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Marla-Svenja Liebich im Männerknast Hut ab vor der Justizvollzugsleitung

Kommentar von

Dana Müller

Ein Gericht hat die Transidentität, die sich die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich selbst zuschreibt, angezweifelt. Nun muss sie ins Männergefängnis.

E s ist ein wirklich problematischer Fall: Darf Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich im Frauengefängnis untergebracht werden, oder nicht? Nein, sagt jetzt die Anstaltsleitung in Chemnitz: Nach „Abwägung aller maßgeblichen Aspekte des Einzelfalls“ gehöre Liebig nicht in den Vollzug für Frauen.

Schon Ende August 2025 sollte die Rechtsextremistin ihre Haft im sächsischen Frauengefängnis antreten, entschloss sich aber zur Flucht. Nach monatelanger Fahndung in Tschechien wurde sie nun gefasst und ausgeliefert. Bereits 2023 hatte das örtliche Amtsgericht Liebich, die aus Halle (Saale) stammt, wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Liebig vertrieb unter anderem in ihrem Online-Versandhandel volksverhetzende Materialien wie einen Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“. Sie hetzte – Funfact – lange gegen die Queer-Community, bezeichnete diese als „Parasiten der Gesellschaft“, sprach von „Transfaschismus“.

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Welle an Strafanzeigen

Nach dem Urteil änderte sie ihren offiziellen Geschlechtseintrag und Namen – zweifellos eine offene Provokation. Als 2024 der Bundestag für das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) stimmte, warnte nicht nur die CDU vor „möglichem Missbrauch …, wenn man Vornamen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ändern kann.“ Auch die AfD beschwor: „Ihr Gesetz wäre im Grunde unfreiwillig komisch, wenn es nicht so tragisch, aber vor allen Dingen gefährlich wäre … Jeder soll plötzlich irgendwie alles sein können, alles sein dürfen, jederzeit, sogar rückwirkend …“

Genau in diese Kerbe schlug Marla-Svenja Liebich – und sorgte sogleich für eine Welle an Strafanzeigen gegen Medien und Personen, die ihren alten, männlichen Namen verwenden und sie damit „misgendern“. Inzwischen wirft der juristisch zuständige Saalekreis Liebich Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) vor und prüft die Personenstandänderung.

Transidentität sieht anders aus

Wie stark die Verurteilte das SBGG instrumentalisiert, zeigt ihr neuster Antrag: Kürzlich wurde bekannt, dass ihr nächster Geschlechtseintrag „divers“ sein soll. Als neuen Vornamen beantragte sie absolut perfide „Anne Frank“. Transidentität sieht anders aus.

Die Diskussion um Rechte der trans* Community wird seit jeher hitzig genug geführt. Hut ab vor der Justizvollzugsleitung, die hier den Einzelfall prüfte und zum richtigen Schluss kam.

Es bleibt die Frage: Wie verhindern wir zukünftig solche politisch motivierten Verdrehungen der Gesetze, ohne die mühsam erkämpften Rechte von Queers einzuschränken? Die Queer-Community sollte sich darüber nicht spalten lassen.

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110 Kommentare

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  • Im Frauengefängnis selbst hätte die Justiz ebenfalls Möglichkeiten gehabt Liebich zu überwachen und Übergriffe oder Fehlverhalten zu ahnden.

    Generell finde ich das Gesetz zur Selbstbestimmung gut, trotz Schwächen. Weil da nun ein Provokateur reingeht und diese Schwächen aufzeigt, wird nun wieder eine willkürliche Auslegung des Gerichts als Erfolg abgefeiert?

  • Ja was denn nun? Ist Geschlecht nun verhandelbar oder nicht?

    Scheinbar ja...

  • Für alle hier, die meinen, dass es große "Lücken" im Gesetz gibt, sei auf §6 verwiesen. Insbesondere auf Absatz 2.

    Genau das greift jetzt. Liebig sitzt im Männerknast. Da wo er hin gehört. Das Gesetz funktioniert also.

    www.recht.bund.de/...1/2024/206/VO.html

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Nein, das greift jetzt gar nicht. Für eine Haftunterbringung kennt das SBGG gar keine Bestimungen. Das wäre auch Blödsinn, da das SBGG eine eigene Klagebefugnis garantiert. D.h., Liebich könnte jetzt den Haftantritt unter Umständen erneut um Monate, wenn nicht Jahre hinauszögern, indem er das SBGG rauf und runter klagt.



      Zuständig ist allein § 10 StVollzG (Sachsen) i.V.m. VwV Strafvollzug (Sachsen), Abschn. 1 VI.



      An den detaillierten Bestimmungen der VwV (www.revosax.sachse...trafvollzug#romVI) erkennt man, dass für die Justizvollzugsbehörde die Problematik gar nicht so neu und außergewöhnlich ist. Deshalb funktioniert das Gesetz.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Ich find's abenteuerlich, bei der Einweisung in das eine oder das andere Gefängnis ausgerechnet auf die Vertragsfreiheit abzustellen. Das bezieht sich auf z.B. Gemeinschaftsumkleiden und Saunas. Zudem kennen auch Sie das Geschrei, wann immer ein Betreiber von irgendwas von dieser Vertragsfreiheit Gebrauch machen wollte.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      "(2) Betreffend den Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen bleiben die



      Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer



      Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt."

      Was sagt uns das jetzt?

      Warum ist ein Männergefängnis zuständig, wenn ein Frauengefängnis sie nicht aufnimmt?

      Haft ist keine Teilnahme an einer Veranstaltung.

      Der Eigentümer eines Frauengefängnisses darf sein Hausrecht ausübern und die Aufnahme verweigern.

      Ist der Staat jetzt eine juristische Person, die den Fall über eine Satzung regeln dürfte?

  • Nicht der "Missbrauch" des Selbstbestimmungsgesetzes ist problematisch, sondern dass ein Nazi ein Stöcken hinhält, und so viele drüberspringen und das als Ausrede nutzen, die Menschenrechte von Trans Menschen wieder in Frage zu stellen.

  • Richtig, alternativ dazu wäre ja, denen, die das Selbstbestimmungs-recht misbrauchen wollen, um Nazi Prooaganda zu machen eine Besenkammer zuzuweisen, in der sie sich isolieren, denn:Den Frauen einen Nazi Rechtsverdreher zuzumuten geht gar nicht! Wenn es keine Extre Mittel kostet und wenig Raum im Knast braucht, wäre so ne Besenkammer der Ideale Ort, um so ne braune Selbstbestimmung zu sich selber zu bringen und ohne Community im eignen Saft schmoren zu lassen ist eh das beste für braune Würste!

  • "Transidentität sieht anders aus"

    Wie denn? Also woran will man das festmachen, ohne den eisernen Grundatz zu verletzen, dass Geschlecht rein subjektiv und nicht durch Dritte objektiv feststellbar ist?

    • @WT Sherman:

      Einzelfallbetrachtung.

      • @Gerhard Krause:

        Ihre Antwort ist ein Nonvaleur. Es geht ja um objektive Kriterien, nicht darum, dass alle über einem Leisten geschoren werden.



        Also: Woran soll es denn im Einzelfall festgemacht werden?

      • @Gerhard Krause:

        Und dann beurteilt werden im Einzelfall welchem Geschlecht eine Person dann angehört? Also alles wie gehabt oder wie?

  • Wäre es auch missbräuchlich, wenn man das Geschlecht nur ändert, um sich zu schützen? Ernsthaft jetzt?

    Mein Sohn und seine Freunde überlegen, im Falle des Wehrdienstes spontan „Frauen“ zu werden. Wie wäre so ein Fall zu bewerten, ernst gemeint?

    • @ToMuch:

      Fände ich schon missbräuchlich. Ich wünsche den jungen Leuten jedenfalls viel Spaß in Ihrem Leben als Frau. Wenn es Ihnen nicht gefällt, noch mehr Spass bei der Rolle rückwärts. Und vielleicht entscheiden sie sich ja dann irgendwann doch noch fürs Erwachsenwerden.

    • @ToMuch:

      Die Frage ist schnell beantwortet: Ablehnung. Offensichtlich will dein Sohn eine Frau sein, zm etwas zu erreichen. Nicht weil er sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlt.

    • @ToMuch:

      Das wäre der praktisch einzige Fall, den das Gesetz als "Mißbrauch " definiert...

  • Da es nach dem Selbstbestimmungsgesetz keiner Angabe von Gründen braucht, gibt es insoweit keinen Missbrauch. Jeder kann und darf Geschlecht und Vornamen ändern, im Zweifel auch jedes Jahr neu.

    • @DiMa:

      "Jeder kann und darf Geschlecht und Vornamen ändern, im Zweifel auch jedes Jahr neu."



      Ich glaube, das stimmt so nicht. Können Sie Ihre Aussage begründen?



      Und, wenn der Grund ist, dass Gesetz ad absurdum zu führen und zu delegitimieren, wäre das, denke ich, schon ein Missbrauch - die Schwierigkeit ist wohl, das zu belegen.

      • @J. H.:

        Das war doch die große Errungenschaft des Selbstbestimmungsgesetzes. Weitere Infos finden Sie unterwww.berlin.de/ba-t...sgesetz-383975.php.

        Vor der Möglichkeit, das Gesetz adabsurdum zu führen, wurde bereits im Gesetzgebungsverfahren hinreichend gewarnt. Der Gesetzgeber wollte es so.

  • Ob das Gesetz missbraucht wurde oder nicht, sollte egal sein.

    Es geht hier nur um zwei Fakten:



    1. Tschechien bot ihm kein "Asyl", sondern lieferte aus.



    2. Spielt das eingetragene Geschlecht oder spielen die Geschlechtsmerkmale eine Rolle. Diese Entscheidung, wie sie getroffen wird, ist aus meiner Sicht die richtige. Ich meine dass sich Liebich eben nicht im Prozess der Umwandlung befindet, wo man hätte anders urteilen können.

    PS:



    Zeithain halte ich aufgrund der rechtsextremen Szene im unmittelbar nahe liegenden Riesa (Sitz der Heimat...) nicht ganz so prall.

  • Ist das nicht anmaßend von dem Gericht?

  • Jetzt entscheiden also Anstaltsleitungen über die Geschlechter von Gefangenen? Wenn das mal nicht ein Eigentor war! Vor Gericht wird das wohl keinen Bestand haben, das entsprechende Gesetz ist zwar lächerlich - aber es hat wohl Bestand.

    • @FraMa:

      Da bin ich gespannt. Ich Teile die Einschätzung, dass das Gesetz lächerlich ist. Tragisch, dass es Menschen wie Liebich braucht, um dies anschaulich darzustellen. Er/sie handelte nach den Möglichkeiten des Gesetzes. Ein Missbrauch ist nicht erkennbar. Daher ist sein Handeln als Teil eines demokratischen Prozesses zu Verbesserung der Gesetzeslage zu verstehen, nicht mehr, und nicht weniger.

  • Von einigen Kommentierenden wird (teils mit deutlich wahrnehmbarer klammheimlicher Freude) der "Beweis" geführt, dass das SBGG nicht praxistauglich sei, das habe man ja schon immer gewusst. Einen anderen Weg geht eine Kommentatorin im Verfassungsblog, die eine Anpassung des StVollzG für unumgänglich ansieht, weil er, Zitat, "Relikt einer binären Rechtsordnung" sei. Einzelne Bundesländer haben sich hinsichtlich des Problems schon Gedanken gemacht und ihre Regelungen angepasst:



    "In jedem Fall ist eine Einzelfallentscheidung der Behörden vorgesehen, die – so etwa die Berliner Lösung – sowohl die „Persönlichkeit und [die] Bedürfnisse der Gefangenen“ als auch „die Erreichung des Vollzugsziels oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt“ (§ 11 Abs. 2 StVollzG Bln) berücksichtigen soll."

    Quelle: verfassungsblog.de/queer-im-gefangnis/

    Es geht also nicht darum, das SBGG anzupassen bzw. gleich ganz abzuwickeln, sondern um eine Änderung der Gesetze, die in welcher Form auch immer die Frage der Geschlechtsidentität berühren.



    Es hat keiner gesagt, dass die Welt dadurch einfacher wird...

    • @Klabauta:

      Und wieso prüft man den Fall nicht einfach vorher und hat danach Klarheit?

    • @Klabauta:

      Zöge man das durch, würden - an etlichen Ecken zumindest - die TERFs Recht behalten: Die allermeisten noch geltenden Vorschriften mit Differenzierung nach Geschlecht dienen dem Schutz von (Cis-)Frauen vor patriarchalen Strukturen. Sie so zu ent-sexen, dass sich das Missbrauchpotenzial nach dem Selbstbestimmungsgesetz in nicht-mehr-binärer Gesetzesneutralität auflöste, würde diesen Schutz für sehr viele Frauen aushöhlen.



      Beispielproblem:

      Transfrau nutzt Frauen-Gemeinschaftsdusche im Hallenbad (für Einzelduschen fehlen Platz und Geld). Anwesende Frauen lesen Anatomie der Transfrau männlich, fühlen sich belästigt, verlangen, dass Transfrau Männerdusche verwendet, wogegen die natürlich entrüstet mit dem Selbstbestimmungsgesetz wedelt.

      "Post-binäre" Lösung: Gemeinschaftsdusche OHNE Geschlechterdifferenzierung - Transfrau-Problem damit gelöst, aber das der sensiblen Cis-Frauen eher verschlimmert (örtlicherJungesellenverein prostet sich zu und freut sich auf den nächsten Badeausflug...).



      Ähnlich wäre die Konstellation - und die offensichtliche post-binäre Lösung -, wenn Frauen eine Transfrau im Frauenhaus nicht dulden wollten - nur mit drastischeren möglichen Folgen.

      • @Normalo:

        Wenn sie Transfrauen kennen würden, würden Sie wissen, dass a) die allermeisten das Hallenbad und öffentliche Toiletten wegen der zu erwartenden Anfeindungen meiden wie die Pest und dass b) in außer in den ganz frühen Phasen der Transition kaum eine nakte Transfrau als männlich gelesen werden kann.

        Und der Vorwurf es würde mit dem Selbstbestimmungsgesetzt gewedelt ist ja wohl unter aller Kanone. Es ist das Recht eines jeden Menschen, Rechte einzufordern!

        • @pumble:

          Wie kommen Sie auf die Idee, dass jede Transfrau, die sich nach dem Gesetz als solche bezeichnen darf, zwangsläufig eine Transition durchläuft? Genau dsas sieht das gesetz nicht vor.



          Davon abgesehen haben Sie offenbar mein Posting missverstanden. Ich habe nicht in Abrede gestellt, dass das Wedeln mit dem Selbstbestimmungsgesetz legitim ist (bin übrigens selbst Jurist und wedele täglich von Berufs wegen mit Gesetzen, um zu bekommen, was ich will. Glauben Sie also ja nicht, ich fände das verwerflich...). Nur schafft dieses Wedeln in dem konkreten Beispiel eben eine Kollision von Schutzssphären: Anerkennung der gewählten sexuellen Identität einerseits und Erhalt von geschlechtsspezifischen Schutzräumen andererseits. Beide Sphären funktioniert nur, wenn man zu ihren Gunsten jeweils "Geschlecht" so definiert, wie das jeweilige Schutzobjekt es subjektiv tut. Fallen nun die Definitionen auseinander - ist die Transfrau, die da mitduschen will, z. B. eine geistige Verwandte von Frau Liebich - dann gibt's ein Dilemma. Und dessen Lösung sollte eben nicht sein, dassnman dann "post-binär" einfach dem Schutzraum seine geschlechtliche Bindung nimmt und seine Funktion damit vollends abschafft.

    • @Klabauta:

      Aber genau das ist doch das Problem, wenn jeder Fall einzel geprüft wird, passiert das, was das SBGG eben ausschließen wollte. Nun wird jede Selbstbestimmung wieder auf den Prüfstand gestellt.

  • Mir ist tatsächlich nicht ganz klar, worin der Missbrauch besteht? Das er sich Anne Frank nennen will - geschmacklos, widerlich, aber das darf man sein. Das er sein Geschlechtereintrag wieder ändern will? Who cares?? Ob er im Frauengefägnis untergebracht werden soll? Keine Ahnung?? Müsste man die Frauen im Knast fragen. Spass wird er da wahrschinlich nicht habe. Ansonsten kann ich nur dem Kommentar von Barbara Falk zustimmen:

  • Können wir bitte eine einfache Lösung finden? Beispielsweise ein kurzes Gespräch mit einer qualifizierten Person um die Missbräuchliche Nutzung auszuschließen? Ohne dass sich jemand psychisch nackig machen muss (ohne draufzuschauen wie „durchdacht“, der „Reifegrad“ der Motivation ist), sondern einfach Grundsätzlich keine Ernsthaftigkeit dahinter steht. Frau Liebig hätte doch keine fünf Minuten bei einen qualifizierten Sozialpädagogen oder Psychologen durchgehalten …

    • @Andi S:

      Genau das wurde mit dem Gesetz doch nun eben abgeschafft. Das kann nicht die Lösung sein.

    • @Andi S:

      Wie wollen Sie denn prüfen ob "einfach Grundsätzlich keine Ernsthaftigkeit dahinter steht" ohne "draufzuschauen wie „durchdacht“, der „Reifegrad“ der Motivation ist"? In meinen Augen ist das a) schlicht unmöglich und wäre zudem b) eine Form externer "Gewissensprüfung" , die das geänderte Gesetz doch abschafft.

    • @Andi S:

      Es soll ermittelt werden, ob eine "Missbräuchliche Nutzung" vorliegt? In einem "kurzen" Gespräch? Und dann noch, ohne sich "psychisch nackig machen" zu müssen? Klingt nicht sehr realistisch.



      Davon mal abgesehen geht es in dem Gesetz ja gerade darum, den Betroffenen eine solche Prozedur zu ersparen. Das war eine der Ideen dahinter. Dieser Vorteil wurde im Vergleich zur Missbrauchsanfäligkeit stärker gewichtet, Missbräuche damit einkalkuliert und akzeptiert.

    • @Andi S:

      Klar, Sozialpädagogen und Psychologen haben natürlich den völligen Durchblick und können nicht manipuliert werden. Vor allem wäre da eine Mitwirkung vorrausgesetzt.

  • Gut gemeint ist nicht immer = gut.

    Das Gesetzt sollte in dem Sinne nachgebessert werden, dass in Fällen, bei denen der dringende Verdacht des Missbrauchs besteht, eine Überprüfung möglich ist.

    • @Bürger L.:

      Nur weil ein Nazi ein Stöckchen hinhält, muss man nicht gleich drüberspringen.

      • @pumble:

        Ob nun Nazi, Anarchist*in, Kommunist*in, katholischer Priester oder was auch immer - ist das mit dem Stöckchen in einem Rechtsstaat nun doch etwas schlicht gedacht.

        Es geht darum, dass strittige Fragen im Zusammenhang mit dem SBGG unabhängig von der Gesinnung des/der Betroffenen auf einer rechtssicheren Grundlage geklärt werden können.

        Ich kenne den Gesetzestext nicht, aber falls es dort Schwachstellen geben sollte, die zum Missbrauch einladen, sollte das m.E. nachgebessert werden.

    • @Bürger L.:

      Aha, und wie soll die aussehen?

    • @Bürger L.:

      "Inzwischen wirft der juristisch zuständige Saalekreis Liebich Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) vor und prüft die Personenstandänderung" Also gibt es diese Möglichkeit bereits?

  • Erstmal vorab: Ich freue mich über seine Rückkehr. In der Heimat ist es doch am schönsten.



    "Es bleibt die Frage: Wie verhindern wir zukünftig solche politisch motivierten Verdrehungen der Gesetze,"



    Ich denke nicht, dass da irgendein Regelungsbedarf besteht.



    Auch im konkreten Fall sollte der neue Antrag von Herrn Liebich einfach bearbeitet werden. Davon, dass ein Nazi provoziert, geht die Welt nicht unter. Als Transgender „Anne Frank“ zu leben, ist auch nur so lange „lustig“ für den Betreffenden und seinen Fanclub, wie die Behörden dagegen anarbeiten, nicht mehr, wenn es im Ausweis steht.



    Das weiche Wasser bricht den Stein.

    • @Barbara Falk:

      Erfrischender Kommentar. Danke.

    • @Barbara Falk:

      Ich denke, Sie haben zu 100% recht.

      Leider glauben auch viele Linke nicht mehr an die Demokratie und teilen das Bedürfnis nach Empörung.

      Aber Sie schildern den einzigen vernünftigen Umgang mit dem Sachverhalt.

      • @rero:

        Mal wieder das olle Hufeisen? Wie kommen sie darauf das viele Linke nicht mehr an Demokratie glauben?

        • @Andreas J:

          Lesen Sie einfach mal hier ein Paar Wochen die Kommentare.

  • "Hut ab" scheint mir etwas zu kurz gedacht. Es ist natürlich politisch bequem, die Entscheidung in diesem Fall der Anstaltsleitung einer JVA zu überlassen, die Folgen – und es wird Folgen geben – sind aber gar nicht absehbar. Die kleine Genugtuung, die man verspürt, erinnert mich an eine Geschichte aus der Bibel, wo jemand sein Recht als Erstgeborener für einen Teller Linsensuppe verkauft hat.

  • Der Fall Liebich offenbart nicht nur das , was von Anfang an die berechtigte Kritik am SBBG war: Die Möglichkeit zu eklatanten missbräuchlichen Verhalten.

    Es offenbart auch, dass nach der Gedankenwelt der entsprechenden Aktivisten der Gleichheitsgrundsatz eben gerade nicht gelten soll. Trans darf nur sein, wer die richtige politische Einstellung hat. Ein anders denkender Mensch kann das nicht sein.

    Der Polizist in NRW war noch dumm genug, dem Gericht und den Kollegen den Missbrauch auf dem Silbertablett zu servieren. So dämlich war Liebich bisher nicht. Es würde mich nicht sehr wundern, wenn es ein Gerichtsverfahren gibt, welches mit einem klaren Sieg Liebichs endet.

    Denn die Beweislast für missbräuchliche Handlungen trägt derjenige, der sich darauf beruft. Liebich hat hier die überlegene Position und Äußerung, dass eine Änderung nicht vom inneren Fühlen geprägt sind, sind (anders als beim Polizisten) zumindest nicht bekannt.

  • Fälle wie dieser zeigen die extreme Missbrauchsanfälligkeit des Gesetzes, was nicht neu ist. Kritiker haben von Beginn an darauf hingewiesen, was nicht nur nicht ernstgenommen wurde, nein, es wurden sogar häufig unlautere Motive unterstellt.



    Natürlich weiß jeder, dass Liebig eine Show abzieht. Aber zumindest so, wie ich das verstanden habe, gibt es keine Handhabe gegen den Missbrauch, da die Selbsterklärung reichen soll. Wenn dann jedoch ein Gericht im Einzelfall entscheidet, dass das dann doch nicht reicht, befinden wir uns schnell im Bereich der Willkür.

    • @Katharina Reichenhall:

      „ die extreme Missbrauchsanfälligkeit des Gesetzes“



      Scheinehe, Scheinscheidung, Scheinwohnort. Zweckehe, Zweckscheidung, Erwachsenenadoption. Gefälligkeitsattest. Scheinbeschäftigung. In die Kirche eintreten, um einen Job zu kriegen, aus der Kirche austreten, um Steuern zu sparen. Stichwort Steuer: Im Steuerrecht gibt es wegen der „extremen Missbrauchsanfälligkeit“ sogar einen eigenen Paragrafen gegen



      „Gestaltungsmissbrauch“.



      Angesichts der Allfälligkeit der aufgezählten Phänomene in unserer Gesellschaft dürften Personen, die ohne „inneres Fühlen“ ein- oder mehrfach den Geschlechtseintrag wechseln, im statistischen Hintergrundrauschen untergehen.

      • @Barbara Falk:

        Das gilt nur, solange es keine "Personen der Zeitgeschichte" sind (s. Bericht oben, der den Fall eindeutig als das Politikum begreift, das er auch ist) UND solange frau nicht zu denen gehört, die von einem solchen Missbrauchsfall direkt betroffen ist. Wer im Frauenhaus lebend plötzlich eine frisch gebackene Transfrau als Mitbewohnerin hat, die "ganz zufällig" die Cousine des Mannes ist, vor dem sie sich ins Frauenhaus geflüchtet hat, kann sich für die statistische Seltenheit dieses Vorgangs wenig kaufen.

      • @Barbara Falk:

        Ich stimme Ihnen voll zu. Die Gesetzgeber scheinen davon auszugehen, dass der brave deutsche Bürger die Gesetze schon befolgen wird. Anderswo hingegen werden die Gesetze nicht nur erlassen, sondern es wird auch auf deren Durchsetzbarkeit geachtet. Das scheint mir realitätsnäher.

  • Und damit dürfte das eigentliche Ziel erreicht worden sein:

    Es wurde gezeigt dass Recht und Gesetz nur für bestimmte Leute Bestand hat, aber eben nicht für alle.

    • @metalhead86:

      Sehe ich auch so: Das dürfte vermutlich einer der Beweggründe für Liebich gewesen sein. Und: Die Mission war erfolgreich, gerade im direkten Vergleich mit Maja T. (siehe Kommentar weiter unten).



      Gesetze gelten immer für alle, nicht nur für "die Guten". Daran sollte man bei der Erstellung denken.



      Kann man über den Fall Liebich vielleicht noch schmunzeln, so zeichnet sich am Horizont noch was ganz anderes ab:



      Überall werden aktuell Gesetze angepasst, um einer erstarkenden AfD das Regieren zu erschweren, alle sind begeistert und übersehen (schon wieder) eine Sache:



      Gesetze gelten immer für alle, nicht nur für "die Guten", d.h. bei entsprechenden Wählendenstimmen wird die AfD genau diese neuen Gesetze zum eigenen Vorteil nutzen können. Und alle werden wieder überrascht sagen: "Wie konnte das denn passieren, so war das aber nicht gedacht..."

    • @metalhead86:

      Leider haben sie recht.

  • Es war der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, dass jeder selbst aus eigenem Ermessen über sein Geschlecht bestimmen kann und dass es keine Überprüfung gibt. Damit ist eine Beweisführung wegen Missbrauchs des Gesetzes prinzipiell nicht möglich.

    Es wird noch nicht einmal ein einfacher Aufsatz gefordert, in dem der oder die Betroffene seine/ihre Beweggründe darlegt, wie es in den 80er Jahren bei der Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe üblich war.

    Es ist einerseits gut, dass man Transmenschen eine entwürdigende Prüfung erspart, einschliesslich irgendeiner Instanz, die angeblich besser als der Betroffene weiss, ob er/sie Männlein oder Weiblein oder noch etwas anderes ist.



    Andererseits ist damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

    Eine Lösung sehe ich nicht.

    Die Vorstellung, dass ein Richter über die sexuelle Identität eines Straftäters befinden soll, ist aus meiner Sicht abenteuerlich.



    Bei Maja T. hätte man das auch als anmassend angesehen.

    • @Carsten S.:

      "Es war der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, dass jeder selbst aus eigenem Ermessen über sein Geschlecht bestimmen kann und dass es keine Überprüfung gibt. Damit ist eine Beweisführung wegen Missbrauchs des Gesetzes prinzipiell nicht möglich."



      Genau so ist es.



      Und genau das haben die Kritiken vorhergesagt, die beiseitegewischt wurden.



      Also leben wir jetzt damit.

  • "Es bleibt die Frage: Wie verhindern wir zukünftig solche politisch motivierten Verdrehungen der Gesetze,"



    so etwas lässt sich nicht verhindern.

    • @nutzer:

      "'Wie verhindern wir zukünftig solche politisch motivierten Verdrehungen der Gesetze'"



      So etwas lässt sich nicht verhindern."



      Die Frage sollte vielmer lauten, wie verhindern wir negative Folgen bei derartigem Mißbrauch?



      Wenn jemand die Behörden an der Nase herumführt, schwamm drüber, lasst diese Person ins Leere laufen. Aber im vorliegenden Fall betrifft es die weiblichen Haftinsassen. Sollten derartige Entscheidungen einfach in der Hoheit der jeweiligen Anstaltsleitungen liegen, oder brauchen wir allgemeine Regeln? Vermutlich letzteres, denn theoretisch könnte geklagt werden, wenn eine selbsterklärte Frau in ein Männergefängnis gebracht wird.



      Das ist eine Büchse der Pandora, die kurz davor steht, sich zu öffnen.

  • Bei Simeon (Maya) T. kritisiert die TAZ das er in Ungarn im Männergefängnis ist. Laut Eintrag im Einwohnermeldeamt und im Pass wird Simeon T. als männlich geführt. Im Gefängsnis hat er sich selbst dann als nonbiär gelesen. Sein gutes Recht.

    Bei Liebich steht im Pass und Einwohnermeldeamt Sven Marla Liebich, Geschlecht weiblich. Da finden Sie es gut das er in ein Männergefängnis kommt. Ich dachte immer eine Transfrau ist eine Frau, und misgendern kann eine Strafe nach sich ziehen

    • @Martin Sauer:

      Danke, dem ist nichts hinzuzufügen

  • Wirklich übel wie der Staat mit Transmenschen umgeht!

  • "Transidentität sieht anders aus"



    Trotzdem wird die Person konsequent im Artikel als Frau tituliert.



    Konsequenz sieht anders aus.

    • @Encantado:

      Natürlich macht die Taz das.

      Misgendern könnte eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte darstellen.

      Das könnte zu eine Ordnungswidrigkeit nach dem SBGG eine Ordnungswidrigkeit oder strafrechtlich um eine Beleidigung handeln.

      Zivilrechtliche Ansprüche könnten die Folge sein.

      Darauf hat auch die Taz keine Lust.

      • @rero:

        Im Schwedischen haben wir die Wahl zwischen han-er, hon- sie oder hen beide Geschlechter.

      • @rero:

        "Zivilrechtliche Ansprüche könnten die Folge sein.



        Darauf hat auch die Taz keine Lust."



        Verständlich, und danke für die Erklärung.



        Aber es offenbart doch sehr deutlich die verquere Skurrilität des Ganzen.

  • Hier wurde kein Gesetz verdreht, das Gesetz wurde bewusst so gestaltet wie es ist und von Frau Liebich genutzt wurde. Auch der Schutz vor Deadnaming und misgendern wurde bewusst eingebaut. Das hat die taz auch immer befürwortet und nie hinterfragt. Entsprechend erbärmlich wirkte dann das ständige Misgendern und die Nutzung von Frau Liebichs Deadname.



    Das sie jetzt ins Männergefängnis muss halte ich eher für problematisch, gerade im Hinblick darauf das es wohl bald Bundeländer mit AfD Regierung gibt.

  • Wenn das ein Präzedenzfall wird, gratuliere das selbstbestimmungsgesetz ist da absurdum geführt und kann weg

    Wenn wir zugeben dass man aufgrund von politischer Einflussnahme einem seine Grundrechte streitig macht in Haft, ganz toll

    Egal wie das ausgeht die rechten lachen sich wieder mal halbtot weil ein gesetz nicht funktioniert

  • Liebich hat die Möglichkeiten in Anspruch genommen, die das SBGG zulässt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    Die Leitung des Frauengefängnisses hat eindrücklich gezeigt, wie viel eine selbstbestimmte Entscheidung nach dem SBGG wert ist: im Zeifelsfalle gar nichts. Es ist traurig, dass es einen Querulanten wie Lieblich braucht, um die Unvollkommenheiten dieses Gesetzes zu demonstrieren.

  • Wie soll das nachgewiesen werden? Das SBGG sieht keine Überprüfung vor. Würde mich nicht wundern, wenn Liebich vor Gericht geht.

  • Und wie läuft das bei Maja T.?

    • @Stephan Heibges:

      In Ungarn gibts nur Geschlecht ab Geburt, zumindest für den Staat

  • Der einfachste Weg, dieses konkrete Problem zu lösen, wäre Einzelhaft. Da wäre es egal, in welcher Haftanstalt.

    • @jwie:

      Einzelhaft über einen längeren Zeitraum ist ein Verstoß gegen das Folterverbot und eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Gefangenen. Ist ja aber ein Andersdenkender nehme ich an, da ist das dann wahrscheinlich völlig legitim?



      Konsequenter wären Gefängnisse für alle Geschlechter.

    • @jwie:

      In einem Frauengefängnis wäre das nicht so einfach. Die anderen Insassinnen würden sich herzlich bedanken, wenn Frau Liebich in der Gemeinschaftsdusche auftauchte.

      • @Il_Leopardo:

        Was denn nun? Entweder Sie gestehen Lieblich das Recht zu, eine Frau zu sein oder nicht. Und nach dem Gesetz dürfte er dann als Frau auch in die Frauenduschen. Geliefert wie bestellt.

      • @Il_Leopardo:

        Was ein Argument ist, für dass Kritiker an dem Gesetz häufig verbale Prügel einstecken mussten. In meinen Augen wurde der Fehler gemacht, die Perspektive anderer Mädchen und Frauen, die in Schutzbereichen unmittelbar betroffen sind, nicht ausreichend berücksichtigt.

    • @jwie:

      Sie meinen, wie in Ungarn?

  • Die Frage lässt sich leicht lösen: Alle Personen, bei denen Hinweise auf Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes gibt, gehören nicht ins Frauengefängnis. Dazu gehören frühere Aussagen oder politisches Handeln oder eine unmittelbare zeitliche Nähe der Personenstandänderung zum Verfahren/Urteil/Haftantritt.

    Genauso darf keine trans Frau in ein Frauengefängnis, die mit Gewaltdelikten oder Androhungen aufgefallen ist.

    Damit hat man vermutlich 99% der potentiell problematischen oder für die Insassinnen gefährlichen Personen ausgefiltert.

    Sollte die derzeitige Version des Selbstbestimmungsgesetzes diese Maßnahmen nicht erlauben, muss es nachbessert werden.

    • @gyakusou:

      "Nachbessern" wird nicht reichen. Der Fehler ist in der Systematik dieses Gesetztes fest eingebaut: Es soll eben NICHT im Einzelfall hinterfragt werden können, ob ein Missbrauch vorliegt. Denn "Einzelfall" kann zwangsläufig JEDER Einzelfall sein, und damit würde man man dann doch wieder alle Entscheidungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz hinterfragbar. Genau das sollte mit der Gesetzesänderung abgeschafft werden.



      Die korrekte Auslegung wäre, dass der Gesetzgeber bewusst(!) ein gewisses Missbrauchsrisiko in Kauf genommen hat, und die ausführende Gewalt eben Mittel und Wege finden muss, um auch die Missbrauchsfälle gesetzeskonfrom zu behandeln (und NICHT einfach zu sagen "Der/die lügt doch."). Das ist keine "Regelungslücke", an der man noch herumdeuteln könnte sondern eine - vieldiskutierte - Entscheidung zugunsten der Freiheit der Geschlechterwahl für auch Jene, die sich durch die bisherige Regelung ausgeschlossen oder unwürdig eingeschränkt sahen. Da diese Freiheit nicht ohne "eingebaute" Missbrauchsmöglichkeiten codifizierbar ist, gehören die eben AUCH zu dieser Entscheidung.

    • @gyakusou:

      Warum sollen kriminelle Transfrauen nicht ins Frauengefängnis?

    • @gyakusou:

      "Genauso darf keine trans Frau in ein Frauengefängnis, die mit Gewaltdelikten oder Androhungen aufgefallen ist."

      Wo sollen andere Frauen, die durch solche Delikte aufgefallen sind, hin?

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Frauen sitzen viel seltener als Männer wegen Gewaltdelikten im Gefängnis. Und die wenigen Fällen betreffen oft Taten im Familienbereich. Mehr Personen mit Gewaltpotential in Frauengefängnissen finde ich hochproblematisch.

        • @gyakusou:

          TS sitzen auch selten wegen Gewaltdelikten. Außerdem haben Sie die Frage nicht beantwortet. Wohin mit Gewalttäterinnen?

    • @gyakusou:

      Maja T. müsste dann nach Ihrer Lösung in einem Männergefängnis einsitzen.

    • @gyakusou:

      Die Personen, die Sie wegen Gefährlichkeit rausfiltern wollen, sind dann nicht mehr für die Insassinnen, aber für die Insassen gefährlich.

      Was ist damit gewonnen?

      Sind die einen weniger wert als die anderen?

      Wenn das Selbstbestimmungsgesetz nicht nachfragt, warum jemand den Geschlechtseintrag wechseln will, kann man es auch nicht missbraucht werden.

      Sollen bei transPersonen doch wieder andere entscheiden, wer in welches Gefängnis gehört, und damit die Geschlechtsidentität bewerten?

      LSBTQI+ sich mal über die eigene Gruppe negativ geäußert haben, weil sie mit ihrer Identität bzw. ihrer Orientierung nicht klarkamen, ist nicht so selten.

      Leicht lösen lässt sich da gar nichts.

      • @rero:

        Männer sind im Durchschintt 13 cm größer und 17 kg schwerer als Frauen. Ich unterstelle, dass sich Männer besser gegen Gewalttäter verteidigen können als Frauen. Davon abgesehen sind Frauen viel seltener wegen Gewaltdelikten im Gefängnis als Männer. Dieses Verhältnis und die Struktur im Frauengefängnis sollte man nicht verändern, in dem man dort zusätzliche Gewalttäter unterbringt.

  • Ich glaube das der Knastaufenthalt für ihn nicht lustig wird.

    • @Captain Hornblower:

      Im Gegenteil, er/sie wird noch dadrin gefeiert, dafür dass er/sie den Staat so lächerlich vorgeführt hat und weiter vorführt.

      • @ToMuch:

        Nein, das wird er nicht aber müßig sich darüber zu streiten.

    • @Captain Hornblower:

      Ist so ein Aufenthalt jemals lustig - aber ich verstehe, was Sie meinen.

  • Ich erkenne bei Marla-Svenja nicht nur rechtsradikale, sondern auch psychopathische Tendenzen. Die Frage, wie man Missbrauch des SBGG verhindert, kann ich leider nicht beantworten. Es sei denn, beim Gesetzestext wird nachgebessert.

    • @economista:

      Was wollen Sie denn beim Gesetzestext nachbessern?

      Eine "Gewissensprüfung" vor der Anerkennung der geänderten Identität? Das wollte man ja nicht - aus Gründen... Und es wäre ein Schritt rückwärts.

      Die Nichtanerkennung der geänderten Identität nach Bauchgefühl wäre noch schlechter - dann kann man das Gesetz auch gleich streichen.

  • Sie loben die Anstaltsleitung und übernehmen selbst das Pronomen "sie". Das ist nicht konsequent. Es ist offensichtlich, dass das Subjekt L. die selbstbestimmte Genderidentität verhöhnen will.

    • @Raumzeitgenosse:

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland



      Artikel 5



      (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.



      (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    • @Raumzeitgenosse:

      Das Gesetz sieht nunmal ganz eindeutig keine behördliche Plausibiltäts- oder Missbrauchsprüfung einer solchen Geschlechterwahl vor, genausowenig wie es anderen Individuen oder auch der Presse erlaubt sein soll, da nach eigenem Gutdünken Deadnames zu verwenden oder zu misgendern. Insofern ist schon "Mut" (man könnte es negativ auch als "rechtswidrige Willkür" bezeichnen) nötig, um Liebichs Geschlechtswahl hier in Wort und Tat zu widersprechen, und Mut zeichnet sich dadurch aus, dass er nicht Jedem gegeben ist.



      Es war ja gerade der Punkt der Gesetzesänderung, dass NICHT irgendein Amtsträger einen Antragssteller durch erniedrigende Nachweisprozeduren jagen oder ein Zivilist die Umbenennung oder die gewählte Identität ignorieren darf, weil er Zweifel an der "Wahrhaftigkeit" der Geschlechterwahl hegt. Entsprechend darf auch der etwaige Gegenbeweis kein Gewicht haben - es SOLL nur auf die Äußerung der betroffenen Person ankommen.



      Genau darum drehte sich seinerzeit die Debatte, und die damalige BT-Mehrheit entschloss sich, das resultierende Missbrauchsrisiko in Kauf zu nehmen - ihm also genau NICHT in der Form entgegenzutreten, wie das diese Anstaltsleitung jetzt doch tut.

      • @Normalo:

        "Es war ja gerade der Punkt der Gesetzesänderung, dass NICHT irgendein Amtsträger einen Antragssteller durch erniedrigende Nachweisprozeduren jagen oder ein Zivilist die Umbenennung oder die gewählte Identität ignorieren darf, weil er Zweifel an der "Wahrhaftigkeit" der Geschlechterwahl hegt. "

        Das ist so nicht richtig. Das zuständige Standesamt hätte gute Gründe gehabt, den Antrag abzulehnen. Siehe www.lto.de/recht/h...ssbrauch-kontrolle

        Das Stichwort hier ist die zu erklärende Abweichung des Geschlechtsempfindens vom eingetragenen Geschlecht und genau das kann sehr wohl in Frage gestellt werden.

        Man könnte sich also fragen, ob das zuständige Standesamt im Fall Liebich a) bocklos oder b) ahnungslos war oder evtl. c) klammheimlich das Gesetz diskreditieren wollte.

    • @Raumzeitgenosse:

      Ja fand ich auch reichlich weird.

  • Mich erstaunt schon, wie die "progressive" Linke, die allen von der CDU und weiter rechts Niedertracht unterstellt, völlig blauäugig davon ausgeht, dass eigene Herzensprojekte prinzipiell gut sind und von niemand misbraucht werden können - bis zum Beweis des Gegenteils.

    • @Carsten S.:

      Ich denke, der Beweis ist nun erbracht.

    • @Carsten S.:

      Der Missbrauch funktioniert ja offenbar nicht...

    • @Carsten S.:

      Klar gibt es hier Nachbesserungsbedarf und ja das hätte man schon früher vorausahnen können, dennoch habe ich keinerlei Zweifel daran, dass das SBGG weit mehr positive, als negative Effekte hatte, denn auf diesen einen Fall, kommen doch unzählige Fälle, in denen transidenten Personen langwierige und oft erniedrigende medizinisch/psychologische Untersuchungen, um ihren Geschlechtereintrag ändern zu können erspart geblieben sind. Jetzt das gesamte Gesetz schlechtzureden, oder eventuell sogar das alte Verfahren zurück zu fordern (was nicht heißen soll, dass du das verlangst, viele tun es aber deswegen gerade), wäre doch genau das, was Lieblich mit dieser Chose bezwecken wollte.

      • @Fantenlover3000:

        "Jetzt das gesamte Gesetz schlechtzureden..."



        Nun, das Vorkommnis zeigt halt, dass die vorgebrachten Kritiken daran seinerzeit nicht ohne Grundlage waren.



        Wäre vielleicht sinnvoll, bei zukünftigen Vorhaben unliebsame Kritiken nicht einfach beiseitezuwischen. Wenn man sich das hinter die Ohren schreibt, könnte man sich in Zukunft vielleicht sachlicher unterhalten statt in Grabenkämpfe zu verfallen. Das wäre doch schön.

  • Eine JVA Leitung darf jetzt festlegen wer welches Geschlecht in Wirklichkeit hat….wildes Verständnis von Recht und Gesetzt.

    • @Wombat:

      Hat das denn die JVA-Leitung tatsächlich das Geschlecht der Person Liebich festgelegt?



      Ich habe lediglich gelesen, nach ärztlicher Untersuchung und einem Gespräch mit der Person sei man zu der Entscheidung gekommen, Marla-Svenja Liebich in ein Männergefängnis zu verlegen. Des Weiteren, dass für inhaftierte Frauen eine Gefährdungssituation durch Liebich ausgehe.



      Ich finde, das ist absolut sauber argumentiert.

    • @Wombat:

      Natürlich darf sie das, es gibt für solche Fälle ganz klare Rechtsgrundlagen nach denen Entscheidungen getroffen werden.



      Es geht hier um den Schutz der anderen Gefangenen und der ist m.E.n. wichtiger als die Show dieser einzelnen Person.

    • @Wombat:

      Das kommt mir auch komisch vor. Wenn man genau nachdenkt, warum es Frauen- und Männergefängnisse gibt, dann doch deshalb, weil man nicht will, dass muskelbepackte notgeile Typen im engen Rahmen der Gefängnisse über schwächere Frauen herfallen.



      Also muss man an das Kriterium anknüpfen, das hier stört, den Hormonhaushalt und nicht das biologische Geschlecht.



      Wer - egal ob mit oder ohne Y-Chromosom - natürlich oder aufgrund Therapie - einen bestimmten Testosteronspiegel überschreitet, der gehört ins Männergefängnis, Wer - auch aufgrund begonnener Therapie - diesen unterschreitet ins Frauengefängnis. Natürlich kann sich diese Einstufung dann auch wieder ändern.



      Damit umgeht man zumindest die Gesinnungsschnüffelei und hält sich an logische Fakten. Natürlich war vor den heutigen Mlglichkeiten der Medizin alles etwas einfacher, aber das kann kein Argument sein.

    • @Wombat:

      Also ich vermute mal stark, dass Lieblich hier schon noch der Rechtsweg offen.stehen wird. Aber ja, eine RichterIn hätte das von vornherein anordnen sollen, nicht die Anstaltsleitung.