsächlich "die Rechtslage referiert", wäre sie unweigerlich auf § 10 UZwG gestoßen, der einen Schusswaffeneinsatz nur bei einem Verbrechen (wozu unerlaubter Grenzübertritt noch nicht gehört) oder einem Vergehen, bei dem Schusswaffen oder Sprengmittel benutzt werden erlaubt. Aber mit dem Lesen und den Gesetzen haben die AfDler ja schon seit einiger Zeit ihre Schwierigkeiten...
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[Re]: "Welche aktuelle deutsche Polizeieinheit setzt denn Handgranaten ein?"
Z.B. Bundespolizei (§ 14 UZwG), Polizei in Hessen (§ 55 HSOG) und Bayern (§ 69 PAG). Es handelt sich dort jedoch zumeist um sog. "Blendgranaten" oder spezielle Haftladungen, um z.B. Türen aufzusprengen.
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[Re]: Wie soll denn eine solche "Übergabe" aussehen? Im deutschen Gerichtssaal wird kein Wortprotokoll erstellt, d.h. der neue Anwalt könnte gar nicht wissen, was bisher überhaupt verhandelt wurde, wie die Zeugen ausgesagt haben, welche Gutachten vorgetragen worden sind etc. Er müsste - während das Verfahren über Monate hinweg ruht - mit den "alten" Verteidigern jeden Prozesstag nachvollziehen und sich über jede Einzelheit unterrichten lassen, faktisch ein Ding der Unmöglichkeit bei einem solchen Mammutprozess. Deshalb und das ist wohl auch Sinn und Zweck der Angeklagten, würde ein Urteil der Revision nicht standhalten und der ganze Prozess müsste von vorne aufgerollt werden.
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[Re]: Eher ein Beleg, dass schlichtes Gedankengut auch jenseits von Pegida und AfD gleichsam verbreitet ist. Wenn die taz es denn nötig hat...
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[Re]: OLG Frankfurt am Main, 07.01.2016 - 16 W 63/15
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Es sollte vielleicht erwähnt werden, dass sich die taz in einem der ersten Berichte hisichtlich der Kölner Neujahrsnacht (Daniel Bax, 5.1.2016) noch so richtig schön darüber aufgeregt hat, dass die Nationalitäten der Verdächtigen genannt worden sind. Und jene Medien, die jetzt hier als Zeugen für Offenheit im Umgang mit derartigen Informationen zitiert werden, wurden damals als "unseriös" gebranntmarkt...
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Was Herr Kahlcke letztlich mit seinem Kommentar aussagen möchte ist mit klar und grundsätzlich stimme ich ihm dabei auch zu. Es ist aber - wieder einmal - die Art und Weise, die mich extrem stört.
Zwei Personen bzw. Personengruppen legen nach Lübeck ein "Geständnis" ab (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8721859.html) und werden später dennoch nicht angeklagt bzw. freigesprochen. Das ist rechtstaatlich einwandfrei, jedoch merkt man Kahlcke zu deutlich an, wen er denn gerne als Täter gehabt hätte.
Bewährungsstrafe für Brandstiftung ist halt nur im Falle eines § 306 möglich - ein (wenn auch stillschweigender) Vergleich zu den Fällen des § 306 a und b, die wir üblicherweise als traurige Fälle in Erinnerung haben verbietet sich.
Und was die Aufklärungsquote (33% zu 25%) angeht: Bei den meisten "normalen" Brandstiftungen wird der Täter deshalb gefasst, weil er als Eigentümer oder Versicherungsberechtigter als einziger ein Motiv hatte und deshalb schnell in den Fokus der Ermittlungen gerät.
Alles in allem ein wichtiges Thema, aber handwerklich vom Autor bedenklich schlecht umgesetzt.
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[Re]: Eine Demo ist rein organisatorisch sicherlich einfacher zu planen und polizeilich zu organisieren, von daher hinkt der Vergleich ein wenig. Dennoch stimme ich ihnen dahingehend zu, dass die Konsequenzen auf der Ebene der Polizei und Gerichte zu ziehen sind.
Ich bin zwar kein großer Freund des US-amerikanischen Strafrechts, bei der "Aufarbeitung" von Großereignissen sind sie uns dennoch voraus. Wer dort bei einer Veranstaltung straffällig wird, kommt spätestens drei Tage später vor Gericht und wird schnell und einfach (meistens) zu Sozialstunden oder Wochenendarrest verurteilt. Als am Wochenende die Playoff's der NFL ein Derby hatten, gab es sechs (!) Zwischenfälle bei 70000 Besuchern. Beim letzten Spiel HSV-Werder hingegen wurden über 500 Anzeigen geschrieben, wovon ca. 98% später eingestellt worden sind. So verliert der Staat die Herrschaft über die Strasse...
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[Re]: Da bin ich eher skeptisch. Ich habe das Buch (noch ohne Kommentierungen) gelesen und selbst für einen Studierenden war das schwer verständliche Kost. Es dürfte auch schwierig sein, hier einzelne Kapitel "exemplarisch" herauszugreifen. Wie ein Lehrer dies alles in wöchentlich 90 Minuten einer jungen und noch nicht ausgereiften Schülerschaft gefahrlos näher bringen soll, ist mir schleiherhaft. Entweder benötigt man ein halbes Schuljahr nur für dieses Werk - und das wäre verschwendete Zeit, da es so einen Aufwand nicht wert ist, oder es droht Gefahr, bei einigen Schülern genau die falsche Erkenntnis zu wecken.
Ich denke, wer sich wirklich dafür interessiert, soll es in kommentierter Form lesen, aber niemand sollte gezwungen werden, sich mit diesem "Werk" befassen zu müssen.
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[Re]: Sie müssen schon genau lesen. $ 231 ist nur dann einschlägig, wenn durch die Schlägerei/die Angriffe entweder der Tod eines Menschen oder zumindest eine "schwere Körperverletzung" im Sinne des § 226 verursacht wurde. Beides ist in Köln nicht der Fall. Nach § 231 Abs. 2 entfällt eine Bestrafung, wenn der Person die Beteiligung nicht vorzuwerfen ist - das bedeutet, dass sehr wohl eine individuelle Zurechnung erfolgen muss.
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[Re]: Der Polizei den Weg versperren = Mittäterschaft? So einfach ist das nicht! Zur Mittäterschaft gehört deutlich mehr und in vergleichbaren Fällen haben sich angeschuldigte Personen sehr erfolgreich auf mangelnden Vorsatz berufen können, man stand halt nur zufällig im Weg und konnte gar nicht zur Seite treten, da alles voller Menschen war... Und ein § 125 (Landfriedensbruch) wird ebenfalls kaum zur Anwendung kommen (Stichwort: "vereinte Kräfte", "Täter oder Teilnehmer" = verabredetes, gemeinsames Handeln), da kaum beweisbar.
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Konsequentes Handeln: Folgerichtiges, zwingendes Handeln, um ein Problem zu beseitigen.
Konsequentes politisches Handeln: Das schwächste Glied in der Kette den Wölfen zum Fraß vorwerfen, um von eigenem Versagen abzulenken.
Für AfD und Konsorten ist fast schon wieder Weihnachten...
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[Re]: Keine Klassenjustiz. Er hat vergessen zu schreiben, dass eine Strafaussetzung nach Verbüßung der Hälfte der Haftdauer nur für Ersttäter in Frage kommt. Und bei diesen wird (schon aus ökonomischen Gründen) recht häufig von der vorzeitigen Entlassung Gebrauch gemacht. Da genügt oft schon ein fester Wohnsitz, "geregelte" Familienverhältnisse und Aussicht auf einen Job.
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[Re]: Das kommt ganz darauf an, was man unter Aufarbeitung der Vergangenheit verstehen will. Eigenes Fehlverhalten und Unrecht zugeben und öffentlich einzugestehen ist in der Regel das, was von den Opfern als Genugtuung empfunden wird.
Was die Aktien angeht - wer zu Miete in einem arisierten Haus lebt, kann das Eigentum auch nicht zurückerstatten, so sehr er es auch möchte. Der Berliner Zoo besitzt nun mal keine Aktien und kann (da es sich um "vinkulierte Namensaktien" handelt) auch keine neuen ausgeben. Da aber die Gesamtbilanzsumme gerade einmal bei 2 Mio Euro (verteilt auf 4000 Aktien) liegt, dürfte der finanzielle Schaden hier wohl eher gering ausfallen.
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Erst blutige Revolution, dann einen demokratischen Rechtsstaat aufbauen. Das hat ja in Lybien, Ägypten und den anderen Staaten nach dem Arabischen Frühling auch wunderbar funktioniert, oder...?
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[Re]: Sozialstaat und Bildung sind nicht taugliche Antworten auf alle Fragen! Angefangen von den Terroranschlägen am 11. September 2001 stammen ein großer Teil der Terroristen zumindest aus der Mittelschicht, viele hatten ein abgeschlossenes Studium und waren vor ihrer Radikalisierung berufstätig mit geregeltem Einkommen. Was soll diesen Leuten der Sozialstaat bieten?
Wenn es sich allein um monetäre oder bildungspolitische Probleme handeln würde, weshalb breitet sich der Terror nur im islamistischen Zusammenhang aus, nicht etwa in den Armutsregionen Afrikas, Südamerikas oder in Thüringen und Berlin?
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Kein Zweifel an der berechtigten Kritik das Verhalten von Klaus Kastenberger betreffend.
Aber: "Natürlich hat Kastberger aber nach wie vor die Chance, in den Kreis der ZIVILISIERTEN Menschen zurückzukehren (...)" Geht's noch...?
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Politik ist ein schmutziges Geschäft. Von dieser Regel sind auch "linke" Polit-Aktivisten nicht ausgenommen. Mit ihrem Anspruch und Handeln sitzen sie viel mehr in einem Boot mit AfD und Wutbürgern, die ebenso die Flüchtlinge als Vehikel ihrer politischen Ideologie instrumentalisieren, um "Politik" zu machen. Da die Forderungen (Bleiberecht für alle, unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt etc.) kurzfristig nicht umsetzbar erscheinen, muss man die Frage stellen, ob sich diese Gruppen überhaupt für Flüchtlinge einsetzen oder nur die Gunst der Stunde für Agitation und aktivistisches Gruppenkuscheln benutzen.
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Der Vergleich des überwiegenden Teils heutiger Schlepperbanden mit Fluchthelfern aus der Zeit des kalten Krieges ist eine Frechheit. Die Fluchthelfer nahmen (und nehmen auch heute) nicht durchschnittlich 2-4 Jahresgehälter als Entgeld. Bei der geleiteten Flucht über die innereuropäische Grenze haben die Fluchthelfer einen erheblichen Aufwand betrieben (Tunnelbau, Grenzzaunschädigung, Unschädlichmachung von Minen etc.), während die heutigen Banden dafür bekannt sind, den Tod Tausender billigend in Kauf zu nehmen, nur um Kosten zu sparen. Ein wirklicher Fluchthelfer hätte niemals während der Herbststürme ein seeuntüchtiges Boot überfüllt auf die Reise geschickt, sondern andere mögliche Wege gesucht. Nein, hier werden nicht Äpfel mit Birnen verglichen, hier wird menschenverachtenden, tödlichen Industrie eine Absolution erteilt, die grausam ist.
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Diese Frage ist schwer oder vielleicht sogar gar nicht richtig zu beantworten. Natürlich sind diese Hetzkommentare furchtbar und eine echte Zumutung für jeden Betrachter, der nicht rechtsaußen steht. Aber ist Zumutbarkeit das Maß der Dinge?
Auch aus einer bösartigen Aktion kann sich eine gute Reaktion ergeben. Ich glaube (subjektiv!), dass sich die Hilfsbereitschaft vieler Deutscher den Flüchtlingen gegenüber auch (!) aus Abgrenzung gegenüber den Netzhatern und Demohetzern heraus ergeben hat. Als Initialzündung, den Rechten Kontra zu bieten.
Warum soll es erlaubt sein, auf einer Demo Hassparolen zu rufen, im Netz jedoch ein anderes Recht gelten? Das erinnert mehr an das Drei-Affen-Prinzip, was wir nicht sehen/hören, dass muss auch nicht bekämpft werden.
Wie wird die Reaktion im Auslang sein? Facebook hat viele Freiheitsbewegungen, gerade in der arabischen Welt, vorangebracht. Wenn ein demokratisches Land wie Deutschland Zensurgesetze erlassen darf, wäre das nicht eine Einladung an alle Potentaten, dieses Mittel ebenfalls zu nutzen? Allerdings nach eigenen Gesetzen, die uns dann ebenso undemokratisch vorkommen, wie unser Volksverhetzungsparagraf den Amerikanern, Engländern oder Schweden.
Ich denke, ich kann mit facebook im derzeitigen Zustand leben. Das Risiko, welche Lawine durch Zensurgesetze ins Rollen gebracht werden kann, ist mir dagegen zu hoch.
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[Re]: Keine Ahnung, ob sie sich tatsächlich gedeckt gefühlt hat. Wer sich jedoch die Filmchen von nemzeti1tv anschaut und sich einiges davon aus dem Ungarischen übersetzen lässt, den würde es kaum wundern. Bei Aufnahmen von "Sarrazin-TV" (laut einem ungarischen Bekannten die bestmögliche Übersetzung ins Deutsche) werden gerne mal vermeintliche Drogenpäckchen in die Bilder von Flüchtlingen geschmuggelt sowie brennende Polizeiwagen. Die machen nicht wirklich keinen Hehl aus ihrer Gesinnung!
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[Re]: ... und dazu am besten noch aktuelles Portraitfoto, Adresse und Autokennzeichen. Haben Sie sich das bei den Rechtsextremen abgeguckt oder sind Sie ganz allein darauf gekommen...?
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Abgesehen davon, dass beim vom Kommentator erwarteten Niedergang von H&K wohl eher der Wunsch Vater des Gedankens ist, zeugt der Kommentar von wenig Fachwissen. Einerseits war ohnehin (schon seit langer Zeit!) von der Bundeswehr ab dem Jahr 2016 mit einer neuen Generation Sturmgewehr geplant worden. Andererseits glaube ich kaum, dass ein anderer Hersteller zum Zuge kommen wird (die einzige Alternative wäre wohl das aus Österreich stammende Steyr Aug, das jedoch auch schon ganz schön in die Jahre gekommen ist). Billige Waffen aus russischer oder chinesischer Produktion kommen icht in Frage - worüber wohl kaum Zweifel bestehen dürften. Die Waffen befreundeter Staaten z.B. vom Typ M4 (USA), FAMAS (Frankreich) oder SA-80 (GB, bzw. von H&K nachgerüstet) sind alt und stehen ebenso aufgrund mangelnder Zuverlässigkeit in der Kritik und werden wohl in den kommenden Jahren ebenfalls ausgetauscht. Jene Sturmgewehre, die sich bewährt haben (Bushmaster, H&K 416) sind dem deutschen Verteisigungsministerium wohl zu teuer (ca. 3-4 mal so hoher Anschaffungspreis). Es wird also eine Ausschreibung zu dem weiterhin gültigen Mini-Preis von ca. 1000 € pro Waffe geben und da wird sich kaum eine andere Firma überhaupt bewerben, als H&K. Und mit der Neuausstattung der Bundeswehr wird sich das Unternehmen eher sanieren, als dem Untergang entgegen zu gehen.
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[Re]: Das die Städte/Kreise in Aktien investieren ist - schon allein wegen fehlender Finanzmittel und Zweckgebundenheit der Einnahmen - eher unüblich. Die Kooperation mit der RWE hat jedoch andere Gründe und ist historisch gewachsen. Bereits 1905 haben Kommunen in RWE investiert, seit 1920 besaßen sie die Aktienmehrheit und absolutes Stimmrecht.
Der Grund für die Kooperation war damals rein praktischer Natur: Eine allein auf Kapitalertrag spekulierende AG hätte kaum ein Interesse gehabt, kleine und abseits gelegene Gemeinden auf eigene Kosten an das Stromnetz anzubinden und zu höheren Kosten zu versorgen. Da es aber im Gegensatz zu Post, Eisenbahn und Telefon keine staatliche Stromversorgung gegeben hat, musste man sich quasi einkaufen, um die eigenen Interessen zu vertreten. Daher ist der kommunale RWE-Deal wohl eher eine Ausnahme.
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[Re]: Sicher?
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[Re]: Wer weiß, vielleicht ist Trump sogar Clintons trojanisches Pferd. Schließlich war er über Jahre hinweg Demokrat und hat HClinton bei ihren Kampagnen finanziell unterstützt. Glaubt man der amerikanischen Presse, so liegt das Verhältnis bei mindestens 106.000 $ für Clinton, 1.000 $ für die Republikaner. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.
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Die meisten Mörder sind auch nicht dauerhaft kriminell, die Rückfallquote liegt bei unter ein Prozent. Dies kann also nicht immer Argument sein. Ebenso wenig überzeugt mich die Feststellung, es würde sich vielfach um Geldstrafen und jugendgerichtliche Maßnahmen handeln. Vielleicht muss man Jurist sein, um zu wissen, wie schwierig es ist, eine aus einer Gruppe heraus begangene Straftat juristisch aufzuarbeiten. Da muss genau bewiesen werden, welcher Beschuldigte welche einzelne Verletzung verursacht hat und es muss ausgeschlossen werden (beliebtes Argument der Verteidigung), dass nicht vielleicht doch ein weiteres Gruppenmitglied den Böller gezündet haben könnte (Konjuktiv ist des Anwalts bester Freund). Geradezu absurd finde ich den Vergleich mit der Gesamtheit aller Jugendlichen. Schwarzfahren und Verkehrsdelikte haben hier zumeist eine etwas andere Dimension, als die oftmals mit roher Gewalt ausgeführten Stadiondelikte. Ich für meinen Teil will solche Leute nicht im Stadion haben und schon gar nicht italienische Verhältnisse, wo kein Familienvater mehr auf die Idee kommt, seine Kinder mit ins Stadion zu nehmen. Da nehme ich lieber in kauf, dass auch mal ein kleiner Fisch zu hoch gehängt wird. Der kann dann ja immer noch im Regionalligabereich weiter randalieren...
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Aussage gegen Aussage ergibt noch lange keinen Freispruch. Dies sollte sich mittlerweile auch im Inlandsressort einer Tageszeitung herumgesprochen haben. Der Richter ist in seiner Urteilsfindung weitgehend frei und es kommt halt immer darauf an, wie "dicht" eine Aussage ist, wie nachvollziehbar und glaubwürdig. Dann kann auch in einer solchen Situation verurteilt werden (man siehe den Fall Arnold). Aber dies nur am Rande...
Viel schlimmer finde ich (auch in anderen Veröffentlichungen) die klammheimliche Parteinahme für einen mutmaßlichen Sexualstraftäter, der sich erfolgreich einer Aufklärung und gerichtlichen Auseinandersetzung widersetzt. Als könnten "gute" Menschen nichts Böses tun... Das bedeutet ja nicht, dass er sich sofort und bedingungslos den schwedischen Behörden stellen müsste, dieses Risiko wäre absurd hoch. Aber es sind nicht nur Gerüchte, die immer wieder darauf hinweisen, dass er alles Menschenmögliche versucht, um eine Befragung innerhalb der Botschaft zu verhindern. Die Liste seiner Bedingungen ist mittlerweile so lang, dass man als Außenstehender misstrauisch wird.
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"Oldenburg, das sich bislang auf 246 Hektar erstreckt". Reden wir über die gleiche Stadt, mit ca. 160.000 Einwohnern? So eng finde ich es dort aber gar nicht...
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Sehen wir einmal großzügig über die argumentativen Mängel der Autorin im konkreten Fall hinweg, blenden wir aus, dass es sich um Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren handelt, die sich in einer einschneidenden Entwicklungsphase befinden, setzen wir mit der Autorin hormonell gesteuerte Reaktionen mit rationalen Handlungsmustern gleich, vergessen wir Unerfahrenheit, noch wenig ausgeprägtes Reflektionsvermögen, noch unausgeprägte Reife hinsichlich Wirkungen einer Handlung und damit einhergehende Einschränkung der Steuerungsfähigkeit.
Dann hat Texas also doch recht, 14jährige wegen Straftaten nach Erwachsenenrecht zu verurteilen...
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Mir gefällt die einseitige Schwarz-Weiß-Zeichnung des Autors nicht. Als würde in Europa nur außerhalb der griechischen Grenzen gelogen und die "bestechend rationale" Haltung von Tsipras hat etwas von Wunschdenken, erinnert mich jedoch objektiv eher an die Ergüsse früherer DDR-Hofberichterstattung im Ostfernsehen.
Und was bitteschön soll an einem Akt direkter Demokratie so toll sein, bei dem 11 Mio wählen dürfen, 330 Mio aber das Ergebnis gegen sich wirken lassen sollen, ohne selbst stimmberechtigt zu sein. Sollen wir jetzt in allen europäischen Ländern referenden abhalten? Das wäre mit Sicherheit der Untergang Griechenlands. Der Artikel suggeriert, es gäbe in Resteuropa eine Mehrheit für deutliche Zugeständnisse, die quasi auf eine Art Lastenausgleich zwischen "reichen" und "armen" Ländern, ohne jede Verpflichtung oder Bedingung hinauslaufen. Diese suggerierte Mehrheit würde bei Wahlen wohl an der 5%-Hürde scheitern...
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Bei aller Kritik am deutschen Team - die man teilen kann oder nicht - sind mir vor allem die Schiedsrichterinnen unheimlich auf den Nerv gegangen. In beinahe jedem Spiel unzählige falsche Abseitsentscheidungen, die viele vorhandene Chancen zerstört haben, Elfmeter, die (auch wenn ich dafür Ärger kriege...) bei den "Herren" nicht einmal in der Kreisklasse gepfiffen worden wären und als besonderer Gag (im Spiel D gegen USA) wird ein Foul der "letzten Frau" in der Verteidigung gepfiffen und auf Strafstoss entschieden, aber der obligatorische Platzverweis bleibt aus - obwohl laut Regelwerk nur bei einem Foul der Keeperin ein Ermessen des Referees besteht. Beinahe maskulinistisch wünscht man sich da die Zuhilfenahme männlicher Schiedsrichter, da es anscheinend nicht genügend ausgebildete Frauen dafür gibt. Keine Frage, auch bei den Männern gibt es Fehlentscheidungen, aber dieses Ausmass war absolut erschreckend.
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[Re]: Mit derartigen Schlussfolgerungen wäre ich vorsichtig. Schon einmal hat Griechenland "Nein" gesagt, als es 1940 um Zugeständnisse gegenüber Mussolini und Hitler gegangen ist. Ein sehr ehrenvolles "Nein", aber ein Jahr später war Griechenland ein besetztes, zerstörtes Land.
Ob die Anstimmung heute wirklich eine Änderung der politischen Agenda der "Geberländer" zur Folge hat, wage ich eher zu bezweifeln. Der Grexit hat doch längst seinen Schrecken verloren, 90% der Europäer würden eine solche Nachricht eher mit Schulterzucken aufnehmen. Die griechische Regierung hingegen hat heute viel Spielraum für Verhandlungen aus der Hand gegeben, schließlich wollen die Nein-Sager auch belohnt werden.
Diese Runde mag die griechische Regierung nach Punkten gewonnen haben, der Kampf ist jedoch noch lange nicht zu Ende...
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[Re]: Nicht jeder Punk geht für den Lebensunterhalt schnorren und hat beim Weihnachtfest daheim das letzte mal eine Dusche in Betrieb gesehen. Ich kenne Punks, die nach der Arbeit in eine 90qm-Altbauwohnung mit apricot-farbenen Wänden, Miele-Eibauküche und "Schuhe ausziehen"-Schild vor der Tür gehen. Trotzdem sind sie im Wesen immer Punk geblieben...
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[Re]: Nun ja, wenn man "ganz privat" ein Gewerbe einrichtet und als "Kleinunternehmer" tätig wird muss man natürlich trotzdem Steuern und Sozialabgaben zahlen. Nicht zu vergessen, dass diese Erwerbstätigkeit dem Arbeitgeber angezeigt werden muss und die Tätigkeit insgesamt (d.h. mit der "normalen" Arbeitszeit im Angestelltenverhältnis) 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen darf (§ 3 ArbZG). Kommt in Zeiten prekärer Arbeitsverhältnisse nicht ganz so selten vor...
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[Re]: Was die Einschätzung der Risiken und Gefahren eingeht, stimme ich mit ihnen überein. Dennoch glaube ich, dass sie dem "Bewusstsein" einen viel zu hohen Stellenwert einräumen. Nicht umsonst gibt es vielfache, sich in hohem Maße unterscheidende Definitionen dieses Begriffs. Es handelt sich letztendlich nur um ein Konglomerat aus Empfindungen, Wahrnehmungen, Gefühlen und Reflexen, die kaum rational steuerbar sind. Wenn sie auf keine einzige ihrer Erinnerungen verzichten wollen, weil diese die Gesamtheit ihre Persönlichkeit ausmacht ist das ein gutes Zeichen, vor allem ein Beleg, dass sie keine traumatisierenden Erfahrungen gemacht haben. Denn dann übt eine singuläre Erfahrung bisweilen totale Dominanz aus, die ein "normales Weiterleben" bis zur Unmöglichkeit einschränkt. Eine Bankangestellte, die in forgeschrittenem Alter vor den Trümmern ihrer wirtschaftlichen Existenz steht, da sie nach einem Überfall vor jedem Kunden in Angst erstarrt, wird nicht berufsunfähig, sondern einfach nur arbeitslos. Ein Vergewaltigungsopfer, das sich gezwungen sieht, sich in ihrer Wohnung zu verbarrikadieren, da es überzeugt ist, bei Menschenkontakt erneut Opfer zu werden. Diese Menschen wären froh, wenn ihnen geholfen würde, auf welche Weise auch immer. Ein Armamputierter wird sich auf einen Fremdkörper Protese einlassen, ein Traumatisierter sicherlich auch auf "falsche" Erinnerungen.
Dennoch darf man die Gefahren einer solchen Technik nicht unterschätzen. Gut wäre es, wenn ein traumatisierter Soldat behandelt werden könnte. Wer aber verhindert, dass zuvor durch diese Technik ein "Universal Soldier" geschaffen wird, der den Kampf sucht und sich nur im Gemetzel glücklich fühlt? Die totale künstlich hervorgerufene Identifikation mit einem Unternehmen als Bedingung für Beförderung und Aufstieg, wie in einem Bienenschwarm? Was möglich ist, wird gemacht. Also vielleicht besser gar nicht!
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zu 1.) Im Satz liegt bereits ein (juristischer) Denkfehler: Es ist gerade nicht möglich, dass "Kugel(n)" den Tod verursacht haben. Juristisch kann nur eine Kugel todesursächlich sein. Wenn mehrere Kugeln (nahezu) gleichzeitig eine Person treffen (z.B. eine tödlich in den Kopf, eine weitere ebenfalls für sich tödlich ins Herz), kann eben gerade nicht festgestellt werden, welche tatsächlich den Tod verursacht hat. Vor Gericht gilt dann der Zweifelssatz in dubio pro reo. Mit dem für Laien grotesken Ergebnis, dass bei jedem tödlich wirkenden Schuss angenommen werden muss, dass er gerade nicht den Tod verursacht hat.
zu 2.) Dies gilt nur, wenn wenige Schüsse aus wenigen Waffen abgegeben werden. Bei 14 Waffen und 137 Schüssen ist dies - wenn überhaupt - nur ganz eingeschränkt möglich.
zu 4.) Das Problem ist nicht "der Unbekannte", sondern dass juristische Dilemma, dass nur einem Beamten der strafrechtliche Vorwurf der unrechtmäßigen Schussabgabe vorgeworfen wurde, bei den 13 weiteren Polizisten jedoch von weitgehend rechtmäßigen Handeln ausgegangen wird. D.h. wenn einer der 13 Polizisten den Tod verursacht haben sollte, dann ist es kein Mord und für die Anklage "unbedeutend".
Es war eigentlich von Beginn an klar, dass bei der dünnen Beweislage keine Verurteilung zu erwarten war. Es stellt sich jedoch die Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft unbedingt Mord anklagen wollte. Bei dem Vorwurf des versuchten Mordes wäre irrellevant gewesen, wer die tödlichen Schüsse abgegeben hat, da der Angeklagte auf jedem Fall und unrechtmäßig Schüsse auf die Opfer abgegeben hat, in der Absicht, den Tod herbei zu führen. Hier wäre eine Verurteilung durchaus möglich, wenn nicht sogar wahrscheinlich gewesen und der Strafrahem liegt nicht wesentlich niedriger.
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Luise Pusch ist mitnichten für alle eine "Heldin der feministischen Sprachkritik". Ich kenne so einige Gender- und Feminismus-Menschen, die gar nicht gut auf sie zu sprechen sind - so viel zur Einleitung des Artikels (Schon komisch, bei kritischen Berichten über Banker, Politiker, Polizisten etc. werden nie erworbene Meriten vorangestellt...).
Ich denke nicht, dass Frau Professor Pusch ihre Polemik wörtlich verstanden wissen will. Sie neigt zur Provokation und wenn diese in Zynismus abgleitet, mag es einen charakterlicher Mangel hinsichtlich der Autorin zeigen, an der Intention des Textes ändert dies jedoch nichts.
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[Re]: Die Aufklärungsquote beim Tatbestand des Mordes beträgt 96,3 Prozent (2013), beim Totschlag sind es 95,5 Prozent. Alle Männer erwischt, alle Frauen kommen davon... Oder wie soll ich da eine "Einseitigkeit" bei den Ermittlungen erkennen können?
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Es ist bedenklich, dass das BVerfG mit diesem Urteil dem Prinzip der Trennung von Staat und Kirche faktisch eine Absage erteilt hat: "Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist nicht als (...) eine strikte Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als (...) eine die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung". Wie der Umgang mit Religion gegenüber meinen Kindern gefördert wird und vor allem von wem, will ich schon selbst entscheiden können - auch ohne eine Privatschule bezahlen zu müssen.
Aber auch in der Sache ist das Urteil schwammig und vielleicht sogar kontraproduktiv. Bei Vorliegen einer "hinreichend konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens" durch das äußere Erscheinungsbild der Lehrerin soll nämlich plötzlich doch ein Kopftuchverbot angemessen sein, wenn "in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen über das richtige religiöse Verhalten die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gefährdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität in einer beachtlichen Zahl von Fällen erreicht wird". Wer entscheidet das? Überall, wo Pegida stark ist und unter Schülern eine anti-muslimische Haltung vorherrscht, kann/soll also das Kopftuch verboten werden? Um den Konflikt nicht ins Klassenzimmer zu tragen, gibt man dem Aggressor Recht? Das kann es doch wohl nicht sein!
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Zahl hat nicht nur auf einen Polizisten geschossen, er hat ihn mit einem Schuss in die Brust lebensgefährlich verletzt. So masslos finde ich die Strafe da nicht...
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Was nützen härtere Strafen, wenn niemand vor Gericht gestellt wird?
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Der gute Wille der Vermieterin ist erkennbar, ob sie wirklich der jungen Syrerin einen Gefallen tut, steht auf einem anderen Blatt.
Die junge Frau wird quasi in einer Wüste ausgesetzt. Gerade in der ersten Zeit ist eine gute Vernetzung mit Landsleuten wichtig, sie helfen am meisten, wenn es um alltägliche Geschäfte geht, sie begleiten und übersetzen bei Behördengesprächen, sie können ihre eigenen Erfahrungen im Kampf mit einem Verwaltungsmoloch weitergeben (der schon manch Eingeborenen überfordert), kennen gute Ärzte und Juristen und bieten kulturell bzw. sprachlich ein wenig Heimatgefühl in der fremden Umgebung.
Auch von anderer Seite aus wird es nicht einfacher. Ein Sprachkurs mit Polen und Russischstämmigen? Spricht sie eine dieser Sprachen bzw. ist ihr Englisch dafür ausreichend? Für die Behördengänge wird sie ständig aufs Festland müssen, da vor Ort lediglich Verwaltungsfachangestellte Dienst tun, die kaum ausreichend Erfahrungen im Asylleistungsrecht haben und daher (erfahrungsgemäß) jeden Antrag erst einmal ablehnen und damit "nach oben" weiterreichen werden. Etc., etc.
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Was für ein Akt maßloser Überheblichkeit! Natürlich ist es nicht schön, einen Menschen auf derartige Weise sterben zu sehen. Ebenso, wie es nicht schön ist, bis aufs Skelett abgemergelte KZ-Überlebende zu sehen, die Erschießung nackter Juden durch die SS, wie auch die "berühmte" Exekution Van Lems durch den Polizeichef in Saigon 1968. Letzteres läuft heute beinahe als Endlosschleife zu jedem Jahrestag, ohne dass sich jemand um "Menschenwürde" oder die "Menschlichkeit" sorgen würde. Aber genau so, wie diese historischen Aufnahmen ihren Sinn und Zweck erfüllen, kann auch der Film von der Hinschlachtung al-Kasasbehs eine Zäsur im Krieg gegen den IS darstellen.
Die Zensurforderung auf der einen Seite, im Zusammenhang mit dem gerade erst geäußerten Vorwurf der Zensur (wenn böse US-Medien die Mohammed-Karikaturen nicht drucken wollen), zeugt von einem verinnerlichten Denken auf der Ebene "Wir" und "Die". Dabei haben „Wir“ die sozialen Medien erfunden, die der IS nun beherrscht, „Wir“ haben den Krieg entfacht, aus dem der IS hervorgegangen ist, „Wir“ kümmern uns eher um die staatsbürgerlichen Rechte ausreisewilliger IS-Sympathisanten, die dann mordend und vergewaltigend umherziehen. Derartige Gedanken schiebt Frau Mertins vom hohen Ross aus zur Seite. Sie scheint dabei nicht die Menschenwürde jener vor Augen zu haben, die im Einflussbereich des IS leben müssen, die gegen sie kämpfen und sterben (ich denke an die schier endlose Debatte um Waffenlieferungen, als guten Beleg für unsere "Menschlichkeit"). Frau Mertins sollte erst einmal bei diesen Menschen nachfragen, was sie in diesen Zeiten unter "Menschlichkeit" und "Würde" verstehen, bevor sie als moralischer Racheengel all jene verdammt, die gnadenlos aber auch direkt Position beziehen und den Finger in eine Wunde legen, die unsere eigene sein sollte, dessen Schmerz jedoch andere trifft.
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Ich bin durchaus jemand, der in Zeiten der allgemeinen Sammelwut Wert auf Datenschutz legt. Aber ausgerechnet der Post Mieterlisten zu verweigern... Das liesst sich schon ein wenig wie aus Schilda abgekupfert.
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[Re]: Es ist ihm sogar mehr, als nur "peinlich" gewesen. In seinem Buch "Der Garten des Menschlichen" beschreibt er ausführlich, wie er (Zitat:) "für die Pseudo-Ausgießung des Heiligen Geistes von 1933" empfänglich gewesen sei, wie sehr er ideologisch infiziert und begeistert gewesen sei und das er mit einem "unverdient sauberen (Entnazifizierungs-)Fragebogen aus der Zeit heruasgekommen" ist. Das ganze Buch ist eine beinahe bis zur Selbstzerfleischung reichende Abrechnung seiner eigenen Person. Es gab viele, sehr viele, die in der NS-Zeit Positionen und Posten bekleidet haben, mir sind nur wenige bekannt, die so offen und tabulos ihr eigenes Wirken reflektiert haben. Das versöhnt mich ein wenig mit ihm und verdient durchaus gewissen Respekt - selbst wenn man sich die Einsichten früher gewünscht hätte...
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[Re]: Ja, das Urheberrecht liegt nur beim Fotograf, da er alleine das "Werk" erstellt hat. Die abgebildete Person ist nur "Motiv". Mit dem Recht am eigenen Bild kann eine abgebildete Person lediglich eine Veröffentlichung verhindern (wenn sie nicht, wie hier, eine Person der Zeitgeschichte i.S.d. § 23 KUG ist), "Teilhaber" des Urheberrechts kann sie nicht werden..
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[Re]: Hansjürgen Karge war Generalstaatsanwalt in Berlin. Da die GStA zum jeweiligen Oberlandesgericht der einzelnen Länder gehört, ist er natürlich kein Bundesanwalt.
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Ein guter Kommentar. Aber, liebe Frau Sezgin, wenn Sie mit einem "Agnostiker" über Glaube und Religion kommunizieren wollen, können Sie regelmäßig genauso gut gegen eine Wand sprechen...
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[Re]: Natürlich wird der Koran seit Jahrhunderten interpretiert. Da es sich jedoch um eine Gesetzesreligion handelt, dessen Worte direkt aus göttlicher Feder stammen, begrenzen sich die Interpreten in vielen Bereichen selbst. Als die Fatwa über Salman Rushdi ausgesprochen wurde, haben viele Autoritäten widersprochen und sie für ungültig erklärt. Die Begründungen waren jedoch nicht, dass ein Roman eigentlich gar keine Gefährdung des Islam darstellen könnte und jeder Moslem es ertragen müsste, dass andere gelegentlich über ihren Glaube herziehen. Die Begründungen waren vielmehr ausweichend – ein Todesurteil dürfe nicht ohne Gerichtsverfahren ausgesprochen werden, außerhalb von Staaten mit der Sharia hätte eine Fatwa keine Geltung etc. Die meisten einfachen Gläubigen fanden die Fatwa durchaus gerechtfertigt, wenngleich das Urteil zu hart und daher unvollstreckbar sei.
Was ich vom islamischen Klerus allgemein und von jenen, die in der westlichen (nicht vom Islam geprägten) Welt leben im Besonderen verlange, ist eine grundsätzliche Auseinandersetzung, ob (z.B.) demokratische legitimierte Grundprinzipien wie die Karikatur des Propheten im 21. Jahrhundert als Teil eines multireligiösen Lebens akzeptiert werden können, oder ob es einen Angriff auf den Koran bedeutet. Dieser würde in allen Auslegungen den 0,1% Extremisten eine Grundlage für Gewalt bieten, die wiederum von einer weit, weit größeren Gruppe wohl auch mit Beifall oder innerer Genugtuung aufgenommen würde. Hier herrscht noch immer Leere und Stille. Und so lange bleibe ich bei einem zögerlichen „aber“...
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Ein höchst unausgegorener Artikel, der die eigentliche Problematik allenfalls am Rande streift. Wo eigentlich eine ernsthafte Analyse nötig wäre, beschränkt sich der Autor auf (um im Text zu bleiben) Clown-Publizismus. Schade.
Die Vorsitzenden der muslimischen Vereinigungen haben sich vom Terror distanziert. Der Autor unterschlägt jedoch, dass auch dabei immer wieder das verräterische Wort "aber" gefallen ist. Vorgeworfen wird es ihnen nicht...
Solange (in Frankreich wie in Deutschland) Trauerkundgebungen von zumeist jungen Muslimen offensiv gestört, Mordopfer verhöhnt und Terror bestenfalls relativiert, oft jedoch auch gerechtfertigt wird, wird immer ein „aber“ im Raum stehen. Mehr als 200 Strafverfahren in Frankreich und das Verhalten auf diversen "Anti-Israel-Demos" lassen ein Problem erkennen. Natürlich ist dies nicht die Mehrheit, es ist selbstverständlich auch kein Grund, islamisches Leben in Westeuropa in Frage zu stellen. Es wird dem islamischen Klerus jedoch auf Dauer nicht erspart bleiben, eine Auseinandersetzung um bestimmte Koranverse zu führen, allein schon, um die Deutung nicht den „Salafisten“ zu überlassen und dem „einfachen“ Gläubigen Klarheit zu verschaffen. Bis dahin hat sich der Islam in Deutschland zwar etabliert, seiner Zugehörigkeit wird jedoch auch weiterhin ein „aber“ entgegen stehen.
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Zunächst einmal finde ich es interessant, dass nicht nur Manager einen Millionenbetrag ergaunern können, ohne in den Knast zu müssen. Dabei haben dem LG Oldenburg gerade zwei Flaschen Schnaps im Wert von 48 Euro ausgereicht, drei Monate ohne Bewährung zu verhängen...
Was ich jedoch nicht so ganz begreife, warum ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wird - üblicherweise wird doch eh die ganze Beute nach § 73 StGB eingezogen und für bereits verbrauchte Gelder/Werte kann Wertersatz durch den Täter angeordnet werden.
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Und wieder einmal bin ich mit einem Geschreibsel von Herrn Busche heillos überfordert. Ob es wirklich nur an mir liegt?
Turing ist also ein Kriegsheld und kein "Perverser", weil England keine Folterlager in Afghanistan betrieben hat und er nebenbei früher mal die Alliierten gegen Deutschland unterstützt hat.
Zamperini ist kein Held, weil Amerika heute... was auch immer.
Was ist dann eigentlich mit den Widerstandskämpfern der Roten Kapelle, die den Terror überlebten und später in der DDR (aus konsequenter Sicht Busches) für Mauertote und Staatssicherheit Verantwortung trugen? Muss ich jetzt den Aufstand im Warschauer Ghetto neu bewerten und nachsehen, welcher Überlebende später nach Israel ausgewandert ist, bevor ich ihnen Bewunderung und Respekt zolle? Meine Güte, was für Helden bleiben uns denn dann eigentlich noch...?
Grundsätzlich ist es doch, um es mit L. P. Hartley auszudrücken, so, dass die Vergangenheit ein fremdes Land ist, in dem sie alles anders machen. Eine reine ex-post-Perspektive würde weder der Gegenwart, noch der Vergangenheit und schon gar nicht der Person Louis Zamperinis gerecht, da kann Andreas Busche noch so zetern und giften.
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[Re]: Enteignung der Pharmakonzerne, Vergesellschaftung des Gesundheitswesens... Und dann wird alles besser? Das wage ich ernsthaft zu bezweifeln! Ein Blick in das staatliche Gesundheitswesen Schwedens zeigt einen beispiellosen Niedergang seit 2004. Trotz allgemeiner Kosten- und Lohnsteigerungen wurde das Budget um 21% abgesenkt, Patienten sind nun gezwungen, bis zu 80 km zum nächsten Hospital zurückzulegen, die staatliche Forschung zu seltenen schwerwiegenden Erkrankungen (Mukoviszidose, Nierenkrebs etc,) wurde vollständig eingestellt, von höheren eigenen Zuzahlungen ganz zu schweigen. Für die Entscheidungsebene zählt ausschließlich ihr Wahlversprechen an die (gesunden) Wähler, keine Steuern und Beiträge zu erhöhen.
Mein Vertrauen in deutsche Politiker und ihre Beamten reicht nicht ansatzweise so weit, dass ich ihnen meine Gesundheitsfürsorge anzuvertrauen bereit wäre. Da würde es ein Medikament wie Sovaldi wohl gar nicht geben (Hepatitis-C? Ist das nicht die Krankheit der Junkies und Alkoholiker? Also DAS können wir dem Steuerzahler ja nun nicht zumuten...), vermutlich würde jede Neuentwicklung noch viel stärker auf wirtschaftliche Aspekte geprüft.
Das (meiner Ansicht nach menschenverachtende) Regelwerk der ärztlichen Budgetierung mit bis zu insolvenzgefährdender Rückforderung ist ein staatliches Gesetz! Was glauben Sie, was passieren wird, wenn man die politische Verwaltungsebene hier von der Leine lässt? Ich würde nichts Gutes erwarten...
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Das "Ausgerechnet Bayern" stört mich. Es gibt - natürlich - vieles an der bayerischen Politik und seinen Protagonisten zu kritisieren, wer sich aber ein wenig mit Flüchtlingspolitik auskennt, der muss zugeben, dass es den Asylsuchenden in Bayern vielfach besser geht, als in den meisten anderen Bundesländern, die sozialdemokratisch und/oder grün regiert werden.
Es macht also wenig Sinn, ein mögliches bayerisches Paradoxon zu zeichnen. Man sollte vielmehr den Politikern anderer Bundesländer die journalistische Pistole auf die Brust setzen und immer wieder nachfragen, warum sie bei Machtübernahme eben keine Taten folgen lassen. Dann würde auch der letzte Leser bald merken, dass rot oder grün regierte Länder nicht wirklich sozialere oder gar menschlichere Politik betreiben, sondern vielfach allein von der Illusion profitieren, es solle wohl so sein.
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Im Prinzip würde ich die Initiative ja unterstützen, da sie zur Suchtprävention durchaus geeignet erscheint. Es bleibt halt nur immer ein G'schmäckle, wenn die eigenen - d.h. staatlichen - Spielhöllen geöffnet bleiben und nur die Konkurrenz ausgeschaltet wird...
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[Re]: Aus einer gewissen (manchmal durchaus leidvollen) Erfahrung im Umgang mit Künstlern heraus wäre ich dennoch vorsichtig, mit allzu pauschalen und voreiligen Beschuldigungen. Demnig würde sein Verhalten wohl eher als "visionär", nicht aber ignorant und schon gar nicht gefühlskalt bezeichnen. Künstler sind halt öfter mal "beratungsresistent" und so egozentrisch, dass sie sich nichts sagen lassen wollen oder können, selbst wenn sie dadurch verlieren.
Und es ist ja auch durchaus so, dass (z.B.) eine Beschriftung "Rassenschande" prägnant und direkt den Wahnsinn im Denken der damaligen Zeit offen legt. Schließlich wird heute niemand mehr mit diesem Verhalten eine Straftat assoziieren. Auch der "Volksschädling" ist für mich ein ausschließlich NS-tauglicher Begriff, der eher das verbrecherische NS-System enttarnt, als heute noch ernsthaft als Beschuldigung zu taugen. Aber es ist ein schwieriges Terrain und ich habe durchaus Verständnis, wenn Angehörige sich verletzt und übergangen fühlen. Hier sollte eine Instanz neben oder oberhalb des Künstlers für einen Ausgleich sorgen, mit dem alle leben können.
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Nun ja, wenn man die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Sicherung abzieht, dürfte auch beim Mindestlohn mehr übrig bleiben, als jetzt. Von daher sehe ich das eher als symbolischen Akt.
Welche Folgen würde ein Mindestlohn hier bringen?
Bei Kosten ähnlich/gleich dem "freien Markt" könnten Firmen abgeschreckt werden, in der JVA weiterhin fertigen zu lassen und die Verfügbarkeit von Arbeit nimmt ab. Dies ist eher nicht im Sinne der Gefangenen. Während der Ausbildung habe ich kaum jemanden kennen gelernt, der in der JVA nicht arbeiten wollte, Klagen und Beschwerden gab es eigentlich nur, wenn keine Arbeit vorhanden war. Die Tage im Gefängnis werden ewig lang, wenn man keine Beschäftigung hat und man nichts anderes tun kann, als die Wand anzustarren.
Auf der anderen Seite: Hinter den meisten Strafgefangenen sitzt ein Opfer, das häufig körperlich (und auch psychisch), zumindest aber materiell geschädigt zurück bleibt. Derzeit sind die vom Gericht zuerkannten Titel auf Wiedergutmachung und Schmerzensgeld das Papier nicht nicht wert. Dabei geraten viele Opfer durch die Straftaten in finanzielle Not und können jeden Cent gebrauchen. Auch ist eine finanzielle Kompensation sicherlich ein Schritt hin zu einer besseren Verarbeitung der Tat. Das Opfer bekommt Geld und eine gewisse Genugtuung, für den Täter ist doch wohl der erste und wichtigste Schritt hin zur Resozialisierung, dass der (finanzielle) Schaden, der durch die Tat entstanden ist, behoben wird.
Ideal wäre für mich folgende politische Linie: Die Kosten für Arbeit liegen für die Firmen weiterhin unterhalb der Mindestlohngrenze, damit Arbeit weiterhin verfügbar ist. Der Staat stockt den Lohn auf und verzichtet so lange auf Abzug der Haftkosten, bis das Opfer vollständig entschädigt ist. Erst danach (oder natürlich, wenn keine Wiedergutmachung zu leisten ist) gibt es Abzüge. Der Vorteil für den Insassen besteht dann darin, dass die Rentenbeiträge in vollem Umfang geleistet sind.
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Sollte es sich bei dem Artikel um den (misslungenen) Versuch einer Satire handeln, wäre ich beinahe schon beruhigt. Ist er hingegen ernst gemeint, so bleibt nur Zynismus...
Wer eine Ausbildung beginnt, sollte sich vorher im Klaren darüber sein, was ihn/sie erwartet und welche Voraussetzungen bestehen. Von daher tue ich mich persönlich schwer mit später Reue.
Wer weiterhin eine Ausbildung in einem Betrieb macht, der eigentlich gar nicht ausbilden dürfte (1 Geselle, 4 Azubis - rechtlich schwer vorstellbar) und weniger als die Hälfte der tariflichen Vergütung von derzeit 700-800 €/Monat zahlt, ist eigentlich selber schuld.
Wer ebenfalls nicht in der Lage ist, mit den Behörden richtig umzugehen, um eine simple Änderungsanzeige gem. § 53 BaFöG auf den Weg zu bringen, der hat die Ausbildungsförderung auch nicht verdient (wenn's Gesetz zu schwierig zu verstehen ist, die Gewerkschaften haben gut geschulte Anwälte, die kostenlos beraten).
Wer dann auch noch das Märchen glaubt, die Betriebe würden sich bei Auszubildenden in einer komfortablen Situation befinden (der Azubi ist für nichts verantwortlich, nahezu unkündbar und sogar ein eventuelles Versagen muss häufig kaschiert werden, da es sonst Konsequenzen für den Ausbildungsbetrieb nach sich ziehen kann), der glaubt wohl auch noch an den Storch und die Kinder.
Weitere Kritik am scheinbaren Halbwissen der Autorin, die hier eher Zoten von sich gibt, würde den Rahmen mit Sicherheit sprengen.
Fazit: Bitte, bitte, nehme grundsätzlich vom Gedanken einer späteren Selbständigkeit Abstand. Denn dazu reicht ein auswendig gelerntes ich bin "zielorientiert und engagiert" nicht aus, man benötigt vielmehr praktisches Wissen aus dem Berufsfeld, Durchsetzungsvermögen und enorm viel Energie. Und der Artikel zeigt deutlich, dass es der Verfasserin gerade daran zu fehlen scheint.
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Nun ja... Natürlich möchte ich selbst auch nicht, dass gesundheitsbezogene Daten in x-beliebigen Datenbanken für einen für mich nicht überschaubaren Personenkreis abrufbar sind. Allerdings kann ich es durchaus verstehen, wenn die Polizei besonders gewaltbereite Personen, die womöglich auch noch bewaffnet sind kennzeichnet. Im Falle einer notwendigen Festnahme halte ich derartige Informationen für sinnvoll und auch wichtig. Auch das Wissen um bestimmte psychische Auffälligkeiten/Probleme können hier wichtig sein. Die meisten Festnahmen mit tödlichem Ausgang entstehen durch simple Missverständnisse und der Unkenntnis über psychische Erkrankungen. Wenn ich als Polizist Kenntnis davon habe, dass es sich bei der Person um einen - z.B. - schizophrenen oder manischen Menschen handelt, dann kann eine Festnahme ganh anders vorbereitet und durchgeführt werden.
Ohne genaue Kenntnis darüber, wer alles in dieser Datenbank enthalten ist, wann und vor allem wer darauf zurückgreifen kann, mag ich das nicht vorbehaltlos verdammen.
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Was ist wirklich bedenklich? Das einem Sportler zugejubelt wird, dem wegen Körperverletzungsdelikten eine Anklage droht? Wenn es zu einem Verfahren kommt, wird er die Quittung seines Verhaltens erhalten. Oder aber, dass sich ein Organ des Pressewesens, das immer einen Riesentamtam veranstaltet, wenn auch nur ein begrenzter Verdacht auf Verletzung der Grundrechte ruchbar wird, plötzlich ganz dreist die Unschuldsvermutung auf den Müll schmeißt und ganz offen eine versteckte Form der Selbstjustiz fordert. Das finde ich nicht nur schäbig, sondern im höchsten Maße bedenklich!
Man darf im vorliegenden Fall auch nicht unterchätzen, dass es in den USA ein Gerichtsverfahren trail-by-jury gibt. Da dürfte ein vor dem Verfahren angewandter Maßnahmenkatalog durchaus als Beeinflussung der Jury bewertet werden, nach dem Motto: Wenn die NFL ihn sperrt, dann kann er ja gar nicht unschuldig sein.
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[Re]: Ich setze die Behauptung dagegen, dass das gesamte Projekt des sozialistischen/proletarischen Internationalismus nie über die Theorie hinausgekommen ist. In den großen politischen Visionen hat man die Utopie einer staatenlosen Gemeinschaft gezeichnet, als zukünftiges großes Ziel. Praktisch scheiterte dieser Ansatz jedoch schon im Kleinen, an der lokalen Wirklichkeit. Daher haben Lenin und Stalin meiner Ansicht nach auch mit ihrer Renationalisierung wohl eher auf die vorhandenen Umstände reagiert als agiert.
Statt visionäre Schriften einiger Podiums- und Schreibtischkoryphäen als Massstab heran zu ziehen, sollte man lieber in die jeweilige Tagespresse eintauchen, um einen Blick auf die Realität zu werfen. Der Widerstand "deutscher" ostelbischer Arbeiter gegen Saisonarbeiter aus dem tiefsten Osten führte 1890 zum sog. "Karrenzgesetz", welches den Saisonarbeitern den Aufenthalt auf deutschem Boden nach der Ernte bei Strafe untersagte. Als die ersten polnischen Arbeitsmigranten in den 1870er Jahren ins Ruhrgebiet kamen folgte dem ein Aufschrei der sozialistischen Presse, vielerorts mussten Wohnbereiche der polnischen Arbeiter nach Ausschreitungen von der Polizei geschützt werden. Dem folgte das Kapital, in dem sie die Zechen faktisch trennten. In (z.B.) Recklinghausen und Herne entstanden nahezu reine Polen-Zechen, während andere Zechen über eine rein "deutsche" Arbeiterschaft verfügten. Nicht der Gesetzgeber war es, der die polnischen Migranten quasi dazu gezwungen hat, ihre polnischen Namen zu germanisieren, es waren genau jene auf der Straße pöbelnde Arbeiter, die in ihren Versammlungen gleichzeitig von Internationalismus schwafelten. Proletarier aller Länder vereinigt euch - aber bitte nicht hier und jetzt und um uns die Arbeitsplätze streitig zu machen. So war es damals und dies hat sich bis heute kaum verändert. Auch nicht bei den Sozialisten!
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[Re]: Die im Personenbeförderungsgesetz festgelegten Bestimmungen, wer an der gewerblichen Fahrgastbeförderung teilnehmen darf, betrifft ausschließlich den jeweiligen Fahrer einer Uber-Tour. Denn Uber besitzt keines der genutzten Fahrzeuge und nimmt auch nicht an der Personenbeförderung teil - sie vermittelt sie nur. Daher handelt es sich um zwei getrennt zu betrachtende Rechtssachen. Gegen Uber wird weiter verhandelt. Jeder Fahrer, der für oder durch Uber tätig wird ist aber jetzt schon betroffen, da ohne Lizenz auf jeden Fall gegen das PersBefG verstoßen wird.
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"Diplomatenschulen" gibt es in 236 Staaten der Welt, fast alle werden von der öffentlichen Hand gefördert. Deshalb wird keine deutsche Landesregierung die Förderung einstellen, solange die Regelschulen keinen IB-Abschluss anbieten, der für die (laut Artikel) immerhin 70% der Schüler Voraussetzung ist, in dem entsprechenden Heimatland eine Studienberechtigung zu erlangen.
Was jedoch wirklich nervt ist, dass die liebe Frau Heyenn wegen 218 (=30%) Schülern eine Riesenwelle samt parlamentarischer Anfrage veranstaltet. Haben wir im Schulsystem nicht andere - dringendere, größere - Probleme, dass man es sich leisten darf, so einen Sch*** an die große Glocke zu hängen? Da drängt sich mir ein geflügeltes Wort auf: "Sechs, setzen!"
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Die - nach Verkaufszahlen bemessenen - erfolgreichsten Rapper sind doch längst zu Unternehmern geworden, die mit eingetragenem Warenzeichen und eigener Modelinie Techniken perfektionieren, den (weißen) Vorstadt-Teenies das Taschengeld aus dem Portemonnaie zu ziehen. Politische Statements oder allzu offen geäußerte Kritik an gerade jenen, die letztlich für das Millionenvermögen verantwortlich zeigen (und wieder die vorwiegend weiße Mittelschicht), wird da eher als kontraproduktiv für das Quartalsergebnis angesehen. Da schon lieber "brav" den Gangsta heraushängen lassen, statt die Hand zu beißen, die einen füttert und den nächsten MTV-Award fürs Klo herbeiwählt. Trotz all der Verlogenheit und Traurigkeit ist dies auch ein guter Lackmustest: Jetzt zeigt sich, wer wirklich den ursprünglichen Geist der Rapmusik vertritt und wer nur als quasi Trittbrettfahrer auf Kohle aus ist.
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"Regierungspolitik ist kein Maßstab für Meinungsfreiheit. Es muss in einem freien Land möglich sein, straflos das Existenzrecht Israels infrage zu stellen. Im Zweifel für die Meinungsfreiheit."
Ich habe selten zuvor ein solch direktes Plädoyer für die Abschaffung des Volksverhetzungsparagraphen gelesen. Im Ergebnis erscheinen mir die Gedanken des Herrn Reinecke, dass er seinen Verstand in einer Art gebraucht, als würde ein Rechtshänder genötigt, etwas mit der linken zu tun.
Aber Herr Reinecke irrt, wenn er die Grenzen der Meinungsfreiheit in die autoritäre Tradition des deutschen Staates stellt, ist sie doch weit mehr Reaktion genau dessen. Kaum eine Zeit in Deutschland war - hinsichtlich Presse und Meinung - so frei, wie die der Weimarer Republik. Und was war die Folge? Die Erkenntnis, das Presse- und Meinungsfreiheit keine Garantie zum Erhalt einer Demokratie darstellen. Nur aus diesem Grund hat sich der Verfassungsgeber seinerzeit entschieden, den Weg der "wehrhaften Demokratie" einzuschlagen.
Wer ernsthaft das Infragestellen des Existenzrechts eines Staates und somit inzident auch der dort lebenden Bevölkerung rechtfertigt, ist ein geistiger Brandstifter. Er mag es nur als eine Meinung betrachten, die "im Zweifel" (Zweifel ist überall - also übersetze ich dies als "absolut") geschützt werden müsse, sie ist jedoch auch Ideologie. Die Rechtmäßigkeit des (grund-)gesetzlichen Anspruchs hört dort auf, wo der Staat mit diesem Anspruch seine eigene Gemeinschaft oder Teile davon nicht mehr schützt, sondern gefährdet oder verletzt. Und mit solchen ideologischen Phrasen, den Metastasen der Freiheit und des Denkens, bereitet er das notwendige Fundament für Gewalt. Nein, Herr Reinecke, es geht nicht um Meinungsfreiheit. Es geht um die Existenz von Menschen. Und dies darf nicht einmal theoretisch in Frage gestellt werden!
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[Re]: Nun ja... Gesetze sind abstrakte Regeln. Deshalb müssen sie jedesmal für den konkreten Fall ausgelegt werden.
Die von ihnen angedachte Auslegung würde ich als problematisch erachten, denn das Waffenrecht unterscheidet grundsätzlich bei Angriffs- und Verteidigungshandlung nicht zwischen Menschen und Gegenständen. Von daher würde ich jede Rakete, die durch ihre Bauart in der Lage ist, gegen menschliche Ziele eingesetz zu werden, dem Waffenbegriff unterordnen. Ein abgerichteter, bissiger Hund ist - wenn er auf einen Menschen gehetzt wird - auch eine Waffe i.S.d. Gesetzes. So einfach ist die Regel somit nicht zu umgehen.
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Die sichtbare Folge würde wohl darin liegen, dass das Haftungsrisiko umgelegt und Waffen einfach nur teurer werden. Würde das die Separatisten, Warlords, Regierungen etc. wirklich vom Kauf abhalten? Wahrscheinlich führt es nur zu einem stärkeren Auspressen der Bevölkerung.
Des weiteren muss unbedingt beachtet werden, dass es sehr wohl einen "gerechten Krieg" und somit einen gerechtfertigten Einsatz von Waffen gibt. Von daher finde ich das Beispiel mit der Fliegerbombe geradewegs obszön. Das Großdeutsche Reich überzieht die halbe Welt mit Krieg und Verbrechen, aber die Witwe von Roland Freisler darf von dem Amerikanern Schadensersatz beanspruchen, weil er (glücklicherweise) eine Bombe auf den Kopf gekriegt hat? Es müsste also eine praktische Möglichkeit der Exkulpation geschaffen werden, wobei fraglich erscheint, wer hier letztlich die Entscheidungs- und Deutungsgewalt innehaben könnte. Wer ist ohne eigenes Motiv, wer ist unwillig, eigene Interessen durchzusetzen und dennoch stark genug, ein solches Gesetz flächendeckend umzusetzen? Die UN? Der Sicherheitsrat? Wohl eher nicht...
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[Re]: Waffe: (im Sinn der §§ 244, 244a StGB) sind Gegenstände, die von vornherein dazu konstruiert sind, als Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel gegen Menschen eingesetzt zu werden.
Gegenstände, die nicht bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, wohl aber nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zuzufügen, werden in Rechtsprechung und Schrifttum dagegen dem in den genannten Vorschriften ebenfalls enthaltenen Begriff des „gefährlichen Werkzeugs“ zugeordnet.
Küchenmesser, Holzschuhe und String-Tangas sind daher somit keine Waffe.
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Was hat den Herrn Feddersen denn bei diesen Zeilen geritten?
"Was aber unerträglich ist – und hier macht Deutschland eine Ausnahme im globalen Durchschnitt –, das ist das Deutschland-Deutschland-über-alles-Gegröle."
Was für ein Bullsh**!!! Der sollte sich einmal Kommentare belgischer "Fans" anhören, wenn die Franzosen spielen. Und das ist nur ein Beispiel von vielen. Gar nicht ernsthaft erörtern möchte ich das -sagen wir einmal - angespannte Verhältnis in Sachen Fussball zwischen den südamerikanischen Staaten. Was da sogar oftmals ganz offiziell über den Äther an Sprüchen losgelassen wird, würde sich kein Deutscher (aus Angst vor Strafverfolgung) trauen. Eine argentinische Freundin umschrieb das vor einigen Tagen mit folgenden Worten: Das dieses Jahr die argentinischen Rassismen und Beschimpfungen gegenüber den Brasilianern fehlen, läge nur daran, das man sich frühestens im Endspiel treffen könne.
So einzigartig ist Deutschland nicht, Herr Feddersen.
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Bei den Globkes, Filbingers und all jenen Richtern am Reichsgericht, die sich später Richter am Bundesgerichtshof nennen mussten - hat sich da einer daran gestört, dass diese aus öffentlichen Mitteln allimentiert wurden? Noch heute werden Pensionen und Witwengelder an ehemalige Angehörige der Waffen- und anderer SS gezahlt, ohne dass man dies ernsthaft zu verhindern sucht. Und diese haben - wenngleich nicht alle an (Kriegs-)Verbrechen beteiligt gewesen sein mögen - sicherlich eine engere Nähe zum System gehabt, als ein Künstler, dem man zwar seine Gesinnung vorwerfen kann, jedoch keine exponierte Stellung innerhalb des Systems oder gar Zustimmung zu den Verbrechen der Nazis. Wird da nicht öffentlichkeitswirksam eine großkalibrige Batterie Kanonen auf einen Spatzen gerichtet?
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In dem Artikel stört mich der Begriff des "Querulanten". Dies ist laut Def. ein Mensch, der sich aus geringfügigen, gar nur vermeintlichen Gründen ins Unrecht gesetzt fühlt und deshalb in unverhältnismäßigem Umfang Klagen, Beschwerden oder Anträge stellt, die keine Aussicht auf Erfolg haben. Oft wird dabei ein paranoides Krankheitsbild oder eine Persönlichkeitsstörung festgestellt.
Dies alles trifft auf Herrn Glanzer nicht zu, sonst hätte er sicherlich nicht die Unterstützung des Deutschen Richterbundes, mehrerer Richter am BGH und einer Vielzahl von Abgeordneten im Parlament. Er ist eher ein vorbildliches Beispiel dafür, dass in unserer Demokratie auch ein Einzelner mit Elan und Hartnäckigkeit für Bewegung und Veränderung sorgen und der Gesellschaft damit helfen kann.
Ihm bleibt nur für die Zukunft eine möglichst gute Gesundheit zu wünschen, denn sein Kampf ist noch nicht vorbei. Als Jurist kennt man die Gutachter und man ist oft nahe am Verzweifeln, wenn man sich mit ihnen auseinandersetzen muss. Jeder Zeuge wird hinsichtlich seines Aussageverhaltens unter die Lupe genommen, die Glaubwürdigkeit manchmal geradezu wahnhaft in Frage gestellt. Nur der Gutachter bleibt weitgehend unangetastet. Das er mehr als 50% seines Umsatzes durch Gutachten für eine Versicherung bestreitet und ohne Ausnahme zu günstigen Gutachten hinsichtlich seines Auftraggebers kommt - vor Gericht darf das bislang nicht hinterfragt werden, das Gericht erfährt dies nicht und als Einwand einer Prozesspartei ist dies unzulässig. Es gibt keine Gefälligkeitsgutachten im deutschen Recht. Es wäre sehr zu wünschen, dass die Gutachter zukünftig von sich aus entsprechende Hinweise geben müssten. Was auch den angenehmen Nebeneffekt hätte, dass es sich für Versicherungen nicht mehr lohnen würde, sich einen oder mehrere "Hausgutachter" zu halten, die mehr als Erfüllungsgehilfen, denn als Sachverständige tätig werden.
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[Re]: Ihr ganzer Kommentar hört sich seltsam an!
1. Fragen sie das zwei von drei Vergewaltigern. Da diese jeweils Frauen aus ihrem Umfeld/Bekanntenkreis zu Opfer gemacht haben, müssen die es wissen.
2. Ist das eine ernstgemeinte Frage? Ich hatte beruflich viel mit Kriminellen zu tun daher meine persönliche Einschätzung hierzu: Wären die meisten Kriminellen intelligent, hätten wir mehr Platz in unseren Gefängnissen und ich hätte statt als Strafverteidiger meine Mandanten in Geldanlagegeschäften vertreten.
3. Reine Spekulation ohne jeden Anhaltspunkt sind die Buchstaben nicht wert, mit denen sie geschrieben werden.
4. Um damit ihren - wie soll man es sagen - "Fehltritt" erst öffentlich zu machen? Oder glauben sie ernsthaft, erwachsene Frauen (natürlich nur bei vorhandenem Migrationshintergrund) werden vom Vater täglich auf vorhandene Jungfräulichkeit untersucht? Perverse Phantasie, oder?
5. Das mag sein. Aber grenzwertiges Verhalten ist ja nun so selten nicht - wie ihr Kommentar eindrucksvoll belegt.
6. Seriöse Statistiken sind eine Seltenheit. Laut einer Statistik des LKA Bayern aus dem Jahr 2005 liegt die Quote für Vortäuschung einer Vergewaltigung und falscher Anschuldigung i.S.d. §§ 145d, 164 StGB bei 7,4 Prozent (nachzulesen hier unter Kap. 6 ab S. 176).
https://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/22_kriminalitaet_sex_noetigung.pdf
Ich denke, die zuständige Staatsanwaltschaft und letztlich das Gericht werden sicherlich eine genaue Prüfung der Sachlage durchführen, da machen sie sich mal keine Sorgen. Dazu benötigt es keine geschmacklosen Kommentare in Zeitungsspalten, die doch eher der (pauschalen) Verunglimpfung, statt Ausdruck echter Besorgnis dienen.
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[Re]: Da von einem "Vergleich" kaum die Rede sein kann (= beide Seiten üben Verzicht in der Sache und bewegen sich aufeinander zu), hier die Post AG wohl eher eingeknickt ist, um ein Grundsatzurteil zu vermeiden, dürfte der Kostenentscheid wohl eher nach § 29 Nr. 1 GKG ausgefallen sein. Das Gericht verteilt dabei die Kosten anteilmäßig, wobei eine Partei gerne einmal 9/10 auferlegt werden.
Und was den Mehrverdienst der Anwälte bei Vergleichen angeht - das ist in vielen Fällen eher ein Gerücht, was meine Hausbank gerne bestätigen wird...
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Was hat das mit "Abschiebewahn" zu tun?
Dies wäre doch nur dann der Fall, wenn die entsprechende Stelle durch keine andere in Berlin lebenden Person ausgefüllt werden könne. Gibt es in in der Hauptstadt keine arbeitslosen Akademiker mit Migrationhintergrund mehr? Ich denke nicht.
Es gibt Regeln und Gesetzte. Eines davon besagt, dass zum Erlangen einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung ein Bruttogehalt von mindnestens (ca.) 3000 € erwirtschaftet werden muss. Unter diesem Gesetz haben viele Privatunternehmer, besonders im chronisch unterbezahlten Pflegebereich zu leiden. Und ausgerechnet der Staat, der solche Gesetzte zu verantworten hat, soll davon abweichen dürfen? Allein diese Forderung ist eine Frechheit!
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[Re]: Ihre Argumentation greift viel zu kurz, da sie das eigentliche Problem nur am Rande streift. Die Todesstrafe deshalb abzuschaffen, weil (oder solange) keine Medikamente zur Verfügung stehen, die eine schmerzfreie Tötung garantieren, löst das Problem in keiner Weise. Würde dies doch im Umkehrschluss bedeuten, sobald ein entsprechendes Medikament entwickelt ist, könne man guten Gewissens zur Todesstrafe zurückkehren bzw. sie weiter anwenden.
Notwendig ist vielmehr, dass die Regierungen gezwungen werden, ihrer Bevölkerung klarzumachen, dass niemand - auch nicht der Staat - das Recht hat, einen Menschen aus Strafgründen zu töten und das es andere, bessere Mittel gibt, dem Strafrecht Geltung zu verleihen. Dies ergibt sich jedoch ausschleißlich aus rechtlichen, moralischen und ethischen Motiven, nicht aber aus rein praxisorientierten.
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Wirft man einen Blick in die spanische Presse, wird deutlich, dass nicht nur die Konservativen erschüttert sind. Weshalb so eine dumme Überschrift?
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Gefühlter Sexismus kann auch in die Irre führen. Wer ernsthaft der Meinung ist, beim Poker würden weibliche Dealer/Croupiers als Dekoration (also aus sexistischen Motiven) eingesetzt, der kennt sich wenig in der Materie aus. In den USA arbeiten Frauen bereits seit dem 19. Jahrhundert in diesem Metier (angeblich, weil sie weniger betrügen), nach der Freigabe des Glücksspiels in Macao belegten Frauen 95% der Ausbildungsplätze zum Croupier (Bedingung: mindestens 35 Jahre alt, gehobener Bildungsstand vor allem im Bereich Mathematik). Der Grund dürfte in den für viele Frauen günstigen Arbeitszeiten in den Abendstunden - perfekt für Frauen mit kleinen oder schulpflichtigen Kindern - und trotzdem überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten (USA: 100-300 $ pro Schicht von acht Stunden; Macao: Festgehalt 15-18.000 Patacas/Monat, was rund 20% über dem allgemeinen Durchschnittseinkommen liegt). Wer schon einmal an einem Pokertisch Platz genommen hat, der weiß, dass die Spieler als letztes in das Gesicht oder das (nicht vorhandene) Dekolleté der Dealerin schauen, sondern ganz und gar mit sich, den Gegenspielern und den Karten beschäftigt sind. Ein Bunny-Effekt bei den Dealerinnen würde wohl eher zu Ärger und Protest seitens der Spieler führen - die wollen Geld verdienen, keine Blicke loswerden. Selbst bei solchen Pseudoveranstaltungen wie Raabs Pokernacht - fragen sie mal, wer sich an das Alter oder die Haarfarbe der Dealerin erinnern kann. Da kann man den pokerinteressierten Zuschauer (Achselzucken, fragender Blick) vom was-soll-ich-sonst-gucken-Zuschauer (Die Uniform war etwas zu maskulin geschnitten und die Streifen sind so was von out...) unterscheiden. Sexismus im Poker müssen sich höchstens die Spielerinnen gefallen lassen - zumindest, wenn sie gewinnen.
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