Männergewalt in Stade: „Hunde, die bellen, beißen oft“
Ein Vater tötete sechs Menschen. Dass er gefährlich ist, war bekannt. Wie Prävention aussehen müsste, erklärt Trennungscoachin Christina Mundlos.
taz: Frau Mundlos, in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade wurden sechs Menschen getötet. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnet die Gewalttat als singulären Fall. Sehen Sie das auch so?
Christina Mundlos: Der Fall ist natürlich schockierend, aber singulär ist er ganz und gar nicht. Ich war überrascht, dass sich Kanzler Friedrich Merz „schwer erschüttert“ gezeigt hat. Ich frage mich, wo diese Erschütterung bei Hunderten von Femiziden ist, die es jedes Jahr in Deutschland gibt.
taz: Die Tat soll sich während eines Termins in einem Sorgerechtsfall ereignet haben. Der Vater war bereits durch Bedrohungen aufgefallen, wurde von der Polizei aber nicht als gewalttätig eingestuft. Warum wurden die Drohungen nicht ernster genommen?
Mundlos: Dass Bedrohungen als unbedeutend abgetan werden, erleben wir im Familienrecht, im Jugendamt und bei der Polizei oft. Und das, obwohl es bereits eine Studie der Bundesregierung gab, die belegt, dass die Hälfte solcher Drohungen in Taten münden. Hunde, die bellen, beißen oft, und das wird nicht erkannt.
taz: Sie arbeiten als Coachin für Konflikte beim Sorge- und Umgangsrecht. Gibt es wiederkehrende Muster im Umgang mit Männergewalt, die Sie aus Ihrer Arbeit kennen?
Mundlos: Gewaltbereite Männer fallen im Familiengericht und Jugendamt eigentlich schon früh auf. Durch das, was sie tun oder sagen, durch psychische Gewalt, durch Morddrohungen, durch sexuelle, finanzielle oder körperliche Gewalt. Aber in den Behörden haben Täter drei Vorteile.
taz: Welche?
Mundlos: Zum einen fehlt dem Personal im Familiengericht und im Jugendamt oft das Wissen über Tätertechniken.
taz: Was verstehen Sie unter Tätertechniken?
Mundlos: Die kann man sich wie ein Trojanisches Pferd vorstellen. Vor dem Amt und den Gerichten wird alles für eine Täter-Opfer-Umkehr getan, um so den Rechtsstreit zu gewinnen. Die Täter verlagern die Verantwortung auf das Opfer, sie sagen dann Dinge wie: „Seht, wozu sie mich gebracht hat.“ Wenn die Verfahrensbeteiligten richtig geschult wären, müssten sie das eigentlich erkennen, das tun sie aber oft nicht.
taz: Und die anderen zwei Vorteile?
Mundlos: Der zweite Vorteil, den Täter haben, ist, dass dem Grundsatz der Amtsermittlung im Familiengericht nicht gefolgt wird. Behauptungen werden nicht überprüft. Weder werden Beweise und Belege berücksichtigt, noch werden Zeug:innen angehört. Wer also besser lügen kann, gewinnt. Und narzisstische, gewaltbereite Männer können großartig lügen, sonst hätten diese Frauen ja oft gar keine Beziehung mit ihnen geführt. Und der dritte Vorteil: Es mangelt am institutionellen Willen, diese Täter zu bremsen oder einzugrenzen.
taz: Wie bereiten Sie Ihre Mandantinnen denn auf das vor, was in Familiengerichten und Jugendämtern passiert?
Mundlos: Grundsätzlich rate ich dazu, jegliche Gewalt und Bedrohungen zu dokumentieren und im Zweifelsfall auch heimlich Mitschnitte zu machen. Auch wenn diese vor Gericht aktuell wenig Gewicht haben, hat man wenigstens Belege. Und sie sollten sich frühestmöglich Geld zur Seite schaffen, denn ein juristischer Kampf gegen diese Gewalt kostet viel Geld. Wenn die Frauen erst während des laufenden Verfahrens zu mir kommen, ist die Situation oft noch schwieriger. Wenn sie keine Belege für die Gewalt haben, muss ich in Sorgerechtsfällen sogar dazu raten, nicht mehr über Gewalt in der Beziehung zu sprechen. Denn wenn Mütter Gewalt anprangern, führt das oft dazu, dass Gerichte für den Täter entscheiden und Mütter ihre Kinder gar nicht mehr sehen können.
Christina Mundlos, Coachin
taz: Wie kann das sein?
Mundlos: Das ist das Ergebnis erfolgreicher Täter-Opfer-Umkehr: Wenn Fachkräfte Beweise nicht prüfen, glauben sie oft dem charmanten Täter und platzieren die Kinder zu ihm um. Ganz aktuell erhielt zum Beispiel sogar ein Mann unter Mordverdacht die Kinder.
taz: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte diesbezüglich eine Änderung im Sorge- und Umgangsrecht angekündigt. Familiengerichte sollen Gewalt gegen Mütter stärker berücksichtigen. Sehen Sie denn, dass sich in Zukunft etwas ändert?
Mundlos: Nein. Was aktuell versucht wird, ist vor allem Kosmetik. Wir brauchen einen kompletten Systemwandel, und das heißt: Die Istanbul-Konvention muss endlich konsequent umgesetzt werden. Das fängt in den Behörden an. Oft genug erlebe ich, dass sich Mitarbeitende vom Jugendamt oder im Gericht nicht schützend vor Mutter und Kind stellen, weil sie selbst befürchten müssen, Ziel der Wut und der Aggression des Vaters zu werden. Ich habe schon mit Verfahrensbeiständen gesprochen, die von Tätern bedroht und getrackt worden sind.
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taz: Im Fall von Stade waren offenbar extra viele Mitarbeitende vor Ort, weil der Kindsvater zuvor bereits als auffällig galt. Man wollte Mutter und Kind sehr wohl schützen.
Mundlos: Es gab also schon ein Bewusstsein dafür, dass dieser Mann gefährlich ist. Nur traurigerweise hat die Menge an Menschen den Täter nicht stoppen können, gewalttätig zu werden.
taz: Wie lassen sich diese Risiken besser vorhersagen?
Mundlos: Es gibt verschiedene Modelle zur Risikoanalyse, zum Beispiel das Acht-Stufen-Modell bis zum Femizid der britischen Kriminologin Jane Mockton Smith. Die können vorab durchgeführt und gegebenenfalls können bestimmte Schutzmechanismen eingerichtet werden, zum Beispiel, dass bei einem Treffen auch Polizeibeamte anwesend sind. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Mitarbeitende vom Jugendamt sind nicht auf eine potenzielle Gewaltsituation vorbereitet, sie sind nicht im Nahkampf erprobt und können gewaltbereite Männer auch nicht in Handschellen legen.
taz: In Stade hat der Täter nicht seine Partnerin getötet, deren Rolle in dem Fall ist derzeit noch unklar, und auch nicht sein Kind, sondern die Mitarbeitenden des Jugendamtes. Trotzdem steht die Femizid-Frage im Raum. Wie sehen Sie das?
Mundlos: Im Englischen wird dieses Muster Coercive Control genannt, Zwangskontrolle. Wir haben es mit Männern zu tun, die die Kontrolle über die Frau und das Kind beanspruchen und bereit sind, alles zu tun, um sie zu unterwerfen, über sie zu bestimmen und sie zu besitzen. Das beinhaltet jegliche Formen von Gewalt – von finanzieller, sexueller und psychischer Gewalt über körperliche Gewalt bis hin zu Mord. Der Fall in Stade zeigt sehr deutlich, dass sie auch bereit sind, Personen umzubringen, die ihnen beim Zugriff auf Kind und Frau vermeintlich im Weg stehen. Es ist natürlich wichtig, wie wir diese Gewalttaten nennen. Aber solange klar wird, dass sie alle demselben Muster folgen, ist für mich zweitrangig, ob wir sie „Femizid“, „erweiterter Femizid“ oder „Mord in Folge von Zwangskontrolle“ nennen.
taz: Wie wird Zwangskontrolle konkret sichtbar?
Mundlos: Beispielsweise will der Täter bestimmen, was die Frau essen, welche Kleidung sie tragen oder wen sie treffen darf. Oder es wird IT-Technik genutzt, um sie zu überwachen. Im Familiengericht müssten solche Dinge eigentlich erkannt werden. Wenn da ein Vater sitzt, der nach der Trennung bestimmen will, wohin die Mutter in den Urlaub fahren darf, ist das ein Warnsignal. Doch psychische Gewalt und Zwangskontrolle – als systematische Form psychischer Gewalt – bleibt flächendeckend unberücksichtigt. Es gibt in Jugendämtern und Familiengerichten höchstens einzelne Personen, die sich bei dem Thema zufälligerweise auskennen.
taz: In der öffentlichen Debatte wird stark auf die Staatsbürgerschaft des Täters Bezug genommen. Gibt es da Ihrer Erfahrung nach irgendeinen Zusammenhang?
Mundlos: In meiner Praxis habe ich sowohl Fälle von Männern mit deutscher Staatsbürgerschaft als auch von Männern, die in einem anderen Land aufgewachsen sind oder eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Auf die Staatsbürgerschaft abzuheben, dient ausschließlich dem Zweck, die deutschen Täter unsichtbar zu machen. Es mag ja sein, dass im Fall von Stade die Kultur und Sozialisierung des Täters mit hineingespielt hat. Das heißt aber nicht, dass jemand, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, nicht ganz genauso zu Zwangskontrolle neigt, gewalttätig ist oder sogar Femizide begeht.
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