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Enteignung großer WohnungskonzerneEin milderes Mittel gibt es nicht

Erik Peter
Kommentar von Erik Peter

Vergesellschaftung von Wohnraum ist nicht nur machbar, sondern auch geboten – will man leistbare Mieten für Einkommensschwächere garantieren.

„Karneval der Enteignung“ für die Umsetzung des Volksentscheids Foto: Christian Mang

W as haben die Geg­ne­r:in­nen einer Vergesellschaftung der großen privaten Immobilienkonzerne, allen voran aus SPD und CDU, nicht alles an Argumenten gegen die Umsetzung des Berliner Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ins Feld geführt: Eine Vergesellschaftung verstoße gegen das Grundgesetz und würde Berlin finanziell ruinieren. Die Enteignungsgrenze, wonach nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Stadt betroffen sein sollen, sei nicht haltbar, auch gemeinwohlorientierte Akteure wie Genossenschaften wären betroffen. Oder, grundsätzlicher: Nur Neubau könne den angespannten Wohnungsmarkt der Stadt entlasten.

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All diese Scheinargumente hat die vor einem Jahr vom rot-rot-grünen Vorgängersenat eingesetzte Ex­per­t:in­nen­kom­mis­si­on nun vom Tisch gefegt. In ihrem Abschlussbericht, der am Mittwoch dem CDU/SPD-Senat übergeben werden soll, stellen die Ex­per­t:in­nen in beeindruckender Klarheit fest: Das Grundgesetz, also der Vergesellschaftungsartikel 15, gilt – auch in Berlin. Mit einem einfachen Vergesellschaftungsgesetz kann Berlin die Überführung der Bestände von mehr als einem Dutzend privater Konzerne – insgesamt etwa 240.000 Wohnungen – in Gemeineigentum regeln, selbstverständlich gegen Entschädigung.

Die allerdings würde die Stadt nicht ruinieren, denn gezahlt werden müsste nicht der aktuelle Marktpreis. Die Maßnahme käme die Stadt also deutlich günstiger als die aktuelle Ankaufpolitik. Die Kommission sagt gar: Es gibt kein milderes Mittel, wenn man dauerhaft leistbare Mieten für einkommensschwächere Schichten garantieren will. Auch mehr Neubau stelle keine Alternative dar, um eine dauerhafte Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum zu erreichen.

Der Senat ist damit also in seiner letztlich rein ideologischen Ablehnung der Vergesellschaftung entlarvt – und steht nackt dar. „Wer enteignet, kündigt den Grundkonsens der sozialen Marktwirtschaft auf“, hatte Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) einst gewarnt. Doch das Gegenteil ist richtig: Eine Vergesellschaftung dient dem Erhalt des gesellschaftlichen Friedens in einer Stadt, die Würde und Rechte auch aller einkommensschwächerer Mie­te­r:in­nen verteidigen muss. Nur durch sie kann der absehbaren Entwicklung hin zu einer Spaltung in eine Innenstadt der Reichen und Armutssiedlungen am Stadtrand entgegengewirkt werden. Und, nicht zu vergessen: Sie ist ein Gebot der Demokratie: Eine deutliche Mehrheit der Ber­li­ne­r:in­nen hat sich für die Vergesellschaftung ausgesprochen. Das gegen alle Argumente zu negieren, darf sich eine Regierung nicht erlauben.

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Erik Peter
Politik | Berlin
Redakteur für parlamentarische und außerparlamentarische Politik in Berlin, für Krawall und Remmidemmi. Schreibt über soziale Bewegungen, Innenpolitik, Stadtentwicklung und alles, was sonst polarisiert. War zu hören im Podcast "Lokalrunde".
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138 Kommentare

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  • "Innenstadt der Reichen und Armutssiedlungen am Stadtrand "

    So so. Wohnungsnot und hohe Mieten existieren in Berlin nur in der völlig übervölkerten Innenstadt und m Rest Berlins und drum rum bewegen sich die Mieten auf "Armutssiedlungs"-Niveau.

    Da hat Berlin wohl nur ein kleines lokalisierbares Innenstadt-Problem.



    Was soll also das ganze übertriebene Getöne über Enteignungen für Gesamtberlin?

  • Den wichtigsten Punkt hat die Kommission nicht beantwortet. Nach Art 15 GG muss die Gesellschaftung erfolgen durch ein Gesetz, dass Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Wie soll ein Gesetz die Entschädigung tausender Wohnungen regeln?

    So ein Gesetz kann ich für ein oder zwei Betriebe schreiben, jedoch nicht für eine unübersichtliche Vielzahl.

    Bezeichnend ist dann auch, dass die Anlagen zum Bericht, aus der sich unter anderem auch die Probeberechnungen ergeben, nicht im Downloadbereich veröffentlicht worden sind.

    Merkwürdig ist auch, dass im Bericht angegeben wird, dass der derzeitige Zinssatz weit unter 6 Prozent liegt. Dieser liegt aktuell bei 4,5 Prozent. Hier hätte man vor der Veröffentlichung noch mal Probelesen sollen.

  • Ich hoffe, daß es jetzt zügig zu massenhaften Enteignungen in Berlin kommt und bin jetzt schon gespannt darauf, wie es in 20 bis 30 Jahren dann aussieht!

    • @Wurstprofessor:

      "... bin jetzt schon gespannt darauf, wie es in 20 bis 30 Jahren dann aussieht!"

      Die Prognosen dazu sind bekannt.

      Es wir alle 10 Jahre zu einem Zuwachs von ca. 100.000 Einwohnern kommen.

      Man könnte die enteigneten Wohnungen dann dreifach belegen. Denn das Geld in Neubau zu investieren scheint wohl keine Option zu seinen n.

    • @Wurstprofessor:

      So viel Wurst, äh, Angst, nein Abneigung, gegen Enteignung. Dabei benutzen "wir" als Demokraten doch nur, was uns zur Verfügung gestellt worden ist: geltendes Recht. Aber im neoliberalen Deutschland ist wohl nur in Ordnung, was die gute alte soziale Ordnung, halten zu Gnaden, garantiert: die wahren faulen 🐷🐖 sind jedenfalls nicht "Hartzer". Achso, ich wollte darauf hinaus, also während in Frankreich Verbraucher-Preise gedeckelt werden, versucht es der faschistoide Neoliberale in Deutschland im Ergebnis mit Lohnsenkung. Kurzform: Enteignung, top! .. Das sage ich Ihnen als Ökonom.

    • @Wurstprofessor:

      Einverstanden! Die Welt scheint ja in Zyklen zu verlaufen. Ein möglicher Grund hierfür könnte die Vergesslichkeit der Menschen sein. In der Verhaltensökonomie gibt es hierfür die "Institutional-Memory(-Loss)"-Hypothese.



      Vielleicht brauchen wir ein heruntergewirtschaftetes Berlin als mahnendes und abschreckendes Beispiel.

    • @Wurstprofessor:

      "...bin jetzt schon gespannt darauf, wie es in 20 bis 30 Jahren dann aussieht!"



      Ich glaube das ist völlig unabhängig davon was in diesem Kontext tatsächlich gemacht wird... egal welcher Senat wird sich irgendwie durchwursteln und die drängenden Probleme nicht gelöst kriegen, während sich gegenseitig bescheinigt wird, wie toll die Stadt doch ist...

  • @AUREGO

    Die jetzige Diskussion bezieht sich aber auf Artikel 15 [1]. Steht übrigens auch oben im Text.

    Lesen... liest.

    [1] de.wikipedia.org/w...rung.2C_Art._15_GG

    • @tomás zerolo:

      Falsch. Die Diskussion bezieht sich auf die Sinnhaftigkeit von Enteignungen als Lösung für das Problem von zu hohen Mieten und zu wenig Wohnungen in Berlin. Der juristische Aspekt ist nur einer dabei.

    • @tomás zerolo:

      Eine Antwort auf welchen meiner Beiträge soll das jetzt bitte sein?

  • Mal mit tatsächlichen Zahlen operieren anstatt virtuellen Ideologien?



    Wie hoch wären die Entschädigungen, wieviel Wohnungen, welche Mieterstruktur und wer würde gekündigt. Wer darf neu einziehen? Investstau, Umsetzung Wärmegesetz. Wer wird das per Amtswegen organisieren, usw.



    Und wieviel neue Wohnungen könnte man anstatt dessen stressfrei bauen und gleich denen bereit stellen für die man den ganzen Aufriss macht?

  • "Ein milderes Mittel gibt es nicht"

    Natürlich gibt es mildere und bessere Mittel! - Neubau!



    Damit kann man gegen Wohnungsmangel UND hohe Mieten angehen.

    Berlin beplant hunderte von Hektar in der Bauleitplanung.



    Diese besitzt Berlin bereits oder kann Berlin kaufen. Wenn man es klug und langfristig anstellt auch sehr günstig.



    Die Bebauung kann dann von Berlin günstig und nachhaltig erfolgen. Der Vermietung der Wohnungen bevorzugt an untere Einkommen stände nichts m Wege.

  • Wenn ich eine Wohnbaugesellschaft wäre würde ich mich momentan sofort nach Verkehrswert enteignen lassen. Fallende Immobilienpreise, anstehender Umbau der Wohnungen nach dem neuen GEG ( am besten mit fallenden Mieten ), das würde ich anderen überlassen.

  • Eigentum ist Diebstahl!

    • @Uranus:

      Ich hoffe, das gilt auch für Ihr Bücherregal, insbesonder jedoch für Ihre Waschmaschine.

    • @Uranus:

      Wenn ich mir eine Wohnung/Haus auf Kredit kaufe und diesen innerhalb 30 Jahren mit meinem Lohn/Gehalt abbezahle und diese/s dann nach Ablauf der Tilgungsfrist mein Eigen nenne, bin ich dann ein Dieb? Komische Ansicht.



      Haben Sie kein Eigentum, wie z.B. Klamotten, Möbel, Geschirr, ein (Lasten-)Fahrrad) ?



      Laufen Sie obdachlos und nackt durch die Gegend um kein Dieb zu sein?

    • 6G
      652797 (Profil gelöscht)
      @Uranus:

      Sie besitzen also kein Eigentum oder wie?

    • @Uranus:

      Diese Uraltfloskel immer noch? Aber bitte...

      • @Encantado:

        Ja, warum nicht? Nicht zuletzt haben sich einige bereits damit entlarvt, dass sie nicht wissen, was mit der Ausage (tatsächlich) gemeint ist. Politische Diskussionen führen, wenn politische Begrifflichkeiten nicht klar sind, ist allerdings schwierig ...

    • @Uranus:

      Anarchie ist Chaos. 🤪

  • Genau so ist es, wie Erik Peter es überschreibt.



    Alles eine Frage des Drucks sozialer Bewegungen.



    Kleinaktionäre: Unsinn. Steuerfinanzierte Grundrente für alle.



    Sie wissen aber schon, welche Milliarden Vermögen Sie in Deutschland anhäufen und vor der Besteuerung verschleiern?



    www.spiegel.de/wir...-9b80-44dbb13ca2ec



    www.tagesschau.de/...mmobilien-100.html

  • @CHRISTOPH STREBEL

    "Sozialistische Enteignung"

    Woah. Das McCarthy-Modul pfeift mal wieder auf 11.

    • @tomás zerolo:

      Top! 👍

  • Das einzige, wo vielleicht sozialistische Enteignung technisch machbar ist, wäre des nackte Grundstück ohne Haus. der Wert fußt auf der Lagegunst und die ist durch Handlungen des Staates gesteuert. Erschließung schon nicht mehr. Der große Rest fußt auf dem Fleiß der Werktätigen und die wollen dafür entlohnt werden. Und wer das Geld vorschießt und vor allem den unternehmerischen Risiko trägt, der muss sich das von den Mietern zurück holen.

  • 6G
    658767 (Profil gelöscht)

    Hinter dem Bundesverfassungsgericht wartet wegen des Binnenmarktes noch der EUGH. Macht Sinn, denn auch deutsche Konzerne möchten in der EU nicht zum DB-Sparpreis enteignet werden....

  • Ich habe ein paar Sitzungsprotokolle



    der Expertenkommission gelesen,



    las sich nicht nach einheitlichen



    u. einfachen Entscheidungen der rechtlichen Problemfelder, wie es der Kommentar Glauben machen will.

  • Auch wenn es nur Konzerne mit mehr als 3000 Wohnungen betrifft, Enteignungen lösen nicht das Problem der Wohnungsknappheit, denn diese Wohnungen sind bereits vermietet. Es müssen daher neue Wohnungen gebaut werden! Dumm nur, dass es nach dieser Aktion niemand mehr macht!

    • @Der Cleo Patra:

      Bei der Initiative geht es um bezahlbare Mieten, gegen Kaputtwirtschaften, gegen Verdrängung, gegen Profite mit grundlegendstem Bedürfnis Dach über den Kopf.



      Zuletzt sind viel Gewerbe und Eigentumswohnungen gebaut. Es fehlt aber sozialer Wohnungsbau, der auch Gemeineigentum bleibt. In der Vergangenheit wurden stadteigene Wohnungen leider großteils in Berlin verscherbelt. Neoliberale Ka&%sche@%e!

  • Der Kommentar klingt ein bisschen nach Frustabbau. RGR hat es nicht hinbekommen und jetzt soll es ein schwarz-roter Senat machen, der sowieso nichts von Enteignung hält?

    • @Abid Kidoh:

      Die Merkel hat doch auch das AKW-Ende eingeläutet und Schröder Hartz IV auf die Agenda gesetzt, da wird doch so ein farbenmäßig anarchosyndikalistischer Senat ein paar Wohnungen enteignen können.

    • @Abid Kidoh:

      es ist einfach zeit für enteignung, egal, welche farben die regierung von B aufweist. das gilt übrigens auch bundesweit.

      • @Brot&Rosen:

        Ihre Ansicht in Ehren, aber wie soll das ohne demokratische Mehrheit gelingen?

  • Auf die Idee, daß der neue Senat eine neue Expertenkommission beauftragen könnte, die zu komplett gegensätzlichen Ergebnissen kommen wird, kommt hier keiner ?



    Natürlich kann der Staat enteignen, wenn er anders das Allgemeinwohl nicht mehr sichern kann.



    Aber niedrige Mieten im Innenstadtbereich gehören nicht dazu.



    Und selbst wenn, dann wäre dieses Ziel leichter zu erreichen, wenn der Staat selbst neue und günstige Wohnungen zur Verfügung stellen würde, als schon vorhandene Wohnungen zu enteignen.



    Wie zweifelhaft die Qualität des "Gutachtens" ist sieht man je bei der Entschädigungsfrage. Da das Eigentum unter dem Schutz des Grundgesetzes steht, kann hier nicht willkürlich ein Niedrigwert nach Kassenlage festgesetzt werden. Die Entschädigung muß sich schon am Marktwert oder dem Ertragswert der letzten Jahre orientieren.

    • @Don Geraldo:

      "Aber niedrige Mieten im Innenstadtbereich gehören nicht dazu."



      Warum nicht? Die gab es doch vorher. Warum sollen Ärmere wegziehen und nur Reiche da wohnen?

      • @Uranus:

        "Aber niedrige Mieten im Innenstadtbereich gehören nicht dazu."

        Warum nicht? Die gab es doch vorher. Warum sollen Ärmere wegziehen und nur Reiche da wohnen?

        Was ist denn das für ein seltsames Argument ?



        Früher gab es sogar Parkplätze in der Innenstadt, ohne das die etwas gekostet haben.



        Die Welt verändert sich halt.

        PS: Anderswo stehen sogar Wohnungen leer. Deren Besitzer haben auch kein Anrecht auf zahlungskräftige Mieter.

        • @Don Geraldo:

          "Die Welt verändert sich halt" ist natürlich ein überzeugendes Argument. Dann kann man ja auch enteignen!

          • @Fluor Säure:

            Ein flußsäurestarkes Argument! (keine Ironie)

          • @Fluor Säure:

            "Dann kann man ja auch enteignen!"

            Kann man ja auch.



            Man braucht nur eine vernünftige Begründung und muß angemessen entschädigen.

            PS. Jahrzehntelanges Versagen im Wohnungsbau und künstliche Erhöhung des Wohnungsbedarfs ist eben keine vernünftige Begründung für die Enteignung von schon bestehenden Wohnungen.



            Bei Grundstücken zur Wohnbebauung sähe das vielleicht anders aus, aber da hat die Stadt ja schon genug eigene, die sie nur nicht bebauen will.

  • Ich bin bei ca. 35 Unternehmen Kleinaktionär. Ist für meine Altersvorsorge.

    So halte ich z.B. 51 Aktien von Vonovia.



    Kann mir einer der Enteignungsbefürworter mal erklären, was ich ganz persönlich falsch gemacht habe oder böses gemacht habe oder gar illergales gemacht habe, indem ich von über 10 Jahren diese Aktien gekauft habe und sie seither in meinem Depot liegen? Warum wollen diese Leute mir die Aktien unter dem aktuellen Wert abnehmen? Was soll da die Rechtsgrundlage und daneben die moralische Grundlage sein?

    • @X1Waidmann1X:

      Vielleicht mal folgende Aussage und ggf. eigenes Sozialverständnis reflektieren: Keine Profite mit der Miete!

    • @X1Waidmann1X:

      Also ich kann Ihnen sagen, was sie falsch gemacht haben: Sie haben in ein Unternehmen investiert, dass ordentliche Dividende zahlt - das war vermutlich ihre Motivation bei Vonovia einzusteigen, da lag die Dividende ja öfters mal bei 7%, wenn ich mich nicht irre. Dieses Geld, dass an Aktionäre ausgeschüttet wird, kommt ja irgendwoher - von den Leuten, die sich oft gerade so die Wohnung leisten können, dafür malochen gehen.



      Mal ganz wirtschaftlich gesprochen, ist dieser Betrag nicht reinvestiert worden oder in eine Mietminderung geflossen (oder zumindest für das Aussetzen von Mieterhöhungen aufgewendet worden).



      Mit welchem Recht schöpfen sie also den von den Mietern geleisteten Mehrwert ab?

    • @X1Waidmann1X:

      Es geht nicht um die Aktien. Es geht um die Wohnungen, die der Konzern in Berlin hält.



      Die Rechtsgrundlage dafür ist das Grundgesetz und die moralische Grundlage die Tatsache, dass Menschen bezahlbaren Wohnraum brauchen.

      • @Piratenpunk:

        "Es geht nicht um die Aktien. Es geht um die Wohnungen, die der Konzern in Berlin hält."

        Vielleicht wissen Sie es nicht, aber der Wert der Aktien eines Unternehmens entspricht dem Wert des Unternehmens.

        Wenn diesem Unternehmen jetzt ein Teil seines Besitzes entschädigungslos abgenommen wird, wird nicht das Unternehmen enteignet, sondern die Aktionäre. Und zwar egal ob Milliardär oder Kleinaktionär.

        Deshalb stellt das von Ihnen angesprochene Grundgesetz das Eigentum als Grundrecht unter besonderen Schutz (Art. 14).



        Im gleichen Artikel sind auch Enteignungen geregelt. Ich zitiere:



        " Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf



        Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter



        gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der



        Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

        Eine Enteignung kann also sehr teuer werden, eine entschädigungslose Enteignung ist vollkommen ausgeschlossen.



        Zumal auf jeden Fall Gerichte überprüfen würden, ob eine Enteignung überhaupt dem Allgemeinwohl (Behebung der Wohnungsnot) dient, wenn der Staat noch nicht einmal alle seine eigenen Grundstücke für eine Bebauung zur Verfügung stellt oder gar selbst baut.

    • @X1Waidmann1X:

      Warum eigentlich genau 51?

      • @Aurego:

        Es waren mal weniger. Aber ich investiere die Dividende bei allen meinen Aktien sofort wieder in das Unternehmen, dass die Dividende gezahlt hat. Dadurch entstehen im Laufe der Jahre oft "krumme" Stückzahlen.

    • @X1Waidmann1X:

      Als Aktionär sind sie Miteigentümer des Unternehmens, sie können also über Aktionärsversammlung und Vorstandswahl die Ausrichtung des Unternehmens mitbestimmen. Da ist doch offensichtlich in ihrem Unternehmen etwas schief gelaufen, wenn sie so viele Leute so heftig gegen ihre Unternehmenspolitik auf die Barrikaden bringen, dass man erstmals in der Geschichte der BRD über eine größere Vergesellschaftung nachdenkt.

      • @Ingo Bernable:

        Im Unternehmen ist nichts schiefgelaufen. Die Durchschnittsmieten liegen im Bereich der Wohnungsbaugesellschaften des Landes und teilweise unter denen der Genossenschaften (diese eG). Es läßt sich mit Unwissenheit eben besser gegen "die da Oben" und die "bösen priv. Wohnungsgesellschaften" agitieren.

      • @Ingo Bernable:

        Ja, das müssen Sie als Kleinaktionär einmal versuchen!

        • @Aurego:

          Rechtlich haben Sie nichts falsch gemacht. Wirtschaftlich betrachtet haben Sie vielleicht eine Fehlinvestition getätigt. Als wenn Sie es radikal sehen wollen, hätte sie das "Risiko" in Ihre Entscheidung mit einkalkulieren können. Wenn das Unternehmenskonzept nicht zukunftsträchtig ist, dann wäre es in Ihrem Sinne die Aktien abzustoßen. Da hindert Sie auch kein Mensch dran. Außerdem werden Ihnen die Aktien nicht weggenommen, sondern die Wohnungen werden den Firmen zu entsprechenden Konditionen abgekauft. Die Anzahl der Aktien, die Sie besitzen betrifft das in diesem Fall nicht. Eventuell fällt der Wert der Aktien. Für einen stabilen Aktienpreis gibt es aber kein Versprechen.

          Also jetzt mal rein wirtschaftlich argumentiert...

          • @Klausimaus:

            Ich persönlich habe weder rechtlich noch wirtschaftlich etwas falsch gemacht.



            Schreiben Sie eigentlich öfters solche Beiträge?

  • "Der Senat ist damit also in seiner letztlich rein ideologischen Ablehnung der Vergesellschaftung entlarvt – und steht nackt dar."

    Und welches Gericht und welcher Staatsanwaltschaft setzt das jetzt durch? Fakt ist doch, dass der Staat immer gegen Gesetze verstoßen kann, weil die Exekutive ein Teil des Staates ist. Es herrscht doch reine Willkür, solange die Leute nicht abgewählt werden. Aber die Wahl war ja gerade erst. Und Giffey hat sich schon als sie noch im Amt war, geweigert, den Volksentscheid zur Enteignung durchzusetzen. Hätte eine Linke sie durchgesetzt? Vielleicht. Aber sicher keine andere Partei.

    Also werden die Menschen weiter mit den Blutsaugern leben müssen. Blöd gewählt, Berliner.

    • @Jalella:

      Richtig. Dafür hätte Rot-Grün bei der letzten Wahl die Mehrheit gewinnen müssen.



      Außerdem gibt es auch keine Rechtsgrundlage für Staatsanwalt und Gerichte. Der Volksentscheid ist kein Gesetz. Das passende Gesetz kann nur das Abgeordnetenhaus beschließen.

  • "Die, die gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes waren, wohnten ja schon in Berlin"

    Genau das ist; ein per se egoistische Grundeinstellung; im Falle des Tempelhofer Feldes getarnt als Grünflächenschutz und gewürzt mit einer ordentlichen Polemik gegen vermeintliche Luxusbauten die dort entstehen würden.

    In der Enteignungsdebatte ist es die egoistische Hoffnung der Mieter, dass die Stadt Geld ausgibt das sie nicht hat um ihre Mieten stabil zu halten oder zu senken; wobei nicht mal sicher ist, dass das auch eintreffen wird. Das ganze wird als sozial vermarktet, was für ein geschicktes, aber dennoch falsche Framing.

    Allen wäre wie schon geschrieben besser geholfen, wenn die Stadt das Geld statt für die Enteignung lieber für die Schaffung von neuen Wohnraum ausgibt.

  • "Eine Vergesellschaftung verstoße gegen das Grundgesetz"

    ja, witzig. Da im Grundgesetz auch "Eigentum verpflichtet" verankert ist, und Mietblutsauger das Grundrecht auf Wohnen mit Füßen treten, sehe ich die Verletzung des Grundgesetzes hier auf der anderen Seite.

    • @Jalella:

      In welcher Form wird durch Wohnungsgesellschaften das Grundrecht auf Wohnen mit Füßen getreten?

  • Was hat die Farbe an den Hauswänden mit den Forderungen zu tun?

  • Der Prozess wird Jahre dauern, warum nicht stattdessen das Tempelhofer Feld in der Zeit mit dem Geld bebauen? Es braucht mehr Wohnungen das ist das Kern Problem. Also muss mehr gebaut werden, alles andere ist nicht ziehlführend.

    • @Machiavelli:

      "Der Prozess wird Jahre dauern, warum nicht stattdessen das Tempelhofer Feld in der Zeit mit dem Geld bebauen?"



      --------------------------------------



      Weil eine Bebauung des Tempelhofer Feldes per Volksentscheid 2014 von den Berlinern abgelehnt wurde.

      • @SeppW:

        Ein Volksentscheid ist nur für die betreffende Wahlperiode gültig. Es ginge also schon.

        • @Abid Kidoh:

          Ja, jetzt geht das. Denn jetzt sind diejenigen, die gegen eine Bebauung des Tempelhofer Feldes waren, nicht mehr in Amt und Würde. Es bleibt also zu hoffen das dieses Vorhaben erneut aufgegriffen und überarbeitet wird.

          • @SeppW:

            Ob die Berliner bei einem neuen Volkentscheid anders abstimmen würden, ist ungewiss. Aber Sie haben schon recht. Wegener nimmt einen neuen Anlauf und möchte das durch die angekündigte Befragung absichern. Plumpes Ignorieren eines Volksentscheids ist ihm wohl zu heikel. Auch wenn es ein "abgelaufener" ist.

            • @Abid Kidoh:

              Ein Umdenken wäre wünschenswert. Man kann nicht für niedrigere Mieten und gegen die Wohnungsknappheit protestieren, aber jedes Wohnbauprojekt von Grund auf boykottieren. Da ist Tempelhof ja nicht das einzige Beispiel, da gibts noch zig andere Grossprojekte. Das Schumacher Quartier mit 5000 geplanten Wohnungen, Lichterfelde Süd (ursprünglich 5000 Wohnungen geplant, nun auf 2500 runtergedampft), Rangierbahnhof Pankow (wo Zauneidechsen den Bau von 2500 Wohnungen verhindern). Und das größte Projekt "Blankenburger Süden“ mit 10 000 Wohnungen steht vor dem Aus, weil den Berlinern dort die Konzepte nicht gefallen. So wie die Berliner sich das dort vorstellen würde das ganze wie eine Ferienhaussiedlung mit viel Grün und Kleingärten aussehen, und nicht wie ein normales Wohnviertel.

              Solche Beispiele lassen sich noch weiterführen, aber schon auf Grund dessen habe ich mit Berlin und ihrer Wohnraumnot kein Mitleid. Sollen se halt sehen wo sie in Zukunft wohnen.

        • @Abid Kidoh:

          Der Volksentscheid für Enteignung war letzte Wahlperiode, warum werden dann hier Artikel darüber geschrieben?

          • @lord lord:

            Da bin ich nicht sicher. Die Wahl wurde zwar wiederholt, aber es ist sozusagen immer noch die gleiche Wahlperiode.

    • @Machiavelli:

      Wer braucht in Berlin mehr Wohnungen? Die, die sich dort ansiedeln wollen? Die Kinder derer, die schon dort wohnen und in Berlin bleiben möchten? Die Immobilieninvestoren?

      Ich beobachte den Markt schon eine Weile und habe zu meinem Erstaunen festgestellt, dass die Anzahl der angebotenen Wohnungen - sowohl zur Miete als auch zum Kauf - seit Mitte letzten Jahres stark gestiegen ist, die Zahl der Mietangebote auf das Dreifache(!), die Zahl der Kaufangebote um mehr als 40%. Da braucht also anscheinend niemand mehr Wohnraum. Die Leute brauchen natürlich Geld, um die Mieten zu zahlen, aber das ist eine andere Baustelle.

      • @Aurego:

        Es gibt eine offizielle Bevölkerungsprognose des Landes Berlin für 2021 bis 2040 .

        In der mittleren Prognose, steigt die Einwohnerzahl Berlins bis 2040 auf 3,963 Mio, also plus 187k.

        Lt. oberer Variante auf 4,128 Mio und nur in der unteren Variante wird von einem kleinen Wachstum von 10k auf 3,786 Mio ausgegangen.

        www.berlin.de/sen/...rognose-2021-2040/

        • @Sven Günther:

          Klar, aber wenn die Bevölkerung Berlins ansteigt, heißt das ja, dass es genügend Wohnungen gibt bzw. geben wird. Es werden dann halt nur die in Berlin wohnen, die es sich leisten können.

          Meine persönliche Prognose lautet übrigens, dass die Berliner Immobilienpreise diejenigen von München im Jahr 2056 überholen werden.

    • @Machiavelli:

      Ein langwieriger Prozess bedeutet ja nicht, dass die geänderte Rechtslage bis dahin nicht greift. Und mehr bauen hilft kaum, wenn die Bauwirtschaft wie bislang sehr überwiegend im gehobenen und Luxussegment baut weil dort die größeren Margen locken.

      • @Ingo Bernable:

        Was hier oft als Luxusbau bezeichnet wird fällt eher unter anfallende Bau- und Modernisierungskosten.



        Die Neubaukosten liegen derzeit bei rund €5k/qm. Auf 30 Jahre gerechnet sind das monatlich knapp €14/qm ohne Zinsen, Instandhaltungsrücklage und Rendite. Ob der gewählte Bodenbelag jetzt €15 oder 70€/qm kostet macht da kaum noch einen Unterschied.



        Bei umfassenden Instandhaltungs/ Modernisierungsarbeiten sieht auch schlecht aus. Die Gebäude wurden nach den im Erbaungsjahr geltenden Standards erbaut. Das macht die energetische Sanierung und Erfüllung von Brand- und Sicherheitsvorschriften teuer, bzw einen Abriss zu der günstigsten Option.



        Wir hatten die Möglichkeit Omas Häuschen aus den 60ern zu beziehen. Dabei wollten wir nach Modernisierung einen möglichst hohen Energiestandard erreichen. Selbst der Energieberater riet uns aus Kostengründen jedoch von dem Vorhaben ab. Wir waren zur Begehung eigentlich gut vorbereitet, aber es gab viele Punkte, die uns gar nicht bewusst waren und die Kosten der energetischen Sanierung weiter in die Höhe hätten schießen lassen. Daher hatten wir von den Vorhaben Abstand genommen und im Garten rückseitig ein Niedrigenergiehaus nach unseren Vorstellungen gebaut und haben bis heute die Entscheidung keine Minute bereut. Der Käufer von Omas Häuschen hat zwar auch energetisch investiert, aber eben in kleineren Umfang und muss nun schauen wie es weitergeht.

      • @Ingo Bernable:

        Selbstverständlich wird primär so gebaut das er rentabel ist. Denn sozialer Wohnungsbau ist nie rentabel und daher immer nur ein Nebenprodukt, der über die "teuren" Immobilien querfinanziert wird.

        • @SeppW:

          Nur ist es eben noch rentabler auf diese Querfinanzierung zu verzichten und den Profit komplett einzustreichen.

          • @Ingo Bernable:

            Ohne sozialen Wohnungsbau geht es nicht. Ich verstehe nicht, warum Berlin hier in den letzten Jahren nicht mehr gemacht hat. Im mehrjährigen Schnitt wurden ungefähr so viele Sozialwohnungen gebaut wie in Hamburg. Bei der doppelten Einwohnerzahl.

          • @Ingo Bernable:

            Klar. In der Therie wäre es das auch. In der Praxis gibts bereits in vielen Kommunen festgelegte Quoten, die von den Bauherren erfüllt werden müssen. X% der Neubauten müssen Sozialwohnungen sein. Ändert aber nix an dem Problem das Bauen extrem teuer ist. Verschlankt den Verordnungs-Wasserkopf, dann gibt es auch mehr Sozialwohnungen.

            Schon mal aktuelle Bauantragsunterlagen durchgelesen ? Pflicht zum Aufzug ab dem 3. Geschoss (Wartung, Telefon und TÜV: minimum 2.500 €/a) , Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder (ohne wirtschaftlichen Nutzen), Nachweis eines Spielplatzes ab 12 (?) Wohneinheiten, ansonsten selbst anlegen und unterhalten.



            Hinzukommen "Nebenkosten" in Form von: Architekt, Statiker, Prüfstatiker für Gegenrechnen und stichprobenhafte Überprüfung an jedem Objekt, Energieberater und KfW-Experte für die Förderungen, anderer staatlich zertifizierter Energieexperte für Kontrolle und Bestätigung, Brandschutzplanung und -begleitung/abnahme.

            Und da haben wir noch nicht vom Bauen im Bestand gesprochen, bei dem sich die Umweltbehörden vollkommen losgelöst vom Baugeschehen noch eigene Vorgaben ausdenken.

            Der Favorit eines Bekannten: Vorgaben zu Außenlampen, Strahlwinkel und -richtung, Dichtheit gegen Einflug, Leuchtfarbe und Schaltzeiten - wegen der Insekten….

  • Es ist zu dem das beste mittel um schnell gegen soziale ungleichheit und schlechte verteilung vorzugehen!



    Aber wer will UND KANN das schon bei den neoliberalen und totalitären ...

  • Das Thema ist doch schon alt und eigentlich ausgelutscht. Wer für Vergesellschaftung (Enteignung) von Wohnungen ist der muss leider auch das Geld dafür haben. Haben die aber nicht, schon gar nicht Berlin.



    Man sollte Wohnungsbau genossenschaftlich angehen. Da gibt’s seit vielen Jahren sehr viele gute Beispiele dafür.

    • @Der Cleo Patra:

      Ich bin kein Freund des genossenschaftlichen Bauens, genauso wenig, wie ich ein Freund des Erbbaurechtes bin. Nachher gehören die Wohnungen irgendwie allen, aber niemandem richtig. Man wird dieses auf diese Weise entstandene Zeug auch nicht so einfach wieder los, wenn es einmal notwendig sein sollte.

  • Soweit ich verstehe, ist das Hauptproblem, dass die Stadt Berlin (wie andere öffentliche Träger auch) Wohnungen unter dem Marktpreis, aber mit Auflagen, verkauft hat, sich aber keine Handhabe hat geben lassen, falls die Auflagen nicht erfüllt werden. In diesen Fällen ist eine Rückübertragung auf dem Wege der Vergesellschaftung sicherlich möglich und sinnvoll und schreckt auch keine zukünftigen Investoren ab, solange diese nicht vorhaben, vertragsbrüchig zu werden. Im Gegenteil werden diese darauf hinwirken, die Absprachen auch vertraglich entsprechend abzusichern. In einer Stadt, die einen ausreichend hohen Anteil an Mietwohnungen selbst vermietet, steigen die Mieten auch seltener durch Spekulation stark an (vgl. Wien). Man müsste allerdings daneben daruf achten, dass der Anteil eher wächst als schrumpft, indem man Wohnungen baut, die dauerhaft in der Sozialbindung bleiben.

    • @Zangler:

      Wohnungen müssen keineswegs dauerhaft in der Sozialbindung bleiben, denn die Bewohner tun es auch nicht unbedingt. Das Problem hoher Mieten für sozial Schwache lässt sich auch anders lösen.

      • @Aurego:

        Das klassische Modell der Wohngemeinnützigkeit ging leider von einem grenzenlosen Wachstum (und entsprechendem Zubau) aus. Solange regelmäßig mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen als neu zugebaut werden können, ist das nicht nachhaltig. Eine Rückkehr zu einer angepassten Wohngemeinnützigkeit wäre schon sinnvoll, da aber auch eine soziale Mischung erwünscht sein dürfte, wird man hier über Saldenbestände sprechen. Das wird allerdings erst dann möglich, wenn ausreichend Wohnraum in öffentlicher bzw. gemeinnütziger Hand ist. Die Alternative ist ein massiver Zubau, der weder finanzier- noch umwelt- und klimapolitisch verantwortbar ist.

    • @Zangler:

      Wenn erst einmal die ersten Enteignungen durchgezogen sind werden von Wohnungsbaugesellschaften noch weniger Häuser in Berlin gebaut. Und das obwohl es jetzt schon zu wenig Wohnungen gibt. Bei der Mehrzahl der Mieter wird die Miete wohl weiter ansteigen.

    • @Zangler:

      Das war nicht die Stadt Berlin, sondern der SPD/PDS Senat hat 60000 landeseigene Sozialwohnungen zum 1/2 verkehrswert an einen Investmentfond (Münterfering SPD "Heuschrecken") verscherbelt. Die Deutsche Wohnen wehrt sich nicht besonders gegen die Enteignung. Die nehmen das Geld gerne und investieren woanders. Nur nicht mehr in Berlin.

  • Die allerdings würde die Stadt nicht ruinieren, denn gezahlt werden müsste nicht der aktuelle Marktpreis.

    Na da, bin ich mal auf die Entscheidung des BVerfG gespannt…

    Ich verstehe nur nicht, warum die öffentliche Hand noch Bleistifte kauft. Die kann man doch auch vergesellschaften, dann bekommt man die unter Marktpreis.

    • @Strolch:

      Genau das tut man doch, wenn auch indirekt. Die Kommune nimmt eine Enteignung der Betriebe vor, nennt sich Gewerbesteuer, und kauft von diesem Geld dann Bleistifte. Voll kommunistisch also und dringend Zeit mal über die Kommodifizierung von Verwaltung und Behörden nachzudenken.

    • @Strolch:

      Das verstehen sie nicht?



      - Weil Bleistifte keine Wohnungen sind.



      - Weil Bürobedarf der Verwaltung kein Gemeinwohl ist.



      - Weil Bleistifte in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

      Wenn Sie etwas mehr grübeln, kommen Sie sicher auf noch mehr Gründe. ;-)

      • @YoHoNoMo:

        Ihr Dritter Punkt gefällt mir. Welche neue Wohnung entsteht nochmal durch Vergesellschaftung, damit diese in ausreichender Menge zur Verfügung stehen?

        Bürobedarf ist Voraussetzung, dass die Verwaltung zum Gemeinwohl tätig werden kann.

        Gegen Punkt 1 habe ich nichts einzuwenden.

  • @ANDI S

    So viel Unsinn in nur drei Absätzen:

    - Es ist so sehr OK oder so wenig wie Spekulationsgewinne OK sind.

    - Mit Demokratie hat das rein gar nichts zu tun. Vielleicht eher mit demokratischem Rechtsstaat und ja, stellen Sie sich vor, dafür sollte es dann eine demokratisch beschlossene gesetzliche Grundlage geben. Der Anfang ist schon gemacht.

    - Das Winken mit einer "DDR" soll nur möglichst billig antikommunistische Reflexe hervorrufen. Keiner will hier einen sozialistischen Staat aus den 1950ern wiederbeleben, sondern die Eigentümer*innen an die Verpflichtung binden, die sie qua Art. 15 GG haben.

    • @tomás zerolo:

      @Tomas:



      Sie mögen meinen Kommentar als Unsinn empfinden, ist halt ihre Meinung.

      Mein Kommentar bezog sich nicht auf eine juristische Betrachtung, sondern dem Umstand, dass es einige Menschen ok finden unter Marktwert zu enteignen.

      Nun zum juristischen: Persönlich halte ich Artikel 15 in diesem Fall nicht anwendbar, zumal die Entschädigung gem. Artikel 14 erfolgen muss. Letztendlich wird das BVG entscheiden.

      Zum Abschluss mein Hinweis zur DDR: Letztendlich ist diese Art der Enteignung auch im NS-Staat passiert. Der Schutz des Eigentums ist gerade aufgrund der Erfahrungen absolutistischer Herschaftsformen entstanden und hat den Bürger gestärkt. Neben den absolutistischen Monarchien zeichnete dies auch den NS-Staat und der SED-Staat aus.

    • @tomás zerolo:

      Dann frage ich mal in die Runde, warum baut der Berliner Senat nicht einfach Mietwohnung? Indes möchte man teuer enteignen. Veim staatlichen Bauen würde sich der Mietmarktpreis auch für sozial Schwache nivelieren. Angebot und Nachfrage! BWL-Studium erste Vorlesung im ersten Semester!

    • @tomás zerolo:

      Das mit dem "Eigentum verpflichtet" steht in GG Art. 14. Das bedeutet aber allerhöchstens, dass man Wohnungen nicht zweckentfremden oder leer stehen lassen sollte.

  • Hier bei mir um die Ecke werden die Bauern reihenweise enteignet, da der Bund Autobahn bauen will, bzw. ein neues Stadtquartier errichten will. Enteignungen "zum Wohle des Staates" sind an der Tagesordnung.

    Die Deutsche Wohnen hat dazu immer noch Häuser im Besitz, die ihr vom Senat der Stadt in den 90er Jahren geschenkt wurde mit der Auflage Instand zu setzen und günstig zu vermieten. Das war vormals GSW, doch dem wurde einfach mal nicht nachgekommen. Diese Häuser könnte man direkt ohne Geldfluss wieder zurück an den Senat geben. www.bmgev.de/miete...ne/23-gsw-haeuser/



    taz.de/GSW23-BEWEG...AeNDERUNG/!601944/

    • @emmicam:

      Ja. Aber die bekommen den Marktpreis… Zudem ist es was anderes, wenn man für eine Straße enteignet. Diese folgt einer bestimmten Route und da kann man nicht einfach ein Grundstück weglassen. Berlin könnte aber einfach bauen, wenn es denn Wohnungen haben will.

  • Eine Enteignung (ja, es ist eine Enteignung, da muss man nicht drumherum reden oder beschönigende Worte erfinden) nützt in Berlin genau was ? Die Stadt hat einen Leerstand im 0,X%-Bereich und die Stadt wächst von ihrer Bewohneranzahl stetig, allein im Jahr 2022 kamen 75 000 neue Einwohner dazu. Der Wohnungsbestand reicht so oder so nicht. Egal ob für Einkommensschwache oder Normalverdiener. Da helfen nur Neubauten, sonst nichts.

    • @SeppW:

      Da ist es aber sehr merkwürdig, dass die Zahl der angebotenen Wohnungen zur Miete oder zum Kauf gerade in Berlin seit Mitte letzten Jahres stark gestiegen ist. Wo kommen diese Wohnungen her? War das spekulativer Leerstand, der sich bei höheren Zinsen nicht mehr lohnt?

    • @SeppW:

      Gegen "böse" Eigentümer zu hetzen lenkt halt wunderbar vom Totalversagen der vorigen RRG-Regierung zum Thema Wohnungsbau ab.



      Ja, nur bauen hilft. Aber kein Privater baut mehr und die Stadt ist zu blöd dafür.

      • @Rudi Hamm:

        Ich würde es so formulieren: Sowohl die Privaten als auch die Stadt sind intelligent genug, im Moment nicht allzu viel zu bauen.

  • Leute, wie einfach immer wieder so getan wird, dass es voll ok ist unter Marktwert zu enteignen, ist einfach erschreckend.

    In einer Demokratie halte ich mehr als geboten, wenn ich jemanden was wegnehme, auch den vollen Preis zu zahlen. Es ist nicht Aufgabe des Enteigneten die fehlenden Mittel zu kompensieren, noch den Business Case schön zu rechnen…

    Wir sind nicht in der DDR noch haben wir einen absolutistischen König

    • @Andi S:

      Nun kam gerade eine Expert*innenrunde nachdem sie sich ein Jahr lang mit genau dieser Frage befasste zu der Einschätzung, dass §15 GG eben genau das doch erlaubt. Dafür sind nun drei Erklärungen denkbar: 1) die Expert*innen irren, 2) wir leben nicht in einer Demokratie oder 3) sie irren.

      • @Ingo Bernable:

        Ist alles was legal möglich ist sinnvoll?

        • @Müller Christian:

          Darüber kann man sicher streiten. Klar ist in jedem Fall, dass die derzeitige Situation zunehmend soziale Verwerfungen nach sich zieht und Modelle wie die Abfederung über Wohngeld die soziale Schere langfristig immer weiter öffnen.

      • @Ingo Bernable:

        Für GG Art. 15 gilt dasselbe wie für GG Art. 14. Man muss sich also an den entsprechenden Entschädigungen orientieren. GG Art. 15 wurde noch nie angewandt und ist deshalb "Neuland".

      • @Ingo Bernable:

        Gefälligkeitsgutachten, daher 4.) Die Experten wissen, dass es anders ist, hatten aber ein bestimmtes Ziel vor Augen.

        • @Strolch:

          Weshalb man keine Lust darauf hat das sich das Thema vom Bundesverfassungsgericht genauer angesehen wird.

        • @Strolch:

          Auf der Grundlage, dass man Expertise je nach Standpunkt als gelogen ablehnt ist letztlich keinerlei Diskurs oder Beurteilung möglich. Dann bleibt wohl nur es einfach mal durchzuziehen und zu schauen wie die Gerichte letztlich urteilen.

          • @Ingo Bernable:

            Oh. Ich bin für jeden Diskurs offen. Leider finde ich bislang kein Argument, sondern nur Behauptungen.

            Beispiel gefällig:

            "Die allerdings würde die Stadt nicht ruinieren, denn gezahlt werden müsste nicht der aktuelle Marktpreis. "

            Hmm... Wo ist das Argument? Es ist eine Ergebnisbehauptung.

            Es stimmt Sie also nicht misstrauisch, dass eine Expertenkommission ohne Beteiligung der Opposition eingesetzt wurde? Würden Sie so argumentieren, wenn die Kommission von CDU und FDP eingesetzt gewesen wäre und zum gegenteiligen Ergebnis gelangt wäre?

  • "Nur Neubau könne den angespannten Wohnungsmarkt der Stadt entlasten."

    Wenn das ein Scheinargument ist, wie sorgen Vergesellschaftungen dafür, dass mehr Wohnraum geschaffen wird? Das ist doch neben den steigenden Mieten eines der Hauptprobleme? Nimmt man an dass die Wohnungsgesellschaften nach der Vergesellschaftung ihrer Wohnungen unter Marktwert schnell neue Wohnungen bauen werden? Oder dass der durch die Vergesellschaftung sinkende Mietpreis verstärkt neue Investitionen in den Wohnungsmarkt bewirken werden?

    Ansonsten: Glaubt irgendjemand dass die Vergesellschaftungen weit unter Marktwert tatsächlich vor Gericht Bestand haben werden? Oder eine eher eine weitere Folge von "Berlin ist nicht ganz helle, aber sexy"

    • @Questor:

      Wer genau will denn den Berliner Wohnungsmarkt entlasten und zu welchem Zweck?

      Bei zu viel Neubau wird der Wert der Bestandsimmobilien verwässert. Das ist jetzt nicht unbedingt in meinem Sinne.

      Aber es wird ja neu gebaut werden, z. B. auf dem Gelände des Flughafens Tegel. Nur sollen dort wohl mehr Arbeitsplätze als Wohnungen entstehen: 5.000 Wohnungen und 20.000 Arbeitsplätze, wenn alles klappt.

  • @AUREGO

    "Die Eigentümer sind nicht gefragt worden"

    Sie sind ja witzig. Die Mieter*innen werden ja auch nicht gefragt,ob es OK ist, dass die Mieten über Jahrzehnte deutlich über die Inflationsrate steigen.

    Vielleicht, vielleicht dreht gerade der politische Wind. Vielleicht wird Eigentum langsam vom Heiligensockel auf eine sinnvollere gesellschaftliche Position gebracht.

    • @tomás zerolo:

      Naja, dann müsste sich eine billigere Wohnung suchen. Wenn man aber gegen neuen Wohnraum ist (Tempelhofer Feld) soll man sich nicht beschweren, wenn der außerhalb von Berlin ist. Wenn man partout nicht weg will, konnte man kaufen. Und ich erinnere mich noch gut, wie zwischen 2095 und 2010 gerade in Bezug auf Berlin die Miete hochgelobt wurde und erläutert wurde, dass man doof ist zu kaufen, da Miete wirtschaftlich sinnvoller sei. Jetzt haben Unternehmer dies anders gesehen, sind ins Risiko gegangen und jetzt ist der Neid da.

      • @Strolch:

        Naja, "Risiko" würde ich das nicht nennen, denn erstens geht Hauptstadt immer (s. Paris, Rom, London, Stockholm, Oslo, Kopenhagen, ...) und zweitens war spätestens zu Beginn der Nullzinsphase klar, dass der unterbewertete Standort Berlin aufholen würde.

        • @Aurego:

          P.S. Zwar keine Hauptstadt, aber Großsstadt. Ich hoffe, Sie haben nicht in München 2022 gekauft, da purzeln gerade die Preise (wenn natürlich immer noch auf hohem Niveau). Ich wusste natürlich schon 2022, dass das kommen wird. Wie 2025 aussieht, fragen Sie mich dann bitte 2026 ;)

          • @Strolch:

            Nein, natürlich nicht. München ist schon lange überteuert. Ein Maß dafür ist übrigens der Quotient von Quadratmeterpreis und durchschnittlichen Monatseinkommen: QP/ME. Wenn QP/ME weit über 1 liegt, besteht ein Blasenrisiko bzw. der Markt ist überteuert. Sie können ja einmal forschen ...

        • @Aurego:

          Na, wenn das so klar war: Wieso hat den niemand gekauft? Hinterher weiß man immer wie der Hase gelaufen ist...

          • @Strolch:

            Ich habe doch rechtzeitig gekauft. Bin ich vielleicht "niemand"?

    • @tomás zerolo:

      Lustiger Einwand!



      Das Berliner BIP ist seit 2005 jährlich im Schnitt um mehr als 4% gestiegen. Das ist auch deutlich über der Inflation. Die Mietbelastungsquote in Berlin ist jedoch noch im Rahmen und war 2018 niedriger als in Hamburg.

    • @tomás zerolo:

      "Sie sind ja witzig. Die Mieter*innen werden ja auch nicht gefragt,ob es OK ist, dass die Mieten über Jahrzehnte deutlich über die Inflationsrate steigen."

      Niemand ist gezwungen in einer Wohnung, die wirtschaftlich für den Mieter nicht mehr haltbar ist, zu wohnen. Es gibt auf keine Pflicht Mietverträge zu unterzeichnen, wo sich die Mietsteigerungen an der Inflationsrate orientieren. Und es gibt auch kein Recht auf immerwährende spottbillige Mieten. Weder generell und vor allem nicht in Berlin, wo seit Jahren der Zuzug so massiv ist das vollkommen klar sein sollte das a) der Wohnraum knapp wird und b) die Mieten ansteigen. Dafür brauchts nicht mal einen Putin oder eine größere Inflation.

      • @SeppW:

        Für sie hat wohl nur das Kapital Rechte. Wenn alle Niedriglöhner in die Pampa ziehen, wo kommen die Arbeitsplätze für sie her? In Paris pennen viele Leute in Zelten an den Stadtautobahnen, weil sie sich weder die Mieten noch das Pendeln leisten können. Nach hause gehts für die nur am Wochenende. Wollen sie solche Zustände? Kapitalismus ist kein Naturgesetz.

      • @SeppW:

        Die Berliner Mieten steigen nicht wegen des Zuzugs, sonst würden ja nur die Mieten bei Neuvermietung anziehen.



        Die Mieten steigen, weil das für Investoren die einfachste Methode ist, die eigene Rendite zu steigern. Das gilt ganz besonders in Zeiten hoher Zinsen, wo man als Vermieter darauf achten muss, dass der Wert der Immobilie durch die Miete gestützt wird.

        • @Aurego:

          "Das gilt ganz besonders in Zeiten hoher Zinsen, wo man als Vermieter darauf achten muss, dass der Wert der Immobilie durch die Miete gestützt wird."

          --------------------

          Natürlich muss durch die Miete das eingesetzte Kapital refinanziert werden. Auch durch Mietsteigerungen. Vermietung ist für Privatpersonen und Unternehmen schließlich kein barmherziger Akt zum Nulltarif.

          • @SeppW:

            Ja, mit der Miete muss das eingesetzte Kapital finanziert werden, aber das war ja nicht viel. Man hätte die Mieten nicht anpassen müssen, um mit einem Plus herauszukommen. Wenn man sich die Situation in Berlin seit 2013 genau anschaut, sieht es folgendermaßen aus:

            Man hat eine Immobilie 2013/14 für 100.000 Euro mit einem Eigenkapital von 35.000 Euro (meist weniger) und einem Darlehen von 80.000 Euro gekauft und heute ist sie 300.000 Euro wert. Durch die aktuellen Zinsen könnte es zu einem Preiseinbruch von bis zu 35% kommen (wahrscheinlich wird's höchstens die Hälfte). Dann wäre die Immobilie aber immer noch 195.000 Euro wert, das Darlehen wäre zur Hälfte abbezahlt und man hätte innerhalb von 10 Jahren einen - steuerfreien! - Gewinn von 340% auf das eingesetzte Kapital gemacht, es also von 35.000 auf 155.000 Euro (Verkaufspreis abzgl. Restdarlehen) gesteigert. Das sind 16% pro Jahr. Mit Aktien muss man sich da schon ganz schön anstrengen.

  • 6G
    659554 (Profil gelöscht)

    "Der Senat ist damit also in seiner letztlich rein ideologischen Ablehnung der Vergesellschaftung entlarvt"

    Vor allem ist Franziska Giffey damit entlarvt. Sie wollte sie Enteignungen nicht durchsetzen und hat deswegen die Rot-Rot-Grüne Koalition beendet.

  • Natürlich könnte der Senat Wohnungen enteignen, die sich jetzt vor allem die mittleren Einkommen noch leisten können, und diese an die unteren Einkommen vermieten.

    Dadurch wird das Problem nur mit sozialen Anstrich verschoben und jene auf die Straße gesetzt, die man zuvor über neu geschaffene Arbeitsplätze in den vielen neu geschaffenen Gewerbegebiete (dafür scheint wohl Platz zu sein) nach Berlin gelockt hat.

    Aber wo sollen dann die mittleren Einkommen wohnen ?

    Hier zeigen sich nur die Fehler der Vergangenheit, wo Berlin es verpasst hat genügend Geld in den sozialen Wohnungsbau zu stecken.

    Keine neuen Gewerbeflächen! Gewerbegebiete zu Wohngebiete umwidmen! Berlin verfügt über 4450 ha gewerbliche Bauflächen!

  • Wenn schon, dann wird "vergesellschaftet", nicht "enteignet". So weit zum Vokabular. Aber das wird nicht kommen. So einfach wird das Bundesverfassungsgericht den Berliner Willen nicht durchwinken, denn Berlin hat diesbezüglich eine Sonderstellung: Während die Eigentümerquote in Deutschland zwar niedrig ist (im Jahr 2023 ca. 48%), ist sie in Berlin ganz besonders niedrig. ca. 80% der dort wohnenden Menschen sind Mietende. Das heißt jedoch, dass die Eigentümer zum größten Teil nicht gefragt wurden, denn sie wohnen gar nicht in Berlin. Auch sind diejenigen, die Mieten bis zur vermeintlichen Schmerzgrenze anheben, nicht nur die ganz großen Vermietenden. Viele Kleinvermietende haben den Rahmen möglicher Mieterhöhungen ohne Rücksicht auf Verluste so weit wie möglich ausgeschöpft. Wer die Angebote von Mietwohnungen in den Portalen mit dem Mietspiegel vergleicht, wird sich ohnehin die Augen reiben, zumal aus dem "qualifizierten" dank typischer Berliner Behäbigkeit inzwischen ein "einfacher" Mietspiegel geworden ist. Ob der juristischen Angriffen noch standhält, müsste getestet werden. Jeder Versuch, dem Enteignungswunsch Leben einzuhauchen, wird erst einmal und viele Jahre lang kläglich scheitern, wenn nötig dadurch, dass es plötzlich keine Einzelgesellschaften mehr gibt, die jeweils mehr als 3000 Wohnungen halten oder dadurch, dass plötzlich eine große Anzahl von Wohnungen die Besitzer wechseln. Man darf auf jeden Fall den Erfindungsreichtum der Eigentümer nicht unterschätzen.

    • @Aurego:

      Wenn schon, dann wird "vergesellschaftet", nicht "enteignet".



      Klingt schöner und moralischer, ist aber letztlich doch das Wegnehmen von Eigentum, also eine Enteignung.

      • @Rudi Hamm:

        Der entscheidende Unterscheid ist, dass wir von einem Artikel des Grundgesetzes reden, der noch nie zur Anwendung kam. Das wird also spannend. Aus genau diesem Artikel, nämlich GG Art. 15, stammt auch das Wort "Vergesellschaftung".

    • @Aurego:

      Aber mit dem neuen Gutachten lässt sich der Druck auf die Politik gut erhöhen.

      • @Ajuga:

        Ach ja? Es wäre mir neu, dass ein nicht der eigenen Meinung entsprechendes Gutachten jemals Handlungsdruck aufgebaut hätte, zumal ein Gutachten die Entscheidungen des BVerfG nicht ersetzen wird. Sollte ein entsprechendes Gesetz kommen, wird jahrzehntelang bis vor den EuGH gestritten werden, ob das rechtens ist oder nicht. Leiden wird darunter vor allem der Standort Berlin. Bis zur endgültigen Entscheidung wird sich das Problem selbst evtl. schon in Luft aufgelöst haben.

  • Wie will man sicher stellen, dass nur „einkommensschwache Mieter“ - Schutz dieser



    Menschen als Hauptargument einer Vergesellschaftung - durch die Enteignung



    profitieren ? Wie will man in bestehende Mietverträge eingreifen, wie beurteilen, welcher Mieter privilegiert werden? Einkommensstarke Mieter brauch man nicht zu privilegieren.

  • Völlig einverstanden. Es ist traurig, dass die Enteignung so lange dauert, und dass sogar vermeintlich linke Politiker so sehr gezögert haben, die anzuwenden.

    • @Bescheidener Kunsthandwerker:

      Diese "Enteignung" wird wahrscheinlich niemals stattfinden, erstens, weil sie seitens der Eigentümer leicht zu verhindern ist und zweitens, weil sie überhaupt gar nichts bringt.

      In Berlin sollte lieber das Pro-Kopf-BIP noch weiter gesteigert werden. Dann drücken die Mieten auch nicht so auf's Gemüt. Gegen Gentrifizierung kann man sich langfristig ohnehin nicht wehren. Man kann sie höchstens ein klein wenig verzögern.

  • Immerhin ist es als Kommentar markiert, da darf jeder seine Meinung kundtun. Die Argumente dagegen wurden allerdings keineswegs vom Tisch gefegt, Dass eine "Expertenkommission" in welche paritätisch nur "Experten" der letzten RRG-Koalition in Berlin entsendet wurde, deren Mitglieder mehrheitlich für die Enteignung sind zu einem entsprechenden Ergebnis kommt kann doch nun wirklich keinen überraschen.

    Und das Hauptargument bleibt davon unberührt weil es nicht rechtlicher sondern wirtschaftlicher Natur ist: Jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden. Statt also Geld für die Enteignung auszugeben, damit jahrelange Gerichtsverfahren zu riskieren und potentielle Investoren abzuschrecken, sollte und könnte das Land das Geld lieber für die Schaffung für neuen Wohnraum verwenden. Punkt.

    Es gibt zu wenig Wohnraum in Berlin, das ist ein Fakt. Ich halte es problematisch wenn jetzt gefordert wird (viel Geld in die Hand zu nehmen um damit letztlich nur für jene etwas zu machen, die bereits eine Wohnung haben. Ich weiß nicht, was daran so sozial ist wie immer behauptet wird. Damit wird das Auseinanderdriften bewirkt vor dem der Verfasser warnt, und zwar das zwischen jenen die eine Wohnung haben und jenen die eine Suchen. Explodierende Mieten sind definitiv ein Problem, allerdings auch grade zu lehrbuchhaft eine Folge davon, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt. Dafür muss man nicht BWL studiert haben.

    • @Fran Zose:

      "Es gibt zu wenig Wohnraum in Berlin" ... Ja, mag sein, aber für wen? Die, die gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes waren, wohnten ja schon in Berlin. Vielleicht wollten sie nicht, dass noch mehr Menschen nach Berlin ziehen.

      Wenn Sie jedoch meinen, es gebe dort zu wenig Wohnraum, gibt es nur eine Lösung: Schaffen Sie ihn! Ja, ich weiß, ist nicht so einfach und kostet eine Menge Geld, aber ein paar nicht ausgebaute Dachgeschosse findet man ja noch auf immoscout24.

      • @Aurego:

        Oha. Damit schaffen Sie sich aber eine Menge Feinde in derselben Szene, die einerseits über mangelnden Wohnraum und hohe Mieten jammern, andererseits aber jegliche Verdichtung von Wohnraum bzw. weitere Bodenversiegelungen zur Schaffung desselbigen vehement ablehnen. Stichwort: Klimawandel.

        • @Tom Tailor:

          Das halte ich aus. Ich habe auch ein bisschen Erfahrung mit der Vermietung von Wohnungen in Berlin. Deshalb will ich eigentlich auch nicht allzu viel Konkurrenz durch Neubau ... ;)

  • Dankeschön fürden guten Kommentar. Nun sollte es doch wirklich richtig endlich sofort losgehen mit der Rekommunalisierung der börsennotierten Wohnungskonzerne, oder?

  • 4G
    49732 (Profil gelöscht)

    240.000 Wohnungen die man nach dem GEG umrüsten muss! Das Wirtschaftsministerum veranschlagt ca. 25-50T Euro pro Wohnung d.h. oben drauf nochmal 60-120 Mrd. Euro zusätzlich. Wirtschaftlicher Selbstmord ohne einen einzigen Quadratmeter mehr Wohnraum in Berlin zu haben.

    • @49732 (Profil gelöscht):

      Es geht gar nicht um mehr Wohnraum, denn diejenigen, die dem Vergesellschaftungsvolksentscheid zugestimmt hatten, wohnten ja schon in Berlin! Denen ist es also egal, ob es mehr Wohnungen gibt und der Ausgang des Volksentscheides zur Bebauung des Tempelhofer Feldes ist noch gut in Erinnerung. Wer schon in Berlin wohnt, will mehrheitlich nicht, dass dort noch mehr gebaut wird.

      • @Aurego:

        Warum sollte es denen egal sein? Mensch kann ebenso gut für Vergesellschaftung und für Sozialen Wohnhngsbau sein.



        Es gibt auch gute Gründe gegen die Bebauung. In der Stadt braucht es Möglichkeiten und. Flächen der Erholung und es braucht Grünflächen - heute umso mehr, 'wo' das Klima immer heißer wird.