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09.07.2026 , 12:30 Uhr
Ich kann das Vorhaben der Bundesregierung nachvollziehen. Es besteht das Risiko, dass das Land Berlin bei einer juristischen Niederlage Milliarden in den Sand gesetzt hat, die Berlin aber nicht hat, und für die am Ende dann der Bund aufkommen müsste.
Die ganze Diskussion um die Entschädigung unter Marktwert ignoriert die Problematik der Kredite. Die Immobilien werden Grundschulden in den Grundbüchern stehen haben oder die Wohnungskonzerne könnten welche reinschreiben. Normalerweise wird der Kaufpreis zunächst verwendet, um diese zu bedienen und das Grundstück dann schuldfrei übergeben. Was passiert aber bei einer Enteignung, wenn die Enteignungssumme geringer als die eingetragenen Grundschulden ist? Müssen die Konzerne aus anderem Vermögen nachschießen? Werden die einfach gelöscht und somit die Gläubiger enteignet? Damit würde das Land Berlin indirekt Vermögen außerhalb Berlins enteignen. Das dürfte allein aufgrund der Zuständigkeit juristische Probleme bereiten.
zum Beitrag01.07.2026 , 15:21 Uhr
So ganz kann ich die Kritik nicht nachvollziehen.
Viele Entscheidungen an den obersten Gerichten sind so allgemein, dass die Richter auch immer selber davon betroffen sein werden.
Jeder Richter wird irgendwo ein Konto haben. Ist er dann automatisch befangen, wenn er zum Verbraucherschutz bei Bankkunden urteilt? Jeder Richter ist entweder Raucher oder Nichtraucher. Darf er zur Zulässigkeit von Rauchverboten urteilen? Jeder Richter ist entweder Fleisch oder nicht. Muss man für ein Urteil zur Zulässigkeit von Bezeichnungen wie Veggie-Burger erst einen Richter finden, der sich ausschließlich von Sonnenlicht ernährt?
Ich denke, dass Richter durchaus unabhängig urteilen können, auch wenn sie selber leicht vom Urteil betroffen sind. Wenn Generalanwältin tatsächlich nur fünf Aktien eines Konkurrenten besitzt, bringt ihr das Urteil vielleicht 10€.
Hätten die Richter tatsächlich massive Investments von mehreren zehn oder hunderttausend Euro in die Unternehmen, wäre das was anderes. Das System scheint ja aber zu funktionieren. Zumindest gab es jetzt keine konkreten Vorwürfe, dass Richter in Verfahren befangen waren und zu ihrem eigenen Vorteil geurteilt haben.
zum Beitrag23.06.2026 , 01:16 Uhr
Meines Wissens war einer der Gedanken der Minijobs auch, Schwarzarbeit einzudämmen. Das Verfahren bei der Minijob-Zentrale ist relativ unbürokratisch, sodass auch Privatpersonen recht einfach ihre Haushaltshilfe anmelden können, ohne gleich einen Steuerberater mit Lohnbuchhaltung zu beauftragen.
Wenn man Minijobs abschafft, wird vermutlich ein Teil der Minijobber zukünftig einfach schwarz arbeiten. Dann wird auch nicht in die Rentenkasse eingezahlt.
zum Beitrag