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Foto: Fekete/r-mediabase

Anonyme Aktivistin im GefängnisWer bist du, Ella?

Eine junge Frau sitzt in Haft. „Ella“, wie sie sich nennt, ist wegen des Angriffs auf zwei Polizisten verurteilt worden. Was ist da geschehen?

E lla“ heißt auf spanisch „sie“ und auf Deutsch rückwärts gelesen „alle“. Das ist auch schon alles, was über „Ellas“ Identität bekannt ist. Die von der Justizbehörde „UWP 1“, also „unbekannte weibliche Person 1“ genannte junge Frau sitzt an einem Tisch hinter einer Plexiglasscheibe im Besucherraum der Justizvollzugsanstalt III Frankfurt am Main. Ihre Hände liegen auf dem Tisch, die Finger sind ineinander gefaltet. Sie trägt eine graue Sweatshirtjacke und dunkle Jeans, ihre Haare werden von einem Tuch zusammengehalten. Eine Corona-Schutzmaske verdeckt die Gesichtszüge der zierlichen Frau. Zur Begrüßung führt sie ihre Handflächen vor der Brust zusammen und deutet eine Verneigung an, wie zu einem hinduistischen „Namasté“, dem Willkommensgruß.

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Die Bild-Zeitung hatte im Mai vergangenen Jahres ein Foto von ihr veröffentlicht, dazu der Titel: „Das ist die Polizisten-Treterin aus dem Dannenröder Wald“. Aber wer ist die Person wirklich, die absolut nichts über sich verraten will? Und warum hält sie so eisern an ihrer Anonymität fest? Das Gericht rechnete ihr das Schweigen über ihre Identität strafverschärfend an.

Die junge Frau, die auf dem Stuhl im hintersten Teil des Besucherraums Platz genommen hat, wirkt auf den ersten Blick zurückhaltend, fast schüchtern. Das Gespräch findet in englischer Sprache statt. Auf die Frage, warum sie anonym bleiben will, sagt sie: „It’s about principles“, auf Deutsch: „Es geht ums Prinzip.“ Welche Sprache ihre Muttersprache ist, sagt sie nicht, Deutsch ist es jedenfalls nicht. „Ella“ erklärt ihre radikale Verweigerung: Sie lehne es ab, sich vom Staat in Kategorien wie Geschlecht, Alter oder Herkunft einteilen zu lassen. Wichtiger sei, was die Menschen verbinde.

Wer bist du, „Ella“? Die Aktivistin neigt den Kopf leicht zur Seite, ihre Augen blicken mild und deuten ein Lächeln unter der Corona-Schutzmaske an. „Ein Mensch einfach“, sagt sie leise. Mehr ist dazu von ihr nicht zu erfahren.

Ein drakonisches Urteil

Das Amtsgericht im hessischen Alsfeld hat „Ella“ im Juli 2021 zu zwei Jahren und drei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Richter Bernd Süß sah es als erwiesen an, dass „Ella“ am 26. November 2020 bei der Räumung des Dannenröder Walds einem Poli­zisten mit dem Fuß gegen den Kopf und einem anderen mit dem Knie ins Gesicht getreten habe – beides in 15 Metern Höhe, während sie auf einem Seil stand, das zwischen zwei Bäumen gespannt war, und die Polizisten sich ihr von unten, an einem Baum hochkletternd, näherten.

„Versuchter Totschlag“, lautete der Vorwurf zunächst. Davon rückte die Staatsanwaltschaft jedoch wieder ab und stufte die Anklage auf „Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit Widerstand und gefährlicher Körperverletzung“ herab. Dafür verurteilte der Amtsrichter sie schließlich.

Räumung der Baumhäuser im Dannenröder Wald Ende November 2020 Foto: Fekete/r-mediabase

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nicht nur „Ellas“ Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Doch wie kam es zu der hohen Strafe? Und was ist am 26. November 2020 im nordhessischen Dannenröder Wald beim Protest gegen den Bau einer Autobahn geschehen?

Was geschah am 26. November 2020 im Wald?

„Am Tag von ‚Ellas‘ Räumung herrschte große Anspannung im Wald“, sagt Gábor Fekete. Er hat die Räumung des „Danni“, wie der Wald unter den Aktivisten genannt wurde, von Anfang bis Ende mit einer Kamera begleitet und fast die ganze Zeit live bei Twitter übertragen. Die Stimmung habe sich schon einige Tage vor der Räumung von „Ella“ hochgeschaukelt, berichtet Fekete.

Drei Tage zuvor war ein Gestell aus Baumstämmen eingestürzt und fast auf einen Polizisten gefallen – die Polizei wertete dies als einen gezielten Angriff. Vier Tage vorher hatten rund 30 Personen eine Gruppe Polizisten mit Pyrotechnik beworfen. Am gleichen Tag stürzte eine Aktivistin bei der Räumung aus sieben Meter Höhe ab und verletzte sich schwer.

Der Kampf um den besetzten „Danni“

Der Dannenröder Forst ist ein 250 Jahre alter Mischwald in Nordhessen. Für den Ausbau der Autobahn A49 von Kassel in Richtung Gießen um 61,8 Kilometer schlug die Autobahnfirma Deges ab Oktober 2020 eine Schneise von 85 Hektar durch den Wald und den angrenzenden Maulbacher- und Herrenwald.

Klimaaktivist*innen aus ganz Deutschland und dem Ausland wollten das verhindern und besetzten den Wald von Sommer 2019 bis Dezember 2020. Auf der designierten Trasse errichteten sie 13 Baumhäusdörfer aus jeweils mehreren Holzhäusern, Plattformen und Barrikaden.

Von Oktober bis Dezember 2020 lieferten sich Polizei und Wandbewohner*innen Konfrontationen bei täglichen Räumungen und nächtlichen Wiederbesetzungen. Zahlreiche Aktivist*innen wurden festgenommen, meist aber schnell wieder freigelassen. Die Polizeikosten der Räumung beliefen sich auf mindestens 31 Millionen Euro. (taz)

Die Hütten der Baumhäuser „Nirgendwo“, aus denen „Ella“ geräumt wurde, stellten das Herz der Waldbesetzung gegen den Autobahnbau dar: knapp 30 Holzbauten in 20 bis 30 Metern Höhe, darunter das Technikzentrum des Waldes, eine große Küchenplattform sowie ein Anlaufpunkt für neue Waldbewohner*innen. Hier wurde überwiegend Englisch gesprochen, viele Be­woh­ne­r*in­nen kamen aus dem Ausland. Einige hatten vorher schon im rheinischen Hambacher Forst gelebt und gegen den dort geplanten Ausbau der Braunkohlegrube protestiert – unter ihnen wahrscheinlich auch „Ella“.

„Ausgebaut wie eine Festung“

„‚Nirgendwo‘ war ausgebaut wie eine Festung“, sagt Fekete. Die Baumhäuser lagen in der Mitte des besetzten Waldes, hinter Barrikaden, dreibeinigen hölzernen Türmen, Tripods genannt, und Plattformen, die mit Baumstämmen und Stacheldraht die Wege versperrten. Um die Hüttensiedlung herum war ein Seil gespannt, an der in zwölf Meter Höhe eine „Suicide-Box“ hing: ein Kasten, in dem ein Mensch saß. Die Ak­ti­vis­t*in­nen veröffentlichten vor der Räumung Pläne dieser Konstruktion, damit die Polizei informiert sei: Würde sie mit großen Räumfahrzeugen in das Hüttendorf hoch in den Bäumen eindringen, würde dieses Seil reißen, der Mensch hinabstürzen.

„Ella“ stand auf einem anderen Seil, doch auch ihre Räumung beschreibt Fekete als „schwierig und gefährlich“ – gefährlich aber hauptsächlich für sie. Ein Polizist habe wiederholt an ihrer Sicherung gezerrt und sie damit in Gefahr gebracht.

Protestaktion für „Ella“ im Mai letzten Jahres in Alsfeld Foto: dpa

Feketes Video, auf dem der Fußtritt zu erkennen sein soll, der „Ella“ den größten Teil ihrer Haftstrafe einbrachte, dauert sieben Minuten. Vom Waldboden aus, wo seine Kamera stand, kann man erkennen, wie sich eine schlanke Person mit schwarzer Adidas-Jacke geschickt an mehreren Seilen zwischen den Bäumen bewegt. Sie steht auf einem Seil zwischen zwei Bäumen, ist an der Hüfte mit einem anderen Seil gesichert und hält sich mit den Händen an einem dritten Seil über ihrem Kopf fest. Im Hintergrund sind Holzfällarbeiten zu hören, einige Ak­ti­vis­t*in­nen rufen, die Polizei solle sie in Ruhe lassen oder lieber das Klima schützen, anstatt den Wald abzuholzen.

Als „Ella“ sich in der Adidas-Jacke auf dem Seil entlanghangelt, wirkt sie ruhig, hat aber keinerlei Möglichkeit mehr, der Polizei zu entkommen. An der einen Seite des Seils, auf dem sie steht, warten zwei Polizisten eines Sondereinsatzkommandos (SEK) auf einer Plattform. An der anderen Seite, wo „Ella“ sich einem Baum nähert, steigt ein SEK-Kletterer langsam, aber stetig ebenjenen Baum hinauf. Ein gelber Helm schützt seinen Kopf, an seinem Gürtel hängen Haken, Seile, Ohrenschützer und andere Ausrüstungsgegenstände.

Als er sich „Ellas“ Fußhöhe nähert, beginnt ein Gerangel: Er zieht an ihrem Sicherungsgurt, sie hält dagegen, von unten rufen Ak­ti­vis­t*in­nen „Ey, lass sie los“. „Ella“ versucht, seine Hand wegzuschlagen, er greift ihre Hand und zieht daran, sie reißt sich los, klettert um den Baum herum. Er zerrt wieder an ihrem Gurt, sie tritt nach seinem Kopf, aber er weicht offenbar nach hinten aus, sie trifft ihn nicht. Oder doch?

Alles gelogen?

Sie habe ihn sehr wohl getroffen, urteilte der Richter in erster Instanz. „Um seinem Griff zu entkommen, trat die Angeklagte in Richtung des Beamten. Dabei traf sie seinen Kopf, welcher aufgrund dessen ruckartig nach hinten geschleudert wurde“ – so steht es im Alsfelder Urteil.

Die zweite Tat, für die „Ella“ verurteilt wurde, ist ein Stoß mit dem Knie gegen das Gesicht eines anderen SEK-Beamten. Zwar räumt der Richter ein, dass der Kniestoß auf den Videos nicht zu sehen ist. „Jedoch spricht dies nicht dagegen, dass der Beamte tatsächlich von der Angeklagten getreten worden ist“, so Richter Süß. Der Polizist sei in den Videos „entweder verdeckt oder zu weit weg von der Kamera gewesen, sodass die Videos einen Tritt nicht ausschließen können“. Auch auf Feketes Videos, die die ganze Interaktion zwischen „Ella“ und den drei beteiligten Beamten zeigen, ist ein solcher Stoß nicht zu sehen.

„Alles, was die Polizisten vor Gericht über die Räumung gesagt haben, ist gelogen“, sagt Jörg Bergstedt. Er hat den Prozess als Mitarbeiter der Kanzlei von „Ellas“ Anwalt begleitet, saß mit ihr und ihrem Verteidiger gemeinsam auf der Anklagebank. „Der Richter war nicht an einer Aufklärung interessiert. Das ist Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung, eine lancierte politische Justiz.“ Bergstedt hat das so wütend gemacht, dass er „Ella“ am liebsten selbst verteidigt hätte, als Laienverteidiger, wie er es oft für andere Ak­ti­vis­t*in­nen oder sich selbst macht. Aber das Gericht hat das nicht zugelassen.

Die Behörden kennen den 57-jährigen Bergstedt gut. Überall, wo in der Mitte Deutschlands eine Autobahn blockiert oder ein Wald besetzt wird, hat er seine Finger im Spiel. In der Nähe von Gießen betreibt er ein autonomes Zentrum. Dort haben er und andere Aktivisten einen Film über „Ellas“ Räumung gemacht. Er heißt „Ella – Von den Lügen einer Staatsanwaltschaft, die verschleiern und einschüchtern will“, und wurde bereits an über einhundert Orten in Deutschland aufgeführt, man kann ihn auch bei Youtube sehen. Sowohl die Filmaufnahmen der Polizei als auch Gábor Feketes Videos sind in den Film eingeflossen. Anhand ihrer und eines Theaterstücks, in dem Ak­ti­vis­t*in­nen die Räumung nachspielen, versucht Bergstedt die Räumung zu rekonstruieren.

Als die Polizeivideos im Gerichtssaal gezeigt wurden, hätten der Richter und die Staatsanwältin zum Teil gar nicht richtig hingeschaut, beschwert sich Bergstedt verärgert. Mit der hohen Haftstrafe hätten bis zum Tag des Urteils auf Seiten von „Ellas“ Verteidigung niemand gerechnet. Für die Angeklagte sei es ein Schock gewesen. Sie sei aufgesprungen und habe dem Richter entgeistert zugerufen „What happens to you?“, auf Deutsch: „Was ist los mit Ihnen?“. Im Zuschauerraum brach Tumult aus, der Richter räumte den Saal.

Ella, „eine zurückhaltende Person“

„Ella ist eine ruhige, zurückhaltende Person.“ So beschreibt Anja Kraus ihre Freundin. Die 60-jährige Heilpraktikerin ist eine von „Ellas“ wenigen Kontakten zur Außenwelt, sie hat als eine von zwei Personen eine Besuchserlaubnis und fährt alle zwei Wochen in die Justizvollzugsanstalt nach Frankfurt am Main. Während der Monate im Dannenröder Wald kam „Ella“ oft zum Duschen und Wäschewaschen zu Kraus, die in der Region wohnt. Kraus wiederum ging oft in den Wald, um den Protest mit einer Musikgruppe zu unterstützen, in der sie mitsingt.

„Ella hat sich für ein gewaltfreies Leben entschieden, weshalb sie kein Fleisch und keine Tierprodukte isst, ihr Leben nach buddhistischen Lehren ausrichtet und sich bemüht, auch sonst niemandem auf die Füße zu treten“, sagt Anja Kraus. Autoritäten lehne sie grundsätzlich ab. In der Haftanstalt gehe es ihr nicht gut. Wie hat die Zeit im Knast „Ella“ verändert? Kraus seufzt. „Sie wird sicher seelische Wunden davontragen.“

„Der Tag beginnt morgens um 6:30 Uhr mit einer Lebendkontrolle“, schreibt „Ella“ in einem Brief aus der Haft an ihre Unterstützer*innen. Alle Zellen in ihrem Trakt sind Einzelzellen, wie in der Untersuchungshaft üblich. „Schlimmer als das Leiden an sich ist das Leiden allein“, schreibt sie. Täglich von 9.10 Uhr bis 10.10 Uhr dürften die Gefangenen auf den Hof, in der Mitte gebe es ein kleines Stück Rasen, beschreibt „Ella“, auf den sie sich manchmal mit nackten Füßen stelle, um Yoga-Übungen zu machen und ihren Körper zu fühlen. Um 10.30 Uhr gebe es bereits Mittagessen, wegen der Coronapandemie werde es in den Zellen eingenommen. „Ella“ esse fast nichts davon, weil es meistens nicht vegan sei. Den Rest des Tages meditiere sie und beantworte die Briefe ihrer Unterstützer*innen.

„Physischer Kontakt ist neben meinen Freun­d*in­nen und der Natur das, was ich am meisten vermisse“, sagt die unbekannte weibliche Person hinter der Plexiglasscheibe im Besucherraum. Händeschütteln oder sonstiger körperlicher Kontakt sind zwischen Be­su­che­r*in­nen und Inhaftierten verboten, darauf hat der Beamte der Justizvollzugsanstalt, der die ganze Zeit in Sichtweite steht, vor dem Gespräch hingewiesen. Rennen sei den Gefangenen ebenfalls nicht erlaubt, sagt „Ella“.

Wie hält man das aus, wenn man zuvor monate-, vielleicht jahrelang in Baumkronen gelebt hat? Im besetzten Wald ist es nachts in den Baumhäusern nicht nur im übertragenen Sinne kuschelig. Die Wald­be­woh­ne­r*in­nen schlafen oft zu mehreren auf wenig Raum, um sich gegenseitig zu wärmen, und pflegen einen äußerst sensiblen Umgang miteinander. Sie achten darauf, niemanden ungewollt zu kategorisieren. Es spiegelt sich in ihrer gewöhnungsbedürftigen Sprache: Sie reden von Aktivistis, Übersetzeris, sogar von Polizistis.

In der Haft

Anja Kraus erzählt, dass sie ihre Freundin gefragt habe, wie es aussehe mit der Solidarität im Knast. Da habe „Ella“ nur geschwiegen, Tränen hätten sich in ihren Augen gebildet. Doch im Besucherraum der JVA verliert „Ella“ gegenüber der taz kein schlechtes Wort über die Stimmung unter den Mitgefangenen. Sie sagt lediglich: „Es ist nicht die angenehmste Erfahrung, hier eingesperrt zu sein.“ Manchmal brächten die Inhaftierten sich gegenseitig zum Lachen oder unterstützten sich, sagt sie.

Klar ist aber auch, dass „Ella“ das Einhorn unter den Gefangenen ist. Niemand sonst dürfte so viel Post bekommen wie sie – über 800 Briefe von Un­ter­stüt­ze­r*in­nen haben sie schon erreicht. Mit ihrer Familie und Menschen aus ihrem früheren Umfeld kann sie freilich keinen Kontakt haben – es würde sie sofort verraten. Auch mit ihrer Anonymität ist sie im Knast allein.

Ich mache das nicht für mich. Ich mache es für die Bewegung

Unbekannte weibliche Person 1, genannt Ella, zur Begründung des Verschweigens ihrer Identität

Lohnt sich das alles, „Ella“? „Natürlich kann ich das nicht zu hundert Prozent wissen“, sagt sie. Und natürlich sei der Druck hoch und kämen ihr manchmal Zweifel, ob sie das Richtige tue. „Aber ich mache es nicht für mich“, sagt sie, „ich mache es für die Bewegung.“ Das Wissen, nicht allein zu sein, gebe ihr Kraft.

An diesem Montag beginnt vor dem hessischen Landgericht in Gießen die Berufungsverhandlung. Das Gericht hat dafür acht Termine angesetzt, die Beweisaufnahme wird neu aufgerollt werden, auch der Film „Ella“ von Jörg Bergstedt soll in der Verhandlung gezeigt werden.

„Ella“ hat ihren Anwalt gewechselt. Waltraud Verleih ist eine Frankfurter Strafrechtsanwältin mit klaren Erwartungen an das Landgericht: „Ich erwarte eine rechtliche Neubewertung und die Freiheit meiner Mandantin.“ In der ersten Instanz seien viele Fehler passiert.

Als ein großer Komplex soll die Sicherung der SEK-Beamten bei der Räumung eine Rolle spielen. Der Richter der ersten Instanz war davon überzeugt, dass die Polizisten in 15 Meter Höhe kaum gesichert gewesen seien, weshalb „Ella“ ihren Tod billigend in Kauf genommen habe – für die ­Bemessung der Strafe ist so etwas entscheidend.

„Ich hatte Todesangst“, hatte der SEK-Beamte vor Gericht ausgesagt, der sie vom Baum geholt hatte, und: „Das Problem war, dass ich nur mit einem Steigeisen gesichert war. Wenn das nicht mehr gespannt ist, rutscht man aus der Rinde und verliert den Halt und fällt.“ „Ellas“ Verteidiger glaubte ihm nicht, er fragte: Wieso sollten hoch ausgerüstete und geschulte Beamte des Sondereinsatzkommandos ungesichert in Baumkronen klettern?

Das hessische Innenministerium sagt dazu auf Nachfrage der taz: „Die Eigensicherung ist grundsätzlich ein elementarer Bestandteil eines jeden Einsatzes, auch bei Einsätzen in der Höhe.“

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131 Kommentare

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  • Wenn bei der Polizei ein Komplott bzw. eine Art Verschwörung gegen Menschen



    organisiert wird, wird das auch als ironisch oder verharmlosend als "Korpsgeist" bezeichnet. Aus so einem



    "Korpsgeist" können dann mitunter schwerste Verbrechen vertuscht werden:

    de.wikipedia.org/wiki/Harry_W%C3%B6rz

    (Harry Wörz)

    Das hier mit "Ella" sieht sehr danach aus.

    Die B.R.D zeigt einmal mehr eine hässliche Fratze.



    Wie kann es nur sein, dass ein junger Mensch durch eine viel zu lange Haftstrafe so misshandelt wird?

    Wie kann es nur sein?

    Polizei insgesamt ist eher rechts und sie wissen, dass die Waldschützer-Bewegung eher links ist. Spielt das hierbei eine Rolle?

  • Werte Frau Schipkowski, würden Sie uns freundlicherweise auch noch wissen lassen, wer für die Waldrodung zwecks Aubahnbau durch den Dannenröder Forst zu verantworten hat? Und somit auch, dass Demonstrant*innen gegen dieses aus der Zeit gefallene Projekt sich zum Widerstand leisten gezwungen sahen!

  • Ich verstehe die Aufregung zum Teil nicht.

    Einmal ja die Strafe ist Brutal und höchst Wahrscheinlich auch zu Hoch. Hier verstehe ich die Staatsanwaltschaft nicht? Wollen sie die Junge Frau 5 Jahre wegsperren? Aber ist die Verurteilung Gerechtfertigt? Ja, politischer Aktivismus schützt einen nicht vor Strafe. Das gilt für Rechtsextremer aber auch Linksextremer Aktivismus. Und ja mir ist bewusst das die Justiz erstaunlich Mild bei deutlich härteren Rechtsradikalen Straftaten ist die deutlich Härter sind. Das ist einer der vielen Baustellen der neuen Regierung.

    Aber hier gilt das, was für jeden Protest Außerhalb des Gesetzlichen Rahmens. Man sollte dieses Risiko nur eingehen, wenn man alle Konsequenzen kennt, und wenn man erwischt wird, sollte man auch zu seinen Taten stehen.

    • @Elitekampfsocke:

      Vielen Dank für Ihre Klarstellung.

      Sie bedeutet, dass man auf Sie nicht zählen kann. Gilt es als demokratische Öffentlichkeit unsere rechtsstaatlichen Institutionen zu schützen.

      Statt hier Larifari darüber zu schreiben, dass "womöglich" eine Gericht "zu hart" geurteilt hat - das aber halt hingenommen werden muss, besetzt man einen Baum -



      Könnten Sie dazu was sagen, ob dieses Urteil "Im Namen des Volkes" auch in Ihrem Namen vollstreckt wird. Es wird nämlich vollstreckt. Ist also für die betroffene Person Realität. Und soll vor allem durch eine zentrale Nachricht durch das Gericht weitere Wirkung entfalten: Jede und Jeder soll wissen: Im Zweifelsfall verurteilen wir auch auf...sagen wir einmal freundlich...höchst zweifelhafter Beweisgrundlage. Sollen die sich überlegen, ob die noch mal einen Baum besetzen.

      Ist übrigens schon bekannt, was der damals amtierende Ministerpräsident Laschet /CDU für eine Strafe zu erwarten hat? Rechtsbeugung zum Vorteil eines privatwirtschaftlichen Konzerns unter Ausnutzung seines in einer demokratischen Wahl errungenen Mandats ist ja kein Kavaliersdelikt.



      War das nicht das Ermittlungsergebnis im Falle Räumungstitel für den Hambacher Forst? Mit dem strafverschärfenden Umstand, auf dieser Basis sich weitere rechtsstaatliche, demokratische Institutionen zu Diensten zu machen?

  • "Was im Danni wirklich geschah: Aktivist:innen stellen Ellas Gefangennahme nach | WsA Proteste



    Nachstellung der Verhaftung von "Ella" / UP1 während der Räumung im Danni

    Das einzige prominente gesprochene Gerichtsurteil im Zusammenhang mit der A49 richtet sich gegen die als Ella bekannt gewordene Klimaaktivistin und wirft mit der Haftstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten bei intransparenter Beweislage zahlreiche Fragen auf. Das unverhältnismäßige und politisch geprägte Urteil versinnbildlicht die Absurdität der Justiz: Umweltaktivist*innen werden kriminalisiert und zugleich die zerstörerische Politik geschützt, die inmitten der Klimakrise fossile Mobilität fördert.



    Am 9. Juli 2021 lud ein breites Bündnis aus Aktivist*innen, Anwohner*innen und Umweltschutzverbänden zu einer Demonstration mit Kundgebungen vor dem Hessischen Wirtschafts- und Justizministerium in Wiesbaden ein. Eine offene Anklage machte auf die rechtliche Schieflage und Ungerechtigkeit bei Planung und Bau der A49 aufmerksam und forderte einen sofortigen Baustopp."



    www.youtube.com/watch?v=63d0Umw3sPU

  • Halten wir fest:



    -SEK-Beamten nehmen schwere Verletzungen oder den Tod von Ella in Kauf, indem man an ihrer Sicherung rumfummelt.



    -Ella nutzt, laut Videobeweisen, zivilen Ungehorsam und gewaltfreien Widerstand.



    -Ella steht für eine friedliche, saubere Welt ohne Kapitalinteressen.



    -Millionen an Euro Steuergelder werden wegen Blockaden verpulvert.

    Und wer ist an allem schuld? Natürlich Ella. Sperren wir sie ein lautet die Devise. Normalerweise würde man alle Aktivisten einsperren und zu ähnlichen Strafen verdonnern, weil sie es gewagt haben, Kapitalinteressen im Wege zu stehen. Aber soviele Zellen wären nicht verfügbar gewesen. Symbolisch für die ganze Bewegung wurde sie ausgewählt.

    Verkehrswende? Klimarettung? Nicht mit solchen Aktionen.

    • @Troll Eulenspiegel:

      @TROLL EULENSPIEGEL: -Ella steht für eine friedliche, saubere Welt ohne Kapitalinteressen."



      Du kennst Ellas kapitalinteressen? Die meisten kennen ja noch nicht mal ihren Namen.

    • @Troll Eulenspiegel:

      "Ella steht für eine friedliche, saubere Welt ohne Kapitalinteressen."

      Träumst Du noch oder schläfst Du schon? Wie weltfremd muss man sein ...

      • @TazTiz:

        Ach, setzt sie sich für umweltschädliche SUVs und Kohlekraftwerke ein? Wusste ich nicht.

  • @Wonneproppen, @taztiz

    Ich schrieb hier bereits über die (strukturell-faktischen) Bedingungen für Willkür, Diktatur Faschismus. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich selbst jemand für einen Faschist, oder Verteidiger von Diktatur und Willkür hält. Es zählt die faktische Folge aus einer Haltung, einer Handlung oder Unterlassung. Selbst wenn andere aktiv aus dieser An- oder Abwesenheit den Anfängen nicht zu wehren, Faschismus, Diktatur, Willkür errichten als man selbst.



    Dies ist keine formaljuristische Kategorie. Es ist gesellschaftspolitische Grundlage einer lebendigen demokratischen Gesellschaft. Es ist VERANTWORTUNG von Jeder und Jedem im Gemeinwesen.



    Dies ist die eigentliche Erkenntnis nach 1945.

    "Das Schweigen der Angeklagten" zum Tatvorwurf ist Rechtsstaatsprinzip, also verbrieftes Recht. Es befreit ein ordentliches Gericht nicht von einer ordentlichen Beweisaufnahme. Als SEINER Pflicht den Beweis in einer Anklage zu führen und zu belegen.

    Die Weigerung einer /eines Angeklagten vor einem (ordentlichen) Gericht die eigenen Personalien zu nennen, ist eine Ordnungswidrigkeit, ("Missachtung des Gerichts") für die sogenannte "Beugehaft" verhängt werden kann. Sie kann bis zu 6 Monate betragen. Sie wird üblicherweise gegen Zeugen verhängt, die ohne dazu berechtigt zu sein, (verwandt, verheiratet, Gefahr sich selbst zu belasten) vor Gericht eine Aussage verweigern.



    Es bedeutet aber weder im Falle einer Verweigerung der Personalienfeststellung, noch im Falle einer verweigerten Zeugenaussage, dass ein Gericht darin eine Aussage zum eigentlichen Tatvorwurf erkennen, oder gar als Beweis nehmen kann.

    "Gesundes Volksempfinden" das "bürgerliche Rechtsempfinden" "das Gefühl was Gerechtigkeit ist" sind moralisierende, in höchstem Masse durch Propaganda und Emotion lenkbare Haltungen. Dies vor allem durch jene, die über die Macht, die Institutionen, das Geld, die Werbeabteilungen, die veröffentlichte Öffentlichkeit verfügen können.

  • "Wieso sollten hoch ausgerüstete und geschulte Beamte des Sondereinsatzkommandos ungesichert in Baumkronen klettern?"



    Weil man erst hochklettern muß um eine Sicherung zu befestigen.

    • @Blechgesicht:

      Ganz schwacher Einwand!

      oder Troll!?

      Ja, die ersten zwei bis drei Meter wird evtl. erstmal ohne Sicherung geklettert, dann wird die Sicherung immer mitgenommen, so dass mensch nie tief fallen kann.

      Oder sofort ein Seil über einen hohen Ast...

      Völlig unglaubwürdig, dass der SEK-Mensch in Lebensgefahr war.

    • @Blechgesicht:

      das stimmt nicht. vlt kennen Sie das so vom bergklettern. am baum können leute schon von anfang an gesichert klettern. entweder indem ein seil über äste geworfen wird und an diesem seil hochgeklettert wird oder indem ein seil um den baum geklettert und mit einem bestimmten knoten befestigt wird - wenn sich dann in das seil gehängt wird, rutscht nix.

    • @Blechgesicht:

      "Weil man erst hochklettern muß um eine Sicherung zu befestigen."

      Richtig. Aber dann sichert man sich auch erst und spielt nicht gleichzeitig oben Räuber und Gendarm. Das ergibt eben keinen Sinn.

  • Gutes Urteil. Es ist klar geregelt, was bei diesen Protesten geht und was nicht. Und Polizisten gegen den Kopf zu treten gehört nicht dazu. Noch dazu ohne Reue oder Entschuldigung.

    Schon im Interesse all der friedlichen, engagierten Demonstranten.

    • @Wonneproppen:

      In welcher Weise soll das im Sinne friedlicher Demonstranten sein?

    • @Wonneproppen:

      Nein, in Anbetracht aller öffentlich verfügbaren Informationen zu diesem Fall kein gutes und auch kein verhältnismäßiges Urteil. Es ist ein politisches Urteil und dient m.E. vor allem der Einschüchterung der Aktivist:innen.



      Interessant auf jeden Fall, wie in der zweiten Instanz geurteilt werden wird. Aber selbst wenn das Berufungsverfahren für "Ella" günstiger ausgehen sollte, so sitzt "Ella" nun doch schon sein Ende 2020 in Haft und wird somit einen großen Teil der erstinstanzlich verhängten Strafe zum Ende des Verfahrens bereits abgesessen haben. Die Staatsmacht konnte somit auf jeden Fall ein Exempel statuieren im Sinne von: Seht her, was Euch passiert, wenn Ihr...

      • @J. Straub:

        "wird somit einen großen Teil der erstinstanzlich verhängten Strafe zum Ende des Verfahrens bereits abgesessen haben."



        Die lange Verfahrensdauer ist allgemein ein großes Problem der deutschen Justiz. Daran müssen wir noch viel mehr arbeiten als an Ermessenfehlern von Amtsrichtern und Schöffen.

  • rudi mentär ? wohl nicht ganz.

    das recht auf widrspruch,widerstand und demostranz



    ist eine wurzel dieser unsrigen soweit man das sagen kann "menschenrechtsdemokratie".



    und wer auch immer in welche ausgabe der grundrechte schaut ,wird evtl. verblüfft feststellen,dass die brd sich zu den übergeordneten völker.- und menschenrechten prioritär bekennt.



    diese freiheitsstatue ist ein geschenk



    der französischen revolutionär*innen



    an die unabhängigkeitsbewegung in den usa.also an die tabackpflanzer und baumwollbarone..als man dann aber sah was das war da in usamerika..das es um freiheit für alle nicht ging und selbst washington



    sklaven hielt...wollte man das eisending zurück haben...allerdings unterhielt man selbst koloniale sKlavenbetriEbene plantagen..

  • Nur eine Randbemerkung: "What happens to you?" ist, wenn es wie hier im Sinne eines anklagenden "Was ist los mit Ihnen?" verwendet wird, kein idiomatisches Englisch. Englisch ist also wohl auch nicht ihre Muttersprache.

  • Sie können sich auch hier über die Ablehnung der Beweisanträge informieren:



    "Ella - von den Lügen einer Staatsmacht, die einschüchtern und verschleiern will"



    www.youtube.com/watch?v=XzO9vIUHCHM mit nachgestellten Szenen.

  • Es ist erschreckend, wie viele Kommentare die Gewalt der Straftäterin verharmlosen. Es handelt sich nicht um eine Rangelei zwischen Jugendgruppen, sondern um einen Angriff auf Beamte, die das Gewaltmonopol unseres Staates vertreten. Ohne Belege werden in dem Artikel Bemerkungen, daß unsere Staatsorgane lügen, wiedergegeben. In den Kommentaren wird die Gefahr und die Ängste der Beamten ins Lächerliche gezogen.

    • @TheoTheo Praktisch:

      Sehe ich ganz genauso. Ideologie schlägt Menschlichkeit.

      Irre.

      • @Wonneproppen:

        Sie meinen die Gewaltmonopol-Ideologie, die Autoideologie, die Wachstumsideologie (mehr Verkehr, mehr Wirtschaft) oder ...?

    • @TheoTheo Praktisch:

      ein gewaltmonopol rechtfertigt keinen missbrauch.wie es aussieht hatte der polizist die aktivistin gefährdet ohne zwingende notwendigkeit also ihre



      gesundheit und leben gefährdet.



      das wird hier auch von ihnen unter den



      teppich gekehrt.



      zu dem war hier niergendwo von ärzlichen atesten die rede,die eine derartige angelegenheit erst verhandelbar machen würden.

    • @TheoTheo Praktisch:

      Sie werden anderen Menschen eine eigene Meinung zugestehen müssen.



      Beweisforderungen sind in einem Forum lächerlich.



      Kein kurzer Artikel kann einen Dritten der Lüge überführen.



      Zumal es hier offenbar um die Meinungsbildung anhand von Videos geht.

  • Sie lehnt Authorität ab? Ja Pech. Die Menschen der allermeisten Flecken Erde haben sich nun einmal Regeln zum Zusammenleben gegeben, die es einzuhalten gilt. Und wer das nicht tut, wird bestraft. So einfach. Ob das die "gewaltlose Veganerin" mag oder nicht, ist egal.



    Bestimmt eine verwöhnte Wohlstandstochter, die sich keine Sorgen um einen richtigen Job und Rentenpunkte machen muss.

    • @Graustufen:

      Sonderlich basisdemokratisch und gewaltfrei ging es aber nicht zu, als "die Menschen der allermeisten Flecken der Erde sich regeln zum Zusammenleben gaben, die es einzuhalten gilt", oder?

    • @Graustufen:

      Die miesten dieser "verwöhnten Wohlstandstöchter", über die die Springer-Presse sich das Maul zu zerreißen nicht müdfe wird, haben Prekariatserfahrung.

      Wir habern nämlich mittlerweile das Jahr 2022, und nicht mehr 1992, und die jungen Erwachsenen gehören zum Großteil zur sogenannten "Generation Praktikum".

      Gehen Sie mal zu irgendeiner Essensausgabe der "Lebensmittelretter" oder wie auch immer die sich in Ihrer Stadt nennen. Sie werden überrascht sein, wie sich das Klientel zusammensetzt: 2/3 Geflüchtete und Langzeitarbeitslose, 1/3 junge Erwachsene die mit Ende 20 nur "irreguläre Beschäftigung" kennen, und versuchen mit unterbezahlten Praktika oder McJobs über die Runden zu kommen.

      Das ist nämlich die Realität: Der Raubbau an der Zukunft erstreckt sich durch alle Lebensbereiche, und alles außer Realschulabschluss ist ein Malus beim Versuch, einen Tarifjob zu bekommen (Hauptschule = unterqualifiziert, Abi = zu hohe Gehaltsansprüche).

      Der neoliberale Umbau der Arbeitswelt ist seit einer Generation Realität, und die jungen Erwachsenen kennen nichts mehr als das System Hartz. Egal wie oft und wie sehr man das in Boomerhausen verleugnet.

      Fragen Sie doch einfach das nächste Mal, wenn Sie sich Essen bestellen, die Person vom Bringdienst nach ihrem Ausbildungsstand, sowie dem höchsten Stundenlohn, die sie im Leben bisher bekommen hat! Jede Wette: Ihre Generation weürde für so ein paar mickrige Kröten nicht mal den Arsch aus dem Bett heben.

      • @Ajuga:

        Gut geschrieben, nur beim letzten Satz sollte nicht so grob pauschalisiert werden, Klassengegensätze ziehen sich durch jede Generation, auch die der "Boomer".

    • @Graustufen:

      Die Menschen?



      Da haben sich wohl eher einige Wenige selbst das Recht genommen diese Regeln festzulegen

    • @Graustufen:

      Ja, immer schön brav den "Autoritäten" folgen, egal wie zerstörerisch ihr Tun und Entscheiden auch sein mag. Und dass Menschen unterschiedliche Lebensentwürfe haben können, also andere Ziele, als das Sammeln von "Rentenpunkten" zum Beispiel, das können Sie sich offensichtlich nicht vorstellen.

    • @Graustufen:

      Ja und bestimmt wäscht sie sich auch nicht die Hände nachdem sie auf der Toilette war. Grundlose Mutmaßungen sind in einer Diskussion echt das geilste.

  • 163b enthält selber keine Sanktionen für den Fall eines Verstoßes.



    Die Verweigerung der Personalienangabe ist eine Ordnungwidrikeit, die mit Bussgeld bis zu 500€ geahndet werden kann.



    Die besagte (erhebliche) Strafverschärfung einer ganz anderen Tat wegen dieser Owi ist, vorsichtig fomuliert, strittig.

    • @Wagenbär:

      Ist verrutschte Antwort auf



      Bluewater "Teil 2" weiter unten.



      Dass die Berufungsinstanz praktisch alle Beweisanträge, die der Skandalrichter als "unerheblich" ablehnte, nun von Amts wegen /selber/ erhebt, ist im übrigen schon mal eine laut klatschende Ohrfeige für die Verhandlungsführung dieses Skandal-Richters und läßt vorsichtig hoffen.

      • @Wagenbär:

        Alles klar, Danke!

    • @Wagenbär:

      das die verweierung der personalienangabe als ordungswidrigkeit geahndet und mit 500 euro belegt werden kann ist eine rechtswidrigkeit gegen die grundrechtlich garantierte weltanschauungsfreiheit.



      die widerum mit den universelen und unteilbaren menschenrechten einhergeht.nationales recht kann



      prioritär übergeordnetes nicht brechen oder umgehen.man kann sich viel erlauben ...allerdings nicht zuviel.

  • Wer bist du "Ella"



    Sie ist ganz offensichtlich eine Person, die demokratisch parlamentarische Beschlüsse ignoriert, die Gesetze nicht akzeptiert, Gewalt gegen Polizisten ausübt und ihre Angaben zur Person verleugnet. Und dafür wurde sie jetzt verurteilt. Zu hart meine ich zwar, aber zu Recht.

    • @Rudi Hamm:

      Ignoranz und Verleugnung- Gute Stichworte! Kommen vor allem anderseits schwer zum Tragen.

  • Also wenn man im Jurastudium 1. Semester sagt, es wäre etwas passiert, weil man nicht ausschließen könne, dass es nicht passiert ist (wie der Richter mit dem Kniestoß es macht), dann würde der Prof einem im sehr bestimmten Ton empfehlen sich doch einen anderen Studiengang auszusuchen.

    • @Frank Fischer:

      Also darf nur verurteilt werden, wenn die Tat klar erkennbar auf Video aufgezeichnet ist. Und lassen Sie mich raten... Filmen bei Demos und öffentlichen Plätzen ist scheiße?

      Das Wort eines verbeamteten und auf Gesetz und Verfassung eingeschworenen Polizisten ist völlig wertlos. Wohingegen das eines hoch emotionalen Aktivisten einer Tatsache gleichkommt?

    • @Frank Fischer:

      ja,es wäre sogar notwendig naheliegend.und weil so etwas gar nicht vorkommen darf,dürfen wir die juristische aufsicht zur garantierung des rechtsstaates innerhalb der menschenrechte wohl



      freundlichst bitten diesen fall des herrn richters



      öffentlch zu klären.



      wir beharren hier und grundsätzich auf unsere grund u.menschenrechtsgarantien..wie einen derartigen rechtsstaat.



      auch dann, wenn man uns diesen verbiegen verändern,verweigern und



      fehlinterpretieren will..

    • @Frank Fischer:

      Klugsch...



      Da haben Sie den Text falsch gelesen. Das behauptet gar keiner.



      Dass es nicht im Video zu sehen ist, schließt nicht aus, dass es passiert ist. Nicht mehr.



      Dass es passiert ist, wird anhand anderer Indizien hergeleitet, z.B. Zeugenaussagen.

    • @Frank Fischer:

      Das war wohl eher die sog. rechtliche Würdigung eines Einwands der Verteidigung. Das Geschehen selbst, dürfte er aus anderen Gründen für bewiesen gehalten haben. Nur ist das hier halt nicht zitiert.

  • Mancher Kommentar hier muss einen in höchste Alarmbereitschaft versetzen.

    Wohnzimmer-Sonntags-Schönwetter-DemokratInnen sind die schlimmste Gefahr für die Demokratie. Sie sind die eigentliche Bedingung für Diktatur, Faschismus, Willkür.

    - nicht die Baumhäuser im Hambacher Forst waren illegal.



    Es war die Rechtsbeugung durch den amtierenden Ministerpräsidenten NRW Laschet, die die Räumung für die nachgeordneten Behörden legal erscheinen lassen sollten.



    Im Hambacher Forst wurde aufgrund einer durch Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch durchgeführten Räumung ein Mensch getötet.

    "Unsere" demokratische Gesellschaft wird vor allem dann in eklatanter Weise angegriffen, tiefgreifend und nachhaltig beschädigt, können sich strukturell mächtige Interessen(Gruppen) Behörden, rechtsstaatlicher, demokratischer Institutionen bedienen, also dienstbar machen.

    Die "freie Beweiswürdigung" durch ein Gericht /RichterInnen ist ein zentrales Rechtsinstitut. Im vorliegenden Fall gibt es aber sehr deutliche Hinweise, dass sich das Gericht damit von Beweisen befreite, offensichtliche Falschaussagen ignorierte, um das dann folgende Urteil erst möglich zu machen.

    Ein Gerichtsprozess ist nicht nur während Verhandlungstagen und in den Zuschauerraum hinein öffentlich. Kommt die Öffentlichkeit nicht auch darüber hinaus ihrer demokratischen Pflichten nach, so ist eine zentrale Bedingung für Willkür, Machtmissbrauch, Diktatur und Faschismus erfüllt. Sie..."wehrt sich nicht gegen die Anfänge"

    Einige der "Selbst-Schuld"-Kommentatoren erfüllen hier faktisch, in der Folge diese Bedingung. Das ist die tatsächlich grösserer Gefahr für die Demokratie und ihre Institutionen. Nicht ein Gericht /Richter mit Verurteilungseifer. Mit letzteren muss man immer rechnen.



    Erst eine Öffentlichkeit, die es nicht korrigiert räumt ihm die Macht ein.

    • @Martinxyz:

      Nein. Die größte Gefahr für die Demokratie sind Menschen, die glauben, dass sich ein viele Jahre dauerndes Studium der Rechtswissenschaften durch die eigene Idiologie ersetzen lässt. Denn der Rechtsstaat ist nunmal die Grundlage aller Demokratie.

      • @Samvim:

        Ja Frau /Herr Samvim.



        Weshalb Sie (mit) darauf achten sollten, das kein Gericht, keine Richterin oder Richter, - oder Ministerpräsident wie Herr Laschet im Fall Hambacher Forst - das Gesetz ob seiner Machtposition beugt. Mir droht nämlich -auch als Polizistin - weniger Gefahr von einer Demonstrantin, als von Leuten, die Institution und Position im Staat missbrauchen.

        Die Besetzer des Dannenröder Forstes haben im Unterschied zu einem Gericht weder behauptet "der Rechtsstaat" zu sein, noch bestritten, dass ihre Widerstandsaktion womöglich Gesetze verletzt.



        Weshalb Ihre Behauptung, hier geriere sich jemand "aus ideologischen Gründen" als Rechtswissenschaftler an den Haaren herbei gezogen ist. Um nicht zu sagen: Unredliche, geradezu bösartige bloße Behauptungen sind.

        "Der Rechtsstaat" - übrigens nicht zum ersten Mal in einem politisch aufgeladenen Fall - scheint es mit der ordentlichen Beweisaufnahme nicht so genau zu nehmen. Passt es IHM "ideologisch" in den Kram.



        Hinzu kommt dann noch einmal ein offensichtlich hoher Verurteilungswille, der nach Lage der Dinge in keinem Verhältnis zur vorgeworfenen Tat steht.



        Dieses Verhältnis stellt sich erst dann als sozusagen stimmig ein, vermutet man in einem Richter oder Gericht einen unbedingten Erfüllungsgehilfen privatwirtschaftlicher, regierungs- oder parteipolitischer Interessen.

        Allein das dieses Gericht durch seinen unbedingten Verurteilungswillen gegen jeden begründeten Zweifel am "Tathergang", bereits faktisch seit Monaten eine Haftstrafe vollzieht,



        beschädigt "den Rechtsstaat" mehr, als es eine Demonstrantin kann, die über keine Position, Macht, Institution im Rücken verfügt.

        Ihre Haltung macht nur deutlich: Auf Sie kann man nicht zählen. Geht es darum als demokratische Öffentlichkeit rechtsstaatliche Institutionen zu kontrollieren und damit vor Missbrauch zu schützen.

        • @Martinxyz:

          Mal davon abgesehen, dass ihre Exegese mit meinem Post irgendwie nichts zu tun hat:



          Besser als mit ihrer Einlassung lässt sich mein Standpunkt garnicht belegen. Quod erat demonstrandum sollen die alten Lateiner da gesagt haben (wers glaubt) .



          Ich hoffe es geht ihnen besser, wo sich sich das jetzt von der Seele geschrieben haben. Nur mit Recht oder gar Gerechtigkeit hat ihre Vorstellung rein garnichts zu tun.

    • @Martinxyz:

      Danke!

    • @Martinxyz:

      Die Öffentlichkeit scheint mit dem Vorgehen von Politik und Justiz cool zu sein. Muss diese Demokratie sein.

  • Das ist alles mal wieder garantiert nur ein bedauerlicher Einzelfall, denn unsere tolle Polizei hat ja kein Gewaltproblem! Sagen ständig die Experten von der CDU/CSU, die den Polizeistaat bei uns unverdrossen ausbauen, wird also wahr sein!

    Und überhaupt nur mal schon wagen zu erwähnen, dass die Polizei ein Gewaltproblem haben könnte, ist ein Sakrileg und Affront gegen die wertvolle Arbeit aller Polizisten in diesem Lande! Jawoll, ja!

    • @Herbert Eisenbeiß:

      Nun, in diesem Artikel geht es um eine Demonstrantin, die offenbar ein Gewaltproblem hat.

      Auch garantiert nur ein bedauerlicher Einzelfall.

      • @rero:

        Ja, ich sehe schon, du bist wirklich leicht lenkbar.

      • @rero:

        Nun, in diesem Artikel geht es um rechtliche Gewalt, die offenbar ein Demonstrantinnenproblem hat.

        Auch garantiert nur ein bedauerlicher Einzelfall. ;-)

        • @MeineMeinungX:

          Wie kann man jemand begreiflich machen, dass jemanden gegen den Kopf zu treten kein Akt der Demonstration ist?

      • @rero:

        eins haben



        ist nicht gleich eines verursacht zu haben..



        derartige dinge werden einem meistens aufgenötigt.soweit man kein gewaltliebhaber ist.



        deswegen ist das gewaltmonopol ja auch eine menschenrechtlich umstrittene angelegenheit.

  • Man kann an den Videoaufnahmen, die Jörg Bergstedt in seinem Doku-Film veeröffentlicht hat, sehr schön zwei sehr unterschiedene Handlungsmuster erkennen, welche von der Kletteraktivistin und den SEK-Beamten so tief verinnerlicht sind das diese offensichlich auch unbewusst ablaufen:



    Bei Ella ist das "Safty first!" unter allen Umständen, in /jeder/ Situation ohne jede Ausname /Immer/ erst die Eigensicherung, dann weitere Handlungen.



    Das kann man sehr schön sehen, als sie an dem Baum um einen Polizeibeamten in eine andere Seilbrücke wechseln muss.



    Obwohl sie ganz sicher von ihren Fertigkeiten her ohne vorherige Umsicherung diesen Wechsel viel schneller hätte machen können, ging sie mit dem Zeitverlust mit der vorherigen sorgfäligen Umsicherung eher die Gefahr ein, von dem Beamten gepackt zu werden, (was auch zunächst geschah) als für nur zwei Sekunden ungesichert zu klettern.



    Bei den SEK-Beamten kann man zusätzlich das Muster sehen, "Das Gegenüber auf jeden Fall mit /allen Mitteln/ bekämpfen und handlungsunfähig machen!"



    Völlig egal, welche Schmerzen oder Verletzungen dabei zugefügt werden, oder ob das Gegenüber dabei gar sein Leben verliert.



    Genau dieses Muster wird in der Ausbildung drillmäßig eingeübt und es ist beim Einsatz gegen skrupellose/ fanatische Terroristen auch sehr sinnvoll.



    Anders, als die Höhen-Interventions-Einheiten der Bundespolizei, haben die SEK's keine qualifizierte Ausbildung in der Höhenrettung.

    • @Wagenbär:

      Chapeau! Sie scheinen genaueste Einblicke in die Ausbildung der SEK's zu haben!

  • Es ist ihr Recht zu schweigen und nicht zu kooperieren. Aber sie hat kein Recht auf Straffreiheit.

    • @TazTiz:

      Polemik ist nur dann gute Polemik, verfolgt sie mit ihrer Zuspitzung aufklärerische, emanzipatorische Ziele.

      Zum einen geht es hier nicht um ein von Ihnen frei erfundenes und angeblich von wem eigentlich eingefordertes "Recht auf Straffreiheit", sondern um die Rechtsgrundlagen und Verfahrensweisen unter denen der Rechtsstaat Strafen verhängen, durchsetzen und vollstrecken kann.



      Zum anderen vermischen Sie offenbar zwei gesetzliche Grundlagen.



      Angeklagte haben das Recht zu schweigen, insofern sie sich mit einer Aussage selbst belasten könnten. Dabei müssen Beschuldigte nicht nachvollziehen und selektieren können, ob eine bestimmte Einlassung für sie belastend sind. Dürfen also einfach schweigen. Das ist ein Rechtsgut, welches Angeklagten unabhängig von ihrem Bildungsstand die sogenannte "Waffengleichheit vor Gericht" garantiert. Da Laien nicht unbedingt begreifen müssen, welche ihrer Aussagen möglicherweise belastend oder entlastend sind. Das ist DNA eines rechtsstaatlichen Gerichtsprozesses, Es garantiert ein wesentliches Rechtsgut: Das Verbot der Beweisumkehr. Schweigen darf nicht einmal als Anhaltspunkt für ein Schuldeingeständnis gewertet werden.

      Meinen bescheidenden juristischen Kenntnissen nach, hätte und könnte ein Gericht sogenannte Beugungshaft verhängen, nennt eine Beschuldigte ihren Namen - also die Daten zur Personalfeststellung nicht. Dazu ist man nach geltendem Recht verpflichtet. Dies war und ist aber offenbar nicht Rechtsgrundlage für die langandauernde Haft der Beschuldigten.

      Ich kann nur immer Mal dazu aufrufen, die vielen Opfer, die Toten, die Menschen zu ehren, die über die Jahrhunderte ihre Leben gaben, um solche rechtsstaatlichen Grundsätze durchzusetzen. Keine dieser Grundsätze gab es geschenkt, oder waren einfach da. Wem das nicht klar, der...pinkelt eigentlich auf die Gräber jener, die für den demokratischen Rechtsstaat starben.



      So pathetisch ist es nun Mal.

      • @Martinxyz:

        "Polemik ist nur dann gute Polemik, verfolgt sie mit ihrer Zuspitzung aufklärerische, emanzipatorische Ziele."

        Interessanter Gedanke aber leider kein Treffer.

        Das Schweigen der Angeklagten (?) ist für das Volk in dessem Namen ja das Urteil erfolgen soll, wenig erbaulich und dient allein der Verzögerung/Behinderung des Prozesses und damit der eigenen Verteidigung der Unbekannten. Ein eher egoistisches Motiv ...

        • @TazTiz:

          Ich halte das Urteil - soweit ich es beurteilen kann - für richtig und mit Ella habe ich kein großes Mitleid, da ich den Form des Protests fragwürdig finde. Aber:

          "Das Schweigen der Angeklagten (?) ist für das Volk in dessem Namen ja das Urteil erfolgen soll, wenig erbaulich und dient allein der Verzögerung/Behinderung des Prozesses und damit der eigenen Verteidigung der Unbekannten. Ein eher egoistisches Motiv ..."

          In einem Strafverfahren gibt es meist nur ein egoistisches Motiv des/der Angeklagten. Und ich bin froh, dass die Angeklagten Schweigen dürfen - so unbefriedigend es erscheinen mag. Es gibt nun mal das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen.

          Ganz nebenbei: Wenn Ella Reue gezeigt und alles gestanden hätte, hätten Sie ihr auch vorwerfen können, dass das Geständnis taktisch und aus egoistischen Motiven erfolgt ist und die Reue geheuchelt... Besser wird dadurch selten etwas.

          Das Schweigen im Prozess ist ein Grundrecht, auch wenn

          • @Strolch:

            Egoistisches Motiv bezog sich darauf, dass Ella hier teilweise zur Märtyrerin gemacht wird. Von mir aus darf sie schweigen, aber es macht ihr vorheriges Tun nicht besser (oder schlechter). Wenn der Prozess dadurch aufgeblasen wird, hat niemand ausser sie selbst und vielleicht ihre Anwälte etwas davon ....

  • "Ein Polizist habe wiederholt an ihrer Sicherung gezerrt und sie damit in Gefahr gebracht ... Er zerrt wieder an ihrem Gurt, sie tritt nach seinem Kopf, aber er weicht offenbar nach hinten aus, sie trifft ihn nicht. Oder doch?"



    Für die initiale Gefährdung wird der Polizist doch aber hoffentlich verurteilt, oder nicht? Oder geht es hier nur um einschüchternde Repression gegenüber Aktivisti?



    Wie auch immer Solidarität mit "Ella"!

    • @Uranus:

      Ganz kurze Antwort:



      Nein, die Beamten werden auf keinen Fall für ihre Handlungen verurteilt werden.

      • @Wagenbär:

        Die Verteidigung und "Ella" sahen wohl keinen Bedarf für eine Anzeige. So bleibt dann viel Platz für Geraune und gefühlte Wahrheiten.

      • @Wagenbär:

        Warum auch? Deren Job war Räumung.

      • @Wagenbär:

        Das war rhetorisch gemeint. Ich glaube das auch nicht.

    • @Uranus:

      "Ein Polizist habe wiederholt an ihrer Sicherung gezerrt und sie damit in Gefahr gebracht ..." - Das ist mir auch sofort aufgefallen. Dem Staatsanwalt und dem Richter aber wohl nicht.

      "SEK-Beamte sind für Terrorismusbekämpfung, Geiselbefreiung und Zugriffe ausgebildet. Sie kommen bei besonderen Gefährdungslagen [...] als auch operativ zum Einsatz und sind ungefähr mit den SWAT-Teams der US-amerikanischen Polizei vergleichbar." [Wikipedia] - Weshalb wurde eigentlich das SEK eingesetzt? Sind junge und harmlose Klimaaktivisten, die in Bäumen hocken, schon mit Terroristen zu vergleichen? Vielleicht hätte man da mal mehr nachhaken sollen. Dann wäre vielleicht auch aufgefallen, dass in diesem kapitalistischen Land, wo anscheinend schon die Wirtschaft alles bestimmt, etwas nicht mehr stimmt.

      ***Die knallharte Ausbildung beim SEK*** www.youtube.com/watch?v=nywwPgQ7DzU



      Nun ja, so knallhart kann die Ausbildung beim SEK wohl doch nicht sein, wenn junge durchtrainierte Männer des SEK sich von einer kleinen schwachen Frau (angeblich) "treten" lassen. „Ich hatte Todesangst“, hatte der SEK-Beamte vor Gericht ausgesagt, der sie vom Baum geholt hatte. Also der selbe SEK-Beamte, der "Ella" vorher in eine gefährliche Lage gebracht hat, und die junge Frau ("Ella") in 15 Meter Höhe um ihre Gesundheit und ihr Leben bangen musste, und dann wahrscheinlich voller Angst um sich getreten hat, weil ein kampferprobter männlicher SEK-Beamter an ihr gerissen hat.

      taz: „Ella“ hat ihren Anwalt gewechselt. Waltraud Verleih ist eine Frankfurter Strafrechtsanwältin mit klaren Erwartungen an das Landgericht: „Ich erwarte eine rechtliche Neubewertung und die Freiheit meiner Mandantin.“ In der ersten Instanz seien viele Fehler passiert." - Das sehe ich auch so, obwohl ich es nicht so 'freundlich' wie die Strafrechtsanwältin ausgedrückt hätte. Ich hatte dazu weiter unten aber schon meine Meinung geäußert.

      • @Ricky-13:

        Das SEK kommt zum Einsatz weil normale Streifenpolizisten oder Bereitschaftspolizisten nicht für Einsätze ausgebildet werden, bei dehnen sie in Bäumen rumklettern, auf Stahlseilen balacieren oder mit Klettergerät umgehen müssen. Das SEK wird für den Sturm von Gebäuden und den Zugriff über Abseilen ausgebildet. Für Höhenrettung ist normalerweise die Feuerwehr zuständig.

        • @Bluewater:

          Meine Frage war eher rhetorischer Natur. Weshalb man das SEK gegen harmlose Klimaaktivisten eingesetzt hat, ist wohl jedem klar geworden. Die Farce (Gerichtsverhandlung) gegen "Ella" - anscheinend um Klimaaktivisten, und somit wohl auch die FFF-Bewegung, als gewaltbereite "Terroristen" zu diskreditieren - kommt als Sahnehäubchen natürlich noch hinzu. Wollen wir hoffen, dass die Strafrechtsanwältin Waltraud Verleih hier demnächst mehr 'Licht ins Dunkel' bringt.

          Über voreingenommene Richter möchte ich mich hier nicht äußern. Dass aber ein befangener Richter abgelehnt werden kann, ist in unserem Rechtsstaat zum Glück gewährleistet (Befangenheitsantrag gemäß § 24 Abs. 3 StPO).

        • @Bluewater:

          Die Polizeien der Länder, wie auch die Bundespolizei haben durchaus Höheninterventionseinheiten, die auch als Höhenretter qualifiziert sind und die bei vergleichbaren Einsätzen auch wesentlich besonnener vorgehen.

          • @Wagenbär:

            Das war mir so nicht bekannt, Danke für die Info!

  • Tut mir echt leid! Aber wenn irgendwer



    mich mit voller Absicht aus dem Gleichgewicht bringt, der kann mit noch viel mehr als mit zwei Fußtritten rechnen! Es ist übrigens auch meine Erfahrung, daß „Justizia“ bei Weitem nicht immer gerecht ist! Am Schlimmsten trifft es dann die, die das Ganze genau durchschauen. Wie gesagt; es ist auch meine eigene Erfahrung!



    Ella, Hut ab!

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    Was hatte der Polizist denn vor, als er an Ella und ihrer Sicherung zog, mit der sie in 15m Höhe an einem weiteren Seil gesichert war? Mit was für einer Intention wurde dies gemacht? Diese Frage wäre für ein gewissenhaft arbeitendes Gericht vor allen anderen zu beantworten.



    Um Ella ohne ihr Leben zu gefährden von dem Seil zu holen, auf dem sie stand, hätte sie doch zuerst woanders gesichert werden müssen, anstatt ihre vorhandene Sicherung zu gefährden.



    Notwehr ist auch gegenüber der Polizei erlaubt. Dabei ist nur entscheidend, ob Ella genügend Anlass geboten wurde, um das Handeln des Polizisten als potentiel lebensgefährdend wahrzunehmen.



    Also, wenn ich etwa im Felsen klettern wäre und jemand zerrte an meiner Sicherung herum - ich könnte mich des Eindrucks nicht erwehren, dieser jemand wolle mir ans Leben.

  • Warum wird die Realität "exakt nachgespielt" im eigenen Video wenn doch ein Video existiert, das zur Zeit der fraglichen Realität aufgenommen wurde? Ganz merkwürdig das.

    • @Rudolf Fissner:

      Ein Teil der Video-Aufnamen der Polizei werden in der Doku von Jörg Berstedt gezeigt.



      Die Nachstellung dient der Verdeutlichung. Eine Filmtechnik, die in Dokumentarfilmen regelmäßig angewendet wird.



      Bergstedt weist in der Doku jeweils akribisch und transparent darauf hin, wo und warum nachgestellt wird und welche Aufnahmen original sind.

      • @Wagenbär:

        Wenn ich ein Video vorgesetzt bekomme, dann will ich die Szenen aus dem Originalvideo sehen, wo gegen den Polizisten getreten wurde.

        Nicht irgendwelche nachgespielten Realitäten, die irgendetwas "verdeutlichen" wollen, was das vollständige Originalvideo offenbar nicht hergibt.

        • @Rudolf Fissner:

          Lesen und verstehen würde auch hier helfen:



          Originalvideo ist in der Doku enthalten und daher auch für sie einsehbar.



          Ich habe mir jene Originalaufnahme des scheinbaren "fußtritts" heruntergeladen, "Frame für Frame" in Einzelbilder zerlegt, und diese Bilder, vergrößert und dgital durch "Gamma-korrektur" aufgehellt, viele Male angesehen.



          Wie Jörg Bergstedt in seiner Doku darlegt, ist eine Berührung des Helmes



          (des ungeschützten Kopfes sowiso) durch den Schuh von Ella mit großer Sicherheit positiv auszuschließen.



          Im übrigen widerspricht das Video auch anderen zentralen belastenden Angaben des Zeugen und beweist vielmehr die willkürliche und unmotivierte Gewalttätigkeit des Zeugen.

      • @Wagenbär:

        Die rhetorische Frage von Herrn Fissner



        - deren Sinn die Entwertung der Verdeutlichung durch den nachgespielten Vorgang ist -



        dokumentiert doch nur den Unwillen sich mit dem Sachverhalt, der skandalösen Beweisaufnahme des Gerichts zu beschäftigen.

        Zum einen ist das "Nachspielen" eines Tat- bzw. Handlungsablaufes in Prozessen übliche Praxis.



        Man nennt das "Ortstermin"



        Regelmässig soll dadurch festgestellt werden, ob sich bestimmte angenommene oder behauptete Tatabläufe so zugetragen haben können.

        Im vorliegenden Fall konnte ein Verhandlungstermin nicht an den Tatort verlegt werden, da der eigentliche Tatort durch Abholzung nicht mehr existierte.



        Sehr wohl hätte man aber - und auch das geschieht nicht selten in einer, oder für eine ordentliche Beweisaufnahme - den behaupteten Tat- bzw. Handlungsablauf nachstellen können, um Abläufe und Geschehnisse nachzuvollziehen, die auf den Original-Videos vom tatsächlichen Tatgeschehen nicht vollständig, nur schwer, oder gar nicht erkennbar sind.

        Das Video von Jörg Bergstedt ist dem Kern nach natürlich eine politische Aktion, in der öffentlich nachvollzogen wird, was das Gericht in seiner Beweisaufnahme nicht machte. Es stellt insofern im besten Sinne kritische, demokratische und korrigierende Öffentlichkeit dar, mit deren Abwesenheit das Gericht offenbar rechnet.

        Es ist also keineswegs Ersatz, noch beansprucht es Ersatz für eine ordentliche Beweisaufnahme durch ein Gericht zu sein.

        Kommentar gekürzt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

        Die Moderation

        • @Martinxyz:

          Nachspielen ist etwas für den sonntagabendlichen Tatort. Aber auch nur dann, wenn nicht schon vorher alles auf Video vorlegt.

          • @Rudolf Fissner:

            Aus dem Artikel & den vorherigen Kommentaren sollte hervorgehen, dass

            a) eben nicht alles auf Video vorliegt



            und



            b) "Nachspielen" oder das Nachstellen von Tatvorgängen gängige Praxis innerhalb der Ermittlungsbehörden ist und oft durch Gerichte angeordnet wird.

            Warum sollte die Tatsache, dass in diesem Fall die Gegenseite auch davon Gebrauch macht, merkwürdig sein? Ihnen dürfte hoffentlich nicht entgangen sein, dass so unter anderem beim NSU-Komplex und dem Fall Oury Jalloh, teils auch mit Gutachten, eklatante Widersprüche aufgezeigt wurden.

            Wie realitätsnah die Nachstellung in diesem Fall ist, kann ich nicht beurteilen, aber das scheint für Sie ja auch nur nebensächlich zu sein.

          • @Rudolf Fissner:

            aber genau das ist ja nicht der fall.

            laut artikel ist der angebliche kopftritt nur ansatzweise und der vorgeworfene knietritt garnicht zu sehen.

            ich staune mal wieder über Ihr taktisches verhältnis zu fakten...

  • Diese Baumbesetzungen sind nicht nur rechtlich nicht erlaubt, ich halte sie auch noch für moralisch verwerflich.

    Ein Beispiel ist diese Suicide-Box - was nichts anderes ist als moralische Erpressung, damit rechtsstaatliche Verfahren nicht umgesetzt bzw. erschwert werden. Dieses Verhalten der Baumbesetzer ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch nicht gewaltfrei.

    Das "Ella" sich auch nicht wie viele Baumbesetzer ohne Widerstand von der Polizei herunterführen ließ, spricht auch nicht für ihre angebliche gewaltlose Einstellung.

    Unsere demokratische Gesellschaft funktioniert nur, wenn unsere Regeln und Gesetze befolgt werden. Wenn einzelne Gruppen aus diesem Verständnis ausscheren und sich selbstherrlich über diese Gesetze stellen, dass sollten sie nicht überrascht sein, wenn sie bestraft werden.

  • Eigentlich sollte die Politik vor Gericht stehen. Es sind Stellvertreterprozesse, heisst die Verantwortlichen stehen abseits der Bühne. Das ist bedauerlich, sowohl für die junge Dame, wie auch für den Polizisten

    • @Thomas Derrek:

      Sehr guter Kommentar!



      Es stört mich sehr, wenn immer die Polizei zum Buhmann gemacht wird, sie sind Weisungsgebunden und machen nichts anderes als ihren Auftrag.



      Ich frage mich was die Baumhäuser überhaupt stören, so lange nicht konkret abgebaut wird.

      • @Rudi Hamm:

        Die Autobahn wird doch konkret gebaut

  • Teil 2:



    Die hier beschriebene Ella verweigert jede Kooperation mit den Behörden. Sie hatte ein rechtstaatliches Verfahren. Das Berufungsverfahren ist ebenfalls ein rechtstaatliches Verfahren. Meine Sympathie hält sich in Grenzen, solange sie sich der Kooperation verweigert und weigert Ihre Identität feststellen zu lassen.



    Ich bin sehr gespannt wie die Aktivistis reagieren werden, wenn die neue (grüne) Bundesregierung mit grünen Fachministern vermehrt Flächen zur Gewinnung von regenerativen Energien ausweist. Werden dann auch Waldflächen besetzt, weil Rodungen zum Windradbau durchgeführt werden müssen? Werden Gemeinden bei Ihrem Widerstand gegen Windkraftanlagen in Ortsnähe unterstützt? Sind Hausbesitzer, die keine Solaranlagen auf dem Dach wollen, weil sie die Kosten nicht tragen können, zu unterstützen? Geht der Schutz der Meere vor oder die Notwendigkeit Offshore-Windparks zu errichten? Man darf gespannt sein wie dann die Aktivistis aus dem Wald, die dort Infrastrukturmaßnamen verhindern wollen, mit Menschen umgehen, die Infrastrukturmaßnahmen in ihrem direkten Lebensumfeld verhindern wollen. (Und ja, dies ist sehr verallgemeinert. Genau wie die Annahme das Aktivistis immer im Recht sind und Polizisten immer im Unrecht).

    • @Bluewater:

      "Meine Sympathie hält sich in Grenzen, solange sie sich der Kooperation verweigert und weigert Ihre Identität feststellen zu lassen."



      -------------------------------------------------------



      Dann halten sich ihre Sympatien (nur)deshalb in Grenzen, weil eine Bürgerin es wagt, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen.



      Es gibt in unserem Rechtsstaat ausdrücklich keine Verpflichtung mit der Polizei in irgeneiner Art und Weise zusammenzuarbeiten, noch irgendwelche Handlungen / Aussagen zu machen die einen in irgend einer Form selber belasten können.



      Anders ausgedrückt: Sie haben ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat.

      • @Wagenbär:

        Das Gericht hat ausgeführt, dass die Verweigerung die Identität preiszugeben strafverschärfend wirkt. Sie wird auch nicht für die Dauer des Verfahrens auf freien Fuß gesetzt, weil sie im Zweifelsfall ohne Angabe der Identität nicht wiederzufinden ist. Laut einer schnellen Google-Suche und Wikipedia (mit den üblichen Einschränkungen zur Quellenlage) gibt es eine gesetzliche Verpflichtung im Rahmen der Strafprozessordnung, also spätestens vor Gericht. die eigene Identität mit Namen, Geburtstag und Wohnort anzugeben. Selbstverständlich darf Ella alle weiteren Aussagen verweigern, um sich nicht selbst zu belasten. Aber anscheinend hat sie kein Recht nicht zu sagen wer sie ist. Wenn meine Aussage dazu Ihrer Meinung nach in gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat meinerseits ausmacht, bitte schön. Aber anscheinend sind Sie derjenige, der illegales Verhalten gutheißt.

        • @Bluewater:

          Ich habe meine Rechtskentnisse in Seminaren Vorlesungen usw von qualifizierten Rechtsgelehrten in einer Universität erworben.



          Betätige mich u.a. als Strafverteidiger.

          • @Wagenbär:

            Dann bitte ich um die Auskunft ob ein Angeklagter vor Gericht gesetzlich verpflichtet ist seine Identität anzugeben. Der Artikel, den ich gelesen habe, sprach von Paragraph 163b der StPO.

    • 8G
      85198 (Profil gelöscht)
      @Bluewater:

      Ihr Plädoyer für Windkraftgegner in allen Ehren, aber warum sollten Aktivistis "mit Menschen umgehen, die Infrastrukturmaßnahmen in ihrem direkten Lebensumfeld verhindern wollen". Das macht in dem Fall doch die Polizei, oder?



      Hier eine Verantwortung der Aktivistis zu suggerieren, konterkariert ihr eigenes Plädoyer für den Staat komplett.



      Warum sagen Sie in diesem Fall nicht: "Man muss auch aufgeben können, nachdem man alle rechtlichen Mittel und den Weg des zivilen Ungehorsams beschritten hat."?

      • @85198 (Profil gelöscht):

        Gemeint ist folgendes: Wenn die Gemeinschaft der Aktivisten, nach der Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel und zivilem Ungohrsam, Waldbesetzungen gut heist, um den Bau von Autobahnen zu verhindern, wird diese Gemeinschaft von Aktivsten auch gutheißen wenn, nach der Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel und zivilem Ungohrsam, Waldbesetzungen stattfinden um Windkraftanlagen zu verhindern? Uns selbstverständlich wird hier wie dort die Polizei das Räumen übernehmen. In beiden Fällen muss Widerstand enden, wenn Personen gefährdet werden.

    • @Bluewater:

      Deinen Ausführungen zur Natur und zu dem etwas skurrilenVerlauf dieser aktivistischen Handlungen kann ich nur beipflichten.



      Allerdings geht es bei der Beweisführung in einem rechtsstaatlichen Verfahren weder um Sympathien, noch um persönliche Befindlichkeiten. Sollten dem Richter Fehler bei der Auswertung während der Beweisführung unterlaufen sein, ist sie freizusprechen. Hierbei möchte ich noch anmerken, dass dem Angeklagten/Beschuldigten ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, dessen Gebrauchmachen unter keinen Umständen einen negativen Einfluss auf die Feststellung der Schuld nehmen darf.

  • Teil 1:



    Dem Autobahnbau gehen sehr lange Planfeststellungsverfahren voraus, dann die Bauplanungen, Möglichkeiten zum Einspruch, Klagen und Gegenklagen. Dann vor Baubeginn Besetzung, Widerstand, Klagen und Gegenklagen gegen die Besetzung, Räumungsbeschluss, Klagen dagegen, irgendwann geht es dann los.



    Dann Aktivistis, die den Wald zu einer Festung ausbauen und die eine rechtstattliche Maßnahme durchsetzende Polizei dazu zwingen sie aus Bäumen, aus Suicide-Boxes, von Drahtseilen herunterzuholen. Die mit Kot, Urin, Pyrotechnik beworfen wird. Und dabei natürlich immer auf jeden Fall und bei jeder Provokation ruhig und gelassen bleiben muss und die Besatzter mit Samthandschuhen und Tragestuhl aus dem Wald bugsieren darf. Und wenn sie das nicht ist „gute“ Bilder der „brutalen Staatsmacht“ für den Widerstand liefert. Diese Polizisten erledigen ihre Arbeit und die ist hart und nicht sonderlich gut bezahlt.



    Die Aktivistis zwingen die Polizei das Leben der eigenen Mitarbeiter bei der Räumung zu gefährden und gefährden obendrein auch noch sich selbst dadurch. Sie bringen sich selber in voller Absicht und vollem Bewusstsein der Folgen in diese Situation. Man muss auch aufgeben können, nachdem man alle rechtlichen Mittel und den Weg des zivilen Ungehorsams beschritten hat. Wenn Projekte über Jahre verzögert und die Kosten für die öffentlichen Kassen astronomisch in die Höhe getrieben wurden ist das nicht ausreichend? Sogar die Grünnen in der Landesregierung konnten nicht mehr gegen die Umsetzung des Baubeschlusses tun. Wenn der Punkt erreicht ist, wo das eigene Leben und das von Polizisten gefährdet wird muss Schluss sein.

    • @Bluewater:

      Sie referieren hier ausschließlich auf Basis der Polizeidarstellungen, die in großen Teilen nachweislich falsch sind.



      Der gesamte Polizeieinsatz, wie auch die (stümperhaften) Handlungen der SEK-Beamten waren rechtswidrig.

  • Hoffentlich bleibt die hessische Justiz hart. Auf Steuerzahlerinnenkosten sich ein gutes Gewissen verschaffen, ist verlogen.

    • @Altgrüne:

      Ich habe einen Moment gebraucht um Ihren Kommentar zu verstehen. Da muss man erstmal drauf kommen.





      Sie füttern ihr gutes Gewissen mit dem Fehlverhalten anderer.



      Dafür haben Sie sich meiner Meinung nach eine Steuererleichterung verdient.

  • André Emminger galt im NSU-Prozess als viertes Mitglied der Gruppe, während des Prozesses ließ er seinen Anwalt ausrichten, er sei "Nationalsozialist mit Haut und Haaren".

    Emminger hat eine ganze Reihe von einschlägigen Vorstrafen und ist in der Szene weiterhin aktiv.

    Die Bundesanwaltschaft forderte für ihn zwölf Jahre Haft, er bekam zwei, die durch die U-Haft abgegolten waren.

    Er ist auf freiem Fuß.

    Markus Hartmann, angeklagt im Lübcke-Mordprozess wegen Beihilfe zu Mord, bekam anderthalb Jahre auf Bewährung.

    Er hatte die Waffe besorgt und mit dem Mörder schießen geübt. Hartmann führe legal mehrere Waffen und war und ist in der Naziszene sehr aktiv.

    Als ihm die Waffenführung untersagt wurde, klagte der dagegen und bekam Recht.

    Er ist auf freiem Fuß.

    Oh Justitia.

    • @Jim Hawkins:

      Fordern Sie nun auch 12 Jahre für "Ella" oder was sollen diese Vergleiche? Und welche Delikte vergleichen Sie?

      Wenn Es Ihnen be ihren unpassenden Rechts-Linksvergleichen um die NSU Morde geht, dann sollten Sie Zschäpe zum Vergleich heran ziehen. Die bekam lebenslänglch.

      • @Rudolf Fissner:

        Ach Sie schon wieder.

        Machen wir es noch komplizierter. Sie kennen doch die Weimarer Republik?

        Kennen Sie auch Gumbel? Finden Sie bei Wikipedia.

        Wäre schön lange Zeit für Gumbel 2.0.

    • @Jim Hawkins:

      Da kommt der Unterschied zum Tragen, ob man selbst aktiv wird oder nur einen auf Beihilfe macht, z. B. Waffen besorgt, und einem niemand mehr beweisen kann.

      Wenn sie ihre Personalien angegeben hätte, wäre sie womöglich auch schon auf freiem Fuß.

      • @rero:

        Da können Sie mal sehen, wie unterschiedlich ein und dieselbe Sache von zwei Leuten wahrgenommen werden können.

        Ich finde es bemerkenswert, dass neonazistische Mordhelfer billiger davonkommen, als Ella, die ja auch im Knast sitzt, weil sie ihre Identität nicht preisgeben will.

        Sie sagen, selbst schuld.

        • @Jim Hawkins:

          Nein,"selbst schuld" sage ich nicht.

          Schuld ist für mich da nicht der Gesichtspunkt, so bin ich nicht strukturiert.

          "Ella" wird ihre Gründe haben, und es ist ihr gutes Recht, dass sie nicht in der Zeitung stehen.

  • "Wieso sollten hoch ausgerüstete und geschulte Beamte des Sondereinsatzkommandos ungesichert in Baumkronen klettern?"

    Jeder Dachdeckerbetrieb, der sich bei sowas erwischen lässt ist danach nicht mehr.

    Ich schlage vor, wir entziehen der hessischen Polizei die Betriebserlaubnis für solch gefährlichen Einsätze. Sie scheint dafür die falsche Arbeitgeberin zu sein.

    • @tomás zerolo:

      "Wieso sollten hoch ausgerüstete und geschulte Beamte des Sondereinsatzkommandos ungesichert in Baumkronen klettern?"

      Darüber hätte der Staatsanwalt und der Richter wirklich mal nachdenken können. Aber das wäre ja eine "logische Denkweise" gewesen, und das kann man nun wirklich nicht auch noch von studierten Juristen verlangen.

      Es ist schon schlimm genug, dass kampferprobte, 80 bis 90 Kg schwere SEK-Beamte sich von einer kleinen Frau - jedenfalls nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Richters - "verprügeln" lassen mussten. Und das obwohl die SEK-Beamten, wie man unschwer auf obigen Foto sieht, von Kopf bis Fuß geschützt sind, und für einen jungen durchtrainierten männlichen SEK-Beamten es sicherlich kein großer Aufwand gewesen wäre, eine kleine schwache Frau in seine Gewalt zu bekommen. Dass dem Bürger hier ein Märchen aufgetischt wird und man mit der hohen Freiheitsstrafe von "Ella" nur ein Exempel statuieren möchte, damit man die FFF-Bewegung einschüchtern kann und die Idiotie des Wirtschaftswachstums bis zum bitteren Ende (Klimakollaps) immer so weitergeht, ist mehr als offensichtlich.

  • Das gewaltfreies Leben für das sich Ella entschieden hat passt nicht so ganz zu ihrem Tun.

    • @Der Cleo Patra:

      Sie meine "nicht zu ihrem angeblichen Tun"?

      • @Mainzerin:

        Wohl das welches auf einem Video zu beobachten ist.

      • @Mainzerin:

        Wenn schon "zu ihrem mutmasslichen Tun."

  • 0G
    05989 (Profil gelöscht)

    Hessen... das Sachsen Westdeutschlands!

    • @05989 (Profil gelöscht):

      Wenn ich mir das Foto am oberen Ende des Artikels ansehe, scheinen die Polizisten alle mit ihrer Kletterausrüstung voll und ganz den Ansprüchen an eine vernünftige Sicherung zu genügen. Ebenfalls zeigt das 2. Foto anscheinend ein halbwegs vernünftige Absicherung beiden P.-kletterer.

  • Hm. So sehr ich "Ellas" Ziel, diesen idiotischen Autobahnbau zu verhindern, teile: Wer jemand anderen gegen den Kopf tritt, sollte dafür bestraft werden. Das ist schließlich lebensgefährlich für das Opfer. Und übrigens: Wer auf Köpfe tritt, ist garantiert nicht "gewaltfrei", auch wenn er noch so vegan lebt. Oder?

    • @ausrufezeichen:

      Den Artikel nicht gelesen?



      Der Polizist trug Helm und hat an ihr selbst und an ihrem Sicherungsseil herumgezerrt. In 15 m Höhe. Klingt da Ella's Verhalten nicht eher nach Notwehr als nach Angriff?



      Übrigens: Notwehr ist in D explizit straflos erlaubt. Meines Wissens ohne Einschränkung der Personengruppe des Angreifers...

      • @Mainzerin:

        Hallo Mainzerin,



        damit hat sich schon der Bundesgerichtshof befasst. Notwehr gegenüber Vollstreckungsbeamten/Polizisten ist nur in sehr wenigen Fällen zulässig.



        Einen Artikel zum Thema finden Sie u.a. hier:www.rechtslupe.de/...hes-handeln-397422

      • @Mainzerin:

        Ähm. Der behelmte Kopf sitzt (glücklicherweise) noch auf einem Hals!



        also bitte Tritte gegen Köpfe nicht schön reden! Danke.

    • @ausrufezeichen:

      Rhetorische Frage, oder?



      Mit der Erwähnung von vegan, Buddha, Gruppenkuscheln und Yoga, die allesamt für die Beurteilung des Sachverhalts völlig irrelevant sind, soll der Leser natürlich entsprechend manipuliert werden.

      • @BluesBrothers:

        Nö, das ist ganz offensichtlich einfach nur deskriptiv und beschreibt die Erscheinung, das Verhalten von Ella.

      • @BluesBrothers:

        Ihre Anforderung an den Artikel ist also nur den Sachverhalt zu schildern und alles andere ist der Versuch den Leser zu manipulieren?

  • mal absehen von der TAsache ob er getroffen wurde oder nicht, (ich kenne den Film nicht und will ihn nicht zur Grundlage meies Gedankens machen:

    Wennn



    ich nicht gesicher bin, bringe ich mich dann in die Gefahr in der Todesangst aufkommt?

    Bin ich dann nicht mindestens selbst mitverantwortlich?

    Es ging ja nicht um irgendwas mit "Gefahr im Verzug".

    Sie hatten ja alle eit der Welt HANdlungen sicher vorzuplanen.

    Dies nur so als Nebengedanke.

    Oder bekomen die im Trainig Selbstschutz (im Sinne des normalen Übrelegens oder so, systematisch abtreainiert.

    Das fände ich auch für die Beamten selbst bedenklich.

  • "„Ich hatte Todesangst“, hatte der SEK-Beamte vor Gericht ausgesagt..."

    Aber hallo, dem Beteiligten der hier die aktive Rolle des Vollzugs gespielt hat, stand der Eigensicherung entweder nur seine Courage entgegen oder die treue Pflichterfüllung unter Abwesenheit rationalen Denkens. Die Polizei braucht unter diesen Umständen mehr Schutz.

  • Tja, wenn Poliziten prügeln war es ein Versehen:

    taz.de/Journalisti...verletzt/!5825290/

  • Können wir, unabhängig davon, dass der jungen Frau wahrscheinlich Unrecht angetan wurde und die Ziele ehrenwert sein mögen, bitte einfach mal festhalten, dass die Entscheidung "zu einem gewaltfreien Leben" und "buddhistischen Prinzipien" wirklich nicht in Deckung damit zu bringen ist, wie sie sich bei der Räumung verhalten hat?

    Und das ist es, was ich bei diesen "Aktivisten" recht generell nicht leiden kann:



    Es wird einfach mit subjektiver Ethik gearbeitet, nicht anders, als der freiheitliche Rechtsstaat selbst. Manchmal ist Gewalt eben erlaubt ... Und diese eigene Entfremdung sehen die Leute nicht, womit sie für mich nicht weniger gefährlich sind als ein wildgewordener Richter oder ... ach lassen wir das, sonst kommt der Kommentar am Ende nicht durch.



    Der ist mir aber wichtig, weil wer die eigenen Widersprüche nicht kennt und bearbeitet, sich schlichtweg zu dem entwickelt, was ich da erlebe: Selbstgerechte Besserwisser.

    • @Tripler Tobias:

      Ich möchte mal ein Lob für viele der Kommentatoren da lassen, die sehr ausgewogen dieses Thema diskutieren.

      Man muss die teilweise auf Video dokumentierten Handlungen der Frau einfach unabhängig davon sehen, ob die Proteste berechtigt sind, oder nicht. Das haben offensichtlich einige hier nicht begriffen. Sie hat offenbar einen Polizisten angegriffen, muss also mit den Konsequenzen rechnen. Ob dabei Leben oder Gesundheit gefährdet wurden, hat das Gericht zu ermitteln.

      Was ich nicht verstehe ist, wie Idealisten ihr eigenes Leben mit solchen Dingen verfuschen.

      Es wird doch vielerorts Wald abgeholzt, sodass einzelne (gewaltsame) Proteste kaum etwas bringen. Wäre es da nicht besser den Baumschutz über Einfluss in der Lokal- und Landespolitik zu verbessern?

    • @Tripler Tobias:

      "unabhängig davon, dass der jungen Frau wahrscheinlich Unrecht angetan wurde"



      Aha, warum?



      Übrigens wäre es meines Erachtens besser, zu sagen, wer man ist - alles andere sehe ich als "Bullshit" an.



      Wenn man/fra/??? keinen Arsch in der Hose hat, dazu zu stehen, was man getan oder auch nicht getan hat, dann soll man es lassen!



      Vielleicht ist Madame ja auch nur einfach schon in einem anderen Land strafrechtlich in Erscheinung getreten?



      "Wegen der Bewegung" - rechtfertigt alles?



      Der Gedanke mit "subjektiver Ethik" scheint allgemein verbreitet. Dass die Polizisten ihrer Arbeit nachgehen - acab ist ja ein beliebter Spruch bei Menschen mit anderer - schwarzer - Uniform. Die Beschwerde darüber, dass man die Polizisten hinter der Uniform ja nicht identifizieren könne...

    • @Tripler Tobias:

      Sie sagen es doch selbst: "Manchmal ist Gewalt eben erlaubt"!



      Und wenn Sie den Artikel gelesen haben, wissen Sie, dass der angeblich getretene Beamte erst an ihr selbst und anschließend an ihrer Sicherungsleine herumgezerrt hat - in 15 Metern Höhe! Schon mal daran gedacht, dass der Polizist dadurch "Ella" in Lebensgefahr gebracht hat? Dass ihr Verhalten also aus Panik in einer Notwehrsituation rühren könnte?



      Trifft die Letzte Zeile in Ihrem Beitrag daher eventuell auf Sie selbst zu?

    • @Tripler Tobias:

      Die Betroffenen Beamten haben Ella in höchste, potentielle Lebensgefahr gebracht.



      Wenn Ella umgekehrt eine Polizeibeamtin gewesen wäre, hätte die STA selbsverständlich Notwehr angenommen.

    • @Tripler Tobias:

      Wenn du auf einem Seil stehst und jemand an deiner Sicherung rumreißt, mag das schlicht Selbstverteidigung sein.

      Ihre Aussage stand schließlich nicht im Kontext einer Kriegsdienstverweigerung, bei der einst der Wille zur Selbstverteidigung ein Ablehnungsgrund war.

      Dass sie sich zurecht bedroht gefühlt hat, wird dadurch plausibel, dass am gleichen Tag ein Aktivisti abgestürzt und schwer verletzt wurde.

      • @Arne Babenhauserheide:

        Wurde die Aktivistin wirklich schwer verletzt?



        Nach der Erstmeldung gab es danach nichts Genaueres mehr, was bei der Untersuchung im Krankenhaus rauskam. Damals ist sie aus 5 m abgestürzt, mittlerweile sind es schon 7m.

        • @Westried:

          Es ist eine moralische Fallhöhe, die mit jeden Bisschen Erderwärmung entsprechend steigt!