Verbot von Vergesellschaftungen: Das doppelte Spiel der SPD
Beim Plan der Bundesregierung, die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen zu verhindern, spielt die SPD eine viel größere Rolle, als bislang bekannt. Sie folgt dem Druck der Immobilienlobby.
Die öffentlich erzählte Geschichte schien schlüssig: Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder entdeckt das Thema der Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne für sich und versucht sich als Retter der Marktwirtschaft zu inszenieren. Mitte Juni beschließt die Bauministerkonferenz auf Initiative aus Bayern (CSU) und Nordrhein-Westfalen (CDU) einen Antrag, der sich gegen die Pläne der Kampagne Deutsche Wohnen & Co enteignen (DWE) richtet, in Berlin etwa 220.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Berlins Bausenator Christian Gaebler (SPD) stimmt zwar im Grundsatz zu, votiert aber gegen einen Passus, der gesetzliche Maßnahmen auf Bundesebene fordert. Eben diese fordert ein Entschließungsantrag aus Bayern, der an diesem Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats steht.
Im Koalitionsausschuss vergangene Woche gibt es dann überraschend eine Einigung. Die in Sachen Vergesellschaftung gespaltene SPD gibt dem Druck der Union nach. Angekündigt wird ein Bundesgesetz, das den Vergesellschaftungsartikel 15 im Grundgesetz so ändert, dass er de facto abgeschafft wird. Eine Lex Berlin, die aber für alle Länder Folgen haben wird.
Während Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) die Entscheidung verteidigt und mit notwendigem Neubau begründet, zeigen sich viele in der SPD irriitiert: einerseits, weil die Partei bei der Gründung der Bundesrepublik 1949 selbst den Artikel ins Grundgesetz hievte, aber auch weil im Gegenzug nicht zumindest eine Öffnungsklausel für den Mietendeckel verhandelt wurde. Die Berliner SPD, die nach der Abgeordnetenhauswahl im September womöglich als Juniorpartner mit den Vergesellschaftungsbefürworter:innen der Linken über eine Regierungsbildung verhandeln muss, wusste – so geht die öffentliche Erzählung – von nichts.
Für die Sozialdemokrat:innen, besonders in Berlin, ist das eine komfortable Geschichte, da sie die Verantwortung für diesen Angriff auf das Grundgesetz und den Berliner Volksentscheid von sich schieben und bei möglichen Koalitionsgesprächen eine Vergesellschaftung mit Verweis auf den Bund ablehnen können. Das gilt auch gegenüber der eigenen Basis, die sich per Parteitagsbeschluss für die Umsetzung des Volksentscheids ausgesprochen hat.
Nur: Nach Informationen der taz hat sich alles ganz anders zugetragen. Führende SPDler spielten für die Initiative eine zentrale Rolle, viel spricht dafür, dass auch Teile der Berliner SPD informiert waren. Und: Die Planung, wie das Grundgesetz ausgehebelt werden soll, ist deutlich konkreter als bislang bekannt.
Thema auf der Finanzministerkonferenz
Gesorgt haben dafür nach taz-Informationen die Finanzminister:innen der Länder auf ihrer Konferenz Ende Juni im saarländischen Perl. Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) und sein Hamburger Amtskollege Andreas Dressel (SPD) sollen einen Antrag mitgebracht haben, der Eckpunkte für ein Gesetz formuliert, das die Überführung von privatem in öffentliches Eigentum verunmöglichen soll.
Auf taz-Anfrage dementieren beide diesen Vorgang und ihre Urheberschaft nicht. Die Berliner Senatsfinanzverwaltung schreibt, Gesprächsinhalte, Beschlüsse und Schreiben der Finanzministerkonferenz (FMK) seien „stets vertraulich“. Aus der Hansestadt heißt es von Senator Dressel: „Hamburg hat sich an entsprechenden Impulsen aus Sorge um Wohnungsbau und Finanzmarkt beteiligt. Auch wir in Hamburg wollen weiter bauen statt enteignen oder vergesellschaften.“
Evers und Dressel kamen mit ihrem Vorstoß womöglich einer Bitte der Immobilienlobby nach. Mitte Juni erreichte die Finanzminister:innen der Länder ein Brief des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), unterschrieben von den Vorständen diverser Landesverbände, darunter dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU). Das der taz vorliegende Schreiben trägt den Titel: „Gemeinsamer Appell der Wohnungswirtschaft: Bundesratsinitiative zur Absicherung des Eigentumsrechts unterstützen – Vergesellschaftungsexperimente stoppen.“
Die Finanzminister:innen werden darin zum Handeln aufgefordert: „Es wäre ein dringend erforderliches Signal, wenn auch Sie den Gedankenspielen zur Verstaatlichung eine klare Absage erteilen.“ Die Debatte über die Berliner Vergesellschaftungspläne habe „längst das Potenzial erreicht, den gesamten deutschen Wohnungs- und Investitionsmarkt nachhaltig zu destabilisieren“.
Ein Brief an Klingbeil
Formal diskutiert und beschlossen wurde der Antrag aus Berlin und Hamburg auf der Finanzministerkonferenz indes nicht. Nach taz-Informationen war es die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD), die dafür plädierte, den Antrag nur in der „Kaminrunde“ zu besprechen und als Brief an Bundesfinanzminister Klingbeil weiterzuleiten. Ein Vorgang, der keine offiziell dokumentierten Spuren hinterlässt. Auf Anfrage schreibt das Ministerium in Mainz, der Antrag zur Vergesellschaftung „wurde unter ‚Verschiedenes‘ angesprochen und ein Brief von Vorsitz (Bremen) und Co-Vorsitz (Nordrhein-Westfalen) an die Bundesregierung vereinbart.“
Datiert ist der Brief, der der taz vorliegt, auf den 1. Juli. Er argumentiert ähnlich wie die Immobilienlobby: Demnach könnte eine Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen „erhebliche negative Konsequenzen für den Immobilien- und Finanzmarkt in der Bundesrepublik Deutschland sowie für die Stabilität des Wirtschaftsstandorts nach sich ziehen“. Es liege daher im „gesamtstaatlichen Interesse, dass der Bund prüft, inwiefern er seine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis […] nutzen sollte, um bundeseinheitliche Regelungen für die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz zu schaffen“.
Vorgeschlagen werden drei Punkte für ein Bundesgesetz: Geregelt werden solle, dass sich die Höhe der Entschädigung für die Wohnungskonzerne im Falle einer Vergesellschaftung nach den „Regelungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung“ richten, also dem Marktwert entsprechen soll. Im Berliner Fall wären das 36 Milliarden Euro statt der 8 bis 17 Milliarden, die DWE ermittelt hat. Außerdem, so der Vorschlag der Finanzminister:innen, „sollte die Entschädigung den Betroffenen sofort und in voller Höhe in Geld ausgezahlt werden“. DWE plante dagegen mit 100-jährigen Schuldverschreibungen.
Darüber hinaus wird in dem Brief vorgeschlagen, „dass die rechtlichen Folgen eines Vergesellschaftungsgesetzes des Bundes oder eines Landes erst eintreten, wenn eine gerichtliche Überprüfung der Vergesellschaftung abgeschlossen ist“. Den betroffenen Konzernen soll demnach so weit entgegengekommen werden, dass allein ihre Klage das Verfahren auf Eis legt – womöglich bis zu einer Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Während die Bundesratsinitiative die Entschädigung nach Marktwert bereits erwähnt und auch das Lobbyschreiben der Immobilienverbände darauf Bezug nimmt, gehen die Finanzminister:innen mit ihren Vorschlägen noch weiter. Werden die Vorschläge so umgesetzt, ist die Möglichkeit der Vergesellschaftung nicht nur in Berlin, sondern für alle Bundesländer passé. Es wäre ein Sieg der Immobilienwirtschaft auf ganzer Linie – nicht nur über DW & Co enteignen.
Was wusste Berlins SPD?
Während der Brief unterwegs zu Klingbeil war, einigten sich die Koalitionsspitzen dann auf einen Satz: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.“ Auf die Frage der taz, wie Klingbeil die Gesetzesvorschläge der Finanzminister:innen bewertet, antwortete das Bundesfinanzministerium nicht.
Klingbeil äußerte sich dagegen auf eine Frage des Journalisten Tilo Jung auf der Bundespressekonferenz am Montag, wieso er die „sozialdemokratischen Mütter und Väter im parlamentarischen Rat“ verrate. Die Antwort, die viel über das veränderte Selbstverständnis der SPD-Spitze aussagt: „Ich hatte jetzt vor Kurzem meinen Investoren-Round-Table mit der Bundesbauministerin in Frankfurt, wo allein drei Investoren gesagt haben, dass sie jetzt Zusagen in Berlin zurückziehen und hier nicht in den Wohnungsbau investieren.“ Dies sei „nicht gut für das Ziel, dass bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird“. Klingbeil verweist dann noch auf den Beschluss der Bauministerkonferenz, über die Initiative der Finanzminister:innen schweigt er.
Steffen Krach, Spitzenkandidat der Berliner SPD
Die beiden mächtigsten Männer der Berliner SPD, Fraktionschef Raed Saleh und Parteichef und Spitzenkandidat Steffen Krach, reagierten auf die Einigung der Bundesregierung mit Abwehr. Saleh warf Klingbeil im RBB vor, schlecht verhandelt zu haben: „Ich erkenne darin den Bundesfinanzminister, aber nicht meinen Parteivorsitzenden.“ Krach sagte der taz: „Ich brauche keine Nachhilfe vom Bund für den Berliner Wohnungsmarkt.“ Doch wie wahrscheinlich ist es, dass beide von den Vorgängen, angestoßen vom eigenen Koalitionspartner und von Parteifreunden anderer Länder, keine Kenntnis hatten?
Auf taz-Anfrage an Saleh antwortet der parlamentarische Geschäftsführer der Berliner SPD-Fraktion, Torsten Schneider, ausweichend: „Die Vergesellschaftung des Grundgesetzes als Landeskompetenz wird von uns vor allem als Marktregulierung verstanden und nicht als Enteignung, die wir nicht unterstützen.“ Schneider nimmt damit Bezug auf ein Konzept der Berliner SPD, mittels Vergesellschaftungsartikel 15 einen neuen Mietendeckel zu begründen, also statt einer Enteignung Preis- und Gewinnvorgaben zu machen. Er schreibt weiterhin: „Der Mietenmarkt bedarf dringend weiterer staatlicher Regulierungen und gerade keiner neo-liberalen Abschirmung.“
Spitzenkandidat Krach teilt mit: „Weder wurde ich in dieses Vorgehen eingebunden, noch benötige ich Nachhilfe von anderen Ländern oder vom Bund, was wir in Berlin zu machen haben.“ Er halte „Enteignungen nicht für den richtigen Weg“, verweist aber auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, auf das sich die schwarz-rote Koalition in Berlin geeinigt hat. Ein Gesetz, das Grundbedingungen für eine Vergesellschaftung skizziert, aber ohne reale Auswirkungen bleibt.
Aus der Hamburger Finanzverwaltung heißt es auf Anfrage, ob sich vorab mit der Berliner SPD ausgetauscht wurde: „Sorgen wurden von vielen in viele Richtungen der Berliner SPD adressiert.“
Rouzbeh Taheri, DW & Co Enteignen
Auf Anfrage der taz äußert auch Rouzbeh Taheri, einer der Mit-Initiatoren von DWE, der für die Linke auf dem aussichtsreichen Listenplatz 1 in Neukölln für das Abgeordnetenhaus kandidiert: „Während die SPD-Finanzminister im Bund und den Ländern den Willen der Berliner Bevölkerung mit Füßen treten, tut Herr Krach so, als ob er in diesen Prozess nicht involviert war. Entweder sagt er die Unwahrheit, oder er ist ein politisches Leichtgewicht, das nicht mal von den eigenen Parteigenossen informiert wird.“
Taheri schlussfolgert: „Da scheint sich eine große Koalition aus SPD und CDU zum Schutz der Immobilienmafia zusammengefunden zu haben. Die SPD möchte sich wohl von den letzten Resten ihres sozialdemokratischen Erbes verabschieden.“
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