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Cerberus
"... Russland habe bereits ein Drittel der für den Ukraine-Krieg bereitgestellten Truppen eingebüßt – das würde den Kampfverlust von rund 50.000 Soldaten durch Tod oder Verletzung bedeuten"
Nö, nicht zwingend. Militärische Stellen neigen dazu, Kampftruppen nach Einsatzfähigkeit zu bewerten. Demnach gehört z.B. eine Panzerkompanie, der ein Großteil ihrer Panzer abgeschossen wurde, zu den "eingebüßten" Truppen, da sie derzeit im Krieg keine Rolle mehr einnehmen kann (wann und ob sie neue Panzer erhält steht in den Sternen). Ob die Soldaten die Fahrzeuge zuvor verlassen konnten (was häufig gerade im derzeitigen Konflikt zu beobachten ist), spielt keine Rolle. Daher lässt sich eine Größenordnung verletzter oder getöteter Soldaten um die 50.000 aus dieser Quelle nicht seriös ableiten.
zum BeitragCerberus
Die Amerikaner bestenfalls nach Hause zu schicken mag auf Okinawa Konsens hervorrufen, im restlichen Japan hingegen findet diese Sichtweise wenig Freunde. Die amerikanische Besatzung war für Japan der große Glücksfall in der Nachkriegsgeschichte, konnte das Land doch so den Pazifismus in seine Verfassung schreiben, auf eine eigene Armee (die diese Bezeichnung auch verdient) verzichten, Billiarden Dollar an Rüstungsausgaben sparen und doch gleichzeitig lautsprecherisch nach außen auftreten, die Rückgabe von im Zweiten Weltkrieg besetzten Inseln fordern, Konflikte mit Südkorea, China und Russland am köcheln halten ohne Angst haben zu müssen, dass plötzlich eine fremde Armee am Strand landet.
zum BeitragNee, die Japaner haben sich eigentlich ganz gut mit der amerikanischen Präsenz abgefunden.
Cerberus
[Re]: Medienkompetenz funktioniert nicht wie Autofahren. Wenn ich 30 Jahre lang tausende Kilometer fahre, kommt die Routine auch für außergewöhnliche Situationen von alleine.
zum BeitragWenn ich hingegen das Internet nur nutze, um online-banking zu betreiben und Zeitungen zu lesen, erhalte ich dadurch keine Kompetenz für die kritischen Bereiche. Und da trennen sich die Generationen meiner Erfahrung nach. Sich online technisches (Grund-)Wissen anzueignen, in Spezialportalen Hinweise zu Betrugsmaschen aufzurufen oder auch nur den eigenen PC sicher zu halten, überlassen sehr viele ältere Menschen gerne der Kinder- oder Enkelgeneration. Natürlich gibt es auch jüngere Menschen, die auf Betrugsmaschen hereinfallen (verwunderlich, wie viele mail-Anhänge heutzutage noch gutherzig geöffnet werden, um sich dann mit verschlüsselten Daten herumzuplagen), aber proportional eben doch etwas weniger.
Cerberus
Grundsätzlich verachte ich es, wenn Menschen, seien es hier Russen mit entsprechender Staatsbürgerschaft oder Deutsche mit russischen Wurzeln, für das Handeln des Staates verantwortlich gemacht werden. Es handelt sich schlicht um eine Diskriminierung mit rassistischer Färbung. Dies gilt zumindest solange, bis sie sich (z.B. durch das Zeigen des "Z"-Abzeichens) selbst positionieren.
Dies kann ich Sportlern jedoch nicht zugestehen. Sport wird immer auch politisch bzw. national instrumentalisiert. Berichte über Sportler beinhalten nahezu immer die Nennung der Nationalität, als würde Medwedev als Holländer seine Turniere nicht gewinnen können. Dies kann man kritisieren, es ist jedoch derzeit als gegeben anzunehmen. Und dies legitimiert dann auch institutionellen Protest.
Ist das ungerecht? Ja, klar.
Aber die Ukrainer können es sich auch nicht aussuchen. Sie werden angegriffen, vertrieben, ihre Häuser und Habseligkeiten werden zerstört und im schlimmsten Fall verlieren sie ihr Leben. Nur, weil sie Ukrainer sind.
Solange Ungerechtigkeit diesen Konflikt beherrscht, dürfen sich russische Sportler meiner Ansicht nach nicht beschweren, ihre Diskriminierung wiegt einfach weit weniger im Hinblick auf den Krieg und seine Opfer.
zum BeitragCerberus
In den USA fällt GBL unter die list 1, d.h. nur wenige, ausgesuchte Händler dürfen mit dem Stoff Handel betreiben und nur, wenn sie 24h-Überwachung des Mittels sicherstellen. Wie auch in Kanada und Australien muss bei einem Erwerb jeder Kunde seine verifizierbaren Daten (Name, Adresse, Firma) hinterlegen und einen Grund für den Erwerb angeben. Viele Händler verweigern in dem Zusammenhang Bargeldgeschäfte, so dass auch die Kreditkarten- oder Kontodaten erfasst werden. Das wäre doch für Deutschland schon mal ein Anfang.
zum BeitragCerberus
"Meine Organisation war zum Glück schon immer sehr kritisch gegenüber dem Militarismus und Nationalismus in Russland eingestellt." Ernsthaft?
Ich interpretiere die Gedankengänge mal etwas weiter:
Dennoch müssen wir ihm geben, was er verlangt, da dadurch der Krieg beendet wird. Putin hat nur angegriffen, dadurch hat man noch keinen Krieg, da dieser erst durch den Widerstand der anderen Seite entsteht (dieses Argument habe ich nicht erfunden, ist so in mehreren Veröffentlichungen der sog. Friedensbewegung nachzulesen). Schuld sind also eigentlich die Ukrainer, die führen Krieg und dann auch noch mit deutschen Waffen.
zum BeitragIst das nicht die Sprache der Kollaborateure...?
Cerberus
Die Gedankengänge von Frau Dudouet führen schon von Anfang an in die Irre, zumindest soweit sie sich auf die genannte Studien von Chenoweth/Stephan bezieht. Bei ihren Beispielen erfolgreichen zivilen Widerstands handelt es sich hauptsächlich um Auseinandersetzungen im Zuge der de-Kolonialisierung. Es steht weitgehend außer Frage, dass eine Kolonie sehr viel leichter Unabhängigkeit durch zivile Widerstandsaktionen erreichen konnte, als durch Krieg. Die Bevölkerung war (z.B. in Indien) dem Kolonialsystem rund 100 zu 1 personell überlegen. Sie verfügten jedoch über keine eigene Armee, keine schweren Waffen, keine ausgebildeten Offiziere. Jeder Aufstand konnte so von den Briten im Keim erstickt werden, zur Not mit Hilfe zusätzlicher Truppen aus dem "Mutterland". Gegen zivilen Ungehorsam, der einer Sabotage der Wirtschaft gleich kommt, konnte sich das Kolonialreich viel schlechter wehren. Da wurde das Festhalten an der Kolonie irgendwann schlicht zu aufwendig und teuer.
Ich habe das Buch von Chenoweth/Stephan nicht komplett gelesen, aber meine mich zu erinnern, dass bei den Beispielen erfolgreichen zivilen Widerstands gerade kein einziger "heißer" Krieg zu finden war. Um erfolgreich zu werden, braucht es nämlich gerade ein Besatzungsregime, da nur dieses und keine Armee auf zivile Weise destabilisiert werden kann. Und ein solches Besatzungsregime versucht die Ukraine ja gerade zu verhindern und ich denke, als erfolglos kann man diese Versuche derzeit nicht bezeichnen. Die Erfolge der Verteidiger scheinen im Gegenteil Frau Dudouets Thesen zu widerlegen.
Daher erscheint mir der Artikel fragwürdig, von falschen Annahmen geleitet und direkt auf den Krieg in der Ukraine (und nur dort!) bezogen als weitgehend überflüssig.
zum BeitragCerberus
[Re]: Eine treffende Analyse kann ich eher nicht erkennen. Es handelt sich lediglich um eine neu-feministische Interpretation eines Jahrhunderte alten Mythos. Das soll kein Vorwurf an die Autorin sein - eine echte Analyse hätte weit mehr Raum und Zeilen benötigt, als wohl von der taz zugestanden.
Tatsächlich sind Onryō in der japanischen Mythologie (prinzipiell auch eher von Männern verfasst und somit "patriarchal" daherkommend) keine tauglichen "Heldinnen-Figuren". Sie töten alles - in den Filmen sind es ja auch gerade nicht die Täter/Peiniger, die zumeist zu Opfern werden, es sind ziemlich viele andere Frauen, die gemeuchelt werden, willkürlich, oft ohne jeden Bezug zur ursprünglichen Tat. Sie entsprechen daher eher dem Typ Amokläufer, der in die Menge schießt, um seine "Rache" zu erhalten. Was man da positiv hinein interpretieren möchte, überlasse ich der Fantasie jedes Betrachters.
zum BeitragCerberus
"(...) steht eigentlich irgendwo in den Arbeitsschutzgesetzen das diese für Politiker nicht gelten?"
Ja, § 2 ArbSchG definiert den persönlichen Anwendungsbereich abschließend. Nicht dazu gehören u.a. Freiberufler und Selbständige. Zwar ist der Rechtsstatus eines Abgeordneten nicht komplett eindeutig geklärt (Diäten werden daher als "sonstige Einkünfte" versteuert), auf gar keinem Fall sind sie jedoch Angestellte der Partei und auch keine Beamten. Von daher gilt das ArbSchG für sie nicht.
"Es gibt nichts, das man nicht auch am nächsten Tag entscheiden könnte."
Der Krieg in der Ukraine dürfte diese Ansicht ohne große Erklärung widerlegen. Aber auch sonst sind Fristen einzuhalten, fest terminierte Abstimmungen, Termine mit zuarbeitenden oder untergeordneten Stellen zu planen und durchzuführen etc.. Bei acht Stunden pro Tag funktioniert das nicht, da würde ein Gesetzesvorhaben Jahre benötigen.
Und parlamentarische "Arbeit" zu delegieren, ist in bestimmten Bereichen sogar ausdrücklich untersagt - schließlich wurde der Abgeordnete vom Volk gewählt, nicht der Mitarbeiterstab (deshalb wurde das von den Grünen in ihren Anfangszeiten bevorzugte Rotationsmodell von Abgeordneten als verfassungsrechtlich problematisch eingestellt).
zum BeitragCerberus
[Re]: Kleiner Nachtrag:
Es gibt das Gerücht (!), Russland würde westliche Produkte gar nicht mehr wollen, um Autarkie auf dem medizinischen Sektor zu erhalten. Außerdem würde es einen schlechten Eindruck machen, wenn lebensrettende Medikamente von einer Seite geliefert würde, die von der russischen Regierung gerade als wahre Teufel und Nazis dargestellt werden, gegen die man sich mit allen Mitteln verteidigen müsse. Aber das ist, wie gesagt, ein Gerücht.
zum BeitragCerberus
[Re]: Habe ich mir auch gedacht. Nach einem Gespräch mit einem Vertreter eines Pharma-Verbandes zeigt sich jedoch, dass die Situation kompliziert ist.
Zum einen sind medizinische oder pharmazeutische Produkte von den Sanktionen prinzipiell nicht betroffen. Sie dürfen also weiterhin nach Russland geliefert werden, es ist lediglich eine Ausfuhrgenehmigung hinzugekommen, die jedoch recht formlos zu erhalten ist.
Auf der anderen Seite hat Russland wohl große Probleme, die Weiterversorgung mit Medizinprodukten zu organisieren. Da kommt dann auch der Ausschluss Russlands aus dem SWIFT-System zum Tragen - sie können die Lieferungen schlicht nicht bezahlen. Außerdem müssten wertvolle Devisen für den Import verwendet werden, auch das stellt sich wohl als Problem dar. Und zuletzt sind derzeit beinahe sämtliche Lieferrouten dicht. Es gibt keine Flüge mehr, Schiffe dürfen russische Häfen nicht anlaufen etc. Der Import müsste dementsprechend über Drittländern abgewickelt werden und das ist logistisch innerhalb von ein paar Wochen kaum zu machen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Kleiner Nachtrag:
Es gibt das Gerücht (!), Russland würde westliche Produkte gar nicht mehr wollen, um Autarkie auf dem medizinischen Sektor zu erhalten. Außerdem würde es einen schlechten Eindruck machen, wenn lebensrettende Medikamente von einer Seite geliefert würde, die von der russischen Regierung gerade als wahre Teufel und Nazis dargestellt werden, gegen die man sich mit allen Mitteln verteidigen müsse. Aber das ist, wie gesagt, ein Gerücht.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ganz so lächerlich ist das nicht, Russland bleiben durchaus einige Möglichkeiten, seine Forderungen zu befriedigen.
Zunächst würde deutsches Eigentum in Russland enteignet. Nun, das ist nicht so schlimm, da wohl in erster Linie Eigentum des deutschen Staates betroffen sein wird und das dürfte nicht so sehr viel sein.
Die zweite Option wäre, Forderungen aus dem Erdgasgeschäft mit fälligen Krediten zu verrechnen. Dies würde (international) Banken, Versicherungen und alle treffen, die in russische Staatsanleihen investiert haben. Und Russland hätte wohl sogar gute Chancen, damit durchzukommen. Schon bei der UN-Abstimmung über die Verurteilung des Angriffskrieges gab es eine Menge Abweichler. Wie würde wohl eine Abstimmung ausfallen, wenn Deutschland internationales Handelsrecht bricht? Also müsste Deutschland den Verlust hinnehmen und vermutlich die Gläubiger entschädigen.
Und auf diesem (Um-)Weg werden dann die russischen Forderungen doch erfüllt...
zum BeitragCerberus
Ich denke, es wäre zu einfach, vielleicht sogar leichtfertig, die Firmen pauschal zu verurteilen. Sicherlich, Schokolade von Ritter Sport ist kaum lebensnotwendig, weshalb eine Fortführung der Geschäfte in Russland gierig und respektlos gegenüber den Opfern in der Ukraine erscheint. Ich würde aber vorher gerne wissen, welche Auswirkungen ein Produktionsstopp in den Erzeugerländern hätte. Könnten dort die Verluste auf eine Art kompensiert werden, die den dortigen Menschen die weitere Existenz sichert? Wären die Firmen oder der Staat bereit, für solche Garantien Geld zur Verfügung zu stellen? Wenn die Antworten auf alle Fragen "Nein" lauten, würde das Leid nur in die Dritte Welt weiter exportiert und am Ende stünde nur ein billiger Propagandaerfolg, der am Ausgang des Krieges nichts ändert.
Medizinische Leistungen und Produkte, die (wie Dialyse- Geräte) lebensnotwendig sind, wie auch Grundnahrungsmittel müssen eigentlich weiter produziert bzw. exportiert werden. Die Blockade von Leningrad im Zweiten Weltkrieg wird nicht umsonst heute als Kriegsverbrechen bewertet und letzten Endes hat die Seeblockade der Alliierten im WK I auch hauptsächlich zivile Opfer gekostet, den Krieg hat sie nicht beendet, wohl kaum auch nur beeinflusst.
Es ist immer eine schwierige Gratwanderung. Nicht alle Mittel, die zur Verfügung stehen sind sinnvoll, einige nicht einmal erlaubt. Ich hoffe, dass bei einer Beurteilung der Lage erst sorgsam nachgedacht wird, bevor man urteilt.
zum BeitragCerberus
[Re]: Das Problem ist der üblicherweise 3-Schicht-Betrieb auf der einen und bislang noch - in dieser Größenordnung - fehlende Speicher für Wind- und Solarenergie auf der anderen Seite. Nachts und bei Windstille müssen die Maschinen halt auch durchlaufen.
Mir kann ehrlich gesagt kein Großunternehmen im Produktionssektor weismachen, sie könnten sich auf erneuerbare Energie beschränken. Außer, sie produzieren nur zwischen 10 und 18 Uhr oder sie verwenden tonnenweise Holzverbrenner. Selbst Biogas dürfte bei einem durchschnittlichen Werkt mit mehr als 1000 Mitarbeitern an seine Grenze stoßen und daher nur als Ergänzung dienen.
zum BeitragCerberus
Das Putin-Regime zerstören ist leicht gesagt. Der regime-change in Afghanistan hat letzten Endes die Taliban an die Macht gebracht. Kann man dies als wirklich als Vorteil betrachten?
Ich war 2019 letztmalig beruflich in Russland, Petersburg und östlich vom Ural. Meine Erkenntnis daraus: Putin hat die demokratischen Strukturen nahezu vollständig zerstört. Es existieren noch kleine Zellen und Grüppchen, diese sind in der Gesellschaft jedoch nicht präsent und stark genug, um die Macht übernehmen zu können.
zum BeitragEs gibt eigentlich nur zwei Gruppen, die mächtig genug sind, um die Regierung zu übernehmen. Die Kommunisten stalinistischer Prägung, die im ländlichen Raum über großen Rückhalt in der Bevölkerung verfügen ("zu Sowjetzeiten war alles besser und unter Stalin konnten wir zumindest noch stolz auf Russland sein") oder auf der anderen Seite der Apparat der Geheimdienste und des Militärs. Beides keine Alternativen, die die Situation kurzfristig für uns oder die Ukraine verbessern würden.
Cerberus
[Re]: Diese für die Ukraine optimistische Sichtweise kann ich leider nicht teilen.
Es ist militärisch ein gewaltiger Unterschied, aus einer gesicherten Verteidigungsposition heraus einen Angriff aufzuhalten oder gar abzuwehren, als in einer Offensive seine Kräfte einzusetzen. Die russische Armee hat im offenen Feld ja durchaus Erfolge zu verbuchen, sie besitzt derzeit nur nicht die Mittel (bzw. den Willen), die wie Festungen verteidigten Metropolen in einem Kampf Haus um Haus einzunehmen. In dieser Konstellation kann das ukrainische Militär ihre Stärken ausspielen.
Im Donbas stellt sich eine andere Realität. Die Ukraine verfügt kaum noch über Angriffswaffen wie Panzer, Flugzeuge oder Geschütze. Auch muss sie dort befestigte und gut bewaffnete Stellungen angreifen, gegen einen Gegner, dem (im Gegensatz zu den Russen) das Terrain gut bekannt ist und der die topographischen Gegebenheiten ausnutzen wird.
Die ukrainische Armee kann derzeit gut einen Krieg der überraschenden Schläge gegen die russischen Truppen führen, eine tatsächliche Offensive gegen die Rebellen im Donbas hat sie bereits vor dem Krieg überfordert, dies gilt jetzt, wo russische Truppen die Rebellen ergänzen, umso mehr.
zum BeitragCerberus
Das passt doch wieder einmal fast schon zu genau. Das die "Wir verändern die Welt, es dauert nur etwas länger"-Apologeten beinahe 20 Jahre brauchen, um sich gegen die Beobachtung des BfV zur Wehr zu setzen ist einfach nur köstlich.
Seit einigen Jahren schon ist die JW das einzige Satiremedium, welches mich noch richtig zum Lachen bringt.
zum BeitragCerberus
[Re]: Es besteht durchaus ein gewisser Unterschied, ob ein Grab aufgelassen wird, wobei die noch vorhandenen Gebeine zumeist im Grab verbleiben und somit weiter "ruhen", oder ob sich die Gebeine in wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Sammlungen der Öffentlichkeit zur Schau (Show?) gestellt werden...
zum BeitragCerberus
[Re]: Wieso herablassend? Sie hat doch vollkommen recht, was den Irrglauben vieler Menschen hier hinsichtlich des Einsparpotentials an Energie angeht. Vor wenigen Tagen habe ich in einem Artikel gelesen, die Raumtemperatur um 1 Grad herunter zu drehen würde 5 Prozent Energie sparen. Diese Rechnung mag für den einzelnen Wohnungsinhaber noch halbwegs glatt gehen, aber sämtliche Haushalte in Deutschland verbrauchen nun mal lediglich 26 Prozent der Gesamtenergie, davon nur etwa 60-70 % fürs Heizen. Da wären es eben nur noch ca. 0,8 Prozent Schaden für Herrn Putin. Um Wirkung zu entfalten müssten wir unseren Konsum an allen Gütern zurückfahren, deren Produktion einen hohen Energieverbrauch bedingt. Damit aber - und so lese ich die Zeilen im Artikel - würden wir uns selbst ins Knie schießen, da in Deutschland eben zu einem großen Teil gerade solche Produkte herstellt werden. Die Zahl an Kurzarbeitern und Arbeitslosen, die durch einen solchen Boykott die Folge wären, würde das Sozialsystem sprengen und sozialen Zündstoff bergen, den wir im Augenblick sicherlich nicht gebrauchen können.
zum BeitragCerberus
[Re]: Für den Bereich Deutschland haben sich die beiden großen unter dem Patriarchat Moskaus stehenden Diözesen Berlin und München schnell und eindeutig gegen den Krieg positioniert und auch schon eigenständige Hilfskonvois in die Ukraine organisiert.
Komischer Weise scheinen diese beiden Diözesen keinen Besuch "von oben" erhalten zu haben, oder sie haben es schlicht nicht kommuniziert und selbst eine standhafte Entscheidung getroffen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Wie viele der aus afrikanischen Ländern stammenden Flüchtigen sind den tatsächlich in der Ukraine erwerbstätig, quasi Migranten gewesen? Zumeist war ja von an ukrainischen Universitäten studierenden Ausländern die Rede. Und diese erhalten, anders als Ukrainer (ob mit migrantischen Wurzeln oder nicht) kein automatisches Bleiberecht innerhalb der EU. Es wird erwartet, dass diese in ihre Heimatländer zurückkehren. Deshalb werden sie schon gesondert erfasst und untergebracht, um direkt vor Ort mit Hilfe von Konsulatsangestellten das weitere Vorgehen zu organisieren.
Allerdings geht aus den Schilderungen von Herrn Yakubu nicht hervor, dass dies so geschehen ist, weshalb hier der Anfangsverdacht zumindest einer Diskriminierung durchaus wahrscheinlich ist.
zum BeitragCerberus
[Re]: Nun ja... Im Prinzip richtig. Sollten jedoch im Ergebnis auf Dauer 93 Tornado-Flugzeuge durch 35 F-35 ersetzt werden, fände ich die Wortwahl dennoch subobtimal.
zum BeitragCerberus
Nun ja... Der Autor vermischt hier mehrere für sich genommen durchaus gute Argumente, jedoch leider in der falschen Diskussion. Selbstverständlich geht es der NFL nicht um Glücksspielprävention, hätte Ridley auf Spiele der NBA oder NHL gewettet, er hätte all seine Millionen einsetzen können, ganz ohne Sanktion seitens der NFL. Beim Wettverbot - welches selbstverständlich auch in anderen Ligen, z.B. der Bundesliga besteht, - geht es einzig und allein darum, mögliche Spielmanipulationen seitens der Spieler für eigenen finanziellen Gewinn bereits im Ansatz zu verbieten und unmöglich zu machen (war da nicht auch in Deutschland was? Hoyzer & Co.?). Von daher war es ein selten dummes Verhalten von Ridley, diese in seinem Vertrag festgelegte Pflicht zu verletzen. Weitere, zweifellos vorhandene, vom Autor jedoch ein wenig zu genüsslich und geradezu platt vorgebrachten Verfehlungen seitens anderer Akteure haben bei der Beurteilung nichts zu suchen.
Dennoch finde ich das Ergebnis bzw. die Sperre viel zu hart. Ridley war faktisch nicht in der Lage, ein Spiel zu manipulieren und die Summe viel zu gering, um auch nur einen derartigen Verdacht zu erwecken. Die ratio legis (Sinn des Gesetzes/der Regel) war mit seinem Handeln demnach nicht erfüllt, weshalb der Bruch dieser Regel nicht einer solchen Sanktion bedurft hätte. Eine kleine Geldstrafe und vielleicht eine Sperre von einem Spiel hätten hier ausgereicht und ich hoffe, dass sich die Verantwortlichen noch besinnen und zu einem gerechteren Ergebnis kommen.
zum BeitragCerberus
Ghana war nicht das erste Land in Afrika, das unabhängig wurde. Als erster erfolgreicher Aufstand gegen den Kolonialismus gilt historisch der Mahdi-Aufstand im Sudan (1899), der zwar letztlich nur zum Wechsel der Herrschaft von den Osmanen zu den Briten führte, aber zumindest kurzfristige Eigenständigkeit brachte. Die endgültige Unabhängigkeit erfolgte 1952, also noch vor Ghana. Gleiches gilt für Südafrika 1910 (der Artikel spricht von Unabhängigkeit, nicht von Dekolonialisierung), Athiopien (1941), Lybien (1951), Marokko und Tunesien 1956.
zum BeitragCerberus
[Re]: Selbst wenn China Taiwan militärisch schnell einnehmen und sichern sollte, der Krieg in der Ukraine zeigt gerade deutlich, dass die wirtschaftlichen Folgen für den Aggressor fatal wären. Und darin unterscheiden sich Russland und China fundamental. Russland glaubt auch so über die Runden zu kommen, China kann das nicht. Die chinesische Wirtschaft ist gigantisch, aber noch weit davon entfernt, als konsolidiert bezeichnet werden zu können. Aufgrund der vielfach niedrigen Löhne im Land kann China sich - anders als z.B. die USA - nicht auf den Binnenmarkt als ausreichenden Wirtschaftsfaktor verlassen. Ihr Markt muss wachsen, um die vorhandenen gigantischen Schulden beherrschbar zu halten und neue Absatz- aber auch Rohstoffmärkte außerhalb des Landes sind für die Regierung in Peking unverzichtbar. China braucht den Weltmarkt, wie ein Drogensüchtiger seinen Stoff.
Unter diesen Umständen mit einem Angriff auf Taiwan eher symbolische Politik zu betreiben halte ich für ausgeschlossen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ich denke, es handelt sich um eine missverständliche Formulierung. Grundsätzlich wird von Gerichten in Deutschland eine zeitlich begrenzte Führerscheinsperre verhängt. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Person nach Ablauf der Frist automatisch seinen Führerschein zurück erhält. Sie muss die Führerscheinprüfung erneut ablegen und - vor allem - eine MPU durchlaufen. Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass ein medizinisches Gutachten vorliegen muss, das einen möglichen epileptischen Anfall für die Zukunft zu 100% ausschließt. Das halte ich für unwahrscheinlich, es sei denn, die Medizin mach in den folgenden Jahren große Fortschritte.
Auch sonst ist die MPU das große Hindernis bei der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis. Ich kenne Fälle, in denen die Personen seit 20 oder gar 30 Jahren versuchen, ihren Führerschein zurück zu bekommen - ohne Erfolg.
zum BeitragCerberus
[Re]: Eine genaue Auflistung, nach Dienststellen unterteilt, scheint es bundesweit nicht zu geben. Wenn man jedoch die einzelnen "Berichts-Fetzen" (es gab z.B. einmal eine von einer Gewerkschaft erstellte Analyse zu Gewalt in Kommunalverwaltungen von Nordrhein-Westfalen) betrachtet, scheint die gerne unter Verdacht gestellte Gruppe der Hartz-4-Empfänger eher unauffällig daher zu kommen. Verbal mag es da manchmal etwas heftiger zugehen, wirklich gefährlich ist jedoch wohl eher die Gruppe, die jetzt auch zu Coronazeiten in die Öffentlichkeit drängt. Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker etc. Und die Konflikte sind anscheinend eher im Bereich der Finanzämter, der kommunalen Verwaltung und Ordnungsamt (vor allem im Außendienst) besonders schlimm. Auch als Gerichtsvollzieher dürfte man häufiger mit einem mulmigen Gefühl den Tag beginnen. Besonders auffällig und bereits seit Jahren als Problem erkannt, sind völlig sinnfreie Angriffe auf Rettungsdienste und Feuerwehr, die sowohl bei ihrer Anzahl als auch Heftigkeit ein derart bedrohliches Ausmaß angenommen haben, dass man als Außenstehender nur staunen kann.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ihre Einbürgerung würde ich nicht als "Hammer" bezeichnen. Schaut man sich die Checkliste des BMI an, dürfte sie sämtliche Voraussetzungen längst erfüllt haben. Sie lebt seit 2003 durchgehend in Deutschland, hat hier seither selbst für ihren Lebensunterhalt gesorgt, spricht die Sprache fließend und der "Einbürgerungstest" sollte für sie wohl auch kein Problem darstellen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Rechtssicher ist was anderes... Grundsätzlich war es so, dass Napoleon die linksrheinischen Gebiete an Frankreich angliedern wollte. Um die weltlichen Fürsten dieser Region zu entschädigen, hat er die Kirchen (entschädigungslos) enteignet und die Ländereien an die Fürsten übertragen.
Auf dem Wiener Kongress wurden diese Maßnahmen rückgängig gemacht, die linksrheinischen Gebiete kamen wieder zu den deutschen Fürsten, diese (vor allem Preußen) wollten jedoch auch die ehemals kirchlichen Güter für sich behalten. So kam es zu dem jetzt in Frage gestellten Vertrag, der eine Beibehaltung der Besitzrechte und dafür eine "angemessene" Bezahlung vorgesehen hatte.
Nein, bei einer Enteignung ist grundsätzlich der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Nur im Ausnahmefall darf nach Zeitwert entschädigt werden und auch nur dann, wenn dieser Betrag als "angemessen" gilt.
Der 18,6-fache Wert stammt aus dem Bewertungsgesetz, mit ihm werden z.B. bei der Steuerberechnung der Wert eines Unternehmens oder einer Immobilie berechnet, um nicht in jedem Fall eine aufwendige Wertermittlung durch Gutachter durchführen zu müssen.
Was die Kirchen bislang erhalten haben, ist für die Berechnung schlicht egal. Da es sich nur um "Früchte" (im Rechtssinne) handelt, also vergleichbar den Zinszahlungen bei einem Kredit, gehen diese nicht in die Berechnung ein. Wenn ich auf einen 100k-Kredit in zehn Jahren 24k Zinsen zahle, kann ich schließlich auch nicht einfach die Zahlung einstellen, wenn ich insgesamt 100k zurückbezahlt habe.
Nein, mit der Ablösung würde die Pflicht zur Bezahlung der Bischöfe und Kardinäle natürlich wegfallen, da dies Teil des Vertrages ist, der dann aufgehoben wird.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ich verstehe diese als Kritik gemeinte Äußerung nicht so recht. Natürlich wurden den Kirchen - vor allem im Mittelalter - Grund und Boden als Stiftungsgut z.B. zum Bau von Klöstern von den weltlichen Herrschern überlassen. Dies ist jedoch nur ein geringer Teil. Je nach Berechnung speisen sich zwischen ca. 70% und 85% des kirchlichen Grundbesitzes aus Vermächtnissen, Schenkungen und Erbschaften. Das ist ganz legal und an wen jemand sein Vermögen spendet, sollte eigentlich nur den Betreffenden etwas angehen...
zum BeitragCerberus
[Re]: Die Klageschrift, die zum Vergleich mit den Bundesstaaten und Gemeinden führte, gibt dazu ansatzweise Auskunft. Von den Beklagten nicht bestritten, wurde dort ausgeführt, dass die Pharmakonzerne Ärzte ermutigt bzw. sogar aufgefordert habe (der Begriff "Bestechung" wurde wohl vermieden), statt anderer Therapiemöglichkeiten möglichst Opiate zu verschreiben. Eine solche (mögliche) Einflussnahme genügt nach us-amerikanischem Recht für einen Eintritt in die Haftung.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ich denke, dass es gerade der Versuch ist, nicht Partei zu ergreifen. Solange sie nur Ausrüstungsgegenstände liefern, mit denen kein russischer Soldat verletzt oder getötet werden kann, hoffen sie, dass er Gesprächsfaden nach Moskau bestehen bleibt. Ob das so funktioniert und wie die Wirkung auf die Verbündeten ist - wir werden sehen...
zum BeitragCerberus
Noch trägt Tom Brady erst sieben Ringe an den Fingern, woher nimmt der Autor den achten Sieg im Super-Bowl?
zum BeitragCerberus
Das Problem ist doch nicht die zusätzliche Kontrolle. Im Sommer, wenn man die weitläufigen Außenbereiche ständig im Blick behalten müsste, damit sich niemand zusätzliches in eine bereits kontrollierte Gruppe schleicht, das wäre ein Problem. Jetzt in den kalten Monaten kann man den Zugang auf einen Eingang beschränken und dort eine Kontrollstation einrichten.
Das eigentliche Problem ist aber doch, dass sich durch die Maßnahme das Geschehen wieder in den privaten Bereich verlagern wird. Dort können sich die Leute ganz ohne Test und Kontrolle mit Menschen aus neun weiteren Haushalten treffen und machen, was sie wollen. Ob das wirklich hilft? Ich befürchte, dass dies die Zahl der Infektionen eher in die Höhe schnellen lässt, als zur Eindämmung beizutragen. Das eine solche Befürchtung nicht von der Hand zu weisen ist, belegt eine kleine Statistik am Rande: In meiner Heimatstadt sind die Anzeigen wegen nächtlicher Ruhestörung im privaten Bereich nach der Einführung von 2G um 34% gestiegen.
zum BeitragCerberus
Wenn es bei den genannten Maßnahmen bleibt, ist es nur wieder ein Beispiel von verzweifeltem Aktionismus. Die weitgehende Planlosigkeit und die Unfähigkeit der Politiker, wirklich gemeinsam zu wissenschaftlich fundierten Entscheidungen zu gelangen, die nicht nur einen billigen Kompromiss darstellen, ist kein Ruhmesblatt für unsere Demokratie.
Im Restaurant sitzen zumeist Menschen aus einem Haushalt, vielleicht noch mit Freunden aus einem weiteren Haushalt in kleinen Gruppen, meterweit getrennt von weiteren Gästen. Warum gerade dort ein erhöhtes Ansteckungsrisiko vorhanden sein soll, wird wohl ein gut gehütetes Geheimnis bleiben.
zum BeitragKontaktsport darf weiterhin mit zehn Menschen verschiedener Herkunft ohne Test erfolgen, in Supermärkten werden Abstandsregeln seit über einem Jahr nicht mehr kontrolliert, im Modehandel gelangen anprobierte Waren ohne Desinfektion wieder in die Auslage zurück...
Meine Kristallkugel sagt mir, dass durch die neuen Maßnahmen die Ausbreitung des Virus kein Stück weit abnehmen wird. Aber immerhin haben unsere gewählten Volksvertreter mal wieder mit der Faust auf den Tisch gehauen und gezeigt, dass sie jeden Cent Diäten wert sind.
Cerberus
[Re]: Höcke ist ein schlechtes Beispiel. Solange er im thüringischen Landtag als Abgeordneter sitzt, ruhen gem. § 5 I AbgG (analog) seine Dienstpflichten. Deshalb kann und darf gar kein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Selbst eine Aufhebung seiner Abgeordnetenimmunität durch Beschluss des Landtags dürfte sich nur auf einen Strafantrag beziehen, Disziplinarverfahren sind ausgenommen. Das kommt erst, wenn er (hoffentlich) mal aus dem Landtag herausgewählt wird.
zum BeitragCerberus
[Re]: Unsinn. Der RAF wurden auch Wohnungen vermietet, die NSU-Täter lebten nicht im Eigenheim, ebenso wenig, wie die in Deutschland aktiv gewordenen IS-nahen Täter. Vermieter und auch AirBnB kommen rechtlich gar nicht an die höchstpersönlichen Daten potentieller Mieter heran, sie sind auf Selbstauskünfte und allenfalls noch eine (fälschbare) Lohnabrechnung beschränkt. Das nimmt sie dann auf der anderen Seite natürlich auch aus der Haftung, sofern sie tatsächlich in gutem Glauben (also vorsatzlos) gehandelt haben.
zum BeitragCerberus
[Re]: Teure Anschaffungen für Hobby oder ähnliches sehe ich weniger als Problem. Da gibt es den § 242 BGB ("Treu und Glauben"), der es den weiteren Kontoinhabern ermöglichen würde, sich das Geld - im Falle, dass die Ausgabe die Einzahlungen deutlich übersteigen - per Gericht und Titel zurück zu holen.
Als sehr viel problematischer sehe ich bestimmte rechtliche Verpflichtungen, die mit einem solchen Konto einher gehen. Wenn ich den Artikel richtig interpretiere, handelt es sich um ein sog. ODER-Konto, an dem alle Teilnehmer gleichberechtigte Verfügungsgewalt besitzen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass alle Teilnehmer gesamtschuldnerisch haften. D.h. zum Beispiel
- eine der TeilnehmerInnen wird dauerhaft derart pflegebedürftig, dass eine Verlegung in ein Pflegeheim erforderlich wird. Die monatlichen Einkünfte reichen nicht aus, um die Kosten zu decken. Das Pflegeheim wird das gesamte Konto einfrieren und das Guthaben dafür verwenden, die Kosten so lange wie möglich zu decken, erst dann kann ein Antrag auf Sozialleistungen gestellt werden.
- gegen eine(n) TeilnehmerIn ergeht ein Pfändungsbeschluss. Dieser darf ohne Rücksicht auf weitere TeilnehmerInnen vom Konto vollstreckt werden, da sie ja gesamtschuldnerisch haften.
- Fraglich (über die Folgen bin ich mir aber nicht ganz sicher) ist, ob im Falle eines notwendigen Bezugs von Sozialleistungen, der Kontostand ein Hindernis darstellt, da bei Hartz IV ja erst das Vermögen eingesetzt werden muss. Dazu gehört natürlich auch das Geld auf dem Konto.
Für mich persönlich wäre das alles zu dünnes Eis. Es ist wie eine Bürgschaft, die man eingeht und mit der unter Umständen (finanzielle) Verpflichtungen entstehen, die man in "guten Zeiten" nicht als riskant einstuft, die jedoch weitreichende Folgen im Fall der Fälle auslösen können.
zum BeitragCerberus
[Re]: Für eine erfolgreiche Klage (gegen "unbekannt" ergibt nur einen Windhauch im Wasserglas und nach minimaler Karenzzeit eine Einstellung des Verfahrens) benötigen sie einen Beschuldigten oder (zivilrechtlich) eine ladungsfähige Adresse des Klagegegners. Ansonsten ist eine Klage unzulässig. Die Pornoseiten sind regelmäßig nicht taugliche Klagegegner (außer u.U. auf Unterlassung) im Sinne der von ihnen genannten Normen, da sie nicht vorsätzlich handeln. Aus Normen des GG kann ohnehin regelmäßig nur der Staat verpflichtet werden, eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen sieht das Gesetz nicht vor.
zum BeitragCerberus
[Re]: Kein wirklicher Widerspruch.
Illegale Pornografie ist jenes pornografische Material, dessen Herstellung, Besitz oder Verbreitung im Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht wird. Die "üblichen" Pornoseiten rühren solches Material nicht an, da sie ansonsten Gefahr laufen würden, sofort und dauerhaft vom Netz genommen zu werden - von folgenden Strafverfahren ganz zu schweigen.
Internetüberwachung und Vorratsdatenspeicherung soll auch nicht die Hoster betreffen, sondern mit ihnen will man einzelne IP-Adressen, also einzelne Konsumenten bzw. Uploader identifizieren, um ein Strafverfahren eröffnen zu können. Ob das praktikabel oder völlig überzogen ist, lasse ich im Raum stehen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Gegen einen Freispruch kann die Staatsanwaltschaft in den USA leider keine Berufung einlegen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Das mit dem Vermögen der Pflegeheimbewohner stimmt, dies muss bis auf einen Freibetrag von 5000 € voll eingesetzt werden. Und die staatlichen Behörden schauen sehr genau hin, was in den vorausgegangenen 10 Jahren mit etwaigem Vermögen passiert ist und fordern (z.B. Schenkungen) sofort zurück.
zum BeitragDas mit den unterhaltspflichtigen Verwandten kann man sich seit Anfang 2020 (Angehörigen-Entlastungsgesetz) sparen - erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € kommt es zu einer Zuzahlungspflicht seitens Angehöriger. Also eher selten.
Cerberus
[Re]: Die Medien erhalten keinen (legalen) Zugriff auf das Überwachungsvideo, ihnen werden auch nicht die Namen und Anschriften der Zeugen genannt und welche weiteren möglichen Beweismittel vorliegen, erfahren sie frühestens im Zuge eines Gerichtsverfahrens. Wie also hätten sie diese "Recherche" (die beauftragte Anwaltskanzlei hat keine Recherche betrieben, sondern Beweismittel rechtlich ausgewertet) betreiben sollen?
Was Sie implizit fordern, ist, keinerlei Verdachtsjournalismus mehr zu betreiben, sondern ausschließlich über (von wem eigentlich?) festgestellte Fakten zu berichten. Wundervoll, dann hätte Nixon seine Präsidentschaft behalten (der Watergate-Bericht wurde erst nach Ablauf der geheimdienstlichen Verschlusszeit in den 2000er-Jahren endgültig nachgewiesen), die Spiegel-Affäre hätte es nie gegeben (Strauß wäre Bundeskanzler geworden?!) und Barschel hätte nicht zurücktreten müssen, etc., etc., etc.
zum BeitragAuch eine Art, Pressefreiheit zu unterminieren, indem man quasi gleich für sie Selbstabschaffung der Medien plädiert...
Cerberus
[Re]: Das sehe ich anders.
Im Notwehrrecht ist die sog. "sozialethische Einschränkung" derselben mittlerweile allgemein anerkannt. D.h., in bestimmten Konstellationen, die dem Notwehrrecht entsprechen, ist der Notwehrleistende angehalten, zunächst eine zurückhaltende Gegenwehr durchzuführen. Laut herrschender Meinung ergibt sich dies aus dem Tatbestandsmerkmal der Gebotenheit (§ 32: "Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist...").
Theoretisch ist auch der Diebstahl eines Kaugummis ein Angriff auf die Rechtsordnung und somit notwehrfähig - doch niemand würde von der Polizei erwarten oder es als erlaubt betrachten, wenn auf einen Kaugummi-Dieb zur Verhinderung der Flucht geschossen wird. Dies gilt allgemein auch für psychisch auffällige/kranke Personen, schließlich sind sie oftmals nicht schuldfähig und daher auch nicht Täter im Sinne des Strafrechts, er will die Rechtsordnung ja eigentlich gar nicht angreifen und daher muss sie (genau wie bei Kindern) auch nicht mit aller Macht verteidigt werden. Ein sich Zurückziehen der Beamten bei gleichzeitiger Sicherung der Situation bzw. der Allgemeinheit ist daher auf jeden Fall rechtlich möglich und zumeist sogar angemessen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ich denke, gemeint sind die Fälle, bei denen von vornherein die psychische Störung/Erkrankung bekannt ist, wie z.B. bei der Durchführung eines Unterbringungsbeschlusses etc.
Es wird seit langem auf verschiedenen Ebenen darüber gestritten, ob in solchen Fällen Fachpersonal z.B. vom Psychologischen Dienst hinzugezogen werden sollte oder nicht. Da es keine rechtsverbindliche Regelung dazu gibt, begeben sich die Polizisten meist allein in solche Konfliktsituationen. Dies darf durchaus kritisch hinterfragt werden, auch wenn eine praktikable Lösung bislang nicht in Sicht ist (der P.D. oder psych. Fachpersonal ist z.B. in der Nacht häufig nicht erreichbar, für ein Hinzuziehen werden von Seiten des P.D. häufig bis zu einige Stunden Vorlaufzeit gefordert etc.).
zum BeitragCerberus
[Re]: Sagen Sie das Frau Künast, die hat den Ball ins Spiel gebracht.
Ich frage mich, weshalb es heute immer noch Menschen gibt, die Hetze und Beleidigungen im Internet als harmloses Pöbeln abtun. Der Fall Lübcke sollte doch zum Nachdenken anregen und zur Erkenntnis führen, dass es nicht auf Parteibuch oder Geschlecht ankommt. Es ist auch die Masse an Pöbelei, die Fanatiker in ihrer Anschauung bestätigen und zur Tat führen...
zum BeitragCerberus
[Re]: "Hater dürfen Renate Künast eine „Drecksfotze“ nennen"
Nein, dürfen sie nicht. Das Urteil wurde - was eigentlich aufgrund hektischer Pressebetriebsamkeit in dem Thema bekannt sein sollte - von der nächsten Instanz aufgehoben und umentschieden.
www.lto.de/recht/n...-meinungsfreiheit/
zum BeitragCerberus
[Re]: Spieltheorie ist schon richtig, aber ihre Interpretation ist nicht ganz korrekt. Sie gehen beim Gefangenen-Dilemma von dem sog. "One-Shot-Spiel" aus, d.h. es findet nur einmalig statt. Dies entspricht nicht der politischen und wirtschaftlichen Realität, bei der sich das Spiel quasi unendlich wiederholt.
Würde man die Konsequenzen aus der Spieltheorie einmalig, also an einem Tag im Jahr X betrachten, dann träfe ihre Skepsis zu. Aus rein rationalen Erwägungen hätten einzelne Staaten einen Anreiz, sich gegen die Klimapolitik zu stellen, um kurzfristig Vorteile daraus zu ziehen. Aber die Welt dreht sich weiter. Und somit ändert sich das Kosten-Nutzen-Kalkül ständig und damit auch der Anreiz, sich der internationalen Kooperation zu verweigern. Neue, klimafreundliche Technologien werden für alle bezahlbar, gerade die wichtigen Staaten (China, USA, Indien, Europa) spüren die Auswirkungen des Klimawandels intensiver, Modernisierung (d.h. auch Klimaschutz-Technologie) wird für große Nationen immer mehr Voraussetzung, um auf dem Weltmarkt überhaupt bestehen zu können, etc.
Dadurch könnte sich ein einmaliger Vorteil im Laufe der Zeit zu einem Nachteil wandeln.
Und natürlich bestehen in dem dicht verwobenen internationalen Handelsnetz auch Sanktionsmöglichkeiten. "Klimaschädliche" Handelsgüter können mit Strafzöllen belegt werden, weltweite Emissionsrechte können gekürzt und anderen Staaten zugeteilt werden, um "Gleichstand" zu erreichen. Dies würde zwar kurzfristig die Emissionen steigern, durch den Wegfall des Vorteils aber nachhaltig zu einer Verringerung beitragen.
Und nicht zuletzt ist gerade (!) in Staaten, die undemokratisch regiert werden, der Druck hoch, der Bevölkerung entgegen zu kommen, schließlich ist es der Anspruch nichtdemokratischer Systeme, das Beste für die Menschen zu tun. Deshalb ist gerade China gerade der weltweite Janus-Kopf. Einerseits werden hunderte Kohlkraftwerke geplant, die (z.B.) Motorisierung aber komplett auf Elektrik umgestellt.
zum BeitragCerberus
Ich finde es immer ein wenig befremdlich, wenn in Sachen Klimaschutz seitens der Presse von 200 Staaten die Rede ist, die in der Pflicht stehen würden. So ist es eigentlich nicht.
China, die USA, Indien und die EU stoßen mehr als 60% der Emissionen aus, sie stehen in der Verantwortung. Wenn aber allein in China und Indien derzeit der Bau von fast 500 neuen Kohlekraftwerken geplant ist, darf man skeptisch sein, was die Klimaziele dort angeht. In den USA scheinen sich die Demokraten unter dem Hoffnungs-Präsidenten Biden auch gerade wieder zumindest leicht zurück zu bewegen, was die Umsetzung des Pariser Abkommens angeht. Und ohne diese Länder geht es nun einmal nicht, da ist es vollkommen egal, was die anderen 170 Staaten machen.
Das die meisten EU-Staaten auf einem leidlich guten Weg sind, ist der Hoffnungsschimmer. Aber wenn es nicht gelingt, die Haupt-Emissionäre zu zwingen, dann gibt es wenig Hoffnung für das Weltklima. Und solange wir die zwanghafte Wirtschaftswachstums-Strategie Chinas und Indiens tolerieren, ist das 1,5 oder auch 2 Grad Ziel von Paris unmöglich zu erreichen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Für die betroffene Bevölkerung in den griechischen und türkischen Gebieten mag es ungerecht sein.
In Europa sind es jedoch ironischer Weise Griechenland, die Türkei, Irland, Österreich und Slowenien, die das Pariser Abkommen ablehnen und für sich in Anspruch nehmen, den Treibhausausstoß zukünftig entweder nur minimal zu verringern (Griechenland) oder ihn sogar um bis zu 40% (Türkei) gegenüber 1990 zu erhöhen.
Es geht mir natürlich nicht darum, zu behaupten, Griechen und Türken würden bekommen, was sie verdienen. Ich bin kein Zyniker. Aber auf die politische Verantwortlichkeit sollte auch hingewiesen werden und da eignen sich die Türkei und Griechenland nun mal nicht so gut als Opfer.
zum BeitragCerberus
Eine umfassende Reform des BAföG-Rechts mag sicherlich sinnvoll sein und sollte eher heute als morgen auf der politischen Agenda stehen.
Dennoch gehen die im Artikel genannten Forderungen meiner Ansicht nach viel zu weit. Der Rückgang an Beziehern kann auf viele Ursachen zurück zu führen sein - so hat z.B. das duale Studium immer weiter an Bedeutung gewonnen, bei dem die Studierenden oftmals finanziell vom BAföG unabhängig sind.
Und so lange statistisch betrachtet die weitaus überwiegende Mehrheit der Studierenden aus einem bildungs-bürgerlichem Millieu stammt, deren Familien über ein entsprechend überdurchschnittlichen Einkommen verfügt, wäre eine bedarfsunabhängige Vollförderung für mich eine überflüssige Subvention. Natürlich zahlen die Uniabsolventen später mehr Steuern, aber das tun spezialisierte Handwerker und Selbständige vielfach auch.
Wichtiger fände ich eine Reform der Rückzahlungsmodalitäten. Nicht alle Studienfächer garantieren später ein überdurchschnittliches Gehalt. Man könnte demnach einen Freibetrag einführen, so dass z.B. bei einem Monatseinkommen von weniger als xxxx Euro die Rückzahlung automatisch gestundet wird. So liegt der aufgebaute Schuldenberg erst einmal neben einem Absolventen und gerade in der Startphase des Berufslebens, kann man sich auf wesentliche Ausgaben konzentrieren, während erst mit steigendem Einkommen die Rückzahlung geleistet werden muss. Dies wäre sozial deutlich verträglicher, als der derzeitige status quo und dürfte den Durchschnitt der Uni- oder FH-Absolventen nicht sonderlich beeinträchtigen.
zum BeitragCerberus
Vorweg: Die These von Frau Urbatsch hinsichtlich der Bedeutung von Vorbildern teile ich vollständig.
Die anderen Thesen führen meiner Ansicht nach eher schwache Argumente. Welche Lebenswelten sollen denn beispielsweise durch den Abgeordneten repräsentiert werden? In der Regel werden auch die Abgeordneten, die einem bildungs- und einkommenschwachen Millieu entstammen bis zur Politikkarriere einen vollkommen anderen Lebensweg haben, als jene, die sie dann "authentisch" vertreten sollen.
Überhaupt scheint Herr Schäfer ein Politiker der Spezies eierlegende Wollmilchsau vorzuschweben. Doch wer kann in seiner Vita schon schreiben, als wohnungsloser Gewerkschaftsvertreter mit Hartz4, der intensiv in der Flüchtlingshilfe tätig ist, alleinerziehend neben seiner Tätigkeit als Bewährungshelfer in den Abendstunden noch Miet- und Sozialberatungen durchzuführen?
Und das mit den kleinen und großen Anfragen habe ich nicht verstanden. 40000? Es hat doch von diesen zwischen 1949 und 2019 lediglich 28791 kleine und 1417 große gegeben.
zum BeitragUnd die Regel einer Anfrage lautet: Keine Kritik, keine Meinung, keine Forderung - es sollen lediglich vorhandene Informationen der Verwaltungsorgane vermittelt werden. Konstruktive Politik braucht andere Mittel, Mehrheiten und Initiativen. Eine Anfrage an den Bundestag sagt recht wenig über programmatische Politik aus. Daraus Rückschlüsse zu ziehen halte ich für allenfalls bedingt sinnvoll. Es ist wohl kein Zufall, dass in den Phasen, in der die Republik die umfassendsten Reformen (im Guten wie im Schlechten) unternommen hat, die wenigsten Anfragen gestellt wurden. Lediglich Corona bildet da eine Ausnahme, da die AfD das Parlament gerade mit Anfragen geradezu bombardiert, hinsichtlich Gruppenvergealtigungen in Deutschland (19/16328), Mittelverwendung der Amadeu-Antonio-Stiftung (18/15839) etc.
Cerberus
"Betroffene, die betrunken oder unter Drogen stehen, (...) werden gleichzeitig als weniger glaubwürdig wahrgenommen."
Stand nicht ein paar Zeilen weiter oben geschrieben, dass das Gericht die Aussage der Frau durchaus als glaubwürdig gewertet hat?
Da anscheinend andere Indizien das Gericht zu seinem Urteil bewogen haben, hilft dieser Artikel nicht wirklich, sich eine objektive Meinung zu bilden...
zum BeitragCerberus
"Allerdings sollte Facebook seine internen Regeln schnell an die BGH-Vorgaben anpassen, damit das Netzwerk bald auch wieder gegen nicht-strafbare Hassrede vorgehen kann."
Warum eigentlich?
Wenn etwas nicht strafbar, also nicht verboten ist, ist es dann nicht erlaubt?
Strafbarkeit von Hass-Kommentaren ist durch die Gesetzesmaterie und Gerichtsurteile relativ genau definiert, eine Überschreitung durch Kommentatoren ist somit kaum mit Unwissenheit zu rechtfertigen. Wenn aber facebook & Co eigene Regeln unterhalb der Schwelle zur Strafbarkeit definieren, kann das eigentlich nur schief gehen.
In Deutschland kann man z.B. Polizisten regelmäßig nicht verhetzen, selbst heftigste Anfeindungen gelten hier noch als zumutbar. Man kann sie jedoch beleidigen. Was, wenn facebook dies zur Grundlage erklärt und somit nahezu jede Polizeikritik unterbindet? Dies ist nur ein Beispiel, es fallen mir viele Konstellationen ein, um Meinungsfreiheit auf diesem Wege zu unterbinden. Und es wird sicherlich nicht nur rechtsextreme Positionen betreffen. Für die sozialen Medien wäre es doch wünschenswert, jegliche kontroverse Kritik zu unterbinden, um das eigene Geschäftsmodell nicht zu gefährden. Ein Blick auf Veröffentlichungen vermeintlicher oder tatsächlicher sexueller Inhalte lässt da Böses ahnen. Selbst Hinweise zur Brustkrebsvorsorge wurden da schon als Verletzung der Community-Regeln gelöscht...
Vielleicht bin ich altmodisch, aber was nicht verboten ist, muss meiner Ansicht nach von der Gesellschaft hingenommen werden. Das mag in Einzelfällen ungerecht sein und weh tun. Aber es ist immer noch besser, als wenn eine nachfolgende Generation mit einer von den sozialen Netzwerken vorgegebenen rosaroten Brille konditioniert wird, so dass irgendwann gar keine eigene Meinung mehr zustande kommt. Wenn man lange genug seine Äußerungen aus Angst heraus, sanktioniert zu werden, anpasst, dann wird man irgendwann automatisch auch sein Denken anpassen. Wer will das wirklich?
zum BeitragCerberus
[Re]: P.s.: Der Zwang zum Färben der Haare sowie die weiteren Diskriminierungen stellen insgesamt eher eine Ausnahme als die Regel dar. An den meisten Schulen sieht man heute Japaner und Japanerinnen mit individuellen Haarfarben und modischen Schnitten.
zum BeitragCerberus
Ich wäre vorsichtig, das Verhalten der Japaner und Japanerinnen vorschnell als Rassismus abzutun.
Tatsache ist, dass die im Artikel richtig geschilderten Unarten, z.B. Schüler und Schülerinnen zum Schwarzfärben der Haare zu zwingen, oder (in erster Linie) Mädchen mit dunklerem Teint ("Gals") als von Natur aus promiskuitiv zu deuten, auch oder sogar gerade Menschen mit rein japanischem Hintergrund betrifft. Erst letztes Jahr wurde einem Mädchen erstmals von einem japanischen Gericht Schadensersatz zugebilligt, da sie aufgrund der erzwungenen Haarfärbung Hautschäden erlitten hatte. Auch der Umgang mit den (eigentlich ehemaligen) Burakumin - das sind Nachfahren von Japanern, die "unehrliche" Berufe ausgeübt hatten wie Gerber, Schlachter, Totenwäscher etc., ist regional schwierig, von den bis heute andauernden Diskriminierungen der Ainu (indigene Volksgruppe in Japan) ganz zu schweigen.
Der Begriff Rassismus trifft es jedoch nicht wirklich. Die Japaner betrachten "andere" Menschen/Ethnien nicht als höher- oder minderwertig (was eine Grundkonstante des Rassismus ist), sondern interpretieren aus dem Aussehen bestimmte Verhaltensweisen, die von der Masse nicht gewünscht sind. Es geht also mehr um einen Widerstreit zwischen dem typisch Japanischen Kollektivismus und Individualismus auf der anderen Seite. Was bei uns selbstverständlich ist, die freie Entfaltung der individuellen Persönlichkeit, trifft in Japan (und weitgehend auch in Südkorea und China) auf strikte Ablehnung. Der Japaner sieht sich als Teil einer übergeordneten Gruppe, der er sich zwingend unterzuordnen hat. Das kann man aus unserer Sicht heraus kritisieren, jedoch sollte man dabei nicht europäische Überheblichkeit walten lassen, die seit dem Ende der Kolonialzeit eigentlich passé sein sollte. Das japanische Gesellschaftssystem ist historisch gewachsen und ich habe darin auch durchaus eine Menge Vorteile erkennen können, die ich mir in Deutschland manchmal wünsche.
zum BeitragCerberus
[Re]: P.s.: Der Zwang zum Färben der Haare sowie die weiteren Diskriminierungen stellen insgesamt eher eine Ausnahme als die Regel dar. An den meisten Schulen sieht man heute Japaner und Japanerinnen mit individuellen Haarfarben und modischen Schnitten.
zum BeitragCerberus
[Re]: Würde die taz das Argument beherzigen, wäre die Printausgabe häufig ziemlich dünn...
zum BeitragCerberus
[Re]: Mit einem solchen Urteil wäre ich vorsichtig. Vor allem, wenn er allein auf Informationen deutscher Quellen und Medien beruht, die schreiben und senden nur einen Bruchteil dessen, was in vielen Ländern geschieht.
Tatsache ist, dass der Widerstand gegen islamistische Strömungen besteht und weit verbreitet ist. Die Vielzahl an Morden (Säuberungen) der lokalen Bevölkerung nach der Eroberung durch IS-Gruppen war ein eindeutiger Beleg dafür.
Die Antifa-Gruppen in den westlichen Ländern steht unter verfassugsrechtlichen und rechtsstaatlichen Schutz, der tatsächlich weitgehend wirkt. Eine Situation, von der Kritiker selbst in "moderaten" Ländern wie Saudi Arabien, Marokko, Algerien, Indonesien etc. nur träumen können.
Sich dort in für uns typischer Weise öffentlich und "radikal" zu äußern, führt im besten Fall zu Drangsalierung, häufig aber auch zu Haft oder gar Tod. Dennoch existiert dieser Widerstand und in vielen der von Ihnen kritisierten Ländern ist er durchaus präsent und wird wahrgenommen. Nur wird in Deutschland darüber eher selten berichtet - vielleicht auch aus Angst. Denn so mancher Bericht in einer westlichen Tageszeitung hatte für die betreffenden Personen drastische Konsequenzen, weshalb Journalisten es jetzt mit der Vorsicht und dem Quellenschutz manchmal übertreiben.
zum BeitragCerberus
[Re]: Bliebe noch zu klären, wer, für welchen Bereich und in welchem Umfang die Definitionsmacht haben soll, eine Klage als rechtsmissbräuchlich festzulegen. Könnte schließlich auch genutzt werden (beispielsweise), um die Anwaltteams der Rigaer 94 außer Gefecht zu setzen. Begehrlichkeiten auf verschiedenen Seiten sehe ich da jede Menge und wurde der Grundrechtsschutz erst einmal zur Erosion gebracht, wird es immer leichter, den Schutz weiter abzusenken. Als Beispiel sollte man sich die Geschichte der Telefonüberwachung von ihrer Einführung ("die Grundrechtseinschränkung wird auf lediglich drei Paragraphen beschränkt und daran wird sich auch zukünftig nichts ändern"; nachzulesen in den Protokollen der Bundestagssitzung) bis heute (Telefonüberwachung nahezu flächendeckend im gesamten Strafrecht) zu Gemüte führen.
zum BeitragCerberus
Wir haben ja auch echt keine anderen Probleme in Deutschland und auf der Welt...
zum BeitragCerberus
[Re]: Ein Fahrzeug so zu konzipieren und zu bauen, um eine definierte Endgeschwindigkeit zu erhalten, ist in der Tat schwierig und bei einigen Modellen auch wenig sinnvoll. Bei einem Smart mit 60 PS zum Beispiel stellt sich das Problem nicht, der Motor kommt bei Tempo 150 in den Grenzbereich. Jedoch gibt es auch Fahrzeuge, die mehr Leistung/PS benötigen, sei es, weil sie Anhängerlasten ziehen müssen, in unbefestigten Gelände bewegt werden etc. Ohne diese Lasten würden sie natürlich die Kraft in Geschwindigkeit umwandeln und deutlich schneller fahren.
Um dies zu verhindern, gibt es automatische Abschaltvorrichtungen (z.B. Tempo 250 km/h bei vielen Sportwagen). Diese dürfen jedoch vom Eigentümer ganz legal entfernt werden, nur die Versicherung muss davon wissen und zustimmen.
zum BeitragEine sinnvolle Gesetzesänderung wäre daher, die Abschaltvorrichtung für alle Fahrzeuge verpflichtend zu machen. Fahrzeuge nur mit wenig PS anzubieten, würde hingegen den vielfältigen Anwendungsbereichen von Kraftfahrzeugen nicht gerecht werden.
Cerberus
[Re]: Sehr, sehr teuer finde ich den Shinkansen eigentlich nicht. Für die 500 km von Tokyo nach Osaka habe ich ohne Rail Pass rund 120 € bezahlt - dafür war ich aber auch in zweieinhalb Stunden da.
Die meisten Japaner haben die eine oder andere Art des Rail Passes, auch wie im Artikel beschrieben, durch den Arbeitgeber subventioniert. Von daher ist die Bahn für Japaner sicherlich eine günstigere Alternative, als das Fahren mit der Deutschen Bahn es für uns ist.
zum BeitragCerberus
Bei einigen Schlussfolgerungen würde ich dem Autor widersprechen. Mit dieser Mannschaft konnte eben gerade nicht jeder Plan funktionieren.
Schon beim Deutschlandspiel haben viele gerätselt: Warum nur ein behäbiges Unentschieden? Dachte man da doch noch, die Franzosen hätten jeden Augenblick den Druck erhöhen und Zaubern können - wenn sie nur gewollt hätten. Nach vier Spielen fällt meine Analyse anders aus. Sie konnten gerade nicht. Die Équipe mag mit einer großen Zahl an Weltklasse-Spielern gesegnet sein, im Detail fehlt es jedoch an Qualität im Ganzen. Die Lücken in der Abwehr sind unübersehbar und nur 20 Minuten Fußball spielen reicht auf diesem Niveau einfach nicht.
Besonders bitter für Frankreich: Wer nach rund 80 Minuten 3:1 führt, darf sich nicht solche (einfachen) Kontertore einfangen. Das hätte jede Zweitligamannschaft im DFB-Pokal besser hingekriegt.
Nein, bei diesem Turnier waren die Franzosen nur Durchschnitt und sind absolut verdient ausgeschieden.
zum BeitragCerberus
Sollte das Urteil so Bestandskraft erhalten, dann gibt es mit der Klägerin gerade einmal eine Gewinnerin und hunderttausende Verlierer. Das ganze Geschäftsmodell wird sich nicht mehr rechnen, da kaum jemand 6-7000 € im Monat zur Verfügung hat, um eine persönliche Pflegekraft anzustellen.
Auch für die Pflegekräfte ein schlechtes Urteil. In Polen, Bulgarien und Rumänien verdienen diese Fachkräfte gerade einmal zwischen 300 und 680 € im Monat, in drei Monaten "Auslandsdienst" konnten sie quasi fast ein ganzes Jahresgehalt erwirtschaften. Das würde ersatzlos wegfallen.
In Frage käme noch ein Arbeiten als Soloselbständige - die sind von der Mindestlohnpflicht ausgenommen. Doch sind die gesetzlichen Bestimmungen sehr viel härter, die Pflegerinnen stehen dann quasi mit einem Bein im Gefängnis, da jede (nicht nur grobe) Fahrlässigkeit im Umgang mit den zu Pflegenden auf sie zurückfallen.
Verlieren wird auch der Sozialstaat, da die meisten der zu Pflegenden dann in ein Pflegeheim untergebracht werden müssen, was weit höhere Kosten bei Verlust von persönlichen Freiheiten bedeutet. Von fehlendem Personal in den Heimen mag ich gar nicht anfangen.
Alles in Allem ein schwarzer Tag für die alten Menschen in Deutschland und ein ebenfalls schlechter Tag für die Pflegerinnen. Vielleicht könnte eine europäische Richtlinie (mit nach Landesrecht angemessener Bezahlung) hier noch etwas ausrichten, ansonsten bleibt nur Unverständnis.
zum BeitragCerberus
[Re]: Wenn es nur das wäre...
Den demokratischen Entscheid eines Landesverbandes möglicherweise einfach zu kassieren oder anders abzustrafen lässt sich nicht mehr einfach mit Dogmatismus rechtfertigen, es lässt an der demokratischen Gesinnung allgemein zweifeln.
zum BeitragWasser auf die Mühlen der Baerbock-Kritiker(innen). Die Grünen können es jetzt eigentlich nur noch falsch machen...
Cerberus
Welche Aussagekraft hat so eine Umfrage jetzt genau? Fragt man die gleichen Leute nach der Entwicklung der Kriminalität, so werden auch 2/3 der Meinung sein, sie sei stark gestiegen - was nicht der Realität entspricht ( aber den regelmäßigen Umfrageergebnissen).
Auf der anderen Seite: In den USA haben in den letzten Präsidentschaftswahlen nicht die von der Wirtschaft unterstützten und mit dem größten Budget ausgestatteten Kandidaten gewonnen, sondern die "Außenseiter".
Und wenn in Deutschland der Lobbyeinfluss so gewaltig ist, weshalb haben wir dann mit die höchsten Unternehmenssteuern, weshalb muss sich die Automobilindustrie mit Flottenverbrauch und Elektromobilität herumschlagen, weshalb ist das Tesla-Werk in Brandenburg noch immer nicht gebaut und Atomkraft und Braunkohle beinahe Geschichte?
Natürlich gibt es starke Lobbygruppen mit Einfluss. Aber ich denke, er wird im Ergebnis überschätzt. Der Einfluss des Wählers ist durchaus vorhanden und jeder Politiker wird das nicht vergessen.
zum BeitragCerberus
Authentisches Engagement? Wirklich?
Sind die Basketballerinnen in den USA eine derart homogene Gruppe, das sie mit einer Stimme sprechen können? Gibt es wirklich keine, die Republikaner wählt und zu Hause ein Trump-Poster an der Wand hängen hat?
Der Glaube fehlt mir ein wenig. Es fühlt sich weniger authentisch an, sondern so, als hätte sich die PR-Maschinerie auf Hochtouren in Bewegung gesetzt, um Schlagzeilen und Emotionen zu wecken. Auch die kleine Schwester der US-Basketball-Industrie ist ein Wirtschaftsunternehmen...
zum BeitragCerberus
[Re]: Ich denke, die Autorin bezieht sich bei der Aussage ausschließlich auf die im Artikel geschilderte Schlacht. Zwar ist irgendwie jede Schlacht auf ihre Weise sinnlos, diese bei den Seelower Höhen war es jedoch im Besonderen.
Die Rote Armee hätte die gut ausgebauten deutschen Stellungen umgehen und einkesseln können, sie hätten den Artilleriebeschuss aufrecht erhalten und damit die gegnerische Truppe schwächen können, sie hätten nicht Zeit nehmen können, die Aufklärung zu intensivieren und wäre dadurch den deutschen Truppen nicht ins offene Messer gelaufen, und und und - es hätte viele Möglichkeiten gegeben, vor allem die eigenen Verluste zu minimieren. Hier wurde jedoch, auf Befehl von ganz oben, ein schneller Durchbruch erzwungen, um Berlin einzunehmen, bevor die Alliierten die Stadt erreichen konnten. Deshalb die hohen Verluste und deshalb darf die Autorin zurecht von "Irrsinn" schreiben.
zum BeitragCerberus
[Re]: Fakt ist: Eine Stiftung "Merkels Regime muss unterbunden werden" würde in Deutschland nicht verboten werden.
zum BeitragAber immerhin deutet ihr Vergleich den feinen Unterschied zumindest an - hier eine freiheitliche Grundordnung, die sich vor liberalem Geist, der auch mal widerspricht, nicht zu fürchten braucht und ein despotisches System, welches am liebsten sogar die Gedanken ihrer Bürger unter Kontrolle bringen möchte in Putinhausen.
Cerberus
[Re]: "Ihr Weißen seid das Problem - ihr alle"
Im Hinblick auf die spezielle Situation in den USA kommt der Problematik leider durchaus Bedeutung zu.
Es geht bei der Polizeigewalt längst nicht nur um rassistische Ausfälle. Würde es sich z.B. auf anlasslose Kontrollen und Festnahmen aufgrund von racial Profiling beschränken, man würde kaum solche Massen an Menschen zum Demonstrieren bekommen. Das Problem ist die sog. "Qualified Immunity". Diese in den 60er Jahren vom Supreme Court eingeführte Rechtsprechung
"Polizeibeamte dürfen nicht gezwungen sein, sich zwischen einer Anzeige wegen Befehlsverweigerung, wenn sie eine gut begründete Festnahme verweigern, und einer Anzeige wegen Körperverletzung, wenn sie die Festnahme durchführen, entscheiden zu müssen."
behandelt nicht nur die Festnahme als solche, sondern auch die Art und Weise und somit die angewendete Gewalt. Verstößt der Polizist mit der Gewaltanwendung nicht gegen "clearly established rights", so geht er automatisch straffrei aus. Das bedeutet, es muss zwingend ein Präzedenzfall vorliegen, der den Verstoß gegen die Rechte bereits früher einmal festgestellt hat. Ein Polizist will einen Hund erschießen und trifft ein 10jähriges Kind? Kein Präzedenzfall vorhanden - Freispruch. Ein Polizist hetzt einen Hund auf eine sitzende Person und verletzt diese schwer? Nun ja, es gibt einen Präzedenzfall, in dem ein Hund auf eine liegende Person gehetzt wurde. Nicht vergleichbar, meint das Gericht - Freispruch.
Somit können gar keine neuen Präzedenzfälle entstehen? Genau! Und das umreißt das Problem hinlänglich und erklärt, weshalb in tausenden Fällen keine Anklage gegen Polizisten erhoben wird oder am Ende nur Freisprüche ergehen.
Dieses "Recht" wurde nicht von Fox-manipulierten Republikanern allein initiiert, die Demokraten haben dabei genau so ihre Finger im Spiel (die damalige SupCourt-Entscheidung erging mit 8:1 Stimmen). Es geht also - zumindest indirekt - durchaus darum, dass "jeder Weiße" ein Problem darstellt.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ihnen ist schon bewusst, dass das AGG den von ihnen konstruierten Fall umfassend regelt? Da muss nichts mehr "klar definiert" werden...
zum BeitragCerberus
Das die meisten Deutschen den 8. Mai 1945 als Tag der "Demütigung" erlebt haben sollen, halte ich für ein Gerücht. Wer sich in die zahllosen Quellen der Ortsgeschichte einliest, bekommt einen anderen Eindruck. Anders als 1918 kam die Niederlage diesmal alles andere als überraschend, man hatte sich schon 1944 damit abgefunden und sehnte ein Ende herbei. Dementsprechend dürften sich sehr viele Deutsche "befreit" gefühlt haben.
Es ist jedoch etwas ganz anderes, dies offen nach außen darzustellen. Hier wäre ich vorsichtig - vor allem aus Rücksicht auf all jene Völker und Menschengruppen, die tatsächlich im Wortsinne befreit worden sind.
Befreit werden Opfer einer Herrschaft oder Politik. Die Deutschen als Gesamtheit - ohne jetzt auf eine fragliche "Kollektivschuld" hinaus zu wollen - waren entweder Täter oder passive Zuschauer, von ganz wenigen abgesehen, die Widerstand geleistet haben und deshalb auch im Wortsinn befreit worden sind, sollte die Mehrheit dies nicht für sich in Anspruch nehmen.
Als sich die Österreicher in den 1950er Jahren als "erste Opfer der nazistischen Expansionspolitik" dargestellt haben, führte dies zu Erstaunen und oft heftiger Ablehnung in den Nachbarstaaten, die auch von österreichischen Nazis besetzt und geschändet worden sind. Dies sollte man im Hinterkopf behalten. Zumal die Nachkriegszeit hinsichtlich "gelungener Integration" ehemaliger NS-Größen und Verbrecher nicht gerade ein Ruhmesblatt darstellt, sollte Deutschland sollte im Gedenken zum 8. Mai die Opfer unter sich lassen und sich still und durchaus demütig verhalten. Zum Feiern ist mir dabei nicht zumute, obwohl ich als Nachgeborener natürlich von der Niederlage Nazi-Deutschlands im vollen Umfang profitiert habe und dies durchaus zu würdigen weiß.
zum BeitragCerberus
[Re]: Es gibt bei Weinflaschen nur im Bereich 1-Liter mit Schraubverschluss eine gewisse "Einheitsflasche", d.h. diese Flasche kann theoretisch von vielen Winzern abgefüllt und vertrieben werden. Und dies ist ja der Sinn eines Mehrweg-Systems.
Die Flaschen mit einem Inhalt von 0,7 Litern sind alles Unikate, speziell für ein Weingut designt. Diese müsste dementsprechend von der Pfandannahmestelle zu genau diesem Weingut zurück gebracht werden. Wenn dieses jedoch in Argentinien, Australien oder selbst in Frankreich liegt, verkehrt sich der ökologische Vorteil der Mehrwegflasche durch die Transportwege in sein Gegenteil. Da ist es nicht nur billiger, die Flaschen einzuschmelzen und neu zu formen, es entsteht auch ein ökologischer Gewinn - trotz des hohen energetischen Aufwands der Neuerstellung. Als "ökologische Grenze" gilt ein Transportweg von 750 km.
Das Pfandsystem ist halt auf Durchschnittswerte ausgelegt. Bei Bier funktioniert das allgemein recht gut - zumal dort weitgehend Normflaschen eingesetzt werden. Aber es gibt auch unsinnige Varianten. Bei Mehrwegflaschen der Marke Corona müssen diese z.B. zur Reinigung und Neubefüllung 18.000 km zurücklegen, da ausschließlich in Mexiko verarbeitet wird. Ein ökologische Schwachsinn, der die gute Intention des Pfandsystems ad absurdum führt.
zum BeitragCerberus
Was ist denn unter dem im Artikel aufgezähltem Begriff der "sozialen Statur" zu verstehen?
zum BeitragCerberus
[Re]: Die linken Demos sind auch nicht verboten. Sie dürfen stattfinden, soweit die Teilnehmerzahl nicht 200 Personen überschreitet und die Ausgangssperre eingehalten wird.
zum BeitragDie bezeichneten Querdenker-Demos waren vor der Verschärfung der Corona-Regeln. Derzeit werden sie genau so limitiert.
Cerberus
[Re]: Das kommt darauf an.
Neue Schulden aufnehmen, um Altlasten aus dem Weg zu räumen könnte schwieriger werden.
zum BeitragWenn es sich jedoch um Investitionen in die Zukunft handelt, z.B. den überfälligen Ausbau des Breitbandnetzes, Erreichung der Klimaziele, dann profitiert die kommende Generation genau so (wenn nicht sogar mehr) davon. Dann ist es auch nur gerecht, wenn auch sie zur Finanzierung beitragen.
Cerberus
[Re]: Satire darf alles.
Jedoch sollten diejenigen, die Satire als permanenten Tabubruch begreifen und jede Kritik mit dem berühmt/berüchtigten Tucholsky-Zitat ebenso pauschal rechtfertigen, Tucholsky von Anfang bis Ende lesen. Der schreibt dazu nämlich vorausschauend: "Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier, nirgends zeigt sich fixer, was ein gewissenloser Hanswurst ist, einer, der heute den angreift und morgen den."
Ich denke, mit der Aktion haben sich einige Leute zum Hanswurst gemacht, Charakterlosigkeit möchte ich ihnen nicht so ohne weiteres vorwerfen (dazu ist in dem Bereich die Konkurrenz zu groß), aber auf Kritik jetzt dünnhäutig mit dem Sprung in die Opferecke (Verteidiger der Meinungsfreiheit) zu reagieren streift die Grenze der Erträglichen bereits.
zum BeitragCerberus
Nun ja, im Gleichnis vom verlorenen Sohn verwendet der Vater sein eigenes Geld, während der Berliner Senat sich aus Steuergeldern bedient, von daher wirkt der Vergleich etwas schief. Und seit wann ist eine Landesregierung für Nächstenliebe und Barmherzigkeit zuständig? Ich könnte Seiten füllen mit Beispielen, wo der Senat behördlich deutsch seine typische Engstirnigkeit, Kaltherzigkeit und Ignoranz demonstriert hat (Hartz-4-Sanktionen wurden z.B. in Berlin fast doppelt so häufig verhängt, wie im Bundesdurchschnitt und ebenfalls überdurchschnittlich oft mussten und müssen SGB-Leistungen erst gegen Behörden eingeklagt werden).
Ich habe einmal die Anekdote gehört, die Charité hieße Charité, weil der Berliner nur Berlinerisch, Türkisch und vielleicht noch ein paar Brocken Englisch verstehe und so von dummen Gedanke abgehalten werden soll.
Aber im Ergebnis kann ich mich mit dem Handeln des Senats in diesem Fall anfreunden. Zwar konnte das Urteil eigentlich niemanden wirklich überraschen, dennoch war es ein Fehler des Senats und er muss ihn irgendwie ausbügeln. Deshalb hoffe ich auch, dass die Gelder nicht zu häufig als Darlehen ausgegeben werden, was die Betroffenen dann oft noch Jahre über schmerzhaft durch Verzicht zu spüren bekommen. Es sollte von Seiten des Senats lieber als Erfahrungs-Zins verbucht und abgeschrieben werden. Sind nicht die ersten Millionen, die Berlin irgendwo versenkt hat - da gab es viel zweifelhaftere Fälle.
zum BeitragCerberus
[Re]: Wenn ihnen eine Mieterhöhung um 200% keine Probleme bereiten sollte - seien sie froh, aber schließen sie nicht von sich auf andere. Zynismus ist mittlerweile bei der Entwicklung der Mieten heutzutage fehl am Platz.
zum BeitragCerberus
[Re]: Was für einen Ermessensspielraum hat das BVerfG bei einer abstrakten Normenkontrolle? Die herrschende Literatur spricht von einer "zwingender Rechtsfolge ohne Ermessensspielraum" und so wurde mir das im Jurastudium auch beigebracht.
zum BeitragCerberus
[Re]: Das Urteil des BVerfG von 2016 ist mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. In seinem Urteil hat das Gericht die ACAB-Formulierung nämlich nicht per sé als straflos gewertet, sondern die einhergehende Kollektivbeleidigung bei größeren Polizistengruppen verneint.Wer z.B. einem einzelnen Beamten gegenüber die Buchstabenkombination "ACAB" zuruft, ist in der Vergangenheit rechtskräftig verurteilt worden.
Ich will den geschilderten Sachverhalt nicht ausquetschen, aber wenn der betreffende Jugendliche - wie im Artikel erwähnt - sich mit seiner Äußerung direkt an zwei beobachtende Beamte gerichtet hat, könnte er den Bereich des 2016er Urteils verlassen haben und direkt wegen Beleidigung angezeigt werden ("„Es ist sehr traurig, aber der Grund, warum ich mich auf der Straße ständig umgucke und paranoid bin, seid ihr.“ Mit diesen Worten wendet sich der Redner von seinem Publikum weg und zeigt auf zwei Polizist*innen, die die Kundgebung vom Rand aus beobachten."). Bei zwei als solchen erkennbaren Polizeibeamten ist ein persönlicher Bezug durchaus als möglich zu erachten.
Ich denke dennoch nicht, dass eine Strafverfolgung hier sinnvoll oder angebracht wäre und den konkreten Bezug der Äußerungen (zu der dann auch der "ACAB"-Aufdruck gehört) zu ebenfalls geäußerten tatsächlichen Missständen dürfte die Beurteilung auch noch einmal beeinflussen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Eine solche könnte durchaus weitreichend ausfallen - wenn sich denn Demokraten und Republikaner einig werden, was ich zu bezweifeln wage.
Grundsätzlich werden in den USA Polizeigesetze auf "örtlicher" Ebene beschlossen. Das kann (z.B. in Texas) bedeuten, dass ein Polizeigesetz allgemein im ganzen Staat angewendet werden muss, in anderen Staaten ist dies bis auf County-Ebene (vergleichbar unserer Gemeinden) relativ frei gestellt - wobei gewisse "Grundregeln" vorgegeben werden.
Allerdings gibt es auf Bundesebene (d.h. für ganz Amerika verbindlich) so etwas, was ich als "Richtlinienkompetenz" bezeichnen möchte. Macht der Bund hiervon Gebrauch, dann sind die einzelnen Staaten gezwungen, diese Regelungen zu übernehmen. Verstoßen sie dagegen, kann der Soupreme Court sie zwingen und es gibt kein Geld mehr aus Bundesmitteln.
So könnte Washington durchaus z.B. den im Fall Floyd angewandten Würgegriff ebenso verbieten, wie rassistische Profilingmethoden oder staatliche Immunität für Polizeibeamte beim Einsatz übermäßiger Gewalt. Sie müssten "nur" eine entsprechende Mehrheit in allen Kammern bei der Abstimmung erreichen, was augenblicklich jedoch nur gemeinsam mit den Republikanern geht. Und da sehe ich kein Licht am Horizont...
zum BeitragCerberus
"Wenn jemand beim Staatsexamen durchfällt , bekommt er den Bachelor geschenkt?"
Nö, so ist das nicht. Üblicherweise sind Studiengänge dank Bologna in ein Bachelor- und ein Masterstudium aufgeteilt. Bei Jura hingegen steht am Ende das Staatsexamen. Um sich für dieses zu qualifizieren, muss man zuvor die (damals bei mir/vor Bologna) sogenannte "Zwischenprüfung" absolvieren. Das Bestehen dieser Prüfung wird dann quasi mit dem Bachelor-Abschluss gleichgesetzt. Wer diese Prüfung nicht besteht, ist dann genauso "raus", wie bei den MINT-Studienfächern - nur leider zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt.
zum BeitragCerberus
Vom Gefühl her gebe ich dem Autor recht. Jedoch fehlen mir noch einige Details und Informationen, um das geplante Gesetz wirklich einordnen zu können.
Die anhaltende Diskussion hinsichtlich Israelkritik/BDS/Antisemitismus zeigt, dass hier Konfliktfelder entstehen können. Ist das neue Gesetz geeignet, (legitime) Kritik am Islamismus zu erschweren? Wird eine Diskussion hinsichtlich dem Massenmord an den Armeniern auf wissenschaftliche Auseinandersetzung beschränkt, weil (türkischstämmige) Muslime diesen nicht anerkennen und als Angriff auf ihre Volksgruppe werten?
Sollten sich meine Vorbehalte als grundlos erweisen, bin ich auf jedem Fall dafür, Muslime in die Schutzgruppe aufzunehmen.
zum BeitragCerberus
Der Hundehalter und sein Hund, der Journalist und sein Geschriebenes - wie ähnlich sie sich doch sind... In diesen Sinne: gut gebellt, Herr Journalist!
zum BeitragCerberus
[Re]: Im amerikanischen Rechtssystem ist nicht das Gericht Herrin des Verfahrens, sondern die Staatsanwaltschaft. Deshalb hat das Vorverfahren (bzw. genauer Zwischenverfahren, finding of fact) in den USA einen ganz anderen Stellenwert, als z.B. in Deutschland.
In diesem Verfahren legen Staatsanwaltschaft und Verteidigung Beweismittel vor (wobei im Laufe des Hauptverfahrens weitere Beweise erhoben oder weitere Zeugen geladen werden können), die von einem Richter nicht auf materiell-rechtliche Gesichtspunkte überprüft werden ("ist der Angeklagte schuldig oder nicht"), sondern nur aufgrund ihrer Glaubwürdigkeit ("ist das Beweismittel geeignet, einen Schuldspruch herbeizuführen"). Kommt der Richter - wie im oben beschriebenen Fall - zu dem Ergebnis, die Beweismittel reichen nicht für eine Verurteilung aus, so kann er die Eröffnung des Hauptverfahrens verweigern. Dies ist ausdrücklich (!) kein Urteil hinsichtlich einer möglichen Schuld oder Unschuld des Angeklagten - dies zu bestimmen ist allein Aufgabe der Jury im Hauptverfahren, es werden vielmehr lediglich die Qualität und Quantität der Beweismittel geprüft. Dies Staatsanwaltschaft kann dann durch die Polizei weitere Ermittlungen durchführen lassen und mit neuen bzw. mehr Beweismitteln zu einem späteren Zeitpunkt erneut die Eröffnung eines Hauptverfahrens beantragen.
Summers wurde somit nicht freigesprochen. Nach einem Freispruch des Angeklagten in einer Hauptverhandlung gibt es für die Staatsanwaltschaft (im Gegensatz zum z.B. deutschen Recht) nahezu keine rechtliche Möglichkeit einer Anfechtung des Urteils, Berufung und Revision können nur (verurteilte) Angeklagte einlegen. Ein Freispruch ist hingegen meistens endgültig.
zum BeitragCerberus
[Re]: So einfach ist das nicht, die von Katharina der Großen eingeleiteten Besiedlung russischer Gebiete mit Deutschen folgte vielmehr einem komplexen staats- und völkerrechtlichen Prozedere. Sehr kurz zusammengefasst: Die deutschen Einwanderer erhielten das Recht, deutsch zu bleiben. Aus deutscher Sicht haben sie somit nie ihre Staatsangehörigkeit verloren, sofern sie dies (gem. § 6 BVFG) durch Festhalten am "Deutschtum" nach außen dokumentiert und an ihrer (deutschen) Sprache festgehalten haben. Deshalb der Deutschtest bei den Spätaussiedlern, die vor 1923 geboren wurden. Mit Blut hat das wenig zu tun. Es gab viele, die bereits im Verlauf der Jahrhunderte ihr "Deutschtum" zugunsten einer besseren Integration ins Russische aufgegeben haben. Diese wurden und werden heute nicht als Spätaussiedler anerkannt, trotz irgendwelchem "deutschen Blutes" in ihren Adern.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ist das so? In den auf den Fall Floyd folgenden Monaten wurde intensiv und anhaltend über die strukturellen Probleme der Polizeibehörden in den USA geklagt, diskutiert und analysiert, ohne den Täter in den Vordergrund zu stellen. Das war richtig und ein Ende ist noch nicht abzusehen, denn geändert hat sich in der Hinsicht noch gar nichts.
Es gibt jedoch auch individuelle Schuld, die keine Behörde übernehmen kann. Die Polizisten haben gehandelt und müssen sich nun ihrer persönlichen Verantwortung stellen. Das hat nichts mit "dem großen Ganzen" zu tun, der Prozess soll nicht die Wunden einer ganzen Nation heilen und das Land verändern. Das sind politische Fragen, die politischer Antworten bedürfen, die ein Strafprozess nicht bieten kann. Aber besonders für die Angehörigen ist der Strafprozess eben auch wichtig - in diesem Fall vielleicht sogar für da ganze Land.
Was mich hier weit mehr stört, ist das schlechte Timing des Zivilprozesses. Auch wenn nicht durch Urteil, sondern durch einen "Deal" zustande gekommen, sollten solche Fragen prinzipiell im Anschluss an einen Strafprozess erfolgen. Der Rekord-Schadensersatz kann durchaus zu einer Voreingenommenheit der Geschworenen führen und den ganzen Strafprozess damit gefährden.
zum BeitragCerberus
[Re]: Einfach mal William Randolph Hearst in die Suchmaschine eingeben.
zum BeitragCerberus
[Re]: "Theweleits Frau ist eine super kompetente Psychologin, und er hat seit Jahrzehnten viel von ihr gelernt (...). Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Text psychologische Schwachstellen hat..."
Ich hoffe, die Ironie ihrer Aussage ist ihnen bewusst?
Ein Studium der Psychologie dauert in der Regel mindestens fünf Jahre, Psychiatrie mindestens elf Jahre. Zu glauben, dies könnte man durch Küchentischgespräche ersetzen ist absurd.
Ebenso absurd, wie viele der Thesen, die Herr Theweleit aufstellt und die ihren ignoranten Gipfel darin finden, das Krankheitsbild der Schizophrenie abzulehnen und die behandelnden Psychiater als denkfaule Scharlatane zu diffamieren.
zum BeitragEin Mann mit einer großen Klappe und in der Sache wenig Verstand.
Cerberus
[Re]: 1. Lebenslänglich bedeutet mindestens (!) 15 Jahre Haft, in Bayern liegt der Durchschnitt bei 21,8 Jahren. Es gibt jedoch auch Strafgefangene, bei denen nach 50 Jahren keine Haftentlassung vorgenommen wurde.
2. Sicherungsverwahrung ist nicht Maßregelvollzug, beide Maßnahmen sind eigenständige Rechtsfolgen und haben nichts miteinander zu tun.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ja und nein. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, zudem wurde die besondere schwere der Schuld im Urteil festgestellt. Deshalb kann die Haft nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, sondern frühestens nach 18 Jahren - wobei das Gericht ein Mitspracherecht hat und eine längere Mindesthaftzeit vorgeben kann.
Sicherungsverwahrung wurde nicht verhängt, sondern nur "vorbehalten", d.h. sollte irgendwann ein Termin zur Entlassung aus der Haft anstehen, kann (wenn dann noch die Voraussetzungen vorliegen) das Gericht ein weiteres Verfahren zur Verhängung der Sicherungsverwahrung einleiten.
zum BeitragCerberus
Lamarck konnte Darwin nicht widersprechen, da dieser erst Jahrzehnte nach ihm seine Arbeiten veröffentlicht hat... Umgekehrt macht der Satz eher Sinn.
zum BeitragCerberus
[Re]: Mir fehlt in den Ausführungen zur Begründung des Gesetzes ein belastbarer Beleg, dass es sich überhaupt um Diskriminierung handelt. Schließlich haben die Initiatoren selbst dargelegt, dass in einigen Bereichen der Verwaltung (z.B. der Polizei) die Quote bereits überschritten ist. Wie viele Bewerbungen gibt es? Wie viele davon werden abschlägig beschieden? Sind es deutlich mehr, als bei vergleichbaren anderen Gruppen ("Bio-Deutsche")?
Alles das fehlt. So wird das Gesetz vor den Gerichten keinen Bestand haben...
zum BeitragCerberus
[Re]: Hier noch der Vollständigkeit halber die relevanten Quellen:
Intervention des ERRC (interessanter Lesestoff hinsichtlich Antiziganismus): www.errc.org/uploa...22-august-2016.pdf
Urteil des EMRK im Wortlaut (leider nur frz.): hudoc.echr.coe.int...%22001-207377%22]}
Zusammenfassung des Urteils (engl.): files.static-nzz.c...e-e46d2cbc6c28.pdf
zum BeitragCerberus
Ich verstehe die vom Autor geäußerte Kritik am EMRK nicht. Ist es zu viel verlangt, ein Mindestmaß an Recherche vor dem Schreiben einer Glosse zu verlangen? Man hätte nur "Lăcătuş v. Switzerland" in die Suchmaschine eingeben müssen und alle Fragen wären geklärt, die übermäßige Kritik gegenstandslos gewesen...
Bei Urteilen des EMRK geht es gerade nicht (wie im nationalen Recht) um Einzelfälle. Wenn sich der Gerichtshof einer Sache annimmt, dann um sie für alle Mitgliedstaaten möglichst prophylaktisch zu regeln. Aus diesem Grund hat er bereits 2016 im jetzt entschiedenen Fall gem. Art. 36 MRK ("Im Interesse der Rechtspflege kann der Präsident des Gerichtshofs (...) jeder betroffenen Person, die nicht Beschwerdeführer ist, Gelegenheit geben, schriftlich Stellung zu nehmen.") eine „Third-Party Intervention“ des European Roma Rights Centre zugelassen. Da diese die „Bettel-Verbote“ (nicht nur in der Schweiz) als Ausdruck eines systematischen Antiziganismus darlegte, musste der Gerichtshof in seinem Urteil darauf eingehen. Der „Fokus auf die Identität der Frau“ kann daher nicht wirksam kritisiert werden, da gerade er Gegenstand der Beschwerde war.
zum BeitragUnd ja, der EMRK lässt in engen Grenzen eine Kriminalisierung des Bettelns zu, wenn es sich nämlich um organisierte Kriminalität handelt, Kinder zum Betteln gezwungen werden oder ein Fall aggressiven Bettelns (Anfassen, Verfolgen, in den Weg stellen oder handgreiflich) vorliegt. Dies war für den entschiedenen Einzelfall nicht relevant, es ist eher als „Warnung“ an andere Mitgliedstaaten zu verstehen, dessen Gesetze hinsichtlich des Bettelns ebenfalls vom Gericht betrachtet und teilweise kritisiert wurden. Er wollte den Sachverhalt des Bettelns halt gründlich und möglichst endgültig lösen, daraus jetzt ein Problem zu kreieren halte ich für nicht gerechtfertigt und absolut überflüssig.
Cerberus
[Re]: Hier noch der Vollständigkeit halber die relevanten Quellen:
Intervention des ERRC (interessanter Lesestoff hinsichtlich Antiziganismus): www.errc.org/uploa...22-august-2016.pdf
Urteil des EMRK im Wortlaut (leider nur frz.): hudoc.echr.coe.int...%22001-207377%22]}
Zusammenfassung des Urteils (engl.): files.static-nzz.c...e-e46d2cbc6c28.pdf
zum BeitragCerberus
[Re]: "Und unterschreiben kann man sie natürlich *nicht*."
Das stimmt nur zum Teil. Ist vom Gesetz her ausdrücklich Schriftform gefordert (z.B. § 126 BGB), dann gilt die Unterschrift per Fax tatsächlich nicht. Aber bei sehr vielen anderen Dokumenten reicht sie aus. Das ist einer der Gründe, weshalb die Gerichte und (die am elektronischen Anwaltspostfach verzweifelnden) Anwälte bis heute das Fax als Kommunikationsmittel Nr. 1 schätzen.
Und ein Fax kann nicht gehackt werden, ich muss nicht, wie vor dem email-Versand, den Mandanten nach DSVGO ständig nach Zustimmung fragen und Pannen sind (im Gegensatz zur email) eher selten. Ich mag das Gerät...
zum BeitragCerberus
Zitat: "Die symbolische Gesetzgebung bekräftigt, dass die Förderung und der Schutz von Kindern sehr, sehr wichtig sind. Das hören alle gern und strengen sich vielleicht noch mehr an als sonst."
Hat beim Tierschutz seit Änderung des Art. 20a GG auch nichts gebracht...
zum BeitragCerberus
[Re]: Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen staatliches Handeln. In welcher Konstellation handelt der Staat, so dass sich eine Benachteiligung gegenüber anderen Kindern ergeben könnte? Mir fällt das Kindergeld ein, das Millionärskindern gezahlt, bei "Harz-IV"-Kindern jedoch praktisch einbehalten wird. Aber das wird der Bundestag schon "verfassungskonform" geregelt haben, so dass sich nichts ändern würde.
zum BeitragCerberus
[Re]: Die Rechte der Nebenklage sind in § 397 StPO umfassend geregelt und werden - im Vergleich zu den Rechten der Staatsanwaltschaft - durchaus begrenzt. Von einer "ihnen nicht zustehenden Machtposition" kann da gar keine Rede sein. Diesen Vorwurf könnte man als infam werten, wenn er nicht so lächerlich wäre.
Und nebenbei... Das Recht zur Nebenklage ist gerade eines der Instrumente, die uns von amerikanischen Verhältnissen im Gerichtssaal abgrenzen. Die kennen derartige Rechte nämlich gar nicht.
zum BeitragCerberus
[Re]: ... oder man solidarisiert sich schlicht mit Spielern, die einerseits sicherlich Geld in die Kassen der Franchise spülen, auf der anderen Seite jedoch durchaus auch als Menschen und gelegentlich sogar Freunde wahrgenommen werden.
zum BeitragCerberus
Da ich einige Monate für meinen Arbeitgeber in einer Partnerfirma (150km entfernt) aushelfen musste, wurde mir für diese Zeit ein (e-)Dienstwagen zur Verfügung gestellt.
Ich kann jetzt nur meine Erfahrung wiedergeben - allerdings habe ich das Gefühl, dass bei dem Geschriebenen allzu sehr der Schriftsteller in Herrn Trojanow durchgekommen ist. Ich zumindest kann seine Erfahrungen nicht teilen.
Eher im Gegenteil. Allenfalls das gefühlt ständige Gefachsimpel wurde etwas nervig. Kaum stand ich irgendwo, kam jemand und fragte mich aus, als wäre ich Autoverkäufer oder bemerkte, ich hätte statt des BMW i3 doch besser das Geld für einen i3S anlegen sollen. Das dieser Hinweis nicht ganz aus der Luft gegriffen war, bemerkte ich erst auf dem Weg nach Hamburg, als ich drei Stromtankstellen suchen musste.
Ansonsten habe ich eigentlich keinerlei schlechte Erfahrungen gemacht. Sogar beim Heranfahren an eine der wenigen Stromtankstellen gilt zumeist das Kumpel-Prinzip. Hatte ich es eilig, haben diejenigen, die die Zapfsäule belegten, meistens den Vorgang abgebrochen und mich vorgelassen. Einziges Problem hier: die Säulen waren leider allzu oft außer Betrieb.
Und der Grund, weshalb ich häufiger als mit meinem eigenen Benziner in die Waschstraße gefahren bin: statt der vom Autor vorgefundenen Konfitüre und Kippen habe ich häufig ein Herzchen in den Staub gemalt entdeckt. Macht sich auf einem Dienstwagen nicht so gut, hat jedoch meinen Instinkt für Reinlichkeit weiter entwickelt.
P.s.: Schade, dass ich nicht so einen Camper wie im Artikel getroffen habe - die Zapfsäulenbetreiber dürfen pro Säule mindestens 18 €/h als Schadensersatz abrechnen, zuzüglich Verwarngeld wg. Ordnungswidrigkeit wird das schnell teuer - mit Smartphone geschossenen Foto gilt als ausreichender Beweis.
zum BeitragCerberus
[Re]: Diese könnten sich zumindest noch mit einem Schulterblick Vergewisserung verschaffen. Es gibt jedoch in Deutschland ca. 125.000 Erblindete und ca. 500.000 stark seheingeschränkte Menschen, die das nicht können. Die etwas süffisante Entgegnung der e-Mobilitäts-Lobby: Irgendwann wird auch ein Blinder auf seinem Weg eine Ampel finden, um die Straße zu überqueren. Dann müsse er halt ein wenig weiter laufen...
zum BeitragIch habe dann einmal die Ampeln abseits der Hauptverkehrswege, z.B. in Wohngebieten, gezählt. Ging schnell, da der Wert nahe "Null" tendiert.
Cerberus
[Re]: Seit wann ist der Strommix in Norddeutschland "fast 100% co2frei"?
Rechnet man ca. 24% Strom aus Atomkraftwerken als co2-frei hinzu, liegt der Mix gerade einmal bei 74%, der Rest kommt noch immer aus dem Bereich Erdgas und Kohle.
Beim Erwerb eines e-Autos sollte man auch die durchschnittliche Fahrleistung betrachten. Ein Diesel der Oberklasse (300 Gramm co2/100km) kann immer noch rund 80.000 km fahren, bis das e-Auto ökologisch gleichzieht. Viele Autos werden jedoch deutlich weniger bewegt.
Ökologisch fahren heißt ÖPVN oder Fahrrad nutzen, soweit es geht und auf dem (abgehängten) Land Fahrgemeinschaften bilden.
zum BeitragCerberus
"Dranbleiben lohnt sich trotzdem, und sei es nur wegen der aufwendigen Kostüme."
Klingt für mich wie eine vernichtende Kritik...
zum BeitragCerberus
[Re]: Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass sich die lange Verhandlungsdauer auf 23 Nebenkläger zurückführen lässt? Jedem von ihnen (bzw. durch die Anwälte gewährleistet) stehen umfangreiche Prozessrechte zu, Akteneinsicht, Beweisanträge, Zeugenbefragung und und und. Ist das für Sie unwürdig?
Das Recht zur Nebenklage (welches die meisten ausländischen Rechtsordnungen nicht kennen) ist eine Sternstunde der juristischen Gesetzgebung und ein echter Beitrag zum Opferschutz bzw. Mittel zur Bewältigung der Tat. Da ist nicht eine Minute verschwendet!
zum BeitragCerberus
Zitat: "Das Urteil erging unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und "Volksvertretung"."
???
zum BeitragCerberus
Klar, kann man machen. Sie könnten ihn sich tatsächlich verdienen. Man könnte morgen auch den Oscar für den besten Film 2022 vergeben. Oder man lässt Biden und Harris erst einmal liefern und schaut dann, ob die zukünftige Politik der USA preiswürdig ist.
zum BeitragCerberus
[Re]: Wer das "voting System" der USA ins 17. Jahrhundert verortet, wird sich auch sonst kaum Gedanken über das Land gemacht haben. Funktioniert in den USA auch ganz gut, es gibt viel zu viele Menschen, die kaum über die Nasenspitze hinaus blicken und deshalb Fox News und QAnon-Webseiten blindes Vertrauen schenken. Oder eben dem Märchen, Trump wäre nur durch unglückliche Umstände ins Amt gelangt.
Als echte Realsatire habe ich jedoch die Aussage empfunden, er hätte die Spießer in Deutschland nicht mehr ertragen - egal, wie liberal er Austin empfindet, ich habe selten so viele Spießer auf einem Haufen erlebt (in Texas ungefähr 29 Mio minus ca. 10%), wie in Texas...
zum BeitragCerberus
[Re]: 26.01.2020 Waren/Müritz: SPD, Grüne und Linke stimmen für AfD-Antrag
www.nordkurier.de/...ungsnot-2638201001
11.09.2020: Linke und AfD überstimmen Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt
www.mdr.de/sachsen...koalition-100.html
13.09.2020: Koalition zwischen Grünen, CDU und AfD im Gemeinderat Gohrisch/Sachsen
www.spiegel.de/pol...den-a-1286648.html
18.09.2020: Grüne stimmen im Stuttgarter Landtag mit AfD gegen SPD-Antrag
www.fr.de/politik/...dtag-90047238.html
Merke: Tabubruch ist, wenn die anderen es machen...
zum BeitragCerberus
Es liegt mir fern, einem Spinner das Wort zu reden, der sicherlich ganz andere Probleme hat, als den Weihnachtsmarkt. Bei einem derart hohen Inzidenzwert sollte man lieber konstruktive Vorschläge machen, statt herumzujammern.
Dennoch kommt man nicht herum, auch die offiziellen Maßnahmen zu kritisieren. Auch in meiner Heimatstadt wurde der Weihnachtsmarkt abgesagt, trotz Hygienekonzept und zahlenmäßiger Begrenzung auf 1200 Besucher sowie Alkoholverbot. Zu gefährlich! Auf dem Wochenmarkt aber musste die Stadt kleinlaut zugeben, haben sich bis zu 600 Menschen gleichzeitig aufgehalten, auf einer Fläche rund 1/10 so groß, wie die Weihnachtsmarktfläche - und das ist ok?
zum BeitragCerberus
[Re]: "Ernsthafte Hinweise" ist so lange richtig, bis die Beweise auf dem Tisch liegen. Beim Flug 752 hat man ja zunächst auch die Schuldigen im Ausland gesucht.
Denke ich an Mossad oder CIA, kommen mir ohnehin erst einmal Drohnen mit überdimensionierten Bomben in den Sinn, um einen Gegner auszuschalten. Eine Truppe in den Iran zu entsenden - ausgeschlossen, dortige Regimegegner zu rekrutieren - gefährlich und schwierig. Das Fachrisadeh mit Schusswaffen angegriffen und noch lebend ins Krankenhaus gekommen ist würde in Geheimdienstkreisen wohl schon als Fehlschlag gewertet.
Ich halte es für nicht unwahrscheinlich, dass der Mossad seine Hände im Spiel hat, überzeugt bin ich jedoch (noch) nicht.
zum BeitragCerberus
[Re]: Da bin ich voll dabei. Verjährung ist ein geradewegs lächerlicher Grund, um den Gewinn einer Bank zu erhöhen. Oft haben die Erben gar keine Chance, Kenntnis von diesen Konten zu erlangen und die Anstrengungen der Banken diesbezüglich Klarheit zu verschaffen sind - gelinde gesagt - überschaubar.
Ich bin gespannt, wenn das Geld zukünftig von staatlicher Seite aus eingezogen wird, werden wahrscheinlich viel mehr Erben gefunden und von der Existenz dieser Konten benachrichtigt - damit die Bank zumindest mit dem Geld weiter arbeiten kann...
zum BeitragCerberus
[Re]: Man könnte sich auch erst einmal informieren, bevor man einfach drauf losschreibt...
Wenn Sie Geld zu ihrer Bank tragen, wird diese Eigentümerin dieses (!) Geldes und Sie erhalten konkludent im Gegenzug eine Forderung aus unregelmäßigem Verwahrungsvertrag (§ 700 BGB).
Das dies so geregelt ist, hat seinen Grund in (u.a.) zwei praktischen Problemen. Zum einen müsste ansonsten die Bank Ihnen exakt dieselbe Banknote (mit entsprechender EURO Kontrollnummer) aushändigen, da diese und keine andere Ihren Besitz darstellt. Zum Anderen (und ungleich bedeutsamer) wäre dann jede Überziehung Ihres Kontos über den vereinbarten Dispo hinaus sofort eine Straftat, auch wenn Sie Geld z.B. per Karte zahlen und das Konto ist nicht entsprechend gedeckt, würde augenblicklich ein Straftatbestand vorliegen.
Und warum die im Artikel genannte Frist von 30 Jahren? Eigentum vergeht nicht, eine Forderung aber verjährt nach genau dieser Zeit spätestens.
zum BeitragCerberus
[Re]: An diesem Satz bin ich auch hängen geblieben. Und ich bin etwas skeptisch. Ich habe eher den Verdacht, dass bei besonderen Näheverhältnissen zwischen Täter und Opfer dieses von einer Anzeige absieht, um das eigene Standing innerhalb der sozialen Gruppe nicht zu gefährden. Oft ist es leider so, dass selbst Familienmitglieder den Vorwurf nicht glauben (nicht glauben wollen...) und das ganze Familien durch jeweilige Positionierung auseinander brechen. Dies führt dann dazu, dass das Opfer nicht nur mit den Folgen einer Vergewaltigung leben muss, sondern auch mit dem Vorwurf, die Familie zerstört zu haben.
zum BeitragCerberus
[Re]: Selbstverständlich ist § 177 StGB ein Offizialdelikt!
Wenn gelegentlich (!) nach einer Rücknahme der Strafanzeige und damit einhergehender Aussageverweigerung des Opfers eine Verfahrenseinstellung erfolgt, dann nicht wegen mutmaßlich fehlendem Strafantrag (den es wie gesagt bei § 177 nicht gibt), sondern weil mit Fehlen der Aussage des Opfers oft das einzige Beweismittel für die StA verloren geht und eine Weiterführung des Prozesses somit keinen Sinn mehr ergibt.
zum BeitragCerberus
Irgendwie verstehe ich weder den Sinn, noch die Intention dieses reißerischen Artikels. Ich denke, die Akteure sehen das viel lockerer. Im Superbowl LIV, den die Kansas City Chiefs gewonnen haben, waren fünf von sieben Schiedsrichtern schwarz.
2/3 aller NFL-Spieler sind schwarz, aber nur ca. 30% der Schiedsrichter - seit wann hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Die Riege der Schiedsrichter speist sich nicht aus (ehemaligen) Spielern. Wenn dies Bedingung wäre, dann hätte z.B. eine Schiedsrichterin Steinhaus in der Männer-Bundesliga beim Fußball nichts zu suchen gehabt, schließlich hat sie nie dort gespielt.
Statistisch betrachtet sind zu wenig schwarze Spieler Quarterback? Die Chance, von der Highschool auf ein (Division I-)College zu gelangen, liegen bei 2,6%. Von dort in die NFL gedraftet zu werden wiederum lediglich 4%. Quarterbacks werden am seltensten gedraftet, da sie die längste Karrieredauer haben. Ist es da verwunderlich, dass sich Spieler lieber auf andere Positionen fokussieren, um die statistische Chance einer Karriere in der NFL zu erhöhen? Und was hat das überhaupt mit den Schiedsrichtern zu tun, um die sich der Artikel eigentlich dreht...?
Und hinsichtlich des "weiten Weges", den die NFL noch vor sich habe: Wenn in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen 30% Teilhabe für die Schwarzen erreicht wird, dann haben die kein Problem, sondern ein Endziel erreicht.
Irgendwie nicht ganz eindeutig und wenig erhellend.
zum BeitragCerberus
[Re]: Aus juristischer Sicht sehe ich das auch so - zumal ich der Verfasserin hinsichtlich ihrer Ansicht des Berliner Urteils nicht folgen mag. Es waren eben - juristisch - zwei sehr verschiedene Sachverhalte zu beurteilen.
Im übrigen würde ich hier (ausnahmsweise) den Täter dennoch nicht in Anführungszeichen setzen, er hat die Tat voll umfänglich eingeräumt. Wenn das Gesetz auf eine derartige Tat keine Antwort zu geben weiß, so bleibt es doch moralisch und menschlich ein Fehlverhalten, dass sich Kritik (und die Verwendung des Begriffs Täter) gefallen lassen muss. Das ist keine Polemik, da er nur aus formalistischen Gründen (siehe Berliner Urteil) glücklich aus der Sache herausgekommen ist.
Bei ihrer Ansicht zum Sexualstrafrecht allgemein, bin ich voll bei ihnen. Wenn wirklich jedes menschlich, charakterlich oder moralisch verwerfliche Verhalten sofort zu einer Strafbarkeit und Verurteilung führe, dann hätten wir zwar weit weniger Probleme mit Coronaleugnern, Rechtsextremen und der AfD im Allgemeinen, aber auch einen Rechtsstaat, der nicht mehr den Namen verdient.
zum BeitragCerberus
"... der Artikel enthält ja kaum Infos (was waren die Beweise?)."
Es handelt sich hier erkennbar um einen Kommentar. Der Artikel dazu steht "weiter oben".
taz.de/Stealthing-...hts-Kiel/!5727073/
zum BeitragCerberus
Ich finde, bei solchen Artikeln könnte man ruhig mal ein Spendenkonto angeben.
zum BeitragCerberus
[Re]: "Der Militärpolizist a.D. könnte unter Umständen noch die Zeit der Todesschwadronen mitgemacht haben"
Haben Sie sich die Bilder angeschaut? Die beiden dürften kaum älter als Mitte 20, bestenfalls Anfang 30 sein.
zum BeitragCerberus
[Re]: Bei den Worten des Verteidigers, Fabian D. hätte die Kalaschnikow gekauft, um mit ihr in einem Schützenverein zu schießen, war ich schon sprachlos. Den Schützenverein will ich sehen, der mich mit einem verbotener Weise umgebauten Sturmgewehr (ja, ich weiß, die AK-47 ist eigentlich eine Maschinenpistole...) auf die Schießbahn lässt, ohne ein SEK anzufordern.
Wenn so die Verteidigungsstrategie aussehen sollte, wird es ein lustiger Prozess...
zum BeitragCerberus
[Re]: An welcher Stelle wird Wirecard als IT-Unternehmen bezeichnet? Als ein solches hat es sich schon nach eigener Auskunft nie gesehen. Das viele der Mitarbeiter sich als "IT-Avangarde" betrachten steht dazu nicht im Widerspruch - jedes FinTech-Unternehmen beschäftigt mehr IT'ler als Betriebswirte.
zum BeitragCerberus
"Mike" Wolfe? Ok....
Im Smithsonian American Art Museum stehen seine Werke unter dem Namen Meyer Wolfe.
zum BeitragCerberus
[Re]: Nein. Was sie beschreiben, bezeichnet sich in den USA als libertär.
zum BeitragCerberus
Wieso eigentlich sollten die Republikaner Trump als Problem sehen? Mit rund 70 Mio Stimmen hat er mehr Wähler hinter sich gebracht, als Obama bei seinem Wahlsieg. Welcher republikanische Politiker soll ihm denn folgen? Ich sehe derzeit keinen Anwärter, der diesen Platz einnehmen könnte. Und auf Biden/Harris dürften eher harte Zeiten zukommen. Die bisherigen und zukünftig noch hinzukommenden Schulden aus der Corona-Krise lassen ihnen wenig Spielräume, um soziale Fortschritte finanzieren zu können. Um das gewachsene Heer der Arbeitslosen schnell wieder in Jobs zu bringen dürften Steuererhöhungen für Unternehmen und die Erhöhung des Mindestlohns erst einmal kaum durchsetzbar sein. Gegen die Krankenversicherung für alle könnten die Republikaner mit der Mehrheit im Senat (die Wahrscheinlich ist) erfolgreich opponieren, sie vielleicht sogar verhindern. Bis ein Wechsel auf "grüne" Energie (sichtbare) Erfolge bringt, wird es auch eine ganze Weile dauern. Und man sollte auch nicht unterschätzen, dass die Demokraten in sich extrem heterogen sind, sich teilweise sogar regelrecht feindselig gegenüber stehen und Biden damit mit teilweise unerfüllbaren Forderungen konfrontiert werden dürfte. Am Ende könnte gar eine in sich völlig zerstrittene Demokratische Partei stehen. Die Probleme für Biden/Harris mögen vielfach von den Republikanern verantwortet sein, das wird den Wähler 2024 aber kaum interessieren - es sei denn, es gelingt ihnen tatsächlich, diese deutlich sichtbar zu beheben. Sollte ihnen das nicht oder nur zum Teil gelingen, wäre ein Herausforderer Trump für die Republikaner nicht die schlechteste Alternative...
zum BeitragCerberus
[Re]: Eine vorsichtige, auf keinen Fall falsche Formulierung. Schließlich wurde Harris in den USA häufig vorgeworfen, sie sei "black but not black enough", da ihre Mutter aus Indien stammt. Aus diesem Streit sollten sich Weiße vornehmlich raushalten...
zum BeitragCerberus
[Re]: Wird vom BVerfG ein Gesetz für verfassungswidrig befunden, gelten andere Regeln, als bei einer Individualbeschwerde. Schließlich kann ein Gesetz nicht einfach ersatzlos für ungültig erklärt werden. Ein solches Urteil verpflichtet dann den Gesetzgeber, ein neues, verfassungsrechtlich unbedenkliches Gesetz zu formulieren und durch das Parlament zu bringen. Dafür lässt das BVerfG dem Gesetzgeber Zeit - oftmals mehrere Jahre. Für diesen Zeitraum gilt das "alte" Gesetz jedoch grundsätzlich weiter, ebenso die "Schwester"-Gesetze (hier Hamb.Pol.Gesetz). Es gibt jedoch die Möglichkeit, Verstöße durch eine Individual-Verfassungsbeschwerde anzugreifen. Dies ist jedoch im vorliegenden Fall nicht geschehen, weshalb die Rechtswidrigkeit (im o.g. Einzelfall) offen bleiben muss.
zum BeitragCerberus
[Re]: Auch ihre Rechnung stimmt nicht so ganz. Herr Maaß spricht von 2-3 Infizierten innerhalb von vier Wochen, ihre Rechnung geht von einer Infektion aller Personen innerhalb einer Woche aus.
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[Re]: Na, na, so viel weiter sind die Chinesen auch nicht. Das Wechsel-Akku-Projekt reduziert sich dort ausschließlich auf Gewerbefahrzeuge (z.B. Taxi), die auf begrenztem Gebiet operieren. Eine Ausweitung auf sämtliche Fahrzeuge ist derzeit nicht geplant.
Es würde wohl auch keinen Sinn machen. Abgesehen davon, dass bereits in Israel, den USA und sogar in Deutschland (Mercedes) Firmen mit derartigen Projekten gescheitert sind, wären diverse Nachteile offensichtlich.
1. Es dürfte nur den einen Standardakku geben. Innovation, technischer Fortschritt, Modernisierung wäre damit nahezu ausgeschlossen, da bei jeder neuen Generation von Akkus gleich alle ausgetauscht werden müssten.
2. Es müsste statistisch viel mehr Akkus geben als Autos, damit jederzeit an jedem Ort ein passender Vorrat bereitsteht. Dies wäre eine geradezu gigantische Verschwendung von Ressourcen und Energie, die den Vorteil des E-Autos gegenüber Benzinern ins Gegenteil verkehren würde.
3. Das System würde ausschließlich Vielfahrer bevorzugen. Da kein eigener Akku mehr mit dem Fahrzeug zusammen erworben wird, müsste bei jedem Austauschvorgang eine Kostenabschreibung eingepreist werden, um die Anschaffung des Akkus auszugleichen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Von Abzocke kann hier keine Rede sein. Der Aufbau einer (Schnell-)Ladestation kostet, je nach Ausstattung, zwischen 500.000 und 1 Mio Euro. Jede geladene kwh müsste rechnerisch mehr als 1 Euro kosten, um kostendeckend zu arbeiten. Da man sich jedoch derzeit in Konkurrenz zur heimischen Steckdose befindet, wird großflächig subventioniert.
Sollte es dazu kommen, dass zukünftig 20 bis 30 Mio E-Autos fahren, wird sich das mit der heimischen Steckdose erledigen - dazu ist das Stromnetz in den meisten Städten gar nicht ausgelegt.
zum BeitragCerberus
[Re]: "Oder bis der Polizei dieses dumme Verhalten explizit verboten wird (ob das noch was wird?)"
Das Beschlagnahmungsrecht der Listen hat gar nichts mit Corona zu tun. Das gilt seit je her und ist in § 163 StPO geregelt. Ich erinnere mich an einen Fall von gefährlicher Körperverletzung in einer Gastwirtschaft. Im großen Saal fand zu der Zeit eine Hochzeitsfeier statt. Im Zuge der Ermittlungen mussten die Brautleute die komplette Gästeliste an die Polizei aushändigen.
Es ist rechtlich nun einmal gewollt, dass die Polizei zu Ermittlungszwecken Daten von Zeugen erheben darf, ein Aussageverweigerungsrecht steht diesen auch nicht zu und selbst wenn: Name und Adresse müssen auch Personen angeben, die nicht zur Aussage verpflichtet sind.
zum BeitragCerberus
[Re]: Was soll "offiziell" bedeuten? Meldeadresse in Polen, regelmäßiger Aufenthaltsort Deutschland? So einfach lassen sich die Behörden sicherlich nicht täuschen.
Selbst ein tatsächlicher Umzug würde ihm hinsichtlich der Führungsaufsicht nicht viel bringen. Laut herrschender Rechtsprechung ist es keine gesetzliche Voraussetzung der Führungsaufsicht, dass die betreffende Person einen Wohnsitz im Inland hat
www.rechtslupe.de/...9#footnote_0_68989
Mit Inkrafttreten des Rahmenbeschlusses 2008/947/Jl des Rates vom 27.11.2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen werden Maßnahmen (z.B. Führungsaufsicht) in vielen europäischen Ländern sogar ganz normal vollstreckt. Ein Verstoß Mahlers gegen die Führungsauflagen ist eine Straftat gem. § 145a StGB und könnte dann zur Auslieferung führen.
Anders sieht dies in Staaten aus, die nicht zur EU gehören. Dann könnte tatsächlich ein Verstoß erst bei Wiedereinreise sanktioniert werden. Aber für diese Länder gilt keine Niederlassungsfreiheit und es ist eher unwahrscheinlich, dass die wegen der Vorstrafen ein Aufenthaltsrecht gewähren.
zum BeitragCerberus
Die Probleme im Verhältnis zwischen Sinti/Roma und der Mehrheitsgesellschaft sind nicht erst im Nationalsozialismus entstanden. Die "Nürnberger Gesetze" und explizite "Zigeuner-Gesetze" stellen eher einen Höhepunkt dar.
Ich zitiere aus einem Leitfaden für Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes aus dem Jahr 1913 (der Begriff "Zigeuner" entspricht dem Original und wird von mir ausschließlich als Zitat verwendet)
VI. Abschnitt - Die Zigeuner
(...) Der Zigeuner ist ist in allem so ganz anders, als jeder Kulturmensch, auch des niedrigsten Grades (...).
Aber so verschieden die Zigeuner von anderen Menschen sind, so merkwürdig ähnlich sind sie untereinander auf der ganzen Welt, und wer ein Dutzend Zigeuner gesehen hat, kennt sie alle.
Fragt man um den Charakter der Zigeuner, so wird von Kennern geantwortet, er sei ein Gemisch von Eitelkeit und Gemeinheit, Ziererei, Ernst und Gleichgültigkeit. Sie haben keine Spur von männlichem Urteil und Verstand (...) umso mehr List und Verschlagenheit, Kriecherei, Frechheit, Verlogenheit, gänzlichen Mangel von Scham, unbegrenzte Faulheit, Rachsucht, Grausamkeit (...) und Feigheit.
Was bei dem Zigeuner (nach einem Diebstahl) zurückbleibt (...), ist sein eigentümlicher Geruch; man hat ihm mit Negergeruch, Fettdunst und Mäuseduft verglichen, was (...) in Verbindung steht mit der unbeschreiblichen Unreinlichkeit der Zigeuner.
Es geht noch seitenlang so weiter und stellt den Ausbildungsstand der Polizei der Kaiserzeit dar. Der Verfasser, Professor Hans Gross, gilt bis heute als Koryphäe, "Urvater" der Kriminalistik und als einer der angesehensten Vertreter der Kriminologie. Gerade weil er sich ansonsten so große Verdienste erworben hat, zeigt sich das gestörte Verhältnis zwischen Mehrheitsgesellschaft und Sinti/Roma umso deutlicher, denn Gross gehörte ansonsten zu den gemäßigten Vertretern, die Kriminalität und Schuld als soziales Problem betrachteten, welches gesellschaftliche Lösungen erfordere.
zum BeitragCerberus
[Re]: Welche "beiden Seiten"? NPD, AfD und Konsorten? Der Erkenntnisgewinn dürfte sich in Grenzen (jahrhundertealter Vorurteile) halten.
zum BeitragDer große weitere Rest der Bevölkerung würde zum Thema wohl kaum etwas beisteuern können, da sich hier das Wissen um diese Bevölkerungsgruppe knapp über der Null-Linie liegen dürfte.
Cerberus
In der Tarifgruppe bis A/E 8 ist das Handeln noch verständlich. Wer aber mit 4000 oder 5000 Euro monatlich nach Hause geht, der lebt auch in Berlin nicht schlecht. Da besteht gerade auch im Hinblick auf die desolate Haushaltslage in Berlin kaum eine Notwendigkeit zur Intervention seitens des Senats. Es ist dann schlichtweg ein Ausscheren aus dem Tarifvertrag, der sicherlich nicht folgenlos bleiben wird.
Den Vergleich mit München halte ich für an den Haaren herbeigezogen. Wer schon einmal im Münchner Umfeld gewohnt hat, der weiß, dass sich die Lebenshaltungskosten beider Städte nicht ansatzweise vergleichen lassen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Sie sprechen mit ihrem Kommentar grundsätzliche Fragen an. Diese bedürfen sicherlich in naher Zukunft einer gesellschaftlichen Klärung gegebenenfalls mit Ziel einer Neuausrichtung des individuellen Verkehrs. Hinsichtlich des im Artikel geschilderten Problems der Zulieferindustrie stellen sich jedoch andere Fragen. Ein mögliches Sterben der europäischen Zulieferindustrie bedeutet eben gerade nicht einen Rückgang der Produktion, sondern eine Verschiebung nach China und in andere Länder. Das bedeutet dann erst einmal gleiche Produktion bei weniger Umweltauflagen, Aus- und Neubau von Kohlekraftwerken für die Stromgewinnung und somit eine deutliche Erhöhung der CO2-Emissionen. Da kann man schon fragen, ob es nicht zumindest kurzfristig (bis die oben genannte Neuausrichtung Tagespolitik geworden ist) sinnvoller ist, die europäischen Umweltschutzstandards zu sichern und zu unterstützen.
zum BeitragCerberus
[Re]: Nun ja... Michael R. hatte zugegeben, vor einigen Tagen bei einer bewaffneten Konfrontation einen Menschen erschossen zu haben. Da liegt es irgendwie nahe, dass die Polizei von Waffenbesitz ausgegangen ist.
Dennoch ist das grundsätzlich keine Entschuldigung für eine derartige Eskalation des Einsatzes. In den meisten anderen Ländern sind Polizeieinheiten, gerade auch hinzugezogene Spezialkräfte in der Lage, einen Festnahmeeinsatz so zu planen und durchzuführen, dass es gar nicht erst zu Widerstand seitens des Verdächtigen kommen kann. Nur in den USA scheint man auf eine derartige Ausbildung bzw. Vorgehen keinen Wert zu legen...
zum BeitragCerberus
Grundsätzlich sind synchronisierte Filme großartig. Die vielen positiven Aspekte sind im Artikel ja bereits umfänglich genannt.
zum BeitragManchmal aber stoßen Film und Synchronisation an ihre Grenzen. Die wundervolle englische Serie "Blackadder" war nur solange ein echter Genuss, bis RTL auf die Idee gekommen ist, sie zu synchronisieren. Kein Vorwurf an die "Voice-Actors", sie haben sich bemüht und alles herausgeholt, was ging - aber es gibt einfach Dialoge, die kann man nicht ins deutsche übersetzen. Ähnlich erging es mir bei Monty Pythons "Life of Brian". Gute Synchro, aber im Original noch eine Spur reaktionärer und heftiger, was den Witz angeht.
Das waren aber in der Regel Ausnahmen, weshalb ich Synchronisation grundsätzlich schätze. In den vergangenen Jahren jedoch ist mir die Lust daran immer und immer wieder vergangen. Werden Filme oder Serien nicht als Blockbuster oder für eine berechenbare Masse bearbeitet, wird man häufig enttäuscht. Ich für meinen Teil liebe beispielsweise japanische Filme (ja, durchaus auch Anime...), was da jedoch in regelmäßiger Weise an Synchronisation geboten wird ist nicht nur lieblos und stumpf, es lässt manchmal jeglichen Respekt am Original vermissen. Das ist nicht nur einfach ärgerlich, es ist vielmehr peinlich und frech.
Cerberus
[Re]: Die Beantwortung einer einzelnen Frage hat keine Auswirkung auf das Ergebnis. Vielmehr geben nur alle Antworten zusammen betrachtet ein Bild, das dann gegebenenfalls auf Populismus hinweist.
Genauer gesagt: Allein der Wunsch nach mehr Volksabstimmungen ist für sich nicht populistisch. Liegt der Hintergrund des Wunsches jedoch darin, dass vom Beantwortenden ein einheitlicher Volkswille unterstellt wird oder die Annahme, dass die politischen Parteien nur Entscheidungen im Sinne einer kleinen, elitären Minderheit fällen, dann wird der Wunsch nach mehr Volkssouveränität durchaus populistisch.
Zur Studie allgemein hat der Verfasser folgendes angemerkt:
"(...) Deshalb gilt in unserem Populismusbarometer nur derjenige als „Populist“, der allen acht Aussagen „voll und ganz“ oder „eher“ zustimmt. Befragte, die mindestens einer Aussage „überhaupt nicht“ zustimmen, oder mindestens der Hälfte der acht Aussagen „eher nicht“ zustimmen, werden dagegen als unpopulistisch eingestellt bezeichnet. Alle anderen Befragten sind weder populistisch noch unpopulistisch eingestellt, und fallen in die Kategorie „teils/teils“."
zum BeitragCerberus
"Nach dem Strafgesetzbuch wird das mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet."
Da im vorliegenden Fall ein Mensch ums Leben gekommen ist, liegt der Strafrahmen gem. § 315d Abs. 5 StGB bei bis zu zehn Jahren Haft.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ist eigentlich leicht erklärt. Es besteht ein Unterschied zwischen umweltschädlichen und klimaschädlichen Effekten. Dies kann - wie im Fall der Schwefeldioxid-Emissionen - zu einem Dilemma führen. Einerseits sind Schwefeldioxid-Emissionen umweltschädlich (Stichwort: Saurer Regen), auf der anderen Seite besitzen deren Schwebeteilchen (Sulfat-Aerosole) die sich in der Luft bilden, einen Kühleffekt, der durchaus hinsichtlich des Klimawandels als bedeutsam eingestuft wird. Eine Studie der Uni Yale bemisst den Anteil der Unterdrückung der Erderwärmung durch diese Aerosole auf 30%.
Man kann also sagen, je reiner die Luft in Europa wird, desto wärmer wird die Arktis. Wie gesagt, ein Dilemma. Da die Schwefeldioxid-Emissionen jedoch zu rund 95% gefiltert werden und noch keine Ersatzstrategie zur Erwärmungsunterdrückung greift, wurden diese Emissionen bislang als Kröte geschluckt und als "eher" positiver Effekt betrachtet.
zum BeitragCerberus
[Re]: Unabhängig davon, ob der Einsatz gerechtfertigt war oder nicht - da gilt es andere Indizien zur Aufklärung heranzuziehen.
Die Abgabe von fünf Schüssen sind nicht als Beleg für eine Paniksituation zu interpretieren. Dies ist vielmehr Teil des üblichen Prozedere, welches in allen Ausbildungsbüchern der Polizei bundesweit steht. Für den Schützen bedeutsam ist demnach ausschließlich die sog. "Mannstoppwirkung", d.h. die Menge an Bewegungsenergie, die durch Beschuss an den Getroffenen abgegeben wird. Selbst ein gezielter Schuss direkt ins Herz lässt dem Getroffenen (nach obj. Schätzungen) noch rund zehn Sekunden Handlungszeit, bis der Organismus zusammenbricht. Bei Schüssen in die Beine, Bauch, Brust entsprechend länger. Aus diesem Grund wird Polizisten in der Ausbildung beigebracht, erst dann den Beschuss einzustellen, wenn der Erfolg sichtbar eingetreten ist, d.h. der Getroffene sichtbar handlungsunfähig ist.
zum BeitragDeshalb liest man bei Berichten aus den USA zumeist von vielfachen Treffern - dort wird den Polizisten beigebracht: "Du hörst erst auf zu schießen, wenn dein Magazin leer ist!"
Cerberus
[Re]: 1. Von der Autorin geschilderte Sammelliste mit Kontaktdaten mehrerer unabhängig erschienener Gäste: Klarer Verstoß gegen die DSVGO
zum Beitrag2. Kontaktdaten für jeden Tisch: Gesetzliche Vorgabe, kein Verstoß gegen DSVGO
3. Polizeiliche Beschlagnahmung der Datenblätter: §§ 160, 161 StPO und § 94 StPO eindeutig erlaubt und übliches Verfahren, ebenfalls (da gesetzlich normiert) kein Verstoß gegen DSVGO.
4. Vorladung nicht Folge leisten: Vorsicht! Seit einer 2017 erfolgten Änderung des § 163 StPO darf ein Zeuge eine "Vorladung" der Polizei zwar noch ignorieren, erfolgt sie jedoch (wie so oft) im Namen der Staatsanwaltschaft (§ 163 Abs. 3), muss ihr Folge geleistet werden. Sonst wird man gerne mal von einem Streifenwagen von der Arbeit abgeholt.
Cerberus
[Re]: Das Problem bei der Einstufung eines Delikts als Verbrechen ist nicht, dass dadurch automatisch eine höhere Strafe ergeht. Die Verschiebung im Strafrahmen ist ausschließlich auf den untersten Bereich beschränkt. Es bedeutet, eine Straftat kann nicht mehr eingestellt oder durch Strafbefehl gesühnt werden, die Zahl der Gerichtsverfahren wird exorbitant steigen, was wiederum dazu führt, dass die Bevölkerung an eine drastische Zunahme von Sexualdelikten glaubt. Das es sich in (keine Untertreibung) tausenden Fällen um 14jährige handelt, die in der Schulpause mit einer 13jährigen erste Kusserfahrungen austauschen, will die Ministerin nicht wahrhaben. Beim Tatbestand des Missbrauchs gibt es nur einer Altersgrenze beim Opfer, Täter kann jeder am 14 Jahre sein und auf Gewalt, Drohung oder Ausnutzen einer schwierigen Lage kommt es eben auch nicht an.
zum BeitragCerberus
[Re]: Die Corona-Demos erscheinen doch eher als ein Witz am Rande, eine feine Gelegenheit, um zu lästern. Tatsächlich scheinen sich die Forderungen längst durchgesetzt zu haben - aber kaum jemand traut sich, dies offen einzugestehen oder gar etwas dagegen zu unternehmen.
Am späten Samstag hatte ich dienstlich noch in einer mittelgroßen Stadt zu tun. Auf dem Rückweg: Menschenmassen, zumeist jünger als 30 Jahre. Ohne Mundschutz, am warmen Sommerabend dicht gedrängt in Feierlaune, der Alkohol floss in Strömen, aufgeheizte Stimmung wie auf einer riesigen Party. Corona schien ganz, ganz weit weg. Der Taxifahrer meinte, er habe an den letzten Wochenenden genauso viele Touren gehabt, wie vor der Krise...
Auf der Demo dürften es natürlich nicht - wie behauptet - 1,2 Mio Teilnehmer gewesen sein. Aber wie viele waren es am Abend in den deutschen Städten? Da dürfte die Zahl durchaus realistisch sein und ungefährlich ist dieses Verhalten sicher nicht.
zum BeitragCerberus
Ich hoffe inständig, die beklagte Zeitarbeitsfirma sucht den Weg durch die Instanzen. Ein (möglichst höchstrichterliches) Urteil würde ein für alle Mal Klarheit schaffen. Würde die Firma dann eins auf den Deckel kriegen, würde es kaum einen Falschen treffen - es handelt sich in der Tat vielfach um Ausbeuter, ähnlich jenen in der Fleischbranche.
Auch denke ich nicht, dass das gesamte System zur Disposition steht. All jene, die "schwarz" arbeiten dürften von dem Urteil kaum profitieren. Andere EU-Länder haben diese Arbeitnehmer bereits als "Selbständige" eingeordnet und für die gelten weder Arbeitszeitbeschränkung noch Mindestlohn.
zum BeitragUnd selbst wenn - die Ansichten der Gewerkschaftsvertreterin hinsichtlich der Bereitschaftszeit ist aus juristischen Gründen abzulehnen. Hätte die Pflegeperson eine eigene Wohnung in Deutschland, so würde die Verpflichtung, auf Anruf zur Arbeit zu erscheinen zweifellos als (unbezahlte!) Rufbereitschaft zählen. Nur weil sich die "Wohnung" im Haus der zu betreuenden Person befindet, kann nicht einfach Gegensätzliches angenommen werden. Es würde also auf einen exakten und lückenlosen Arbeitsnachweis hinauslaufen, den wohl kaum eine Pflegekraft für die Vergangenheit wird erbringen können.
Cerberus
[Re]: Nö, die Grenze liegt genau bei diesen 90 Tagessätzen - deshalb ein so beliebtes Strafmaß. Vorbestraft ist man erst mit mindestens 91 TS.
zum BeitragCerberus
[Re]: Bundesbeamtengesetz § 41, Beamtenstatusgesetz § 24 bzw. die jeweiligen Gesetze der Bundesländer geben darauf Antwort: Nur bei einer Verurteilung zu einer Strafe oberhalb von 6 Monaten bzw. 180 Tagessätzen kann, bei einer Verurteilung von einem Jahr bzw. 360 Tagessätzen muss der Beamte aus dem Dienst entfernt werden.
zum BeitragHier wird er zwar wohl noch dienstrechtliche Sanktionen (Beförderungssperre, Gehaltseinbuße etc.) erhalten, er bleibt jedoch wohl weiterhin Beamter.
Cerberus
[Re]: Teilweise stimme ich ihnen zu. Gerade beim Coffee-to-go sind die Nachteile tatsächlich deutlich ersichtlich und jedem zuzumuten, eine Entscheidung zu treffen - möglichst zugunsten von Umwelt und Gesundheit.
Teilweise laufen diese Sachen jedoch auch versteckt ab, da fällt es dem Kunden schwer, sich einen Überblick zu verschaffen.
zum BeitragEin Beispiel aus dem Bereich Catering:
Liefere ich für eine Familienfeier ein Großessen für 1000 € und liefere dazu
a) Plastikteller = 7%
b) Porzellanteller = 19%
Umsatzsteuer. D.h. bei Anbieter A lautet die Rechnung 1070 €, bei B 1190 €. So etwas finde ich ärgerlich, weil dadurch ein bewußtes Konsumverhalten gerade zu ad absurdum geführt wird.
Cerberus
[Re]: "Ist es die Starbucks lobby?"
Die Sache ist etwas komplizierter. Die Wegwerfbecher haben sich zu einer Zeit etabliert, als neue Geschäftsideen aufkamen, auf die das geltende Recht noch nicht oder schlecht vorbereitet war.
Es war weniger Starbucks, sondern eher die Bäckerei an der Ecke und im Supermarkt, die neben ihren Standartprodukten auch Kaffee anbieten wollte. Sie durften vielfach den Kaffee nur to-go ausgeben (um nicht als gastronomischer Betrieb zu gelten), da sie dadurch die Vorschriften und Gesetze zum Gaststättengewerbe - z.B. Konzession, Toilettenpflicht etc. - umgehen konnten. Als angenehmer Nebeneffekt wurden die Heißgetränke zum Mitnehmen auch nur mit dem reduzierten Umsatzsteuersatz belegt, im Gegensatz zum Kaffee in der Tasse vor Ort. Das konnte schnell einige tausend Euro in die Kasse spülen.
Mittlerweile sind die Gesetze weitgehend angepasst, aber die damals erfolgte "Konditionierung" vieler Kunden zum schnellen, als unkompliziert wahrgenommenen Verzehr in Pappbechern hat sich leider erhalten.
zum BeitragCerberus
[Re]: Es ist noch wesentlich skurriler, als sie es sich ausmalen. In unserem an völliger Planlosigkeit leidenden Sexualstrafrecht darf eine 14jährige mit älterem Partner jede noch so harte Sexualpraktik durchführen, rechtlich alles kein Problem. Wird zur Stimulation zuvor ein Porno angeschaut oder gar das eigene Handeln gefilmt (nicht ganz so unüblich, Paris Hilton sei dank), steht der Staatsanwalt sofort auf der Matte.
zum BeitragWas die zukünftig strafbewährte "Berührung mit sexuellem Hintergrund" angeht, sehe ich jede Menge Kollateralschäden auf das Rechtssystem zukommen. Denn bislang unterschiedet das Strafrecht täterseitig nicht zwischen Minderjährigen und Erwachsenen. Wenn zukünftig - sei es spielerisch oder frühreif - ein 14jähriger einer 13jährigen einen Kuss gibt, ihr dann auch noch den Arm um die Hüfte legt, sind wir im Bereich des Verbrechens angelangt. Und zukünftig sollen solche Delikte nicht mehr eingestellt werden können!
Cerberus
Die Aussagen zum Kinderbonus sind falsch. Da der Bonus mit dem Steuerfreibetrag verrechnet wird, profitieren nur Einkommen bis ca. 65.000 €, bei höherem Einkommen gleicht sich die Zahlung aus.
Auch sonst scheint die Autorin die Definitionen von "Schokolade" und "Vollkorn" recht willkürlich und durch ihre politische Brille zu setzen. Etwas mehr Fachwissen und parteipolitische Zurückhaltung hätte dem Kommentar gut getan.
zum BeitragCerberus
Wie kommt die Verfasserin auf 300 Milliarden Euro Umsatz?
zum BeitragStatista kommt auf rund 40 Mrd. de.statista.com/st...l-markt-seit-2005/
Cerberus
Ich verstehe irgendwie hinsichtlich des Urteils vom BVerfG nicht ganz die Fokussierung der Kommentatoren auf die EZB. Betrachtet man das Urteil genauer, stellt man fest, dass das Urteil das Handeln der EZB nur wenig tangiert. Weder wird dadurch das Quantitative Easing , noch das PSPP infrage gestellt. Der EZB wird nur sauer aufstoßen, dass sie ihre Rechenschaft (zu der sie eigentlich von Anfang an verpflichtet war, dem aber nur lückenhaft nachgekommen ist) plötzlich einem nationalen Gericht gegenüber ablegen soll. Dies ist sicherlich auch ein gefährliches Spiel, da dies bei weiteren (politisch stärker gesteuerten Verfassungs-)Gerichten Begehrlichkeiten wecken könnte.
Grundsätzlich aber ist das Urteil doch weitaus mehr als ein Frontalangriff auf den EuGH zu werten. Und das frühere Verhalten des EuGH, die Kontrolle der EZB auf "offensichtliche Beurteilungsfehler" zu beschränken, wurde damals auch als Kunstgriff zur Erreichung eines bestimmten Zwecks gesehen - der Zweck heiligt die Mittel.
Wenn Herr Bachmann selbst feststellt, dass das Handeln der EZB "einem demokratischen Staatswesen aufstoßen" mag, also demokratische eigentlich gar nicht legitimiert ist und wenn man weiter feststellt, dass der EuGH als Kontrollinstanz seine Arbeit gar nicht machen will - dann erscheint meiner Ansicht nach das Urteil des BVerfG in einem etwas anderem Licht. Oder würden all die Kritiker auch so urteilen, wenn die nächste Individualverfassungsbeschwerde zurückgewiesen wird, weil die Demokratie nicht offensichtlich gefährdet und die Mehrheit der Bevölkerung nicht betroffen ist?
Mit dem Handeln der EZB wird doch nur das Versagen der Politik kaschiert, die Krisenbewältigung allein der Geldpolitik zu überlässt, anstatt demokratische legitimiert ein politisches Programm zu entwickeln, die Corona-Bonds wären als ein Beispiel zu nennen.
Aber in Europa ist es eher wie im Vollstreckungsrecht: Streitet sich das Haus, übernimmt letztlich immer die Bank.
zum BeitragCerberus
[Re]: Ähmmmm... Wirtschaftswissenschaften Anfängerübung: Preisstabilität ist das Gegenteil von "Klassenkampf", da die Produzenten doch in erster Linie von einer Verteuerung ihrer Produkte profitieren und diese zu erreichen versuchen? "Leute des selben Gewerbes kommen selten zusammen, ohne eine Verschwörung gegen die Allgemeinheit zu planen oder höhere Preise zu verabreden", Adam Smith.
Preisstabilität im Sinne der EZB ist ein Inflationsziel von unter 2%, der verwendete Warenkorb nennt sich HVPI (bzw. der von der EZB genutzte VPI-EWU) und Wertpapiergeschäfte können in einem Warenkorb gar nicht berücksichtigt werden, weil sie prinzipiell instabil sind. Betrachtet man die Schwankungen der Inflationsrate, so hatte diese keinen bis allenfalls minimalen Einfluss auf den Wertpapierhandel, wo ein einziger Tweed von Elon Musk schneller Auswirkungen zeigt, als das Handeln der EZB in zwei Jahren.
zum BeitragCerberus
[Re]: So schlimm kann es ja nicht gewesen sein, es hat definitiv mehr als genug Testkapazitäten gegeben . Schließlich hat es hat bis zum 29. April gedauert, bis die Regierung bei Corona-Testungen die Veterinärlabore mit einbezogen hat. Jetzt soll ihnen sogar ganz plötzlich eine "Schlüsselrolle" zukommen...
zum BeitragCerberus
Einerseits tut es mir leid, dass der sicherlich nicht ganz einfache Schritt in ein neues Land, eine neue Kultur und nicht zuletzt in eine andere Bürokratie hier zu so großen Hürden geführt hat. Das mag sicherlich an der einen oder anderen Behörde liegen.
Mich würde aber im vorliegenden Fall auch die andere Seite interessieren...
Wegen Geldwäsche kann man unverschuldet und beinahe Zufällig in ein Verfahren laufen, aber Steuerhinterziehung? Da müssen ja zunächst einmal Steuerverbindlichkeiten angefallen sein, Einkommen, Schenkung, Erbschaft. Und zu einer Kontosperrung kommt es da auch nicht so schnell, damit müssen sich zwei Gerichte (AG + LG) befassen(§§ 304 u 98 II StPO).
Und bei der bezahlten/unbezahlten Gasrechnung - ein "Urteil" ohne Anhörung einer Prozesspartei? Es kann sich natürlich um ein Versäumnisurteil handeln, aber das kommt auch nicht aus heiterem Himmel. Wenn die Kosten beglichen sind, reicht es doch, eine Quittung vorzuweisen. Wobei ich ziemlich sicher bin (regional könnte das jedoch verschieden sein), dass eine Barzahlung bei Energieversorgern gar nicht mehr möglich ist.
Klingt einiges schon ein wenig komisch...
zum BeitragDennoch, viel Glück zumindest für die Zukunft!
Cerberus
[Re]: Es handelt sich dabei nur um den Barauszahlungsbetrag, ähnlich den 432 Euro in Deutschland. Mietzuschuss/Mietübernahme, Krankenkasse etc. kommt extra hinzu. Da man aber die Mieten z.B. in Helsinki und Inari nicht vergleichen kann und auch die Krankenkasse durch Gemeindesteuern (also zu unterschiedlichen Sätzen) finanziert wird, wurden diese Leistungen im Versuch nicht berücksichtigt.
zum BeitragCerberus
[Re]: Gemach, Gemach. Herr Rath ist Jurist und wird sich aufgrund der Materie etwas mehr Zeit lassen, um sich besser zu informieren. Frau Herrmann schießt gern aus der Hüfte, ihre Sichtweisen sind eher persönlich und leider gelegentlich unscharf bis unreflektiert. Aber in unserer schnelllebigen Internet-Zeit muss halt sofort eine Stellungnahme her...
Ich selbst arbeite mich seit sechs Stunden durch den Urteilstext und bin gerade einmal bis zur Hälfte durch - bei über 130 Fußnoten und Belegstellen kein Wunder.
zum BeitragCerberus
[Re]: Sie haben Europa im Sinn... Im US-Sport funktioniert das System komplett anders. Es gibt keine "reichen" Vereine und es gibt keine "Geschäftemacherei". Spieler dürfen nicht "verkauft" werden, es können allenfalls Spieler zwischen den Mannschaften oder gegen einen "Draft-Pick" (mit dem ein Verein die Möglichkeit hat, sich die Dienste der größten jungen Talente zu sichern) getauscht werden.
Jeder Verein hat eine von der MSL vorgegebene salary cap, derzeit bei den Männern $ 4,035 Mio. Grundsätzlich kann und darf kein Verein mehr Geld für die Gehälter aufwenden - Sinn und Zweck ist es gerade, für einen "gesunden" und "fairen" Wettbewerb zu sorgen, damit es möglichst keinen Serienmeister gibt.
Es gibt eine Ausnahme, die geschaffen wurde, um die Attraktivität der Liga zu steigern: Superstars aus Europa IIbrahimovic, Schweinsteiger, Beckham...) werden tatsächlich höher bezahlt und ihr Gehalt wird nur mit $ 535.000 in die salary cap gerechnet. Hier ist die Anzahl der Spieler jedoch auf zwei pro Team beschränkt.
Die männlichen Fußballprofis können es sich kaum erlauben, zugunsten der Frauen auf Gehalt zu verzichten. Ein Drittel verdient weniger als $ 100.000 pro Jahr, der Durchschnittsverdienst beträgt $ 174.000. Hört sich nicht schlecht an, aber nach Steuern wird man in durchschnittlich neun Jahren Spielzeit auch nicht gerade reich.
Ein weiteres Problem ergibt sich bei dem Begriff der Fairness. In Amerika werden die salary caps aufgrund der Einnahmen der Clubs festgesetzt. In der MSL kenne ich die Quote nicht, aber in der NFL zum Beispiel erhalten die Spieler exakt 52% der Gesamteinnahmen als Gehälter. Die Quote ist bei Frauen und Männern in der Regel gleich und da stellt sich die Frage, ob es wirklich ein Gebot der Fairness ist, wenn die Männer 52%, die Frauen aber - um gleichzuziehen - nahezu 100% der Einnahmen erhalten sollten. Ganz abgesehen davon, dass die Frauen-Vereine dann wahrscheinlich innerhalb von zwei Jahren pleite wären.
zum BeitragCerberus
Kritik an Wählern der AfD halte ich für absolut berechtigt, die Kritik steht oder fällt jedoch mit der Glaubwürdigkeit der Kritikerin bzw. des Kritikers. Wer aus finanziellen Interesse heraus vollkommen unreflektiert die Türkei, Russland und China als "interessante" Staaten betrachtet, sollte vielleicht erst einmal seine eigene moralische DNA überprüfen. Es gibt Menschen, die sollten lieber den Mund halten.
zum BeitragCerberus
[Re]: Die Verwendung des Begriffs "Pädosexualität" hat sehr, sehr gute Gründe. Zur Verdeutlichung ein Zitat:
"Der Begriff Pädosexualität beschreibt nach sexualmedizinischer Definition eine sexuelle Verhaltensäußerung und nicht eine Form von sexueller Ausrichtung (als Bestandteil der sexuellen Präferenzstruktur). Andersherum besagt die sexuelle Ausrichtung (Pädophilie) nicht automatisch, dass ein entsprechendes Verhalten an den Tag gelegt wird. Das bedeutet zusammengefasst: Pädophilie ist nicht gleich Pädosexualität und umgekehrt."
(Ahlers Ch. J., Schaefer G. A., Beier K. M. (2005): „Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit in DSM-IV und ICD-10.“, Sexuologie 12 (3/4), S. 145)
Kurz gesagt: Ein Pädophiler wird nicht immer zum (Missbrauchs-)Täter, hingegen wird ein hoher Anteil der einschlägigen Straftaten von nicht pädophilen Tätern begangen (da sie bei Kindern weniger Widerstand erwarten).
Nicht zuletzt wird - gerade auch von Seiten der Opfer - der Begriff "Pädophilie" als unerträglicher Euphemismus betrachtet. Er bedeutet übersetzt "Liebe zum Kind" und LIEBE ist in dem Zusammenhang eine vollkommen falsche Assoziation.
zum BeitragCerberus
Erstens. Der Plan geht nur unter Umständen bei Freiberuflern oder Selbständigen auf, bei allen anderen wird die Steuer einfach vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Und die Steuerfahnder sind nicht wegen ihrer Umgänglichkeit oder ihres Humors bekannt...
Zweitens. Absicht oder (peinliches) Versehen: Die vom Autor aufgestellte Rechnung gibt bei mir das Ergebnis 2400 $ nicht her. 1,917 Mrd Dollar Rüstungsausgaben geteilt durch Weltbevölkerung (ca. 7.674 Mrd Menschen) ergibt bei mir ca. 250 Dollar. Aber bei Schweizern ist man ja kreativen Umgang mit Zahlen und Steuern historisch zu sehr gewohnt, als dass man da noch überrascht wäre...
Drittens. Darf die AfD dann auch ihren Wählern vorschlagen, all jene Kosten von der Steuer abzuziehen, die sie sch**ße finden? Kultur (linksversifft), Gleichberechtigung von Frauen (widernatürlich), Asyl- und ähnliche Leistungen (Völkermord) etc. Die müssen dann ja gar keine Steuern mehr zahlen und die FDP springt sofort ins fahrende Boot...
zum BeitragCerberus
[Re]: Grundsätzlich richtig. Aber der Staat ist nicht "manche Firmen". Im Gegensatz zu diesen muss er den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten, außerdem Subventionsrecht nach EU-Vorgaben (erinnern Sie sich an das Maut-Debakel vor dem EuGH), etc.
zum BeitragCerberus
Grundsätzlich finde ich die Idee gut. Bei der Umsetzung sehe ich jedoch Probleme bei dem Ausschluss vor allem vom Onlinehandel. Eine Subvention darf ja nur branchenweit wirken, eine Bevorzugung einzelner ist wettbewerbswidrig und somit auch rechtlich kaum durchsetzbar.
Interessant wäre auch die Frage, wer denn alles zum Onlinehandel gezählt wird. Wenn ich bei uns durch die Innenstadt streife, bietet fast jedes stationäre Geschäft gleichzeitig AUCH Kauf via Internet. Dies wurde lange Zeit als quasi Rettungsanker der Ladengeschäfte propagiert und ihnen beinahe aufgezwungen. Als Anwalt von Amazon würde ich das zur Not vor Gericht zur Disposition stellen...
zum BeitragCerberus
[Re]: Da sehe ich eigentlich gar keine Probleme. Zwar wird es nicht mit einem EC-Kartenleser funktionieren - dafür ist dieses Gerät auch gar nicht gedacht. Aber einen handelsüblichen Barcode Scanner gibt es ab 50 Euro, eine allgemeine Software könnte vom Ministerium zur Verfügung gestellt werden. Schon heute gibt es Gutscheinkarten, die - auch in Teilbeträgen - in verschiedenen Geschäften verbucht werden können. So schwierig ist das also gar nicht.
zum BeitragCerberus
Die Würde des Menschen ist eines der wesentlichsten Grundrechte, die das deutsche Recht kennt. Bei der Umsetzung kommt mir jedoch manchmal das Grausen.
Der Staat dürfe keine Vorgaben machen, wenn es um die Triage geht - ärztliche "Fachgesellschaften" jedoch schon und die sollten dann für alle verbindlich sein...
Mir wäre es lieber, ein demokratische legitimiertes, unter der Aufsicht (u.a.) der Presse stehendes Gremium (z.B. der Bundestag) würden die Rahmenbedingungen im Parlament debattieren, reglementieren und abstimmen als das eine für mich im Dunkeln operierende, gesichts- und namenlose Gruppe dies ohne öffentliche Kontrolle tut. Schließlich will der Abgeordnete bei der nächsten Bundestagswahl wiedergewählt werden, während das Gremiumsmitglied wer weiß wie zu seiner Position kommt.
zum BeitragCerberus
Entweder ist der Artikel lausig geschrieben oder die Spanier können nicht rechnen.
Die Überschrift behauptet ein Grundeinkommen für jeden, die Regierung geht jedoch von (nur) 3,5 Mrd. Euro Kosten aus. Da kann irgendwas nicht übereinstimmen.
Ein - im Artikel genanntes - Grundeinkommen in Höhe von 1100 Euro kann bei einem Budget von 3,5 Mrd. ca. 265.000 mal ausgezahlt werden. Spanien hat jedoch fast 47 Mio Einwohner.
???
zum BeitragCerberus
[Re]: "... und Kulturredakteure nur schnöde VW-Golfs?"
Nein! Kulturredakteure sind definitiv ein Citroen SM. Avantgardistisch, ausschließlich ästhetischen Werten verpflichtet und extrem verspielt, wo es zur Zweckerreichung auch einfacher ginge. Und doch - oder gerade deshalb - können sie keine Klientel zufriedenstellen, fahren sich schwerfällig, aufgrund der vielen Details sind sie mit Fehlern und Mängeln gespickt und lassen sich noch nicht einmal leicht reparieren. Eine klassische, wenn auch schöne Fehlkonstruktion.
P.s.: Wenn sich hier ein Kulturredakteur mit Sport befasst, so scheint es, als würde sich ein SM auf einen Bundeswehrübungsplatz wagen. Schon nach sechs Metern steckt er unrettbar fest und kommt ohne fremde Hilfe keinen Zentimeter mehr weiter. "Schuster, bleib bei deinen Leisten" mag zwar ein hilfreicher Tipp sein, so etwas versteht ein in ästhetischen Sphären gefangener SM jedoch nicht.
zum BeitragCerberus
[Re]: In dem Artikel steht eindeutig, dass sich der Umweltvorteil eines Elektroautos erst nach 150.000 Kilometern einstellt. Das impliziert, dass die Produktion mit einbezogen wurde. Viele Ersatzteile gibt es beim Elektroauto eigentlich nicht und die verbrauchten Batterien werden in der Regel wieder aufbereitet.
zum BeitragCerberus
[Re]: 1 Billion (deutsch) = 1000 Milliarden
Was gemeint ist, wird sich wohl jeder heimische Leser denken können. Nur ein paar Amerikaner, die von zu Hause aus die taz lesen könnten da verwirrt sein.
zum BeitragCerberus
Gestern Abend gegen acht Uhr, letzte Einkäufe vor dem Wochenende.
Vor mir eine Gruppe Jugendlicher, zwei Einkaufswagen voll gepackt mit fünf Kisten Bier, Chips und harte Alkoholika. Als der Marktleiter sich weigerte, ihnen das zu verkaufen gab es richtig Stress. So viel zu dem Thema vernünftiges Verhalten...
zum BeitragCerberus
[Re]: Da gibt es seit einigen Jahren so schöne Verkaufsautomaten direkt am Bauernhof. Dort darf - unter Auflagen - auch Rohmilch abgegeben werden.
www.agrarheute.com...ilchautomat-536344
zum BeitragCerberus
[Re]: Darum geht es meiner Ansicht nach gar nicht. Selbstverständlich ist es nicht möglich, allein aus verschwurbelten schriftlichen Eingaben zu einer medizinischen Diagnose zu gelangen. Dazu benötigt geschultes Personal oft Monate mit unzähligen Sitzungen.
zum BeitragMan kann jedoch rote Linien ziehen, z.B. querolatorisches Verhalten von wahnhaft-aggressiven unterscheiden. Würde dann im letzteren Fall ein Abgleich mit dem Waffenregister einen Treffer bringen, wäre es möglich, weitere Schritte in die Wege zu leiten, z.B. die Waffen einzuziehen.
Daher wäre es meiner Ansicht nach auch erforderlich, die Namen naher Angehöriger mit in das Waffenregister aufzunehmen. Diese haben zwar keine Berechtigung, eine Waffe zu führen, aber die Möglichkeit, sie an sich zu nehmen und zu benutzen.
Cerberus
Die im Artikel genannten Vorschläge sind so neu nicht, ihre Umsetzung scheiterte an praktischen Problemen, die sich durch den Anschlag nicht verändert haben.
Ein Schießstand liegt naturgemäß (Sicherheit und Lärmschutz) abseits urbaner Bebauung irgendwo im Nichts. Hier große Mengen an Munition zu lagern wäre eine Einladung an Terroristen, Kriminelle etc., sich dort kostengünstig einzudecken. Mehr Sicherheit als ein Stahlschrank zur Aufbewahrung ist kaum umsetzbar und ein solches Behältnis haben Profis mit der richtigen Ausrüstung in minutenschnelle geöffnet.
Die einzige Möglichkeit, beim Thema Munition für eine gewisse Sicherheit zu sorgen, läge darin, Munition nur in Kleinstmengen abzugeben und dann nur noch gegen Vorlage der abgschossenen Hülsen - wie bei eiem Pfandsystem - neue abzugeben.
Wie man hingegen psychisch kranke Waffenträger ohne Stigmatisierung erkennen soll - das klingt für mich wie die Quadratur des Kreises, ich kann mir da eine für beide Seiten annehmbare Lösung nicht einmal vorstellen, da das Problem immer auf ein entweder-oder herauslaufen wird.
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[Re]: Steht doch drin. Bei Amtsdelikten begangen von Polizeibeamten ist das LKA die zuständige Aufklärungsbehörde. Oder sollen die Polizisten gegen sich selbst ermitteln?
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[Re]: "Psychisch krank" kann sehr wohl eine Verharmlosung sein! Von daher sollte man zum jetzigen Zeitpunkt vorsichtig mit Spekulationen sein.
Der Mathematiker John F. Nash war schwerst psychisch krank, dennoch hat er geniale Theorien aufgestellt. Wissenschaftlich geht man in Deutschland von einer Anzahl schwer psychisch Kranker (severe mental illness, SMI) in Höhe von 1-2 % der Bevölkerung aus. Das wären zwischen 800 Tsd und 1,6 Mio (gerundet). Wie viele davon begehen Straftaten, wie viele werden zu Mördern? Statistisch weniger als "Gesunde". Und ja, auch ein psychisch Kranker kann eine Gesinnung haben und er kann sehr wohl gemäß seiner Gesinnung aktiv tätig werden, da diese Menschen weder dumm noch intellektuell unfähig sind (auch wenn ich das bei Rechtsextremen gerne glauben würde...).
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[Re]: Ich denke, das Recht wird den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Anders ist es kaum möglich, da die bisherigen Regelungen - insbesondere die zum Asyl - hier kaum passen. Es wird dann darauf hinauslaufen, Kontingente zu bilden und diese auf die verschiedenen Staaten aufzuteilen. Ob die betreffenden Personen dann einen bevorzugten Lebensraum angeben dürfen, wird sich zeigen.
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Der Begriff "Berufsverbrecher" wurde nicht von den Nationalsozialisten geprägt, sondern allenfalls umgedeutet. Er ist im wissenschaftlichen Diskurs in Fachaufsätzen bereits vor 1914 zu finden und bereits in der Weimarer Republik wurde er auch ins Gesetz aufgenommen.
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[Re]: Einfach zu beantworten: Nein.
Reist eine Person aus einem unsicheren Herkunftsland über einen Drittstaat ein, so ist sie verpflichtet, dort Asyl zu beantragen. Nur wenn der Drittstaat die Rückführung der Person verweigert oder der konkrete Durchreisestaat nicht bestimmt werden kann, kommt es zum Asylverfahren in Deutschland.
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[Re]: Diese Statistik ist mit Vorsicht zu handhaben. Im Strafverfahren prüft die Staatsanwaltschaft/das Gericht gem. § 68 Abs. 2 StPO ob eine ladungsfähige Anschrift vorhanden ist, d.h. eine Postanschrift, an der die Person tatsächlich (!) zu erreichen ist. Ist die Person in der Vergangenheit umgezogen, hat es aber versäumt, sich umzumelden, dann existiert keine ladungsfähige Anschrift und die Person ist technisch betrachtet wohnsitzlos.
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[Re]: Und wenn ich eine Demo gegen die AfD anmelde bzw. durchführe und ein Demonstrant kommt auf die Idee, Steine zu schmeißen, dann soll ich auch "genau die Strafe bekommen"? Ist schon klar...
Wissen sie, wie schwer es ist, ein Stadionverbot rechtssicher zu erreichen? Dazu benötigt es schon einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft - und die möchte gerne Namen und ladungsfähige Adresse des Täters haben.
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[Re]: Darüber rätseln augenblicklich auch viele meiner amerikanischen Freunde, denn die Aussagen von Sanders hierzu sind kryptisch.
Grundsätzlich wären die Versicherungsprämien nicht das Problem - sie sind einkommensabhängig und liegen derzeit bei rund 3% vom Lohn oder Gehalt. Bislang ist es jedoch so, dass Medicare (darauf bezieht er sich; "Medicare für alle") lediglich eine Teilversicherung ist. Bestimmte Leistungen (Zahnersatz, Brillen, Hörgeräte u.a.) sind gänzlich ausgenommen, die anderen Leistunge werden nur zum Teil gezahlt (bis max. 90%, Medikamente i.d.R. 50%) bezahlt, für jeden Arzttermin wird eine Eigenpauschlae fällig etc. Um dies auszugleichen müssen die Menschen bisher (wenn sie den können...) private Zusatzvorsorge betreiben.
Nun legen einige Amerikaner die Formulierung "kostenlose Gesundheitsvorsorge" dahin gehend aus, dass jeglicher Eigenanteil wegfallen soll und alle Leistungen in die Versorgung einbezogen werden. Dies wäre jedoch - bei den niedrigen Versicherungsprämien - finanziell abenteuerlich und würde den Steuerzahler durch Subvention aus dem Staatshaushalt (die es jetzt bereits gibt) mehrere hundert Milliarden Dollar pro Jahr extra kosten.
Deshalb trauen viele in den USA dem Braten nicht und nehmen gerade diese Ankündigung nicht so wirklich ernst.
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[Re]: Insbesondere von einem Autoren, der ein Ferienhaus in Ligurien sein Eigen nennt... Aber da fährt er bestimmt mit dem Fahrrad hin.
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[Re]: Eine interessante Frage, die in dieser Form ("gemorphte" Bilder) wohl noch nicht entschieden ist.
Bislang wurde bei computergenerierten Abbildungen, die deutlich als solche zu erkennen sind, eine eher ablehnende Haltung eingenommen.
Nach § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist das Herstellen und/oder Verbreiten solcher Abbildungen immer strafbar.
Beim ausschließlichen Besitz hingegen wird eine Anwendung dieses Paragrafenabschnitts abgelehnt und auf § 184b Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 184b Abs. 3 verwiesen. Demnach muss ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergegeben werden.
"Tatsächlich" ist ein gemorphtes Bild definitiv nicht, aber als "wirklichkeitsnah" wird man es sicherlich bezeichnen können - zumal es hier nach der Rechtsprechung ausreicht, wenn der Besitzer auch nur subjektiv annimmt, es handle sich um ein "echtes" Bild.
Deshalb denke ich, eine Strafverfolgung wäre nicht nur denkbar, sondern überaus wahrscheinlich.
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Bei der Argumentation pro Tempolimit auf den Autobahnen sollte man sich lieber auf naheliegende, leicht nachweisbare Fakten stützen. Klima- bzw. Umweltschutz, ein geringerer Treibstoffbedarf, Vermeidung von Lärmemissionen - das alles wäre schon Grund genug, eine ernsthafte Diskussion in die Wege zu leiten.
Ob ein generelles Tempolimit das Fahren auf der Autobahn tatsächlich sicherer macht, lässt sich nicht ohne weiteres feststellen. Bei den meisten Unfällen lässt sich das Geschehen eben nicht auf eine einzelne Ursache zurückführen, zumeist kommen mehrere zusammen. Rund 28% der deutschen Autobahn ist mit einem Tempolimit belegt, trotzdem sterben hier genauso viele Menschen, wie auf den restlichen 78% (Quelle: statista 2015). Das liegt vor allem wohl daran, dass neuralgische Gefahrenpunkte schon jetzt ein Tempolimit haben, dieses jedoch gerade nicht dazu geeignet ist, die Unfallquote auf "null" zu reduzieren. Dazu müsste ein Tempolimit wohl auf utopische 50 km/h herabgesetzt werden.
Auch ein direkter Vergleich mit dem Ausland stützt die These der Unfallreduzierung nicht. Deutschland liegt bei der Anzahl der Todesopfer auf Autobahnen im hinteren Mittelfeld Europas. Spanien, Italien, Portugal, alles Länder mit Tempolimit, in denen es jedoch pro gefahrenen Milliarden km mehr Todesopfer gibt, als in Deutschland. Selbst Norwegen mit Tempo 90 km/h liegt hier noch vor Deutschland.
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Ich sehe den Gesetzentwurf insgesamt skeptisch. Wie bereits im Artikel erwähnt, dürfte schnell hunderttausende von kritischen Postings zusammenkommen, die meldepflichtig sind. Wie viele Jahre wird das BKA brauchen, um eine solche Liste abzuarbeiten. Oder werden jetzt plötzlich massenhaft neue Beamte eingestellt?
Besonders kritisch sehe ich einen möglichen Paradigmenwechsel im Rechtssystem. Viele Delikte - gerade die zum Glück bislang noch ausgenommenen Vorschriften über Beleidigung, Verleumdung und Bedrohung - sind von rechtswegen als Antragsdelikte formuliert. Es erschleicht einen das Gefühl, dass auch diese heilige Kuh zukünftig antastbar sein könnte. Das kann eigentlich niemand wollen und würde wohl mehr Chaos als Gerechtigkeit produzieren.
Ich bin gespannt, wo der Weg hin führt. Überzeugt bin ich jedoch noch lange nicht...
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[Re]: Nein, die Vorgänge nur in den Kassen zu erfassen reicht nicht aus, denn diese sind manipulierbar.
Erst letzten Monat hat das LG Oldenburg zwei Brüder verurteilt, die eine "Schummelsoftware" vertrieben haben, die deutschland- und europaweit von mehr als 3600 Gastronomiebetrieben genutzt wurde. Der Schaden soll sich auf mehrere Milliarden Euro belaufen.
Es ist teilweise beinahe unmöglich, solche Malipulationen ohne weiteres nachzuweisen - es sei denn, ein Testkäufer besitzt einen Bon, der bei einem späteren Abgleich mit den in den Kassen gespeicherten Umsätzen nicht auftaucht. Dann ist die Manipulation evident und das Kassensystem kann von Spezialisten im LKA untersucht werden.
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Ein solches Gesetz ist überfällig. Schon allein um für Rechtssicherheit zu sorgen.
Warum das wurde mir vor einiger Zeit in meinem Lieblings-Supermarkt bewusst. Dieser ist sehr engagiert, am Eingang gibt es eine Klingeltaste, die z.B. von Rollstuhlbenutzern genutzt werden kann. Ein Mitarbeiter begleitet diese dann beim Einkauf, damit dieser auch das Lieblingsmüsli aus dem oberen Regal oder Ware aus der Tiefkühltruhe kaufen kann, die für ihn sonst unerreichbar wäre. Auch wird regelmäßig im Obst- und Gemüsebereich auf überflüssige Verpackung verzichtet. Und genau das war das Problem, als ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes (?) auf einen Assistenzhund getroffen ist. In bester Beamtenmanier erklärte dieser, dass Assistenzhunden nur unter der Bedingung Einlass gewährt werden dürfe, wenn sichergestellt sei, das dieser nicht direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen könne. Dies sei wegen fehlender Verpackung des Obstes nicht gewährleistet, weshalb er ein Bußgeldbescheid in die Wege geleitet hat. Zwar wurde dieser später von der Stadt zurückgezogen, aber es verdeutlicht, dass keine Seite genau weiß, wie sie sich genau zu verhalten hat, zumal die Vorschriften des BMEL wohl relativ uneindeutig zu sein scheinen. Deshalb sollte hier schnell für Klarheit gesorgt werden.
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[Re]: Die (teilweise) durchaus berechtigte Kritik an den sächsischen Gerichten ("auf dem rechten Auge blind") hinsichtlich einiger Urteile geht meiner Ansicht nach im Arbeitsgerichtsverfahren ins Leere. Hier sind ganz andere Voraussetzungen zu prüfen und dies aus einer (gewollt) arbeitnehmerfreundlichen Sicht. Und dazu gehört nun einmal gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die außerbetrieblichen, politischen Ansichten des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber grundsätzlich nicht für eine Kündigung herangezogen werden können. Und einen sichtbaren Schaden für den Verein (z.B. Kündigung von Werbe- oder Sponsoringverträgen), der eine Kündigung hätte rechtfertigen können, konnte der Chemnitzer FC nicht nachweisen.
Und wenn Herr Siemon meint, er hätte mit Frahn "ausführlich" gesprochen - jeder Arbeitgeber muss wissen, dass ein Gespräch - in der Regel in Form Abmahnung - dokumentiert werden muss. Ist dies nicht geschehen, kann das Gericht dies gar nicht in das Verfahren aufnehmen, da sonst immer Aussage gegen Aussage stehen würde.
Das sich das Gericht trotz allem durchaus Gedanken gemacht hat, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass es explizit auf den extrem freundlichen Umgang des Vereins mit Hooligans und Rechtsextremen in der näheren Vergangenheit aufmerksam gemacht hat. Eine echte Breitseite gegen den Verein, die sich auch Herr Siemon ans Revers heften muss.
Liest man den Artikel und das Urteil parallel, beschleicht einen das Gefühl, Herr Siemon hätte mit dem Interview nur noch PR-Arbeit geleistet, ohne das Problem wirklich an der Wurzel zu packen.
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Ich denke, der Status quo sollte beibehalten werden. Solange - wie bisher - keine übermäßigen Kontrollen seitens der Behörde stattfinden, bleibt immerhin die Möglichkeit, die Parzelle als Wohnung zu nutzen und die Gemeinde kann sagen, sie hätte von keinem Gesetzesverstoß gewusst.
Würde eine Wohnbebauung an dieser Stelle legalisiert, so hat dies keine Auswirkung auf bestehende Gesetze, jedes Gebäude müsste gesetzlichen Mindeststandarts genügen. D.h. jede als Wohnung genutzte Bebauung im Schrebergarten müsste den Anforderungen an den Wohnungsbau erfüllen, da wäre: Ein ausreichendes Fundament, Mindesstärke der Wände inklusive Dämmung, Regeln hinsichtlich Stromanschlüsse, Heizung, sanitäre Anlagen, Küche sind einzuhalten, Gemeindesatzung hinsichtlich Feuerschutz und Entwässerung ist zu beachten etc. Da wird ein Häuschen im Grünen schnell zu einer echten Investition. Abweichungen wird und kann die Gemeinde nicht dulden, da hier der Gleichheitsgrundsatz greifen würde. Und wenn dann doch mal ein Feuer ausbricht und die Bewohner kommen wegen mangelhaftem Brandschutz nicht schnell genug raus, dann hätte die Gemeinde den schwarzen Peter an der Hand...
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[Re]: Nun ja, grundsätzlich ist eine Tatortbegehung mit dem Verdächtigen vielleicht nicht Standard, jedoch weltweit durchaus gängige Praxis. Manchmal geht es gar nicht anders, da der Beschuldigte in seiner - oft Wochen oder gar Monate nach der Tat stattfindenden - Befragung aus der Erinnerung heraus Angaben macht. An bestimmte Einzelheiten, gerade auch Wegstrecken, Entfernungen etc., erinnert man sich vor Ort genauer, Einzelheiten (die dem Beschuldigten vielleicht gar nicht als wesentlich in Erinnerung geblieben sind) kommen erst dann zur Sprache und Schutzbehauptungen können anhand der nachgestellten Tatortsituation oftmals entkräftet werden.
Es ist also durchaus ein normaler Vorgang. Jedoch ist mir aus dem Gedächtnis heraus kein einziger Fall in Europa bekannt, wo bei einer Tatortbegehung ein Fluchtversuch unternommen wurde - da wimmelt es von Polizeibeamten, als würde ein Castor durch das Gebiet fahren.
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Nachdem Polizisten und Juristen es vor gemacht hatten, waren die Künstler die Gruppe, die mit als erstes ins NS-Boot gesprungen ist (noch vor den Medizinern, Ingenieuren und dem Militär). Vielleicht erwartet das ZPS einen endgültigen Sieg der AfD, dann könnte man es zumindest mit politischer Kontinuität erklären... *Ironie aus*
Pure Lust an der Provokation rechtfertigt nicht jeden Mist, auch in ein Kunstwerk eingebunden stinkt er. Die Überreste ermordeter Menschen auf solche Art zu missbrauchen, ist mehr als schäbig. Sie stellen sich damit selbst auf eine Stufe mit den Volksverhetzern - ich hoffe, sie werden ähnliche Konsequenzen zu tragen haben.
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Wenn das japanische Prinzip des wabi-sabi auf das Bauhaus trifft, kann eigentlich nur etwas Schönes dabei herauskommen. Beide Stile ergänzen sich in Teilen, scheinen in ihrer inneren Gedankenwelt gleiche Ahnen zu haben, um dann in ihrer praktischen Ausführung doch zu anderen Ergebnissen zu kommen - zumindest scheinbar. Beide hängen nicht am äußerlichen Schein, sie reduzieren vielmehr den äußerlichen Glanz, jedoch unter strikter Beibehaltung der Poesie, des ästhetischen Werts einer Sache. Dies ergibt eine ganz eigene Art von Schönheit, die uns in Deutschland heute etwas fremd geworden scheint.
Sehr schön (als langjähriger Freund oder sogar "Fan" vielerlei japanischer Kunst und Kultur) finde ich es auch, dass die Verfasserin der porträtierten Person die Ehre erweist, sie in der japanischen Höflichkeitsform (Nachname + Vorname) zu beschreiben. Für den Fauxpas, sie am Ende des Artikels beim Vornamen zu nennen, empfehle ich jedoch den "Fettnäpfchenführer Japan: Die Axt im Chrysathemenwald" von Kerstin Fels. In Japan muss man beinahe schon in die Familie einheiraten, um jemals den Vornamen einer (erwachsenen) Person benutzen zu dürfen...
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[Re]: Das man das Vertriebsmodell einer regierungskritischen Zeitung einfach als nicht schlüssig einzustuft, halte ich in der Praxis für schwierig. Es sind durchaus objektive und somit überprüfbare Kriterien, die hier Anwendung finden. Und diese werden regelmäßig von Wirtschaftsberatern erhoben und ausgewertet. Man muss PwC oder KPMG nicht mögen, aber eine direkte Nähe zur Politik kann man ihnen nicht nachweisen.
Ein Verbot der technischen Infrastruktur (und somit quasi automatisch der Berichterstattung) hinsichtlich der sozialen Netzwerke ist weder möglich, noch erforderlich oder ratsam. Hier einzugreifen wäre ein klarer Fall von Zensur. Auch der taz könnte man gelegentlich einen gewissen Hang zur Einseitigkeit und Blasenbildung vorwerfen. Wo also will man da objektiv eine Grenze setzen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, dass aus einem guten Willen letztlich ein stringenter Apparat wird, der nach dem System des durch steten Tropfens ausgehölten Steins chinesische oder russische Presselandschaften übrig lässt?
Da ist mir die heutige Situation schon lieber, auch wenn sie alles andere als gut ist.
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[Re]: Von 137 Staaten, darunter allen der EU.
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Kolumnen sind immer so eine Sache... Da werden offensichtliche Falschaussagen gerne als "freie Meinungsäußerung" kaschiert. Als Journalist sollte man vorsichtig sein, als Wissenschaftshistoriker sollte Herr Nabert besser zu recherchieren wissen.
Tibet ist - im Gegensatz zu den Palästinensergebieten - völkerrechtlich nicht als eigenständiger Staat anerkannt.
www.bundestag.de/r...37-08-pdf-data.pdf
Von daher verbietet sich eine Kennzeichnung der aus Tibet stammenden Waren sowohl rein technisch, wie auch völkerrechtlich. Man muss diese Ansicht nicht teilen, sie ist jedoch ein Fakt.
Welche Waren der Krim sollen denn gekennzeichnet werden? Ihre Einfuhr ist gemäß Art. 2 der (EU-)Verordnung 692/2014 schlichtweg verboten. Alles, was als "Krimsekt" oder ähnliches gehandelt wird, kommt aus der Ukraine, nicht von der Krim. Auch daher macht eine Kennzeichnung keinen Sinn.
Man muss die Ansicht des EuGH nicht teilen. Man kann sie als einseitig und von einer gewissen Arroganz getragen beurteilen. Das Verhalten der Autonomiebehörden ist für den Konflikt mindestens ebenso ursächlich, wie Fehlentscheidungen der israelischen Politik.
Aber Kritik sollte immer von einer faktischen Basis getragen werden, sonst ist sie nicht konstruktiv und macht sich angreifbar.
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Der Kommentar mag inhaltlich zutreffen. Ich frage mich jedoch - cum grano salis - ob ein derartiges Temperament genau an dieser Stelle, in dieser Zeitung, noch als angemessen zu betrachten ist. Wer so kritisiert, sollte es besser machen. Wer aber statt dessen seit Anbeginn ohne Tarifvertrag durch die journalistische See schippert und - ich zitiere eine Selbstaussage der taz vom Januar 2019 - die Zeilenvergütung der "Freien" teilweise seit 1991 nicht angehoben hat, sollte vielleicht etwas vorsichtiger mit seiner Kritik auftreten. Sie könnte zur zynisch wirken.
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[Re]: Zu 1)
Für jeden StA gelten die §§ 146 ff. GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). § 146 lautet: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Im § 147 sind die jeweiligen dienstvorgesetzten Stellen aufgeführt. Demnach kann der Dienstvorgesetzte einem StA jederzeit Anweisungen erteilen (die dieser zwingend auszuführen hat), oder ihn vom Fall abberufen.
Einzelheiten hier:
www.zjs-online.com...kel/2015_6_952.pdf
Zu 2) Die Frage kann nicht wirklich beantwortet werden, da es hier darauf ankommt, aus welchem Grund das Klageerzwingungsverfahren abgelehnt wurde. Es gibt hohe formale Anforderungen; ist das Verfahren aufgrund dessen negativ beschieden, so kann ein formaler Fehler "geheilt" werden und eine erneute Klageerzwingung wäre möglich. Wurde es aus inhaltlichen Gründen (z.B. weil die im Antrag behaupteten Tatsachen nicht ausreichend (beweiskräftig) belegt werden konnten) abgelehnt, ist das Verfahren beendet. Dann gibt es grundsätzlich kaum noch Möglichkeiten, den Fall weiter zu verfolgen. Der Europäische Gerichtshof fühlt sich in diesen Fällen regelmäßig nicht für zuständig, da er keine Super-Instanz für Prozessrecht sein will. Ähnlich dem BVerfG müsste hier ein Grundrechtsverstoß evident, d.h. offensichtlich sein. Es klingt seltsam und hart, aber selbst ein Mord ist nicht automatisch eine Grundrechtsverletzung. Hier dürfte die Beweisführung also extrem schwierig sein.
zum BeitragEin anderer Staat (Weltrechtsprinzip) kommt als Kläger nicht in Frage, da das Völkerstrafgesetz keine Taten gegen Einzelpersonen sanktioniert. Theoretisch könnte Sierra Leone ein Verfahren anstrengen, da es sich um einen ihrer Staatsbürger handelt. Aber das ist praktisch schwierig (wie soll ein Gerichtshof dort verhandeln, wenn alle Beweismittel in Deutschland sind) und geschieht allenfalls, wenn ansonsten gar kein Verfahren stattfindet. Ein "Freispruch" wird international regelmäßig akzeptiert.
Cerberus
[Re]: China als ungefährlich zu bezeichnen, halte ich bestenfalls für leichtfertig. Chinesischem Recht zur Folge haben die Sicherheitsbehörden jederzeit Zugriff auf alle von Firmen gesammelten Daten - egal ob im In- oder Ausland erhoben. Jede Firma ist weiterhin verpflichtet, auf Weisung der entsprechenden Stellen Trojaner oder andere Schadsoftware einzubauen, wenn die nationale Sicherheit dies gebietet. Wirtschaftsspionage gehört ebenso zum Bereich der nationalen Sicherheit wie die Überwachung staatsfeindlicher Elemente. Mir tun die Chinesen leid, die es geschafft haben, in Deutschland Asyl zu erhalten. Ihnen kann man nur dringend raten, in ein Land weiter zu reisen, welches nicht derart leichtfertig mit seiner eigenen Sicherheit umgeht. Sonst wird sicherlich jede Kommunikation mit Angehörigen, Freunden oder Regimekritikern schnell auf den Schreibtischen in Peking landen...
zum BeitragCerberus
Ich wäre vorsichtig, aufgrund dieses Urteils Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu ziehen. Dazu hat sich das Gericht nicht explizit geäußert. Im vorliegenden Fall ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass zwischen Ankündigung der Modernisierung (2018) und geplanter Ausführung (2020) eine zu lange Zeitspanne liege. Die Mieterhöhung dürfte also erst zeitnah kurz vor Beginn der Arbeiten oder später angekündigt werden - und dann nach neuem Recht. Sicherlich ein Vorteil für die Mieter, aber noch kein wirkliches Urteil zur Wirksamkeit der Mietpreisbremse.
zum BeitragCerberus
Als Herr Böhmermann seine Erdoğan-Tirade mit kaum harmloserem Vokabular losgelassen hatte und ein deutsches Gericht es wagte, diese auf strafrechtlich relevante Verfehlungen hin nur zu überprüfen, hat gerade auch die taz solch schändliche Zensur als Vorboten vom Untergang des Abenslandes betrachtet. Jetzt eine durchaus als akrobatisch zu bezeichende Wende. Oder passt der taz in diesem Fall das Opfer nicht?
Und jetzt komme mir niemand damit, Böhmermanns Schmähgedicht sei doch als Satire einzustufen. Es gibt Ausdrücke in jeder Sprache, die sind nur dazu gedacht zu verletzen und zu vernichten. Sich dabei auf den vermeintlich unantastbaren Schutz der Satire zu berufen ist eher als Akt der Feigheit, denn der Rechtfertigung zu betrachten. Wie hat Tucholsky schon passen festgestellt: "Satire ist eine durchaus positive Sache. Nirgends verrät sich der Charakterlose schneller als hier..." Leider wird von diesem Text immer nur die verkürzende Überschrift zitiert.
zum BeitragCerberus
[Re]: Sollte das jetzt Ironie sein?
Die größten Anteilseigner der Energieversorger sind entweder Kommunen oder der Staat. Vattenfall gehört zu 100% dem schwedischen Staat, größter Einzelaktionär bei RWE ist die Stadt Dortmund, gefolgt von anderen Kommunen. Die EWE gehört zu 74% verschiedenen niedersächsischen Gemeinden. Allein bei E.ON haben Staat und Gemeinden ihre Anteile weitgehend verkauft.
zum BeitragCerberus
Im Verhältnis zu ca. 2,8 Milliarden Coffe-to-go-Bechern deutschlandweit pro Jahr lässt sich damit die (Um-)Welt nicht retten...
zum BeitragCerberus
Für jedes Geschehen unter dem Himmel gibt es eine bestimmte Zeit.
Es gibt genügend Gründe, SUV und den Autoverkehr in den Städten auf den Prüfstand zu stellen, aus Sicherheitsgründen, aus Klimaschutz, unter verkehrspolitischen Gesichtspunkten. Den Straßenverkehr neu auszurichten und mindestens Gleichberechtigung für alle Verkehrsteilnehmer herzustellen ist mehr als nur ein legitimes politisches Ziel, es ist eine Notwendigkeit.
Eine Gedenkveranstaltung für die Todesopfer eines tragischen Geschehens, bei dem Hintergründe und Ursachen noch gänzlich ungeklärt sind dafür zu benutzen, halte ich nicht nur für pietätlos. Es ist eine Beleidigung der Opferangehörigen und drängt Vergleiche mit dem unsäglichen Vorgehen der AfD auf, Ausländerhetze an bestimmte Geschehnisse zu knüpfen. Von der Umwelthilfe, die ein politisches Florett nicht kennt, sondern immer den Presslufthammer benutzt, erwarte ich nichts anderes. Aber ein Grüner von Dassel, der rhetorisch auf Gaulands Spuren wandelt schmerzt.
Es gibt für alles eine Zeit, anscheinend auch für den Niedergang einer humanistischen und an Fakten orientierten Politikkultur in Deutschland. Und anscheinend fühlen sich nicht nur AfD und Konsorten berufen, diese Zeit voranzutreiben...
Als Bürger dieses Landes schäme ich mich heute und hoffe, dass es ein einmaliger Ausraster bleibt.
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[Re]: Man kann über Alphabet denken, wie man will. Aber Verstaatlichung ist ein (ziemlich dummer) Witz.
In vielen Ländern sind die entsprechenden Seiten eh verboten und gesperrt. In anderen Ländern stellen sie die einzig freie Alternative zu Staatsmedien represiver Systeme dar. Und wenn ich mir in Deutschland den staatlichen Medienapparat mit verkrusteten Strukturen, Gehälterwahnsinn und politischer Einflussnahme anschaue, dann ist mir der derzeitige Zustand lieber.
Man muss Alphabet nicht unterstützen, man kann die einzelnen Angebote meiden - es gibt für alles Alternativen. Aber Verstaatlichung hat bislang noch nie Verbesserungen gebracht.
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"Nix mehr los auf der Tribüne"? Bin ich froh darüber! Lieber Herr Krauss, wir sind ein ähnlicher Jahrgang und ich habe sie noch erlebt, die Borussenfront und die Hamburger Löwen, die Angst meiner Eltern, wenn ich Samstags zum Auswärtsspiel gefahren bin. Und ja, obwohl ich nie Hool oder Ultra war habe (auch) ich schon Prügel bezogen. Bin ich froh, dass auf der Tribüne nix mehr los ist!
zum BeitragBrauchen wir im Stadion wirklich Leute wie Alejandro Bedoya, auch, wenn sie zum Beispiel Giorgos Katidis heißen? Es muss Ihnen ja in der Seele weh getan haben, dass ein junger, mutig zu seiner Meinung stehender Spieler nach Zeigen des Hitlergrußes vom griechischen Verband lebenslang gesperrt worden ist. Brauchen wir solche Spieler wirklich auch, wenn sie als (z.B.) iranische Staatsangehörige antiisraelische Botschaften herausbrüllen oder ihren Torjubel mit einem Hamas-Propagandaspruch auf dem Unterhemd zelebrieren? Würde sich nicht eher bald die Frage (nicht nur in den Vereinen) stellen, welche Meinungen Öffentlichkeit vertragen und welche nicht? Ich möchte das nicht in der aufgeheizten Atmosphäre eines Stadions entschieden wissen, Politik ist eine Sache, Sport eine andere. Mir gefällt es, wenn bei der WM die Sportler der USA gegen den Iran Fußball spielen. Das Spielen mit den Muskeln kann man besser anderen überlassen. Und das Moralisieren auch.
Cerberus
Richtig heißt es PricewaterhouseCoopers, abgekürzt PwC.
zum BeitragCerberus
[Re]: Auszug aus einem Merkblatt der Bundesregierung:
Ich will in der Armee eines anderen Landes Wehrdienst leisten, was muss ich beachten?
Deutsche, die freiwillig ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch kraft Gesetzes (§ 28 Staatsangehörigkeitsgesetz). Die Zustimmung gilt als erteilt zugunsten der Deutschen, die zugleich die Staatsangehörigkeit von
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU),
- Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA),
- Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) oder
- Staaten der Länderliste nach § 41 Abs. 1 der Aufenthaltsverordnung* (Bundesanzeiger Nr. 98 vom 5. Juli 2011 S. 2379) besitzen und in einem dieser Staaten Wehrdienst leisten. Auskünfte in Einzelfällen geben die Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate, die Kreiswehrersatzämter oder das Bundesamt für Wehrverwaltung.
* Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika
Das Ableisten der Wehrpflicht in der Türkei ist somit möglich ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren.
zum BeitragCerberus
[Re]: Schon mal was von Alibaba gehört?
zum BeitragCerberus
Insgesamt ein guter Artikel, der sich wohltuend von der Masse der bisher verbreiteten Presseerzeugnisse abhebt und einen tieferen Einblick gestattet.
Jedoch - cum grano salis - missfällt mir ein wenig das vom Autor hinten angestellte Fazit. Stellt er im Artikel noch fest, dass sowohl gewisse linke wie rechte Kreise, die das "System" für den Tod des Mädchens verantwortlich machen Teil des Problems sind, kann er es doch nicht lassen, sich am Ende mehr oder weniger selbst dieser Auffassung anzuschließen. Doch das vom Autor konstatierte "Behördenversagen" kann ich in diesem Fall nicht erkennen.
Natürlich hätten die Behörden, Polizei wie Ausländerbehörde - theoretisch - schneller, härter und somit effektiver handeln können. Sie hätten beim ersten Anzeichen vom Vorliegen einer Straftat des Angeklagten Untersuchungshaft verhängen können, die Zeugen bzw. Mitbewohner in unzähligen Verhören bearbeiten können, um einen Haftgrund zu konstruieren und so weiter...
zum BeitragDas sie das nicht getan haben, ist - ausnahmsweise - nicht als Behördenversagen zu bewerten. Wenn im Straßenverkehr jährlich rund 3000 Menschen ums Leben kommen, wäre es effektiv, das Auto an sich zu verbieten. Das dies nicht geschieht, ist demokratischer Konsens, die Menschen nehmen Verluste an Menschenleben in Kauf, um mobil zu sein. Niemand käme auf die Idee, bei Verkehrstoten von Behördenversagen zu sprechen. Im vorliegenden Fall ist es ähnlich. Die Menschen sind - glücklicherweise - nicht bereit, die Errungenschaften der modernen, rechtsstaatlichen Justiz wegen eines Einzelfalles über Bord zu werfen. Die Behörden haben in jedem angezeigten Fall im Rahmen ihrer Kompetenzen ermittelt. Das es nicht zu einer frühzeitigen Festnahme gereicht hat, ist den gewollten Beschränkungen staatlicher Gewalt geschuldet, von Versagen zu sprechen, geht meiner Ansicht nach zu weit.
Cerberus
[Re]: ... und was wird erst geschehen, wenn eine der Spielerinnen es ins Nationalaufgebot schaffen sollte und gegen Nordkorea, China, Iran, Russland, USA, (...) antreten muss...?
zum BeitragCerberus
Ich trau dem Herrn Erb nicht über den Weg. Wenn er tatsächlich Verbote fordert, so ist dies im demokratischen Diskurs mit einer Partei nicht zu machen - sie würde schlichtweg nicht von genügend Menschen gewählt, um ihre Verbote durchzusetzen. Es würde somit eine Einheitspartei erfordern, um dies Prinzip erfolgreich durchzuführen.
So lange dies nicht der Fall ist, wird sich die Verbotspartei immer darauf beschränken, marginalisierbare Gruppen mit Auflagen zu belasten. Die Mehrheitsgesellschaft wird als Stimmenbringer weitgehend verschont. Natürlich kann man sich an SUV's festbeißen und man wird einen spürbaren Erfolg aufweisen können. Aber es ist nicht genug, um die Klimaziele zu erreichen. Wenn man per Gesetz die Wohnfläche einer vierköpfigen Familie auf weniger als 50 qm begrenzt, könnte man deutlich mehr CO2 einsparen, da weniger geheizt wird. Alleinstehende Senioren in ihren 150qm Bungalows zu enteignen würde gleichzeitig das Wohnungsproblem verringern. Würden sie auch soweit gehen? Danach könnte man sich den Suchtmitteln widmen, die einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden verursachen. Alles für eine gute Sache und staatliches Handeln natürlich nur als Eckpfeiler einer (neuen) moralischen Ordnung. China macht es gerade mit seinem Sozialkredit-System vor. Ob dies jedoch ein leuchtendes Beispiel darstellt, bezweifle ich. Was nicht heißen soll, dass ich Verbote grundsätzlich ablehne. Das FCKW-Beispiel ist gut, da es ein Erfolgsmodell beschreibt. Ansonsten setze ich jedoch mehr auf Konsens, auch wenn man damit nicht alle technisch machbaren und wünschenswerten Ziele erreicht. Freiheit ist zu wertvoll, um sie dem Fortschritt zu opfern.
zum BeitragCerberus
[Re]: In Brasilien gibt es hinsichtlich der Namen zwei Probleme. Zum einen existieren nur sehr wenige Nachnamen, so dass es immer zur Gefahr einer Verwechslung kommt. Weiterhin haben die Brasilianer wahre Namensungetüme entwickelt. Da wird dann aus Edson Arantes do Nascimento halt Pelé und Ricardo Izecson dos Santos Leite nennt sich (ganz offiziell) Kaká. Oder bestehen Sie bei Heino auch darauf, von Heinz Georg Kramm zu sprechen?
zum BeitragCerberus
Das Problem der Grünen, Anspruch und Wirklichkeit miteinander zu vereinbaren ist so alt, wie die Partei selbst. In der Opposition werden radikale Ideen als Lösung verkauft, sobald sie jedoch Regierungsverantwortung übernehmen wird eine Politik betrieben, die merklich konservative Merkmale aufweist. Die Schuld haben dann immer die Koalitionspartner und wenn das nicht geht, wird halt auf die eigenen Leute (Palmer, Kretschmann etc.) medienwirksam eingeprügelt. Echte Glaubwürdigkeit geht anders...
zum BeitragCerberus
[Re]: @ Arno Birner
Hundert Staaten, hundert Rechtssysteme können nicht irren! Ihr Vorwurf, "in viel zu vielen Fällen" wäre das Konstrukt geeignet, einen Täter straflos zu lassen trifft nicht zu. Es handelt sich um Ausnahmen, die kaum im Promillebereich liegen. Wenn Straftäter ohne Strafe davonkommen, dann in der Praxis eher, weil sie von den Verfährungsfristen profitieren.
Der rechtstheoretische Zweck der Vorschrift ist jedoch nicht zu verachten. Er soll die Anklagebehörde schlichtweg zu fristgerechter und ordnungsgemäßer Arbeit verpflichten und eine mögliche Anklagedisposition vermeiden.
zum BeitragUm das zu verdeutlichen ein Beispiel aus Japan, wo dies Recht eingeschränkt gilt. Bei einer Anklage wegen schweren Betruges, der von Seiten der Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht ausreichend belegbar war, benötigte die StA ein Geständnis. Um dies zu erreichen wurde insgesamt sechs (!) mal Anklage erhoben, ohne eine Verurteilung zu erreichen. Vor jedem Prozess hat die StA Untersuchungshaft beantragt, was dazu führte, dass der Angeklagte insgesamt mehr als fünf Jahre (U-)Haft erlitten hat, ohne das es je zu einer Verurteilung gekommen ist.
Solche Auswüchse des Strafrechts (die zur NS-Zeit sehr häufig vorgekommen sind) zu verhindern, ist ein wesentlicher Grund für ne bis in idem.
Cerberus
Die Europawahl als "Schicksalswahl"? Eine vermessene Übertreibung!
Bei einem demokratischen Akt wie dem Brexit-Referendum kann man von einer Schicksalswahl sprechen. Hier gibt es für den Wähler nicht die Möglichkeit, nach vier oder fünf Jahren turnusgemäß die Entscheidung zu revidieren. Bei den Europawahlen - wie bei vielen anderen Wahlen auch - wurde die Macht schon so häufig neu- und umverteilt; was für seltsame Koalitionen, sonderbare und auch bösartige Parteien und Politiker früher mal gewählt worden sind... Sie sind vergessen und alles Neue macht der Mai. Egal ob 2014, 2019, 2024. Es sind alles nur Episoden.
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Wenn man durch Bremerhaven fährt und all die tollen neuen Sachen anschaut, Havenwelten, Auswanderermuseum, Hochschule, dann kann man den Frust der Alteingesessenen durchaus nachvollziehen. Das Geld wird für akademsiche Projekte ausgegeben, die wiederum akademisch ausgebildeten Arbeitskräften Lohn und Brot verschaffen. Seien es Studenten in den unzähligen 450-Euro-Jobs oder der überwiegende Teil der Festangestellten.
Für die Menschen aus Grünhöfe, Bant und den anderen "sozialen Brennpunkten" ist nicht viel herum gekommen. Außer, dass jetzt kein Geld mehr da ist, um Arbeiter-Jobs zu schaffen. Aber das war glaube ich auch nie geplant. Das Wahlergebnis kann man da gut mit Otto Reutter kommentieren: "Ick wundere mir über jarnischt mehr..."
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[Re]: Ups, da ist eben etwas schief gelaufen..., von daher noch einmal komplett.
Die Rechtsprechung ist hier gar nicht so eindeutig. Grundsätzlich mag eine Parteizugehörigkeit irrelevant sein, da sie regelmäßig keine Auswirkung auf die Arbeitsleistung hat. Gerade im Lehrerberuf hat das BAG jedoch höhere Anforderungen an den Dienstherren angelegt. Sofern der Lehrer z.B. an einer Berufsschule mit älteren Schülern zu tun hat, KANN (nicht muss) hier eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit durchaus angenommen werden. Mir sind zwei Fälle bekannt, in denen das BAG eine Kündigung von AfD-Mitgliedern durchgewunken hat.
Fraglich ist in diesem Fall, ob die generelle Regelung, nach der eben gerade keine Einzelfallprüfung vorgenommen werden soll, den Gerichten nicht zu weit geht.
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[Re]: So eindeutig ist die Rechtsprechung im Arbeitsrecht nicht.
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Cerberus
"Schwarze lesbische Frau an der Macht" und schon wird automatisch alles besser?!?
Bevor hier zu viele Vorschusslorbeeren verteilt werden, muss die Frau erst einmal liefern. Betrachtet man ihre Biografie, können diesbezüglich durchaus einige Zweifel aufkommen.
Die im Artikel harmlos als "Gemeinschaftskanzlei" bezeichnete Unternehmung nennt sich Mayer Brown, ist eine international tätige Großkanzlei und mehrfach Gegenstand von Klagen wegen Betruges, Anstiftung zur Steuerhinterziehung, Verschwörung und Urkundenfälschung gewesen. Sie war dort Partnerin.
Das (ausgerechnet ihr) der Posten zur Überwachung der Polizei wegen vielfacher rassistischer Übergriffe übertragen wurde, war damals nicht unumstritten. Schließlich war sie zuvor mehrfach als Strafverteidigerin angeklagter weißer Polizisten aufgetreten. Ob damit der Bock zum Gärtner gemacht wurde, lasse ich dahin gestellt - verbessert hat sich die Situation der Afroamerikaner durch die Einführung dieses Posten definitiv nicht. Die ganze Aktion wird von der Bürgerrechtsbewegung als Fehlschlag interpretiert.
Also erst einmal abwarten. Die Presse sollte ihr etwas Zeit geben und sie dann nach ihren Taten bewerten, statt jetzt schon auf Wolken zu schweben.
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Eine weitere Problematik könnte bei einem erfolgreichen Volksbegehren noch hinzu kommen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, mit Steuermitteln oder Krediten einigen wenigen Mietern zu helfen und den Rest - zumindest mittelbar durch Schuldentilgung aus Steuereinnahmen - zu belasten. Wenn, dann ist es staatliche Aufgabe, sozialen Wohnungsraum zu schaffen. Sollten die Wohnungen also erfolgreich enteignet werden, so müsste Berlin diese sofort in Sozialwohnungen umwidmen und alle Mieter, die die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, aus dem Mietvertrag klagen. Dies wäre rechtlich möglich, vor allen, da es meines Wissens nach in Berlin keine Fehlbelegungsabgabe mehr gibt. Ob das dann noch den Zielen der Entwignungsbefürworter entspricht, lasse ich mal dahingestellt.
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[Re]: Sie habven die - zugegeben nicht sonderlich detaillierten - Informationen des Artikels falsch interpretiert. Grundsätzlich kann und darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, welche Meinung er zu vertreten hat. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt auch hier. Das Bundesarbeitsgericht ordnet Aussagen in sozialen Netzwerken als rein private Äußerungen, die unabhängig von der Erfüllung der Arbeitspflicht erfolgen und von daher nicht unter die Treuepflicht fallen, solange sie nicht einen Straftatbestand erfüllen (was sogar noch strittig ist). Bevor RWE eine Abmahnung ausprechen dürfte, müsste demnach der Onlinepost von einem Strafgericht sanktioniert worden sein. Ansonsten wäre das Recht zur freien Meinungsäußerung wohl auch kaum das Papier wert, schließlich hat fast jeder Bürger einen Arbeitgeber...
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[Re]: In diesem Zusammenhang kann man Argumente in beide Richtungen finden. Bei Punkt 1 besteht natürlich eine latente Gefahr, Technik zur Gewinnmaximierung zu nutzen. Auf der anderen Seite ist das Potential an Pflegekräften begrenzt. Unter Fachleuten besteht derzeit weitgehend Einigkeit, dass in 20 Jahren selbst bei Vollbeschäftigung nicht ansatzweise ausreichend Pflegepersonal vorhanden sein wird, die alternde (sowie häufiger und länger pflegebedürftige) Bevölkerung zu versorgen. Die Alternative wäre dann, (noch) weniger Zeit für den einzelnen Pflegefall aufzuwenden.
Bei Punkt 2 bin ich immer wieder verwundert, dass vor allem jüngere Menschen in der Technik ausschließlich ein Feindbild sehen. Meine Erfahrung zeigt, dass es eine nicht unbedeutende Anzahl pflegebedürftiger Menschen gibt, die sich gerade das wünschen. Besonders in der ambulanten Pflege, bedingt durch Schichtplanung und Fluktuation, sieht sich der Pflegebedürftige häufig wechselnden Pflegekräften gegenüber, denen er zu vom Pflegedienst vorgegebenen Zeiten seine intimsten Körperstellen anvertrauen muss. Rein technische Hilfsmittel, die dem Pflegebedürftigen z.B. beim Aufstehen oder Toilettengang unterstützen könnten (noch Zukunftsmusik, aber bereits auf dem Planungstisch), würden ihm Autonomie belassen und eine Privatsphäre, die für uns Nichtbetroffene selbstverständlich erscheint. Nicht jeder findet es sozial bereichernd, sich den Hinter abwischen zu lassen.
Jede Medaille hat ihre zwei Seiten. Es wird darauf ankommen, einen Mittelweg zu finden, der sowohl ethischen als auch praktischen Anforderungen genügt.
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[Re]: Nun ja... Gäbe auch eine Menge Gegenbeispiele. Harvey Weinstein war gut im Geschäft, Kevin Spacey nicht weit unter seinem Zenit, das Auftragsbuch von Terry Richardson war auch noch recht voll.
Bei Kelly könnte ich mir auch vorstellen, dass er sich für (sicherlich folgende) Zivilrechtsklagen in Position bringt. Wer nichts hat, der wird in den USA nicht verklagt, da dort - selbst bei erfolgreicher Klage - beide Seiten ihre eigenen Auslagen, Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen haben. Wer da seinen Titel nicht eintreiben kann, bleibt auf den Kosten sitzen.
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Seit wann wird oder wurde die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt mit NSU abgekürzt?
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[Re]: Ist das wirklich so schlecht, wie die Autorin suggerieren will? Es gibt ja durchaus Gegenbeispiele: Dr. Roland Freisler war in seiner Verhandlungsführung sehr emotional und er hat sich auch schon vor der Beweisaufnahme eindeutig auf Seiten jener positioniert, die er als "Opfer" betrachtet hat. War nicht wirklich besser...
In den USA, wo zur Urteilsfindung statt eines Richtergremiums (Laien-)Geschworene überzeugt werden müssen, kann man die Problematik gut beobachten. Da "gewinnt" nicht zwingend derjenige den Prozess, der das Recht auf seiner Seite hat, sondern wer den rhetorisch überzeugenderen Anwalt und die Stimmung des Volkes nutzen kann. Wenn dann ein schießwütiger Polizist (potentiell einer der "Guten") einen unbewaffneten Afroamerikaner (die sind alle irgendwie gefährlich) niederknallt, hat er gute Chancen, den Gerichtssaal mit einem Freispruch zu verlassen.
Und was die Emotionslosigkeit des (deutschen) Richters angeht: Ich kenne viele, die sich dazu zwingen müssen. Gelingt ihnen das einmal nicht, dann ist der Prozess so gut wie geplatzt. Das Revisionsgericht würde ein solches Verhalten als einseitige Parteinahme, also Befangenheit interpretieren und das Urteil aufheben.
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[Re]: Seit wann ist eine Bedingung von sportlicher Betätigung Bewegung? Bogenschießen, Billard, Schach, selbst Amateurfunkpeilen ist eine anerkannte Sportart. Voraussetzung ist doch eher, dass sich Sportfreunde in einem wettbewerbsmäßigen Gegeneinander messen wobei das Ergebnis nicht zumindest überwiegend vom Zufall oder Glück abhängig sein darf. Im E-Sport trainieren die Spieler , von Trainern angeleitet, sechs Tage die Woche mehrere Stunden am Tag, es gibt längst Meisterschaften, die z.B. in Südkorea Zuschauermassen vor den Fernsehschirm locken, wie bei uns Fußballübertragungen und bei denen Preisgelder vergeben werden, von denen heimische Sportler nur träumen können.
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[Re]: ... und was passiert dann? Ein weiterer Apple-Shop oder Fashion-Outlet, das höhere Gewerbesteuer zahlt? Städtische Immobilienwirtschaft giert genauso nach dem Geld, wie die private.
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"Hausbesuche" bei Personen, die nicht im Lichte der öffentlichen Wahrnehmung stehen, ordnete ich bislang eher dem rechtsextremen Spektrum zu. Vollkommen egal, was genau vor Ort abgelaufen ist - sie sollten solche Aktionen sein lassen. Die öffentliche Meinung wird so etwas - zu Recht - nicht als legitimen Protest, sondern als Versuch der Einschüchterung und Drohung wahrnehmen, der oftmals Gewalt als logische Stufe der Eskalation folgt.
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Canada (2015): 24
England (April 2016 - April 2017): 7
Dänemark (2004): 4
Frankreich (2014): 14
Südafrika (2014): 409
Japan (seit 2014): 0*
* Japan besitzt die striktesten Waffengesetze weltweit. Es gibt faktisch keine Schusswaffen in Privatbesitz und allein der Besitz einer solchen Waffe führt zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Aus diesem Grund sind im Jahr 2015 auch nur insgesamt sechs Menschen (bei 127 Mio Einwohnern) durch Schusswaffen ums Leben gekommen. Die Polizei hat es da schlicht nicht nötig, bei der Festnahme Waffengewalt anzuwenden. Ist allerdings international ein ebenso schlechter Vergleich, wie die USA.
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[Re]: Das das sog. "Jedermannsrecht" (§ 127 StPO) bei einer Ordnungswidrigkeit keine Anwendung findet ist richtig. Es würde dem "Schwarzfahrer" jedoch kaum helfen, da § 163b StPO (Massnahmen zur Identitätsfeststellung) greift, nach der auch eine Person, die "nur" einer Ordnungswidrigkeit verdächtig ist, bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden darf. Der Unterschied zum § 127 liegt also nur darin, dass der Festnehmende keine eigenen Handlungen durchführen darf, sondern auf die Polizei warten muss.
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Einen Gegner "unschädlich zu machen" hat spätestens im 30jährigen-Krieg Eingang in den militärischen Sprachgebrauch gefunden, "neutralisiert" werden seit spätestens den 1860er Jahren (US-Sezessionskrieg) nicht einzelne gegnerische Soldaten oder Gruppen, sondern feindliche Stellungen, bestehend z.B. aus Artillerie oder (heute) Panzereinheiten. Das war lange vor der Erfindung der Insektenvernichtungsmittel...
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[Re]: Eine Auslieferung an die spanischen Behörden ist noch gar nicht sicher. Sie ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, die zwingend gegeben sein müssen - da hat das Gericht wenig Ermessensspielraum. Und eine der Bedingungen ist, dass die Handlung, die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegt, in beiden Ländern eine Straftat darstellen muss. "Auflehnung gegen die Staatsgewalt" und "Rebellion" habe ich im deutschen StGB nicht gefunden und ob man das so einfach unter Hochverrat (§ 81 StGB) subsumieren kann, wage ich zu bezweifeln.
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Es liegt mir fern, mich über den von Herrn Mertesacker empfundenen Leidensdruck lustig zu machen oder ihn dafür gar anzugreifen - eine gewisse Kritik kann ich mir jedoch nicht verkneifen.
Mir wäre es neu, dass Spieler in irgend einer Weise gezwungen würden, für die Nationalmannschaft aufzulaufen. Er hätte einfach ablehnen können. Und bei einem Spieler, der im Halbfinale eines der wichtigsten Turniere der Welt ein Ausscheiden als Erleichterung empfindet, wäre es wahrscheinlich auch besser so gewesen - eine Bereicherung ist ein solcher Spieler eher nicht und es gibt sehr, sehr viele übergangene Konkurrenten, die sich ein Bein ausgerissen hätten, um einem solchen Ereignis beiwohnen zu dürfen. Das wirkt auf mich etwas arrogant und unfair. Ist Fußball kein Teamsport mehr?
Und wenn man die "neue" Spielergeneration betrachtet, die sich teilweise auf dem Platz regelrecht verweigern, um einen höher dotierten Wechsel zu provozieren, die (wie bei PSG recht gut erkennbar) Extravaganzen und Egoismen vor den sportlichen Erfolg des Vereins stellen etc., etc., etc. Ihr Selbstbewußtsein scheint sehr gut in Ordnung zu sein, zumindest mehr, als das man Mitleid haben müsste. Da muss man halt auch mal einen bissigen Kommentar eines Journalisten ertragen können.
Ich denke, Mertesacker ist eher eine Ausnahme. Die meisten Profis scheinen sich recht wohl in ihrem Zirkusgehege zu fühlen. Franck Ribery oder Claudio Pizarro müssen nicht wegen des Geldes weit jenseits der 30 noch Fußball spielen - sie lieben es einfach. Auch das müsste im Zusammenhang gesagt werden.
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[Re]: Könnte auch nur einer glücklichen Fügung geschuldet sein. Das neue Gewerbegebiet Achim-Ost wurde eigentlich für Rewe hergerichtet, die dort ein riesiges Zentrum bauen wollten. Davon hat der Konzern jedoch später Abstrand genommen. Eingesprungen ist Coca Cola, jedoch in deutlich kleinerem Umfang. Es kann also durchaus sein, dass Amazon hier einfach eine brandneue, hervorragend ausgebaute Infrastruktur quasi in den Schoss gefallen ist.
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[Re]: ... Aber immerhin: Der Hausschlosser der Universität erhielt wegen seiner Tat fünf Jahre Zuchthaus. Witwe Freisler hingegen erhielt eine erhöhte Pension. Die Begründung: Ihr Mann hätte nach Kriegsende seine Juristenkarriere erfolgreich fortgesetzt. Nennt man das jetzt Ironie oder Zynismus...?
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[Re]: Vor einem Strafgericht wird die individuelle Schuld des Angeklagten bewertet. Und nur diese ist ausschlaggebend für das Urteil. Alles andere würde sich einer Gesinnungsjustiz annähern, wie wir sie schon einmal mit den Nürnberger Gesetzen und der Volksschädlingsverordnung gehabt haben. Hier spielten die Identität und die Zugehörigkeit zu einer Gruppe eine wesentliche Rolle bei der Urteilsfindung...
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[Re]: Ein Elfenbeinturm sieht bei mir anders aus. Liest man zwischen den Zeilen, scheint mir hier deutlich mehr Druck aufgebaut zu werden, als an staatlichen Schulen. Ich finde es eher ein krasse Erfahrung, bereits als 5jährige mitgeteilt zu bekommen "du bist hier nicht gewollt". Das "Lösungskomitee" deutet demokratisch an, es ist jedoch nicht durch Vorschriften und Gesetze geregelt, wie z.B. eine Schulkonferenz. Auch steht dagegen kein Rechtsweg offen, wie an staatlichen Schulen. Sehr viel Macht für Kinder. Es würde mich interessieren, ob dadurch nicht eher ein enormer Anpassungsdruck geschaffen wird, der eine wirklich individuelle Entwicklung eher erschwert.
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Auf gar keinen Fall!!!
Ich kann nicht für die Situation in Hannover sprechen, aber auch bei Werder gab und gibt es rechte Arschlöcher mit ihren menschenverachtenden Parolen. Diese werden jedoch von echten Fans schnell beantwortet. Auf Videomaterial oder Fotos wäre dann jedoch nicht zu erkennen, wer hetzt und wer kontert, da die Stadionkameras keine Tonspur haben bzw. der O-Ton nicht zuzuordnen wäre. Das würde dann wohl kaum die Rechtsradikalen zum schweigen bringen, sondern eher die echten Fans.
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Da Costas Schriften sind heute fast völlig aus den Beständen selbst der Universitätsbibliotheken verschwunden. Das ist schade, sein Traktak über die Sterblichkeit der Seele gehört zu den absoluten Meisterwerken der Polemik und sollte auch heute noch von Interesse sein. Sein selbstgewähltes Ende jedoch mit Schriftverboten und Bücherverbrennungen in Verbindung zu bringen ist falsch und wird ihm nicht gerecht. Zum einen lagen in seinem Todesjahr 1640 (!) die Bücherverbrennungen bereits fast 20 Jahre zurück und sie haben ihn nicht davon abgehalten, weiterhin gewagte Thesen aufzustellen und öffentlich zu verteidigen. Zum anderen kommt man nicht umzu, nach dem Lesen seiner Autobiografie "Exemplar humanae vitae" in ihm eine narzistische, vielleicht sogar psychopathische Persönlichkeit zu entdecken, die in ihrem Leben nicht weniger als fünf Ideologien jeweils fanatisch zu folgen bereit war, um sie einige Zeit später eben so fanatisch abzulehnen und damit alles und jeden, der mit ihr zu tun hatte. Suizid beging er übrigens nachdem er zuvor vergeblich versucht hatte, einen seiner Widersacher zu erschießen. Da die Pistole beim Schuss versagte, flüchtete er in sein Heim und erst als die Verfolger die Türen eingetreten hatten, um ihn festzunehmen, richtete er eine weitere Waffe gegen sich selbst (Quelle: Kastein, "Uriel da Costa" im Projekt Gutenberg verfügbar und absolut zur Lektüre empfohlen). Er war ein herausragender Literat, aber zum Märtyrer so gar nicht geeignet.
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[Re]: So einfach ist das nicht. In Venezuela ist die natürliche Ressource Öl (= das Öl, welches noch nicht gefördert wurde) verstaatlicht. In der Verfassung steht ein Passus, der besagt, solche Ressourcen dürften weder verkauft, noch verpfändet werden. Genau dies tut die Regierung jedoch mit dem Petro nach Ansicht vieler Experten. Es ist also durchaus möglich (vielleicht sogar wahrscheinlich), dass irgendwann in der Zukunft das Verfassungsgericht die Öl-Deckung des Petro als verfassungswidrig beurteilt - und dann ist der Petro plötzlich tatsächlich "luftleer" und nichts mehr wert.
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Die Kritik am Vorgehen von Logan Paul ist berechtigt, daran gibt es keinen Zweifel. Genau diese Zweifel entstehen bei mir jedoch, wenn ich mir die Quelle vergegenwärtige. Ich möchte den Autor keinesfalls persönlich angreifen - es ist schön, wenn er für sich einen (presse-)ethischen Ansatz voraussetzt und auf eine geschulte Redaktion zurückgreifen kann, die solche "Ausraster" verhindert. Spätestens seit dem medialen Amoklauf im Zuge der sog. Geiselnahme von Gladbeck trau ich solchen Krokodilstränen aus jornalistischer Feder nicht mehr. Eine schnelle Suche in der Datenbank des Presserates ergibt beim Stichwort "Selbstmord" 37 Treffer! Wurde hier den Journalisten auch das Geld gestrichen? Wohl kaum. Die im Gegensatz zu youtube etc. "hochseriöse" Presse ruft nur einmal laut "Pressefreiheit" und schon bleibt hier das Verhalten sanktionslos. Wen kümmert schon eine Rüge vom Presserat... Da ist mir die Konsequenz seitens youtube doch allemal lieber.
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Sind sie Buddhist? Das ist die einzige Religion, die Organspende prinzipiell ablehnt (weil sie eine andere Vorstellung vom Vorgang des Sterbens hat, die Person demnach nicht "tot" ist, wenn nur das Herz aufhört zu schlagen oder der Hirntod eingetreten ist).
Für die katholische und evangelische Kriche ist Organspende als Zeichen der Nächstenliebe durchaus gewollt. Auch der Islam und das Judentum (außer in der streng-orthodoxen Auslegung) stehen der Transplantation zustimmend gegenüber. Die Kirche hat somit mit dem Dilemma gar nichts zu tun.
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"Netto bleibt ein Anstieg um ca. 3%"
Das musste ich erst einmal sacken lassen.
Delikte, die sich zwischen Flüchtlingen abspielen, haben demnach keine Opfer. Aber als Menschen bezeichnen Sie die Flüchtlinge schon, oder gibt es da auch irgend eine statistische Haarspalterei?
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[Re]: Was soll die deutsche Vertretung in Kabul denn tun, um das Alter zu überprüfen? Erst unter Karzai hat die afghanische Regierung die Einführung eines einheitlichen Ausweispapiers beschlossen - umgesetzt ist dies bislang noch nicht (da im Ausweis nur die Bezeichnung "Afghan" vorgesehen ist, was vor allem die Paschtunen in Rage und zum Boykott bringt, die um ihre Privilegien fürchten). Und selbst dort wird das Alter anhand des Aussehens angegeben, da in Afghanistan erst seit wenigen Jahren überhaupt Geburtsurkunden ausgestellt werden. Das wird eine nette Aufgabe für die deutsche Vertretung... ;-)
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So was nennt man zivilen Ungehorsam. Und dieser wird seit alters her je nach politischer Couleur gefeiert oder verdammt.
Es bleibt hier jedoch abzuwarten, welche Seite am Ende triumphiert. Die Religionsfreiheit in weitester Ausprägung ist den Amerikanern extrem wichtig und der supreme court (als abschließende Rechtsinstanz) ist konservativ geprägt und kein echter Freund der LGBT.
Clausewitz hat in seinen Schriften schön dargelegt, dass ein Feldherr eine Schlacht gewinnen, dadurch jedoch einen ganzen Krieg verlieren kann. Man darf gespannt sein, wie diese (meiner Ansicht nach eher lächerlich anmutende Episode) endet.
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Bei den staatlichen Behörden genügt eine Plakette für ein paar Euro fuffzich. Es bleibt ein schales Gefühl, dass erst dann in die ganz große Kasse gegriffen wird, wenn ein potentieller Gedenkort an private Eigentümer verkauft wird.
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Manager sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Dementsprechend hat der Betriebsrat keinen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Verträge. Wer in den Vorstand berufen wird und zu welchen Konditionen entscheidet der Aufsichtsrat, d.h. die Eigentümer des Unternehmens.
Das der BR dem Manager keine höheren Gehälter/Boni zugestehen kann schließt jedoch ein durch hohe Gehälter erkauftes "Wohlverhalten" nicht aus - es liegt dann jedoch eher im rechtlichen Graubereich, z.B. bei Entscheidungen hinsichtlich corporate governence, Betriebsverlagerungen ins Ausland etc. Ob dies bei VW so ist, mag ich nicht beurteilen.
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[Re]: Laut Pressemitteilung des LG handelt es sich um eine einjährige Haftstrafe mit einer dreijährigen Bewährungszeit.
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"(...) 3000 der ursprünglich 4000 Quadratkilometer" - sind das nicht eher Hektar?
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[Re]: Vielleicht wurde hier von Qualitätsjournalisten ein (auch als solches gekennzeichnetes) Symbolfoto benutzt, weil die Verwendung des "Originals" schon wegen dem darauf abgebildeten Hakenkreuz strafbar ist? Und selbst wenn Journalisten hier eine gewisse Freiheit zusteht - warum Nazizeichen abbilden, ist doch eh jedem bekannt, wie sie aussehen...
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... Satire?
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Komisch, von Videoblockade auf youtube keine Spur...
taz mal wieder zu spät dran oder einfach nur billige Werbung für eine - zu Recht - völlig unbekannte "Künstlerin"?
Und wenn man sich den Bockmist dann wirklich antut, weil man gute Songs gegen Rechts mag, wird man bitter enttäuscht - nicht nur wegen dem mäßigen künstlerischen Potential. Dabei der Politik jegliche Legitimität abzusprechen und zum Widerstand gegen (sämtliche!) Parlamentsbeschlüsse aufzurufen kennt man auch von den Reichsbürgern, die BRD mit dem NS-Staat gleichzusetzen - geschenkt. Sich dann jedoch zu beschweren, solch ein Antifaschismus würde nicht gewürdigt... Dieses Video hätte wegen Dummheit gesperrt gehört, aber das ist ja leider kein Faktor bei youtube.
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Eine Klage aus "formalen Gründen" sehe ich hier nicht. Mit einer solchen Klage könnten nur z.B. Fristverletzungen gerügt werden oder Mängel bei anderen prozessualen Erfordernissen. Hier geht es jedoch in beiden Teilen um eine Prüfung der (verallgemeinert ausgedrückt) "Begründetheit", d.h. ob das Vereinsgesetz rechtfehlerfrei angewendet wurde und das Verbot somit vom Gesetz gedeckt wird.
Das hier die Verbotsverfügung gleich zweifach angegriffen werden kann ist nicht unüblich, wird jedoch zusammenfassend in einem Verfahren zu klären sein. Würde das Gericht bei nur einer der Argumente den Klägern zustimmen, wäre die Verfügung vom Tisch.
Tatsächlich ist das BVerwG die einzige Instanz. Das BVerfG gehört nicht zu dem Instanzenweg, es ist keine Revisionsinstanz, sondern steht abseits über den anderen Gerichten - daher ist bei einer Verfassungsbeschwerde auch die sog. Rechtswegerschöpfung, d.h. der Kläger hat zuvor in allen ihm möglichen Instanzen das Verfahren betrieben, notwendige Voraussetzung. Daher ist es gar nicht schlecht, wenn bei derart wichtigen Verfahren nur eine Instanz vorsteht - da dauert es nicht mehrere Jahre, bis die Sache endlich einmal zum Verfassungsgericht kommt.
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[Re]: Der Namenspate der Von-Galen-Straßen bzw. Plätze dürfte eher Clemens August Graf von Galen sein, Bischof von Münster und als herausragender Gegner der NS-Aktion T4 (Vernichtung "unwerten Lebens") bekannt geworden.
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[Re]: Jener Seymour Hersh, der sich regelmäßig über den "jüdischen Einfluss" auf die US-Politik beklagt? Der eher selten seine journalistischen Anschuldigungen zu belegen pflegt und seine Infos kuschelig hinterm heimischen Ofen per Telefon einholt, statt tatsächlich in ein Krisengebiet zu reisen, um vor Ort zu recherchieren? Jener Seymour Hersh hat gar nichts zu dem Giftgasangriff geschrieben, oder meinen sie seinen Artikel aus dem Jahr 2014? Der hat aber so gar nichts mit der aktuellen Lage zu tun...
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Na, da kann er sich ja fast zehn Jahre nach seinem Karriereende noch eine weitere Auszeichnung ans Revers heften - oder wie sonst sollte man das verstehen. Chapeau Hakan - alles irgendwie richtig gemacht!
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Laut einer soziologischen Studie neueren Datums wiegt die durchschnittliche Handtasche 2,4 Kilo und trägt einen Inhaltswert von 848 Euro in sich herum.
Kurze Kontrolle (die mich im Falle des Erwischtwerdens wohl das Leben gekostet hätte) im Objekt meiner Allerliebsten: Smartphone, MP3-Player (vermutlich zuletzt vor Anschaffung des Smartphones mit 64GB-Speicher benutzt, also ca. 3 Jahre), Kajal, Augenbraunstift, Lipgloss, Abdeckstift, Tüchersortiment einer durchschnittlichen Drogerie, Handcreme, Deo, Pfefferspray (???), Wohnungsschlüssel (derzeitige und von vor 3 Jahren aufgegebene Wohnung), Parfüm, viele Haargummies und Spangen, Kaugummi, Hustenbonbons, Pfefferminz (teilweise lebendig glaube ich), Spiegel, Talisman, den ich ihr zur Abschlussprüfung vor x Jahren geschenkt habe (find ich süß...), Pflaster, Nagelfeile, Kugelschreiber, Kamm, Haarbürste, ca. 12 Euro in Münzen verschiedener Währung und Stückelung, Strafzettel, Kassenbons (einer von 2013) und den Rest mag ich nicht anfassen, da er mich definitiv beißen könnte.
Und nun die entscheidende Frage: Wie soll bitteschön eine Jeans aussehen, die eine derartige Tasche hat? Da bin ich doch am Abend mit einer Frau in Känguru-Jeans unterwegs - och nöööö...
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[Re]: Was hat Wendt mit der GdP zu tun? Er ist Vorsitzender der DPolG und die beiden Gewerkschaften sind sich spinnefeind...
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Wer schon Erbsen zählt, der sollte darauf achten, die Bohnen beiseite zu lassen...
Der Vorwurf bezieht sich auf die Anklage, nicht auf das Urteil. Da dies noch nicht rechtskräftig ist, kann sich da noch einiges ändern. Und was Alpi T. angeht - der hat gerade nicht an einem Strassenrennen teilgenommen. Er war in halsbrecherischer Weise alleine unterwegs mit dem Ziel, internetverwertbare Filmaufnahmen seiner Fahrten zu erstellen (um diese später auch zu Geld zu machen). Das sind juristisch Erbsen und Bohnen. Daher ist die Aussage im Artikel schon richtig.
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Eine interessante und wichtige Frage, auf deren Antwort ich gespannt bin.
Bei Hepatitis ist die Sache noch einfach, da diese Erkrankung gem. § 7 IfSG unter Offenlegung der Identität des Erkrankten an das Gesundheitsamt zu melden ist. Diese Daten dürfen von der Polizei durchaus genutzt werden.
Bei einer Infektion mit H.I.V. hingegen wird zwar ein Erkrankungsfall gemeldet, jedoch laut Gesetz anonymisiert. Also wie bitte schön gelangt die Polizei (oder jede andere Behörde) an diese Daten? Die einzigen Stellen, die eine derartige Erkrankung mit einer Person in Verbindung bringen könnten sind der behandelnde Arzt (Schweigepflicht), Apotheken (Schweigepflicht) und die Krankenkasse (Schweigepflicht), evtl. - bei ausgebrochener Erkrankung - noch Pflegedienste (Schweigepflicht? Wahrscheinlich). Ist schon ein wenig komisch...
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Eine völlige Rücknahme von Obamacare wird es nicht geben. Dies wäre auch gar nicht im Sinne der Republikaner. Die USA pumpen derzeit rund 25% ihres Budgets in die Gesundheitsfürsorge, ähnlich wie in Deutschland bei dem Problem Sozialleistungen - Kommunen steht in den USA die große Ausgabenlast bei den Bundesstaaten, die dort vielfach überfordert werden. Es ist also im Sinne aller Parteien, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Jedoch krankt Obamacare an strukturellen Defiziten. Allein die Wahlmöglichkeit, sich entweder zu versichern oder aber eine "Strafe" zu zahlen (die lediglich einem Bruchteil der Beiträge entspricht) war eine Dummheit. Die Jungen, Gesunden (= "positive Risikogruppe") zahlt lieber die "Strafe" und hofft auf Gott, während die "negative Risikogruppe" (Personen, die bereits vom 1. Tag an Leistungen beziehen) in Massen in die KV geströmt ist, was die Beiträge für alle um teilweise 25% ansteigen ließ. So kann eine Versicherung jedoch nicht funktionieren.
Jetzt wird es darauf ankommen, ob es gelingt, den politischen Sprengstoff aus der Debatte zu nehmen und nach objektiven und wirtschaftlichen Kriterien eine Reform auf den Weg zu bringen. Die Chancen stehen 50/50.
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[Re]: Ungünstigen Link gesetzt, dieser ist genauer: https://www.verywell.com/how-the-health-insurance-subsidy-works-1738915
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Medicare und Medicaid könnte man am besten als eine Form der staatlichen Fürsorge bezeichnen, die nur einem zuvor bestimmten Personenkreis offen steht.
Um Medicare nutzen zu dürfen muss man entweder das 65. Lebensjahr erreicht haben, über eine anerkannte Behinderung verfügen oder regelmäßig auf Dialyse angewiesen sein.
Medicaid steht allen Personen zur Verfügung, deren Einkommen unterhalb des "Federal Poverty Level" liegt. Der FPL wird jedes Jahr neu bestimmt, er liegt derzeit bei rund 11.770 $ Jahreseinkommen für eine Einzelperson und steigert sich bis 40.890 $ für einen Haushalt mit acht Personen (andere Werte gelten für Alaska und Hawaii).
Fällt eine Person nicht unter diese Bestimmungen, so kann sie nicht von ihnen profitieren. Im Falle von Medicaid bedeutet das, dass die Person erst ihr ganzes Vermögen und Einkommen bis zur o.g. Grenze aufbrauchen muss, um staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können.
Die Subsidies sind ein Zuschussprogramm für Medicaid, welches Personen unterstützt, deren Einkommen 100-400% des FPL besträgt. Bei ihnen werden die abgeführten Steuern direkt von der Behörde an die KV weitergereicht, um die Beiträge zu entlasten. Es gibt auch direkte Zuschüsse. Einzelheiten siehe hier: https://www.verywell.com/federal-poverty-level-health-insurance-1738406
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[Re]: Ungünstigen Link gesetzt, dieser ist genauer: https://www.verywell.com/how-the-health-insurance-subsidy-works-1738915
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[Re]: Ich denke auch, dass das Gericht ein angemessenes Urteil gefunden hat. Totschlag oder gar Mord käme für mich selbst dann nicht in Frage, wenn der Angeklagte die Fahrt aufgezeichnet hätte, da dies allein noch keinen Rückschluss auf billigende Inkaufnahme von Todesopfern zulässt. Ich hätte mir jedoch gewünscht, dass das Gericht beim Entzug der Fahrerlaubnis das rechtliche Maß (5 Jahre) ausgeschöpft hätte, um hier ein eindeutiges Signal zu setzen. Aber dies ist nur leise Kritik an einem ansonsten richtigen Urteil.
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Bei der im Gutachten festgestellten Geschwindigkeit von 63-68 km/h handelt es sich um die Aufprallgeschwindigkeit! Da der Angeklagte zuvor eine Vollbremsung eingeleitet hat, muss die Fahrgeschwindigkeit weitaus höher, jenseits der 100 km/h gelegen haben. Eine ganz normale, alltägliche Geschwindigkeitübertretung war das somit nicht.
zum BeitragCerberus
Ich möchte die Studie nicht als unseriös brandmarken, aber im Bereich Gastronomie scheint sie zumindest mit Schwächen behaftet zu sein. Glaubt man dem Artikel, so erhalten die Beschäftigten in der Gastronomie teilweise weniger als den Mindestlohn, jedoch "plus Trinkgeld". Und hier liegt das Problem: Es ist noch nicht gerichtlich geklärt, ob Trinkgelder auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Das BAG hat jedoch entschieden, dass Weihnachts- und Urlaubsgeld durchaus angerechnet werden dürfen (BAG, Az. 5 AZR 135/16). Viele Arbeitsrechtler und sogar der Gewerkschaftsbund gehen deshalb derzeit davon aus, dass dies auch für Trinkgelder gilt. Und dann könnte sich die Rechnung vielfach ganz anders darstellen.
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[Re]: Bulgarien war lange Zeit unter osmanischer Herrschaft, d.h. mit türkischer Amtssprache. Dies hat sich natürlich auch auf die Sprachbildung der bulgarischen Bevölkerung niedergeschlagen, zumal gerade zu jener Zeit weltweit eine Vielzahl an neuen Wörtern und Begriffen geprägt wurden. Mann kann es mit den plattdeutschen Dialekten und holländisch vergleichen - man kann die andere Sprache nicht wirklich sprechen, da sie sich in Satzbau und Grammatik unterscheidet, aber man versteht die einzelnen Wörter recht genau.
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Vorsicht ist geboten, wenn man Sprache benutzt. Sie kann verletzen, verharmlosen, relativieren. Dies gilt natürlich, wenn es sich um Begriffe handelt, die während der NS-Zeit Bedeutung erlangt haben. Dennoch bin ich der Ansicht, Herr Wuligers Anschuldigungen sind nicht in Gänze nachzuvollziehen.
Schon seit 1945 müht sich Deutschland mit seiner Sprache, die auch Sprache der Täter ist, jedoch nicht neu erfunden werden kann. Originäre NS-Begriffe ("Volksschädling", "Vernichtung durch Arbeit") sind eindeutig, werden (mit Ausnahme von Historikern) ausschließlich von Extremisten verwendet. Haltlose Vergleiche (Peta, „Hühner-KZ“)werden bestraft, dumme („Gestapo-Methoden“) geächtet.
Es gibt jedoch Zwitter-Begriffe, die die NS-Zeit überdauert haben. Wer sich heute mit Genosse anredet, denkt nicht an den „Partei-Genossen“, die Friedens-“Bewegung“ darf sich so nennen, wie die NSDAP ihre Partei, der Spruch „Jedem das Seine“ steht heute noch in vielen Gerichten – diese ursprünglich für Gerechtigkeit und faires Rechtsverfahren stehende Wendung wollte man den NS-Verbrechern bewusst nicht überlassen und der „Führer“ (eines Fahrzeugs) steht sogar noch im Gesetz und im Gegensatz zur NS-Zeit haftet er sogar für Schäden, die er angerichtet hat (§18 I StVG).
Natürlich war es falsch, in diesem Zusammenhang von „Selektion“ zu sprechen. Dieser Begriff ist eindeutig und steht nur noch den Historikern, Medizinern und Biologen im Fachgespräch zu. Von Sonderbehandlung hingegen hören und lesen wir beinahe ständig. Privatpatienten erhalten sie, Parteien, Beamte – kurzum jeder, durch den wir selbst uns gerade übervorteilt fühlen. Hier einen NS-Bezug zu erkennen wirkt doch etwas konstruiert. Aber vielleicht wollte Herr Wuliger einfach nur für mehr Sensibilität im Umgang mit der deutschen Sprache werben, dann wäre sein Ansinnen ehrbar. Vielleicht aber wollte er sich auch nur wieder ins Gespräch bringen und damit sein Hausblättle, das sicherlich nicht für seine zurückhaltende Wortwahl bekannt ist.
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Blöd nur, wenn auch die bösen Biodeutschen immer wieder (z.B. bei einer Heirat) neben dem Perso das Stammbuch oder Geburtsurkunde benötigen. Und wer ein Kind adoptieren oder gar Beamter werden möchte, benötigt einen Staatsangehörigenausweis.
Ist aber immer wieder schön, wenn die lieben Menschen um einen herum erst einmal laut "Diskriminierung" rufen, eine Beschwerde oder Widerspruch einlegen, sich DANN erst die Rechtsgrundlagen zu Gemüte führen - und am Ende erst merken, wie sie sich zum Horst gemacht haben. Aber das ist dann wahrscheinlich auch wieder irgendwie Diskriminierung oder Behördenwillkür oder ein Schmetterling in China... Nur auf die TAZ ist Verlass - so einen Skandal lassen die sich nicht entgehen. [...]
Kommentar gekürzt. Bitte formulieren Sie Ihre Kritik sachlich. Danke, die Redaktion
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Zitat: "(...) warum das Grundgesetz von 1949 (Art. 79 Abs. 3) für die in den Artikeln 1 bis 20 formulierten Grundrechte die Unveränderbarkeit („Ewigkeitsklausel“) festschrieb."
Das ist falsch. Die sog. "Ewigkeitsgarantie" gilt nur für die Art. 1 UND 20! Die Art. 2-19 können durchaus mit 2/3-Mehrheit von Bundestag und Bundesrat verändert werden.
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Weder die Taten, noch die jeweilige Reaktion der Sicherheitskräfte können hier verglichen werden.
Die Tat auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin war abgeschlossen, beendet. Man glaubte den Täter entweder tot oder in Polizeigewahrsam. Die Gefahrensituation war damit vorüber.
In München ging man lange Zeit - durchaus zu recht - von mehreren Tätern aus, die sich schwer bewaffnet und mit der Absicht willkürlich zu töten weiterhin irgendwo im Stadtgebiet aufhalten. Die Gefahrenlage war somit noch akut und dementsprechend mussten die Behörden handeln. Das es sich später als falsche Ausgangslage gezeigt hat, spielt dabei keine Rolle, denn es war nicht offensichtlich.
In beiden Fällen haben die Behörden somit zumindest nicht falsch gehandelt. Hier diesen Eindruck zu erwecken zeugt nicht gerade von Sachverstand und Kenntnis, die ich von einem Journalisten verlangen darf.
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Wenn Frau Schmollack der Ansicht ist, unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung würde den Frauen nicht genügend Schutz bieten, dann empfehle ich, das alte Schutzhaftgesetz ("Verordnung zum Schutz von Volk und Staat", § 2) wieder einzuführen. Damals haben die Behörden auch genau gewusst, wer später einmal wieder "zuhauen" bzw. straffällig werden würde.
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[Re]: Frust über politische Entscheidungen hat es immer gegeben, wird es immer geben. Die Welt aber dreht sich immer noch und durch die (z.B.) "Flüchtlingsschwemme" habe ich bislang noch keine weitreichenden Auswirkungen auf mein Leben zu spüren bekommen. Das ich über das handeln/Verhalten der Politiker genervt bin - klar. Das einzelne Bevölkerungsteile anscheinend je nach Besitz/Einkommen "gleicher" sind und durch die Politik besser gestellt werden - finde ich zum k.... Aber deshalb die Demokratie in Frage stellen? Binsenweisheit: Selbst in die Politik gehen (haben PIRATEN und AfD ja gerade gezeigt) und es besser machen (Bewertung von PIRATEN und AfD spar ich mir an dieser Stelle). Monarchie, Diktatur (des Proletariats oder irgendwelcher Braun-/Schwarz-/Grünhemden) sind sicherlich kein Rezept und den Volksentscheid sehe ich nicht erst nach dem Brexit als enorm gefährlich an.
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Hallo Allgäuer,
die Macht, die der Bürger üblicherweise dem BVerfG und dem Bundespräsidenten zuschreibt, wird häufig überschätzt. In seiner Rechtsprechung hat das BVerfG festgelegt, dass es sich selbst darauf beschränkt, den verfassungsrechtlichen Rahmen festzulegen, in dem sich die Politik dann frei entfalten kann („Primat der Politik“). Es geht also nicht darum, unpopuläre Entscheidungen zurückzunehmen (hier z.B. die Urteile zur Wiederbewaffnung und EWG-Vertrag) oder die Politik „in ihre Schranken zu verweisen“. Das Gericht entscheidet nur, ob ein Gesetz i.S.d. Verfassung zustande gekommen ist, Grundrechte der einzelner Bürger verletzt und den Bestimmungen des GG entspricht. Dies ist regelmäßig auch bei unpopulären Entscheidungen der Fall, sonst müsste man sich mangels Handlungsfähigkeit vor einer (rechts-)populistischen Regierung à la Orbán oder Le Pen nicht sorgen. Noch weniger Einfluss hat der Bundespräsident. Sein Amt ist rein repräsentativ ausgelegt, er hat nicht das Recht, aus „Gewissensentscheidung“, politischer Motivation oder Populismus die Unterschrift eines Gesetzes zu verweigern. Er darf dies nur, wenn seine Hausjuristen einen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen. Dann tritt das Gesetz solange nicht in Kraft, bis wiederum das BVerfG eine endgültige Entscheidung fällt, daher s.o.
Unser System sieht als einzig wirksame Kontrolle des politischen Tagesgeschäfts eine wirkungsvolle Opposition und das „Zwei-Kammer-System“ Bundestag/Bundesrat vor. Bei einer großen Koalition oder gar einer absoluten Mehrheit der Regierung ein zahnloser Tiger, aber gerade darin liegt die Gefahr und gerade deshalb fürchten sich so viele Menschen vor dem aufkommenden Populismus à la Trump. Und das völlig zu Recht, denn weder der Staat noch der Bürger haben nach der Wahl die Möglichkeit, Fehler zeitnah zu korrigieren. Hier ist der Brexit Paradebeispiel, der von einer Mehrheit der Engländer abgelehnt wird, durch Wahldummheit jedoch zum unumstößlichen Fakt geworden ist.
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[Re]: Ist das so? Muss staatliches Handeln immer meinem Willen oder dem einer vermeintlichem Mehrheit entsprechen? Sicher nicht! Die Väter und Mütter des Grundgesetzes und des modernen deutschen Parlamentarismus haben sich bewusst für eine Form der repräsentativen Demokratie entschieden, in der die Regierung das Recht, manchmal sogar die Pflicht hat, unpopuläre, d.h. gegen den Volkswillen der Mehrheit, gerichtete Entscheidungen durchzusetzen. Dies muss der Bürger bis zu einem bestimmten Grad hinnehmen und akzeptieren, bei der nächsten Wahl kann er sich dann ja als Alternative (für Deutschland) aufstellen lassen, um alles wieder rückgängig zu machen. Bis dahin aber ist es allein Aufgabe der gewählten Regierung, die Politik zu bestimmen. Allerdings sollte sie diese mehr offensiv und nachvollziehbar gegenüber dem Bürger kommunizieren. Die Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge war hier ein absolut abschreckendes Beispiel, da es nicht einmal innerhalb des Bundestages auch nur den Ansatz einer Diskussion, sei es über das ob oder das wie, die Folgen und gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen, gegeben hat. Da ist es nur natürlich, dass sich das Volk mehrheitlich übergangen gefühlt hat. Daraus aber jetzt das Recht auf absolute Opposition oder gar Widerstand abzuleiten ist schlichtweg falsch.
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Bei einem derart hochriskanten Geschäft wie der Filmproduktion, bei der mehr als die Hälfte aller Projekte Verluste einfahren und nicht selten am Ende ein Totalverlust steht (ich meine, es war Bernd Eichinger, der in einem Interview einmal darlegte, dass er nach einem Film Millionär, nach dem nächsten pleite gewesen wäre und später dann wieder Millionär), wird der Produzent wohl nur jemanden die Regie anbieten, dem er voll und ganz vertraut. Ob eine gesetzliche Quote - abgesehen davon, dass eine solche erst einmal die Hürde des Art. 5 II GG umschiffen müsste, nach der der Staat nicht durch Gesetze in die Freiheit des Kunstschaffenden eingreifen darf - dieses Vertrauen schafft erscheint mir doch fraglich. Vielleicht einigt man sich darauf, dass die Frauen dann staatlich subventioniertes öffentlich-rechtliches Fernsehen machen dürfen...
P.s.: Es wäre angemessen, in deutscher Sprache von der "Ausführenden Produzentin" zu schreiben. Executive producerIN geht gar nicht, dies sieht die englische Sprache schlichtweg nicht vor.
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Herr Gernhold vergleicht Aussagen von 1517 mit solchen von 2016 als hätte es in Europa seither keine philosophische, rechtliche oder gesellschaftliche Entwicklung gegeben. Gleichzeitig finden (u.a.) die Piraten nichts dabei, sich auf (gegebenenfalls radikaldemokratische) Ideale der französischen Revolution zu berufen, ohne auf die in die zehntausende gehenden Opfer derselben hinzuweisen. Mit zweierlei Maß lässt sich immer dann gut messen, wenn man nicht zur Aufklärung beitragen will, sondern nur eigene Meinungen zweifelhafter Natur durchsetzen möchte. Aber von Herrn Gernold etwas anderes (mehr?) zu erwarten ist wohl unrealistisch.
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[Re]: Wie Facebook funktioniert, ist hier irrelevant. Entscheidend ist, wer in welchem Maße berechtigt ist, Informationen zu erheben. Strafrechtlich relevante Einträge in sozialen Netzwerken können immer verwendet werden (der Tatbestand wird ja gerade durch das Posten erfüllt), arbeitsrechtlich kann darauf zurückgegriffen werden (Ermessen des zust. Gerichts), da es sich hier um einen Parteienprozess handelt und somit kein Grundrechtsverpflichteter beteiligt ist. Die Jobcenter sind jedoch zur Wahrung der Grundrechte verpflichtet (Grundrechte = Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat). Von daher müssen sie bereits bei einer simplen "google"-Personenrecherche die jeweilige Person vorher (!) von dem Vorhaben informieren, ein Durchsuchen von sozialen Netzwerken ist datenschutzrechtlich untersagt und so auch in den Dienstvorschriften der BA für jeden Mitarbeiter der Jobcenter klar festgelegt. Deshalb ist auch eine Abmahnung zumindest in Betracht zu ziehen, da der Mitarbeiter rechtswidrig gehandelt hat und dies bei Kenntnis der Dienstvorschriften auch hätte wissen müssen.
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Eine Brandstiftung wird vom Verfasser allen Ernstes als "formaljuristisch lediglich (...) Sachbeschädigung" klassifiziert? Solch ein Blödsinn (und auch der "Polizeioffizier") lassen an der Seriosität und journalistischer Sorgfalt des Autors ernsthaft zweifeln. Oder gehen der taz nur die qualifizierten Journalisten aus?
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[Re]: Dies geschieht im Zuge der ersten Ermittlungen regelmäßig und üblicherweise werden die Angehörigen - zumindest auf Nachfragen beim zuständigen StA - auch Details erfahren. Wie aus der Berichterstattung schon hervor geht: Es werden zunächst sämtliche Ermittlungsschritte (Spurensicherung, Leichenobduktion, Zeugenbefragung etc.) durchgeführt, schon um auszuschließen, dass eine mögliche dritte Person in die Tat involviert sein könnte. Das geht genau bis zu dem Zeitpunkt, an dem sonst Anlage erhoben wird. Erst an diesem Punkt werden statt dessen die Ermittlungen eingestellt.
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[Re]: Mit Kolonialismus hat das eigentlich nichts zu tun. Birma und Myanmar sind Synonyme, einmal in nationaler Transliteration, einmal international übliche Schreibweise. Ich bezeichne Japan in Deutschland ja auch nicht als nihon. Nur Burma sollte man lieber sein lassen...
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[Re]: Es wird sich um ein sog. Todesermittlungsverfahren gem. §§ 159 ff. StPO, 88 ff. StPO handeln. Bei diesem Verfahren spielt der mögliche Täter bzw. sein Ableben zunächst keine Rolle. Schließlich könnten ja - theoretisch - weitere Personen als Verdächtige/Opfer in den Fall involviert sein.
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[Re]: Ja, er lebte von 2005-13 in Thailand, später in Myanmar, ebenfalls um aktivistisch tätig zu sein. Da sein Pass von der thailändischen Regierung eingezogen wurde, ist er zur Zeit gezwungen, wieder in Thailand zu residieren. Ob er nach dem Urteil seinen Pass zurück erhält und wieder nach Myanmar gehen darf, scheint fraglisch, aber nicht unmöglich - vielleicht sind die Thais ganz froh, ihn los zu werden...
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Von der Seite her betrachtet sicherlich richtig.
Ich kenne Menschen, die im politischen Zirkus das Lügen erst mühsam erlernen mussten und dabei anfangs peinlicherweise immer mal wieder über die Wahrheit stolperten, was den Wähler jedesmal verwirrt und überfordert zurückgelassen hat. Petra Hinze hat diese peinliche Phase galant übersprungen und mit ihrem Hang zur konsequenten Subjektivierung einer Wahrheit ihre Politikkarriere enrom rationalisiert. Deshalb wäre sie eigentlich für den Vorsitz der SPD prädenstiniert. Und wenn das nicht klappt, bleiben noch die CDU, GRÜNE, Linkspartei...
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[Re]: Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Wir können scheinbar dafür sorgen, dass in den Fabriken, die für den europäischen Markt produzieren keine Kinder arbeiten und erkaufen uns damit ein gutes Gewissen. Verhindert wird Kinderarbeit dadurch jedoch nicht, nur verlagert. Und dennoch ist es angeblich nicht möglich, die Textilunternehmen zur Zahlung von menschenwürdigen Löhnen zu zwingen, so dass sie ihre Kinder gar nicht erst zur Arbeit zwingen müssen? Klappt beim Verbot der Kinderarbeit doch ganz gut... Und nur so kann das Dilemma in Richtung einer Lösung gebracht werden. Aber anscheinend sind nicht genügend Leute bereit, für Kleidung einen angemessenen Preis zu bezahlen. Und solange müssen wir es wohl hinnehmen, dass jede Kollektion mit Blut befleckt ist.
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[Re]: Ich denke, ein Pflichtbeitrag würde hier nur wenig nutzen. Einerseits deshalb, weil in vielen Bereichen Tierversuche schlicht gesetzlich vorgeschrieben sind - und das nicht nur bei notwendigen und akzeptablen Prüfreihen (z.B. für neue Medikamente), sondern auch bei vielen kosmetischen Produkten. Hier würde ein Pflichtbetrag nichts bringen, solange die Gesetze Geltung haben. Aber auch bei den (hier euphemistisch) "Grundlagenforschung" genannten Versuchen, bei denen es eigentlich nur darum geht, über den Abruf von Forschungsgeldern Umsatz und Gewinn zu generieren, sehe ich keinen nennenswerten Erlofg: Dann werden die Gelder für Foschung halt erhöht, da es sich doch laut Protokoll um "wichtige" Versuche handelt. Es müsste vielmehr eine unabhängige und "starke" Ethikkommission geben, die jede Versuchsreihe im Vorfeld begutachtet und je nach Notwendigkeit eine Genehmigung oder ein Verbot aussprechen dürfte. Auch müsste endlich (auch wenn die ceta/TTIP-Kritiker mich jetzt steinigen) Sorge dafür getragen werden, dass internationale Standards vertraglich eingeführt werden, die nicht für nahezu jedes Land eigene, neue Versuche fordert, die immer die gleichen Ergebnisse bringen. Bislang ist dies nicht einmal in der EU vollständig umgesetzt.
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Ich denke, hier verbreitet der Autor eine sehr einseitige Sicht der Dinge. Ob der Täter seine iranische Staatsangehörigkeit wollte (ist ja im eigentlichen Sinne auch ein "arisches" Land) wissen wir nicht, ist auch irrelevant: Er hatte nun einmal beide Staatsangehörigkeiten also ist es nur konsequent, dies auch so zu schreiben. In anderer Hinsicht sind es doch gerade die "Journalisten", die regelmäßig auf Vollständigkeit der Informationen pochen und jedes "verschwiegene" Detail als Beginn einer Verschwörung betrachten.
Außerdem gibt es viele Zweistaatler in Deutschland, die bewußt erst zu jenem Zeitpunkt den deutschen Paß genommen haben, als das Staatsangehörigenrecht gelockert und Zweistaatlichkeit erlaubt/geduldet wurde. Diese sind nämlich sehr stolz auf ihre Herkunft und auf das Privileg, auch als Deutscher noch AKP etc. wählen zu dürfen.
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"Kann aus solchen Erinnerungen ein virtuelles Heimatland erstehen und am Leben erhalten werden?"
Ja, es kann - und gerade darin besteht auch eine große Gefahr. Nämlich, dass mit jedem Monat die ferne Heimat in rosigeren, mit Glück assoziierten Farben gemalt wird, während das - zugegeben - oftmals schwierige Hier und Jetzt im Vergleich düster und geradezu feindlich wahrgenommen wird. Hoffentlich können diese Menschen in ihre Heimat zurückkehren, denn hier ankommen werden sie sonst wahrscheinlich nie.
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Wie viele populistische Politiker sieht Frau Wagenknecht einen dicken Wurm, schnappt sofort zu und wundert sich dann später, wenn sie am Haken hängt.
Mit Grausen sehe ich mögliche Abstimmungen gegen "Flüchtlingstsunami", Moscheen in deutschen Städten, Verschärfung von Gesetzen (vermutlich alle paar Wochen, bis das StGB einmal durch ist) etc.
Denn in einem Punkt liegt Frau Wagenknecht richtig: Die Menschen haben (fast) alle und zu allem eine Meinung. Und die ändert sich oftmals so schnell, wie die Wetterlage. Sie muss nicht auf Fakten beruhen, keine eigenen Erfahrungen reflektieren, sie muss nicht einmal rational oder intelligent sein, auch die dümmste Meinung ist vom Grundgesetz geschützt.
In einem anderen Punkt irrt Frau Wagenknecht dramatisch: Zum einen setzen die Politiker viele im Wahlkampf herausposaunten Utopien (oder Dystopien, je nach Sicht) nicht um, da es im Parlament zumeist um Mehrheiten und somit Konsen geht. Dies ist nach einer Volksabstimmung nicht möglich, da der Gesetzgeber in diesem Fall strikt an das Votum gebunden ist. Zum anderen kann ich einen "Wahlfehler" nach ein paar Jahren wieder korrigieren. Eine Volksabstimmung schafft jedoch Fakten auf Jahrzente, wenn nicht sogar für die Ewigkeit. Da fehlt mir einfach das Vertrauen in meine lieben Landsleute, da ich nicht nur an Stammtischen einfach zu viele schlichte Gemüter getroffen habe.
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Nein. Die Nazis haben zunächst Bücher und dann vorzugsweise Menschen verbrannt, die Neo-Nazis fackeln mal mehr, mal weniger bewohnte Häuser ab und die AfD begnügt sich bislang noch mit verbalem Zündeln. Das ist schon eine ganz andere Kategorie.
Das die Brandstiftungen an Autos und Baumaschinen nicht zu rechtfertigen sind, steht außer Frage. Arbeitsplätze durch Zerstörung von Firmeninventar zu riskieren zeugt nicht gerade von ausgerpägten linken Idealen, sondern eher von Bandenmentalität, die "ihr Revier" um jeden dreckigen Preis verteidigen will. Wenn die Täter wirklich etwas mit der Rigaer zu tun haben sollten, dann wäre die Räumung durchaus gerechtfertigt.
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Beim Thema Umverteilung lese ich in der taz immer davon, dass die Grünen eine Verschiebung von unten nach oben anstreben. Und in der Realität sehe ich die - als grüne Herzensangelegenheit - landschaftsverschandelnden Tierfallen, von den Grünen verharmlosend als Windernergieanlagen bezeichneten Monster. Mit dieser auf 20 Jahre festgeschriebenen Megasubvention aus garantierter Einspeisevergütung und hohen Steuervorteilen bedachten Geldanlage, gegen die man weder als Gemeinde noch als Bürger vor Gericht ziehen darf, haben sie eine Umverteilung von unten nach oben bewirkt, die nahezu einmalig ist. Wer besitzt denn Anteile an solchen Windparks? Das sind dann wohl jene Richterinnen und Ärzte, die dann aus Dankbarkeit für so viel Großzügigkeit auch gerne grün wählen. Ich tue es schon seit Jahren nicht mehr.
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Der Hintergrund ist sicherlich sensibel und es steht außer Frage, dass mehr getan werden muss, um fremdenfeindlichen Anschlägen vorzubeugen und aufzuklären. Amnesty halte ich jedoch schon lange nicht mehr als seriöse Quelle. Nur 26 Prouent Aufklärungsquote bei Brandstiftungen als Beweis für Institutionellen Rassismus? Wie viele Fälle von abgefackelten Kraftfahrzeugen, die in Berlin und anderswo zunehmend zum Volkssport ausarten sind denn aufgeklärt worden? Vermutlich deutlich weniger als 26% - gibt es also so viele linksradikale Sympathisanten bei der Polizei, dass auch hier keine Erfolge entstehen? Und gerade einmal vier Einzelfälle als Grundlage für eine solche Beurteilung heranzuziehen ist nicht nur befremdlich, sondern reine Polemik.
Keine Frage, die Probleme bestehen, aber man sollte sich doch ein wenig Mühe geben, wenn man sie auf statistischer Grundlage bewerten will. Amnesty ist für mich in dieser Hinsicht nur noch ein Laberverein.
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[Re]: Die Sache der deutschen Justiz zu übergeben könnte sich sogar als Geniestreich erweisen. Die deutsche Strafprozessordnung ist nicht nur einseitig ein scharfes Schwert. Der Angeklagte hat viele Möglichkeiten, sich zu verteidigen und gerade bei Beleidigungsdelikten steht das Motiv besonders im Blickpunkt. Ich bin gespannt, wie Erdogan reagiert, wenn vor Gericht jede einzelne Verfehlung in Sachen Grundrechtsschutz in der Türkei verhandelt wird. Und besonders schön wird es, wenn ein deutsches Gericht diese Verfehlungen in seinem Urteil feststellt und somit quasi "amtlich" macht. Da kommt es für Böhmermann auch nicht mehr darauf an, ob er eine Geldstrafe wird zahlen müssen - er wird den Gerichtssaal so oder so als Sieger verlassen.
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"... er wird verklagt (...) weil er ein reaktionäres, schwulen- und frauenfeindliches arschloch ist."
Ist das nicht schon ein Widerspruch zum in den vergangenen Tagen so hochgejubelten Satz, Satire dürfe "alles"?
Wie es auch kommt, die Regierung kann nur verlieren. Wird Böhmermann angeklagt und verurteilt, geht die Welt unter weil die Kunst- und Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleistet zu sein scheint. Wird er nicht angeklagt kann die Türkei mit guten Argumenten behaupten, dass für einen türkischstämmigen Sänger in Deutschland andere Regeln gelten als für "eingeborene" Künstler. Institutioneller Rassismus at it's best. Wie soll die Kanzlerin da gewinnen?
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[Re]: Das denke ich nicht. Vielmehr ist es doch so, dass seit Anbeginn aller Zeiten versucht wurde, Nachrichten zu verschlüsseln und jedes System wurde irgendwann geknackt. Ob nun die Caesar-Verschlüsselung der alten Römer oder die Enigma im Zweiten Weltkrieg - es ist halt alles nur reine Mathematik. Und heute geht es einfach nur schneller. Absolut Sicherheit gibt kann es nur auf Geräten geben, die nicht kommunizieren und möglichst gar nicht mit dem Internet verbunden sind. Aber wer will das? Also wird das Rennen zwishen Hase und Igel weiter gehen und weiter und weiter...
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Wenn es nur "Boulevard" wäre...
Das verwendete Bild ist eine Respektlosigkeit vor dem Verstorbenen, wie ich sie höchstens noch von Smartphone zückenden Gaffern auf der Autobahn gewöhnt bin. Der dazu hingeklatschte Text hat weder Nachrichtenwert, noch stellt er sich dem Thema. Es ist nur eine an Zynismus kaum zu überbietende Verhöhnung des Verstorbenen. Da kann ich ja gleich PI-news lesen, Traurig und hoffentlich ein Einzelfall!
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Auch bei der damals noch gegebenen (im heutigen Straf- bzw- Strafprozessrecht nicht mehr vorhandenen) Möglichkeit, mehrfach lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, reduzierte sich die Strafe praktisch auf einmal lebenslang - alles andere war reine Symbolik. D.h. ein Täter, der wegen 20fachen Mordes verurteilt worden war, hatte ebenso nach 15 Jahren das Recht auf Überprüfung auf Aussetzung der Reststrafe, wie ein "einfacher" Mörder. Von daher ist ein Aufrechnen (6 x 1,8 Jahre + 15 Jahre) rechtlich nicht zulässig und praktisch falsch. Die 26 Jahre Mindesttrafe ergeben sich aus der "besonderen Schwere der Schuld".
Dennoch hat er seine Strafe - natürlich - nicht voll verbüßt. Es gibt nicht wenige Straftäter, die Jahrzehnte in Haft verbleiben (Hans-Günter Neumann seit nunmehr 52 Jahren und das ohne "besondere Schwere der Schuld").
Ob Klar im Bundestag arbeiten sollte? Keine Ahnung, aber hätten man bei manchem verurteilten NS-Kriegsverbrecher gleiche Massstäbe angesetzt, müssten sich heute Gerichte, Behörden und auch das Parlament nicht regelmäßig schämen...
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