Verbot von Hamas und Samidoun: Schlag gegen Israelhass

Schon vor drei Wochen war es angekündigt, nun erteilt Innenministerin Faeser ein Betätigungsverbot für die Hamas und Samidoun in Deutschland.

Propalästinensische Demonstrierende

Eine von Samidoun organisierte Pro-Palästinensische Demonstration in Berlin Foto: M. Golejewski/AdoraPress

BERLIN taz | Bundeskanzler Olaf Scholz hatte es schon vor drei Wochen angekündigt, am Donnerstag meldete Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun Vollzug: Die Sozialdemokratin verkündete ein Betätigungsverbot für die Hamas und ein Vereinsverbot für die antiisraelische Gruppe Samidoun in Deutschland.

„Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz“, erklärte Faeser. Die Hamas habe das Ziel, Israel zu vernichten. Samidoun weise ein „antisemitisches, menschenverachtendes Weltbild“ auf. Deren spontanen Jubelfeiern nach dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober in Israel sei „widerwärtig“. Der Rechtsstaat gehe hier „mit der ganzen Härte“ vor.

Durchsuchungen oder Festnahmen erfolgten zunächst nicht. Ab sofort sind nun hierzulande Aktivitäten für die beiden Gruppen verboten, genauso wie das Verwenden von deren Symbolen. Wenn An­hän­ge­r*in­nen dagegen verstoßen, machen sie sich strafbar. Im Fall der Hamas erfolgte kein komplettes Organisationsverbot, weil die Gruppe eine ausländische Organisation ist.

Die Hamas war bisher in Deutschland nicht verboten, weil sie hierzulande keine feste Struktur besitzt. Der Verfassungsschutz rechnet der Gruppe in Deutschland rund 450 Un­ter­stüt­ze­r*in­nen zu. Die Bundesrepublik werde von der Hamas vor allem als Rückzugsraum und für Spendensammlungen oder die Rekrutierung neuer An­hän­ge­r*in­nen genutzt, so der Geheimdienst. Auch die Bundesanwaltschaft stuft die Hamas als terroristische Vereinigung ein.

Auch die Gruppe Samidoun hat hierzulande keine feste Gruppenstruktur und soll nur wenige Dutzend Ak­ti­vis­t*in­nen haben – die aber sehr umtriebig sind. Samidoun geriet schon am Tag des Hamas-Massakers in den Fokus, als Anhänger in Berlin-Neukölln Baklava verteilten. Auf Social-Media-Kanälen wurde dies als „Feier des Sieges des Widerstands“ bezeichnet.

Samidoun feiert „heldenhaften Widerstand“ der Hamas

Den Terror der Hamas bejubelt die Gruppe bis heute als „heldenhaften Widerstand“ gegen „koloniale zionistische Gewalt“. Immer wieder wird auch die Parole verwendet, dass Palästina „vom Fluss bis zum Meer“ reichen müsse – was auf eine Beseitigung Israels abzielt.

Samidoun wurde 2011 in den USA gegründet und unterstützt palästinensische Gefangene in israelischen Gefängnissen. Die Gruppe ist mit der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) verbandelt, die von Sicherheitsbehörden als terroristisch eingestuft wird. Zumindest in Israel gilt auch Samidoun selbst als terroristisch.

In Deutschland hatte die Gruppe zuletzt bundesweit zu antiisraelischen Protesten aufgerufen. Für Samstag tut sie das auch für eine Großdemonstration in Berlin. Samidoun hatte bereits nach der Verbotsankündigung erklärt, das Verbot rechtlich anfechten und „standhaft bleiben“ zu wollen.

Mit verboten sind nun allerdings die Samidoun-Teilorganisationen „Hirak – Palestinian Youth Mobilization“ und „Hirak e. V.“. Das Netzwerk richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, befürworte Gewalt und gefährde das friedliche Zusammenleben in Deutschland, heißt es in der Verbotsverfügung.

Bundestag fordert weiteres Verbot

Der Bundestag hatte am selben Tag, als Scholz die Verbote ankündigte, diese ebenso eingefordert. Zugleich forderten die Abgeordneten auch ein Verbot des Islamischen Zentrums in Hamburg, das als verlängerter Arm des Iran gilt – der die Hamas unterstützt. Dieses Verbot erfolgte nun nicht. Es gilt auch als schwieriger umzusetzen. Der Verein, der die schiitische „Imam Ali-Moschee“ betreibt, bezeichnet sich als religiöse Einrichtung, die politisch „neutral“ sei und für Frieden eintrete.

Bereits 2020 war die Hisbollah, die im Libanon agiert, in Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegt worden. Damals kam es auch zu Durchsuchungen in mehreren Bundesländern und der Einziehung von Vermögen der Gruppe.

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