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Reformpaket der BundesregierungUngleiche Paare profitieren derzeit am meisten

Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Familienversicherung abzuschaffen. Dabei sind sogar die Krankenkassen selbst dagegen.

Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung könnte dazu führen, dass viele Frauen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren Foto: imago

Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat derzeit ein Déjà-vu. „Die aktuelle Debatte kommt mir sehr bekannt vor“, sagt der 63-Jährige. Vor 20 Jahren hatte er eine Studie zur Gerechtigkeitsfrage in der beitragsfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen angefertigt. Sie blieb wie andere Papiere zum selben Thema ohne weitere politische Folgen. „Dort etwas zu verändern, sorgt für viel Ärger. Und das Einsparpotenzial ist begrenzt“, sagt der Experte von der Universität Bremen.

Rothgang bezieht sich auf die aktuellen Empfehlungen aus der Finanzkommission Gesundheit, die kostenlose Mitversicherung für Familienangehörige abzuschaffen, es sei denn, die Mitversicherten betreuen Kinder im Vorschulalter oder befinden sich bereits im Rentenalter. Der Vorschlag ist eine der 66 Empfehlungen im Gutachten der Finanzkommission Gesundheit der Bundesregierung, die helfen sollen, die Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen.

Die Bundesregierung hat am Montag angekündigt, einen Großteil der Empfehlungen umsetzen zu wollen. Beschlossen werden soll das Paket Ende April, welche der empfohlenen Maßnahmen darin enthalten sein sollen – und welche nicht –, ist noch unklar. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte zu dem Vorschlag schon vor einigen Tagen erklärt, für Eltern mit Kindern im Vorschulalter würde sich nichts ändern und man wolle auch mitversicherte pflegende Angehörige nicht neu belasten. Was man so lesen kann, dass die Abschaffung der Mitversicherung für andere Gruppen durchaus im Gespräch ist.

Bisher können Ehepartner:innen, die selbst keinen sozialversicherungspflichtigen Job haben oder auch als Selbstständige nicht mehr als 565 Euro im Monat verdienen, mit dem Ehemann oder der Ehefrau in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, ohne eigene Beiträge zu leisten. Dies will die Kommission ändern.

Würde der Vorschlag umgesetzt, müssten die Ehe­part­ne­r:in­nen – meist sind es Frauen – zumindest einen Teilzeitjob annehmen, bei dem sie mehr verdienen als die Minijob-Grenze von 603 Euro und dann darauf Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn die Ehefrauen ohne Job sind, sollen sie im Monat einen Mindestbeitrag von 230 Euro an die gesetzliche Krankenkasse entrichten.

Breite Ablehnung

Kritik an diesem Vorschlag kommt von sonst gegensätzlichen Akteuren. In einer Anhörung im Bundestag zum Thema sprach die AfD von einer „Zerstörung der Familien“, die Grünen warnten davor, mit dem Vorschlag „Vertrauen zu verspielen“, die SPD betonte, die beitragsfreie Mitversicherung sei ein „zentrales Element unseres solidarischen Systems“. Für CSU-Chef Markus Söder ist der Vorschlag schlichtweg „absurd“. Selbst Oliver Blatt, der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen, die ja von diesem Mehr an Beiträgen profitieren könnten, warnte: „An anderen Stellen lässt sich einfacher und schneller mehr Einsparpotenzial erreichen.“

„Es gab und gibt ein Gerechtigkeitsproblem bei der beitragsfreien Mitversicherung und bei sehr ungleichen Einkommen der Partner:innen“, sagt Rothgang. Aktuell würden Paare mit identischem Haushaltseinkommen je nach Einkommensverteilung höchst unterschiedlich belastet.

Dazu eine Rechnung bei einem Krankenkassen- und Pflegebeitrag von insgesamt 21,1 Prozent, von dem Arbeitnehmer die Hälfte tragen müssen: Wenn etwa ein Partner 8.000 Euro verdient und damit über der Beitragsbemessungsgrenze von rund 5.800 Euro liegt und der oder die Partnerin nichts verdient oder nur einen Minijob hat, dann wird für die Krankenversicherung des Paares ein Arbeitnehmerbeitrag von etwas über 610 Euro fällig. Haben beide ein Einkommen von 4.000 Euro brutto im Monat, werden jedoch zweimal 422 Euro, also insgesamt 844 Euro, als Arbeitnehmerbeitrag für die Krankenkasse abgezogen.

„Die Vorteile sind umso größer, je unterschiedlicher das Einkommen der Part­ne­r:in­nen ist“, so Rothgang. Dies widerspreche „dem Prinzip der horizontalen Gleichbehandlung“. Dieser Grundsatz besagt, dass gleiche Einkommen auch gleich behandelt werden müssen. Er bezieht sich damit auf das Gesamteinkommen der jeweiligen Haushalte.

Laut den Empfehlungen der Finanzkommission wären etwa 1,6 Millionen mitversicherte Ehe­part­ne­r:in­nen von einer Änderung betroffen. Sie müssten sich bei einer teilweisen Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung mit einem Teilzeitjob selbst versichern oder aber einen Beitrag von 230 Euro im Monat an die gesetzliche Kasse zahlen. Die Krankenkassen sollen damit 3,5 Milliarden Euro mehr an Einnahmen bekommen.

Ob aber die erwerbslosen Ehefrauen dann überhaupt 230 Euro im Monat aufbringen können, das ist die Frage. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung könne dazu führen, dass viele Menschen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren, warnte die Diakonie.

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78 Kommentare

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  • Das ist doch nur Makulatur! Nötig wäre eine grundsätzliche Reform der Krankenversicherung, eine Bürgerversicherung, in die ALLE einzahlen!

  • 58 Jahre alte Mutter mit 3 erwerbtätigen Kindern, die ihre Eltern gepflegt hat und nie dafür bezahlt wurde jetzt zur Kasse zu bitten, jetzt hackels wohl !



    Muß man sich früher überlegen. Kein Wunder, wenn bald die AfD die Mehrheit hat. Leider regiert in Deutschland ja schon seit Adenauer das Alter und nicht die Vernunft. Kinder kriegen die Menschen eben nicht immer.

  • Man könnte auch die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen, dann gäbe es das angesprochene Gerechtigkeitsproblem gar nicht.

    Außerdem würde damit ein weiteres Gerechtigkeitsproblem beseitigt: Menschen mit hohem Einkommen müssen prozentual geringere Beträge bezahlen als Menschen mit niedrigem Einkommen.

    • @Eike:

      Es ist eine VERSICHERUNG. Daher müssen Beiträge an der möglichen "Schadenshöhe" orientiert sein. Eine Abschaffung der Bemessungrenze ist daher fragwürdig. Abgesehen davon würden viel, die deutlich oberhalb der heutigen Grenze verdienen, dann in die Private abwandern, sofern man diese nicht gleich mitabschafft.

    • @Eike:

      Die Beitragsbemessungsgrenze ist gerecht. Ich bekomme ja auch nicht proportional mehr Leistung aus dem System. Das sind schließlich „Beiträge“ - Leistung und Gegenleistung müssen in einem Verhältnis stehen - und keine „Steuern“.

      • @Peter Rabe:

        So ist es. Verstehen aber viele nicht.

    • @Eike:

      Es gibt kein Gerechtigkeitsproblem mit der Beitragsb.gr. sondern vielmehr ohne.



      Bei den Arbeitssozialsicherungssystemen handelt es sich um eine Versicherung, d.h. es gibt eine festgelegte Leistung für alle. Der Beitragssatz wird aber in % des Einkommens berechnet.



      Die BBG ist verfassungsrechtlich als Element der Beitragsberechnung verankert, um die Belastung für Höherverdiener zu begrenzen.



      Kurzum, das Verhältnis Beitrag/Leistung darf nicht belibig erhöht werden, da es sich ansonsten um eine Steuer handelt.



      Weiterhin errechnen sich das Kranken und Arbeitslosengeld immer aus dem gezahlten Beitrag somit ist die BBG auch die Begrenzung der Sozialleistung.

      Vergleichbar hierzu wäre eine Privathaftpflich oder KFZ Versicherung, bei der bezahlt man auch keinen Beitrag nach Einkommen.

      Möchte man dies ändern müssten die Sozialversicherungen zu einer Sozialsteuer werden, dann könnte man diese erhöhen.



      Allerdings, gilt im Grundsatz die Verhältnismäßigkeit der Besteuerung eines Bürgers und dies wurde in verschiedenen Urteilen von BvfG mit einer max. gesamten Besteuerung von 50% benannt.



      Also, die BBG ist gerecht!

    • @Eike:

      Das wäre wohl zu einfach für unsere Politiker und Lobbyisten. Warum löhnen Politiker eigentlich nicht 21% von dem Geld, daß sie verdienen .... Äaah bekommen, bzw. Nehmen ?

  • Die Aussage, dass die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung dazu führen könnte, dass viele Frauen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren, ist pointiert, aber leider vollkommen falsch, da die allermeisten Menschen in Deutschland einer Versicherungspflicht unterliegen und daher krankenversichert sein müssen.

    • @Hansi5:

      Ja, man landet dann in der obligatorischen Anschlussversicherung, § 188 Abs. 4 SGB V. Wenn man die nicht bezahlen kann, ruht die Krankenversicherung nach § 16 Abs. 3a SGB V und man erhält nur noch eine Notfallversorgung.



      Aber es besteht auch die Möglichkeit nach § 26 Abs. 2 SGB II Bürgergeld für die Versicherungsbeiträge zu bekommen, wenn man nur wegen der GKV-Beiträge hilfebedürftig wird. D.h. das Jobcenter muss dann die Beiträge ganz oder teilweise zahlen.

      Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch die Diakonie das weiß. Oder sie hätten eine ihrer Sozialreferentinnen fragen können.....

  • Wer für die Abschaffung des Ehegattensplittings ist, kann nicht für die beitragsfreie Mitversicherung sein, ohne inkonsequent in der Argumentation zu sein.

    • @Querbeet:

      Dann müsste man aber ganz konsequent sein, und alle finanziellen Regelungen für Ehepartner abschaffen. Also keine Unterhaltsverpflichtungen (nur für eventuelle Kinder), keine gemeinsame Schuldnerhaftung, und auch keine Berücksichtigung eines Ehepartners (bzw dessen Einkommen) wenn Sozialhilfe etc. gezahlt wird.

    • @Querbeet:

      Richtig. Zumal die Sozialversicherung meist der relevantere Faktor ist.

    • @Querbeet:

      So ist es.

  • Wer Angehörige pflegt oder kleine Kinder betreut soll ja explizit ausgenommen sein. Warum sollte die Solidargemeinschaft dann die Entscheidung Hausfrau (oder -mann) zu sein finanzieren? Unbezahlte Hausarbeit kann als Argument nicht gelten, denn die fällt ja bei Doppelverdienern auch an.

    In meiner Generation (der Millenials) kenne ich ehrlich gesagt auch niemanden, der sich so ein Modell mit nur einem Einkommen leisten könnte.

    • @wintermute:

      Doch, das gibt es (noch). Selbst gehöre ich zwar zur Generation X, und wir gehen beide arbeiten, könnten aber auch ohne große Einschränkungen mit einem Einkommen über die Runden kommen. Und mein Sohn gehört halt zu den Millenials, ist aber seit einem halben Jahr auch Alleinverdiener. Nach der Geburt des Nachwuchses haben er und seine Partnerin beschlossen, das sie zu Hause bleibt, bis das erste Schuljahr des Kindes abgeschlossen ist. Finanziell geht e bei beiden auch.

  • „Erwerbslose Ehefrauen“, ich glaube ich bin zu ostdeutsch um mir darunter etwas vorstellen zu können.

    • @Mendou:

      Mal so ohne "Emotschie": Gefällt mir...

  • "Ungleiche Paare profitieren derzeit am meisten"



    Ja, und? Die meisten Paare dürften ungleich verdienen.



    Abschaffung des Ehegattensplittings und Ende der Familienversicherung gehen beide in die gleiche Richtung. Hinter Gerechtigkeits- und Gleichstellungsdiskussionen verbirgt sich die eigentliche Frage: Wie ist aus der arbeitenden Bevölkerung noch etwas mehr Geld herauszuholen?

    • @sollndas:

      @ sollndas



      Gut erkannt- sehe ich auch so wie Sie.



      Zudem, welche Paare suchen sich ihre Partner nach deren Berufstätigkeit aus. Bei der Partnerwahl zählen doch oftmals, zum Glück - noch ganz andere Kriterien.

  • Es gibt auch noch eine andere Ungerechtigkeit. Nachdem mein Ex-mann gegangen war, hatte ich aufgrund mangelnder Kinderbetreuung keine Chancen auf Festanstellung. Ich hätte dann als Selbstständige für eine Firma Buchhaltung machen können. Bekommen hätte ich knapp 800 € im Monat, davon hätte ich damals an die Krankenkasse 380,00 € bezahlen müssen- und habe mich damals auch gefragt, warum die nichtarbeitende Ehefrau nichts bezahlen muss, ich aber fast 50% meines Einkommens.



    Egl, wie man es dreht und wendet- solange die Krankenversicherung nicht zu einer Bürgerversicherung wird, in die alle den gleichen Prozentsatz einzahlen, bleibt es eine zutiefst ungerechte Sache, die der Lebenwirklichkeit vieler Menschen einfach nicht mehr entspricht.

  • Wenn die Summe der Krankenkassenbeiträge gleich bleibt, kann man die kostenlose Mitversicherung von nicht arbeitenden Ehegatten streichen.



    Wenn jedoch die nicht arbeitenden Ehepartner einfach zusätzlich zahlen sollen, bin ich dagegen.



    Schon jetzt werden Paare benachteiligt, bei denen beide Partner arbeiten, denn diese bezahlen beide ihre Krankenkassenbeiträge, während bei Paaren, bei denen nur ein Partner arbeitet, auch nur ein Beitrag fällig wird. Das heißt, das Paare mit nur einem Arbeitseinkommen trotz gleichen Haushaltseinkommens weniger für die Krankenkasse zahlen. Ist das sinnvoll und gerecht?

  • Warum nicht einfach das ganze aus Steuergelder finanzieren?



    So machen es auch die Franzosen und einige andere Länder wo Ärtzliche versorgung als Grundrecht angesehen wird.

    • @Kamamu:

      Da stelle ich doch mal die Gegenfrage: Würden Sie im Falle einer schweren Krankheit lieber in Deutschland, oder in England bzw Italien leben? Ich tippe mal, die Antwort lautet Deutschland. Natürlich kann man alles aus Steuermitteln finanzieren, aber das führt dann zu den Engpässen, die in England und Italien an der Tagesordnung sind. Dänemark finde ich auf Grund der Größe des Landes als Vergleich zwar schwierig, aber hier kann sich Deutschland tatsächlich ein Vorbild nehmen in Bezug auf Digitalisierung etc. Ich bin mir aber sicher: Sobald das aufkommt, gibt es die ersten Gegendemos („wie sollen die älteren Leute die Digitalisierung bewältigen“ / „der gläserne Patient“ usw).

      • @MarsiFuckinMoto:

        Die Dänen werden es über kurz oder lang herausfinden, daß ihnen die gnadenlose Digitalisierung ohne "altes" Backup eines unschönen Tages gewaltig in den Hintern beißen wird - aber sie können sich damit trösten, daß sie nicht die einzigen sein werden.

        Und wer in DK ein Zahnproblem hat, muß u.U. bis zu einem Jahr auf einen Behandlungstermin warten.

        Die Probleme, die steuerfinanzierte Gesundheitssysteme in anderen Ländern haben, sind im wesentlichen von jenen verursacht, die die Regierungen stellen - und nicht von den Versicherungsnehmern. Ich gestehe jedoch ein, daß mit dem derzeit herrschenden Typus Politiker, der derzeit die Mehrheit stellt, ein solches Unterfangen in D das derzeitige System noch weiter in Richtung 3. Welt verschieben wird.

  • Wenn es denn so kommt, dass der Ehepartner nicht mehr mitversichert ist und selbst zahlen muss, sinkt dann der Beitrag des zahlenden Ehepartners mindestens etwas? Oder ist dies alles wieder nur eine weitere Abzocke, weil man das System nicht mehr auf die Beine bekommt?

  • Das ist wieder ein rumfrickeln an einem grundweg verfrickelten System.



    Komplett neu aufstellen. Pflichtversicherung für jeden, bemessen am Einkommen, ohne Bemessungsgrenzen, weder unten noch oben. Ja, auch für Kinder.



    Keine Mitversicherung mehr notwendig, weil jeder ein Einkommen von mindestens 0 Euro hat.



    Einkünfte aus Vermietung und Finanzprodukten sollten ebenfalls mitgerechnet werden, und zwar bei allen, nicht nur bei denen, die keinen pro forma Arbeitsvertrag vorweisen können.



    Private Versicherungen haben weiter ihre Berechtigung für alle Zusatzleistungen, die man gerne hätte, die aber nicht medizinisch notwendig sind.



    Das wäre ein richtig großer Wurf, aber es gibt keine Gruppe, die sich hier wirklich diskriminiert sehen kann. (Außer den extra reichen, die nun deutlich mehr als für ihre PKV zahlen müssen, sich das aber auch leisten können)

    • @Herma Huhn:

      Ziemlich genau so wäre die Reform überfällig! Danke.

    • @Herma Huhn:

      Also so ähnlich wie in Italien?

      • @Aurego:

        Ich kenne das italienische System nicht.

  • Ist die Union nicht angetreten, die „Leistungsträger“ zu entlasten? Dass Ehepartner, die nicht arbeiten und stattdessen unbezahlte Care-Arbeit auch dazu gehören, scheint dort niemanden in den Sinn zu kommen.



    Auch die diskutierten Ausnahmen bei Kindern im Vorschulalter und zu pflegenden Personen im Haushalt verfestigen doch nur die vorhandenen Rollenverteilung. Warum eigentlich sollen Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, auch wenn ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, denn hier privilegiert werden? Ähnliches gilt für zu pflegende Angehörige.

    • @Flix:

      Diejenigen, die unbezahlte Care-Arbeit leisten, sind doch explizit ausgenommen.

  • Es scheint mir allmählich, die Bundesregierung folgt dem Motto: Wie können wir der arbeitenden Bevölkerung und Geringverdienern in dieser Legislaturperiode am meisten schaden?



    - Arbeitnehmerrechte aufweichen



    - Drohkulisse der potentiellen Totalkürzung von Sozialleistungen aufbauen



    - Integrations- und Sprachkurse kürzen



    - Deutschlandticket teurer machen



    - Strompreise für Verbraucher zugunsten von Rabatten für Industrie hochhalten



    - den Ölkonzernen überlassen, ob sie die Kraftstoffsteuerreduktion an Shareholder ausschütten oder an Kunden weiter geben



    - Familien-Krankenversicherung streichen



    - Über eine MWST-Erhöhung nachdenken



    - Erhöhung der Rezeptgebühr erwägen



    (…)



    Ich frage mich, ob sich unsere Politiker ihrer Destruktivität bewusst sind, und was das für den Zusammenhalt und den Frieden in unserer Gesellschaft bedeutet.

    • @nothingness:

      Ich weiß jetzt leider nicht ob Ihre Aufzählung vollzählig ist, befürchte allerdings das Gegenteil. Auch wenn das oben Genannte allein schon des Bösen genug wäre.

      Ja - sieht tatsächlich so aus, als wolle sich eine bestimmte politische Klasse über den Umweg einer Wahl unbedingt selbst abschaffen...



      Diesmal ist's nicht bloß der nette Herr Lindner, der voran geht...

      Und der Boden des ersten Versuchsfeldes in Sachsen-Anhalt ist schon bereitet...

    • @nothingness:

      Es ist vor allem ein Zeichen dafür, wie weit die Regierung mittlerweile von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt ist. Arbeitnehmer scheinen in den Köpfen der Unionsminister, zu denen man Klingbeil getrost hinzuzählen kann, nur als faule, betrügende Nichtsnutze vorzukommen.

  • Für den Anspruch der taz eine sehr enttäuschende Betitelung. Ist das noch Framing oder schon Verfälschung?

    Untertitel:



    "Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Familienversicherung abzuschaffen. Dabei sind sogar die Krankenkassen selbst dagegen." - und dann im Text:

    "Selbst Oliver Blatt, der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen, die ja von diesem Mehr an Beiträgen profitieren könnten, warnte: „An anderen Stellen lässt sich einfacher und schneller mehr Einsparpotenzial erreichen.“ "

    Er sagt nicht, dass die Reduzierung versicherungsfremder Leistungen (tatsächlich eine Dauerforderung der Kassen!) schlecht ist, sondern nur dass es noch größere und (politisch) einfachere Ansatzpunkte gibt. Die Kostenanstiege, etwa bei den Medikamenten, sind schlicht dickere Brocken.

    • @Chris McZott:

      Eine Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung spart gar nichts ein. Das wäre eine Maßnahme auf der Einnahmenseite.

      Das Problem liegt bei der GKV aber auf der Ausgabenseite, die völlig außer Kontrolle geraten ist. Das hat viele Gründe, vor allem Bürokratie und Misswirtschaft, aber auch Gier der Pharmakonzerne und privater Klinikkonzerne. Allein die Anzahl der Krankenkassen ist ein Unding: Warum mehr 100 Mal gleichartige Ressourcen für Verwaltung und Überbau bezahlen? Schlank geht anders. Eine einzige GKV wäre genug.

      Und ja: Versicherungsfremde Leistungen der GKV müssen über Steuern finanziert werden, nicht über Beiträge.

      • @Winnetaz:

        Aus Sicht der aktuell 93 Kassen sind es Kosten. Wenn über Steuern finanziert, betragen die Kosten Null. In der Realität sieht es aber so aus:

        Kosten versicherungsfremde Leistungen der GKV (2024): 58 Mrd. € abzgl. dem 14,5 Mrd. Zuschuss dafür vom Bund = 43,5 Mrd. ungedeckte versicherungsfremde Leistungen (=13,3% von 327,4 Mrd. € Gesamtkosten)

        Verwaltungskosten Krankenkassen (2024): 12,6 Mrd. € (= 3,85% von 327,4 Mrd. € Gesamtkosten)

        Welches Problem ist wohl größer?

      • @Winnetaz:

        Sehr richtig. Die Anzahl der gesetzlichen Krankenkassen liegt allerdings nicht mehr über 100, sondern bei 93.

      • @Winnetaz:

        Mehr als 100 ist vielleicht wirklich übertrieben viel. Aber nur eine würde erfahrungsgemäß erst recht in Bürokratie und Fehlinvestition enden.



        Ein konkurrenzloser Betrieb wirtschaftet leider nicht so effektiv wie einer, der sich behaupten muss. (Die derzeit mehr als 100 müssen das allerdings auch quasi nicht, da liegt eines der Probleme)

        • @Herma Huhn:

          Hinter den Kulissen arbeiten die Krankenkassen sowieso zusammen, z. B. bei den Vergütungsvereinbarungen für Krankenhäuser und Ärzte, die gesetzlichen Leistungen sind ebenfalls gleich, und die wenigen kassenindividuellen freiwilligen zusätzlichen Leistungen sind unnötig. Und zugleich beschäftigen die Kassen eine Vielzahl von Angestellten, die nur die Aufgabe haben, von anderen Krankenkassen Mitglieder abzuwerben. Mehr überflüssige Bürokratie als mit einer Vielzahl von Krankenkassen ist kaum vorstellbar.

  • Daß Angehörige eigene Beiträge leisten müssen. ist bei Privatversicherungen schon immer gang und gäbe.



    Und die Privatversicherungen bieten bei teilweise geringeren Beiträgen weitaus bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen.



    Wäre es da nicht an besten, die Zwangsversicherungspflicht für nur einen Teil der Bevölkerung abzuschaffen ? Zumal die bisherige Mitversicherung der einzige Vorteil der gesetzlichen Kassen ist.



    Jeder soll sich dort versichern können, wo er will.

    • @Don Geraldo:

      Ist doch schon so. Der im Artikel genannte Alleinverdiener mit 8000 im Monat wird ohne die beitragsfreie Mitversicherung nicht mehr lange in der GKV bleiben.

    • @Don Geraldo:

      Dass die privaten Krankenversicherungen mit zunehmendem Alter für viele, insbesondere Freiberufler und Einzelselbständige immer teurer und im Rentenalter dann oft unbezahlbar werden, übersehen die enthusiastischen jungen selbständigen oft. Es gibt sehr viele Einzelunternehmer, die es sich nicht leisten können, in die gesetzl.Rentenversicherung und auch in keine bedarfsdeckende private Rentenversicherung einbezahlen können. CDU ist das bekannt. Wenn jetzt auf diese "Geringverdiener" bei den Selbständigen monatliche Kosten in Höhe mehrerer hundert Euro zukommt und ihre Angehörigen, auch die Kinder im Schulalter extra versichern müssen, werden viele sich das nicht mehr leisten können und die Zahl "neuer" Grundsicherungsempfäng wird sprunghaft steigen. Diese Leute müssen dann aufstocken. Es ist erstaunlich was sich die CDU alles einfallen lässt um die unteren Einkommensschich-ten noch mehr zu enteignen, als sie es bereits jetzt tut. Gerade diese Partei, die hell aufschreit, wenn es um die Enteignung von Immobilienkonzernen geht, oder um gerechte Besteuerung der Reichen, hat keine Hemmungen, das Volk über solche Tricks immer mehr zu versklaven. Pfui Teufel, Merz!

    • @Don Geraldo:

      "Und die Privatversicherungen bieten bei teilweise geringeren Beiträgen weitaus bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen."



      So lange man jung ist, stimmt diese Aussage. Aber im Alter rächt es sich bitterböse, wenn die Kosten bei 900€ und mehr pro Monat liegen, oder man tausende Euro Zuzahlung leisten, damit die Beiträge günstiger werden.

    • @Don Geraldo:

      Den Basistarif in der PK gibt es seit 2009. Dort wird jeder aufgenommen und es gibt einen Tarif, mit Leistungen vergleichbar der GKV.



      Die Frage, wie man aus der GKV raus kommt, lässt sich leicht beantworten.

      Insofern ist die Forderung, dass sich jede*r versichern kann wo gewollt, IM Grundsatz schon erfüllt. Im Gegensatz zur GKV erfolgt die Aufnahme in der PK aber individuell, dass heißt eine konkrete Kasse kann dich auch ablehnen oder es werden Risikozuschläge genommen. Wie bei sonst jeder anderen Versicherung auch.

      • @DerLeser:

        Abgesehen davon können Krankenversicherungen ihren Kunden auch kündigen, beispielsweise, wenn er zuviel kostet. Ein juristisch sauberer Grund findet sich immer.

  • Es gibt bisher eine Versicherungspflicht, die vielleicht doch verhindert, dass Betroffene aus dem System fallen?

    • @ttronics:

      Es steht gar nicht zur Debatte, die Versicherungspflicht abzuschaffen, die es in Deutschland schon lange gibt. Absurderweise müssten sich dann Menschen verpflichtend auf eigene Kosten versichern, die gar kein (eigenes) Einkommen haben. Zahlen soll dann offenbar die Partnerin/der Partner mit Einkommen. Es würde genau die Solidarität vom Ehepartner/von der Partnerin eingefordert, die mitsamt dem Ehegattensplitting eigentlich gerade abgeschafft werden soll. Paradox.

      • @Winnetaz:

        Sorry, jetzt platzt mir aber der Kragen:



        Ehepartner sind eine finanzielle Gemeinschaft. Sie haben sich mit dem Eingehen der Ehe dazu gesetzlich verpflichtet, füreinander zu sorgen. Dafür werden sie an anderer Stelle steuerlich bevorteilt.



        Das als "Solidarität" zu bezeichnen, ist absurd.

        Schon im letzten Absatz des Artikels kommt diese Absurdität zum Vorschein: selbstverständlich ist der arbeitende Ehegatte verpflichtet der /dem mittellosen Hausfrau/-mann die Versicherung zu bezahlen! Woher bitte soll da ein Risiko für einen fehlenden Versicherungsschutz bestehen?

        • @Ringsle:

          Genau diese absurden Widersprüche wollte ich hier herausarbeiten. Der vom Grundgesetz geforderte besondere Schutz von Ehe und Familie scheint keine Bedeutung mehr zu haben. Am ehrlichsten wäre es dann wohl, die Zivilehe ganz abzuschaffen und das Phänomen "Ehe" wieder den Religionsgemeinschaften zu überlassen, so wie es ganz früher einmal war.

          Somit stünde jeder und jede dem Staat (also auch dem Fiskus und den Sozialversicherungen) als Individuum gegenüber, völlig losgelöst von privat geschlossenen Ehen.

          In der Konsequenz darf der Staat dann aber auch nicht mehr erwarten, dass Eheleute solidarisch füreinander einstehen, so wie er das heute erwartet. Es gäbe also bspw keine "Bedarfsgemeinschaften" mehr. Der Staat müsste Eheleuten im Zweifel sogar zwei Wohnungen finanzieren, wenn sie beide - natürlich streng getrennt - Bürgergeld beziehen usw und so fort...

  • Die Gerechtigkeitsfrage finde ich heuchlerisch. Wenn es um die Schlechterstellung gleichverdienender gegenüber unterschiedlich verdienender geht, könnte man auch anbieten Paare zum Tarif des Gesamteinkommens oder zum doppelten Tarif des Durchschnittseinkommens zu versichern, je nachdem ob man sie gleichstellen oder die Ungleichverdienenden schlechterstellen will. Dabei sollte man nicht vergessen, dass man sich unterschiedliche Einkommen nicht immer aus freien Stücken aussucht…

    • @Henne Solo:

      Wenn ein unterschiedlich verdienendes Gutverdienerehepaar die Vorzüge des Ehegattensplittings genießt, dann muss gerechterweise auch ein Ehegattensplitting für die Krankenkassenbeiträge gelten und das Gesamteinkommen der Familie zur Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenkasse herangezogen werden. Dann wird das bald aufhören, dass sich Spitzenverdiener in der Privaten versichern und ihre Frau und ihre Kinder zum Mindestbeitrag in der gesetzlichen unterbringen und so ein Rundum-Sorglos Sorglospaket für ihre Frauen und Kinder haben, zum Bruchteil dessen, was sie in der Privaten dafür bezahlen müssten. Das geschieht hunderttausendfach in der BRD, und alles auf dem Buckel des gemeinen Beitragszahlers, der nicht genug verdient, um frei seine Krankenversicherung wählen zu können. Wenn solchen Abzockern, die das System der gesetzl. Versicherung dergestalt ausnutzen, das Gesamteinkommen berechnet, statt der Ehefrau eines Einkommensmillionärs zu erlauben, sich und ihre 3 Kinder für den aktuellen Mindestbeitrag in Höhe von aktuell € 220,03 bei der TK zu versichern, könnte man vermutlich das gleiche Ergebnis erzielen, das die CDU anstrebt. Vote for: BÜRGERVERSICHERUNG!

  • Das Beispiel kann man sehr schön weiterspinnen. Der 8000 Euro verdienende Ehepartner wird sich fragen, warum er weiterhin den Höchstbeitrag in der Krankenversicherung zahlen sollen, wenn die Ehefrau "sowieso" eine eigene Krankenversicherung braucht. Für mehr als 1000 Euro im Monat (Gesamtbeitrag) bekommt man in der PKV deutlich mehr: Keine Wartezeiten bei Fachärzten, Chefarztbehandlung, etc.



    Also wird er in die PKV wechseln. Die GKV erhält dann zwar die Beiträge der Ehefrau, die Beiträge des Ehepartners gehen ihr aber verloren,

  • Hier wäre mal wieder eine Möglichkeit die AfD inhaltlich zu stellen. Die AfD ist im Osten genau dort am stärksten, wo es die höchsten Beschäftigungsquoten von Frauen deutschlandweit gibt. Ich kenne hier niemand der seine Ehefrau kostenfrei mitversichert hat, da in allen Paaren beide arbeiten. Ist bei den hiesigen Löhnen auch gar nicht anders möglich. Warum wird den ostdeutschen Wählern dann nicht mal aufgezeigt wie ihre heißgeliebte Partei hier für die Privilegien westdeutscher Zahnarztgattinnen kämpft? Ist ja beim Ehegattensplitting das gleiche Spiel, was auch so eine rein westdeutsche Subvention überkommener Rollenmodelle amerikanischen Zuschnitts ist.

    • @Šarru-kīnu:

      Und Sie glauben tatsächlich, dass den AfD-Wählern (ich lasse jetzt mal das "ostdeutsch" außen vor) die Privilegien der westdeutschen Zahnarztgattin ein Dorn im Auge sind? - Schön wär's!

      Dagegen spricht allerdings recht eindeutig, dass in Sachsen-Anhalt/ Harz eine sehr kurzfristig zugeflogene westdeutsche Zahnärztin, Baujahr 1956, (immerhin gebürtig in Thüringen) bei der letzten Wahl umstandslos ein Bundestagsmandat errang...



      Ohne jeglichen regionalen Hintergrund, ohne echtes Knowhow von neuer "Heimat" und deren Zuständen.

      Das tut mir persönlich ebenso leid wie vermutlich auch Ihnen. Ich fürchte, da müsste man schon ganz andere "Geschütze" auffahren, um Realitäten aufzuzeigen. Siehe Verflechtungen bei Überkreuzbeschäftigungen...

      Meine eigene Erfahrung also: Der einmal gewonnene AfD-Wähler will da gar nichts soooo genau wissen... Erst recht nicht solchen "Kleinkram". Man soll's sicher nicht aufgeben - aber ein Überzeugen in Größenordnungen können wir wohl vergessen.

  • 230 EUR sind für meine Mandanten ein so hoher Betrag, dass sie dann oft doch wieder gezwungen sind zum Jobcenter zu gehen. Übersehen wird auch, dass viele Menschen aufgrund von Sprachbarrieren, Analphabetismus, Alter, psychischer Erankungen oder Lebenskrisen ohnehin große Probleme haben, ihren Alltag überhaupt zu bewältigen. In meiner Beratungspraxis war es dann eine große Hilfe, wenn wenigstens der Krankenversicherungsschutz schon mal geklärt war. Auch dies fällt dann weg.



    Der Staat investiert jährlich in mehr Komplexität und belastet - auch über endlose Onlineformulare, mit denen 90% bereits bekannter Daten nochmals wieder abgefragt werden (Stichwort schlanker Staat) - Individuen mit immer mehr Aufgaben, die früher die Verwaltung oder Sozialträger einfach in der Beratung miterledigt hatten und wundert sich dann, dass sie scheitern und Flaschen sammeln oder kriminell werden.

    • @hedele:

      Danke für deine Perspektive. Ich habe die starke Vermutung, dass das gelegntlich eine zumindest implizit gewollte 'feindselige Bürokratie' analog einer 'feindseligen Architektur' erzeugen soll ....

  • Bei der familienversicherung gibt es ja auch familien mit sehr hohem gesamteinkommen die profitieren und das eigentlich nicht nötig hätten. Ich finde da könnte man schon rangehen, wobei darauf zu achten wäre, dass haushalte mit kleinerem gesamteinkommen oder geringeren vermögenswerten nicht zusätlich belastet werden.

  • Aber ja doch! Belasten wir doch lieber die Schwächeren - wie gewohnt. Es ist ja auch völlig sinnlos, die Krankenversicherungs- reform komplett neu zu gestalten, ähnlich wie in Holland. Dort wurde die "Private" abgeschafft und es gibt nur noch die "Gesetzliche". Es ist sinnvoll, wenn ALLE in diese Versorgung einzahlen, auch Beamte, Selbständige, ähnlich wie es bei der Rentenversicherung sein sollte.

  • "Ob aber die erwerbslosen Ehefrauen dann überhaupt 230 Euro im Monat aufbringen können, das ist die Frage."



    vermutlich wird diese Frage aber gar nicht gestellt, die Union hängt sich das Mäntelchen Gleichberechtigung um und kocht darauf ihr Süppchen, ergo eine Überbürdung der fehlenden Einnahmen auf die Mitte, anstatt bei hohen Einkommen und hohen Ausgaben in der Medizin anzusetzen. plakatives Beispiel: MRT Praxen, deren Arbeit hauptsächlich aus Däumchendrehen und Kontochecken durch die Inhaber besteht, aber fürstlich vergütet werden.

  • Niemand verliert den Krankenversicherungsschutz, wenn die beitragsfreie Ehegattenmitversicherung abgeschafft wird. Die Versicherungspflicht bleibt bestehen. Der Unterschied ist "nur", dass die Versicherung dann auch gesondert bezahlt werden muss. Und ja, das bedeutet eine Schlechterstellung für Ehepaare, in denen ein Partner deutlich weniger verdient als der andere, gegenüber dem bisherigen Zustand. Aber das wäre bei einer Abschaffung des Ehegattensplittings ebenfalls der Fall. Wenn das Ehegattensplitting eine Subvention überkommener Geschlechterrollenverteilungen ist und deswegen abgeschafft gehört, dann gilt das für die beitragsfreie Mitversicherung ebenso. Wenn.

    • @Budzylein:

      Der Vergleich mit dem Ehegattensplitting trifft doch genau den Punkt. Beim Ehegattensplittings hat selbst die SPD schon gemerkt, dass die Abschaffung nur für Neuehen gelten kann und die Altehen insoweit Bestandschutz haben. Warum soll dies bei der Krankenversicherung anders laufen?

      • @DiMa:

        Bestandsschutz für Altehen wäre sicherlich sinnvoll. Mein Punkt ist, dass dieselbe SPD, die das Ehegattensplitting abschaffen will, weil es angeblich verheirateten Frauen einen Anreiz bietet, nicht oder nur geringfügig erwerbstätig zu sein, die beitragsfreie Mitvetsicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die denselben Effekt hat, als „zentrales Element unseres solidarischen Systems" preist. Eigentlich müsste die SPD die Mitversicherung als "Einrichtung des Patriarchats" ablehnen. Hinzu kommt, dass mitversicherte Ehefrauen (es sind ja meist die Frauen) kein Mitentscheidungsrecht bei der Wahl der Krankenkasse haben; dieses Wahlrecht hat nur der Stammversicherte, an dessen Wahl die Mitversicherten gebunden sind.

  • Danke für den Artikel und das mitgelieferte Rechenbeispiel. Diese Rechnung funktioniert in D nicht, da der gut verdienende Partner in die private KV wechseln würde, und die GKV dann nur noch mit den 230€ der Ehefrau dasteht, weiterhin aber alle Lücken im Gesundheitssystem schließen soll. Warum soll in D immerzu der Druck auf Familien erhöht werden? Die stemmen schon genug!



    Werben wir doch lieber mit Wertschätzung und flexibleren Arbeitsbedingungen... und nehmen wir die Vorschläge zu Einsparpotentialen auf der Ausgabenseite (Pharma! Hyperdiagnostik!) ernst!

    • @Nudel:

      Vielleicht ist der Nebeneffekt, Menschen zum Wechsel in die PKV zu bringen ja erwünscht. Sinnvoll wäre es wohl eher, GKV und PKV endlich zu einer Bürgerversicherung zu vereinen. Die würde dann auch keine Spenden an die Union mehr leisten oder deren Parteitage sponsern.

      • @Flix:

        "Vielleicht ist der Nebeneffekt, Menschen zum Wechsel in die PKV zu bringen ja erwünscht."

        Den Eindruck bekommt man auch an anderen Stellen. Schließlich wird der Wechsel in die GKV nicht nur Versicherten der inländischen PKV verwehrt sondern auch zugewanderten Arbeitnehmern, die zuvor in einem anderen EU-Land mit privatrechtlich organisierter Krankenversicherung gesetzlich pflichtversichert waren...

  • Das Ganze wäre gerecht, wenn nur Neuehen betroffen wären (wie bei der geplanten Änderung des Ehegattensplittings). Dann wären die bisher gelebten Modelle weiterhin geschützt und das benannte Problem der Nichtversicherung ergibt sich nicht.

    • @DiMa:

      Es gibt kein Problem der Nichtversicherung. Die bisher beitragsfrei mitversicherten Ehegatten bleiben versicherungspflichtig. Sie müssen bei Umsetzung der Änderung nur für ihre Versicherung bezahlen, wie es Unverheiratete auch müssen. Eine Vertrauensschutzregelung für Bestandsehen wäre aber sicherlich sinnvoll.

  • Leider fehlt die Gegenrechnung. Wie würden sich die Einnahmen bei gleichzeitiger Abschaffung des Ehegattensplittings (steigen) und horizontaler Gleichbehandlung ähnlich verdienender Paare (sinken) sich entwickeln?

  • Schon erstaunlich, aus den gleichen Gründen wird das Ehegattensplitting abgelehnt, aber diese kleine Korrektur bei der Familienversicherung ist plötzlich der Weltuntergang.

  • "Wenn etwa ein Partner 8.000 Euro verdient und damit über der Beitragsbemessungsgrenze von rund 5.800 Euro liegt ,,,"

    Dass die Autorin 8000 Euro als Beispiel wählt, ist willkürlich.

    Sie hätte auch 5.801 Euro oder 20.000 Euro nehmen können

    Denn die Bemessungsgrenze bewirkt, dass all drei Einkommen gleich behandelt werden.

    • @rero:

      Ganz so willkürlich ist die Zahl nicht. Die liegt ziemlich nahe am Median und auch am arithmetischen Mittel in Deutschland, die sich beide in den letzten Jahren im Bereich 4300-4500 brutto bewegt haben. Bei 2 Erwachsenen die zum Haushaltseinkommen beitragen können, ist der Wert durchaus sinnvoll gewählt. Ob man jetzt 8000 (Text) oder 8500-9166 (arithm. Mittel) oder 9011 (Median) wählt, dürfte nicht viel ändern.

      Deine Zahlen haben keine sinnvolle Basis.

  • Wer die beitragsfreie Familienversicherung abschaffen will, setzt voraus, dass der verdienende Partner den nichtverdienenden schon unterstützen wird.

    Anders geht es nicht, von 0 € Einkommen 230 € zu bezahlen.

    Dadurch entsteht eine Situation, die Ehegattensplittling stärker legitimiert.

    Die gemeinsame Veranlagung wird ja genau damit gerechtfertigt, dass der eine für den anderen mitbezahlen muss.

    Wer das Ehegattensplitting abschaffen will, kann eigentlich nicht für die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung sein..

    Denn dann würde dadurch eine Gerechtigkeitslücke entstehen.

    • @rero:

      Es würde ja schon reichen wenn man das Ehegattensplitting über mehrere Jahre hinweg kürzt, bei den 20 Mrd die das den Staat kostet kann man im zweiten Jahr schon überlegen was nach der Mitversicherung als nächstes finanziert wird.

    • @rero:

      Eigentlich ist es umgekehrt. Das Ehegattensplitting kommt Ehepaaren mit unterschiedlichen Einkünften beider Partner zugute. Bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten ist dies auch der Fall. Wer das Ehegattensplitting abschaffen will, müsste auch für die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung geringverdienender Ehegatten sein.

  • Man muss das auch mal im Kontext häuslicher Gewalt denken.. Ein fehlender Krankenversicherungsschutz wird viele von häuslicher Gewalt betroffener Ehepartner:innen nochmal vulnerabler machen und noch tiefer in die (v.a. finanzielle) Abhängigkeit des Alleinverdieners setzen

    • @la suegra:

      Oder die Berufstätigkeit und damit die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen fördern und Frauen damit weniger vulnerabel machen?