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07.07.2026 , 21:22 Uhr
Das Grundgesetz bedarf keiner "höchstrichterlichen Rechtsprechung! Es soll sie erübrigen.
Die Enteignung (euphemistisch gerne aber dabei inhaltlich falsch als "Vergesellschaftung" bezeichnet) wird übrigens nicht in Artikel 15 sondern Art. 14, Abs. 3 GG unzweideutig geregelt. Art. 15 hebt auf die Vergesellschaftung=Verstaatlichung von Grund und Boden, Naturschätzen ( Bodenschätzen) und Produktionsmitteln ab.
Eine "Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert" einer Sache ist eine widerrechtliche Aneignung. Diese kennt man aus der Enteignung jüdischen Eigentums (darunter Immobilienbesitz) aus der Zeit des Nationalsozialismus. Sie diente der "Arisierung jüdischen Eigentums" und wurde zugunsten des Deutschen Reiches mit der Begründung des Volksnutzens vorgenommen. Der Unterschied zu heute: Eine Arisierung dürfte bei den jetzigen Befürwortern von Berliner Wohneigentum wohl kaum beabsichtigt sein, eher das Gegenteil.
zum Beitrag07.07.2026 , 20:56 Uhr
Es ist übrigens der Artikel 14, Absatz 3 des Grundgesetzes, der die sehr strengen Rahmenbedingungen einer Enteignung - euphemistisch gerne aber inhaltlich falsch als Vergesellschaftung verharmlost - und die immer und ausnahmslos erforderliche Entschädigung eindeutig regelt.
Artikel 15 hingegen hebt auf die Vergesellschaftung (Verstaatlichung) von Grund und Boden, Naturschätze (u.a. Bodenschätze) und Produktionsmittel ab und dürfte auf eine Enteignung von Wohnraum nur schwerlich anwendbar sein.
Das Grundgesetz braucht keine "höchstrichterliche Rechtsprechung", es schützt vor derartigen Interpretationen! Eine Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert einer Sache ist keine Entschädigung sondern eine widerrechtliche Aneignung. Man kennt derlei aus den Enteignungen von jüdischem Eigentum (nicht zuletzt auch Immobilienbesitz) in der Nazizeit zugunsten des Deutschen Reiches als Arisierung zum Nutzen der deutschen Volksgemeinschaft. Unterschied zu heute: Die aktuellen Forderungen nach Enteignung ("Vergesellschaftung") von Wohnungen in Berlin werden sicher nicht zwecks "Arisierung" erhoben, im Gegenteil. Das mag manchem/mancher geradezu als besondere Rechtfertigung dienen.
zum Beitrag06.07.2026 , 13:50 Uhr
Vielleicht ist es ja auch der immer schlechter werdenden Schulbildung und damit mangelnder Geschichtskenntnisse geschuldet, dass ein derart krudes Verständnis von "Faschismus" völlig losgelöst von seinen Inhalte und seiner zeitgeschichtlichen Zu- und Einordnung Raum greift. Daraus folgt wohl auch, dass die Vorstellung von "Antifaschismus" oft - und Ihre sicher - eine aus dem geschichtlichen Kontext völlig losgelöste zu sein scheint.
Die bei "Demonstrationen gegen Rechts" regelmäßig und zuletzt in Erfurt auftretenden, "Antifa"-Gruppen sind nicht selten eher den sog. "Autonomen" zuzuordnen. Für diese sind alle, die nicht ihre Ziele teilen oder ihr militantes Vorgehen tolerieren, die Polizei darunter und zuvorderst, ohnehin "Faschisten". Ihre Interpretation unseres Grundgesetzes ist dabei sehr speziell und für das - Ihrer Ansicht nach - "verständlicherweise nicht zimperliche Vorgehen" der "Antifa" scheint Ihnen das Gewaltmonopol des Staates (Grundgesetz Art. 20 Abs. 2 und 3) kein wirkliches Hindernis zu sein.
Mit Ihrer Aussage "Wer in diesem Land kein Antifaschist ist, ist ein Verfassungsfeind" finden Sie sich vielen "verfassungstreuen Verfassungsfeinden" gegenüber.
zum Beitrag05.07.2026 , 21:55 Uhr
Der Blick in das Gesetzbuch erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung. Art. 4, Abs. 3 GG: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen." E n t s c h ä d i g u n g steht dort. Noch Fragen?
zum Beitrag05.07.2026 , 20:04 Uhr
Diesem Verständnis "demokratischenn Willens" folgend könnte man wunderbar als "Mehrheit" (58,9%) jedwede Minderheiten (41,1%) ausplündern. Man könnte dabei auch von "Demokratischen Räüber:innen-Banden" sprechen.
Gibt es auch Vorstellungen, wie und womit die "vergesellschafteten" Immobilien unterhalten, renoviert und gemäß den jeweiligen Auflagen ökologisch-energetisch saniert werden sollen? Wie soll die nach unserem Grundgesetz (Artikel 14) bei der auf seltene Ausnahmen beschränkte Enteignung ("Vergesellschaftung") unabdingbar notwendige Entschädigung geleistet werden und wer steht für deren Finanzierung ein? Die Antworten zu diesen Fragen existieren bestimmt bereits, da sich "Jasmina" und das "Bündnis gegen Vonovia" anlässlich ihrer "Demokratischen Willensbildung" und in der Vorbereitung ihrer Petition sicherlich intensive Gedanken dazu gemacht haben. Bin gespannt, enttäuscht mich nicht. Bitte!
zum Beitrag05.07.2026 , 19:36 Uhr
Kein sozialistischer Menschenfreund wird daran gehindert, allein oder (genossenschaftlich) zusammen mit anderen sein Geld in Wohnungsbau- oder Kauf zu stecken, um es dann in Mieten-günstige und dabei unrentierliche Mietobjekte und deren Unterhaltung zu stecken um - hochentzückt - jährlich neues Geld für die Unterhaltung, Renovierung, ökologisch-energetische Auflagen einschließende Investitionen nachzuschießen, um bei Netto-Verlusten virtuelle Bruttogewinne zu versteuern. Nur Mut, Genossen/innen!
zum Beitrag05.07.2026 , 19:19 Uhr
Wer so unkritisch und inflationär mit dem Begriff Faschismus ("Faschos") umgeht, müsste sich eigentlich auch gefallen lassen, wenn man die "Antifa" als "Linksfaschisten" titulierte. In Wirklichkeit sind sie "nur" extrem gewaltbereite Radaubrüder (und -Schwestern), so wie AfDler nichts anderes als ungehobelte Populisten und absurde Putin-Unterstützer sind.
zum Beitrag01.07.2026 , 00:05 Uhr
Was ist ein "sinnvolleres Ausgeben" - ist damit der unmittelbare Konsum gemeint? - und dem eines Sparens, wenn er sein dafür übriges Geld durch Investieren in konservative oder riskantere angelegt und damit der Wirtschaft zur Verfügung stellt? Für eine funktionierende, für eine prosperierende Wirtschaft allzumal, bedarf es der Konsumenten u n d der Investoren.
zum Beitrag26.06.2026 , 14:20 Uhr
Eine ebenso einfache wie logisch-schlüssige Idee. Konsequent verfolgt vermeidet sie sogar die Reproduktion einer "femiziden Spezies", löst das Problem somit "endlösungsartig-nachhaltig", leider allerdings radikal und leider allerdings auch durch Unterbindung weiblichen Nachwuchses.
Eine biologisch interessante Variante, die geschlechtliche Fortpflanzung u n d Reduktion der männlichen Individuen vereint, kennen wir von einigen Spinnenarten der Gattung "Lactrodectus", dt. Bezeichnung "Echte Witwen" unter dem Begriff des "sexuellen Kannibalismus", wobei die zumeist größeren weiblichen Spinnen den Geschlechtspartner nach erfolgter Spermienabgabe töten. Bei den Rotrückenspinnen (Latrodectus hasseleti) bieten sich zumindest ein Teil der männlichen Spinnen im Kopulationsvorgang mittels der als Stellung so bezeichneten "Begattungs-Saltos" den Kiefern der Spinneri:innen geradezu als Beute an. Jene, die dabei gebissen - kannibalisiert - werden, geben ihre Gene über eine effizientere Spermienabgabe und einer Libidohemmung der Spinner:innen bezogen auf spätere andere Paarungen weiter und haben daher einen Selektionsvorteil auch hinsichtl. Vererbung des "Begattungs-Saltos".
zum Beitrag25.06.2026 , 12:52 Uhr
Nur weiter so mit dem inflationären, völlig kritiklosen und geschichtsvergessenen Gebrauch des Begriffs "Faschismus" und der Verunglimpfung als "Faschisten" damit zeigt man ganz offensichtlich seine Unkenntnis, was Faschismus bedeutet und beeinhaltet und gleichzeitig, dass man entweder unfähig oder nicht willens ist zu beschreiben, was man mit dem Gebrauch dieses Begriffes im jeweiligen Kontext wirklich meinte. Hingegen liegt man durchaus richtig, wenn man aufgrund der von ihnen selbst getroffenen gesellschaftspolitischen Aussagen Herrn Pantisano und Frau Reichinnek als Marxisten bezeichnet. Sie werden mit Hinweis auf den von ihnen propagierten Systemwechsel hin zu einem "demokratischen Sozialismus wahrscheinlich noch stolz auf diese Zuordnung sein. Diese Ideologie erfreut sich seltsamer Weise aktuell wieder eines gewissen Zulaufes. Dabei hat der Marxismus inklusive seiner linksfaschistischen Varianten mindestens ebenso viele Katastrophen und weltweit mehr Opfer gefordert als seinerzeit der weitgehend auf Europa beschränkte (Rechts-) Faschismus.
zum Beitrag24.06.2026 , 13:34 Uhr
Begriffsschärfe hilft klarem Denken und Beurteilen auf. Der "Faschismus" ist zusammen mit seinen Vertretern als Rechts- u n d als Linksfaschismus bereits lange Historie - basta!
Der inflationäre Gebrauch von "Faschismus (Faschisteninnen bzw. Faschist:innen?) und faschistisch" zeugt von historischer Unkenntnis und Denkfaulheit bei der Beschreibung dessen, was man zu beschreiben nicht der Lage oder Willens ist. Im Gegensatz zum Faschismus feiert der Marxismus seit einiger Zeit in der politischen Debatte wieder fröhliche Urständ, wenn man so manche Einlassungen der neuen Linke und sogar Teilen der linken SPD zur "Verteilungs-Gerechtigkeit" und zur Gesellschaftsform eines "Demokratischen Sozialismus" betrachtet, was angesichts der - allesamt gescheiterten - sozialistischen Gesellschaftsexperimente der Vergangenheit nicht recht zu verstehen ist. In diesem Zusammenhang gibt es aber durchaus gute Argumente z.B. Frau Reichinnek und auch Herrn Pantisano als "Marxisten" zu titulieren; jedenfalls ist dies zutreffender, als die CDU und den Kanzler als "Faschisten" zu verunglimpfen.
zum Beitrag23.06.2026 , 20:10 Uhr
Zu den einkommensstärksten 5 % die fast 45 % bzw. 15 %, die gut 65 % des Einkommensteueraufkommens tragen, zählen sicher die Freiberufler, die damit auch die DRV und alle über sie gewährten Leistungen stützen Nennt man das einen "schlanken Fuß"?. Die sogenannten "starken Schultern" stehen zu ihrer Verantwortung in der Finanzierung unseres Gemeinwesens, wollen dafür aber nicht so gerne ständig noch gescholten werden.
Müssten die Altersrenten - versicherungsfremde Leistungen einmal außen vor - rein aus den Beiträgen an die DRV geleistet werden, dann wäre das Rentenniveau erheblich niedriger. Das ergibt sich aus einer einfachen Dreisatz-Rechnung a la Volksschule Sauerland, wusste schon Franz Müntefering 2006. Adenauer wusste das 1957 bei Umstellung der Rentenfinanzierung auf ein Umlagesystem auch. Die Renten stiegen um durchschnittl. 60 %! Adenauer gewann nicht zuletzt deshalb die absolute Mehrheit für die CD/SU, wissend, dass es gut 40 Jahre dauern würde, bis die Demografie zuschlagen und dieses Rentensystem unfinanzierbar, zumindest notleidend würde. Kritik kam von L. Ehrhardt u.a. der CD/SU die SPD stimmte zu. Das Volk selbst hat aber allzu gerne lange auf Pump gelebt.
zum Beitrag23.06.2026 , 00:14 Uhr
Nahezu 50 % des Sozialetats dienen bereits zur Querfinanzierung der Rentenleistungen. Insofern dürften die genannten Personen wie auch vergleichbare zu den oberen 1 % der einkommens- und vermögensstärksten in Deutschland zählen, die nahezu 25 % der Steuerlast tragen - sich darüber nicht beschweren wie auch die oberen 15 % nicht, die rund 45% tragen. Die unteren 30 %, zu denen die von Ihnen zitierte Kassiererin im Supermarkt gerechnet werden dürfte, tragen mit kaum1,5 % zur (Einkommens-) steuerfinanzierung bei. Daraus folgt, dass die oberen Einkommensgruppen über die Steuer auch den Löwenanteil der nicht durch Beiträge finanzierten, genaugenommen versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung finanzieren, wie sie mit ihren Steuern auch die Rente selbst subventionieren. Die Deckelung "hoher" (kaum einer erzielt die Maximalrente von rund 3.500 €) Renten kommt einer Enteignung gleich und würde gleichzeitig das Ende des Äquivalenzprinzips bedeuten. Keine Begrenzung der Beiträge nach oben, wohl aber der Renten=Einheitrente, DDR 2.0 Sozial geboten ist eine Subventionierung der unteren Einkommen, auch Renten - aber bitte nicht die Subventionierenden noch verächtlich machen.
zum Beitrag22.06.2026 , 20:03 Uhr
Das Problem der notleidenden gesetzlichen Rente ist zuvorderst ein Ergebnis der Demografie: "Weniger Kinder, später in den Beruf, früher raus, länger leben, länger Rente zahlen: Wenn man das nebeneinander legt, muss man kein Mathematiker sein, da reicht Volksschule Sauerland, um zu wissen: Das kann nicht gehen!" - Franz Müntefering 2006. Egal wie man es dreht und wendet, Dauer und Höhe der Einzahlung bestimmen die Renten, die bei Einhaltung des Äquivalenzprinzips aber ohne die erheblichen staatlichen (steuerfinanzierten) Zuschüsse, die mittlerweile nahezu 50 Prozent des Sozialbudgets ausmachen, bereits aktuell drastisch niedriger ausfielen. Dies war schon bei der "Großen Rentenreform" durch Dr. K. Adenauer gegen den Rat nahezu aller Experten 1957 mit Umstellung auf ein Umlagesystem absehbar. Soweit zu den Ursachen der Misere. Jetzt sollen u.a. auf Vorschlag von Ministerin Bas alle, die bislang nicht von dieser grandiosen Umverteilung profitierten (Selbständige, Freiberufler Beamte), sie aber per Steuern subventionier[t]en, den Murks retten. Es wird nicht reichen - dann kommt die Erbschaftssteuer ins Spiel: Noch mehr Umverteilung und keine ansatzweise Rückkehr zum Umlagesystem.
zum Beitrag02.06.2026 , 00:37 Uhr
Im gewerblichen Bereich kann man durchaus vergleichbare Einkommen wie in sogenannten "akademisch" dominierten Berufsfeldern erreichen und bei Eignung, Geschick , Engagement - altmodisch genannt Fleiß - sogar deutlich höhere. Die seit der Antike uns überlieferte Schelte der Alten über die mangelhaften Fähigkeiten nachrückender Generationen trifft nicht die aktuelle Kritik bezüglich der Wissensdefizite und mangelnden Reife von Studienanfängen, die seit etlichen Jahren in zunehmender Weise an den Hochschulen fächerübergreifend geäußert wird. Dabei ist auch zu unterscheiden zwischen alten und auch neuen wissenschaftlichen Studienfächern und Subfächern und einer ausufernden Zahl ausbildungsnaher eher einer Berufsausbildung zuordnenden neuer Studiengänge, die aus einem ehemals polytechnischen und Fachhochschul- Bereich heraus sich entwickelt haben und früher eher im gewerblichen oder industriellen Bereich als Lehre, Meisterausbildung und Spezialisierung stattfanden. Die Stärke unseres Landes und seines Fortschritts war die "Dualität": Akademisch u n d gewerblich! Akademiker- u n d Meisterbildung. Letzteres sogar älterer in Tradition und Erfolg. - Prof. Dr. Dr. Gerald Kolb
zum Beitrag01.06.2026 , 18:46 Uhr
Vielleicht sollte man bei der aktuellen Debatte auch konstatieren, dass die Zahl jener, die nach Schulabschluss statt einer Lehre ein Studium anschließen, sowohl absolut als auch prozentual gemessen an den Jahrgängen über die letzten Jahrzehnte erheblich zugenommen hat. Entsprechend ist die Zahl der Bafög-Bezieher und damit der Leistungen angestiegen. Verantwortlich an dieser Entwicklung ist auch, dass zu den klassischen wissenschaftlichen Studiengängen eine Vielzahl von eher technischen und angewandten Fächern als neue "Studien"-Fächer hinzugetreten sind, die früher eher im Bereich einer Berufsausbildung rangierten, deren Absolventen seinerzeit durch Ausbildungsvergütungen der Betriebe und Gewerbe alimentiert wurden. Gleichzeitig wurde hinsichtlich der Studierfähigkeit (Studienreife) der Studienanfänger in den letzten Jahren seitens der Hochullehrer vieler Fächer auchKritik laut.
zum Beitrag23.05.2026 , 14:04 Uhr
@Tiene Wiechert: "Ich behaupte.. ". Behaupten kann man viel, die jedem zugänglichen Zahlen und Fakten (z. B. erhältlich über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BAMS) hingegen sind eindeutig. Das deutsche Sozialsystem gehört danach absolut zu den leistungsumfänglichsten und teuersten der Welt. Es nimmt mit Abstand auch den Spitzenplatz in der EU ein. Deutschland wendet 31 Prozent seines Bruttoinlandproduktes (BIP) und 41 Prozent seiner Staatsausgaben für Sozialleistungen (inclusive an Asylsuchende und legal wie illegal Immigrierte) auf. Es fließen in Deutschland 1,3 Billionen Euro in die soziale Sicherung. Behauptung "Umverteilung von unten nach oben" - hierzu empfehle ich die ebenfalls jedem zugänglichen Statistiken zu den Einkommensverteilungen und den zugehörigen Steuerleistungen, gerne auch erweitert um die zugehörigen Vermögensschichtungen (z.B. des statistischen Bundesamtes und des Bundesfinanzministeriums); sie geben eine absolut eindeutige Antwort auf die Frage, wie und von wo nach wo die "Umverteilung" funktioniert und damit auch, wer diesen Staat und seine Sozialleistungen finanziert. Ich bitte nun um Ihre Argumente und Beweisführung, verehrte Frau Wiecherts.
zum Beitrag18.05.2026 , 14:17 Uhr
Nie wieder "demokratischer Sozialismus"!
Zitat P. Jäckels: "Deutschland könnte ... [s]ein Wirtschaftssystem, dessen oberstes Ziel die Profitmaximierung ist, durch eines ersetzen, dem es in erster Linie darum geht, die Bedürfnisse seiner Bevölkerung zu erfüllen. Ein neuer demokratischer Sozialismus."
Was ist das denn anderes als eine "DDR 2.0"?
Im übrigen war Sozialismus nie "demokratisch", sondern trat in all´ seinen Erscheinungsformen immer als ein System (Linksfaschismus eingeschlossen) auf, das Menschen und Meinungen massiv bis brutal unterdrückte. Diese Experimente haben außer großen Leids nichts gebracht und sind bislang alle gescheitert, wirtschaftlich-ökonomisch, auch politisch und moralisch ohnehin. Sie haben mitnichten auch nur im Entferntesten "..die Bedürfnisse .. [der jeweiligen] Bevölkerung[en] .. erfüll[t]." Also Finger weg von jedweden Neuauflagen eines "demokratischen Sozialismus".
zum Beitrag17.05.2026 , 00:45 Uhr
Liebe Alberta Cuon, ersetzen Sie doch bitte in Ihrem Satz einmal "Nazidreck" durch "Kommunistendreck" und prüfen Sie, ob Sie die Formulierung dann immer noch gut finden. Wer zudem Personen mit "Dreck" bezeichnet, ist vom Sprachgebrauch, wie er bei den wirklichen Nazis im Dritten Reich für unliebsame Gruppen üblich war, nicht weit entfernt.
Außerdem: Der ebenso inflationäre wie historisch-unkritische Gebrauch von "Nazi" führt zu nichts, außer zu weiterer Polarisierung.
Im Übrigen hatten die wirklichen Nazis der 1930ger Jahre ihre eigenen, sehr "speziellen" Methoden, wie sie seinerzeit den "Dreck" von der Wahlurne fernhielten.
zum Beitrag17.05.2026 , 00:09 Uhr
"Faschist" - diese Verunglimpfung geht besonders leicht jenen über die Lippen, die nie selbst oder in ihrer Familiengeschichte mit wirklichem Faschismus - weder mit "Rechts-" noch mit "Linksfaschismus" - zu tun oder gar darunter zu leiden hatten.
zum Beitrag16.05.2026 , 23:55 Uhr
Was für eine Farce! Geht es dieser Art von Plitik und Parlamentarismus noch um die Sache, um vernünftige oder zumindest opportune Sachverhalte, die zur Abstimmung gestellt werden oder nur noch um kindisches Verhalten wie: "Wenn der/die mitspielt, dann will ich aber nicht mehr mitspielen? Sandkasten-Parlamentarier!
zum Beitrag15.05.2026 , 18:27 Uhr
Zitat: "Eine grundlegende Veränderung der Gesellschaft wird womöglich erst dann möglich sein, wenn Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland die Mehrheit stellen." Du liebe Güte, ist das wirklich ein erstrebenswertes Ziel? Was für eine Auffassung von Staat und Volk steht hinter einer solchen Idee und welche "Veränderung der Gesellschaft" erwartet uns dann und wird von "Okay" nicht befürchtet sondern sogar erhofft?
"Faschismus" - wenn mit diesem Begriff so inflationär umgegangen wird, dann zählt die "Antifa" ganz sicher zu den von "Okay" so bezeichneten "[Links-] faschistischen Gruppierungen in Deutschland".
zum Beitrag13.05.2026 , 17:19 Uhr
Mit Verlaub, das Grundgesetz ist zu lesen und zu verstehen, wie es geschrieben steht und nicht, wie es jemandem opportun erscheint.
Art. 14, Abs. 2 Eigentum - ".. sein G e b r a u c h soll zugleich dem Allgemeinwohl n u t z e n." Die E n t e i g n u n g stellt die absolut rare Ausnahme dar und ist in Art. 14 und 15 (letzterer speziell auf Grund, Boden und Naturschätze bezogen) immer an eine Entschädigung gebunden.
Latein ist eine sehr präzise Sprache: "Geraubt" heißt "raptus" von rapere=rauben. "privatus" hingegen ist ein lateinisches Adjektiv (Partizip Perfekt von privare), das „privat“, „persönlich“, „eigen“, „einzeln“ oder „ohne öffentliches Amt“ bedeutet. Es bezeichnet etwas, das einer einzelnen Person gehört oder vom öffentlichen Leben getrennt ist. Als Substantiv beschreibt es einen Privatmann, im weiteren Sinne einen Privatier. Das bei manchen - zumeist lateinunkundigen - Links-Ideologen verbreitete Missverständnis, dass "privatus" `geraubt´ bedeute, liegt in der - falschen - Annahme einer etymologischen Verbindung zum Verb "privare"=Aneignung (vulgo - aber falsch! - gerne übersetzt mit "entziehen, rauben") i.e.S. und primär aber für Schaffen von Eigentum steht. Sic!
zum Beitrag13.05.2026 , 14:23 Uhr
@Janix: Mit Verlaub, das Grundgesetz ist zu lesen und zu verstehen, wie es geschrieben steht und nicht, wie es jemandem opportun erscheint. Art. 14, Abs. 2 Eigentum - ".. sein G e b r a u c h soll zugleich dem Allgemeinwohl n u t z e n." Die E n t e i g n u n g stellt die absolut rare Ausnahme dar und ist in Art. 14 und 15 (letzterer speziell auf Grund, Boden und Naturschätze bezogen) immer an eine Entschädigung gebunden. Latein ist eine sehr präzise Sprache: "Geraubt" heißt "raptus" von rapere=rauben. "Privatus" hingegen ist ein lateinisches Adjektiv (Partizip Perfekt von privare), das „privat“, „persönlich“, „eigen“, „einzeln“ oder „ohne öffentliches Amt“ bedeutet. Es bezeichnet etwas, das einer einzelnen Person gehört oder vom öffentlichen Leben getrennt ist. Als Substantiv beschreibt es einen Privatmann, im weiteren Sinne einen Privatier. Das bei manchen - zumeist lateinunkundigen - Links-Ideologen verbreitete Missverständnis, dass "privatus" rauben bedeute liegt in der - falschen - Annahme einer etymologischen Verbindung zum Verb "privare"=Aneignung (vulgo - aber falsch! - gerne übersetzt mit "entziehen, rauben") i.e.S. und primär aber für Schaffen von Eigentum steht.
zum Beitrag13.05.2026 , 00:46 Uhr
Gerald Kolb, Prof. Dr. Dr. an "Janix": Mit Verlaub und in aller Höflichkeit, ich kenne und lese das GG nach dem gesetzten Wort und nicht in seiner jedwed`gewünschten Interpretation. Danach ist der Schutz des Eigentums die Regel und die - immer entschädigungspflichtige - Enteignung in Art. 14 u. in15 ( dort für besondere Zweige von Land und Grundbesitz und spezielle Bereiche der Volkswirtschaft) die seltene Ausnahme. Nach Art 14 GG soll der G e b r a u c h ! (sic) des (privaten) Eigentums auch dem "Wohl der Allgemeinheit" verpflichtet sein aber explizit nicht das Eigentum per se sozialisiert werden können. Die Testierfreiheit ist dem nach Artikel 14 geschützten Eigentum (über den Tod hinaus) immanent; die Reglungen der Erbschaftssteuer sind bereits eine Einschränkung, die einer besonderen Sensibilität und nicht der Beliebigkeit der jeweiligen politischen Stimmung obliegt. Ich führe keineswegs "das große Wort§ sondern halte mich an den Text des Grundgesetzes
zum Beitrag11.05.2026 , 22:36 Uhr
Es gab einmal eine "Reichsfluchtsteuer" .. .
zum Beitrag11.05.2026 , 17:37 Uhr
Völlig klar, dass die große Mehrheit für höhere Steuern und Abgaben der "Reichen" = der "anderen", der Minderheit ist. Was soll damit bewiesen oder gar legitimiert werden, außer, dass es gut ist, dass es in Fragen das Eigentums und anderer das Begehren auslösender heikler Dinge die besitzenden Minderheiten vor den deren Besitz begehrenden Mehrheiten per Gesetze geschützt werden müssen? Die diesen Schutz garantierende Einrichtung nennt man gemeinhin "Rechtsstaat", dessen Grundlagen und Prinzipien durch die "Ewigkeitsklausel" des Art. 79 Abs. 3 GG sogar vor einer Abschaffung durch Verfassungsänderung geschützt sind. In unserem Rechtsstaat stehen sowohl der Schutz des Eigentums einschließlich des Rechtes auf dessen Vererbung (Testierfreiheit) nach Art. 14 GG u n d das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 GG in einem ausgewogenen Verhältnis. Wenn man die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit auf Druck von "Mehrheiten" allzu sehr aufweicht, dann verhalten sich auch staatliche Gemeinwesen sehr bald ähnlich wie Räuberbanden - nach innen wie nach außen. GG=Grundgesetz/Verfassung
zum Beitrag24.03.2026 , 19:40 Uhr
Das ist ja endlich einmal eine schlüssige Definition von "Intelligenz" und "Bildung".
Intelligent=links-grüne Einstellung, "woke" und mit Befürwortung unbeschränkten Asyls und jedweden Migrationszuzugs.
Somit sind dann alle "Dummen" sicher und einfach im Lager "rechts" davon auszumachen. Denen hilft, da sie nicht "intelligent" im oben definierten Sinne sind, dann auch keine "Bildung", i.e. kein Studium und z.B. - ohne zu verallgemeinern - kein Diplom oder höherer akademische Grad oder sonstiges "Auswendiglernen".
O Sancta Simplicitas!
zum Beitrag20.02.2026 , 21:51 Uhr
.. und Sie - "Earth & Fire" - wissen hoffentlich auch, was eine Entschädigung - hier i.S. GG/Verfassung Art.14.3 im Unterschied zu einem Freibetrag ist.
"Zum Glück gibt,s ja noch das Berliner Kammergericht".
zum Beitrag20.02.2026 , 13:38 Uhr
Nur zur Erinnerung, Artikel 14.3 lautet vollständig: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
Satz 1 (Enteignung) ist damit nicht ohne Satz 2 und 3 (Entschädigung und deren rechtliche Garantie durch Gesetz) denkbar.
Es gilt auch hier: "Der Blick in das Gesetzbuch (Grundgesetz/Verfassung) erleichtert die Rechtsfindung!" - und zügelt Fantasie und Wunschdenken. Bleibt zu hoffen, dass der Rechtsweg bestehen bleibt und die Gerichte "ordentlich" bleiben.
zum Beitrag18.02.2026 , 23:29 Uhr
Erstaunlich, wie locker Viele heutzutage mit dem Schutz des Eigentums über den Tod hinaus = Vererben und Testierfreiheit umgehen. Erinnert sei daher an unsere Verfassung, Artikel 14.1-3:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
14.1 garantiert das Recht zu vererben u n d zu erben. Das Erbschaftssteuergesetz stellt de facto und de jure bereits eine Einschränkung dar, setzt aber einer zu weitgehenden Besteuerung oder gar einer Enteignung über Art 14.3 Grenzen.
Nach 14.2 soll der G e b r a u c h des Eigentums a u c h dem Wohl der Allgemeinheit nutzen, nicht jedoch dadurch, dass Privateigentum zu allgemeinem Eigentum wird.
zum Beitrag18.02.2026 , 18:13 Uhr
Es ist erstaunlich wie locker viele heutzutage mit Eigentum und seinem Schutz über den Tod hinaus (Vererben und Testierfreiheit) umgehen. Erinnert sei an unsere Verfassung , Artikel 14.1-3: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. 14.1 regelt das Recht zu Vererben u n d zu erben. Die Einschränkung durch
zum Beitrag21.01.2026 , 15:20 Uhr
"..ein zukünftiger Mehrfachtäter [Millionär]" ?? Ihre Worte!
zum Beitrag21.01.2026 , 00:28 Uhr
Definieren Sie bitte "Leistung".
zum Beitrag21.01.2026 , 00:26 Uhr
Die DDR hatte privat geführte Unternehmen im Wesentlichen per "Steuern" und den dadurch bewirkten Rückzug der Eigentümer in "Volkseigene Betriebe (VEB´s) " überführt = sie enteignet. Das Ergebnis mit "großen wirtschaftlichen Erfolgen und Prosperität des Staatswesens" sind hinlänglich bekannt. "Den Sozialismus in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf.", so Erich Honecker am15.08.1989. Wie wahr!
Es gilt offensichtlich erneut K. Marx (1848), Zitat: "Ein Gespenst geht um ..". Auf ein Neues!
zum Beitrag20.01.2026 , 23:39 Uhr
Nachgefragt: Was ist "notwendig" und was "berechtigt" oder durch (geltendes oder gar "Natur-) Recht legitimiert?
zum Beitrag20.01.2026 , 23:32 Uhr
@Alex der Wunderer
... mit Verlaub, Sie sich selbst auch (wie von Ihnen vorgeschlagen "besteuern" (enterben) - sofern Sie in der Situation sind oder in die Gelegenheit kämen - wirklich, ehrlich und auch verbindlich für alle Zukunft? Würde mich angesichts der allgemeinen Lebenserfahrung wundern.
zum Beitrag20.01.2026 , 21:56 Uhr
"Gerechtigkeit"?
Es gehe vorrangig um die Herstellung von "Gerechtigkeit" beim Vorschlag der SPD zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die vorauseilende Umsetzung eines - noch ausstehenden (sic!) - Urteils des Bundesverfassungsgerichtes . Wirklich? Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - keine Steuern entrichten müssen. Dies, fand er, sei "ungerecht".
Wie ist nun "Gerechtigkeit" herzustellen? Etwa dadurch, dass bei Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - im Vergleichsfall ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 € vererbt durch die Tante? Man sollte dazu den Mann aus Detmold einmal befragen.
zum Beitrag16.01.2026 , 13:46 Uhr
Das Problem mit "Dein und Mein" ist ein Phänomen, das die gesamte Menscheitsgeschichte begleitet. "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!" lautet das 10. der "Zehn Gebote".
Auch die "Gerechtigkeit" wird derzeit gerne und häufig bemüht. Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - ebenfalls keine Steuern entrichten müssen. Dies, fand er, sei "ungerecht".
Wie ist nun "Gerechtigkeit" herzustellen? Etwa dadurch, dass bei Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - im Vergleichsfall ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 € vererbt durch die Tante? Man sollte dazu den Mann aus Detmold einmal befragen.
zum Beitrag15.01.2026 , 19:14 Uhr
@"Petros": Das Problem mit "Dein und Mein" ist offensichtlich ein Phänomen, das die Menscheitsgeschichte begleitet. " Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!" lautet das 10. der "Zehn Gebote".
Auch die "Gerechtigkeit" wird gerne und häufig bemüht. Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - ebenfalls keine Steuern entrichten müssen. Dies, fand er, sei "ungerecht".
Wie ist nun Gerechtigkeit herzustellen? Etwa dadurch, dass bei Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - im Vergleichsfall ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 € vererbt durch die Tante? Man sollte den Mann aus Detmold einmal fragen.
zum Beitrag14.01.2026 , 13:13 Uhr
Es geht noch pragmatischer: Die Erbschaftssteuer einfach abschaffen, siehe Beispiel Schweden u.a.. Das geschah in Schweden aufgrund der Erfahrung negativer wirtschaftlicher Auswirkungen dieser Steuer sogar mit den Stimmen der Kommunisten. Seither prosperiert das Land nicht trotz der Zunahme von sehr Vermögenden sondern wegen mehr Millionären und Milliadären. Solche Gedanken sind aber scheinbar in Deutschland grundsätzlich verpönt. Ideologie ist wichtiger.
zum Beitrag30.06.2025 , 18:34 Uhr
Der Reichtum des Unternehmers Thiele + ist der ungewöhnlichen Lebensleistung eines Mannes zu verdanken, die Respekt verdient, nicht aber Häme.
Ich stelle seit Jahren enttäuscht fest, dass vermehrte Umverteilung zuvorderst in den Sozialsektor dieses Landes fließt, der nur eine Tendenz „mehr, mehr und immer mehr“ kennt - und konsumiert wird.
Vermögen, auch große, sind das Ergebnis von Konsumverzicht, von Leistung und Investition. Dass die Vermögenden deshalb nicht darben müssen, tut diesem Prinzip keinen Abbruch. Woher kommt nur dieser ausgeprägte Neid in diesem Land? Ein Armer wird nicht reich, wenn ein Vermögender ärmer wird. Und Reiche sind nicht deshalb reich, weil Arme arm sind.
Schweden hat aus seinem Sozialismus-Irrweg klug geworden das Ruder gewendet und dabei vor über 20 Jahren im Rahmen einer insgesamt radikalen Steuerreform die Erb- und Vermögenssteuer abgeschafft - und fährt gut dabei. Hierzulande ist derlei undenkbar.
G. Kolb
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