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12.05.2026 , 11:13 Uhr
Die Intention (z.B. "niedere Beweggründe" beim Mordparagraphen) spielen auch bei anderen Tatbeständen eine Rolle.
War eine Körperverletzung fahrlässig oder mutwillig? Das bestimmt sowohl Straftatbestand als auch Strafmaß.
Schwierig ist die schwammige Formulierung bzw. Auslegungssache, was z.B. als "niedere Beweggründe" gilt.
Das Besitzanspruchsdenken an den/die Partner*in dort hinzuzählt, halte ich für richtig.
Die Eigenschaft "patriarchal" halte ich für schwierig, schwammig und auch am Kern der Sache vorbei.
Ist die Beziehung unterdrückerisch und eine Seite versucht die andere zu kontrollieren, zu isolieren und ihr kein eigenständiges Leben zuzugestehen, ist das absolut verwerflich und ein guter Indikator dafür, dass in eine Tötung niedere Beweggründe hineingespielt haben bzw. aussschlaggebend waren.
In solch einem Fall geschieht die Tat auch aus einem misogynen Frauenbild heraus. Nicht "nur weil sie eine Frau ist", aber auch weil sie eine Frau ist und der Täter ein frauenverachtendes Weltbild hat. Genau wie rassistische Motive bei Gewalthandlungen eine Rolle spielen können. So etwas sollte schon berücksichtigt werden.
zum Beitrag12.05.2026 , 10:58 Uhr
Gerade der Begriff "Patriarchat" bzw. "patriarchal" sollte meiner Meinung nach nicht als Formulierung im Gesetzestext verankert werden.
Erstens gibt es für diesen keine präzise, allgemeine Definition bzw. einen hohen Ermessensspielraum, was Menschen unter "patriarchal" verstehen; zweitens hilft er an solch einer Stelle nur Frauen. Diese sind in einem erheblichen Maße mehr von Partnerschaftsgewalt mit Todesfolgen betroffen. Dennoch sollte die Formulierung im Gesetz allen helfen.
Beispielsweise sind Frauen auch bei Vergewaltigungen deutlich überproportional davon betroffen im Vergleich zu Männern. Das der Tatbestand einer Vergewaltigung auch bei Männern als Betroffene überhaupt strafbar ist, ist aber eine sinnvolle Errungenschaft, die erst später kam.
Im Gesetz sollte, genau wie im Artikel, patriarchales Verhalten treffend charakterisiert werden. - unterdrückerische Beziehung, bei denen die/der Partner*in den anderen immer mehr kontrolliert, isoliert und kein eigenständiges Leben zugesteht - Besitzdenken an den/die Partner*in
Ein Mann bringt eine Frau doch nicht um, "nur weil sie eine Frau" ist, sondern eher weil der Mann(!) ein misogynes Frauenbild (z.B. mit Besitzdenken) hat.
zum Beitrag22.06.2019 , 21:55 Uhr
Soweit wie möglich wird es vermieden über Äcker zu trampeln. Teilweise ist es nötig, auf Felder auszuweichen, wenn Polizeiketten umflossen werden.
Das Bündnis Ende Gelände geht aber auch proaktiv auf betroffene Landwirte und Landwirtinnen zu um ihnen eine Entschädigung anzubieten und informiert Landwirt*innen, welche potentiell betroffen werden könnten soweit planbar auch im vorhinein.
Von rücksichtloser Trampelei zu sprechen ist daher unangebracht.
Das ließe sich eher über die Geschäftspraxis von RWE sagen, welche auf Kosten der Allgemeinheit, insbesondere der enteigneten Landwirt*innen und Bewohner*innen im Rheinland sowie unseren zukünftigen Generationen weiterhin mit altbackener, klima- und menschenschädlicher Braunkohle Profit machen.
zum Beitrag