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06.10.2024 , 23:16 Uhr
co2 intensive handlungen sind ab einer bestimmten menge exakt menschenrechtswidrige handlungen.das wurde 1992 wissenschaftlich nachvollziehbar belegt.von deutschen spitzen wissenschaftlern.man kann aber auf menschenrechtswidrige handlungen keine abgaben verlangen.das wäre zunächst erst euinmal prioritär die suspendierung von menschen u. völkerrechten.das ist wohl logisch folgerichtig.trotzdem läuft es aber so. und für viele co2 intensive sachverhalte werden dann noch intakte sauerstoffspendende und trinkwasser erreichbar haltende wälder in d. brd gerodet.. oder für energieologarchen mit antimenchenrechtsdemokratischen energie monopolen geschützte artenreiche nadelwälder an der oder. es hat viele klimazerstörungshandlungen..wölfe ermorden ist eine solche..wölfe sind waldökologisch besonders wertvoll. wo wölfe jagen wächst der wald..steigt die artenvielfalt.
zum Beitrag06.10.2024 , 23:01 Uhr
nie ist unzutreffend.vbevor diese ganzen realointriganten die mitbegründer der grünen aus der partei mobbten hatte es durch aus ökosozialisten... und einige sogar..da ist renate künast leider sehr vergesslich.. denn das logo der grünen war einmal, basisdemokratisch pazifistisch,ökologisch..und integrativ. selbst die spd kannte noch ihren selbstverhinderten demokratischen sozialismus...damal war noch völlig klar,das kapitalismus antimenschenrechtsdemokratisch ist und daher zu überwinden notwendig. heute ist die brd eher eine menschenrechtsabwicklungsgemeinshaft...in der verantwortungsethische menschen gar nicht mehr wählen gehen können ohne sich strafrechtlich zu belasten. u.d. auch wegen d. abschiebungen von durch den erdoganextremismus verfolgte ethnische bedrohte kurden..der neueren waffenlieferungen an dieses die kurden selbst außerhalb dertürkey bekriegenden regimes. nicht die notwendig richtigen waffenliferungen an d. ukraine,aber d. klimazerstörungsbeiträge u. d. immer noch ausgesetzte vermögenssteuer,trotz finanziellem notstand..die rechtswidrigen u.,unwissenschaftl.liquidierungen d. streng geschützten wölfe ,lützerath , danni u.v.a. sind eindeutig antiökologisch
zum Beitrag23.08.2024 , 22:51 Uhr
die sache ist zu dem nicht kontextfrei. dieser prioritäre kausale kontext ist nicht zu mißachten.sonst müßte das verfahren sofort beendet werden. ein recht aus ein rechtsstaatliches verfahren,d.h. ein menschenrechtsstaatliches verfahren.. und nur in diesem kontext kann die morphologie der sachverhalte ,die dann zu dervermeindlichen straftat geführthaben..zureichend beleuchtende aufklärung erfahren.die kausalkette ist hier im rahmen der prioritären rechtsverpflichtungen auch des ungarischen staates zu beurteilen. was die fragederzuverlässigen mitgliedschaft ungarns aufwerfen muss. da hier die grundvoraussetzungen nicht eingehalten ,nichtgewährleistet sind. insofern und weil die richter anzunehmender weise orbanparteigänger sind,ist ein mr. statliches verfahrenweniger gewährleistt udder gesamte fall gehört voll umfänglich zwingend notwendig vor den eughfmr.das sollte den vertidigern ebenso notwendig klar sein. denn es stecken eine menge untragbare rechtswidrige sachverhalte in dem ganzen fall.auch die bemessungsgröße u.hygene der zellen.die mr. widrige einzelhaft..die der folter nahe kommt und unbegründet.ebenso also generell die zellen größe. humane bedingungen ,keine neuen knäste
zum Beitrag23.08.2024 , 22:36 Uhr
@walterismus falsch .nicht der tatort,sondern beide tatorte und viele andere auch.liegen in ungarn.das verstehst du doch sicher.... und daher ist deine spekulation,daß das ungarische recht menschenrechtsintern eben nur eine spekulation. es kann es gar nicht sein.denn sonst wären derartige veranstaltungen als kausale ursache ,gar nicht möglich. d.h. konkrekt ..weil d. orbanregime den ungarischen faschismus nicht menschenrechtshinreichend aufgearbeitet hat.....müssen nun antifaschisten das aussitzen. der schwurvon buchenwald war nie mehr. nie wieder.niewieder ist jetzt.egal wo. daher auch nicht in ungarn oderder brd.nicht in italien frankreich auchnicht oder spanien,portugal nicht und griechenland auch nicht. in der gesamten eu nicht mehr.das ist europäisches recht und selbsverständniss.und wenn da noch so viele ratten dran nagen.und wenn auch mancher wieder mit nagt... menschenrechtsprioritär heißt realexistierende menschenrechtspriorität. da hat es keine suspendierungen zu geben,keine alternativen,keine spekulationen,keine amtsmißbräuche..keine nacht u.nebelaktion. daher i. d. bundesstaatsanwaltschaft,d. d. auslieferungsantr. per euhaftbefehl statt gegeben hat,nicht unbeteiligt.
zum Beitrag23.08.2024 , 22:16 Uhr
der behaupete sachverhalt ist nicht erwiesen...daher wäre gewalttäter erst einmal sachlich richtig.anderes sind spekulative vorverurteilungen.auch dann wen die gruppe organisiert war. terrorismus ist dann doch noch etwas ganz anderes....oder war da von den antifaschisten wer mit einem mg oder mp unterwegs..? MAN HATTE SELBST DIESE BASEBALLSCHLÄGER NAZIS NICHT ALS TERRORISTEN DEKLARIERT. sondern als rechtsradikale.d.h. man nahm an sie hatten parlamentarische verbindungen..und wie ich schon oft versuche zu verdeutlichen,warn sie nicht dadikal,sondern extremistisch,nicht andersalsheuteauch. nur das sieden extremismus in die gesellschaft u. die parlamente, als völlig normal und mr.intern , infizieren. es braucht den antifschistischen und den menschenrechtstag am 10.12 als gesetzlichen feiertag.als staat u. gesellschaft verpflichtenden gesetzlichen feiertag,ebenso wie den weltfrauentag.3 wesentliche grundsteine einer real anzunehmenden m.r. prioritären demokratie.es braucht nicht die bevorzugung absolutistischer religiöser herschaftsansprüche..es braucht keine eiligen 3 könige u. andere derartigkeiten es braucht in der brd eine hinreichend prioritärrechtliche kontextuelle justiz
zum Beitrag23.08.2024 , 21:59 Uhr
auch hier wird von der straftat der antifaschisten geschrieben. diese ist aber auf grund derstraftat des ungarischen orbanregimes erfolgt.faschisten als helden zufeiern ist immer ene menschenrechtsexterne handlung.eben weil die befeierten menschenrechtswidrige existenzen waren,die einen ,die anderen weil sie solche sind.. wie kann es da wo die brd völker.-u. menschenrechtsprioritär verfasst ist,zu auslieferungenan ein menschenrechtssuspendierendes regime kommen..???
zum Beitrag23.08.2024 , 21:48 Uhr
dieses abfeiern von faschistischen heldengedenktagen ist eine menschenrechtsexterne handlung und hätte und hat in keinem eu-staat zu gschehen. sonst könntenda noch dieitalienischen und spanischenfaschisten ebenfalls solche mr.externen feiern in den eu-mr u. v.r. prioritären ländern durchziehen wollen. sowas geht auch nicht in der brd.der sachverhalt hätte gar nicht stattfinden dürfen. und das hättedie bundesstaatsanwaltschaft erkennen müssen. sie hätte das auslieferugsvgesuch durch den eu.haftbefehl mr.intern zurückweisen müssen.denn logisch gesehen wurde hier von seiten derantifaschisten gegen einmenschenrechtswidriges gedenken angegangen,welches gar nicht mr.intern zu befeiern sein kann. nur weil der ungarischestaat seine zulassungsbedingen zur eu nicht erfüllt bzw. veruntreut hat ,in kontinuität,ist es ja zu diesem eingreifenden angriff der antifas gekommen.folglich hatte der ungarische staat gar kein recht einen euhaftbefehl auszustellen.und die bundesstaatsanwaltschaft nicht das rechtdiesem nach zukomen.man kann auch sagen hier wird amtmißbräuchlich eine erhebliche straftat gegen die menschenrechte vertuscht. strafvereitelungsverdächtig.
zum Beitrag23.08.2024 , 21:33 Uhr
ja den ungarn in ungarn.denn die haben ihren faschismus nicht aufgearbeitet. können so gesehengar nicht mit derartigenfeiern menschenrechtsintern sein.bzw. zur eu gehören.
zum Beitrag19.01.2022 , 01:24 Uhr
eins haben ist nicht gleich eines verursacht zu haben.. derartige dinge werden einem meistens aufgenötigt.soweit man kein gewaltliebhaber ist. deswegen ist das gewaltmonopol ja auch eine menschenrechtlich umstrittene angelegenheit.
zum Beitrag19.01.2022 , 00:39 Uhr
ja,es wäre sogar notwendig naheliegend.und weil so etwas gar nicht vorkommen darf,dürfen wir die juristische aufsicht zur garantierung des rechtsstaates innerhalb der menschenrechte wohl freundlichst bitten diesen fall des herrn richters öffentlch zu klären. wir beharren hier und grundsätzich auf unsere grund u.menschenrechtsgarantien..wie einen derartigen rechtsstaat. auch dann, wenn man uns diesen verbiegen verändern,verweigern und fehlinterpretieren will..
zum Beitrag19.01.2022 , 00:28 Uhr
rudi mentär ? wohl nicht ganz.
das recht auf widrspruch,widerstand und demostranz ist eine wurzel dieser unsrigen soweit man das sagen kann "menschenrechtsdemokratie". und wer auch immer in welche ausgabe der grundrechte schaut ,wird evtl. verblüfft feststellen,dass die brd sich zu den übergeordneten völker.- und menschenrechten prioritär bekennt. diese freiheitsstatue ist ein geschenk der französischen revolutionär*innen an die unabhängigkeitsbewegung in den usa.also an die tabackpflanzer und baumwollbarone..als man dann aber sah was das war da in usamerika..das es um freiheit für alle nicht ging und selbst washington sklaven hielt...wollte man das eisending zurück haben...allerdings unterhielt man selbst koloniale sKlavenbetriEbene plantagen..
zum Beitrag19.01.2022 , 00:12 Uhr
das die verweierung der personalienangabe als ordungswidrigkeit geahndet und mit 500 euro belegt werden kann ist eine rechtswidrigkeit gegen die grundrechtlich garantierte weltanschauungsfreiheit. die widerum mit den universelen und unteilbaren menschenrechten einhergeht.nationales recht kann prioritär übergeordnetes nicht brechen oder umgehen.man kann sich viel erlauben ...allerdings nicht zuviel.
zum Beitrag18.01.2022 , 23:53 Uhr
ein gewaltmonopol rechtfertigt keinen missbrauch.wie es aussieht hatte der polizist die aktivistin gefährdet ohne zwingende notwendigkeit also ihre gesundheit und leben gefährdet. das wird hier auch von ihnen unter den teppich gekehrt. zu dem war hier niergendwo von ärzlichen atesten die rede,die eine derartige angelegenheit erst verhandelbar machen würden.
zum Beitrag10.12.2021 , 23:01 Uhr
die afd ist wie andere unzulässig zugelassen.
zum Beitrag10.12.2021 , 22:56 Uhr
richtig ist das man sich von den grünenmehr erhofft hatte,das finanministerium an die fdp ok. die wollten das gern machen für alle...o.k. aber auch noch das justizminiserium+das innenministerium nicht zu besetzen..wo es gerade hier mehr als abweichungen von der grundrechtsvertraglichkeit hat.. da bin ich aber auf d.gemeinsamkeiten und kooperationen gespannt. aber von der eigenen politik abweichen um einen systemfehler allein in seinen phänomenen zu behindern...wäre eine verlangte impertinenz der rechtsstatlichkeit gegenüber.die nämlich wäre wieder herzustellen...von ihren grundlagen her..umfassend u. nachhaltig....also parlament-arier es wird langsam zeit.
zum Beitrag10.12.2021 , 20:32 Uhr
rechtsextremisten nazis und faschisten gehören nicht in eine zulässige politische partei.bei der afd ist dies öffensichtlich aber der fall. ein grundsätziches verfassungsrechtliches struckur.- und händelungspoblem .inkohärent der sachverhalt.das es eines werden konnte beweist die unzulänglichkeit der grundlagenerfüllung durch politik und justiz.hier sogar der übergeordnet.
zum Beitrag06.10.2021 , 19:06 Uhr
wenn das eine klimawahl gewesen sein soll.,dann ist der beweis erbracht,dass die brdwahlbeteiligten ihrer verantwortung auch hier nicht gerecht wurden.und viele auch diese menschenrechtliche verpflichtung ideologisch verweigern.
zum Beitrag06.10.2021 , 18:19 Uhr
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zum Beitrag06.10.2021 , 16:37 Uhr
links ist radikal ,nie extrem.rechts kann nicht radikal sein,nur extrem.
frei nach hanna arendt
zum Beitrag06.10.2021 , 16:27 Uhr
wertkonservatismus... ist ein spekulativer begriff rechtskonservativer.wenn es um menschen.- und prioritären grundrechtsschutz ginge.. wir leben auch nicht in irgend einer demokratie sondern in einer den übergeordneten rechten subordinierten...ein erheblicher qualitativer unterschied..bitte sehr zur kenntnisnahme.. wertkonservativ ist da eher menschenrechtsabwegig und rechte haben diese... adjektivität...bis zur rechtsextremität. die polizei ist zu dem selbst eine zu hinterfragende institution.die unabhängig kritisch und wissenschaftlich zu hinterfragen und z begleiten ist. aus menschenrechtsprioritären gründen.
zum Beitrag06.10.2021 , 16:11 Uhr
antifaschismus ist menschenrechts- imanent,daher voraussetzungsnotwendige aufgabe der gesamten gesellschaft,des deutschen volkes und besonders des deutschen staates...ohne ihn wär er illegal.und je weniger..des so mehr. faschisten und nazis hat es weder in noch organisiert in menschenrechts gesellschaften zu geben....weder aktiv noch inaktiv..weder geduldet noch begünstigt. die kausalkette fängt also bei der duldung durch einen menschenrechtssuspekten staat an.
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