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Meinungsfreiheit in DeutschlandFaesers fatales Vermächtnis

Der Slogan „From the River to the Sea“ ist seit 2023 verboten – mit massiven Folgen. Die Begründung ist aber dünn, wie eine Anfrage der Linken zeigt.

Diese Slogans und Symbole sind gerade noch so erlaubt: Szene bei einer Pro-Palästina-Kundgebung in Berlin Foto: Stefan Boness/Ipon

Vor einem Monat wurde Mirko Lange freigesprochen. Der Münchner Kommunikationsberater und Jurist hatte im November 2023 auf seinen Social-Media-Profilen – auf Facebook und LinkedIn – den Slogan „From the river to the sea, Palestine should be free“ geschrieben. Erläuternd hatte er hinzugefügt, das Gebiet solle „frei von Militärherrschaft“ und „von völkerrechtswidrigen Annexionen“ sein, wie sie die israelische Regierung ausübt und anstrebt – aber auch „frei von Geiselnahmen“ und „von Terrorismus“, distanzierte er sich ausdrücklich von der Hamas. Es war eine plakative Reaktion auf das pauschale Verbot des Slogans durch die damalige Innenministerin Nancy Faeser.

Die SPD-Politikerin ließ die Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ kurz nach dem 7. Oktober 2023 in allen Sprachen als „Kennzeichen der Hamas“ einstufen und verbieten. Seitdem müssen die Strafverfolgungsbehörden bereits eingreifen, wenn dieser Halbsatz fällt – es braucht noch nicht einmal den Zusatz „Palestine will be free“. Faesers Verfügung hatte weitreichende Folgen und führte zu einer Flut von Strafanzeigen und Strafverfahren. Experten gehen bundesweit von einer hohen dreistelligen bis vierstelligen Zahl aus, wobei viele Verfahren noch anhängig sind.

Aufgrund des Verbots wurden Wohnungen durchsucht, Menschen auf Versammlungen festgenommen und Demonstrationen verboten. Im Dezember 2023 wurde in Berlin etwa eine Kundgebung unter dem Motto „From the river to the sea, you will get the hug you need“ von der Polizei verboten, erst vor wenigen Monaten erklärte ein Gericht dieses Verbot rückwirkend für rechtswidrig. Einbürgerungen wurden aufgrund der Parole erschwert und Abschiebungen erleichtert. Doch Gerichte sind sich in ihrer rechtlichen Bewertung bis heute uneinig, was zu widersprüchlichen Urteilen und zahlreichen Revisionen führte. Mehrere Verfahren endeten, wie bei Mirko Lange, mit Freisprüchen oder wurden eingestellt. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung steht noch aus.

Eine Frage des Prinzips

Mirko Lange war schon 2023 überzeugt, dass Faesers pauschales Verbot „eindeutig verfassungswidrig“ sei. Deshalb machte der heute 61-Jährige die Probe aufs Exempel, indem er seinen oben zitierten Beitrag ins Netz stellte. Die Behörden sprangen darauf an. Ende 2025 flatterte Lange ein Strafbefehl ins Haus: Die bayerische Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das „Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung“ verwendet zu haben, und forderte von ihm, eine Geldstrafe von 7.000 Euro zu zahlen sowie die Verfahrenskosten zu tragen.

Mitte Februar 2026 fand in München am Amtsgericht die mündliche Verhandlung statt. Dort erfuhr Lange, dass Polizeibeamte bei ihm zu Hause waren, um zu überprüfen, ob er dort wohnt. Bayerns Oberstaatsanwalt Andreas Franck – zugleich Antisemitismusbeauftragter der Justiz des Freistaats – beantragte dreimal eine Hausdurchsuchung bei ihm, die jedes Mal abgelehnt wurde. „Das sind alles heftige Grundrechtseingriffe und klare Pflichtverstöße“, meint Lange. Doch die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Sie hat Berufung gegen den Freispruch eingelegt.

Lange geht es ums Prinzip: „Ich habe den Post damals bewusst so formuliert, um zu zeigen, dass man die Parole in einem rechtsstaatlich-demokratischen Sinn verwenden kann: für Menschenrechte und das Völkerrecht, gegen Gewalt und gegen Terrorismus“, sagt er der taz. Grundsätzlich findet er es richtig, problematische Slogans unter Strafe zu stellen – wie etwa die Parole „Alles für Deutschland“, der aus der NS-Zeit stammt. Der Spruch ist verboten, weil er als Erkennungsspruch der SA gilt. Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke stand schon vor Gericht, weil er die Parole etwa in einer Rede verwendete.

Eine weit verbreitete Metapher

Lange hält die Hamas für eine Terrororganisation und findet es richtig, dass sie in Deutschland verboten ist. Er findet es auch richtig, die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ zu bestrafen, wenn sie zur Unterstützung der Hamas benutzt wird. Weil der Spruch aber auch für friedlichen Protest verwendet werde, könne man nicht pauschal behaupten, dass jeder, der darauf zurückgreife, die Hamas unterstütze. „Das ist absurd“, findet er.

Tatsächlich stammt der Slogan „From the river to the sea“ aus den frühen 1960er Jahren und wurde schon von der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) mit dem Zusatz „Palestine will be free“ verwendet. Während die einen die Parole als Aufruf zu Freiheit und Gleichheit für Palästinenserinnen und Palästinenser verstehen, sehen andere darin einen Aufruf zur Beseitigung Israels oder eine „Vernichtungsfantasie“, wie es der ehemalige Grünen-Chef Robert Habeck einmal formulierte. Manche stufen den Slogan deshalb als Form eines „israelbezogenen Antisemitismus“ ein.

Die Floskel „Vom Fluss bis zum Meer“ wurde und wird aber auch von israelischer Seite verwendet, um das Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer zu beschreiben – etwa von der rechten Partei Likud des israelischen Premiers Benjamin Netanjahu. „Zwischen dem Meer und dem Jordan wird es nur israelische Souveränität geben“, steht seit 1977 in ihrem Parteiprogramm. Als Netanjahu Ende 2022 mit zwei ultraorthodoxen und zwei rechtsextremen Parteien seine aktuelle Regierung bildete, schrieben sie das Postulat in ihrem Koalitionsvertrag fest. Damit untermauerten sie den Anspruch auf das von Israel völkerrechtswidrig besetzte Westjordanland, den Gazastreifen, Ostjerusalem und die Golanhöhen und ihre Ablehnung eines palästinensischen Staats.

Die Linke hat Fragen

Die Linksfraktion im Bundestag wollte nun wissen, auf welcher Grundlage die ehemalige Bundesinnenministerin Faeser ihr Verbot der Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ aussprach, das bis heute in Kraft ist, und stellte der Bundesregierung dazu Fragen. Die Begründung ist dünn. „Für eine Bewertung als Kennzeichen ist es ausreichend, dass sich die ‚Hamas‘ das Kennzeichen derart zu eigen macht, dass es zumindest auch als Kennzeichen der ‚Hamas‘ erscheint“, schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage. Zur Begründung führt sie keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder Analysen ins Feld – nicht einmal solche vom Verfassungsschutz.

Nahost-Debatten

Der Israel-Palästina-Konflikt wird vor allem in linken Kreisen kontrovers diskutiert. Auch in der taz existieren dazu teils grundverschiedene Positionen. In diesem Schwerpunkt finden Sie alle Kommentare und Debattenbeiträge zum Thema „Nahost“.

Stattdessen listet sie in ihrer Antwort elf Beispiele auf, in denen die Hamas oder ihre Funktionäre die Redewendung „vom Fluss bis zum Meer“ schon benutzt haben. So stehe etwa in der Charta der Hamas aus dem Jahr 2017, diese lehne „jede Alternative zur umfassenden und vollständigen Befreiung Palästinas, vom Fluss bis zum Meer, ab“. Außerdem habe der langjährige Hamas-Funktionär Chaled Maschal bei der Beerdigungsfeier für den von Israel getöteten Hamas-Chef Ismail Hanijeh im August 2024 in Doha gesagt: „Palästina wird bleiben, vom Meer bis zum Fluss, vom Norden bis zum Süden.“ Das reicht der Bundesregierung, um ihr Verbot der Floskel „Vom Fluss bis zum Meer“ in allen Sprachen zu begründen.

„Die Antwort der Bundesregierung weicht den Fragen aus. Sie bleibt jede wissenschaftliche Analyse oder stichhaltige Begründung schuldig, warum die Parole ‚From the river to the sea‘ plötzlich ein exklusives Kennzeichen der Hamas sein soll“, sagt die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Hier wird eine jahrzehntealte, kontextabhängige Aussage pauschal kriminalisiert, ohne dass die Regierung erklären kann, auf welcher Basis sie das eigentlich tut.“

Die Pläne lagen schon in der Schublade

Der Bundesregierung sind keine Beispiele bekannt, dass die Hamas oder ihre Funktionäre diese Floskel jemals in einer anderen Sprache als Arabisch verwendet hätten, wie sie in ihrer Antwort zugibt. Dadurch bleibt offen, warum sie auch auf Deutsch und Englisch verboten ist. Kein anderer Staat, nicht einmal die USA, haben die Redewendung „From the river to the sea“ bisher verboten. Die Bundesregierung hat sich dazu auch nicht mit anderen Mitgliedsstaaten der EU ausgetauscht, wie sie einräumt: Es handelt sich also um einen deutschen Alleingang.

Die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, befand bereits 2024, dass eine pauschale Kriminalisierung des Slogans unverhältnismäßig sei. Die Organisation Civicus stufte Deutschland auch deswegen in ihrem Bericht über bürgerliche Freiheiten herunter.

Die Pläne für diese Einschränkung der Meinungsfreiheit lagen offenbar schon länger in der Schublade. Bereits 2022 erarbeitete eine von der Innenministerkonferenz (IMK) eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Verfassungsschutz beteiligt waren, eine Reihe von Maßnahmen, um „zunehmender antisemitischer und antiisraelischer Hetze vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts“ zu begegnen, wie es damals hieß.

Faeser reichte schon der Halbsatz

Die Arbeitsgruppe empfahl, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, „um Äußerungen, Symbole, Motive“ zu verbieten, die „gegen die Sicherheit oder gar den Bestand des Staates Israel gerichtet“ sein könnten. Als Beispiele dafür wurden Landkarten genannt, „die das Existenzrecht Israels infrage stellen“, und Aufrufe wie „From the river to the sea, Palestine will be free“.

Nach dem 7. Oktober 2023 ließ Faeser dann nur den ersten Teil der Parole verbieten – „Vom Fluss bis zum Meer (auf Deutsch oder anderen Sprachen)“, wie es in ihrer Verfügung hieß. Seitdem haben Staatsanwaltschaften und Gerichte viel zu tun, und die Polizei greift auf Demonstrationen regelmäßig durch, sobald sie diese Worte hört oder liest.

„Diese massenhafte Kriminalisierung von Demonstranten ist völlig unverhältnismäßig und ein schwerer Eingriff in die Meinungsfreiheit“, sagt die Linken-Abgeordnete Nicole Gohlke. „Diese willkürliche Strafverfolgungswelle muss ein Ende haben.“

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144 Kommentare

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  • Frieden kann nur einkehren, wenn Israelis und Palästinenser mit gleichen Rechten in einem Staat Israel/Palästina leben können.

    In dem Sinne eines gemeinsamen freien und friedlichen Staats kann die Losung auch gelesen werden.

    Aber Deutschlands Täterkinder und Enkel suchen immernoch nach der unmöglichen Absolution für das Menschheitsverbrechen ihrer Vorfahren und vereiteln sich dabei.

  • Faeser ist wirklich eine tolle Heimatministerin gewesen, da können Seehofer und Dobrindt nix sagen.

    Dass ein mehrdeutiger Satz nicht für eine Verurteilung reicht, hatten Gerichte schon zum Zeitpunkt von Judge Faesers Dekret festgestellt.

    Wer umgekehrt unbedingt eine mehrdeutige Parole benutzen will, hat Argwohn verdient.

    Aber eine Demokratie muss das aushalten.

  • Hamas hin oder her – wer Gerechtigkeit für Palästina fordert, kann dafür jede Menge sinnvolle Sätze auf seine Plakate schreiben. Wer meint, ausgerechnet diesen wählen zu müssen, hat dafür in der Regel nur den einen Grund: Die Forderung nach einem palästinensischen Staat, der keinen Platz für ein Israel lässt. Keine Zweistaatenlösung, sondern Völkermord.



    Dem Ausdruck jetzt eine positive Alternative Bedeutung konstruieren zu wollen, schützt nur diejenigen, die ihren Hass damit ausdrücken. Ebenso könnte man »Alles Gute für Deutschland« zu meinen vorgeben, um Neonazis ihre Parole freizukämpfen … Wollen wir das?

    • @Bunte Vielfalt:

      >Keine Zweistaatenlösung, sondern Völkermord.<

      Ist das nicht die offizielle von der B-Regierung faktisch unterstützte Position der israelischen Regierung? Pardon - Israel will die Palästinenser nicht vernichten sondern nur vertreiben - also ist das jedenfalls kein Völkermord.

      Wahrscheinlich würde der Hamas eine Vertreibung der Israelis auch reichen. Dann wäre es auf beiden Seiten praktisch genau die gleiche Position.

      • @test_name:

        "Wahrscheinlich würde der Hamas eine Vertreibung der Israelis auch reichen. Dann wäre es auf beiden Seiten praktisch genau die gleiche Position."



        Mal ganz davon ab, wie Sie die Wahrscheinlichkeit für ein Ausreichen von Vertreibung einstufen - inwiefern macht es das besser?

  • Das ganze Theater um die Parole hat doch nur einen Grund: bestimmte Leute wollen damit zur Vernichtung Israels aufrufen. Dass „free“ dabei ambivalent ist, ist einfach nur klassisches Dogwhistling. Eingeweihte wissen genau, was gemeint ist.



    Erstaunlich, dass diese offenkundige Tatsache und auch der Terminus Dogwhistling fast nie genannt werden - jedenfalls nicht von Bax und Co.



    Aber diese Leute können sich auf den Kopf stellen: wenn die Parole auf Pali-Demos gekreischt wird, dann meinen und verstehen 99 Prozent das annihilatorisch. Alles andere ist rhetorisches Gewinde und Gehampel. Und Bax und die ganzen Apologeten hier kapieren und wissen das auch sehr wohl, das sage ich ihnen auf den Kopf zu.

    • @Suryo:

      Das Bestreiten eines „Existenzrechts“ oder der Aufruf zur Vernichtung eines Staates (hier: Israel) ist für sich genommen nicht automatisch strafbar. Das deutsche Strafrecht schützt Menschen und bestimmte Menschengruppen, nicht abstrakte Staatlichkeit. Strafbar wird es, wenn sich die Äußerung gegen Jüdinnen und Juden oder Israelis als Gruppe richtet, zu Gewalt aufruft oder Menschenwürde angreift – dann kommen insbesondere Volksverhetzung (§ 130 StGB), ggf. Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) in Betracht.
Ob die Parole im Einzelfall darunter fällt, wird kontextbezogen ausgelegt (Adressatenkreis, Situation, Begleitumstände). „Dogwhistling“ ist kein Rechtsbegriff; entscheidend ist, ob ein verständiger Dritter die Äußerung als Hassaufruf oder Gewaltappell versteht.

      • @Peter Rabe:

        Danke für die differenzierte Richtigstellung. Damit wäre n.m.M. geklärt, warum die Parole „from the river to sea“ juristisch nicht pauschal unter Strafverfolgung gestellt werden kann.



        Da ein unabhängiger Palästinenserstaat eines Tages sowohl Gaza als auch das Westjordanland umfassen sollte, werde ich die Parole also weiterhin nutzen, um dieser Forderung Ausdruck zu verleihen (wobei der Schwerpunkt der Aussage auf „Palestine will be free“ liegt) … ohne dabei das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen.

  • Fühlt Deutschland sich eigentlich als Nabel der Welt, da der II. Weltkrieg mit seiner ganzen Grausamkeit und deren Folgen, mehr oder weniger von deutschen Boden ausging, oder woher kommt diese permanente Anmassung über andere Regierungen & Bevölkerungen Urteile sprechen zu wollen? Wer fragt denn die Deutschen nach ihren moralischen Bewertungen und welchen Einfluss stellen sich die Deutschen vor, hätten diese Beurteilingen ? Welches Recht nehmen Deutsche sich eigentlich heraus ? Sieht so Demut vor der Weltgemeinschaft aus, die immernoch den Versuch macht, den Deutschen ihre Gräueltaten zu verzeihen ?

    • @Alex_der_Wunderer:

      Im Prinzip haben Sie recht. Das ist alles sehr germanozentrisch gedacht. Das deutsche "Nie wieder..." gilt moralisch (wenn überhaupt) nur für die Deutschen und sonst für niemanden auf der Welt. Ich finde auch, dass der Holocaust hier zurückstehen muss.

      ABER: Diesen Fehlschluss finden Sie auch auf der Gegenposition. Die weit verbreitete Idee dass jede Bewegung die sich gegen (tatsächlichen oder gefühlten) "westlichen Kolonialismus" wendet automatisch links sei, ist ebenfalls germano-/euro-/westzentrisch.

      Es gibt bei nüchterner Betrachtung, über die Anklage der israelischen Besetzungspolitik hinaus eigentlich keinen Grund für Linke, sich mit den palästinensischen Akteuren gemein zu machen. Der "From the river..."-Spruch ist Revisionismus in Reinform und ganz klassisches völkisch-nationalistisches Denken. Uns Islamismus ist nur eine orientalische Variante des Faschismus.



      Wie will man glaubwürdig gegen die AfD sein, wenn man palästinensische Organisationen unterstützt, die deutlich rechts der AfD stehen.

      "From the river..." ist auch nur ein "Von der Maas bis an die Memel..."

      • @Chris McZott:

        @Chris McZott

        Die systematische Vernichtung von über 6 Millionen Mitmenschen kann nicht zurück stehen.



        Unglaublich.

      • @Chris McZott:

        Mit der deutschen Logik würde ich in diesem Fall überhaupt nicht argumentieren. Palästina ist inzwischen zum weltweiten Synonym für Befreiungskämpfe gegen den Imperialismus geworden, jedenfalls aus Sicht der antiimperialistischen Linken.



        Abgesehen davon, dass andere Befreiungsbewegungen wie etwa die der Saharouis (Westsahara) oder der Tibeter und Uighuren in China dabei vollständig unter die Räder geraten - und nach antiimperialistischer Lesart wohl auch überhaupt keine „Befreiungskämpfe“ darstellen, weil nicht gegen die USA, Israel und deren Proxys gerichtet - sehe ich v.a. einen Einwand gegen diese Sichtweise:



        So lange der Osloer Prozess noch am Leben war, konnte man in der PLO/Fatah (unter Arafats Führung) auf palästinensischer Seite auch noch einen Träger des Friedensprozesses sehen, dito Rabin/Peres auf israelischer Seite.



        Die faktische Machtübernahme der islamistischen Hamas in Gaza 2006 bedeutete den entscheidenden Wendepunkt hin zu einer eliminatorischen Haltung der Palästinenser gegenüber Israel, die mittlerweile auch von Fatah übernommen wurde.



        Dieser fatale Paradigmenwechsel wurde von Teilen der Linken (nicht nur hierzulande) m.E. nicht ausreichend antizipiert.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Die Logik dieser Deutschen geht so:

      „Gerade weil unsere Großeltern eure Großeltern fast ausgerottet haben, sind wir am besten geeignet, um euch über solche Dinge zu belehren. Wenn wir als Angehörige des Tätervolkes euch sagen, dass etwas ganz böse ist, dann hat das mehr Gewicht, als wenn andere es euch sagen.“

      Wahrscheinlich verstehen die gar nicht, dass das Urteil ausgerechnet der Deutschen die Israelis nicht interessiert.

  • 1...Im Artikel 20 der Hamas Erklärung 2017 wird beschrieben: Hamas lehnt jede Alternative zu einer kompletten und vollständigen Übernahme der Macht durch Hamas in Palästina „vom Fluss bis zum Meer“ ab,. Diese Aussage richtet sich gegen das Existenzrecht Israels, das zugunsten eines islamistischen Palästinas in der Organisation eines Gottesstaates aufgehoben werden soll.



    =



    2..Wer den 7. Oktober verstehen will als das schlimmste Massaker an jüdischen Zivilisten seit der Shoah, sollte die Gründungscharta der Hamas 1988 lesen. Der genozidale Rassismus, der den langfristigen Zielen der Hamas zugrunde liegt, ist nur aus der Geschichte des islamistischen Antisemitismus heraus zu verstehen. In der Hamas-Charta 1988, sind die klassischen antisemitischen Ziele des Nazismus und des europäischen Faschismus beschrieben, die Islamisten übernommen hatten, als sie während WW2 mit den Nazis kollaborierten.



    =



    Danke an Faeser welche die Redewendung „Vom Fluss bis zum Meer“ kurz nach dem 7. Oktober in allen Sprachen als „Kennzeichen der Terrororganisation Hamas“ einstufte und verboten hat.

    • @zartbitter:

      Und das Likudprogramm und das Nationalstaatsgedet Israels richten sich gegen das Existenzrecht eines palästinensischen Staates. Sind sie deshalb in Deutschland verboten?

  • Mir erschließt sich die Motivation von Lange nicht. Warum macht er zwischen verbotenen Phrasen der NS Zeit und "From the River..." einen Unterschied?



    Es handelt sich in beiden Fällen um verseuchte Phrasen, die deshalb verboten wurden.

  • Auf die einfachste Antwort scheint niemand zu kommen: Auf diesen vergifteten Slogan ganz zu verzichten - und zwar gleich in welcher Sprache er gesprochen oder geschrieben wird, arabisch oder hebräisch (oder englisch).



    Ich finde es völlig daneben, ihn so lange umdeuten zu wollen, bis er irgendwie harmlos erscheint. Ganz gleich, welche Seite ihn nutzt - er beinhaltet immer den Alleinherrschaftsanspruch für das je eigene Volk.

    • @Klabauta:

      Hat der ANC jemals einen Alleinherrschaftsanspruch für die schwarze Bevölkerung vertreten?



      Und vertritt nicht Israel einen Alleinherrschaftsanspruch für das jüdische Volk?

      • @Francesco:

        "Vertritt nicht Israel einen Alleinherrschaftsanspruch für das jüdische Volk?"



        Einmal davon ab, dass die Bevölkerung Israels nicht nur aus Juden besteht, ist eine Argumentation wie 'Die Juden machen das aber' vielleicht nicht unbedingt eine, die Sie bevorzugt benutzen sollten.

      • @Francesco:

        Ich fürchte, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, Alleinherrschaftsanspruch (der Palästinenser oder der Juden) über das Land zwischen Jordan und Mittelmeer.



        Beide Völker sind dazu verdammt, zusammenzuleben, ob in einem oder in zwei Staaten, und zwar mit gleichen Rechten. Da sind Parolen wie der From the River... wenig dienlich.

    • @Klabauta:

      Es ist schlicht und einfach Dogwhistling. Es wird so sehr auf der angeblichen Ambivalenz der Parole rumgeritten, WEIL man genau weiß, dass sie fast immer die Vernichtung Israels impliziert und weil man eben so gern zur Vernichtung Israels aufrufen will, aber auch weiß, dass man dann - wenn man es explizit tut - auch wirklich Strafverfolgung und gesellschaftliche Ächtung verdient hat.

      • @Suryo:

        Worauf ich hinweisen wollte ist, dass dieser Spruch von beiden Seiten benutzt wurde und wird, also auch von jüdischer, beginnend bei Jabotinsky.

        Ich zitiere aus der sehr lesenswerten Broschüre „Welcher Fluss und welches Meer?" der Anne-Frank-Bildungsstätte:

        »Arabisch من النهر إلى البحر min an-nahr ila-l-bahr; Hebräisch מהנהר עד לים Min-ha-nahar ad la-yam (...)

        Auch in Israel ist die Parole „vom Fluss bis zum Meer“ mit einer nicht unähnlichen Bedeutungsebene verbreitetet. Sie findet sich 1973 in der Gründungscharta des Likud, der seitdem erfolgreichsten politischen Partei Israels. Auch andere Politiker*innen verwendeten diesen, teils abge-



        wandelten, Satz. So bezog sich Gideon Sa’ar 2018 darauf mit der Aussage Israel müsse „vom Fluss bis zum Meer“ in



        jüdischer Hand bleiben.«

        www.bs-anne-frank....laestina-konflikts

    • @Klabauta:

      Weil es in diesem Zusammenhang nicht darum geht, ob es politisch klug ist, diesen Slogan zu benutzen, sondern ob ein Verbot juristisch zu rechtfertigen ist. Und das ist eine Frage, die über den konkreten Fall hinausreicht, weil sie an ein Grundrecht rührt - und das ist Anlass zur Sorge, egal wie man sich inhaltlich positioniert. Meinungsfreiheit ist ein Wert an sich, auch wenn man die vertretene Meinung nicht teilt.

      • @O.F.:

        Das ist richtig. Dass es zunehmend Versuche gibt, die Meinungsfreiheit einzuschränken, ist unstrittig und durchaus Anlass zur Sorge.



        Die Frage ist - ist Meinungsfreiheit grenzenlos oder nicht? Und wenn nicht, wo sind die Grenzen und wer entscheidet darüber?



        Mein Punkt war, dass Jede*r, der oder die seine Meinung in die Welt entlässt, eine Verantwortung für das Gesagte oder Geschriebene trägt. Dessen sollte man sich bewusst sein. Es war ein Plädoyer dafür, nachzudenken. Und damit meine ich ausdrücklich nicht Selbstzensur, sondern Reflexion.

  • Das Beispiel des verbotenen SA-Wahlspruchs ist eigentlich sehr eindrücklich: Natürlich KÖNNTE der auch nur eine überspitzte Formulierung einer völlig verfassungskonformen, patriotischen Einstellung sein. Ist er aber nicht (und da dürften sich zumindest außerhalb des AfD-Spektrums Alle einig sein), weil er eben aufgrund seiner Verwendung durch die SA eine pro-nationalsozialistische Signalwirkung hat.



    Den Hamas-Slogan als "auch harmlos interpretierbar" und deshalb nicht verbietbar darzustellen, widerspricht dieser Logik. Die Hamas ist einer der absoluten Hauptakteure des Nahost-Konfliktes und manifest genozidal gegenüber Israel eingestellt. Damit sind - zumindest im Zusammenhang mit Israel - auch ihre Slogans nicht "nur so ein Spruch, den man so oder so verwenden kann". Die Signalwirkung ist bei jeder Verwendung gegeben. Genau deshalb ist es ja auch Vielen so wichtig, ihn zu verwenden und nicht irgendeinen anderen Spruch.



    ps Die USA mit ihrer geradezu fanatischen Einstellung zur Meinungsfreiheit sind - allen Zensurversuchen Trumps zum Trotz - ein schlechtes Beispiel. Dort ist praktisch keine politische Äußerung wirklich verboten, einschließlich Hitlergruß.

    • @Normalo:

      Die Ironie ist: wäre es nicht so und hätten die USA Straftatbestände wie Beleidigung und Volksverhetzung, dann wäre Trump gar nicht an der Macht, sondern er und sein Heer von Hetzern säßen im Knast.

  • Danke, Herr Bax. Es wird nicht häufig so klar benannt, wie vollkommen irre deutsche Politik ist, wenn es um Israel geht. Die Verwendung dieser 6-Worte-Parole wird verboten und schwer bestraft, während man ihre kriegerische Verwirklichung seit Jahrzehnten mit viel Geld, Waffen und argumentativem Wohlwollen unterstützt.

    • @Selbstauslöser:

      Wenn man bedenkt, wieviele Staaten sich in derselben Zeit an der Vernichtung Israels versucht haben oder Gruppen unterstützen, die dieses Ziel mit Gewalt und völliger Verachtung für den Wert menschlichen Lebens verfolgen, dann brökelt das Verdikt "irre" schon ein wenig. Dass das nicht zu endloser Toleranz für Verstößte Israels gegen Rechte, die es selbst für sich und seine Bürger reklamiert, einhergehen darf, liegt auf der Hand. Nur ist es eben von Einschränkungen der Unterstützung bis Duldung von Vernichtungsparolen noch ein weiter Weg.

    • @Selbstauslöser:

      ""--6-Worte-Parole wird verboten und schwer bestraft,""



      ==



      Das ist so nicht richtig und unwahr. Einige unverbesserliche Nutzer der Parole wurden verurteilt - andere nicht. Die Gerichte argumentieren, das auch die Umstände und die Nutzer bei der Urteilsfindung nicht unberücksichtigt bleiben.



      =



      "--wie vollkommen irre deutsche Politik ist,""



      =



      Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat der Antisemitismus im Land eindämmen und verstummen lassen möchte.



      Das sie eine andere Meinung ungestraft vertreten dürfen unterstützt diesen Satz.

  • 2010 schrieb ein gewisser Herr Daniel Bax in der taz: "Nein, man sollte nicht alles in der Öffentlichkeit sagen dürfen. Gerade in Deutschland weiß man: Tabus haben eine zivilisierende Wirkung."

    Der geneigte Leser fragt sich, welches übergeordnete Prinzip diese beiden Standpunkte integriert.

    • @Hage1975:

      Der geneigte Bax-Leser weiß es...

    • @Hage1975:

      Diese Doppelmoral ist klassisch für Bax. Viele die noch "Einfach mal Klappe halten" beklatscht haben, sorgen sich nun um die "Meinungsfreiheit"

      • @Pawel_ko:

        Daniel Bax ist einer der wenigsten Autoren, die einen konsistenten moralischen Kompass bzgl Israel sich beibehalten haben und das Völkerrecht ernst nehmen. Daher genau im Gegenteil genau diese Doppelmoral, die Sie ihm vorwerfen, in seinen Artikeln zum Ausdruck bringt. Während andere für gleiche Verbrechen nur die Täter verurteilen, die auch ins eigene Feindbild passen, nimmt Bax sogar den ganzen Gegenwind auf sich, um sich treu zu bleiben und unabhängig des Täters Verbrechen gleich zu verurteilen. Was leider vielen sich selbst links verortenden Menschen beim Thema Israel nicht im geringsten gelingt, ständig Täter Opfer Umkehr betrieben wird, als ob Israel unter Besatzung wäre, als ob Israel den Boden gleich gebombt sei, als ob Palästinenser seit drei Jahren Israelis aushungern und quälen und alle Nachbarn bombardieren und als ob es nicht ein absolut asymmetrischer Kampf zwischen einer hochgerüstet Atommacht und einem Entwicklungsland ist, dass nicht mal eine Armee hat.

        Es gibt, glaube ich keinen anderen Fall, der so gelegen ist wie Israel Palästina und in Deutschland feindselige Ablehnung Verurteilung gegeüber den Opfern von Besatzung, ethnischer Säuberung, Entrechtung herrscht!

        • @Edda:

          Warum wohl ist Israel eine hochgerüstete Atommacht?

    • @Hage1975:

      2010 war die Welt ja auch noch in Ordnung.

    • @Hage1975:

      Was an der Verteidigung israelischer Zerstörungspolitik durch Zensur politisch gegenteiliger Wünsche zivilisierend sein soll, dürfen sie uns gerne mal erklären.

      • @JK83:

        "durch Zensur" will keiner, sagt keiner. Es geht nicht darum ob Proteste gegen Israel stattfinden dürfen sondern um eine strittige Parole.

        Warum man einen Slogan für Israel Kritik benutzen muss, der eben auch von einer Terrororganisation genutzt wird, um seinen Vernichtungswunsch gegenüber Israel Ausdruck zu verleihen dürfen Sie ja mal erklären.

        • @Pawel_ko:

          Die Hamas benutzt diese Worte gerade nicht als Slogan.

      • @JK83:

        Gegenteilige Wünsche - sofern sie hinter den Vernichtungsphantasien der Hamas, die dafür diesen Slogan verwendet, zurückbleiben, darf Jeder ungestraft äußern. Das das ohne den Slogan unmöglich sein soll, wäre mir neu.

    • @Hage1975:

      Welches Tabu sollte es denn bei einer Kritik an der israelischen Besatzung geben? Oder bei einem Wunsch nach Rechten auch für Palästina, nicht nur für Israel? Es ist ja nicht wirklich gleich Hamasvergötterung, es kommt drauf an. Das

      Tabu wäre höchstens, jenes Unrecht zu beschweigen, während man anderes Vergleichbares anprangert.

      • @Janix:

        Die von Ihnen genannten Kritikpunkte vorzubringen steht ja auch nicht unter Strafe, sondern der Slogan "From the River to the Sea" - den eben auch die Hamas verwendet.



        .



        Warum dieses Schnittmenge? Es ist Dog-Whistling, es wird, zumal nach dem 7. Oktober, bewusst in Kauf genommen, dass die Formulierung als Solidaritätserklärung für die Hamas aufgefasst werden kann.



        .



        "Alles für Deutschland!" (übr. abgek.: "AfD") könnte auch ein Sportler nach einem internationalen Sieg stammeln, vielleicht noch 'gegeben' dranhängen - wir wissen trotzdem, was Höcke gemeint hat, dass er zu Recht verurteilt wurde.



        .



        Kritik an der rechten Regierung dort ließe sich auch ohne die Übernahme solcher Parolen scharf äußern (s.a. @Jutta57 und @Nachtsonne in den älteren Kommentaren) - aber vielleicht hätten dann die Demos nicht solchen Zulauf?



        .



        Und würden von Jüd*innen hierzulande nicht als so bedrohlich empfunden?

      • @Janix:

        "Es ist ja nicht wirklich gleich Hamasvergötterung, es kommt drauf an. "

        Niemand möchte ja auch die Proteste, die ja durchaus auch ihre Berechtigung haben, zum schweigen bringen. Aber warum muss es soooo unbedingt mit einer Parolle sein, die eine Terrororganisation nutzt und eben auch die Vernichtung Israels implizieren kann?

        • @Pawel_ko:

          Keine Sorge, ich liefe da nicht mit einer solchen Pappe herum. (Und die Hamas kann da sicher auf die Vor- und Nachgeschichte zum 7.10. verweisen, den selbst aber nicht abstreiten. Ich wette aber, dass selbst sie Anerkennung gegen Anerkennung tauschen würde, zumindest deuten für mich die aktuelleren Dokumente das an)

          Die Lösung am Ort wird auch wohl langfristig nicht mit solchen Sätzen, ob von jüdischen Israelis oder von Palästinensern, kommen. Eher durch Besatzungsende, vertrauensschaffende Maßnahmen, Anerkennung des jeweiligen Verbleibs und kompensierten Verzicht auf Rückkehr nach Jaffa und Bagdad, gemeinsame Projekte, durch zwei Staaten wie mal vorgesehen oder einen universal ausreichend fairen Staat. Ob von Fluss bis Meer nicht so zentral wie die Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit von Menschen an sich.

          • @Janix:

            Dies sehe ich auch so. Und ich bewundere Menschen auf beiden Seiten, die es ja gibt, die dies vorantreiben. Ich beziehe mich eher auf jüdisches Leben hier in Deutschland. Denn es werden auf deutschen Straßen diese Parolen gerufen die von Hardlinern, egal ob in der israelischen Regierung oder der Hamas genutzt werden.



            Dies ängstigt Juden hier, die diese Aufmarsche sehen. Es sollte weiterhin Raum geben für Menschen ihre Solidarität mit Palästina zu äußern, aber eben ohne Begrifflichkeiten/Slogans die einschüchtern bedrohen. Im übrigen würde ich so auch argumentieren, wenn Menschen hier Slogans benutzen die die Auslöschung arabischen Lebens in der Region fordern. Nur habe ich dies nicht mitbekommen. Der Slogan auf Gegendemos war "Bring them Home". Und damit waren die entführt, getöteten und missbrauchten Geiseln gemeint.

        • @Pawel_ko:

          "Aber warum muss es soooo unbedingt mit einer Parolle sein, die eine Terrororganisation nutzt und eben auch die Vernichtung Israels implizieren kann?" - So wie ich es verstehe, geht es um globale diskursive Anschlussfähigkeit. Die Diskussion um die Parole hat aber tatsächlich (allerdings von beiden Seiten) etwas post-rationales an sich.

          • @My Sharona:

            》... geht es um globale diskursive Anschlussfähigkeit.《



            .



            Unter diesem Aspekt - danke für den Hinweis! - wird es umso wichtiger, jeden Anklang von Identifikation mit dem eliminatorischen Antisemitismus der Hamas zu vermeiden.



            .



            Denn in einer globalen Sicht wird sonst Israel leicht zum Getto, dessen Vernichtung auf Demos herbeigeschrien werden soll.

  • Die CDU geführte Regierung soll Stellung beziehen zu einem SPD und Grünen festgelegten Spruch und dessen Beurteilung - sehr interessant.



    Die Beurteilung fand eine Mehrheit mit den Grünen.

  • Im arabischen Original des Zweizeilers ist das letzte Wort aber eben nicht "free", sondern "Arabi"... und das sagt eigentlich schon alles über die Scheinheiligkeit der sich selbst als "Pro-Pali" bezeichnenden Gruppen, zu denen sich wohl auch Bax zählt.

    • @Fisherman:

      Das wiederum haben Sie erfunden: auch im Arabischen endet die Parole mit dem Wort "frei"; es gibt zwar einen ähnlichen Slogan, in dem ein arabisches Palästina gefordert wird, in dem ist aber weder vom Fluss noch vom Meer die Rede (sondern von zwei Wassern).

    • @Fisherman:

      "Im arabischen Original des Zweizeilers ist das letzte Wort aber eben nicht "free", sondern "Arabi"" - ich weiß nicht, ob das stimmt. Wenn es stimmt, ist die die Kriminalisierung des Halbsatzes in allen Sprachen noch viel problematischer, weil es sich um zwei Sätze mit unterschiedlichem Inhalt handelt und denen, die die free-Variante nutzen, die Arabi-Variante untergeschoben wird.

    • @Fisherman:

      Wieso wird ständig an dem Journalisten Bax herumgemeckert? Passt den Kritiker*innen nicht, dass er bemüht ist, einseitige Berichterstattung eben nicht !! zu betreiben. Ausgewogenheit ist notwendig und die Schuldzuweisungen können nicht nur an die Palästinenser adressiert werden. Die israelischen Hardliner sind an der gesamten Misere ganz genauso beteilgt wie die Palästinenser. Hört Euch mal die Aussagen von Smotrich oder Ben Gvir an - die sind deutlich und zeigen deren übelste Gesinnung. Basta.

      • @Perkele:

        Bax schreibt so oft einseitig, dass er zwischenzeitlich nicht mehr bei der Taz war.

      • @Perkele:

        Wow, die Erkenntnis, dass Bax nicht einseitig berichten würden haben Sie exklusiv.

      • @Perkele:

        Whatsboutism. In dem Artikel geht es um eine einschlägige Parole, nicht um irre israelische Hardliner.

        • @Fisherman:

          Im Mai 2025 veröffentlichte Haarez, daß 82% der jüdischen Israelis eine Vertreibung der Palästinenser aus dem Gazastreifen befürworten. Wenige Tage später sagte Verteidigungsminister Katz bzgl. Westjordanland: "Wir werden den jüdischen israelischen Staat hier auf diesem Boden errichten." In den Tagen dazwischen genehmigt die extremistische Regierung Israels 22 neue Siedlungen im Westjordanland. Ziemlich viele" irre Hardliner", wenn Sie mich fragen.



          Netanjahu & Co. verwirklichen Schritt für Schritt ihren Traum vom Erez Jisrael (also weit über die Grenzen von Fluß und Meer hinaus), den schon die Irgun als Vorläufer des Likud mit terroristischen Mitteln zu verwirklichen suchte. Jede dumme und bestialische Terrorattacke der Hamas dient dafür als Rechtfertigung, leider. Doch Hr. Merz weiß immer noch nicht, was Netanjahu eigentlich anstrebt. Er kann wohl nicht lesen - z.B. diesen faktenreichen Artikel von Hrn. Bax. Die "einschlägige Parole" hatte ihren Ursprung im zionistisch begründeten Terrorismus u.a. der Irgun.

          • @Selbstauslöser:

            Was Sie sagen mag stimmen. Aber es rechtfertigt nicht die Äußerung von Vernichtungsphantasien. Genau da liegt der Denkfehler, dem offenbar Viele unterliegen, die so wahnsinnig viel Wert auf die Verwendung dieses unseligen Slogans legen.

            • @Normalo:

              "Vom Fluss bis zum Meer" ist keine Vernichtungsphantasie.

  • Die Reaktion auf unerträglichen Antisemitismus in Deutschland - Oktober 2023



    =



    Das Innenministerium von Nancy Faeser (SPD) verurteilte „die unerträglichen und widerwärtigen Solidaritätskundgebungen mit dem Terror der Hamas gegen Israel scharf“. Gegen jegliche Unterstützung des Terrors der Hamas müsse „mit allen rechtsstaatlichen Mitteln vorgegangen werden“. Dies gelte für das Versammlungsrecht, ebenso wie für eine konsequente Verfolgung jeder dort begangener Straftaten.



    =



    Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden, hatte gefordert, alle Vereine, die mit der Hamas oder Fatah verbunden seien oder sich mit ihnen solidarisierten, müssten „überprüft und, wenn nötig, verboten werden“. Auch für alle Menschen, die nun das Ermorden von Israelis auf deutschen Straßen bejubelten, müsse der Rechtsstaat Konsequenzen prüfen.



    =



    Klartext:



    Wer noch alle Tassen im Schrank hat und Terror ablehnt formuliert seine Kritik ohne seltsame Sprüche zu nutzen die von Antisemiten, Rechtsradikalen und Terrorgruppen genutzt werden. Argumentative Spielräume für radikale Kritik an Israel zu formulieren ohne dass diese als antisemitisch gelten müssen sind ein Paradies für Israelhasser.

    • @zartbitter:

      Wenn schon Solidarität mit der Fatah verboten werden soll ...

    • @zartbitter:

      Erstens: Ich glaube viele würden Israel gerne lieben aber sie können es schlicht nicht wenn man schaut was dieses Land gegenwärtig und nicht erst seit heute so in seiner Nachbarschaft anrichtet.



      Zweitens: Viele lieben Israel gerade weil es so enthemmt straft und zerstört. Da sgefällt nämlich einigen autoritär veranlagten menschen sehr sehr gut.



      Drittens: Wir haben aktuell eine wichtige Debatte über Meinungsfreiheit. Ich denke die dort ausgebreiteten Argumente und die z.B. durch Steinke belegte ungerechtfertigte Kriminalisierung strafrechtlich nicht ausreichend untersetzter Aussagen durch staatliche Stellen könnten ihnen vielleicht eine neue Perspektive öffnen.



      Viertens: Alles was hier so geschrieben wird basiert auf der unterstellung, dass Israels Existenz bedroht wäre - akut. Ist es aber nicht. Im Gegenteil, Israel kann in seiner Nachbarschaft frei flottieren, Militär einsetzen und straflos fortgesetzt internationales Recht ignorieren. Die Wahrheit ist: Israels Existenz wird langfristig nur durch seine eigene Politik bedroht, wenn diese Form der Dominanz und Zerstörung in die Gesellschaft zurückwirkt. Wenn das sich auch moralisch erschöpft.

      • @JK83:

        Israel ist viele Male Ziel kriegerischer Angriffe durch benachbarte arabische Staaten sowie Opfer terroristischer Anschläge durch islamistische Gruppierungen geworden - siehe 7. Oktober



        =



        1948 : In der Nacht nach der Staatsgründung griffen Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon und Irak Israel an.



        1956: Israel besetzte im Bündnis mit Großbritannien und Frankreich den Sinai, nachdem Ägypten die Straße von Tiran blockiert hatte.



        1967: Nach massiver Aufrüstung arabischer Nachbarn und der Blockade der Straße von Tiran durch Ägypten führte Israel einen Präventivschlag durch.



        1973: Ägypten und Syrien griffen Israel am höchsten jüdischen Feiertag überraschend an.



        1982: Einmarsch Israels in den Libanon, um die PLO (Palestine Liberation Organization) zu vertreiben.



        2006: Kampf gegen Hisbollah nach Entführung israelischer Soldaten.



        2023 – heute: Israel-Hamas-Krieg Krieg gegen den Iran (seit 7. Okt. 2023)



        =



        Bis 2025 wurden insgesamt über 5.300 durch Terroranschläge in Israel getötet. In dieser Aufzählung sind die weltweit getöteten Juden durch Terror nicht enthalten – genauso wenig die 6 Mill. jüdischen Opfer während der Shoah.



        =



        Schon mal was vom Recht der Notwehr gehört?

        • @zartbitter:

          "1956: Israel besetzte im Bündnis mit Großbritannien und Frankreich den Sinai, nachdem Ägypten die Straße von Tiran blockiert hatte."



          Also hat Israel Ägypten angegriffen. Genauso wie 1967. Und 1982 hat Israel den Libanon angegriffen.



          1973 haben Ägypten und Syrien versucht, die 1967 von Israel besetzten Gebiete zurückzuerobern. Nicht legitim?

      • @JK83:

        "Die Wahrheit ist: Israels Existenz wird langfristig nur durch seine eigene Politik bedroht"



        Das stimmt natürlich auch nicht, wie diverse kriegerische Attacken zeigen sollten.



        Israel bzw. dessen Regierung ist sicherlich nicht die reine Unschuld in der Gegend, aber das wiederum von den dortigen Nicht-Israelis zu behaupten, ist dann doch Unsinn.

        • @Encantado:

          Nein das sind die Tatsachen. Zum einen ist es überhaupt kein Argument einfach das Gegenteil zu behaupten. Aber Tatsache ist: Israel führt auf dem Gebiet mehrerer fremder Staaten Krieg und einige davon sind klare Angriffskriege. Die Übermacht des Militärs ist auch keine Halluzination und kürzlich z.B. in Gaza, Syrien und Libanon zu beobachten gewesen. Und nochmal zum Textverständnis: Ich spreche von der derzeitigen Gefahr für die Existenz des Landes, nicht wie der andere User "zartbitter" kolportiert über die Vergangenheit. Und gegenwärtig ist der Staat nur durch seine eigene Politik in einer Destabilisierungsgefahr und das auch nicht akut. Daran ist gar nichts zweifelhaft. Und da habe ich noch mit keinem Wort angeführt, dass es mit der militärischen Supermacht der Welt (wie sie bestimmt wissen als "unsinkbarer Flugzeugträger") verbündet ist und zusammen Krieg führt.

          Jetzt dürfen gerne passende und starke Gegenargumente kommen. Sie haben die Gelegenheit.

  • Es ist auch nicht zu vermitteln, warum "dieser Satz bestraft wird". Da begibt man sich auf die Stufe von Regimen, die Menschen verfolgen, die eben auch Sätze sagen die den Herrschenden nicht gefallen. Aber eine Demokratie MUSS so etwas aushalten. Ansonsten schließt den Laden und folgt den Donald ...

    • @Pico :

      Donald ist nur deswegen an der Macht, weil es in Amerika NICHT solche Straftatbestände wie Beleidigung, Volksverhetzung, Billigung von Straftaten oder Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gibt.

      • @Suryo:

        Das ist Humbug, Trump hat genug andere Sachen auf dem Kerbholz, die auch nicht verfolgt werden, wegen einer rechten Schieflage in einem radikalisierten, gespaltenen Land.

  • Na ja, das ist ja nicht der einzige Punkt wegen dem global die Meinungsfreiheit in Deutschland als nicht optimal angesehen wird. Und ich meine nicht den bizarren Vorwurf von JD Vance. Die juristische Seite der Meinungsfreiheit ist in den letzten Jahren eingeschränkt worden, aber auch was auf den Straßen los ist, zeigt ja, wohin der WInd weht. Spoiler: nach rechts.

    Um die Äußerungen der AfD oder ihrer in meinen Augen mehr als gesichert rechtsextremen Jugendorganisation - nennen wir sie mal Höcke-Jugend - scheinen sich unsere immer rechteren Regierungen wenig zu scheren. Wo eine harmlose Letzte Generation wegen "Gründung einer kriminellen Vereinigung" angeklagt wird, wird das Auftreten der Rechtsextremen vehement von Polizei und Politik verteidigt. Man denke an die Äußerungen seitens der hessischen cdU-Regierung anlässlich der Gründung dieser Organiation in Gießen.

    Ich denke, es geht abwärts und ich hoffe, wir finden in anderen Ländern bald mehr Akzeptanz mit unseren Asylanträgen wegen politischer Verfolgung als wir es hierzulande erwarten könnten.

    • @Jalella:

      Dass Ihnen der Umgang Rechtsextremen wahrscheinlich immer zu lasch erscheinen wird, betrachte ich jetzt mal als gegeben. Aber die LG-Aktivisten wurden nicht für Meinungsäußerungen angeklagt sondern für physische Protesthandlungen, die gezielt Andere in deren Freiheit beeinträchtigten und vom Versammlungsrecht nicht gedeckt waren - unabhängig vom politischen Anliegen, das sie verfolgten. Für die bloße Äußerung eines Satzes hingegen wurde erfolgreich Björn Höcke der Prozess gemacht (und wenn Ihnen VOR diesem Prozess klar war, was es mit dem Spruch auf sich hat und wieso man darauf eine Volksverhetzungsanklage basieren kann, dürften Sie zu einer kleinen Minderheit gehören).



      Ihr whatabouttism geht also ein wenig ins Leere. Vor allem aber tut es die offenkundig darunterliegende "Zweck heiligt die Mittel"-Mentalität. Seit ich Ihre Posts lese, propagieren Sie unterschiedliche Standards im Umgang mit Firmen der politischen Agitation. Ihr Ungerechtigkeitsgefühl kommt augenscheinlich aus der Überzeugung, dass die, die die RICHTIGEN politischen Ziele verfolgen, darin auch in der Wahl der Mittel freier sein sollten als die, deren Einstellung sie gerne unterdrückt sehen würden.

  • vielen dank an daniel bax für die detaillierte aufstellung.



    der verbot von worten und sätzen löst bei mir nur assoziationen mit orwells 1984 aus. hamas hat in der vergangenheit erklärt, israel bekämpfen und vernichten zu wollen, palästina ist aber nicht gleich hamas. diese gleichsetzung ist schonmal unzulässig. palästina ist der historische name dieses landstriches. palästina ist ebenso ein von 157 staaten anerkannter staat. wer oder was soll hier mit dem verbot eines satzes geschützt werden? die israelische illegale besetzung? die kollektive paranoia, immer von allen vernichtet werden zu wollen?



    vielen dank auch für den versuch der aufarbeitung, welche motivation des innenministeriums und des BKA zu diesem absurden verbotsbeschluss geführt haben, der einem freien rechtsstaat unwürdig ist.



    schaut man auf die extreme einflussnahme der israelischen regierung auf die politik der USA; nämlich die dort leider legale finanzierung fast aller in beiden häusern sitzender politiker, was man in anderen ländern bestechung nennen würde, sollte man sich im BMI auch mal fragen, wer und wie hier in deutschland auf wen einfluß nimmt. ich sehe hier eine ganze armada von antisemitismusbeautragten

    • @the real günni:

      "wer und wie hier in deutschland auf wen einfluß nimmt. ich sehe hier eine ganze armada von antisemitismusbeautragten". Verschwörungstheorie? Das alte Stereotyp vom jüdischen Streben nach Macht und Dominanz?

    • @the real günni:

      "der verbot von worten und sätzen löst bei mir nur assoziationen mit orwells 1984 aus."

      Das Verbot von Worten, etwa " Heil Hitler" oder SS-Slogans löst bei Ihnen Assoziationen mit "1984" aus?

      Es gibt in diesem Land Parteien, die das unterschreiben würden.

      Dass die Hamas die Vernichtung Israels offen als Ziel formuliert und im Iran eine Uhr steht, die anzeigt, wie viel Zeit noch zur Umsetzung bleibt -das ist für Sie alles "kollektive Paranoia"?

      "sollte man sich im BMI auch mal fragen, wer und wie hier in deutschland auf wen einfluß nimmt. ich sehe hier eine ganze armada von antisemitismusbeautragten"

      Die Antisemitismusbeuftragten sind für Sie alle nur Agenten der israelischen Regierung?

      Ich staune, dass das durch die Netiquette gekommen ist.

    • @the real günni:

      "palästina ist der historische name dieses landstriches"

      Das Gebiet, das heute oft als Palästina bezeichnet wird, hatte im Laufe der Geschichte verschiedene Namen. In der Antike hieß es zunächst Kanaan und war von unterschiedlichen Völkern besiedelt. Später entstanden dort die Königreiche Israel und Juda. Nach der Eroberung durch das Römische Reich benannte Kaiser Hadrian die Region nach dem Bar-Kochba-Aufstand in „Syria Palaestina“ um, um die jüdische Verbindung zum Land zu schwächen. In der Folgezeit gehörte das Gebiet zu wechselnden Reichen, unter anderem zum Osmanisches Reich, ohne ein eigenständiger Staat zu sein. Erst unter britischer Verwaltung im 20. Jahrhundert wurde der Name „Palästina“ wieder offiziell genutzt. Es ist also der Name einer Kolonialmacht um den jüdischen Einfluss zu tilgen.

      • @Pawel_ko:

        Der Ausdruck "Syria Palaestins" wurde nicht erst von den Römern eingeführt, sondern taucht bereits in älteren Quellen auf (z.B. bei Herodot). Dass die Römer diese Bezeichnung aufgegriffen haben, um die jüdische Verbindung zu dem Land zu schwächen, ist übrigens Spekulation: es gibt keine Quelle, aus der die Beweggründe für die Umbenennung hervorgehen. Und ob man den Kolonialismus Begriff für antike Reiche verwenden kann, ist mehr als strittig.

      • @Pawel_ko:

        Seltsam: Herzl verwendete aber genau das Wort, um seine eine Option für einen jüdischen Staat zu lokalisieren, das war in seinem "Judenstaat", also im 19. Jahrhundert noch.

        Das Gebiet galt auch (ein wenig vereinfacht) als ein Teil von Asch-Scham, also grob alles um Damaskus.



        Vielleicht ist eine Lösung, in die UNO-Resolutionen zu schauen, die aus den 1940ern oder die aus den 1960ern und die Besatzung rasch zu beenden. Die ist nicht gut für Israel selbst, wo zunehmend Ideologie und tatsächliche Brutalität der ungleichen Realität eines Helotenstaats folgt.

        • @Janix:

          "Seltsam: Herzl verwendete aber genau das Wort, um seine eine Option für einen jüdischen Staat zu lokalisieren, das war in seinem "Judenstaat", also im 19. Jahrhundert noch."

          Ich habe lediglich die historie des Namens dieses Landstriches ergänzt. Wird ganz gerne einmal vergessen, dass dieses Land Israel und Juda hieß bevor Kolonialisten es in Palästina umtauften und israel selbst "Kolonisten" schimpfen.

          "Vielleicht ist eine Lösung, in die UNO-Resolutionen zu schauen, die aus den 1940ern.."

          Israel orientierte sich teilweise an der UN-Teilungsresolution, aber die Resolution wurde durch die unmittelbaren Kriegshandlungen und die Ablehnung durch die arabischen Staaten praktisch nicht vollständig umgesetzt.

          Wie die Welt wohl heute aussehen würde wenn man diesen jungen Staat nicht sofort hätte ausradieren wollen.

          Wieder 1948...und wieder 1967...und wieder 1973...vom ersten Tag an.

          • @Pawel_ko:

            "Wird ganz gerne einmal vergessen, dass dieses Land Israel und Juda hieß bevor Kolonialisten es in Palästina umtauften und israel selbst "Kolonisten" schimpfen." - Wir können die Antike ganz beruhigt außen vor lassen. Der Erklärungswert für die heutige Situation ist null. Oder wollen Sie tatsächlich kolonialismustheoretisch über Kanaaniter und Israeliten reden? Jede Nation hat ihr Anrecht auf nationale Mythen (Arminius oder doch Hermann der Cherusker?), aber wir brauchen die darin behauptete Geschichte nicht zu ernst nehmen. Das ist ein wenig albern. Und dass Ideologie und Praxis des Zionismus koloniale Elemente hatte und hat (ohne darauf reduzierbar zu sein) ist auch offenkundig (Palestine Jewish Colonization Association) und angesichts der Entstehungszeit des Zionismus auch kaum anders vorstellbar.

          • @Pawel_ko:

            Korrektur: Man wollte diesen Staat 1948 nicht ausradieren, sondern verhindern.

          • @Pawel_ko:

            "Israel orientierte sich teilweise an der UN-Teilungsresolution," Räusper, grins, räusper.

            Mit den ethnischen "Säuberungen" schon vor dem Datum nicht (die die überschaubare arabische Intervention m.E. weitgehend erklären), nach dem Kriege dann nicht, nach 1967 nicht, inklusive offener Annektion. Es gibt immer noch keine verkündeten Grenzen, das angeblich nötige Vorfeld wird weitergeschoben.







            Mein Herzl-Beispiel bleibt. Spannendes Buch, so sehr es auch von der Utopia des Morus zehrt und ja, leider, wie diese ein kolonial argumentierendes Buch ist.

            Ich möchte aber auch in Ihren Traum einsteigen. Israel geht 1948 auf die ja schon sehr großzügig geschnittenen UN-Grenzen zurück, handelt mit einem Palästina für Jerusalem/AlQuds eine praktischere Lösung als das Sonderstatut aus, beginnt im frühzionistischen Sinne Kooperationen, dabei auf Augenhöhe. Das hätte klappen können, vielleicht am besten unterstützt mit externer Sicherheit (und eigentlich bedürfte es noch eines gemeinsamen Projekts für oder gegen etwas).

            • @Janix:

              „…die die überschaubare arabische Intervention meines Erachtens weitgehend erklären.“ Nun, jetzt ist es aber an mir zu grinsen: Einen Angriffskrieg mit dem Ziel, Israel auszulöschen, als „überschaubare Intervention“ zu bezeichnen, ist gelinde gesagt euphemistisch.



              Hat ein bisschen was von: „Gut, Deutschland hat Polen überfallen, aber Schlesien soll jetzt bitte unabhängig werden“ – überspitzt gesagt.



              Dann sind wir uns doch im Wunsch für die Region einig.



              Bleibt die Frage der externen Sicherheit. Da sehe ich die UN nicht, außer sie hätte ernsthaft Ambitionen, die Hamas zu entwaffnen – das wäre sowohl für die Palästinenser als auch für die Israelis wichtig.



              Ich habe viele Hoffnungen in das Abraham-Abkommen gesetzt. Es zeigt, dass Israelis/Juden und Muslime zusammenwachsen können. Es ist keine Lösung für den Konflikt, aber ein Schritt in die richtige Richtung.

              • @Pawel_ko:

                Die Nachbarstaaten sind damals nicht "all-in" gegangen, das meinte ich, doch ein Dorf nach dem anderen entvölkern lassen, wollten sie nun auch nicht. Nun ja, ich kann es nicht zwingend belegen, ohne selbst in die Archive gestiegen zu sein.

                Es hätte wohl eher was von: Deutschland hat Ungarn überfallen, und die Slowakei muss das kompensieren und Platz für die Ungarn machen, Pressburg war ja auch mal die Krönungsstadt der Magyaren.

                Zurück zur Sicherheit. Ich sehe die UN als bei Israel verbrannt, seitdem 1967 sofort abgezogen wurde. Ich dachte an ein dabei mal neutral agierendes Amerika oder eine gemischte EU-Truppe.



                Meine Parallele sind Deutschland und Frankreich, "Erbfeinde", die unter der dominanten Ägide der USA und gegen Russland zusammenfanden und sich gegenseitig die Bälle zuspielten.



                Abrahamabkommen müssen halt den Elefanten im Raum berücksichtigen, gleiche Rechte für Palästinenser, entweder in einem oder in zwei Staaten. Nicht nur aus humanitären, sondern aus politpragmatischen Gründen.

    • @the real günni:

      Und diese instrumentalisierte Gleichsetzung von Juden und Israel, um Netanyahus Dauerkriegerei vor Kritik abzuschirmen (oder Akte der Hamas oder anderer gegen Juden zu rechtfertigen): Orwell.

      Auch in den USA würde ich differenzierter hinsehen. Viele Juden dort distanzieren sich ja sehr deutlich von Bibis Brutalität. In der Politik gesehen werden aber offenbar nur die unverhohlenen Lobby-Bullies für Netanyahu und seinen Landraub.

      • @Janix:

        Israel wurde 1948 als Heimstätte für Juden weltweit gegründet. 2018 bestätigte das Nationalstaatsgesetz seine Identität ausdrücklich als „Nationalstaat des jüdischen Volkes“. Also kann man Israel und Judentum schon gleichsetzen. Gleichwohl sind nicht alle Juden Israelis. Die einzigen, für die es keine Rolle spielt, sind die Antisemiten in aller Welt, die Anschläge auf Juden verüben, oft mit Bezug auf Palästina, wie der Terrorangriff am Bondi Beach in Sydney 2025, der Angriff vor einer Synagoge in Manchester 2025, Schüsse auf Besucher eines israelischen Museums in Washington, ein Angriff auf eine Synagoge in Michigan 2026 oder Explosionen an jüdischen Schulen und Synagogen in Amsterdam und Rotterdam 2026. Diesen Tätern ist diese Unterscheidung nämlich egal.

        • @Pawel_ko:

          "Also kann man Israel und Judentum schon gleichsetzen. Gleichwohl sind nicht alle Juden Israelis."



          Höchstens eingeschränkt. Denn nicht alle Israelis sind Juden.

        • @Pawel_ko:

          >2018 bestätigte das Nationalstaatsgesetz seine Identität ausdrücklich als „Nationalstaat des jüdischen Volkes“.<



          Und das ist für Sie kein Problem?

        • @Pawel_ko:

          Dass nicht alle Jüd*innen Israelis sind, scheint sich zu Herrn Prosor und der Regierung, die er vertritt, noch nicht rumgesprochen zu haben. Anders kann ich mir die Versuche, diese Jüd*innen entweder zu kooptieren oder mundtot zu machen, nicht erklären. Anders ausgedrückt: die israelische Regierung ist die Regierung der Bürger Israels, nicht die des jüdischen Volkes.

          • @My Sharona:

            "die israelische Regierung ist die Regierung der Bürger Israels, nicht die des jüdischen Volkes."

            Sehe ich auch so.

            Aber Israel erhält starke Unterstützung von der jüdischen Diaspora, besonders politisch, finanziell und kulturell. In den USA üben Organisationen wie AIPAC Einfluss auf die Politik aus, viele private Spenden und Stiftungen fließen nach Israel, etwa in Bildung, Technologie und soziale Projekte. Programme wie Birthright stärken die Bindung junger Juden. Die Diaspora ist nicht homogen. Ansichten zu Militär, Siedlungen oder Friedensprozess variieren stark, trotzdem bleibt sie eine der stabilsten externen Unterstützungsquellen Israels.



            Es gibt Juden die den Staat Israel ablehnen, die ihn bedingungslos Unterstützung und alles dazwischen. Ebenso gibt es hier Palästinenser die die Hamas unterstützen, welche die bloß Frieden wollen und eine Einstaat Lösung besser finden als Konflikt und die Grautöne zwischen diesen extremen.

  • Es gibt jede Menge heute eindeutig als solche identifizierte Nazi-Slogans und -Symbole, die eigentlich deutlich älter als 1933 sind und dementsprechend auch in einem erst einmal völlig unverdächtigen Kontext herausgeschrien und auf Plakaten herumgetragen werden dürfen, jedenfalls bis eine nach dem Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" sorgfältig durchgeführte Einzelfallprüfung vorliegt - richtig, Herr Dax?

    • @TheBox:

      'Jedem das Seine' ist bei Sokrates/Plato (τὸ τὰ αὑτοῦ πράττειν ...) bzw. Cicero (suum cuique) zu sehen. Ich halte es nebenbei für inhaltlich gefährlich ständisch gedacht, doch es kann auch zu guten Gedanken führen, etwa bei der gelingenden Kommunikation.

      Hätte es jemand mit den Lettern des KL Buchenwald auf dem T-Shirt oder riefe den Satz Sinti/Juden/... zu, würde ich aber schon sehr geschwind nachfragen, wie das gemeint wäre, und bei einer unverhohlenen Nazi-Absicht ggf. auch in die Anzeige gehen.

  • Selbstverständlich kann ich mit entsprechenden Ergänzungen einen anderen Kontext herstellen um somit eine Strafbarkeit zu vermeiden. Das müsste meines Erachtens auch für den Spruch "Alles für Deutschland" gelten, wenn dieser entsprehend kontextualisiert wird.

    Nur ohne entsprechende Einschränkung geht mit dem Slogan „From the river to the sea“ auch eine Verkennung des Existenzrechts Israels einher.

    Warten wir also einfach eine höchstricherliche Rechtsprechung dazu ab. Bis dahin liegt es in der Natur der Sache, dass unterschiedliche Gerichte unterschiedlich entscheiden.

    • @DiMa:

      Da Sie Rechtsprechung, also in dem Fall auch internationale, die Beziehung von Staaten betreffende Rechte und Pflichten, ansprechen muss der Begriff des Existenzrechts eines Staates hinterfragt werden. Der existiert im internationalen Recht, soweit ich weiß, nicht. Möchte man ihn dennoch im nichtjuristischen Diskurs verwenden halte ich es für zwingend notwendig im gleichen Moment auch das Existenzrecht des Staates Palästina anzusprechen und wie dieses durch die illegale Besatzung, Expansion und die Politik der Fragmentierung palästinensischer Gebiete von Seiten diverser israelischer Regierungen massiv gefährdet ist. Darauf deutet auch der, im Artikel erwähnte, beidseitige Gebrauch der fraglichen Parole hin, die aber in Deutschland nur der einen Seite verboten wird, während der deutsche Staat der anderen Seite bei der Umsetzung der Ziele hinter der Parole noch behilflich ist.

      • @Residente:

        Da ist gar nichts zwingend notwendig.

      • @Residente:

        Zumindest nach deutscher Ansicht gibt es derzeit keinen Staat Palästina.

        Das BVerfG wird sicherlich irgendwann über diesen Slogan entscheiden.

        • @DiMa:

          Das ändert aber nichts am Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser?

        • @DiMa:

          Die "deutsche Ansicht" ist erstens für das internationale Recht irrelevant und zweitens deutlich ambivalenter als "es gibt keinen Staat Palästina". Es gibt konsularische Beziehungen und Deutschland ist nun mal Mitglied der UN, die wiederum Palästina als Staat betrachtet, das in zahlreichen Resolutionen ausdrückt (ebenso wie die Unrechtmäßigkeit der Besatzung) und diesem einen Beobachterstatus einräumt. Der einzige Grund, dass Palästina kein Vollmitglied der UN ist, ist die Blockadehaltung der USA, die hier ihr Vetorecht missbraucht um, im Verbund mit israelischen Rechtsextremen, einem Volk sein Selbstbestimmungsrecht und einem Staat sein "Existenzrecht" vorzuenthalten.

          • @Residente:

            Nur ist für die Frage eines möglichen Verbots des Spruches das internationale Recht vollkommen irrelevant und ausschließlich deutsches Recht maßgeblich.



            Ob die UN oder wer auch immer irgendwelche Beziehungen pflegt ist doch vollkommen egal.

    • @DiMa:

      "Nur ohne entsprechende Einschränkung geht mit dem Slogan „From the river to the sea“ auch eine Verkennung des Existenzrechts Israels einher."

      Was in Deutschland keine Straftat darstellt, sondern unter die Meinungsfreiheit fällt.

      Siehe auch OVG-Münster Beschluss (v. 21.11.2025, Az. 15 B 1300/25).

      • @Sam Spade:

        Damit zitieren Sie doch gerade eine der untergerichtlichen Entscheidungen. Es bleibt abzuwarten, wie es das BVerfG sehen wird.

    • @DiMa:

      Oder umgekehrt gebraucht eine Verkennung des Existenzrechts Palästinas.

      Wobei ich Freiheit in der Region am liebsten den Menschen gönne, in einem gleichen fairen Staat für alle oder in zwei lebensfähigen und fair nach den UN-Resolutionen.

      Sowohl Israel wie Palästina liegen dabei an Jordan wie Mittelmeer (Israel könnte endlich mal seine Grenzen festlegen [hat es noch nicht], statt sie ständig mit Gewalt und Unrecht vorzuschieben, doch das wäre jetzt ein anderes Thema).

      • @Janix:

        Gibt es wirklich faire UN-Resolutionen bezüglich Israel?

        Land Anzahl der Verurteilungen durch den UN-Menschenrechtsrat



        Israel108



        Syrien44



        Nordkorea17



        Iran15



        Russland 8



        Sudan 3



        (Quelle: Statista)

        • @Donni:

          Das liegt daran, dass Palästina früher ein UN-Treuhandgebiet war, wodurch die UN heute noch eine besondere Verantwortung für dessen Bewohner und ihre Nachkommen hat.

      • @Janix:

        Warten wir doch einfach auf die Entscheidung des BVerfG.

        • @DiMa:

          @ DiMa So wird es wohl (auch hier) kommen. Vorher ist es Spekulation, ja.



          @Donni Weil Palästina selbst eben faktisch nicht die staatlichen Mittel hat, kommt die UNO ins Spiel, anders als bei anderen Konstellationen. Und keine Sorge, die UN-Resolutionen waren, was zumindest Landaufteilung etc. angingen schon sehr nett zum Staat Israel. Schauen Sie mal in die Texte und in die Bevölkerungs-/Eigentümerzahlen.

  • eine Analyse bleibe die Regierung schuldig. Mag ja sein, aber wenn eine "wissenschaftliche Untersuchung" sich mit der Frage begnügt, ob Parolen historisch befleckt sind, wird das Wesen und die Intention eines Slogans nur verschleiert. Mir fielen einige gute und ehrliche Sprüche ein, um auf die Lage der Palästinenser aufmerksam zu machen. "From the River to the Sea" sicherlich nicht.

  • Verbieten ist natürlich Quatsch, vor allem weil sich die Parolenrufer doch regelmäßig selbst entlarven und so nur zu Opfern stilisieren können. Allerdings ist die Begründung der Linken ebenso Unsinn, auch "Alles für Deutschland" wäre in dem Sinne ja "nur" ein kontextabhängiger Slogan, der zufällig mal von den Nazis genutzt wurde.

  • aber auch „frei von Geiselnahmen“ und „von Terrorismus“, distanzierte er sich ausdrücklich von der Hamas.

    Und dies geschieht eben nicht auf den Protesten. "Free free Palästina from Hamas" höre ich nur auf Gegenprotesten.

    Muss man ausgerechnet diesen Slogan verwenden der so eng mit der Hamas verknüpft ist? Gibt es keine Alternativen Argumente? Es ist einfach der gleiche Akt der Provokation den auch Rechte ins Feld führen wenn sie doppeldeutige Slogans verwenden.

    Wenn man seine Solidarität zu Palästina bekunden will gibt es genug Alternativen zu einem Slogan, den auch die Hamas verwendet.

    • @Pawel_ko:

      "Muss man ausgerechnet diesen Slogan verwenden der so eng mit der Hamas verknüpft ist?"

      Natürlich nicht. Und genau dieses Winden und Zetern, um eine Parole, die einen ganz offenen Gebietsanspruch äußert und damit auch die Existenz eines zweiten Staates auf diesem Gebiet negiert, offenbart die gesamte bigotte Selbstgerechtigkeit dieser Debatte. Was spielt es denn für eine Rolle, dass der Spruch "nicht nur von der Hamas", sondern auch von rechten Hardlinern in Israel benutzt wird und was man noch so hineininterpretieren könnte? Als ob Solidarität mit den leidenden Menschen in Nahost von einer Parole abhängig wäre, die dort auf beiden Seiten von Extremisten benutzt wird.



      Die Aussage "von der Maas bis an die Memel,..." ist auch verboten, obwohl von Fallersleben kein Nazi war.



      Ob dieser Spruch nun verboten ist oder nicht und egal von welcher Seite er kommt. Dass man glaubt, unbedingt benutzen zu müssen und dafür die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet sieht, erinnert fatal an das "Man wird doch wohl noch sagen dürfen" - Gejammer von Rechten. Und wenn Herr Bax, die Rechtsgrundlage dazu als dünn empfindet, in welcher Konsistenz soll man dann diesen Text hier messen?

      • @Deep South:

        "Muss man ausgerechnet diesen Slogan verwenden der so eng mit der Hamas verknüpft ist?"



        Diesen engen Zusammenhang stellt Faeser erst her.

      • @Deep South:

        "Die Aussage "von der Maas bis an die Memel,..." ist auch verboten, obwohl von Fallersleben kein Nazi war. "

        Diese Zeile aus der ersten Strophe des Deutschlandlieds ist nicht verboten, ebenso wenig wie die Strophe selbst. Sie wurde zwar von den Nazis als Nationalhymne gesungen, verboten ist aber nichts davon.

        Als nationalistisch gilt es hingegen schon, die 1. Strophe zu singen.

        Und mit Maas, Memel, Etsch und Belt waren bei HvF historische Sprachgrenzen des deutschen Dialektkontinuums gemeint, mehr erst einmal nicht.

        Das mal am Rande.

      • @Deep South:

        > Die Aussage "von der Maas bis an die Memel,..." ist auch verboten, obwohl von Fallersleben kein Nazi war.

        das ist falsch. Die 1. Strophe war und ist nicht verboten, nur unerwünscht.

      • @Deep South:

        Ihr Argument geht am entscheidenden Punkt vorbei: Es geht nicht darum, ob Solidarität von der Verwendung dieser Parole abhängig ist, sondern ob die Begründung für ein Verbot rechtlich stichhaltig ist oder nicht. Einer Begründung bedürftig ist nicht der Rekurs auf die Meinungsfreiheit, sondern ihre Einschränkung – das ist eigentlich ein demokratischer Minimalstandard. Die Kritik an dem Verbot und der offenkundig selektiven Anwendung von Recht im Einklang mit gegenwärtiger Regierungspolitik kann man nicht einfach als Gejammer abzutun – dann zumindest, wenn man Demokratie nicht Privileg für Gleichgesinnte ansieht. Übrigens: Die Aussage „Von der Maas bis an die Memel…“ ist keineswegs verboten (genauso wie kein anderer Teil des Deutschlandliedes).

        • @O.F.:

          Nehmen Sie auch auf den anderen wichtigen Punkt von DeepSouth Bezug?

          "Als ob Solidarität mit den leidenden Menschen in Nahost von einer Parole abhängig wäre, die dort auf beiden Seiten von Extremisten benutzt wird."

          Abseits der juristerei über Verbot/ nicht Verbot. Was ist Ihre Meinung? Warum wird eine Parole benutzt, die mehr als strittig ist? Die von Extremisten auf beiden Seiten benutzt wird?



          Warum sollte man es tun?

      • @Deep South:

        Die erste und zweite Strophe des Liedes der Deutschen sind nicht verboten, sondern nicht offizielle Nationalhymne der BRD. Das ist schon ein Unterschied.

        • @Harmonie ist eine Strategie:

          Sollte eine rechtsextreme Terrorgruppe jahrzehntelang unter dem Motto "Von der Maas bis an die Memel!" Anschläge in Polen, Belgien und Litauen verüben, wäre diese Parole wahrscheinlich verboten, oder?

          • @Suryo:

            Mein Ansinnen ist nicht, die Hamas in irgendeiner Form zu relativieren. Aber unter der Nationalhymne dieses Wortlauts hat das nationalsozialistische Deutschland Unvorstellbares angerichtet und Tod und Verderben über viele Millionen Menschen gebracht, insofern finde ich den Punkt mit den Anschlägen nicht so wirklich treffend.

  • Es gab Urteile, in denen Personen wegen des Verwendens des Slogans (From the river ....) zu Geldstrafen verurteilt wurden, da das Gericht die Parole als Kennzeichen der Hamas wertete.



    Es gab ebenso Fälle, in denen Gerichte den Slogan nicht als strafbar einstuften oder Aktivisten freisprachen, weil sie keine direkte Unterstützung der Hamas darin sahen, sondern den Ausdruck einer politischen Forderung.



    =



    Verwaltungsgerichte mussten häufig darüber entscheiden, ob Behörden den Slogan bei Demonstrationen verbieten durften. Auch hier gibt es gegensätzliche Entscheidungen: Während einige Verbote bestätigt wurden, wurden andere aufgehoben, da die Untersagung als unverhältnismäßiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit gewertet wurde.



    =



    Da es keine höchstrichterliche Entscheidung (Bundesgerichtshof), die den Slogan bundesweit pauschal für strafbar erklärt, gibt, bleibt die rechtliche Bewertung kontextabhängig und uneinheitlich. Die Verwendung der Parole kann je nach Einschätzung der zuständigen Staatsanwaltschaft oder des Gerichts strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen oder straffrei bleiben.



    =



    Faesers fatales Vermächtnis? Was ist daran fatal?

    • @zartbitter:

      "Was ist daran fatal?"



      Viel zu viel Arbeit für die Justiz mit sehr fragwürdigem Nutzen.

  • Ich für mich bin mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass man diese ganzen politischen „Äußerungsstraftatbestände“ einstampfen sollte. Klar wäre es eklig, wenn dann Leute rechtlich unbestraft bspw „rumheilen“ dürften - aber es sollte Aufgabe der Gesellschaft sein, dies entsprechend zu sanktionieren und die entsprechenden Diskurse zu führen. Ist ja nicht so, als würde es momentan so wirklich gut funktionieren mit dem Eindämmen entsprechender Umtriebe. Die Verantwortung einfach an Justizias Bannhammer abzugeben, scheint sich aber, wie man auch hier in den Kommentaren immer wieder sieht, als die deutsche Form des Nachweises moralischer Integrität etabliert zu haben. Ziemlich ironisch. Aber ja, eben auch sehr deutsch.

    • @Kawabunga:

      sehr guter punkt

  • Zum Thema Meinungsfreiheit hat Ronen Steinke vor kurzem ein Buch veröffentlicht. Darin geht es nicht konkret um diesen Slogan, sondern insgesamt darum, wie die Meinungsfreiheit in den letzten Jahren eingeschränkt wurde, mit Beispielen der Politikerbeleidigung, die gemeinhin bekannt sein dürften. Hier ist ein Interview mit ihm dazu im DLF:



    www.deutschlandfun...e-meinung-100.html



    Meiner Ansicht nach agiert die Strafverfolgung zunehmend hilflos und schlägt regelmäßig unbewusst über die Stränge. Die Politik hat beim Kampf gegen Hass im Netz eindeutig ihre Kompetenzen überschritten, wenn man mich fragt.

    • @davux:

      Die Strafverfolgung agiert nicht hilflos, sondern führt politische Befehle aus.



      Staatsanwaltschaften, die politische Befehle ausführen, gibt es in anderen Demokratien nicht.

  • „ Kein anderer Staat, nicht einmal die USA…“

    In dem USA ist es auch nicht verboten, auf Demos zur Vergasung von Juden aufzurufen. Das „nicht einmal die USA“ ist hier also völliger Quatsch und soll suggerieren, die USA seien sonst ein Staat, der die freie Meinungsäußerung unterdrückt. Tatsächlich gibt es in keinem anderen Staat so (fast) schrankenlose Freiheit des Wortes.

    • @Suryo:

      Inzwischen ist das in der USA auch längst vorbei und an jeder Ecke drohen empfindliche Sanktionen gegen alles was der Regierung nicht gefällt.

      • @ttronics:

        Nein, das stimmt schlicht und einfach nicht. Es gibt keine Gesetze gegen bestimmte Äußerungen in den USA. Es gibt keinen Straftatbestand der Beleidigung und auch keine Volksverhetzung.

        • @Suryo:

          Eine gesetzliche Grundlage mag fehlen, Konsequenzen gibt es trotzdem.



          .



          Die falsche Aussage,oder das falsche Meme können zu Einreiseverbot oder Entzug der Visa führen. Universitäten die Förderung verlieren. Friedliche Demonstrant:innen als Terroristen bezeichnet werden, usw.

  • Niemand muss diese Parole benutzen. Und tausende propalästinensische Demos seit dem 7. Oktober allein in Berlin sind der Beweis, dass es mit der Unterdrückung palästinensischer Stimmen nicht so schlimm sein kann.

    • @Suryo:

      Dass niemand verpflichtet ist, eine bestimmte Parole zu benutzen, ist rechtlich banal – und für die grundrechtliche Bewertung ohne Relevanz. Grundrechte schützen Freiheiten, keine Notwendigkeiten. Art. 5 und Art. 8 GG knüpfen nicht daran an, ob eine Meinung verzichtbar ist, sondern allein daran, dass sie geäußert wird.



      Auch der Verweis auf zahlreiche propalästinensische Demonstrationen trägt rechtlich nicht. Die Existenz vieler Versammlungen widerlegt weder mögliche Einschränkungen einzelner Ausdrucksformen noch ersetzt sie die verfassungsrechtliche Prüfung im Einzelfall. Grundrechtsausübung ist kein Nullsummenspiel, bei dem quantitative Duldung qualitative Eingriffe legitimiert.



      Maßgeblich ist allein:



      Die Verwendung einer Parole – auch einer hoch umstrittenen – fällt zunächst in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Beschränkungen sind nur auf Grundlage verfassungsrechtlich legitimer Schranken zulässig, etwa bei konkreten Gefahren oder strafrechtlicher Relevanz im Kontext. Politische Bewertungen oder der Hinweis auf „ausreichend andere Ausdrucksmöglichkeiten“ ersetzen diese Prüfung nicht.

  • Nach dieser Argumentation, wäre also "Hail Hitler" ok?

    • @FraMa:

      Nein. Dieser Vergleich trägt nicht.



      „Hail Hitler“ ist in Deutschland als solches strafbar (§ 86a StGB), weil es sich um ein Kennzeichen einer verbotenen, verfassungswidrigen Organisation handelt. Hier greift ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, das die Meinungsfreiheit von vornherein begrenzt. Eine Abwägung oder Kontextprüfung ist regelmäßig nicht erforderlich.



      Der entscheidende Unterschied: In dem zuvor diskutierten Fall ist der Schutzbereich der Meinungsfreiheit eröffnet, und die rechtliche Zulässigkeit hängt vom konkreten Kontext (Gefahren, strafrechtliche Relevanz im Einzelfall) ab. Bei „Hail Hitler“ ist die Verwendung per se verboten, unabhängig von Intention oder Provokationsgrad – mit engen Ausnahmen etwa für Kunst oder Wissenschaft.



      Kurz gesagt: Die Argumentation lautet nicht „alles ist erlaubt“, sondern:



      Alles ist geschützt – außer dort, wo das Grundgesetz ausdrücklich inhaltsneutrale Verbote zulässt.



      „Hail Hitler“ fällt genau darunter.

      • @Peter Rabe:

        Mir leuchtet Ihre Unterscheidung nicht ein. Wenn die "River"-Parole ein Kennzeichen für die verbotene Hamas ist, ist sie in gleicher Weise strafbar wie die Verwendung einer Parole, die ein Kennzeichen für die NSDAP ist. In beiden Fällen gilt nicht "per se", ob eine Parole ein verbotenes Kennzeichen ist, vielmehr entscheiden das die Gerichte.

        • @Jochen Laun:

          Die Parole ist aber kein Kennzeichen der verbotenen Hamas. Sie wird von allen möglichen palästinensischen Gruppierungen quer durch das gesamte politische Spektrum benützt.

        • @Jochen Laun:

          Ob „River“ tatsächlich ein Kennzeichen der Hamas ist, ist ja gerade die Frage. Die PLO und andere benutzen die Parole wohl auch. Und dazu kommen die Abwandlungen, die weiteren Kontext liefern sollen. „Heil Hitler“ benutzt im Kontrast dazu eben nur die eine Gruppe. Und es gibt keinen harmlosen Kontext dazu. Bei „Alles für Deutschland“ könnte ich mir das eher vorstellen. „… damit wir morgen noch unabhängig sind.“ zum Beispiel.

  • "From the river to the sea, Palestine should be free" mit den Ergänzungen von Hr. Lange wurde vom Gericht in seiner Gesamtheit bewertet. In seiner Gesamtheit ist dieser Text nicht mit dem alleinstehenden Satz "From..." gleichzusetzten. Das ist nicht besonders verwunderlich. Wer mag, kann die Gerichte mit Einzelfällen im Graubereich überlasten. Die Einzelaussage "From..., Palestine..." schließt in dem aufgezeigten geographischen Raum, dem israelischen Staatsgebiet, Nicht-Palästinenser explizit aus. Das ist unzweifelhaft gegen die Existenz Israels gerichtet und eben in Deutschland nicht akzeptabel - weder gesellschaftlich noch juristisch. Akzeptabel wäre z.B. "From the river to the sea, all people should be free", oder ""From the river to the sea, all Palestinians and Israelis should be free". Aber das wird so nicht gebraucht. Unverständlich, warum die TAZ sich so einseitig wie in dem Artikel mit dem strittigen Satz gemein macht. Eine Differenzierte Betrachtung wäre angebracht gewesen.

    • @Nachtsonne:

      >Die Einzelaussage "From..., Palestine..." schließt in dem aufgezeigten geographischen Raum, dem israelischen Staatsgebiet, Nicht-Palästinenser explizit aus. Das ist unzweifelhaft gegen die Existenz Israels gerichtet und eben in Deutschland nicht akzeptabel - weder gesellschaftlich noch juristisch. <



      Das ist juristisch irrelevant. Verboten ist die Parole nicht wegen ihrer Aussage, sondern weil sie angeblich ein Kennzeichen der Hamas sei.

    • @Nachtsonne:

      Wie "Palestine should be free" nicht-Palästinenser ausschließt, müssten Sie mal erläutern. Palästina ist der Name der Region. Wenn die Region als ganzes frei ist, wer ist dann ausgeschlossen?

      • @pumble:

        Es ergibt sich zwingend aus dem Zusammenhang.



        Wer Terroristen-Parolen verwendet, muss sich nicht wundern, dass ihm gedankliche Nähe unterstellt, wenn er deren Parolen ebenfalls verwendet.

      • @pumble:

        Von wem denn frei?

        • @Agarack:

          Sie meinen sicher "von was denn frei?" Und die Antwort lautet: Unterdrückung, Terror, Landraub, Checkpoints, ungleiche Lebenschancen, extra-legale Tötungen, Siedlergewalt, Administrativhaft, Luftalarme, "physischer Druck" bei Verhören usw.

          • @My Sharona:

            Aber nicht von Islamismus, Unterdrückung, extremer Korruption und was die Hamas sonst noch bietet, was?

    • @Nachtsonne:

      Die Parole "From the River to the Sea, We demand Equality!" wird hingegen genau so gebraucht. Dass Menschen, die die Parole in diesem Sinne nutzen sich erst einmal Strafverfolgung ausgesetzt sehen ist schon absurd und ein Armutszeugnis für die deutsche Strafjustiz.

      • @Kenneth Oppenheimer:

        "From the River to the Sea, We demand Equality!" zielt auf Gleichberechtigung ab und ist deswegen auch nicht strafbar.

        • @Nachtsonne:

          Auch diese Aussage müsste, laut derzeitiger Rechtslage, vor Gericht geprüft werden.



          .



          Siehe Beispiel aus dem Artikel.



          .



          Es ist ja eben das "from the r to the s" das strafbar ist.

  • Ich finde es gut, dass ein Slogan/ eine Parole, der von einer der schlimmsten Terrororganisationen zur Unterstützung schrecklichster Verbrechen verwendet wird, bei uns nicht geduldet wird.

    Der Ruf nach wissenschaftlichen Erkenntnissen erscheint mir absolut unangebracht. Jeder Mensch sieht und weiß, was die Hamas mit dem Slogan/ der Parole aussagt.

    Weitergedacht liefert die Argumentation im Artikel eine wunderschöne Basis für rechtsextreme und die Verwendung von Naziparolen. Wenn da jedesmal nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gefragt würde, ob das in anderen Sprachen auch Naziparolen sind, dann wären Naziparolen bald wieder überall.

    • @Gnutellabrot Merz:

      Allein schon Ihre Annahme, dass jeder, der diese Parole verwendet, "schrecklichste Verbrechen" duldet ist total weit hergeholt und falsch!

      Dies mit Nazi Parolen gleichzusetzen ist ebenso weit hergeholt. Dass israelische Rechte und Rechtsextreme die Parole ebenso nutzen und sie auch in gewissen Kreisen Deutschlands pro-israelisch nutzen, lassen Sie ebenso weg wie die Bundesregierung.