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23.05.2026 , 14:04 Uhr
@Tiene Wiechert: "Ich behaupte.. ". Behaupten kann man viel, die jedem zugänglichen Zahlen und Fakten (z. B. erhältlich über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales - BAMS) hingegen sind eindeutig. Das deutsche Sozialsystem gehört danach absolut zu den leistungsumfänglichsten und teuersten der Welt. Es nimmt mit Abstand auch den Spitzenplatz in der EU ein. Deutschland wendet 31 Prozent seines Bruttoinlandproduktes (BIP) und 41 Prozent seiner Staatsausgaben für Sozialleistungen (inclusive an Asylsuchende und legal wie illegal Immigrierte) auf. Es fließen in Deutschland 1,3 Billionen Euro in die soziale Sicherung. Behauptung "Umverteilung von unten nach oben" - hierzu empfehle ich die ebenfalls jedem zugänglichen Statistiken zu den Einkommensverteilungen und den zugehörigen Steuerleistungen, gerne auch erweitert um die zugehörigen Vermögensschichtungen (z.B. des statistischen Bundesamtes und des Bundesfinanzministeriums); sie geben eine absolut eindeutige Antwort auf die Frage, wie und von wo nach wo die "Umverteilung" funktioniert und damit auch, wer diesen Staat und seine Sozialleistungen finanziert. Ich bitte nun um Ihre Argumente und Beweisführung, verehrte Frau Wiecherts.
zum Beitrag18.05.2026 , 14:17 Uhr
Nie wieder "demokratischer Sozialismus"!
Zitat P. Jäckels: "Deutschland könnte ... [s]ein Wirtschaftssystem, dessen oberstes Ziel die Profitmaximierung ist, durch eines ersetzen, dem es in erster Linie darum geht, die Bedürfnisse seiner Bevölkerung zu erfüllen. Ein neuer demokratischer Sozialismus."
Was ist das denn anderes als eine "DDR 2.0"?
Im übrigen war Sozialismus nie "demokratisch", sondern trat in all´ seinen Erscheinungsformen immer als ein System (Linksfaschismus eingeschlossen) auf, das Menschen und Meinungen massiv bis brutal unterdrückte. Diese Experimente haben außer großen Leids nichts gebracht und sind bislang alle gescheitert, wirtschaftlich-ökonomisch, auch politisch und moralisch ohnehin. Sie haben mitnichten auch nur im Entferntesten "..die Bedürfnisse .. [der jeweiligen] Bevölkerung[en] .. erfüll[t]." Also Finger weg von jedweden Neuauflagen eines "demokratischen Sozialismus".
zum Beitrag17.05.2026 , 00:45 Uhr
Liebe Alberta Cuon, ersetzen Sie doch bitte in Ihrem Satz einmal "Nazidreck" durch "Kommunistendreck" und prüfen Sie, ob Sie die Formulierung dann immer noch gut finden. Wer zudem Personen mit "Dreck" bezeichnet, ist vom Sprachgebrauch, wie er bei den wirklichen Nazis im Dritten Reich für unliebsame Gruppen üblich war, nicht weit entfernt.
Außerdem: Der ebenso inflationäre wie historisch-unkritische Gebrauch von "Nazi" führt zu nichts, außer zu weiterer Polarisierung.
Im Übrigen hatten die wirklichen Nazis der 1930ger Jahre ihre eigenen, sehr "speziellen" Methoden, wie sie seinerzeit den "Dreck" von der Wahlurne fernhielten.
zum Beitrag17.05.2026 , 00:09 Uhr
"Faschist" - diese Verunglimpfung geht besonders leicht jenen über die Lippen, die nie selbst oder in ihrer Familiengeschichte mit wirklichem Faschismus - weder mit "Rechts-" noch mit "Linksfaschismus" - zu tun oder gar darunter zu leiden hatten.
zum Beitrag16.05.2026 , 23:55 Uhr
Was für eine Farce! Geht es dieser Art von Plitik und Parlamentarismus noch um die Sache, um vernünftige oder zumindest opportune Sachverhalte, die zur Abstimmung gestellt werden oder nur noch um kindisches Verhalten wie: "Wenn der/die mitspielt, dann will ich aber nicht mehr mitspielen? Sandkasten-Parlamentarier!
zum Beitrag15.05.2026 , 18:27 Uhr
Zitat: "Eine grundlegende Veränderung der Gesellschaft wird womöglich erst dann möglich sein, wenn Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland die Mehrheit stellen." Du liebe Güte, ist das wirklich ein erstrebenswertes Ziel? Was für eine Auffassung von Staat und Volk steht hinter einer solchen Idee und welche "Veränderung der Gesellschaft" erwartet uns dann und wird von "Okay" nicht befürchtet sondern sogar erhofft?
"Faschismus" - wenn mit diesem Begriff so inflationär umgegangen wird, dann zählt die "Antifa" ganz sicher zu den von "Okay" so bezeichneten "[Links-] faschistischen Gruppierungen in Deutschland".
zum Beitrag13.05.2026 , 17:19 Uhr
Mit Verlaub, das Grundgesetz ist zu lesen und zu verstehen, wie es geschrieben steht und nicht, wie es jemandem opportun erscheint.
Art. 14, Abs. 2 Eigentum - ".. sein G e b r a u c h soll zugleich dem Allgemeinwohl n u t z e n." Die E n t e i g n u n g stellt die absolut rare Ausnahme dar und ist in Art. 14 und 15 (letzterer speziell auf Grund, Boden und Naturschätze bezogen) immer an eine Entschädigung gebunden.
Latein ist eine sehr präzise Sprache: "Geraubt" heißt "raptus" von rapere=rauben. "privatus" hingegen ist ein lateinisches Adjektiv (Partizip Perfekt von privare), das „privat“, „persönlich“, „eigen“, „einzeln“ oder „ohne öffentliches Amt“ bedeutet. Es bezeichnet etwas, das einer einzelnen Person gehört oder vom öffentlichen Leben getrennt ist. Als Substantiv beschreibt es einen Privatmann, im weiteren Sinne einen Privatier. Das bei manchen - zumeist lateinunkundigen - Links-Ideologen verbreitete Missverständnis, dass "privatus" `geraubt´ bedeute, liegt in der - falschen - Annahme einer etymologischen Verbindung zum Verb "privare"=Aneignung (vulgo - aber falsch! - gerne übersetzt mit "entziehen, rauben") i.e.S. und primär aber für Schaffen von Eigentum steht. Sic!
zum Beitrag13.05.2026 , 14:23 Uhr
@Janix: Mit Verlaub, das Grundgesetz ist zu lesen und zu verstehen, wie es geschrieben steht und nicht, wie es jemandem opportun erscheint. Art. 14, Abs. 2 Eigentum - ".. sein G e b r a u c h soll zugleich dem Allgemeinwohl n u t z e n." Die E n t e i g n u n g stellt die absolut rare Ausnahme dar und ist in Art. 14 und 15 (letzterer speziell auf Grund, Boden und Naturschätze bezogen) immer an eine Entschädigung gebunden. Latein ist eine sehr präzise Sprache: "Geraubt" heißt "raptus" von rapere=rauben. "Privatus" hingegen ist ein lateinisches Adjektiv (Partizip Perfekt von privare), das „privat“, „persönlich“, „eigen“, „einzeln“ oder „ohne öffentliches Amt“ bedeutet. Es bezeichnet etwas, das einer einzelnen Person gehört oder vom öffentlichen Leben getrennt ist. Als Substantiv beschreibt es einen Privatmann, im weiteren Sinne einen Privatier. Das bei manchen - zumeist lateinunkundigen - Links-Ideologen verbreitete Missverständnis, dass "privatus" rauben bedeute liegt in der - falschen - Annahme einer etymologischen Verbindung zum Verb "privare"=Aneignung (vulgo - aber falsch! - gerne übersetzt mit "entziehen, rauben") i.e.S. und primär aber für Schaffen von Eigentum steht.
zum Beitrag13.05.2026 , 00:46 Uhr
Gerald Kolb, Prof. Dr. Dr. an "Janix": Mit Verlaub und in aller Höflichkeit, ich kenne und lese das GG nach dem gesetzten Wort und nicht in seiner jedwed`gewünschten Interpretation. Danach ist der Schutz des Eigentums die Regel und die - immer entschädigungspflichtige - Enteignung in Art. 14 u. in15 ( dort für besondere Zweige von Land und Grundbesitz und spezielle Bereiche der Volkswirtschaft) die seltene Ausnahme. Nach Art 14 GG soll der G e b r a u c h ! (sic) des (privaten) Eigentums auch dem "Wohl der Allgemeinheit" verpflichtet sein aber explizit nicht das Eigentum per se sozialisiert werden können. Die Testierfreiheit ist dem nach Artikel 14 geschützten Eigentum (über den Tod hinaus) immanent; die Reglungen der Erbschaftssteuer sind bereits eine Einschränkung, die einer besonderen Sensibilität und nicht der Beliebigkeit der jeweiligen politischen Stimmung obliegt. Ich führe keineswegs "das große Wort§ sondern halte mich an den Text des Grundgesetzes
zum Beitrag11.05.2026 , 22:36 Uhr
Es gab einmal eine "Reichsfluchtsteuer" .. .
zum Beitrag11.05.2026 , 17:37 Uhr
Völlig klar, dass die große Mehrheit für höhere Steuern und Abgaben der "Reichen" = der "anderen", der Minderheit ist. Was soll damit bewiesen oder gar legitimiert werden, außer, dass es gut ist, dass es in Fragen das Eigentums und anderer das Begehren auslösender heikler Dinge die besitzenden Minderheiten vor den deren Besitz begehrenden Mehrheiten per Gesetze geschützt werden müssen? Die diesen Schutz garantierende Einrichtung nennt man gemeinhin "Rechtsstaat", dessen Grundlagen und Prinzipien durch die "Ewigkeitsklausel" des Art. 79 Abs. 3 GG sogar vor einer Abschaffung durch Verfassungsänderung geschützt sind. In unserem Rechtsstaat stehen sowohl der Schutz des Eigentums einschließlich des Rechtes auf dessen Vererbung (Testierfreiheit) nach Art. 14 GG u n d das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 GG in einem ausgewogenen Verhältnis. Wenn man die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit auf Druck von "Mehrheiten" allzu sehr aufweicht, dann verhalten sich auch staatliche Gemeinwesen sehr bald ähnlich wie Räuberbanden - nach innen wie nach außen. GG=Grundgesetz/Verfassung
zum Beitrag24.03.2026 , 19:40 Uhr
Das ist ja endlich einmal eine schlüssige Definition von "Intelligenz" und "Bildung".
Intelligent=links-grüne Einstellung, "woke" und mit Befürwortung unbeschränkten Asyls und jedweden Migrationszuzugs.
Somit sind dann alle "Dummen" sicher und einfach im Lager "rechts" davon auszumachen. Denen hilft, da sie nicht "intelligent" im oben definierten Sinne sind, dann auch keine "Bildung", i.e. kein Studium und z.B. - ohne zu verallgemeinern - kein Diplom oder höherer akademische Grad oder sonstiges "Auswendiglernen".
O Sancta Simplicitas!
zum Beitrag20.02.2026 , 21:51 Uhr
.. und Sie - "Earth & Fire" - wissen hoffentlich auch, was eine Entschädigung - hier i.S. GG/Verfassung Art.14.3 im Unterschied zu einem Freibetrag ist.
"Zum Glück gibt,s ja noch das Berliner Kammergericht".
zum Beitrag20.02.2026 , 13:38 Uhr
Nur zur Erinnerung, Artikel 14.3 lautet vollständig: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."
Satz 1 (Enteignung) ist damit nicht ohne Satz 2 und 3 (Entschädigung und deren rechtliche Garantie durch Gesetz) denkbar.
Es gilt auch hier: "Der Blick in das Gesetzbuch (Grundgesetz/Verfassung) erleichtert die Rechtsfindung!" - und zügelt Fantasie und Wunschdenken. Bleibt zu hoffen, dass der Rechtsweg bestehen bleibt und die Gerichte "ordentlich" bleiben.
zum Beitrag18.02.2026 , 23:29 Uhr
Erstaunlich, wie locker Viele heutzutage mit dem Schutz des Eigentums über den Tod hinaus = Vererben und Testierfreiheit umgehen. Erinnert sei daher an unsere Verfassung, Artikel 14.1-3:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
14.1 garantiert das Recht zu vererben u n d zu erben. Das Erbschaftssteuergesetz stellt de facto und de jure bereits eine Einschränkung dar, setzt aber einer zu weitgehenden Besteuerung oder gar einer Enteignung über Art 14.3 Grenzen.
Nach 14.2 soll der G e b r a u c h des Eigentums a u c h dem Wohl der Allgemeinheit nutzen, nicht jedoch dadurch, dass Privateigentum zu allgemeinem Eigentum wird.
zum Beitrag18.02.2026 , 18:13 Uhr
Es ist erstaunlich wie locker viele heutzutage mit Eigentum und seinem Schutz über den Tod hinaus (Vererben und Testierfreiheit) umgehen. Erinnert sei an unsere Verfassung , Artikel 14.1-3: (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. 14.1 regelt das Recht zu Vererben u n d zu erben. Die Einschränkung durch
zum Beitrag21.01.2026 , 15:20 Uhr
"..ein zukünftiger Mehrfachtäter [Millionär]" ?? Ihre Worte!
zum Beitrag21.01.2026 , 00:28 Uhr
Definieren Sie bitte "Leistung".
zum Beitrag21.01.2026 , 00:26 Uhr
Die DDR hatte privat geführte Unternehmen im Wesentlichen per "Steuern" und den dadurch bewirkten Rückzug der Eigentümer in "Volkseigene Betriebe (VEB´s) " überführt = sie enteignet. Das Ergebnis mit "großen wirtschaftlichen Erfolgen und Prosperität des Staatswesens" sind hinlänglich bekannt. "Den Sozialismus in seinem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf.", so Erich Honecker am15.08.1989. Wie wahr!
Es gilt offensichtlich erneut K. Marx (1848), Zitat: "Ein Gespenst geht um ..". Auf ein Neues!
zum Beitrag20.01.2026 , 23:39 Uhr
Nachgefragt: Was ist "notwendig" und was "berechtigt" oder durch (geltendes oder gar "Natur-) Recht legitimiert?
zum Beitrag20.01.2026 , 23:32 Uhr
@Alex der Wunderer
... mit Verlaub, Sie sich selbst auch (wie von Ihnen vorgeschlagen "besteuern" (enterben) - sofern Sie in der Situation sind oder in die Gelegenheit kämen - wirklich, ehrlich und auch verbindlich für alle Zukunft? Würde mich angesichts der allgemeinen Lebenserfahrung wundern.
zum Beitrag20.01.2026 , 21:56 Uhr
"Gerechtigkeit"?
Es gehe vorrangig um die Herstellung von "Gerechtigkeit" beim Vorschlag der SPD zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und die vorauseilende Umsetzung eines - noch ausstehenden (sic!) - Urteils des Bundesverfassungsgerichtes . Wirklich? Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - keine Steuern entrichten müssen. Dies, fand er, sei "ungerecht".
Wie ist nun "Gerechtigkeit" herzustellen? Etwa dadurch, dass bei Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - im Vergleichsfall ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 € vererbt durch die Tante? Man sollte dazu den Mann aus Detmold einmal befragen.
zum Beitrag16.01.2026 , 13:46 Uhr
Das Problem mit "Dein und Mein" ist ein Phänomen, das die gesamte Menscheitsgeschichte begleitet. "Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!" lautet das 10. der "Zehn Gebote".
Auch die "Gerechtigkeit" wird derzeit gerne und häufig bemüht. Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - ebenfalls keine Steuern entrichten müssen. Dies, fand er, sei "ungerecht".
Wie ist nun "Gerechtigkeit" herzustellen? Etwa dadurch, dass bei Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - im Vergleichsfall ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 € vererbt durch die Tante? Man sollte dazu den Mann aus Detmold einmal befragen.
zum Beitrag15.01.2026 , 19:14 Uhr
@"Petros": Das Problem mit "Dein und Mein" ist offensichtlich ein Phänomen, das die Menscheitsgeschichte begleitet. " Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!" lautet das 10. der "Zehn Gebote".
Auch die "Gerechtigkeit" wird gerne und häufig bemüht. Die aktuell erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftssteuer geht bekanntlich auf die Klage eines Privatmannes aus Detmold vor dem Finanzgericht Münster zurück. Er monierte, dass er 30% Erbschaftssteuer bei einem Erbe von 210.000 € zu entrichten habe, während Erben von Unternehmen oft von einer nennenswerten Steuer verschont blieben. Wenn er ein Unternehmen von seiner Tante geerbt hätte, so hätte er - bestimmte Bedingungen vorausgesetzt - ebenfalls keine Steuern entrichten müssen. Dies, fand er, sei "ungerecht".
Wie ist nun Gerechtigkeit herzustellen? Etwa dadurch, dass bei Wegfall der Erbschaftssteuerpflicht auch der Mann aus Detmold keine Steuer mehr bezahlen müsste oder dadurch, dass Unternehmenserben Erbschaftssteuer zu entrichten hätten - im Vergleichsfall ebenfalls 30% bereits für einen Unternehmenswert von 210.000 € vererbt durch die Tante? Man sollte den Mann aus Detmold einmal fragen.
zum Beitrag14.01.2026 , 13:13 Uhr
Es geht noch pragmatischer: Die Erbschaftssteuer einfach abschaffen, siehe Beispiel Schweden u.a.. Das geschah in Schweden aufgrund der Erfahrung negativer wirtschaftlicher Auswirkungen dieser Steuer sogar mit den Stimmen der Kommunisten. Seither prosperiert das Land nicht trotz der Zunahme von sehr Vermögenden sondern wegen mehr Millionären und Milliadären. Solche Gedanken sind aber scheinbar in Deutschland grundsätzlich verpönt. Ideologie ist wichtiger.
zum Beitrag30.06.2025 , 18:34 Uhr
Der Reichtum des Unternehmers Thiele + ist der ungewöhnlichen Lebensleistung eines Mannes zu verdanken, die Respekt verdient, nicht aber Häme.
Ich stelle seit Jahren enttäuscht fest, dass vermehrte Umverteilung zuvorderst in den Sozialsektor dieses Landes fließt, der nur eine Tendenz „mehr, mehr und immer mehr“ kennt - und konsumiert wird.
Vermögen, auch große, sind das Ergebnis von Konsumverzicht, von Leistung und Investition. Dass die Vermögenden deshalb nicht darben müssen, tut diesem Prinzip keinen Abbruch. Woher kommt nur dieser ausgeprägte Neid in diesem Land? Ein Armer wird nicht reich, wenn ein Vermögender ärmer wird. Und Reiche sind nicht deshalb reich, weil Arme arm sind.
Schweden hat aus seinem Sozialismus-Irrweg klug geworden das Ruder gewendet und dabei vor über 20 Jahren im Rahmen einer insgesamt radikalen Steuerreform die Erb- und Vermögenssteuer abgeschafft - und fährt gut dabei. Hierzulande ist derlei undenkbar.
G. Kolb
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