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Oldenburger Polizeiopfer Lorenz A. Gericht vermutet putative Notwehr

Gernot Knödler

Kommentar von

Gernot Knödler

Der Fall des erschossenen Lorenz A. geht vor Gericht. Das deutet an, dass der schießende Polizist in vermeintlicher Notwehr gehandelt haben könnte.

D as Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen den Polizisten, der Lorenz A. von hinten erschossen hat, zur Hauptverhandlung zugelassen. Das ist eine gute Nachricht, aber eine, die zugleich misstrauisch macht: Denn das Gericht deutete in seinem Eröffnungsbeschluss an, dass der Polizist in putativer Notwehr gehandelt haben könnte, was eine milde oder gar keine Strafe nach sich ziehen könnte.

Lorenz A. war in der Nacht zu Ostersonntag vergangenen Jahres in einen Konflikt mit der Polizei geraten. Laut Anklageschrift hatte ein Türsteher dem Schwarzen A. den Einlass in eine Disco in der Oldenburger Innenstadt verweigert. Im Zuge des folgenden Streits soll Lorenz A. Pfefferspray eingesetzt haben. Anschließend flüchtete er, verfolgt von mehreren Personen, durch die Fußgängerzone.

Um seine Verfolger abzuschütteln, soll Lorenz A. ein Messer gezeigt haben. Der angeklagte Polizist und sein Kollege sollen über Funk gewarnt worden sein, dass Lorenz A. ein Messer dabei habe. Sie sollen dem jungen Mann entgegengekommen sein. 60 Meter vor ihm sollen sie sich mit gezogenen Pistolen vor ihren Streifenwagen gestellt und Lorenz A. zum Stehenbleiben aufgefordert haben. Sie drohten nicht damit, zu schießen.

In der Folge kam es zu einem Zusammenstoß zwischen dem Flüchtenden und den Polizisten. Dabei soll der Angeklagte versuch haben, Lorenz A. durch einen Tritt gegen das Knie zu Fall zu bringen. Lorenz A. habe Pfefferspray verwendet und sei weiter geflüchtet. Daraufhin habe der Polizist „rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden Notwehrsituation“ auf Lorenz A. geschossen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Flüchtende wurde aus anderthalb Metern Entfernung fünfmal getroffen und starb später im Krankenhaus.

Ein schaler Geschmack

Die Erleichterung, die sich darüber einstellt, dass dieser Fall jetzt mehr als ein Jahr nach der Tat vor Gericht verhandelt wird, hat einen schalen Geschmack. Man ist froh, dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist, weil das bei Polizisten doch eher selten der Fall ist. So wurden im Zuge der Auseinandersetzungen im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg trotz einer Vielzahl allerdings weit weniger gravierender Anzeigen lediglich drei Polizisten vor Gericht gestellt. Polizisten stellen routinemäßig Gegenanzeigen und decken einander häufig vor Gericht – das trägt nicht zum Vertrauen in die Polizei bei.

wochentaz

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Dabei scheint der Fall des Lorenz A. denkbar klar: Der junge Mann wurde von hinten erschossen. Wie schlecht muss man ausgebildet sein als Polizist, dass man einem Flüchtenden, der überdies bloß Stress mit einem Türsteher hatte, hinterherschießt – genauer: Ihn über den Haufen schießt, denn anders kann man das bei fünf Schüssen nicht nennen.

Es stellen sich weitere Fragen: Warum haben sich die Polizisten dem jungen Mann überhaupt entgegengestellt? Warum hatten sie ihre Bodycams nicht eingeschaltet? Und schließlich: Wie kommt das Gericht dazu, gleich schon mal putative, also vermeintliche Notwehr ins Spiel zu bringen? Geht ein Täter fälschlicherweise von einer Notwehrsituation aus, auch wenn tatsächlich keine Gefahr besteht, bleibt er straflos. „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft“, heißt es dazu im Strafgesetzbuch.

Zwar sind Polizisten auch nur Menschen. Zugleich sind sie aber Profis in einer Profi-Organisation, Träger des Gewaltmonopols. Dass sie regelmäßig gegenüber schwer einzuschätzenden Personen, insbesondere solchen in psychischen Ausnahmezuständen, versagen, kann die Gesellschaft nicht hinnehmen.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen

Gernot Knödler

Gernot Knödler Hamburg-Redakteur

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69 Kommentare

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  • In Anbetracht dessen, wie viele tödlich verlaufende Messerangriffe es zwischenzeitlich gibt, konnte der Polizist nicht ausschließen, dass Lorenz den nächsten Passanten mit seinem Messer angreift. Dieses Risiko ging der Polizist nicht ein. Ob zu Recht oder zu Unrecht weiß ich nicht.

  • Objektiv, wenn hier möglich, ist so eine Polizeiwaffe kein (Scharfschützen-)Gegenstand wie in der Hand von James Bond, oder einem (ähnlichen) Hollywood-Reißer und der verletzte menschliche Körper keine Superhelden-Maschine. Wenn man aus, unterstellt, Entfernung ist korrekt ermittelt, rund 2m schießt, dann muss man mE überwiegend damit rechnen, dass der Getroffene verstirbt, und man gibt voraussichtlich zwei Schüsse ab (Adrenalin-Schub bei Verletzung). Bei fünf Treffern frage ich mich ernsthaft, ob der Sachverhalt tatsächlich ausermittelt ist.

    • @Gerhard Krause:

      Es sei jetzt mal dahingestellt, ob das Verhalten des Polizisten nicht auch einen Putativnotwehrexzess begründet, aber tatsächlich wurde mit der mehrfachen Schussabgabe nach Lehrbuch gehandelt.

      Es soll solange weiter geschossen werden bis von dem Angreifer sicher keine Gefahr mehr ausgeht. Praktisch wird das ganze Magazin leer geschossen.



      In solchen dynamischen Situationen wird man eine geringe Trefferquote haben und ein Mensch ist eben nicht direkt handlungsunfähig, wenn er in den Torso getroffen wird.

  • Der Artikel wirft dem Gericht zu Unrecht vor, es habe Putativnotwehr ins Spiel gebracht. Denn das war, wie im selben Artikel weiter vorne zu lesen ist, die Staatsanwaltschaft. Sie wirft dem Polizisten nämlich vor, er habe fahrlässig verkannt, dass keine Notwehrlage bestanden habe. Das impliziert, dass der Polizist geglaubt hatte, in Notwehr zu handeln. Wenn die Staatsanwaltschaft auf dieser Basis den Polizisten wegen fahrlässiger Tötung anklagt, kann das Gericht ihn nicht wegen einer Vorsatztat verurteilen, sondern muss sich mit dem Anklagevorwurf auseinandersetzen. Das muss nicht, wie es im Artikel heißt, misstrauisch machen, sondern entspricht dem Grundsatz "Kein Urteil ohne Anklage". Der Autor dürfte überdies selbst davon ausgehen, dass der Polizist nicht vorsätzlich gehandelt hat. Wenn er die schlechte Ausbildung der Polizei thematisiert und von "Versagen" spricht, liegt es nahe, dass auch er Fahrlässigkeit unterstellt.

    • @Jochen Laun:

      Das Gericht darf und muss sogar eine andere Bewertung als die Anklage vornehmen, wenn es feststellt, dass sich der Tatvorwurf von der Fahrlässigkeit zum Vorsatz verschoben hat. In diesem Fall weist es den Angeklagten darauf hin (§ 265 Abs. 1 StPO), gibt ihm Gelegenheit, seine Verteidigungsstrategie anzupassen, und ordnet ihm erforderlichenfalls einen Pflichtverteidiger bei. Der Hintergrund ist der, dass der Verfahrensgegenstand der konkrete Lebenssachverhalt ist und nicht die rechtliche Bewertung weder der Staatsanwaltschaft noch des Gerichts. Anderenfalls wären sogar selbst diejenigen, die in solchen Konstellationen freimütig einen Mord einräumen, lediglich wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen.

      • @Yes:

        Da dürften Sie Recht haben

  • Erste Falschmeldung nach der Tragödie, durch die Todesschsse - ein junger Mann sei in Oldenburg mit einem Messer in der Hand auf einen Polizisten losgegangen !



    Unwarheiten und somit auch noch Rufmord.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Nun ja, die einen schreiben zuviel, die anderen zu wenig. So gehört es auch dazu, zu erwähnen, dass gegen diesen Lorenz Ermittlungen wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte, Raub und Nötigung liefen. Fällt leider immer wieder unter den Tisch...auch bei der TAZ.

      • @Ohne_Mitte_geht_nix:

        Und was haben diese Ermittlungen mit dem Tathergang zu tun?

      • @Ohne_Mitte_geht_nix:

        Wie genau ist der Zusammenhang zwischen angeblichen Ermittlungen und den fraglichen Schüssen?

        • @nihilist:

          @ nihilist



          Wenn ein Fahrgast ohne Fahrticket erwischt wird, so gibt es doch sicherlich Berichte darüber...

  • Fünf Schüsse von hinten als Notwehr? Unglaubhaft.

    • @aujau:

      Es waren aber fünf Schüsse insgesamt, davon vielleicht einer von hinten.

    • @aujau:

      Sagen Sie...man kann es auch anders sehen.

      • @Ohne_Mitte_geht_nix:

        Sagen Sie...man kann es auch anders sehen.



        ----



        Wie? Du wirst es bestimm erklären können! :-(



        Die Zeit in denen Menschen, die hier lebten & leben durch Polizisten usw. in Deutschland in Notwehr von Hinten erschossen wurden, ist meines Wissens seit dem 08.05.1945 vorbei & sollten mMn. auch nicht wiederkommen! :-(

        • @Sikasuu:

          "Die Zeit in denen Menschen, die hier lebten & leben ... sollten mMn. auch nicht wiederkommen! :-("

          Das wünsche ich mir auch. Im Gegenzug sollten "wir" allerdings darauf verzichten, mit Messern in der Öffentlichkeit "herumzufuchteln" und andere damit zu bedrohen. Vielleicht im Nachtleben sogar grundsätzlich darauf verzichten, Messer mit sich zu tragen.

  • Es bleibt die Tatsache, dass der junge Mann jede, aber auch wirklich jede, Gelegenheit zur Deeskalation nicht genutzt hat. Weder an der Discotür, noch als er in der Stadt seinen Verfolgern gegenüber trat noch als er von der Polizei gestellt wurde.



    Warum auch immer.

    • @Herbarius Zunichten:

      Alkohol oder Drogen könnten das Problem sein.



      Es kommt aber auch darauf an wie die Deeskalation von



      statten geht. Was ist genau wie vorgefallen?

  • Mir fehlt in der Darstellung der taz zu diesem tragischen Vorfall in jedem Artikel die Perspektive aus Sicht des Polizisten ⚖️



    Wenn ich mir vorstelle:



    Ich bin Polizist und ich erhalte den Funkspruch, dass eine männliche Person nach einer Auseinandersetzung flüchtig und mit einem Messer bewaffnet ist, dann wäre ich definitiv auch von vorne herein auf absolute Eigensicherung im Gehirn alarmiert.



    Dann kommt es zum Kontakt: der mutmaßliche Täter kommt auf mich und meinen Partner zugerannt. Bereits aus großer Entfernung (60 Meter) fordern wir ihn zum Stehenbleiben auf. Trotzdem rennt er direkt(!) auf uns zu, obwohl wir den Schusswaffengebrauch angedrohen - rennt weiter, bleibt nicht stehen, direkt auf uns zu! Amok, Drogenrausch, Anschlag - wären da drei Szenarien die mir instinktiv in den Kopf schießen.



    Dann versuche ich den Flüchtigen mit einem Tritt zu stoppen, es misslingt, in direkter Folge versprüht der Flüchtige Pfefferspray - und rennt weiter.



    Ich schieße.



    Ob es sich genau so zugetragen hat, ob angemessen oder nicht, ob Notwehr oder nicht, ist Aufgabe des Gerichts zu klären.



    Das der Polizist sich bedroht gefühlt haben könnte, ist für mich sehr gut vorstellbar bei diesem Szenario.

    • @Astrid Sehnefeld:

      "... dann wäre ich definitiv auch von vorne herein auf absolute Eigensicherung im Gehirn alarmiert."

      In diesem Beruf vielleicht sogar nicht nur Eigensicherung, sondern auch der Schutz weiterer Passanten. Täglich (?) werden Menschen mit Messern bedroht und teilweise zu Tode gebracht. Ich finde es wichtig, dass Polizeibeamte das mitdenken.

    • @Astrid Sehnefeld:

      Frau Sehnefeld - selbst als Ordner habe ich gelernt, wie ich mich gegen eine zerbrochene Flasche wehre. Habe dies auch einmal angewandt. Drei Hebel - die Flasche war aus der Hand, und der Aggressor am Boden.

      Es gibt auch immer noch die Möglichkeit aufs Knie zu schießen - bzw. das Handgelenk: Das "Ziel" der Entwaffnung.

      Lieber verpasse ich meinem Gegenüber eine Watschn,



      aber Waffengewalt sollte das letzte Mittel sein

    • @Astrid Sehnefeld:

      Man sollte nicht vergessen, dass Lorenzo nach dem Tritt des Polizisten zum Pfefferspray gegriffen hat und NICHT das Messer benutzte!!! Lorenzo konnte also noch soweit denken eine nicht tödliche "Waffe" einzusetzen und ein für solche Einsätze ausgebildeter Polizist ist dann der Meinung er muss fünfmal von HINTEN auf den Jungen schießen. Und mal ehrlich, eine Situation wie diese ist für einen Polizeibeamten keine Ausnahmesituation. Die Verfolgung von Verdächtigen, ob bewaffnet oder nicht, ist Alltag in diesem Beruf. Keine Chance, das war keine Notwehr



      !!!

      • @ctine cdt:

        Wer eine Polizisten angreift muss damit rechnen erschossen zu werden. Lorenz hätte einfach keinen Widerstand leisten sollen, er wurde ja nicht ohne Grund von der Polizei verfolgt.

    • @Astrid Sehnefeld:

      @ Astrid Sehnefeld



      Die erste Polizeistreife, die hinter Lorenz her liefen und ihn verfolgten und in die Gasse getrieben haben, wo die zweite Polizeistreife auf ihn wartete, diese beiden Steifen hatten doch Funk- und Handyverbindung ❗️

      • @Alex_der_Wunderer:

        Das weiß ich nicht.



        Aus den bisher bekannt gewordenen Details ist nicht ersichtlich, ob und wieviel Kontakt zwischen diesen Streifen herrschte.



        Ich hoffe, dass das im Verfahren aufgeklärt werden kann.

  • Zum ersten Mal lese ich jetzt entscheidende Fakten, die klar für den Polizisten sprechen und trotzdem bleibt der bekannte Spinn in der Geschichte, denn die Polizei muss klar böse sein.

    Wenn da im Dunkeln jemand auf 60 Metern von der Polizei mit gezogener Waffe angehalten wird und dann weder stehen bleibt noch in die andere Richtung weg läuft, sondern in eine körperliche Auseinandersetzung mit den Polizisten gerät, Pfefferspray einsetzt und in dem Gemenge aus 1,5 Meter Entfernung (das ist ja nichts in einem Handgemenge und in Bruchteilen einer Sekunde erreicht) erschossen wird, spielt doch Rassismus und Schuld keine Rolle. Den Polizisten kann man höchstens vorwerfen, nicht früher geschossen zu haben, bevor sie selbst in der körperlichen Auseinandersetzung gefährdet wurden. Sie haben wohl zu sehr auf ihre Nahkampfkünste vertraut. Das spricht jetzt komplett gegen die alte Geschichte vom rassistischen Polizisten, der von hinten wehrlose Schwarze erschießt.

  • Natürlich kommt in diesem Falle eine Putativnotwehr in Frage. Wenn die Polizist*innen dachten, dass Lorenz A. im Begriff wäre, mit einem Messer Menschen zu töten, und dies nicht anders abzuwenden sei, als durch den Einsatz tödlicher Gewalt, wäre dieser Fall gegeben. Das heißt nicht, dass das tatsächlich so gewesen sein muss (das wird die Hauptverhandlung untersuchen), sondern nur, dass die Möglichkeit besteht und untersucht werden muss. Das ist in einem Rechtsstaat nun mal so.

  • Bei der Vorgeschichte wird nicht die Frage gestellt, was jemanden antreibt. mit einem Messer in die Diskothek zu gehen und es einzusetzen, wenn etwas gegen seinen Willen läuft (Bedrohungsgeste nach der Türsteher-Aktion). Was sind das für Zeitbomben?

  • Kann man als Opfer einer Pfefferspray-Attacke sehen, in welche Richtung der Angreifer rennt?

    • @Kelkin:

      @ Kelkin



      Da wird bestimmt der ärztliche Bericht, vom zur Hilfe gerufenen Rettungsdienst für Lorenz, auch über die eventuellen Reizungen der Augen des Polizeibeamten, der die Schüsse abgegeben hat, Aufschluss geben können, inwieweit die Konsequenzen die Einwirkungen des Spray ihn beeinträchtigt haben. Der Polizeibeamte ist sicher auch vom Notarzt behandelt worden.

  • Wieviele Straftaten begehen Polizisten pro Jahr?



    Wieviele werden verurteilt ?



    Als Polizist lernt man mit solchen Situationen



    umzugehen und richtig einzuschätzen , wer



    dass angeblich nicht kann , hat bei der Polizei



    nichts zu suchen.



    5 Schüsse in den Rücken sind Keine Notwehr , so falsch kann



    Kann man eine Situation nicht einschätzen .



    Sicherlich haben Polizisten einen schweren Job und es gibt bestimmt viele anständige Beamten unter Ihnen aber für diesenPolizisten habe ich



    kein Verständnis .



    Er gehört in den Knast .



    Das sieht übrigens ein befreundeter Polizist ebenso und hoffentlich Viele seiner Kollegen auch .

    • @Worgt Michael:

      Na, wenn es ein befreundeter Polizist auch so sieht kann, kann man sich ein gerichtliches Verfahren ja sparen.

      Es ist nicht schwer den Eröffnungsbeschluss des LG Oldenburg zu finden und zu lesen. Da wird der Sachverhalt dargestellt. Es wurden eben nicht fünf Schüsse von hinten auf einen Flüchtigen abgegeben, sondern im Rahmen einer Auseinandersetzung kam es zu einer Schussabgabe.

      Wahrscheinlich hat er sich nach den ersten Schüssen weggedreht oder ist gestürzt, sodass die weiteren Schüsse in den Rücken gingen.

    • @Worgt Michael:

      Wie andere hier schon geschrieben haben, es wurden nicht 5 Schüsse in den Rücken abgegeben!



      Es wurden 5 Schüsse insgesamt abgegeben. Warum dies so im Artikel steht, weiß ich auch nicht. Vielleicht sollte man dies bitte einmal korrigieren.



      Richtig ist, nach aktuellen Kenntnissen, dass 5 Schüsse abgegeben wurden. Drei trafen Lorenz A., Im Kopf, Oberkörper und Hüfte. Es gab wohl noch einen Streifschuss am Bein. Ein Schuss ging vorbei.

    • @Worgt Michael:

      "5 Schüsse in den Rücken sind Keine Notwehr , so falsch kann



      Kann man eine Situation nicht einschätzen ."



      Falsch. Sie lernen bei Waffengebrauch das Magazin zu leeren.



      Bei solchen Konfrontation sind beide Seiten maximal mit Adrenalin gefüllt - deshalb MÜSSEN sie das gesamte Magazin verschießen.



      Grund 1: das Gegenüber lässt sich von einer Kugel nicht stoppen. Grund = Adrenalin. Das ist nicht Hollywood. Getroffene rennen weiter, kämpfen weiter.



      Grund 2: einen Wirkungstreffer landen. Auch hier: Grund = Adrenalin. Durch die maximale Anspannung ist Zielen extrem schwierig, dazu bewegt sich in der Regel das Ziel hektisch. Deshalb werden alle Polizeien wie Soldaten weltweit auf Center Mass ausgebildet. Mitte Mitte ist anzuvisieren, also die Mitte des Brustkorb. Weil die Chance ihn zu treffen am größten ist. Weil auch bei nicht treffen der Mitte die Chance auf einen raumnahen Wirkungstreffer am größten ist.



      Nochmal: Es ist nicht Hollywood!



      Bei Waffengebrauch ist das Magazin zu entleeren und die Mitte anzuvisieren.



      Einmal schießen und schauen ob er weiterläuft ist Hollywood!



      Auf Beine oder Arme schießen ist Hollywood!

      • @Astrid Sehnefeld:

        "deshalb MÜSSEN sie das gesamte Magazin verschießen."

        Das kommt mir nicht logisch vor, denn wenn Sie das gesamte Magazin verschießen, sind Sie danach wehrlos.

      • @Astrid Sehnefeld:

        Wo haben sie denn diesen Unsinn aufgeschnappt?

        Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien für das Waffenwesen der Landespolizei, die sich nach den Waffengesetzen des Bundes ausrichten und u.a. in den Polizeigesetzen der Länder festgehalten sind.

        Oberster Grundsatz beim Einsatz von Schusswaffen ist die Verhältnismäßigkeit. Dazu gehört auch das sich die Anzahl der Schüsse zwingend aus der Notsituation ableiten muss. Das ergibt sich aus der Rechtfertigungspflicht welche grundsätzlich nach jedem Schusswaffeneinsatz im Zuge eines Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft auf die Verhältnismäßigkeit geprüft wird.

        Polizisten lernen in der Schiessausbildung sogenannte Controlled Pairs abzugeben und das aufgrund der Eigensicherung ein Magazin nie leergeschossen werden darf. Die Dienstwaffen der deutschen Polizei haben Magazine mit 15 Schuss. 3 Schuss Reserve sind in vielen Richtlinien der Länder sogar vorgeschrieben. Siehe Polizeigesetz des Freistaat Bayern.

        Ein gewichtiger Grund warum Polizisten auf den Körper schießen ist übrigens, dass die Überlebenschancen des Angreifers dadurch höher sind. Ein Finaler Rettungsschuss (Kopf oder Herz) ist nur in Ausnahmefällen rechtlich möglich.

        • @Sam Spade:

          Den finalen Rettungsschuss können und wenden nur Spezialkräfte an - die allermeisten von denen haben vorher militärisch gedient, bevor sie zu den Polizeien überwechseln.



          Der normale Polizist übt aus 3 bis 25 Meter in der Ausbildung, wobei die 25 Meter nur mit der MP geschossen werden in aller Regel.



          Das ist die Bekämpfungsreichweite von normalen Polizisten, 3 bis 25 Meter.



          Für alles andere bitte ins Kino gehen.



          Das Trefferbild im Fall Lorenz entspricht exakt dem, welches bei einer Schussabgabe unter höchster Anspannung entsteht - da wurde aus kürzester Entfernung alles und nichts getroffen. Genau dieses Streubild ist typisch bei einer Extremsituation.

    • @Worgt Michael:

      "wer dass angeblich nicht kann , hat bei der Polizei nichts zu suchen." Da bin ich grundsätzlich bei Ihnen aber eine solche Extremsituationen würden bestimmt 95% der Menschen nicht sauber meistern können.

      Nicht 5 Schüsse (=Treffer) in den Rücken sondern 5 Schüsse wurden abgegeben. Und zwar während der Polizist auf dem Boden lag (nach einer Rangelei und Pfeffersprayeinsatz) und das Opfer nur 1,5m von ihm entfernt war.

      Die Schüsse trafen überall hin - ein Fehlschuss, ein Streifschuss am Bein, Hüfte, Rücken und eben der (tödliche?) Kopftreffer. Das spricht für eine Panikreaktion weil dem Polizisten klar war, dass die Person bewaffnet und aggressiv war, während er selbst (vermeintlich) verwundbar am Boden lag.

      Klar ist der Fehler der Polizisten schon vorher passiert. Ein Polizist darf garnicht in so eine Lage kommen.

    • @Worgt Michael:

      "5 Schüsse in den Rücken sind Keine Notwehr"

      Niemand behauptet etwas anderes. Putativnotwehr kann nur vorliegen, wenn Notwehr gerade nicht gegeben ist.

      Strafrecht darf für Polizisten nicht schärfer sein, als für alle anderen.

      • @DiMa:

        "Strafrecht darf für Polizisten nicht schärfer sein, als für alle anderen."

        Polizist:innen sollten für solche Situationen ausgebildet sein. Sie vertreten das Gewaltmonopol des Staates und dürfen Schusswaffen gegen Menschen einsetzen -



        Ich meine schon, dass an diese Berufsgruppe höhere Anforderungen gestellt werden muss als an die Allgemeinheit, was die Einschätzung von Bedrohungssituationen, Notwehr und Panik Reaktionen angeht.

        • @J. H.:

          Das Problem ist doch, dass man das Ergebnis der Ausbildung erst im Praxiseinsatz sieht.

          Ich bin daher gegen berufsbedingte Verschärfungen im Strafrecht.

  • Wie kann es Notwehr sein, putativ hin oder her, jemandem in den Rücken zu schießen?

    • @Martina Nicolai:

      Ergänzend zu Agarack, näher am Fall hier: wenn sich der Erschossene unmittelbar davor umgedreht hat, also vom Angriff zur Flucht gewechselt ist, kann es auch sein, dass der Schütze (noch) von einer Notwehrlage ausging. So liest sich der Eröffnungsbeschluss.

    • @Martina Nicolai:

      Wenn jemand mit einem Messer auf Ihre Frau oder Ihren Mann losgeht und Ihnen dabei den Rücken zudreht und Sie haben eine Pistole in der Hand und sind davon überzeugt, dass das Messer gleich benutzt werden wird, um Ihre*n Partner*in schwer zu verletzen oder zu töten, dann haben Sie eine Lage, in der es gerechtfertigte Nothilfe wäre, dieser Person in den Rücken zu schießen. Genauso, wie es in diesem Falle streng genommen mutmaßlich nicht um Notwehr (=Die Polizisten dachten, sie selbst würden angegriffen), sondern um Nothilfe (=Die Polizisten dachten, jemand Anderes würde angegriffen) geht.

      Ich kann Ihnen auch gern andere Fallkonstellationen nennen, in denen das Schießen in den Rücken nach deutschem Recht gerechtfertigte Notwehr sein kann. Aber ich schlage Ihnen stattdessen einfach vor, den Paragraphen 32ff einfach mal selbst durchzulesen und einen passenden Kommentar dazu zu konsultieren.

      • @Agarack:

        "Wenn jemand mit einem Messer auf Ihre Frau oder Ihren Mann losgeht und Ihnen dabei den Rücken zudreht "

        Wo nochmal steht, dass in der Situation andere Personen involviert waren?

        • @Kaboom:

          Das Beispiel war frei erfunden und sollte eine Situation illustrieren, in der Schüsse in den Rücken rechtlich gesehen Notwehr oder Nothilfe sind. Das war die Frage der ursprünglichen Kommentatorin. Ein direkter Bezug dieses Beispiels zur Situation um Lorenz A. besteht nicht.

          In diesem konkreten Fall waren, wenn ich es nicht alles falsch verstanden habe, verschiedene Polizist*innen an verschiedenen Orten involviert, und der Beamte muss nicht unbedingt sich selbst haben schützen wollen, das hängt von den Gesamtumständen der Situation ab.

  • Der Lorenz soll ja während seiner Flucht vor den Verfolgern der ersten Polizeistreife, die hinter ihm liefen, auf die beiden Polizeibeamten der zweiten Polizeistreife, mit beiden Händen in seinen Hosentaschen, zugelaufen sein.



    Dazu sollte man wissen, die Gassen in der Fußgängerzone in Oldenburg sind sehr schmal und Lorenz wollte wohl an der Streife vorbei laufen, denn hinter ihm liefen ja auch Verfolger.

    • @Alex_der_Wunderer:

      Und was ist nun die Erkenntnis aus Ihrem Kommentar?



      ...



      Er wollte sich wohl seiner Verhaftung entziehen. Wenn jemand zwei Waffen, ein Reizgas (nicht tödlich, hat er vorher schon eingesetzt) und ein Messer (eine potenziell tödliche Waffe, hat er seinen Verfolgern gezeigt und den Einsatz gedroht) dabei hat, dann kann man davon ausgehen, dass er in jeweils einer Hand, in der Hosentasche, eine dieser Waffen festhält und zum Einsatz bringen möchte oder könnte.



      Die Polizisten wussten vom Reizgas und dem Messer.



      Sie haben ihn zum Stehen aufgefordert und er hat dann auch das Reizgas gegen sie eingesetzt. Das Messer blieb in der Tasche.

      • @si tacuisses:

        @ si tacuisses



        Der Polizeibeamte soll Lorenz zuerst mit einem Tritt gegen dessen Knie angegriffen haben. Vorher hatte Lorenz laut Videomaterial seine Hände in den Hosentaschen.

  • Mit Pfefferspray in den Augen ist die Orientierung eben nicht ganz einfach. Erst aus den jüngeren Berichten ist mir bekannt, dass auch gegenüber den hier eingesetzten Beamten (nicht nur vor der Disko) der junge Mann Pfefferspray versprühte. Zudem war bekannt, dass er ein Messer dabei hat, da wird mal als Polizist eben vorsichtig. Kann ich durchaus nachvollziehen.

  • Im Ergebnis fordert der Autor eine Differenzierung zu Lasten von Polizisten. Das ist im Ergebnis nicht hinnehmbar, den Situation die die Putativnotwehr beschreibt können bei jedem auftreten - ob nun Polizist oder nicht.

    Im Ergebnis muss die Gesellschaft hinnehmen, dass auch Profis Fehler machen - zumindest hinsichtlich des Strafrechts. Zivilrechtlich mag die Sache anders sein.

    • @DiMa:

      Genau. Auch Lorenz A. könnte eine Notwehrsituation angenommen haben.

  • Erstmal ein Dank an den Autor für die ausführliche Darstellung des Sachverhalts.



    Die Anklage erfolgt hier nur wegen fahrlässiger Tötung. Trotz einer Notwehrsituation kommt eine Verurteilung wg. fahrlässiger Tötung in Betracht, wenn für den Täter der Irrtum in der konkreten Situation vermeidbar gewesen wäre (Putativnotwehr ist: Der Täter irrt sich über das Vorliegen einer Bedrohung). Eine Verurteilung des Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung ist also durchaus möglich.

  • Ein Polizist erschießt jemanden in "putativer Notwehr" mit fünf Kugeln von hinten? Ein Täter kann sich also immer darauf berufen, verwirrt oder erschrocken gewesen zu sein, um tödliche Notwehr zu rechtfertigen?

    • @Aurego:

      Natürlich kann sich jeder Tatverdächtige darauf berufen, die Frage ist nur, wie ein Gericht dies bei einer Bewertung der Gesamtsituation bewerten wird.

    • @Aurego:

      Mögliches Szenario:

      Es gab ein Gerangel, der Polizist fällt zu Boden, kriegt Panik aufgrund des Messers, Dunkelheit und Pfefferspray, zieht die Waffe und schießt - während Lorenz A. sich wegdreht um zu fliehen wird er getroffen

    • @Aurego:

      Die Entfernung könnte dabei eine Rolle spielen, wenn die



      Entfernung sehr kurz is,. könnte es noch im Rahmen eines Angriffes und Kampfes sein, bei mehreren Metern ist es



      sicher eher auf der Flucht.

    • @Aurego:

      Die Entfernung betrug 1,5m und Lorenz hatte ein Messer. Ganz so abwegig ist es da nicht von Notwehr oder putativer Notwehr auszugehen. 1,5m sind in dem Bruchteil einer Sekunde überwunden.

  • Wie ist das? Darf ein Polizist jemanden erschiessen, der mit einem Messer, mit dem er Dritte bedroht hatte, davonrennt?



    Danke für eine Einschätzung seitens kundiger Foristen!

    • @Emmo:

      Vorab würde ich natürlich empfehlen auf das Urteil und die schriftliche Urteilsbegründung zu warten.

      Grundsätzlich ist es sicher nicht fernliegend, wenn jemand in einer unübersichtlichen und dynamischen Gefahrensituation irrig eine Notwehr oder Nothilfe Lage annimmt.

      Dem Eröffnungsbeschluss des LG Oldenburg (landgericht-oldenb...dt-zu-252411.html) lässt sich entnehmen, dass es zu einer Kollision zwischen dem Täter und Lorenz A kam und unmittelbar anschließend an diesen Kontakt wurden Schüsse aus 1 bis 1,5 Metern Entfernung abgegeben.

      Bei einem tatsächlichen Angriff mit einem Messer wäre man bei dieser kurzen Entfernung sicher noch gefährdet.

      Im Rahmen der Putativnotwehr ist die Tat ja gerade nicht gerechtfertigt. Er geht nur irrig davon aus, dass eine rechtfertigende Notwehrlage bestehe und möchte wegen dieses Irrtums nicht entgegen der Rechtsordnung handeln. Als Konsequenz entfällt der Vorsatz, aber eine Strafbarkeit wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts bleibt bestehen.

      • @Ralf Inkle:

        Danke für die Ausführungen 👍

  • "Zugleich sind sie aber Profis in einer Profi-Organisation, Träger des Gewaltmonopols."



    XD Die Polizei ist das klassische Beispiel was passiert, wenn ein Monopol existiert: Es ist teuer, die Qualität mies und Verbesserungen erscheinen nur mit enormen bürokratischen Aufwand und somit noch viel mehr Kosten möglich.

  • Ich beantworte mal diese Frage „Warum haben sich die Polizisten dem jungen Mann überhaupt entgegengestellt?“

    Weil es die Aufgabe der Polizei ist, einen Verdächtigen festzunehmen, dem eine KV vorgeworfen wird und andere mit einem Messer bedroht hat.

  • Dass es sich um putative Notwehr handeln dürfte, war vom ersten Bericht an naheliegend.

    Ich habe kein Verständnis für die Presseartikel, die den Sachverhalt unbedingt populistisch auf eine Ebene schieben wollte, wohin ein Gericht nicht mitgehen würde.

    Für die Juristen, die wider besseres Wissen Öl ins emotionale Feuer gossen.

    Warum sich die Polizisten Lorenz A. In den Weg gestellt haben?

    Na, weil das Ihr Job ist.

    Wenn jemand im Drogenrausch durch die Stadt läuft und Leute mit einem Messer bedroht, erwarte ich, dass die Polizei eingreift.

    Wenn Sie die Leute weiter rumlaufen lässt, braucht sie niemand.

    " bloß Stress mit einem Türsteher"



    Spannendes Framing.

    Wenn die nächste Transperson von einem Nazi mit einem Messer bedroht wird, schreibt die Taz dann, da hätte jemand bloß Stress mit einer Transperson gehabt?

    Wie schlecht man als Polizist ausgebildet sein muss?

    Ist die Frage nicht eher: Wieviel Angst muss man haben, wenn man im Dunkeln, eventuell mit Pfefferspray in den Augen, am Boden liegt und gegenüber ein mutmaßlicher Straftäter mit einem Messer bewaffnet ist

    Empathie hat Lorenz A. verdient, Empathie hat aber auch der Polizist verdient.

    Ein völlig unnötiger Tod.

  • „Das sie regelmäßig……versagen?



    Sind es nicht eher Einzelfälle ? Wieviele in 2025 ? Wieviele im



    Verhältnis zu kritischen Situationen?

  • Liebe TAZ , Sie fragen im Ernst wieso hat die Polizei. Herrn A. verfolgt. Der hat zuerst verbotenerweise Pfefferspray gegen Türsteher eingsetzt. Und dann Menschen die ihm gefolgt sind mit einem Messer gedroht.Und als nächste Pfeferspray auf einen Polizisten gesprüht. Weil er Ärger mit dem Türsteher hatte, ist nichts davon gerechtfertigt

    Ja und das Menschen nicht in Discotheken kommen, kommt bestimmt hundete mal am Tag vor, aber das berechtigt doch nicht Menschen mit Pfeferspray zu besprühen.

    • @Martin Sauer:

      Wissen Sie, dass der Einsatz des Pfeffersprays gegen die Türsteher keine Notwehr war? Und genauso die Drohung mit dem Messer?

  • Da hier niemand wirklich dabei war, wird jede Aussage hier Spekulation bleiben. Grundsätzlich finde ich es aber schwierig, eine Person zum 100%igen Opfer von Polizeigewalt zu stilisieren, wenn diese Person mit Pfefferspray und einem Messer sich Polizeibeamten entgegenstellt. Dass in der daraus resultierenden Eskalationsspirale der Polizeibeamte falsch gehandelt haben kann, ist durchaus möglich, nur hätte Lorenz A. das verhindern können, wenn er keinen Widerstand geleistet hätte.

    • @Stefan L.:

      War es nicht so, dass sich die Polizisten dem Fliehenden entgegengestellt haben?