piwik no script img

StreitgesprächSoll die AfD verboten werden?

Die AfD ist demokratiefeindlich, da sind sich SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge und Politologe Wolfgang Merkel einig. Die Verbotsfragen beantworten sie jedoch unterschiedlich.

Stefan Reinecke

Interview von

Stefan Reinecke

taz: Frau Wegge, Herr Merkel, soll die AfD verboten werden?

Carmen Wegge: Kurz und knapp – ja. Ich bin dafür, beim Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Überprüfung der Verfassungskonformität der AfD zu stellen.

Wolfgang Merkel: Kurz und knapp – nein. Es sprechen zu viele normative, demokratietheoretische und politische Argumente gegen ein Verbot.

taz: Welche?

Merkel: Der wichtigste Grund ist, dass dies eine grobe Verletzung der Volkssouveränität wäre. Laut Artikel 20 des Grundgesetzes geht alle Gewalt vom Volke aus. Und zwar vermittels Wahlen. Das würde durch ein AfD-Verbot für ein Viertel der Wählerschaft verletzt.

taz: Ist das plausibel, Frau Wegge?

Wegge: Nein. Laut Artikel 21 des Grundgesetzes sind wir eine wehrhafte Demokratie. Das bedeutet, dass verfassungswidrige Parteien verboten werden können. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten damit verhindern, dass nach 1933 noch mal eine demokratisch gewählte Partei die Demokratie abschafft. Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil gesagt, dass Parteien, ausreichend groß sein müssen, um verboten zu werden. Das ist bei der AfD der Fall. Das Grundgesetz verpflichtet uns dazu, einen Antrag zu stellen, wenn unsere Demokratie in Gefahr ist. Deshalb kann ich keinen Verstoß gegen das Demokratieprinzip erkennen.

Merkel: Die wehrhafte Demokratie ist ein konservatives Konzept der Adenauer-Ära, geboren aus der Erfahrung des Totalitarismus. Nicht alles, was 1948/49 überzeugend war, ist heute tauglich. Seit 1950 ist in Westeuropa keine annähernd so große Partei verboten worden. Ein AfD-Verbot wäre ein deutscher Sonderweg, der die Gesellschaft weiter polarisiert. Hans Kelsen, einer der bedeutendsten Rechtstheoretiker und Verfassungspraktiker des 20. Jahrhunderts argumentiert, dass eine Demokratie, die Parteien verbietet, ins Illiberale abrutscht. Parteienverbote kennzeichnen Diktaturen, nicht Demokratien.

Wegge: In Diktaturen werden demokratische Mitbewerber verboten, um die Alleinherrschaft einer Partei zu sichern. Deswegen darf bei uns keine Partei willkürlich verboten werden, sondern nur explizit verfassungswidrige Parteien, die die Demokratie abschaffen möchten. Man kann die willkürlichen Verbote in Diktaturen nicht mit dem Parteienverbot in der Bundesrepublik gleichsetzen.

Merkel: Frau Wegge, wir teilen die gleichen normativen Überzeugungen. Aber wenn wir wegen dieser normativen Überzeugungen eine Partei verbieten, hat das einen autoritären, paternalistischen Zug. Hans Kelsen argumentiert, dass eine Demokratie nur tolerant und liberal bleibt, wenn sie auch antidemokratische Anschauungen zulässt.

Wegge: Ich kann Ihnen nicht folgen. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Natürlich muss die Demokratie verfassungsfeindliche Meinungen aushalten. Aber die Demokratie muss es nicht aushalten, von innen heraus abgeschafft zu werden. Man kann sich auf den Standpunkt stellen: Wenn die Bevölkerung die Demokratie nicht mehr möchte, dann ist es halt so. Wir haben uns aber bewusst für die wehrhafte Demokratie entschieden. Die Demokratie ist als Staatsform explizit im Grundgesetz verankert. Deshalb gibt es Mittel zu verhindern, dass eine Partei, die die Demokratie abschaffen oder beeinträchtigen will, an die Macht kommt.

Merkel: Das klingt, als wäre 1932. Aber die Situation ist doch verschieden. Wir werden heute von der AfD, einer rechtsautoritären Partei, herausgefordert. Ob die tatsächlich eine Diktatur anstrebt, ist Kaffeesatzleserei. Ich halte das eher für einen Popanz. Die FPÖ ist in Österreich vermutlich so radikal, rassistisch und fremdenfeindlich wie die AfD. Die FPÖ war zweimal Teil der Regierung und hat nichts an der Struktur der Demokratie in Österreich geändert. Die bundesdeutsche Demokratie ist viel stabiler und hat mehr Selbstvertrauen als jene der Weimarer Republik. Es gibt auch keine existenzielle Krise der Demokratie. Deutschland zählt derzeit zu den 15 besten Demokratien weltweit.

Empfohlener externer Inhalt

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob Sie dieses Element auch sehen wollen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Empfohlener externer Inhalt

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob Sie dieses Element auch sehen wollen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Empfohlener externer Inhalt

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob Sie dieses Element auch sehen wollen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Wegge: Ja, wir leben in einer fantastischen Demokratie. Und wir haben das lange für selbstverständlich gehalten. Jetzt müssen wir alle Mittel nutzen, um diese Demokratie zu schützen. Man kann in den USA, in Polen und in Ungarn sehen, was passiert, wenn Rechtsextreme regieren. Polen zeigt, wie schwer es ist, das Playbook der Rechten – Zerstörung der Unabhängigkeit der Justiz, Abschaffung von Frauenrechten und unabhängigen Medien – wieder zurückzudrehen.

Merkel: Ungarn und Polen haben vor allem gezeigt, dass in einigermaßen fairen Wahlen autoritäre Regierungen abgewählt werden konnten. Die Schäden zu reparieren, ist wegen der Verfassung in Polen schwierig, weil der rechte Präsident ein starker Vetospieler ist. Aber was hat das mit unserer Debatte zu tun? Die Zivilgesellschaft in Deutschland ist nicht so schwach. Die demokratischen Parteien sind nicht so schwach. Haben wir keine demokratietauglichen Instrumente, um uns vor diesem Angriff zu schützen? Müssen wir undemokratische Mittel wie eine Teilentmachtung des Souveräns anwenden, um die Demokratie zu schützen? Wir sollten nicht den letzten Schritt gehen und das schärfste Schwert ziehen, bevor wir die ersten Schritte getan haben.

Wegge: Es gibt eine lebendige Zivilgesellschaft. Aber wir müssen trotzdem überlegen, wann sich das Zeitfenster schließt. Wenn die AfD so groß ist, dass es keine politischen Mehrheiten mehr für ein Verbotsverfahren gibt, ist es zu spät. Herr Merkel, Sie sagen, wir sollten nicht frühzeitig das scharfe Schwert des Verbots ziehen. Was wäre denn Ihrer Ansicht nach der richtige Zeitpunkt? Und gibt es dann noch eine Mehrheit für ein Verbot?

Merkel: Dieses Schwert wird vom Bundesverfassungsgericht geführt, wenn eine der drei Verfassungsorgane einen solchen Antrag stellt. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sollten aber nicht auf einen Verdacht hin das Verfassungsgericht anrufen oder weil sie fürchten, dass die demokratischen Parteien weiter an Zuspruch verlieren.

Im Interview: Carmen Wegge

Carmen Wegge, Juristin, 36, ist seit 2021 für die SPD im Bundestag. Sie ist Sprecherin der Parlamentarischen Linken sowie Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion. Schon 2024 gehörte sie zu den In­itia­to­r:in­nen für einen interfraktionellen Antrag, die AfD vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Wegge: Das ist keine Antwort auf meine Frage. Und beim Motiv für den Verbotsantrag widerspreche ich. Der wird nicht gestellt, weil demokratische Parteien Wahlen verlieren und die AfD Erfolg hat. Es ist unsere demokratische Pflicht, das Parteienverbot zu beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

taz: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein 1.600 Seiten umfassendes Gutachten vorgelegt, das Verstöße der AfD gegen das Demokratieprinzip auflistet. Die AfD zeigt Minister in Haft – droht also mit politischer Verfolgung. Und sie will Deutsche mit Migrationshintergrund zu Bürgern zweiter Klasse machen und Frauen mit Kopftuch den Zugang zu Bibliotheken oder Krankenhäusern verwehren. Macht dieses Gutachten ein Verbotsverfahren plausibler?

Wegge: Das Gutachten hat Lücken geschlossen, die der Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz lassen musste, weil er Äußerungen im Parlament und Gesetzesinitiativen nicht berücksichtigen durfte. Die Datenlage ist nun breiter geworden. Das Gutachten liefert zusätzliche gute Argumente für ein AfD-Verbot. Deshalb sollte es als Anstoß dienen, endlich ein Prüfverfahren einzuleiten und von staatlicher Seite alles Beweismaterial zu sichten und final zu bewerten. Wenn es danach eine überwiegende Aussicht auf Erfolg gibt, gilt es den Antrag zu stellen.

Merkel: Vorab: Wir halten beide die AfD für eine demokratiefeindliche Partei mit problematischen Funktionären. Nach meiner Meinung reicht es aber nicht, wie es das GFF-Gutachten tut, hunderte Seiten lang demokratiefeindliche Äußerungen von Funktionären aufzulisten. Die rote Linie ist die Gewalt. Wenn diese nicht überschritten wird, müssen in einer Demokratie Parteien auch für ein anderes System werben dürfen. Das ist eine der Paradoxien und Schwächen der Demokratie. Aber sonst rutschen wir in eine illiberale Demokratie, in der die Macht des Souverän autoritär durch die Sicht der „Aufgeklärten“ beschnitten wird.

Im Interview: Wolfgang Merkel

Wolfgang Merkel, 74, ist Politikwissenschaftler. Von 2004 bis zu seiner Emeritierung 2020 war er Direktor der Abteilung Demokratie und Demokratisierung am Wissenschaftszentrum Berlin und Professor für Vergleichende Politikwissenschaft und Demokratieforschung an der Humboldt-Universität. Seit 1998 ist er parteiloses Mitglied der Grundwertekommission der SPD.

Wegge: Doppelter Einspruch: Gewalt ist Ihre persönliche rote Linie, aber nicht die des Grundgesetzes. Laut Artikel 21 sind Parteien verfassungswidrig, die „darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“. Diese Parteien können vom Verfassungsgericht verboten werden. Von Gewalt ist nicht die Rede. Das GFF-Gutachten zeigt, dass die AfD planmäßig gegen demokratische Prinzipien verstößt. Zweitens gibt es gewalttätige Rechtsextreme wie die Terrororganisation um Prinz Reuß, der auch eine Ex-AfD-Bundestagsabgeordnete angehörte. Die gewaltbereiten „Sächsischen Separatisten“ bestanden fast ausschließlich aus AfD-Mitgliedern.

Merkel: Die obskure Vereinigung von Prinz Reuß stellte doch keine Gefahr für die Demokratie dar. Ich will die AfD gewiss nicht verteidigen, aber man sollte sie nicht zu einer Partei stilisieren, die mit Terror die Demokratie vernichten will.

Wegge: Das habe ich nicht gesagt. Und das muss die AfD auch gar nicht. Sie kann die Demokratie mit Wahlen von innen heraus abschaffen.

Merkel: Schaffen wir deshalb die freien Wahlen ab und schränken paternalistisch den Pluralismus ein? Das ist Ihre Logik: Wir beschädigen die Demokratie, weil wir ihre Beschädigung verhindern wollen.

Wegge: Natürlich schaffen wir freie Wahlen nicht ab. Ich will den Weg gehen, den das Grundgesetz vorsieht. Dort sind die Hürden für ein Parteienverbot zu Recht extrem hoch. Damit wird vermieden, dass das Volk, der Souverän, den Eindruck hat, es könnte willkürlich eine Partei nicht mehr wählen dürfen.

taz: Im September kann die AfD in Sachsen-Anhalt mehr als 40 Prozent holen und eventuell allein regieren. Was bedeutet das für einen möglichen Verbotsantrag?

Wegge: Nicht viel. Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat können einen Verbotsantrag stellen. Im Bundesrat sind 35 Stimmen nötig. Wenn in Sachsen-Anhalt die AfD regiert, ändert das für ein Verbotsverfahren wenig.

Merkel: Juristisch ist ein Verbot auch möglich, wenn es einen AfD-Ministerpräsidenten gibt. Aber es ist politisch unklug. Ein Verbot würde bedeuten: Wir sagen eventuell mehr als 40 Prozent der Wähler in Sachsen-Anhalt – eure Stimme zählt nicht. Das verfügen wir, weil wir tiefere Einsicht in die Demokratie haben.

Wegge: Viele denken: Solange die AfD auf dem Wahlzettel steht, kann man sie wählen, egal ob sie gesichert rechtsextrem oder verfassungsfeindlich ist. Wir müssen die Grenze ziehen, wenn die freiheitlich demokratische Grundordnung angegriffen wird. Und diese Partei verstößt mit ihrem Programm sowohl gegen die Menschenwürde als auch gegen das Demokratieprinzip. Ich kenne viele in Sachsen-Anhalt, die fürchten, nach einer absoluten Mehrheit der AfD bedroht und verfolgt zu werden und überlegen, das Bundesland zu verlassen. Ein AfD-Verbotsverfahren würde zeigen, dass wir die berechtigte Angst dieser Menschen ernst nehmen.

Merkel: Sie greifen zu schnell zu illiberalen Mitteln, obwohl unsere Demokratie gewappnet ist. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die AfD unsere Demokratie leichthändig in ein autoritäres Regime verwandeln kann. Wir sollten uns eher fragen, warum die AfD so stark geworden ist. Der demokratische Selbstreflexionsmechanismus sind Wahlen. Sie zwingen gegebenenfalls die politischen Repräsentanten nachzudenken, warum sie nicht mehr gewählt werden. Die SPD, der wir beide nahestehen, ist von diesem Wählerverlust massiv betroffen. Ein Verbot bügelt die Selbstreflexion und die Frage, was man falsch gemacht hat, weg. Wir verbieten – also müssen wir unsere Politik nicht wesentlich ändern.

Wegge: Nein, selbstverständlich setzen sich Union und SPD damit auseinander, warum die AfD wächst. Die Union hat versucht die AfD mit der scharfen Migrationswende zu bekämpfen. Das war der falsche Weg. Wer die Inhalte der AfD übernimmt, macht sie salonfähig. In der SPD setzen wir uns intensiv mit der AfD auseinander. Wir erarbeiten ein neues Grundsatzprogramm, um klarzumachen, welche Vision und Werte wir vertreten. In der Koalition sagt niemand – alles super. Es gibt kritische Selbstreflexion.

taz: Es gibt keine politische Mehrheit für ein Verbotsverfahren. Die Union ist äußerst zögerlich. Wird sich das ändern – zum Beispiel im Bundesrat?

Wegge: Es gibt Bewegung. Einzelne CDU-geführte Bundesländer wie Berlin und Schleswig-Holstein sind für ein Verbotsverfahren. In NRW wird viel diskutiert. Wir als SPD fordern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Wenn die zu dem Ergebnis kommen sollte, dass ein Antrag Erfolg beim Bundesverfassungsgericht haben wird, dann kommt der Verbotsantrag.

taz: Für ein Parteienverbot müssen sechs von acht Bundesverfassungsrichtern die Hand heben. Diese Zweidrittelmehrheit gab es bei den letzten beiden Verbotsverfahren gegen die NPD nicht. Wie groß ist das Risiko, dass ein AfD-Verbotsantrag scheitert? Und wie groß wäre der politische Schaden?

Wegge: Natürlich darf man einen Verbotsantrag nur stellen, wenn er wahrscheinlich Erfolg hat. Falls er doch scheitern sollte, werden viele das für einen Persilschein für die AfD halten – verfassungskonform. Das wäre in der Tat schwierig. Aber der größere Schaden für die Demokratie ist es, nichts zu tun und einen erfolgreichen Verbotsantrag zu verhindern.

Merkel: Der Schaden eines gescheiterten Antrags wäre immens. Es wäre ein Fiasko für die antragstellenden Parteien, die vergeblich versucht hätten, einen erfolgreichen Konkurrenten aus dem Wettbewerb zu verbannen. Zudem könnte sich die CDU für Kooperationen nach rechts öffnen. Es würde den konservativen Kräften in der Union nutzen, die das Bündnis mit der SPD nicht wollen und sich zur AfD öffnen.

Wegge: Das Kooperationsverbot mit der AfD bröckelt jetzt schon. Gerade im Europäischen Parlament ist das deutlich, wo die Christdemokraten mit den Rechtsextremen zusammenarbeiten. Die Union wird immer ein Argument finden, wenn sie mit der AfD zusammenarbeiten will. Dafür muss sie nicht auf ein gescheitertes Verbotsverfahren warten.

taz: Es gibt Alternativen zu einem AfD-Verbot. Wäre es klüger zu versuchen, der Partei die staatliche Finanzierung zu entziehen?

Merkel: Das ist ein weicheres Mittel. Es wirkt nicht annähernd so polarisierend wie ein Verbot und würde die AfD-Anhänger nicht so stark radikalisieren. Aber auch ein Entzug staatlicher Gelder bleibt ein Eingriff in den fairen Parteienwettbewerb, weil es die Chancen einer Partei mindert und damit den Wettbewerb verzerrt. Man macht sich damit auch die „Hände schmutzig“ (Sartre), aber viel weniger als bei einem Parteienverbot.

Wegge: Der Entzug der Finanzierung hat rechtlich genau die gleichen Voraussetzungen wie das Verbot. Wenn ein Verbot rechtlich möglich ist, dann sollte man das auch realisieren. Zudem haben Milliardäre wie Elon Musk ein wohlwollendes Auge auf die AfD geworfen – die Partei könnte also eine fehlende staatliche Finanzierung ausgleichen. Deswegen nutzt das wenig.

taz: Was passiert, wenn die AfD am Ende verboten würde?

Merkel: Ein Verbot, ausgesprochen vom Bundesverfassungsgericht, müsste sofort von der Exekutive durchgesetzt werden. Fast 10.000 gewählte Mandatsträger der AfD müssten von ihren Posten von der Kommune bis hin zum Bundestag entfernt werden. Büros und Parteizentralen werden geschlossen. Dass die AfD-Kader einfach ihren Mac zuklappen und friedlich nach Hause gehen, ist unwahrscheinlich. Vor allem in Ostdeutschland würde es eine Welle der Gewalt geben, der die Exekutive entgegentreten muss. Es droht eine Gewaltspirale, die niemand wollen kann.

Wegge: Die Frage, was passiert, wenn eine Partei mit vielen Wählern verboten wird, ist hochinteressant. In Europa gab das nicht, nur in Thailand, und das ist schwer vergleichbar. Das ist also ein Blick in die Glaskugel. Aber ich warne davor, das dunkelste Szenario an die Wand zu malen. Das Bundesverfassungsgericht verfügt über eine sehr hohe Akzeptanz, auch bei AfD-Wählern. Deshalb kann man vermuten, dass ein Verbotsurteil akzeptiert würde. Laut Rechtspopulismusforschung hat nur eine Minderheit der Wählerinnen und Wähler der AfD ein geschlossen rechtsextremes Weltbild. Die Mehrheit des AfD-Anhangs wäre für demokratische Parteien wiederzugewinnen. Es spricht viel dafür, dass ein Verbot weitgehend friedlich über die Bühne geht.

Merkel: Das kann für die konservativen Teile der Wählerschaft gelten. Die Funktionäre aber haben ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen. Wir können der AfD nicht sogar den Umsturz der Demokratie zutrauen – aber gleichzeitig glauben, dass die AfD-Kader nach einem Verbot aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht brav nach Hause gehen. Das ist ziemlich unwahrscheinlich.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema
Fotomontage eines wochentaz-Titels und dem Buchcover „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit

10 Wochen taz + Sachbuch „Autoritäre Rebellion“

Zeiten wie diese brauchen Seiten wie diese: unabhängig, konzernfrei und mit klarer Kante gegen Faschismus, Rassismus und Rechtsruck. Teste jetzt die taz und erhalte das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Rechtsextremismus-Experten Andreas Speit als Prämie.

  • Das neue Buch „Autoritäre Rebellion“ von Andreas Speit als Prämie
  • Die wochentaz jeden Samstag frei Haus + digital in der App
  • Die tägliche taz von Mo-Fr digital in der App
  • Zusammen für nur 28 Euro

10 Wochen taz + Buch „Autoritäre Rebellion“

Jetzt bestellen

63 Kommentare

 / 
  • Heho

    Bitte gerne unterstützen

    pruef-demos.de/

  • Achsachbloß

    „Die Funktionäre aber haben ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen.“



    Also doch? Worüber wird dann noch diskutiert?



    Wie lange wird noch gewartet? Bis es zu spät ist?und dann heißt es:



    “Ach hätten wird doch bloß wenigstens den Versuch unternommen.“

    „Nicht alles, was 1948/49 überzeugend war, ist heute tauglich.“



    Das ist echt der Hammer. Damit kann man alles anzweifeln, also gleich das ganze Grundgesetz.

    Die NPD war zu unbedeutend für ein Verbot, die AfD-Wählerschaft ist jetzt zu zahlreich? Anstatt daraus eine wesentlich größere Gefährdung der freiheitlichen Demokratie abzuleiten wird auf dann „ungültige“ Wählerstimmen verwiesen?



    Der Herr dreht und wendet es so, wie es ihm passt. Aber warum?



    Ich denke, besser man versucht es und scheitert, als das man es gar nicht mehr versuchen kann. Die AfD amüsiert sich doch nur noch über Ängstlichkeit und Feigheit der Akteure.

  • Warim Wilke

    Die komplette Diskussion ist müßig. Die AfD wird nicht verboten. Sie ist für die Union und andere Marktradikale eine prima Machtoption. Wäre sie - bei ähnlichen Umfragewerten - 100% für Menschenrechte, aber gegen den Kapitalismus (also die Antithese der realen AfD), dann hätte sie nicht im Ansatz den gleichen medialen Resonenzboden gefunden und wäre längst verboten worden. Aber so?

  • Kreisler

    Die Logik ist folgende: So lange ein AfD-Verbot scheitern kann, ist es noch (!) möglich. Wenn ein ein AfD-Verbot nicht mehr scheitern könnte (konditional!), wird es nicht mehr möglich sein, die Partei zu verbieten. Denn wenn auch den letzten Bedenkenträgern klar würde, dass die AfD Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat abschafft, säße diese schon an der Regierung und würde ein solches Verfahren weder zulassen noch ein Verbot akzeptieren.

    Die Logik von Herrn Merkel ist: Das Haus muss erst in Flammen stehen. Die Typen mit den Benzinkanistern und den Streichhölzern dürfen wir nicht aufhalten. Weil wir uns an die Regeln halten und fest davon überzeugt sind, dass die anderen das auch tun. Tun sie aber nicht. Nachweislich. Uns sie haben Schlimmeres vor. Steht in ihrem Wahlprogramm. Und kommt in ihren Reden zum Ausdruck.

    Frau Wegge sagt, Demokratie muss wehrhaft sein. Stimmt. Blöd aber auch nicht.

  • Nachtsonne

    Wie lange wird das jetzt diskutiert? Wann erfolgt durch wen der Antrag beim BVerfG. So langsam wirken diese Diskussionen wie Realitätsflucht.

    • Gerald Müller

      @Nachtsonne:

      Sehe ich auch so. dann müsste man sich nämlich mit den richtig schwierigen Theme wie "Warum konnte die AfD so groß werden" und, noch schwieriger, "Was können wir politisch machen um ihr das Wasser abzugraben" nämlich nicht auseinandersetzen. Man läst sich stattdessen die politische Arbeit vom Gegner diktieren, eine gute Vorraussetzung um zu verlieren weil man nichts positives anzubieten hat.



      Im Übrigen finde ich dass der Herr Merkel am Ende den wichtigsten Satz gesagt hat: "Wir können der AfD nicht sogar den Umsturz der Demokratie zutrauen – aber gleichzeitig glauben, dass die AfD-Kader nach einem Verbot aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht brav nach Hause gehen. Das ist ziemlich unwahrscheinlich."



      Dieser Satz zeigt die inherenten und nicht lösbaren Gegensätze in der Argumentation der Verbotsbefürworter auf die ihre Argumentation eigentlich ad absurdum führen. Lasst die AfD doch machen. Wenn die in Sachsen- Anhalt gewinnt und die Versager sind, wie etliche glauben, dann erledigt sich das Thema von selbst, Mir scheint allerdings dass viele der Befürworter insgeheim befürchten dass die AfD einen besseren Job als die jetzige Regierung machen wrid..

  • rakader

    Es gibt inzwischen eine erkleckliche Anzahl an Politikwissenschaftlern (bin auch ein gelernter), die dem Abriss der Branmauer das wort reden und auch sonst sehr AfD-freundlich daherschwafeln. Bevorzugt tun sie das in der Springer-Presse, dessenn Rezipienten für diese Ideen empfänglicher sind (und Springer mehr Abos versprechen.

    Das Problem solcher Streitgespräche in der taz ist: Es findet in den Grenzen der Blase statt. Viel spannender wäre es, meher Antagonismus im Blatt aufscheinen zu lassen - also einen dezidierten Brandmauer-Kritiker gegen einen dezidierten Brandmauer-Befürworter.

    Das würde Fürsprecher der Brandmauer wie mich und glühende Vertreter eines AfD-Verbotsverfahrens resilienter machen und argumentativ besser munitionieren.

    Denn an einem kranken alle Brandmauer-Kritiker: Sie argumentieren mit einer Zukunftsprojektion, die sie zur Realität verklären.

    Das Dumme ist nur: Irren Sie sich, war es das mit unserer Demokratie.



    Ganz ehrlich - da möchte ich lieber ein vorsichtiger Schisser sein.

  • Andreas Flaig

    "Die AfD sei ein Systemsprenger mit einem ethnischen Verständnis von Staatsbürgerschaft, bemerkt Assheuer und ergänzt: „Kämen ihre Jubelsturmabteilungen an die Macht, würde man das Land nicht wiedererkennen. Konservative, die immer noch glaubten, die AfD werde sich durch einfühlende Anbiederung in Luft auflösen, haben Aufklärungsbedarf. Auf Deutsch gesagt: Der Gegner steht rechts.“

    "Der Antrag war von einer Gruppe um Marco Wanderwitz (CDU) erarbeitet worden. Neben ihm waren auch maßgeblich beteiligt Carmen Wegge (SPD), Martina Renner (Linke) und Till Steffen (Grüne). Ende Februar 2025 gaben die Abgeordneten ihr Vorhaben auf, da sich für eine Abstimmung im Bundestag die erforderliche Mehrheit nicht abgezeichnet hatte."

    Wer wirklich mal wissen will, was es mit der AgD auf sich hat, empfehle ich diese Zusammenfassung:



    de.wikipedia.org/w...chland?wprov=sfla1

  • gyakusou

    Ganz ehrlich, langsam wünsche ich mir eine Überprüfung der Verfassungskonformität der AfD durch das Bundesverfassungsgericht.

    Und zwar nicht, weil ich vollkommen davon überzeugt bin oder hohe Chancen für ein Verbot sehe. Sondern damit diese Diskussionen rund um einen möglichen Verbotsantrag endlich verschwinden. Und sich die Politik wieder auf wichtigere Themen konzentrieren kann: Gutes Regieren und gute Ideen, die das Land voranbringen und den Menschen helfen.

    Und wenn die AfD dann in einer paar Jahren verboten wird, dann ist das gut. Und wenn sie nicht verboten wird, dann ist das ebenfalls in Ordnung.

  • Philipp Lobinger

    Als überzeugter Demokrat und leidenschaftlicher Verfechter einer wehrhaften Demokratie versuche ich die Argumente von Frau Wegge zu wiegen. Ich komme jedoch zu dem Schluss, dass Frau Wegge mit ihrer Strategie den Boden bereitet für deutlich mehr als 50 Prozent AFD - Wähler:innen, zuvörderst in den neuen Bundesländern. Ebenso wie in Niedersachsen auf legalem Wege Kandidat:innen nicht zur Wahl als Bürgermeister:innen zugelassen wurden, sind sämtliche Mittel, die legal aber nicht legitim sind, ein Eigentor und aktive Werbung für die AFD. Also: statt kontinuierlich Verbote zu fordern, die nie kommen werden, so wie Stuttgart 21 auch nie in Betrieb genommen werden wird, wäre es sinnvoller, gute Politik zu machen und es mit Karl Valentin zu halten: Sie, die AFD ignoriere ich nicht mal. Sich darauf zu konzentrieren, dass die AFD sich sarazziniert, sprich sich selbst abschafft. 2033 ist die Partei dann nicht einmalig, jedoch wieder einstellig. Legale, aber nicht legitime Mittel, sind leider immer der erste Schritt, hin auf dem Weg zu einer lupenreinen Demokratie und deshalb: nein, kein Verbot.

  • Abdurchdiemitte

    Eigentlich bin ich mehr bei der Argumentation von Frau Wegge für ein Verbotsverfahren. Jedoch hat auch die Gegenseite (Herr Merkel) gute Argumente dagegen vorgebracht.



    Allerdings hat mich Merkels Argument, dass ein Marsch in die Illiberalität drohe, wenn ein Verbotsverfahren eingeleitet würde, nun überhaupt nicht überzeugt.



    Denn erstens wissen wir überhaupt nicht, wie das oberste Gericht entscheiden würde (die Befürworter sind ja ziemlich überzeugt davon, dass es auch zum Verbot der AfD kommen wird, wenn man erst den Gang nach Karlsruhe antritt. Ich halte das keineswegs für ausgemacht).



    Und zweitens droht ein Marsch in die Illiberalität v.a. wohl dann, wenn man es zulässt, dass die AfD irgendwann einmal in die Regierungsverantwortung kommt. Das halte ich übrigens für sehr wahrscheinlich, auch ohne dass ich die AfD in ihrer Gesamtheit als geschlossen faschistische Partei einordne.



    Darauf möchte ich es garnicht erst ankommen lassen und deshalb befürworte ich ‚unterm Strich‘ einen Verbotsantrag.

  • Pico

    25% und regional fast 50% die Wählerschaft auszuschließen, ist alles, aber niemals demokratisch. Wer so etwas fordert, hat nichts anzubieten. Besonders eben keine Lösungen derzeitiger Probleme. Also was machen? Na klar: Jene verbieten die einem die Stimmen abnehmen und dann wird man wieder gewählt werden (müssen). Nee, liebe rot-grüne Nörgler, macht mal Politik die Probleme löst, dann klappt es vielleicht mit der Wiederwahl. Aber mit dem Ruf nach Verbot, könnt ihr zuschauen wie ihr mit vollem Tempo Richtung 5% abrutschen werdet.

  • Klabauta

    Ob Herr Merkel eigentlich merkt, dass er sich selbst widerspricht? Einerseits argumentiert er, dass die rote Linie Gewalt wäre (ein Niveau, das noch nicht erreicht sei), andererseits stellt er fest, dass, sollte die Partei verboten werden, die Funktionäre aber "ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen" hätten, weshalb er ein Verbot ablehnt.

    Zudem hätte ich ihn gerne gefragt, was er zum Toleranz-Paradoxon nach Popper zu sagen hätte. Fände ich interessant.

  • Martin Sauer

    Jede Fraktion im Bundestag, also auch die Linke und/oder Grüne können Anträge im Bundestag stellen. 5 % der anwesenden Abgeordneten können im Bundetag Anträge stellen. Der Bundesrat kann beim Bundesverfassungsgericht ein Verbotsantrag stelllen Jedes Bundesland auch Zb. Rot/Grün Hamburg könnte das voran treiben. SPD und Grüne haben bis Mai 2025 ca. 4 Monate ohne die FDP regiert. Die hätten einen Verbotsantrag als Regierung stellen können, ohne die Abgeordneten zu befragen. Haben sie aber alle nicht gemacht. Stattdessen zeigt man auf Merz. Wenn jetzt Zb. Grüne einen Antrag im Bundestag stellen, werden sie möglicherweise in Sachsen Anhalt und Mecklemburg Vorpommern bei Wahlen ganz abstürzen.

  • Suryo

    Lieber einmal zu autoritär als das zweite Mal eine rechtsextreme Diktatur, Herr Merkel.

    Zumal dieses Mal hinterher auch alle Leute, die gegen ein Verbot argumentierten, Rechenschaft werden ablegen müssen.

    • Astrid Sehnefeld

      @Suryo:

      Sie meinen wohl "Lieber einmal zu LINKS autoritär als das zweite Mal eine rechtsextreme Diktatur"



      Kann man so sehen. Fast alle von uns die die DDR mitgemacht haben, sehen das aber anders.



      Ich persönlich will gar keine Diktatur - aber auch keine Demokratie, die sich mit diktatorischen Mitteln 'im Amt hält.'



      Herr Merkel bringt das sehr gut auf den Punkt - in Österreich und Italien regieren Rechtsextreme, in Polen und Ungarn regierten Rechtsextreme. Nirgends wurde das Wahlrecht abgeschafft.



      Es gibt keinen Führerkult in der AfD und auch keine öffentlichen oder enthüllten geheimen Bestrebungen das Wahlrecht abzuschaffen - allein schon daran scheitert das Diktaturargument und deshalb verfängt auch diese Panikmache vor einer möglichen 'AfD-Diktatur' so gut wie überhaupt nicht beim Wähler - siehe Umfragewerte 🤷

  • Klaus Waldhans

    Vor den Landtagswahlen gibt es keine Entscheidung bezüglich eines Verbotsantrag. So finden diese Wahlen unter 'normalen Umständen' statt.



    In Sachsen-Anhalt wird die AFD wohl gewinnen. Dann kommt es auf die Ergebnisse der anderen Parteien an und ob diese in den Landtag einziehen. Damit steht und fällt eine künftige Regierungsbildung. Und was passiert bei einem MP der AFD? Kann er mit einer eigenen Mehrheit regieren, oder ist er auf wechselnde Mehrheiten angewiesen?



    Wie stellt sich dies nach ein aar Wochen Regierungszeit dar. Dieser Eindruck würde sicherlich auch bei einem Verbotsverfahren eine entscheidende Rolle spielen.



    Genauso wie die Frage, was nach einem etwaigen Verbot der AFD passieren würde. Sollte ein Verbot kommen, wie wäre die Reaktion der AFD Sympathisanten: akzeptieren sie die Entscheidung des BVerG und wenden sich anderen Parteien zu? Oder sie akzeptieren es nicht und greifen zur Gewalt, was sich im schlimmsten Fall zu einem Bürgerkrieg ausweiten könnte.



    Scheitert ein Verbot, können AFD und Sympathisanten vor lauter Kraft nicht laufen. Ich bin eigentlich für ein Verbot, halte es auch nicht für undemokratisch, habe aber dennoch etwas Bedenken ob der Reaktionen danach.

  • Nina Janovich

    In unserem demokratischrn System gibt es Regeln, die von der AfD sukzessive gebrochen wurden und werden. Der Regelbruch in Bezug auf die Verfassung muss als Hauptargument für ein Verbot genutzt werden. Das wahrscheinlichste Szenarium bei einem Verbotsantrag ist 1. ein Rückzug oder Austritt von Beamten aus der AfD und 2. bei Erfolg des Verbotsantrags eine Neugründung der AfD innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens. Damit wäre viel gewonnen. Die künftige Partei und Anhängerschaft wird nicht weniger rechts denken als jetzt, aber muss sich dann an die Normen und Regeln der Verfassung richten. Die Zögerlichkeit, einen Verbotsantrag zu stellen finde ich unverständlich. In keinem anderen Bereich wird massiver Regelbruch sanktionslos hingenommen. Politische Parteien von Regeleinhaltung auszunehmen signalisiert in die breite Gesellschaft, dass die Rechte von Minderheiten, demokratische Grundregeln und im Grundgesetz als unverhandelbar festgehaltene Menschenrechte vo den demokratischen Parteien aufgegeben werden aus Angst, die AfD un die rechtsstaatlichen Schranken zu verweisen. Unverschämter Bruch von Grundrechten und die Ausweitung des Regelbruchs damit belohnt werden.

    • T-Rom

      @Nina Janovich:

      Wenn eine Partei bzw deren Vertreter (zB Abgeordnete, Landräte etc) Regeln d.h. Gesetze bricht, gibt es ja die entsprechenden juristischen Prozesse um dagegen vorzugehen. Das ist ja in einer rechtstaatlichen Republik genau das vorgesehene Vorgehen. Das wird ja auch angewendet. Von daher kein Grund für darüber hinausgehende Massnahmen wie Parteiverbote.

      • hedele

        @T-Rom:

        Aber Sie sagen doch z.B. auch nicht, dass man einen versuchten Mord nicht mehr ausermitteln muss, weil man den Täter bereits wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilen kann?

  • Deep South

    "Das ist also ein Blick in die Glaskugel. Aber ich warne davor, das dunkelste Szenario an die Wand zu malen."



    Nach den Argumenten, die die Frau hier aufführt, diesen Satz zu bringen, ist schon ein starkes Stück. Schließlich beruht ihr konsequentes Ja genau auf so einem dunkelsten Szenario.



    Die ganze Diskussion dreht sich im Kreis, alle Argumente wurden zigfach ausgetauscht. Und dabei offenbart sich, dass dieses Parteienverbot fast schon einem Fetisch gleicht und darüber hinwegtäuscht, dass es abseits davon keine überzeugende Vision gibt, wie man dem Rechtsruck Einhalt gebietet.



    Ein Verbot kann aber nur zeitgleich mit einer Vision, die sich aktiv und pragmatisch gegen allgemeinen Politverdruss, gesellschaftliche Spaltung, Demokratieverfall, etc. richtet, wirklich nachhaltig sein. Da müssen sich alle demokratischen Lager hinterfragen, was man selbst zum Status Quo beigetragen hat und wie man Vertrauen der Bürger wiedererlangen kann. Und da sehe ich im Falle eines Scheiterns, bei den vehementen Befürwortern keinerlei Konzept und Plan B, wie man einer dann demokratisch legitimierten AfD beikommen will. Dass der Schaden größer wäre, wenn mans nicht probiert hätte, überzeugt mich nicht.

  • Andreas Schulz

    Ich war es leid, Dinge diskutieren zu müssen, von denen ich nicht erste Hand Quellen studiert habe. Habe ich nachgeholt, AfD Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 durchgearbeitet, die ellenlangen Interviews mit Höcke und wie heißt er noch Siegmund angehört. Ich stimme vielfach nicht überein, aber verfassungwidriges habe ich nicht gefunden. Wobei ich allerdings auch kein Jurist bin.

    • hedele

      @Andreas Schulz:

      Sie müssen in die Details gehen und die juristischen Wirkungen interpretieren. Wenn die AfD Volksabstimmungen wie in der Schweiz fordert, dann KLINGT das super urdemokratisch. Aber es KANN wie 1933-1938 in einer überhaupt nicht an Plebiszite gewöhnten Gesellschaft genutzt werden, um das Parlament- also die gewählten Experten der Legslation - gezielt zu umgehen.



      Wenn die AfD fordert, Bürgerräte zu schaffen und den Bundespräsidenten direkt zu wählen, dann KLINGT das urdemokratisch. Aber da Bürgerräte kein vom GG anerkanntes Oegan sind und der Bundespräsident nur der Notar der Bundesrepublik ist und keinerlei Einfluss auf das politische Geschehen hat, KANN das dazu führen, dass Menschen empört auf die Straße gehen, weil sie das Gefühl haben "ihr" Präsident/Rat würde von der politischen Elite gezielt desavouiert und ignoriert.



      Nichts an dem, was die AfD plant, ist meines Erachtens ohne Hintergedanken. Das kann man daran erkennen, das nichts darin dem US Konzept 2025 widerspricht, sondern es sich vielmehr als dessen deutsche Adaption liest. Würde die AfD es gut meinen, dann müsste es auch Widersprüche zum Weg in einen totalitären Staat im Programm geben. Die sehe ich aber gerade nicht.

      • Philipp Lobinger

        @hedele:

        Wäre es nicht opportun, dass die Gesellschaft sich so nach und nach an Plebiszite gewöhnt, also dass man es wagt sich einen mündigen Bürger vorzustellen. Mehr Demokratie wagen? Und ich habe einen leisen Verdacht, dass die allermeisten real existierenden Parteien in der BRD Hintergedanken haben bei ihren Planungen.

    • Ingo Bernable

      @Andreas Schulz:

      Das Parteiprogramm muss man als Selbstverharmlosung einordnen, sein Zweck ist allein als Referenzpunkt zu dienen der belegen soll wie gemäßigt man ja ist.



      Höcke darf übrigens gerichtsfest als Faschist bezeichnet werden, wurde zweimal für die Verwendung einer SA-Parole verurteilt, die die AfD dann auch in modifizierter Form bundesweit plakatieren ließ und fällt auch sonst immer wieder mit NS-Referenzen auf. Wenn sie all das für GG-konform halten könnte das auch an ihren Maßstäben liegen.



      Inzwischen kommt da ja sogar der Verfassungsschutz zu einem anderen Ergebnis (auch wenn er es noch nicht laut sagen darf):



      netzpolitik.org/20...gutachten-zur-afd/

      Ebenso die Gesellschaft für Freiheitsrechte:



      afd-gutachten.de/

      Das Deutsche Institut für Menschenrechte:



      www.institut-fuer-...werden_koennte.pdf

      Frag den Staat:



      fragdenstaat.de/aktionen/afd-datenbank/

      Und selbst die Union



      www.cdu.de/app/upl...and_Broschuere.pdf

      • Kriebs

        @Ingo Bernable:

        Interessant ist, dass der zentrale Entlastungsaspekt immer als „Selbstverharmlosung“ abgetan wird und sonst immer so getan wird, als wäre die AfD die Reinkarnation der NSDAP. Das mag vielleicht sein, nur gibt es dafür keinen einzigen nachvollziehbaren Beleg.

        Die Nationalsozialisten haben von Anfang an klar gesagt, dass sie die Demokratie abschaffen und den Führerstaat einführen wollen. Ihr Parteiprogramm („25-Punkte-Programm“) enthält ausschließlich demokratiefeindliche Passagen.

        Diesen Widerspruch hat noch niemand der „die AfD sind die neuen Nazis“-Apologeten nachvollziehbar erklärt. Auch (echte) Neo-Nazis (Kubitschek, NPD, III. Weg) machen aus ihren Zielen gerade keinen Hehl. Jeder anständige (Neo-)Nazi sagt immer was er tatsächlich möchte: Das 4. Reich. Dass die AfD weder das eine noch das andere fordert spricht eher dagegen, dass es sich um die Wiederkehr des Faschismus handelt.

        Deswegen bin ich trotzdem für ein Verbotsverfahren: Damit diese dekadenüberspannende sinnlose Diskussion endlich endet.

  • Maira567

    Die AgD wird, das hat sie, finde ich, schon gezeigt, keinerlei(!) Mittel scheuen, die Macht zu erringen und zu behaupten; und ihre Wähler stimmen für die Partei auch nicht aus Protest, sondern aus Überzeugung (um Ressentiments auszuleben, Rache zu üben oder so etwas wie Selbstwirksamkeit zu erfahren). Mit Stil und 'sauberen Händen' unterzugehen, ist keine Option! Ich schließe mich der Argumentation von Frau Wegge an und finde, man sollte einen Verbotsantrag zumindest vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, auch wenn man am Ende darauf verzichten muss, ihn zu stellen.

    • Martin Sauer

      @Maira567:

      Das Bundesverfasungsgericht ist keine Prüfungsinstanz. Man kann dort einen Verbotsantrag oder Zb. eine Verfassungsbescherde einbringen. Zum prüfen ob man erfolgreich sein könnte kann man einen Rechtsanwalt Verfasungsrechtler beauftragen aber kein Gericht.Das Gericht würde sich ja schon vor einer Verhandlung auf ein Urteil "festlegen".

  • Hans Dampf

    Das Problem der Hydra



    Verbietet man die AfD und kommt damit durch, fehlt der Faschisten -Hydra ein Kopf, der sofort wieder nachwachsen wird. Der NPD folgten die Republikaner, denen nun die AfD und auch einer AfD würde schnell eine neue extreme Rechtspartei folgen.



    Ein Verbot ist nicht die Lösung, weil deren Wähler gibt es ja immer noch und die warten nur auf eine AfD2. Wir müssen die Wähler wieder zur Demokratie bringen, fast unmöglich, aber nötig.

    • Suryo

      @Hans Dampf:

      Nein, es wird eben nicht sofort eine neue Partei kommen, herrje! Ein Verbot bedeutet auch ein Verbot der Neugründung!

      Im Übrigen ist der Verlust des gesamten Vermögens und aller Mandate ein massiver Schlag, den die AfD eben nicht so einfach wegstecken könnte.

      • Hans Dampf

        @Suryo:

        Natürlich wird es sofort zu einer neuen Partei kommen, herrje. Natürlich nicht zu einer Nachfolgepartei oder Neugründung, sondern zu einer neuen Partei die juristisch nichts mit der AfD zu tun hat, eine neue "Geschäftsführung" hat und sich weder AfD2 nennt, noch juristisch eine Nachfolgepartei ist. So wie die AfD nach den Republikanern kam.



        Und bei dem Potential "freigewordener" AfD-Wähler sind auch die Finanzen schnell wieder geklärt.

    • EchteDemokratieWäreSoSchön

      @Hans Dampf:

      Genau, das ist der einzige Weg.

      Ansonsten ist bestenfalls ein bißchen Zeit gewonnen, bis eine neue Partei AfD2 gegründet wurde.

      Aber schlimmstenfalls eine Menge Wähler so sauer über die Aktion, die AfD zu verbieten, dass sie umso schwerer zurückzugewinnen sind.

      Daher finde ich, dass ein Verbots antrag erst dann gestellt werden sollte, wenn die Regierung eine Politik betreibt, mit der sie wieder AfD-Wähler zurückgewinnt, also die Umfrageergebnisse für die AfD sinken.

  • elektrozwerg

    "Das Bundesverfassungsgericht verfügt über eine sehr hohe Akzeptanz, auch bei AfD-Wählern."

    Interessanter Satz.

    • Martin Sauer

      @elektrozwerg:

      Das heißt AfD Wähler akzeptieren im hohen Maß eine demokratische Einrichtung wie das Bundesverfassungsgericht,

  • T-Rom

    Die Robustheit einer Demokratie kommt u.a. daher, dass ihre Prozesse ungesetzliche und verfassungsfeindliche Entscheidungen verhindern. Wenn bestimmte staatliche oder parteipolitische Akteure etwas ungesetzliches durchsetzen möchten, zB mittels einer Abstimmung in einem Parlament oder durch Taten einer Exekutiven Stelle (Behörde, Landrat ,....) dann verhinern die demokratsichen Prozesse dies. Wenn es richtig läuft.

    Eine robuste Demokratie schafft keine Positionen durch Verbote ab. Das ist der zentrale Punkt auf den Merkel zu Recht hinweist.

    • Ingo Bernable

      @T-Rom:

      All das setzt aber voraus, dass die handelnden Akteure in Parlamenten und Behörden auch Demokraten sind. Institutionen und Normen existieren eben nicht unabhängig von den Menschen die sie gestalten und umsetzen.



      Aktuell haben wir einen Innenminister mit fraglos demokratischer Parteizugehörigkeit dessen dauerhafte Grenzkontrollen und Zurückweisungen selbst bei klar formuliertem Asylgesuch nicht nur gegen Europa- sonder auch auch gegen Menschenrecht verstoßen. Angesichts dessen sollte man an die vermutete Robustheit und Selbstheilungskräfte demokratische Prozesse wohl doch ein großes Fragezeichen machen.



      Demokratie bedeutet nicht "Anything goes" und auch nicht die Diktatur der Mehrheit, sondern auch die Wahrung fundamentaler Gleichheitsprinzipien und den Schutz von Minderheiten. Pläne wie den rund 25 Mio. Mitbürgern ihre Staatsangehörigkeit und Bürgerrechte zu entziehen und zu deportieren weil ihre Groß- oder Urgroßeltern vor langer Zeit einmal eingewandert sind, ist also mitnichten einfach nur eine "Position" die eben zu akzeptieren ist und man eben darauf hoffen muss, dass sie keine Mehrheit findet. Das Verbot ist genau der laut Verfassung vorgeshene Prozess.

  • Lesenundschreiben

    "Die rote Linie ist die Gewalt. Wenn diese nicht überschritten wird, müssen in einer Demokratie Parteien auch für ein anderes System werben dürfen."



    "Die Funktionäre aber haben ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen."



    Mit beiden Aussagen begründet Herr Merkel seine Ablehnung eines AFD-Verbots. Ich finde das etwas widersprüchlich.



    Außerdem finde ich Herrn Merkels Argumente, warum die AFD die Demokratie weniger beschädigen würde als ein AFD-Verbot, nicht überzeugend.

  • EchteDemokratieWäreSoSchön

    Frau Wegge sagt, wir leben in einer fantastischen Demokratie. Das mag für eine Bundestagsabgeordnete so aussehen. Aber viele Menschen haben nicht den Eindruck, dass die gemachte Politik für sie gut ist. Mehr als 80% der Menschen sind unzufrieden mit dieser Regierung und waren es auch schon mit der letzten. Und viele waren auch schon mit den Regierungen davor unzufrieden. Es kommt nicht von ungefähr, dass die SPD 1998 noch 40% der Stimmen hatte, inzwischen nur noch 12%.



    Und wenn ein Staat eine Regierung nach der anderen produziert, mit der immer mehr Menschen unzufrieden sind, dann muss man sich nicht wundern, wenn viele Menschen diesen Staat nicht mehr als fantastisch betrachten und auch nicht mehr als fantastische Demokratie. Denn viele fühlen sich durch diesen Staat und diese Demokratie seit Jahren und Jahrzehnten im Stich gelassen.

    Als erstes sollten die etablierten Parteien wieder eine Politik machen, mit der 80% der Bevölkerung zufrieden sind.



    Das wäre sogar relativ einfach, wenn man bereit ist, 5000 Milliardären und Superreichen etwas höher zu besteuern. Schon 1,5-3,5% des Vermögens pro Jahr würden reichen. Das entspräche 50-100 Mrd. € pro Jahr.

    • Captain Hornblower

      @EchteDemokratieWäreSoSchön:

      Vielleicht sollten sich die Menschen mehr in die Politik einbringen damit sie gehört werden?



      In einer Demokratie sollte man auch aktiv mitarbeiten man meckert lieber über die die es machen.



      Hier in NDS ist auch demnächst Kommunalwahl, etliche Bürgermeisten wollen nicht mehr neu antreten weil man mit vielen nicht mehr sachlich reden kann.



      Dem letzteren stimme ich ausdrücklich zu.

  • David Lejdar

    Für mich ist bei den Themen der relevanteste Begriff, die "Rechtsstaatlichkeit". Und Parlament, wie das der EU, das da sagt, dass es voll ok ist, abgewiesene Asylbewerber (bzw. ganze Nationalitäten) in Lager in Drittländer zu stecken, und als ob damit Kriminalität bekämpft, obwohl z.B. in Brandenburg rund 90% von Kindesmissbrauchsfällen durch deutsche Bürger (und weitere auch durch EU Bürger) - was daran so viel besser sein soll als wenn es ein Diktator so macht, ist mir nicht klar.

    Und ich selbst bin da allgemein dafür, dass Gesetze nicht in Kraft treten können, ohne außerparlamentarische Rechtsprüfung, wo man eben paar Leute hat, denen schon bewusst ist, dass es fachlich einfach nicht korrekt ist, nach Lust und Laune im Prinzip despotisch (auch wenn der Stammtisch zustimmt) Regeln aufzustellen. Und dabei auch halt "professionelle Politik" gefragt, die nicht einfach Tausende junger Burschen in Ghetto steckt, um sich dann zu wundern, was dabei so rauskommt.

    • Martin Sauer

      @David Lejdar:

      Laut UN Menschenrechtskonvention darf man Asylbewerber in sichere Drittstaten überstellen. Und welche ausserparlamentarische Organisation soll die in demokratischen Parlamenten geschlossen werden, vorher überprüfen. Das widerspräche vollkommen dem Grundgesetz der unabhängigkeit von Abgeordneten. Und welche unabhängige Organisation macht das dann. Amnesty International. Oder der Flüchtlingsrat Deutschland.

      Und eine Statistik das in Brandenburg 90 % der Kindesmissbrauchsfälle durch Deutsche stattfindet kenne ich nicht. Ich kenne nur die Kriminalstatistik des BKA. Aber selbst wenn es so wäre, Deutschland darf seine eigenen Bürger nicht abschieben. Und in die Staatenlosigkeit entlassen würde gegen nationales und internationales Recht verstosssen.

      Und nirgendwo werden junge leute in Gettos gesteckt. in Dortmund wolte der OB mal das neu angekomene Migranten per Wohnungsamt nicht in die Nnordstadt vermittellt werden. Man hat ihm Deportation vorgeworfen.

      In Dänemark löst man Ghettos auf, auch da heisst es u.a. Deportation und Rassismus.

  • ja wirklich?

    Das Grundgesetz ist - auch - die Grenze für ie Whlerinnen udn Wähler. Wenn in S-A mehr als 40 % der befragten demnächst Wählerinnen, derzeit Wahlberechtigten, meinen, ihre kostbare Stimme einer die Demokratie und das Grundgesetz verachtenden und unterminierenden Partei geben zu müssen, dann heisst für diese Menschen das Parteiverbot eben "njet". Diese Partei ist nicht wählbar. Nur leider habendie einzig möglichen ANtragsteller nach GG den Zeitpunkt längst verschlafen. Für mich ist es kein Zufall, in welchen Bundesländern diese undemokratische Partei so stark geworden ist. 40 Jahre DDR konnten nicht vorbereiten auf das Grundgesetz und haben das offenbar bei vielen nicht getan. Daher machen die sich jetzt abhängig von den wortstarken rExtremen.

  • Okay

    AfD-Verbot: Ja oder Nein? Das ist bereits zum Volksspiel der Medien und „Expertin*nen geworden.



    Was die AfD heute anstrebt, kennen wir historisch aus der Zeit zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert. Gewaltige Migrationsbewegungen prägten diese Epoche in vier Formen, wie Achille Mbembe beschreibt: die Ausrottung ganzer Bevölkerungen, vor allem in Nord- und Südamerika; die Verschleppung von Millionen Afrikanerinnen und Afrikanern in die „Neue Welt“ als Grundlage eines auf Ausbeutung beruhenden Wirtschaftssystems; die Eroberung neuer Territorien; sowie die Unterwerfung indigener Bevölkerungen und die Errichtung von Apartheidsystemen auf Grundlage weißer und christlicher Herrschaftsideologien. Ansätze solcher Logiken zeigen sich heute in den USA, teilweise auch in EU-Beschlüssen zur Abschiebung.



    Vor diesem Hintergrund greift mir die Debatte über ein AfD-Verbot oder das „heilige Grundgesetz“ als vermeintliche Garantie der Demokratie zu kurz. Das Apartheidsystem in Südafrika wurde 1948 institutionalisiert. Elon Musk und Peter Thiel wurden in Gesellschaften sozialisiert, die von Apartheid beziehungsweise kolonialen Strukturen geprägt waren.



    Weiter so, Deutschland!

    • rero

      @Okay:

      Dass die AfD als wiederauferstandene NSDAP gesehen wird, ist ja nicht ganz selten.

      Aber dass die AfD eine erneute Kolonialisierung Südamerikas anstrebt oder den Dreieckshandel wiederaufleben lassen will, ist mir neu.

      Wo haben Sie das her?

      Schließen Sie bitte meine Bildungslücke.

      Nach meiner Kenntnis will die AfD Zuwanderer in ihre Heimatländer abschieben.

      Schon allein ein aggressives Expansionstreben kann ich bei der AfD nicht erkennen.

      Im Gegenteil.

      Mich macht ihr Pazifismus nervös.

      Was jetzt Abschiebungen mit Apartheid zu tun haben sollen, habe ich auch nicht verstanden.

  • R.I.P.

    Um es mit Linnemann zu sagen:

    Einfach mal machen.

  • Il_Leopardo

    Beide haben stichhaltige Argumente. Ich vertraue einfach darauf, dass es genügend demokratische Menschen gibt, die sich gegen eine zunehmende Nazifizierung stemmen werden. Beispiel Ungarn!



    Falls es dennoch anders kommen sollte, habe ich jetzt wieder begonnen, mein Englisch aufzupolieren.

  • Arne Babenhauserheide

    > Wir können der AfD nicht sogar den Umsturz der Demokratie zutrauen – aber gleichzeitig glauben, dass die AfD-Kader nach einem Verbot aus Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht brav nach Hause gehen.

    Umgekehrt gilt:

    Wir können den AfD-Kadern nicht sogar ein erhebliches Potenzial, Gewalt auszulösen zutrauen, aber gleichzeitig glauben, dass die Partei aus Respekt vor dem Grundgesetz nach die Regeln der Demokratie einhält.

    Wer eine Gewaltspirale fürchtet, sollte auf ein möglichst schnelles AfD-Verbot drängen, weil die Situation mit jeder Verzögerung schlimmer wird. Das Umpfeld der AfD ist schon dabei, Kampfsport zum Aufbau von Kampfgruppen zu missbrauchen.

  • Ricky-13

    taz: *Soll die AfD verboten werden?*

    Nein, lasst uns lieber abwarten was passiert, denn das hat vor knapp 100 Jahren in Deutschland ja auch so gut geklappt. Hat eigentlich irgendjemand in diesem Land etwas aus der Geschichte gelernt?

  • Arne Babenhauserheide

    > Ob die tatsächlich eine Diktatur anstrebt, ist Kaffeesatzleserei.

    Das ist irreführend: es geht um die Zerstörung der Demokratie, nicht darum, welche Rechtsform die AfD danach will.

    Das Bundesverfassungsgericht wird nach einem Verbotsantrag die Frage beantworten, ob die AfD die verfassungsgemäße Ordnung zerstören will. Und nur wenn die Antwort "ja" lautet, ist die AfD verboten.

    Insgesamt bin ich von der Argumentation von Herrn Wolfgang Merkel hier sehr enttäuscht. Immer wieder Strohmann-Argumente, die in einer offenen Diskussion nichts verloren haben.

  • shitstormcowboy

    AFD-Verbot jetzt - keine Frage. Wenn man unsere Demokratie den Feinden der Demokratie überlässt, mag das vielleicht der "Volkeswille" sein, aber all das was daraus entstehen kann, geht zu Lasten von Schutzlosen, Schwächeren, Oppositionellen, echten Demokraten. Wenn also der "Volkeswille" Unterdrückung von Andersdenkenden ist, ihre Verfolgung und Vernichtung, wenn alle humanistischen Werte mit Füßen getreten werden sollen, dann wird man diesem "Volk" diese Möglichkeiten durch ein Verbot ihrer politischen Repräsentaten entziehen müssen, im Interesse von Freiheit, Humanität und auch Geschichtsbewußtsein.

  • Willi Müller alias Jupp Schmitz

    Es ist keine Ablenkung gefragt



    taz.de/Jens-Spahn-...nsternis/!6200771/



    AFD-VERBOT JETZT ❗️ ❗️ ❗️

    • Gerhard Krause

      @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      AfD-Verbot, jetzt!!!

    • Desdur Nahe

      @Willi Müller alias Jupp Schmitz:

      Für ein sofortiges AfD-Verbot hätte es vier Ausrufezeichen benötigt, leider habe Sie nur drei genutzt. Chance vertan.



      Im Ernst:



      Um ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten, müsste eines der drei dafür berechtigten Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung) einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellen.



      Und das Bundesverfassungsgericht (und nur das!) entscheidet darüber.



      Wer ein AfD-Verbot fordert zeigt also entweder, dass er/sie unwissend in Bezug auf die Abläufe ist, oder aber unser demokratisches System der Gewaltenteilung ablehnt.



      Also bitte korrekt fordern:



      "Antrag auf Verbotsverfahren gegen die AfD jetzt!"



      Ist zwar mehr Schreibarbeit auf den Pappschildern, trägt aber unserem demokratischen System Rechnung und macht auch die Komplexität des Vorhabens deutlicher. Nix mit "Wir verbieten das jetzt einfach und Problem gelöst".

  • nutzer

    Ist es nicht müßig über ein Verbot zu diskutieren? Es gibt keine Mehrheit, es dauert zu lange, bald gbt es eine afd Regierung... der Zug ist abgefahren.

    • Arne Babenhauserheide

      @nutzer:

      Klingt wie das neue Gerede der Klimaleugner: „jetzt ist auch zu spät“.

      Wer aufgibt, hat verloren.

      Mehrheiten für ein AfD-Verbot sind möglich. Und die Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit sind inzwischen eindeutig und dokumentiert.

    • Grenzgänger

      @nutzer:

      Aus meiner Sicht ist es das nicht.



      Sicher kommt der Bundestag für einen Verbotsantrag nicht in Frage, ebensowenig die Bundesregierung, der dazu der Mut fehlt. Der Bundesrat ist da meine letzte Hoffnung, in ihm sind alle demokratischen Parteien vertreten.







      Frau Wegge weist darauf hin, dass das BVerfG den NPD-Verbotsantrag abgelehnt hat, weil diese zu klein und unbedeutend war. Herr Merkel sagt: "Seit 1950 ist in Westeuropa keine annähernd so große Partei verboten worden."







      Die Grösse der AfD sollte dann ja eher erfolgversprechend sein. Der Grund für einen Verbotsantrag liegt in Art. 21 Abs. 3 GG, da beisst die Maus keinen Faden ab.







      Am 20. Juli haben 1.051 Juristen einen offenen Brief des Republikanischen Anwaltsvereins an die Bundesregierung unterzeichnet und sie aufgefordert, endlich ein Verbotsverfahren einzuleiten. Wenn diese und das Gutachten der GFF alle falsch liegen, sollten wir uns ernsthafte Sorgen machen um die Ausbildung der Juristen in diesem unseren Lande!

      • R.I.P.

        @Grenzgänger:

        Art. 21 Abs. 3 GG:



        Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

        Von Verbotsgründen steht da nichts.

    • Gerhard Krause

      @nutzer:

      Kann selbstverständlich sein, dass ich's verpasst habe - gab's eine Abstimmung im Bundestag zu dieser Frage, falls Sie das meinen?

      • elektrozwerg

        @Gerhard Krause:

        Es gab waehrend der Ampel und auch jetzt keine Mehrheit, weder in der Regierung, im Bundestag oder im Bundesrat. Ich sehe aktuell keine Merheiten, Sie? Und selbst wenn, das Urteil erwartet keiner in diesem Jahr. Fuer S-A ist der Zug tatsaechlich abgefahren. Jetzt ist der Souveraen dran.

        • Martin Sauer

          @elektrozwerg:

          Nach dem Bruch der Ampel haben Grüne und SPDS ca. 4 Monate alleine regiert. Als Regierung hätten Sie direkt beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag stellen können. Dafür benötigte sie keine abstimmung im Bundestag, und keine mehrheit im Parlament. Haben Sie aber nicht. Und jetzt zeigen die Grünen auf Merz.

          de.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot



          Antragsberechtigte Organe



          Deutscher Bundestag:



          Bundesrat:



          Bundesregierung:

        • Gerhard Krause

          @elektrozwerg:

          Hab ich's verpasst, gab's nun eine Abstimmung, oder nicht?! 😉

      • EchteDemokratieWäreSoSchön

        @Gerhard Krause:

        Am 30.01.25 wurde über zwei Anträge debattiert, ein Verbotsantrag und eine Gutachterauftrag zur Prüfung. Über beide wurde nicht abgestimmt, weil sie sowieso keine Mehrheit bekommen hätten.

      • Donni

        @Gerhard Krause:

        Nein, gab es nicht!



        Keiner, der in den Medien so wortgewaltigen Politiker, hat sich im BT hingestellt und gesagt: Ich stelle den Antrag auch ein AfD Verbot, wer schliest sich an?



        Anst dass er dann allein dasteht? Ich weiß es nicht. Ich weiß nur eins, reden ist einfach, was tun schwer.