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18.01.2025 , 00:26 Uhr
Ihre Angaben sind teils derart haarsträubend, dass einem die Augen tränen.
Asylbewerber haben lediglich Anspruch auf eine Grundversorgung.
Illegale haben keinen Anspruch auf irgendetwas andernfalls wären sie nicht illegal
EU Ausländer ohne Beschäftigungsverhältnis haben keinen Zugang zu den Sozialversicherungssystemen
Für EU Ausländer mit Beschäftigung gelten die gleichen gesetzlichen Regeln, wie für die einheimische Bevölkerung auch.
Für Empfänger von Transferleistungen wie Bürgergeldempfänger übernimmt der Staat den Beitrag. Wirkt sich für die GKV nicht viel anders aus als die Beitragszahlungen im Niedriglohnsektor.
Und die Beiträge für die Ukrainner sollte der "wackere" Beitragszahler besser einmal als Solidaritätsbekundung ansehen, zu bevor es beschämend wird.
zum Beitrag18.01.2025 , 00:02 Uhr
"Warum sollte das verfassungswidrig sein?"
Weil nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auch die unternehmerischen Garantien der Wettbewerbsfreiheit unter die Berufsausübungsfreiheit fallen.
Die Bezeichnungen im Art 12 GG sind aus heutiger Sicht auf den ersten Blick etwas irreführend. Es ist nämlich ein weites Feld welches mit der Berufsausübungsfreiheit abgedeckt wird.
zum Beitrag17.01.2025 , 19:46 Uhr
"Welche Aspekte genau das Kammergericht in Bezug für Menschenrechte für T. in Ungarn prüfte, sollte die taz recherchieren."
Das steht bereits im Beschluss des BVerfG v. 28.6.24. (2 BvQ 49/24).
Die Anordnung des BVerfG gründet u.a. darauf, dass das Kammergericht die Gefährdungslage für non binäre Personen in ungarischen Haftanstalten nicht hinlänglich geprüft sondern sich auf Garantieerklärungen der ungarischen Justiz bezogen hat.
Der zweite Punkt der Anordnung bezieht sich auf eine von ungarischer Seite nicht gemachten Garantiezusage für die Unterbringung in einer Haftanstalt, die gängigen EU Standards entspricht.
zum Beitrag17.01.2025 , 19:32 Uhr
Wenn das Verfahren nach Unionsrecht gem. Art. 7 EUV bemüht wurde um den vertragsbrüchigen Mitgliedstaat zur Beachtung der Vorgaben von Art. 2 EUV zu veranlassen und der Mitgliedstaat weiterhin Vertragsbruch begeht, ist in letzter Konsequenz auch ein Ausschluß aus der EU möglich.
Auch wenn das EU-Primärrecht keine ausdrückliche Vorschrift vorsieht, steht den EU-Mitgliedstaaten die völkerrechtliche Kompetenz zu, den Vertrag im Verhältnis zwischen ihnen und dem vertragsbrüchigen Staat zu beenden (Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK bzw. entsprechendes Völkergewohnheitsrecht.
Eine Vertragskündigung ist den übrigen EU-Mitgliedstaaten jedoch nur möglich, wenn es sich um eine erhebliche Verletzung handelt (Art. 60 Abs. 3 WVRK). Die Beendigungsmöglichkeit nach Art. 60 Abs. 2 lit. a) i) WVRK besteht vor allem, wenn der betreffende Mitgliedstaat eine für die Erreichung des Vertragsziels oder -zwecks wesentliche Bestimmung verletzt (Art. 60 Abs. 3 lit. b) WVRK.
zum Beitrag16.01.2025 , 20:52 Uhr
"Nicht nur bestünden ernsthafte Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit Ungarns, die dort drohenden Strafen stünden auch in keinem Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten"
Die konträre Auffassung des Mailänder Generalstaatsanwalts hat das BVerfG in seinem Beschluss (2 BvQ 49/24) v. 28.06.24 vertreten.
Es sah keine Gründe dafür gegeben, dass das Grundrecht des Verfolgten auf ein unabhängiges Gericht verletzt und damit der Wesensgehalt seines Grundrechts auf ein faires Verfahren (Art. 47 Abs. 2 GRCh) angetastet werde. Es bezog sich zudem auf ein Urteil des EU Gerichtshofs v. 25. 07.18 (C-216/18 PPU) in dem die Zuständigkeit über die Beurteilung der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit (Art 2 EUV, Art. 7 Abs. 2 EUV) dem Europäischen Rat obliegt. Das BVerfG verwies darauf, dass der Rat in der Sache Ungarn bis dato noch keine Entscheidung getroffen hätte (1 Abs 3dd)
Auch stehe nach Ansicht des BVerfG die Höhe der im Falle der Verurteilung in Ungarn drohenden Strafe der Auslieferung nicht entgegen. Der ungarische Strafrahmen sei nicht derart unterschiedlich, dass er als schlechthin unerträglich im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angesehen werden könne (1 Abs. 3ee).
zum Beitrag16.01.2025 , 13:25 Uhr
@wonneproppen
"reichlich Strom importieren... Kohlestrom aus Polen"
Polen nimmt im Ranking des Grenzüberschreitenden Stromhandels als Lieferant den letzten Platz ein. Gerade einmal 0,13 thw betrug der Durchschnitt auf das Jahr 2023.
Den größten Anteil im grenzüberschreitenden Stromhandel bezieht Deutschland aus Dänemark.
Danach folgen Frankreich, Norwegen, Schweiz und die Niederlande.
Quelle Fraunhofer Institut, Plattform Energy-Charts
zum Beitrag16.01.2025 , 13:04 Uhr
".. Atomstrom aus Schweden"
Deutschland bezieht keinen Atomstrom aus Schweden!
Die steigenden Strompreise in Schweden basieren auf einer neuen Berechnungsgrundlage der Regierung nach Einführung des EU Strommarktmechanismus "Flow-Based Market Coupling" 2024 und sind auf strukturelle Probleme zwischen Nord-und Südschweden zurückzuführen.
Deutschland und Schweden sind durch einen relativ kleinen Interkonnektor "Baltic Connector" (600 MW) verbunden. Die Strompreise in Schweden werden hauptsächlich durch Faktoren innerhalb Schwedens bestimmt: z.B. lokale Produktion, Nachfrage und Infrastruktur, aber auch übergeordnete Faktoren wie Preise für Gas & CO2-Emissionszertifikate.
Schweden hat vier Gebotszonen. In der südlichsten, mit der Deutschland über den relativ kleinen Interkonnektor verbunden ist, gibt es nur wenige eigene Kraftwerkskapazitäten. In manchen Zeiten des Jahres profitiert Schweden von Deutschlands Windkraft-Kapazitäten und bezieht günstigen deutschen EE Strom. In Zeiten von wenig Wind importiert Deutschland Strom aus Schweden, der dort aus Wasserkraft mit großen Speicherseen erzeugt wird.
So funktioniert der Stromhandel.
zum Beitrag15.01.2025 , 20:28 Uhr
Ihre Aussage ist ein Widerspruch an sich. Wer sich illegal in Deutschland aufhält bezieht auch kein Bürgergeld und wer Bürgergeld bezieht hält sich ganz legal in Deutschland auf.
zum Beitrag15.01.2025 , 20:11 Uhr
Zum norwegischen Beitrag möchte ich anmerken, dass die Fortschrittspartei eine radikal-nationalistische Politik betreibt und ihr Politmuster besonders in sozial- und wirtschaftspolitischen Fragen eher libertär ausgerichtet ist.
Im Gegensatz zur AfD vertritt sie beim Klimawandel keine anti-wissenschaftliche Haltung und leugnet auch nicht die anthropogene Erderhitzung.
Die Fortschrittspartei hat Umwelt- und Naturschutz sogar zu einem Kernanliegen erklärt, nur eben in dem ihr eigenen Sinne und zwar verstanden als Schutz der eigenen Heimat und der heimischen Natur- und Kulturlandschaft. Während ihrer Regierungszeit hat sie sich zudem für den Ausbau erneuerbarer Energien ausgesprochen und sich auch für den Artenschutz engagiert.
Das sie in gleicher Weise als größter Lobbyist für die Förderung fossiler Energien vor Norwegens Küsten auftritt, ist für die Fortschrittspartei, wie aber auch für die meisten Norweger, kein Widerspruch zu den Klimaschutzbestrebungen.
Denn ein derartiges "goldenes Kalb", welches über Jahrzehnte hinaus noch die Staatskassen füllt, würde wohl keine Partei ernsthaft in Frage stellen. Und das nicht nur in Norwegen.
zum Beitrag15.01.2025 , 19:25 Uhr
"Die Nachbarländer sind schon sauer und drohen mit Rationierung"
Ihre Aussage ist völliger Unsinn.
Sagt ihnen der Begriff Strombörse etwas? Deutschland importiert nicht aus Knappheitsgründen und hätte inländisch ausreichend Kapazität gehabt, die Stromnachfrage zu decken. Es nennt sich EU Binnenmarkt und der sorgt dafür, dass dort, wo Energie günstiger erzeugt wird, sie auch gekauft wird.
Hinsichtlich dessen ist Atomstrom längst nicht so wettbewerbsfähig wie erneuerbare Energien.
Deutschland hat 2023 das erste Mal seit 2002 mehr Strom importiert als an die Nachbarländer exportiert. Die Nettoimporte entsprachen dabei etwa 2,3 Prozent des deutschen Strombedarfs. Davon entfielen rund 83% der Nettoimporte auf die skandinavischen Länder Dänemark, Schweden und Norwegen, mit jeweils sehr hohen Anteilen erneuerbarer Energien im Strommix von 65 bis 99 Prozent. Weshalb der Anteil der Erneuerbaren an diesen deutschen Nettoimporten bei 73 Prozent lag und auch der CO2-Abdruck im Schnitt nur weniger als ein Drittel einer in Deutschland erzeugten Kilowattstunde betrug. Die Preise lagen dabei bis zu 32% und denen in Deutschland
Quellen Institut für Wirtschaft, Köln und Umweltbundesamt 2024
zum Beitrag15.01.2025 , 16:58 Uhr
Die Konservativen orientieren sich ganz offensichtlich am skandinavischen Modell. Die sind in dieser Hinsicht Deutschland nämlich 20 Jahre voraus.
Wesentlicher Unterschied ist nur die Regierungsform, denn in Skandinavien sind Minderheitsregierungen keine Seltenheit.
Die rechtspopulistische dänische Volkspartei beispielsweise galt als klassischer Mehrheitsbeschaffer im dänischen Folketing. Diese Mehrheitsbeschaffung hat sie sich gut bezahlen lassen, meist auf den Feldern der Zuwanderungspolitik.
Dieser Einfluss durch die Hintertür ist der zentrale Punkt für die politische Ausrichtung der meist sozialdemokratisch geprägten Regierungen in Dänemark, die in vielen Bereichen mittlerweile alles andere als sozialdemokratisch agiert sondern vielmehr die restriktive Politik der Rechtspopulisten umsetzt.
In Norwegen wurde die rechte Fortschrittspartei sogar an der Regierung beteiligt und hat aufgrund der ministeriellen Zuständigkeiten großen Einfluss auf die Migrationspolitik ausgeübt.
Die Zustimmung in der Bevölkerung beider Länder basiert darauf, dass die Rechtspopulisten mit Erfolg den Erhalt des Wohlfahrtsstaats mit einer Begrenzung der Zuwanderung gleichgesetzt haben.
zum Beitrag15.01.2025 , 12:50 Uhr
Wenn sie das genannte Abflugdatum in Verbindung zur Abflugzeit setzen, dürfte ihnen einleuchten, dass es sich bei den Angaben um den Wahltag und die Öffnungszeiten der Wahllokale handelt.
zum Beitrag14.01.2025 , 22:43 Uhr
Nun die Gebühren werden nur für den personellen Mehraufwand bei Hochrisikospielen erhoben, nicht für die gesamten Heimspiele in einer Spielzeit.
Und auch wenn die Polizei für das sensible Thema Sicherheit zuständig ist, finde ich die Entscheidung nicht ungewöhnlich das sie in bestimmten Fällen auch Gebühren erhebt. Ist bei der Feuerwehr z. B. bei Fehlfahrten gängige Praxis.
zum Beitrag14.01.2025 , 22:18 Uhr
Antifaschismus ist eine Haltung und Faschismus zu bekämpfen lohnt sich immer, aber nicht in der Form das man anderen Menschen die Köpfe einschlägt, sondern das man u.a. Kommentare schreibt, so wie diesen hier.
zum Beitrag14.01.2025 , 22:00 Uhr
Genau andersherum. Die Garantie der Rücküberstellung in den Vollstreckungsstaat (Deutschland) zwecks Haftvollstreckung ist die rechtliche Voraussetzung für eine Überstellung, sofern entsprechende Rechtsmittel eingelegt wurden.
Das hat nichts mit Privatpersonen und schon gar nichts mit NGOs zu tun.
Zum besseren Verständnis, ein Auszug aus dem Beschluss des BVerfG v. 28.06.24/2 BvQ 49/24 in dieser Strafsache.
"Die Auslieferung eines Deutschen zum Zweck der Strafverfolgung an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union sei nach § 80 IRG zulässig, wenn die vom Verfolgten gewünschte Rücküberstellung zur Vollstreckung gesichert sei (§ 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IRG.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin habe angekündigt, die Auslieferung nur unter Rücküberstellungsvorbehalt zu bewilligen. "
zum Beitrag14.01.2025 , 21:44 Uhr
"Die UN Charta ist nicht bei der Ueberstellung anwendbar"
Das stimmt natürlich. Kleiner Tippfehler meinerseits, auf den mich erst der Forist Francesco aufmerksam gemacht hat. Bitte ich zu entschuldigen.
Es muss heissen: EU Charta präzise "Charta der Grundrechte der EU"
zum Beitrag14.01.2025 , 21:36 Uhr
Da helfe ich doch gerne weiter, zumal ich auch einen Flüchtigkeitsfehler im Kommentar eingebaut habe. Statt UN natürlich EU. Bitte ich zu entschuldigen.
Besser bei Interesse an meinem Kommentar weiter oben orientieren
Aber dennoch, anbei der Link zur "Charta der Grundrechte der EU" direkt auf Artikel 4 "Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung"
fra.europa.eu/de/e...fe-oder-behandlung
zum Beitrag14.01.2025 , 21:21 Uhr
Irgendwann müsste der Medienlandschaft und auch der Politik in Deutschland doch einmal ein Licht aufgehen, dass sie von der AfD für ihre Propagandazwecke instrumentalisiert werden.
Es verläuft stets nach dem selben Schema. Thema gesetzt, Tabu gebrochen, Aufschrei in der Berichterstattung und grosser Bahnhof für die AfD, so dass selbst noch ein eingefleischter Internetverweigerer in Hintertupfing die Botschaft erreicht.
Und wenn es dann doch eng wird, greift die bewährte AfD Tatik: Leugnen oder Kleinreden.
Studien in Skandinavien haben schon vor gut 20 Jahren analysiert (Dänemark 2006 veröffentlicht in Politiken, Norwegen 2008 u.a. Bladet Tromsø), dass ein Großteil der Ausländerdebatte nicht von den Bürgern des Landes, sondern von Medien und Politikern im Einklang initiiert und am Leben gehalten wird.
Meiner Einschätzung nach trifft dieses ebenfalls in den letzten Jahren auf Deutschland zu. Eine Neuausrichtung von Politik und Medien wäre angebracht, anstatt kostenlose PR für die Rechtsextremen. Für die ist nämlich auch eine negative Berichterstattung eine "gute" Berichterstattung, denn das Ziel ist einzig im Gespräch zu bleiben und dabei Themen zu setzen.
zum Beitrag14.01.2025 , 17:01 Uhr
"Für eine Ueberstellung innerhalb der EU muss nur ein EU Haftbefehl vorliegen! Und der lag vor!"
Das Land, das den EuHb vollstreckt, kann Garantien dafür verlangen, dass u.a. die Person die Haftstrafe im Vollstreckungsstaat verbüßen kann, falls sie dessen Staatsangehörigkeit besitzt oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ebenso können Garantien dafür verlangt werden, dass die Haftbedingungen den Massgaben der UN Charta gem. Artikel 4 entsprechen.
Bei Weigerung diese Garantien abzugeben, ist eine Überstellung unzulässig wenn entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden.
Das wären nur zwei Beispiele, es gibt noch einige andere Kriterien, die dazu führen können von einer Überstellung abzusehen.
zum Beitrag14.01.2025 , 16:48 Uhr
"Die UN Charta ist nicht bei der Ueberstellung anwendbar"
Sämtliche Rechtssprechung in der EU muss konform mit der UN Charta gehen. Was denken sie denn aus welchen Gründen diese ins Leben gerufen wurde?
Die einstweiligen Anordnung des BVerfG beruhte im wesentlichen auf der UN Charta (Artikel 4).
Näheres hierzu können sie meinem obigen Kommentar entnehmen.
zum Beitrag14.01.2025 , 14:12 Uhr
Nach Durchsicht der Anordnung des BVerfG per Beschluss v. 28.06.24, ist meiner Ansicht nach keine Grundlage für eine Amtshaftung des Kammergerichts Berlin ersichtlich.
Anders als in meinem vorherigen Kommentar angenommen, wurde von ungarischer Seite auch eine Garantieerklärung abgegeben.
Das BVerfG legt dar, das die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde offen sind und der Erlass der einstweiligen Anordnung aufgrund der gebotenen Folgeabwägung erfolgte.
Zu dieser gehört die Risikoanalyse hinsichtlich jeglicher Gefährdungslage für die Unterbringung einer non binären Person in ungarischen Haftanstalten. Diese ist nach Auffassung des Gerichts, allein aufgrund der Garantieerklärung der Landeskommandantur des ungarischen Justizvollzugs, unzureichend.
Zudem vertritt das Gericht den Standpunkt, dass es weiterer verfassungsgerichtlicher Prüfung bedürfe, ob das Kammergericht Berlin die Bedeutung und Tragweite von Art. 4 GRCh (UN Charta, Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung) und die damit verbundenen Aufklärungspflichten in Bezug auf die den Antragsteller in Ungarn erwartenden Haftbedingungen in ausreichendem Maße berücksichtigt hat.
zum Beitrag14.01.2025 , 13:36 Uhr
Im Artikel 16 GG I wird unterschieden zwischen Entziehung der Staatsbürgerschaft (1) und Verlust der Staatsbürgerschaft (2)
Verlust bedeutet nichts anderes, als das kein konkreter Eingriff in den Schutzbereich erfolgt.
Klassisches Beispiel, eine Vaterschaftsklage: Mutter ausländische Staatsbürgerin, Vater deutscher Staatsbürger, Kind in Deutschland geboren, Vater weist Vaterschaft zurück, gewinnt Klage, deutsche Staatsbürgerschaft wird Kind automatisch aberkannt.
Bei Straftaten wäre es nicht so gelagert, da es sich um einen Entzug der Staatsbürgerschaft handelt. Es bräuchte hierfür also eine Änderung des Grundgesetzes.
zum Beitrag13.01.2025 , 23:09 Uhr
"Auch die Diskussion über das Strafmaß etc ist hinfällig"
Keineswegs. Bitte einmal einen Blick in die UN Charta werfen. Artikel 49 "Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen"
In Absatz 3 heißt es dann "Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein"
Und ihr Hinweis auf die nicht notwendige beiderseitige Strafbarkeit im Rahmen eines EuHb gilt gerade einmal für 32 Straftatbestände und auch nur dann, wenn die Freiheitsstrafe max 3 Jahre beträgt.
zum Beitrag13.01.2025 , 22:58 Uhr
"Der Hinweis, dass das örtliche Gericht eventuell nach anderen Maßstäben (= Gesetzen) arbeitet als in Deutschland, ist ein bisschen lächerlich"
Keineswegs. Bei einer Überstellung aufgrund eines EuHb muss gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen der beiderseitigen Strafbarkeit erfüllt sind. Ausnahmen gelten nur wenn das Strafmaß unter drei Jahren Freiheitsstrafe liegt.
Dazu greift die UN Charta gemäß Artikel 49 "Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen"
In Absatz 3 heißt es dazu
"Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein"
zum Beitrag13.01.2025 , 22:36 Uhr
"Aber wenn man Richter immer gleich bestrafen würde.."
Da würde ich aber gerne zu anmerken, dass es sich in diesem Fall um eine Überstellung handelt und daher das anspruchsausschließende Richterspruchprivileg des § 839 Abs. 2 BGB nicht greift.
Ein für den Amtshaftungsanspruch notwendiger Schuldvorwurf der Amtspflichtverletzung durch richterliche Anordnung ist u.a schon angelegt in dem Verzicht auf die Garantie, welche sich aus der Vollstreckung eines EuHb ergibt und zwar in der Form, dass die Haftstrafe im Vollstreckungsstaat verbüsst wird. Es wurde von Seiten des Gerichts nicht als Bedingung für eine Überstellung angeführt. Im Rahmen der richterlichen Vertretbarkeit kann dieses schon als grober Verstoß mit Vorsatz oder als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden.
Die Defizite hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn aufzuführen wäre ein eigenes Kapitel für sich. Von den Haftbedingungen bis zum Strafmaß.
Daher sei nur ein Verweis erwähnt und zwar auf die UN Charta Artikel 49 Abs 3 "Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein"
Siehe hierzu auch BGH Urteil v. 03.07.2003 - III ZR 326/02
OLG München, Beschl. v. 25.11.2011, Az. 1 W 2105/11
zum Beitrag13.01.2025 , 12:41 Uhr
Sorry, falsche Aussage. Die AfD ist kein Opfer. Nur Täter in Hinsicht geistiger Brandstiftung und vieles mehr.
Die Aufzählung würde aber vermutlich gegen die Netiquette verstoßen.
zum Beitrag13.01.2025 , 12:38 Uhr
Nun die Ursache ist eine Partei die offen rechtsextreme Positionen vertritt und gar offensichtlich die Grundordnung unserer Demokratie in ihrem Sinne umgestalten möchte.
Die Wirkung ist, dass ein Großteil der Bevölkerung, der seinen Verstand noch beisammen hat, dagegen angeht.
Die letztere Position ist legitim, die erstere keineswegs.
zum Beitrag13.01.2025 , 12:26 Uhr
Da verkennen sie aber einiges. Die demokratischen Grundrechte sind zu gewährleisten, dazu gehört auch das Abhalten eines Parteitags.
Zu den Grundrechten gehört aber auch das Demonstrationsrecht und in vielen Landesverfassungen u.a. der Sächsischen sind auch Blockademassnahmen in diesem Rahmen legitim.
Zudem gelten für eine Partei die sich hinter der Demokratie versteckt und welche die eingeräumten Freiheiten in einer Demokratie missbraucht auch andere Umgangsformen.
Diese sind auch in einigen Landesverfassungen geregelt. So räumen einige Länder den Bürgern nicht nur das Recht zum Widerstand ein bei politischen Aktivitäten die offensichtlich gegen die demokratische Grundordnung gerichtet sind, sondern Länder wie z.B. Bremen haben sogar die Pflicht der Bürger zum Widerstand gegen Aktivitäten solcher Protagonisten festgeschrieben.
Da braucht es auch nicht für jeden Fall einen Gerichtsbeschluss von oben. Denn das Grundgesetz und die Landesverfassungen wurden in der Hinsicht erschaffen, dass die Gesellschaft aus mündigen Bürgern besteht, die sich aktiv am politischen Leben beteiligen.
zum Beitrag12.01.2025 , 23:07 Uhr
Den letzten Abschnitt übergehe ich einmal, da er zu unsachlich und dazu noch relativ banal gehalten ist.
Grundsätzlich ist eine Untersuchung von externer Seite und entsprechende Aufklärung auch im Sinne der Polizeibeamten die ihren Dienst gewissenhaft und engagiert versehen. Und das ist immerhin die überwiegende Mehrheit der Polizisten in Deutschland. Aber auch auf diese fällt es zurück, wenn derartige Vorkommnisse Schlagzeilen machen und sich in der Bevölkerung das Bild von der willkürlichen Polizeigewalt verfestigt und somit das Vertrauen in die Staatsgewalt schwindet. Die Polizei ist nämlich auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen und alleine daher ist es ratsam keine Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass Vergehen von Polizisten auch entsprechend verfolgt und geahndet werden. Um dieses Vertrauen aufrechtzuerhalten bedarf es Transparenz und die ist bei internen Ermittlungen nun wirklich nicht gegeben.
Und was die Einrichtung angeht, wir haben derart viele Experten hierzulande, denen würde schon etwas passendes dazu einfallen.
zum Beitrag12.01.2025 , 21:57 Uhr
"Verstösst das gg das Grundgesetz?"
Ja, nach Art 16.1 GG. Darin heißt es "Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden"
Dazu kommt noch Art 3 GG "Der Gleicheitsgrundsatz" den es zu berücksichtigen gilt.
zum Beitrag12.01.2025 , 21:30 Uhr
"Kein Ruhmesblatt für die Demokratie"
Eine andere Aussage von ihnen hätte mich auch erstaunt.
Gemäß Parteiengesetz § 9 Abs 2 Mitglieder- und Vertreterversammlung (Parteitag, Hauptversammlung) würde auch eine virtuelle Präsenz ausreichen.
Wenn die AfD der Bevölkerung "so viel Drama, Gewalt und hässliche Bilder" zukünftig ersparen möchte, wäre es eine begrüssenswerte Alternative auf die Präsenz vor Ort zu verzichten und ihre Propagandashow über das "Home Office" abzuhalten. Das erspart den Gegendemonstranten kalte Füße und der Polizei Überstunden.
zum Beitrag12.01.2025 , 20:59 Uhr
Ich habe nicht geschrieben das Gramsci ein rechter Vordenker war. Das ist ihre Interpretation.
Gramscis Konzept der „kulturellen Hegemonie“ aus den 1930er Jahren basiert darauf, dass vor dem Sturz eines Systems sich die Linke eine „kulturelle Hegemonie“ in der Gesellschaft erobern und die Wertebasis des Gegners durch ihre eigene ersetzen müsse.
Dieses Konzept haben rechte Parteien in ganz Europa für ihre Zwecke umgedeutet. Götz Kubitschek war da auch nicht der Erste. Streng genommen hat er nicht einmal selbst gedacht sondern sich dreist bei Grece einer französischen neo faschistischen Denkfabrik aus den 70ern bedient.
Schon die französische Rechte „Nouvelle Droite“ hat unter ihrem Vordenker Alain de Benoist in 60er Jahren Gramscis Konzept übernommen und als eigenen Entwurf in der französischen Zeitschrift "Europe Action" publiziert.
Die Idee der Überwindung der Demokratie nicht über einen frontalen Gewaltangriff, sondern durch Unterminierung ihrer ideellen Grundlagen ist daher seit Gramscis Zeiten bei Linken wie Rechten gleichermaßen verankert.
Daher ist die AfD Programmatik lediglich alter Wein in neuen Schläuchen.
zum Beitrag12.01.2025 , 18:56 Uhr
Der Spiegel berichtet, dass an dem Angriff auf den Linken Politiker Nam Duy Nguyen auch Polizisten aus Niedersachsen beteiligt waren.
Das Innenministerium in Niedersachsen erklärte hierzu, dass es diesen Vorfall sehr ernst nehme und er polizeiintern aufgeklärt werde.
In dieser polizeiinternen Aufklärung liegt das Grundroblem vieler Arten von Polizeigewalt begründet. Das Kollegen gegen Kollegen ermitteln, ist in etwa so effektiv, als wenn der Bock zum Gärtner gemacht wird. Der Stallgeruch bleibt nunmal haften und wird meist erst dann abgelegt, wenn der Druck von außen zu groß wird.
Dieser Fehler im System hat zur Folge, dass bei überschaubaren Konsequenzen in Stresssituationen die Hemmschwelle rapide absinkt. Und das nicht einzig bei Demonstrationen.
Zur Eindämmung von Polizeigewalt wäre es daher längst geboten, dass Dienstvergehen von externer Stelle untersucht und geahndet werden.
zum Beitrag12.01.2025 , 15:42 Uhr
"Oder einschlägigen Vorlesungen wie die Vorlesung "Völkerrecht" an der Uni-Bremen im Fachbereich 6 (Rechtswissenschaften) "
Dann empfehle ich ihnen sich einmal mit dem Positionspapier von Professor Dr. Fischer-Lescano auseinander zu setzen. Immerhin hatte er bis vor einigen Jahren einen Lehrstuhl für Rechtswissenschaften in Bremen inne.
In seinem Positionspapier analysiert er sehr genau die Frage der Immunitätsausnahmen von Staaten vor ausländischen Gerichten in Fällen schwerster Menschenrechtsverletzungen.
Sein Fazit dürfte sie dann überraschen.
Zur weiteren Lektüre hinsichtlich der Staatsimmunität empfehle ich die Beiträge von Sir Christopher John Greenwood, Professor für Völkerrecht an der London School of Economics and Political Science.
Damit sollten wir es dann auch belassen, da das Thema an dieser Stelle auch ausgeschöpft ist. Es waren jedenfalls sehr interessante Beiträge ihrerseits.
zum Beitrag12.01.2025 , 14:30 Uhr
"Richtung Putsch und Bürgerkrieg gehen"
Der berüchtigte Tag X auf den die "schwer bewaffneten" Neo Nazis sich seit gefühlten 30 Jahren vorbereiten.
Flankiert von rechten Jugendlichen aus der ostdeutschen Provinz, ausgerüstet mit Baseballschläger und Pfefferspray.
Oder doch lieber der Aufstand der Reichsbürger mit Säbeln und Musketen?
Bei aller angebrachter Skepsis gegenüber den aktuellen Zuständen, sollte man die Kirche doch lieber im Dorf lassen.
zum Beitrag12.01.2025 , 14:06 Uhr
"Die schleichende Ausbreitung rechter Ideen bis weit in die demokratische Mitte ließe sich aufhalten."
Aber nicht auf die Art und Weise wie es derzeit die etablierten Parteien und Teile der Medienlandschaft tun.
Suggestion und Grenzen des sagbaren verschieben ist die ebenso simple wie effektive Strategie der rechten Vordenker, basierend auf den Schriften von Antonio Gramsci. Mit dem Ziel eine breite rechte Gegenöffentlichkeit der liberalen Gesellschaft entgegen zu stellen, auf welche die Politik ab einem gewissen Stadium nicht mehr umherkommt auf eben diese zu reagieren.
Es macht daher wenig Sinn für demokratische Parteien eine Brandmauer zu errichten, wenn sogleich AfD Positionen von diesen Parteien fast 1zu1 nach außen kommuniziert werden.
Im Falle der Remigrationsdebatte wären daher Bekenntnisse zu Bürgern mit doppelter Staatsbürgerschaft angebrachter gewesenen, als die von der AfD propagierten Vorurteile noch weiter zu schüren.
Denn der Versuch der etablierten Parteien der AfD mit der Übernahme der von ihnen gesetzten Themen das Wasser abzugraben ist jedenfalls bisher gescheitert, wie u.a. den Wahlumfragen zu entnehmen ist.
zum Beitrag12.01.2025 , 13:26 Uhr
Der letzte Absatz bringt es auf den Punkt und die darin genannten Auswege zeigen gleichzeitig das Problem auf.
Es sind halt nicht einzig die "hausgemachten" nationalen Probleme, die ein Land mit entsprechenden Gegenmaßnahmen beseitigen könnte, sondern es sind globale Auswirkungen die längst in einem Systemkampf ausgeartet sind. Die Grundwerte der Freiheit konkurrieren dabei mit autoritären Ideologien in unterschiedlichen Erscheinungsformen.
Insofern kann der Faschismus auf nationaler Ebene höchstens auf ein Mindestmaß eingedämmt, aber nicht beseitigt werden. Und selbst dann wird er in Krisenepochen wieder erstarken.
Neben dem im Artikel erwähnten Mittel eine Politik zum Vorteil aller Teile der Gesellschaft zu gestalten, ist daher die dringlichste Aufgabe, demokratische Systeme krisenfester zu gestalten. Das gilt besonders für die Legislative und Judikative, umschließt aber auch äußere Bereiche, wie die Landesverteidigung, die Sicherung des Hoheitsgebietes oder die Abwehr von Cyperattacken.
zum Beitrag12.01.2025 , 12:52 Uhr
Mit dem Beitritt zum Rom Status unterwirft sich ein Staat auch der Gerichtsbarkeit des IStGH.
Bei Erlass z.B. einer UN Sicherheitsresolution kann die Gerichtsbarkeit des IStGH auch auf Nichtvertragsstaaten ausgeweitet werden (Situationsländer).
Das sind derzeit u.a Libyen, Sudan, Georgien, Afghanistan, Bangladesch/Myanmar, Kongo aber auch die palästinensischen Gebiete.
zum Beitrag12.01.2025 , 12:32 Uhr
Das haben sie sehr gewissenhaft zitiert, leider haben sie dabei vergessen zu erwähnen, dass es lediglich die Hoheitsakte eines Staates betrifft gem. "par in parem non habet iudicium".
Wird bestimmt in einer der von ihnen genannten Quellenangaben näher erläutert, ansonsten einfach googeln.
zum Beitrag11.01.2025 , 19:05 Uhr
War als Antwort auf den Kommentar von @elektrozwerk gedacht. Leider irgendwie nach oben gerutscht.
zum Beitrag11.01.2025 , 18:51 Uhr
Im Jahr 2012 wurden die palästinensischen Autonomiegebiete zu einem nicht-mitgliedschaftlichen Beobachterstaat bei den Vereinten Nationen aufgewertet. Innerhalb des UN-Systems gilt Palästina damit als "Staat". Das Deutschland dagegen gestimmt hat ist traurig genug, ändert aber nichts an der Tatsache, das Palästina dem Rom Statut beigetreten ist und somit auch in den Zuständigkeitsbereich des IStGH fällt.
zum Beitrag11.01.2025 , 18:30 Uhr
Was sie aus dem Völkerrecht zitieren betrifft die Souveränität der Staaten.
Es gibt nach geltendem Völkerrecht keine Begründung für eine Immunität des Staates in Verfahren vor ausländischen Gerichten.
Dieses gilt ganz besonders dann, wenn die Rechtsverletzung im Forumsstaat verübt wurde. Diese Ansicht vertraten u. a. bereits griechische, dänische und italienische Gerichte in Verfahren zu Verbrechen im Zweiten Weltkrieg.
Zu ihren Bemerkungen zum Römischen Statut sei kurz angemerkt, dass es ausschließlich die völkerrechtliche Strafbarkeit von Individuen begründet.
Nach Art. 27 gilt die Zuständigkeit des IStGH ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft, also auch für einen amtierenden Staats- oder Regierungschef. Dies gilt jedoch nur zwischen den Parteien des Statuts.
In Abwägung zu der von ihnen zitierten Passage aus Art 98 greift in diesem Fall das Völkergewohnheitsrecht und zwar abgeleitet aus den Nürnberger Prozessen.
Es besagt kurz, dass die Immunität von Staatsoberhäuptern vor internationalen Tribunalen unbeachtlich ist.
Das gilt auch für die Personalie Netanjahu und daher wäre Polen rechtlich verpflichtet den Haftbefehl zu vollstrecken.
zum Beitrag11.01.2025 , 10:51 Uhr
Grundsätzlich kann jeder, der die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen zu einem Sachverhalt unterstreichen will, freiwillig eine eidesstattliche Erklärung abgeben.
Stellen sich Angaben in einer eidesstattlichen Erklärung als unwahr heraus, macht sich der Unterzeichner bzw. die Unterzeichnerin strafbar, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Das Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Gefängnis.
Und was die Selbstverständlichkeit betrifft, es sind schon Personen wegen geringeren Anlässen zurückgetreten oder haben ihr Mandat niedergelegt. Wenn derartige Vorwürfe im Raum stehen, verträgt es sich nicht mit einer Bewerbung für ein öffentliches Amt.
Erst recht nicht als Vertreter des Volkes im Parlament des Bundestags.
zum Beitrag10.01.2025 , 21:42 Uhr
War als Antwort auf den Kommentar von @hans wurst gedacht.
zum Beitrag10.01.2025 , 21:38 Uhr
"Ein Gericht schob dem Vorgehen einen Riegel vor, und der RBB nahm die entsprechenden Meldungen prompt offline."
Das Landgericht Frankfurt am Main hat per einstweiliger Verfügung der Bild und der BZ untersagt den Hauptvorwurf weithin zu verbreiten. Dieser bezieht sich auf die Gewaltanwendung in Form der Verabreichung von K.O. Tropfen (Az. 2-03 10/25).
Ein ähnliche gelagertes Verfahren gegen den RBB wird gerade vor dem Hamburger Landgericht angestrebt.
Und dem "Informantenschutz" sind auch rechtliche Grenzen gesetzt. Zumal das Beschlagnahmeverbot gem. § 97 StPO entfällt, wenn es zur Aufklärung einer Straftat beitragen kann. Und unter dieses fallen im Rahmen des Redaktionsgeheimnis eidesstattliche Versicherungen.
zum Beitrag10.01.2025 , 19:36 Uhr
"Der Einzelne und die im deutschen Rechtssystem geltende Unschuldsvermutung? Denn bislang ist kein Vorwurf gegen Gelbhaar bewiesen, ist keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen ihn bekannt"
Leider macht der Autor keinen Unterschied zwischen Recht und Moral sondern vermischt beides nach eigenem gusto.
Die Tatsache das keine Strafanzeige gegen Gelbhaar gestellt wurde sagt für sich rein gar nichts aus.
Die Tatsache das im rechtlichen Sinne die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils gilt, ist für eine externe Bewertung der Vorwürfe auch nicht relevant.
Die Tatsache das einige der Betroffenen Frauen gegenüber dem RBB eine eidesstattliche Versicherung abgeben haben schon eher.
Es ist davon auszugehen, dass die Verantwortlichen des RBB die Frauen darüber aufgeklärt haben, dass sie sich strafbar machen wenn ihre Angaben sich als unwahr erweisen.
Der Autor verfällt daher leider in ein altbekanntes Schema, indem er indirekt und wohl auch unbewusst der Glaubwürdigkeit der Frauen weniger Bedeutung zukommen lässt, als der Unschuldsvermutung.
Es sind gravierende Vorwürfe und bis zur Klärung sollte es eine Selbstverständlichkeit sein nicht zu kandidieren.
zum Beitrag09.01.2025 , 19:36 Uhr
" Als juristischer Grundsatz wäre dass das Ende jeder Rechtstaatlichkeit"
Sie verwechseln in ihrem Kommentar die Aussage bei Aufnahme einer Anzeige mit dem Erkenntnisverfahren, zu dem auch die Beweisführung gehört.
Die Glaubwürdigkeit der Betroffenen ist in derartigen Fällen nämlich ein entscheidender Faktor, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt ein Ermittlungsverfahren führt oder die Ermittlungen einstellt.
Und unter diesem Aspekt hat zum Glück ein Perspektivwechsel stattgefunden.
zum Beitrag09.01.2025 , 15:57 Uhr
Treffend formuliert in allen Punkten.
zum Beitrag09.01.2025 , 15:55 Uhr
"der Auslöser in Potsdam war falsch (ist ja gerechtlich festgestellt worden"
Welches Gericht hat das denn in welchem Beschluss festgehalten ?
Falls sie sich auf die Correctiv Recherche beziehen und das entsprechende Verfahren vor dem Hamburger Landgericht, so hat das Gericht dem Kläger Ulrich Vosgerau lediglich in einem, relativ nebensächlichen Punkt, recht gegeben. Dieser Punkt war zudem noch personen- und nicht sachbezogen.
In der Sache um die zentralen Punkte Remigration, Staatsbürger und Ausbürgerung hat das Gericht die korrekte Darstellung bestätigt.
“Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit”.
Zudem waren diese zentralen Punkte nicht einmal Gegenstand der Klage, wurden also rechtlich von Ulrich Vosgerau gar nicht bestritten.
Siehe auch Beschluss Landgericht Hamburg v. 26. Februar 2024, 324 O 61/24
zum Beitrag09.01.2025 , 14:35 Uhr
Zu ihrem Kommentar möchte ich grundsätzlich anmerken, dass die Zeiten glücklicherweise vorbei sind, in denen eine Frau auf einem Polizeirevier eine Anzeige wegen sexueller Belästigung aufgibt und von dem männlichen Wachhabenden als erstes gefragt wurde, ob sie sich aufreizend verhalten hätte und die zweite Frage sich auf potentielle Zeugen bezog. Worauf viele Frauen entmutigt von einer Anzeige abgesehen haben.
Heutzutage wird die Aussage einer Betroffenen als glaubwürdig eingestuft, bis zum Beweis des Gegenteils. Der einzig richtige Weg um einer Frau zu ihrem Recht zu verhelfen und um sie vor sexueller Belästigung und Übergriffen zu schützen.
Eine Beweisführung in derart gelagerten Fällen erfolgt dann u.a. aufgrund des Tathergangs, der Aussagen und des Persönlichkeitsprofils. Und wie immer, wenn ein Urteil rein auf Indizien beruht, ist hierbei das Fingerspitzengefühl der Richter gefragt.
Und noch eine Anmerkung zum aktuellen Fall. Erstens sind es gravierende Vorwürfe an Herrn Gelbhaar und zweitens haben einige der Betroffenen eine eidesstattliche Versicherung abgelegt, sind daher keinesfalls "anonym".
zum Beitrag09.01.2025 , 14:04 Uhr
"Judenhass".....Dieser Protest ist einfach nur eins: Antiisraelisch"
Ihrer Aussage stelle ich zwei Zitate aus dem Tagesspiegel gegenüber.
"So zeigt ein Bild die mit einem Palästinatuch verhüllte Büste der jüdischen Namensgeberin der Hochschule, Alice Salomon. Auf dem Sockel ist außerdem das Wort „Palestine“ zu lesen"
"Weitere Fotos zeigen Postkarten in arabischer Sprache, auf denen die ins Deutsche übersetzte Parole „Hamas, mein Liebling“ zu erkennen ist."
Wenn sie diesen beiden Tatsachen einzig mit dem Tribut "antiisraelisch" versehen, blenden sie die Intention die sich dahinter verbirgt einfach aus.
Wie sie dem Artikel ebenfalls entnehmen können, hat es im Umfeld durchaus gewaltsame Auseinandersetzungen gegeben.
Tagesspiegel v. 07.01 www.tagesspiegel.d...rlin-12973414.html
zum Beitrag08.01.2025 , 00:13 Uhr
In Norwegen gibt es über 1600 Wasserkraftwerke. Die meisten davon sind kleine Kraftwerke und münden an Flüssen.
Nur die großen Kraftwerke münden in Stauseen oder Fjorden und die negativen ökologischen Auswirkungen für die Umwelt werden dabei vor allem durch den Schwallbetrieb in diesen Kraftwerken verstärkt.
Der Vorteil ist, dass die Stromproduktion reguliert werden kann, der Nachteil das es beim Bedarf grosser Mengen zu extremen Wasserschwankungen kommt die sich auf das Ökosystem auswirken.
Das Norwegische Institut für Naturforschung hat in Kooperation mit Multiconsult Norway AS berechnet, dass für den einheimischen Bedarf kein Schwallbetrieb notwendig wäre und dieser einzig aufgrund externer Kooperationsvereinbarungen beruht, wie u.a. im Rahmen von Nordlink.
Die Verbindung der Stromnetze zwischen Deutschland und Norwegen waren einst als Austausch gedacht hinsichtlich einer Überproduktion von Wind-/Wasserkraft.
Leider ist daraus aufgrund des Energiehungers in Deutschland ein Einbahnstraßenprojekt geworden auf das wir in Norwegen gerne verzichten können.
Soviel nur zum bedingten Vorbild Norwegen.
zum Beitrag07.01.2025 , 22:49 Uhr
Gemäß § 78 Abs. 2 StGB ist die Verjährung von Mord, auch bei Versuch und Teilnahme, ausgeschlossen.
zum Beitrag07.01.2025 , 17:30 Uhr
Tut er sehr wohl, da seine Differenzierung zwischen eingebürgerten und gebürtigen Deutschen gegen Art 3 GG verstößt.
Juristisch ist Merz Aussage daher als klarer Verstoß gegen die demokratische Grundordnung einzuordnen.
zum Beitrag07.01.2025 , 17:21 Uhr
"Demnach gebe es bereits "Bürger Zweiter Klasse"
Gibt es nicht. Eine sogenannte Abwendung von Deutschland nach § 17 Abs. 1 Nr. 5, § 28 StAG gilt für eingebürgerte und geborene Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft gleichermaßen.
Der Gleichheitssatz aus Art 3 GG ist hierbei entscheidend.
zum Beitrag07.01.2025 , 16:26 Uhr
Sie irren sich nicht. Verkürzt dargestellt besagt das Staatsangehörigkeitsgesetz dazu, dass unabhängig von einer Einbürgerung, also auch für gebürtige Deutsche, nach § 17 Abs. 1 Nr. 5, § 28 StAG gilt, dass ein Doppelstaater seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert, wenn er freiwillig und ohne Zustimmung des Verteidigungsministeriums in die Streitkräfte oder eines vergleichbaren bewaffneten Verbands eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt.
Ausweislich der Gesetzesbegründung soll der Verlust der Staatsangehörigkeit ein Verhalten sanktionieren, das sich als Abwendung von der Bundesrepublik Deutschland und zugleich als Hinwendung zu dem anderen Heimatstaat des Doppelstaaters darstellt.
Die zweite Möglichkeit bezieht sich auf die Einbürgerung. Der Widerruf einer rechtmäßigen Einbürgerung käme grundsätzlich infrage, wenn eine Einbürgerungsvoraussetzung nach der Einbürgerung weggefallen ist, so etwa, wenn er sich nicht mehr zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt, § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 11 S. 1 Nr (StAG).
Das unabhängig von der Frage, ob es sich dabei um einen unzulässigen Entzug im Sinne des Art. 16 Abs. 1 S. 1 GG handelt.
zum Beitrag06.01.2025 , 22:38 Uhr
Ich bin leider kein Autoexperte. In Norwegen bin ich meist per Boot unterwegs und in Deutschland nutze ich die Öffentlichen oder das Fahrrad.
Ich denke aber eindeutig wegen der verschiedenen Subventionen.
Hauptausschlaggebend waren dabei meines Erachtens die ermäßigten Mautgebühren sowie der Strompreis.
Ich kenne jedenfalls keinen, der seine Entscheidung zum Kauf eines E Autos allein aus Umweltschutzgründen getätigt hat.
Aber Autofahren hat in Norwegen auch nicht so einen hohen Stellenwert wie in Deutschland. Gerade im hohen Norden ist die Autodichte überschaubar.
In Küstenregionen und Städten wie Tromsø ist das Boot das Statussymbol Nummer 1.
Macht bei den Witterungsverhältnissen auch mehr Sinn die Küste entlang zu schippern, als auf rutschigen Straßen oder im Winter mit Schneeketten zu schleichen.
zum Beitrag06.01.2025 , 13:48 Uhr
Von einer Doppelmoral, wie die Autorin es nennt, würde ich nicht unbedingt sprechen. Norwegen hat in etwa den gleichen co2 Fussabdruck wie Deutschland aufzuweisen, beide Länder weisen mit den höchsten Wert in Europa auf.
In Deutschland war oder ist man eher Stolz auf seine Industrie. Kritik an der einheimischen Auto, Stahl oder Chemieindustrie findet in der Breite nicht statt. Dabei handelt es sich um ähnlich energieintensive Branchen wie bei der Öl- und Gasindustrie.
Aber als Norweger muss ich mir hierzulande desöfteren anhöhren, wie unmoralisch der Reichtum meines Landes entstanden ist.
Da steckt, wie bei vielen Debatten in Deutschland, ein gewisses Maß an Scheinheiligkeit und anscheinend Neid dahinter.
Ich persönlich begrüße es sehr, dass Norwegen versucht seiner klimaschädlichen Industrie eine umweltgerechte Infrastruktur entgegenzusetzen. Und in diesem Sinne einen strengen Naturschutz, aber auch Artenschutz betreibt.
Der Erfolg einzelner Komponenten ist dabei auch dem Geldbeutel der Bevölkerung geschuldet. Die Zunahme der E Autos ist zum Großteil der Maut zu verdanken.
Denn selbst in meiner kleinen Heimatstadt Tromsø gibt es den "bompenger", die Innenstadtmaut.
zum Beitrag06.01.2025 , 12:39 Uhr
Meine Äußerungen hierzu bezogen sich einzig auf das von mir zitierte Statement der Anklage hinsichtlich des Motivs. Und das dürfte aufgrund der Angaben des Verdächtigen meiner Ansicht nach nur schwer aufrechtzuerhalten sein.
Mehr kann ich aus der Ferne dazu gar nicht beitragen mangels Detailkenntnisse.
Ich wage jedoch die Prognose, dass bei einer ansprechenden Verteidigung am Ende eine Geldstrafe stehen wird.
zum Beitrag05.01.2025 , 20:38 Uhr
"Alle die hier "widerlich" schreiben: Ja, Überraschung, "Realpolitik" ist unappetitlich."
Dahinter verbirgt sich aber keine Gesetzmäßigkeit, sondern Menschen. Realpolitik kann auch human gestaltet werden und mit Respekt vor den Mitmenschen.
Kurz gefasst: Widerliche Politik wird meistens auch von widerlichen Menschen gestaltet und schlimmstenfalls auch umgesetzt.
zum Beitrag05.01.2025 , 20:27 Uhr
"Wie immer gilt: der Erwerb ist häufig nicht strafbewehrt, die Nutzung schon"
Sie verwechseln hier Ordnungswidrigkeiten mit Straftaten.
Feuerwerkskörper wie Böller fallen unter das Sprengstoffgesetz gem. § 40. Bei einem bundesweiten Verbot wäre ihr Besitz strafbar. Ein Verstoß würde mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet.
zum Beitrag05.01.2025 , 20:07 Uhr
Der junge Mann hat eine Dummheit nach der anderen begangen. Vom Abschießen der Rakete aus der Hand und Ausrichtung auf ein Wohnhaus bis hin zum Filmen und Veröffentlichen des Vorgangs.
Dazu als Krönung das Zeit Interview mit der Ankündigung Deutschland verlassen zu wollen, welches der Anlass zur Festnahme wegen Fluchtgefahr war.
Das zusammen zeugt entweder von geistiger Beschränktheit oder wirklich von Unwissenheit.
Bei einem Studenten würde ich jetzt pauschal von letzteren ausgehen und halte seine Aussage, dass er nicht gewusst habe, welche Gefahr von einer Sylvesterrakete ausgehen kann nicht per se für unglaubwürdig.
Im Gegensatz zur der Begründung des Anklägers "Ihm ging es darum, ein größtmögliches Publikum zu erreichen durch die Begehung von Straftaten.“
Das als Tatmotiv anzuführen, dürfte eher auf die Kampagne der Bild zurückzuführen als unter objektiven Gesichtspunkten vorgenommen worden sein.
Zieht man zudem die Äußerungen des jungen Mannes hinzu fällt das Konstrukt der Anklage in sich zusammen. Von den Vorwürfen der "versuchten schweren Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung" dürfte wohl nur letzteres vor Gericht bestehen.
zum Beitrag05.01.2025 , 17:19 Uhr
".. die kein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen wie Arbeit oder Ausbildung haben und nicht freiwillig nach Syrien zurückkehren.“
Da sollte die Juristin Faser sich besser einmal über die Rechtslage informieren, statt öffentlichkeitswirksame Phrasendrescherei zu betreiben.
Das BAMF wird sie hoffentlich darüber aufklären, was der § 25.4 AufenthG unter einem Aufenthalt aus humanitären Gründen versteht. Stichwort Ausreisehindernisse.
Es ist ein menschlich schäbiger Stil, mit dererlei Aussagen Unsicherheit bei den Betroffenen zu schüren. Und er passt zu der Objektifizierung von Menschen, wie sie heute in vielerlei Hinsicht betrieben wird.
zum Beitrag03.01.2025 , 21:42 Uhr
Dann werden sie doch etwas konkreter und benennen sie die Unterstützer von Raffelhüschens Studie. Mir sind keine bekannt außer aus AfD Kreisen und dem Lobbyismusumfeld aus der Finanzindustrie.
Und die Wirtschaftsweisen sind nun wirklich frei von dem Verdacht der Parteinahme und arbeiten niemandem zu, im Gegensatz anscheinend zu Herrn Raffelhüschen.
Ihre Bemerkung hinsichtlich Herrn Wedding zeugt eher davon, dass sie sich weder mit seinem Beitrag zum Tragfähigkeitsbericht noch mit seinem System beschäftigt haben, sonst hätten sie nicht behauptet, dass Raffelhüschen und Werding sehr ähnlich rechnen. Nicht alles glauben, was in einem Podcast verbreitet wird, zumal wenn er von der Bosch Stiftung kommt.
zum Beitrag03.01.2025 , 15:52 Uhr
In Norwegen ist Privatbesitz von Raketen und Knallkörpern verboten. Anfangs war das Geschrei groß, da Norweger als "Feuerwerksverrückt" gelten. Mittlerweile interessiert es niemanden mehr, da die professionellen Veranstalter an fast jedem Ort ein hübsch anzusehendes Feuerwerk abhalten und den Bedarf abdecken.
Grund für das Verbot war übrigens nicht der "Missbrauch" von Feuerwerk sondern der Tier- und Umweltschutz.
Und illegale Knallkörper waren schon aufgrund der Zollbestimmungen nie ein Thema in Norwegen.
Die Zustände in Deutschland an Sylvester kann ich zwar nicht beurteilen, da ich noch nie Sylvester in Deutschland verbracht habe, aber in Norwegen ist es ein fröhliches und entspanntes Fest ohne großen Stresspegel für Polizei und Feuerwehr.
zum Beitrag03.01.2025 , 15:27 Uhr
Es handelt sich nicht um "meine Statistik" sondern um den Tragfähigkeitsbericht der Bundesregierung. Einfach einmal einen Blick hineinwerfen und bei Bedarf der Kommission ihre Einwände mitteilen.
zum Beitrag03.01.2025 , 15:08 Uhr
Da haben sie sich genau das falsche Beispiel herausgesucht. Erstens steht Bernd Raffelhüschen mit seiner Prognose unter Ökonomen ziemlich einsam da und zweitens in diesem Zusammenhang einmal das Stichwort Lobbyismus googeln. Dann wird schnell ersichtlich, dass man es bei Raffelhüschen eher mit einem Interessenwahrer der Finanzwirtschaft als einen unabhängigen Wissensvermittler zu tun hat.
So sitzt er nicht nur in den Aufsichtsräten von Union Investment Privatfonds und DIA Consulting sondern war auch für die für Arbeitgeber-Lobbyorganisation INSM tätig.
In seinen versicherungsnahen Studien sprach er sich zudem stets für eine Förderung der privaten, kapitalgedeckten Rente zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung aus.
Dazu passend Raffelhüschens Engagement für die Bundesvereinigung Deutscher Vermögensberater für die Riester Rente im Jahr 2020.
Die Deutsche Rentenversicherung bezog sich 2021 mit folgendem Statement zu diesen Studien "Die Rechnungen von Raffelhüschen sind spekulativ, da sie nicht auf der Grundlage des geltenden Rechts basieren.."
Berichte dazu finden sie u.a. im Spiegel und in der Zeit, mit Bezahlschranke.
zum Beitrag02.01.2025 , 20:45 Uhr
Ich weiß ja nicht aus welchen Quellen ihre Erkenntnisse stammen und auf welche Wirtschaftswissenschaftler sie sich beziehen, würde ihnen aber empfehlen, einmal einen Blick in den Tragfähigkeitsbericht der Bundesregierung zu werfen, der besagt nämlich das genaue Gegenteil.
Nach Berechnungen des Wirtschaftsweisen Martin Werding wird der Staat durch Migration jährlich um 95 Milliarden € jährlich entlastet.
Nach seiner Berechnung bringt Migration deutliche Einsparungen, weil sie u.a. den demographischen Wandel verlangsamt, der andernfalls zu Mehrausgaben führen würde, z.B. bei der Rentenversicherung.
Auch wurde in dieser Berechnung der Wohlstandsverlust mitberücksichtigt der drohnen würde, wenn einfach qualifiziertere Arbeiten nicht mehr den Bedarf abdecken.
Wenn Migranten neu nach Deutschland kommen, kostet das den Staat natürlich erst einmal Geld, etwa für Sprachkurse oder Integration, aber wenn sie später anfangen zu arbeiten ergibt es eine positive Bilanz.
Zudem kamen in den letzten zehn Jahren etwa zwei Drittel aller Migranten nicht als Geflüchtete. Und sobald sie arbeiten und das machen die meisten, bringen sie dem Staat Einnahmen.
zum Beitrag29.12.2024 , 21:28 Uhr
Ihre Behauptungen, dass die Klassifikationsgesellschaften im Westen saßen und der Westen dementsprechend die "Kontrolle" hatte ist schlichtweg falsch. Es gab lediglich Kooperationsvereinbarungen zwischen den DNV oder Lloyds mit dem Russian Maritime Register of Shipping.
Und diese basierten einzig auf der Einhaltung der IACS Sicherheitsstandards.
Die Aufsicht und damit auch die Kontrolle oblag dem Russian Maritime Register of Shipping.
Auch in Bezug auf die Protection and Indemnity Police stellen ihre Ausführungen nicht die Tatsachen dar. Die Police ist Voraussetzung um einen Hafen anlaufen zu können. Dieses ist aufgrund der Sanktionen in der EU für russische Schiffe eh nicht möglich. Die Zielländer Indien und China erkennen die RNRC (Die staatliche russische Rückversicherung) durchaus an.
Für die Durchquerung von EU Gewässern hat der RNRC eine Garantiesumme von 1 Milliarde Dollar hinterlegt.
Für den Westen ist die Versicherungsfrage ansonsten belanglos und hat so rein gar nichts mit Kontrollausübung zu tun
Ich muss ehrlich anmerken, dass leider kaum eines ihrer pro-russischen Argumente und anders können ihre Kommentare nicht gedeutet werden, einem Realitätscheck standhält.
zum Beitrag29.12.2024 , 20:39 Uhr
"Diese Forderung verstößt gegen das Völkerrecht und das UN-Seerechtsabkommen"
Wenn sie sich beim UN Seerechtsabkommen auf Art 19 Nr.1 SRÜ berufen, welcher die Friedliche Durchfahrt im Schiffsverkehr regelt, so sei hierzu auf Art 19 Nr 2 verwiesen, der kurzgefasst im Wortlaut aussagt, dass demjenigen die Durchfahrt verweigert werden kann, der durch Drohungen die Souveränität eines Küstenstaates verletzt.
Und da sie das Völkerrecht anführen, dieses erlaubt explizit bei Verstößen gegen das Völkerrecht Sanktionen zu denen auch die Verweigerung der Friedlichen Durchfahrt gem. Art 19 gehört. Ist im UN Seerechtsabkommen in Bezug auf das Völkerrecht auch geregelt.
Bedeutet, jeder Küstenstaat weltweit hätte das Recht, auch in nationaler Eigenentscheidung, Schiffen die unter russischer Flagge fahren oder im Besitz russischer Eigner sind, die Durchfahrt durch ihre Hoheitsgewässer zu verwehren.
zum Beitrag29.12.2024 , 16:44 Uhr
"Für das, was Sie und Sam Spade erwarten, müsste es eine Gesetzesänderung geben."
Das nennt sich Erkenntnisverfahren, dazu gehört auch das Ermittlungsverfahren. Die Rechtsgrundlage bildet die Strafprozessordnung nach 160 StPO bzw. § 163 StPO.
Sofern ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht, ist die Staatsanwaltschaft bzw die Polizei verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Nennt sich Legalitätsprinzip nach §§ 152 Abs. 2 StPO, 160 StPO, 163 StPO, 386 AO.
Diese Prozessmaxime ist sogar strafrechtlich durch § 258a StGB, die sog. Strafvereitelung im Amt (durch Unterlassen), abgesichert, so dass sich ein Polizist oder Staatsanwalt durch die Unterlassung gebotener Strafverfolgungsmaßnahmen ggf. selbst strafbar machen kann.
Eine durch den Täter verbreitete Nachricht in einem Gruppenchat mit der Andeutung "er könne 20 Deutsche töten" hätte zu einem Ermittlungsverfahren führen müssen, nachdem es der Polizei bekannt war.
Ihre Ausführungen hinsichtlich einer Rechtsgrundlage laufen daher ins Leere.
zum Beitrag28.12.2024 , 22:25 Uhr
"Die Polizeibehörden alle miteinander vernetzen.."
Ist doch im Rahmen der "Digitalstrategie Deutschland" längst passiert und soll 2025 flächendeckend für Landes- und Bundespolizei sowie für den Zoll abgeschlossen sein.
zum Beitrag28.12.2024 , 22:05 Uhr
"Keine der im Artikel genannten Zitate stellt juristisch eine Bedrohung dar"
Nur ein Auszug aus dem obigen Artikel ".. einen Link zu dem Post, in dem Abdulmohsen andeutet, er könnte 20 Deutsche töten."
So so, wiedereinmal muss das Recht als Argumentationsgrundlage herhalten.
Dann bitte einmal einen Blick in den § 126 "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" werfen und dabei Absatz 2 berücksichtigen.
"Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor."
Ergibt schon ein anderes Bild als das von ihnen geschilderte.
zum Beitrag27.12.2024 , 20:53 Uhr
Klar hat das Gesundheitssystem Schattenseiten, ist ja auch staatlich organisiert. Die Zuzahlungen halten sich aber im Rahmen.
Für den Hausarztbesuch habe ich vor Weihnachten 15€ bezahlt. Zahnarztbehandlungen können teuer werden. Aber auch hier liegt der Höchstsatz bei 36%.
Die Kritik an den Facharztterminen kann ich nicht nachvollziehen. Die werden vom Hausarzt organisiert. Ich kenne niemanden der länger als zwei Tage auf seine Kliniküberweisung gewartet hat.
Und was die Lebenshaltungskosten betrifft, ich war heute in Tromsø Lebensmittel einkaufen. Die Differenz zu deutschen Supermärkten ist nicht mehr so groß wie noch vor einigen Jahren.
Für einen Cappuccino habe ich heute umgerechnet 4€ bezahlt. Das zahle ich in Hamburg auch.
Aber bei der Mindestrente hast du natürlich Recht. Damit kann man in Oslo nur schlecht bestehen, nur ist Oslo auch nicht der Maßstab. In anderen Regionen kann man damit schon über die Runden kommen.
Jedenfalls besser als der Bürgergeldempfänger hierzulande mit 500 plus x €.
zum Beitrag27.12.2024 , 20:08 Uhr
In Dänemark gibt es keine Sozialbeiträge wie in Deutschland. Das wird alles über die Einkommensteuer finanziert, deswegen ist sie auch sehr hoch. Um bei der Arbeitslosenversicherung den "Dagpenge” beanspruchen zu können, benötigt es die a-kasse eine freiwillige Versicherung bei der es sich um eine Art Tagegeld handelt. Den Großteil des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung trägt allerdings der Staat.
Und abschließend noch, der Zugang zu den Gesundheitseinrichtungen ist kostenlos, gilt auch für Zahnarztbesuche.
zum Beitrag26.12.2024 , 21:51 Uhr
Kein seriöser Klimaforscher hat in den 90ern solche Theorien verbreitet. Die Mär stammt, wenn überhaupt, eher aus den Umfeld von Bild und Konsorten.
Und wer heutzutage meint die "Sache" nicht ernst nehmen zu müssen, verdrängt sie entweder oder geht grundsätzlich mit geschlossenen Augen durch die Welt.
zum Beitrag26.12.2024 , 21:36 Uhr
Das geht noch simpler: Es ist der Teil der öffentlichen Gesellschaft welcher sich abgrenzt von Staat oder Privatwirtschaft.
Das wäre die umgangssprachliche Definition.
Philosophie und Sozialwissenschaften definieren das noch spezieller.
zum Beitrag26.12.2024 , 21:02 Uhr
Anscheinend noch nie in Skandinavien gelebt. Ein Vergleich zwischen den Zuständen in Deutschland mit den skandinavischen Ländern (leichte Abstriche bei den Schweden) hält keinem Bereich stand, weder Gesundheit, noch Bildung und schon gar nicht bei den Sozialleistungen.
Besuchen sie einmal meine schöne Heimat Norwegen. Ausser evtl in Oslo bekommen sie dort überall in wenigen Tagen einen Facharzttermin. Für Ämterbesuche gilt eine 7 tägige Terminfrist. 87% beträgt das Arbeitslosengeld. Die Mindestrente beträgt 1600€ plus Wohngeld bei Mietern.
Der norwegische Staatsfond ist zudem mit 1,5 Billionen € der größte der Welt. 3% davon fließen jährlich in den Staatshaushalt. Der Großteil davon wird in den Bildungs- und Gesundheitsbereich investiert.
Nur Dänemark ist in einigen Bereichen noch besser aufgestellt. Dort erhalten sie z. B. 90% Arbeitslosengeld bis zu 4 Jahren. Im Gegenzug haben sie aber auch eine Menge Verpflichtungen.
zum Beitrag26.12.2024 , 20:25 Uhr
"Wer Verurteilungen von Rechtsextremen und Linksextremen miteinander vergleicht.."
Bitte meinen Kommentar noch einmal lesen, da steht nichts von einem Vergleich zwischen Rechtsextremen und Linksextremen.
Er hatte die Strafverfolgung und die zum Teil milden Urteile gegen rechtsextreme Straftäter zum Inhalt.
Und da helfen Zahlen nicht weiter, sondern einzig Kenntnisse zu den ergangenen Urteilen, um meinen Kommentar einordnen zu können.
zum Beitrag26.12.2024 , 17:54 Uhr
Und erneut die gewünschte Botschaft unters Volk gebracht. Und das auch noch an Weihnachten.
Zur "Hexenjagd" und den von ihnen angeführten "Beleg" des NDR Berichts sei angemerkt, dass eine Strafverfolgung wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86 StGB nur deshalb eingestellt wurde, da es nur eine Eins-zu-Eins-Kommunikation und keine Chatgruppe mit vielen Teilnehmenden gab.
Die Verletzung der Wohlverhaltenspflicht und die Rechtfertigung eines Disziplinarverfahren hat das Gericht sehr wohl anerkannt.
Zudem wurde von Seiten der Polizeidirektion Osnabrück Revision eingelegt, so dass die Fälle demnächst vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt werden.
Können sie alles dem Bericht auch selbst entnehmen. Fazit: Statt Hexenjagd viel Rauch um Nichts.
zum Beitrag26.12.2024 , 17:30 Uhr
Es geht nicht um Zahlen, sondern um Urteile. Sich bitte einmal mit den Verfahren in den letzten Jahren in Thüringen und Sachsen befassen und sie werden zu der Erkenntnis gelangen, dass rechtsextreme Straftäter in diesen Bundesländern oftmals mit sehr milden Urteilen bedacht werden.
Stichwörter zum Weiterverfolgen: Ballstädt, Fretterode, Knockout 51 und das ist nur die Spitze des Eisbergs in Ostdeutschland.
Eine Empfehlung zum Thema: Policy Papers - Justiz und Rechtsextremismus
Herausgegeben von gesicht zeigen! e.V. Berlin Als PDF im Internet verfügbar.
zum Beitrag23.12.2024 , 22:45 Uhr
Zwei Säulen der Demokratie scheinen in einigen Gegenden Ostdeutschlands ins Wanken geraten zu sein.
Das Bild welches die Exekutive und die Judikative teilweise abgeben wenn es um rechtsextremistische Straftaten geht, kann mit viel gutem Willen gerade noch als kläglich bezeichnet werden.
Mit etwas weniger guten Willen könnte man angesichts der milden Urteile und der nachlässigen Ermittlungsarbeit seitens der Polizei auch auf andere Gedanken kommen.
Das der Staat sein Gewaltmonopol nicht ausschöpft und Rechtsextremisten den öffentlichen Raum weitgehend überlässt ist ein Trauerspiel, es erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat und beschädigt das Ansehen der Demokratie.
Unter diesen Zuständen zu Leiden haben diejenigen Bürger, welche sich eine demokratischen Gesinnung bewahrt und darauf vertraut haben, dass der Staat in der Lage ist seine Bürger zu schützen.
Denn gefährlich ist es seit längerer Zeit bereits für diejenigen, die schon rein optisch nicht in das Bild der Rechtsextremisten passen.
Der Staat steht in der Pflicht, diese Personen zu schützen und er ist angehalten, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.
zum Beitrag23.12.2024 , 12:53 Uhr
Ohne ein gewisses Maß an Polemik scheinen Herrn Brax Kommentare nicht auszukommen. Wie er auch hier im letzten Absatz wieder aufzeigt.
Es ist gut möglich, dass viele in Deutschland den Islam kritisch betrachten oder gar ablehnen und ein Teil der Bevölkerung mag auch mit Muslimen fremdeln.
Aber Hass ist nochmals eine ganze andere Ebene und Nein, der Täter war keiner von "uns" sondern anscheinend ein verwirrter Geist mit rechtsextremistischen Ansichten.
Und die Warnungen vor dem Täter verhallten anscheinend auch nicht ungehört, so existiert laut Medienberichten (u.a. Bild) beim BKA eine Akte über den Täter, was nach derzeitigen Kenntnisstand dafür spricht, dass sie ihn schon im Visier hatten.
zum Beitrag22.12.2024 , 20:51 Uhr
"zogen laut Polizei rund 2.100 Rechtsextreme brüllend und mit Böllern werfend durch die Stadt"
Eine Demonstration kurz nach einem derartigen Anschlag, hätte von der Stadt auch problemlos mit Verweis auf § 15 VersammlG verboten werden können. Ein Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Bezugnahme auf die Ereignisse wäre ausreichend gewesen.
Es ist nur ein weiterer Beleg dafür, dass der Staat in einigen ostdeutschen Bundesländern seine Rechte und sein Gewaltmonopol nicht ausschöpft, wenn es um Rechtsextremismus geht.
Die sich häufenden Übergriffe auf Migranten, Wahlhelfer, Journalisten oder jüngst einer Politikern der Linken sind das Resultat davon.
Das ist nicht nur für die Menschen mit Migrationshintergrund in den Bundesländern ein großer Anlass zur Sorge, sondern auch für alle demokratisch gesinnten Bewohner in diesen Bundesländern die auf die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols vertrauen.
zum Beitrag22.12.2024 , 17:50 Uhr
Fair Trade bezieht sich auf den Handelspreis, sagt nichts über die Landrechte oder die Bezahlung der Arbeiter aus, noch über die Arbeitsbedingungen und erst recht nichts über die Transportwege und die Weiterverarbeitung des Produkts.
Einfach einmal informieren über die Zustände z.B. an der Elfenbeinküste. Auskunft darüber finden sie u.a. gut dokumentiert bei WWF Deutschland.
zum Beitrag22.12.2024 , 15:09 Uhr
Das Rederecht ist ein Statusrecht welches sich aus dem freien Mandat gem. Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG ergibt. Die Grundlage des Rederechts ergibt sich aus Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG.
Insbesondere Art. 43 Abs. 2 S. 2 GG gewährt den Abgeordneten ein jederzeitiges Rederecht.
Die Grenzen des Rederechts ergeben sich aus dem Missbrauchsverbot. Eine Beschränkung kann erfolgen, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu wahren.
Die Inanspruchnahme des Rederechts setzt voraus, dass eine ordnungsgemäße Wortmeldung als auch Worterteilung durch den Vorsitzenden erfolgte.
Dazu bitte beachten: Bundesrecht steht über Landesrecht und das Grundgesetz selbstredend über den Landesverfassungen und der parlamentarischen Hausordnung.
zum Beitrag22.12.2024 , 02:36 Uhr
An ihren Ausführungen ist durchaus etwas dran, aber verfolgen sie diese Logik weiter und setzen sie dazu auch konsequent um, dürften sie nicht einmal mehr ein Pfund handelsüblichen Kafee kaufen.
Sie profitieren hier zwar nicht in Form eines bilanzierbaren Gewinns, aber doch von einem geldwerten Vorteil. Denn unter fairen Anbau - und Handelsbedingungen dürfte ein Pfund handelsüblicher Kaffee dann gut das doppelte Kosten.
Und da sind wir dann auch schon beim alten Dilemma des Kapitalismus angekommen. Der Gewinn des einen beruht häufig auf dem Verlust des anderen. Ergo. Kapitalismus produziert Ungleichheit und nährt sich sogar davon.
Da macht es abseits der Summen keinen großen Unterschied, ob es letztendlich um Aktienbesitz oder Handelswaren geht.
Und was den Bereich Ausbeutung betrifft, so ist dieses kein klassisches Merkmal des Kapitalismus, sondern aus historischer Sicht hat er, bedingt durch den Niedergang feudaler Herrschaftsformen, sogar zu einem Rückgang der Ausbeutung geführt.
zum Beitrag21.12.2024 , 16:56 Uhr
Uneingeschränkte Solidarität mit Zohra Mojadeddi. Abgeordnete sind ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet und müssen nicht zwingend die Linie der Fraktion vertreten.
Das Grundgesetz gewährt aufgrund der Freiheit des Mandats ein Rederecht und in diesem Fall ist auch ein Missbrauch des Rederechts z.B. aufgrund sachfremder Ziele ist nicht gegeben.
Die Abweichung von dem Tagesordnungspunkt der Bürgerschaft schränkt zudem die Arbeit und Funktion des Parlaments nicht ein und ist daher hinzunehmen.
Es wäre daher angeraten, wenn die Beteiligten es bei dem erfolgten Ordnungsruf belassen würden.
Wenn es in dieser Angelegenheit einen Grund zur Aufregung gibt, dann ist er in den Reaktionen auf die Rede zu finden.
Der Antisemitismusvorwurf von Seiten der AfD und CDU ist ebenso unbegründet und inhaltsleer, wie die des Fraktionschefs der Grünen der die Aussage für inakzeptabel hält. Die Gründe spart er leider aus.
Dabei hätte es gereicht, sich einmal mit der Begründung des Haftbefehls für Netanjahu, den Berichten von Amnesty International oder Human Rights Watch etc oder der UNO zu befassen, um zu erkennen, dass die Vorwürfe eines Vernichtungskriegs nicht aus der Luft gegriffen sind.
zum Beitrag21.12.2024 , 01:08 Uhr
Naja, kleiner Auszug aus einem Bericht der Friedrich Naumann Stiftung, Büro Buenos Aires anlässlich der Übergabe einer Petition im Jahre 2017 an das Stadtparlament Rosario durch die kubanische Stiftung Base. In ihr wird gefordert alle sichtbaren Verehrungen Guevaras aus dem Stadtbild seiner Heimatstadt zu entfernen.
Die Petition bezieht sich auf Guevaras Rolle als oberster Ermittler nach der Revolution, der in der Festung La Cabaña in Havanna Hunderte politische Häftlinge inhaftieren und in Militärtribunalen zum Tode verurteilen ließ. Mindestens 216 angebliche Konterrevolutionäre wurden ohne rechtliche Grundlage erschossen. Auch vor der Revolution tat sich Guevara als skrupelloser Befehlshaber hervor: Verräter, Deserteure und Gefangene ließ er standrechtlich ebenso hinrichten wie einfache Diebe oder er griff selbst zur Waffe.
Später schuf er ein Arbeitslager für diejenigen, die mit „kleinen oder größeren Vergehen“ gegen die „revolutionäre Moral“ verstoßen hätten. Aber auch Homosexuelle und Dissidenten wurden inhaftiert und sahen sich schwerer Arbeit und vereinzelt auch Folter ausgesetzt. Untergebenen drohte er mit der Deportation ins Lager.
.
zum Beitrag20.12.2024 , 20:47 Uhr
Der Brief ist ein Musterbeispiel für die Tragik der RAF Generationen. Viele Zustände treffend analysiert und dann die völlig falschen Schlüsse daraus gezogen.
Wer sich im "Kampf" gegen die herrschende Klasse selbst zum Herrscher ernennt, indem er sich das Recht herausnimmt über Leben und Tod entscheiden zu können, paktiert im Geiste lediglich mit den Gewaltherrschern dieser Welt.
Mord bleibt Mord.
zum Beitrag20.12.2024 , 12:35 Uhr
"die Verweigerungshaltung der bundesrepublikanischen Mehrheit, über notwendig fundamentale Änderungen überhaupt nur nachzudenken"
Der entscheidende Punkt. Nicht die Letzte Generation ist gescheitert.
Empfohlen sei hierzu auch ein Hörbeitrag von Deutschlandfunk
Seit wann wir von der Erderwärmung wissen - Die Geschichte des Klimawandels ist eine Geschichte des Wegsehens.
www.deutschlandfun...-15dd044f-100.html
zum Beitrag19.12.2024 , 17:37 Uhr
Und das ändert an den Vorwürfen und Belegen von u.a Amnesty International, dem UN Sonderbericht, der Beweisführung Südafrikas und anderer Staaten und Organisationen jetzt genau was?
zum Beitrag19.12.2024 , 17:31 Uhr
Die russische Propaganda wirkt sich mittlerweile auf die Breite der Gesellschaft aus. Angst ist halt eine stabile Währung. Wer davon hierzulande profitiert kann man sich leicht ausrechnen. Allein der Preis für ein U Boot sagt schon einiges aus.
Vielleicht würde es schon ausreichen, die vorhandenen Mittel effizienter einzusetzen, als sich durch ein immer mehr an Mitteln der trügerischen Illusion von Sicherheit und Wehrtüchtigkeit hinzugeben.
Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die gesellschaftlichen Zeitdiagnosen von Lion Feuchtwanger und Martin Buber aus dem Jahre 1913 die in der Schaubühne (später bekannt als die Weltbühne) veröffentlicht wurden. Lassen sich fast eins zu eins auf die heute geführten Diskussionen übertragen.
zum Beitrag17.12.2024 , 21:53 Uhr
Die Erwägung gegen das Urteil in Gänze vorzugehen, stellt die einzig richtige Entscheidung dar. Das Urteil ist derart "zurechtgezimmert" worden, dass es einem die Sprache verschlägt.
Aus Platzmangel nur ein Zitat aus dem Handbuch "Einsatztraining Professionelles Konfliktmanagement für Polizist*innen“. Hrsg. von Mario S. Staller und Swen Körner, 2021
In der Rubrik "Polizeieinsätze in Verbindung mit psychisch kranken Menschen" heisst es unter Punkt 3 "Bewaffnete Personen" u.a.
"Die betreffende Person „kann“ oft die Waffe gar nicht fallen lassen (auch wenn sie dazu aufgefordert wird), weil sie sich unbewusst und intuitiv daran festhält und die Muskulatur stark verkrampft ist (Melt-zer aaO.). Die wichtigste Regel (auch) zur Eigensicherung lautet: „Distanz, Distanz und nochmals Dis-tanz“ (Meltzer). Psychisch auffällig Personen sind zudem oft schmerzunempfindlich, so dass Pfeffer-spray nicht wirkt. Hinzu kommt die Gefahr des lagebedingten Erstickungstodes (vgl. Mallach/Feltes 2021 sowie Preus-Wössner 2009) aufgrund der hochgradigen Erregung der Personen. Merkblätter zum „Positional Asphyxia“ existieren in den meisten Polizeibehörden.
Sollte Richter wie Einsatzleiter vertraut sein.
zum Beitrag16.12.2024 , 19:05 Uhr
"Ziviler Widerstand und Ungehorsam" ist aber weder Selbstzweck noch erfüllt er sich in einer Unverhältnismäßigkeit der Mittel"
Er dient ja auch nicht dem Selbstzweck.
Die Legitimation der Letzten Generation leitet sich dabei aus der Unterlassung der Regierung ab, bestehende Verträge wie das völkerrechtliche Pariser Klimaabkommen oder das deutsche Klimaschutzgesetz aber auch hiesige Rechtsprechung im Sinne des Klimaschutzes umzusetzen.
Und da sie in punkto Verhältnismässigkeit der Mittel augenscheinlich juristisch argumentieren, füge ich an, dass das Anliegen der Letzten Generation auf Elementen des bestehenden Rechtssystems und Gerechtigkeitsvorstellungen beruht, die der politischen Ordnung zugrunde liegen und damit auch den Protest rechtfertigen der ja lediglich darauf hinweist, dass Zusagen und Gesetze nicht eingehalten werden.
Und auch die Aktionen der Antifa sind in diesem Sinne gegen Feinde der Verfassung und somit Gegner der demokratischen Grundordnung gerichtet.
Es dürfte ihnen zudem bekannt sein, dass in einigen Landesverfassungen nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht auf Widerstand festgehalten ist. Bremen ist da in Bezug auf das Kirchenasyl nur ein Beispiel.
zum Beitrag16.12.2024 , 18:32 Uhr
"Dazu verschleiern Anwälte regelmäßig rechte Gewalt und erwirken nicht selten milde Urteile oder lassen die Täter beim Verfassungsschutz anheuern"
Das ist doch eine sehr praxisferne Schilderung. In rechten Kreisen herrscht nun wahrlich kein Mangel an Anwälten. Alleine rund 10% der AfD Bundestagsabgeordneten sind Juristen. Dazu gibt es die sogenannten Szene Anwälte die direkt aus dem rechtsradikalen Umfeld stammen und mit der Szene aufgewachsen sind, sei es in Bands, Parteien, Kameradschaften oder auch unter Hooligans.
Dann gibt es noch die große Gruppe der rechtspopulistischen Anwälte die sich einen seriösen Anstrich geben und dabei nach Posten und Mandaten streben. Diese Gruppe würde sich selbst nie als "Nazi Anwälte" definieren, vertritt zwar häufig dieses Klientel, grenzt sich nach außen jedoch streng davon ab.
Fast sämtliche Strafverfahren gegen rechte Täter werden von diesen Gruppen vertreten und natürlich wird im Prozess von Seiten der Verteidigung versucht seinen Mandanten als Opfer darzustellen. Probates Mittel.
Was garantiert nicht von Seiten der Anwälte versucht wird, ist den Täter gegen Strafmilderung an den Verfassungsschutz zu vermitteln.
zum Beitrag16.12.2024 , 15:41 Uhr
"Ziehen sie weiter hier gibt es für sie nix zu gewinnen"
Richtig erkannt. Schließe mich voll und ganz an.
zum Beitrag16.12.2024 , 15:37 Uhr
Ihre Vorstellung von wirksamer Bekämpfung haben sie ja in ihrem Kommentar v. 14.12 kundgetan
"Jetzt gibt's nur noch eine Partei, die man noch nicht versucht hat. Und die ganz offen sagt, wir zuerst. Lassen wir sie halt mal vier Jahre pfuschen"
Ergänzt sich gut mit Aussagen in ihren anderen Kommentaren und ergibt ein recht klares Bild.
zum Beitrag16.12.2024 , 13:47 Uhr
Geehrter @normalo im Text ist mir ein Fauxpas unterlaufen. Es muss im letzten Absatz selbstverständlich "gegen Faschismus engagieren" heissen. Entschuldigung für das Missgeschick.
zum Beitrag16.12.2024 , 13:33 Uhr
War als Antwort auf die Kommentare von @normalo gedacht.
zum Beitrag16.12.2024 , 13:31 Uhr
Ziviler Widerstand und ziviler Ungehorsam sind Kernelemente einer jeden Demokratie. Daraus beziehen sowohl die Letzte Generation als auch die Antifa ihre Legitimation.
Die Protestaktionen braucht der brave Bürger nicht gutheißen, ändert aber nichts an ihrer Legitimation und wie die gegenwärtigen Zustände aufzeigen, an ihrer Notwendigkeit.
Die Rechtmäßigkeit und die Art der Proteste sind wiederum ein anderes Thema.
Und Menschen die sich im Kampf gegen Antifaschismus engagieren pauschal als Chaoten zu bezeichnen, ist schon reichlich selbstgerecht.
zum Beitrag14.12.2024 , 21:21 Uhr
"Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass heimlich verabreichte und potenziell tödliche K.O.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ zu bewerten seien, weil es sich um eine Flüssigkeit handele (Säure hingegen gilt als gefährliches Werkzeug)."
Der bittere Unterton der Autorin in diesem Abschnitt gegenüber dem Urteil des BGH ist ungerechtfertigt.
Für die Qualifikation im Sinne des § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB (Gefährliches Werkzeug) ist die Unmittelbarkeit der Verletzung Voraussetzung.
Säure entspricht dieser Strafnorm, zumal sie eine chemische Verbindung darstellt die in Wechselwirkung fungiert und nicht zwingend als Flüssigkeit vorkommen muss, wie z. B. in Form von Chlowasserstoff (gasförmig) oder auch als Fettstoff wie Citronensäure.
Entgegen dem wirken K.O. Tropfen erst nach dem Stoffwechselprozess im Körper narkotisierend oder sedierend. Entscheidend im Sinne der Gesetzessystematik ist hier der Gegensatz zwischen unmittelbar und nachwirkend.
Und das die heimliche Verabreichung der Tropfen eine Gewaltanwendung im Sinne von § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB darstellen, hat der BGH in seinem Urteil ausdrücklich betont.
Es wurde also weder etwas verharmlost noch runtergestuft.
zum Beitrag12.12.2024 , 20:46 Uhr
"Es war der Junge, der die Situation leider auf fatale Weise eskalierte"
Die Richter haben die Schilderung des Einsatzleiters für glaubwürdig erachtet. Das Motiv Leben zu retten und die Anordnung vorzurücken, um den Betroffenen nach dem Pfeffersprayeinsatz zu überwältigen war dabei ausschlaggebend. Und schon konnten die Beteiligten aus der Verantwortung entlassen werden. Damit hat es sich aber auch schon.
Eine mehr als durchsichtige Prozesstaktik. Ein motivierter Ankläger hätte die Klage anders aufgebaut und dann hätte es womöglich für die beteiligten Schützen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gegeben.
Der "Junge" hat nichts eskalieren lassen, er hat auch niemanden bedroht, sondern versucht den Pefferspraynebel auszuweichen.
Und in einer derartigen Situation durch schiere Anzahl ein Szenario aufzubauen was einen Menschen im psychischen Ausnahmezustand zur Aufgabe bewegen soll ist amateuerhaft.
Ein Bedrohungsszenario trägt bei einem derartigen Zustand nicht zur Entspannung bei.
Abwarten bis ein Psychologe zur Stelle ist wäre richtig gewesen. Die Lage war bis dahin statisch und überschaubar. Und ein Eingriff wäre bei Veränderung jederzeit möglich gewesen.
zum Beitrag12.12.2024 , 18:41 Uhr
"Es ist ein Unding, dass das Verbrennen israelischer Fahnen unter Strafe steht, der geäußerte Wunsch, der jüdische Staat möge vernichtet werden, aber nicht."
Aus Sicht des Autors vielleicht, aus juristischer Sicht bestimmt nicht. Flaggen gelten als Hoheitszeichen, der geäußerte Wunsch ist eine Meinungsäußerung.
Das Haben und Äussern einer bestimmten Meinung zu verbieten verstößt gegen Art. 5 II GG.
Ein derartiges Sondergesetzt zur Einschränkung der Meinungsfreiheit wurde erst einmal vom BVerfG per Beschluss (vom 4 November 2009, BvR 2150/08) bestätigt. Zugrunde lag der § 130 IV StGB und die Strafbarkeit der Meinung, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu billigen, zu verherrlichen oder zu rechtfertigen. Und selbst hier wurden enge Grenzen abgesteckt, in dem es sich lediglich auf das historische NS-Regime 1933-45 bezog und nicht auf die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus insgesamt.
Ausdrücklich erklärte das BVerfG zudem: “Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung vielmehr grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.”
Gilt auch dann, wenn es sich gegen Israel richtet.
zum Beitrag11.12.2024 , 18:11 Uhr
Frau Sebutinde hat natürlich einen schweren Stand, da sie im IGH Prozess, Südafrika - Israel im Januar, auch eine sehr ungewöhnliche Ansicht der Lage im Nahostkonflikt vertreten hat. Eine Ablehnung in allen Punkten mit der Begründung, das es sich im Kern ja um einen politischen Konflikt handelt der diplomatisch gelöst werden müsse, quasi als ablehnende Begründung für den Vorwurf des Völkermords zu nennen ist schon sehr gewagt. Selbst der israelische Richter, Aharon Barak, hat ja in dem Prozess zwei Anordnungen zugestimmt.
Den von ihnen erwähnten Hass auf Schwarze deren Ansichten nicht ins Narrativ passen glaube ich ihnen aber gerne.
Mir ist hierzulande eher der Alltagsrassismus vertraut, da meine Frau als Britin mit jamaikanischen Roots und dementsprechender Hautfarbe hier schon einiges in der Hinsicht erlebt hat.
zum Beitrag11.12.2024 , 17:44 Uhr
Wenn sie den Artikel im WSJ als "Opinion Peace" bezeichnen, dann empfehle ich ihnen den Bericht der NY Post v. 27. November. Schon die Headline lässt nur wenige Zweifel aufkommen
"UN says firing of adviser who didn’t call Israel genocidal ‘not unusual"
Oder den Artikel in der Times v. 26. November. Auch hier finden sie die Kernaussage bereits im Titel wieder.
Da sich beide Artikel hinter einer Bezahlschranke befinden, kann ich ihnen vorab versichern, dass der Kontext in beiden Artikeln weitestgehend identisch ist mit dem im Wall Street Journal.
Und mit dem von mir erwähnten Leitfaden ist keine Positionierung zum ICJ gemeint, sondern das 2022 veröffentlichte Dokument „When to refer to a situation as genocide: A brief guidance note".
Dieser UN Leitfaden skizziert die Ursprünge und Definition des Begriffs „Völkermord“. Und auf Basis dieser "Richtlinien" stützt sich auch die Postionierung Nderitus in dieser Sache.
zum Beitrag11.12.2024 , 13:41 Uhr
Der erste Beitrag in einer deutschprachigen Tageszeitung den ich zu diesem Thema gefunden habe. Ersteinmal vielen Dank dafür.
Das Schweigen in der Medienlandschaft hierzu sagt ja auch schon einiges aus. Zumal ausländische Medien wie das Wall Street Journal oder der Guardian die Gründe eigentlich klar benennen.
Das WSJ nannte es eine "politische Entscheidung“, beeinflusst von jenen in den Vereinten Nationen, die Israel gegenüber feindlich eingestellt seien.
Der Guardian berichtete, das nach der Erklärung von Nderitu, warum sie den Vorwurf des Völkermordes für unangebracht hält, palästinensische Gruppen, wie der Dachverband der Palestinian Human Rights Council in einem Brief an den UN-Generalsekretär erklärten "es gäbe erhebliche Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit, ihr Mandat mit der gebotenen Effektivität und Unparteilichkeit auszuführen“ zudem wurde Nderitu in ihrer Funktion als Sonderberaterin Pflichtverletzung vorgeworfen, da sie nicht vor einem möglichen Völkermord gewarnt hätte.
Übersehen wird dabei, dass sich ihre Position aus dem von ihrem UN Büro entwickelten Leitfaden ergibt, der u.a. den inflationären Gebrauch des Begriffes für propagandistische Zwecke anprangert.
zum Beitrag10.12.2024 , 13:11 Uhr
Da ist keine Entschuldigung angebracht. Der Forist Davin 112 hat das schon richtig erkannt. Er schreibt ja nicht von Falschbehauptungen sondern von Fakten verdrehen.
Und genau das ist hier der Fall. Es wird sich auf Angaben einer seriösen Quelle bezogen und diese dann in einem der eigenen Ansicht passenden Kontext gesetzt, mit Behauptungen unterfüttert und dann mit einer eigenen Meinungsäußerung die eigentliche Botschaft übermittelt
Die Absichten die dahinterstecken sind leicht zu durchschauen. Einfach einmal die Kommentare von @wonneproppen verfolgen. Sie sind stets nach dem gleichen Schema aufgebaut.
zum Beitrag09.12.2024 , 23:08 Uhr
Ja kleiner Fauxpas. Regionlmacht hätte es heißen müssen.
zum Beitrag09.12.2024 , 20:43 Uhr
Es bleibt die Erkenntnis von Barack Obama, der Russland als Kolonialmacht bezeichnete.
Vielleicht ist das Beispiel Syrien auch ein Anlass für die Kriegsangstschürer einige Gänge runterzuschalten, anstatt permanent davor zu warnen, das Russland Ende des Jahrzehnts militärisch soweit sei einen Nato Partner anzugreifen.
Denn wie seit über zwei Jahren zu beobachten ist, sind die Russen schon in der Ukraine überfordert und wären wohl schon weit abgeschlagen, wenn der Westen nicht so zögerlich reagiert hätte.
zum Beitrag09.12.2024 , 20:18 Uhr
Mit dem mittlerweile abgedroschenen Begriff "Populismus" lässt sich das nicht umschreiben. Das wäre dann ja lediglich ein opportunistisches Verhalten hinter dem sich nicht zwangsläufig auch eine entsprechende Gesinnung verbergen muss.
Dem ist aber bei weitem nicht so. Bei einem Großteil der Politik und der Bevölkerung die eine solche Ansicht vertreten, steckt auch die entsprechende Gesinnung dahinter. Die handeln nicht rein opportun sondern aus Überzeugung und auf Basis urdeutscher Eigenschaften wie "Engherzigkeit" und "Überheblichkeit".
zum Beitrag09.12.2024 , 19:42 Uhr
Linken Chef Jan van Aken hat bereits die passende Antwort auf die Abschiebedebatte gegeben:
"verkommene Drecksäcke"
Dem ist nichts hinzuzufügen.
zum Beitrag09.12.2024 , 13:28 Uhr
"Wenn die Fluchtursache beseitigt ist, erlischt das Aufenthaltsrecht. Ansonsten wären die Menschen nicht als Flüchtlinge sondern als Einwanderer hier."
Gemäß dem Asylrecht hat wer als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt ist, ein Bleiberecht für drei Jahre in Deutschland. Danach kann er einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen, wenn sich die Lage in seinem Heimatland nicht geändert hat.
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel beinhaltet ein Dauerbleiberecht ohne zeitliche Begrenzung.
zum Beitrag09.12.2024 , 13:17 Uhr
Das haben sie richtig verstanden. Die meisten Syrer sind mit der ersten Fluchtwelle 2015/16 nach Deutschland gekommen und dürften, sofern als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt, schon längst in Besitz einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sein. Daran ändert dann die neue politische Situation in ihrem Herkunftsland wenig.
zum Beitrag09.12.2024 , 13:03 Uhr
"Stimmen die "überall" kolportierten 50% der Syrer als Sozialhilfeempfänger? "
Die überall kolportierten? Ich trage gerne zur Aufklärung bei, indem ich aus einer seriösen Quelle zitiere.
Laut Aussage des Bundesbeauftragten für die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, Daniel Terzenbach, befanden sich Stand April 2024, 70% der syrischen Männer in Arbeit.
zum Beitrag09.12.2024 , 12:59 Uhr
Man könnte die Debatte auch für absolut geschmacklos halten, wenn wenige Tage nach dem Sturz des Assad Regimes die hiesigen Syrer quasi aufgefordert werden schoneinmal die Koffer zu packen.
Und zu ihrer Anmerkung des "temporären Schutzrechts" sei nur erwähnt:
Wer als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt ist, hat ein Bleiberecht für drei Jahre in Deutschland. Danach kann er einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen, wenn sich die Lage in seinem Heimatland nicht geändert hat.
Das dürfte für einen Großteil der Syrer die mit der ersten Fluchtwelle 2015/16 gekommen sind zutreffen.
Zumal nach Aussage des Bundesbeauftragten für die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, Daniel Terzenbach, mittlerweile 70% der syrischen Männer in Arbeit sind. Und auf deren Beitrag kann die Gesellschaft bei der jetzigen Lage eigentlich nicht verzichten.
Daher wäre in Bezug auf die Syrer ein Perspektivwechsel von Seiten der Politik, aber auch von einem großen Teil der Bevölkerung angebracht und es sollten Menschen die fast ein Jahrzehnt hierzulande verbracht haben auch als gleichberechtigte Bürger betrachtet und behandelt werden. Und das gilt nicht nur für Syrer!
zum Beitrag08.12.2024 , 21:44 Uhr
Es macht schon einen wesentlichen Unterschied, ob wie im Kontext ihres Kommentars von "86% der Bevölkerung (Umfrage Zeit) wünschen sich konsequente Abschiebungen" die Rede ist oder laut Zeit 86% für konsequente Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern sind.
Denn das ausreisefähige Asylbewerber nach Ablehnung ihres Antrags und ggf Bestätigung dessen durch die entsprechenden Instanzen das Land wieder verlassen müssen, liegt in der Natur der Sache. Ansonsten bräuchte es kein Asylrecht und man könnte sich den ganzen Aufwand sparen.
zum Beitrag08.12.2024 , 21:03 Uhr
Es ist ja kein Zufall, dass 3/4 der Asylanträge aus dem Iran abgelehnt werden. Iranische Staatsangehörige stellen die größte Gruppe dar, die in Deutschland in ihrem Asylantrag als Grund Konversion angeben. In der Praxis handelt es sich dabei gut um 50% aller Anträge.
Und obwohl Apostasie im Iran eine schwere Straftat darstellt, die auch mit dem Tode bestraft werden kann, wird dieser Grund von deutsche Behörden häufig als nicht valide Argumentation angesehen und asyltaktische Gründe dahinter vermutet.
Auch die Justiz ist aufgrund dessen dazu übergegangen genauer zu prüfen. Die Vorlage einer Taufurkunde reicht da oftmals nicht mehr aus. Richter halten mittlerweile bei Anhörungen schon regelrechte "Religionsexamen" ab.
Ebenso zeugt der Umgang mit psychisch Kranken vom Einfallsreichtum der Justiz gegenüber iranischen Staatsangehörigen. Gilt in der Regel, dass eine psychische Erkrankung nach Vorlage entsprechender Atteste zu einem Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5, 7 Satz 1 AufenthG) führt, hebeln Gerichte dieses mit dem Verweis auf ein funktionierendes iranisches Gesundheitssystem oftmals aus.
Das dahinter politische Motivation steckt, kann als offenes Geheimnis betrachtet werden.
zum Beitrag08.12.2024 , 20:10 Uhr
"Der Begriff "Deportation" ist übrigens gerichtlich festgestellt erfunden."
Welches Gericht hat das denn in welchem Beschluss festgehalten ?
Falls sie sich auf die Correctiv Recherche beziehen und das entsprechende Verfahren vor dem Hamburger Landgericht, so hat das Gericht dem Kläger Ulrich Vosgerau lediglich in einem, relativ nebensächlichen Punkt, recht gegeben. Dieser Punkt war zudem noch personen- und nicht sachbezogen.
In der Sache um die zentralen Punkte Remigration, Staatsbürger und Ausbürgerung hat das Gericht die korrekte Darstellung bestätigt.
“Die Darstellung entspricht der prozessualen Wahrheit”.
Zudem waren diese zentralen Punkte nicht einmal Gegenstand der Klage, wurden also rechtlich von Ulrich Vosgerau gar nicht bestritten.
Siehe auch Beschluss Landgericht Hamburg v. 26. Februar 2024, 324 O 61/24
zum Beitrag07.12.2024 , 14:51 Uhr
"Frage Nr. 2" ist eine strafbare Falschbehauptung von ihnen, die Unbildung offenbart"
Dann könnten sie @janix doch auch zu Bildung verhelfen und ihn aufklären. Ich verstehe die Intention die dahintersteckt nämlich auch nicht so recht, nehme aber anders als andere Foristen keinen Anstoß an der Abbildung, jedenfalls nicht bevor ich nicht die Beweggründe die dahinterstecken kenne.
zum Beitrag07.12.2024 , 14:38 Uhr
Gut wiedergegeben. Eine der Säulen jeder Form der Demokratie ist das Gleichheitsprinzip.
Fehlt das, kann bestenfalls noch von einer dysfunktionalen Demokratie die Rede sein.
zum Beitrag07.12.2024 , 12:59 Uhr
Die Justiz ordnet die Proteste der Letzten Generation immer noch nach Maßstäben aus dem letzten Jahrhundert ein.
Ziviler Ungehorsam trägt in einer Demokratie zur Erhaltung und Stärkung der Institutionen bei und ist elementarer Bestandteil des demokratischen Systems.
Bei den Aktionen der Letzten Generation handelt es sich letztendlich um einen öffentlichen Appell an den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit der Bürger hierzulande. Die Legitimation leitet sich dabei aus der Unterlassung der Regierung ab, bestehende Verträge wie das völkerrechtliche Pariser Klimaabkommen oder das deutsche Klimaschutzgesetz aber auch hiesige Rechtsprechung im Sinne des Klimaschutzes umzusetzen.
Damit basiert das Anliegen auf Elementen des bestehenden Rechtssystems und Gerechtigkeitsvorstellungen, die der politischen Ordnung zugrunde liegen und rechtfertigt den Protest der ja lediglich darauf hinweist, dass Zusagen und Gesetze nicht eingehalten werden.
Mit den Worten von John Rawls gesprochen, drückt der Zivile Ungehorsam der LG insofern sogar eine "tiefere Gesetzestreue" aus, da die Aktivisten grundsätzlich die demokratischen Institutionen anerkennen und der Protest das Ultima Ratio darstellt.
zum Beitrag06.12.2024 , 16:43 Uhr
"Demokratie ist kein Schlaraffenland" - Max Frisch -
Das effektivste freiheitliche System basiert immer noch auf der Funktion des bürgerlichen Engagements.
In diesem Engagement liegt auch das Scheitern Netanjahus begründet z. B. bei der Justizreform. Im Gegensatz zu Autokraten wie Erdogan oder Orban ist Netanjahu eben kein Alleinherrscher, der die unumschränkte Staatsgewalt für sich beanspruchen kann.
Frei nach Max Frisch ist ein Brandstifter immer auf die Unterstützung der Biedermänner angewiesen um seine Ziele zu erreichen. Diese Unterstützung bildet die Grundlage aller politischer Autokraten.
Es kommt daher auf die israelischen Institutionen selbst an dagegenzuhalten. Die Justiz hat es bereits vorgemacht, die Presse muss jetzt nachziehen und die Bevölkerung darf sich nicht länger von Netanjahus Spaltungsversuchen blenden lassen.
Und auch die Militärführung steht in der Pflicht Netanjahus Ziele kritisch zu hinterfragen.
Denn sobald Netanjahu es nicht mehr vermag die kriegerischen Konflikte am "köcheln" zu halten, wird sein Stern sinken.
zum Beitrag05.12.2024 , 22:01 Uhr
Die Regierung der Hamas wurde seit den Wahlen 2006 international nicht anerkannt.
Die Frage nach dem "oder" stellt sich eigentlich nicht, wie sie der Begründung des IGH Gutachten entnehmen können.
zum Beitrag05.12.2024 , 15:27 Uhr
Die Feststellungen von Herrn Brax helfen den Palästinensern in der jetzigen Situation leider auch nicht weiter. Nachdem Israel sämtliche Anordnungen des IGH ignoriert hat, wäre es eigentlich die Aufgabe der UNO für geordnete Verhältnisse zu sorgen und notfalls vor Ort einzuschreiten. Es ist aber mehr als fraglich, ob die USA das mittragen würden.
Und die Rolle Deutschlands ist doch relativ klar definiert. Wer aufgrund von Hinweisen auf Kriegsverbrechen u.a. durch den IGH an Waffenlieferungen festhält macht sich der Beihilfe schuldig.
Juristisch ist ja bereits ein Anwaltskonsortium gegen die Regierung vorgegangen und hat Strafanzeige wegen Beihilfe zum Völkermord gegen den Bundeskanzler und einzelne Regierungsmitglieder gestellt. Und je mehr sich der Anfangsverdacht erhärtet, desto größer wird auch der Druck auf den Generalbundesanwalt Ermittlungen einzuleiten und zwar bevor der IGH in dieser Angelegenheit ein Urteil fällt.
Und ggf. werden sich die Beteiligten vor einem deutschen Gericht verantworten müssen.
Warum vor diesem Hintergrund in der jetzigen Situation überhaupt noch Kriegswaffen geliefert werden, wird vorerst das Geheimnis des Bundeskanzlers bleiben.
zum Beitrag05.12.2024 , 11:50 Uhr
"Israel ist für weite Teile des Gazastreifens NICHT Besatzungsmacht im Sinne des Kriegs- und Völkerrechts"
Wenn wie in ihrem Kommentar hier wiedereinmal das Völkerrecht als Argumentationsgrundlage herhalten muß, weise ich sie gerne darauf hin, dass der IGH in seinem Gutachten vom 19 Juli 2024 die gesamte israelische Besatzung des palästinensischen Gebiets, einschließlich Gaza, für rechtswidrig erklärt hat.
Diese Feststellung erfolgte gemäß der funktionalen Theorie, wonach eine Besatzung im Rechtssinn keine physische Präsenz, sondern lediglich ein hohes Maß an Kontrolle über ein fremdes Gebiet erfordert.
Massgeblich für eine Besatzung ist laut IGH das allgemeine Völkerrecht, zudem auch das völkerrechtliche Gewaltverbot gehört. Eine ursprünglich rechtmäßige Besatzung wird rechtswidrig, wenn sie im Widerspruch zum Gewaltverbot steht, wie es in Form einer Annektion der Fall ist. Aufgrund der Kontiguität des palästinensischen Territoriums betrifft diese Rechtswidrigkeit alle Teilgebiete und somit auch Gaza.
zum Beitrag05.12.2024 , 00:48 Uhr
"rufen zur Intifada (Einstaatenlösung mit Genozid) auf"
Eigenwillige Interpretation.
Die Deutsche Welle umschreibt es folgendermaßen:
"Als Intifada bezeichnen die Palästinenser den Aufstand gegen die israelische Besatzung in den Palästinensergebieten, also in Gaza, im Westjordanland und Ost-Jerusalem. Das arabische Wort bedeutet eigentlich "etwas abschütteln". Im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt ist damit sowohl das lokale Aufbegehren einzelner Gruppen als auch die politisch organisierte Rebellion von Palästinensern gegen das israelische Militär gemeint"
Ähnliche Darstellung auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung. Und auch Die e Zeit scheint den Begriff anders zu definieren. Artikel "Man muss es nicht Intifada nennen".
Von "Einstaatenlösung" oder "Genozid" wird in sämtlichen Beiträgen im Zusammenhang mit dem Begriff Intifada nichts erwähnt.
zum Beitrag04.12.2024 , 22:08 Uhr
Auf den Punkt gebracht!
zum Beitrag04.12.2024 , 22:03 Uhr
Der Allmachts- und Gemeinschaftsanspruch von Religionen qua Geburt und Abstammung widerspricht dem Recht des Individuums auf Selbstbestimmung, behindert zudem territorial emanzipatorische Nationenbildungen sowie gute nachbarschaftliche Beziehungen.“
Eine gute Zustandsbeschreibung der gegenwärtigen Verhältnisse in Israel, auch wenn es vom Autor wohl eher in einem anderen Zusammenhang gemeint war.
Ebenso erstaunlich die Ansicht, daß Israels Stärke ausmacht die einzige "funktionierende" Demokratie im Nahen Osten zu sein. Da dürften einige innenpolitische Entwicklungen in Israel am Autor vorbeigegangen sein.
Selbst eine Bundeseinrichtung wie die Bundeszentrale für politische Bildung bezeichnet Israel zurückhaltend als "fragile" Demokratie. Weit verbreitet ist auch der Begriff "dysfunktionale" Demokratie. Oder wie es die Philosophin Seyla Benhabib ausgedrückt hat, eine "ethnische und antiliberable" Demokratie. Besorgtere Stimmen wie Yuval Harari sehen Israel sogar geradewegs auf eine Diktatur zusteuern wie er im Interview mit der NZZ erklärte. Die gleichen Befürchtungen äußerte auch der israelische Völkerrechtler Theodor Meron gegenüber dem Spiegel.
zum Beitrag04.12.2024 , 20:56 Uhr
Das stimmt nur zu einem ganz geringen Teil. Die strukturellen Probleme in Deutschland bestanden schon lange vor 2015. Die Auswirkungen bekommen sie jetzt mit Wucht zu spüren. Das hat viel mit dem demografischen Wandel zu tun, aber auch mit sozialen Entwicklungen, so sind in vielen Großstädten 50% Singlewohnungen. Dagegen kann in Städten schon aus Platzmangel nicht neugebaut werden. Hinzu kommt noch die Art der Belegung von Wohnraum, welche dem Wohlstand geschuldet ist.
Zur demografischen Entwicklung gehört ebenso der Nachwuchsmangel. Das betrifft Lehrer und Erzieher ebenso wie Ärzte.
In absoluten Zahlen ist der Einfluß der Migration auf diese Bereiche marginal.
zum Beitrag04.12.2024 , 18:36 Uhr
Sie bringen da einiges durcheinander. Wie @normalo schon erwähnt hat, unverjährbare Rechtsfolgen gibt es nur im Strafrecht.
Das bedeutet, dass jede Schadensersatzforderung maximal 30 Jahre aufrecht erhalten werden kann.
zum Beitrag04.12.2024 , 15:46 Uhr
Sie haben treffend beschrieben, dass ohne akuter Gefährdung von Unbeteiligten die Lage sich durch das Eingreifen der Polizeikräfte von einer statischen in eine dynamische Situation verwandelt hat.
Der Mann hat niemanden bedroht, er war nicht ansprechbar und die Lage daher überschaubar. Dennoch haben die Polizisten die Eigensicherung vernachlässigt, was sich aus dem geringen Abstand von einigen Metern ergibt. Es gab auch keinen konkreten Anlass den Sicherheitsabstand zu verringern. Die Entscheidung des Einsatzleiters aktiv zu werden erfolgte aus einer subjektiven Lagebeurteilung und erwies sich im nachhinein als fatal.
Aber unabhängig davon hätten die beteiligten Polizisten auf Eigensicherung bedacht sein müssen. Das wurde vernachlässigt und in Bezug auf den weiteren Verlauf ist dieses als Fahrlässigkeit gemäß § 15 StGB zu bewerten. Die Begründung ist im besagten Paragraphen selbst angelegt: "Fahrlässig handelt, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, die in den gegebenen Umständen erforderlich ist und die ihm zuzumuten ist".
Wäre ein ausreichender Abstand vorhanden gewesen, wäre keine Notwehrsituation entstanden und damit keine akute Anwendung von Schusswaffen nötig gewesen.
zum Beitrag04.12.2024 , 13:11 Uhr
Die Ausführungen von @normalo sind korrekt. Nach 30 Jahren sind die Schulden verjährt, auch bei Straftaten. Das von ihnen beschriebene "lebenslang" gibt es in Bezug auf eine Haftung in Deutschland nicht. Und natürlich können die Schulden auch vererbt werden, wenn bei Ableben die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
zum Beitrag03.12.2024 , 13:03 Uhr
Unter Staatsdienern tut man sich nicht unnötig weh. Deshalb bleibt er natürlich Beamter. Für den Verlust der Beamtenrechte bedarf es eines Strafrechtsurteils mit einer Strafe von 12 Monaten.
Die Moral der Geschichte, ein Mensch mit psychischen Problemen ist unter fahrlässigen Umständen zu Tode gekommen, Justizia hat sich im Rahmen des Strafgesetzbuch für die Variante entschieden, bei der niemand im rechtlichen Sinne freigesprochen wurde, ihm aus dem Urteil aber auch keine Konsequenzen für die eigene Lebensführung auferlegt wurde.
Legal aber moralisch höchst fragwürdig.
zum Beitrag03.12.2024 , 12:40 Uhr
Wieso schreiben sie in Bezug auf Fahrlässigkeit von "zurecht"?
Es ist wirklich nicht schwer zu durchschauen, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft auf einem Sündenbockprinzip aufgebaut wurde.
Der Einsatzleiter darf für die Fehleinschätzung seiner Kollegen jetzt den Kopf hinhalten.
Der Einsatz mit Pefferspray bei mit Messern bewaffneten Personen ist ein bewährtes und oftmals eingesetztes Mittel in solchen Situationen. Liegt an den natürlichen Reflexen des Menschen bei einer Einwirkung mit Reizgas. Nur in diesem Fall hat der Betroffene eben gegen die Norm reagiert.
Richtig im Sinne der Gerechtigkeit wäre gewesenen, die Schützen nicht aus der Verantwortung zu lassen und in diesem Sinne auf §17 StGB statt §16 StGB zu plädieren.
Wie ihnen bekannt sein dürfte, handelt nach §17 StGB lediglich der Haupttäter schuldlos und die Teilnahme an der Tat kann damit strafbar sein.
Die jetzige Lage zeigt nur wieder das alte Problem der Justiz auf, dass es keine gute Grundlage ist, wenn Ermittlungen in solchen Fällen von internen Ermittlern geführt werden und dazu noch der Ankläger mehr oder weniger aus dem selben Stall kommt.
zum Beitrag01.12.2024 , 20:53 Uhr
"dass diese Menschen noch ausgebildet werden können, aber bisher hat dies leider bei nur wenigen funktioniert"
Nach Auskunft des Bundesbeauftragten für die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt haben über 70% der syrischen Männer einen Job.
Von den Migranten die 2015 und 16 mit der ersten Fluchtwelle nach Deutschland gekommen sind, stehen mittlerweile 64% in einem Arbeitsverhältnis.
Ein Perspektivwechsel wäre auch nicht verkehrt. Denn gerade am Beispiel der Ukrainnerinnen zeigen sich die Strukturschwächen im System. Viele sind bereits gut ausgebildet, nur werden die Abschlüsse nicht anerkannt. Sie verharren daher, neben den Sprachkursen, auch viel zu lange in Fortbildungskursen.
Es ist auch ganz hilfreich die andere Seite, nämlich die Angebotsseite zu betrachten, dann wird ersichtlich das es bei vielen Förderkursen Wartezeiten bis zu 18 Monaten gibt.
Eine Bewertung an der Leistungsbereitschaft von Migranten sollte sich daher auch daran orientieren, ob überhaupt ausreichend Angebote zur Verfügung stehen, also ob es selbstverschuldet oder mangelnden Kapazitäten geschuldet ist.
Denn im Falle der Ukrainnerinnen ist es eindeutig letzteres.
zum Beitrag01.12.2024 , 16:18 Uhr
Da kommt einiges zusammen in dieser Dystopie von Harald Welzer. Das Grundproblem des Essays ist die Mentalitätsgleichsetzung zwischen der US Amerikanischen Bevölkerung mit der Deutschen. Dieser Vergleich hält nicht stand.
Allein aus Systemgründen sind für den US Bürger andere Kriterien maßgeblich. Wer diese Erwartungen erfüllt bekommt Zuspruch.
Den Demokraten wurde dieser Zuspruch bei der Wahl aberkannt, da die Wirtschaft zwar boomte, beim Durchschnittsamerikaner davon nicht nur nichts ankam sondern sogar alles noch viel teurer wurde.
Daran wird auch Trump gemessen und wenn seine Wirtschaftspolitik nur auf Erhöhung von Zöllen basiert, wird das garantiert nicht zur Verbesserung des Lebensstandards der Bürger führen.
Da ist es letztlich nicht entscheidend, ob er einer Zirkustruppe den Vorzug gibt, anstatt gestandenen Politikern oder ob er darauf hinarbeiten wird die Wahlen in vier Jahren ausfallen zu lassen.
In den USA richtet es der Markt nicht der Staat und im Zweifelsfall positionieren sich Amerikaner auch gerne einmal gegen den Staat und haben auch weniger Hemmungen dabei zu rabiateren Methoden zu greifen.
zum Beitrag30.11.2024 , 15:29 Uhr
Wenn es um nationale Sicherheitsfragen geht, halte ich politisches Taktieren oder Ränkeleien für grob fahrlässig.
Wird Deutschland evtl in einigen Jahren mit einem "worst case" Szenario vor vollendete Tatsachen gestellt, können die Versäumnisse im Bereich Sicherheit nicht von heute auf morgen aufgeholt werden.
Aber ausbaden muss es die Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund erwarte ich von den politischen Entscheidern Weitsicht und verantwortungsbewusstes Handeln und Tempo, aber keinen Debattierclub.
zum Beitrag30.11.2024 , 15:03 Uhr
Wer wie Brandenburgs BSW-Chef Robert Crumbach allen ernstes eine Rückkehr zum russischen Öl für die Raffinerie Schwedt fordert, bezeugt damit eindeutig, dass er sich ausserhalb der Realität der heutigen Zeit befindet.
Ähnlich verhält es sich mit der Gesamtpartei. Eine Partei die von ihrer politischen Ausrichtung her nicht in die heutige Zeit passt. Bestenfalls geeignet für Träumer, Nostalgieker und Besitzstandsbewahrer. Aber nicht geeignet um die heutigen und besonders zukünftigen Herausforderungen zu handhaben.
Während Wagenknecht in ihren ideologischen Bestrebungen immer noch die Existenz von der Idee abhängig macht, werden in anderen Ländern längst Fakten geschaffen und die Weichen für die Zukunft Europas gestellt.
zum Beitrag30.11.2024 , 14:15 Uhr
Die Schlafwandler in der Politik haben immer noch nicht verinnerlicht, dass Deutschland sich zwar noch nicht im Krieg mit Russland befindet, aber eben auch kein Frieden mehr herrscht.
Statt zwei Jahre im Bundestag über die richtige Sicherheitsstrategie zu diskutieren, hätte es einfach eine Dienstreise nach Finnland getan, um das Wissen zu erlangen welche Maßnahmen notwendig sind.
Das Verhalten der politischen Verantwortlichen ist vor dem Hintergrund, dass Analysten und Geheimdienste derzeit davon ausgehen, dass Russland bis 2029 militärisch in der Lage ist einen Nato Staat anzugreifen, völlig unverständlich.
Das wäre in gut vier Jahren. Bis dahin wird sich die Bevölkerung wahrscheinlich noch mit weiteren Worthülsen wie "wir nehmen das Problem sehr ernst" (Nancy Faser) abfinden müssen.
Finnland ist ist da schon weiter. In Helsinki übersteigen die Schutzraumkapazitäten sogar die Bevölkerungsanzahl.
Und während Norwegen bereits seine Leitungen mit Unterwasserdrohnen überwacht, befindet sich die deutsche Marine Plattform Blue Whale noch in der Testphase. Bezeichnenderweise wird die Initiative auf der Homepage der Bundeswehr auch vorausschauend als "Marine2035plus" bezeichnet.
zum Beitrag29.11.2024 , 21:57 Uhr
Das bisher mit Abstand informativste Interview zum Thema. Wurde auch Zeit, dass die Verfassungsrechtler ihre öffentliche Zurückhaltung aufgeben und Farbe bekennen.
zum Beitrag29.11.2024 , 21:44 Uhr
Das kann schon sein, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Welt kein sicherer Ort wäre, wenn ein Regime wie der Iran über Atomwaffen verfügt. Die Frage, dass Israel es niemals zulassen würde, nicht zulassen kann, stellt sich in dieser Hinsicht gar nicht erst und dafür habe ich großes Verständnis.
zum Beitrag29.11.2024 , 21:26 Uhr
Nachtrag zum besseren Verständnis:
Im Bereich der Menschenwürde zählen gerade die einzelnen Aussagen und Interpretationen der Protagonisten. Entscheidend ist wer in der Partei etwas gesagt hat und ob sich daraus eine Haltung ableiten lässt. Das Gesamtbild, die Gesamtsituation ist der Hauptpunkt.
Die AfD schrieb auf Ihrer Internetseite bis zum 16 Januar offen von Remigration und nutzte dabei ganz bewusst rechte Chiffren. Die an den Aussagen aber auch nichts ändern.
Zu beachten ist vor diesem Hintergrund zudem, dass das BVerfG ".. beobachtet das „Verhalten der Anhänger“ einer Partei und deren „Ziele“ (BVerfG, 17.01.2017 – 2 BvB 1/13)
Und schon allein die Forderung und der Plan der Remigration deutscher Staatsbürger aufgrund der Herkunft oder Hautfarbe ist ein so eklatanter Verstoß gegen die Menschenwürde und das Grundgesetz, dass sich der Vorwurf der angestrebten Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei korrekten Nachweis von selbst ergeben würde. Mehr bräuchte es gar nicht.
Und zu den anderen Voraussetzungen empfehle ich das hervorragende heutige Interview in der taz mit Prof. Goldmann taz.de/Verfassungs...D-Verbot/!6053752/
zum Beitrag29.11.2024 , 20:57 Uhr
1 zur kämpferisch-agressiven Haltung "dass die Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung so weit in Handlungen (dies seien unter Umständen auch programmatische Reden verantwortlicher Persönlichkeiten) zum Ausdruck kommen müsse, dass sie als planvoll verfolgtes politisches Vorgehen der Partei erkennbar werde. Versuchs- oder Vorbereitungshandlungen im strafrechtlichen Sinne (sind) hierfür nicht erforderlich. (BVerfG, 17.01.2017 – 2 BvB 1/13)
2.zur demokratischen Grundordnung
"Eine Beeinträchtigung liegt daher bereits vor, wenn eine Partei... qualifiziert die Außerkraftsetzung der bestehenden Verfassungsordnung betreibt. Ausreichend ist, dass sie sich gegen eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet, da diese miteinander verschränkt sind und sich gegenseitig bedingen. (BVerfG, 17.01.2017 – 2 BvB 1/13)
Dabei genügt es bereits, dass ein Merkmal der freiheitlich demokratischen Grundordnung infrage gestellt wird, um eine Beeinträchtigung festzustellen.
Das verfolgen sie hinsichtlich der AfD einmal weiter unter dem Gesichtspunkt "Menschenwürde". Das alleine reicht schon aus.
zum Beitrag29.11.2024 , 14:46 Uhr
Das war von mir bewusst etwas überspitzt formuliert. Im Bezug des AfD Verbots liegt der öffentlichen Wahrnehmung nunmal eine ganz eigene Logik zugrunde.
Bei dem von mir erwähnten Beispiel würde kein Mensch im alltäglichen Leben auf die Idee kommen noch Diagnose 18-36 einzuholen, sondern sich daran setzen die Ursache zu behandeln.
Für ein den meisten vertrautes Beispiel aus der Medizin scheint das schlüssig, für ein Gebiet auf dem die meisten aber keine persönlichen Erfahrungen gesammelt haben wie diesem jedoch nicht.
Das ergibt meiner Ansicht nach wenig Sinn. Man scheut einfach das Risiko und will abwarten, bis es eine hundertprozentige Sicherheit gibt. Nur die wird es vor Gericht nicht geben, unabhängig davon wieviel Material noch gesammelt wird.
zum Beitrag29.11.2024 , 14:08 Uhr
Ein Parteiverbotsverfahren stellt für die Karlsruher Richter kein rechtliches Neuland dar. Im Gegenteil, die Voraussetzungen sind relativ klar umrissen.
Kommen jetzt 17 Verfassungsrechtler alleine anhand eines 9 seitigen Antrags zu einer übereinstimmenden Beurteilung, dürften die Abweichungen lediglich in Detailfragen bestehen, aber nicht in der Grundsatzfrage.
Und das Material vom Verfassungsschutz wird sicherlich auch nicht zur Entlastung der AfD beitragen.
zum Beitrag29.11.2024 , 13:32 Uhr
Die Skandinavier haben aber die Zeichen der Zeit erkannt. In meiner Heimat Norwegen mit 5,6 Millionen Einwohnern wurde ein Sondervermögen von 56 Mrd Euro aufgelegt. Der Verteidigungsetat soll im Laufe der nächsten Jahre verdoppelt werden und beträgt dann über 3% des BIP. Und das vor dem Hintergrund, dass Norwegen bereits jetzt über eine moderne Armee besonders im Marinesektor verfügt.
Auch die norwegische Bevölkerung ist mental schon weiter, vor allem aufgeklärter als in Deutschland.
In meiner Heimatstadt mit gerade 70.000 Einwohnern konnte ich u.a. im Sommer die Baumaßnahmen für neue Schutzbunker, neue Anlagen für die U Boot Flotte etc. beobachten.
Diese Haltung in Norwegen hat auch wenig mit Panikmache zu tun, sondern mit Voraussicht und dementsprechenden Verantwortungsbewusstsein.
Was das betrifft, staune ich auch noch nach 20 Jahren in diesem Land über die naive Sichtweise der Bevölkerung in Sicherheitsfragen. Hier fragt man eher danach was es kostet, als was es zu erhalten gilt.
Und was die militärischen Kapazitäten angeht, wäre es aktuell eher so, dass die Skandinavier die Deutschen bei der Verteidigung unterstützen müssten.
zum Beitrag29.11.2024 , 12:49 Uhr
"Die Europäer haben nicht die Kapazitäten, um die amerikanischen Lieferungen zu ersetzen"
Das Argument wirkt reichlich vorgeschoben. Von den zehn größten Rüstungskonzernen weltweit sitzen 4 in Europa und damit sind nicht Firmen wie etwa Rheinmetall gemeint. Die werden laut Stern auf Platz 31 gelistet. Kapazitäten sind vorhanden, die Industrie produziert aber bisher lediglich nach Auftragslage, heißt nach Eingang.
Es bleibt eine Frage des politischen Willens und letztendlich der Vernunft in Bezug auf eine Wette in die nahe Zukunft.
Und über die Absichten Putins was diese betrifft, gebe ich mich keinerlei Illusionen hin.
zum Beitrag29.11.2024 , 12:29 Uhr
Hier empfehle ich die Positionen des Historikers Kurt Schlögel genauer zu betrachten. Er spricht im Zusammenhang mit Russland davon, dass wir uns in der Vorkriegszeit befinden und meiner Ansicht nach hat er recht. Mit Putin an der Macht wird es keinen Frieden in Europa geben. Darüber sollte man sich mittlerweile im klaren sein. Es wird es in naher Zukunft auch nicht mehr darum gehen, auf was wir verzichten würden, sondern was wir erhalten können.
Der Preis dafür wird so oder so hoch sein, dass bedeutet aber gleichzeitig, das wir ihn auch jetzt schon für die Gegenseite in schwindelerregende Dimensionen hochtreiben müssen. Nur dadurch lässt sich eine Partei die nur das Recht des Stärkeren kennt von ihren Vorhaben abhalten. Entgegenkommen oder Besänftigung bewirken bei solchen Kandidaten das genaue Gegenteil.
zum Beitrag29.11.2024 , 12:19 Uhr
Vernunft? Ein Blick auf die Ereignisse des 20 Jahrhunderts dürfte genügen um zu erkennen, dass es nur selten eine gute Idee war dem Recht des Stärkeren nachzugeben anstatt dagegen zu halten. Sollte gerade in Europa hinlänglich bekannt sein.
zum Beitrag29.11.2024 , 12:07 Uhr
Darum geht es ja gerade. Wenn ein Vorschlag vorliegt, stimmt die ukrainische Bevölkerung darüber ab und die westlichen Partner haben das Ergebnis zu akzeptieren, ohne der Ukraine die Pistole auf die Brust zu setzen.
Und mit ihrer Auflistung der Länder haben sie zwar recht, dass birgt aber nicht per se einen Automatismus in sich. Die aktuellen Ereignisse bestimmen die Menschen selbst und sie werden nicht von der Geschichte hergeleitet. An einem solchen Narrativ halten nur Realitätsverweigerer wie Putin und Konsorten fest.
zum Beitrag28.11.2024 , 22:17 Uhr
Wenn 17 Fachärzte bei jemanden die gleiche Diagnose stellen, können sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass diese zutrifft und das ohne noch die Meinung von zig anderen Fachärzten einholen zu müssen.
zum Beitrag28.11.2024 , 22:00 Uhr
Ich denke nicht, dass sich ein Sonderbeauftragter von Trumps Gnaden das Recht herausnehmen kann über das Schicksal der Ukraine zu entscheiden und Putins Landraub und Kriegsverbrechen zu legitimieren.
Es sind Ukrainner*innen die für ihr Land und ihre Freiheit gekämpft haben, gestorben sind und etliches Gräuel ertragen mussten. Sie alleine haben das Recht über das Schicksal ihres Landes zu entscheiden und die USA haben es zu akzeptieren.
Ich hoffe nur, dass die Europäer genug Mut haben, bei einer solchen Forderung ggf der USA die kalte Schulter zu zeigen und dieses dann auch zum Anlass nehmen würden sich von Trumps Amerika zu emanzipieren. Der erste Schritt dazu wäre notfalls der Ukraine im Alleingang Waffen zu liefern und zwar solange wie notwendig.
zum Beitrag28.11.2024 , 21:44 Uhr
Die Argumentationslinie von Herrn Lurz beruht einzig darauf, dass die Nato Partner wie Pattex aneinander kleben.
Nun hat dieser Tage gerade der BND darauf hingewiesen, dass Russland bis Ende des Jahrzehnts militärisch auf dem Stand ist ein Nato Mitgliedsstaat militärisch zu attackieren und als zugrundeliegende Strategie dahinter das Austesten der Bündnistreue vermutet.
Diese Strategie finde ich nicht abwegig und es fehlt mir persönlich der Glauben, dass z. B. ein Land wie die Türkei bei einem Bündnisfall nach Artikel 5, Truppen in einen baltischen Staat endsendet, der von Russland angegriffen wurde.
Blauäugigkeit in diesem Bereich, kann sich kein Staat leisten. Daher wäre es meiner Ansicht nach geboten, die Bundeswehr derart aufzustellen, dass sie aus eigener Kraft die Landesverteidigung bewerkstelligen kann und darüber hinaus ihre Aufgaben im Bündnis wahrnehmen kann.
Hier zu sparen wäre nach der derzeitigen Weltlage am falschen Ende gespart und aus meiner Sicht grob fahrlässig.
Denn so sympathisch mir die Einstellung von Greenpeace auch ist, geht sie meines Erachtens an der Realität vorbei.
zum Beitrag28.11.2024 , 17:57 Uhr
Das Grundübel tritt hier offen zu Tage. Es geht nur zweitrangig um Protest gegen die militärische Kriegsführung der israelischen Regierung oder gar gegen die Ziele der rechtsextremen Regierung selbst. Das ist lediglich der äußere Anlass um den Judenhass freien Lauf zu lassen.
Es ist wirklich beschämend, dass ein jüdisches Puppentheater für Kinder nur noch unter Polizeischutz stattfinden kann.
Reiht sich nahtlos ein in die abscheulichen Vorkommnisse, wie anlässlich des Massakers am 7 Oktober Baklava auf offener Straße zu verteilen oder bei Protesten einer islamischen Terrororganisation zu huldigen.
Eigentlich halte ich nichts davon, bei gegebenen Anlässen gleich höhere Strafen zu fordern, aber hier mache ich eine Ausnahme, denn Worte und Appelle alleine scheinen nicht auszureichen.
zum Beitrag27.11.2024 , 21:38 Uhr
"Eine aggressiv-kämpferische Haltung in Sachen Beseitigung der fdGO ist ein paar Stufen höher.."
Für die richterliche Entscheidungsfindung ist das Gesamtbild entscheidend. Der Begriff "kämpferisch-agressive Haltung" bedeutet nichts anderes als "planvoll". Der Ausdruck entstammt aus dem Urteil des BVerfG zum KPD Verbot von 1956 und wirkt heutzutage etwas martialisch und wird daher häufig falsch interpretiert.
Dieses systematische Vorgehen gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung sehen die Verfassungsrechtler alleine aus den Darstellungen des Verbotsantrags bereits für gegeben an.
Dabei ist die Auswertung des Materials vom Verfassungsschutz noch gar nicht erfolgt. Das obendrauf dürfte eine ausreichende Beweisgrundlage für ein Verbot darstellen.
zum Beitrag27.11.2024 , 20:48 Uhr
Der jüdische Staat bewegt sich mit seiner Regierung immer weiter in eine Richtung, die auch als Postfaschismus bezeichnet werden kann.
Mit dem Regierungsziel des Staatsumbaus autoritärer Prägung und der territorialen Ausdehnung durch Aneignung.
Das zeichnete sich bereits vor dem 7 Oktober ab, in Einschränkungen der Pressefreiheit oder Machtbeschneidung der Justiz etc.
So wurde in kürzester Zeit aus einer fragilen eine dysfunktionale Demokratie und anhand der derzeitigen Zustände würde ich den Begriff Demokratie im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Staates seiner Führung mit mehreren Fragezeichen versehen.
zum Beitrag27.11.2024 , 20:28 Uhr
Für die bisherigen Verweigerer im Parlament wird die Luft jetzt dünner. Nachdem 17 Verfassungsrechtler, nach Prüfung des Verbotsantrags, die Chancen auf ein AfD Verbot als hoch ansehen, dürften der bisherigen Argumentation der Gegner die Grundlage entzogen sein.
Wenn es jetzt nicht bei einer Abstimmung im Parlament zu einer breiten Mehrheit für ein Verbotsverfahren kommt, dürfte ein Großteil der Bevölkerung die Welt nicht mehr verstehen.
Und es ist auch kein Gebot der Fairness, wie häufig argumentiert wird, mit der Abstimmung bis nach der Bundestagswahl zu warten. Im Gegenteil eine Abstimmung mit einer breiten Mehrheit für ein Verbot würde ein deutliches Signal an die Menschen senden, die zwar zur AfD tendieren, aber bisher noch auf dem Boden der Demokratie stehen.
zum Beitrag27.11.2024 , 20:16 Uhr
So positiv die Nachricht für die libanesische Bevölkerung auch sein mag, letztendlich ist es ein von Washington inizierter Diktatfrieden.
Davon zeugen schon die Reaktionen der Konfliktparteien. Die eine Seite reagiert gar nicht und die andere Seite erklärt die Zeit dafür nutzen zu wollen um den Truppen eine Verschnaufpause einzuräumen, die Waffenbestände aufzufüllen und sich dann dem Iran zu widmen, was auch immer darunter zu verstehen ist.
Die USA als Wortführer und die internationale Gemeinschaft sollten sich darüber im klaren sein, dass beide Konfliktparteien den Krieg brauchen, um ihre Legitimation aufrecht zu erhalten.
Der Postfaschismus der Netanjahu Regierung mit dem Ziel des Staatsumbaus und der territorialen Ausdehnung wird innenpolitisch nur noch schwer aufzuhalten sein und auch der Libanon wird rein militärisch die Ideologie des Widerstands in der Region nicht zum erliegen bringen können.
Die Lösung kann daher mittlerweile nur noch von außen kommen, getragen von einer breiten Anzahl von Staaten.
Für Frieden in der Region werden sowohl westliche, arabische aber auch fernöstliche Länder einen größeren Beitrag leisten müssen als bisher.
zum Beitrag27.11.2024 , 18:51 Uhr
Der BGH hat in diesen Urteilen lediglich revidiert, da er den entsprechenden Fällen keine niedrigen Beweggründe zugeordnet hat.
Sprich, er sah keine Grundlagen die für ein Femizid sprachen.
Siehe hierzu auch Urteil BGH 2 StR 349/0 aus Oktober 2008
zum Beitrag27.11.2024 , 18:00 Uhr
Das Problem welches sie hier schildern wäre nur gegeben, wenn Deutschland selbst einen entsprechenden Haftbefehl ausgestellt hätte.
Das ein demokratischer Rechtsstaat zur Einhaltung des Rechts auch gegenüber befreundeten Staaten verpflichtet ist, versteht man auch in Israel.
Das kann man zu einem Politikum machen, muss man aber nicht.
zum Beitrag27.11.2024 , 17:49 Uhr
"bei der nach Ungarn überstellten, mutmaßlich rechtsextremen Maja T."
Was ist das für eine merkwürdige Behauptung? Zur Erinnerung, der Haftbefehl beruhte auf mutmaßlicher Beteiligung an Übergriffen gegen Rechtsextreme.
Und generell ist der Vergleich absurd, da sich die Proteste gegen die Auslieferung auf die unmenschlichen Haftbedingungen bezogen und auf die Tatsache, das in Ungarn Gerichtsprozesse nicht nach rechtsstaatlichen Maßstäben erfolgen.
Und natürlich hat jedwede Causa Besonderheiten, die über den rein juristischen Rahmen hinaus berücksichtigt werden müssen, dass ändert aber nichts an der Tatsache, dass Deutschland verpflichtet ist einen erlassenen Haftbefehl bei gegebenen Anlass auch zu vollstrecken.
zum Beitrag26.11.2024 , 23:05 Uhr
Sehr schön. Herr Brax setzt in seinem Beitrag Netanjahu mit Israel gleich und fordert Deutschland zur Abkehr auf und Herr Feddersen umschifft den Contrapart elegant mit einem Verweis auf die israelische Innenpolitik. Diese Argumentation bezogen auf den Haftbefehl für Putin hätte für einiges öffentliches Erstaunen gesorgt.
Recht hat Herr Brax mit seinem Hinweis auf die regelbasierte Weltordnung, nur im Nahostkonflikt ist davon von keiner Seite viel zu erkennen. Auch nicht von der internationalen Gemeinschaft.
Und es sei dazu noch angemerkt, dass es sich bei den Protagonisten sämtlicher Konfliktparteien um keine Unschuldslämmer handelt, nur hat die eine Seite eine mächtigere Militärmaschine und kann dementsprechend auch größeren Schaden anrichten. Wäre es jedoch andersherum stünde es nicht gut um Israel.
Und das ist auch der Grund, warum Deutschland in seiner Unterstützung für Israel nicht nachlassen darf. Es geht nicht um Netanjahu & Co sondern um die Bevölkerung und um ein Land, welches den Juden aus aller Welt einen sicheren Hafen bietet und seit seiner Gründung in seiner Existenz bedroht ist.
zum Beitrag26.11.2024 , 21:38 Uhr
Der Begriff Femizid definiert sich als „die Tötung von Frauen durch Männer, „weil sie Frauen sind“. Letzteres ist juristisch entscheidend, denn es erfüllt das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe" gemäß § 211 Abs. 2 UA. 1 Alt. 4 StGB.
Kurz: Jedes Tötungsdelikt welches als Femizid erkannt wird, ist Mord.
Da in diesem Bereich die häufigste Fallgruppe „Trennungstötungen“ darstellen, besteht in der Praxis aber oftmals das Problem, hier einen Femizid ermittlungstechnisch und juristisch, eindeutig dem Täter nachzuweisen.
Aber häufig argumentierten Gerichte bislang in solchen Fällen auch, dass der Umstand, das die Trennung vom Tatopfer ausgegangen ist, gegen niedrige Beweggründe sprechen, da der Täter etwas verliert was er nicht verlieren wollte. Damit entfiel das Mordmerkmal und die Anklage lautete dann Totschlag
Das es sich dabei um eine objektifizierende Ansicht des Täters handelt, wurde von den Gerichten oftmals übersehen.
Aus diesem Grunde wurde auch der § 46 Abs. 2 StGB erweitert um „geschlechtsspezifische Umstände“. In ihm sind die Grundsätze der Strafzumessung geregelt und hier ist jetzt auch eine höhere Strafe für Totschlag unter dem aufgeführten Gesichtspunkt möglich.
zum Beitrag26.11.2024 , 13:57 Uhr
Ordne ich einer Gruppe ein Alleinstellungsmerkmal zu, indem ich sie als potentiellen Gefährder unter Generalverdacht stelle, und nichts anderes ist diese einseitige Auflistung, wird es schwierig eine Lösung zu finden.
Denn auf welchen Grundlagen basieren denn die Antworten? Sie können ja schon in der Form der Frage begründet liegen. Und wie und in welcher Form soll dann Aufklärung erfolgen und an wen ist sie adressiert?
zum Beitrag26.11.2024 , 13:38 Uhr
Da hat die Stadt das Thema verfehlt, indem sie alles miteinander vermischt hat. Wenn es allein um das Sicherheitsgefühl der Bürger geht, stellt sich die Frage, was Müll und Autowracks etc damit zu tun haben. Das ist doch eher eine Frage des Stadtbildes statt einer Sicherheitsfrage.
Im Zusammenhang mit dem Sicherheitsgefühl das Thema Migrationshintergrund anzuführen ist nicht verwerflich, wenn auch Gefahren im öffentlichen Raum mit rassistischen oder rechtsradikalen Hintergrund Erwähnung finden. Zum Sicherheitsgefühl gehören neben der Drogenproblamatik und Beschaffungskriminalität aber auch Beleuchtung im öffentlichen Raum, Nahverkehr, Polizeipräsenz etc.
So wie der Fragebogen aber aktuell inhaltlich strukturiert ist, spiegelt er eher die Ansichten der Institutionen über eine potentielle Bedrohungslage im öffentlichen Raum wieder und das in einer derart taktlosen Art und Weise, dass man es schon als Pluspunkt bezeichnen kann, dass wenigstens die Obdachlosen im Stadtbild nicht auch noch als potentielle Gefährder herhalten mussten.
zum Beitrag26.11.2024 , 00:23 Uhr
Was sie in ihrem Kommentar ansprechen waren die Eilverfahren, die der IGH im Rahmen der Klage Südafrikas durchgeführt hat.
Die von ihnen genannte Aussage der Richterin bezog sich auf das Eilverfahren im Mai hinsichtlich des israelischen Militäreinsatzes in Rafah.
Das Hauptverfahren wurde noch gar nicht eröffnet. Der Termin für die Beweisschliessung war erst Ende Oktober und Israel hat jetzt bis Juni 2025 Zeit für eine Stellungnahme.
Hinzu kommt, dass mit Spanien und vier weiteren Ländern sich die Anzahl der Kläger erweitert hat und da diese offiziell der Klage beigetreten sind, haben sie auch Anspruch auf Rechtsvertretung vor Gericht, was wiederum impliziert, dass zusätzliche Beweise eingebracht werden können.
Und abschließend: Kein ordentliches Gericht nimmt eine Klage an, weil der Antrag korrekt ausgefüllt wurde. Das nennt man Entgegennahme. Oder vom Kläger aus gesehen, Einreichen.
Eine Klage annehmen bedeutet sie zuzulassen. Das setzt eine Prüfung voraus und Annehmen tut ein Gericht diese Klage auch nur, wenn aus der Klageschrift ein gut begründeter Anfangsverdacht ersichtlich ist. Andernfalls lässt es die Klage nicht zu. Aus Sicht des Klägers nennt sich das Ablehnen.
zum Beitrag25.11.2024 , 21:56 Uhr
Ich verstehe das Problem unter juristischen Gesichtspunkten nicht wirklich.
Ein Tötungsdelikt an einer Frau, weil sie eine Frau ist, beherbergt grundsätzlich ein klassisches Mordmerkmal (Täterbezogenes) und müsste demnach nach §211 Abs. 2 StGB auch als Mord und nicht als Totschlag geahndet werden. Die besondere Verwerflichkeit der Tat dürfte ebenfalls zweifelsfrei gegeben sein.
Der deutsche "Mordparagraph" ist doch aufgrund seiner Struktur der Tätertypenlehre geradezu prädestiniert um Femizide strafrechtlich entsprechend einzuordnen.
Femizide als eigenen Strafttatbestand dürften wohl nur solche Länder aufweisen, deren Strafrecht eine andere Struktur hat.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob Femizide als eigener Straftatbestand in Deutschland konform gehen mit dem Grundgesetz. Das käme dann wohl auf die Ausarbeitung des Femizid-Paragraphen an. Einen juristischen Sinn kann ich aber nach jetzigen Kenntnisstand darin nicht erkennen.
zum Beitrag25.11.2024 , 16:51 Uhr
Sie stützen sich auf eine Quelle wie NGO Monitor, die zu den Ermittlungen des IStGH auf ihrer Homepage unter anderem folgendes Statement abgegeben hat:
"Dieser Schritt ist in erheblichem Maße das Ergebnis einer konsequenten und intensiven Lobbyarbeit des IStGH seit über einem Jahrzehnt durch Nichtregierungsorganisationen (NGO). Dazu gehören Human Rights Watch (HRW), Amnesty International und eine Reihe von Organisationen.. "
Zu ihren Angaben bezüglich der NGO Human Rights Watch finde ich fernab von NGO Monitor keine Quellen die ihre Angaben bestätigen. Dafür aber reichlich Material die nicht für die Seriosität und Neutralität von NGO Monitor sprechen.
Und auch auf Twitter und anderen Plattformen waren keine Posts ausfindig zu machen, mit Bildnissen von bekannten Hamas Führern im Zusammenhang mit Human Rights Watch.
Zudem ist Richard Falk seit 11 Jahren nicht mehr für Human Rights Watch tätig.
Wenn sie statt Behauptungen auch über seriöse Quellenangaben verfügen, können sie diese gerne verlinken.
zum Beitrag25.11.2024 , 12:25 Uhr
"unternimmt Israel eigentlich sehr viel, um Kollateralschäden klein zu halten."
Laut UNO sind 72% aller Wohngebäude in Gaza ganz oder teilweise zerstört. Die Zahl der Toten liegt bei angegebenen 40.000, dazu zigtausende verwundete Palästinenser.
Was denken sie eigentlich worauf sich die Angaben und Anklagen von Hilfsorganisationen oder Institutionen wie der UNO oder des IStGH gegenüber Israel stützen?
Worauf basiert dann die Kritik der USA und vieler anderer Staaten bezgl. des Vorgehens Israels in Gaza? Und auf welcher Grundlage wurde die Klage Südafrikas gegen Israel wegen Völkermords vom IGH angenommen?
Kennen sie ein ordentliches Gericht, welches eine Klage zulässt, die sich auf keinerlei Grundlagen stützt?
Alles nur politisch motiviert?
Das sind jetzt geschilderte Tatsachen, die in keinster Weise deckungsgleich sind mit ihren Aussagen, die ich persönlich für pure Propaganda halte.
Ebenso wie der wiederholte Verweis auf die Hamas Kindersoldaten, die bereits mehrfach Gegenstand vorheriger Kommentare waren. Nur zur Erinnerung, sie bestanden aus zwei jugendlichen Selbstmordattentätern im Alter von 16 und 19 Jahren sowie aus Kurieren die Munition geschmuggelt haben.
zum Beitrag24.11.2024 , 18:35 Uhr
Spielt für die Zuständigkeit des IStGH im internationalen Recht keine Rolle, ob Israel dem RS beigetreten ist oder nicht. Russland ist dem RS auch nicht beigetreten und dennoch wurde gegen Putin ein Haftbefehl erlassen und zwar aufgrund mutmaßlicher Kriegsverbrechen auf dem Territorium der Ukraine und die ist Mitgliedstaat. Selbes Prinzip bei Netanjahu.
Es liegt ja in den Händen der israelischen Justiz selbst eigenständige Ermittlungen aufzunehmen, dann wäre der IStGH evtl entlastet gewesen. Nur bei Untätigkeit oder gar Unwille der nationalen Justiz liegt es im Ermessen des IStGH einzugreifen und Ermittlungen einzuleiten. Und das hat er getan.
zum Beitrag24.11.2024 , 18:17 Uhr
Palästina wurde von den Mitgliederstaaten des RS keine absolute Staatlichkeit eingeräumt.
Die Beitrittserklärung 2015 gemäß Art. 125 Abs. 3 RS erfolgte auf dem Grundsatz der Staatsqualität Palästinas unter dem Römischen Statut.
Dieses war erst gegeben, nachdem die UN Vollversammlung 2012 Palästina den Status eines "Observer States" eingeräumt hatte.
Die Zuständigkeiten des IStGH für die Gebiete Gaza und Westjordanland wurden 2021 von der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs in einem Beschluss geregelt und damit die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
zum Beitrag24.11.2024 , 18:06 Uhr
Das Gesetz selbst gilt nur für US Militärangehörige und für militärisch Verbündete nur dann wenn sie an einer entsprechenden Operation beteiligt waren, die vom IStGH rechtlich untersucht wird.
Das Verbot US-Staatsbürger an den IStGH auszuliefern beruht auf bilateralen Abkommen mit einzelnen Staaten. (Nichtauslieferungsabkommen auch als Artikel 98 Abkommen bekannt)
Da jedoch bei der Gesetzesausgestaltung des "American Servicemembers Protection Acts" alle Bestimmungen durch Verzichtsbestimmungen aufgewogen wurden, macht es zudem das Ganze ziemlich sinnlos und erfüllt lediglich eine Alibifunktion gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof.
zum Beitrag24.11.2024 , 17:35 Uhr
"Die Angaben über Tote in Gaza entstammen der Hamas, sind inflationär..."
Auf welche Quellen gründet sich ihre Aussage?
Nur ein Beispiel von vielen:
"Die Vereinten Nationen und andere internationale Institutionen und Experten halten die vom Gesundheitsministerium übermittelten Daten grundsätzlich für weitgehend korrekt"
Quelle tagesschau. de Faktenfinder
zum Beitrag24.11.2024 , 17:19 Uhr
Guter Kommentar.
Die mangelhafte Rechtsdurchsetzung aufgrund fehlender Kooperation einiger Mitgliedsstaaten des Römischen Statuts ist ebenso beklagenswert wie die Rechtsauffassung, gerade von demokratischen Staaten, die sich anscheinend oftmals mit dem Wind dreht.
Besonders Deutschland ist ein Musterbeispiel von großen Worten und gegenteiligen Taten. Erinnert sei nur an den immensen Widerstand Deutschlands Palästina in den Club der Mitglieder des Römischen Status aufzunehmen.
Selbst als Palästina 2015 aufgenommen wurde, haben Deutschland und Österreich noch interveniert um Palästina die Staatsqualität abzusprechen und so von der internationalen Gerichtsbarkeit auszuschließen.
Ähnliches Bild erst dieser Tage hinsichtlich des Haftbefehls gegen Netanjahu, wo die Regierung eine recht zweifelhafte Performance hinsichtlich ihrer Auffassung von Rechtsstaatlichkeit hingelegt hat.
Wenn die Politik grundsätzlich die Auffassung vertritt, dass internationales Recht nur dann anzuwenden ist, wenn es den politischen Interessen nicht zuwiderläuft, wird das letztlich zur Bedeutungslosigkeit von Institutionen wie den UN oder den internationalen Gerichtshof führen.
zum Beitrag24.11.2024 , 14:03 Uhr
Palästina wurde von den Mitgliederstaaten des RS keine absolute Staatlichkeit eingeräumt.
Die Beitrittserklärung 2015 gemäß Art. 125 Abs. 3 RS erfolgte auf dem Grundsatz der Staatsqualität Palästinas unter dem Römischen Statut.
Dieses war erst gegeben, nachdem die UN Vollversammlung 2012 Palästina den Status eines "Observer States" eingeräumt hatte.
Die Zuständigkeiten des IStGH für die Gebiete Gaza und Westjordanland wurden 2021 von der Vorverfahrenskammer des Gerichtshofs in einem Beschluss geregelt und damit die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen geschaffen oder eben auch "eingeräumt".
zum Beitrag23.11.2024 , 20:46 Uhr
"Das bedeutet, dass der ICC zur Zeit kein glaubhafter Akteur ist"
1. Der IStGH betreibt eine sogenannte selektive Justiz welches den internen Ressourcen geschuldet ist.
2.Der IStGH fungiert nicht als Stellvertreter aufgrund eines mangelnden oder nichtvorhandenen Rechtssystems in Gaza und Westjordanland oder in sonstigen Staaten ohne funktionsfähige Justiz. Auch übernimmt er keine allgemeine Ersatzfunktion anstelle nationalen Rechts. Seine Aufgabenbereiche (exakt 4 Bereiche) sind im Römischen Statut klar definiert
3. Die jetzige Intervention im Israel - Palästinenser Konflikt ist Neuland für den IStGH, zum einen was die Reichweite des Gerichts in einem politischen Konflikt anbelangt und zum anderen, da eine Partei nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts ist, was territoriale Ermittlungen erschwert.
4. Palästina hat nicht erklärt, dass der IStGH zuständig ist. Die Zuständigkeit wurde ihm vom IStGH eingeräumt. Der Beschluss der Vorverfahrenskammer des IStGH aus dem Jahre 2021 bezieht sich auch konkret auf den Zuständigkeitsbereich und zwar für die Gebiete Gazastreifen und Westjordanland. Von Palästina ist in dem Beschluss nicht die Rede.
zum Beitrag23.11.2024 , 17:58 Uhr
"Rechtsetzung und Rechtsdurchsetzung müssen ebenfalls "kontextualisiert" werden"
Die Rechtssetzung erfolgte im Rahmen internationaler Übereinkommen und Verträgen wie z. B. dem Völkerrecht. Da gibt es nichts in einen Kontext zu setzen, sondern von Seiten der Justiz bei einem Verdacht lediglich zu überprüfen, ob rechtliche Grundlagen verletzt wurden und dieses ggf. zu ahnden (Rechtsdurchsetzung).
Im gesellschaftlichen Zusammenhang ist alles entweder "la politique" oder "le politique", gilt auch für die von ihnen aufgeführten Institutionen. Wenn sie aber pauschal diesen Institutionen als Zielsetzung die Deligitimierung Israels unterstellen, bewegen sie sich lediglich in der Grauzone von Verschwörungstheorien.
Denn auch hier gilt es anhand von Fakten feinsäuberlich zu differenzieren zwischen einzelnen politischen Ausrichtungen oder gar Zielsetzungen der Institutionen.
zum Beitrag23.11.2024 , 14:21 Uhr
Guter und klärender Kommentar. Durch die schwammige Erklärung des Regierungssprechers hat die Angelegenheit leider einen fahlen Beigeschmack erhalten. Es wurde damit der Eindruck erweckt, im Zweifelsfall juristische Schlupflöcher zu finden, um den Haftbefehl nicht vollziehen zu müssen.
Dieses offenbart ein zweifelhaftes Rechtsverständnis und untergräbt die Souveränität des Rechtsstaates.
Länder wie Großbritannien oder die Niederlande waren da wesentlich gefestigter in ihren eindeutigen Aussagen.
zum Beitrag23.11.2024 , 14:03 Uhr
Schön zitiert und was schließen sie jetzt daraus?
zum Beitrag23.11.2024 , 14:00 Uhr
Falscher geht es kaum. Es schmerzt allmählich in den Kommentarspalten derartige "Propagandaaussagen" kontinuierlich serviert zu bekommen. Deshalb eine kurze Erläuterung.
Der Beschluss der Vorverfahrenskammer des IStGH aus dem Jahre 2021 bezieht sich auf die Zuständigkeit für die Gebiete Gazastreifen und Westjordanland. Von Palästina ist in dem Beschluss nicht die Rede.
Aus dieser Zuständigkeit ergibt sich auch das Recht Verfahren einzuleiten für mutmaßliche Kriegsverbrechen auf diesen Gebieten.
Damit hat die israelische Justiz rein gar nichts zu tun, schon aus dem Grunde da sie die Gerichtsbarkeit des IStGH nicht anerkennt. Es liegt aber im Ermessen der israelischen Justiz in diesen Angelegenheiten selbstständige Ermittlungen durchzuführen. Daran hindert sie keiner.
zum Beitrag23.11.2024 , 13:41 Uhr
Einmal die Begründung der Vorverfahrenskammer aus dem Jahr 2021 hinsichtlich des Zuständigkeitsbereichs für die Gebiete Gaza und Westjordanland nachlesen und sie kommen selbst darauf, dass ihre Forderung fern jeder Logik ist.
zum Beitrag23.11.2024 , 12:38 Uhr
Schöne Relativierung, reichlich sinnbefreit wenn sie in einen juristischen Kontext gesetzt wird.
Die einzige Frage die sich stellt ist, liegt eine Zuwiderhandlung gegen geltendes Recht vor oder nicht? Das zu ergründen ist Aufgabe der Justiz und zwar unabhängig vom Ansehen der Person.
zum Beitrag23.11.2024 , 12:22 Uhr
Die Bundesregierung wäre gut beraten, sich auch im Falle eines "befreundeten" Staatschefs zumindest an nationales Recht zu halten.
Völkerstrafverfahren BGH, Beschl. v. 21.2.24 – AK 4/24
"Die allgemeine Funktionsträgerimmunität gilt bei völkerrechtlichen Verbrechen nicht, und zwar unabhängig vom Status und Rang des Täters. Der Ausschluss dieser funktionellen Immunität fremder Hoheitsträger bei Völkerstraftaten gehört zum zweifelsfreien Bestand des Völkergewohnheitsrechts."
zum Beitrag23.11.2024 , 00:18 Uhr
Putin braucht die Bilder, die ihn als entschlossenen Staatsführer präsentieren. Denn schließlich muss er seinem Volk permanent die Bedrohung für Russland durch den Westen suggerieren um es bei der Stange zu halten. Denn das geht mittlerweile auf dem Zahnfleisch. Die Lebensmittelpreise sind teilweise höher als hierzulande und das bei einem Durschnittseinkommen von 700€. Die Inflation steigt weiter an und beträgt mittlerweile 8,5% und auch in anderen Bereichen herrscht Sparflamme, die massiven Kürzungen im Bereich der Kriegsinvaliden oder der Hinterbliebenenrente wirken sich besonders auf die finanzielle Lage der Bevölkerung aus.
Der Druck entsteht im Inland und Putins Drohgebärden dienen dazu, diesen im Ausland abzulassen, in der Hoffnung den Westen hinsichtlich der Unterstützung der Ukraine zu spalten und die Bevölkerung dahingehend zu verunsichern, dass sie öffentlichen Druck ausübt. In Deutschland hat er sogar grossen Erfolg damit.
Auch deshalb, weil wir an der Spitze einen Churchill bräuchten, aber nur einen Scholz haben. Da ist dann nichts mit Stärke, sondern nur mit Zaudern, welches der Bevölkerung auch noch als Besonnenheit verkauft wird.
zum Beitrag22.11.2024 , 00:36 Uhr
Würde er über einen deutschen Flughafen einreisen, hätte die Bundespolizei rechtlich keine andere Wahl als den Haftbefehl ersteinmal zu vollstrecken.
Eine Intervention der deutschen Regierung gegen die Vollstreckung wäre insofern töricht, da Deutschland die Römischen Statuten ratifiziert und die Gerichtsbarkeit des Weltgerichtshof anerkannt hat. Wer will das rechtlich verantworten und notfalls seinen Kopf dafür hinhalten? Denn auch Regierungen stehen nicht über dem Gesetz. Bis vor kurzem half in solchen Fällen die Immunität, doch diesbezüglich wurden die nationalen Gesetze angpasst.
Natürlich kann Netanjahu vor Gericht gestellt werden. Justizia fragt nicht danach, welcher Staat welche gerichtliche Instanz anerkannt hat. Der Arm der Justiz ist lang.
Und in diesem Fall beruht die Anklage ja auch auf Kriegsverbrechen die nicht auf nationalen Territorium begangen wurden.
Hinzu kommt, dass die Palästinenser die Verträge ratifiziert haben und ihnen ein Sonderstatus vor dem Weltgerichtshof zugesprochen wurde.
Und auch die deutsche Justiz kann Gerichtsverfahren einleiten für z. B. Kriegsverbrechen die am anderen Ende der Welt begangen wurden.
zum Beitrag21.11.2024 , 21:57 Uhr
Man kann Netanjahu aber keinen Freifahrtsschein ausstellen, nur weil eine Verurteilung an der Gesamtlage nichts ändern würde.
Gibt die Beweislage es her für die Anklagepunkte einen Haftbefehl zu erwirken, so ist das ein normaler Rechtsvorgang, nur in einem aussergewöhnlichen Bezugsrahmen.
Der wiederum hat mit dem Rechtsvorgang nicht das Geringste zu tun. Feinde, welcher Art auch immer, hin oder her.
zum Beitrag21.11.2024 , 21:38 Uhr
"Richtig ist, den internationalen Druck auf Netanjahu zu erhöhen."
Ein Gericht erlässt in der Regel einen Haftbefehl, weil sich ein Anfangsverdacht auf Grundlage von Beweismaterial erhärtet hat.
Auch der IStGH wird rechtliche und nicht politische Maßstäbe bei seiner Entscheidung angelegt haben.
Ferner gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung bis zu einer Verurteilung. Daher wäre es eigentlich angebracht von mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Verstößen gegen Menschenrechte zu sprechen.
zum Beitrag21.11.2024 , 19:34 Uhr
"Dieser feuchte Traum ist der Hintergrund dieses Beschlusses."
War eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis sie mit ihren zuweilen steilen Thesen im Bereich der Verschwörungstheorien landen.
Der Weltgerichtshof als oberstes Gremium wird schon über gerichtsfeste Beweise verfügen, wenn er einen Haftbefehl erlässt. Außerdem erhält der Erlass eines Haftbefehls noch kein Urteil. Es gilt bis zum Beweis des Gegenteils und entsprechender Urteilsverkündung die Unschuldsvermutung.
Anstatt hinter allen Anschuldigungen die ihm nicht genehm sind eine antisemitische Weltverschwörung zu vermuten, steht es den Angeklagten ja auch frei mit den Organen des IGH zu kooperien und zur Klärung und damit evtl zur eigenen Entlastung der Anklagepunkte beizutragen.
Und Frage an sie, warum sollte ein Staatschef rechtlich anders behandelt werden, als ein Staatsbürger?
zum Beitrag21.11.2024 , 19:20 Uhr
"Gerade mit Deutschlands Geschichte wäre jede, wirklich jede Reaktion auf einen Besuch Netanjahus einfach nur falsch."
Nach Gerichtsverfassungsgesetz gilt "Funktionelle Immunität hindert nicht die Erstreckung deutscher Gerichtsbarkeit auf die Verfolgung von Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch.“
Bedeutet nichts anderes als das Amtsträger beim Verdacht von Völkerstraftaten nicht von der Immunität geschützt sind.
Insofern stellt sich die Frage nach der Reaktion oder eine Einteilung in richtig oder falsch erst gar nicht. Es gibt auch keinen Ermessensspielraum wie evtl. in der Mongolei.
Bei der Einreise nach Deutschland würde der Haftbefehl noch am Flughafen vollstreckt werden.
zum Beitrag21.11.2024 , 18:46 Uhr
"Diese spezielle Art der Verantwortungszurechnung ist Teil des Syndroms und sie ist mindestens so alt wie das Johannes-Evangelium"
Guter Kommentar. Das Argument "die Juden sind Schuld" hat sich im Laufe der Geschichte oft bewährt. Und gerade deshalb ist ein sicherer Hafen für die Juden aus aller Welt auch heute noch so wichtig.
zum Beitrag21.11.2024 , 18:23 Uhr
Da stimme ich mit ihnen zu großen Teilen überein.
Wahrnehmungen sind nunmal verschieden. Es ist aber leider nicht zu leugnen, dass andere Umfragen das Ergebnis in der Form bestätigen und auch vor dem 7 Oktober die Hamas großen Zuspruch aus der Bevölkerung erhalten hat.
Mit Hinweisen auf die Sozialisierung ist das immer so eine Sache, sie muss oftmals für vieles herhalten, nur grundsätzlich befreit sie nicht vom Denken und von der Eigenverantwortung.
Und in diesem Punkt habe ich ein persönliches Problem mit der Haltung vieler Palästinenser. Wer ein Massaker als Widerstand tituliert und ein solches trotz Kenntniss der abscheulichen Vorfälle auch im nachherein befürwortet, macht es für mich unmöglich Fürsprache für seine Sache zu halten, auch wenn ich sie in Teilen nachvollziehen kann oder gar befürworte.
zum Beitrag21.11.2024 , 15:55 Uhr
Die Aussage hat mich auch erstaunt. Deckt sich so gar nicht mit den aktuellen Umfragen. Eine davon habe ich in meinem obigen Kommentar zitiert.
zum Beitrag21.11.2024 , 15:40 Uhr
"Denkbar ist es schon, zumal so viele private Wohnungen eigentlich als Waffenlager fungieren"
Soviele private Wohnungen die als Waffenlager fungieren könnten , werden sie in Gaza gar nicht mehr antreffen.
Und auch ein Gesinnungswandel unter den Palästinensern ist eher unwahrscheinlich. Gemäß Umfragen unterstützten weiterhin 40% die Hamas und über 60% finden den Angriff am 7 Oktober richtig.
Der Rest dazu ist Schweigen
Quelle: Umfrage Juli 24 durch das Palästinensische Zentrum für Politik- und Meinungsforschung
zum Beitrag21.11.2024 , 15:27 Uhr
"7. Oktober war Widerstand und hätte - fast - zu einem Erfolg - Friedensvertrag + Zweistaatenlösung - geführt"
Das ist mit Abstand der menschverachtenste Kommentar den ich in der taz gelesen habe. Vielleicht erklären sie das einmal den Angehörigen der Opfer des 7. Oktober.
zum Beitrag21.11.2024 , 15:21 Uhr
Ein guter Appell der in der Realität aber kaum Wirkung entfalten dürfte, wenn man einer Umfrage des Palästinensischen Zentrums für Politik- und Meinungsforschung aus dem Juli folgt.
Demnach sind 54% der Palästinenser für einen bewaffneten Kampf, hinter die Hamas stellten sich 40 Prozent. Zwei Drittel der Befragten nannten den Überraschungsangriff auf Israel im Oktober richtig.
Wer unter Widerstand ein Massaker an jungen Partybesuchern, an Kindern und Frauen versteht, hat nicht nur seinen moralischen Kompass falsch justiert sondern auch seinen Realitätssinn verloren. Den gilt es ersteinmal wiederzufinden, bevor eine Veränderung in irgendeiner Form überhaupt erst eintreten kann.
zum Beitrag20.11.2024 , 21:31 Uhr
Ja. Boykottaufrufe gegen israelische Institutionen oder Produkte halte ich persönlich für den falschen Weg. Ausgrenzungen von jüdischen Kulturschaffenden würde ich schon als Skandal bezeichnen.
Gleiches gilt für alle Bestrebungen die jüdisches Leben mit einer israelischen Regierung gleichsetzen und dementsprechend ablehnen oder gar bekämpfen.
Davon abgesehen, sind die Aufrufe auch inhaltlich meistens nicht korrekt. Hier werden bewusst Tatsachen falsch dargestellt und Fakten hinzudichtet, wie in dem im Artikel genannten Brief der explizit verlangt, dass israelische Institutionen das palästinensische Recht auf Rückkehr akzeptieren, welches aber rein rechtlich gar nicht existiert sondern lediglich in einer Resolution verbrieft ist. Die Aufzählung ließe sich zu fast allen Boykottaufrufen beliebig fortsetzen. Sie sind daher schon formal abzulehnen.
zum Beitrag20.11.2024 , 21:01 Uhr
"Und der Großteil der Hilfslieferung erfolgt über die Staatengemeinschaft, NGO.."
Da macht das Völkerrecht auch keine Vorgaben. Die Besatzungsmacht hat die Versorgung sicherzustellen, mehr nicht. Das besagt aber nicht, dass sie die Mittel auch selbst stellen muss.
zum Beitrag20.11.2024 , 20:56 Uhr
Es geht nicht um kritische Organisationen und um Glaubwürdigkeit. Jede Organisation und damit jeder direkter Beobachter kann nur einen Ausschnitt der Ereignisse darlegen. Das liegt in der Natur der Sache, ergibt aber noch kein einheitliches Bild.
zum Beitrag20.11.2024 , 20:49 Uhr
Wer in den 80er politisiert wurde, hat heutzutage den Vorteil, dass einem die atomaren Drohgebärden der Staatenlenker relativ vertraut sind. Auch damals wich die Angst der Routine. Die atomare Gefahr war in der Welt, mehr aber auch nicht.
Der damalige Umgang damit sollte sich auch auf das heutige Szenario übertragen lassen.
Es ist schlimm genug, dass diese Waffen noch immer in der Welt sind und es wäre das falsche Signal wenn sich die Angst vor einer atomaren Eskalation im Alltag der Menschen wiederspiegeln würde.
Denn eines wäre nicht nur von Seiten der Politik fatal, Erpressern wie Putin aus Angst vor einer atomaren Bedrohung nachzugeben oder sie zu hofieren.
zum Beitrag20.11.2024 , 19:30 Uhr
"Was spräche dagegen, der Hamas gehörig die Schuld für die missliche Lage zu geben"
Gar nichts, wenn sich die Berichte der UN Sonderkommission und die Aussagen einiger Hilfsorganisationen etc. als haltlos erweisen.
Dagegen spricht aber u.a. das derzeitige Verhalten Israels. Gebiete militärisch abzuschotten und allenfalls Untersuchungen durch das eigene Militär vornehmen zu lassen, zeugt von nichts gutem.
Daher wäre Israel gut beraten, von sich aus Ermittler des IGH und der UN vor Ort zu unterstützen damit die Vorwürfe entkräftet werden könnten. Ohne eine solche Kooperation stehen die Vorwürfe nun einmal im Raum.
zum Beitrag20.11.2024 , 16:29 Uhr
Der Fall zeigt, dass die Antisemitismusresolution eben nicht das geeignete Mittel ist, da sich jetzt anscheinend jeder pauschal und auch willkürlich darauf berufen kann, auch wenn es sich lediglich um eine Meinungsäußerung handelt.
Das hat wenig mit Sensibilisierung zu tun, sondern nennt sich umgangssprachlich auch Kritiker mundtot machen.
Richtig ist die Fallentscheidung, wie es die Stiftung hinsichtlich des Boykottaufrufs gehandhabt hat und in Bezug auf den Inhalt des Briefes aus meiner Sicht auch richtig geurteilt hat.
zum Beitrag20.11.2024 , 16:14 Uhr
Der Einwand galt für Quellen von/ für und gegen beide Seiten. Ich möchte gar keine Medien mehr zu Rate ziehen, die lediglich die Aussagen und Meinungen dritter wiederspiegeln.
Erst recht nicht, wenn es um derartige Anschuldigungen wie Völkermord geht.
Es dürfte wohl möglich sein, dass die UN, ihre Organe oder auch einzelne Mitglieder wie die USA derart Einfluss auf Israel ausüben, dass vor Ort Aufklärung betrieben werden kann und eine Beweisführung stattfindet, damit man jenseits von Behauptungen und Spekulationen eine faktenbezogene Untersuchung durchführen kann und ggf. gerichtliche Schritte einleitet.
zum Beitrag20.11.2024 , 14:13 Uhr
Es wird in diesem Konflikt aus sovielen Quellen zitiert, die aber leider nur aus Aussagen von Betroffenen vor Ort oder Berichten von diversen Organisationen bestehen.
Selbst der Bericht der UN Sonderkommission räumt gleich zu Beginn ein, dass er sich nicht auf Eindrücke vor Ort oder auf gerichtsverwertbare Belege stützt sondern auf Aussagen beruht.
Daraus einen Bezug hinsichtlich eines Völkermordes abzuleiten ist alles andere als seriös und juristisch fraglich.
Anstatt die öffentliche Meinung im Sinne der jeweiligen Protagonisten zu beeinflussen, sollten sich die entsprechenden Gremien doch endlich einmal direkten Zugang vor Ort verschaffen, die Lage dokumentieren und gerichtsfeste Beweise sammeln.
Dann können nach Faktenlage auch entsprechende Vorwürfe erhoben und ggf. gerichtlich geandet werden.
zum Beitrag20.11.2024 , 13:41 Uhr
Ein Preisgeld ist eine Ermessensentscheidung des Stifters und nicht mit Fördergeldern des Staates für kulturelle oder wissenschaftliche Projekte gleichzusetzen.
Daher ist die Bezugnahme der Stiftung auf die Antisemitismusresolution des Bundestages völlig fehl am Platz und erweckt eher den Eindruck von Greenwashing.
Die Entscheidung der Zurücknahme der Preisverleihung ist unter dem Gesichtspunkt des Boykottschreibens und dessen Inhalt nachvollziehbar.
Dieses Beispiel zeigt aber, dass es seit Verabschiedung der Antisemitismusresolution ein schmaler Grad ist für kritische Stimmen zum Nahostkonflikt.
Boykotte gegen Kulturschaffende und Institutionen und damit miteinhergehend eine Dialogvermeidung sind nicht tragbar und münden letztendlich in einer Meinungsdiktatur.
Die derzeitige Nichtberücksichtigung israelischer Literaten, Künstler oder DJs bei hiesigen Veranstaltungen ist ein Armutszeugnis für die deutsche Kulturszene und ein inakzeptables Verhalten gegenüber den jeweiligen Betroffenen.
Und dennoch gilt es fein zu unterscheiden zwischen individueller Kritik und Meinungsäußerung und organisierten Boykotten. Ersteres muss man akzeptieren, letzteres nicht.
zum Beitrag19.11.2024 , 20:14 Uhr
Aber ihnen ist schon bekannt, dass Israel als Besatzungsmacht in Gaza gemäß humanitären Völkerrecht verpflichtet ist die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
zum Beitrag19.11.2024 , 18:08 Uhr
Messerscharfe Analyse.
Der Westen hat Putin vor über 1000 Tagen quasi einen Freibrief ausgestellt, in dem er ohne Not verkündete sich nicht direkt militärisch an einem Konflikt zu beteiligen.
Geschah das damals evtl. noch aufgrund einer Fehleinschätzung der militärischen Stärke Russlands, so hat die heutige Situation sehr viel mit der von der Autorin erwähnten Einstellung "die Demokratien wollen zu ihrem Wohlstand zurückkehren" zu tun.
Aber eher in der Form, dass keine unkalkulierbaren Risiken eingegangen werden, die diesen Wohlstand gefährden könnten.
Für die Ukraine könnte Trump aber auch eine Chance sein, denn ein Charakter der Russlands Atomdrohungen lapidar kommentiert mit "was solls, wir haben auch Atombomben" ist besser geeignet Putin Zugeständnisse abzuringen, als Zauderer wie Biden oder Scholz.
Es wird daher viel davon abhängen, ob die Ukraine in der Lage ist, Trump einen lukrativen Deal anzubieten.
zum Beitrag19.11.2024 , 13:21 Uhr
Da hatten die Deutschen ja Glück, dass die Alliierten nach 1945 nicht den gleichen Standpunkt vertreten haben und ein Großteil der Bevölkerung nicht einfach an Hunger hat sterben lassen.
zum Beitrag17.11.2024 , 21:50 Uhr
Das sind doch ziemliche Plattitüden die sie da anführen. Realität ist doch, dass der Westen der Ukraine gerade einmal soviel Unterstützung hat zukommen lassen um nicht unterzugehen. Mehr auch nicht. Keiner hat Interesse an einem russischen Desaster in der Ukraine und den damit verbundenen Unwägbarkeiten.
Alleine die Vorgaben der sogenannten Partner zur Verwendung der gelieferten Waffen sind doch gegenüber einem Land, welches um seine Existenz kämpft geradezu absurd. Und es sagt auch einiges aus über die Bereitschaft der Ukraine zum Sieg zu verhelfen.
Aus dieser Perspektive erfüllt das Gerede von "Putin versteht nur Stärke" oder "alles in die Schlacht werfen" lediglich Alibifunktionen.
Die Handlungen der Verantwortlichen spiegeln sie jedenfalls nicht wieder.
Die einzigen die Stärke gegenüber Putin gezeigt haben, waren die Ukrainer.
zum Beitrag17.11.2024 , 16:59 Uhr
"müssen die großen Militärmächte des Westens alles in die Schlacht werfen.. "
"Russland die militärische Niederlage beizufügen, ohne die es keine Verhandlungslösung geben kann.."
Martialische Rethorik die der Autor an den Tag legt. Im ersten Moment dachte ich aus Versehen auf der Seite der Deutschen Militärzeitung gelandet zu sein.
Über den Sinn von Scholz Telefonat mit Putin kann man streiten, Fakt ist aber, dass die Unterstützung für die Ukraine in der EU bröckelt, sowohl von politischer Seite, als auch unter der Bevölkerung.
Es werden anscheinend immer weniger, die der Ukraine zutrauen die militärischen Ziele zu erreichen. Und Trumps Amtsantritt deutet auch nicht gerade auf eine positive Entwicklung aus ukrainischer Sicht hin.
Ich glaube daher, dass der Autor mit der Erkenntnis, dass Russland mit dem Rücken zur Wand steht oder gar schwer angeschlagen ist, ziemlich allein auf weiter Flur steht.
Sobald die USA als Unterstützer abspringen, werden die Westeuropäer das "geschachere" um die Zukunft der Ukraine eröffnen. Scholz telefonische Anfrage war ein erster Vorgeschmack.
Die Frage wird sei, wie sich dann die osteuropäischen EU Staaten verhalten.
zum Beitrag16.11.2024 , 21:35 Uhr
Hundertprozentige Zustimmung. Der Historiker Karl Schlögel hat jüngst wieder auf diese Gefahr hingewiesen und dazu angemerkt, dass wir uns in den Vorkriegsjahren befinden, aber keiner es so richtig wahrhaben will.
Es könnte ein böses Erwachen geben, wenn es nicht gelingt in den nächsten 5 Jahren die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr herzustellen und eine emanzipierte europäische Sicherheitarchitektur auf die Füße zu stellen.
Aber die deutschen Provinzler arbeiten sich anscheinend lieber an der Schuldenbremse ab.
Erinnert mich an die Schilderung von Christopher Clark in seinem Buch "Die Schlafwandler". Auch damals hat man es verdrängt, dass es in Europa zum Ausbruch eines kontinentalen kriegerischen Konfliktes kommen könnte. Und während sich die Herrschenden noch auf dem Argument des Kräfteausgleichs ausruhten und die Zeichen übersahen, befanden sie sich schon auf dem Weg in einen Weltkrieg.
zum Beitrag16.11.2024 , 20:41 Uhr
Und das wäre dann ganz genau welcher Strafttatbestand?
zum Beitrag16.11.2024 , 20:37 Uhr
Ihre Wikipedia Definition entspricht den antisemitischen Progromen des 20 Jahrhunderts.
Heute wird der Begriff weiter ausgelegt und findet auch Verwendung wenn die Opfer keine Juden sind. So wurden u.a. die Ausschreitungen in Südafrika 2008 auch als Pogrom bezeichnet.
Auch ist die Duldung oder Unterstützung der Staatsgewalt nicht mehr zwangsläufig Bestandteil eines Pogroms heutiger Lesart.
Eine bessere Quelle als Wikipedia ist in diesem Fall die Darstellung der Landeszentrale für politische Bildung. Auf deren Homepage wird der Begriff von seiner Entstehung bis zur heutigen Verwendung ausführlich erläutert.
zum Beitrag16.11.2024 , 13:14 Uhr
Bei der Randale von israelischen Fans und der im Internet organisierten Hetzjagd handelt es sich um singuläre Ereignisse. Sie zu vermischen bedeutet sie zu instrumentalisieren.
Medien sollten grundsätzlich objektiv und gemäß Faktenlage berichten.
Aber leider nutzt Herr Brax auch das Mittel der Relativierung, indem er Schmähgesängen Strafrelevanz zuordnet und ein Pogrom nach Anzahl der Übergriffe definiert.
Dieses führt dann leider die im Artikel zurecht angemahnten Punkte ad absurdum und ist bei genauer Betrachtung auch nichts anderes als parteiliche Meinungsmache.
zum Beitrag16.11.2024 , 12:33 Uhr
Auf den Punkt gebracht!
zum Beitrag16.11.2024 , 12:25 Uhr
Ursprung in der römiscen Antike z. B. bei Cicero, dann in der christlichen Theologie z. B. Thomas von Aquin.
Jedoch in einem ganz anderen Bezugsrahmen, als das was wir heute unter Menschenwürde verstehen.
Ansätze der heutige Definition von Menschenwürde kammen erst in der Renaissance auf z. B. durch della Mirandola in seiner Schrift "De hominis dignitate“.
Die Menschenwürde war dann auch im 17 und 18 Jahrhundert eher von untergeordneter Bedeutung. Sie wird in keiner Erklärung der Menschenrechte erwähnt bis zur UN Charta 1945.
Und diese Charta basiert n wesentlichen Teilen auf den Grundlagen von Emmanuel Kant.
zum Beitrag15.11.2024 , 23:46 Uhr
Weder unser Grundgesetz und schon gar nicht die UN Charta haben auch nur irgendetwas mit dem Christentum oder dessen Werten zu tun.
Der Großteil beruht aus den Erkenntnissen der Aufklärung. Kants Schrift vom Frieden ist zum Beispiel eine Art Blaupause für die UN Charta.
Auch der Einfluß des Kirchenrechts auf unser Rechtswesen ist marginal.
zum Beitrag14.11.2024 , 20:37 Uhr
Sorry falsch gesetzt war an Jim Hawkins gerichtet
zum Beitrag14.11.2024 , 20:32 Uhr
Korrekt zitiert und jetzt noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dabei berücksichtigen, ist ebenfalls im Völkerrecht aufgeführt.
Dann könnte unterm Strich dabei herauskommen, dass die Maßnahmen im Verhältnis zum militärischen Erfolg nicht immer angemessen waren.
Oder simpel ausgedrückt, die Annahme das sich eine handvoll Terroristen in einer Schule eingenistet hat, rechtfertigt nicht die ganze Schule in die Luft zu sprengen.
Gilt besonders, wenn dabei auch noch Artikel 3 der Genfer Konvention missachtet wurde. Wovon bei zehntausenden von toten Zivilisten auszugehen ist.
Damit bewegen wir uns dann rechtlich in dem Bereich, der auch als Kriegsverbrechen bezeichnet wird und nicht mehr von dem Recht auf Selbstverteidigung gem. Art 51 UN Charta gedeckt ist.
zum Beitrag14.11.2024 , 18:11 Uhr
"den Menschenrechten eindeutig und bedingungslos Vorrang vor jeder anderen Agenda einzuräumen."
Dieses sollte grundsätzlich der Fall sein, denn dafür wurden die Menschenrechte ja auch verfasst.
Aber wie auch beim Völkerrecht sieht die Einhaltung dieser Rechte in der Praxis anders aus.
Seit dem Vietnamkrieg fällt mir kein kriegerischer Konflikt ein, bei dem nicht massiv gegen diese Rechte verstoßen wurde.
Es wäre daher an der Zeit an den Stellschrauben zu drehen und effektivere Maßnahmen zu ersinnen, um die Einhaltung dieser Rechte zu gewährleisten.
Denn am Beispiel Israel ist derzeit gut zu beobachten, dass es sich bei der UNO oftmals nur um einen Papiertiger handelt. Das liegt u.a. auch am unsäglichen Vetorecht, welches längst nicht mehr heutigen Ansprüchen genügt. Hier besteht der Reformbedarf.
Regierungen wie die in Israel oder auch Regime wie Russland beschränken ihr Handeln erst, wenn der Druck von außen zu stark wird und die Konsequenzen gegenüber den Vorteilen überwiegen
zum Beitrag14.11.2024 , 16:10 Uhr
Das Wirtschaftswunder in Deutschland wäre auch nicht geschehen, wenn statt des Marshallplans der Morgenthauplan umgesetzt worden wäre. Dann wären wir heute Agrarstaat statt Industrienation.
Und was ist jetzt der Nutzen dieser Erkenntnis in Bezug auf heute?
zum Beitrag14.11.2024 , 16:01 Uhr
"Es geht nicht gegen "Juden", sondern gegen israelische Staatsbürger"
Das ist wieder die Relativierung die Land auf Land ab in den Köpfen fest verankert ist. Sie dient einzig dem Zweck, die Schuld oder Verantwortung von sich wegzuschieben und ist nichts anderes als eine gefährliche Verharmlosung.
Was haben die Übergriffe auf jüdische Bürger in Deutschland, aber auch in Frankreich mit Israel zu tun? Warum mussten Juden auch schon vor dem 07 Oktober gut abwägen, ob sie sich mit Kippa und sichtbaren Davidstern in der Öffentlichkeit bewegen? Die Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen.
Nennen wir es beim Namen, es ist Antisemitismus der sich zu weilen in purem Judenhass entlädt, wie erst kürzlich in Amsterdam und gestern in Paris.
Wie weit der Antisemitismus gerade in Deutschland verbreitet ist und wie hartnäckig sich antisemitische Stereotypen in den Köpfen festgesetzt haben, hat ja erst gerade die aktuelle Studie der Universität Leipzig wiedereinmal aufgezeigt
zum Beitrag13.11.2024 , 21:51 Uhr
Ich habe Verständnis für die Einwände der Autorin, aber abwarten und Tee trinken ist auch nicht die Lösung.
Ein Konzeptionsfehler der Initiatoren könnte es gewesen sein, den Antrag auf ein komplettes Parteiverbot ausgerichtet zu haben.
Vielleicht wäre die Unterstützung im Bundestag größer, wenn sich der Antrag schwerpunktmäßig auf Teile der ostdeutschen AfD Landesverbände bezogen hätte.
Eine Annahme des Antrags durch das BVerfG dürfte in diesem Fall gewährleistet sein und auch die Erfolgsaussichten wären besser kalkulierbar.
zum Beitrag13.11.2024 , 21:40 Uhr
Wenn der Zuspruch für einen autoritären Führungsstil zunimmt, dürfte der nächste Schritt sein, dass eine Demokratie auch gut durch eine Diktatur ersetzt werden kann
Da scheint bei vielen Teilnehmern eine große Portion Eskapismus im Spiel zu sein.
zum Beitrag12.11.2024 , 22:27 Uhr
Eine im Internet verabredete und organisierte Hetzjagd auf Juden mit gezielten Übergriffen fällt nicht unter den Begriff "jedes Problem" sondern man nennt es beim Namen "Pogrom"
Und hinsichtlich ihrer Relativierungen hinsichtlich der NS Zeit und deren Verbrechen kann ich als Norweger nur sagen, aus der Verantwortung wird Deutschland nicht entlassen. Und zwar nie. Es ist ein Alleinstellungsmerkmal und zwar in der gesamten Historie und das wird es hoffentlich auch bleiben.
Der Sinn dieser Erbschuld besteht darin, dass sich auch sämtliche Nachfolgegenerationen hierzulande ihrer historischen Verantwortung bewusst sind. Besonders gegenüber den Juden. Und das Resultat daraus kann nur ein "nie wieder" sein und nicht "aus jedem Problem Antisemitismus machen" So geht es nicht.
zum Beitrag12.11.2024 , 22:01 Uhr
"Und was, glauben Sie, geschieht in der Zeit zwischen Notbremse ziehen und Polizei trifft ein?"
Dann begibt sich das Zugpersonal in den Waggon von dem das Signal ausging um nachzusehen.
Wenn jemand in arger Not ist, ist es der schnellste Weg um Hilfe herbeizurufen. Das die Zugfahrt dabei unterbrochen wird, ist ersteinmal nebensächlich.
zum Beitrag12.11.2024 , 20:39 Uhr
"Mehrere Minister hatten während des Treffens laut dem TV-Sender Kanal 13 gefordert, vor der Amtsübernahme Donald Trumps als US-Präsident im Januar nichts mehr zu unternehmen."
Unternehmen wollen sie schon etwas, z. B. die Pläne für die Annektion des Westjordanlands vorantreiben, nur nicht für bedürftige in Gaza, denn die sollen ja bitteschön woanders hingehen, damit auch dort die Siedlungspläne vorangetrieben werden können.
Es ist ein Trauerspiel, dass die internationale Staatengemeinschaft sich ein derartiges Gebahren der israelischen Regierung bieten lässt.
Für den Rest fehlen mir einfach die Worte.
zum Beitrag12.11.2024 , 20:29 Uhr
Ich weiß jetzt nicht, ob man die Argumente der Autorin auf die Goldwaage legen sollte, Vorschläge wie Fanführerschein oder Hau den Lukas um Frust abzubauen, scheinen eher aus der Rubrik "witziges" der Autorin zu stammen.
Gut, Humor ist Geschmackssache, meinen Geschmack trifft er hier definitiv nicht.
Und wie die Bundespolizei oder das Bahnpersonal es bewerkstelligen soll, bei gut 100.000 Fussballanhängern die jedes Wochenende durch die Republik reisen adäquates Begleitpersonal zu stellen, bleibt leider auch das Geheimnis der Autorin.
Es gibt für derartige Vorkommnisse leider kein Patentrezept. Aber bei sexueller Belästigung oder körperlichen Übergriffen, würde ich den betroffenen Personen eher raten die Notbremse zu betätigen und per Handy die Polizei darüber in Kenntnis zu setzen.
zum Beitrag12.11.2024 , 20:06 Uhr
Ja, Luft nach unten ist immer!
zum Beitrag12.11.2024 , 19:59 Uhr
Der politische Islam ist eine totalitäre Bewegung die Politik und Gesellschaft nach den Vorstellungen des fundamentalistischen Islam formen will und knüpft in zentralen Aussagen mehr an die Nationalsozialisten an, als jede andere Bewegung seit 1945.
Das reicht von Totenkult über predigten zum Genozid, dem Erlass von Fatwas zur Ermordung ganzer Gruppen bis hin zu den Gemeinsamkeiten in Bezug auf Antisemitismus, die nur dann zu übersehen sind, wenn man es nicht sehen will.
Wenn sie den Nationalsozialismus in diesem Zusammenhang lediglich als Projektionsfläche bezeichnen , verkennen sie nicht nur die Gefahr welche vom Islamismus ausgeht sondern sie verharmlosen diesen auch noch in dem sie lapidar von einer "politischen Agenda" sprechen, als handele es sich hierbei um eine x-beliebige politische Partei.
Das Thema ist auch gut erforscht. Neueren Datums etwa von Daniel Goldhagen oder im historischen Kontext vom britischen Historiker David Motadel. Hier sei ganz besonders sein Buch empfohlen "Für Prophet und Führer. Die islamische Welt und das Dritte Reich".
zum Beitrag12.11.2024 , 13:58 Uhr
"Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nasr kann Berufung oder Revision einlegen."
Revision einzulegen würde ich eher der Staatsanwaltschaft empfehlen. Allein Anhand der Informationen aus dem Artikel ist doch schon ersichtlich, wessen geistes Kind der Kurator ist.
Da wäre es Aufgabe der Ankläger gewesen seine Alibibeteuerungen nicht nur zu entlarven, sondern auch ein deutliches Zeichen nach außen zu senden, indem ein entsprechendes Strafmaß gefordert wird.
Andernfalls kann man noch soviele Hamas Dreiecke, Slogans und Symbole verbieten. Wenn die Täter lediglich ein Strafmaß zu befürchten haben, welches im Bereich von einfachen Ladendiebstahl oder wiederholten Schwarzfahren liegt, verpufft der Effekt in der Bedeutungslosigkeit.
Die Strafgesetze in Deutschland geben eigentlich genug her, sie müssen nur auch in Bezug auf das Strafmaß konsequent angewendet werden.
Das dieses nicht immer optimal erfolgt, ist ja in den vergangenen Jahren bei vielen Prozessen ersichtlich, besonders wenn es sich um das rechtsextreme Milieu dreht.
zum Beitrag11.11.2024 , 00:19 Uhr
Da ist gar nichts daran verkehrt. Mein Kommentar zielte eher darauf ab, ihre vermeintliche Enttäuschung über das Verhalten der Konservativen etwas zu relativieren. Denn etwas anderes war in der jetzigen Situation von denen nicht zu erwarten. Die würden ja auch gerne... wenn man sie ließe.
zum Beitrag10.11.2024 , 21:21 Uhr
Danke für den Kommentar. Da gibt es nichts zu relativieren, es ist schlichter Judenhass. Nichts anderes!
zum Beitrag10.11.2024 , 21:10 Uhr
Da ist gar nichts kompliziert daran. Judenhasser haben sich im Vorfeld im Netz organisiert, um im Umfeld eines Fussballspiels eine Hetzjagd auf Juden zu veranstalten. Nennt man auch Pogrom!
zum Beitrag10.11.2024 , 21:04 Uhr
Sie stellen hier einen kausalen Zusammenhang her der so nicht gegeben war.
Die Hetzjagd war von langer Hand vorbereitet. Selbst der Mossad hatte davon Kenntnis und die niederländischen Behörden vorab informiert.
Die Gewalt- und Schmähaktionen einiger Maccabi Anhänger erfolgten aus der Situation heraus, teilweise schon am Vortrag des Spiels. Waren also mitnichten der Auslöser für die Hetzjagd, auf Juden wohlgemerkt, nicht auf Fußballfans.
zum Beitrag10.11.2024 , 14:06 Uhr
"Das Schlimmste ist eben, dass sich etablierte Parteien -vor allem die konservativen - daran beteiligen"
Ein natürlicher Prozess seit der französischen Revolution in vielen Ländern und in immer neuen Varianten zu beobachten.
Auch demokratisch legitimierte Staatsführer bevorzugen zu weilen die autoritäre Regierungsform zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele.
Ist halt erfolgversprechender als endlose Debatten im Parlament mit entsprechenden Abstimmungen oder Kompromissfindungsprozesse in den Ausschüssen.
Da sollte man sich nichts vormachen, demokratisch legitimiert ist nicht gleichzusetzen mit demokratischen Handeln.
Schlimm ist, wenn das Volk dem Staat nicht mehr auf die Finger schaut und undemokratische Handlungen stillschweigend hinnimmt.
Und Hinwendungen der Wählerschaft zu einem "Autoritäten Nationalismus" haben auch immer mit Vertrauensverlust in die herrschende Klasse zu tun und damit einhergehenden Zukunftsängsten.
Den Versprechungen des Fortschritts wird einfach weniger Glauben geschenkt und darauf gründen sich nunmal die westlichen Gesellschaften seit der Moderne.
zum Beitrag10.11.2024 , 13:34 Uhr
Sie bringen es ja selbst auf den Punkt. Gegen eine Verordnung gibt es die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen und in einem Erlass sind u.a. die Vorgaben klar geregelt. Da gibt es keinen persönlichen Entscheidungsspielraum.
Beides ist bei einer Resolution nicht der Fall und da es keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel gibt, kann theoretisch ein Sachbearbeiter nach Gutdünken persönliche Statements und Äußerungen des Antragstellers in seine Entscheidungsfindung mit einbeziehen und zwar unabhängig zum Inhalt des Projektes.
Das nennt sich Willkür und eine wesentliche Daseinsberechtigung der Bürokratie ist es durch die entsprechenden Maßnahmen wie etwa Verordnungen Willkür vorzubeugen.
Wäre der Inhalt der Resolution in der Form einer Verordnung verfasst worden, wäre es kein Problem, da dann der Rechtsweg offen stünde. Das wurde bewusst vermieden, da die Rechtsfolgen nur zu gut bekannt sind.
zum Beitrag09.11.2024 , 23:26 Uhr
"Die autoritäre Zeitenwende, sie hat gerade erst begonnen"
In den USA hat gerade der Verfechter des "Autoritäten Nationalismus" einen überragenden Wahlsieg eingefahren, in Europa ist der "Autoritäre Nationalismus" nicht nur auf dem Vormarsch, sondern in vielen Ländern schon Realität. Warum sollte das in Deutschland anders laufen?
Bollwerke einer freien Demokratie waren von jeher einzig England, die Schweiz und Skandinavien. Diese Länder werden auch in Zukunft die traditionellen Werte pflegen, während Deutschland still und leise sich den anderen Nationen anschliesst.
Diese Resolution ist das Resultat eines solchen autoritären Gebahrens und eher vergleichbar mit dem Radikalenerlass von 1972.
Im Kampf gegen Antisemitismus ist sie wertlos und hat lediglich eine Alibifunktion, um unerwünschte Meinungen oder politische Kritik einzudämmen ist sie wertvoll.
Es ist bezeichnend für den stillen Wandel, dass dieses vielen Menschen anscheinend gar nicht auffällt und erschreckend das es in der Breite widerstandslos hingenommen wird.
zum Beitrag09.11.2024 , 16:21 Uhr
Guter Kommentar. Ergänzend sei hinzugefügt:
Die Ausreden vom Tisch zu räumen und zwar bei denjenigen Menschen, die antisemitische Einstellungen zwar weit von sich weisen, aber bei Anlässen wie jüngst in Amsterdam oder Anfang des Jahres beim ESC in Malmö, schnell mit Relativierungen zur Hand sind, um das Kind nicht beim Namen nennen zu müssen: Judenhass.
zum Beitrag09.11.2024 , 14:44 Uhr
Zu 1 Haarspalterei
Zu 2 Beamte mussten nach 1945 eine Dienstzeit von 10 Jahren nachweisen um Versorgungsansprüche geltend machen zu können. Stichwort "131 Gesetz GG"
Gestapo und SS Offiziere hatten grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Bezüge.
Siehe hierzu Urteil vom Bundesverfassungsgericht v. 05 April 1960 (Az V IC 63.58)
zum Beitrag09.11.2024 , 13:10 Uhr
Das sind exakt die Relativierungen, welche die Tore für Antisemitismus ganz weit öffnen. Eine Videoquelle hier ein Statement dort und schon ist der Sachverhalt klar.
Parallelen wie beim ESC, da wurde auch relativiert. Die politischen Proteste offenbarten ihr eigentliches Anliegen dann in Bedrohungen für die Sängerin und ihr Team.
Derartige Relativierungsversuche offenbaren oftmals schon eine gewisse Geisteshaltung, derer sich viele gar nicht bewusst sind.
zum Beitrag08.11.2024 , 21:50 Uhr
Laut einer Definition der Bundeszentrale für politische Bildung sind mit dem Begriff Pogrom gewalttätige Aktionen, Übergriffe und Ausschreitungen gegen (ethnische, nationale, religiöse etc.) Minderheiten oder politische Gruppierungen gemeint.
Als Pogrome bezeichnet man also gezielte Angriffe auf Menschen, die wegen ihrer Herkunft, Staatszugehörigkeit oder Religion als „Gruppe“ definiert werden können.
Ursprünglich wurden gewalttätige Übergriffe auf die jüdische Bevölkerung im Russischen Reich als Pogrome bezeichnet. Das Wort stammt aus dem Russischen und bedeutet übersetzt so viel wie „Verwüstung“ oder „Zerstörung“.
zum Beitrag08.11.2024 , 21:13 Uhr
Die Taten in Amsterdam haben den gleichen fahlen Beigeschmack wie die Proteste gegen eine israelische Sängerin beim ESC in Malmö.
Beides ist reiner Antisemitismus. Schlicht Judenhass und nichts anderes. Für gezielte Übergriffe auf jüdische Menschen gibt es keinerlei Rechtfertigung und daher ist die Bezeichnung Pogrom im Falle von Amsterdam absolut rechtens.
Man sollte diesen Antisemiten auch nicht den Raum bieten, ihren Judenhass zu verschleiern indem man jeden Protest oder Übergriff versucht als Kritik an der israelischen Kriegsführung abzutun. Das wird der Sache nicht gerecht.
Es gilt auch für das Verhalten von Teilen der Bevölkerung gegenüber Juden und jüdischen Einrichtungen in Deutschland. Erinnert sei hier nur an das Bajzel in Berlin.
zum Beitrag08.11.2024 , 16:08 Uhr
Hier wird Ihnen gerne weitergeholfen:
Deutschlandfunk v. 03.11
Die Antisemitismus-Resolution des Bundestags ist ein Irrweg www.deutschlandfun...l-meinung-100.html
zum Beitrag08.11.2024 , 14:08 Uhr
Amtlich verbrieft vom Bundesverfassungsgericht, die Bundesrepublik ist mitnichten der Rechtsnachfolger des Dritten Reich. Stichwort "Völkerrechtssubjekt".
Und leider ist auch ihre Behauptung das Grundrechte nicht verletzt werden können, wenn es sich nicht um ein Gesetz handelt sondern um eine Resolution oder Verordnung ziemlich absurd.
Nur ein Stichwort "Radikalenerlass von 1972"
zum Beitrag08.11.2024 , 01:16 Uhr
Fatalistischer Ansatz. Für den Schutz sind Exekutive und Judikative zuständig. Den erreichen sie nicht über einen repressiven Ansatz in Form einer Resolution, welche lediglich Symbolcharackter aufweist und sich nahtlos einreiht in die politischen Lippenbekentnisse seitens der Politik zum Thema Antisemitismus.
Von der Breite der Gesellschaft will ich gar nicht erst reden, denn die bedient nur allzu oft selbst antisemitische Standpunkte oder stimmt antisemitischen Aussagen zu. Und das quer durch alle Schichten. Nicht nur von Rechts oder Links oder Muslimen. Wer aber die letzten Jahrzehnte nicht in einer Paralellwelt verbracht hat, weiß das der Antisemitismus nie weg war sondern in vielen Köpfen fest verankert ist, ein kulturelles Erbe sozusagen was keiner braucht.
Das einzige Rezept dagegen wären Dialog und Aufklärung und mehr Solidarität in der Öffentlichkeit. Gehört aber alles wohl eher in die Kategorie "Wunschdenken".
zum Beitrag07.11.2024 , 20:49 Uhr
Eine Resolution ist mit einer Empfehlung gleichzusetzen. Sie ist nicht rechtlich bindend. Gilt auch für UN Resolutionen, es sind reine Beschlüsse aus denen kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann.
zum Beitrag07.11.2024 , 20:43 Uhr
Nun wäre die Resolution ein Gesetz, was sie aus guten Gründen nicht ist, würde sie umgehend von Gerichten einkassiert wegen Eingriff in die persönlichen Grundrechte.
Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen, wenn man will.
zum Beitrag07.11.2024 , 18:42 Uhr
Ihre Kommentare zum Thema zeugen leider davon, dass sie den Kern der Resolution nicht erfasst haben oder gar nicht erst erfassen wollen.
Der textliche Inhalt ist insofern zu vernachlässigen, da es sich bei der Resulotion generell um eine Art Gesinnung-TÜV handelt. Es geht also im wesentlichen um einen Eingriff in die Grundrechte und nicht um inhaltliche Verklausulierungen oder Definitionen der IHRA.
Eine Förderung von Projekten auch nach Gesinnung statt ausschließlich nach Inhalt greift weit in die persönlichen Grundrechte ein.
Man sollte doch davon ausgehen, dass der Staat die Förderungen sorgfältig prüft und Projekte mit ersichtlicher antisemitischer Ausrichtung generell nicht fördert.
Da es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt, ist mit der Einführung des "Gesinnungstüvs" der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein falscher Like, ein mehrdeutiger Post würde dann theoretisch schon reichen, um keine Mittel zu erhalten, unabhängig von der Tatsache, ob die getätigte Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Zweifel kann auch angebracht sein, ob die Mitarbeiter staatlicher Stellen derart gut geschult wurden um Antisemitismus von politischer Kritik zweifelsfrei zu unterscheiden
zum Beitrag06.11.2024 , 23:37 Uhr
Diese scharfe Trennung zwischen Regierung und Bevölkerung verfälscht oftmals den Blick auf die realen Zustände.
Das gilt besonders für Israel, wo sich die Bevölkerungsstruktur in den letzten 20 Jahren sehr gewandelt hat. U.a. bedingt durch die überproportionale Zuwanderung aus den ehemaligen Ostblockstaaten, dessen Einwohner noch autoritär sozialisiert wurden und dementsprechend ein ganz anderes Rechtsempfinden aufweisen.
Nach aktuellen Umfragen würde Netanjahus Likud Partei nicht nur wieder stärkste Kraft werden, sondern 29% der Israelis befürworten auch eine Annektion des Westjordanlands und die Wiederbesiedelung von Gaza.
Auch ist der Zuspruch zu den israelischen Militäroperationen nahezu unverändert hoch. Der Spitzenwert lag bei 83%.
Manchmal gleichen sich die Vorstellung von Regierung und Bevölkerung halt auch an und die Regierung verfolgt dann ein bestimmtes Ziel in dem Wissen, dass die Bevölkerung hinter ihr steht. Und genauso verhält es sich derzeit leider in Israel.
Quelle faz, Oktober 2024
zum Beitrag06.11.2024 , 23:00 Uhr
Wie im Beitrag erwähnt, werden die Osteuropäer nicht zulassen, dass Westeuropa seine Unterstützung zurückfährt. Das Gegenteil dürfte bei einer vorausschauenden EU Politik der Fall sein, denn ein Sieg Putins würde einen Preis erfordern, der monetär gar nicht bezifferbar ist.
Deutschland sollte hier endlich eine Führungsrolle für die westlichen Staaten übernehmen und die unsägliche Schuldenbremse nicht mehr als Alibiinstrument anführen, sondern kräftig investieren in Waffenlieferungen für die Ukraine und in die eigene Verteidigungsfähigkeit.
Denn es sollte eigentlich mittlerweile jedem klar sein, dass die Ukraine nicht nur für ihre eigene Freiheit kämpft.
zum Beitrag06.11.2024 , 16:07 Uhr
Verlierer sind die Ukrainer und der Klimaschutz, auch die Lage der Palästinenser wird sich durch Trumps Sieg nicht verbessern.
Für Europa heißt es jetzt "fünf vor zwölf" in Sicherheitsfragen. Auf Trump ist kein Verlass und da er jetzt sogar noch durchregieren kann, wird es für die Europäer höchste Zeit die Unterstützung für die Ukraine hochzufahren und für Deutschland heißt das viel Geld in die Hand zu nehmen und auf Rüstungsindustrie umzustellen.
Denn die Gefahr die aus einem Deal zwischen Putin und Trump hervorgehen könnte beträfe besonders die europäischen Staaten.
zum Beitrag06.11.2024 , 15:55 Uhr
Treffend formuliert!
zum Beitrag06.11.2024 , 15:53 Uhr
Ampel oder Merz? Eine Wahl zwischen Pest und Cholera!
Aber Deutschland benötigt die Verabschiedung eines Haushalts, solange muss die Ampel sich noch zusammenraufen.
Danach tut es bis zur Wahl im September auch eine rot-grüne Minderheitsregierung.
zum Beitrag06.11.2024 , 15:42 Uhr
Bis auf die von ihnen zurecht beanstandeten Punkte, erklärt der Beitrag von Frau Dudley recht präzise die Fehleinschätzung der Demokraten bei der Themenwahl und dem Umgang mit Trump.
Ein aus meiner Sicht guter und objektiver Beitrag. Bleibt zu hoffen, dass Frau Dudley diesen Kurs beibehält, besonders hinsichtlich ihrer Kommentare zu Israel, denen wahrlich etwas mehr Objektivität gut tun würde.
zum Beitrag06.11.2024 , 15:26 Uhr
Danke für die Erklärung. Ich fasse es einmal kurz zusammen:
In Pennsylvania gibt es ca. 300.000 jüdische Wahlberechtigte. Laut Angaben der Bild (beruhend auf CNN) hat Trump in Pennsylvania mit gut 200.000 Stimmen vor Harris gewonnen.
Wenn nach ihren Angaben gemäß der Times of Israel 79% jüdischen US Bevölkerung für Harris votiert haben, reicht einfache Mathematik für das Fazit, dass das Wahlverhalten der jüdischen Bürger in Pennsylvania unerheblich für den Ausgang in diesem Bundesstaat gewesen ist.
Daran würde auch der prozentuale Anteil der Wahlbeteiligung oder das "strategische Abstrafen" der jüdischen Bevölkerung in diesem Staat statistisch nicht viel ändern.
Das wäre dann weit Entfernt von ihrer Analyse hinsichtlich "Zünglein an der Waage"
zum Beitrag06.11.2024 , 12:04 Uhr
"Harris verlor Pennsylvania, wo auch nur wenige tausend abgebrochene jüdische Wahlstimmen als Zünglein an der Waage fungierten"
Die Wahlen sind noch nicht einmal abgeschlossen, da präsentieren sie schon die Gründe und stellen sie als Fakten dar. Gibt es dazu auch schon eine Wahlanalyse die ihre Aussage bestätigt? Oder zumindest eine Umfrage hinsichtlich ihrer Behauptung, dass Antisemitismus und die Israelpolitik für die jüdischen US Bürger das entscheidende Kriterium waren oder ist das reine Kaffeesatzleserei?
zum Beitrag05.11.2024 , 14:48 Uhr
Billig oder nicht, dass bleibt ihnen überlassen. Fakt ist, dass Axel Springer Träger der Leo-Baeck-Medaille für die Aussöhnung zwischen Deutschen und Juden war, als erster Deutscher den Ehrentitel "Bewahrer Jerusalems" verliehen bekam und Posthum den Theodor Herzl Preis.
Zu ihrer Definition von Philosemitismus besonders hinsichtlich des althergebrachten Gebrauchs nur soviel: es ist ratsam nicht alles von Wikipedia unhinterfragt zu übernehmen.
Eine interessantere Quelle ist der Beitrag des Deutschlandfunks mit dem Titel "Philosemitismus - Einer zweifelhaften Zuneigung auf der Spur"
www.deutschlandfun...-der-spur-100.html
zum Beitrag04.11.2024 , 20:57 Uhr
Nun sollte man dabei auch erwähnen, dass die Netanjahu/Israel - Bild Connection nicht erst seit gestern besteht und ihre Ursprünge im Philosemitismus Axel Springers liegen.
Seit Mitte der 60er Jahre hat die Berichterstattung in der Bildzeitung das deutsch-israelische Verhältnis maßgeblich mitgeprägt. Manche behaupten sogar, es habe den Prozess der Annäherung wesentlich beschleunigt.
Es gab dazu vor gut 10 Jahren auch einmal eine Ausstellung in Frankfurt mit dem Titel "Axel Springer und die Juden".
Ändert natürlich nichts an der Niveaulosigkeit der heutigen Berichterstattung, die rein auf Freund-Feind Schema aufgebaut ist und die Klischees bis zum Anschlag ausreizt.
Aber die Verdienste Axel Springers für die deutsch-israelischen Beziehungen sollte man fairerweise schon erwähnen.
zum Beitrag04.11.2024 , 20:18 Uhr
Wenn es keine Suggestion ist, was steckt dann hinter der Aussage, dass das Existenzrecht Israels für die Präsidentschaftskandidatin lediglich eine Floskel sei, da sie vor einem Militäreinsatz in Rafah aufgrund der humanitären Lage gewarnt hat?
Und das anscheinend nicht zu Unrecht, wie das IGH Urteil zum Rafaheinsatz gezeigt hat.
Nach dieser Logik würde jeder der israelische Militäroperationen kritisch betrachtet oder ablehnt, damit auch dem Existenzrecht Israels wenig oder keinerlei Bedeutung zumessen.
Für die anderen Punkte des Artikels schließe ich mich den Meinungen der Foristen Pflasterstrand, O. F. und Harmo-Nie an.
zum Beitrag04.11.2024 , 19:29 Uhr
Oder um im Bild zu bleiben, dass Fahrrad und der VW bilden eine Fahrgemeinschaft, um das nächste Etappenziel doch noch zu erreichen.
zum Beitrag03.11.2024 , 19:45 Uhr
Preußischens Erbe? Ein Wandel der Mentalität scheint in Deutschland nicht möglich zu sein. Des deutschen liebstes Kind, die Rufe nach dem Staat er möge es richten, am besten in Form von Verboten oder Sanktionen.
Erspart manchem die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung. Zwei Charakteristika die noch nie zu den Stärken der Deutschen gehörten.
Bis vor gut 200 Jahren wurde in Preußen und in anderen Landesteilen ähnlich verfahren. Nur war es damals die Konfessionzugehörigkeit und keine Gesinnungsprüfung.
Die Opfer des Radikalenerlass von 1972 dürften dieser Tage ein Déja-vu Erlebnis haben.
Und im Kampf gegen Antisemitismus ist mit dieser Resolution nichts gewonnen, es bleibt Aufgabe der Gesellschaft dagegen anzugehen.
zum Beitrag03.11.2024 , 16:11 Uhr
Das Internet war leider zu keiner Zeit kapitalismusfrei. Die ersten professionellen Webseiten in Deutschland waren gewerbliche, dann kamen Portale wie Ebay etc hinzu. Schließlich Social Media und Onlineshops. Und selbst die ersten Suchmaschinen, kommerzialisiert hoch zehn - von den Anzeigen bishin zu den Suchergebnissen.
zum Beitrag03.11.2024 , 15:42 Uhr
Mit der Erfindung des Buchdrucks im 15 Jahrhundert, verbreiteten sich auch Aufrufe zu Aufständen und Umstürzen per Flugblätter in Windeseile im ganzen Land. Damals ging die Obrigkeit gegen die Herausgeber vor. Mit mäßigen Erfolg, wie der Verlauf der Geschichte gezeigt hat.
Auch die digitale Revolution lässt sich nicht aufhalten und schon gar nicht regulieren. Statt ausschließlich gegen die Absender vorzugehen, sollte der Fokus auf der Empfängerseite liegen.
Bildung und Aufklärung im Sinne sich des eigenen Verstandes zu bedienen sind der Schlüssel dazu. Das wird anscheinend immer weniger gelehrt und dann ist es kein Wunder, dass Meinungen und Äußerungen einfach unhinterfragt übernommen werden.
Nennt sich auch Medienkompetenz.
zum Beitrag03.11.2024 , 12:45 Uhr
Die Resolution finden sie auf der Seite "Drucksachen Bundestag". Sie wurde aber bisher noch nicht online eingestellt.
www.bundestag.de/drs
zum Beitrag03.11.2024 , 12:37 Uhr
Das gab es schon 1972 mit dem Radikalenerlass, bei dem Anwärter für den öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue überprüft wurden.
Zum Glück handelt es sich bei der Resolution nicht um ein Gesetz, sie ist daher rechtlich nicht bindend und hat im Gegensatz zu o.g. Erlass nicht die demokratische Grundordnung sondern die Gesinnung im Sinne.
Und eine eigene Gesinnung und freie Äußerung dieser Meinung wird durch das Grundgesetz garantiert.
Etwas anders sieht die Lage in diesem Fall jedoch aus, wenn es um öffentliche Förderungen geht. Hierauf gibt es keinen Rechtsanspruch. Das die Politik mit dieser Resolution jetzt einen Rahmen geschaffen hat, der Förderprojekte nicht mehr ausschließlich nach inhaltlichen Kriterien beurteilt sondern u.U. auch die Gesinnung einzelner Projektteilnehmer mit einbezieht, ist schon bedenklich und kann leicht in Willkür ausarten.
Es ist grundsätzlich keine gute Idee, wenn sich der Staat im Stile einer Sittenpolizei gebährt.
In einer Demokratie ist es eigentlich die Aufgabe der Gesellschaft gegen Antisemitismus vorzugehen, der Staat kann das unterstützend begleiten, sollte aber nicht auf regulierende Maßnahmen zurückgreifen.
zum Beitrag02.11.2024 , 19:51 Uhr
Die Kritik an der Resolution in ihrer jetzigen Form ist absolut berechtigt.
Eine Förderung von Projekten nach Gesinnung statt nach Inhalt greift weit in die persönlichen Grundrechte ein.
Man sollte doch davon ausgehen, dass der Staat die Förderungen sorgfältig prüft und Projekte mit ersichtlicher antisemitischer Ausrichtung generell nicht fördert.
Da es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt, ist damit der Willkür Tür und Tor geöffnet. Ein falscher Like, ein mehrdeutiger Post würde dann theoretisch schon reichen, um keine Mittel zu erhalten und zwar unabhängig von der Tatsache, ob die getätigte Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Zweifel kann auch angebracht sein, ob die Mitarbeiter staatlicher Stellen derart gut geschult wurden um Antisemitismus von politischer Kritik zweifelsfrei zu unterscheiden
Die Resolution ist rechtlich nicht bindend, damit juristisch auch nicht anfechtbar, ansonsten würde sie umgehend von Gerichten einkassiert.
Und für die angeblichen Lücken in Gesetzestexten hinsichtlich Einwanderung und Asyl bedarf es dieser Resolution nicht um diese Lücken zu schließen. Wenn solche erkannt wurden, hätten sie schon längst geschlossen werden können.
zum Beitrag01.11.2024 , 21:06 Uhr
Keine Fehlkonstruktion sondern eine Frage der Kognition. Im übrigen gibt es noch sehr viele andere Arten die Intelligenz besitzen und sich generell auch intelligenter verhalten als die Menschen.
zum Beitrag01.11.2024 , 15:39 Uhr
Eine gute Auswahl kritischer Stimmen aus den USA, welche die taz getroffen hat. Erst der großartige T. C. Boyle und jetzt Mister "ich nehme kein Blatt vor den Mund" Biafra.
Zum einer ausgeglichen Berichterstattung gehört es aber auch, die andere Seite zu Wort kommen zu lassen. Wie wäre es daher mit einem Interview mit Hulk Hogan?
zum Beitrag01.11.2024 , 15:21 Uhr
"Das Ziel der Minister Smotrich und Ben Gvir ist, jüdische Siedlungen in Gaza zu errichten.“
Darauf deutet alles hin. Warum nicht wiederholen, was vor über 50 Jahren schon einmal funktioniert hat. Ähnlich wie bei der ersten Siedlung 1967 im Westjordanland, ist auch bei einer Besiedlung von Gaza lediglich internationaler Protest zu erwarten, der aber keine Konsequenzen nach sich ziehen wird. Eine UN Resolution mehr wird Israel nicht sonderlich beeindrucken.
Die USA werden, unabhängig von der Präsidentschaft, Israel nicht den Rücken kehren, die arabischen Staaten interessieren sich eh nur für sich selbst und anderen Playern in der Region dürfte eher daran gelegen sein, dass die palästinensischen Flüchtlinge dann nicht in ihr Land kommen und möglichst nach Europa weiterziehen.
Netanjahus politisches Lebensziel dürfte damit erreicht sein, denn bei einer solchen Konstellation ist ein Palästinenserstaat in diesem Jahrhundert noch unwahrscheinlicher geworden.
Spätestens dann dürften Hamas und Hisbollah begreifen, dass sie mit ihren Attacken Teilen der israelischen Regierung in die Karten gespielt haben.
zum Beitrag31.10.2024 , 17:07 Uhr
Ein Recht auf Rückkehr gibt es im internationalen Recht nicht.
Weder im Völkerrecht noch in den Genfer Konventionen.
Auch Artikel 1 der Konvention enthält keine Nachfolgerregelung.
Ebenfalls stellt Artikel 12, Absatz 4 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" 1948, kein Rückkehrrecht dar, auch wenn in diesem Artikel sinngemäß steht "Niemand darf willkürlich das Recht entzogen werden, in sein eigenes Land einzureisen.“
Oftmals wird ein Rückkehrrecht auch aus der UN Resolution 194 von 1948 abgeleitet. Ein Rechtsanspruch lässt sich alleine schon aus der Tatsache nicht ableiten, da Resolutionen im engeren Sinne nichts anderes als eine Empfehlung und daher rechtlich nicht bindend sind.
Das es sich beim Text in Artikel 11 lediglich um eine "kann" Bestimmung handelt, lässt sich im Original schon an der Empfehlung im Konjunktiv "should be permitted“ ersehen. Ebenso wird ein explizites "Recht auf Rückkehr" in der gesamten Resolution an keiner Stelle erwähnt.
Wer Boykottaufrufe mit Forderungen dieser Art tätigt, wendet lediglich die Definitionen der UNRWA an, gilt auch für das Nachfolgerecht, kann sich dabei aber nicht ruhigen Gewissens auf internationales Recht berufen.
zum Beitrag30.10.2024 , 21:27 Uhr
Wenn der Boykott nur auf ein Land beschränkt ist und dieses trägt den Namen Israel. Dann ein klares Nein als Antwort zu ihrem Kommentar.
zum Beitrag30.10.2024 , 21:00 Uhr
Der Vergleich hinkt ganz gewaltig. In Südafrika hatte man es mit einem Regime zu tun, in Israel mit einer in Teilen rechtsextremen Regierung.
Ein Boykott, z. B. in Form der Nichtveröffentlichung von Literatur, betrifft in dieser Hinsicht alle Israelis und bedeutet quasi Sippenhaft. Das Volk ist aber der falsche Ansprechpartner.
Und der Beigeschmack des Antisemitismus kommt noch obendrauf, wenn dieser Boykott einzig auf Israel beschränkt ist.
Da böten sich noch ganz andere Länder an. Nur hinsichtlich dieser Länder nehme ich keine Boykottaufrufe war, sehe auch keine UN Resolutionen am laufenden Bande etc.
Da darf auch die Frage erlaubt sein, warum Israel in dieser Hinsicht, nicht nur in der Öffentlichkeit, eine negative Sonderrolle eingeräumt wird und zwar nicht erst seit Netanjahus Amtsantritt.
zum Beitrag30.10.2024 , 20:36 Uhr
Schade, ich hätte mir von Herrn Brax Beitrag gewünscht, dass er auch einige Beispiele für eine "stille Diplomatie" aufführt. So aber reiht sich die Aufforderung ein in die eines Mützenich und Co zum Ukrainekrieg.
Forderungen über Friedensverhandlungen oder in diesem Fall für eine "stille Diplomatie" aufzustellen ist schnell getan, sie mit konkreten Inhalten zu füllen schon schwerer.
Was wären denn mögliche Optionen? Wir öffnen die Blaue Moschee wieder und dafür kommen dann einige iranische Gefangene frei? oder wir setzen die Revolutionsgarden nicht auf die Terrorliste und erhalten dann was als Gegenleistung dafür?
Wie aus dem Text ersichtlich wird, erschließt sich mir nicht ansatzweise was "stille Diplomatie" gegenüber einem Regime wie dem Iran bezwecken soll.
zum Beitrag29.10.2024 , 21:34 Uhr
Im Grunde hat sich Israel damit einen Bärendienst erwiesen. Aus eigener Kraft dürfte eine adäquate Versorgung nicht im Ansatz gewährleistet sein.
Vermutlich ist das auch gar nicht das Ziel. Parallelen zum politischen Handeln in Deutschland hinsichtlich der Flüchtlingsfrage drängen sich auf. Anstatt die Ursachen anzugehen, reiht sich eine Repressalie an die nächste, um die Betroffenen zum gehen zu bewegen.
Israel wird seinen Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben, insofern nachkommen, dass es die Palästinenser mit einem minimum an Nahrungsmitteln und notdürftiger Gesundheitsversorgung ausstattet, in der Hoffnung das die Bevölkerung resigniert und Wege findet das Land zu verlassen.
Das in absehbarer Zeit auch andere Hilfsorganisationen nicht in der Lage sein werden das UN Hilfswerk zu ersetzen, dürfte in Netanjahus Strategie vom "Exit" miteinkalkuliert sein.
Netanjahu kommt damit seinem politischen Lebensziel, einen palästinensischen Staat zu verhindern, immer näher und trägt u.U. noch dazu bei, den Traum seiner Koalitionspartner von einem jüdischen Staat im besten Wortsinne zu verwirklichen.
zum Beitrag29.10.2024 , 20:43 Uhr
Israel hat 1967 mit dem Hilfswerk ein Abkommen geschlossen, dieses wurde jetzt per Gesetz aufgehoben.
Was verstößt da ihrer Meinung nach gegen internationales Recht?
Das einzige worauf man sich berufen könnte wäre, das UN Mitglieder eigentlich verpflichtet sind UN Organisationen zu unterstützen.
Dieses hat aber schon bei den Blauhelmen im Libanon nicht funktioniert.
zum Beitrag29.10.2024 , 19:51 Uhr
Danke. Aber haben sie den Artikel der Jerusalem Post auch komplett gelesen? In diesem wird israelisches und palästinensisches Unterrichtsmaterial hinsichtlich der gegenseitigen Darstellung verglichen.
zum Beitrag29.10.2024 , 19:45 Uhr
Keine Auffassungssache, sondern eine Frage der Grammatik.
Israel war kein UN Mitglied, hatte bei der Abstimmung daher auch kein Stimmrecht. Und hat daher auch nicht zugestimmt.
Israel hat sich aber vertraglich bereiterklärt die Resolution zu befolgen! nach Anpassung des Absatzes 11. In diesem wird nämlich weder ein Recht festgelegt noch anerkannt. Und in diesem Absatz geht es um die Situation der Flüchtlinge.
zum Beitrag29.10.2024 , 17:44 Uhr
Davon abgesehen, dass Israel sich nicht der Gerichtsbarkeit des IGH unterworfen hat und das Gericht die Zuständigkeit aus Art. Art. IX der Völkermordkonvention ableitet, die sowohl Israel und auch Südafrika unterzeichnet haben, hat das Gericht in seinem Urteil v. 26.01.24 dem Eilantrag Südafrikas in den Teilen zugestimmt indem es um einen angemessen Schutz der palästinensischen Bevölkerung ging. Auf menschliche Schutzschilde von seiten der Hamas wird in dem Urteil kein Bezug genommen. Auch der Bericht der NY Times v. 21.12.23 dürfte für den Prozess unerheblich sein, da zu diesem Zeitpunkt die Beweisführung schon abgeschlossen war.
Im nächsten Punkt beziehen sie sich auf auf die Entscheidung des IGH hinsichtlich des Eilantrags zur Offensive in Rafah. Das Urteil v. 24.05.24 fordert Israel nicht auf die Offensive in Gaza zu beenden, es ist einzig auf Rafah bezogen.
Und auch der letzte Punkt bedarf einer Korrektur hinsichtlich der Besatzung im Westjordanland. Der IGH hat ein Gutachten erstellt mehr nicht. Die Sichtweise des IGH hat insofern für Israel keine Bedeutung, da es sich nicht deren Gerichtsbarkeit unterworfen hat.
zum Beitrag29.10.2024 , 15:31 Uhr
Die Resolution ist weder rechtlich bindend, noch hat Israel ihr zugestimmt. Israel bestreitet die rechtliche Basis sogar, da diese zwar von der UN-Generalversammlung, nicht aber vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet wurde.
Selbst die Arabische Liga hat 1948 gegen die Resolution gestimmt, da diese auch Frieden und Versöhnung forderte.
Es hat schon seinen Grund, dass die damaligen Abkommen von Oslo die Flüchtlingsfrage für die Endstatusverhandlungen ausgeklammert haben.
zum Beitrag29.10.2024 , 15:12 Uhr
Was ist daran rechtswidrig, wenn ein souveräner Staat ein nationales Gesetz erlässt?
Die "dubiose" Einrichtung ist ein 1978 gegründeter Think Tank. Das Institut forscht u.a. zu Umweltfragen und vielen anderen Bereichen. Statt in Unkenntnis zu diffamieren, sich einmal auf der Homepage informieren. Dort finden sie noch weitere Informationen und Dokumentarfilme zum Thema.
Alternativ können sie sich auch mit dem Bericht von UN Watch befassen. Ein Bericht über zahlreiche Lehrer von UNRWA-Schulen, welche die Hamas-Massaker vom 7. Oktober gefeiert haben.
Sie beziehen sich in ihren Beiträgen immer gerne auf Studien, die eine andere Beurteilung vornehmen. Gibt es dafür auch Quellen oder handelt es sich um reine Behauptungen?
UN Watch - Teachers celebrated Hamas Massacre unwatch.org/report...ed-hamas-massacre/
Center for near east policy research www.cfnepr.com/?lat=en
zum Beitrag29.10.2024 , 11:33 Uhr
Ein konsequenter, aus israelischer Perspektive aber nachvollziehbarer Schritt.
In dem Dokumentarfilm "Askar-UNRWA Cradle of Killers" von 2023 bekommt man einen ersten Eindruck über die Zustände in einigen UNRWA Einrichtungen. Hier hat ein arabisches Filmteam im Auftrag des "Jerusalemer Center for Near East Research" im Flüchtlingslager Askab und in einer UNRWA Schule ausführlich dokumentiert, wie UNRWA Mitarbeiter palästinensische Jugendliche indoktrieren. Das Fazit nach Auswertung der Schulbuchtexte lautete kurz gefasst "Das Recht auf Rückkehr mit Waffengewalt ist das zentrale Thema der UNRWA Bildung".
Ebenfalls erschütternd ist die Darstellung der Direktorin des Asifah-Sommerlagers der Fatah, die erklärt um das Erbe der Sahids (bei einem Anschlag getöteter Terrorist) zu würdigen, würden die einzelnen Gruppen nach diesen benannt. Ihr Abschlusstatement lautete dann "Jedes Kind ist bereit, ein Märtyrer zu sein, um die Prinzipien des Kampfes wie das Recht auf Rückkehr zu bewahren. Mit Allahs Segen wird eine stärkere Intifada ausbrechen, und diese Kinder werden sie anführen."
Komplette Dokumentation auf you tube m.youtube.com/watch?v=zDt36hsvNK8
zum Beitrag28.10.2024 , 22:44 Uhr
Als Kindersoldaten bezeichnet man Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in Kriegen und Aufständen kämpfen.
Soweit die geläufige Definition. Im Bericht von Amnesty International ging es um Kinder die Munition geschmuggelt haben. Nicht um Kindersoldaten. Der Begriff wird in dem Bericht nicht erwähnt. Dazu erwähnte der Bericht einen 16 jährigen Selbstmordattentäter. Singular wohlgemerkt.
Mit der Verwendung des Begriffs Kindersoldaten erwecken sie bewusst Assoziationen, die in diesem Kontext nicht den Fakten entsprechen. Da sie diesen Amnesty Bericht, in Verbindung mit dem Begriff Kindersoldaten, schon in mehreren Kommentaren erwähnt haben, steckt da durchaus Methode hinter.
Es ist einfach kein guter Stil, wenn man sich wie in anderen Kommentaren z. B. auf Justizia beruft und dabei Fakten ignoriert und Urteile nach eigenem gusto auslegt, nur um den eigenen Argumenten mehr Aussagekraft zu verleihen.
Auch in diesem Fall, ein Spiel mit den Begrifflichkeiten, rein um eine bestimmte Botschaft zu transportieren.
zum Beitrag28.10.2024 , 18:46 Uhr
Wenn junge Palästinenser als Berufsziel Märtyrer anstreben und sie schon in der Schule zum Hass auf Juden erzogen werden, kann ich beim besten Willen an der Feststellung, dass es einen Mentalitätswandel für einen Neuanfang braucht nichts unredliches entdecken.
Der Neuanfang muss in den Köpfen beginnen, gilt für eine breite Masse der Palästinenser, aber auch für Teile der israelischen Bevölkerung.
zum Beitrag28.10.2024 , 18:21 Uhr
Zum einen gemäß Art. 2 III des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des europäischen Rates v. 8.12.2008 oder auch nach Grundsatz III Nr. 7 aus den "Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" von 1971 oder gemäß Art 26 II Grundgesetz. Bei entsprechender Auslegung eines Wertungsgrundsatzes nach der Massgabe, dass der Handel mit Kriegswaffen lediglich dem Zweck dient, um Verteidigungshandlungen im Falle eines völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriffs zu ermöglichen.
zum Beitrag28.10.2024 , 15:33 Uhr
Gute Argumentation.. nur im Unterschied zu den von ihnen genannten Protagonisten, bezeichnen wir uns immer noch als Rechtsstaat und in diesem gibt es gewisse Regeln über denen nicht die vielzitierte Staatsräson im rechtlichen Sinne stehen sollte. Daher Waffenlieferungen nur unter Auflagen.
zum Beitrag28.10.2024 , 12:34 Uhr
Kein neues Phänomen. Rechts nähert sich von Krisen und seien diese auch nur gefühlt. Rechts steht nach eigenem Verständnis für Ordnung. Rechts bietet einfache Antworten auf komplexe Sachverhalte, indem es einfach einen Sündenbock benennt.
Das erstaunliche ist eher, dass die Menschen auch heutzutage noch auf die falschen Versprechen der Rechten hereinfallen, wo man doch gerade hierzulande schmerzlich eines besseren belehrt wurde.
Das neue Buch von Andreas Reckwitz "Verlust" sei an dieser Stelle als weiterführende Lektüre empfohlen. Es zeichnet sehr verständlich nach, wie die moderne Gesellschaft mit Verlusten im Zeichen des Fortschritts umgeht.
Wurde auch ausführlich in der taz vorgestellt.
zum Beitrag28.10.2024 , 12:10 Uhr
".. von der Praxis der Hamas, Kinder als Soldat:innen und sogar als minderjährige Selbstmordattentäter:innen einzusetzen?"
Weil Amnesty International die Vorwürfe anscheinend nicht aufrecht erhalten hat. In keinem Bericht seit 2012 wird auf Kindersoldaten in den von ihnen dargestellten Bezug eingegangen. Weder von Amnesty noch Unicef, Terre des hommes etc.
Fakt dürfte daher der Bericht des "Jerusalem Institute of Justice“ sein der in seiner Klageschrift an den IGH 2019 ausführte, das im Gazastreifen 230.000 Kinder systematisch indoktriniert werden, oftmals durch Androhung von Gewalt. Weiter aufgeführt ist in der Schrift die Kinderarbeit beim Bau der Tunnel in Gaza und die militärische Ausbildung von Kindern in Hamas Sommercamps.
Von ihren Vorwürfen steht in dem Bericht nichts und das obwohl Israels Hauptklagepunkt an den IGH "Kriegsverbrechen gegen palästinensische Kinder im Gazastreifen vom 13. Juni 2014 bis August 2018" war.
zum Beitrag28.10.2024 , 11:11 Uhr
Es wird keine zufriedenstellende politische Lösung geben, solange die palästinensische Bevölkerung in der Breite Terrororganisationen unterstützt, deren Anliegen es ist Israel in seiner Existenz zu bedrohen. Es ist Sache der Palästinenser die richtigen Lehren aus der Zerstörung Gazas zu ziehen und die Gewaltspirale zu beenden. Einem Neuanfang steht zuerst ein Mentalitätswandel vor.
Israel tut letztendlich das, wozu ein Staat verpflichtet ist, seine Bürger zu schützen und ein Leben in Sicherheit zu bieten. Von daher ist die Strategie die Terrororganisationen zu schwächen oder gar zu zerschlagen und ihre Infrastrukturen zu zerstören richtig.
Über die Wahl der Mittel braucht man angesichts der Zerstörungen und zehntausenden Toten eigentlich nicht zu diskutieren, aber hier gilt es auch zwischen Regierung und Radikalen und der restlichen Bevölkerung zu unterscheiden.
zum Beitrag27.10.2024 , 21:38 Uhr
"dass sie die Ambition hat, die Gesellschaft so grundsätzlich zu verändern, wie wir das für nötig halten"
Zuviel Marx gelesen? Der Staat hat in einer modernen Demokratie die Aufgabe die Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Nicht der Gesellschaft irgendwelche ideologischen Ideen einzupflanzen oder gar Verhaltensvorschriften zu machen.
zum Beitrag27.10.2024 , 19:38 Uhr
Das Possenspiel der Ampel hat mittlerweile Konturen angenommen, die auf eine willkürliche Missachtung des Wählerauftrags schließen lassen.
Sämtliche Koalitionspartner haben ihren Anteil daran, dass einer der Grundpfeiler der repräsentativen Demokratie auf lange Sicht beschädigt wurde.
Denn ohne Vertrauen in eine seriöse Regierungspolitik haben populistische Parteien leichtes Spiel bei der Bevölkerung.
Es hat aber eher den Anschein, als sei der Regierung der Ansehens- und Vertrauensverlust in der Bevölkerung gleichgültig, anders lassen sich die Kommentare und das Verhalten von Regierungsseite nicht erklären.
Ein Trauerspiel für die Demokratie und angesichts der aktuellen Weltlage absolut verantwortungslos.
zum Beitrag27.10.2024 , 14:34 Uhr
Voraussetzung für eine U Haft in Deutschland ist ein dringender Tatverdacht in Verbindung mit einem Haftgrund. Auf Antrag kann in Deutschland nach zwei Wochen ein Haftprüfungstermin erfolgen.
Die Fortsetzung der U-Haft ist nur zulässig, wenn weiterhin dringender Tatverdacht besteht. Reichen die Beweise nicht aus, muss der Beschuldigte auf freiem Fuß gesetzt werden.
Und auch wenn keine Freilassung erfolgt, kann man hierzulande eine Haftbeschwerde bei der nächst höheren Instanz einlegen.
Das sind schon gravierende rechtsstaatliche Unterschiede zu den geschilderten Zuständen in Israel, die sich oftmals ausserhalb der Normen eines Rechtsstaates bewegen.
Im übrigen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, in mehreren Fällen, langjährige U-Haftzeiten in Deutschland als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gerügt.
zum Beitrag27.10.2024 , 00:23 Uhr
Das ist mir schon bewußt, dass die Urteile auch Signalwirkung nach außen haben sollen um abzuschrecken.
Ist aber nicht nur im Fall der LG so, sondern grundsätzlicher Bestandteil des Strafrechts. Ein Urteil richtet sich an beide Seiten, den Verurteilten und die Bevölkerung.
Jedoch handelt es sich bei kurzer Haftdauer meist um Ersatzfreiheitsstrafen und die sind eigentlich vermeidbar.
zum Beitrag26.10.2024 , 23:26 Uhr
Wer Strafbefehle ignoriert oder Widerspruch dagegen einlegt, sollte die Konsequenzen die ein Prozess mit sich bringen kann in seinen Überlegungen auch mitberücksichtigen.
Dafür gibt es u.a Rechtsanwälte die einen beraten und die sicherlich auch darüber aufklären, dass bei Zahlungsunfähigkeit Ratenzahlung möglich ist. Zusätzlich stünde noch der Weg der gemeinnützigen Arbeit offen. Hier hilft u.a. die Caritas gerne weiter.
Wenn es sich nicht um Intensivtäter handelt, hat der Staat eigentlich nur eine geringe Motivation Menschen für wenige Monate wegzusperren. Nicht einzig aus Kostengründen, sondern auch in Hinsicht überbelegter Haftanstalten.
Wenn aber die eigene Haltung nur im Sinne von Widerstand besteht und man dieses dazu noch als heroisch verklärt, sollte man auch nicht aus allen Wolken fallen, wenn einem der Knast-Coach mit den realen Zuständen im Gefängnis konfrontiert.
Von daher ist mangelnde Kooperation vor Gericht kein guter Schachzug. Nützt dem Anliegen nichts.
zum Beitrag24.10.2024 , 14:50 Uhr
Die Gleichung der Autoren, die Zustände in den Unterkünften mit dem Anstieg der Gewaltdelikte zu verknüpfen geht nicht auf. Zeigen schon die Erfahrungen aus dem, auch im Artikel erwähnten, Jugoslawienkrieg. Ähnliche Zustände haben damals nicht zu einer Zunahme solcher Delikte geführt.
Auch die These von hausgemachten Problemen halte ich für sehr gewagt. Fakt dürfte sein, dass viele Flüchtlinge schon traumatisiert in Deutschland ankommen. Wenn aber die Kapazitäten zur Betreuung fehlen, da der Arbeitsmarkt es nicht hergibt Psychologen, Pädagogen etc zu beschäftigen, ist das kein hausgemachtes Problem sondern spricht dafür, dass die Auslastung die Leistungsfähigkeit des Aufnahmelandes übersteigt.
Deshalb macht es Sinn, Massnahmen für eine bessere Steuerung der Zuzüge und Verteilung der Flüchtlinge zu ergreifen, um u.a hiesigen Flüchtlingen bessere Strukturen bieten zu können und um gleichzeitig freie Kapazitäten zu haben, um die strukturellen Schwachstellen im System beseitigen zu können.
Über die Maßnahmen seitens der Politik, um diese Zustände abzuschaffen, braucht man an dieser Stelle kein Wort verlieren, da diese rein restrektiv und nicht integrativ ausgerichtet sind.
zum Beitrag23.10.2024 , 20:17 Uhr
„Die Frage ist nicht, sind es zwei- oder dreihundert Milliarden, sondern: Wollen wir uns auf den Weg machen“
Unfassbare Äußerung für einen Wirtschaftsminister. Nichts dazugelernt seit der peinlichen Nummer mit dem Heizungsgesetz.
zum Beitrag23.10.2024 , 13:36 Uhr
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eine Vereinbarung zwischen Staaten, nicht zwischen Staat und Flüchtling. Geregelt wird dementsprechend wie Staaten die diese Konvention ratifiziert haben, mit Flüchtlingen verfahren.
Zum Asylrecht nur soviel, Flüchtlinge ohne Identitätsnachweis erhalten bis zur Klärung ihrer Identität bestenfalls subsidären Schutz. Das ist etwas anderes als ein anerkannter Asylbewerber.
Leider entspricht auch der Rest ihrer Ausführungen nicht den Fakten, besonders ihre rechtlichen Interpretationen hinsichtlich des deutschen und internationalen Asylrechts.
zum Beitrag23.10.2024 , 13:17 Uhr
Oder man nimmt der Demokratie ihre Legitimation
Kern einer jeden Demokratieform ist das Gleichheitsprinzip.
In einer repräsentativen Demokratie entscheidet die Mehrheit gar nichts. Sie legt durch ihr Wählervotum lediglich die Sitzverteilung in den Parlamenten fest. Selbst Regierungsbildungen repräsentieren nicht grundsätzlich den Wählerwillen.
Ihre Auffassung, dass das Recht sich dem Volkeswillen zu beugen hat, ist gelinde gesagt bedenklich.
zum Beitrag23.10.2024 , 00:16 Uhr
Netanjahu trat damals als Finanzminister aus Protest gegen die Räumung von Gaza zurück, denn er war der Auffassung, dass Gaza dadurch in einen sicheren Hafen für Terroristen verwandelt würde und Israels Sicherheit bedroht wäre. Heute dürfte er sich umso mehr darin bestätigt sehen.
Daher ist die enge Verbindung mit der Siedlerorganisation Nachala, die anscheinend nicht bereit ist auszuharren und wie die Orthodoxen auf die Erfüllung der messianischen Befreiung zu warten, ein ungutes Zeichen.
"Land gegen Frieden" könnten die Radikalen jetzt in ihrem Sinne uminterpretieren, indem sie die Gunst der Stunde versuchen zu nutzen.
Eine Frage würde sich dabei jedoch aufdrängen. Woher die Leute nehmen, die Gaza besiedeln sollen? Das Interesse daran hielt sich schon beim letzten Versuch in Grenzen?
Und die Proteste von grossen Teilen der Gesellschaft, das Steuergelder für die Unterstützung der Siedlungsbewegung verwendet werden dürften auch nicht geringer werden, zumal Israels Wirtschaft durch den Krieg schon arg gebeutelt ist.
zum Beitrag22.10.2024 , 23:24 Uhr
Terrorismus ist im Völkerrecht nicht geregelt. Rechtlich gibt es auch keine Regelung für die Bekämpfung von internationalen Terrorismus. Das Dilemma der USA 2001 war genau dieser Natur. Die Zerstörung der terroristischen Strukturen in zwei souveränen Staaten (Irak und Iran). Die USA haben deshalb vor der Uno mit dem Recht auf Selbstverteidigung in einem asymetrischen Krieg argumentiert. Und deshalb auch den Nato Bündnisfall gemäß Artikel 5 ausgerufen. Das Recht auf Selbstverteidigung ist wiederum im Völkerrecht geregelt.
Es gilt aber im humanitären Völkerrecht grundsätzlich folgendes:
Zivile Objekte können zu einem legitimen militärischen Ziel werden, wenn diese Einrichtungen zu spezifischen Militäroperationen des Feindes beitragen und wenn ihre Zerstörung einen deutlichen militärischen Vorteil für die Angreifer darstellt.
Da die Bank im Besitz des militärischen Gegners ist und nicht Stellvertreter, stellt sie ein legitimes militärisches Ziel dar um den Gegner zu schwächen. In diesem Falle den Geldfluss zu unterbinden.
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