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Koalition zum WohnenSchwarz-Rot will Enteignungsverbot durchsetzen

Die Koalition will die Enteignung von Wohnungskonzernen verhindern. Und eine neue Wohnungsbaugesellschaft auf Bundesebene soll her. Was bringt das?

Mit den Berliner Enteignungsfantasien soll endlich Schluss sein – zumindest, wenn es nach der Bundesregierung geht; die Bevölkerung in Berlin sieht das ja nachweislich anders. Die hatte sich schon vor Jahren in einem Volksentscheid dafür ausgesprochen, große private Wohnungskonzerne zu vergesellschaften. Zwar wird die Umsetzung eines solchen Vorhabens in der Hauptstadt bislang verschleppt, aber in der Bau-, Immobilien- und Bankenbranche gibt es großes Muffensausen.

Die Bundesregierung möchte nun vorsorglich mit einem neuen Bundesgesetz verhindern, dass Bestände von privaten Wohnungskonzernen auf Landesebene verstaatlicht werden können. So steht es im Einigungspapier der Bundesregierung, das der taz vorliegt.

Die Koalition folgt damit dem Aufruf der Bau­mi­nis­te­r*in­nen der Länder. Die hatten Mitte Juni bei einer Konferenz bemängelt, dass sich die Berliner Vergesellschaftungspläne „bundesweit nachteilig auf die Bereitschaft zu Investitionen in den Mietwohnungsbau auswirken“. Dagegen solle die Bundesregierung etwas unternehmen. Die Initiative hatten die Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen angestoßen.

Rechtlich heikel

Das Verbot verstößt auf den ersten Blick gegen das Grundgesetz. In Artikel 15 ist ausdrücklich geregelt, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel gegen Entschädigung vergesellschaftet werden können. Bisher wurde von dieser Möglichkeit zwar noch nie Gebrauch gemacht. Aber kann man diese Option so einfach per Bundesgesetz aushebeln?

Grundsätzlich ist es durchaus möglich, die Grundrechte per Gesetz besser zu schützen, als es das Grundgesetz vorsieht. Dies gilt auch für das Grundrecht auf Eigentum. Das Problem dürfte hier eher im Bund-Länder-Verhältnis liegen. Durch ein Bundesgesetz sollen hier vor allem die Sozialisierungspläne des Landes Berlin blockiert werden. Allerdings heißt es im Grundgesetz: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Artikel 31). Wenn Berlin mit einem Sozialisierungsverbot per Bundesgesetz nicht einverstanden ist, könnte es das Bundesverfassungsgericht anrufen. Was letztlich aus dem Beschluss der Koalition wird, ist also noch offen.

Neue Wohnungsbaugesellschaft

Damit auch mehr neuer Wohnraum entsteht – die Zahlen im Jahr 2025 waren mies und der Bestand von Sozialwohnungen schrumpft weiter –, soll laut Einigungspapier auch eine neue „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG)“ errichtet werden. Ziel sei, „vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen“. Vielleicht soll das auch über die angekündigten Kürzungspläne beim Wohngeld hinwegtrösten.

Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau und serielles Bauen unterstützen und „insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel tätig werden“. Zudem sollen Neuregelungen bei Immobilienkrediten dafür sorgen, dass „zusätzliche Mittel für die Finanzierung von Wohnungsbau durch deutsche Banken“ freigesetzt werden.

Viel mehr Details sind im Papier nicht festgehalten. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) ist sich aber sicher, dass das „neuen Drive in den Wohnungsbau“ bringen wird. Gemeinsam mit dem Finanzministerium arbeite sie nun „an Vorschlägen für die Umsetzung“, erklärt sie am Donnerstag.

Schon vor einigen Wochen kursierte ein dreiseitiges Konzeptpapier aus dem Finanzministerium, in dem die Idee einer solchen Wohnungsbaugesellschaft ausformuliert wurde. Laut dem Papier, das auf den 1.4.2026 datiert ist und der taz vorliegt, soll die Gesellschaft weder Baufirma noch Behörde werden.

An ihr sollen „der Bund (mit einer Mehrheit) und private Investoren beteiligt“ sein, heißt es darin. Mit „schlanker Organisationsstruktur“ solle die Gesellschaft Wohnungsprojekte entwickeln und sie öffentlich ausschreiben, die „beauftragten Firmen liefern die Wohnungen“. Die Bundesregierung garantiere die aufgenommene Fremdfinanzierung, und verschaffe der Gesellschaft damit Zugang zu günstigen Krediten. So jedenfalls stellt es sich der Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor, wie die Union das sieht, muss sich noch klären.

Interessant ist: Schon im Konzeptpapier selbst ist ein großes Hindernis festgehalten. Weil das Wohnungswesen Kompetenz der Länder ist, bräuchte es eine Grundgesetzänderung – und die erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Reaktionen aus der Politik

Der baupolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, Kassem Taher Saleh, bezeichnet das Vorhaben als „Nebelkerze“. Aus seiner Sicht wäre der Umbau der bestehenden Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) „zum gemeinnützigen Bundesbodenfonds der effizientere Hebel“, erklärt er der taz.

Es brauche zudem „endlich eine neue Wohngemeinnützigkeit, um den massiven Verlust an bezahlbarem Wohnraum zu stoppen“. Damit bekämen gemeinwohlorientierte Unternehmen Steuervorteile, wenn sie dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen. Eine Schmalspurvariante davon hatte die Ampel-Regierung zwar eingeführt, sie wird aber von vielen als wirkungslos betrachtet.

Das angedrohte Verbot von Vergesellschaftungen bezeichnet Grünenpolitiker Taher Saleh als „reine Wahlkampfhilfe für die verzweifelte Union in Berlin“. Wichtiger sei ein rechtssicheres Vorkaufsrecht für die Kommunen.

Katalin Gennburg, baupolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, betont gegenüber der taz, dass die Linkspartei „für eine konsequente Wohnraumversorgungspolitik der öffentlichen Hand“ streite, „inklusive Wohnungsbau und Mietenregulierung“. Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher Hand seien notwendig, um das Grundrecht auf Wohnen durchzusetzen und um „gegen die weitere Finanzialisierung des Wohnungsmarktes“ vorzugehen. Deswegen stehe die Linke „zum Instrument der Vergesellschaftung von Grund und Boden, wie es die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik seit 1949 vorsieht.“

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