Koalition will Vergesellschaftungsverbot: Frontalangriff im Dienste des Immobilienkapitals
Die Bundesregierung will Vergesellschaftung von Wohnungen auf Landesebene verbieten. Das Vorhaben ist ein Angriff auf Mieter:innen – und hanebüchener Unsinn.
E s ist beeindruckend, wie viele sinnlose Substantive in den einen Satz passen, mit dem SPD und CDU auf Bundesebene dem erfolgreichen Volksentscheid in Berlin, die großen Immobilienkonzerne der Stadt zu vergesellschaften, das Genick brechen wollen. Im Ergebnis des Koalitionsausschusses heißt es: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“
Schon der erste Satzteil – „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden“ – trieft vor Unterwürfigkeit gegenüber dem Immobilienkapital. Er suggeriert zudem, private Wohnungskonzerne würden in großer Zahl die Wohnungen bauen, die auch gebraucht werden, also bezahlbare. Das tun die Konzerne aber nur, wenn sie üppige Förderungen kassieren oder zu Sozialquoten verpflichtet werden.
Das Geschäftsmodell der riesigen Wohnungskonzerne mit über 3.000 Wohnungen, die in Berlin laut einem Volksentscheid vergesellschaftet werden sollen, besteht dagegen hauptsächlich darin, Wohnungen aufzukaufen, Mieten zu erhöhen, Kosten zu senken – und sie dann möglichst schnell und gewinnbringend wieder abzustoßen.
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Was hauptsächlich gebaut wird, sind ästhetisch abstoßende Luxusimmobilien, von denen sich die Konzerne die höchsten Renditen versprechen, die aber immer öfter einfach leer stehen, weil alle Yuppies der Stadt längst mit Dachgeschoss-Lofts ausgestattet sind.
Weiter geht’s mit dem Wort „Verstaatlichung“ – ein Kampfbegriff, der DDR-Assoziationen wecken soll, aber völlig am Kern des Berliner Vorhabens vorbeigeht. Dieses strebt keineswegs die Überführung von Wohnungsbeständen in Staatshand an, sondern eine demokratisch kontrollierte Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Ziel ist, die Wohnungsbestände durch Mieter:innenvertreter, Beschäftigte, Stadtgesellschaft und Senatsvertreter gemeinwirtschaftlich verwalten zu lassen – also gerade eben nicht vom Immobilienkapital oder von Politiker:innen, die sie im Zweifel einfach wieder reprivatisieren könnten.
Man fragt sich auch, was mit dem Satz „Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich“ gemeint sein soll. Basis der Vergesellschaftung ist Artikel 15 Grundgesetz, das Vergesellschaftungen explizit erlaubt. Ein einfaches Bundesgesetz dürfte kaum das Grundgesetz auf Landesebene gänzlich außer Kraft setzen können. Auf die Begründung, warum das nicht verfassungswidrig sein soll, darf man gespannt sein.
Den Vergesellschaftungsartikel im Grundgesetz hatte damals übrigens die SPD erkämpft, um die Möglichkeit offenzulassen, Wirtschaftsbereiche wieder unter die demokratische Kontrolle zurückzuführen. Dafür haben sich die Berliner:innen im Volksentscheid entschieden.
Wenn die SPD diese demokratische Entscheidung jetzt verhindern will, zeigt sie damit nur erneut, dass sie die Interessen der arbeitenden Bevölkerung im Zweifelsfall denen des Kapitals unterzuordnen bereit ist. Wie sehr will die Sozialdemokratie die Mieter:innen Berlins eigentlich noch verraten?
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