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15.04.2026 , 21:31 Uhr
Jeder Satz in diesem Bericht hat seine Berechtigung. Er schließt da an, wo schon Reporter ohne Grenzen 2025 in ihrem Report die zunehmende Einschränkung der Pressefreiheit in Deutschland angemahnt haben.
Mit dem Rechtswissenschaftler und Professor für Menschenrechte Michael O’Flaherty haben wir es zudem mit einem der profiliertesten Akteure auf diesem Gebiet in Europa zu tun.
Der Bundesregierung seien daher lieber einige der lesenswerten Werke von O’Flaherty zum Thema Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ans Herz gelegt, als sich erneut in der Wiederholung dererlei hirnloser Statements zu ergehen, wie man es schon vor knapp einem Jahr in den Antwortbrief an den Menschenrechtskomissar gemacht hat. Das Schreiben dazu noch in despektierlicher Weise vom Staatssekretär verfasst und unterzeichnet, anstatt vom Innenminister. Schlechter Stil und ein wirklicher diplomatischer Fauxpas.
Sagt aber viel aus über Deutschlands Dünnheutigkeit gegenüber dem Europarat wenn es um Menschenrechtsfragen geht.
zum Beitrag15.04.2026 , 12:13 Uhr
Eine komplexe Konstellation arg verkürzt dargestellt.
Wenn Abu Dhabi seine Unterstützung für den RSF einstellt endet dadurch der Konflikt noch lange nicht. Andere Länder wie Libyen, Tschad, Äthiopien würden ihr Engagement intensivieren. Auch könnte es die Russen motivieren sich wieder stärker im Sudan zu engagieren.
Und Ägypten wird aufgrund seiner lebensnotwendigen Trinkwasserversorgung aus dem Nil die Geschicke in der Region bestimmt nicht Saudi-Arabien, der Türkei und erst recht nicht dem Iran bestimmen lassen.
Und dann wäre da noch China, immerhin der größte Handelspartner und Investor des Sudans.
Es ist wie so oft auf dem afrikanischen Kontinent, die unterschiedlichen geopolitischen, wirtschaftlichen und militärischen Interessen ausländischer Staaten leiten die innerstaatlichen Geschicke und verursachen das Chaos.
Daran hat sich in den letzten hundert Jahren grundlegend nicht viel geändert. Afrika ist in jeder Hinsicht ein reicher Kontinent, der ohne Einflüsse von außen ganz gut zurecht kommen würde.
Und es sei grundsätzlich einmal angemerkt, die Entwicklungshilfen die westliche Staaten zahlen sind lediglich Kompensation für die wirtschaftliche Ausbeutung des Kontinents.
zum Beitrag14.04.2026 , 13:47 Uhr
Mit der Einstellung hätten ich und viele andere norwegische Kinder nie eine Schule besuchen können.
Im nordnorwegischen Winter über die vereisten Gebirgsstraßen mit dem Mountainbike, ausgestattet mit Suomi Tyres Ice Spikes bis runter nach Tromsø, war von meinem siebten bis zwölften Lebensjahr mein tägliches Fitnessprogramm. Und das bei Polarwind, Schnee und Temperaturen oftmals weit unter - 10 Grad. Alles machbar und hat auch Laune gemacht, besonders wenn es bergab ging.
Ab dem zwölften Lebensjahr durfte ich dann eigenständig ein kleines Boot mit Außenborder steuern und konnte über die See nach Tromsø übersetzen. Sparte Zeit, nur 20 statt 45min, war im Winter aber auch alles andere als konfortabel. Das war unsere Lebensrealität und meiner Ansicht nach nicht die schlechteste.
Machen die Kinder aus meiner Nachbarschaft heute teilweise noch genauso, wenn Muttis Fahrservice aufgrund der Witterung versagt.
Erzieht zudem zur Selbständigkeit, das wurde bei Kindern an der Küste schon immer großgeschrieben. Auf sich gestellt zurechtkommen ist ein wichtiger Aspekt, wenn man es in der Natur mit der See und dem Gebirge zu tun hat.
Alles nur eine Frage des Aufwachsens und der Gewohnheit
zum Beitrag13.04.2026 , 13:57 Uhr
"Die liberale Demokratie ist zu einem Selbstbedienungsladen für die kapitalistischen Eliten verkommen."
Das sind so die Narrative, welche die Rechtspopulisten ständig verbreiten und die durch permanente Wiederholung irgendwann bei der Bevölkerung verfangen.
Selbst bei uns im reichen Norwegen können die Rechten damit 20% erlangen, indem sie Steuersenkungen zum zentralen Wahlkampfthema machen. Gier macht blind und so vergessen viele meiner wohlhabenden Mitbürger gerne dabei, das sich der von ihnen so geschätzte Wohlfahrtsstaat über Steuern und nicht über Abgaben finanziert. Nur ein Beispiel für das teilweise paradoxe Verhalten der Bevölkerung.
Wer die Demokratie auf sozioökonomische Aspekte reduziert, wird erst erkennen was er an ihr hat, wenn sie durch ein autoritäres System ersetzt wurde. Er wird auch dann schnell feststellen, das die Eliten dieses System als den wahren Selbstbedienungsladen betrachten. Nur dagegen zu protestieren wird dann nicht mehr möglich sein.
Demokratie lebt von Veränderungen und auch das neoliberale kapitalistische System ist nicht in Stein gemeißelt. Großgemacht hat Deutschland die soziale Marktwirtschaft. Wäre ein Ansatz dort wieder anzuschließen.
zum Beitrag13.04.2026 , 01:46 Uhr
Für mich zuviele Positionen und Informationen in komprimierter Form, um sie gegeneinander abwägen zu können. Die wesentlichen Gefahren für den Bestand der Demokratie würde ich wie folgt benennen
Da wäre die zunehmende Gleichgültigkeit gegenüber bürgerschaftlicher und politischer Teilnahme der Bürger. Ohne bürgerliches Engagement hat eine Demokratie keine Zukunft.
Dann die Art der politischen Kultur. Konsensdemokratische Ansätze sind hierbei zentral für die Bewältigung großer gesellschaftlicher Fragen. Die häufig praktizierte politische Streitkultur trägt in heutiger Zeit lediglich zur Polarisierung und damit auch zur Spaltung der Gesellschaft bei, spart Lösungen aber aus.
Der Abbau des Schutzes von Rechten, seien es jetzt bürgerliche Freiheiten oder die Pressefreiheit, stellen meist den Anfang vom Ende einer Demokratie dar.
Die Bewahrung der Rechtsstaatlichkeit. Diese ist der Stützpfeiler jeder Demokratie. Eine unabhängige Justiz, frei von Intervention seitens der Politik ist eine Grundvoraussetzung dafür.
Proteste zu kriminalisieren ist das genaue Gegenteil davon. Nur einmal so als Beispiel dafür genannt, wenn demokratische Parteien sich autoritärer Mittel bedienen.
zum Beitrag12.04.2026 , 00:24 Uhr
"An einer fehlenden Anerkennung des Existenzrechtes des Libanons durch Israel hapert es nun wirklich nicht."
Beide Länder haben sich bis heute völkerrechtlich nicht anerkannt. Seit 1948 herrscht zwischen beiden Ländern offiziell der Kriegszustand, dieser wurde bis zum heutigen Tag nicht aufgehoben.
Die Meinung hinsichtlich der Anerkennung des Existenzrechts des Libanon durch Israel dürften sie daher exclusiv vertreten. Bis heute betrachtet Israel den Libanon als Feindstaat. Israelischen Staatsbürgern ist es unter Strafe untersagt in den Libanon zu reisen. Von Israel untersagt wohlbemerkt.
zum Beitrag11.04.2026 , 22:26 Uhr
Rechtsanspruch und Rechtswirklichkeit klaffen oft auseinander.
Gilt insbesondere für Israel, dessen Verständnis vom jüdischen Staat immer mehr Auswirkungen auf die arabische Minderheit hat und wo die Executive auch gerne einmal Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs ignoriert, wenn es um die Rechte der arabischen Minderheit in Israel geht.
Es gibt zudem in den israelischen Grundgesetzen kein Recht auf Gleichberechtigung, was sich überall im Alltag auswirkt, besonders im Wohnungsbau. Siedlungen und Stadtviertel für ausschließlich jüdische Israelis sind immer häufiger anzutreffen. Die Chancen für Araber sich da einzuklagen gering. Gleiches gilt für den Arbeitsmarkt. Auch hier gibt es in vielen Branchen eine Zweiklassengesellschaft, besonders im Staatsdienst. Die aktuelle Quote liegt unter 10%. Beim Militär gar nur 6%.
Ihr Vergleich mit anderen arabischen Ländern ergibt zudem wenig Sinn. Da kein kausaler Zusammenhang besteht zwischen den Verhältnissen im Libanon und denen in Israel, lässt sich daraus auch nichts ableiten.
Das die Zustände in Land A besser sind als die in Land B, sagt nichts über die Zustände in Land A aus. Nennt sich Logik.
zum Beitrag11.04.2026 , 21:47 Uhr
"Es sind die Araber und die Perser, die Israel IMMER WEIDER ANGREIFEN"
Da kann ich nur anraten, dringend einmal die Geschichtskentnisse aufzufrischen.
Stichworte zum lernen 1956,1967,1982
Besonders einmal näher mit der Vorgeschichte und den bis heute spürbaren Auswirkungen des Sechstagekriegs beschäftigen. War übrigens ein Präventivschlag und keine Selbstverteidigung von Seiten Israels.
Bestes Buch zum Thema:
Tom Segev - 1967 Israels zweite Geburt.
zum Beitrag11.04.2026 , 02:13 Uhr
Ich kann nicht hinter die Kulissen blicken, was die letzten Verhandlungen zwischen den USA und den Iran betrifft.
Aber selbst ein Scheitern rechtfertigt keinen Angriffskrieg. Das der Iran ein Unrechtsstaat ist, ist seit über 40 Jahren bekannt.
Das er einen Stellvertreterkrig führt ist auch kein Alleinstellungsmerkmal des Iran. Das haben Russen und Amerikaner schon viel früher praktiziert. Mit dieser Logik könnten sie aktuell auch gegen Saudi-Arabien vorgehen. Der Golfstaat führt Stellvertreterkriege im Jemen und Sudan seit Jahren, mit einer wesentlich höheren Opferzahl als im Nahostkonflikt. Hatte ich an anderer Stelle schon öfters erwähnt, ist ja Afrika und der Sudan interessiert daher keinen in unserer wertegeleiteten europäischen Kultur.
Es ist ziemlich einfach, wenn sie die Welt nicht ins Chaos stürzen wollen, dann gilt die Norm der Souveränität der Staaten uneingeschränkt.
Das gilt dann auch für Staaten die wir als Unrechtsregime ansehen, also auch für den Iran.
Übrigens decken sich ihre Aussagen zum Atomprogramm in keinster Weise mit den Berichten der IAEA.
Der Iran verfügt derzeit nicht einmal über die Trägertechnologie um Atomwaffen überhaupt in Gebrauch zu nehmen.
zum Beitrag11.04.2026 , 01:44 Uhr
Hätten sie sich mit der Gründung der South-South Cooperation vertraut gemacht anstatt einfach draufloszuschreiben, dann würden sie wissen, das weder China noch Indien oder Indonesien Mitglieder dieser Cooperation sind. In erster Linie handelt es sich um kleine Staaten Asiens und Afrikas. Indien und China gehören aber mittlerweile ebenso wie Brasilien zu den finanziellen Unterstützern dieser Cooperation. Kleiner Tipp, erst informieren, dann kommentieren.
zum Beitrag10.04.2026 , 16:16 Uhr
Das Vetorecht gilt für Beschlüsse der UN. Schon einmal etwas von der Souveränität der Staaten gehört?
Jeder Staat kann durch Vereinbarungen mit der Gegenseite eine völkerrechtskonforme Lösung erzielen. Nennt sich auch Diplomatie. Die setzt aber voraus das man auch ernsthafte Verhandlungen führt, um zu einem für beide Seiten befriedigenden Ergebnis zu gelangen. Da war im Falle USA - Iran nicht viel von zu sehen.
Von israelischer Diplomatie brauchen wir gar nicht erst anfangen zu sprechen. Der Überfall einer Terrororganisation rechtfertigt nicht den Einmarsch in einen souveränen Staat wie den Libanon und Sicherheitsinteressen berechtigen auch nicht dazu syrisches Staatsgebiet zu besetzen und seit 2024 in Quintana eine militärische Pufferzone einzurichten. Israel kann sich glücklich schätzen mit den USA eine Vetomacht als Unterstützer im Sicherheitsrat zu haben. Ohne diese Schutzmacht wären die Umstände wahrscheinlich andere und man hätte wohl den Angriffskrieg gegen den Iran unterlassen.
Internationales Recht ist nicht = gleich UN. Friedensvölkerrecht umfasst doch einiges mehr an Normen und ist wesentlich komplexer als sie in ihren Ausführungen immer wieder darlegen.
zum Beitrag09.04.2026 , 21:17 Uhr
"so agieren Staaten - alle"
Zahlreiche Länder Asiens und Afrikas legten in der Bandung-Konferenz von 1955 den Grundstein für die Kooperationsmechanismen, die heute als South-South Cooperation bekannt sind.
1978 begründeten die Vereinten Nationen ihre Unit of South-South Cooperation.
National sovereignty - ownership - without preconditions
bilden die Leitsätze der Länderkooperationen des globalen Südens.
Einmal darüber informieren, was der globale Süden unter Solidarität und Kooperation versteht, um sich vom Einfluss der ehemaligen Kolonialmächte zu befreien und eigenen Wohlstand für die Bevölkerung zu generieren.
Eine Informationsquelle bietet u.a. das Webportal der Vereinten Nationen South-South Galaxy.
Ich bin mir ziemlich sicher, das sie nach intensiven Studium der Quellen ihre Aussage von "alle Staaten" revidieren werden.
zum Beitrag09.04.2026 , 19:16 Uhr
Neue Allianzen eingehen und dabei nicht ausschließlich den Fokus auf die Vorteile der EU richten.
Partner gewinnt man durch Vertrauen und Verlässlichkeit. In beiden hat die EU noch Nachholbedarf.
Will man sich aber gegenüber China und den USA behaupten, bedarf es es erstmal der Erkenntnis, das man nur im Verbund gegen diese Mächte bestehen kann.
Brasilien, Mexiko, Südkorea, Kanada, Japan und mittlerweile wohl auch die Golfstaaten und eine Reihe afrikanischer Staaten wären froh über einen dritten Player, der sich an Vereinbarungen hält und ein Gegengewicht bildet.
Indien wartet schon länger auf einen derartigen Player, der ein Gegenpol zu China bildet, deshalb lässt es sich auch nicht von den USA vereinnahmen.
Die EU bildet den größten Handelsblock der Welt und ist gemessen an der Kaufkraftparität die größte Wirtschaftsmacht der Welt.
Diese Stärken gilt es ins Spiel zu bringen um geopolitisch mehr Gewicht zu erhalten. Nur dafür müsste zuerst die Kleinstaaterei in der EU ein Ende haben.
Die USA haben das Potential der Europäer längst erkannt, oder was glauben sie was der Hintergrund ist für das Europa Bashing und die Spaltungsversuche von Vance & Co.
zum Beitrag09.04.2026 , 02:52 Uhr
Nun gut, wir sind hier ja nun auch nicht im Schulthess Forum für Völkerrecht, insofern ist ihr Hinweis auf den Begriff "Menschheitsverbrechen" des Foristen Moghaddam reine Wortklauberei.
Beweise für die Kriegsverbrechen Israels in Gaza gibt es genügend, daran mangelt es nicht. Und da sie schon die juristische Komponente erwähnt haben, es bedarf nicht erst einer gerichtlichen Bestätigung um Verstöße gegen die Menschenrechte als erwiesen zu betrachten. Das kann auch eine UN Kommission attestieren.
Die rechtliche Wirkung ist dabei ein anderes Thema. Da geht es um die strafrechtliche Verfolgung und dafür bedarf es natürlich eines Rechtsurteils.
zum Beitrag09.04.2026 , 02:33 Uhr
Um das zu verstehen bedarf es doch etwas mehr als nur Bibelstellen zu vergleichen.
Bin ich im taz Forum aber mittlerweile schon dran gewöhnt, daher zu früher Stunde die Fortsetzung meiner kleinen Rubrik "falsche Interpretationen von Bibeltexten"
Nehmen wir als Grundlage die hebräische Bibel.
Gott hatte Abraham in Genesis 17:8 das Land Kanaan verheißen, ohne jedoch die genauen Grenzen zu benennen.
Diese Ausgestaltung findet sich in groben Zügen erst in Genesis 15 wieder. Die Grenzen hier liegen weiter östlich, als die in Numeri 34 festgelegten.
Kurzgefasst in der Auslegung des Philippus: Gott hat den Israeliten beim Einzug das wesentlich kleinere Land zugewiesen und damit den Ungehorsam ihm gegenüber bestraft.
Gemäß der Bibel sind die Grenzen in Numeri 34 von Gott festgelegt und das Gebiet wurde unter den neun Stämmen aufgeteilt.
Das Land Kanaan erstreckt sich auf das Land zwischen dem Mittelmeer und dem Jordan sowie den heutigen Libanon und einen Teil des heutigen Syrien.
Das ist gemeint wenn heute von einem Großisrael die Rede ist.
Die genauen Verläufe sind auch in Numeri 34 aufgeführt und weichen auch nur in zwei Punkten von denen des Propheten Ezechiel ab.
zum Beitrag08.04.2026 , 21:07 Uhr
Ich hege schon lange die Hoffnung das Weihnachten und Ostern zusammengelegt werden und auf einen Tag fallen und ich nur einmal im Jahr bei einem großen Familienfest anwesend zu sein brauche.
Ich denke, meine Hoffnung wird sich eher erfüllen als ihre.
zum Beitrag08.04.2026 , 21:02 Uhr
"Wo war Europa?"
Gegenfrage wo waren die Südamerikaner? Wo war Indien? Wo waren die Asiaten und Afrikaner? Und wo die Golfstaaten, Ägypten und die Türkei?
Die einzigen die anscheinend hinter den Kulissen für Schadensbegrenzung gesorgt haben, waren Pakistan und China.
Und was soll das sein, die Ehre der EU? Menschenrechte? Ein Blick auf die Flüchtlingsboote im Mittelmeer genügt, um zu erkennen wie es in der EU um diese bestellt ist.
Regelbasierte Weltordnung? Der Platz reicht nicht aus, um aufzuzählen in welchen Fällen die EU diese Regeln in den letzten zwanzig Jahren zu ihren Gunsten ausgelegt hat, zum Nachteil des globalen Südens.
Die EU ist auf einer Stufe mit den USA angesiedelt, vertritt ebenso rücksichtslos ihre geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen, nur die Wahl ihrer Mittel sind andere.
Wer da der Ansicht ist, Europa wäre in der Position anderen Ländern eine Moralpredigt zu halten oder es wäre gar Bewahrer des Friedensvölkerrechts, der hat in den 2000ern einiges versäumt, von Irak bis Sudan.
Aktuell einmal einen Blick auf Frankreichs Engagement im Kongo werfen. Völkerrechtskonform? Wohl eher nicht. Aber ist ja auch Afrika, interessiert in Europa eh keinen.
zum Beitrag08.04.2026 , 12:15 Uhr
Gut erkannt. Bleibt nur noch die Frage zu klären, warum sie Trump gewähren lassen.
zum Beitrag08.04.2026 , 12:14 Uhr
"Dem Schweigen der Lämmer sollte mit massiven Protesten der demokratischen Parteien begegnet werden."
Wie wäre es denn einmal die Gesellschaft mit einzubeziehen und die Bevölkerung im "Westen" für "massive" Proteste zu mobilisieren?
Seinen Unmut kann man z. B. nicht nur bei Demonstrationen zum Ausdruck bringen, sondern auch ganz gezielt mit Boykotten.
Aber wenn ich die Diskussionen hier in Deutschland verfolge, geht es in erster Linie um die Spritpreise und die Angst, das der Krieg zu einer höheren Inflation führt. Über die Wahrung der Menschenrechte habe ich bisher wenig vernommen. Gleiches gilt bezüglich der Empathie gegenüber den Hauptleidttragenden des Konflikts, der iranischen Bevölkerung. Auch hier schweigen die Lämmer in der Breite.
Aber ausgerechnet der Kanzler des Landes in Europa, welches derzeit ohne die USA blind und handlungsfähig wäre wie sonst kein anderes Land und das nicht nur militärisch, sondern auch in vielen anderen Bereichen, wie z.B. der Rohstoffversorgung, soll es richten und einen endgültigen Bruch mit den USA riskieren? Die wirtschaftlichen Folgen lasse ich einmal unerwähnt.
In Moskau gibt es einen Mann, der auf eine derartige Situation nur wartet.
zum Beitrag07.04.2026 , 22:06 Uhr
"die angebliche aktive Beteiligung an Menschheitsverbrechen - was ist das eigentlich?"
Hier hilft ihnen das Völkerstrafrecht weiter.
Aktive Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkerstraftaten stellt u.a. die Beihilfe dar.
Dazu zählen unterstützende Handlungen, wie die orgarnisatorische Beteiligung in Form von Waffenlieferungen, bei systematischen Angriffen auf die Zivilbevölkerung.
Kurz zur Erinnerung, die Motoren und Getriebe für die in Gaza eingesetzten Panzer wie der Merkava 4, werden in Deutschland von Renk und MTU produziert.
zum Beitrag07.04.2026 , 21:28 Uhr
Im US Recht gibt es den Tatbestand von "treason, bribery, and other high crimes and misdemeanors“. Auch auf den Präsidenten in Hinblick eines Impachtments anwendbar.
Der Proxmire Act (18 U.S. Code § 1091) ist ein Bundesgesetz welches den Straftatbestand des Genozids erfasst. Hierzu gehört auch die Anstiftung bzw Drohung einen Genozid auszuführen. Das Gesetz gilt für alle! US Bürger im In- und Ausland.
Die weit verbreitete Annahme, das die Taten eines US Präsidenten "nie illegal" sein können ist zudem ein Mythos. Die Aussage stammt von Alexander Hamilton aus dem Jahre 1787 und war explizit auf das Politische, ohne juristische Wertung, bezogen.
Es gibt in den USA auch kein Gesetz welches die Straffreiheit von Amtshandlungen des Präsidenten zum Inhalt hat, so das eine Strafverfolgung nach Aufhebung der Immunität möglich ist. Auch eine Zusage des Supreme Court ändert daran nichts, da für eine solche die gesetzliche Grundlage fehlt.
Es liegt also auf der Hand, daß nicht ein verwirrter Geist wie Trump für die vom Autor beschriebenen Zustände allein verantwortlich ist, sondern auch der Kongress, als erste Instanz, durch Unterlassung und der Senat eine Mitverantwortung tragen.
zum Beitrag07.04.2026 , 14:53 Uhr
Die Verantwortung ein derartiges Massaker zu verhindern, tragen die israelischen Sicherheitskräfte. Das gehört mit zu den Aufgaben eines Staates.
Das Versagen hat die IDF in ihrem Untersuchungsbericht selbst eingestanden. Können sie überall nachlesen oder den Link der Deutschen Welle folgen.
Etwas anderes sagt der Artikel auch nicht aus.
www.dw.com/de/isra...all-ein/a-71779317
zum Beitrag07.04.2026 , 14:41 Uhr
War eigentlich als Antwort auf den Kommentar von Okti gedacht.
zum Beitrag07.04.2026 , 12:06 Uhr
Menschliche Gemeinschaften neigen dazu, sich an Ereignisse und Umstände zu gewöhnen, die erstmal ein Schock für sie waren. Und in Ländern wie dem autoritären Russland, wo die Menschen das Gefühl haben, sie hätten keine Macht, um politische Prozesse zu beeinflussen, werden Anpassung und Normalisierung dann zu Überlebensstrategien.
Das hat weniger mit Radikalisierung zu tun, als damit das sie sich mit einer Beurteilung des Krieges zurückhalten, sich Werturteilen zu der Situation enthalten und sich eher zurückziehen.
Aus Umfragen zur Befürwortung eines Krieges kann man daher nicht viel ableiten. Das Ergebnis wird schon allein durch die Fragestellung beeinflusst. Um sich ein genaueres Bild vom Zustand der Gesellschaft machen zu können, bedarf es in der Breite angelegter Feldforschungen. Zu Russland gibt es die schon seit längerer Zeit, in Deutschland und in anderen Ländern.
Aus diesen lässt sich erkennen, das die Gesellschaft gespaltener in ihren Positionen, aber nicht grundlegend radikaler geworden ist. Mit einer ähnlichen Konstellation dürften wir es auch in Israel zu tun haben.
Die Bevölkerung vorschnell als radikalisiert oder rechts zu beschreiben trifft es daher eher nicht.
zum Beitrag05.04.2026 , 22:12 Uhr
War das jetzt der Versuch die Erkentnisse aus Soziologie und Kulturwissenschaft zusammen zuführen um die Zustände in der Gesellschaft zu schildern? Äpfel und Birnen:
Als Tipping Point wird die kritische Masse bezeichnet, die es braucht damit sich eine Meinung oder auch soziales Verhalten massenhaft verbreitet. Die Zustände können temporär sein, aber auch zur Norm werden durch Selbstverstärkung.
Um Mehrheitsgesellschaften zu kippen reicht übrigens schon eine kritische Masse ab 5% + X.
Ein ganz anderes Feld ist der kulturelle Wandel. Der erfolgt in der Form von Akkulturation - Assimilation - Transkulturation - Synkretismus.
Die beiden letzteren bezeichnen die Vermischung und gegenseitige Einflussnahme verschiedener Kulturen und am Ende der Kette steht dann deren Verschmelzung. Der Wandel der sozialen Normen erfolgt dabei jedoch meist im Schneckentempo.
Das ist die simple Erklärung dafür, das eine Gesellschaft sowohl mit Özil und Co ein Ereignis feiern und im gleichen Atemzug Sarazins Positionen teilen und die AfD wählen kann. Schließt sich eben nicht aus, mangels Kausalität und mündet zudem in der Erkenntnis, das sich der kulturelle Wandel in Deutschland nur langsam vollzieht.
zum Beitrag05.04.2026 , 13:30 Uhr
"Aber heutzutage undenkbar"
Und das zu Recht!
Wenn sie sich durch den Lärm eines kleinen Kindes gestört fühlen, dann ist ihr Ansprechpartner der Erziehungsberechtigte neben dem Kind und nicht das Kind selbst. Wenn sie sich mit dem nicht verständigen können, dann ist das ihr Problem und nicht das eines 5-jährigen Kindes.
Und notfalls verfügt ein Zug ja auch noch über andere Waggons. Sie sehen es gibt bessere Mittel als ein fremdes Kind verbal zu maßregeln und nach ihrer Schilderung zu urteilen, noch in Form einer Drohung. Ein absolutes no go! Kindern droht man nicht, auch dann nicht wenn sie ihre Umwelt terrorisieren und man selbst genervt ist. Denn es sind Kinder und sie als Erwachsener sollten es besser wissen.
Das die Mitreisenden zudem ihre Entgleisung nicht nur toleriert sondern auch noch beklascht haben, lässt tief blicken, deckt sich aber mit meinen Erfahrungen die ich in Deutschland gemacht habe, als meine Töchter noch klein waren.
zum Beitrag04.04.2026 , 22:15 Uhr
Das japanische Tatemae ist bloße Fassade und wirkt doch sehr oberflächlich. Wer sich dort nicht in den Kollektivismus einordnet, was oftmals gleichbedeutend ist mit unterordnen, wird in einer Stadt wie Tokyo der einsamste Mensch der Welt sein.
Seit den achtziger Jahren, als die Norweger den Japanern den Lachs für ihr Sushi schmackhaft machten, unterhält meine Familie geschäftliche Verbindungen nach Japan. Kein Land ausserhalb Europas habe ich seitdem öfters bereist und mit keiner Mentalität habe ich so gefremdelt, wie mit der japanischen.
Die deutsche Kultur gilt als ziemlich rau, schon bei Montaigne nachzulesen, und ungehobelt, aber als herzlich und aufgeschlossen. Von letzterem ist bei den Japanern nichts zu spüren. Ich als Norweger empfinde die japanische Kultur sogar eher als rückständig, besonders in Hinsicht auf das Frauenbild.
Ich würde die deutsche Kultur daher nicht schlechter machen wollen, als sie ist. Hat auch seine Gründe, das ich viele Jahre in Deutschland gelebt habe. Nur das mit der mangelnden Kinderfreundlichkeit, in vielen Bereichen, stellte ein ernsthaftes Problem dar.
Schnappsnasen im Zug sind hier offenbar kein Problem, Kinder im Restaurant schon.
zum Beitrag04.04.2026 , 21:35 Uhr
Es ist nicht die Schuld der Zehn Gebote, wenn sie nicht gelernt haben diese richtig zu interpretieren.
Das Achte Gebot lautet nicht "du sollst nicht lügen" sondern "du sollst kein falsch Zeugnis geben wider deinen Nächsten“ (Exodus 20:16).
Im jüdischen Verständnis ist der Kernbereich des Verbots auf die Halacha, also auf rechtliches bezogen und bezieht sich auf Meineid und falsche Zeugenaussagen.
Dazu gesellt sich das ethische Verständnis der Lashon Hara (böse Zunge). Das Verbot von Verleumdung, falscher Nachrede und Gerüchten.
In diesem Sinne wird es auch von Christen interpretiert und es stellt zudem eine klare Abgenzung zur Lüge dar. Kleine Alltagslügen gelten im Christentum nicht als verwerflich. Im Judentum hingegen gibt es zahlreiche Toragebote welche die Lüge generell verbieten.
Im heutigen Kontext ist das Achte Gebot eher mit der üblen Nachrede gleichzusetzen. Die setzt sich ja nicht nur aus Gelogenen zusammen, denn auch die Wahrheit kann eine Rufschädigung sein. Und darum geht es schlussendlich "Du sollst nichts über deinen Nächsten sagen, was ihm schadet. Noch nicht einmal die Wahrheit". Siehe hierzu auch den Epheserbrief im Neuen Testament (Eph 4,29).
zum Beitrag04.04.2026 , 13:04 Uhr
Ein generelles Alkoholverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln wäre der ganzen Sache dienlich. Ich habe während meiner Zeit in Deutschland nie so richtig verstanden, warum die Gesellschaft hierzulande den Intoleranten im öffentlichen Raum soviel Toleranz einräumt.
Gilt für Alkoholkonsum, Rauchen in der Aussengastronomie bei Anwesenheit von Kindern etc. Es ist auch unerheblich, ob es sich dabei um weibliche oder männliche Protagonisten handelt, ob es Jugendliche oder Erwachsene, Kegelclubs oder Fußballfans sind die über das Ziel hinausschiessen.
Im öffentlichen Raum darf man etwas Rücksicht erwarten, fehlt diese dann wird das Miteinander schnell zum Stressfaktor. Sei es im Verkehr, im Schwimmbad, im Park oder einfach auf der Straße.
In vielen Situationen in der Öffentlichkeit macht sich einfach der mangelnde Respekt vor dem Gegenüber bemerkbar.
Trifft besonders gegenüber Kindern zu. In diesem Punkt habe ich hier in Deutschland ein rücksichtsloses Verhalten von Erwachsenen erlebt, welches ich in der Form vorher nicht gekannt habe.
zum Beitrag04.04.2026 , 00:12 Uhr
Nicht die Religion sondern mangelnde Kenntnisse der christlichen Theologie sind das Problem, wenn es um die Aktualität christlicher Werte geht.
Ihr Kommentar der sich an die Satisfaktionslehre von Anselm von Canterbury anlehnt und sich auf alttestamentarische Schilderungen des Sühnopfertods stützt, bezieht sich auf Vorstellungen die in der Theologie seit Ewigkeiten nicht mehr vertreten werden und in der Form im absoluten auch nie vertreten wurden. Davon zeugt schon das Kapitel der Kreuzigung im Johannes Evangelium.
Nicht Jesus opfert sich für die Sünden der Menschheit sondern Gott gibt sich in Jesus selbst hin um die Menschen zu versöhnen.
Es ist eben kein Akt der Legitimierung von Gewalt sondern die Überwindung von Gewalt durch Liebe und Vergebung.
Das Urverständnis des Christentums beruht auf einen nicht strafenden Gott. Er lässt die Sünden der Menschen und das damit verbundene Unrecht zwar nicht ungesühnt, die Strafe nimmt er jedoch auf sich selbst. Das ist der Kern des Christentums. Liebe und Vergebung symbolisiert durch die Gerechtigkeit Gottes.
Die christlichen Lehren lassen sich besser verstehen, wenn man erkannt hat, dass das Selbst auch ein Gegenüber benötigt.
zum Beitrag02.04.2026 , 20:31 Uhr
Russland ist das einzige Land in Europa indem die Todesstrafe gesetzlich verankert ist.
Sie wurde aufgrund des Beitritts Russlands zum Europarat lediglich ausgesetzt, kann aber per Präsidialerlass jederzeit wieder in Kraft treten.
zum Beitrag02.04.2026 , 10:42 Uhr
Alter Wein in neuen Schläuchen, alle Jahre wieder wird das Thema aufgewärmt und mit neuen Aspekten versehen. Nichts neues, nur ein Artikel welcher die Reduzierung religiöser Feiertage zu Gunsten weltlicher Feiertage zum Inhalt hat und dann dafür plädiert einen christlichen Feiertag durch einen muslimischen zu ersetzen, der offenbart doch erhebliche Bildungslücken in Hinblick auf den Sinn dieser Feiertage.
Pfingsten ausgenommen haben diese nämlich mit den Kirchen nicht das geringste zu tun. Kirchen sind der Repräsentant des christlichen Glaubens nicht dessen Inhalt.
Sie sind auch nicht die alleinigen Vermittler christlicher Lehre sondern diese findet sich in allen Bereichen christlicher Kulturen wieder. Angefangen bei der Rechtsordnung bis hin zur Ausrichtung der Gesellschaft, die auch heute noch in Deutschland, wenn vielleicht auch unbewusst, kontinuierlich von christlich geprägten Werten geleitet wird. Und darum geht es, die kulturelle Identität, die in Europa nunmal ihre Ursprünge im Christentum hat zu bewahren.
Eine Rückbesinnung darauf täte den meisten Staaten und ihren Gesellschaften übrigens heutzutage ganz gut, angesichts des fortschreitenden Zerfalls der Moral.
zum Beitrag02.04.2026 , 01:23 Uhr
Solange die EU das Assozierungsabkommen mit Israel nicht aussetzt, sind alle Kritiken und Hinweise auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gegenüber Israel von Seiten Deutschlands und der EU nur Worthülsen ohne Wert.
Und wer als Vertreter der EU ernsthaft Israel darauf hinweist seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nach zukommen, ohne die Verstöße dabei zu erwähnen, der scheint die letzten 50 Jahre verschlafen zu haben.
Völkerrechtlich verpflichtent hiesse für Israel, den Angriffskrieg gegen den Iran zu beenden, sich aus dem Libanon zurückziehen, die Siedlungen in Westjordan zu räumen, die Militärgerichtsbarkeit im Westjordan und in Gaza abzuschaffen und Reparationsleistungen für den Wiederaufbau in Gaza zu leisten und zwar unter Anleitung eines Friedensvertrags der das Selbstbestimmungsrecht der Völker garantiert und nicht nach Trumps 20 Punkte Verfahren des informalen Imperialismus verfährt.
Solange Israel den jetzigen Kurs weiter verfolgt, ist jede Form der Unterstützung, sei sie politisch, wirtschaftlich oder in Form von Militärhilfen nichts anderes als aid and assistance (die deutsche Umschreibung hierfür ist mir leider nicht geläufig).
zum Beitrag01.04.2026 , 19:46 Uhr
Deutschland als Souverän hat die Menschenrechte in seiner Rechtsordnung verankert. Das verpflichtet und zwar nicht zum Wegsehen.
Daher sollten die Grenzen in denen innenpolitische Interessen die Außenpolitik bestimmen, spätestens da unumstößlich sein wo systematische Verstöße gegen das Völkerrecht und Verletzungen der Menschenrechte stattfinden.
Diese Ausrede mit den Bezug auf die historischen Ereignisse glaubt ausserhalb Deutschlands sowieso keiner mehr. Und sie interessiert auch keinen, weder in Europa und erst recht nicht im globalen Süden. In diesen Ländern stellt man sich ganz andere Fragen in Bezug auf Deutschland.
Und es geht bei Interventionen gegenüber anderen auch Staaten nicht um das Gewicht eines Staates sondern um die Staatenpraxis.
Länder wie Spanien haben das verstanden nicht nur in Bezug auf Israel. Deutschland schaut wie immer weg und ist auf dem besten Wege eine Regierung die ihr Land schrittweise in Richtung eines Apartheidsstaates führt zu festigen indem es Sanktionsmaßnahmen der EU seit Jahren blockiert, Waffen exportiert und die Handelsbeziehungen intensiviert.
Wäre mir als Bürger peinlich.
zum Beitrag01.04.2026 , 12:48 Uhr
Abgesehen davon das es friluftsliv heisst und der Begriff auf Ibsen zurückgeht, verstehe ich nicht so ganz, was diese Ausführungen mit dem Thema und mit meinem Kommentar zu tun haben, ausser vielleicht ihre eigenen Vorurteile zu pflegen.
zum Beitrag31.03.2026 , 16:26 Uhr
Die "Unklarheit der Begrifflichkeit und des eigentlichen Vergehens" im Bezug auf die Todesstrafe hat nun nichts mit dem Rechtsstaatsprinzip zu tun.
Dieses beruht in der Ablehnung der Todesstrafe u.a. auf dem Grundsatz das die Unumkehrbarkeit der Strafe das Recht auf Leben verneint, während gerade das Recht auf Leben neben der Menschenwürde zu den höchsten rechtsstaatlichen Prinzipien gehören sollten.
Moderne Rechtsstaaten vertreten die Auffassung, dass das Töten eines Menschen nie das Ziel staatlichen Handelns sein darf. Der Zweck der Existenz eines Staates stellen die Menschen dar, die in ihm Leben. Die Todesstrafe ist mit diesem Zweck nicht vereinbar. Das Grundrecht auf Leben bildet hierbei das Kernelement.
zum Beitrag31.03.2026 , 16:02 Uhr
Na ja, da setze ich doch lieber einmal meine kleine Rubrik "mangelnde Bibelkenntnisse im taz Forum" fort.
In der christlichen Theologie war das Talionsprinzip bis ins Mittelalter hinein Teil der Rechtssprechung. Das Rechtsprinzip der Gleichwertigkeit bei der Ahndung von Delikten legte den Bibelvers wörtlich aus. Also die exakt entsprechende Form der Schädigung. Bedeutete dann auch: Ein Leben für ein Leben.
Die neuere christliche Auslegung mit Verweis auf die Bergpredigt setzte sich erst zu Luthers Zeiten durch und hat bis heute Bestand.
In der jüdischen Auslegung wie sie im Talmud niedergeschrieben steht wurde das ius talionis zu keiner Zeit mit einer wortgetreuen Umsetzung gleichgesetzt, da es nicht konform ging mit der Gesetzgebung der Tora.
Körperstrafen wurden hier Gott überlassen nach der Maxime "Wie der Täter getan hat, entsprechend wird Gott ihm vergelten".
Auch in dem viel zitierten "Leben für Leben" (3. Mose 24,18) bezieht sich die Talionsformel auf Vieh, nicht auf den Menschen. Es geht also um Ersatz und somit ist "Auge um Auge" aus jüdischer Sicht auf ein Entschädigungsrecht in Form des materiellen Schadensersatz ausgelegt und nicht auf Vergeltung.
zum Beitrag31.03.2026 , 15:22 Uhr
Geht auch einfacher. Kombattant ist wer aktiv Feindseligkeiten unterstützt. Innerhalb dessen gibt es verschiedene Abstufungen. Geläufigste Form ist die Angehörigkeit von militärischen Milizen oder regulären Streitkräften. Kombattant kann aber auch ein nicht angehöriger LKW Fahrer sein der für die Versorgung einer der beteiligten Parteien zuständig ist und sich aktiv am Geschehen beteiligt. Ebenso können es auch aktive Propagandisten wie Hassprediger sein. Nennt sich dann unprivileged combatants.
Nicht nur die Taten zählen hierbei sondern auch die Worte wie z.B. Anstiftung zu Angriffen.
zum Beitrag31.03.2026 , 15:02 Uhr
Wenn sie es im Fall Ruanda für gerechtfertigt halten, in diesem aktuellen Fall aber vehement bestreiten, lässt das nur die Schlussfolgerungen zu, das sie sich weder mit der Ausrichtung noch mit den Inhalten und den Berichten von Al Mayadeen und besonders Al Manar beschäftigt haben.
Bei der Hisbollah handelt es sich beim politischen Arm um Islamisten und beim militärischen Arm um Terroristen. Mit Widerstand hat das nicht das Geringste zu tun.
Wer es in einem Konflikt bewusst auf Zivilisten abgesehen hat, kann sich nicht eines Scheinarguments zur Rechtfertigung bedienen. Sei es auf der einen Seite "Selbstverteidigung" oder auf der anderen Seite "Widerstand".
Und wer auf der einen Seite gegen völkerrechtliche Vereinbarungen verstößt, kann sich nicht auf der anderen Seite auf dessen Einhaltung berufen. Gilt auch für öffentliche Aufrufe, die Mord und Gewalt befürworten.
zum Beitrag31.03.2026 , 14:10 Uhr
Großstadtmenschkommentar den ich nicht wirklich ernst nehmen kann. Der Mensch ist verpflichtet, die von Menschen verursachten schlechten Zustände in der Natur zu korrigieren.
Gilt auch für den Beistand kranker Tiere in der Natur, deren Leid eben meistens nicht durch die Gesetze der Natur sondern durch Menschen verursacht wurden. Das vom Autor bevorzugte Prinzip des "Kreislauf der Natur" greift hier also nicht.
Hier an der Küste in Nordnorwegen, wächst man quasi mit Walen auf und jedes Kind hier weiß, daß Unterwasserlärm eine der Hauptursachen dafür ist das Wale die Orientierung verlieren und auch stranden. Ein weiterer Punkt ist die Meeresverschmutzung, betrifft allerdings mehr die Nahrungsaufnahme als die Orientierungsfähigkeit und natürlich Geisternetze die für Wale oftmals lebensbedrohlich sind, wenn sie sich in ihnen verfangen oder sie gar verschlucken.
Menschlich verursachtes Leid an der Tierwelt haben wir hier seit ewigen Zeiten schon zu lindern versucht und von Robben über Seeadler bis zum Rentier im Laufe der Jahrzehnte an unserem kleinen Küstenstreifen gesundgepflegt. Das schließt nicht aus sich für das Wohl von Nutztieren in der Massentierhaltung einzusetzen.
zum Beitrag30.03.2026 , 23:34 Uhr
Keine zwei Meinungen. Die Tötung von Journalisten ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Schutzpflicht für Journalisten gilt solange sie sich nicht aktiv an Feindseligkeiten beteiligen.
Der Fokus mit Blick auf die Staatenpraxis ist aber seit 1994 etwas verschoben worden. Beim Völkermord an den Tutsi in Ruanda spielten Radiosender eine tragende Rolle indem sie durch Hetzkampagnen die Bevölkerung aufstachelten.
Kriegspropaganda ist im Völkerrecht im UN-Zivilpakt oder IPbpR geregelt. Dieser untersagt kurz gefasst im Art 20 jede Kriegspropaganda und jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird.
Sowohl Al Mayadeen und erst recht Al Manar haben in ihren Beiträgen nicht nur den Märtyertod befürwortet sondern auch zum bewaffneten Widerstand gegen das "zionistische Gebilde" aufgerufen und explizit den Beschuss auf Siedlungen in Nordisrael und die Vertreibung der ansässigen Siedler befürwortet.
Damit ist die Grenze zum Journalismus eindeutig überschritten und es darf nicht verwundern, das der IDF die Mitarbeiter der Sender als Kombatanten betrachtet. Sollte hier nicht unerwähnt bleiben.
zum Beitrag30.03.2026 , 20:47 Uhr
Kurzer Abriss über Vergeltung und die Unverletzlichkeit des Lebens
Als am 15. Dezember 1961 der Gerichtspräsident Landau in Jerusalem gegen Adolf Eichmann das Todesurteil verkündete, führten israelische Medienvertreter eine telefonische Blitzumfrage in der israelischen Bevölkerung durch.
Ergebnis, 68% plädierten für die Umwandlung des Urteils in lebenslängliche Zwangsarbeit und 24% für die Vollstreckung der Todesstrafe.
Die Begründung der meisten Befragten, die eine Umwandlung der Strafe befürworteten deckte sich mit den Äußerungen vieler Rabbiner und auch Intellektuellen wie Nelly Sachs, Gershom Scholem oder Martin Buber.
Der Tenor lautete: "Was hier getan wird, ist nicht das Judentum, sondern eine jüdische Imitation des Schlimmsten, was Juden unter den Nationen gelernt haben."
"Wir wollen nicht, dass diese hasserfüllte Person aus uns Henker macht und die Welt behaupten kann, dass das jüdische Volk für das vergossene Blut mit Blut bezahlt wurde".
Zusammengestellt aus Zitaten von Martin Buber und Gershom Scholem.
zum Beitrag30.03.2026 , 19:39 Uhr
Die USA haben bis heute die schlechteste Bilanz bei der Ratifizierung und Umsetzung von UN Erklärungen und Gesetzen in Bezug auf die Menschenrechtsproblematik.
Bis heute haben die USA u.a die Kinderrechte nicht ratifiziert. In den 50er und 60er Jahren hatten die Menschenrechte in der Ausrichtung der US Außenpolitik keinerlei Bedeutung. Eingeteilt wurde die Welt rein in die Kategorien des Antikommunismus. Da wurden besonders in Lateinamerika dann auch Diktatoren, die innenpolitisch die Menschenrechte missachteten, zu strategischen Partnern.
Selbst unter Kennedy gelang es nicht einmal die UN Konvention für die politischen Rechte der Frauen zu ratifizieren, zu groß war die Angst im Senat vor den juristischen Auswirkungen im Inland. Innenpolitisch sei nur die Rassendiskriminierung erwähnt.
Erst Jimmy Carter legte den außenpolitischen Fokus wieder auf die Menschenrechte, in dem er die bereits 72 verabschiedeten Menschenrechts-Amendments konsequent anwendete
Unter den Nachfolgern setzte sich dann das ambivalente Verhältnis der USA zu den Menschenrechten fort und bis heute gilt der Maßstab in der US Außenpolitik, das einzig das innere Interesse der USA ausschlaggebend ist.
zum Beitrag29.03.2026 , 23:14 Uhr
"Als Deutscher kann ich das verneinen."
Als Norweger würde ich sagen, die passende Lehre für Deutschland wäre "nie wieder Krieg der von deutschen Boden ausgeht".
Würden Länder wie die USA oder Russland diese Maxime auf ihr Land umlegen und beherzigen, dann sähe die Welt schon anders aus.
Es ist übrigens weder Aufgabe einzelner Staaten oder von Teilen der Staatengemeinschaft in die Souveränität anderer Staaten einzugreifen.
Heißen sie jetzt auch Iran, Nordkorea oder Irak, selbst dann nicht, wenn ihre Staatsform totalitär, faschistisch oder islamistisch ist.
zum Beitrag29.03.2026 , 22:29 Uhr
Die Verabschiedung des Gesetzes wäre das Ende der liberalen Demokratie in Israel und ein Sieg des von Ben Gvir protegierten Kahanismus.
Ein eklatanter Bruch mit der jüdischen Tradition des Pikuach Nefesch und ein eklatanter Verstoß gegen die Halacha.
Das dürfte der Pro-Fraktion aus dem gemäßigten Lager in naher Zukunft noch einige Kopfschmerzen bereiten.
Die jüdische Theologie scheint ebenso gespalten zu sein, wie die Gesellschaft. Das Land bewegt sich nach rechts und setzt die Lehren oder besser gesagt Wahnvorstellungen eines jüdischen Nazis in die Praxis um. Verkehrte Welt.
Hätte sich Meir Kahane zu Lebzeiten selbst in seinen wildesten Träumen nicht besser ausmalen können.
Bedauernswert sind die Juden in der Diaspora. Es wird auf sie zurückfallen und sie werden noch mehr Ressentiments ausgesetzt sein. In Deutschland, in der Schweiz, in Frankreich und in vielen anderen Ländern der Welt.
zum Beitrag29.03.2026 , 13:00 Uhr
Am Thema vorbei, aber danke für die juristische Aufklärung. Beruhigend zu wissen, das in Deutschland zumindest im Strafrecht noch die Unschuldsvermutung gilt.
In meinem Kommentar ging es allerdings um die Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft und die Folgen die es mit sich bringt, wenn die Schuldvermutung Einzug in den Alltag hält.
Vielleicht wäre es in dieser Hinsicht nicht verkehrt, anstatt das deutsche StGB auswendig zu lernen, sich einmal mit den Frauenrechten in Saudi-Arabien zu befassen. Als Einstieg empfehle ich die Rechenschaftspflicht der Frau gegenüber ihrem Ehemann.
Zu der Ausführung ihres letzten Absatz empfehle ich ihnen den Kommentar von @lowandorder weiter oben.
Und zum lateinischen nur soviel, mit in dubio contra reum wird das Umkehrprinzip der Unschuldsvermutung beschrieben. Wird bestimmt auch in Deutschland im Jurastudium gelehrt.
In diesem Sinne Herr Advokat, nichts für ungut und beste Grüße aus Norwegen.
zum Beitrag28.03.2026 , 23:08 Uhr
Keine Ahnung was sie in diesem Kontext meinen, in meinem Kommentar ging es um hegemoniale Männlichkeit und nicht um zerfallende Demokratien. Welche sollen das denn überhaupt sein?
Michelle Obama hat treffend formuliert worum es geht „um unseren Wert als Frauen in der Welt“.
Ich habe vier Töchter im Alter von 13 bis 20 und ich erwarte das sie respektvoll von Männern behandelt werden und zwar in jeder Hinsicht.
Darauf haben sie ein Anrecht, wie übrigens jede andere Frau auf der Welt auch. Gleiches gilt für LGBTQIA+.
Und wenn sich einige "zurückgelassene" aus Verzweiflung den Rechten zuwenden oder sich in ihrer Männlichkeit bedroht sehen, dann kann ich da gut mit leben, denn es ändert nichts an dem eingeschlagenen Weg.
#metoo setzt ein Zeichen gegen Missbrauch und Rassismus. Die Unterstützung dafür ist wichtiger, als sich Gedanken um den Zustand der ewig gestrigen zu machen.
Zumal selbst mit einem rechten Rand von 20% plus x kann jede Demokratie gut zurecht kommen.
Man darf den Rechten nur nicht den öffentlichen Diskurs und erst recht nicht den öffentlichen Raum überlassen. Das ist das Kernproblem derzeit in Deutschland, nicht das Wahlverhalten.
zum Beitrag28.03.2026 , 00:07 Uhr
Guter Beitrag, aber ich denke vielen Diskussionen liegt ein grundlegendes Missverständnis zu Grunde.
Es ist kein Erstarken sondern das letzte Aufbäumen des von der Autorin als "Maskulinisten" bezeichneten Klientel.
Ein letzter Versuch die Uhr zurückzudrehen, dagegen zu steuern und Gleichberechtigung einzudämmen, getrieben von der Angst noch weiter an Bedeutung zu verlieren.
Aber zumindest in der westlichen Welt werden die Maskulinisten damit keinen Erfolg haben. Gerade erkämpfte Frauenrechte haben in der europäischen Geschichte immer Bestand gehabt, wenn auch teilweise mit Brüchen.
Es wird noch ein steiniger Weg werden bis der Begriff Gleichstellung auch seinen Namen in Deutschland die Ehre macht, aber aufzuhalten ist es nicht mehr.
zum Beitrag27.03.2026 , 21:01 Uhr
Es gibt nicht nur ein Deutschland. Das Deutschland in dem sie wahrscheinlich leben dürfte sich von dem Deutschland in dem ich über ein Jahrzehnt gelebt habe stark unterscheiden. Abgesehen vom beruflichen Umfeld war da gar nichts deutsch.
Wird hier oftmals als Paralelgeselschaft bezeichnet, entspricht aber den Tatsachen. Nur sind die türkischen und syrischen Communities wesentlich größer als die Norwegische und sie sind gut miteinander vernetzt.
Mein Rat an die Oma der Autorin wäre daher, nicht darum kümmern was die Leute sagen und nicht das Feld räumen. Kurz, sich so lange wie möglich seinen persönlichen Teil Deutschlands erhalten.
Und traurig das sagen zu müssen, aber Leute wie Merz sind in der Mehrheit und waren es auch schon immer. Nicht nur in Deutschland sondern in ganz Europa. Es gab nur wenige Ausnahmen wie früher z.B. die Schweden oder die Niederlande.
Geändert hat sich die Deutung des Begriffs Migranten, heute auf den arabischen - afrikanischen Raum bezogen, betraf es früher auch andere Gruppen wie Griechen, Jugoslawen oder Italiener. Die sind heute nicht mehr gemeint, wenn Merz von Zuwanderung spricht. Zeigt die ethnische Komponente des Diskurs auf - der Kulturkreis
zum Beitrag27.03.2026 , 20:30 Uhr
Ihre Einstellung respektiere ich, allerdings ist diese Sicht für mich und für 80% der Schweden und 72% der Norweger, ein Relikt aus alten Zeiten. Die breite Zustimmung in der Bevölkerung für das Gesetz zeigt, das die Menschen hier verstanden haben, das es eben keine "Dienstleistung" sondern Missbrauch darstellt.
Damit ist ein Anfang gesetzt hinsichtlich der mentalen Ausrichtung. Die weiteren Entwicklungen leiten sich dann davon ab. War hier bisher bei allen progressiven Maßnahmen so.
Wie sie richtig bemerkten, Menschen kauft man nicht und das Gleiche gilt auch für Sex.
zum Beitrag27.03.2026 , 20:11 Uhr
"gilt vorerst die Schuldvermutung – bis sie das Gegenteil beweisen."
"In dubio contra reum"?
Nach Meinung der Autorin müssen Männer also in Zukunft einen Entlastungsbeweis erbringen.
Entspringt ganz der Linie einiger Staaten, die dieses Prinzip in anderen Bereichen anwenden und nicht nur in ihren Rechtssystemen die Beweislast umgekehrt haben.
Kleiner Auszug von Staaten die nach der Praxis des Entlastungsbeweis verfahren: Aserbaidschan, Myamar, El Salvador, Katar, Saudi Arabien, Ägypten.
In diesen Staaten ist es sehr wahrscheinlich, das selbst der Entlastungsbeweis keine entlastende Wirkung entfaltet, da das Urteil oftmals schon vorher feststeht.
Gilt auch für den Bereich der öffentlichen Meinung, sofern überhaupt noch vorhanden.
Ich bezweifel daher doch stark, das sich die Autorin mit diesem Umfeld gemein machen möchte und denke das sie damit ihrem Anliegen nicht gerecht wird.
Bleibt nur die Empfehlung, sich noch einmal konkret mit Sinn und Zweck des Prinzips der Unschuldsvermutung vertraut zu machen.
zum Beitrag27.03.2026 , 14:26 Uhr
"Da rutschen dann eben solche Sekundärtugenden wie "kann sich ein schönes Leben auch finanziell leisten" gerne mal unter die primären Auswahlkriterien."
Das Ganze klingt für mich zusehr nach dem alten Rollenbild "der Mann als Versorger" oder in moderner Fassung "als Sponsor" und ist mir als Bild auch zu verallgemeinert.
Ich kann da in erster Linie aber auch nur für mein Land und nicht für Deutschland sprechen. In Norwegen jedenfalls hat diese Mentalität längst ausgedient. Abgesehen davon, das sie gerade hier im Norden mit Status wenig punkten können und als junger Mensch eher Gefahr laufen ausgelacht zu werden, wenn sie zuviel Prunk auffahren, ist die Lebenssituation hier, das es auch viele Familien gibt in denen die Frau wesentlich mehr als der Mann verdient. In der Regel gesellt sich hier jedoch gleich zu gleich.
Der finanzielle Aspekt dürfte daher hierzulande auch nur für ein spezielles und überschaubares junges weibliches Klientel ausschlaggebend sein. Ein Grund dafür, das die hiesige Quote an männlichen Posern auch sehr überschaubar ist.
Einige der Grundregeln des Janteloven scheinen die Menschen hier jedenfalls in die moderne Zeit gerettet zu haben.
zum Beitrag26.03.2026 , 23:21 Uhr
Jedes Schulkind in Norwegen ist besser aufgeklärt als einige Foristen hier im Forum. Denn es lernt schon in der Grundschule "Frauen kauft man nicht"
Dieses Verständnis vorausgesetzt, das es ein Unrecht ist Frauen für Sex zu bezahlen, ist die Grundlage des nordischen Modells.
Wer imstande ist der Definition zu folgen, das Prostitution eine (Männer) Gewalt gegen Frauen darstellt, den dürfte die Sicht des Staates, das Prostitution stets Zwängen unterliegt und daher nie freiwillig ist und somit auch nicht im Einklang mit der Gleichstellung der Geschlechter steht, einleuchten.
Es ist eben kein Rechtsgeschäft wie ein Mitforist es hier aus der Altherrenperspektive darstellt, sondern Sexkauf stellt einen kriminellen Akt dar, der in einer egalitären Gesellschaft inakzeptabel ist
Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes ist das gesellschaftliche Bewusstsein dafür zu sensibilisieren und diese Ansicht in der Bevölkerung zu etablieren.
Wie schon bei der Verabschiedung des Antidiskrimierungsgesetzes in Norwegen 1978 hinsichtlich der Gleichstellung, ist auch in diesem Fall die Intention dahinter einen gesellschaftlichen Wandel zu erzeugen, hier mit dem Ziel der Abschaffung der Prostitution.
zum Beitrag25.03.2026 , 23:56 Uhr
"Noch überweisen wir die Millionen fröhlich an autoritäre Ölstaaten und Konzerne in den USA."
Millionen? Milliarden! Laut kfw 33 Mrd. im Jahr 2025
Der mit Abstand größte Rohöllieferant Deutschlands ist übrigens Norwegen. Gilt ebenso für Gas und Strom.
Das liegt u.a. daran, das Deutschland nach guten zwei Jahren Krieg in der Ukraine auf die Idee gekommen ist, lieber doch auf umfangreiche Gas und Öllieferungen aus dem demokratischen Russland zu verzichten.
Das freut uns hier in Norwegen weniger als man vermuten könnte, denn aufgrund Europas und insbesondere Deutschlands Energiehunger wird nicht nur kontinuierlich die hiesige Fördermenge von fossilen Brennstoffen zu Lasten unserer Umwelt erhöht, sondern da sich deutsche Energieversorger auch gerne einen grünen Anstrich geben, wird auch immer mehr Strom, den wir aus Wasserkraft gewinnen, nach Deutschland exportiert. Was bei uns zu steigenden Strompreisen für die Verbraucher führt.
Deutschland energieautark unterschreibe ich deshalb sofort. Da ich aber ein Jahrzehnt lang in diesem Land gelebt habe, weiß ich auch das Deutschland eine Schnecke ist.
zum Beitrag25.03.2026 , 19:49 Uhr
Der unaufhaltsame Aufstieg der Rechtsparteien dürfte eher der Weltlage geschuldet sein, als in nationaler Politik zu verorten.
Sinnbildlich dafür stehen die letzten Wahlen in Europa. In Dänemark holten die Rechtspopulisten der Dansk Folkeparti, Danmarksdemokraterne und Radikale Venstre zusammen über 20% der Stimmen. In Norwegen erzielte alleine die Fremskrittspartiet im letzten Jahr über 20%. In beiden Ländern war Migration übrigens kein Thema im Wahlkampf.
Macht man wie der Autor das Erstarken der Rechten lediglich an sozio-ökonomischen Faktoren oder der Migrationspolitik fest, dann dürfte es in den beiden skandinavischen Länder eigentlich keine Wahlerfolge von Rechtsparteien geben. Gleiches gilt auch für die Schweiz die bei der letzten Wahl eine starke Zunahme von rechten Kräften verzeichnete.
Imaginäre Ängste und die damit verbundene Sehnsucht nach Autorität und Einschränkung der sozialen Freiheit, kann auch die CDU dann nicht bekämpfen wenn sie sich komplett auf links dreht oder wie in alten Zeiten in der bürgerlichen Mitte verortet.
Deutschland wird das ereilen, was in anderen Ländern schon lange Realität ist. An den Rechten führt in absehbarer Zeit kein Weg mehr vorbei
zum Beitrag25.03.2026 , 13:12 Uhr
Selbstgemachte Leiden der "jungen Männer". Einfach andere Kriterien anlegen und statt Frauen die rein nach Status auswählen, sich denen zuwenden, die nach Persönlichkeitskriterien gehen. Wird es wohl auch noch geben.
Diese Form von Statusdenken befällt meist ein ganz bestimmtes Klientel, männlich wie weiblich, die sich durch den Status eine Aufwertung der eigenen Persönlichkeit versprechen und von der Angst bestimmt sind nicht mehr dazuzugehören. Das ist auch eine Frage der Reife bei jungen Menschen.
Wie sie schon erwähnten, entschuldigt dieses in dem hier dargelegten Kontext rein gar nichts und als Grund würde ich persönlich das eher auch nicht bezeichnen.
zum Beitrag25.03.2026 , 10:49 Uhr
Einmal nachschlagen "Generalprävention" und "Normvertrauen".
Studien die belegen, das eine hohe Wahrscheinlichkeit der Entdeckung sowie Aufklärung und Verurteilung eine abschreckende Wirkung haben gibt es nun wahrlich genug, nicht nur in Deutschland.
Das die Höhe des Strafmaß nicht immer einen Abschreckungseffekt darstellt und Intensivtäter nicht von ihren Taten abhält, steht auf einem anderen Blatt. Nur es ging mir in dem Kommentar nicht um die Strafe mit Bezug auf das Strafmaß sondern um die Strafverfolgung.
In Norwegen ist die Rückfallquote wesentlich geringer als in Deutschland, weil hier das nordische Modell des humanen Strafvollzugs praktiziert und auf Präventivmassnahmen hinsichtlich der Täterbetreuung gesetzt wird.
Zu den strukturellen Maßnahmen gehört aber auch, das z. B. jede Form der sexuellen Belästigung konsequent verfolgt wird. Das wiederum trägt zu einer kritischen Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft bei und fördert das Vertrauen in die Behörden.
Oder anders ausgedrückt, was bei sexueller Belästigung häufig in Deutschland noch als "Kavaliersdelikt" betrachtet wird, stellt bei uns eine Straftat dar und wird auch als solche angesehen und behandelt.
zum Beitrag24.03.2026 , 21:42 Uhr
Wiederholt zu diesem Thema wieder einmal viele Kommentare zum Kopfschütteln.
Die Pro Israel Fraktion sollte endlich einmal zur Einsicht kommen, das selbst wenn ein Staat sich "wehrt" oder in seiner Geschichte sich schon vieler Angriffe ausgesetzt sah, er sich an die internationalen Regeln zu halten und die Verhältnismäßigkeit zu wahren hat.
Und die besteht nunmal nicht darin medizinische Einrichtungen in Gaza zu bombardieren und Menschen auszuhungern oder aktuell zivile Einrichtungen im Libanon zu zerstören und die Bevölkerung in die Flucht zu treiben. Übrigens auch nicht einen Staat, selbst wenn er einem das eigene Existenzrecht abspricht, willkürlich zu bombardieren.
Sich über Trump und Putin beschweren und auf das Völkerrecht verweisen, aber bei Israel Kriegsverbrechen mit noch so abstrusen Argumenten aus der Historie zu rechtfertigen, funktioniert nunmal nicht. Der Widerspruch lässt sich nicht auflösen. Despot bleibt Despot und erkennenbar sind sie an ihren Handlungen.
zum Beitrag24.03.2026 , 21:22 Uhr
Es hilft der Welt nur überhaupt nicht weiter, wenn man Trump zum "dümmsten was auch immer" tituliert.
Die Frage ist, was kann besonders die westliche Welt tun, um die Torheiten dieses Präsidenten in akzeptablen Grenzen zu halten.
In dieser Hinsicht war noch nicht viel zu sehen, weder von Europäern noch von anderen Nationen. Bisher hat man ihm durch Entgegenkommen eher jedesmal einen Freifahrtschein ausgestellt (die Dänen und Grönländer seien hier einmal ausdrücklich ausgenommen).
zum Beitrag24.03.2026 , 21:04 Uhr
"Verbrechen kommt nicht aus dem Nichts."
Und Gewaltfreiheit ist ein Menschenrecht.
Im WPS Index Frauensicherheit 25/26 belegt Deutschland Platz 21 und steht damit im unteren Drittel der EU.
Die ersten fünf Plätze werden von Dänemark, Island, Norwegen, Schweden und Finnland belegt. In diesen Ländern liegt auch das Anzeigenverhalten um ein vielfaches höher als in Deutschland.
Laut Dunkelfeldstudie werden in Deutschland gerade einmal 5-10% der Fälle von häuslicher Gewalt zur Anzeige gebracht.
Nur 13% aller angezeigten Vergewaltigungen führen in Deutschland zu Verurteilungen. Damit rangiert Deutschland unter den letzten zehn der EU (Quelle Who).
Vertrauen in den Rechtsstaat wirkt sich auch auf das Anzeigenverhalten aus. Dazu gehört eine sensibilisierte Justiz und aufgeklärte Strafverfolgungsbehörden, wie auch entsprechende Schutzmaßnahmen.
Die Motive hinter Frauenhass zu hintergründen, wie derzeit überall in Deutschland zu lesen, lassen aus dem Blick geraten, das Strafe die bewährteste Form der Abschreckung darstellt, die kann aber nur erfolgen, wenn vertrauensbildende Maßnahmen zu einem erhöhtem Anzeigenverhalten führen. Kurz: Täter dürfen sich nicht mehr sicher fühlen.
zum Beitrag24.03.2026 , 16:53 Uhr
Nicht den Wohlfahrtsstaat mit Wohlfahrtssystemen gleichsetzen. Die sind nur ein Teil der Wohlfahrtspolitik.
Kern ist die Gleichheit bzw. soziale Gerechtigkeit sowie die Gleichstellung von Mann und Frau. Das gilt auch für die wirtschaftliche Teilhabe. Natürlich steckt auch die Idee dahinter die Erwerbsquote möglichst hoch zu halten und Steuereinnahmen zu erzielen, die dieses Modell finanzieren. Hier spielen auch demografische Aspekte mit hinein. z.B. hinsichtlich der Population der Bevölkerung.
Es hat schon seinen Grund, das die Steuern in Skandinavien so hoch sind, aber insgesamt ist das Modell des Wohlfahrtsstaats doch sehr ausgewogen.
zum Beitrag23.03.2026 , 21:51 Uhr
Das janteloven entstammt der dänisch-norwegischen Kultur. Der Roman „En flyktning krysser sitt spor“ von Aksel Sandemose ist in der fiktiven dänischen Kleinstadt Jante angesiedelt und erschien 1933.
Zugegeben, Dänemark betreibt ähnlich wie Norwegen eine harte Migrationspolitik, die besonders in Dänemark oftmals über das Ziel hinausschießt. Vom "Ghetto Gesetz" bis zu "Abschiebegefängnissen".
Der Verweis auf 2015 greift aber nicht. Zum einen hat Dänemark hinsichtlich der Asylpolitik zahlreiche Ausnahmeregelungen mit der EU vereinbart und Solidarität hat gerade Frau Merkel in Bezug auf die EU Partner vermissen lassen die eine gemeinsame Grenze mit Deutschland haben, indem sie eigenmächtig und ohne Absprache die Grenzen geöffnet und die Migranten unkontrolliert in die Nachbarländer hat ziehen lassen.
Das war ein Affront für die Dänen und nachdem sie erkannt haben das der Zustrom nicht abreist, wurden die Grenzen geschlossen, übrigens mit Zustimmung von Schweden. Ähnlich hat sich Norwegen verhalten. Das hat nichts mit Misanthropie sondern mit Realismus zu tun. Und wie sich heute an den Zuständen ablesen lässt, war die Entscheidung der Dänen und Norweger nicht grundverkehrt.
zum Beitrag23.03.2026 , 12:03 Uhr
"heraufziehenden Dritten Weltkrieg"
Um von einem globalen Krieg zu sprechen bedürfte es die direkte militärische Intervention Chinas und Russlands. Die Ambitionen der Chinesen dürften gering sein und den Russen fehlen aufgrund des Krieges in der Ukraine schlicht die militärischen Kapazitäten.
Das Europa sich nicht direkt beteiligt, hat es erst kürzlich deutlich gezeigt. Der worst case für Europa wäre ein direkter Angriff des Irans auf die Türkei der dazu führen könnte den Nato Bündnisfall auszulösen.
Dann stünde Deutschland vor einem echten Dilemma. Kriegspartei oder das Ende der Nato mit initiieren, wäre dann eine der Fragen die es zu beantworten gelte.
Vorerst aber wäre es ratsam, das öffentliche Ängsteschürren in punkto "herausziehen eines dritten Weltkrieg" den russischen oder auch ukrainischen Propagandisten zu überlassen und deren Intention hinter diesen Aussagen nicht auch noch zu unterstützen, indem man sie unbedacht weiterverbreitet.
zum Beitrag22.03.2026 , 15:45 Uhr
Meine Frau als Ärztin schüttelt über ihre Ausführungen nur den Kopf. Es gibt bei Männern kein Gewaltgen sondern eine Genomvariante, welche die gewaltfördernden Überträgerstoffe Serotonin und Dopamin in erhöhtem Maße produziert. Beantwortet nur noch nicht die Frage nach der Ursache der Gewaltneigung von Männern.
Biologische Erkläungsmuster sind auch eher ein Relikt der 70er Jahre. Und stehen heute nicht mehr so im Fokus der Wissenschaften. Die biologische Erklärung wird aber gerade heutzutage im öffentlichen Diskurs von bestimmten Gruppen gerne herangezogen, denn sie suggeriert ja auch etwas archaisches und unumstößliches "Männer sind halt so, kann man nichts machen - Themenwechsel".
Damit lassen sich dann Motive wie Frauenhass oder Gewalt zur Sicherung der eigenen Dominanz gut verschleiern.
Meine Frau empfiehlt ihnen in diesem Zusammenhang sich einmal mit der Theorie der hegemonialen Männlichkeit der australischen Soziologin Raewyn Connell zu befassen. Die bietet schlüssigere Einblicke als die Neurowissenschaften oder die Genforschung.
zum Beitrag22.03.2026 , 12:12 Uhr
"Die Angst ist unnötig"
Ein sehr guter Essay, wohl als Weckruf für die deutschen Gedacht.
Habe ich längst aufgegeben im Land der Ingenieure mit heimischen Publikum über erneuerbare Energien zu diskutieren, zuviele "aber" und Vorbehalte aufgrund mangelnder Erfahrungen.
Zeigt schon die Diskussion hier um Speicherkapazitäten, die nicht der ausschlaggebende Faktor sind.
Bei uns in Norwegen erzeugen wir 80% des Strombedarfs mit Wasserkraft. Die Kapazitäten sind aufgrund der Speicherseen theoretisch unbegrenzt. Das Gegenteil trifft auf das europäische Stromnetz zu. Die Einspeisungen über Link sind limitiert, was dazu führt, das im Winter wenn der Anteil an Solarenergie zurückgeht vermehrt auf andere Energien zurückgegriffen wird.
Norwegen ist jetzt schon der größte Stromexporteuer für Europa und speichert auch in seinen Pumpkraftwerken Überkapazitäten vom Kontinent. Das ließe sich alles noch ausbauen, nur leider gibt es in Deutschland keine Konsenspolitik sondern nur Interessengruppen. Bei einer derartigen Konstellation würden wir in Norwegen auch heute noch unser eigenes Öl und Gas zur Stromerzeugung verbrennen und E Mobilität wäre für uns wahrscheinlich ein Fremdwort.
zum Beitrag21.03.2026 , 17:01 Uhr
Wirkt arg konstruiert die These des Autors, zumal ihm anscheinend nicht einmal der Unterschied zwischen einem Nachrichtendienst und einem Geheimdienst geläufig zu sein scheint.
Auch sonst hapert es anscheinend an fachbezogenen Kenntnissen. Die Terrorismusabwehr ist bereits beim BKA angesiedelt, dafür wurde extra das BKA Gesetz geändert, auch wenn das BVerfG im Jahr 2024 das Gesetz in Teilen als nicht verfassungskonform beanstandete und Nachbesserungen verlangte, ändert sich an den Zuständigkeiten vorerst nichts.
Zudem ist der Verfassungsschutz als Dienst auch lediglich Zuträger von Informationen, die von den Innenbehörden ausgewertet werden. Die Entscheidungen, welche aufgrund der Verfassungsschutzberichte getroffen werden, obliegen nicht dem Verfassungsschutz zumal er nicht über die exekutive Gewalt verfügt, Massnahmen durchzusetzen.
Die nachrichtendienstlichen Mittel sind zudem im BVerfSchG sowie in den LVSG klar definiert, darunter fällt auch der Einsatz von Vertrauens- und Gewährspersonen.
At last: der Verfassungsschutz darf seine Informationen gegenüber staatlichen Stellen nicht transparent machen. Rechenschaftspflichtig ist er nur den Innenbehörden von Bund und Ländern
zum Beitrag21.03.2026 , 13:57 Uhr
Langfristig könnte es auch der Iran sein, der den Ablauf kontrolliert. Die Angriffe auf die Golfstaaten und die Seeblockaden zeigen bereits jetzt schon Wirkung. Es wird schon etwas dahinterstehen, wenn der Iran in der jetzigen Situation jede Form der Verhandlung bereits im Vorfeld ablehnt.
Und Trump, der nicht einmal sein eigenes Oberstübchen kontrollieren kann und gedanklich schon bei Kuba ist, kann man in diesem Konflikt bestenfalls als Nethanjahus Hofnarr bezeichnen.
Xi und Putin dürften sich die Hände reiben.
zum Beitrag21.03.2026 , 00:26 Uhr
Schlechte Nachrichten zu später Stunde für sie.
In allen islamischen Ländern, mit Ausnahme der Türkei, die hat sich im Zuge der Säkularisierung am schweizer Recht orientiert, basiert das Rechtssystem auf der Scharia.
Es gibt auch keine einheitliche in Rechtstexten festgehaltene Scharia, sondern es besteht ein Grundstock an Gesetzen die aus dem Koran und seinen Überlieferungen abgeleitet und von Theologen und Rechtsschulen norminativ ausgelegt werden.
Rechtsfragen werden daher je nach regionaler Auslegungstradition unterschiedlich interpretiert und unter der Berücksichtigung des arabischen Gewohnheitsrechts, sowie geringen Einflüssen aus der europäischer Gesetzgebung, in nationale Gesetze verfasst.
Das Strafrecht der Scharia wird in der westlichen Welt gerne überinterpretiert, die drakonischen Strafen wie "Handabhacken" sind aber eher ein Relikt der Stammesgesellschaften bis zum 9 Jahrhundert gewesen. Das Zentrum der Scharia bildet das Familienrecht, besonders in Bezug auf die Ehe und hierbei die Stellung der Frau. Das ist auch gemeint, wenn Gelehrte von einem "zurück zur Scharia" sprechen. Im Sinne einer verschärften Auslegung. "Steinigen" und Co. gibts nur bei Extremisten.
zum Beitrag19.03.2026 , 22:20 Uhr
Ja, scheint so als würde selbst Europa aus Paralellwelten bestehen.
Während Deutschland noch Dornröschenschlaf hält, wird in Dänemark, Schweden, Finnland, Polen, Baltikum und bei uns mobil gemacht.
2026 wurde in Norwegen das Totalforsvarsåret ausgerufen. Grob übersetzt "das Jahr der Verteidigung".
Die USA werden nicht mehr als verlässlicher Partner angesehen. Und da Murmansk quasi vor unserer Haustür liegt wird umdisponiert bzw sich neu aufgestellt.
Geht soweit das meiner Verwandtschaft im Norden in einem Enteignungsbrief von der Regierung mitgeteilt wurde, das ihre Fischereiboote im Ernstfall beschlagnahmt und für Logistikzwecke verwendet würden. Inklusive der Auflage seetaugliches Personal für dieses Unternehmen bereitzuhalten. Eine gesetzliche Verpflichtung noch aus Zeiten des Kalten Krieges.
Wenn ich jetzt in einem Kommentar darauf hinweise, das Europa mental bereit sein muss einen Preis zu bezahlen, um sich derartigen Mächten zu widersetzen und dann eine derartige Antwort erhalte, dann fällt mir nur noch der Satz ein, den eine dänische Soldatin kürzlich im Spiegel Interview geäußert hat "wenn es ernst wird schaut ihr deutschen weg". Könnte ein bitteres Erwachen geben.
zum Beitrag19.03.2026 , 17:31 Uhr
Einen mentalen Kurswechsel würde ich dringend empfehlen.
Terror mit Terror bekämpfen hat die Dinge noch nie zum positiven verändert. Die Geschichte ist voller negativer Beispiele. Auch kann es nicht im Sinne der Menschheit sein, zivilisatorisch wieder weit hinter 1945 zurückzufallen. Wird ein derartiges Vorgehen, wie das von Israel und jetzt der USA erstmal Staatenpraxis, dann wird es sehr finster in der Welt werden.
Von "zur Wehr setzen" kann in diesem Konflikt auch nicht ansatzweise die Rede sein, das können sie den Ukrainern attestieren aber nicht Israel und ganz bestimmt nicht den USA.
Und by the way. Auch wenn der Iran Israel als illegitimen Staat betrachtet, ist die von ihnen erwähnte Staatsdoktrin eher Ideologie statt eine konkrete Bedrohung für die Existenz Israels.
Eine Ideologie allein rechtfertigt noch keinen Angriffskrieg. Auch ist eine staatliche Unterstützung und Finanzierung von Stellvertretern, die Konflikte provozieren und ausfechten, kein Alleinstellungsmerkmal des Iran. Das haben die USA Jahrzehnte lang in weitaus größerem Umfang betrieben.
Und das Recht sich gegen diese Stellvertreter zur Wehr zu setzen, hat Israel ja nun über Gebühr strapaziert.
zum Beitrag19.03.2026 , 12:56 Uhr
"Aber die Welt schaut zu – und die Geschichte geht weiter."
Die Welt schaut weg und zwar immer dann wenn es ernst wird.
Das ist nämlich die Voraussetzung dafür das Staaten wie Israel in Gaza, Westjordan und Iran, die USA in Venezuela und Iran und Russland in der Ukraine ihre nationalen Interessen und Hegemonialansprüche mit Gewalt durchzusetzen können, da sie wenig bis gar keine Konsequenzen zu befürchten haben.
Solange die Welt wegschaut, wird sie weitere Staaten dazu ermuntern, ihre Ansprüche nach dem gleichen Schema durchzusetzen.
Gerade für Europa gilt es sich bewusst zu werden, das man auch inkauf nimmt notfalls einen hohen Preis zu zahlen, um diese Spirale zu durchbrechen.
Aber wie an der aktuellen Diskussion ersichtlich, scheitert es schon daran wenn in Deutschland der Benzinpreis um einige Cents ansteigt.
Mit einer derartigen Einstellung lässt sich nichts zum besseren bewegen und dann bleibt nichts anderes übrig, als vor den USA Männchen zu machen, China zu hofieren und Russland mit Samthandschuhen anzufassen.
Nur schöne und große Worte über Völkerrecht und Menschenrechte, die kann man noch schwingen. Kostet wenig, bringt aber auch nichts ein.
zum Beitrag18.03.2026 , 17:26 Uhr
Das Merit Ordner Prinzip hängt vom Strommix und dem Bedarf ab. Erneuerbare Energien senken die Preise, der Gaspreis fällt dann ins Gewicht, wenn der Bedarf den Anteil der erneuerbaren Energien übersteigt.
Auch ihre anderen Schilderungen decken sich nicht mit der volkswirtschaftlichen Praxis, zumindest nicht hier bei uns in Norwegen.
Bei uns sind die Strompreise im Laufe der letzten Monate um über 30% angestiegen, regionalbedingt auf bis zu 1,20€ pro kwh.
Wirkt sich auf den Verbraucher kaum aus, da die Regierung den Stromverbrauch bezuschusst, sobald die kwh über 58cent steigt.
Bedeutet konkret statt 1,20€ zahlt man 70cent pro kwh. Für norwegische Verhältnisse ist das Vergleichbar mit etwa 40cent pro kwh in Deutschland.
Da E Autos in Norwegen auf mehrfache Weise bezuschusst werden und Benzin bei uns schon immer teuer war, macht es wirtschaftlich für uns keinen Sinn auf Verbrenner zu setzen, gilt für Anschaffung und Verbrauch.
Wenn sie zudem eine Wallbox besitzen, reduziert dieses die Betriebskosten erheblich.
Volkswirtschaftschaftlich macht es auch in Deutschland keinen Sinn mehr auf fossile Energien zu setzen. Gilt auch für den mobilen Sektor - hier fehlen nur die Strukturen
zum Beitrag18.03.2026 , 15:20 Uhr
"Nur ohne entsprechende Einschränkung geht mit dem Slogan „From the river to the sea“ auch eine Verkennung des Existenzrechts Israels einher."
Was in Deutschland keine Straftat darstellt, sondern unter die Meinungsfreiheit fällt.
Siehe auch OVG-Münster Beschluss (v. 21.11.2025, Az. 15 B 1300/25).
zum Beitrag17.03.2026 , 21:52 Uhr
"Endlich findet Friedrich Merz zu den Tatsachen"
Woran macht der Autor das fest?
Trump die Unterstützung zur See zu verweigern, nachdem schon halb Europa Trump eine Abfuhr erteilt hat, bedeutet noch lange nicht das der Bundeskanzler die Realitäten anerkannt hat.
Vor zwei Wochen hat er noch erklärt, das eine völkerrechtliche Einordnung des Konflikts nicht zielführend sei.
Vielleicht hat den Juristen Merz zwischenzeitlich auch nur jemand darauf hingewiesen, das in Deutschland das Völkerrecht Verfassungsrang hat.
Da wäre es schon für Deutschland selbst zielführend eine völkerrechtliche Einordnung vorzunehmen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bevor Gerichte dieses übernehmen.
Nur einmal zur Erinnerung von wegen Ramstein, die Unterstützung eines Angriffskriegs von deutschen Territorium ist verfassungswidrig.
Wird hier anscheinend gerne übersehen, wenn selbst der Autor nur beiläufig einstreut, das ein Verbot der Nutzung von Ramstein nicht zur Debatte steht. Kann sein, nur ist ein Rechtsstaat eben keine Bananrepublik in dem das Staatsoberhaupt nach eigenem Ermessen entscheiden kann.
Die Spanier haben das verstanden und werden dafür von einem deutschen Juristen kritisiert
zum Beitrag17.03.2026 , 16:31 Uhr
Sehr schöne Antwort, nur leider am Thema vorbei.
Einfach einmal die nachfolgenden Stichworte googeln, vielleicht geht ihnen dann ein Licht auf, worauf meine Ausführungen abzielen.
Ermessensspielraum - Auslegungsmethoden (Teleologische) - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Rechtsstaatsprinzip.
Jetzt brauchen sie nur noch die einzelnen Komponenten anhand des Artikels richtig einordnen, dann wissen sie hoffentlich was ich meine.
Wohlgemerkt, es geht hier um die Strafverfolgungsbehörden.
zum Beitrag17.03.2026 , 00:51 Uhr
"juristisch wird es aber schwierig"
Nicht wenn man versteht, das die Strafverfolgungsbehörden die erste Instanz darstellen bevor ein Fall vor Gericht landet.
Und was sagt denn das Grundgesetz zur Religion? Es garantiert die Freiheit des Glaubens und die ungestörte Ausübung der Religion. Was leiten sie jetzt davon ab?
Hatte ich ihnen schonmal ans Herz gelegt. Besser nicht mit Jura!
zum Beitrag16.03.2026 , 21:16 Uhr
Sie scheinen das Völkerrecht mit einer Art Weltpolizei gleichzusetzen.
Bei einem Angriffskrieg steht es jedem Staat frei dem Angegriffenen militärisch beizustehen. Völkerrechtlich legitimiert.
Beschweren sie sich also im Falle des russischen Angriffskriegs bei den Staaten, die von außen lediglich die Beobachterposition einnehmen, anstatt aktiv einzugreifen.
An Autorität verlieren immer nur die Staaten, die es geschehen lassen, nicht das Völkerrecht.
Der IStGH hat gegen Putin einen Haftbefehl erlassen, Aufgabe der Staatengemeinschaft wäre es diesen zu vollstrecken.
Verhält sich international nicht großartig anders als national. Für den Vollzug ist nicht die Judikative sondern die Exekutive zuständig.
Wenn diese versagt, können sie nicht das Recht dafür haftbar machen oder als überflüssig betrachten.
Und von wegen ihrer Bemerkung "unbegründeter Angriffskrieg" Russlands. Da sollten sie sich nochmal schlau machen. Russland hat sehr viele Alibigründe angegeben, ähnlich wie Hitler 1938. Läuft nämlich meistens nach dem selben Muster ab.
zum Beitrag16.03.2026 , 16:08 Uhr
Das internationale Recht ist sehr dynamisch und einem stetigen Wandel unterzogen, bedingt schon durch das Völkergewohnheitsrecht.
Sie vermischen in ihrem Kommentar zwei Komponenten die nicht zusammen gehören und unabhängig voneinander betrachtet werden müssen.
Wenn sie ein Gesetz erlassen, kann es noch so gut ausformuliert sein, wird jedoch wirkungslos bleiben, wenn sie nicht auch einen Gerichtshof einrichten, der die Rechtssprechung übernimmt.
Das Gewaltverbot gemäß UN Charta und die Souveränität der Staaten kann eigentlich kein vernunftbegabter Mensch in Frage stellen.
Es ist daher nicht das Recht welches modernisiert werden muss, sondern der Prozess seiner Durchsetzung und der kann wiederum nur von der internationalen Staatengemeinschaft ausgehen und nicht von einzelnen Staaten.
Insofern zielen ihre Beispiele hinsichtlich des Verhältnisses von Recht und Zeitgeist in dieser Angelegenheit ins Leere bzw sind ein unpassender Vergleich.
zum Beitrag16.03.2026 , 12:40 Uhr
Rubrik mangelnde Bibelkenntnisse im Forum zum xten:
Das Zitat stammt aus der Lutherbibel die in Deutschland am häufigsten verwendet wird.
Ein anderer Text findet sich beispielsweise in der Elberfelder oder Zürcher Bibelübersetzung.
Nehme ich die norwegische Übersetzung als Grundlage, ergibt das wörtlich übersetzt folgende Aussage:
"Denn alle, die zum Schwert greifen, werden auch durchs Schwert umkommen."
Der Kontext ist entscheidend und der ist bei allen Übersetzungen gleich.
"Wer versucht, Sachen mit Gewalt zu regeln, wird durch Gewalt auch getötet werden."
zum Beitrag15.03.2026 , 21:29 Uhr
"inter arma enim silent leges". Wer wie der Autor derart geschichtsvergessen über das Völkerrecht schreibt, sehnt sich wahrscheinlich nach den Zeiten zurück in denen es hieß "unter den Waffen schweigen die Gesetze".
Vor dem Inkrafttreten der UN-Charta 1945 war die sogenannte "humanitäre Intervention" sowohl Staatenpraxis als auch Völkerrechtsdoktrin, obwohl schon damals umstritten.
Gerade in Deutschland sollte der Missbrauch der damit betrieben wurde bekannt sein. Wenn nicht, dann empfehle ich zum Studium Hitlers Abschlussrede auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP v. 12 September 1938.
Wer daher heute eine Aufweichung des Gewaltverbots durch die Konstruktion eines "Rechts auf humanitäre Intervention" ohne UN Mandat fordert, der sollte auch die Folgen einkalkulieren. Er würde damit nämlich nicht nur eine Rechtfertigung sondern auch eine rechtliche Grundlage für Interventionen Russlands in der Ukraine, Chinas in Taiwan oder hypothetisch der Türkei in Syrien oder des Iran im Irak usw, liefern.
Richtig an dem Artikel ist lediglich: Das in der UN-Charta verankerte Vetorecht der Ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats bedarf dringends einer rechtspolitischen Korrektur.
zum Beitrag15.03.2026 , 19:50 Uhr
Ich bin wirklich erstaunt darüber, wie hier im Forum von den Foristen die zitierten Bibelstellen ausnahmslos falsch interpretiert werden.
Gibt es in Deutschland keinen Religionsunterricht mehr?
Mit dem Zitat aus Johannes 8 I-II antwortet Jesus auf die Frage der Pharisäer, ob er auch der Ansicht sei, das die beim Ehebruch ertappte Frau nach dem Gesetz Mose zu steinigen sei.
Mit seiner Antwort stellt er klar, das er sich nicht zum Richter über andere Menschen erhebt.
In diesem Sinne wird das Zitat darauf ausgelegt, dass wir zurückhaltend beim Verurteilen anderen Menschen sein sollten, da auch wir nicht ohne Fehler sind.
Mit Gewaltverzicht hat das nichts zu tun. Diese Passagen finden sie in der Bergpredigt im Neuen Testament.
Zum Beispiel an dieser Stelle "Stecke dein Schwert an seinen Ort! Denn wer das Schwert nimmt, der soll durch das Schwert umkommen“
oder
„Leistet dem, der euch etwas Böses antut, keinen Widerstand“ Matthäus 26,52 und 5,39
In der ethnischen Lehre Jesu ist die Gewaltfreiheit integraler Bestandteil eines passiven Widerstands. Dem anderen "auch die andere Wange hinzuhalten" (Mt 5,39), ist daher auch kein Zeichen der Unterwerfung.
zum Beitrag15.03.2026 , 01:00 Uhr
Ja, die Historie erweckt den Eindruck. Dennoch sollten derartige Statements nicht unwidersprochen bleiben. Gehackter Account hin oder her.
zum Beitrag15.03.2026 , 00:57 Uhr
In der Moderne hat es keine Religionskriege mehr gegeben.
Bei den von ihnen angeführten Konflikten in Afrika handelt es sich um ethnisch-religöse Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Hintergründen.
Bei Russland und der Hamas in erster Linie um politische (territoriale) Konflikte bei denen die Religion instrumentalisiert wird. Meist dient sie den Protagonisten dabei lediglich als Rechtfertigungsgrund um das eigene Handeln zu legitimieren. Gilt insbesondere für den politischen Islam.
zum Beitrag14.03.2026 , 16:59 Uhr
Falsche KI gewählt?
Es gibt nicht die eine Form von Patriotismus, ebenso wie es nicht nur eine Form von Nationalismus gibt.
Die Auswirkungen des Patriotismus hängen von den Werten und Normen ab in denen die nationale Identität verankert gesehen wird. So kann konstruktiver Patriotismus integrierend und blinder Patriotismus ausgrenzent wirken.
Ebenso verhält es sich beim Nationalismus. Hier unterscheidet man zwischen inklusiven und exklusiven Nationalismus. Mit letzterem hat Deutschland schlechte Erfahrungen gemacht.
Der inklusive Nationalismus ist seit 1999 in Deutschland in der Verfassung verankert und zwar durch das Prinzip des "jus soli". Auch Bodenprinzip genannt. Es ist eine Erweiterung des "jus sanguinis", des Abstammungsprinzips und bedeutet schlicht, das man nicht nur deutsch geboren wird, sondern auch deutsch werden kann.
Wissenschaftlich gesehen, ist das Abstammungsprinzip ein Mythos, da Nation als gesellschaftliches Konstrukt mit erdachten Traditonen, dazu gehören auch Fahne und Hymne, betrachtet wird.
Denn eine "blutreine" Volksgemeinschaft hat es nie gegeben, von daher kann ein Volk auch keine echte gemeinsame Abstammung teilen.
zum Beitrag14.03.2026 , 11:54 Uhr
Zu den für meine Person zumindest unerträglichen Kommentaren von "Wechselwähler" hier im Forum, sei an seine Adresse kurz angemerkt.
Die Grundprinzipen demokratischer Rechtsstaaten sind eine Voraussetzung für persönliche Freiheiten zu der auch freie Wahlen gehören. Zur Einhaltung der Prinzipien gehört es auch keine Angriffskriege zu führen oder zu befürworten.
Demokratien "verstecken" sich auch nicht hinter dem Völkerrecht, sondern nehmen es als verbindliche Grundlage um ein regelbasiertes und friedvolles Miteinander zwischen Staaten zu gewährleisten.
Eines der obersten Prinzipien ist dabei das Gewaltverbot gemäß UN Charta. Es gilt universell und soll verhindern, das bei Konflikten zwischen Staaten nach dem Prinzip des "Recht des Stärkeren" verfahren wird.
Wenn sie die daher die ablehnende Haltung der westlichen Demokraten als "Heuchelei" bezeichnen, zeugt das davon das sie das Wesentliche leider nicht verstanden haben.
Heuchelei betreiben die Kriegstreiber, die suggerieren der iranischen Bevölkerung beizustehen und verantwortungslose Aufstachelung zum Widerstand betreiben, deren Konsequenzen sie nicht zu tragen haben, sondern die Bevölkerung.
zum Beitrag13.03.2026 , 19:41 Uhr
Da wir schonmal beim Falschinterpretieren sind. Siehe meinen vorherigen Kommentar zu den Evangelikalen, ein kurzer Nachtrag zu ihrem Text.
Die von ihnen zitierte Bibelstelle kommt im Evangelium an mehreren Stellen vor. Es geht jedoch nicht um materiellen Reichtum, sondern um den Weg in das Reich Gottes Einzug zu halten.
Jesus sagt damit aus, das es nicht ausreicht seinen Besitz hinter sich zu lassen und ihm zu folgen, denn ob ein Leben zum Reich Gottes führt, hängt nicht allein vom Menschen ab, sondern entscheidend von Gott.
Könnte also dennoch für "die Eine oder den Anderen" schlecht aussehen, ob mit oder ohne Vermögen.
zum Beitrag13.03.2026 , 19:19 Uhr
Das haben sie nicht korrekt interpretiert. Wäre es so, würde es keine Evangelikalen geben.
Die Verse der Genesis 12, die Sina Erzählung (2 Mose 24) und natürlich der Römerbrief des Apostel Paulus (Römer 11,2 und 11,17-18) werden eben nicht im Wortsinn aufgefasst und auch nicht theologisch interpretiert, sondern von Evangelikalen für eine fundamentalistische Ideologie missbraucht, welche die Messianisierung des Judentums zum Endzweck hat.
Auch der neben der Genesis am häufigsten von den Evangelikalen herangezogene Bezug auf den Propheten Jeremia, der einen "neuen Bund" im Sinne des endzeitlichen Handelns Gottes prophezeite (Jeremia 31,33) ist weit von einer Messianisierung des Judentums entfernt. Jeremia sprach von einem Bund den er "mit dem Hause Israel" schließen wollte. Damit ist ein neuer Bund zwischen Christen und Juden gemeint, wie ihn Jesus im Abendmahl mit den Worten "Dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blut" (1. Korinther 11,25) angekündigt hat.
Die eschatologische Signatur die dieser neue Bund trägt gilt für Christen und Juden gleichermaßen, aber nicht im Sinne einer Messianisierung.
Der Missbrauch der Religion stellt die Bedrohung dar, nicht deren Aussagen.
zum Beitrag13.03.2026 , 11:50 Uhr
"weil viele Kriege religiösem Fanatismus entspringen"
Der letzte große Religionskrieg in Europa fand 1618 statt. Der letzte große Religionskrieg im vorderen Orient waren die Kreuzzüge im 13 Jahrhundert sowie mit Einschränkungen noch die Kriege zwischen dem Byzantinischen Reich und dem Sassanidenreich um 614.
Linke und rechte Ideologien hingegen wie der Nationalsozialismus oder der Stalinismus sind alleine in Europa im 20 Jahrhundert für geschätzte 50 Millionen Tote verantwortlich.
Blickt man auf andere Erdteile im letzten Jahrhundert und die ideologisch bedingten Konflikte wie die "Kulturrevolution" oder den "Großen Sprung" in China, wird schnell deutlich welche Ursachen die kriegerischen Auseinandersetzungen des letzten Jahrhunderts hatte. Religion war es jedenfalls nicht!
Die Konflikte im Nahen Osten sind zwar mit religiösen Motiven durchsetzt und konfessionelle Identitäten spielen dabei durchaus eine Rolle, in erster Linie handelt es sich jedoch um politische Konflikte mit einem oftmals starken nationalpolitischen Charakter - dazu zählt auch der politische Islam.
zum Beitrag13.03.2026 , 11:13 Uhr
Keine Ahnung worauf ihre Erkenntnisse beruhen.
Der Anteil der schwarzen Gesamtbevölkerung betrug 2024 laut bpb 12,4%, entspricht in etwa 42 Millionen Menschen. Der Anteil der schwarzen evangelikalen Christen liegt bei 7,3% innerhalb der schwarzen Bevölkerung.
Der Anteil der weissen evangelikalen Christen ist in den letzten 5 Jahren zudem stark gesunken, von 14,4% im Jahre 2020 auf 10% im Jahre 2024.
Die schwarze Bevölkerung weist zudem einen wesentlichen höheren Anteil an Gläubigen aus, als die weisse Bevölkerung (73% zu 58%).
Schwarze Amerikaner teilen zwar weitgehend die Theologie der weissen Evangelikalen, jedoch seltener deren politische Auslegung. Sie gelten als weniger konservativ und progressiver und sind in diversen politischen Lagern beheimatet.
Quellen: Deutschlandfunk, Bundeszentrale für politische Bildung, US Census Bureau, Harvard Press.
zum Beitrag11.03.2026 , 11:15 Uhr
"Profitieren werden fossile Unternehmen"
Und Staaten!
Norwegen hat seit Beginn des Angriffs auf den Iran seine Gewinne allein aus dem Gasgeschäft um 90 Millionen Euro erhöht und zwar täglich. Hauptabnehmer ist Deutschland.
Die Gewinne Norwegens aufgrund der steigenden Energiepreise im Zuge des Angriffs Russlands auf die Ukraine werden mittlerweile auf über 100 Milliarden Euro geschätzt.
Kriegsgewinner im Energiebereich finden sich auch in anderen Ländern von Russland bis in die USA.
Auch erzeugen die vom Autor genannten E-Varianten bei derartigen Krisen nicht weniger "Bauchschmerzen" beim Verbraucher, als die fossilen Energieträger. Strom wird nach dem Merit Order Prinzip gehandelt, ist also an die fossilen Energiepreise gekoppelt.
Hier in Norwegen nutzen wir zum Heizen überwiegend Erdwärme. Für die Kosten ist der Strommix entscheidend. Die Erzeugung erfolgt bei uns überwiegend mit Wasserkraftwerken. Der Energiehunger in Europa hat jedoch hier dafür gesorgt, das die Strompreise stark gestiegen sind. Macht sich dann nicht nur beim Heizen bemerkbar, sondern auch beim Autofahren. Wer für sein E Auto keine Wallbox zum Aufladen hat, muss derzeit tief in die Tasche greifen.
zum Beitrag10.03.2026 , 20:39 Uhr
".. aber die militärischen Möglichkeiten des Landes müssen reduziert und im Bereich A-Waffen und Raketen/Drohnen auch beseitigt werden"
Dann kann man ja nur hoffen, dass nicht auch andere Länder einmal auf die Idee kommen diese Praxis anzuwenden und anfangen "die militärischen Möglichkeiten" anderer Staaten willkürlich zu reduzieren.
Es wird garantiert auch Länder auf dieser Erde geben, denen Merz selbsterklärtes Ziel, Deutschland zur größten Militärmacht in Europa zu machen nicht behagt.
Da wäre dann nach ihrer Auffassung die Option lieber gleich präventiv tätig zu werden und deutsche "Bomben und Drohnen zu beseitigen" für diese Länder auch die richtige Wahl. Und damit Deutschland gar nicht erst nach Atomwaffen strebt wird Gronau gleich mit "beseitigt".
Lässt sich alles militärisch lösen solange es die Richtigen trifft. Ist dann nur die Frage, wer wen als den richtigen einstuft.
zum Beitrag10.03.2026 , 12:16 Uhr
Geschichte verläuft in Zyklen und jede Epoche erreicht irgendwann ihren Zenit. Der kulturelle Wertewandel verlief im Schneckentempo. Einhergehend mit den positiven sozioökonomischen Faktoren nach 1945 war die Entwicklung des Individuums zum Hyperindividuum absehbar und wurde von Psychologie und Sozialwissenschaften bereits seit den 50er Jahren prognostiziert.
Wenn einzig das Ich im Mittelpunkt steht und Selbstoptimierung zum Lebenszweck erkoren wird, dann wird auch Freiheit als persönlicher Besitz verstanden. Sie wird verdinglicht und das führt dann in letzter Konsequenz dazu, das sie sich im Namen der Freiheit gegen die Freiheit richtet. Die soziale Freiheit wohlgemerkt.
Der daraus hervorgehende liberale Autoritarismus ist dann die Aufkündigung des Realitätsprinzips.
Vereindeutigung ersetzt die Multiperspektivität und schwarz-weiß Denken und Freund-Feind Schema dominieren die Handlungsweise.
Nur die vom Autor geforderte Klarheit wird es wohl nicht mehr geben. Mini-Trumps findet man mittlerweile an jeder Ecke, halt jeder nach seinen Möglichkeiten, das erschwert ein Gegensteuern.
Wie in anderen Epochen zuvor, wird daher der Mensch wohl erst aus der Erfahrung lernen.
zum Beitrag09.03.2026 , 22:21 Uhr
Abgesehen davon das in der Historie ein mehr an Waffen noch nie ein mehr an Sicherheit bedeutet hat, sind es besonders die Protagonisten die an der Spitze vieler Länder dieser Welt stehen, die Anlass zur Sorge bereiten.
Ob in Indien, Türkei, Israel, Russland, Iran, China, der USA und auch in Europa finden sich Staatsmänner in Entscheidungspositionen den jedwedes Verantwortungsgefühl abhanden gekommen ist und für die Gemeinschaft ein Fremdwort darstellt.
Nationale Interessen bestimmen das Weltbild, getrieben von persönlichen Ehrgeiz und Machtbessenheit. Narzissmus und Egozentrik geben bei diesen Klientel den Ton an und münden vermehrt in autoritären Handlungen.
Zusammen mit einem immer mehr an Waffen ergibt dieses eine explosive Mischung, deren Auswirkungen schon jetzt in einigen Regionen zu sehen sind.
Was durch das moderne Völkerrecht vor rund 75 Jahren verhindert werden sollte kündigt sich immer deutlicher an. Macht ersetzt das Recht und der Stärkere diktiert die Regeln. Auch das ist im Laufe der Geschichte noch nie gut ausgegangen.
zum Beitrag09.03.2026 , 21:41 Uhr
Korrekt, scheint so allmählich auch in Deutschland anzukommen. Es sind halt nicht nur Kriterien wie sie an den vermeintlich "abgehängten" Osten angelegt werden.
In Norwegen, Dänemark oder der Schweiz ist das schon seit längerem bekannt. Wären es rein sozioökonomische Faktoren dürften in diesen Ländern keine rechten Parteien existieren. Sie liegen aber zwischen 18-24%.
Ethnisches, völkisches und autoritäres Gedankengut ist weder eine Frage des Einkommens noch der Bildung sondern der Sozialisierung.
Der Grundstein für ein entsprechendes Weltbild wird in jungen Jahren gelegt. Erst im späteren Lebensjahren kommen noch die sozioökonomischen Einflüsse hinzu, die sicherlich dazu beitragen das bereits vorhandene rechte Gedankengut zu festigen oder auch neu zu erschließen.
Die Sozialwissenschaften beziffern das Potenzial von rechtsextremen Gedankengut in west - und nordeuropäischen Ländern mit 30% bei der erwachsenen Bevölkerung.
In Deutschland war rechts jedoch über fünf Jahrzehnte ein Stigma, jetzt ist es auch hier salonfähig geworden. Eine Erfahrung mit welcher die Nachbarn sich schon seit Jahrzehnten auseinander setzen müssen.
zum Beitrag09.03.2026 , 19:14 Uhr
Warum ist das heikel?
Werfen sie einmal einen Blick in das Strafgesetzbuch, dort ist klar definiert, wo die Grenzen der Meinungsfreiheit liegen, wenn es um die öffentliche Befürwortung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs geht. Gilt auch für den öffentlichen Aufruf diesen Angriffskrieg zu unterstützen.
Da ist Herr Schuster mit seinen Aussagen nicht mehr weit davon entfernt, den öffentlichen Frieden zu stören.
zum Beitrag09.03.2026 , 19:08 Uhr
"Aber Kritik an dieser Gewalt? Fehlanzeige"
Bereits am 12.10.2023 hat sich der Präsident der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft Musharbash in einem Interview im Deutschlandfunk klar dazu geäußert, indem er die Hamas Attentate und die Aktion von Samidoun in Berlin scharf verurteilte. Ebenso jedwede Solodarisierung der Palästinenser in Deutschland.
Zudem vermischen sie in ihrer Aufzählung die Ereignisse und das sowohl bezgl. des Anlasses wie auch des zeitlichen Ablaufs. Der Übergriff auf den jüdischen Studenten in Berlin, die Markierungen von jüdischen Einrichtungen mit dem roten Dreieck etc. fanden im Kontext des israelischen Militäreinsatz in Gaza statt und stehen nicht im direkten Zusammenhang zum 7.Oktober.
Auch von den "Palästinensern" im Zusammenhang mit den Übergriffen zu sprechen trifft es nicht. In Deutschland leben ca. 200.000 Palästinenser. Die Pro Pali Fraktion macht da nur einen kleinen Teil aus, besteht sie zudem auch noch aus einer stattlichen Anzahl von Deutschen aus dem linken Lager und Extremisten aus anderen muslimischen Ländern
Deutschlandfunk www.deutschlandfun...uer-hamas-102.html
zum Beitrag08.03.2026 , 15:27 Uhr
Dem kann ich mich nur anschließen, den letzten Absatz unterstreiche ich doppelt. Die Gefahr wird bisher verkannt bzw in der Diskussion zu wenig berücksichtigt.
zum Beitrag08.03.2026 , 12:35 Uhr
War von dem Autor nicht anders zu erwarten. Er hat dabei nur ausgelassen, das der Zentralratspräsident auch gefordert hat den Krieg bis zum Sturz der Mullahs fortzuführen und besonders heikel, Deutschland dazu aufgefordert hat den Krieg der USA und Israel zu unterstützen (Quelle Deutschlandfunk).
Ein offizieller Vertreter der jüdischen Gemeinde in Deutschland mischt sich öffentlich in die deutsche Außenpolitik ein und befürwortet zumindest einen völkerrechtswidrigen Präventievkrieg wenn nicht gar einen Angriffskrieg.
Mit allen Äußerungen zum Iran liegt der Autor natürlich richtig, sie sind aber keine Rechtfertigung. Will der Autor mit seiner Argumentationsweise der deutschen Bevölkerung wirklich verkaufen, das es Trump und Nethanjahu um die Wahrung der Menschenrechte im Iran geht oder nicht doch bloß eine Nebelkerze zünden?
Zudem finde ich es aus meiner norwegischen Sicht äußerst schäbig bei jeder prekären Angelegenheit an den deutschen Schuldkomplex zu appellieren um Kritik zum Verstummen zu bringen.
Juden sind Teil der Bevölkerung wie Muslime oder Christen und es ist jedermanns Recht deren Sprachrohre zu kritisieren.
Fair play von der taz diesen Artikel zu veröffentlichen
zum Beitrag07.03.2026 , 20:22 Uhr
Danke für die Empfehlung. Das Werk ist mir bekannt. Aber 1000 Seiten Fachliteratur auf Deutsch zu lesen tue ich mir nicht mehr an. Die Zeiten sind vorbei.
Gelesen habe ich die von Markus Kotz herausgegebene englische Ausgabe "Häberle and the World of the Constitutional State". Auf gut 300 Seiten das Wesentliche zusammengefasst und ohne die Bezüge zu Deutschland. Halt für ein internationales Publikum gedacht.
Interessant sind auch die Baden Badener Gespräche anlässlich seines 65 Geburtstags. Gibt es von der Oxford Press unter dem Titel "Held on May 13th and 14th - Essays in honour of Peter Häberle". Martin Morlok, 2001
Ich bevorzuge generell englischsprachige Quellen, auf deutsch muss ich zuviele Begriffe nachschlagen.
Und vielen Dank das sie in Zukunft auf Ironie verzichten. Das ist bei mir mehr als angebracht. In Schriftform verstehe ich sie auf deutsch nämlich tatsächlich nicht, beziehungsweise erkenne sie erst gar nicht.
zum Beitrag07.03.2026 , 11:44 Uhr
Mit Verlaub geschätzter Rheinländer. "Old Norge" gibt es ebensowenig wie "Norsk samling". Käme ja auch keiner auf die Idee von "old Deutschland" zu sprechen.
Wenn sie es wertschätzend gemeint haben, dann wäre "det gode, gamle Norge" passend. "Gamle" bedeutet "alt". Soviel dazu. Zu ihrem Kommentar:
Abgesehen davon das die Betreiberin des Golden Shops nach gängigen Kriterien nicht unter die Generation fällt, die man noch als Jugend definiert, würde ich ich ihren Einwand bezgl. der heutigen Jugend nicht teilen.
Unabhängig davon das ich hier Zuhause von vier Exemplaren der weiblichen Jugend im Alter von 13 bis 20 Jahren umgeben bin, habe ich die Erfahrung gemacht das große Teile der heutigen Jugend nicht nur politisch hoch interessiert sondern auch gebildet und engagiert sind.
Gilt für Deutschland, denn da sind meine Töchter sozialisiert worden und für Norwegen.
Das schiefe Bild welches durch Pisa und Social Media entstanden ist täuscht etwas darüber hinweg.
Das Engagement wie "Fridays for Future", die "Letzte Generation" oder aktuell gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht zeigt, das die heutige Jugend klare Vorstellungen vom politischen Geschehen hat und gut informiert ist.
zum Beitrag06.03.2026 , 14:22 Uhr
Es geht doch nicht um politische Vorlieben wie der Autor meint, sondern darum das mit staatlichen Mitteln, die ja nun zum Großteil aus Steuereinnahmen bestehen, Projekte oder in diesem Fall Buchhandlungen gefördert werden, die offensichtlich konträre Ansichten vertreten in Bezug auf die Grundordnung.
Der Slogan auf der Fassade der Buchhandlung in Bremen spricht doch eine klare Sprache "Deutschland verrecke bitte". Was hat das mit Kultur zu tun? Wer eine solche Meinung nach außen kommuniziert, täte übrigens gut daran freiwillig auf staatliche Förderung oder Preisverleihungen zu verzichten. Das wäre dann eine klare Haltung.
Ein no go ist allerdings die mangelnde Transparenz. Zu den demokratischen Spielregel gehört auch, das Vorwürfe belegt und den Betroffenen dargelegt werden und das diese Gelegenheit erhalten diese zu entkräften. Und erst nach Abschluss dieses Vorgangs sollten die staatlichen Stellen abwägen, ob Fördergelder fliessen oder nicht.
Das jetzige Vorgehen hat jedoch einen starken Geschmack nach Willkür und erinnert an Gesinnungspolitik. Das sollte jedoch nicht der Maßstab sein. Für einen Ausschluß bedarf es schon konkreter Gründe mit rechtlicher Grundlage.
zum Beitrag06.03.2026 , 00:53 Uhr
Netter Beitrag aber am Thema vorbei. Wenn sie mich in rechtlichen Belangen schon belehren wollen, dann bitte auch auf die Nuancen achten.
Es besteht ein grosser Unterschied zwischen "Präventivmassnahmen" einem "Präventivschlag" und einem "Präventivkrieg".
Nur von ersteren habe ich gesprochen, weder von einer militärischen Intervention noch von einem Präventievkrieg.
By the way, schöner Satz "Recht für alle oder für keinen". Hat schon zu Kleist Zeiten nicht hingehauen und haut auch heute nicht hin. Da braucht es nicht erst den Blick über den großen Teich, ein Blick nach innen reicht.
Und was den Stand des iranischen Atomprogramms betrifft, so empfehle ich einmal die IAEA Berichte zu studieren. Habe ich mich detaillierter in einem unten stehenden Kommentar zu geäußert.
Ein anderer Forist hat auch einen guten Beitrag vom Deutschlandfunk zu dem Thema verlinkt.
zum Beitrag05.03.2026 , 16:41 Uhr
Offiziell war das militärische Eingreifen einiger Nato Staaten sehr wohl eine R2P Operation.
Was später daraus geworden ist, steht auf einem anderen Blatt.
zum Beitrag05.03.2026 , 16:38 Uhr
Die Rechte und Pflichten der in Deutschland stationierten US Truppen sind im Nato Truppenstatut sowie im Zusatzabkommen von 1963 klar definiert.
Das Deutschland militärische Operationen die gegen das Völkerrecht verstoßen auf seinem Territorium nicht dulden muss ist Gegenstand der Vereinbarungen, bedeutet aber nicht automatisch das Deutschland bei Unterlassung einfach so der Beihilfe bezichtigt werden kann. Da spielen die Umstände auch eine gewichtige Rolle.
zum Beitrag05.03.2026 , 09:17 Uhr
Auch ein Richter braucht mal Hilfe, besonders auf internationalen Parkett!
Es ging um eine Einordnung Angriffskrieg - Präventivschlag.
Bitte einmal darlegen welche Voraussetzungen das internationale Recht vorgibt um von einem Angriffskrieg zu sprechen.
Und kommen sie mir gar nicht erst mit der Argumentation Gewaltverbot gemäß UN Charta. Wird in Deutschland gern bemüht, darum geht es in meinem Kommentar jedoch nicht.
zum Beitrag04.03.2026 , 23:38 Uhr
"Den deutschen Regierungschef, der den USA die Nutzung der Air-Base in Ramstein untersagt, möchte ich sehen."
Der deutsche Regierungschef hat hier auch nichts zu untersagen. Die Basis befindet sich zwar auf deutschen Hoheitsgebiet, genießt aber wie alle amerikanischen Stützpunkte in Deutschland vollumfängliche Immunität, im Sinne einer Botschaft. Der Souverän sind die USA. Daher ist der Einwand einer deutschen Unterstützung aus der Luft gegriffen. Sollte ein Völkerrechtler eigentlich wissen.
zum Beitrag04.03.2026 , 23:00 Uhr
Menschenrechte sind integraler Bestandteil des Völkerrechts.
Daraus ergibt sich eine internationale Schutzpflicht "Responsibility to Protect" zum Schutz der Menschenrechte, die auch in die Souveränität einzelner Staaten eingreifen kann, idealerweise mit UN Mandat.
Bei Untätigkeit der UN obliegt es den Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen dieser Schutzpflicht nach eigenen Ermessen zu verfahren und ggf auch militärisch zu intervenieren.
Ähnlich wie im Fall der Präventivmassnahmen, ist auch diese Vorgehensweise völkerrechtlich umstritten.
Wurde aber in der Praxis auch schon praktiziert, wie im Jugoslawienkrieg durch Intervention der Nato um einen Massenmord zu verhindern.
Eine Abwägung zwischen Schutzpflicht und Gewaltverbot kann aber nur im Rahmen der Souveränität des intervenierenden Staates selbst stattfinden.
In Gaza wie auch im Iran wäre ein Einschreiten zum Schutz der Menschenrechte aber eine Option für einzelne Mitglieder der internationalen Gemeinschaft gewesen, da die UN weitgehend beschlussunfähig und der Tatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit zweifellos erfüllt war.
zum Beitrag04.03.2026 , 22:17 Uhr
Urananreicherungen mit einem Reinheitsgrad auf über 60% und die Entwicklung von Trägertechnologie für Atombomben wurden nicht erst seit 2019 von der IAEA in ihren Berichten erwähnt, sondern auch von der UN angemahnt, da sie gegen diverse UN Resolution verstoßen z. B. 2231.
80% braucht es für den Bau einer Atombombe. Einmal einen Nuklearphysiker fragen, der wird ihnen erklären, welch kleiner Schritt es ist wenn Uran erstmal mit einem Reinheitsgrad von 60% angereichert wurde.
Für die zivile Nutzung braucht man derartig angereichertes Uran jedenfalls nicht.
zum Beitrag04.03.2026 , 20:50 Uhr
Was soll ein Professor für Völkerrecht öffentlich auch anders verkünden. Da wird sich nach Schema F an Buchstaben geklammert und die UN Charta zitiert.
Wenn es dann um militärische Präventivmassnahmen geht, wird abgewiegelt mit völkerrechtlich umstritten.
Rechtlich nicht umstritten ist, das kein Staat abwarten muss das die Bedrohung von außen dermaßen Gestalt annimmt, das Abwehrmaßnahmen nur noch schwer möglich sind. So steht es in der US Verfassung und in den Gesetzestexten Israels.
Kurz gefasst, ein Staat der seit fast einem halben Jahrhundert durch ein Land bedroht wird, welches die Vernichtung dieses Staates sogar in seiner Verfassung verortet hat und das durch seine Stellvertreter permanente Angriffe auf die Zivilbevölkerung dieses Staates tätigt, der wird nicht tatenlos zusehen, wie dieses Land Massenvernichtungswaffen entwickelt.
Das Recht eines Staates ist seine Existenz sicherzustellen und zu gewährleisten und dazu können nunmal auch militärische Präventivmassnahmen zählen.
Verstoß gegen das Völkerrecht "Ja", wenn ausschließlich das Gewaltverbot gemäß UN Charta zu Grunde gelegt wird. Sähe anders aus, wenn das "völkerrechtlich umstrittene" mit einbezogen würde.
zum Beitrag04.03.2026 , 15:18 Uhr
Öffentliche Äußerungen zu einem Angriffskrieg fallen unter die Meinungsfreiheit. Auch die Befürwortung ist eine Meinung, sofern sie in einer Form geäußert wird, die nicht den öffentlichen Frieden stört oder Kriegsverbrechen befürwortet.
Davon abgesehen kann darüber gestritten werden, ob hier nicht ein Fall präventiver Selbstverteidigung gegenüber einem Regime vorliegt von dem angenommen werden kann, das sein Aufrüstungsbestreben im nuklearen Bereich den Staat in die Lage versetzt andere Länder in naher Zukunft militärisch zu bedrohen oder gar anzugreifen. Die abstrakte Gefahr zu präzisieren hängt von der Beweisführung ab. Bei einem Staat der jedoch schon längere Zeit die Entwicklung von Trägersystemen betreibt, welche auch für Kernwaffen verwendet werden können, ist es schon problematisch davon zu sprechen das ein Atomprogramm nur für zivile Zwecke und zur Energieversorgung genutzt werden soll.
zum Beitrag04.03.2026 , 14:46 Uhr
Sehr schöne Ausführung, nur mein letzter Satz bezog sich speziell auf die UN und deren Reformbedarf hinsichtlich Akzeptanz = IGH und Durchsetzung = Veto und Sicherheitsrat, des Rechts.
zum Beitrag03.03.2026 , 13:16 Uhr
Das "Völkerrecht" reformiert sich fortlaufend, schon bedingt durch das Völkergewohnheitsrecht. Wenn sprechen wir vom Gewaltverbot gemäß UN Charta und hier gilt es ein generelles Missverständnis hinsichtlich der Anwendung von internationalen Recht auszuräumen.
Während in vielen Ländern, wie auch in der EU, internationales Recht in nationale Rechtssprechung integriert wurde, gibt es besonders in Ländern die das Rechtssystem des Common Law praktizieren, wie UK, USA, Australien, eine andere Rechtsauffassung hinsichtlich der Gewichtung von nationalen und internationalen Recht. Zwar werden Gesetze meist konform gestaltet, im Zweifelsfall hat in diesen Ländern das nationale Recht jedoch Vorrang.
Gilt besonders für die USA, die sowohl ein Recht auf militärische Präventivmassnahmen, als auch eine alleinige, zeitlich befristete Entscheidungsgewalt des US Präsidenten für Militärschläge vorsieht. Die Diskrepanz die sich daraus ergibt war den Verfassern der UN Charta durchaus bewusst und würde auch durch eine Reform nicht verringert werden.
Zu reformieren gilt es die UN hinsichtlich Vetorecht, Sicherheitsrat und Stärkung des IGH. Denn Recht wird gemessen an seiner Akzeptanz und Durchsetzung
zum Beitrag02.03.2026 , 21:17 Uhr
Auch das Vorgehen im Iran ist "American First" und zwar mit Signalwirkung, nicht nur für die heimische MAGA Bewegung. Das iranische Regime steht von innen seit geraumer Zeit massiv unter Druck und Trump hat die Gelegenheit genutzt, um die Handlungsspielräume des Iran weiter zu begrenzen. Der eigentliche Beschleuniger jedoch ist Nethanjahu, der wohl auch noch weitergehen würde, als Trump es plant.
Die militärische Abschreckung hat jetzt schon Wirkung gezeigt und genauso wie Trump nie für irgendwas verantwortlich ist, verhält es sich auch mit seiner Strategie. Die besteht einzig aus Unklarheit, auch für das heimische Publikum. Ob daraus für ihn ein "Alptraum" erwächst ist nicht so relevant, wie die Frage "wie weit geht Israel?". Eskaliert es bis zum Flächenbrand oder heizt es gar einen Bürgerkrieg im Iran an?
Bei Trump stehen meist persönliche Gründe im Vordergrund seiner Handlungen, dies dürfte hier auch eine gewisse Rolle spielen, aber generell setzt er nicht auf Eskalation sondern begnügt sich mit einer Machtdemonstration als Zeichen der Abschreckung. Anders der Stratege Nethanjahu, der versuchen wird die Gunst der Stunde zu nutzen und ganz seiner Natur, ohne jegliche Skrupel.
zum Beitrag27.02.2026 , 16:37 Uhr
"Mit dem Kaliber sin the endgültig beim norsk samling gelandet."
Oh, da besteht Klärungs- bzw Aufklärungsbedarf.
"samling" bezeichnet eine Sammlung oder auch Versammlung. Geht auch als Redewendung wie "fra sans og samling" sinngegmäß "nicht ganz bei Trost sein".
Ich denke kaum das sie eines davon im Sinn hatten mit "Norsk samling".
Bliebe dann noch "Nasjonal Samling". Das ist der Eigenname der faschistischen Partei Norwegens um Vidkun Quisling, die mit den deutschen Besatzern kollaboriert haben.
Die dürften sie mit ihrer Bezeichnung hoffentlich auch nicht gemeint haben, denn da würde bei mir der Spaß aufhören.
Bleibt unterm Strich, eigentlich war mein Erwähnung vom "kölschen Klüngel" eher eine ironische Anspielung. Aber das ist offensichtlich in Schriftform nicht gut zu kommunizieren.
Somit begnüge ich mich einstweilen damit, das es für mich dennoch unverständlich bleibt, wenn ein Gericht einer Partei eine verfassungsfeindliche Gesinnung attestiert, diese aber nicht der Gesamtpartei zuordnet und das bei dem reichhaltigen Material welches zur Verfügung steht. Es sind halt nicht bloß Indizien. Leicht dem Verfassungsschutzbericht zu entnehmen.
zum Beitrag27.02.2026 , 01:48 Uhr
Deutschland hat die größte palästinensische Community in Europa und in keinem europäischen Land sind Palästinenser derartigen Repressalien ausgesetzt wie in Deutschland. Sei es ein Kongress, eine Kunstausstellungsreihe oder ein Filmfestival. Die Demonstrationen erwähne ich gar nicht erst. Stichwort Sprachverbot.
Das Schuldgefühl auf staatlicher Seite muss tief sitzen, wenn jede Kritik aus dem palästinensischen Lager an dem Verhalten der Regierung mit restriktiven Maßnahmen begegnet wird.
Das ist halt das Resultat, wenn ein Land aus falsch verstandener historischer Verantwortung eine automatische Unterstützung für die Konflikte der israelischen Regierungen ableitet und sich dann zu rechtfertigen versucht. Da kommt man mit Worten allein oftmals nicht weiter.
Die Vorgehensweise dabei erinnert an Methoden, wie sie auch autoritäre Systeme nutzen um Kritiker einzuschüchtern oder mundtot zu machen.
Insofern kann ich dem Kommentar der Autorin nur zustimmen und ihre Frage, ob Deutschland diese Ambivalenz aushält, angesichts der Summe der Repressalien, klar mit Nein beantworten.
zum Beitrag26.02.2026 , 23:46 Uhr
Läge es rein an sozio-ökonomischen Gründen oder an der Frage der Zuwanderung, dann dürften Länder wie die Schweiz, Norwegen, Dänemark oder Finnland keinen Zulauf von rechten Akteuren haben. Der besteht aber fort, auch wenn Fragen im Sinne der Bevölkerung weitgehend gelöst wurden, wie z.B. die Migration in Dänemark. Der Anteil der Parteien im rechtspopulistischen-rechtsextremen Spektrum liegt dennoch in den genannten Ländern zwischen 18 - 24%.
Es ist mit dem Millennium nicht nur ein Zeitenwechsel eingetreten sondern auch ein neuer Zeitgeist entstanden. Den Eliten in den Demokratien wird nicht mehr zugetraut, das bisher gültige Fortschrittsversprechen einzulösen.
Hinzu kommt, das in einer immer komplexer werdenden Welt einfache Antworten bevorzugt werden und das Ohnmachtsgefühl welches durch Unordnung entsteht nach Ordnung verlangt. Dafür stehen die Rechten, die ordnende Hand, welche die Probleme auf das Sündenbockprinzip reduziert und schnelle Lösungen anbietet. Im Faschismus dann im Einklang mit autoritären Mitteln. Es ist der Übergang in eine Zeit, wo Recht und Regeln durch die Macht ersetzt werden soll, zu deren Durchsetzung auch die individuelle Freiheit geopfert werden darf.
zum Beitrag26.02.2026 , 21:25 Uhr
Der "Einblick in ungeahnte Abgründe" lässt sich besonders aus den bereits im Vorfeld vorgenommenen Vorverurteilungen ersehen.
Bitte auch erwähnen, das die Hetzjagd von Seiten der Politik, Justiz, Medien und Öffentlichkeit den geschätzten Thorbjørn Jagland zu einem Suizidversuch veranlasst haben.
Ermittelt wird gegen ihn wegen Korruption und nicht wegen einer schweren Straftat wie sexuellen Missbrauch. Der Ton und Druck in der Öffentlichkeit ließ aber eher auf letzteren Tatbestand schließen. Überzogen in der Sache und wenn nachher als Ergebnis einzig die Übernachtung seiner Familienmitglieder in Epsteins Penthouse in New York plus der Reisekosten zu Buche stehen, mit nichts zu rechtfertigen und unentschuldbar. So sollte eine Nation nicht mit einem 75jährigen verfahren, der nicht nur als Ministerpräsident sich für das Land verdient gemacht hat.
By the way: sehr schöne Aussage der Autorin "Das Land ist stolz auf seine starke und korruptionsarme Demokratie". Nur das mit dem korruptionsarm sieht man bei Økokrim wahrscheinlich anders. Besonders was die Ölindustrie angeht. Stichwort PetroNor E&P/Kongo.
zum Beitrag26.02.2026 , 20:57 Uhr
"Without fear or favor" will ich dem Gericht gerne zugestehen, danach hört es aber auch schon auf. Ihre Bemerkungen verbuche ich einmal unter Kölscher Klüngel. Der Begriff ist selbst mir bekannt.
zum Beitrag26.02.2026 , 19:42 Uhr
Nach Kurzlektüre der 55 seitigen Urteilsbegründung, bleibt zu diagnostizieren das die deutsche Justiz nicht auf der Höhe der Zeit ist, wenn sie ausschließlich die Programmatik für eine Urteilsfindung berücksichtigt.
Welche Rechtspartei formuliert denn heute noch ihre wahren politischen Ziele in einem Parteiprogramm oder legt sie schriftlich nieder? Abgesehen von Trump kein einziger der infrage kommenden Kandidaten.
Der Verfassungsschutz hat seine Einstufung mit dem Verstoß gegen die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz begründet. Ein Gericht welches anhand der Beweisführung des Verfassungsschutzes lediglich von Indizien spricht, welche zudem nicht die Gesamtpartei betreffen, hat sein juristisches Handwerk entweder nicht gelernt oder sich mit der Materie nur oberflächlich befasst. Auf jeden Fall hat es keinen Überblick und anscheinend auch keinen Durchblick.
Diejenigen die jetzt schon aus dem Beschluss das Aus für einen Verbotsantrag herbeireden, sollten bedenken, in Karlsruhe sitzen Juristen anderen Kalibers.
zum Beitrag26.02.2026 , 12:26 Uhr
Zum Glück entscheiden Gerichte über den Tatbestand des Völkermords und nicht der Volksmund.
Israel wird von einigen Seiten des Völkermords bezichtigt, daraus lassen sich jedoch noch keine Rückschlüsse über eine "Komplizenschaft" Deutschlands ziehen.
Erst wenn Israel vor dem IGH wegen Völkermord verurteilt wird, kann auch juristisch geklärt werden, ob die Waffenlieferungen oder die mit EU Veto blockierten, unterlassenen Präventivmassnahmen den Tatbestand der Beihilfe erfüllen.
Das die Haltung der Berlinale Leitung nicht konform geht mit der deutschen Staatsräson hat weniger mit Rassismus, als mit den politischen Interessen der Bundesrepublik zu tun. Die zu wahren ist auch nicht autoritär sondern das gute Recht einer jeden Regierung. Diese zu kritisieren das gute Recht eines jeden Bürgers, aber mit Augenmaß und nicht mit Vorverurteilungen.
zum Beitrag25.02.2026 , 20:50 Uhr
"Israel... wurde an dem Abend von Rednern zudem in rein kritischer Absicht erwähnt"
Das dürfte doch niemanden der das aktuelle Zeitgeschehen verfolgt hat ernsthaft verwundern.
Verbrecher gegen die Menschlichkeit und Landräuber nimmt in Europa nur noch ein Land in Schutz.
Die Worte von Alkhatib waren nicht sehr sorgsam abgewogen oder wie es in Deutschland oftmals heisst, politisch nicht korrekt. Die Emotionen sind aber nachvollziehbar und die Aussage hinsichtlich des "Partner des Völkermords" würden sehr viele Menschen in dutzenden Ländern wahrscheinlich zustimmen, wenn Israel wegen eines solchen Vergehens irgendwann einmal verurteilt würde.
Für das Ergebnis von Staatsräson und Antisemitismusresolution ist Deutschland selbst verantwortlich und dementsprechend ist derzeit auch sein Image.
Ich habe jedenfalls keinen Respekt vor einer Bundesregierung, die sich als Verteidiger von Kriegsverbrechern erweist, einen mit Haftbefehl gesuchten Staatsmann unbehelligt einreisen lassen würde und sogar noch das Staatsoberhaupt zum Tee nach Jerusalem endsendet.
Warum sollte Frau Tuttle sich daher anders positionieren? Und was ist gegen ein Foto von ihr mit Palästinenserflagge einzuwenden?
zum Beitrag25.02.2026 , 14:15 Uhr
Abgesehen davon, das sowohl Aserbaidschan wie auch Katar als Energielieferanten eher unbedeutend sind, finde ich ihre Einstellung bezgl des Vorrangs nationaler wirtschaftlicher Interessen in der gegenwärtigen Lage aus meiner norwegischen Perspektive sehr fragwürdig.
Nach dem "Ausfall" Russlands ist Norwegen als Lieferant eingesprungen und zwar zu Konditionen die weit unter den Weltmarktpreisen liegen.
Deutschland bezieht derzeit 48% seiner Gaslieferungen aus Norwegen, dazu sind wir noch der größte Ölexporteur in die EU, noch vor den USA.
Wirtschaftlich ist das für Norwegen wenig ertragreich für viele EU Länder wie Deutschland aber essenziell um die Energiepreise für Wirtschaft und Verbraucher stabil zu halten.
Die Folgen in Norwegen aufgrund des hohen EU Bedarfs sind gestiegene einheimische Energiepreise und zusätzliche Umweltbelastungen durch die Erhöhung der Förderungskapazitäten.
Würde Norwegen ihrer Logik folgen, dann würde es die Gaslieferungen umgehend einstellen oder einen hohen Aufschlag verlangen. Da unser Modell jedoch das der Solidarität ist, nehmen wir hier in Norwegen höhere Verbraucherpreise in Kauf und tragen dazu bei, das deutsche Stuben im Winter beheizt sind.
zum Beitrag24.02.2026 , 23:03 Uhr
Russland wird eine reale Gefahr für Europa werden, sobald die Kampfhandlungen in der Ukraine beendet sind.
Was sie derzeit in der Ukraine sehen, ist ein Eroberungsfeldzug bei dem Russland wahrlich wenig beeindruckendes vorzuweisen hat.
Es gibt aber auch noch andere Arten von militärischen Optionen als eine Invasion.
Hier oben in Norwegen beobachten wir, das die Artic Front von russischer Seite nicht auf Land- sondern auf Seemanöver ausgerichtet wird. Die Aufstockung der U Boot Flotte und der Bau neuer Fregatten etc sprechen eindeutig dafür.
Und wer hier oben die strategische Hoheit über die See gewinnt, erweitert sein Einflussbereich bis nach Großbritannien. Mit allen militärischen Möglichkeiten die eine solche Position mit sich bringt.
Die immer wieder einmal getätigten Äußerungen von russischer Seite "Raketen auf europäische Hauptstädte" wird zwar in den Medien als Säbelrasseln dargestellt, dabei würde ich persönlich diese Option nicht für unrealistisch halten, als Teil einer russischen Gesamtstrategie gegenüber Europa.
Denn eines dürfte gewiss sein, zittern vor der Nato tut Putin nicht.
zum Beitrag24.02.2026 , 12:48 Uhr
Bei der Ausarbeitung der Sanktionen gegen Russland stand von Beginn an der nationale Vorteil der Mitgliedsstaaten im Fokus. Ob deutsche Gaslieferungen oder ungarische Ölimporte, die einzelnen nationalen Interessen haben verhindert eine gemeinsame europäische Strategie gegen Putin zu Beginn des Konflikts zu entwerfen. Jetzt folgt ein Sanktionspaket nach dem anderen und zwar auf Basis jener Logik, in welchen Sektoren sich die EU Staaten bereits weitgehend unabhängig von Russland gemacht haben und die Lieferausfälle in der Breite kompensieren können.
Das ist nicht nur unaufrichtig sondern auch uneffizient, wie die Zahlen von Crea aufzeigen. Mit entsprechenden politischen Willen wäre es sogar leichter umsetzbar als Sanktionen, Importverbote gegen Länder wie die Türkei oder Indien zu verhängen, die russisches Rohöl verarbeiten und dann unter eigenem Banner in die EU importieren. Denn anders als bei Sanktionen reicht für Importverbote bereits ein Mehrheitsbeschluss aus.
Letztendlich ging es den EU Staaten einzig um den Import günstiger Rohstoffe, denn die Angebote auf den internationalen Märkten sind ja gegeben, nur nicht zu den Konditionen wie sie Russland offeriert.
zum Beitrag23.02.2026 , 21:15 Uhr
Ich rate immer, Finger weg von der Google KI.
Die Brückenklauseln wurden sowohl gegen Polen und Ungarn herangezogen, wie auch erst kürzlich in der Sache Einfrieren des russischen Vermögens. Sie waren die Grundlage für einen Mehrheitsbeschluss statt der vorgeschriebenen Einstimmigkeit in dieser Angelegenheit.
Kann die Google KI natürlich nicht wissen, denn in Sachen EUV ist sie nach eigenen Quellenangaben auf dem Stand von 2023.
zum Beitrag23.02.2026 , 13:33 Uhr
Ihre Punkte sind zum Großteil richtig, wenn es um das EU Recht geht. Über dem steht aber das Völkerrecht. Das Völkergewohnheitsrecht gibt den EU Staaten die Möglichkeit, Länder wie Ungarn komplett aus der EU auszuschließen.
Und auch im EU Vertrag gibt es die sogenannte Passerelle-Klausel nach Art. 48 Abs. 7 EUV, die in bestimmten Bereichen das Einstimmigkeitsprinzip durch einen Mehrheitsbeschluss ersetzt, wurde auch schon desöfteren angewendet.
Unmöglich ist eine Reformierung der EU unter den heutigen rechtlichen Gegebenheiten daher keinesfalls.
zum Beitrag23.02.2026 , 13:19 Uhr
"Ich wittere hier Sarkasmus, oder?"
Korrekt.
Wenn ein Analyst bei seinen "Analysen" zu dem Ergebnis kommt, ein Interessenausgleich mit dem heutigen Russland würde die Probleme beseitigen, dann ist meine Antwort darauf Sarkasmus statt Kritik.
zum Beitrag22.02.2026 , 19:35 Uhr
"Wir werden eine multipolare Weltordnung bekommen, in der China und die USA die Pole sind und Russland eine weitere Großmacht".
Bei derartigen Aussagen bin ich dann raus. Großmacht Russland? In welchen Bereichen? Die Wirtschaftskraft ist mit der Italiens vergleichbar, die militärische Stärke, wie in der Ukraine zu bestaunen, wenn nur auf dem Papier vorhanden. Was bleibt? Russland ist eine Atommacht und ansonsten global gesehen ein Player aus der zweiten Reihe.
Und auch vor den anderen beiden globalen Polen braucht Europa sich nicht verstecken, wenn es geschlossen auftritt, die Defizite im militärischen und digitalen Bereich aufarbeitet, aber vor allem einmal anfängt seine faulen Äpfel in den eigenen Reihen auszusortieren. Dazu gehört eine Reform der EU u.a. hinsichtlich des Stimmrechts inklusive Ablösung des Einstimmigkeitsprinzips durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss.
Und natürlich ist es möglich mit Putin zu einem Interessenausgleich zu kommen. Da braucht es nur Gebietsabtretungen und das vorherige Ja aus Moskau bei Beschlussfassungen der EU.
Fazit, eine Analyse die in Moskau, Peking und Washington Anklang finden dürfte, aber unterm Strich Europa nur unnötig kleinredet.
zum Beitrag21.02.2026 , 22:49 Uhr
Ihre Kommentare zum Thema weisen doch schon Formen des Philosemitismus auf. Als Norweger habe ich mit dem deutschen Schuldkomplex nicht viel zu tun, denke aber das es zweifelhaft ist aus der historischen Verantwortung heraus eine automatische Unterstützung für die Konflikte israelischer Regierungen abzuleiten. Das führt letztlich dazu das man dazu neigt auch in Menschenrechtsfragen abzuwägen.
Ein neutraler Beobachter würde jedenfalls nicht die Augen verschließen. Gilt für das militärische Vorgehen Israels gegenüber der palästinensischen Zivilbevölkerung in Gaza, ebenso wie für den Landraub und die Willkür im Westjordanland.
Daher braucht es auch keine Vergleiche, Abstufungen oder Gleichsetzung zu anderen Vorkommnissen, Staaten oder Terrororganisationen.
Die Rechnung die sie in dieser Hinsicht aufzumachen versuchen, verbuche ich einmal unter plumpes Ablenkungsmanöver. Irgendwie muss man sich ja auch selbst rechtfertigen, dafür habe ich schon Verständnis, nur punkten können sie damit bei aufgeklärten Menschen nicht.
zum Beitrag21.02.2026 , 22:18 Uhr
Und das einige verwirrte deutsche Linke jetzt eine solche Forderung stellen, hat genau was mit der Situation in Gaza und Westjordan und der Forderung zu tun, Israels unverhältnismäßige Kriegsführung und die Kriegsverbrechen mit in den Diskurs einzubeziehen?
Darum geht es nämlich und nicht um einige vermeintlich linke Fanatiker, die unter dem Tarnmantel "Pro Palästina" ihr eigenes Weltbild verwirklicht sehen wollen.
zum Beitrag21.02.2026 , 22:08 Uhr
Darüber wird der IStGH in ferner Zukunft richten und wenn es dann zu einem Schuldspruch kommt, dann wird es sicherlich Länder geben die Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord anklagen werden.
zum Beitrag21.02.2026 , 22:02 Uhr
Dann lesen sie sich das Statement der Berlinale Geschäftsführerin Mariëtte Rissenbeek aus dem Jahre 2024 einmal durch. Da wird klare Position gegen die Gräueltaten der Hamas bezogen.
zum Beitrag21.02.2026 , 21:54 Uhr
Dazu hat sich die Berlinale 2024 klar positioniert. Die damalige Geschäftsführerin Mariëtte Rissenbeek hat die Anschläge der Hamas klar verurteilt und die Freilassung der Geiseln gefordert.
Wir schreiben jetzt 2026 und der Fokus liegt auf dem Vorgehen Israels in Gaza nach den Anschlägen und den aktuellen Zuständen im Westjordanland.
Der ständig fortschreitende, völkerrechtswidrige Landraub darf dabei nicht ausgeblendet werden.
zum Beitrag21.02.2026 , 10:32 Uhr
Nur haben sich die Veranstalter seit jeher bei kriegerischen Ereignissen klar positioniert. Vom Jugoslawienkrieg über den dritten Golfkrieg bis hin zum russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Und auch zu anderen politischen Ereignissen in der Welt gab es klare Statements. Erinnert sei an Südafrikas Apartheid oder auch an Afghanistan.
Daher ist die Frage berechtigt, warum zu Israel geschwiegen wird.
zum Beitrag21.02.2026 , 10:25 Uhr
Bei Kriegsverbrechen gibt es nichts zu selektieren, da steht jeder Fall für sich und wird gesondert betrachtet.
Daher ist es völlig gleichgültig, ob die Verbrechen von einer Terrororganisation, Russland oder Israel begangen wurden.
Und das Israel sein Recht auf Selbstverteidigung unverhältnismäßig ausgeübt hat und dieses Vorgehen zu zahlreichen Kriegsverbrechen an der palästinensischen Bevölkerung geführt hat, ist ja nun wohl ausreichend dokumentiert.
zum Beitrag20.02.2026 , 19:49 Uhr
Sämtlichen Verfassern des offenen Briefes eine BDS-affine Sicht zu unterstellen, ist dann doch etwas weit hergeholt. Das mag für einzelne Künstler wie Swinton gelten aber gleich pauschal für alle 80 Unterzeichner? Da bleibt der Autor einen Nachweis schuldig.
Was stellt denn die Kernforderung der Künstler dar, ausser Wim Wenders Aussage, das "Kino sollte sich aus der Politik raushalten" zu widersprechen?
Es wird ein klares Statement vom Festival erwartet, das sich eindeutig gegen Israels Kriegsführung in Gaza positioniert. Anders als der Autor meint, braucht man dafür auch nicht den Iran und die Hamas mit in die Gleichung aufnehmen. Das Unverhältnismäßige Vorgehen und die Kriegsverbrechen wurden von Israel begangen und stehen für sich. Das sollte auch von der Festivalleitung so benannt werden. Im Falle Russlands und des Irans gab es jedenfalls keine Berührungsängste und klare Statements dazu.
Die jetzige Antwort auf den Brief von Frau Tuttle lässt hingegen jegliche Form einer ablehnenden Haltung gegenüber Israels Vorgehen vermissen.
Die internationale Bedeutung der Berlinale bestand immer schon aus dem politischen, insofern ist das Anliegen der Künstler nachvollziehbar.
zum Beitrag19.02.2026 , 15:03 Uhr
Die Gefahr für Fussgänger die von geräuschlosen E Autos ausgeht, wird hier doch verkannt, da die Dichte von E Autos in Deutschland noch überschaubar ist.
Ganz anders sieht es hier in Norwegen aus, wo fast jede Neuzulassung ein E Auto ist. Hier in der Region im Norden gab es einen starken Anstieg der Unfälle mit Personenschäden von denen besonders Kinder und Senioren betroffen waren.
Im Stadtverkehr schafft zwar das AVAS System etwas Abhilfe, aber meist sind die Geräusche noch zu leise.
Und wer jetzt mit dem schlauen Hinweis argumentiert "Augen auf" dem sei empfohlen in seiner Stadt sich das Verhalten von Fussgängern im Verkehr genauer zu betrachten. Er wird dann feststellen, die meisten Menschen gehen noch Gehör und nicht nach Sicht.
Und sich umzuorientieren ist für Erwachsene schon ein langwieriger Prozess, für Kinder und Senioren meist ein Ding der Unmöglichkeit. Eigene Erfahrungswerte.
zum Beitrag19.02.2026 , 00:41 Uhr
Der Verfassungsschutz ist ein Nachrichtendienst dessen Aufgaben präventive Maßnahmen sind um die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen.
Eine behördliche Einstufung sagt nichts über die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot aus. Es sind gänzlich verschiedene Maßstäbe die hier herangezogen werden. Davon zeugen schon die unterschiedlichen Regelwerke für die Voraussetzungen eines Parteiverbots und der behördlichen Einstufung von Aktivitäten einer Partei. Die weichen stark voneinander ab und es gibt da nur wenig Übereinstimmungen.
Eine Kausalität in Bezug auf die Höhe der Einstufung und der Einleitung eines Verbotsverfahrens besteht insofern nicht.
Die Verfassungsorgane entscheiden unabhängig von einer Einstufung nach unterschiedlichen Kriterien über die Einleitung eines Verfahrens.
Daher zieht sich die Schlinge nicht weiter zu, sondern die Verfassungsorgane haben lediglich eine Einschätzung einer Behörde, der sie bei Bedarf einer juristischen Prüfung auf gerichtsverwehrtbares Material für einen Verbotsantrag unterziehen können.
Mehr nicht!
zum Beitrag18.02.2026 , 19:50 Uhr
Kurz erläutert: Mit dem Beitritt am 3 Oktober 1990 erlosch die DDR als Völkerrechtssubjekt.
Die vereinigte Bundesrepublik erhielt damit völkerrechtlich ihre volle Souveränität zurück.
Grundlage hierfür war der Zwei plus Vier Vertrag in dem die Alliierten den Verzicht ihrer Rechte als Besatzungsmacht erklärten.
Bei einem Verstoß oder gar einer Auflösung des Vertrages würde der Rechtsrahmen wegfallen, bedeutet konkret, die Rechte der Besatzungsmächte könnten wieder eingefordert werden.
Dieses könnte aus russischer Sicht bedeuten: Forderungen nach Reparationszahlungen wären wieder möglich, die Aussengrenzen Deutschlands könnten in Frage gestellt werden, beträfe besonders die Oder - Neiße Grenze. Der Status der Gebiete der ehemaligen DDR wäre vakant, da der Staat als eigenständiges Völkerrechtssubjekt aus der völkerrechtlich anerkannten SBZ hervorgegangen ist.
Es steht wohl ausser Frage, das ein deutscher Verstoß gegen den Vertrag für Putin den Jackpot schlechthin bedeuten würde.
Der Vertrag kann zwar nicht einseitig gekündigt werden, aber ein schwerer Verstoß Deutschlands würde dazu berechtigen ihn völkerrechtlich zu beanstanden.
zum Beitrag18.02.2026 , 02:05 Uhr
Schon der Einstieg ist Augenwischerei. Aus den Studien der BZgA oder DEBRA geht klar hervor, das der Trend der Jugendlichen eindeutig zum Rauchen geht. Nur sind es heutzutage verstärkt E Zigaretten und Vapes. Die Angaben des Autors beziehen sich auf Tabak, also klassische Zigaretten und variieren je nach Studie zwischen 7 und 12%.
Nur ein Auszug aus den Studien, 30% der 17jährigen in Deutschland rauchen E Zigaretten, Vapes oder Tabak. In der Generation Z (18-24) sind es 40%. Nehmen wir dazu noch die Cannabiskonsumenten, in der Gruppe der 12-17jährigen sind es fast 10%. In der Generation Z 23% die regelmäßig konsumieren (Quelle BZgA).
Das ergibt schon ein anderes Bild, als das vom Autor suggerierte "Verbote wirken".
Die gleiche Rechnung kann der Autor auch für Alkohol aufmachen. Auch hier belegen Studien einen Rückgang von Alkoholkonsum unter Jugendlichen, dieser geht aber einher mit einer Zunahme von Rauschmitteln. Unterm Strich nimmt der Konsum zu, läuft nur in anderen Bahnen ab.
Die Rechnung für Social Media dürfte in Deutschland ähnlich ausfallen wie hier in Norwegen, wo es ein derartiges Verbot (ab 14) seit längerem gibt. Hält sich keiner dran, auch nicht die Eltern.
zum Beitrag17.02.2026 , 22:07 Uhr
Atomare Abschreckung wirkt nur, wenn sie glaubhaft vermittelt werden kann. Das darf bezweifelt werden, wenn die Entscheider aus 27 Staaten bestehen, ebenso wenn die Entscheidungsgewalt im Falle einer atomaren Bedrohung für Deutschland mit bei Frankreich, Italien oder Spanien liegt.
Für Deutschland wie auch für die EU scheint es da keine befriedigende Lösung zu geben und der Jurist Merz weiss sehr genau, das man den Atomwaffenspeervertrag kündigen, aber nicht gegen den 2 plus 4 Vertrag verstoßen kann. Da es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, würde Putin einen deutschen Verstoß zum Anlass nehmen für eine Rückabwicklung der Wiedervereinigung, besonders in territorialer Hinsicht. Deutschland wäre dann rechtlich kein voller Souverän mehr und der Osten würde zur Disposition stehen. Daher wird Deutschland wohl in jüngerer Zeit keine eigenständige Atommacht werden.
Weiter sind da die Skandinavier, die sich des europäischen Problems bewusst sind. Norwegens oberster Befehlshaber Kristoffersen hat jüngst im Guardian zu einer skandinavischen Atombewaffnung erklärt, die Pläne wären vorhanden und aufgrund der Ereignisse in den USA sei eine Umsetzung wahrscheinlicher geworden.
zum Beitrag17.02.2026 , 18:46 Uhr
Der konsequente nächste Schritt in ihrer Verbotslogik wäre dann eine Regulierung/Verbot von Süßigkeiten, Limonaden, Fast Food und Fertiggerichten. Erzeugen im Übermaß allesamt ein ähnliches Suchtverhalten wie z. B. Nikotin. Durch langjährige Studien medizinisch weitaus eindeutiger belegt, als die Auswirkungen von Social Media Konsum. Die Verbote lassen sich noch beliebig ergänzen z. B. um TV Konsum etc.
Eltern haben heute die Möglichkeit Social Media Zugänge für ihre Kinder zu blockieren oder zu limitieren. Auch die Nutzung des Smartphones lässt sich zeitlich begrenzen. Technisch alles möglich. Zudem sind Anbieter auch für ihre Inhalte verantwortlich. Es ist Aufgabe der Plattformbetreiber die für Jugendliche aufrubaren Inhalte jugendgerecht zu gestalten. Für eine alterskonforme Nutzung sind diese verantwortlich. Fängt an bei der Registrierung der Accounts über Algorithmen bis hin zu Jugendschutzfiltern.
Problem an der Sache ist, das die Politik es nicht schafft, die Anbieter in die Verantwortung zu nehmen, zu maßregeln oder auch auszuschließen. Da wird dann lieber der gangbarere Weg eingeschlagen, Verbote für die Konsumenten. Das ist ziemlich konzeptlos und wenig zielführend.
zum Beitrag15.02.2026 , 22:06 Uhr
"wenn Berlin/Brüssel sich auf eine „robuste Agenda“ verständigen"
Das sind doch nur leere Drohgebärden. Unrealistisch das Europa den USA in den nächsten Jahren oder gar Jahrzehnten auch nur irgendetwas an "Druckmitteln" entgegenzusetzen hat.
Es reicht schon aus, wenn Trump die Europäer vom GPS System ausschließt. Erlässt er dann noch ein Dekret welches die Ausfuhr aller Techprodukte nach Europa untersagt, dann gehen in Europa im wörtlichsten Sinne die Lichter aus.
Vom militärischen Bereich ganz abgesehen. Einstellung der Lieferung von Software und Ersatzteilen amerikanischer Rüstungsgüter reicht schon um Europa wehrunfähig zu machen.
Nur drei Beispiele die aufzeigen, wie realitätsfern es ist zu glauben, das Europa sich auch nur halbwegs auf Augenhöhe mit den USA befindet oder sich gar in den nächsten Jahren von den USA abkoppeln kann
zum Beitrag15.02.2026 , 21:43 Uhr
Auch einmal das Zeitgeschehen mit in die Betrachtungen einbeziehen. Wäre den Nachbarn nicht zu vermitteln gewesen, wenn Deutschland nach der Wiedervereinigung angestrebt hätte die größte Militärmacht auf dem Kontinent zu werden inkl Atommacht. Das bräuchte es für eine militärische Unabhängigkeit von den USA.
Digitalisierung würde es ohne das Silikon Valley in dieser Form heute gar nicht geben. Der Wissensvorsprung der in diesem Bereich seit den 80er Jahren entstanden ist, ist nicht mehr aufzuholen. Einmal über die Patente und Rechte in informieren.
Und sich heute über die Abhängigkeiten im Energie- und Wirtschaftssektor zu beschweren wäre gerade aus deutscher Sicht ziemlich heuchlerisch. Ohne den amerikanischen Markt kein Wirtschaftswunder in Deutschland.
Deutschland hat es so gewollt und siebzig Jahre davon profitiert. Und abgesehen vom militärischen und digitalen ist kein Land in Europa dermaßen von den USA abhängig wie Deutschland. Skandinavier beziehen keine Energiestoffe aus den USA und Ost- und Südeuropäer exportieren wenig in die USA etc.
Diese Fragen stellen sich für die meisten europäischen Länder nicht. Es geht um Sicherheit und dazu gehört auch die Digitalisierung.
zum Beitrag15.02.2026 , 21:02 Uhr
Immer so eine Sache mit der Rechtsauslegung.
Viel zitiert, aber das Wichtigste ausgelassen.
"Die Befürwortung dieser Herrschaft ist in Deutschland ein Angriff auf die Identität des Gemeinwesens nach innen mit friedensbedrohendem Potential"
Beschluss BVerfG 2150/08 v. 17 November 2009
Das können sie rechtlich als Schranke des Grundrechtes der Meinungsfreiheit explizit für den Nationalsozialismus auslegen.
zum Beitrag15.02.2026 , 20:28 Uhr
Astrophysischer Unfug den sie da anführen.
Was den Beobachtungshorizont angeht, einmal mit Einsteins kosmologischer Konstante und der Hubble-Konstante beschäftigen und dabei den Hubble Parameter für die Funktion der Zeit, auf Basis des Friedmann Universums (siehe dazu Friedmann Gleichungen) anwenden.
Dann werden sie sehen, wieviel Prozent des Universums beobachtbar und somit erschlossen sind.
zum Beitrag13.02.2026 , 15:33 Uhr
Israel hat international mittlerweile nur noch zwei zuverlässige Partner. Die USA und Deutschland. Warum sollte jetzt gerade die deutsche Politik einen Bruch machen, wo es in Deutschland doch sogar zur Staatsräson erkoren wurde an der Seite Israels zu stehen? Diese Erklärung der Staatsräson steht ja nicht im luftleeren Raum, sondern hat ähnlich wie die Antisemitismusresolution auch Auswirkungen in der Praxis. Siehe die aktuelle Begründung des BVerfG. So ganz frei war man da offenbar nicht. Oder auch das Wiedereinsetzen der Waffenlieferungen als Beispiel. Oder die strikten Restriktionen gegenüber Palästinensern in Deutschland.
Auch halten sich deutsche Politiker ja nicht mit Kritik an Israel zurück und die praktizierte Solidarität mit Israel ist ja kein alleiniges Bekenntnis zur Regierung sondern mehr ein Signal an die israelische Bevölkerung.
Nicht nur aus der Historie heraus betrachtet, finde ich eine derartige Haltung glaubwürdiger, als sie derzeit hier in Norwegen vertreten wird. Israel zu "verteufeln" und Nethanjahu und Konsorten als persona non grata zu beziffern, blendet doch vieles aus und ändert nichts, ausser das Gefühl zu haben, die richtige Seite zu vertreten.
zum Beitrag13.02.2026 , 14:38 Uhr
In der Krise könnte für Europa aber auch die Chance liegen neue Allianzen zu schmieden und durch eine Emanzipation von den USA eine sich auch in der Praxis nach außen auswirkende Wertegemeinschaft zu repräsentieren. Dieses ist in der Vergangenheit nämlich nur allzu häufig gescheitert, da sich stets auch an den Interessen der USA orientiert wurde.
Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit sind immer noch die Basis für internationale Partnerschaften. Die USA, China und Russland haben nichts davon anzubieten. Diese Lücke könnte die EU ausfüllen.
Auf militärische Stärke zu setzen, ergibt für Europa wenig Sinn. Die Fragen der Verteidigungsfähigkeit und der atomaren Abschreckung müssen innereuropäisch geregelt werden, eine fünfte militärische Großmacht braucht die Welt aber ebenso wenig, wie eine internationale Politik in der Macht das Recht ersetzt.
Vorrangige Aufgabe dürfte zunächst jedoch sein, den rechtsautoritären Kräften in Europa Einhalt zu gebieten. Gelingt dieses nicht, dann sind alle anderen Vorhaben Makulatur und der Takt in weiten Teilen Europas wird dann von Moskau, Peking und Washington vorgegeben.
zum Beitrag12.02.2026 , 19:41 Uhr
Das die verschiedenen Facetten des Faschismus als eine Ideologieanschauung betrachtet werden, ist etwas anderes als das der Faschismus befreit ist von ideologischen Komponenten.
Die politische Ideologie des Faschismus zielt rein auf die Machtverhältnisse ab und im Gegensatz zum Nationalsozialismus können sich auch verschiedene Weltanschauungen im Faschismus nicht nur wiederfinden sondern auch koexistieren. Auch unterschiedliche Gesinnungen und Werte innerhalb einer Gruppe sind mit dem Faschismus vereinbar.
Das unterscheidet ihn von den vier anderen wichtigen Ideologien des 20 Jahrhunderts.
Das wandelbare Phänomen des Faschismus hat Umberto Eco in seinem Essay sehr gut porträtiert. Es wird daraus auch ersichtlich, das die verschiedenen Spielarten des Faschismus für den Betrachter nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen sind.
zum Beitrag12.02.2026 , 00:11 Uhr
"Vielfach - insbesondere in anderen Ländern wird nicht so fein differenziert!"
Oh je!
So mögen das die Österreicher wohl gerne auffassen, sonst wohl kaum einer.
Der Unterschied zwischen den zwei Brüdern im Geiste ist die Volksgemeinschafts Ideologie der Nationalsozialisten. Die radikale Umgestaltung zu einer ethnisch homogenen Volksgemeinschaft war der Grundstein für die Politik von den Nürnberger Rassengesetzen bis zum Holocaust.
Diese Komponente ist dem Faschismus und zwar in jedweder Prägung völlig fremd.
Zur Auffrischung sei kurz angemerkt, das es sich beim Faschismus um eine Bewegung handelt, bei der der Staat im Mittelpunkt steht. Beim Nationalsozialismus ist es das Volk. Der organische Staat im Sinne des Korporatismus ist das Ziel faschistischer Bewegungen in der Geschichte gewesen. Den Nationalsozialisten ging es hingegen um den totalen Staat in Verbindung mit der Volksgemeinschafts Ideologie. Faschismus ist hingegen befreit von Ideologien. Wie Misik richtig erkannt hat, ist er daher nicht greifbar, da er bei Bedarf dieses oder jenes verkündet.
Der deutsche Faschismus hat daher ein Alleinstellungsmerkmal in der Geschichte und eine Gleichsetzung verbietet sich
zum Beitrag10.02.2026 , 22:14 Uhr
Deutschland kann Studien durchführen und Maßnahmen diskutieren, sollte aber auch einmal ins Handeln kommen. Erinnert sei nur an die Dauer der Umsetzung der Istanbul Konvention.
Erfolgsmodelle die als Beispiel herhalten können gibt es im Ausland genügend.
Spanien hat positive Erfahrungen mit dem Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung gemacht. Seit 2023 gab es Spanien keinen vollendeten Femizid mehr durch Hochrisikotäter die elektronisch überwacht wurden.
In Norwegen tragen staatliche Täterprogramme in Form von Psychotherapien effektiv zur Verringerung von Gewalt, nicht nur von häuslicher, bei.
In Asien herrscht traditionell eine ähnliche Zurückhaltung im Anzeigeverhalten wie in Deutschland. So genannte One Stop Crisis Center tragen in vielen asiatischen Ländern durch multdisziplinäre Strukturen dazu bei für Betroffene die Hemmschwelle zu senken. Psychologische und medizinische Betreuung, Sozialdienst, Rechtshilfe, Polizei alles unter einem Dach. Hat sich besonders in Metropolen bewährt.
Alles Erfolgsmodelle, besonders im Bereich Prävention.
Da aber Deutschland schon bei der Finanzierung von Frauenhäusern scheitert, wird es hier wohl bei Absichtserklärungen bleiben.
zum Beitrag07.02.2026 , 21:50 Uhr
Etwas Rechtskunde für den Autor. Die planmäßige Verabredung zur gemeinsamen Begehung von Straftaten ist in Ungarn wie auch in Deutschland strafbar.
Geregelt im deutschen Strafgesetzbuch u.a. in § 25 und § 30. Kurz gefasst, es haften alle Mittäter für das gesamte Geschehen. Wenn es erwiesen ist, dass Maja T vor Ort war, kann es daher keinen Freispruch geben. Eine passive Beteiligung würde sich lediglich auf das Strafmaß auswirken.
Die Überstellung nach Ungarn stellte auch keine Entführung dar und war auch nicht rechtswidrig. Das BVerfG hat derartiges auch nicht festgestellt.
Ein Verstoß war das Vorgehen der Behörden gegen das Rechtsstaatprinzip. Dieser Bestand darin, das Maja T der Rechtsschutz verwehrt und die Überführung im Eilverfahren durchgeführt wurde. Aber auch dieses ist rechtlich nicht zu beanstanden, nur moralisch.
Wenn der Autor daher über Rechtsstaatlichkeit sprechen will, sollte er sich vorab auch über dessen Praxis informieren, anstatt einen Artikel mit lauter juristischen Fehlschlüssen zu verfassen.
zum Beitrag05.02.2026 , 12:06 Uhr
Sie können da Studien anführen soviel sie wollen, auch gerne mit Verweis das Einstein einst an der Fakultät gelehrt hat. Ändert nichts daran das ihre Behauptung vom Ende der Menschheit in keiner dieser Studien bestätigt wird. Und nur um diese Behauptung geht es mir dabei.
Interessanter als die Princeton Studie ist in der Hinsicht die Studie von Lili Xia und Alan Robock von der Rutgers University in New Brunswick aus dem Jahre 2022.
Die Forscher haben mehrere Szenarien simuliert u.a. eine in der das gesamte einsatzfähige Atomwaffenarsenal von 4000 Atombomben einbezogen wird.
Schwerpunkt der Studie sind die unmittelbaren Auswirkungen eines derartigen Krieges auf die Lebensbedingungen der Menschheit. Der spezielle Fokus liegt hier auf der Ernährungssituation.
Am Projekt waren auch Forscher vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung beteiligt, so das auch die kurz- und langfristigen Folgen für das Klima in der Studie behandelt werden.
Es sei vorweggenommen, das ein worst case scenario mit allen kurz- und langfristigen Folgen ca. 5 Milliarden Menschen zum Opfer fallen würden.
Veröffentlichung im Fachjournal Nature Food 2022
www.nature.com/art...s43016-022-00573-0
zum Beitrag04.02.2026 , 22:43 Uhr
"vielleicht das Ende der Menschheit bedeuten"
Dieses Weltuntergangszenario entspricht in keinster Weise den realen Szenarien eines Atomkriegs. Einmal an ihrer Fakultät ein Gespräch mit einem Kernphysiker führen. Der gibt ihnen Auskunft über Strahlenradius und Grad, Druckwellen etc.
Kurz gefasst, das gesamte Arsenal an einsatzfähigen russischen Atomwaffen, derzeit gut 1500, würde gerade einmal ausreichen einen Staat wie Texas über Jahrzehnte unbewohnbar zu machen.
Egal welches Szenario sie entwerfen, beim derzeitigen Stand einsatzfähiger Nuklearwaffen würden Milliarden überleben.
Vom Ende der Menschheit zu sprechen und die Apokalypse heraufzubeschwören dient der Sache kein bisschen sondern ist lediglich Nahrung für diejenigen, die die Angst vor einem Atomkrieg für ihre Zwecke nutzen wollen. Einer davon sitzt im Kreml.
zum Beitrag04.02.2026 , 18:25 Uhr
Nicht ganz korrekt. Konkret geht es bei dem Arbeitskreis um Wege zu finden, das internationale Seerecht in der Weise zu ergänzen, dass Schiffen ohne internationale Versicherungspolice von Lloyds und Co. die Durchfahrt durch die Nord- und Ostsee ohne weitere Überprüfung verwehrt werden kann, sollte eine solche Police nicht vorliegen. Würde in der Praxis bedeuten, kein Zugang ohne vorherige Vorlage der Police. Das wäre dann das Ende für Putins Schattenflotte, denn diese wird durchweg mit einer Versicherung der russischen RNRC ausgestattet, die international von den meisten Staaten nicht anerkannt ist, aber benötigt wird um überhaupt Zugang in die Häfen von Indien, China oder der Türkei zu erhalten.
Unabhängig von den Sanktionen, würde nämlich kein Schiffsversicherer für diese Schrottkähne eine Police ausstellen.
zum Beitrag04.02.2026 , 18:08 Uhr
"Für die Toten des 2.WK war Deutschland verantwortlich.."
Hat Deutschland die Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki abgeworfen?
Wäre mir neu, also bleibt Raum für erhebliche Zweifel an ihrer Aussage.
zum Beitrag04.02.2026 , 17:50 Uhr
Wer meint getötete Menschen nach Gruppenangehörigkeit in Relation setzen zu müssen, dem sei ein Grundkurs in Sachen Ethik dringends empfohlen.
Gilt auch für die Jasager unter den Mitforisten @egil und @fisherman. Wären die Alliierten seinerzeit eurer Auffassung gefolgt und wären mit den Angehörigen der deutschen Wehrmacht ähnlich verfahren, wäre Deutschland heute ziemlich entvölkert.
Einfach einmal darüber nachdenken, wen man mit welchem Recht so alles umbringen "darf".
zum Beitrag03.02.2026 , 21:14 Uhr
Bei sexueller Belästigung handelt es sich um ein Antragsdelikt. Bedeutet einer Strafverfolgung muss eine entsprechende Anzeige vorliegen. Ermittlungen von Amts wegen sind in diesem Bereich die Ausnahme.
Strafrechtlich geregelt wird die sexuelle Belästigung im 2016 eingeführten Paragraphen 184i StGB. Per Definition in Abs 1 des Paragraphen ist die Anwendung auf körperliche Handlungsweisen begrenzt, bedeutet also verbale oder schriftliche Formen und andere Arten der sexuellen Belästigung werden davon nicht erfasst, sie sind eigenständige Straftatbestände z. B. § 185 Beleidigung oder Stalking (§ 238 StGB). Die sexuelle Belästigung kann daher weit mehr Straftatbestände umfassen, als sie in § 184i StGB definiert sind.
Eine andere Definition gilt für das Arbeitsverhältnis. Hier wird sexuelle Belästigung nach dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) § 3 Abs. 4 definiert. Es umfasst dabei eine Reihe von Handlungsweisen, wie Hinterherpfeifen, obszöne Blicke oder anzügliche Bemerkungen.
Nicht jedes Gesetz in Deutschland definiert den Sachverhalt gleich, daher der Unterschied zu Ländern in denen sexuelle Belästigung grundsätzlich unter Strafe steht.
zum Beitrag02.02.2026 , 22:34 Uhr
Da fehlt so einiges Grundwissen was die Gestapo betrifft, wenn sie diese ernsthaft mit der ICE gleichsetzen.
Die Gestapo war eine Gesinnungspolizei die u.a für ihre grausamen Foltermethoden gefürchtet war. Für die "verschärfte Vernehmung" wurden Gummiknüppel, Peitsche und Ochsenziemer eingesetzt. Ein wichtiges Instrument war auch die Anordnung der "Schutzhaft", vollstreckt in den Konzentrationslagern der SS. Für die meisten Insassen war dieses gleichbedeutend mit einem Todesurteil.
Für Homosexuelle und Asoziale gab es meistens die "Sonderbehandlung" direkt in den Kellern der Prinz Albrecht Straße. Tarnwort für die sofortige Hinrichtung durch Erschiessen.
Nur einige kleine Hinweise die aufzeigen, das die Gräueltaten der Gestapo allenfalls noch mit denen der Tscheka zu vergleichen sind.
Kompetenteste Lektüre die mir auf deutsch bekannt ist zu den Methoden der Folter und Tötungspraxis der Gestapo ist die Doktorarbeit des Rechtswissenschaftlers Dr. Hans-Joachim Heuer. Sie trägt den Titel "Entzivilisierungstendenzen bei der Geheimen Staatspolizei" und dürfte über die Universität Hannover zu beziehen sein.
zum Beitrag31.01.2026 , 22:14 Uhr
Anscheinend noch nie eine Studie durchgeführt. Führ die Präzisionen von Analysen wird auf mathematische Modelle zurückgegriffen damit werden Fakten geschaffen.
zum Beitrag31.01.2026 , 22:04 Uhr
Ein Mythos das der Norweger durch Öl vermögend geworden ist.
Die Ölindustrie ist der größte Wirtschaftszweig, macht aber dennoch lediglich 26% des BIP aus. Zum Vergleich, die deutsche Autoindustrie samt Zulieferern macht schon 11% des deutschen BIP aus.
Die Einnahmen aus der Gewinnabführung des Staatsfonds werden auch nicht an die Bevölkerung ausgeschüttet, sondern fließen in die Staatskasse und nur mit einem sehr geringen Teil daraus werden der Wohlfahrtsstaat und Infrastrukturmassnahmen finanziert.
Der größte Arbeitgeber ist übrigens nach wie vor die Fischindustrie in Norwegen. Und mein Beispiel des sechs Stundentags beruht genau auf Betrieben die in diesem Wirtschaftszweig oder im Handwerk tätig sind.
Wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, kann jedes Land Wellbeing Economy betreiben, praktizieren Länder wie Dänemark, Island oder Irland ja auch schon seit geraumer Zeit in diversen Branchen.
zum Beitrag31.01.2026 , 00:36 Uhr
Ach liebe Pauline Jäckels, nur etwas tiefer in die Materie eintauchen und man erkennt, das dem Kapitalismus kein inhärenter Wachstumszwang innewohnt. Bestes Beispiel sind die negativen Realzinsen in den letzten Jahren. Wirtschaftswachstum wurde dennoch generiert. Wachstum ist kein konstituierendes Element des Kapitalismus, wie auch Kapitalismus nicht gleich Kapitalismus ist. Hängt schon auch vom Wirtschaftssystem ab. Raubkapitalismus mit unregulierten Finanzmärkten unterscheidet sich schon stark z. B. vom Rheinischen Kapitalismus, welcher den Deutschen den Wohlstand beschert hat.
Die geäußerte Kritik wurde leider nicht zu Ende gedacht, gilt auch für den Punkt der Ressourcen. Kapitalismus kann auch resourcenschonenden Wachstum generieren.
Anstatt das System zu ersetzen, ist es sinnvoller innerhalb des Systems Instrumente zu setzen, die verhindern, dass das System CO2 ausstösst, Rohstoffe verbraucht etc. Hierzu liegen bereits diverse Konzepte vor, wie Degrowth.
Auch Wellbeing Economy kann dazu beitragen, wie hier in Norwegen. Viele Betriebe haben einen 6 Stundentag bei vollem Lohnausgleich eingeführt und sogar die Produktivität dadurch gesteigert. Ökonomisch alles machbar.
zum Beitrag29.01.2026 , 21:41 Uhr
Diese Haltung hinsichtlich der Staatsskepsis ist mir während meiner Zeit in Deutschland häufig begegnet.
Mein Eindruck ist aber, das der Verweis auf die Geschichte häufig nur vorgeschoben ist. Der mochte in den ersten Jahrzehnten noch durchaus berechtigt sein, doch mittlerweile sollten die Bürger doch erkannt haben, das im Großen und Ganzen sowohl die parlamentarische Demokratie als auch der Rechtsstaat in Deutschland vorbildlich funktionieren. Luft nach oben ist immer, aber einen Anlass zur Skepsis finde ich unangebracht.
Im Grunde dürfte es doch eher darum gehen, das die Deutschen sich schwer tun mit Vertrauen, da man es hier bevorzugt alles unter Kontrolle zu haben. Kurz wer Vertrauen hat, dem fällt es leichter zu delegieren und das ist keine deutsche Spezialität. Durfte ich hier oftmals selbst erfahren. Lieber selber machen damit es auch etwas wird, scheint in Deutschland eher das Motto zu sein. In Norwegen läuft es genau andersrum, soviele einbinden wie möglich und Aufgaben delegieren. Die Lasten auf mehrere Schultern verteilen, macht nach unserer Auffassung das Leben einfacher.
Ein Vertrausvorschuss geht daher auch immer mit einem Kontrollverlust einher.
zum Beitrag29.01.2026 , 21:11 Uhr
Einfach zu definieren. Illegaler Einwanderung erfolgt nicht bei Grenzübertritt, sondern findet im Inland statt und zwar dann, wenn man sich in diesem ohne gültigen Aufenthaltsstatus befindet und sich dem Zugriff /Ausreise entzieht indem man abtaucht.
Es ist auch nicht unmöglich auf legalen Wege nach Norwegen zu kommen, sondern eher eine finanzielle Frage. Die meisten Asylanträge werde bei Einreise an den Flughäfen gestellt besonders bei Flügen die aus der Türkei kommen.
zum Beitrag29.01.2026 , 20:44 Uhr
Einmal mit dem internationalen Seerecht beschäftigen, dann werden sie feststellen das es jetzt schon möglich ist die Schattenflotte einzudämmen. z.B. in Ermangelung einer international anerkannten Versicherungspolice z. B. von Lloyds.
Wenn überhaupt, dann werden die Schiffe von der russischen RNRC abgesichert um überhaupt in chinesische, indische oder türkische Häfen einlaufen zu können.
Auf internationalen Seestrassen werden diese Versicherungen bereits jetzt nicht anerkannt.
Die jetzt geplanten Rechtsanpassungen dienen dazu das Verfahren zum Verwehren des Zugangs zu den Gewässern zu vereinheitlichen und die Durchsetzung zu vereinfachen.
Die Eskalationsgefahr durch Russland erschließt sich mir daher nicht, da offiziell ja gar keine Tanker unter russischer Flagge die Nord- und Ostsee passieren.
zum Beitrag29.01.2026 , 20:28 Uhr
Haarspalterei!
zum Beitrag29.01.2026 , 20:26 Uhr
Norwegen gehörte nicht zur Koalition der Willigen im Irakkrieg sondern im Gegenteil zu den größten Kritikern des US Vorgehens.
Auf bitten Großbritanniens hat Norwegen 150 militärische Ingenieure abgestellt. Die waren eingebunden in die britischen Truppen und bis 2004 in Basra stationiert.
Die Entsendung von norwegischen Truppen ohne UN Mandat wäre ein Verstoß gegen die norwegische Verfassung gewesen.
zum Beitrag28.01.2026 , 18:40 Uhr
Akzeptanz für Einwanderung in der Bevölkerung erhalten sie nur dann, wenn sie geordnet abläuft und der Bürger im Alltagsleben dadurch keine Beeinträchtigung erfährt. Das beginnt beim Wohnraum, setzt sich fort bei Kita und Schule bis hin zu alltäglichen wie Arztbesuchen.
Das Gefühl von Ordnung ist dem Bürger aber nur schwerlich zu vermitteln, wenn neben den oben aufgeführten Umständen auch noch Zustände wie abgetauchte illegale Einwanderer, in Deutschland immerhin geschätzte 50-180 Tausend, öffentliche Umtriebe von Islamisten etc, hinzukommen.
Seit der Verschärfung der Anti Terrorgesetze und Gründung der PU in Norwegen bewegt sich die Zahl der Illegalen gegen Null und die Anzahl der Salafisten ist um über 80% gesunken, da die geänderte Rechtslage auch eine Ausbürgerung von Extremisten hergibt.
Solche Maßnahmen fruchten nur, wenn sie zentriert koordiniert und durchgeführt werden. Davon kann in Deutschland aufgrund der Zuständigkeiten von Landes- und Bundesbehörden keine Rede sein.
Wie auch ihr Kommentar zeigt, ist in Deutschland die Staastsskepsis gegenüber Institutionen weit verbreitet. Das ist bei uns anders. Hier bekommen staatliche Institutionen einen Vertrauensvorschuss.
zum Beitrag28.01.2026 , 14:17 Uhr
"Wer heute empört Putin oder China kritisiert, übersieht, dass die westlichen Staaten selbst Regeln gebrochen haben"
Da bleibt die Logik auf der Strecke. Ich kann sowohl die Kriegsverbrecher Putin und Nethanjahu, als auch das Gebaren von Trump oder George Bush jr kritisieren.
Da ist kein Widerspruch in sich angelegt.
Den "Westen" gibt es übrigens nicht. Wenn sie das Vorgehen im Irak oder Libyen einem Protagonisten zuordnen wollen, dann nennen sie diesen bitte auch beim Namen und ergänzen sie ihn ggf. um seine Helfershelfer.
Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, das Länder wie Deutschland, Norwegen, Finnland, Schweden oder die Niederlande an derartigen Konflikten direkt beteiligt waren oder internationales Recht gebrochen haben.
zum Beitrag28.01.2026 , 13:40 Uhr
"Auch die These, Russland „pfeife auf dem letzten Loch“, hält einer nüchternen Analyse nicht stand."
Zumindest ökonomisch besagt die am Montag veröffentlichte Analyse von Bloomberg das Gegenteil.
Der massive Verkauf russischer Goldreserven, der Einbruch bei den Rohstoffexporten etc zeugen nicht davon, das Russland bei einer Verschärfung der Sanktionen oder bei einem dauerhaften niedrigen Ölpreis den Kurs in der bisherigen Weise fortsetzen kann. Wirkt sich dann zwangsläufig auch auf die Kriegsführung aus.
Wenn es den Ostseeanrainern gelingt, ihre Pläne zur Änderung des Seerechts umzusetzen und gleichzeitig Umschlagplätze russischer Rohstoffe zu sanktionieren, dann dürfte dieses das Ende der russischen Schattenflotte auf den Seewegen der Ostsee, aber auch Nordsee bedeuten.
Ihre Prognose das Russland den Krieg dann noch langfristig tragen kann, deckt sich beim Eintreten des beschriebenen Szenarios in keinster Weise mit den Einschätzungen nicht nur von Militär- sondern auch von Finanzanalysten.
zum Beitrag28.01.2026 , 13:07 Uhr
Ein belastbare Beweis kann sich auch aus der Analyse der Militäroperation ergeben.
Da braucht es nicht unbedingt Kreml Dokumente oder Aussagen zu.
Das Putin darauf abziehlte Kiew in wenigen Tagen einzunehmen um einen Regimewechsel herbeizuführen kann daher als Fakt bezeichnet werden.
Zur Kenntnisauffrischung ein lesbarer Beitrag auf deutsch über den Ablauf von Lukas Bittner, Referent in der Abteilung Militärstrategie, Bundesministerium für Landesverteidigung, Wien
Umfassende Reporte welche die russische Strategie analysieren können sie auch von folgenden Institutionen kostenpflichtig anfordern.
Royal United Services Institute (RUSI), United Kingdom
Stockholm International Peace Research Institue (SIPRI), Sverige
Lieber Institute for Law and Warfare, Academy Westpoint, USA
Ein gescheiterter „Enthauptungsschlag“ von Lukas Bittner
www.derpragmaticus...utins-plan-ukraine
zum Beitrag27.01.2026 , 23:12 Uhr
Faschismus nimmt die reale Erfahrung von Unfreiheit und Ungleichheit zum Beweis, das die Ideen von Freiheit und Gleichheit in einer liberalen Gesellschaft immer nur Lügen sein können. Er richtet sich somit gegen die Ideen an sich.
Freiheit in diesem Zusammenhang bezieht sich auf die aufklärerische Verwirklichung der Freiheit im Sinne von Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung des Individuums.
Da das Bestehende in der Realität aber schon immer auf sozio-ökonomischen Zwängen oder gar Ausbeutung beruhte, benennt der Faschismus diesen Widerspruch der im Liberalismus angelegt ist konkret und versucht diesen zu überwinden, in dem er die ideale der Aufklärung durch Unfreiheit und Ungleichheit ersetzt.
Um die Überwindung des Widerspruchs durch die Abschaffung der Freiheit geht es dabei, nicht um die Beseitigung der Ungleichheit. Adorno bezeichnete den Faschismus in seiner Dialektik der Aufklärung daher auch als "Feind der Ohnmacht".
Freiheit im Sinne des Faschismus ist daher keine Frage der Definition sondern schlicht nicht existent.
zum Beitrag27.01.2026 , 12:42 Uhr
"Es geht um eine ehm ... Schutzstaffel.."
Geht es nicht, sondern um eine Sondereinheit innerhalb der deutschen Polizei. Das ist dann ganz nach Vorbild Norwegens und nicht der USA.
Zu der Ausgestaltung wurde sich seitens der AfD dazu gar nicht geäußert, sondern lediglich darauf verwiesen, das eine Konkretisierung erst nach einer Regierungsbeteiligung erfolgt.
Es sind Nebelkerzen die hier mit einer Empörungswelle auf ein AfD Positionspapier gezündet werden und das ist ganz im Sinne der AfD.
Selbstverständlich nimmt die AfD das Vorgehen der ICE zum Anlass, um hier Stimmung zu erzeugen. Mit Erfolg, denn deutsche Politiker sind geübt darin über jedes Stöckchen zu springen, welches die AfD ihnen hinhält.
Söder würde in Bayern eher noch einen Abschiebebahnhof errichten, anstatt eine vernünftige Einwanderungspolitik zu betreiben.
Diese erkennt man übrigens daran, das sie Vorteile für beide Seiten mit sich bringt, für die Neuankömmlinge wie für die Einheimischen.
Dazu trägt in Norwegen die PU bei indem sie untergetauchte Illegale aufspürt, die Beweislage für die Ausbürgerung von Salafisten sichert und so dazu beiträgt die Akzeptanz für das Asylrecht in der Bevölkerung zu erhalten.
zum Beitrag26.01.2026 , 22:42 Uhr
Die Aufregung kann sich ja nur darauf beziehen, das der Vorschlag einer Sonderpolizei von der AfD kommt. Neu ist daran wahrlich nichts.
In Norwegen gibt es seit 2004 die Politiets utlendingsenhet (PU) eine Sonderbehörde innerhalb der norwegischen Polizei.
Diese ist von der Registrierung über Identitätsprüfung, bei Abschiebung auch für Festnahme, Transport oder Inhaftierung zuständig.
Im Gegensatz zum amerikanischen Pendant besteht das Personal aus hochqualifizierten Spezialisten, nicht nur aus dem Polizeidienst und umfasst auch Profiler und Psychologen.
Eine Kernaufgabe ist die Ermittlung ungeklärter Herkunft und Identität von Flüchtlingen und die Sicherheitsüberprüfung nicht nur in Bezug auf Terrorismus. Eine andere die Sicherstellung der Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern.
Für diese Bereiche gibt es ein eigenes Kompetenzzentrum, welches alle Kontrollaufgaben übernimmt und der Einwanderungsbehörde (UDI) unterstellt ist.
Das läuft sehr viel professioneller ab, als in Deutschland, wo die Abstimmung der Ausländerbehörden mit den lokalen Polizeibehörden oftmals schon scheitert, wenn ein Flüchtling sich in einem anderen Bundesland/Stadt als dem registrierten aufhält.
zum Beitrag23.01.2026 , 21:54 Uhr
Eine verbindliche Quelle zu ihrer Ausführung würde mir schon genügen.
zum Beitrag23.01.2026 , 21:52 Uhr
Das war ihre Aussage zu der ich Stellung bezogen habe
"Das „Rückkehrrecht“ ist kein einklagbares individuelles Völkerrecht"
Jetzt wiederholen sie etwas ausschweifender meine Darstellung und verweisen auf die Auswirkungen der Normen.
Dann scheinen wir uns ja darüber einig zu sein, das das in Artikel 12 IPBPR verankerte Recht auf Freizügigkeit, einschließlich des Rechts auf Rückkehr in das eigene Land entgegen ihrer oben zitierten Behauptung, sehr wohl einklagbar ist.
Auch ist das Rückkehrrecht für Flüchtlinge längst im Völkergewohnheitsrecht verankert. Für Palästinenser u.a in der UN Resolution 3236 bekräftigt.
Zu ihren Ausführungen zur Genfer Konvention nur soviel. Die Konvention bildet die Grundlage für das Rückkehrrecht wie es im internationalen Flüchtlingsrecht geregelt ist. Mehr besagen meine Ausführungen dazu nicht.
zum Beitrag23.01.2026 , 17:34 Uhr
"Der Ausschluss arabischer Israelis von der Wehrpflicht ist kein Beleg für fehlende Bürgerrechte.."
Anscheinend nicht ganz verstanden worum es geht. Machen wir es anschaulicher und ersetzen die "Wehrpflicht" durch die "Schulpflicht".
Verpflichtet der Staat per Gesetz seine Bürger dazu ihre Kinder zur Schule zu schicken, erwerbe ich als Bürger ein Anrecht darauf, das meine Kinder diese auch besuchen dürfen. Wird dieses Recht mir von staatlicher Seite verwehrt, beschränkt es meine gesetzlich garantierten Rechte als Bürger. Erfolgt diese Beschränkung dazu noch aus ethnischen Gründen, dann spricht man im allgemeinen von Diskriminierung.
zum Beitrag23.01.2026 , 17:10 Uhr
"Den "Ausschluss" von der Wehrpflicht als Beispiel dafür zu nehmen, dass arabische Israelis angeblich keine gleichen Bürgerrechte hätten, ist schon eine steile These."
Keine" steile These" sondern Staats-und Bürgerkunde Grundkurs. Lernen bei uns schon die Schulkinder, das sich aus Bürgerrechten auch Pflichten ableiten.
Eine Bürgerpflicht in Israel ist der Wehrdienst für Frauen und Männer. Nehme ich eine Gruppe davon aus ethnischen Gründen aus, dann kann von Gleichstellung und Gleichberechtigung in diesem Punkt nicht mehr die Rede sein. Und ohne diese kann es auch nicht die gleichen Bürgerrechte geben, denn Rechte und Pflichten bedingen einander. Es gibt also eine Ungleichbehandlung innerhalb von Gruppen mit der selben Staatsangehörigkeit.
zum Beitrag23.01.2026 , 14:24 Uhr
Wenn sie juristisch formulieren, dann bitte auch präzise. Das Rückkehrrecht ist Bestandteil des Völkergewohnheitsrechts und verankert u.a. in Artikel 12 IPBPR von 1966.
Die Rechtsstellung der Flüchtlinge ist in der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 aufgeführt, sowie dem Zusatzprotokoll von 1967.
Das Rückkehrrecht für Flüchtlinge in der Konvention beschränkt sich nicht auf die de jure Staatsangehörigkeit oder einen Staat sondern auf das Land. Damit ist nicht das Heimatland, sondern das Land gemeint, welches der Flüchtling verlassen hat.
In ähnlichen Wortlaut ist dieses auch in Artikel 12 Absatz 4 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) aufgeführt.
Völkerrechtlich umstritten ist das Rückkehrrecht für Flüchtlinge der Nachfolgegenerationen.
Das hat viele Gründe, die hier nicht alle behandelt werden können, nur mit der von ihnen erwähnten UN Resolution hat keiner davon etwas zu tun. Die ist unter rechtlichen Gesichtspunkten für die Palästinenser nicht relevant in dieser Angelegenheit.
zum Beitrag23.01.2026 , 13:49 Uhr
"Der Apartheid-Begriff beschreibt ein dauerhaftes, rassistisch begründetes Herrschaftssystem"
Das ist die historische Definition von Apartheid wie sie auch in der UN Resolution zu Südafrika zu finden ist.
Die Welt ist seitdem aber nicht stehengeblieben. Gilt auch für den wissenschaftlichen Betrieb, welcher im Laufe der Jahrzehnte den Apartheidsbegriff weiter umfasst und ihn anhand bestimmter Merkmale definiert hat.
Nur um diese Definition dreht es sich bei den Vorwürfen gegen Israel und nicht um die historische Auffassung.
Mit Blick auf die Westbank ist der Vorwurf der Apartheid dann nicht mehr ganz so einfach abzuweisen, wie beim historischen Vergleich.
Die heute übliche Verwendung nämlich im Sinne einer "politischen, sozialen und wirtschaftlichen Dominanz, kombiniert mit Formen von Unterdrückung, Diskriminierung und Separation" gegen rassisch definierte Grossgruppen, dürfte zu grossen Teilen die Zustände im Westjordanland passend beschreiben.
zum Beitrag23.01.2026 , 13:31 Uhr
Tut mir Leid, aber das was sie da von sich geben, kann kein Mensch der sich auch nur etwas mit der Materie auskennt ernstnehmen.
Einmal das Nationalstaatsgesetz auch unter rechtlichen Gesichtspunkten studieren. Da das Gesetz Verfassungsrang hat, steht es über den Gesetzen welche die Minderheitenrechte garantieren. Es stellt jüdischen Gruppeninteressen über Minderheitsinteressen und deren Rechte. Was dem Gleichheitsgebot einer Demokratie widerspricht.
Spätestens nach Verabschiedung des Gesetzes kann von gleichen Bürgerrechten keine Rede mehr sein.
Geradezu lächerlich ihre Ausrede zur Landnahme. In den letzten 70 Jahren sind 90% der neuen Siedlungen ausschließlich für Juden zugänglich. Die Quote sich als Araber erfolgreich einzuklagen bewegt sich gegen Null.
Und wie lässt sich ihre Begründung auf Wohnviertel wie Me'a Sche'arim oder Karmel anwenden? Sicherheitsinteressen?
Zu ihren Ausführungen zur Verwaltungshaft. Beschäftigen sie sich einmal mit realen Fällen von willkürlich inhaftierten Palästinensern.
Fallbeispiel Mohammad Faisal Abu Sakha, 2016, 554 Tage inhaftiert, ohne Anklage, ohne Anhörung vor Gericht, verfügt vom Militärstaatsanwalt Sharon Afek.
Einer von tausend!
zum Beitrag22.01.2026 , 19:31 Uhr
Die regelbasierte Ordnung steht nur scheinbar auf dem Fundament des Völkerrechts, denn sie bezieht auch unverbindliche Normen, Standards und Prozeduren mit ein, die in Verhandlungsrunden und Abkommen festgelegt wurden, die zudem oftmals auf Werten basieren und denen bestimmte Staaten nicht unbedingt zugestimmt haben.
Auf der Ebene auf der das Völkerrecht einen gemeinsamen Raum schafft, indem es Prozeduren und Orientierungen etabliert, die für alle, ungeachtet ihres jeweiligen Wertesystems, gelten sollen, führt die Konstruktion der regelbasierten Ordnung oftmals zur Spaltung, da die jeweiligen Wertsysteme nunmal durch unterschiedlichen Kulturen beeinflusst sind.
Anschauliche Beispiele dafür bietet zum Beispiel das Seerecht. China im südchinesischen Meer oder die USA in der arktischen See, agieren in diesen Regionen auf dieser Basis. Bedeutet konkret, das die Spielregeln auf die Bedürfnisse dieser Länder ausgelegt und dadurch Teil dieser Ordnung werden.
Wertebasiertes Handeln, und das stellt die regelbasierte Ordnung nunmal auch dar, ist daher zu unterscheiden zwischen Prinzipien. Diese werden zwischen Staaten vereinbart und haben in der Regel eine rechtliche Grundlage.
zum Beitrag22.01.2026 , 12:52 Uhr
"Antiisraelisch ist, Israels Selbstverteidigung als „Mord“ zu framen"
Hat nur rein gar nichts mit der Begrifflichkeit zu tun. Per Definition ist "Antiisraelisch", korrekter ausgedrückt israelbezogener Antisemitismus dann gegeben, wenn diese Kritik nur den Staat Israel zum Ziel hat, obwohl sie auch auf andere Staaten zutreffen würde, mit diesen also vergleichbar ist.
Das führt ihren Bezug hinsichtlich Selbstverteidigung - Mord ad absurdum.
zum Beitrag22.01.2026 , 12:38 Uhr
"Israel ist eine Demokratie mit gleichen Bürgerrechten für arabische Israelis..."
Deswegen werden arabische Israelis ja auch von der Wehrpflicht ausgeschlossen und das schon seit 1948.
Die gleichen Bürgerrechte sind auch nicht im Nationalstaatsgesetz zu finden, in dem die Selbstbestimmung ausschließlich Juden in Israel vorbehalten ist.
Ebenfalls bei Landnahme und dessen Finanzierung kann von gleichen Rechten kaum die Rede sein, wenn Wohnsitz nur für Juden ausgewiesen wird, wie es nicht nur in etlichen Siedlungen der Fall ist sondern auch in städtischen Wohnvierteln.
Die Aufzählung könnte ich jetzt noch beliebig ergänzen.
Israel hat mittlerweile den Status einer fragilen Demokratie in der Rechtsanspruch und Rechtswirksamkeit weit auseinanderliegen.
Und auch unbefristete Inhaftierungen der Zivilbevölkerung ohne Anklageerhebung und Rechtsbeistand sind doch wohl eher Kennzeichen eines Unrechtsstaates, als eines demokratischen Rechtsstaats.
Zur Einführung in die Materie eignet sich auf deutsch
Minderheitenrechte der Araber in Israel Völker- und staatsrechtliche Perspektiven, Duncker & Humblot 2004
Aktualisierte/erweiterte Auflage 2023, Institut für internationales Recht Kiel.
zum Beitrag22.01.2026 , 00:24 Uhr
Nach ihrer Logik hätten ja dann auch die Kooperationen mit russischen Universitäten von deutscher Seite nicht eingestellt werden dürfen.
Wenn Universitäten zu Forschungslaboren für das Militär werden, dann hat das nur wenig damit zu tun, das die Wissenschaften ihren "humanitären Auftrag" gerecht werden.
In Norwegen gibt es eine Ethikrichtlinie für sämtliche Institutionen die staatliche Unterstützung erhalten. Diese besagt keine ausländischen Investments oder Kooperationen mit Firmen und Institutionen die im militärischen Bereich aktiv sind. Gilt für den Staatsfond wie für Universitäten.
Die meisten größeren Universitäten haben ihre Kooperation mit israelischen Institutionen eingestellt, schrittweise schon seit 2009, wenn diese nachweislich Dienstleistungen für das israelische Militär erbringen.
Vor dem aktuellen Hintergrund hat das zudem nicht nur ethische sondern auch rechtliche Gründe. Wie in dem Artikel richtig ausgeführt besteht der Anfangsverdacht für Völkermord und Kriegsverbrechen von Seiten Israels. Eine Kooperation könnte sich daher im nachhinein als Völkerrechtsverstoß erweisen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
zum Beitrag21.01.2026 , 22:57 Uhr
Das Konzept der regelbasierten Ordnung wurde von Staaten der westlichen Welt geprägt. Verstanden wurde darunter u.a Demokratie, Marktwirtschaft und Menschenrechte.
Für Länder wie China, Indien, Russland und viele andere Staaten hat dieses Konzept nie wirklich existiert. Auch die Auffassungen welche die Staaten in Bezug auf das Regelwerk vertreten, unterscheiden sich erheblich. Allein anhand des Themas Klimaschutz lässt sich veranschaulichen wie unterschiedlich selbst Länder wie Deutschland, Frankreich, die USA oder Australien die Regelungen hinsichtlich dessen was sie beinhalten interpretieren. Ebenfalls ersichtlich bei vielen informellen Vereinbarungen wie in den Bereichen Digitalisierung, KI oder Energie. Auch als rechtlicher Rahmen hat sich die regelbasierte Ordnung in vielen Bereichen nicht bewährt, teilweise kollidierte sie sogar mit dem Völkerrecht.
Kanadas Premier hat somit nicht ganz Unrecht mit seinen Äußerungen. Die Zeiten in denen man es dabei belassen hat die rechtsgültigen Normen mit den vorherrschenden Werten abzugleichen und diese dann auf alle Staaten angewandt hat, sind endgültig vorbei, da sie nicht mehr kompatibel mit der derzeitigen Weltordnung sind.
zum Beitrag19.01.2026 , 15:01 Uhr
"Es geht also eigentlich nur darum, was Trump sich WIRKLICH von einem US-eigenen Grönland erwartet"
Die Kernpunkte zur US Eindämmung Chinas können sie bereits der "Pivot to Asia“ Strategie, noch unter Präsident Barack Obama entworfen, entnehmen. In ihr wird auch die Bedeutung der Arktis erwähnt. Darauf baut die Sicherheitsstrategie von Trump auf bzw hat er sie erweitert.
Warum gerade Grönland einen so großen strategischen Wert für die USA hat, habe ich in meinem Kommentar unten kurz angerissen.
Zum besseren Verständnis meiner Ausführungen wäre es angebracht entsprechendes Kartenmaterial der Region hinzuziehen.
Der militärische Nutzen ist nicht der Hauptgrund. Es gibt bereits genügend US/Nato Stützpunkte in der Arktis, um Amerikas Sicherheit in der Region zu gewährleisten.
Und auch die Seltenen Erden sind eher ein Zukunftsprojekt für die nächsten Jahrzehnte. Derzeit verfügt der Westen weder über das technische know how, noch lassen es die Bodenverhältnisse zu diese abzubauen.
zum Beitrag19.01.2026 , 14:11 Uhr
Wenn überhaupt eine Amtsenthebung, dann über das 25th Amendment von 1967, Absatz 4.
Amtsunfähigkeit. Zum Beispiel aufgrund einer psychischen Erkrankung wie Demenz.
Problem dabei ist, das dann die Amtsgeschäfte inkl. der präsidialen Vollmachten auf den Stellvertreter übertragen werden. Und das Vance eine bessere Lösung als Trump wäre, darf doch stark bezweifelt werden.
zum Beitrag18.01.2026 , 22:58 Uhr
Trump akzeptiert nur Realitäten die er selbst geschaffen hat, Partnerschaften, Vereinbarungen etc gelten nur dann, wenn sie konform mit seinen Vorstellungen gehen.
Und Grönland hat nicht Trump sich "in den Kopf gesetzt". Das Interesse bestand schon länger, nur aufgrund des Konflikts mit China ist es jetzt wieder in den Fokus gerückt.
Für die USA wäre Grönland in naher Zukunft ein wahrer Trumpf, nicht nur unter dem Aspekt der Sicherheit.
Aufgrund der Eisschmelze eröffnen sich für die Schifffahrt in den nächsten Jahrzehnten neue Handelswege. Einer davon wird die Transpolarroute sein die über Grönland führt. Sie würde China vom Pazifik aus eine direkte und leicht befahrbare Route nach Europa eröffnen. Wirtschaftlich und militärisch wäre das eine Option zur Strasse von Mallaka.
Jeder Arktisanrainer hat jedoch eine 290 Meilenzone vor seiner Küste. Ein US Staat Grönland würde China den Zugang versperren. Ein Ausweichen auf die Nordostpassage wäre keine Alternative, da diese auch in Zukunft nicht durchgängig befahrbar sein wird. Eisschmelze führt zu Packeis und dieses zu Treibeis, welches eine Gefahr für die Schifffahrt darstellt.
Chinas Ambitionen in der Arktis lägen somit auf Eis.
zum Beitrag16.01.2026 , 21:47 Uhr
Das tangiert mich hier im hohen Norden Norwegens nur insofern, das ich für den Fall einer meiner Töchter nahelegen würde ihr Studium nicht in Deutschland weiter zu führen.
Ich halte aber Deutschland für so wehrhaft, das es sich weder von Putin noch von Trump in seinen inneren Angelegenheiten ernsthaft beeinflussen lässt und die Bevölkerung für aufgeklärt genug, keine AfD Bundesregierung zu installieren bzw zu tolerieren.
In der Hinsicht habe ich großes Zutrauen in die Institutionen in Deutschland und in die Deutschen.
zum Beitrag16.01.2026 , 21:31 Uhr
Es ist ein Umbruch, kein Abstieg der in Westeuropa stattfindet. Gilt besonders für die großen Drei. Deutschland, Frankreich und Italien werden sich neu definieren müssen.
Historisch haben derartige Umbrüche in Europa kontinuierlich stattgefunden. Mal zum besseren, mal zum schlechteren. Da kann man heute noch keine seriösen Prognosen tätigen, ob es aufwärts oder abwärts geht.
Wenn es überhaupt einen Abstiegskandidaten gibt, dann sind es die USA. Das amerikanische Jahrhundert ist definitiv vorbei, nur die USA selbst wollen das nicht so recht wahrhaben und so verhalten sie sich auch derzeit.
Eine gute Nachbarschaft mit Russland war immer zu begrüßen und gerade bei uns im Norden wurde diese nach dem Kalten Krieg sehr gepflegt. Nur gute Nachbarn drohen nicht mit Atomschlägen, respektieren die Nachbarländer und überfallen sie nicht und bauen auch keine Drohkulisse auf, wie die russische Nordflotte hier direkt vor meiner Haustür.
Da ist Russland gefragt das Verhältnis wieder geradezurücken, nicht wir hier in Norwegen und auch nicht die Menschen im Baltikum, Polen, Finnland oder sonstwo in Europa.
zum Beitrag16.01.2026 , 13:03 Uhr
Mit Opportunismus erzielt man weder Glaubwürdigkeit noch Vertrauen. Beides sind aber Voraussetzungen für beständige internationale Beziehungen.
Ich möchte zudem nicht in einem Land leben, welches nach innen die Werte der Aufklärung hochhält, die Menschenrechte achtet und Freiheit und Selbstbestimmung als schützendswertes Gut betrachtet und gleichzeitig Arrangements oder gar Partnerschaften mit einem Land wie Russland betreibt, dessen herrschende Klasse nicht nur diese Werte verachtet, sondern einen Angriffskrieg betreibt, Kriegsverbrechen begeht, seinen Nachbarn mit Atomschlägen droht und eine Gefahr für die Sicherheit auf dem Kontinent darstellt.
Soviel Selbstachtung sollte schon sein, das man im Stande ist die Spreu vom Weizen zu trennen und zwar auch dann wenn es persönliche Nachteile mit sich bringt.
Das erwarte ich auch von meiner Regierung. Und in diesem Rahmen sollten sich auch die Maßnahmen bewegen, die eine Regierung gegen einen Verbrecherstaat wie Russland unternimmt.
zum Beitrag15.01.2026 , 20:46 Uhr
"Heute schickt Deutschland nach Grönland 13 Soldaten als Solidaritätsbekundung gegen die USA. Manchmal wiederholt sich Geschichte eben doch als Farce"
Wo sieht der Autor darin eine Farce, wenn europäische Staaten Soldaten für eine Erkundungsmission abstellen?
England entsendet einen Soldaten, Norwegen zwei und Deutschland 13. Die sollen nicht die Insel gegen Trump verteidigen, sondern strategische Planungen durchführen.
Es scheint hierzulande in Mode zu sein, Deutschland Bashing zu betreiben, wenn es um die zukünftige strategische Ausrichtung Europas geht.
Zum Glück sieht das Ausland Deutschland nicht als ganz so unfähig an, wie mancher Einheimischer. Zu erkennen an den mittlerweile zahllosen Rüstungskooperationen die Länder wie Großbritannien, Polen, Schweden, Norwegen etc. mit Deutschland eingegangen sind. Derartige Vereinbarungen werden nicht mit Loser Staaten getroffen. Sie werden in deutschen Medien jedoch kaum kommuniziert.
Auch die Zielsetzung ist relativ deutlich und wird zumindest im Ausland klar kommuniziert. Eine eigene europäische Sicherheitsarchitektur die weitgehend militärisch unabhängig von den USA ist.
Aber vielleicht überzeugt auch das den Autor nicht.
zum Beitrag15.01.2026 , 12:05 Uhr
"„Wir treten für eine ausschließlich friedliche Nutzung der Arktis und für den konsequenten Schutz ihres durch den Klimawandel bedrohten, einzigartigen Ökosystems ein“
Die Position des Linken Politikers teile ich uneingeschränkt, alleine schon da das Abschmelzen der Gletscher die Hochwassergefahr hier in der norwegischen Region Troms erheblich erhöht hat.
Nicht mit bedacht hat der gute Mann allerdings, das gerade Norwegen seine Güter zu 80% über Wasser importiert. Sichere und freie Schifffahrtsstrassen sind dafür unerlässlich.
Und leider nehmen Russlands Aktivitäten an der Arctic Front ein immer größeres Ausmaß an. Davon kann man beim besten Willen nichts gutes ableiten.
Daher ist es zu begrüßen, das Deutschland U Boote an Norwegen verkauft, die deutsche Marine im Norden zur Sicherung der Seestrassen beiträgt und die Arktis Flotte verstärkt wird.
Zu den immer wieder angeführten Bodenschätzen in der Arktis. Bisher ist kein Land technisch dazu in der Lage in dieser Region Seltene Erden abzubauen. Das wird sich auch im nächsten Jahrzehnt nicht ändern. Man diskutiert also heute über Zustände, die erst Generationen später eintreffen dürften, wenn überhaupt.
zum Beitrag15.01.2026 , 11:38 Uhr
"Die Debatte richtet sich gegen verurteilte Terroristen – nicht gegen „Palästinenser“.
Für diese Debatte würde kein neues Gesetz über die Einführung der Todesstrafe benötigt, das existiert nämlich bereits und war Grundlage für die Hinrichtung von Adolf Eichmann.
Bis heute ist es in Israel möglich die Todesstrafe für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verhängen.
Das neue Gesetz hat als Motiv für die Anwendung der Todesstrafe das Töten aus rassistischen Gründen als Grundlage. Mit der passenden Urteilsbegründung lässt es sich auf alle Tötungsdelikte anwenden, die an der jüdischen Bevölkerung von Ausländern getätigt werden.
Da die Todesstrafe für Mord landesweit abgeschafft wurde, haben die "Demokraten" in Israel den Zugang zu den gerichtlichen Distanzen abgeschnittenen und durch ein Militärtribunal ersetzt.
Das hat keine Bezüge mehr zu unserem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit in Demokratien und verstößt zudem gegen internationales Recht.
Mit dem Etikett Terrorist haben schon die USA, nicht nur im Irak, unliebsame Zeitgenossen versehen und auch israelische Gefängnisse sind belegt mit Personen die ohne rechtsstaatliches Verfahren diesen Status erhalten.
zum Beitrag14.01.2026 , 21:39 Uhr
Die UN Charta hat ein Eingreifen in innerstaatliche bewaffnete Konflikte nicht vorgesehen. Sie schließt somit jede Form der Einmischung der Vereinten Nationen in innerstaatliche Angelegenheiten kategorisch aus.
Eine Erweiterung der Charta auf innerstaatliche Konflikte ist eigentlich schon seit dem Jugoslawienkrieg überfällig. Nur müssten sich die Mitgliedsstaaten zuerst auf allgemeine Normen innerstaatlicher Ordnung einigen und dann die Rechtsgrundlage dafür schaffen.
Der Kommentar von Gereon Asmuth ignoriert dabei so gut wie alle Errungenschaften die durch die Verabschiedung der Charta erzielt wurden. Der Sinn der Charta war es, militärischer Macht ein Modell internationaler Kooperation und kollektiver Sicherheit entgegenzustellen.
Auch sollte der Autor mitbedenken, das ein Eingriff in die nationale Souveränität von Mitgliedstaaten auch immer internationales Recht schlechthin in Frage stellt, indem es das Vertrauen in international ausgehandelte Abkommen untergräbt. Aber ohne Vertrauen kann es auch keine Friedensordnung geben, was wiederum zu willkürlichen militärischen Interventionen führen wird, wie erst kürzlich in Venezuela zu beobachten war.
zum Beitrag14.01.2026 , 18:14 Uhr
Brechts Ballade hat Sozialkritik zum Inhalt, im Sinne des Klassenkampfes.
Sie beschreibt lediglich ein konkretes politisches bzw sozioökonomisches Phänomen.
Fortschritt beschreibt die Formgebung von historischen Prozessen. Ihr Beispiel den historischen Wandel. Hier gilt es fein säuberlich zu unterscheiden.
Unterm Strich_ Brecht zitieren ist nie verkehrt, auch wenn es wie hier nicht hundertprozentig zum Thema passt.
zum Beitrag14.01.2026 , 15:29 Uhr
"Jede(r) Norweger:in ist reich"
Das würde ich doch stark bezweifeln. Auch der Rest der schönen Ansichten über Norwegen entspricht eher Klischeedenken.
Zwar gibt es in Norwegen seit 1913 das Frauenwahlrecht, aber erst das Gleichstellungsgesetz von 1978 hat einen Fortschritt bei der Gleichberechtigung ermöglicht.
Zudem waren bis zur gesetzlichen Verabschiedung der verbindlichen Frauenquote für Führungskräfte in Vorständen und Aufsichtsräten im Jahre 2006, gerade einmal 16% der Frauen in Führungspositionen, sowohl im privaten Sektor als auch in der öffentlichen Verwaltung. Der Anteil der Frauen in politischen Ämtern lag bei 37% (Quelle Universitetet i Bergen, 2004).
Erst ab 2006 wuchs der Anteil von Frauen in Führungspositionen kontinuierlich an auf jetzt 40%.
Auch ihre Angaben über die Ölreserven in Norwegen sind irreführend, da sie sich lediglich auf die erschlossenen Ölfelder beziehen und die noch nicht erschlossen Quellen ausseracht lassen, während die Angaben zu den anderen Ländern auf Schätzungen der Gesamtmenge der im Boden befindlichen Ölreserven beruht.
Daraus lassen sich keine seriösen Aussagen ableiten, wenn es um das Verhältnis BIP - Rohstoffe geht.
zum Beitrag14.01.2026 , 12:44 Uhr
Komplexes Thema kurz zusammengefasst.
Wissenschaftlich wird der Begriff Fortschritt heutzutage meist mit den Begriffen Entwicklung und Verfall zusammengedacht. Diese Begriffe sind grundsätzlich erstmal inhaltsleer.
Während der Begriff des Fortschritts den Leitbildern des europäischen Denkens des 18 Jahrhunderts entsprang, fand der Begriff der Entwicklung erst im Zuge des gesellschaftlichen Wandels im 20 Jahrhundert Einzug in die Wissenschaften.
Die Gestalt welche die Autorin der inhaltsleeren Konzeption von Fortschritt und Entwicklung verliehen hat, beschreibt der Form nach jedoch lediglich eine Verfallsgeschichte im Entwicklungsdenken und hat nur wenig mit linearen Fortschritt zu tun.
Setze ich den Begriff Fortschritt in Kontext mit Schlagwörtern wie "Ökonomie", "Menschenrechte" oder auch "Medizin" ergibt das historisch ein ganz anderes Bild.
Fortschritt braucht eine statische Umgebung, an der er sich messen lässt. Und jede Entwicklung braucht ein sich entwickelndes Objekt, beide Begriffe sind relational und die Grundlage um auch Brüche im Geschichtsverlauf und Entwicklungen im historischen Wandel erklären zu können.
zum Beitrag12.01.2026 , 15:08 Uhr
Hätte geholfen den Artikel auch zu lesen. Vom ukrainischen Deep State ist da nicht die Rede.
Die Erhebungen stammen vom russischen Portal Mazedonia, gegründet von Mitgliedern der Pussy Riots. Ziel ist es der russischen Propaganda Fakten entgegenzustellen, die dürften gerade bei Erhebungen zwar nicht immer den von ihnen bevorzugten wissenschaftlichen Standards standhalten, sind aber dennoch wichtig da sie Tendenzen aufzeigen und russische Fakes aufdecken.
Ihre Einwände der "Scheingenauigkeit" oder "moralischer Statistik" greifen daher ins Leere.
zum Beitrag12.01.2026 , 12:37 Uhr
"Zu behaupten, US-Politik sei schon immer "wie Trump, nur anders" gewesen, ist seinerseits geschichtsvergessen, oder gar verblendet"
Da sprechen die historischen Fakten eine andere Sprache. Afghanistan, Syrien, Irak, Libyen, Somalia, Jemen sind nur einige Beispiele aus den letzten beiden Jahrzehnten bei denen die USA gegen internationales Recht militärische Operationen gegen Staaten und Einzelpersonen durchgeführt haben.
"Die USA selbst haben sich zweifelsohne nicht immer, jedoch oft selbst auch gegen kurzfristige Versuchungen daran gehalten."
Auch hier kommen die Ereignisse der zweiten Hälfte des 20 Jahrhunderts zu einem anderen Ergebnis. Nur ein Auszug 90er Jahre Panama, 80er Jahre Nicaragua sowie von den 60er bis 80er Jahren über die Hälfte der Staaten des südamerikanischen Kontinents. Unerwähnt der Nahe Osten, würde den Rahmen sprengen.
US Hegemonialpolitik in sämtlichen Facetten mit Interventionen durch CIA, Militär oder Milizen. Die meisten davon weder mit internationalen Gepflogenheiten und Recht zu vereinbaren.
Und auch die "regelbasierte Welt" war nur solange im US Interesse, wie es der US Politik diente. Wurde sie beeinträchtigt sah das dann schon ganz anders aus.
zum Beitrag11.01.2026 , 21:48 Uhr
Da Pauline Jäckels zwar auf das Buch von Daniel Marwecki hinweist, aber anscheinend zu bescheiden ist auf ihren eigenen Podcast zum Thema zu verweisen, hole ich das hiermit nach, da es sich um einen hörenswerten Beitrag handelt.
Link mit Hörbeitrag via SoundCloud.
Rosa Luxemburg Stiftung Podcast vom 25.09.2025 Geht der Westen unter, Daniel Marwecki? Pauline Jäckels spricht mit dem Politikwissenschaftler Daniel Marwecki über das Bröckeln der alten Weltordnung.
www.rosalux.de/med...64bffe84905dca2ba0
zum Beitrag11.01.2026 , 21:35 Uhr
Statt deutsche Völkerrechtler anzuführen, wäre es sinnvoller gewesen einen US Verfassungsrechtler zu befragen.
Afghanistan, Irak, Syrien, Jemen, Somalia, Libyen sind nur einige Länder in denen die USA in den letzten Jahrzehnten genauso vorgegangen sind wie jetzt in Venezuela.
Völkerrechtskonform war dabei keiner der Militäreinsätze, rechtskonform nach US Recht waren sie allesamt, auf Grundlage des AUMF und im Rahmen des US law enforcements.
Wer jetzt nur weil Trump im Gegensatz zu seinen Vorgängern aus seinen wahren Absichten keinen Hehl macht, dieses extrateritoriale Handeln der USA als juristisches Novum ansieht, an dem sind viele außenpolitische Ereignisse der USA seit mindestens 1961 vorbeigegangen.
Ein US Verfassungsrechtler könnte Aufschluss darüber geben, warum angelsächsisches Recht nicht immer deckungsgleich mit dem Völkerrecht sein muss.
Auch die Rechtshistorie hält jede Menge Informationen darüber bereit, das dieser Konflikt der Rechtssysteme schon bei der Konzeption des Völkerrechts mitgedacht wurde.
Die Empörung über die Aussage der Bundesregierung greift daher zu kurz. Es ist komplex aus rechtlicher Sicht und die besteht nunmal nicht nur aus der UN Charta.
zum Beitrag11.01.2026 , 15:27 Uhr
"Mal ganz davon ab, dass es *das* Skandinavien sowieso nicht gibt".
Was verstehen sie denn unter *das* Skandinavien?
Kulturell, historisch, sprachlich gibt es sehr wohl eine skandinavische Identität. In Skandinavien wird sie repräsentiert durch Dänen, Schweden und Norweger.
Auch heute noch in allen Bereichen präsent, vom Wohlfahrtsstaat bis zur politischen Kultur. Viele Skandinavier würden auch noch die Königshäuser in dieser Hinsicht dazuzählen. Das spare ich einmal aus.
zum Beitrag10.01.2026 , 16:38 Uhr
"Deutschland sollte sich an skandinavischen Ländern orientieren"
Keine zehn Jahre her da kamen aus der selben Zunft die Mahnungen das sich das skandinavische Modell der Minderheitsregierungen überlebt und nicht mehr in die heutige Zeit passen würde. Jetzt ist das Koalitionskorsett durch das Erstarken der AfD zu eng geworden und jetzt empfehlen die "Experten" es doch einmal mit wechselnden Mehrheiten zu versuchen.
Das nennt man konzeptlos und kann sich nur darauf gründen das man die Unterschiede in den politischen Kulturen zwischen Deutschland und Skandinavien nicht verstanden hat. Die alle aufzuzählen erspare ich mir an dieser Stelle, daher nur ein kurzer Hinweis. Für Minderheitsregierungen bedarf es einer parlamentarischen Konsenskultur davon dürfte die konfliktgesteuerte politische Kultur in Deutschland meilenweit entfernt sein.
Statt über Brandmauern und Koalitionsmöglichkeiten zu diskutieren, sollte Deutschland lieber über die Art des Einsatzes seiner schärfsten Waffe beratschlagen. Keine Verfassung in Europa ist mit einem derartig umfassenden Werkzeug zum Parteiverbot ausgestattet.
Wer das nicht nutzt, der ist selber Schuld und auch Verantwortlich für die Misere.
zum Beitrag08.01.2026 , 00:20 Uhr
Einmal in Betracht gezogen, das eine Demokratie auch von unten erodieren kann?
Das Grundgesetz ist keine Versicherungspolice und wenn ein Staat sich in den Augen seiner Bürger nicht mehr als handlungsfähig erweist und das zur Folge hat das nicht mehr demokratisch regiert werden kann, dann nützt eine Fixierung auf die Verfassung wenig. Gerade in einer volatilen Gesellschaft, die von Stimmungen geleitet ist, kommt es auf das Engagement des einzelnen Bürgers an um den im Artikel geschilderten "Dämonen" entgegenzutreten und nicht auf das Grundgesetz.
Aufklärung und das Einstehen für demokratische Werte muss wieder die Pflicht des Bürgers werden und auf der anderen Seite müssen die Institutionen daran arbeiten Vertrauen in den Staat zurückzugewinnen.
In allen Ländern in denen das Verhältnis der Bürger zum Staat mehrheitlich positiv ist, stimmen auch die sozioökonomischen Faktoren. Diese sind ein Stützpfeiler der Demokratie und in Deutschland innerhalb der letzten 25 Jahren immer mehr in eine ungesunde Schieflage geraten.
zum Beitrag07.01.2026 , 00:33 Uhr
Kompliment das sie sich die Zeit nehmen um auf die Kommentare einzugehen.
Zu ihrer Bemerkung hinsichtlich einer Gefahr für die Demokratie, sehe ich das nicht ganz so arg.
Missbrauchen Mandatsträger ihr Mandat oder verstößt eine Partei offensichtlich gegen die demokratische Ordnung, dann wird das Mandat entzogen bzw die Partei verboten. Da nutzt dann auch eine parlamentarische Mehrheit nichts mehr, schon gar nicht in einem Bundesland aufgrund der Kompetenzbefugnisse des Bundes wie u.a. der Rechtsaufsicht.
Angst vor einer AfD Regierung braucht niemand haben, aber Wachsam sollte man schon sein.
zum Beitrag07.01.2026 , 00:04 Uhr
"In Norwegen macht man keinen Hehl daraus, für welche Seite man sich entscheiden wird, wenn man zwischen USA und Dänemark wählen muß"
Auf welche norwegischen Quellen stützen sich ihre Erkenntnisse?
Jonas Gahr Støre und Espen Barth Eide haben im Nachrichten TV Dagsrevyen klar ihre Positionen deutlich gemacht. Der Aussenminister zudem im Interview bei TV Avisen, dem Dagbladet und in der Aftenposten.
Die getätigten Äußerungen deckten sich nicht im geringsten mit ihren Angaben.
Gilt auch hinsichtlich norwegischer Kritik an Dänemark wegen fehlenden militärischen Engagements in Grönland. Vielleicht haben sie dazu ja auch eine Quelle parat. In den Medien die ich hier konsumiere wurde das Thema jedenfalls nicht behandelt.
Zu ihrer Bemerkung hinsichtlich Spitzbergen sei angemerkt, dass der Spitzbergen Vertrag den USA jetzt schon uneingeschränkte Zugangs- und Nutzungsrechte einräumt, wovon die USA in den letzten 70 Jahren besonders im Bergbau auch reichlich Gebrauch gemacht haben. Ebenso wie Russland. Welche Begehrlichkeiten da jetzt bei Trump noch geweckt werden sollten, erschließt sich mir nicht so richtig.
zum Beitrag06.01.2026 , 22:24 Uhr
"wäre dies das Ende von Europa – das Ende eines Lebens, wie wir es kennen."
Briten und Franzosen verfügen zusammen über 530 Atomwaffen. Der US Anteil beträgt nur 130 in Europa. Wieviel sollten es denn nach Vorstellung der Autorin bitteschön sein, damit sich Europa sicher fühlen darf?
Auch der Rest des Textes verkennt die Lage doch deutlich. Briten, Polen, Skandinavier etc sind militärisch gut aufgestellt und durchaus im Stande Russland etwas entgegenzusetzen.
Und auch Deutschland bitte nicht immer kleinreden, das sage ich hier als Norweger. Deutschland ist bekannt für seine etwas längere Anlaufzeit, aber wenn hier erst etwas ins Rollen kommt, dann auch richtig.
Ein Blick in die Ukraine sollte eigentlich reichen um zu verstehen, dass man es mit einem Papiertiger zu tun hat, der nur wirklich groß darin ist Angstszenarien zu erzeugen.
Und auch wenn Trump Grönland annektiert, dann ändert sich für das Leben der Europäer erstmal gar nichts.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Intention derartiger Artikel nicht. Ich lebe 400km Luftlinie von der russischen Grenze entfernt. Vor meiner Haustür beginnt quasi die Arctic Front. Aber auf derartige Gedankenspiele würde hier keiner kommen.
zum Beitrag06.01.2026 , 21:05 Uhr
Die skandinavischen "Bruderländer" haben gemeinsam mit Dänemark heute eine umfassende Unterstützungserklärung abgegeben. Nachzulesen auf Englisch.
Udenrigsministeriet, Pressemeddelelse
via.ritzau.dk/pres...Id=2012662&lang=da
zum Beitrag06.01.2026 , 18:07 Uhr
Der Einwand greift zu kurz.
Es sind auf der einen Seite 1500 und auf der anderen Seite 750 politisch motivierte Gewalttaten zuviel.
Die Differenz erklärt rein gar nichts und sie entschuldigt auch nichts.
Was die AfD, die Linke, die MLPD oder von mir aus auch das BSW "will" ist in diesem Kontext auch nicht entscheidend, da bis zum jetzigen Zeitpunkt alle Parteien demokatisch legitimiert sind.
zum Beitrag06.01.2026 , 17:50 Uhr
"Der Versuch der USA die Annexion Grönlands mit Gewalt durchzusetzen würde die Beistandsverpflichtung nach Artikel 42 der EU-Verträge auslösen."
Würde es nicht, da Grönland kein Mitglied der EU ist. Das ist ja das Dilemma der Dänen, denn auch der Nato Artikel 5 kennt keine Beistandspflicht der übrigen Nato Mitglieder bei einem bewaffneten Konflikt zwischen Nato Staaten. Dänemark wäre bei einem Konflikt auf das "good will" anderer Staaten angewiesen und das auch nur einer dieser Staaten überhaupt in Betracht ziehen würde es wegen Grönland militärisch mit den USA aufzunehmen, dürfte höchst unwahrscheinlich sein.
Wenn Trump die militärische Karte zieht, dann wird er Grönland bekommen. Er selbst genießt in den USA für alle Handlungen während der Zeit seiner Präsidentschaft absolute Straffreiheit und vom UN Sicherheitsrat hat die Vetomacht USA auch keine ernsthaften Konsequenzen zu befürchten. Ein Risiko mit Folgen für ihn oder die USA besteht so gut wie nicht.
Die Lehre daraus kann nur sein, dass Völkerrecht zu modifizieren und das UN Vetorecht abzuschaffen und neue militärische Allianzen zu schmieden, um ein Gegengewicht zu den USA, aber auch zu Russland und China zu schaffen.
zum Beitrag05.01.2026 , 17:47 Uhr
Wir sprechen hier von zwei unterschiedlichen Rechtssystemen die das Völkerrecht unterschiedlich integrieren.
In Staaten in denen das Civil Law praktiziert wird wie in Deutschland steht internationales Recht grundsätzlich über nationalen Recht. Die meisten internationalen Vereinbarungen werden dabei in das nationale und hier auch in EU Recht integriert und umgewandelt.
Das ist im Common Law nicht die gängige Methode, bedeutet jedoch nicht das die Grundlagen des Völkerrechts wie die UN Charta für diese Staaten nicht rechtsverbindlich sind. Viele andere Aspekte des Völkerrechts werden aber nur dann in das nationale Rechtssystem übernommen, wenn sie dem Rechtsverständnis entsprechen welches in dem Land vorherrscht. Und da das Common Law Paragraphen weniger Bedeutung schenkt als das Civil Law und das Rechtsverständnis geprägt ist vom Gewohnheitsrecht und zudem auf Präzedenzfällen beruht, sind unterschiedliche Rechtsauslegungen bezgl der Anwendung des internationalen Rechts im Konfliktfall keine Seltenheit.
Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass das nationale Recht "entscheidend" ist, wie sie es formuliert haben. Eine konkrete Antwort auf ihre Frage erübrigt sich daher.
zum Beitrag05.01.2026 , 10:25 Uhr
Der Präsident hat die Befugnis das Militär an sämtlichen Orten der Welt einzusetzen.
Die Rechtsgrundlage ist entscheidend und die ist durch den US Haftbefehl gegeben. Ob der "polizeiliche Zugriff" auf Grund des Rechtshilfegesuchs der US Justiz bei einem Einsatz ausserhalb des US Territoriums nun durch die CIA, die Delta Force oder durch die SWAT erfolgt ist nach amerikanischen Recht unerheblich.
Im übrigen war dieses gar nicht das Anliegen meines Kommentars, sondern ich wollte aufzeigen das der Jurist Friedrich Merz mit seiner Aussage völlig richtig liegt und die Reaktionen darauf, wie in diesem Artikel, auf barer Unkenntnis des amerikanischen Rechtssystems und auf ein völlig falsches Verständnis vom Völkerrecht aufbauen.
zum Beitrag04.01.2026 , 17:51 Uhr
Ein Verstoß gegen die völkerrechtlichen Normen stellt das Vorgehen auf jeden Fall dar.
Die Rechtswidrigkeit ist aber lediglich aus kontinentaleuropäischer Sicht und unter Berücksichtigung des Rechtssystems des Civil Law gegeben.
Das angelsächsische Rechtssystem stellt jedoch das nationale Statute Law im Konfliktfall grundsätzlich über das Völkerrecht. Das dualistische Rechtssystem der USA behandelt das Völkerrecht als Teil des Common Law und erkennt nur das an was ausdrücklich oder stillschweigend in die amerikanischen Rechtsüberzeugungen integrierbar ist. Im Idealfall werden die Gesetze zwar in der Praxis völkerrechtskonform ausgelegt, zwingend ist dieses jedoch nicht.
Das jetzige Vorgehen Trumps stellt insofern auch nur eine Blaupause der Intervention in Panama 1989 dar. Auch gegen den Diktator Antonio Noriega lag damals ein US Haftbefehl vor. Das US Strafrecht rechtfertigt einen derartigen Zugriff auch abseits des US Territoriums.
Aus US Sicht ist das rechtlich kaum zu beanstanden und die Regeln des angelsächsischen Rechtssystems haben nunmal auch im modernen Völkerrecht Bestand.
Politisch kann man durchaus beanstanden, das dieses nicht der feinen englischen Art entspricht
zum Beitrag04.01.2026 , 14:59 Uhr
Mit Ländern die ihre europäischen Nachbarn überfallen muss man nicht "klarkommen" sondern ein Gegengewicht dazu erzeugen, welches es diesen Ländern vereitelt weitere Nachbarn zu bedrohen.
Sie können sich mit derartigen Mächten nicht arrangieren, ohne über kurz oder lang sich selbst zum Untertan dieser Mächte zu machen.
Der derzeitige Umgang Europas gegenüber den USA liefert ein anschauliches Bild dieses Untertanentums. Hiervon gilt es sich zu befreien, um die vollständige Souveränität zurückzuerlangen.
Nur auf Augenhöhe lässt sich etwas zum positiven bewirken.
zum Beitrag04.01.2026 , 14:41 Uhr
Sie schreiben es doch selbst. "der in Krisen souverän handelt.." fehlt noch "und sich über geltendes Recht hinwegsetzt", denn er "forderte massiv Unterstützung von Bundeswehr und NATO an, was damals unüblich war".
Ersetzen sie "unüblich" gegen "rechtswidrig" im Sinne der Kompetenzüberschreitung, dann passt das zusammen und sie haben ihren Carl Schmitt komplett.
Das ein Ausnahmezustand explizit erklärt werden muss, davon ist nicht die Rede. Carl Schmitt hat dieses im Sinne eines Prinzips definiert und nicht im Sinne einer Verordnung.
zum Beitrag04.01.2026 , 13:56 Uhr
“Nü norge or old norge?"
Gibt es nur auf dem Papier.
Wir haben acht verschiedene Schriftsprachen, davon zwei offizielle (Bokmål/Nynorsk).
Da es in Norwegen aber ein breites Dialektkontiniuum gibt, wird keine davon im Alltag wirklich gesprochen.
In meiner Region ist der Dialekt an Bokmål auch riksmål genannt angelehnt, dieser ist stark vom dänischen geprägt, enthält aber auch schwedische Einflüsse, weshalb für uns beide Sprachen leicht verständlich sind.
Lernen muss man in der Schule aber beides Bokmål und Nynorsk.
Auf Norddeutsch würde man wahrscheinlich den Zustand der norwegischen Sprache als "Kuddelmuddel" bezeichnen.
Ist halt von Region zu Region verschieden und teils sogar zwischen Stadt und Land in derselben Region.
zum Beitrag04.01.2026 , 13:11 Uhr
"Was wusste Schmidt bei der Flut 1962? Dass es gilt zu helfen."
Nein, die staatsrechtliche Rechtfertigung Helmut Schmidts seinerzeit sich über geltendes Recht hinwegzusetzen mit Bezug auf Carl Schmitts Aussage "Souverän ist wer über den Ausnahmezustand entscheidet" betreffend der eigenmächtigen Anforderung der Bundeswehr für den Inlandseinsatz.
Wird in England sogar als Fallstudie im Studium behandelt. Zu meiner Zeit jedenfalls.
zum Beitrag04.01.2026 , 00:20 Uhr
Das haben sie sehr klug analysiert. Die Gewichtung innerhalb der EU differenziert stark zwischen Süd und Nord bzw Osteuropa.
Die Stützpfeiler in dem Nordisch-Baltischen Bund sind Großbritannien und Polen. Deutschland als Ostseeanrainer wird sich über kurz oder lang dazugesellen, allein schon aus strategischen Eigeninteresse. Erste Kooperationen gibt es ja bereits, wie das geplante Satellitenaufklärungsnetzwerk initiiert von Deutschland und Norwegen. Nach Vorbild Schweden - Polen oder Norwegen - Großbritannien wird es dann auch auf gemeinsame militärische Verbände hinauslaufen.
Denn nicht nur die USA und Türkei sind Wackelkandidaten auch in Frankreich sind die politischen Konstellationen nicht die Aussichtsreichsten hinsichtlich einer Bündnistreue in näherer Zukunft.
zum Beitrag03.01.2026 , 20:51 Uhr
"Auctoritas, non veritas facit legem”
Menschlich ein Totalausfall, aber analytisch brilliant. Das sollte nicht verschwiegen werden.
In der zweiten Hälfte des 20 Jahrhunderts weitgehend totgeschwiegen, im neuen Jahrtausend seit 9/11 wieder an Bedeutung gewonnen und seit Putin, Trump, AfD & Co sogar hoch aktuell.
Die aktuellen Entwicklungen lassen sich samt und sonders mit den Theorien von Schmitt erklären und gewähren auch einen Blick in die Zukunft.
Stichwort Grossraumtheorie, Ausnahmezustand und nicht nur für die AfD Jünger natürlich die Homogenität des Volkes.
Und interessanterweise sind auch die Antworten welche eine Demokratie auf derartige Entwicklungen geben kann von Schmitt bereits mitgedacht worden.
Fazit: Schmitt zu verunglimpfen ist nicht allzu schwierig, ihn richtig zu interpretieren und auf heutige Zeiten auszulegen, da gehört etwas mehr dazu, als den Kanon gelesen zu haben.
Wusste schon Helmut Schmidt anno 1962 im Hamburger Hochwasser wie das praktiziert wird.
Es ist halt nicht das erhoffte "Ende der Geschichte" eingetreten, sondern es besteht die akute Gefahr, dass sich das Rad zurückdreht.
zum Beitrag02.01.2026 , 20:06 Uhr
"ist zwar in erster Linie dem aggressiven Vorgehen der russischen Angreifer geschuldet"
Ein "in erster Linie" gibt es nicht!
Russland hat einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen und mit seinen Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung und ukrainischen Kriegsgefangenen so gut wie gegen alle Artikel der Genfer Konvention verstoßen. Da entfällt ein "und zwar". Ersatzlos!
Die vom Autor erwähnten Schlussfolgerungen über die Motive und Handlungsweisen der EU oder einzelner Mitglieder sind durchaus plausibel, ändern aber nichts daran das es Russland selbst in der Hand hat den Krieg zu beenden.
Leider spart der Autor auch aus, wie aus seiner Sicht denn ein "brüchiger Frieden" Gestalt annehmen könnte und was er beinhaltet.
Das Putin kein Interesse an einer Vereinbarung hat und keine Kompromisse eingehen will, hat er gerade jüngst erst erneut unter Beweis gestellt.
Gerade unter diesem Aspekt finde ich die Intention des Autors äußerst befremdlich.
zum Beitrag02.01.2026 , 13:03 Uhr
"Ja, falsch Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich erstmal immer erlaubt."
Wo haben sie das denn gelernt?
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich unzulässig und sind nicht von Art 5 Abs 1 GG gedeckt.
BVerfG, Beschluss vom 22.06.1982, Az. 1 BvR 1376/79
Unwahre Tatsachenbehauptungen können einzig in Ausnahmefällen in Kunstwerken im Rahmen der Kunstfreiheit zulässig sein.
BVerfG, Beschluss vom 13.06.2007, Az. 1 BvR 1783/05
zum Beitrag02.01.2026 , 12:51 Uhr
Die von der EU verhängten Sanktionen haben sämtlich eine rechtliche Grundlage und sind in bisher 19 Verordnungen aufgeführt. Darunter fällt auch dieser Fall.
Bei einer Meinungsäußerung handelt es sich um ein Werturteil, dieses ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Bei Propaganda handelt es sich um Tatsachenbehauptungen. Darunter versteht man Äußerungen, die einer objektiven Klärung und damit dem Beweis zugänglich sind. Sie charakterisieren sich durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit und fallen somit nicht grundsätzlich unter die Meinungsfreiheit. Entscheidend hierbei ist der Wahrheitsgehalt der Äußerungen. Unwahre Tatsachenbehauptungen sind grundsätzlich unzulässig.
zum Beitrag30.12.2025 , 21:50 Uhr
Das Gefälle der Länder ist gar nicht entscheidend. War sehr gut zu beobachten bei der EU Osterweiterung. Da fand keine massenhafte Zuwanderung in die Sozialsysteme statt, aber Deutschlands überalterte Gesellschaft hat von den Zuzügen profitiert. Zuerst kamen die Hochqualifizierten wie Ärzte und Ingenieure und genau darin liegt das Hauptproblem.
Die Ursprungsländer wären nämlich die Leittragenden der offenen Grenzen. In Rumänien Ende der 90er waren ganze Landstriche verwaist. Keine Ärzte, keine Lehrer etc.
Wenn es bei offenen Grenzen einen kritischen Punkt gibt, dann unter dem Aspekt der Sicherheit.
Auch dürfte es wohl in vielen europäischen Ländern zumindest kurzzeitig zu einer Überlastung in den Ballungsräumen kommen. Dafür wäre zumindest die deutsche Infrastruktur derzeit nicht ausgelegt. Das sind aber nicht derart gravierende Gründe, dass Deutschland nicht unterm Strich einer der großen Profiteure der offenen Grenzen wäre. Einige Gründe hat der Autor im Artikel schon aufgeführt.
zum Beitrag30.12.2025 , 21:28 Uhr
Die Berufsfreiheit ist ein Grundrecht und gilt grundsätzlich auch für ausländische Personen wenn diese sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Nichtdeutsche EU Staatsbürger beziehen sich dabei auf das EU Recht und für Drittstaatenangehörige greift Art 2 GG (Freiheitsrechte).
Auch hinsichtlich der Reisefreiheit gilt, das die Menschenrechte sehr wohl die Möglichkeit einräumen jedes Land "betreten" zu können.
Das ein Staat auf seinem Hoheitsgebiet diesen Zutritt verweigern kann, liegt im Prinzip der Souveränität der Staaten begründet und nicht im Prinzip der Reisefreit.
zum Beitrag29.12.2025 , 22:44 Uhr
Das norwegische System funktioniert nur weil hier ein positives Verständnis von Staatlichkeit herrscht. Wir pflegen hier eine grundsätzliche Vertraulichkeit in den Staat und sehen daher staatliche Eingriffe auch eher als legitim an. Und ein staatliches Gesundheitsmonopol stellt zweifellos einen Eingriff dar.
Nur in einer politischen Konsenskultur ist das Zusammenfallen von Versorgungsauftrag und Leistungserbringung in staatlicher Hand überhaupt erst möglich. Birgt ja auch etliche Risiken.
Bei der Staatsskepsis, wie sie mir in Deutschland begegnet ist und einer derartigen konfliktgesteuerten politischen Kultur, wäre ein solches Modell von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Ein solcher Vergleich sollte daher immer im Kontext der gesellschaftlichen und politischen Voraussetzungen betrachtet werden. Nur die jeweiligen Ist Zustände gegenüber zu stellen ergibt wenig Sinn.
Und natürlich gehen wir hier auch seltener zum Arzt. Kostet mich bei jedem Besuch 30 €. Es bedarf schon etlicher Besuche um die Zuzahlungsgrenze zu erreichen. Gleiches gilt für Medikamente. Im Schnitt zahle ich 30% als Eigenbeitrag. Günstig ist hier in Norwegen rein gar nichts.
zum Beitrag29.12.2025 , 16:13 Uhr
"Der Vernichtungskrieg gegen Gaza hat zu schweren Beschuldigungen und Kämpfen unter Kolleg: innen geführt, und zur Entsolidarisierung untereinander."
Sehr interessanter Einblick in die taz interna. Hoffe ja nur, das die "Kämpfe" lediglich verbal stattfanden. Dann kann also obiges Interview als eine Art Schlichtungsversuch mit Publikum angesehen werden. Finde ich sehr schön. Ist bei uns in Norwegen ein alter Brauch um diese Zeit sich bei Kollegen und Nachbarn für das alte Jahr zu bedanken, auch um Streit beizulegen.
In Deutschland wird halt sehr emotional diskutiert und es wird dabei auch schnell persönlich. Ersteres hat mir während meiner Zeit in Deutschland sehr zugesagt, mit dem Zweiten bin ich nie so ganz warm geworden. Etwas Distanz sollte schon gewahrt bleiben.
Die Berichterstattung in der taz zum Thema empfand ich als sehr ausgeglichen, zumal journalistisch korrekt Meinungsbeiträge auch immer als solche gekennzeichnet waren. Kann man nicht von jeder deutschen Zeitung behaupten.
Und zu der Kritik aus ihrem Freundeskreis sei angemerkt, wer nur die Medien konsumiert, welche das eigene Weltbild bestätigen, dem hat sich der Sinn der Meinungsvielfalt noch nicht erschlossen.
zum Beitrag28.12.2025 , 23:59 Uhr
Dann werfen sie einmal einen Blick in die Schweiz nach Dänemark oder Norwegen.
In allen Ländern ist das Vertrauen in den Staat groß.
Einmal ein paar Fakten zu meinem Land Norwegen. 74% der Bevölkerung haben großes Vertrauen in den Staat, 80% der Norweger leben im Eigenheim oder haben Wohneigentum. Das Pro-Kopf Vermögen beträgt im Schnitt 346.000€. Das Bildungs- und Gesundheitssystem ist intakt, ebenso das Rentensystem. Kurz der Wohlfahrtsstaat funktioniert und die meisten Probleme die diesbezüglich in Deutschland diskutiert werden sind uns fremd.
Der Anteil der rechtspopulistischen Fremskrittspartiet bei der Parlamentswahl 2025 betrug dennoch satte 24%.
Der Erfolg stützte sich auf drei Säulen. Forderung von Steuersenkungen, Begrenzung der Zuwanderung, Restriktivere Maßnahmen gegen Straftäter mit Migrationshintergrund und Bekämpfung der Jugendkriminalität ebenfalls mit Bezug auf den Migrationshintergrund der Gang Mitglieder. Damit generiert man Stimmen.
Ähnliches finden sie in Dänemark und der Schweiz vor, in denen die rechtspopulistischen Parteien nicht minder Zuspruch haben und die in den von mir genannten sozioökonomischen Punkten mit Norwegen zu vergleichen sind.
zum Beitrag28.12.2025 , 16:40 Uhr
Kluge Positionen die Pauline Jäckels hier vertritt. In einem Punkt scheint sie aber ebenso gespalten zu sein, wie viele junge Menschen in Deutschland.
Die Ereignisse des 7. Oktober passen nicht so recht ins Bild der deutschen Pro-Palis und werden daher gerne ausgeblendet. Ebenso wie die Zurkenntnisnahme der Jubelarien zu diesem Anlass, die nicht nur aus der arabischen Welt sondern auch aus Deutschland zu vernehmen waren.
Das ist ein Schandfleck hinsichtlich der Palästinenser Solidarität der ebenso Erwähnung finden muss wie die Kriegsverbrechen und der Landraub der israelischen Regierung.
Wer sich nicht klar gegen diese Leute positioniert und sich von ihnen auch nicht distanziert und stattdessen lieber die Hamas Parolen auf Demonstrationen ignoriert, der verspielt seine Glaubwürdigkeit das es ihm wirklich um die Sache der Palästinenser geht.
zum Beitrag28.12.2025 , 11:59 Uhr
Es geht nicht darum das derartige Aussagen "kein Platz in liberalen Medien" mehr haben dürfen, sondern darum das Aussagen von Personen wie Juli Zeh, die in der Öffentlichkeit über ein gewisses Renommee verfügen, auf einen ganz anderen Widerhall stossen und gerade dieses sensible Thema ein hohes Maß an Verantwortung verlangt.
Das hat sie vermissen lassen, indem sie von sich aufs Ganze schließt und jegliche Differenzierung ausser acht lässt.
Es mögen nicht alle AfD Wähler in ihrem Dorf überzeugte Rechtsextreme sein und die Demokratie ablehnen, ändert jedoch nichts daran das in deren Menschenbild Teile der AfD Positionen fest verankert sind.
Wäre es nur der Frust gegenüber den Eliten der sie zur AfD tendieren lässt, dann müsste man diesen Menschen so einiges an geistigen und emphatischen Fähigkeiten absprechen. Dieses dürfte aber nur bei einem geringen Teil der Fall sein.
Oder frei nach Jean Amery "sie wussten ganz genau was sie da tun".
Unter diesem Aspekt ist es eine verantwortungslose Verharmlosung der Problematik, die Juli Zeh hier betreibt.
zum Beitrag28.12.2025 , 01:10 Uhr
Glaubt auch zurecht keiner, da die Fakten dagegen sprechen.
Über die Wahlgründe für Parteien vom rechtspopulistischen bis zum rechtsextremen Spektrum gibt es Studien und Analysen in ganz Europa.
Wählen sie aus zwischen Niederlande, Belgien, Österreich, Schweiz, Norwegen, Schweden oder Dänemark. Ich sende ihnen dann die Links für den Zeitraum 23-25.
Für Deutschland empfehle ich die Studie "AfD - Radikalisiert und etabliert" der Otto Brenner Stiftung oder die Studien des SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik der Universität Bremen.
Auf Anfrage hätte ich aber auch Links von anderen deutschsprachigen Studien zum Thema von 2017-25 im Angebot.
Aus diesen Studien ist klar zu entnehmen das ihre Aussage nicht nur nicht haltbar ist sondern auch eine gefährliche Verharmlosung des Themas darstellt.
Die Ablehnung der AfD Wähler gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund liegt in einigen Studien über 50%, gegenüber Flüchtlingen sogar 75%.
Sieht in Europa nicht viel anders aus. In Dänemark, Norwegen, Schweden, Niederlande und Schweiz ist es die Fremdenfeindlichkeit die an erster Stelle für den Zuspruch rechter Parteien sorgt, nicht der Frust gegenüber den Eliten.
zum Beitrag27.12.2025 , 20:07 Uhr
Das sind einfach nur naive Positionen die Juli Zeh in Hinsicht auf die AfD und ihre Wähler vertritt und unterm Strich betreibt sie damit nicht nur eine Verharmlosung des Rechtsextremismus sondern trägt auch zur erfolgreichen Diskursverschiebung der Rechten bei.
Derartige Positionen öffentlich vertreten, tragen dazu bei der AfD Tür und Tor zu öffnen und sich noch weiter in der Mitte der Gesellschaft zu etablieren.
Wer ernsthaft glaubt das lediglich die Verachtung für die Eliten und speziell für die Politik die treibende Kraft für AfD Wähler ist, der hat versäumt ganz viele nationale und internationale Studien zum Thema zu lesen.
Sozioökonomische Gründe sind ein Schwerpunkt, nicht minder aber eint AfD Wähler Fremdenfeindlichkeit und völkisches Gedankengut.
Und wie jemand der mit dem Verfassungsrecht vertraut ist, ernsthaft davon ausgehen kann, das AfD Funktionäre es begrüßen würden wenn man ein Verbotsverfahren einleitet, ist mir absolut schleierhaft.
Da haben die Reaktionen der AfD Funktionäre schon bei der Hochstufung durch den Verfassungsschutz eine andere Sprache gesprochen. Es gab sogar ein internes AfD Memo mit der Anweisung sich etwas gemäßigter zu äußern. Noch Fragen?
zum Beitrag25.12.2025 , 23:44 Uhr
Das gute Recht einer Sparkasse ist die zukünftige Kontoführung zu verweigern bei wiederholten Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen. Mehr aber auch nicht.
Sparkassen sind Anstalten des öffentlichen Rechts und einer ihrer Hauptaufgaben ist die Grundversorgung sicherzustellen und die Teilnahme am Rechtsverkehr zu gewährleisten.
Für die Kündigung des Kontos eines gemeinnützigen Vereins bedarf es für Sparkassen einer Rechtsgrundlage. Die ist gegeben wenn dem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen oder der Verein verboten wird.
Beides ist hier nicht der Fall und wenn die Sparkasse auch keinen gehaltvollen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen nachweisen kann, dann ist die Kontokündigung rechtswidrig.
Soviel zum guten Recht!
zum Beitrag25.12.2025 , 23:16 Uhr
Einmal einen Blick auf den World Index 2024 Healthcare werfen, das erklärt einiges über die Zustände in Schweden.
In der Qualität der ärztlichen Behandlung liegt Schweden mit dem höchsten Score weltweit auf Platz 1 (Deutschland auf Platz 26).
Bei der Auswahl der Ärzte belegt Schweden den 19 Platz (Deutschland Platz 1).
Ein Grund dafür dürfte sein, das Schweden einen akuten Ärztemangel zu verzeichnen hat und das schon seit Jahren. Der Hauptgrund dürfte in den Gehaltsstrukturen begründet sein.
Ein schwedischer Allgemeinmediziner verdient im Schnitt jährlich 20.000 € weniger als ein Arzt in Norwegen. Noch deutlicher ist der Unterschied bei höheren Positionen. Bei einem Chefarzt im Krankenhaus beträgt die Differenz über 35.000€. (Quelle den norske legeforening).
Bei uns in Tromsø gibt es etliche Arztpraxen die auf eine schwedische Herkunft hinweisen. Dürfte auch im Rest von Norwegen nicht anders sein und wahrscheinlich hat auch Dänemark einen hohen Anteil an Medizinern aus Schweden. Und auch in Deutschland werden Mediziner besser bezahlt als in Schweden.
Das hat nur nichts mit den Strukturen des eHealth Bereichs zu tun. Die sind im Grunde sehr fortschrittlich ausgerichtet.
zum Beitrag25.12.2025 , 18:55 Uhr
Der erkennbare Widerspruch ist nicht verfassungswidrig.
Verfassungsrechtlich gibt es keine Kollision der beiden Artikel, da sie normenhierarchisch nebeneinander stehen. Es gibt kein Geltungsvorang.
Bedeutet die von ihnen angesprochene Gleichberechtigung spielt sich nur im Rahmen des Artikel 12 ab wenn es um die Wehrpflicht geht. Und hier ist zu berücksichtigen, das nicht alle tauglichen herangezogen werden. Dabei muss dann auch der Grundsatz der Lastengleichheit herangezogen werden.
zum Beitrag25.12.2025 , 13:04 Uhr
Richtig. In diesem Sinne
abusus non tollit usum
zum Beitrag25.12.2025 , 11:56 Uhr
Sie richten ihre Kritik auf das System in Schweden aus, legen aber die deutschen Maßstäbe zu Grunde. Das kann so nicht funktionieren.
Die Privatversicherung hat in Schweden und Norwegen einen ganz anderen Stellenwert. Es profitiert lediglich der Patient, da einige Leistungen wie Zahnersatz mit abgedeckt werden. Dafür zahlt der Patient aber auch einen höheren Beitrag. Für einen Arzt im staatlichen Gesundheitssystem ist es hinsichtlich des Honorars jedoch unerheblich welche Versicherungsform besteht. Da herrscht der Gleichheitsgrundsatz, sogar gesetzlich garantiert.
Der Sinn der Telemedizin ist es das Patientenaufkommen zu verringern. Bei vielen Alltagsbeschwerden reicht es für Ärzte aus die Symptome zu kennen um eine Diagnose zu erstellen. Dafür ist kein persönlicher Kontakt notwendig. Im Gegenteil es erspart dem Patienten sogar Wege, wenn er z. B. eine fiebrige Erkältung hat. Und wenn sie mit der Ferndiagnose hadern, haben sie in Schweden Anspruch auf einen persönlichen Arzttermin innerhalb von drei Tagen. Das Recht wird ihnen auch nicht bei der Telefondiagnose verwehrt.
Sinnvoller als meine Arztodysee in einer deutschen Großstadt, wo nur Bestandspatienten behandelt wurden.
zum Beitrag25.12.2025 , 11:30 Uhr
In Norwegen wie auch in Schweden gibt es das Frikort System der Zuzahlungsbefreiung.
Ärmere Menschen können in Norwegen eine Zuzahlungsbefreiungskarte beantragen. Die befreit von sämtlichen Zuzahlungen für Medikamente und Arztbesuche und teilweise auch für Zuzahlungen für bestimmte Behandlungen, bei gleichen Leistungen.
Auch das System in Schweden gewährleistet sozial Schwächeren den Zugang zu sämtlichen Gesundheitsleistungen, es ist jedoch gestaffelt. So gibt es die Möglichkeit sich von der Medikamentenzuzahlung befreien zu lassen, ebenso wie ein Rabattsystem bei Arztbesuchen. Es gibt nämlich keine einheitliche Arztgebühr sondern sie richtet sich nach der Qualifikation der Gesundheitsdienstleister. Auch die Möglichkeit einer Komplettbefreiung bietet das System.
Über die generellen Zustände des Wohlfahrtsstaates in Schweden kann ich leider nichts beitragen, aber was die Gesundheitsfürsorge betrifft dürfte Schweden sich nicht grundsätzlich von Norwegen unterscheiden. Und hier gilt die Standards sind nach wie vor hoch, besonders in Krankenhäusern die bei uns auch die Aufgaben übernehmen, welche in Deutschland von Fachärzten ausgeführt werden.
zum Beitrag24.12.2025 , 16:19 Uhr
Habe ich schon vor vielen Jahren in Schweden gelernt. Wer Lagom als Lebensgrundlage betreibt der braucht keinen Arzt bei Alltagsbeschwerden. Und Zimperlein werden weggesaunt.
Und was heißt medizinische Fachkräfte? Bei meinem einzigen spontanen Besuch in einem Vårdcentral aufgrund von Rückenschmerzen hat die Arzthelferin an der Rezeption mir einen Krankenpfleger zugewiesen. Der hat mich fachmännisch ordentlich gestreckt und mir erklärt das es sich lediglich um Verspannungen handelt und ein Facharzt dafür nicht nötig sei. Dann war ich auch schon wieder draußen, ohne lange Diskussionen wann jetzt der Facharzt kommt. Den vollen Satz für einen Facharztbesuch musste ich dennoch entrichten.
Die telefonische Vorauswahl ist für Fälle wie den geschilderten gedacht und durchaus sinnvoll. Wer in Schweden aber darauf besteht von einem Allgemeinmediziner behandelt zu werden, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf innerhalb von drei Tagen einen Termin zu erhalten. Bei Operationen sind es 90 Tage. Abgewiesen wird halt auch in Schweden niemand.
zum Beitrag24.12.2025 , 00:47 Uhr
Das gehört doch eher in die Rubrik gefühlte Realitäten. Die Zahlen sagen etwas anderes aus.
Die wirtschaftliche Stabilität eines Landes lässt sich an seiner internationalen Kreditfähigkeit messen.
Die EU als Staatengemeinschaft verfügt über das höchste Rating weltweit (AA+). Zum Vergleich China (A+/Negativ) und USA (AA/Negativ).
Zusammen mit den mit der EU verbundenen Ländern Schweiz und Norwegen haben neun europäische Staaten das höchste Rating von AAA. Das können ausserhalb Europas lediglich noch sieben Länder vorweisen.
Militärisch Laut einer Analyse des US Institute for the Study of War (ISW) ist die EU in allen militärischen Bereichen Russland überlegen mit Ausnahme von Drohnen und Satellitenaufklärung.
Sanktionen Dienen keinem Selbstzweck sondern haben den Zweck einen Staat wieder dazu zu bringen, die internationalen Regeln einzuhalten. Bedeutet sie richten sich rechtlich an der Verhältnismäßigkeit aus. Dieses erklärt die schrittweise Anhebung der Sanktionen durch temporär erlassene EU Verordnungen.
Der Vorteil Russlands und der USA besteht lediglich darin, das die Europäer gut darin sind sich selbst kleinzumachen und alles ins Negative zu ziehen.
zum Beitrag22.12.2025 , 16:20 Uhr
Zwei Länder hatten Befürchtungen aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage in der internationalen Kreditwürdigkeit herabgestuft zu werden und ein Land hatte Angst das Haftungsrisiko allein tragen zu müssen.
Die anderen drei Länder dürften eher als Putins Stellvertreter in der EU anzusehen sein.
Eine "Einsicht" der hartnäckigsten Befürworter dürften wohl nur diejenigen davon ableiten die ähnliche Ansichten wie die drei Stellvertreterstaaten Moskaus vertreten.
zum Beitrag22.12.2025 , 16:06 Uhr
"Und das zu Recht, weil völkerrechtswidrig"
Gewagte Behauptung.
Retorsionen bedürfen im Völkerrecht keiner völkerrechtlichen Grundlage. Völkerrechtswidrige Sanktionen können durch völkerrechtliche Verträge und durch das Völkergewohnheitsrecht gerechtfertigt sein.
Die Regeln der klassischen Gegenmaßnahmen verletzter Staaten gemäß Art 49 bis 53 ASR haben längst gewohnheitsrechtlichen Charakter angenommen und in den USA Einzug in die Rechtssprechung gehalten. Die gesamten amerikanischen Sanktionsmaßnahmen beruhen darauf, schon lange vor Trump. Die in seiner zweiten Amtszeit verhängten Sanktionsmaßnahmen wären ohne diese Rechtsauslegung fast alle ein Verstoß gegen das Völkerrecht. Die USA haben sich weder auf Art 54 ASR berufen noch verfügten sie über ein Mandat des Sicherheitsrats. Wurde nicht einmal in Erwägung gezogen.
Diese Rechtsauffassung liegt u.a. darin begründet, das aus Art 41ASR keine eigenständige Rechtfertigung für Sanktionen abgeleitet werden kann. Das Völkerrecht bietet halt Abseits von Gegenmaßnahmen nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit keine Alternativen.
Bitte einmal erklären, warum im internationalen Recht zwischen EU und USA zu unterscheiden ist?
zum Beitrag21.12.2025 , 22:52 Uhr
Die Europäer haben einfach Angst vor der eigenen Courage und leider noch nicht begriffen, das Trump und Putin ein Ziel eint. Europa zu spalten.
Die Chance mit der Nutzung des russischen Vermögens ein deutliches Zeichen zu setzen wurde erneut aufgrund nationaler Ressentiments verspielt. Die Sorge vor rechtlichen und ökonomischen Folgen überwog.
Um Putin unter Druck zu setzen ist es jedoch nicht hilfreich sich stets korrekt an das Regelwerk zu halten. Ein gewisses Wagnis muss schon eingegangen werden. Noch scheuen die Europäer das Risiko, aber um nicht in naher Zukunft zwischen Trump und Putin völlig aufgerieben zu werden, bleibt den Europäern nichts anderes übrig als den Einsatz zu erhöhen. Auf Sanktionsebene ebenso wie in absehbarer Zeit auch militärisch.
Gilt auch für den Fall das der Ukraine das Schicksal droht keine ausreichende Truppenstärke mehr zu erreichen. Dann werden die Europäer in Sektoren die nicht direkt in Kampfhandlungen eingebunden sind wohl aushelfen müssen, um die Lage zu stabilisieren.
Das alles ist jedoch besser als die Ukraine an Russland auszuliefern und an Trump zu verschachern und zwar nicht nur für die Ukraine sondern für ganz Europa.
zum Beitrag21.12.2025 , 21:56 Uhr
Das ist ja nun nur noch hilflose Tatsachenverdrehung die sie da betreiben. Sie schreiben in ihren Kommentaren, das "Russische Staatsvermögen einfach umzuwidmen klingt entschlossen, ist aber vor allem eines: ein Bruch mit dem Völkerrecht". Ich weise sie darauf hin, dass es kein "Bruch" ist sondern völkerrechtlich umstritten ist und jetzt entgegen sie dreist "Dass die Umwidmung von Zentralbankvermögen völkerrechtlich umstritten ist, widerspricht meiner Aussage nicht, sondern bestätigt sie"
Zwischen Bruch des Völkerrechts und völkerrechtlich umstritten liegt doch noch einiges!
zum Beitrag21.12.2025 , 21:28 Uhr
Sie trennen nicht, sie weichen aus anstatt zu präzisieren. Keine einzige meiner Fragen haben sie beantwortet.
Da sind keine Detailkenntnisse auszumachen. Sie sollten eigentlich wissen, das Sanktionen als Vorstufe zu militärischer Intervention zu verstehen sind und in diesem Fall im Einklang mit der UN Charta stehen. Ich spare den Rest einmal aus, da sie anscheinend kein Interesse an einer fallbezogenen Diskussion haben.
Und der Präzedenzfall Irak/Kuwait hat nun rein gar nichts mit dem Beschluss des Sicherheitsrats zu tun. Warum dieser Fall Einzug besonders in die Rechtsprechung des Common Law gefunden hat, können sie bei Interesse ja einmal selbst recherchieren.
Eine Frage hätte ich dann schon noch. Handelt es sich aus ihrer Sicht bei der EU Embargoverordnung eigentlich um unilaterale oder multilaterale Sanktionen?
Ist ja nicht unerheblich, da sie in ihren Auslegungen ja doch eine sehr monistische Ansicht in Bezug auf das Völkerrecht vertreten.
zum Beitrag21.12.2025 , 01:51 Uhr
Anstatt mantrartig die immer gleichen Plattitüden von sich zu geben, äußern sie sich doch einfach einmal zur Sache. Etwas praxisbezogener wäre schön.
Was spricht aus ihrer Sicht rechtlich gegen das Vorgehen der EU?
Das kollektive Selbstverteidigungsrecht Art 51 UN Charta erlaubt Wirtschaftsanktionen. Der legitime Zweck der Sanktionen ist die Beendigung des Konflikts. Daran richtet sich die Verhältnismäßigkeit aus.
Die rechtliche Grundlage wurde mit der EU Embargoverordnung 2014 geschaffen. Die Art der Sanktionen ist in den EU Verordnungen aufgeführt.
In welchen Punkten geht die Embargoverordnung nicht konform mit dem internationalen Recht? Verstoß gegen das Interventionsverbot? Oder überschreiten die stufenweisen Anhebungen seit 2014 den angemessen Rahmen? Oder ist gar das Transaktionsverbot aus 2022/576 schon ein völkerrechtlicher Verstoß?
Das zeitlich unbegrenzte Einfrieren des russischen Vermögens erfolgt nach Artikel 122 (AEUV), da sie darin einen völkerrechtlichen Verstoß sehen, würde ich gerne wissen auf welche konkreten Punkte dieser sich stützt.
Ein Präzedenzfall für Sanktionen und Reparationen finden sie zudem in der Sache Irak /Kuwait.
zum Beitrag20.12.2025 , 21:58 Uhr
Sie behaupteten Staatsvermögen umzuwidmen stelle einen eindeutigen Verstoß dar, diese Behauptung ist rechtlich nicht haltbar. Zutreffend ist das sie völkerrechtlich umstritten ist. Die Kreditkonstruktion der EU dient daher als Absicherung.
Und aus welchem Grunde sollte ich eine Rechtsnorm benennen, welche die Staatenimmunität aufhebt? Erstens gibt es eine solche nicht und zweitens war das überhaupt nicht Gegenstand der Diskussion.
Diese Anmerkungen sowie auch ihre jüngsten Kommentare, die sich leider alle lediglich in Wiederholungen ergehen, erwecken bei mir den Eindruck das sie den Kern der Sache nicht erfasst haben.
Oder wie es aus ihrem obigen Kommentar zur Rechtsstaatlichkeit zu ersehen ist, meine Aussagen absichtlich falsch interpretieren um eine entsprechende Antwort verfassen zu können. Mit Verlaub, das ist dann keine fachliche Diskussion mehr sondern da geht es dann nur noch um pure Rechthaberei.
Ich bleibe dabei, sie argumentieren zwar sehr flüssig, ihre Kenntnisse im internationalen Recht sind aber leider rein oberflächlicher Natur quasi aus dem Lehrbuch und entbehren daher jeglicher Detailkenntnisse. Und deshalb verläuft die Diskussion auch im Sande.
zum Beitrag19.12.2025 , 13:25 Uhr
Unberechtigt gerade an dieser Stelle Kritik an Merz zu üben. Dafür gibt es wahrlich passendere Anlässe. Im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger hat er verstanden worum es in der Sache geht. Das Zitat aus der taz bezeugt dies eindeutig..
"„Wir stellen uns entschlossen der größten sicherheitspolitischen Bedrohung Europas entgegen. Das ist die Aggression Russlands, die längst den Angriffskrieg gegen die Ukraine übersteigt.“
Im Gegensatz zu Frankreich und Italien, die wenn es ums eigene Geld geht einzig in der Kategorie nationaler Interessen denken. Da braucht es anscheinend noch etwas Zeit bis der Groschen fällt.
Unterm Strich, Respekt für Merz, sein "all in" hätte ich zwar bevorzugt, aber der Wille sagt auch etwas aus und das nenne ich gelebte Solidarität und die vermisse ich hier in Norwegen leider schmerzlich, wenn das Land als finanzieller Kriegsprofiteuer Nummer 1 sich mit rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Eigentümerhaftung weigert seine seit 2022 aus den Energiepreisschwankungen erwirtschafteten Zusatzgewinne von über 100 Mrd Euro als Sicherheit zur Verfügung zu stellen.
Darunter leidet die Glaubwürdigkeit der Politik und nicht an guten Absichten, wie der des Kanzlers.
zum Beitrag19.12.2025 , 12:18 Uhr
„Ohne Gericht kein Rechtsbruch“. Absichtlich falsch zitiert! Wirkt immer hilfloser, wenn schon mit Unterstellungen gearbeitet werden muss.
Geschrieben habe ich "Ohne Urteil kein Rechtsbruch". Ein Grundprinzip in einem Rechtsstaat.
Das kehrt ebenso wenig den Rechtsstaatgedanken um, wie Rechtswidrigkeit auch nur dann festgemacht werden kann, wenn ein Gericht diese durch ein Urteil bestätigt.
Was sie beschreiben sind potentielle Vertragsverletzungen zwischen den Parteien. Ob dabei geltendes Recht gebrochen wurde, darüber entscheiden die Gerichte, nicht die Vertragspartner.
Und wenn sie schreiben das es ein Teil des Problems ist das kein geordneter Rechtsweg besteht, dann hat Russland das Problem selbst verursacht in dem es sich weigerte sich einer übergeordneten Gerichtsbarkeit zu unterwerfen.
Fällt einem dann schon einmal auf die Füße, wenn man dann doch einmal den Rechtsweg bestreiten will. Selbstverschuldet.
zum Beitrag19.12.2025 , 11:59 Uhr
"Auch im Völkerrecht gilt: Nicht alles Ungeregelte ist erlaubt. Genau dafür existieren Prinzipien wie Staatenimmunität, Eigentumsschutz und Verhältnismäßigkeit"
Kommentar auch gelesen? Von den ungeschriebenen Rechtsprinzipien habe ich gesprochen.
Staatenimmunität und Eigentumsschutz sind nicht absolut, auf die Verhältnismäßigkeit kann sich bei einem Verstoß des Gewaltverbots von russischer Seite nur schwer berufen werden. Hat die EU schon eher das Recht zu, ebenso das Schuldprinzip anzuwenden.
Auch ihr Einwand bezgl. der Gegenmaßnahmen schlägt fehl. Schwere Verstöße gegen das Völkerrecht rechtfertigen auch das Staaten zeitweise Schritte setzen, die ansonsten rechtswidrig wären. Ziel ist es dabei den Aggressor von seinem Vorhaben abzubringen.
Und genau das geschieht hier. Es sind temporäre Maßnahmen, die solange Gültigkeit besitzen bis Russland seinen Angriffskrieg beendet. Ist eigentlich nicht so schwer zu verstehen, es sei denn man will es gar nicht erst!
Da wird entgegen ihren Äußerungen kein Rahmen bei der Blockade überschritten.
zum Beitrag19.12.2025 , 11:36 Uhr
Es ist Propaganda! Wer trotz zahlreicher Hinweise inklusive juristischer Begründung, die zudem leicht überprüfbar sind, mit der immer gleichen Behauptung hausieren geht..
"Russische Staatsvermögen einfach umzuwidmen klingt entschlossen, ist aber vor allem eines: ein Bruch mit dem Völkerrecht"
der stellt ganz bewusst Falschbehauptungen auf und betreibt somit Propaganda.
So geschehen in diesem Kommentar so wie in vielen weiteren von ihnen die ich unter die Lupe genommen habe.
Nur diese Propaganda ist gar nicht der Kernpunkt, sondern die russischen Narrative dann mit einem scheinheiligen Argument zu verbinden, welches augenscheinlich das Wohl der Ukraine im Sinne hat und bei ihnen und ähnliche gelagerten Konsorten, in leichter Variation immer auf den selben Tenor hinausläuft.
Die Ukraine verdient unterstützt zu werden, aber besser für sie wäre.. und dann werden je nach Thema die russischen Narrative aufgezählt. In diesem Fall der Völkerrechtsbruch.
Ein derartiges Verhalten finde ich aufgrund der Situation der Ukrainer ein mehr als schäbiges Vorgehen und nur das kritisiere ich auch, nicht ihre Meinung zum Thema.
zum Beitrag19.12.2025 , 11:08 Uhr
Die Rechtsauffassung der EU beruht darauf das die Zinsen nur aufgrund der Sanktionen angefallen sind und daher nicht den Immunitätsschutz unterliegen. Sie gelten rechtlich als "zusätzliche Mittel" die nicht dem Stastsvermögen Russlands zuzuordnen sind. Die Ukraine erhält die Zinsen auch nicht direkt, sondern sie dienen zur Tilgung des EU Kredits an die Ukraine. Direkte Zahlung hieraus erhält die Ukraine nur aus der belgischen Sondersteuer die Euroclear auf Zinserträge und Zugewinne des Staatsvermögens abführen muss.
zum Beitrag19.12.2025 , 02:33 Uhr
"Integration ist wichtig, aber sie ersetzt kein Aufenthaltsrecht"
Das Aufenthaltsrecht wird aber auch vom Grad der Integration abgeleitet. Es macht keinen Sinn nach 5 Jahren eine Familie auszuweisen in der beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen und die zudem zwei schulpflichtige Kinder haben.
Für solche Fälle ist eigentlich das Chancenaufenthaltsrecht einmal ins Leben gerufen worden.
Daher ist es an dieser Stelle nicht das Recht welches einem weiteren Verbleib im Wege stand sondern es war der politische Wille der dafür verantwortlich ist, das 4 Menschen aus ihrem hiesigen Lebensmittelpunkt gerissen und ihrer Zukunftschancen in Deutschland beraubt wurden.
Und ihre Argumentation hinsichtlich der Türkei ist wirklich haarsträubend. Nach der Logik handelt es sich bei Russland, Iran oder Nordkorea ebenfalls um keine Unrechtsstaaten, da in diesen Ländern auch Millionen Menschen leben, arbeiten und studieren.
zum Beitrag19.12.2025 , 01:57 Uhr
Auch an dieser Stelle ist Schmalhans Küchenmeister, zumindest juristisch.
Die von ihnen erwähnte Blockade des Vermögens oder "faktische Entziehung der Verfügungsmacht" sowie die "faktische Vereitelung der Durchsetzung" auch "wenn Russlands Ansprüche bestehen bleiben" ist im internationalen Recht überhaupt nicht geregelt, da nicht vorgesehen.
Völkerrechtlich umstritten kann daher lediglich sein auf welche ungeschrieben Rechtsquellen sich in der Sache berufen wird. Naheliegend wäre hier sich auf nulla poena sine culpa zu berufen. Das Schuldprinzip.
Gibt das Völkerrecht jetzt schon her. Stichwort Gegenmaßnahmen bei Verstoß gegen das Gewaltverbot.
Europarechtlich kann das russische Vermögen auf unbefristete Zeit eingefroren werden, bis Russland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Ein Präzedenzfall würde lediglich eine Enteignung darstellen. Aber diese ist nicht geplant und auch nicht notwendig, da der Plan der EU vorsieht, das russische Vermögen mit den Reparationszahlungen zu verrechnen, sobald diese gerichtlich festgelegt wurden. Um die Kriegsschäden zu beziffern bedarf es aber zuerst ein Ende des Krieges.
zum Beitrag18.12.2025 , 21:45 Uhr
Ihre Argumentation beruht auf einer falschen Ausgangslage. Eine Enteignung findet eben nicht statt. Es findet lediglich eine Verlagerung von Euroclear zur EU statt. Russland bleibt Eigentümer. Und sobald Russland seine völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllt hat werden die Gelder wieder freigegeben.
Gemäß den Artikeln der Staatenverantwortlichkeit ist Russland aufgrund eines ius cogens Verstoßes verpflichtet vollständige Wiedergutmachung zu leisten. Konkret bedeutet dieses das Russland für sämtliche Kriegsschäden aufzukommen hat.
Da sie hier ja immer anführen, dass das Recht gewahrt werden muss, ein kleiner juristischer Hinweis noch. Wenn Russland einen rechtlichen Anspruch reklamiert dann muss es den auch gerichtlich durchsetzen.
Eine Klage vor dem IGH wird kaum möglich sein, da für die Zulassung die Zustimmungsgrundlage der beklagten Staaten notwendig ist. Nationale Gerichte wie auch der EuGH sind rechtlich an das EU Sanktionensrecht gebunden und würden eine Klage Russlands daher abweisen.
Welche gerichtliche Instanz ist also in der Lage über einen potentiellen Rechtsbruch der EU zu urteilen? Keine! Ohne Urteil kein Rechtsbruch! So läuft das in der Praxis.
zum Beitrag18.12.2025 , 15:58 Uhr
Sie hätten noch anmerken müssen: Quelle Bildzeitung. Sind nämlich die einzigen, zu denen es noch nicht vorgedrungen ist, dass es den KGB in Russland nicht mehr gibt. Wirkt sich dann auch auf die Berichterstattung aus.
zum Beitrag18.12.2025 , 15:54 Uhr
Genau so ist es!
zum Beitrag18.12.2025 , 15:52 Uhr
Sie wiederholen hier lediglich ihre russlandfreundliche Propaganda aus vorigen Kommentaren und das unter Auslassung jeglicher Rechtskenntnisse. Auf die im Detail einzugehen, erspare ich mir an dieser Stelle einmal, da schon zur Genüge ausgeführt.
Als scheinheilig empfinde ich es aufgrund ihrer vorherigen Auslassungen, nicht nur an dieser Stelle, dann abschließend stets darauf hinzuweisen, dass die Ukraine natürlich Unterstützung benötigt.
Die Masche wird auch von einem anderem Putinfreund hier im Forum gern angewendet, sie nutzt sich aber schnell ab.
Damit sie einmal ein Gespür davon entwickeln, worum es hier eigentlich geht, sei ihnen der excellente Artikel des ukrainischen Journalisten Artem Perfilov aus der heutigen taz ans Herz gelegt.
Sind die Ukrainer kriegsmüde? taz.de/1393-Tage-K...-Ukraine/!6139035/
zum Beitrag18.12.2025 , 11:59 Uhr
Und worin besteht der eindeutige Rechtsbruch genau? Das verbuchte Barvermögen fällt nicht unter die Staatenimmunität, der Immunitätsschutz bezieht sich auf die Ansprüche Russlands gegenüber Euroclear und diese Ansprüche bleiben bestehen. Es geht daher rein um das Haftungsrisiko.
Bei der Staatenimmunität wird unterschieden zwischen Jure Imperii und Jure Gestionis. Können sie als "Rechtsexperte" ja gerne selbst einmal nachprüfen, wie sich das in Bezug auf russische Vermögenswerte auswirkt.
zum Beitrag18.12.2025 , 11:47 Uhr
Die rechtlichen Risiken wären überschaubar, die Auswirkungen auf den Finanzstandort EU nur schwer kalkulierbar. Europäer die in der Welt von gestern leben wägen natürlich zu gunsten des Finanzstandorts ab.
Die aufgeweckteren und dazu gehört erstaunlicherweise auch Friedrich Merz, haben begriffen, das ein Überleben der Ukraine als Staat elementar ist für die Sicherheit in Europa und daher das Sicherheitsinteresse der EU überwiegt.
Die Gewichtung auf Sicherheit könnte sich in der Zukunft als großes Plus erweisen von der ganz Europa profitiert. Dafür bedarf es aber etwas Weitsicht und die Fähigkeit nicht nur in geordneten Bahnen zu denken.
zum Beitrag17.12.2025 , 22:17 Uhr
"Schule ist kein Ort für Gesinnungserziehung.."
Ich bin nicht in Deutschland zur Schule gegangen, aber in meiner Heimat hatte ich Fächer wie "Religion und Ethik", "Demokratie und Staatskunde" oder "Sozialkunde" und dazu in der höheren Stufe noch praxisorientiert "Lebenskompetenz".
Der Bildungsauftrag aller dieser Fächer hatte gemein, die Erziehung zur rechten Gesinnung.
Wenn derartiges in Deutschland schulisch nicht vermittelt wird, dann erklären sich zumindest für mich viele Zustände hier von selbst.
zum Beitrag17.12.2025 , 21:44 Uhr
Nun gut, der Text hier ist nicht ganz so "wirr" wie ihr Kommentar unten mit Bezugnahme auf genetische Stoffwechselwirkung bei Medikamenten einnahme, macht diesen Kommentar hier aber auch nicht besser.
Auch wenn sie sich in ihrem Text gegen potentielle Vorwürfe schon wohlweislich selbstverteidigen, bleibt festzuhalten, wer statistischen Vorgängen partout mit der ethnischen Komponente begegnen will betreibt Rassismus!
zum Beitrag17.12.2025 , 15:32 Uhr
"Eine Lehrkraft, die sich zu Aussagen hinreißen lässt, „Ihr Muslime seid nur zu faul.“ sollte damit natürlich nicht einfach so durchkommen, wobei hier natürlich der Kontext entscheidend ist."
Der Kontext bei einer derart diskriminierenden Aussage ist völlig unerheblich. Muslime = faul. Da passt nichts mehr zwischen.
zum Beitrag17.12.2025 , 15:12 Uhr
"Wenn ein Staat wie Russland so eklatant das Völkerrecht bricht, wie geschehen, kann es sich nicht auf der anderen Seite auf eben dieses berufen"
Das Recht Russlands sich generell auf das Völkerrecht zu berufen, erlischt nicht dadurch das es einen Völkerrechtsbruch begangen hat. Gegen Maßnahmen der Mitgliedstaaten aufgrund des Völkerrechtsbruchs steht Russland auch der Klageweg offen.
Ein Völkerrechtsbruch Russlands entbindet die Mitgliedsstaaten nicht von ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Russland.
Gegenmaßnahmen um Russland zu einem völkerrechtskonformem Verhalten zu bewegen, wie z.B. Sanktionen bedürfen einen völkerrechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrund, wie er sich beispielsweise aus dem Völkergewohnheitsrecht ergibt, um Verpflichtungen gegenüber Russland missachten zu können.
Dieses wird auch nicht nach "Opportunitätsgesichtspunkten" praktiziert, sondern nach völkerrechtlichen Bestimmungen.
zum Beitrag17.12.2025 , 13:23 Uhr
"Das Einfrieren des Vermögens 2022 war der eigentliche Rechtsbruch"
Woran machen sie das fest?
Rechtsgrundlage für das Transaktionsverbot ist die Embargoverordnung (833/2014) der EU aus dem Jahr 2014.
Auf dieser beruht das Transaktionsverbot festgehalten in der EU Verordnung 2022/576 und 2022/1269 aus dem Jahr 2022.
Das die EU Embargoverordnung lediglich völkerrechtliche Beschlüsse in EU Recht umsetzt und die damit erlassenen Verordnungen Verstöße gegen das Völkerrecht ahnden, dürfte eigentlich bekannt sein.
zum Beitrag16.12.2025 , 22:43 Uhr
Ihre Aussagen zur Staatenimmunität waren in sich sehr stimmig, leider trifft das weniger zu, wenn es um das eingefrorene russische Vermögen geht.
Zuerst ist es wichtig zu wissen, das die Staatenimmunität sich nicht auf die verbuchte Bareinlage bezieht und um die geht es in der Diskussion, sondern rein auf den daraus resultierenden Ansprüchen Russlands gegenüber Euroclear bezogen ist.
Unter Berücksichtigung der völkerrechtlichen Normen, fällt es zudem schon ins Gewicht das Russland nicht nur einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg führt sondern auch seiner völkerrechtlichen Sekundärverpflichtung nicht nachgekommen ist. Und die besteht nunmal aus Reparationszahlungen.
Wenn die EU jetzt wie geplant ein Reparationsdarlehen auflegt und dazu auf einen Teil des eingefrorenen Barvermögens zurückgreift, dürfte das völkerrechtlich nur schwer zu beanstanden sein. Denn der Immunitätsschutz gegenüber Euroclear wäre davon nicht berührt. Und käme Russland seinen Reparationsverpflichtungen nach würden diese mit dem Darlehen verrechnet. Das Staatsvermögen bliebe also unangetastet.
Ein Novum wäre es nur dann, wenn Russland gar nicht beabsichtigt überhaupt Reparationszahlungen zu leisten.
zum Beitrag15.12.2025 , 22:31 Uhr
"Es gibt auch sowas wie den "Wegfall der Geschäftsgrundlage" für solche Regeln wie die Staatenimmunität"
Ein theoretisches Konzept das Recht der Staatenimmunität mit dem Recht der Staatenverantwortlichkeit zu verknüpfen haben schon viele Völkerrechtler versucht und sie sind alle aus dem selben Grund gescheitert.
Das Völkerrecht gilt universell und alle Staaten sind daran gebunden. Würde die Staatenimmunität aufgrund eines Anspruchs mit Hilfe eines Konstrukts durchbrochen, obliegt die Feststellung, ob es sich bei den acta iure imperii um Kriegsverbrechen handelt, wieder den nationalen Gerichten. Diese wiederum würden versuchen unter Zuhilfenahme des Konstrukts die Immunität anderer Staaten aufzuheben. Die Folgen wären, das die Kriegsverbrechen der letzten 100 Jahre von Opfern und deren Nachkommen wieder zum Prozessgegenstand würden. Gerade für Deutschland würde das den sicheren finanziellen Ruin bedeuten.
An einer Fragmentierung der Rechtssprechung kann keinem Staat gelegen sein, schon in Hinblick auf das Staatsvermögen, welches dann weltweit vor keinem Zugriff mehr sicher wäre.
zum Beitrag15.12.2025 , 21:49 Uhr
"aus guten Grund haben 1946 die Westalliierten aus die Reparationszahlungen verzichtet"
Die Bundesrepublik Deutschland hat insgesamt 71 Milliarden DM an Reparationszahlungen geleistet. Darunter waren auch die Westmächte wie Frankreich und Großbritannien sowie Griechenland, Niederlande, Belgien, Norwegen und Dänemark.
zum Beitrag15.12.2025 , 21:21 Uhr
Wenn für Dreiviertel der ukrainischen Bevölkerung Gebietsabtretungen inakzeptabel sind braucht es auch keine Verhandlungen mit Russland mehr.
Es ist generell schwer zu verstehen, das hier demokratische Rechtsstaaten über Maßnahmen diskutieren die gegen das Völkerrecht verstoßen.
Wäre gut, wenn zumindest die Europäer sich rechtzeitig darauf besinnen, das auch sie nicht über der Rechtsordnung stehen und rechtswidrige Maßnahmen gar nicht durchsetzen können, ohne persönliche Verantwortung dafür zu übernehmen.
Sich von Miniaturdiktatoren a la Trump oder von Despoten wie Putin die rechtswidrigen Regeln diktieren zu lassen, stellt eine größere Gefahr für die Stabilität Europas dar, als eine potentielle Konfrontation mit Russland.
Oberst Priorität muss sein die internationale Ordnung aufrecht zu erhalten und dazu gehört auch das Völkerrecht zu achten und nicht die Kooperation mit jenen Kräften, welche diese Ordnung beseitigen wollen.
Das wäre besonders für Europas Zukunft ein schlechter Deal.
zum Beitrag15.12.2025 , 20:40 Uhr
Jetzt haben sie sich mit ihren beiden Kommentaren derart viel Mühe gegeben und dabei aber leider übersehen, dass kein einziger meiner Beiträge zum Thema Religion einen Meinungsbeitrag zur Sache darstellt.
Wenn sie die Behauptung aufstellen, dass Kinder unter 14 Jahren keine eigene Vorstellung von Religion im eigentlichen Sinne haben können, stelle ich ihrer Meinung Fakten entgegen, hier in Form der UN Kinderrechtskonvention, die eindeutig gegenteiliges aussagt. Nicht mehr nicht weniger.
So funktioniert das Meinung vs. Fakt. Es verläuft immer nach dem selben Schema mit denen ich aufgestellten Behauptungen begegne.
Eigentlich leicht nachzuvollziehen ohne da gleich etwas hineinzuprojezieren wie Feminismus oder Idealexemplar oder sonstigen Unfug.
zum Beitrag15.12.2025 , 12:24 Uhr
Gilt nicht nur für diese religiösen Kleidungsstücke. Vermummung ist generell in diesen Einrichtungen untersagt. Stichwort Gesichtskennung.
zum Beitrag15.12.2025 , 12:00 Uhr
Demokratie bedeutet nicht Diktat der Mehrheit.
In dieser Angelegenheit fand ein demokratischer Prozess statt, der nach den Prinzipien des Rechtsstaats durchgeführt wurde.
Die Uneinigkeit im Parlament beruhte zudem nicht auf einer grundlegenden Ablehnung, sondern es ging um einige Eckdaten auf die sich die Parteien nicht verständigen konnten. Auch das ein normaler parlamentarischer Ablauf, der nicht immer nur in der Sache begründet sein muss.
Es gilt zudem hinsichtlich der Zustimmung in der Bevölkerung auch immer zwischen Meinung und Akzeptanz zu unterscheiden.
Die Meinung ist immer ein individueller Standpunkt, die Akzeptanz misst sich daran wie eine Sache in der Öffentlichkeit gehandhabt wird.
Und in dem Punkt gab es keinerlei nennenswerte Anzeichen für eine gesellschaftliche Ablehnung, weder verbaler Art noch in der Form von Übergriffen.
Die einzigen sichtbaren Probleme in der Hinsicht gibt es besonders mit ausländischen Gästen, die sich schwer damit tun, beim Zoll von einer trans* Frau abgefertigt zu werden oder eine Ermahnung von einer Polizistin zu erhalten, die ein Kopftuch trägt. Aber für solche Fälle haben wir ja unseren berüchtigten Bussgeldkatalog.
zum Beitrag15.12.2025 , 01:39 Uhr
Der Koran ist auch immer eine Sache der Interpretation, deshalb gibt es auch nicht den Islam.
Die Sure 24 Vers 31 bezieht sich auf die Aussage des Propheten Mohammed, das man bereits mit den Augen Unzucht begehen kann.
Bei der in der deutschen Übersetzung als Schmuck bezeichneten Aussage handelt es sich um den arabischen Begriff "zîna".
Nach weitläufiger Meinung sind damit auch Körperbereiche gemeint die bedeckt werden müssen. Da die Regelung aber besagt das eine Frau beim Gebet weder Gesicht noch Hände bedecken darf, hat man es rein auf die Bedeckung des Kopfes, der Haare und Ohren ausgelegt.
Andere Interpretationen gehen davon aus, das auch das Gesicht bedeckt sein muss, was einer Vollverschleierung entspricht und beziehen sich auf den zweiten Teil des Vers, das Tuch (khumur). Das geht auf alte Zeiten zurück, in denen die Frauen um Brust und Hals zu verdecken das Tuch vom Nacken ganz über das Gesicht ziehen mussten.
Das Copyright für diese Ausführung geht an meinen alten Rector an der Norwegian School of Theology, Religion and Society in Oslo, bei dem ich vor über zwei Jahrzehnten in mehreren Gastseminaren zur islamischen Rechtswissenschaft beiwohnen durfte.
zum Beitrag15.12.2025 , 00:34 Uhr
"Die teils offene, teils klammheimliche Schadenfreude über das Massaker am Bondi Beach ist unerträglich"
Da ich die Aussage der Autorin keiner Quelle zuordnen konnte, habe ich mich im internationalen Mediendschungel einmal auf die Suche gemacht. Von Skandinavien über UK und auch in deutschen Medien keine Spur von Aussagen irgendeiner Seite, die auf Schadenfreude hinweisen. Auch Israel wird als Quelle nirgendwo explizit erwähnt. In zwei muslimischen Communities in Deutschland ebenfalls keine Spur von Schadenfreude.
Gleiches gilt für die offiziellen Statements der Regierungen von Katar, Indien oder Ägypten die Terrorismus streng verurteilen und ihr Beileid aussprechen.
In der indischen Observer Post ist dann ein Statement abgedruckt vom "Australian National Imams Council" sowie von der "Lebanese Muslim Association" mit der klaren Aussage "Violence against innocent people has no justification and no place in our society".
Nachdem ich auch in Medien aus der arabischen Welt nur auf ähnlich gelagerte Aussage gestoßen bin, habe ich die Suche aufgegeben.
Vielleicht weiß die Autorin ja Rat, aus welchen Quellen sich ihre Annahme der "Schadenfreude" speist.
zum Beitrag14.12.2025 , 22:12 Uhr
Beliebtes Vorgehen, wenn es im eigenen Land an diesen und jenen hapert, verweist man gerne auf Regionen wo es noch schlechtere Zustände gibt. Ziemlich sinnloser Vergleich. Fruchtbarer wäre ein Vergleich z. B. mit der Schweiz gewesen, besonders in Hinblick auf gelebte Demokratie.
Nicht der Staat steht über der Religion, in Demokratien ist es das Recht welches die Religionsfreiheit begrenzt oder auch einschränkt. Und das Recht sagt in Form der UN Kinderrechtskonvention in Artikel 14 klar aus das es ein Grundrecht der Kinder ist ihren Glauben auszuleben. Näheres dazu habe ich bereits in meinen Antworten an @musterfrau und @tailor ausgeführt.
Und was Norwegen angeht, der Staat wahrt seine Neutralität und lässt den Religionen so gut wie alle Freiheiten solange sie nicht gegen die norwegische Gesetzgebung oder gegen internationales Recht verstoßen. Daher haben wir weltweit auch den höchsten Anteil an Glaubensgemeinschaften im Land.
zum Beitrag14.12.2025 , 21:39 Uhr
Die UN Kinderrechtskonvention in Artikel 14 sagt es klar und deutlich. Kinder haben ein Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Das ist ein Grundrecht und hat nichts mit der Religionsmündigkeit zu tun. Die gestattet lediglich die freie Wahl der Religion.
Die Ausübung des Glaubens nennt sich Kultusfreiheit und ist nicht an ein Alter gebunden sondern hängt von der Entwicklung des Kindes und der Zustimmung der Eltern ab. Ab dem Zeitpunkt in dem ein Kind fähig zur eigenen Meinungsbildung ist, hat es zudem ein Mitbestimmungsrecht über die Form der Ausführung des Glaubens. Hierzu kann auch das tragen eines Hijab gehören, ebenso wie das einer Kippa.
Und der zweite Teil meiner Ausführung fasst zusammen, das die Zustände in Deutschland in Bezug auf das Patriarchat es nicht hergeben mit einer solchen Argumentation sich in die Belange und Religionsausübung anderer Kulturen einzumischen. Hier herrscht eine Arroganz gegenüber der islamischen Kultur, die sich rein aus Unwissen speißt.
Daher geschätzte deutsche Bürger, was das Patriarchat angeht, lieber erstmal vor der eigenen Haustür kehren, da habt ihr aus meiner nordischen Sicht noch genug zu tun.
zum Beitrag14.12.2025 , 21:19 Uhr
Bei uns in Norwegen dürfen sie auch nackt in der Öffentlichkeit herumlaufen, muss auch nicht zwingend der FKK Strand sein, Stadtzentrum ist auch erlaubt und Nacktwandern ist hier im Sommer in der Natur auch häufig anzutreffen. Da braucht es keine Religion zu.
Und zu der von mir erwähnten Schranke, das ist ein juristischer Begriff und wenn ich von "keinen Schranken" spreche bezeichnet dieses, das es zu den gesetzlichen Bestimmungen der Religionsfreiheit keinerlei Einschränkungen geben darf. Hat rein gar nichts damit zu tun, sich nicht an geltendes Recht halten zu müssen.
Religionsmündig bedeutet zudem nur frei entscheiden zu können welchen Glauben man angehören will. Dies gilt in Deutschland ab 14 Jahren.
Die Ausübung des Glaubens nennt sich auch Kultusfreiheit, sie ist ein Kinderrecht gemäß Art 14 UN Kinderrechtskonvention und nicht an ein Alter gebunden. Bedeutet Kinder haben bei Zustimmung der Eltern das Recht ihren Glauben auszuüben und dazu kann auch ein Hijab gehören. Auch haben Kinder eine Mitbestimmungsrecht auf die Form der Ausübung. Nennt sich Gewissensfreiheit. Gilt ab dem Zeitpunkt, indem ein Kind in der Lage ist sich eine eigene Meinung zu bilden.
zum Beitrag14.12.2025 , 17:25 Uhr
Und bei Benzin handelt es sich um einen natürlichen Rohstoff oder wird es nicht doch in einem sehr energieintensiven Verfahren aus Rohöl raffineriert?
Je nach Strommix dürfte der Co2 Ausstoß beim gesamten Prozess der Benzinherstellung sogar höher ausfallen, pro Liter ca 0,175kwh der sogenannten Grauen Energie.
zum Beitrag14.12.2025 , 14:08 Uhr
Deutschlands Eltern und Schulen sind also überfordert das Smartphone eines Kindes kindersicher zu machen und rufen daher nach dem Staat, der sie aus ihrer Unmündigkeit entlässt indem er ein Verbot per Gesetz erlässt. Denn Gesetze setzen wenigstens eine Norm!
Eigenartige Vorstellung von Rechtsstaat, Demokratie und besonders auf das Recht an der Teilnahme der Meinungsbildung. Gilt auch für Kinder, einmal einen Blick in die UN Kinderrechtskonvention werfen.
Wäre zielführender sich mit der Kultur in diesem Lande auseinandersetzen, die scheint das Problem zu sein, nicht die Technik.
Mein Vorschlag an Deutschland daher, da Gesetze eine Norm setzen auch gleich Alkohol, Tabak und Softdrinks verbieten und abwarten was passiert.
In Bezug auf Social Media lohnt ein Blick nach England, gerade einmal vier Monate in Kraft ist der Safty Pact auch schon an seine Grenzen gestoßen, da das Internet sich nunmal nur dann aussperren lässt, wenn man die Hardware abschafft. Aber das UK hat immerhin eine Norm gesetzt und dafür gesorgt das die Gewinne der IT Konzerne drastisch steigen werden aufgrund der neu übermittelten und exquisiten Datensätze. Ausweis, Foto, Kreditkarte, Bankdaten, alles dabei.
zum Beitrag14.12.2025 , 13:26 Uhr
Für sie vielleicht, da sie in ihrem Kommentar unten schon ihre Sichtweise klar gemacht haben das sie oder eben der Staat die Deutungshoheit über einzelne Aspekte einer Religion für sich beanspruchen. Der Hijab ist damit in der Interpretation solcher Leute einzig ein Ausdruck patriachalischer Unterdrückung und Ende der Diskussion.
Da bin ich doch schon froh in einem etwas progessiveren Land zu leben. In Norwegen werden sie Soldatinnen und Polizistinnen mit Hijab antreffen, ebenso wie Richter mit Kippa oder Richterinnen mit Hijab. Stört sich keiner dran, wenn die Menschen hier ihre religöse Zugehörigkeit auch nach außen tragen. Staatlich garantiert für alle Religionen und sogar für Glaubensgemeinschaften.
Und zum Patriachat nur soviel, ein Land welches bezgl Equal Pay kontinuierlich hintere Plätze in der EU belegt, Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert, eine derartige Quote an Femiziden und häuslicher Gewalt aufweist, trans* Frauen erst vor vier Jahren die Rechte eingeräumt hat in den Polizeidienst zu treten und ihnen bis heute weitgehend diese Rechte verweigert aufgrund von Hormonbehandlung...
der sollte beim Hijab nicht nur vom Patriarchat sprechen sondern lieber schweigen
zum Beitrag13.12.2025 , 22:17 Uhr
Geht immer schief, wenn laienhaft versucht wird den Koran in einer deutschen Übersetzung auszulegen. Ist halt keine Gebrauchsanleitung. Kleiner Tipp, es geht sowohl aus der von ihnen zitierten Sure hervor, wie auch aus der Sure 33.
Ist aber nicht schlimm, ich habe hier auch viele Menschen getroffen, die Jesus Aussagen wie mit dem Kamel und dem Nadelöhr wörtlich interpretieren, da sie nicht wussten das Jesus in Gleichnissen gesprochen hat.
Verhält sich auch so mit den Äußerungen zum Hijab. Wird von Westlern nur als Zeichen der Unterdrückung gesehen. Ist aber nur ein Aspekt. Ebenso wie es viele Ausrichtungen des Islam gibt, gibt es auch viele Perspektiven hinsichtlich des Hijab. Für viele Muslima ist es auch ein Zeichen der Würde. Für kleine Kinder wohl eher weniger als für erwachsene Frauen. Für Religion gilt zudem die staatliche Neutralität, bedeutet der Staat hat sich in die Belange der Religionsgemeinschaften nicht einzumischen sondern garantiert die freie Ausübung der Religion. Bei dieser Garantie darf es keine Schranken geben. Gilt auch für Hijab, ebenso wie für Kippa oder Sari.
zum Beitrag13.12.2025 , 21:46 Uhr
An ihren Ausführungen stimmt wenig. Nordamerika mit Kanada und Mexiko ist gefolgt von China der wichtigste Absatzmarkt für die USA. Danach folgt die EU. Für die EU besonders für Deutschland und Frankreich stellen die USA jedoch den wichtigsten Absatzmarkt dar.
Auch in punkto Ökonomie besteht Nachholbedarf. Zwar halten US Investoren gut 25% an Dax notierten Unternehmen, der Anteil der Direktinvestments geht aber kontinuierlich zurück. 2024 um 27%. Und dieses ist der eigentliche Indikator für ein Engagement in Europa. Vor dem Hintergrund das gerade einmal 33% der Dax Aktien in deutschen Besitz sind, relativiert sich zudem die Gewichtung bezgl des Anteils der USA. Zum Vergleich, Norwegen hält mittlerweile 5% an Dax Unternehmen.
Ihr zweiter Absatz lässt mich relativ ratlos zurück. Wer hier von "bescheidenen Reichtum" für die Ukrainer spricht, da sie sich ja als Arbeitskräfte verdingen können um den Profit der Russen und Amerikaner in der Ukraine zu gewährleisten, der hat sich wahrscheinlich in gänze von Mutter Erde verabschiedet und kreist irgendwo einsam in entfernten Galaxien jenseits der Milchstraße.
zum Beitrag13.12.2025 , 14:36 Uhr
"In China werden Elektrofahrzeuge wegen der Luftqualität in Millionenstädten gefördert."
In Ländern wie China oder Indien geht es dabei hauptsächlich um die Vermeidung von Smog. Der in europäischen Gefilden nur sehr selten vorkommt.
Co2 ist ein natürlicher Bestandteil der Luft und hat lediglich gesundheitliche Auswirkungen auf den Menschen wenn er in zu hoher Konzentration vorkommt. Ganz anders verhält es sich bei Feinstaub und Mikroplastik, diese haben schon in geringen Konzentrationen zellverändernde Wirkung und sind in hoher Konzentration verantwortlich für Herz-Kreislauf und Lungenkrankheiten.
Der Reifenabrieb bei E-Autos ist um ein vielfaches höher als bei Verbrennern. Bei uns in Norwegen ist der Anteil der E - Autos relativ hoch und in allen Städten ist ein rapider Anstieg der Feinstaubbelastung zu verzeichnen.
Die Metastudie Global Burden of Disease berechnete 2021 das die jährliche Erhöhung des PM 2,5 (particulate matter) Wert schon bei Konzentrationen um 10 µg/m3 zu einer absoluten Erhöhung von Diabetes, Schlaganfall, Herzinfarkt führt und langfristig die Lebenserwartung um über 3 Jahre senkt. In norwegischen Städten lag die Erhöhung deutlich über den angegebenen Wert.
zum Beitrag12.12.2025 , 12:41 Uhr
"wissenschaftliche Fakten!"
Über Methodologie brauchen sie mir wirklich nichts zu erzählen.
Es sind keine Fakten sondern lediglich Ergebnisse eines Forschungsprozesses, die solange Gültigkeit besitzen, bis sie durch andere Ergebnisse widerlegt werden.
Und dafür gibt es Beispiele zu hauf. Angeführt seien nur die wissenschaftlichen Studien zum Fernsehkonsum von Kindern und Jugendlichen aus den 80er und 90er Jahren. Heute zum Großteil widerlegt.
Klassiker auch die wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema Ernährung. Viele Erkenntnisse von vor 20-30 Jahren dazu, haben heute in vielen Bereichen keinen Bestand mehr.
Mein Ratschlag daher, erstmal mit den Grundlagen von Wissenschaften vertraut machen anstatt blind deren Ergebnissen zu vertrauen.
Wobei ich nicht damit sagen will, das die Ergebnisse der Studien falsch oder vernachlässigbar sind, sie dienen jedoch lediglich der Entscheidungsfindung und sind Teil eines Prozesses und sollten daher nicht ins Absolute gesetzt werden. Wäre ein falsches Verständnis von Wissenschaft.
zum Beitrag12.12.2025 , 12:17 Uhr
Nun zur Lebensrealität vieler Familien hier in Norwegen gehört Social Media längst zum Familienalltag dazu.
Über diese werden Veranstaltungen der Kinder koordiniert, der Alltag organisiert und vieles mehr.
Meine Frau und ich nutzen die selben Chatgruppen wie unsere Kinder um uns mit den Eltern der Freundinnen unserer Töchter auszutauschen etc. Das machen viele Familien hier.
Und obwohl Norwegen eines der strengsten Social Media Gesetze in Europa hat und der Zugang erst ab 13 Jahren erlaubt ist, nutzen 72% der Elfjährigen dieses Medium und zwar meist auf Wunsch der Eltern, mit der Begründung, wie ich sie oben geschildert habe.
Gleichzeitig nehmen die meisten Eltern hier aber auch ihre Erziehungspflicht wahr und sichern die Smartphones ihrer Kinder entsprechend ab, wie ich es in den Kommentaren oben geschildert habe. Unterstützt werden sie dabei von den Schulen.
Das Problem besteht daher weniger in der Technik sondern ist in der Kultur angelegt. Das eine alleinerziehende Mutter keine Zeit hat um sich Kenntnisse darüber zu erwerben das Handy ihres Kindes auch kindersicher zu machen ist so gesehen kein Argument, welches für ein Verbot spricht, sondern lediglich ein Vorwand.
zum Beitrag11.12.2025 , 22:58 Uhr
Es fehlt nicht in der Kasse sondern im Warenbestand und das wirkt sich auf die Inventur aus. Da hat der Kassierer nichts mit zu tun.
Und natürlich kalkuliert der Handel in seinen Preisen auch Ladendiebstähle mit ein, wie alle anderen Kosten auch.
zum Beitrag11.12.2025 , 22:46 Uhr
"wildes Wissen" trifft es sehr gut 👍
zum Beitrag11.12.2025 , 22:41 Uhr
Erstens gibt es für die Minimierung des Risikos das sogenannte Mankogeld. Der Betrag wird bei Kassierern im Arbeitsvertrag festgehalten.
Zweitens sieht die Arbeitnehmerhaftung in Deutschland vor, das ein Kassierer bei leichter Fahrlässigkeit von der Haftung befreit ist.
Leichte Fahrlässigkeit dürfte auf die Mehrzahl der Kassenfehlbeträge die das Mankogeld überschreiten zutreffen.
Nach einem Urteil des Landgericht Düsseldorf 2023 (Az.: II-9 UF 76/23) haftet ein Arbeitgeber bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig. Die Haftung muss in angemessenem Verhältnis zum Gehalt stehen. In dem Urteil bedeutete dies bei einem Fehlbetrag von 500€ einen Haftungsanteil von 100€ für den Arbeitnehmer.
Einen anderen Fall stellt die grobe Fahrlässigkeit dar, diese muss jedoch vom Arbeitgeber nachgewiesen werden, in Form einer Beweispflicht wie sie auch beim Vorsatz zu erbringen ist.
Fazit: weder dieser Kommentar, noch ihre anderen Kommentare spiegeln die realen Zustände im Handel wieder.
zum Beitrag11.12.2025 , 21:32 Uhr
Hat mit der Feststellung von warum_denkt_keiner_nach? nur wenig gemein.
Im Kampfsport wird auch trainiert auf bestimmte Situationen zu reagieren.
Laut meiner Tochter, die seit 12 Jahren Karate betreibt ist bei unmittelbarer Bedrohung ein Grundsatz, wenn der Fluchtweg versperrt ist, den Überraschungsmoment für sich zu nutzen indem man zum Gegenangriff übergeht. Und zwar schnell und effektiv mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.
Das hat der Neonazi getan und er hatte nicht nur den Überraschungsmoment auf seiner Seite sondern auch den Raum, denn es ist schwerer in einem räumlich begrenzten Hausflur die personelle Überzahl für sich zu nutzen, als auf weitem Gelände.
Zu der Dummheit der Aktion kommt daher noch die Naivität der Antifas hinzu. Die hätte sie hier auch das Leben kosten können.
zum Beitrag11.12.2025 , 20:57 Uhr
In Norwegen wird schulische Bildung entlang der gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen ausgerichtet, das beinhaltet dann Fächer wie "Lebenskompetenz" oder "Demokratie und Staatsbürgerkunde" in der Jugendliche angehalten werden an demokratischen Prozessen teilzunehmen.
Aufklärung steht hier im Fordergrund und bezieht auch die Eltern mit ein. Wie im Fall Social Media, denn die ganzen schulischen Anleitungen zur Kindersicherung werden vom Elternteil umgesetzt, da lernt man selbst eine Menge über das Medium.
Ansonsten wäre ich eher zurückhaltend was das "besser" angeht. Es gibt hier eine hohe Anzahl von Schulabbrechern die nach der Sekundarstufe 1 direkt in den Job wechseln und lieber gutes Geld verdienen wollen, was in Norwegen in Branchen wie dem Handwerk oder der Ölindustrie kein Problem darstellt.
Und auch die Qualität der Bildung hängt stark von der Region ab. Die Provinzen Fylke und Nordland trennt da schon einiges.
zum Beitrag11.12.2025 , 16:14 Uhr
Richten sie auf dem Smartphone ihres Neffen einfach eine DNS (Domain Name System) Inhaltsrichtlinie ein und die gängigen Tricks werden dann auch nicht mehr helfen.
Können sie auch VPNs oder Tor Browser mit sperren. Über das Smartphone lassen sich Seiten die über die Verbindung aufgerufen werden nicht mehr öffnen. Mit z. B. Google Cloud können sie die Einstellungen zudem auf alle Geräte ihres Neffen übertragen. Game over.
Sehr beliebt bei Jugendlichen deren Apps einen Kinderschutz haben, einfach zur Browserversion wechseln und das Problem ist erledigt oder Gast-Account auf Android Smartphones einrichten. Beim Schutz der Hardware fängt man richtigerweise an!
Das ist Schnee von gestern, was sie mir da mitteilen.
zum Beitrag11.12.2025 , 14:45 Uhr
Diese pädagogischen Interpretationen werden für jede Generation stets aufs neue bemüht.
Bei meinem Vater waren es in der Kindheit die Comics die einen schlechten Einfluss ausübten, bei meiner Generation das Fernsehen, danach Games und jetzt ist es halt Social Media.
Und was ihre Interpretation von Sucht angeht, Süßigkeiten ebenso wie Fast Food weisen falsch konsumiert ebenfalls einen hohen Suchtfaktor auf. Ist erstens noch keiner auf die Idee gekommen diese staatlich zu verbieten und zweitens ist es nicht zu vergleichen mit Rauschmitteln. Gilt auch für Social Media.
Zum Schluss der entscheidende Punkt bei der ganzen Diskussion. Das Internet lässt sich nicht aussperren. Bedeutet, ein Verbot ist gar nicht durchsetzbar sondern drängt die User nur in die Grauzonen und davon würde reichlich Gebrauch gemacht werden, denn Offline ist heutzutage unter sozialen Aspekten unter Jugendlichen gleichzusetzen mit Outsider.
Der bessere Weg für Erwachsene ist daher erstmal die Welt von Social Media zu erkunden, damit man überhaupt weiß wovon man da spricht und dann die Spreu vom Weizen zu trennen. Dazu gehört aber halt Medienkompetenz.
zum Beitrag11.12.2025 , 11:13 Uhr
Einmal neue Erfahrungen sammeln und einfach einen Selbsttest anhand von tik tok machen.
Installieren sie die Testversion von Salfeld. Nehmen sie gemäß Anleitung die entsprechenden Einstellungen vor. Übertragen sie die Filtereinstellungen zum Kinderschutz auf ihren Router. Aktivieren sie in der Salfeld App die Roaming Funktion. Das stellt sicher das die Schutzfunktionenen im heimischen und öffentlichen W-Lan nicht umgangen werden können.
Dann gehen sie auf tik tok. Deaktivieren sie Duett und Stitch und aktivieren sie den begleitenden Modus und scannen den PR Code ein und nehmen die gewünschten Einstellungen vor.
Dann werden sie sehen, welche Inhalte sie nicht aufrufen bzw geblockt wurden. Das Protokoll können sie einsehen.
Ähnliches gibt es auch für Snapchat, Instagram oder you tube kids. Einfach informieren.
Was ich ihnen hier vermittelt habe, entstammt den Unterrichtsmaterial meiner 14 jährigen Tochter aus dem norwegischen Schulfach "Lebenskompetenz", welches auch den Umgang mit Social Media lehrt.
Verbote stellen immer nur ein Ultima Ratio dar, da sie das Problem nicht lösen sondern nur verlagern, hier dann in Grauzonen von VPN oder SmartDNS wo jegliche Kontrolle versagt.
zum Beitrag10.12.2025 , 21:34 Uhr
Die meisten Kommentare hier scheinen von der Ü50 Generation zu stammen. Anscheinend noch nie etwas von Jugendschutzfiltern oder Kindersicherung gehört.
Eine typische Reaktion hierzulande schnell mit einem staatlichen Verbot bei der Hand zu sein, entlastet dann die Eltern, die bei Social Media sowieso keinen Durchblick haben.
Die AGBs der Plattformen schließen übrigens die Nutzung von Kindern aus. Wenn ein Kind seinen Account mit einem falschen Geburtsdatum einrichtet haben die Eltern versagt. Wenn es nicht jugendfreie Angebote aufrufen kann, haben die Eltern versagt usw.
Für die Unmündigkeit der Erziehungsberechtigten die Kinder haften zu lassen ist ein Armutszeugnis. Social Media ist fester Bestandteil der Jugendkultur und bietet vielfältige Angebote, wie bei anderen Mediengeboten auch, gilt es zu lernen die Spreu vom Weizen zu trennen. Das fällt ebenfalls in den Aufgabenbereich der Eltern inkl das Vermitteln von Medienkompetenz. Wenn diese aber bei den meisten Eltern nicht vorhanden ist, dann wird es schwierig. Dann lieber nach dem Staat rufen der es richtet. Das ist eine Bankrotterklärung der Elternschaft in Deutschland.
zum Beitrag09.12.2025 , 22:48 Uhr
Ja wieder einmal das ach so progressive Deutschland, wo Gleichberechtigung auf dem Papier großgeschrieben wird, in vielen Bereichen aber auch nur auf dem Papier.
Der schöne deutsche Grundsatz der weltanschaulich-religiösen Neutralität ist nunmal nicht an einem Kleidungsstück festzumachen, sondern beruht auf der inneren Einstellung.
Wissen wir in Norwegen schon längst. Gleichberechtigung bedeutet bei uns Richter mit Kippa, Richterin mit Kopftuch, Soldat mit Davidsternkette oder Kreuz und auch Soldatinnen oder Polizistinnen mit Kopftuch. Jeder nach seinem Gusto. Gleichberechtigt nebeneinander, normaler Alltag.
Es gibt in diesem Kontext auch keinerlei Widerspruch zwischen staatlicher Neutralität und Religionsfreiheit, es sei denn man konstruiert einen.
Aber wie auch in vielen anderen Bereichen der Gleichberechtigung, die ich während meiner Zeit in Deutschland mitbekommen habe, gilt auch bei diesem Thema leider, Stillstand statt Weiterentwicklung. Zeigt sich auch hier in den bisherigen Kommentare im Forum, bieder bis zum Anschlag. Das soll kein Vorwurf darstellen sondern es zeigt nur auf, dass das Verständnis von Freiheit doch von Nation zu Nation verschieden ist.
zum Beitrag09.12.2025 , 20:34 Uhr
Kleiner Ratschlag, besser nicht im öffentlichen Raum juristische Argumente heranziehen.
Verfassungsrechtlich gibt es kein "to big to ban", mit der "aktiv kämpferischen, aggressiven Haltung“ ist einzig ein systematisch verfolgtes politisches Konzept gemeint und schon im NPD Urteil hat das BVerfG festgehalten
"Ausreichend ist, dass sie sich gegen eines der Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat) wendet, da diese miteinander verschränkt sind und sich gegenseitig bedingen“.
Impliziert das Aussagen der AfD Mitglieder die in der Öffentlichkeit getätigt wurden und gegen die Menschenwürde gerichtet sind eine bedeutende Relevanz haben.
Worüber wollen wir also noch diskutieren?
Die Gewichtung wird allerdings nach rechtswissenschaftlichen Kriterien vorgenommen und diese beruhen auf den Prinzipien der Normgeltung, Methodengeleitetheit sowie Systemkonsistenz.
Werden einzig die Zitate aus dem Verfassungsschutzbericht ausgewertet, dann sind die Verstöße der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde bereits eindeutig.
Die einzige Frage die im Raum steht ist nicht, ob ein Verbot Chancen hat sondern ob es politisch gewollt ist.
zum Beitrag09.12.2025 , 13:00 Uhr
Sie haben selbst von "rhetorischen Grenzen der Verfassungsmäßigkeit" geschrieben und mit der Behauptung der mangelnden "gerichtsfesten" Gründe einen juristischen Standpunkt eingenommen.
Ich möchte von ihnen jetzt einfach nur eine klare juristische Einordnung der obigen Zitate hinsichtlich ihrer Verfassungskonformität und keinen Meinungstext.
Fakten bitte und wie es sich gehört mit Angabe der Paragraphen.
zum Beitrag08.12.2025 , 23:59 Uhr
Noch findet sich in der geplanten Verordnung eine Passage, die Abschiebungen nur in Länder erlaubt, die die Menschenrechte achten.
Dann versteht ich nicht warum in Deutschland über Rückführungen nach Afghanistan diskutiert wird.
zum Beitrag08.12.2025 , 22:45 Uhr
Kleine Korrektur zur Jugendkultur der Bomberjacke. UK Punks in den 70ern haben keine Bomberjacken getragen sondern meist schwarze Bikerlederjacken im Ramones Style und die natürlich ordentlich abgewetzt. Sicherheitsnadeln, Nieten etc inklusive.
Es waren die britischen Ur-Skins die als erste Ende der sechziger diese Bomberjacken getragen haben. Natürlich das Original der US Marke Schott. Bevorzugt in blau oder bordeaux. Ende der siebziger folgten auf die Reggae Skins die uniformierten Glatzen aus dem Umfeld der britischen Nationalfront. Die trugen die Bomberjacke im militärischen Olivgrün und dieser Trend inspiriert von den britischen Naziskins fand Anfang der 80er seinen Weg nach Deutschland und prägte das Image der Bomberjacke über Jahrzehnte und zwar zum negativen.
Als Modetrend wurde sie erst Anfang der 2000 wiederentdeckt durch die Gabber Szene und den belgischen Designer Raf Simons und seine legendäre The Pyramid Jacke.
Heute greift der Modebewusste Großstädter bestimmt nicht auf Alpha Industries zurück, die bedienen ein ganz anderes Klientel, sondern wohl eher auf Buzz Rickson oder Schott und natürlich, very expensive aber stylish Dries van Noten.
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