Härtere Strafen für Femizide: Gegen patriarchales Besitzdenken
Femizide sollen künftig generell als Mord bestraft werden. Bisher gelten sie häufig als Totschlag. Das könnte das Verständnis solcher Taten verbessern.
J ustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will, dass Femizide künftig generell als Mord bestraft werden. Das sagte sie der Bild am Sonntag. Die geplante Verschärfung des Strafrechts sieht vor, dass Täter bei geschlechtsspezifischen Tötungen stets eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten und frühestens nach 15 Jahren entlassen werden können. Das Vorhaben kann sinnvoll sein, wenn es das gesellschaftliche Verständnis solcher Taten verbessert.
Laut Bundeskriminalamt tötet bundesweit alle zwei Tage ein Mann seine (Ex-)Partnerin. Sehr häufig geht es um Männer, die ihre (Ex-)Partnerinnen umbringen, weil sie sich trennen wollen oder schon getrennt haben. Solche Tötungen können auch bisher als Mord strafbar sein, denn hier ist eindeutig das Mordmerkmal der „niedrigen Beweggründe“ erfüllt. Das Problem ist also nicht der Wortlaut des Gesetzes, sondern, dass Gerichte oft Mitleid mit dem Täter haben, der die Trennung „schlecht verkraftet“ habe, und die Richter den Täter deshalb nur wegen Totschlag verurteilen.
In der Regel folgen solche Tötungen aber nicht auf eine glückliche, gleichberechtigte Beziehung, sondern auf patriarchal unterdrückerische Beziehungen, bei denen der Mann die Frau immer mehr kontrolliert, sie isoliert und ihr kein eigenständiges Leben zugesteht. Tödliche Partnerschaftsgewalt in solchen Beziehungen ist keine bemitleidenswerte Tragödie. Es geht um Tötungen aus patriarchalem Besitzdenken.
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Würde dies im Strafgesetzbuch als eigenständiges Mordmerkmal verankert, wären Gerichte (hoffentlich) sensibilisiert, den patriarchalen Charakter der Beziehung besser aufzuklären. Es würde auch deutlich, in welcher Art von Beziehung eine Frau besonders gefährdet ist – was auch bei der Prävention helfen könnte.
Für das neue Mordmerkmal werden nun Formulierungen diskutiert wie „Femizid“ oder „wer eine Frau tötet, nur weil sie eine Frau ist“ oder „geschlechtsspezifische Gründe“. Diese Formulierungen sind aber zu weit, zu eng oder zu ungenau. Vor allem aber vermeiden sie den entscheidenden Begriff des Patriarchats.
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