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Gerechte ErbschaftssteuerFairness gibt es nicht

Gastkommentar von

Dirk Engelmann

Die einen erben, andere nicht. Das ist ungerecht und daran ist nur schwer etwas zu ändern. Aber wie wäre es, Erbschaften als Einkommen zu besteuern?

Immobilien werden häufig vererbt oder durch Schenkungen weitergegeben Foto: imago

E ine offensichtlich faire Erbschaftssteuerregelung gibt es nicht. Das Grundproblem liegt darin, dass die Betrachtung der Vererbenden und der Erbenden sehr unterschiedliche Schlüsse nahelegt. Schaut man auf die Vererbenden, so ist das Argument naheliegend, das Erbe sei das Ergebnis ihrer Arbeit oder sonstiger Einkommen, die bereits versteuert wurden. Also sollten sie über ihr Vermögen auch frei verfügen können. Hieraus ließe sich ableiten, dass es nur fair wäre, Erbschaften gar nicht zu besteuern.

Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in der Regel nichts geleistet. Aus dieser Perspektive ließen sich durchaus sehr hohe Erbschaftssteuern rechtfertigen. Daher liegen alle vorstellbaren Erbschaftssteuerregelungen im Rahmen dessen, was grundsätzlich zu rechtfertigen ist. Damit erweist sich aber auch keine spezifische Regelung als eindeutig gerecht. Vielmehr wird jede Regelung willkürlich sein, was sich auch in der Vielfalt der Regelungen in der EU zeigt.

Bild: privat
Dirk Engelmann

ist Professor für Volkswirtschaftslehre (Finanzwissenschaft) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er forscht unter anderem zu Fairness, Abstimmungsverhalten und (verzerrten) Erwartungen.

Weniger willkürlich wird es allerdings, wenn wir Erbschaften nicht anders behandeln als Arbeitseinkommen. Erbschaften sind sinnvollerweise als Einkommen zu betrachten, da sie Zuflüsse zum Vermögen sind. Die Besteuerung der Erbschaften sollte sich dabei an der Situation der Erbenden orientieren. Denn wer erbt, kann über das Erbe zukünftig verfügen und profitiert davon. Einkommen durch Erbschaften statt durch Arbeit zu erlangen, ist ein erheblicher Vorteil.

Eine zusätzliche steuerliche Bevorzugung von Einkommen aus Erbschaften gegenüber Arbeitseinkommen erscheint keinesfalls gerechtfertigt, daher sollten Erbschaften in der persönlichen Einkommenssteuererklärung angegeben und zusammen mit sonstigem Einkommen versteuert werden.

Wie wäre es denn, steuerliche Anreize für Vererbende zu schaffen, die ärmere Verwandte oder Bekannte eher großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten

Nach derselben Logik sollten alle Sonderregeln wie die unterschiedliche Behandlung je nach Verwandtschaftsgrad inklusive aller Freibeträge abgeschafft werden. Bei dieser vorgeschlagenen Regelung hängt die Höhe der Besteuerung nicht nur von der Höhe des Erbes ab, sondern auch vom sonstigen Einkommen der Erbenden. Zusätzlich schafft diese Regelung steuerliche Anreize für die Vererbenden, die ärmeren Verwandten oder Bekannten eher großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten.

Schon durchschnittliche Erbschaften erreichen allerdings eine Höhe, auf die zu einem großen Teil 42 Prozent Einkommenssteuer entfallen würden. Dies wirkt dem Ziel einer relativ geringeren Besteuerung kleinerer Erbschaften durch Personen mit geringem Einkommen entgegen. Um dieses Problem zu umgehen, sollten Erbschaften über mehrere Jahre als Einkommen verteilt werden können, wie dies auch in anderen Vorschlägen zur Erbschaftssteuer zumindest für Betriebsvermögen vorgesehen ist.

Auch die Festlegung dieses Zeitraums ist willkürlich, seien es 10, 20 oder 40 Jahre. Eine gewissermaßen natürliche Streckung und damit weniger willkürlich wäre es, ungefähr die verbleibende Lebenszeit anzusetzen, also beispielsweise auf die verbleibenden Lebensjahre bis zum 85. Geburtstag. Dadurch ergäben sich auch Anreize, eher an die 25-jährigen Enkelkinder zu vererben als an deren 58-jährige Eltern.

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Erbschaften als Teil des Einkommens zu betrachten, ist nicht ohne Vorbild. So werden in der Tschechischen Republik Schenkungen als Teil des persönlichen Einkommens versteuert, wobei Erbschaften dort allerdings steuerfrei sind. Außerdem wurden in Deutschland bis zur Einführung des Bürgergeldes Erbschaften als Einkommen auf staatliche Leistungen angerechnet. Es gab also tatsächlich Menschen, deren Erbschaften mit 100 Prozent besteuert wurden. Allerdings waren dies nicht Milliarden-Erbschaften, sondern kleine Erbschaften von Menschen mit sehr geringem Arbeitseinkommen.

Die Zurechnung von Erbschaften als Vermögen statt als Einkommen bevorzugt aber auch für diese Gruppe Erbschaften gegenüber Arbeitseinkommen. Dem Problem, dass für diese Personen Erbschaften mit 100 Prozent besteuert werden könnten, begegnet man daher besser als mit einer Betrachtung von Erbschaften als Vermögen mit einer ohnehin sinnvollen Regelung, dass Einkommen nicht vollständig auf staatliche Leistungen angerechnet werden.

Gleichbehandlung von Un­ter­neh­mens­grün­de­r:in­nen

Unternehmen zu erben, würde durch eine Behandlung der Erbschaft als Einkommen teilweise stärker belastet. Würden diese Zahlungen über lange Zeiträume gestreckt und ebenso die Zahlung in Form von stillen Beteiligungen des Staates ermöglicht, wären diese Belastungen bei prosperierenden Unternehmen leichter zu handhaben. Außerdem könnten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen an anderer Stelle genutzt werden.

Die Besteuerung jeglicher Erbschaften und damit auch von ererbten Unternehmen als Einkommen schafft eine Gleichbehandlung zwischen denen, die Unternehmen erben und denjenigen, die Geldvermögen erben und damit Unternehmen gründen. Zumindest steuerlich ergibt sich somit eine Gleichbehandlung zu jenen, die mit selbst erarbeitetem Geld ein Unternehmen gründen. Wenngleich letztere natürlich noch immer einen Nachteil haben, dass sie das nötige Geld erst einmal erwirtschaften müssen.

Hinter der besonderen Schutzwürdigkeit von ererbten Unternehmen scheint die Idee zu stehen, dass es folgerichtig ist, wenn die Kinder das Geschäft der Eltern übernehmen, auch aufgrund einer natürlichen Qualifikation. Wer jedoch der Ansicht ist, der beste neue Bäcker ist der Sohn der alten Bäckerin und die beste neue Schraubenherstellerin ist die Tochter des alten Schraubenherstellers, sollte vielleicht konsequenterweise auch für die Wiedereinführung der Erbmonarchie eintreten.

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256 Kommentare

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  • Es lebe der Sozialismus.

  • Ab 2.000€ monatlich 50% Einkommenssteuer, ohne Ausnahme. Es braucht keine Erbschaftssteuer.

    • @Johann63:

      @ Johann63



      Klingt richtig gut, fair & plausibel.



      Dann hat der mit 2.000 Euro also 1.000 Euro im Monat und der mit 200.000 Euro - 100.000 Euro im Monat. Das wären dann statistisch gesehen für jeden 50.500 Euro, scheint mir auf den ersten Blick echt sozial ok.

  • Erbschaftssteuer im privaten Bereich, wie bei Familienangehörigen fällt gesetzlich [ ohne individuelle Regelungen ] nach Überschreitung der Erbmasse, bei Kindern ab 400.000 Euro Erbmasse und bei Ehepartnern ab 500.000 Euro an. Bleibt der Ehepartner im geerbten Haus mindestens 10 Jahre wohnen, ist auch hier keine Erbschaftssteuer fällig.



    Nahe Freunde haben einen Erbschaftsfreibetrag von 20.000 Euro, darüber hinaus muss Erbschaftssteuer gezahlt werden.

  • Es ist datierbar seit wann sich demokratisch verfasste Länder peu a peu durch globalen Demokratieabbau beginnend in Wirtschaft, Auflösung Tarifgemeinschaften Arbeitgebern, Gewerkschaften, betrieblicher Mitbestimmung, Daseinsvorsorge, Gesellschaft, Kultur, Bildung, Ausbildung, Wisenschaftbetrieb zu Oligarchen Großstruktur Staaten mit Monopolanspruch aufgeschwungen haben nämlich mit Auflösung der UdSSR am 25. Dezember 1991 folgenden Schockstrategien nach dem Konzept der Friedrich Hajek, Milton Friedman Chicago Boys wie sie Naomi Klein in ihrem gleichnamigen Buch 2007 analysiert in deren Verlauf Mehrheitsbinnenkaufkraft abstürzt, während kreditfinanziert in Händen Weniger zu Milliardären Reichtum von Oligarchen führt. Wobei neben deren Reichtum dem Geldumlauf in realer Weltwirtschaft noch viel mehr deren durch Banken, Versicherungen, Akteuren in Crypto-Schattenweltwirtschaft eingeräumten Kreditlinien whateve ist takes noch mehr Geldmengenflutungen durch private Geldschöpfung aus dem Nichts droht, dem kein Kraut mehr von EZB, FED gewachsen scheint diese Geldmengenflut in geordnetete Bahnen zurückzuführen außer evtl per 96 % Einkommens-, Erbschaftssteuerspitzensätze wie 1933 in den USA

    • @Joachim Petrick:

      Und das will WELCHEN konkreten Schluss auf das Thema hier ermöglichen? Sie schreiben da eine Menge über Vermögensübergänge und Einkommen, die aber gerade NICHTS mit dem Erbschaftssteuerrecht in Deutschland zu tun haben.

      • @Normalo:

        Insofern doch, weil bei anschwellendem Geldmengenüberhang whatever it takes Kaufkraftabschöpfung bei hohen Einkommensbeziehern wie Erbschaftsbegünstigten über beide Steuerarten inflationshemmend stabile Preise zum Ziel hat, was vor allem Unternehmen zugutekommt, weil die druch stabile Preise Planungssicherheit generieren während Privatiers, Milliardäre, Oligarchen gerade durch Inflation ihren Reichtum wundersam von unischtbarer Hand leistunglos mehren durch gehebelt erweiterte Kredillinien iinflationär Geld aus dem Nichts schöpfen Vermögensinflationsblasen durch ausschließlichen Handel und Investiitonen in hybride Finanzrodukte, Bitcoin, Trump Dollar Coins neben Derivate auf Aktienindices, Devisen, Rohstoffe zulasten Mehrheitsbinnenkaufkraft weiter aufblähen in krass dergulierten Finanzmärkten und Finanz-Schattenuniversen, was1933 durch New Deal US Präsident F. D. Roosevelt anders war, da wurden straff geregelte Devisen- und andere Märkte protektonistisch bewirtschaftet Konsumgüterndustrie durch Lohn-, Preisstopp abgewürgt Arbeitskräfte freizusetzen für Kriegswirtschaft Aufrüstugsprogramme Aufbaus militärisch-industriellen US Komplex als monetäre Mahine und Beschäftigungsmotor

      • @Normalo:

        Vor Jahren habe ich mal eine Theorie gehört, bei der es darum ging, dass man zeigen wollte durch breiten Wohlstand, dass der Kapitalismus besser ist. Nach dem Zusammenbruch der UdSSR war dass dann nicht mehr nötig.



        Dann war konnte man andere Schwerpunkte bei der Verteilung legen. Wenn man sich zum Beispiel die reallohnentwicklung ab 1993 bis 2013 anschaut, dann ist die sehr gleich geblieben trotz steigendener Produktivität.



        wobei die unteren 10 oder 20 Prozent weniger hatten als davor. Was dran ist an der Theorie weiß ich nicht. Aber es kam mir in den Sinn.

  • Wenn auf Betriebsvermögen beim Erben Einkommenssteuer anfällt, fällt dann beim Verkauf des Betriebs noch einmal Einkommenssteuer an?

    • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

      Im Zweifel ja, aber nur auf den Wertzuwachs seit der Erbbesteuerung.

      • @Normalo:

        Spannend. Da könnte es dann Differenzen im Verfahren geben und eine Erbschaftssteuer würde dann vielleicht auf Vorteile bei der tatsächlichen Veräußerung von Betriebsvermögen und Umwandlung in Privatvermögen bedeuten.

      • @Normalo:

        @Normala



        Seit dem 01.07.2023 wird ein Erbe nicht mehr als Einkommen angegeben, sondern muss als Vermögenszuwachs dem Finanzamt gemeldet werden.

  • Wie soll dann die Unterhaltsleistung von Eltern an ihre Kinder bis einschließlich Studium besteuert werden, die entweder gemeinsam oder nach Trennung als Alimente erbringen?

    Müssen die Kinder mehr Einkommensteuer zahlen, wenn sie auf dem Rücksitz eines Mercedes in den Urlaub mitfahren als in einem klapprigen Golf oder bei Gratis-Mitnahme in der Bahn?

    • @meerwind7:

      Das kann man ausweiten. Wer schwarz fährt, hat den gesparten Fahrpreis natürlich auch zu vesteuern, bei Fahrten per Anhalter ist die Mitfahrerpauschale anzusetzen, die man als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft in der Einkommensteuer absetzen kann.

      Es gibt noch viele Möglichkeiten, dem Staat zu Geld zu verhelfen.

  • Taz-Dirk Engelmann sucht eine deutsche Lösung für die Erbschaftsteuer.

    Richtig schön mehr Bürokratie, gestaffelt über mehrere Jahre und nach Verwandtschaftsgrad – das ist wirklich „Made in Germany“.

    So etwas kommt bei der Regierung bestimmt gut an. Da kann man endlich den langsam leer werdenden Aktenordner – wegen der Digitalisierung (Lachanfall!) – im Amt sinnvoll weiterverwenden.

    Wenn ich von meinem Ex-Mafia-Onkel monatlich 20.000 Euro Taschengeld als Geschenk bekäme, würde ich das aber auch gern als solches behalten und keine Steuern zahlen, schließlich ist es doch ein Geschenk von meinem Onkel – oder?

  • Warum ersetzt man nicht die Erbschaftsteuer komplett durch eine wiedereingesetzte Vermögensteuer, die diesen Namen auch verdient? Also mit einem Steuersatz von 100 Prozent und im Gegenzug einem sehr hohen persönlichen Freibetrag, den man als festen Anteil des BIP pro Kopf festlegen könnte, damit er nicht laufend angepasst werden müsste. Denkbar wären z.B. 1.000 * BIP pro Jahr und pro Kopf, zur Zeit ca. 53,5 Mio €. Nur ein Steuersatz von 100 Prozent würde die Vermögenskonzentration nicht nur aufhalten sondern auch wieder schnell genug rückgängig machen, die wachsende Vermögens- und Machtkonzentration bedroht immer mehr Demokratie, Rechtsstaat und Klima. Betriebe würden keinen Schaden nehmen, weil immer nur ein Unternehmensanteile den Eigentümer wechseln würden. Das Steueraufkommen könnte z.B. der gesetzlichen KV und PV zugute kommen und/oder auf alle ab 0 Jahren gleich verteilt werden. Zwar müsste man dafür mit 2/3-Mehrheit das GG ändern, aber dann wäre immerhin Art.14 Abs. 3 Satz 1 GG erfüllt, dass eine Enteignung dem Wohle der Allgemeinheit dienen muss.

    • @Earth & Fire :

      Nur zur Erinnerung, Artikel 14.3 lautet vollständig: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

      Satz 1 (Enteignung) ist damit nicht ohne Satz 2 und 3 (Entschädigung und deren rechtliche Garantie durch Gesetz) denkbar.

      Es gilt auch hier: "Der Blick in das Gesetzbuch (Grundgesetz/Verfassung) erleichtert die Rechtsfindung!" - und zügelt Fantasie und Wunschdenken. Bleibt zu hoffen, dass der Rechtsweg bestehen bleibt und die Gerichte "ordentlich" bleiben.

      • @Gerald Kolb:

        Na wenn ein Freibetrag von 53,5 Mio € mit eingebautem Inflationsausgleich keine ausreichende Entschädigung darstellt, weiß ich auch nicht.

      • @Gerald Kolb:

        Na, wenn ein Freibetrag von 53,5 Mio pro Person mit eingebautem Inflationsausgleich nicht genug Entschädigung ist, weiß ich auch nicht.



        Im übrigen sollte Politik sehr wohl darin bestehen, dass jede(r) sich überlegt, was sie/er sich für die ganze (!) Gesellschaft wünscht, nicht nur für die oberen 10.000, und versucht, die Mehrheit davon zu überzeugen. Natürlich gibt es immer ein paar, die man nicht überzeugen kann, aber man kann nicht alles haben.

        • @Earth & Fire :

          "Na, wenn ein Freibetrag von 53,5 Mio pro Person mit eingebautem Inflationsausgleich nicht genug Entschädigung ist, weiß ich auch nicht."



          Das finde ich ein super Modell! Ich schicke Ihnen gern meine Bankverbindung, und Sie überweisen mir 1.000 Euro. Dafür entschädige ich Sie (sogar sehr großzügig), in Höhe von 3.000 Euro, die Sie mir NICHT noch zusätzlich überweisen müssen. Wäre sogar bereit, das Angebot noch auszuweiten: Sie zahlen 100.000, und ich erlasse Ihnen die folgenden 500.000. Das ist fünffach!!



          Deal?

          • @Normalo:

            Sie wissen aber schon, was ein Freibetrag ist, oder?

            • @Earth & Fire :

              .. und Sie - "Earth & Fire" - wissen hoffentlich auch, was eine Entschädigung - hier i.S. GG/Verfassung Art.14.3 im Unterschied zu einem Freibetrag ist.

              "Zum Glück gibt,s ja noch das Berliner Kammergericht".

  • Sind im Erbe beispielsweise Apple-Aktien, so wird deren Marktpreis zum geringsten Teil durch die Sachwerte oder Finanzanlagen bestimmt - die Geräte stellt ja Apple gar nicht in eigenen Fabriken her. Vielmehr handelt es sich um Erwartungen an zukünftige Erträge der Firma.



    Bei einer Erbschaftsbesteuerung werden also erst in der Zukunft (nach der Erbschaft!) erwartete Erträge besteuert. Wenn dann aber Dividenden anfallen, muss der Erbe sie ohnehin versteuern, vorher die Firma ihre Erträge. Auch unter diesem Gesichtspunkt sind Unterschiede zur Besteuerung von Einkommen gerechtfertigt. Man zahlt ja auch nicht mit Anschluss eines Studiums bereits im voraus die Einkommensteuer auf die als Akademiker vielleicht erhoffte Einkommensmehring bis zur Pensionierung.

    • @meerwind7:

      Wer erwartete zukünftige Erträge besteuern will, der kann dies auch gleich gerecht über alle Betriebe machen. Dafür braucht es keine Erbschaftssteuer.

  • Beim Einkommen wird erbrachte Leistung als Ausdruck der (auch steuerlichen) Leistungsfähigkeit besteuert. Das gilt für Arbeitsleistung ebenso wie für die Leistung der Bereitstellung einer Mietwohnung oder von verzinstem Kapital.

    Eine Erbschaft ist dagegen ein Vermögenszufluss ohne Leistung. Entsprechend hat der Erbe auch keine Leistungsfähigkeit gezeigt. Die Leistung beim Erwerb des Vermögens wurde aber schon vor der Erbschaft besteuert.

    Deutlicher wird das wohl bei mehrfachen Erbschaften eines Familienvermögens in mehreren Generationen, oder auch von einem verstorbenen zur Witwe oder zu Geschwistern: Das Modell des Autors würde eine mehrfache Besteuerung bedeuten. Bei einem Betrieb der Landwirtschaft mit 100 Hektar würde bei einer Besteuerung mit 40 % der nächste noch 60 Hektar haben, der übernächste (z.B. Enkel) noch 36 Hektar, nach dem dritten Erbfall blieben knapp 22 Hektar, der Betrieb müsste längst aufgegeben werden. Das Land würde sukzessive von ausländischen Agrargesellschaften aufgekauft werden, deren Besitzer in Ländern ohne Erbschaftsteuern leben.

    Die normalen Einkommensteuern werden hingegen aus laufenden Einkommen bezahlt, da bleibt immer etwas übrig.

    • @meerwind7:

      Bei Veräußerung von landwirtschaftlichem Betriebskapital für private Zwecke wird dieses Geld als Einkommen gewertet und bis zum Höchstsatz (40%) besteuert.

  • Alles was ich vererben werde, habe ich mit als Einkommen versteuertem Geld erworben.



    Warum genau sollte mein Bruder oder mein Neffe auf bereits versteuertes Geld nochmal Einkommenssteuer zahlen?

    Wie halten wir es, wenn Eltern sparen und ihren erwachsenen Kindern beim Erwerb des ersten Autos oder bei der Einrichtung der ersten Wohnung unter die Arme greifen?



    Sind das dann auch "leistungslose Einkommen"?

    Ich verdiene nicht annähernd das Meridianeinkommen.



    Mein Bruder hat einen Sohn dessen Mutter schwer krank ist, ist fast alleinerziehend und arbeitet Vollzeit.



    Er kümmert sich um den Sohn mehr als um die Karriere und wird sich keine Immobilie erarbeiten können.



    Er wird meine kleine Wohnung erben.

    Meine komplette Werkstatteinrichtung wird ein Bekannter erben, ein junger Kosovare. Weil er für seinen Beruf, der auch der meine ist, brennt. Es wird ein Teil seines Startkapitals für die Selbstständigkeit.

    Was genau ist daran "ungerecht"?



    Wie gerecht ist es die Kohle an Leistunsgempfänger größtenteils leistungsfrei umzuverteilen?

    Denen helfe ich bereits jetzt gerne mit Einkommensteuer und Sozialabgaben. Jedes mehr wäre Diebstahl.

    Denen helfe ich bereits mit meinen Steuern und So

  • Wir haben mit Mitte 30, zwei kleinen Kindern und meiner Mutter in einer extra Wohnung ein Haus gebaut und auch durchaus stürmische Zeiten durchlebt. Wir waren keine Asketen aber schon sparsam. Nach 25 Jahren ist das Haus schuldenfrei, wir pflegen seit 10 Jahren meine Mutter (88) im Haus. Inzwischen ist das Haus wahrscheinlich 1 Mio. wert. Und das sollen unsere Kinder als Einkommen versteuern, damit davon ein Hallodri, der 25 Jahre Party gemacht hat, saniert wird? Ein Erbschaftssteuegesetz, das alle möglichen Konstellationen abbildet wäre ausserdem so komplex, das die Prüfung und Überwachung wahrscheinlich mehr kostet als es einbringt. Ganz abgesehen von der Empörung eines großen Teils der Bevölkerung. Wenn die SPD nicht unter 5 % rutschen will sollte sie davon die Finger lassen.

    • @Metulski:

      So ist es.

    • @Metulski:

      @ Metulski



      Ihre Kinder haben je einen Steuerfreibetrag von 400.000 Euro , der Ehepartner 500.000 Euro Steuerfreibetrag, wenn der Ehepartner nach Erbschaft 10 Jahre weiterhin in dem Haus lebt, fallen auch keine Erbschaftssteuern an. Wo ist Ihr Problem ?

  • Wer seine Eltern pflegte und 20 Jahre auf Urlaub verzichtete, erbt nicht leistungslos. Bürgergeld ist leistungsloses Einkommen.

    • @Johann63:

      Besonders in der Kritik stehen die Ausnahmen für große Vermögen. In dem Bereich pflegt man nicht. Da lässt man pflegen.

    • @Johann63:

      Dem stimme ich zu. Allerdings trägt es zur Diskussion auch wenig bei, weil die pflegende Bevölkerung in aller Regel nicht reich ist. Meines Erachtens ist es wenig hilfreich, die Kleinen gegen die ganz Kleinen auszuspielen. Wir sollten uns lieber alle darauf einigen, großzügige Freibeträge einzurichten, meinentwegen 1 Haus oder auch 2, aber alles was weit darüber hinaus geht auch ordentlich zu schröpfen.

      Wer 300 Mietwohnungen erbt pflegt eh nicht selbst, wer sie besitzt leistet auch nicht sondern lässt leisten. Schlimm genug, dass das möglich ist, aber es muss nicht noch durch die Generationen weitergegeben werden.

    • @Johann63:

      Also haben alle Bürgergeldbezieher:innen nie jemanden gepflegt oder auf Urlaub verzichtet? OK....

      • @Earth & Fire :

        Bei Bürgergeldempfängern zahlt der Staat das Pflegeheim.

  • Wie würden nach diesem Modell gemeinsam veranlagte Ehepartner besteuert?

    • @Francesco:

      Vermutlich mit dem Splittingtarif nach § 26 i.V.m. §26b EStG. Denkbar als sonstige Einkünfte nach § 22 EStG.

    • @Francesco:

      Um es hart auszudrücken, sind das irrelevante Randfragen. Für die Denkrichtung des Autors ist eigentlich nicht akzeptabel, dass Menschen Eigentum haben und selbst darüber verfügen, sondern das Ziel sollte sein, dass alles der Gemeinschaft gehört und die verteilt es dann "gerecht".

      Siehe speziell das Beispiel mit den angeblich 100 Prozent Steuern bei Bezug von Bürgergeld. Es ist ganz klar, dass dies einen Ausgangspunkt hat, dass eigentlich niemandem etwas zusteht, das ihm der Staat nicht zuteilt und jeder soll vom Staat das gleiche bekommen - die staatliche Leistung Bürgergeld ist der Normalfall, der gekürzt wird, dagegen ist der Übergang von einer Privatperson auf eine andere ein inakzeptabler Vorgang, wenn nicht auch hier der Staat wieder Zugriff nehmen darf.

      • @Dr. McSchreck:

        Ja, der pure Horror. Und man wundert sich über die Wahlergebnisse der AfD nicht.

  • "Aber wie wäre es, Erbschaften als Einkommen zu besteuern?"

    Bei Firmeneigentum, dass für private Zwecke veräußert wird, ist das bereits jetzt so. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Betriebsvermögen zuvor geerbt wurde. Oder soll die Einkommenssteuer quasi zweimal erhoben werden?

  • Es wird nicht verfangen, wenn die Mehrheit glaubt Arbeitsplätze oder ihr kleines Häuschen seien in Gefahr. Die zig Mrd. die schon Überreiche am Fiskus vorbridchummeln sind gemeint

    • @TV:

      Man darf auch nicht vergessen, das diese zig Milliarden sich einfach so vermehren, ohne einen Finger dafür krumm zu machen.

    • @TV:

      Wenn Si ees mal wären. Sie meinen doch nicht ernsthaft, dass es ausgerechnet die Überreichen träfe, wenn dieser Vorschlag umgesetzt würde, oder?



      Denen käme man vielleicht bei, wenn man die Schlupflöcher im aktuellen Erbschaftssteuerrecht (verfassungskonform) geschlossen bekäme und sie tatsächlich mal zahlen müssten, was im Gesetz steht. Aber eine bloße Erhöhung der Erbschaftssteuer auf Einkommensteuerniveau schreckt die nicht im Geringsten. Denn die meisten, bei denen das richtig zu Buche schlagen würde, haben jetzt schon Modelle installiert, die die Erbschaftssteuer möglichst komplett aushebeln. Wenn sie damit statt 30% gleich 47% Steuern sparen, trinken sie eher noch ein Glas Schampus mehr auf das Wohl ihres Steuerberaters.

      Nein, am meisten bluten müssten nur die altruistisch Ehrlichen und - mal wieder - der NICHT reiche Mittelstand, für den es sich noch nicht lohnt, das Geld für effektive Steuerverhinderungsmodelle auszugeben. Aber diese Leute werden logischerweise weniger, je höher die Steuer steigt.

      • @Normalo:

        Es geht um Einkommen(-ssteuer) anstatt Erbschaftssteuer. Da machen Sie mir bitte ihr Modell einmal vor. Außerdem sagt, imho, der Artikel nicht, dass als Einkommen(-steuer) angeschmachtet, ein "voller Satz" (welcher eigentlich?!) herumkäme. Zunächst geht es um die steuerrechtliche Einordnung bzw Behandlung des Erbes. Aber 'latürnich' von vorn herein alle "Schlupflöcher" (verfassungskonform = das kann nur von einem Juristen kommen, d.h. wie eigentlich, es klingt nach einer Ausrede, 1. was ist ein Schlupfloch und 2. wie machen wir's im Ausland ;-) ) schließen wäre schön.

        • @Gerhard Krause:

          Eine Versteuerung ALS Einkommen bekommen Sie in Karlsruhe nicht durch (weil Erbfolge nunmal juristisch kein Einkommen IST). Allenfalls ginge "wie", und selbst das könnte hakelig werden.

          Davon abgesehen sind die Wege kaum anders: Stiftungsmodelle etc. sorgen dafür, dass der Erblasser ohne vom Erbrecht erfasstes Vermögen stirbt (weil dieses woanders sicher untergebracht ist). Die Erben stehen also nominell mit leeren Händen da, erben nur z. B. einen Job als Stiftungsvorstand, der das Vermögen verwaltet. Dann gibt's auch keinen Vermögenszuwachs, sondern allenfalls Einkommensteuer auf ausgezahlte Entgelte und Renditen. Daran würde sich nichts ändern, wenn der Vermögenszuwachs wie Einkommen besteuert würde - weil er nicht stattfindet.

          • @Normalo:

            Ist mir klar. Der Aussage des Autors nach (ist ihm das womöglich nicht klar, oder er ist einfach näher dran als Sie und ich).

          • @Normalo:

            So leicht ist das nicht, bei Familienstiftungen gibt es eine hohe Erbersatzsteuer, und eine gemeinnützige Stiftung kann nicht den halben Ertrag an einen Verwaltungsdirektor auszahlen.

            • @meerwind7:

              Deshalb beschäftigen Reiche dafür ja auch Experten, die sich damit besser auskennen als ich (und vielleicht sogar Sie). Aber grundsätzlich würde ich mal unterstellen, dass die Steuerlast geringer ausfällt, wenn Stifter und Stiftung zumindest vorübergehend nicht in DE ansässig sind und man ortsfeste Vermögenswerte rechtzeitig in ausführbares Vermögen konvertiert (wodurch immerhin vielleicht Immbolien in Privatbesitz etwas erschwinglicher werden könnten).



              Man muss halt gegenrechnen, was so eine Steuererhöhung für das jeweilige Vermögen an Schwund verursacht. Ab ein paar Millionen Vermögenswert ergeben sich sicher Möglichkeiten, die vielleicht Geld verschlingen, aber defintiv weniger davon, als wenn man brav auf seinem runzelnden Popo sitzenbleibt und und es darauf anlegt, dass der Fiskus die überlebende Sippschaft ausnimmt.

              • @Normalo:

                Um jegliche rechtliche Bedenken, die sowieso, s. bürgerliche Revolution hin zur Garantie des (weitreichenden) Eigentums(-begriffs), entstanden sind, damit sie als Bedenken bestehen bleiben können, zu Erbschaften und Vermögen auszuräumen, plädiere ich eher dafür, für untere Einkommen (man könnte es als Gudi auch an Mangelberufe der Daseinsvorsorge knüpfen), eine hohe Rente zu staffeln (Rente nach Einkommen plus Aufstockung auf ein bestimmtes Niveau), oder auch für alle Berufe eine entsprechend hohe Mindestrente zu garantieren. Im zweiten Akt würde Steuer nach den geltenden Prinzipien gezahlt: nach der Leistungsfähigkeit. Im dritten Akt würde der Mindestlohn erhöht, weshalb Steuern voraussichtlich dann auch wieder gesenkt werden könnten. Wie man es auch immer strickte, sobald die Créme der Gesellschaft belastet werden soll, steigt "Friede Springer in die Uniform".

  • Eine Erbschaft oder Schenkung ist kein (leistungloses) Einkommen, denn sonst würde die Ubertragung einer der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes unterfallen.

    Sie ist eine Verfügung des Erblassers oder Schenkers über sein grundrechtlich geschütztes Eigentum, welches prinzipiell durch Ausgabenverzicht in Bezug auf sein eigenes bereits versteuertes Einkommen aufgebaut wurde.

    Im Übrigen ist die Erbschaftssteuer als Quasi-Vermögenssteuer eine Substanzsteuer. Wer sagt, dass es unfair ist, Substanzsteuern mit einem degressiven Tarif zu versehen?

    • @Jan Schubert:

      Hmm. Für die Erben bleibt es aber leistungsloses Einkommen. Sie haben dafür keine Leistung erbracht. Einfache Logik.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Leistungslos? Wer hat sich denn Z.B. jahrelang um die Eltern gekümmert: wo was zu holen war, ist es doch auch oft nicht so einfach. Nicht zu vergessen, dass viele Kinder auch ohne Rechtsanspruch pflegekosten übernehmen. Naja, dann ist da auch der Pflichtteil? All das rein rauszurechnen macht es aufwendig, kompliziert, unsicher. Ein Erbe muss man innerhalb von 6 Wochen annehmen, d.h. das muss einfach und überschaubar bleiben bzw. werden bei einer Reform.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Die steuerlich bevorzugten Erben sind Teil einer der - prinzipiell - stärksten Solidargemeinschaften, die es gibt, nämlich der Familie. Das sieht man zum Beispiel auch an den erbrechtlichen Pflichtteilsansprüchen.

        Und noch mal: die Erbschaft ist die alleinige Verfügung des Erblassers über sein Eigentum. Niemand wird gezwungen, überhaupt etwas zu vererben. Ich kann mein Erspartes zu Lebzeiten zulasten meiner Kinder auch verjubeln, und wenn ich das in Südfrankreich mit Dom Perignon und Yachtcharter mache, dann hat der deutsche Fiskus davon noch nicht einmal Umsatzsteuer. Nur aufgrund meines Konsumsverzichts setzt sich nach meinem Tod der Fiskus zu meinen Kindern an den gedeckten Tisch und sagt: „Sie haben gerade gekocht, ich darf wohl mitessen.“

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        ZU einfach, denn "Einkommen" wird dem Vorgang nicht gerecht. Rechtlich ist es eine Fortsetzung des bereits bestehenden Eigentums in der Person des Erben, keine Transaktion. Und da diese besondere Form des Vermögensübergangs speziell grundrechtlich geschützt ist, darf der findige Gesetzgeber auch nicht einfach hingehen und sie analog des Einkommens behandeln.

        • @Normalo:

          "Rechtlich ist es eine Fortsetzung des bereits bestehenden Eigentums in der Person des Erben, keine Transaktion."

          Mir ist klar, dass die juristische Sicht nicht immer logisch ist. Aber natürlich wechselt der Eigentümer beim Erben.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Komplex ist nicht notwendigerweise dasselbe wie unlogisch. Die "Gesamtrechtsnachfolge" genannte Konstruktion, die das deutsche Erbrecht verwendet, hat einige entscheidende Vorteile insbesondere im Bereich der Verpflichtungen der Erbmasse gegenüber Dritten. Dafür fällt sie halt heraus aus dem klassischen Verständnis von Eigentumswechsel - Aufgabe alten und Begründung neuen Eigentums -, auf dem der Begriff des Einkommens basiert. Frei nach Peter Lustig: Klingt komisch, ist aber so.

            Ich weiß nicht, was Sie beruflich machen oder gelernt haben, aber EGAL, was es ist: Die Situation, dass irgendein Laie irgendwelche "total logischen" Lösungsmöglichkeiten von völlig inkompatiblen Sachverhalten auf ein konkretes Problem meint übertragen zu können - nach dem Motto, "Ist doch Alles eine Soße!" - dürften Sie auch kennen.

            • @Normalo:

              Ich bin Ingenieurin. Und ein Stromkreis ist entweder offen (0) oder geschlossen (1). Natürlich könnte ich neue Begriffe für diese beiden Zustände erfinden, es also juristisch angehen 😊, aber logisch bleibt es bei 0 oder 1.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Und wenn man eine gewischt bekommt, obwohl sich nichts tut, stellt man fest, dass elektrische Geräte 3 Zustände haben.



                - An



                - Aus



                - Kaputt



                😁😉

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                1 ist ja die kleinste natürliche Zahl, 0 sogar noch Eins kleiner. Unendlich viele Zahlen sind größer. Da kann der Unterschied zwischen 0 und 1 ja auch nicht so wichtig sein, nicht wahr?Aber mal im Ernst: Ich kenne ganz viele Ingenieure, die bei der Arbeit noch viel mehr Zahlen als 0 und 1 gebrauchen. Und die sind auch immer merkwürdig pedantisch, wenn man ihnen sagt, es könne doch nicht soviel ausmachen, ob es jetzt die eine oder die andere sei, zumal wo doch z. B. 103 und 301 sogar aus denselben Ziffern bestehen... 😉

                • @Normalo:

                  "Da kann der Unterschied zwischen 0 und 1 ja auch nicht so wichtig sein, nicht wahr?"

                  Wenn Sie die Finger am Draht haben, kann der Unterschied zwischen 0 und 1 sehr groß sein 😁

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        "Für die Erben bleibt es aber leistungsloses Einkommen. Sie haben dafür keine Leistung erbracht."



        Das ist so pauschal schlicht eine unwahre Aussage. Oder betrachten Sie z. B. die Pflegeleistungen, die Kinder für ihre Eltern erbringen, als Freizeit und Hobby?

        • @Encantado:

          Pflegeleistungen durch Kinder werden bereits mit Pflegegeld nach § 37 SGB XI angemessen vergütet.

          • @Earth & Fire :

            "Pflegeleistungen durch Kinder werden bereits mit Pflegegeld ... angemessen vergütet."



            Angemessen?



            Dazu sag ich jetzt nix.

            • @Encantado:

              Für reiche Menschen schon.

        • @Encantado:

          Nein, als Nächstenliebe. Hab meine Mutter und meine Oma auch gepflegt obwohl beide nichts zu vererben hatten. Aber ja, was abgeben ist immer doof. Darum gibt es Freibeträge die bei kleinen Leuten greifen und und von sehr reichen dann überschritten werden und dann greift die Steuer. Also evtl bin ich ja naiv oder dumm, aber ich kann die Notwendigkeit sehen das die Vermögen nicht immer stärker auf einige wenige konzentriert werden. Sie nicht?

          • @Ingrid Müller:

            "Nein, als Nächstenliebe. Hab meine Mutter und meine Oma auch gepflegt obwohl beide nichts zu vererben hatten."



            Dennoch ist es eine erbrachte Leistung, wenn auch nicht auf das Erbe als Gegenleistung abzielend. Ich verwahre mich nur gegen die ständige Pauschalisierung, Erben wären per se leistungslose Schmarotzer.



            "...ich kann die Notwendigkeit sehen das die Vermögen nicht immer stärker auf einige wenige konzentriert werden."



            Solange pauschale Aussagen getroffen werden, die ausnahmslos alle Erben betreffen, ist das ein hier nicht ventiliertes Thema...



            "Sie nicht?"



            ...weshalb ich auf Ihre moralisierende Suggestivfrage auch überhaupt nicht eingehe.

        • @Encantado:

          Pflegeleistungen und Erbe bedingen aber nicht einander. Ob jemand gepflegt hat, spielt fürs Erben keine Rolle. Einige Pflegende erben, andere nicht. Und sehr viele erben, ohne zu pflegen. Eine völlig willkürliche Sache.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            "Pflegeleistungen und Erbe bedingen aber nicht einander. Ob jemand gepflegt hat, spielt fürs Erben keine Rolle. (...) Eine völlig willkürliche Sache."



            Stimmt. Und deshalb sind Aussagen wie 'Erben ist Empfang einer Leistung ohne Gegenleistung' eben schlicht falsch.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Welche Leistung haben dann diejenigen erbracht die jetzt dieses Einkommen über die Erbschaftsteuer haben möchten ??

        • @Günter Witte:

          Wenn Sie die Pflegeleistungen als Gegenleistung fuezdas Erbe verstehen, dann liefern Sie damit ein Argument fuzeine Besteuerung, denn ein fremder, bezahlter Pfleger muss sein Gehalt ja auch versteuern.

        • @Günter Witte:

          Steuern werden vom Staat erhoben, um die Gesellschaft zu finanzieren. Und die finanzierten Dinge stehen den Mitgliedern der Gesellschaft zur Verfügung. Auch den Erben. Oder benutzen die keine Straßen?

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Vielleicht wird ein Teil der Gesellschaft durch einen anderen Teil der Gesellschaft finanziert.



            Sollte das so sein, müsste man dringend die Teile und ihre Leistungen sowie Leistungsannahmen in Augenschein nehmen.



            Wobei ich nicht die Teile der Gesellschaft meine, die dringend auf Hilfe der Leitungsfähigeren angewiesen sind....

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Nur haben wir schon für alles eigentlich Steuern, für ihre Straßen die KFZ- und Energiesteuer ( früher Mineralölsteuer), die haben schon die bezahlt die vererben und die Erben auch.

            • @Günter Witte:

              Steuern werden allgemein erhoben und fließen in einen Topf. Egal wie sie genannt werden. Die Sache, für die die Sektsteuer erhoben wird, liegt seit über hundert Jahren auf dem Grund von Scapa Flow.

              Warum sind eigentlich so viele Leute mit Geld so geizig?

  • Erstaunlich, wie locker Viele heutzutage mit dem Schutz des Eigentums über den Tod hinaus = Vererben und Testierfreiheit umgehen. Erinnert sei daher an unsere Verfassung, Artikel 14.1-3:

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    14.1 garantiert das Recht zu vererben u n d zu erben. Das Erbschaftssteuergesetz stellt de facto und de jure bereits eine Einschränkung dar, setzt aber einer zu weitgehenden Besteuerung oder gar einer Enteignung über Art 14.3 Grenzen.

    Nach 14.2 soll der G e b r a u c h des Eigentums a u c h dem Wohl der Allgemeinheit nutzen, nicht jedoch dadurch, dass Privateigentum zu allgemeinem Eigentum wird.

    • @Gerald Kolb:

      Wenigstens haben Sie Humor. 😂

  • Der Autor mag offenbar kein Privateigentum. Erbschaft ist Substanz, die aus - in aller Regeln, wenn legal erworben - versteuertem Einkommen in privaten Händen liegt. Von dem, was man erwirtschaftet hat, hat der Staat bereits seinen Teil einbehalten.

    Das scheint aber vielen nicht zu reichen, sie möchten früher oder später auch an dieses Geld.

    • @Dr. McSchreck:

      Legal erworben - das wirft die Frage nach dem Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit auf.



      Aber wenn man es sich leisten kann, ist immer öfter sogar das Recht nicht mehr von Bedeutung.

    • @Dr. McSchreck:

      Nun, daß bereits Steuer erhoben wurde trifft auch auf Arbeitslohn zu. Dann muss ihrer Logik zufolge auch die Mehrwertsteuer weg. Oder nicht?

      • @Ingrid Müller:

        Sollten wirklich Verantwortliche und Einflussreiche ihre Frage lesen, halten sie die Buchstaben für klingonisch.

    • @Dr. McSchreck:

      Immer her damit!

    • @Dr. McSchreck:

      Es wurde als Einkommen versteuert ja.



      Aber nur für den verstorbenen Menschen.



      Der erbende Mensch hat darauf keine Steuer gezahlt und bekommt hier ohnehin einen leistungsfreien Gewinn.



      Insofern macht es mehr als Sinn dies zu besteuern.



      Nach ihrer Logik dürfte es übrigens auch keine Mehrwersteuer usw geben. Das Geld das wir ausgeben wurde ja schon besteuert da meist Einkommen.

    • @Dr. McSchreck:

      Es ist rechtspolitisch durchaus dikutabel, ob das Eigentumsrecht den Tod des Eigentümers überdauern sollte. Das BVerfG sieht es so, und das deutsche Erbrecht fußt ganz klar auf dieser Annahme, aber das muss ja abweichende Gerechtigkeitserwägungen nicht von vornherein verbieten.

      Ansosnten sehen Sie das natürlich viel zu sehr aus Interessenlage derer heraus, die solche Vermögen überhaupt erstmal erwirtschaften. Das ist eine unsoziale Extremposition, wie der Autor gleich am Anfang klargestellt hat... ;-)

    • @Dr. McSchreck:

      Ein typischer Denkfehler. Steuer wird beim Empfänger erhoben. Wenn ich dem Handwerker das Geld gebe hatte ich es ja auch schon mal versteuert. Bei Ihm mutiert es zum Einkommen und wird versteuert. Ein Erbe ist genauso ein Geldzufluss. Noch dazu einer ohne etwas geleistet zu haben.

      • @Charlie Foxtrot:

        Nein, das ist kein Denkfehler. Keineswegs wird jeder "Empfang" besteuert. Sondern es wird "Gewinn" besteuert, daher kann man von seinem Lohn Werbungskosten (Wege zur Arbeit) abziehen und der Unternehmer rechnet vom Umsatz seine Ausgaben, um den Gewinn zu ermitteln.

        Was übrig bleibt, ist Substanz.

      • @Charlie Foxtrot:

        Nun, wenn wir schon spitzfindig werden: Der Erbe "empfängt" nichts, sondern tritt schlicht mit dem Tod des Erblassers an dessen Stelle ("Gesamtrechtsnachfolge"). Es wird also nichts abgegeben - das Eigentum des Erblassers setzt sich in der Person des Erben nahtlos fort. "Empfangen" trifft allenfalls auf Vermächtnisse und Schenkungen zu.

        • @Normalo:

          Werden Sie gerne auch mal "spitz" bei der Märchensteuer und Eintrittskarten (Eintrittsgeld); nur weil's Letztere idR im Privatsektor läuft mindert's wie jeder Preis, mein Einkommen. Sehen Sie Steuer doch einfach auch als Preis.

          • @Gerhard Krause:

            Schwierig. Preise kann man verhandeln, bis beide Seiten mit dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung einverstanden sind, Steuern nicht. Was da am nächsten rankommt, sind politische Diskussionen wie hier über Gerechtigkeit und Nutzen bestimmter Steuern.



            Nehmen wir an, der Gesetzgeber würde in seiner unendlichen und demokratisch legitimierten Weisheit eine neue Steuer von pauschal 50.000 Euro im Jahr auf das Tragen des bekanntlich schönsten aller Familiennamen, nämlich "Krause" erheben. Ist ja schließlich ungerecht, dass nur die Krauses dieser Welt diesen Namen haben und der Rest sich mit hässlicheren abgeben muss. Ist halt der Preis...



            Hätten Sie nicht auch das eine oder andere einzuwenden, wie "Was soll der Quatsch?“, “Das ist ungerecht!“, “Wollt Ihr, dass nur noch Superreiche sich diesen Namen leisten können und der Rest schaut, wie er ihn loswird?"? Und hätten Sie diese Einwände nicht auch unabhängig davon, ob sie wirklich selbst Krause heißen?

            • @Normalo:

              Wir verhandeln gleichfalls Steuern. Weder im Privaten, noch im Öffentlichen läuft es für den, der keine "(Deutsche) Mark(t)macht" hat, gerecht. Der Private als Anbieter oder Lieferant sagt dann einfach nein, und der Öffentliche, hier die Parteien, gerne zocken die Konservativen die anderen ab, macht's mit der Parlamentsmehrheit. "Sie" können mich im (jur.) Denkmodell nicht "erschrecken", da es dort meist auch nur dahin geht, wohin es die Sprechstunde bringen möchte, oder derzeit lediglich kann. Ich bin froh, dass ich mit diesem, teilweise aber auch sehr ehrbaren Geschäft, nicht mehr viel zu tun habe.

      • @Charlie Foxtrot:

        "Ein Erbe ist genauso ein Geldzufluss. Noch dazu einer ohne etwas geleistet zu haben."



        Der Gedanke, für Ihre Eltern etwas zu tun, ohne sofort dafür bezahlt zu werden, liegt Ihnen fern, scheint mir.

        • @Encantado:

          Und ihr Gedanke ist demnach nur etwas für ihre Eltern zu tun wenn es was zu erben gibt?

          • @Das B:

            "Und ihr Gedanke ist demnach nur etwas für ihre Eltern zu tun wenn es was zu erben gibt?"



            Mein Gedanke ist, dass mir mein Verhältnis zu meinen Eltern deutlich gesünder scheint.



            Vielleicht so: Leistungen zugunsten der Erblasser können stattfinden, ohne auf sofortiges oder späteres Entgelt zu schielen. Nichtsdestotrotz sind es Leistungen, die eine pauschale Behauptung, Erben wäre leistungslos, ins Bereicht der Faktenfreiheit verweisen.

  • Bemerkenswert bei all diesen Debatten um Einkommens-, Erbschafts-, Schenkungssteuern wird die geldpolitische Seite nicht adressiert in einer globalen Finanz- und Geldwelt, in der Geldumlauf realer Weltwirtschaft gegenüber virtueller Geldumlaufwelt aus Handel mit Finanzprodukten die in einer um sich selber kreisenden Nabelschau Geld durch Kreditaufnahme inflationär aus dem Nichts schöpfen und mehren statt in Gesellschaft, Wirtschaft, Bildung, Ausbildung, Studium, Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Digitaliserung, Kultur, Mobilität zu investieren in einem Verhältis von 1 zu 400 auseinanderklafft, durch gigantischen Geld-, Kaufkraftüberhang Reicher Vermögensinflationsblasen nährt gerechnet in Vermögenswertkursen an Börsenplätzen geldpolitisches Klumprisko gesamter Volkswirtschaft mit sich schleppen wie Fußketten aus Blei, stattdessen auf dem Weg zum nächsten Weltfinanzcrash ihre erweiterten Krediltlinien Whatever it takes feiern. Der Fiskus kann dieses Missverhältnis auseinanderklaffenden Geldumlaufs am direktesten durch Einkommens-, Erbschaftsteuer inflationshemmend zum Wohle aller zuückführen. Denn allein Aussicht unverseuert 400 Milliarden € Erbe/anno lässt Kreditvolumen anspringen

    • @Joachim Petrick:

      Ich würde den Namen nicht beim Ding (Vermögensinflationsblasen) anhängen, sondern den Akteuren = "menschliche Vermögensinflationswaschlappen". ;-)

  • Gut wäre das!



    Nur, wie können Immobilienbesitz auch zu Vermögen bzw. Einkommen gezählt werden?



    Ich halte die Behauptung der Leistungsanreize für vorgeschoben. Handeln Menschen deshalb, weil sie Aussicht auf eine Belohnung sehen? Oder werden Menschen faul, weil sie besteuert werden? Das ist alles widerlegbar.



    Zum Thema der Einkommens- und Erbengerechtigkeit siehe auch:



    Niklas Angebauer, Jacob Blumenfeld und Tilo Wesche Hrsg. (2025): Umkämpftes Eigentum. Eine gesellschaftstheoretische Debatte. Berlin, Suhrkamp 704 S.

  • Liest man sich einige der Kommentare durch, könnte man fast auf die Idee kommen, einen Hilfsfonds für hungernde Erben ins Leben zu rufen 😁

    Häufig wird angeführt, dass die Erbschaftssteuer die Leistungsbereitschaft bremsen würde. Völlig übersehen wird dabei, dass die Aussicht auf ein großes Erbe auch bremsend wirken kann. Wozu sich anstrengen, wenn man versorgt ist?



    Letztlich hängt es vom Charakter des Einzelnen ab...

  • Es ist erstaunlich wie locker viele heutzutage mit Eigentum und seinem Schutz über den Tod hinaus (Vererben und Testierfreiheit) umgehen.



    Erinnert sei an unsere Verfassung , Artikel 14.1-3:



    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.



    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.



    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.



    14.1 regelt das Recht zu Vererben u n d zu erben. Die Einschränkung durch

    • @Gerald Kolb:

      Das BVG hat aber bestätigt, dass eine Besteuerung von Erben zulässig ist.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Ja, aber ob eine Gleichsetzung mit Einkommen die Grenzen dieser Zulässigkeit einhielte ist, nicht sicher. Denn sie würde dem Erbrecht seinen eigenen, eigentumsverwandten Charakter nehmen, und das könnte man als sogenannten Wesenseingriff sehen. Den verbietet das Grundgesetz generell (Art. 19 Abs. 2 GG).

        • @Normalo:

          Könnte. Müsste das BVG klären.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Wird auch im Anwendungsmöglichkeiten sicherlich jemand veranlassen. Man sollte dann nur nicht vom Urteil so überrascht sein wie Andi Scheuer beim europäischen Urteil zur Maut 😁

  • Das Einkommensteuerrecht ist davon geprägt das das was einer versteuert der andere als Ausgaben abziehen kann. Da hat der Erblsser ja was davon und der Erbe kann den Verlustvortrag nutzen.

  • Warum nicht Stereuerbefreiung bei Kauf von Luxuskarossen ab 150.000 Euro ? Selbstverständlich auch eine Steuerbefreiung beim Kauf von Luxusyachten ab 500.000 Euro.



    Warum zudem keine Grunderwerbssteuern



    bei Immobilienerwerb ab 2 Millionen Euro Kaufpreis, selbstverständlich auch keine folgenden Grundsteuern mehr ?



    Kleine Unterschiede sollten doch schon in unserer Gesellschaft noch sein....

    • @Alex_der_Wunderer:

      Die Grundsteuer wird auf die Mieter umgelegt (Nebenkosten).



      So gesehen würden auch Menschen ohne Wohneigentum davon profiteieren.



      Sollte man das ernsthaft bekämpfen?

      • @Carsten S.:

        @Carsten S.



        Ich setze mir doch keine Mieter in mein privates Domizil. Höchstens die Einliegerwohnung wird prophylaktisch vermietet, um die anfallenden Gartenarbeiten und Reperatur / Instandhaltungskisten steuerlich geltend machen zu können.

  • Ich arbeite und spare für meine Kinder. Eigentum ist und bleibt ein Mehrgenerationen Projekt. Daher ist erben nicht ungerecht, aber Familie ist heute für viele kein Begriff mehr.

    • @Klaus Schwarzmüller:

      Naja, Familie ist schon ein Begriff. Es sagt ja auch niemand etwas dagegen, dass Sie Ihren Kindern etwas hinterlassen wollen, sie sollen nur denen etwas solidarisch abgeben, die nicht das Privileg eines Erbes erhoffen dürfen.

      • @DerLurch:

        Warum sollen meine Kindern denen was abgeben, deren Eltern total versagen, dafür können meine Kinder nichts. Und für die habe ich auch nicht gespart. Außerdem bekommt der Staat die Erbschaftssteuer und da geht das meiste eh verloren

        • @Klaus Schwarzmüller:

          Niemand sucht sich die Eltern aus.

          • @DerLurch:

            Was unzweifelhaft nicht in Herrn Schwarzmüllers, Ihrer oder meiner Verantwortung liegt.

        • @Klaus Schwarzmüller:

          @Klsus Schwarzmüller



          Wie jetze, Sie laden nicht die Nachbarschaft zu Tisch, wenn's lecker Schmacko gibt ?



          Also also - Herr Schwarzmüller 😉

      • @DerLurch:

        Ihre Gedanken weitergedacht, müsste ich auch das Kinderzimmer der Tochter, welche auswärts eine Ausbildung macht, jemand zur Verfügung stellen, der momentan keinen Schlafplatz hat. Und den Kühlschrank natürlich auch. Dazu aber ein ganz klares Nein.

        • @Oleg Fedotov:

          Das ist schon eine andere Sache, als einen Teil von Geldmitteln abzuführen, oder?



          Aber ja, in einer idealen Welt wäre das so. Ist es aber nicht. Deswegen behalten Sie Ihre zu große Wohnung gern und beteiligen sich mit etwas Geld am solidarische Ausgleich

          • @DerLurch:

            Wäre das in einer Idealen Welt so? Es gibt zwei Möglichkeiten erstens in einer Idealen Welt wären alle gleich (gleiche Fähigkeiten, gleiche Voraussetzungen usw) dann hätte aber auch alle dasselbe es wäre also wäre es unnötig irgendwelche anderen Leute bei mir im Haus schlafen zu lassen oder auch in der idealen Welt wären Menschen unterschiedlich dann wäre es aber auch in der idealen Welt so das es nicht alle gleich gehen würde.

            • @Blechgesicht:

              Da haben Sie philosophisch einen Punkt gemacht, ich ziehe meinen Hut vor Ihnen.

        • @Oleg Fedotov:

          Ich bin sicher, mancher wäre diesem Gedanken durchaus zugeneigt.

  • Von einem Volkswirt hätte ich erwartet, dass er mehr über die gesamtwirtschaftlichen Folgen seines Vorschlags nachdenkt und weniger über dessen moralische Meriten.

    Am Anfang geht der Artikel mal auf die Sicht des Vererbenden ein - und dann ist die WEG. Dabei ist er der Wirt, ohne den man keine Rechnung machen sollte: Was überhaupt zu vererben da ist, entscheidet NUR der Erblasser.

    Und was wird der wohl tun, wenn der Staat jetzt eine als "ESt-Gleichsetzung" getarnte massive Steuererhöhung beschließt? Entweder er steckt lieber Geld in Erbverhinderungsmodelle wie Stiftungen etc. (da schaut der Staat dann komplett in die Röhre, aber superbedürftige Finanz- und Rechtsberater haben was davon...), oder er schaut, dass er sein Vermögen bis zu seinem Tod los ist, oder, etwas langfristiger gedacht, er hat eigentlich gar keine Lust, überhaupt bleibende Werte aufzubauen - zumindest nicht in Deutschland.

    Von eher betriebswirtschaftlichen Überlegungen wie, wie lang man wohl so eine Besteuerung strecken müsste, damit mehr als die Hälfte der vererbten Unternehmen die Abzahlung stemmen könnte (15-20 Jahre, in denen viel passieren kann), will ich gar nicht anfangen...

    Quantifizieren Sie das mal!

    • @Normalo:

      Volkswirt. Wie altmodisch!



      Heute ist man Sozialökosoph. :)

      • @Carsten S.:

        Den Eindruck habe ich auch... ;-)

  • Wenn ich erbe ist das ja in der Regel erstmal kein Einkommen, sondern erst dann, wenn ich es zu Geld mache. Das ererbte Unternehmen bringt mir ad hoc nichts, erwirtschaftet es Gewinne, werden die ohnehin versteuert. Das stellt allerdings ein Problem gegenüber dem dar, der Bares erbt, denn er könnte das direkt ausgeben. Eine gerechter Ausgleich ist daher extrem schwierig, denn einerseits will man ja auch, dass Unternehmen bestehen bleiben und nicht ausgeschlachtet werden um die Steuer zu bezahlen.

    • @McMercy:

      @McMercy



      Selbstverständlich ist es um einiges unkomplizierter eine Immobilienverwaltungsgesellschafts GmbH von den Eltern vererbt zubekommen, als ein Unternehmen welches Industrieproduktion betreibt, dennoch könnte auch aus dem schon erwirtschaften Vermögen des produzierenden Unternehmen, auf die daraus resultierenden Immobilienvermögen und Anlagevermögen der Unternehmenserben zurückgegriffen werden, um eine Erbschaftssteuer zu befrieden.

  • "Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in der Regel nichts geleistet. "

    Ob ein Einkommen durch Leistung oder leistungslos erzielt wird ist steuerlich gesehen irrelevant. Entscheidend ist, ob der Geldzufluss aus unversteuertem Vermögen (z.B. Unternehmensgewinne VOR Auszahlung der Gehälter) oder versteuerem Vermögen stammt (z.B. angespartes Vermögen aus Nettogehältern).

    • @Tom Tailor:

      Fragt der Staat denn sonst, welchen Beitrag man zu seinen Einkünften bzw. Kosten man geleistet hat?



      Da kann man gleich Risikosportarten und z.B. die Folgen mangelnde Mundhygiene oder Rauchens aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausnehmen, wie neulich (im Fall der Zahnbehandlungen) von der Mittelstandsvereinigung der CDU vorgeschlagen. Seltsam, dass es dafür Widerspruch von links gab.

  • "Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in der Regel nichts geleistet."

    Das stimmt, aber dies allein ist kein Besteuerungsgrund. So werden z.B. Lottogewinne auch nicht besteuert.

    • @Tom Tailor:

      "So werden z.B. Lottogewinne auch nicht besteuert."



      Passt doch. Erben bzw. dessen Höhe ist ja auch ne Art Lotteriespiel...

      • @Encantado:

        @Encantado



        Für nicht wenige Mitmenschen ist , nach langer Suche - finden einer Arbeitsstelle ja auch schon wie ein Lottogewinn, daher sollten wir als Staat doch wohl auch auf die Lohn-/ Einkommenssteuern verzichten....

        • @Alex_der_Wunderer:

          "...Lottogewinn, daher sollten wir als Staat doch wohl auch auf die Lohn-/ Einkommenssteuern verzichten...."



          Faszinierender Gedanke. Gefällt mir.

  • "Was du ererbt von deinen Vätern, w es, um es zu besitzen!"



    J. W. v. Goethe



    Weiter gehts mit "Was man nicht nützt, ist eine schwere Last."



    Daran hält man sich schon eher, z. B. wenn man sich einen Pullover über die Schultern legt und mit einem Glas Schampus in der Hand auf einer Terrasse auf Sylt herumpöbelt.



    Gottseidank erheben die jetzt keinen Anspruch darauf repräsentativ zu sein, aber eine Minderheit sind sie vielleicht auch nicht gerade.

  • Eine solche Reform gehört gründlich und mit Augenmaß vorbereitet!

    Zuerst jedoch, sollten die Staatsausgaben und das ganze Prozedere komplett auf den Prüfstand und danach nicht reformiert ( das hat bisher nicht geholfen) sonder neu aufgestellt werden. Beispielsweise Beschaffungsamt, die über 500 Regeln, Vorgaben, Verordnungen im Sozialen, 5-stellige Ruhegelder, Gleichstellung von Arbeitnehmern und Beamten, ausuferndes Personal…. Das ganze Bau- und Genehmigungsrecht und Verfahren. Sozialbetrug in jeglicher Form.



    Das ist die (Entschuldigung) VERDAMMTE PFLICHT des Staates. Erst dann darf er sich damit befassen allen tiefer in die Taschen zu greifen!

    Genauso muss beachtet werden, dass man die richtigen trifft. Die 1.000.000 als Freigrenze ist zu niedrig. Ich kenne viele Familien, die sich über Generationen einen gewisses Vermögen oder Besitz erarbeitet haben. Teils durch harte Arbeit, teils dadurch, dass sie ins Risiko gegangen sind. Wenn so eine Hand voll Immobilien zu Stande gekommen sind, gehört dies berücksichtigt.



    Wie will man denn sonst die Menschen motivieren mehr als durchschnittlich zu leisten, auch für ihre Kinder und Enkel?

  • Wie wäre es, diese Steuer auf bereits versteuertes Geld komplett abzuschaffen und es dem freien Markt zu überlassen? Was machen denn die Erben mit diesem Geld? Sie geben es aus – ob für ein neues Auto, Möbel, Boot, Haus, Kleidung, was auch immer. Oder sie investieren es in Aktien, ETFs usw.; sie stellen das Geld meist wieder zur Verfügung. Warum sollte der Staat besser wissen, was damit passieren sollte?



    Die Auswirkungen sehen wir alle: Kitas, Brücken, Schiene, Schulen – mehr oder weniger sanierungsbedürftig. Der Bundestag wird immer weiter aufgebläht, Bundesbeamte beziehen Bezüge, die nicht im Ansatz vergleichbar sind mit den Gehältern in der freien Wirtschaft… oder wo verdient ein Sachbearbeiter über 4.000 € netto?



    Wir müssen effizienter werden, und das geht nur mit dem Einsatz von IT – und nicht durch noch mehr Ämter und Staatsangestellte in Behörden usw. Ich spreche aus eigener Erfahrung und bin oft dem Satz begegnet: „Wir müssen nicht effizient sein, wir sind nicht in der freien Wirtschaft.“



    Ich weiß allerdings nicht, wie wir das schaffen können: Alle, die auf die nächsten Positionen folgen, sind vom Geld abhängig und sägen nicht an dem eigenen Ast…

    • @Alex36:

      "Was machen denn die Erben mit diesem Geld? Sie geben es aus "

      Über 60 % des Vermögens hierzulande wird vererbt. Und Sie glauben ernsthaft, dass von diesem Vermögen ein relevanter Teil konsumiert wird? LOL!

      "Oder sie investieren es in Aktien, ETFs usw.; sie stellen das Geld meist wieder zur Verfügung"

      In Aktien oder Fonds investiertes Geld steht "wieder zur Verfügung"? Ja wem denn?

      "Die Auswirkungen sehen wir alle: Kitas, Brücken, Schiene, Schulen – mehr oder weniger sanierungsbedürftig. "

      Jo. liegt daran, dass Superreiche hierzulande viel zu niedrig besteuert werden.

    • @Alex36:

      Doppelsteuern gibt es einige:



      Auf dem Kaffeepreis wird die Kaffeesteuer aufgeschlagen, auf dem Gesamtpreis noch die MWSt. Oder beim Sekt. Oder.

    • @Alex36:

      Ah. Der "Markt" würde Kitas und Schulen schaffen.



      Guter Witz.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Natürlich würde der „Markt“ Kitas und Schulen schaffen, wahrscheinlich sogar viel bedarfsgerechter anhand der tatsächlichen Nachfrage als irgendwelche staatlichen Stellen…woher kommt eigentlich diese unbedingte Staatsgläubigkeit und das Misstrauen gegen die freie Wirtschaft hierzulande? Mehr Ayn Rand wagen, kann ich da nur sagen.

        • @Saile:

          Ayn Rand muss man anbeten, geht aber nur, wenn man vorher die Menschlichkeit ablegt

        • @Saile:

          "Mehr Ayn Rand wagen, kann ich da nur sagen."

          Die pseudointellektuellen, pseudowissenschaftlichen und pseudofachkundigen Ergüsse einer Romanautorin, die keinerlei wie auch immer geartete Qualifikation aufwies, sich zum Thema zu äußern? Nee, ist klar ...

          • @Kaboom:

            "...keinerlei wie auch immer geartete Qualifikation ..."



            Ohne ihr Werk belobhudeln zu wollen: Abgeschlossene Studien in Philosophie und Geschichte sowie eine Akademieausbildung im Drehbuchschreiben sind zwar keine wirtschaftswissentschaftlichen Meriten. Aber für eine spätere Romanautorin, die primär als Philosophin schrieb, würde ich sagen, ist das schon eine "irgenwie geartete Qualifikation"...



            Apropos "Fachfremde Vordenker von Wirtschaftssystemen": Was hatte nochmal Karl Marx studiert?

            • @Normalo:

              Der Erfolg von Frau Rand basiert darauf, dass es eine Zielgruppe gibt, die das hören wollte (bzw. will), was sie schrieb. Völlig egal, ob das Unsinn ist, oder nicht. Genau wie heute bei Fox News. In gewissen Kreisen ist es - damals wie heute - wichtiger, das zu hören, was man hören will, als die Wahrheit zu hören.

              Und was nun Karl Marx angeht: Es ist wissenschaftlich ziemlicher Konsens, dass vieles, was er schrieb, korrekt ist. Das Problem ist nicht Marx, das Problem ist der Marxismus. Und den mochte schon Marx nicht.

              • @Kaboom:

                Wie gesagt: Das war völlig wertfrei gemeint hinsichtlich den Positionierungen von Rand oder Marx. Mich stört nur, wenn man Leute, deren Ansichten man ablehnt, mit solchen Behauptungen schlechtzumachen versucht (und die dann nicht einmal stimmen).

                Bei Marx sind Sie ja offensichtlich bereit, darüber hinwegzugehen, dass er von der Ausbildung her keine Ahnung von dem hatte, was er schrieb (und seine Worte auch Musik in mancher Leute Ohren waren und sind), und legen Wert auf die ergebnisoffene Befassung mit der Frage, ob er objektiv richtig lag. Warum dann so ein rein persönlich gehaltener "Rant gegen Rand" und ihre Gleichgesinnten?

        • @Saile:

          Der Markt ist gewinnorientiert. Er würde also nur Kitas und Schulen für die wohlhabende Oberschicht schaffen. Tut er übrigens auch schon. Alles anderen bekommen ein Witzsystem, wie wir es in den USA beobachten können.

          Woher kommt eigentlich diese unbedingte, faktenfeie Marktgläubigkeit?

        • @Saile:

          Guten Tag Saile

          Woher kommt eigentlich diese unbedingte Marktgläubigkeit?



          Von den zu Rendite gezwungenen Gesundheitseinrichtungen von Krankenhaus bis Altenpflege? Oder doch von den Überproduktionen von Automobilen im Hochpreissektor, die, wenn es nicht mehr läuft für die Anteilseigner, mit staatlichen Subventionen gestütz werden müssen?



          Von den Immobilien-AGen und Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaften, die um die Nebenkosten zum Vorteil zu nutzen Servicegesellschaften betreiben, die für Leistungen überhöht bei den Mietern abkassieren?



          Von den Banken, die wenn verzockt vom Staat, also der Gemeinschaft der Steuern Zahlenden gerettet werden?



          Vielleicht von der Strompreisbörse?



          Oder überhaupt vom Börsengeschäft, Derivathandel und dem Versicherungswesen?



          Ayn Rand hat im russischen Staatssystem Erfahrungen mit Leuten gemacht, die sich bereichert haben und mit Strukturen, die Menschenrechte missachtet haben. Warum sie glaubte, dass sei im Kapitalismus anders, bleibt ein Rätsel.



          Darüberhinaus war Frau Rand wohl extreme Raucherin, die da der Markt das mit ihrer Gesundheit nicht regeln wollte, letztlich staatliche Hilfe in Anspruch genommen hat.



          Also Bitte!

          • @Christian Götz:

            & ebenso auch @warum_denkt_keiner_nach:

            Meine „Marktgläubigkeit“ hat nichts mit einem menschenverachtenden Manchesterkapitalismus zu tun, ich plädiere vielmehr für den Anarchokapitalismus, also für die größtmögliche Freiheit _aller_ Menschen in einem freien Land mit nur minimaler bis fast gar keiner Lenkung mehr durch ein staatliches System! Warum ich davon so überzeugt bin? Nun ja, zum einen weil der „real existierende Sozialismus“ ja deutlichst gescheitert ist und ich zum anderen selbst sozialdemokratische Systeme eher ablehne, jedenfalls wenn diese so bevormundend und gleichmacherisch sind wie z.B. in Schweden.

            • @Saile:

              Anarchokapitalismus = Manchesterkapitalismus

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Nein. Gegen den Anarchokapitalismus ist der Manchesterkapitalismus geradezu der Himmel auf Erden.

                Ein Industrieunternehmen, das krebserregende Stoffe produziert, und in ein Gewässer einleitet (sieht man nicht, schmeckt man nicht), muss keine Restriktionen mehr befürchten. Es gibt keine Kontrollinstanz (weil das wäre ja der böse Staat), und es gibt keine Instanz, die daür sorgt, dass die Verschmutzung endet. Anarchokapitalismus ist eine Ideologie für 15-jährige Söhnchen reicher Eltern.

                • @Kaboom:

                  Aber er führt zu ähnlichen Zuständen. Schließlich gab es damals auch schon kaum bis keine Kontrollen, die Profitgier einschränkten. Natürlich auch in Bezug auf Umweltverschmutzung.

                  Im Prinzip wollen die Anarchokapitalisten zurück zu den für sie traumhaften Zuständen. Eine extrem rückwärts gewandte Ideologie.

            • @Saile:

              Das ist Freiheit nur für die Besitzenden.

              • @Francesco:

                Richtig, und hiermit schließt sich somit der Kreis: Es macht Sinn breiten Schichten persönlichen Besitz zu ermöglichen, dazu gehört eben auch Privatvermögen nicht mehr als minimal notwendig zu besteuern, gerade deswegen lehne ich die Erbschaftssteuer ja auch so entschieden ab.

                • @Saile:

                  Anarchokapitalismus führt zur Konzentration von Besitz in der Hand weniger?

                • @Saile:

                  Komischer Weise verteilt sich der persönliche Besitz immer ungleichmäßiger, je mehr der Staat zurück gefahren wird.

                  Ist auch logisch. Es ist einfacher, einen Haufen Geld größer zu machen, als einen aus 0€ zu erschaffen.

  • "Außerdem wurden in Deutschland bis zur Einführung des Bürgergeldes Erbschaften als Einkommen auf staatliche Leistungen angerechnet. Es gab also tatsächlich Menschen, deren Erbschaften mit 100 Prozent besteuert wurden." heißt es im Artikel.

    Das stimmt nicht. Wer bedürftig ist und deswegen Sozialleistungen bezieht, ist nach einer Erbschaft, die das Schonvermögen überschreitet, nicht mehr bedürftig und hat deswegen keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen. Besteuert wird dadurch nichts, im Gegenteil: Der Erbe darf das Geld, soweit es den Erbschaftssteuerfreibetrag nicht übersteigt, zu 100 % behalten. Dass er es dann auch für den eigenen Lebensunterhalt verwenden muss, ist selbstverständlich; das müssen diejenigen, die ihr Geld mit eigener Arbeit verdienen, ja schließlich auch.

    • @Budzylein:

      Oder um es noch deutlicher zu sagen: wenn die Erbschaft unter dem Freibetrag lag, wurde sie mit 0 % versteuert. Lag sie über dem Freibetrag, wäre sie - selbst wenn man den Begriff "Besteuerung" so seltsam verwendet wie hier - natürlich nicht mit 100 Prozent besteuert worden, sondern bei einem Bezug von einfach gerechnet 800 Euro und einem Freibetrag von damals glaube ich 12.000 Euro nicht einmal mit 10 Prozent.

      Wobei es schon originell ist zu schreiben, die Sozialleistung sie etwas, was dem Bürger zunächst einmal unabhängig jeglicher Bedürftigkeit zusteht und wenn er Einkommen erziehlt oder Vermögen hat, wird im die Sozialleistung quasi gekürzt (hier mit 100 Prozent versteuert). Eigentlich ist das Konzept gegenteilig, Sozialleistungen sollen an Bedürftige gezahlt werden.

    • @Budzylein:

      Guter Punkt!

      • @fly:

        Lineare Steuer ab dem ersten Cent und ohne Freibetrag bei negativem Anfangswert. Die Ungerechtigkeit steckt vor allem in den vielen Stufen und Sprüngen.

  • 1) "... erreichen allerdings eine Höhe, auf die zu einem großen Teil 42 Prozent Einkommenssteuer entfallen würden. Dies wirkt dem Ziel einer relativ geringeren Besteuerung kleinerer Erbschaften durch Personen mit geringem Einkommen entgegen. Um dieses Problem zu umgehen, sollten Erbschaften über mehrere Jahre als Einkommen verteilt werden können, wie dies auch in anderen Vorschlägen zur Erbschaftssteuer zumindest für Betriebsvermögen vorgesehen ist."

    Das heißt im Klartext, daß der private Erbe -möglicherweise ein Durchschnittsrentner mit 1500 € brutto- das von den Eltern abgestotterte Häusl in monatlichen Raten nochmal abbezahlen darf. Und dessen Kinder wieder, und dessen Kinder wieder, und dessen Kinder nochmal usw. Wenn sie das überhaupt können.



    Ein glänzendes neues Geschäftsfeld für Banken und/oder Immobilienhaie.

    2) "Zusätzlich schafft diese Regelung steuerliche Anreize für die Vererbenden, die ärmeren Verwandten oder Bekannten eher großzügig zu bedenken als die besserverdienenden Verwandten." Den Versuch einer derartigen Einflussnahme halte ich für übergriffig.

    • @Josef 123:

      👍 Das wäre dann schon fast vom Staat gelenktes vererben. Was, wie Sie richtig geschrieben haben, hier irgendwelche Strukturen oder schlimmeres zur Folge hätte.

      • @Sole Mio:

        Der Staat lenkt doch jetzt schon mit gesetzlicher Erbfolge und Pflichtteilsanspruch.

      • @Sole Mio:

        Und für den Staat, abgesehen von den Reibungsverlusten, die bei Banken, Immobilienfirmen und im Beamtenapparat des Staates selbst versickern, fast schon ein Perpetuum Mobile.

  • Wer schützt die Angestellten vor die Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen?

    • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

      Niemand. Wozu auch? Die erben ja nicht.

      • @warum_denkt_keiner_nach?:

        Verlieren aber vielleicht ihren Job.

        • @Josef 123:

          Wenn die Erben die Firma schlecht führen oder nach ein paar Jahren an einen Hai verkaufen, auch. Mit der Steuer hat das nichts zu tun.

          • @warum_denkt_keiner_nach?:

            Wenn es keinen tragbaren Weg gibt die Erbschaftssteuer zu begleichen kann das v.a. bei kleinen Firmen durchaus zu Problemen führen (ich habe keine Firma und werde auch keine erben, nicht das Sie meinen).

            • @Josef 123:

              Zugegebenermaßen ist das durchaus ein Problem. Bei Bargeld ist die Diskussion einfacher

            • @Josef 123:

              In allen bekannten Modellen soll die Zahlung der Steuer sehr stark gestreckt werden. Die Gefahr, dass daran eine Firma tatsächlich pleite geht, mag in Einzelfällen bestehen. Aber sie wird extrem übertrieben. Besonders von Kreisen, die sehr viel zu erben haben.

              • @warum_denkt_keiner_nach?:

                Ein sehr stark gestreckte Steuer ist trotzdem auch eine über Jahre gesteckte Dauerbelastung für den Betrieb, die somit auch die Angestellten mit stemmen müssen.



                Und das Einkommen des Eigentümers muss da noch nicht einmal von betroffen sein.

                Pleite gehen ist als Folge nur die Ultima Ratio von zusätzlichen Betriebsmittelentzug.. Zuvor gibt es noch andere Auswirkungen auf den Betrieb: Entlassungen, weniger Neueinstellungen, geringere Löhne, Mehrarbeit, höhere Krankenstände, geringeres Wachstum, Nachteile gegenüber Konkurrenten.

                Das sind alles menschliche Dinge, die in der ideologischen Blase wo nur das Bild vom leistungslosen Erbschnösel gelesen wird, nicht vorkommen.

                • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

                  In unserem Wirtschaftssystem müssen alle Ausgaben einer Firma von der Belegschaft erarbeitet werden. Auch der schicke Wagen des Chefs. Da spielen ein paar Steuern auch keine Rolle mehr. Und es wird sich wohl kaum ein Chef finden, der die Löhne erhöht, weil er keine Erbschaftssteuer gezahlt hat.

                  Auch so ein menschliches Ding. Also bitte vom Geldhaufen runter klettern und in der wirtschaftlichen Realität ankommen.

  • Das klingt nach extrem viel zusätzlicher Bürokratie.



    Was ist mit den unfairen Vorteilen von Kindern aus Akademikerhaushalten? Ist es fair wenn Frau Nguyen plötzlich eine Schattenbeteiligung des Staates am Blumengeschäft, das ihre Eltern aufgebaut haben, aufgedrückt bekommt? Sören-Annes akademische Laufbahn aber praktisch schon zur Geburt sicher ist, durch den Rang und Einfluss der Eltern?

  • Bei der Erbschaftsteuer geht’s nicht um richtig oder falsch sondern um die Systemfrage:



    Wollen wir Anreize für Leistung?



    Dann darf es keine Erbschaftsteuer geben.

    Wollen wir das es allen gleich geht, egal was sie den ganzen Tag machen?



    Dann stellt sich die Frage der Erbschaftsteuer nicht, dann müssen wir alle komplett enteignen.

    Der größte Anreiz für mitfühlende Eltern sich anzustrengen ist: dem Kind muss es gut und am besten besser als mir gehen, jetzt solange ich es beschützen kann, mit meiner Liebe und Fürsorge und später wenn ich Tod bin auch - dann zumindest finanziell.

    • @Notizen Nt:

      Anreize für Leistung würden auch eine Besteuerung von Löhnen komplett verbieten. Eine reine Besteuerung von Konsum ist die einzige Lösung, nur ausgegebens Geld sollte versteuert werden, gleichzeitig dürfen aber Arme nicht durch überdurchschnittliche Konsumsteuern belastet werden.

    • @Notizen Nt:

      "Wollen wir Anreize für Leistung?



      Dann darf es keine Erbschaftsteuer geben."

      Welche Leistung hat ein Erbe denn erbracht? Da bin ich jetzt mal richtig gespannt auf die Antwort.

  • Die einzigen die sich über eine Erbschaftssteuerreform freuen würden sind die Spezialisten, die sich mit der "Steueroptimierung" befassen. Schon heute verdienen diese gut an Menschen, die dem Staat nicht viel überlassen wollen. Wer es richtig geschickt macht und Stiftungen gründet, der kann seine Erben beglücken ohne das der Staat kassiert.

  • Ich hatte auch bereits den Gedanken Erben als Einkommen zu besteuern, auch mitbdee Streckung.

    Aber man muss sich bewusst machen dass dies eine theoretische Überlegung ist und dass dies auf einer Ebene steht, staatliche Ehen abzuschaffen (sollen die leute doch private Verträge machen) oder alle Drogen zu legalisieren.

    Was auch nicht beantwortet wird (und das ist ein KO Kriterium) wie es Kapitalflucht verhindert und/oder sich auf die Attraktivität Deutschlands als Investitionsstandort auswirkt. (Es reicht nicht nur den Abfluss an Kapital zu unterbinden/ managen, auch der Zufluss darf sich nicht verringern)

    Denn dass wäre ein Phyrusssieg. Und Kapital lässt sich halt einfach verschieben bzw Investitionen in D unterbinden.

    Würde man so eine Tegelubg einführen gäbe es Entweder Umgehungstatbestände ODER die Kosten für Eigenkapital in D würden sich massiv erhöhen.

    Beides sehr schlecht.

  • Wie in jeder Talkshow wird auch hier in den Kommentaren immer wieder das Großkapital verteidigt und das von Leuten die weit davon entfernt sind.



    Die jetzige Besteuerung bevorzugt massiv die Superreichen, es gibt etliche Ausnahmeregelungen mit denen sie ihr Vermögen klein rechnen können und so nur einen Bruchteil bis Garnichts der eigentlichen Steuer bezahlen müssen.



    Trotzdem geht die Diskussion immer wieder auf den armen z.B Bäcker der seinen Betrieb oder die Oma die ihr Haus vererbt. Die bezahlen jetzt die Erbschaftsteuer in voller höhe, während die wirklich Reichen nichts bezahlen. Das ist das eigentliche Problem.



    Eine Erbschaftsteuer ist dringend notwendig sonst konzentriert sich das Geld immer weiter auf immer weniger Personen die dadurch immer mehr Macht erhalten und wir schließlich wider im Feudalismus enden.



    Wenn man Vermögen erbt hat man immer mehr als vorher, es sollte jeder seinen Teil beitragen. Wenn der Bäcker sagen wir 30% bezahlt soll der Superreiche halt auch 30% bezahlen.



    taz.de/Tricksen-be...tssteuer/!6023578/



    www.juhn.com/fachw...enkung-steuerfrei/



    (Bitte nachmachen)

  • Ich plädiere dafür, dass jegliches Erbe, jegliche Schenkung ab dem ersten Euro mit mindestens 50% versteuert wird, inklusive Hochzeitsring und Geburtstagsgeschenk.

    • @Donni:

      In Ihrer Konsequent stellen Sie den vorgeschlagenen Unsinn bloss.



      Glückwunsch!

    • @Donni:

      Erklären Sie das mal den Kindern die aufeinmal ihr halbes Lego-Set an denn Staat abgeben sollen.



      Was macht der Staat mit einem Lego-Set?



      Oder verlangen wir von dem 5 jährigen den halben Preis dann zurück? Wenn er die nicht hat, dann kommt er wegen Steuerhinterziehung in den Knast, oder bekommt mit 18 dann eine Rechnung mit Steuerschulden präsentiert, damit auch wirklich jeder Mensch mit Schulden ins Leben startet? Darauf läufts dann nämlich hinaus!



      Selbst wenn die Eltern dann die Steuern übernehmen, würde ja wieder Steuer anfallen, weil das ja eine Schenkung wäre! Bzw. Würde das nich einfach on Top kommen?

      Können Gedanken auch mal zuende gedacht werden? Sozialismus ist meist gut gemeint aber selten/nie zuende gedacht!

      • @Walterismus:

        Vielleicht hätte "Donni" darauf hinweisen sollen, dass er das er seinen Beitrag als Satire versteht?

        • @Der olle Onn:

          Ein gewisses Maß an Mindestintelligenz wird man bei Mitlesern doch voraussetzen dürfen. Allerdings sagt selbst die Moderation: "Ironie und Sarkasmus sind nicht immer für alle eindeutig zu erkennen."



          Wenn aber gerade extreme Übertreibungen oft nicht mehr erkannt werden, sagt das vielleicht mehr über die heutige Regierungspolitik als über die Leser.

  • "Die einen erben, andere nicht. Das ist ungerecht... "



    Nö, was soll daran ungerecht sein? Die, die erben haben möglicherweise einen "materiellen Vorteil" gegenüber denjenigen, die nicht erben. Aber der, der nicht erbt, hat keinen Nachteil dadurch. Er hat nicht mehr und nicht weniger als vorher.

    • @Demokratischer Segler:

      Es kommt auf die Grössenordnung an.

      Wenn z.B. Familie Viessmann den Laden für 12 Mrd. € an Carrier verkauft und dafür 1,5% (!) Steuern bezahlt, verstehe ich nicht, worüber wir hier debattieren.

      Jeder Arbeitnehmer wäre mehr als glücklich, wenn er nur 1,5% Steuern zahlen müsste.

      • @Carsten S.:

        Was hat der Viessmann'sche Verkauf mit Erbschaftssteuer zu tun?🤔

        • @FriedrichHecker:

          Da der Gründer nicht mehr lebt, wurde der Laden vermutlich bereits mehrfach steuerbegünstigt vererbt und jetzt fast schon steuerfrei veräussert.

          • @Carsten S.:

            Schöne Antwort, beantwortet nur nicht die Frage, die ich gerne wiederhole 😇

            Was hat der "fast steuerfreie VERKAUF" mit ERBSCHAFTSSTEUER zu tun?

    • @Demokratischer Segler:

      Wenn Sie damit sagen wollen: 'Der Erbende nimmt dem nichts Erbenden nichts weg' stimmt das.



      Den Nachteil ärmer dran zu sein - für den der Erbe freilich nix kann - hat der in Bezug auf Chancengleichheit trotzdem.



      Will man so solidarisch denken könnte man der Meinung sein, dies sei tatsächlich ungerecht. Da würde ich persönlich allerdings erst weit oben, bei sehr hohem Vermögen, ansetzen.



      Als nie relevant Erbender (oder in Zukunft Vererbender) ist das Ganze für mich von wenig Belang - im Zusammenhang mit der Politik und finanziellen Handlungsfähigkeit dieses Staatswesens dürfte das sehr anders sein.

    • @Demokratischer Segler:

      Einen relativen Nachteil, vielleicht?

  • "Hinter der besonderen Schutzwürdigkeit von ererbten Unternehmen scheint die Idee zu stehen, dass es folgerichtig ist, wenn die Kinder das Geschäft der Eltern übernehmen, auch aufgrund einer natürlichen Qualifikation. "

    Der Satz ist dem Bild von einem patriarchalem Unternehmertum nachgezeichnet in der der Erfolg eines Unternehmen von eine führenden Person abhängig ist. In diesem Bild existieren keine Angestellten, keine weiteren leitenden Personen oder motivierte Mitarbeiter. Er sieht deshalb auch nicht die eigentliche Schutzwürdigkeit: die Angestellten, deren Einkommen direkt mit dem Betrieb verbunden ist.

    • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

      Richtig. Alles Privateigentum ohne Entschädigung vollständig verstaatlichen. Ohne das gehört Eigentum jemandem und der wird irgendwann sterben. Wenn dann der Staat Forderungen stellt, müssen die irgendwo herkommen, in der Regel aus dem Betriebsvermögen. Die Angestellten freuen sich dann, endlich in Ruhe zu Haus bleiben zu können. Win-win.



      Die Idee der Erbschaftssteuer kommt aus dem Feudalismus. Wenn ein Leibeigener starb stand die Familie aus Witwe und Kleinkindern nicht nur ohne Einkommen da, sondern mußte dem Adligen die beste Kuh und den besten Mantel abgeben. Dem war ja schließlich durch Verlust seines Eigentums ein Schaden entstanden.

      • @Axel Berger:

        Ergänzend: Diese Belastung war ein wichtiger Mit-Auslöser für die Bauernkriege des 16. Jahrhunderts. Schon damals traf diese Steuer nicht die wirklich Besitzenden, die profitierten davon. Auch heute fördert jede Belastung von Kleinbetreiben die Konzentration und jede Belastung von Selbständigkeit das Abhängigwerden.



        Die auch hier mantraartige Wiederholung des hehren Ziels, der Konzentration auf sehr wenige entgegenzuwirken, hat nichts mit den realen Wirkungen solcher Gesetze zu tun.

    • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

      Noch schlimmer: es ist nicht nachvollziehbar, wovon der Autor hier faselt!

      Der Unternehmenswert, der für die Erbschaftssteuer angesetzt wird, ist vollkommen unabhängig davon, wer das Unternehmen erbt - Kinder, Neffen, Nichte, noch ferner oder sogar überhaupt nicht verwandte Personen.

      Klar ist der Steuerfreibetrag für alle genannten außer den Kindern mit 20.000 € für ein Unternehmen lächerlich gering - aber der ist unabhängig davon, was vererbt wird. Bei einem Auto oder einer Villa wäre er nicht höher oder niedriger sondern genau so hoch.



      Weswegen man hierzulande Nachfolgeregelungen, die nicht die Kinder betreffen, auch nicht über den Erbfall abwickelt...

  • Was ist eigentlich mit dem 10 Gebot : du sollst nicht begehren deines nächsten Hab und Gut ?

    • @Günter Witte:

      Was ist eigentlich mit Matthäus 19,24 ?

      „Es ist leichter, dass ein Kamel durch ein Nadelöhr geht, als dass ein Reicher ins Reich Gottes kommt“

    • @Günter Witte:

      Welches Hab und Gut ist gemeint?



      Das der Erben oder das der Menschen, deren früheres Hab und Gut sich in das der Erben auf wundersame Weise verwandelt hat?

    • @Günter Witte:

      Ich meine mich zu erinnern, in der Bibel gibt’s noch andere Passagen, die nicht so ganz FDP-kompatibel sind.

      • @EffeJoSiebenZwo:

        genau, z.B. die sogenannten Sabbat- und Jubeljahre (Schmitta- und Joweljahre, siehe 5. Buch Mose Kap. 5, 1–2) nach denen Schulden erlassen werden sollten...

  • Jupp, ein mehrfach besteuertes Vermögen sollte unbedingt noch einmal versteuert werden. Das ist wohl die Vorstellung von Menschen die nichts geerbt haben.

    • @FraMa:

      Genau, ähnliches geschieht ja auch bei jedem Einkauf mit bereits versteuertem Geld durch die MWSt.

  • "Betrachtet man dagegen die Erbenden, so haben sie für die Erbschaften in der Regel nichts geleistet."



    Kann man ja einfach mal so in den Raum stellen, ohne hierfür echte Belege zu liefern.



    "Weniger willkürlich wird es allerdings, wenn wir Erbschaften nicht anders behandeln als Arbeitseinkommen."



    Ich dachte, ein Erbe wird nicht erarbeitet?

    • @Encantado:

      @Encantado



      Das haben Sie geanau richtig gedacht 👍



      Der Erbe hat die Erbmasse nicht erarbeitet, sondern der Erblasser hat die Erbmasse erarbeitet.

      • @Alex_der_Wunderer:

        "Der Erbe hat die Erbmasse nicht erarbeitet..."



        ...und deswegen soll es wie Arbeitseinkommen behandelt werden?



        Die Logik erschließt sich mir nicht.

        • @Encantado:

          @ Encantado



          Nein, nicht als Einkommen behandelt, sondern ein Erbe stellt einen Vermögenszufluss da.



          Nach Paragraph 12 SGB II

          • @Alex_der_Wunderer:

            "...nicht als Einkommen behandelt, sondern ein Erbe stellt einen Vermögenszufluss da."



            Genau. Warum man es dann wie Arbeitseinkommen behandeln soll, was es ja nicht ist, erschließt sich mir eben nicht.

  • Die Idee mit der „stillen Beteiligung“ finde ich interessant. Aber warum nur bei Unternehmen, wäre doch auch ideal bei anderen größeren Vermögen. Wenn statt der allgemeinen Steuerkasse ein echter Staatsfonds Teilhaber würde, ließen sich da unter Umständen auf Dauer durch die engere Verzahnung ganz nette Synergieeffekte erzielen. Man müsste halt nur die Begehrlichkeiten der Sofortumverteilerlobby außen vor halten. Das dürfte allerdings ein größeres Problem werden, egal mit welcher areform.

    • @vieldenker:

      Über die Jahre könnte man dann so jeden Betrieb nach und nach privatisieren und um die dann auf der Strecke bleibenden Betriebe könnte man mit dem Erb-Geld aus neuen erfolgreichen Betrieben künstlich am Leben erhalten

      • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

        1. Mose 47, 13-26

  • Der Autor hat die Sache nicht zu Ende gedacht.

    Wenn das Erbe der Einkommensteuer unterliegt, dann habe ich einkommensteuerlich einen Anschaffungsvorgang. Dies erhöht bei abnutzbaren Gegenständen die AfA-Bemessungsgrundlage und führt zu einer Minderung der Einkommenstuer in den Folgejahren, soweit die geerbeten Gegenstände zur Einkunftserzielung dienen. Gelackmeiert wäre nur das Privatvermögen.

    Ferner, bei ausländischem Vermögen liegt das Recht zur Einkommensbesteuerung häufig im Ausland und wird dann von der inländischen Besteuerung freigestellt. Ausländisches Immobilienvermögen wäre dann beispielsweise ganz raus.

    Da eröffnen sich dann ganz neue Gestaltungsspielräume.

    Ferner, das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steht den Ländern zu, das Aufkommen dem Bund, den Ländern und den Kommunen. Die Länder hätten das Nachsehen.

    • @DiMa:

      Das ist ein grober Systemfehler, der schon lange angeschafft gehört. In Amerika gibt es echte Ländersteuern, die die Länder in unterschiedlicher Höhe selbst festlegen. Vom Bundestag beschlossene und bundesweit einheitliche Steuern vollkommen sachfremd und künstlich in Landes- und Bundesteuern aufzutrennen statt sie prozentual zu verteilen, führt zu vollkommen blödsinnigen Konsequenzen.



      Mineralöl- gegen Fahrzeugsteuer ist auch so ein Kandidat. Es gibt für die Aufteilung in die eine oder andere Richtung gute Sachargumente, die Frage Land oder Bund ist keines davon.

      • @Axel Berger:

        Ich garantiere Ihnen jetzt schon, wenn das passiert, wird jedes Land, welches in den Länderfinanzausgleich einzahlt, die Steuern so reduzieren, dass sie nicht mehr selber Zahler sind, sondern nahe Null raus kommen.



        Für Berlin als größter Nehmer der Todesstoß, da dann entweder erhebliche Kürzungen anstehen werden, eher sogar extreme Éinsparungen. Oder drastische Steuererhöhungen ansetzen müssen, welche alles andere als Sozial sein werden. Das wäre durchschnittlich eine jährliche höhere Steuerbelastung für die Berliner von 1.000 - 2.000 Euro im Vergleich zu heute. Während Bayern seine Steuern entweder senken, oder bei Abschaffung des Länderfinanzausgleichs investieren kann.

        Das gute, es würde den Wahnsinn und die Dysfunktionalität Berlins gnadenlos offen legen!

      • @Axel Berger:

        Naheliegend ist ja vor allem die Vermögensteuer. Der Bund müsste sie gesetzlich regeln, den Ländern steht das Aufkommen zu. Kein Wunder also, dass der Bund dann relativ wenig dafür tut.

  • Ich verstehe nicht wozu der Staat all die Steuern braucht. Im Jahr 2004 betrug das Steueraufkommen rund EUR 470 Mrd, im Jahr 2024 sind es rund EUR 948 Mrd. Nichts ist dadurch besser geworden, absolut nichts. In Unternehmen werden regelmäßig Kahlschläge durchgeführt mit dem Ziel, Organisationen wieder schnell, effizient und schlagkräftig zu machen. Dieses Land braucht mindestens 2 Mileis und vor allem signifikant weniger Geld, damit der Staat wieder fit wird. Deutschland kommt mir vor wie ein übergewichtiger Patient der sein Heil in noch mehr Essen sucht.

    • @Goodfella:

      Das BIP hat sich im selben Zeitraum verdoppelt. von 2.290 Mrd EUR auf 4310 Mrd EUR; bei kummiliertrr Inflation von ca. 50%

      Man kann nicht über längere Zeiträume vergleiche Anstellen und nomilale werte benutzen.

    • @Goodfella:

      Man kann es auch Sozialismus nennen.

  • Man merkt im ersten Absatz schon, hier schreibt ein Fachmann und argumentiert mit Hand und Fuß. An einer Stelle bricht aber der Politaktivist durch. Das (vorgebliche) Ziel aller Steuerreformen ist, aufkommensneutral vorher ungerecht Bevorzugte zu belasten und die Steuerlast für andere zu mildern. Dabei entstehen keine verteilbaren Zusatzeinnahmen.



    Genau die und das Steigen der Steuerlast braucht die Berufspolitik aber für ihre Wahlgeschenke. Und auch hier kommt genau das in einer kleinen Unaufmerksamkeit zum Vorschein: "könnten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen an anderer Stelle genutzt werden." Man kann nicht beides haben, Entlastung und Mehrausgabe.



    Genau hier trennen sich die politischen Lager. Die einen wollen den schlanken, die anderen den allumfassenden und allzuständigen Staat. Und beide Seiten wollen die jeweilige Kehrseite ihrer Politik, die vorher (übermäßig) Begünstigte trifft, vor dem Wähler verschleiern.

  • Die unterschiedliche hohen Freibeträge müssen weg. Es ist nicht einzusehen, warum die Freibetrag eines Kindes eklatant höher sein soll als der eines Bruders. Beiden ist das Erbe sozusagen "in den Schoss gefallen" - sie haben nichts dafür geleistet.

    • @Il_Leopardo:

      Im Erbrecht (und speziell im Fall des Pflichtteils) bildet sich das Unterhaltsrecht ab.

      Niemand ist für seine Geschwister unterhaltspflichtig.

      Für die Kinder (und ggf. die Eltern) sieht das schon anders aus.

    • @Il_Leopardo:

      Doch sie haben Verzicht geleistet! Nicht unbedingt finanziell oder im Konsum, aber das sie Vergleichsweise vor dem vermögenden Elternteil zurückgesteckt haben in Sachen Zuneigung, Aufmerksamkeit und Selbstwirksamkeit, wenn dieser einen entsprechenden Job hatte.

      • @Walterismus:

        Schon etwas konstruiert jetzt oder? Also hätten reiche Kinder alle schlimmere Elternhäuser als arme

    • @Il_Leopardo:

      Woher wissen Sie, wer etwas "geleistet" hat und warum sollte das relevant sein? Zuerst erbt erst einmal der Ehepartner. Hat der zum Aufbau des Vermögens nichts beigetragen? Wer kümmert sich im Alter um einen? Der Bruder, der selbst alt ist oder doch eher die Kinder? Wer ist im Zweifel unterhaltspflichtig? Die eigenen Kinder oder die Geschwister?

      • @ZTUC:

        1



        Vom Ehepartner habe ich nichts geschrieben.



        2



        Darf ich Sie mal ein wenig mit der Realität vertraut machen: Nicht nur in meinem Fall sind die Kinder meines Bruders weit weg - derjenige, der sich also um meinen älteren Bruder kümmert, bin ich.

    • @Il_Leopardo:

      Man kann auch sehr hohe Einkommen einfach ausgeben oder sie bewußt für die eigenen Kinder ansparen. Wer lieber teure Auslandsreisen macht und gute Restaurants liebt wird gegenüber dem, der für den Notfall Rücklagen bildet deutlich bevorteilt. Der zweite steht für seinen langjährigen Verzicht keinen Deut besser da,. der erste wird von der Allgemeinheit unterhalten.

      • @Axel Berger:

        Wer sein Geld ausgibt, kurbelt die Wirtschaft an.

        • @Francesco:

          Aber nicht zwingend die heimische Wirtschaft...

          Schöne Grüße von Amazon, Temu und Co. und aus den Urlaubsparadiesen dieser Welt 😉

      • @Axel Berger:

        Vollkommen richtig, bei den Diskussionen sollte immer die Fairness beachtet werden, und das ist gar nicht so einfach wie es scheint.

        Bei ein und dem selben Einkommen, kann ich ein Vermögen vererben oder dieses verprassen.



        Person A) Kauft ein Haus und kann es später vererben



        Person B) Mietet ein Haus und baut kein Erbe auf und gibt das Geld für anderes aus (schickes Auto, Urlaub,..)

        Worauf ich hinaus möchte, ein Vermögen baut sich nicht von alleine auf, da muss gespart und investiert werden.

        Weshalb soll jetzt der Sparsamere bestraft werden. Die Erben haben ja meist während der Kindheit auf irgendetwas verzichtet, und sei es auf die fehlende Freizeit der Eltern, keine Markenklamotten oder nicht jedes Jahr die neueste Konsole/Handy

        • @MatB1012:

          Diejenigen, die vererben, haben meist selbst geerbt. Verzichten mussten meist diejenigen Kinder, die keine Aussicht auf ein nennenswertes Erbe haben.

        • @MatB1012:

          Gutes Argument, nur anders herum. Wenn jemand etwas konsumiert (schickes Auto, Urlaub,..) zahlt er darauf Steuern. Warum sollte derjenige, der nicht konsumiert, dafür belohnt werden?

          • @Kaboom:

            Wo ist hier eine Belohnung? Er wird bestraft, dass er vorgesorgt hat. bzw. seine Erben.



            Solange das Vermögen nicht unter der Matratze gehortet wird, befindet es sich immer im Umlauf --> sogar wenn es auf dem Konto mit 0 % Zins befindet, die Bank nutzt es um Geld zu verdienen.

      • @Axel Berger:

        Ich habe nicht alles verstanden - aber: langjähriger Verzicht ist immer schlecht. Ich bin doch nicht zur Welt gekommen, um immer nur Verzicht zu üben, sondern um das Leben zu genießen.

        • @Il_Leopardo:

          Verzicht ist eine Sache des Blickwinkels.



          Ich würde gerne auf dreckige Luft, dreckiges Wasser, Mikroplastik, verseuchten Erdboden, obszönen Lärm und das Verhalten vieler wohlstandsverwahrloster Auf-Teufel-komm-raus-Konsumenten und Das-Leben-egal-wie-Genießer verzichten.

        • @Il_Leopardo:

          Die Grille und die Ameisen.

    • @Il_Leopardo:

      "Es ist nicht einzusehen, warum die Freibetrag eines Kindes eklatant höher sein soll als der eines Bruders. Beiden ist das Erbe sozusagen "in den Schoss gefallen" - sie haben nichts dafür geleistet."



      Ihr Argument gilt auch für Nicht-Familienmitglieder... was ist mit denen?

      • @Encantado:

        In diesem Fall ist der Freibetrag -genau wie bei Verwandten, die nicht in gerader Linie verwandt sind - eigentlich zu niedrig.



        Am besten wäre es, wie schon gesagt, wenn es einen gleich hohen Freibetrag für alle Erben gäbe.

  • Dann werde ich halt die Eigentumswohnung meiner Mutter, die ich selbst nicht brauche und deren Erbschaftssteuer ich nicht bezahlen kann, an jemanden verkaufen der es kann: So bleibt für wenigstens noch etwas von der Lebensleistung meiner Mutter, ihrem Wunsch gemäß, bei ihrem Kind an. Ach ja, wer kann es sich leisten? Stimmt Wohnungsunternehmen.

    • @HMG HMG:

      Derzeit beträgt der Freibetrag doch noch 400.00 €. Oder irre ich da? Abgesehen davon hat doch wohl die SPD vorgeschlagen, dass eine Immobilie, innerhalb der Familie vererbt, generell steuerfrei sein soll. Dieser Vorschlag ist doch noch nicht vom Tisch oder?



      Abgesehen davon, kann man so eine Eigentumswohnung, die man selbst nicht braucht, auch vermieten und hätte ein regelmäßiges, sicheres Einkommen, aus dem man "notfalls" auch anfallende Steuern begleichen könnte.



      Also, alles in allem sieht es für Sie doch gar nicht so schlecht aus.

      • @Il_Leopardo:

        Warum sollte man Vermieter sein wollen?



        Ich werde in hoffentlich noch ferner Zukunft aller Wahrscheinlichkeit auch eine Immobilie erben, in die ich höchstwahrscheinlich nicht selbst einziehen werde.



        Aber ich kann mir nicht vorstellen, zu vermieten, einfach weil ich keine Lust habe, mich des Risikos auszusetzen, da irgendwelche Idioten ins Haus zu holen.



        Private Vermieter sind sicherlich nicht alles gute Menschen, keine Frage, aber Mieter eben auch nicht. Gerade als Privater geht man ein erhebliches Risiko ein, der sehr viel Stress bringen und viel Geld kosten kann.



        Würde ich nicht machen.

      • @Il_Leopardo:

        "Dieser Vorschlag ist doch noch nicht vom Tisch oder?"

        Der Autor dieses Artikels schlägt vor, das abzuschaffen:



        "Weniger willkürlich wird es allerdings, wenn wir Erbschaften nicht anders behandeln als Arbeitseinkommen. Erbschaften sind sinnvollerweise als Einkommen zu betrachten, da sie Zuflüsse zum Vermögen sind." / "Nach derselben Logik sollten alle Sonderregeln wie die unterschiedliche Behandlung je nach Verwandtschaftsgrad inklusive aller Freibeträge abgeschafft werden."

      • @Il_Leopardo:

        Nur wenn man keine Ahnung von der Materie hat!



        400.000 als Freibetrag klingt im ersten Moment erstmal viel, aber je nach Lage (Großstädte) ist das schnell erreicht.



        Es ist zb kaum möglich innerhalb Berlins eine Wohnung für 400.000 zu kaufen.

        Und ja die Wohnung kann man vermieten, dass stimmt zwar, aber die Steuer wird halt sofort fällig und nicht erst nachdem man die relevante Steuer auch über die Mieteinnahmen verdient hat.

        Versuchen Sie mal dem Finanzamt zu erklären, Sie bekommen Ihre Steuern in 5 Jahren.

        Also doch es sieht schlecht aus, denn wenn es um Substanz geht, sind die Steuern nicht leicht zu bezahlen!

        • @Walterismus:

          Ich glaube man kann die Erbschaftssteuer schon heute über einen längeren Zeitraum abstottern. Dass das von irgendwem geändert werden will, habe ich noch nicht mitbekommen

          • @Wunderkerze:

            Stundung gibt es bei Erbschaftssteuer nur, wenn man durch die Bezahlung in eine wirtschaftliche Notlage käme.



            Das können Sie als Normalsterblicher (unterhalb des zweistelligen Millionenbereichs) in der Regel vergessen. Erst recht, wenn sie die Notlage durch Verkauf der Wohnung oder (Teil-)Verkauf des Betriebs abwenden könnten, und bei den Finanzämtern Kusel (Erbschaftssteuer RLP und SL) oder Karlsruhe-Durlach (Erbschaftssteuer BW) steuerpflichtig sind. Da ist innerhalb von 4 Wochen nach Zugang des Bescheids zu zahlen.

            So schnell bekommen Sie die Wohnung (als deren neuer Eigentümer sie da höchstwahrscheinlich noch gar nicht im Grundbuch eingetragen sind) meist gar nicht verkauft, ond nur mit viel Glück und einer guten Hausbank beliehen.

  • Das wäre doch viel zu einfach, Einkommen aus Erbschaft genauso zu behandeln wie Einkommen aus Arbeit.



    Interessanterweise unterliegen meine Mieteinnahmen dem gleichen Steuersatz wie mein Arbeitseinkommen, während meine Kapitalerträge wieder anders und günstiger versteuert werden.

    • @Don Geraldo:

      Weil Kapitalerträge wie Dividenden bereits heute zweimal besteuert werden, einmal als Gewinn des Unternehmens und dann noch einmal bei der Ausschüttung. Bei Kapitalerträgen aus Zinsen wiederum wird auch der Inflationsanteil besteuert, es erfolgt also eine Substanzbesteuerung. Bei Immobilien dagegen kann man die AfA ansetzen.

      • @ZTUC:

        Das ist - sorry - schlicht Unsinn.



        Dividenden sind NICHT zwangsläufig mit dem Unternehmensgewinn verknüpft, Gewinne aus Börsengeschäften sind NICHT auch nur ansatzweise mit Unternehmen verknüpft (Put-Optionen, Leerverkäufe, cfds, etc. pp.)

      • @ZTUC:

        Werden sie denn im Vergleich zu Einkommen aus Arbeit auch angemessen versteuert?

  • Was hier nicht zu Ende gedacht ist, ist die Rolle des dritten Players in diesem Spiel, des Staates.

    In der Tat hat dieser bereits bei der Erwirtschaftung des zu vererbenden Vermögens fleißig die Hand aufgehalten. Aktiv beteiligt war er dabei vermutlich nicht, weshalb sich die Frage stellt warum er einen Anspruch auf das Erbe erhebt und diesen den Erbenden genau aus demselben Grund abspricht.

    Wenn es der Gleichstellung der Bevölkerung dienen soll, wäre zu klären, wie die eingenommene Steuer gezielt und direkt an den anderen Teil der Bevölkerung verteilt wird. Oder soll es sich dabei nur um die Erhöhung der Staatseinnahmen ohne Umverteilungsaspekt handeln? Dann wäre es lediglich eine Form von Enteignung im Rahmen einer Vermögensbesteuerung bei der Vermögen von Privatpersonen an den Statt wandert.

    Dann könnte man die Gleichheit der Bevölkerung gleich dahingehend ausweiten, dass jegliches Erbe an den Staat wandert und alle Bürgerinnen und Bürger nur von dem selbst erwirtschafteten Vermögen leben müssen. Diese Staatsform nennt man, wenn ich mich Recht erinnere, Kommunismus.

  • Das Problem in der Erbschaftsdebatte ist doch, dass es so viele extrem unterschiedliche Situationen gibt, in denen geerbt wird.



    Das Unternehmen zum Beispiel könnte dem Nachfolger ja schon zu Lebzeiten übertragen werden, asl Teil seines Lohns für den frühen Einstieg und schrittweise Übernahme der Verantwortung. Dann gäbe es nichts zu vererben, und keine Erbschaftssteuer wäre fällig. Wenn aber der Gründer vorzeitig stirbt, fällt der Plan in sich zusammen und das unternehmen muss neben der unkontrollierten Übergabe auch noch die Steuern stemmen. Das gleiche bei Familienwohnsitzen. Wohnen mehrere Generationen unter einem Dach, müsste auch der Besitz entsprechend geregelt sein, um im Erbfall nicht an den Steuern zugrunde zu gehen, auch hier steht und fällt alles mit der Frage, ob ein vorheriges zusammen wohnen überhaupt möglich ist. Es erben ja nicht immer die 58jährigen Eltern von den 99-jährigen Großeltern. Familienmitglieder beim Erbe zu überspringen ist ebenfalls nicht vorgesehen, obwohl das vielleicht viele gerne tun würden. Das ist eine weit größere Reform als bloß eine andere Besteuerung.

    • @Herma Huhn:

      "Dann gäbe es nichts zu vererben, und keine Erbschaftssteuer wäre fällig."

      Dann wäre mittels Schenkungssteuererklärung zu prüfen, inwieweit anstelle der zukünftig nicht mehr fälligen Erbschaftssteuer Schenkungssteuer erhoben wird. Der Unternehmenswert, für den keine Gegenleistung nachgewiesen wird, wird mit einer Schenkungssteuer mit gleicher Berechnung wie bei der Erbschaftssteuer belastet. Bei Teilübertragungen ist zu beachten, dass der Steuerfreibetrag auf 10 Jahre gilt und im Erbfall Schenkungen der letzten 10 Jahre auch in die zu versteuernde Erbmasse eingerechnet werden ( was nachträglich den Steuersatz ändern - und damit zu Nachforderungen vom Finanzamt führen kann).

      Zu diesem Zweck ist der Notar verpflichtet, eine Abschrift des entsprechenden Vertrags an das Finanzamt zu senden. Und ohne Notarvertrag keine wirksame Übertragung von Unternehmensanteilen (mit entsprechendem Eintrag ins Handelsregister) - wir sind schließlich nicht bei Klattens, wo man einfach Aktien hin und her schieben kann...

  • Auf einer philosophischen Meta-Ebene ist die Betrachtung sicherlich völlig richtig und nachvollziehbar. In der Umsetzung sind allerdings der Sohn der alten Bäckerin und die Tochter des alten Schraubenherstellers vorzuziehen, wenn bei drastischen Eingriffen in das Erbrecht die alte Bäckerin und der alte Schraubenhersteller ihre Läden vor dem Erbfall dicht machen, die Beschäftigten auf die Straße setzen und sich mit ihren Ersparnissen im Ausland in die Sonne setzen. So sehr ich den Ansatz der Forschenden um das Streben nach Gerechtigkeit auch schätze – in diesem Fall ist wie immer der Faktor Mensch im Sinne der Betroffenen ebenfalls einfach nur ein theoretisches Konstrukt, das in der Praxis nun mal anders reagiert als gewünscht.

  • "Unternehmen zu erben, würde durch eine Behandlung der Erbschaft als Einkommen teilweise stärker belastet."



    Die Formulierung verschleiert, dass es die _Unternehmen_ sind, die stärker belastet werden. 42% vom Unternehmenswert, das sind selbst über 20 Jahre verteilt immer noch 2,1%, die zusätzlich erwirtschaftet werden müssen.



    (Und was passiert eigentlich, wenn in diesen 20 Jahren der Erbe stirbt und das Unternehmen weitervererbt wird? Werden dann aus 2,1% pro Jahr 4,2% pro Jahr?)

    "...wären diese Belastungen bei prosperierenden Unternehmen leichter zu handhaben. "



    Das die Unternehmen prosperieren, nützt ihnen bei der Erbschaftssteuer wenig, denn ertragsstarke Unternehmen sind natürlich auch mehr wert. Und wenn das Unternehmen aufgrujnd der zusätzlichen Belastung nicht mehr so prosperiert wie vorher und deswegen liquidiert oder verkauft wird, dann sind am Ende die Arbeitgeber die Leidtragenden.



    "... könnten Einnahmen aus der Erbschaftssteuer gezielt zur Entlastung von Unternehmen an anderer Stelle genutzt werden."



    "Könnten" - sowas wird immer gerne versprechen, aber nach allen Erfahrungen nie gehalten.

  • "Die einen erben, andere nicht."

    Man könnte auch sagen: Die einen verprassen alles, was sie verdienen und machen sich ein schönes Leben, die anderen arbeiten sich genauso den Arsch ab aber sind sparsam um ihren Kindern was vermachen zu können.

    Das ist nämlich das, was die Masse der Bevölkerung macht.

    • @Petzi Worpelt:

      Schade, dass Erfahrungen, Wahrnehmungen und Wissen immer mehr durch irgendwelche Algorithmen bestimmt werden.

    • @Petzi Worpelt:

      Die "Masse der Bevölkerung" verdient nicht annähernd genug um grosse Erbschaften hinterlassen zu können. Noch vor 50 Jahren hat ein Normalverdiener mit seiner Arbeit noch ein Haus bauen oder kaufen können. Das ist lange vorbei. Es geht ja gerade nicht um diese Leute, sondern um Vermögen, die in keinem Verhältnis zu irgendeiner Arbeitsleistung stehen.

      • @Systemknecht:

        "Noch vor 50 Jahren " wurde der Spitzensteuersatz beim 18fachen Durchschnittseinkommen fällig, heute beim ungefähr 1,5fachen. Auch einer der Faktoren, warum dem sogenannten "Normalverdiener" immer weniger Geld zum Ausgeben bleibt...

    • @Petzi Worpelt:

      Gesamtgesellschaftlich ist es aber sinnvoller, wenn weniger vererbt wird.



      Das verdiente Geld mit beiden Händen auszugeben ist, solange man bis zum Ende hinkommt, das, was die Wirtschaft am Laufen hält. Der irrsinnige Fokus auf die Exportnation, der dazu führt, dass innerhalb der Grenzen keine Nachfrage existiert, ist das, was uns in den letzten Jahren schon auf die Füße gefallen ist.



      Nun noch mehr der gleichen Medizin zu verordnen, wird uns nicht mehr aufhelfen. Im Gegenteil.



      Raus mit dem Geld! Muss die Devise sein.

      • @Herma Huhn:

        Für den CO2-Fußabdruck ist allerdings ein sparsames Leben wieder besser. Wir vererben mehr als nur Vermögen an die nächste Generation.

        • @ZTUC:

          Auf vieles, was "wir" der nächsten Generation vererben, können wir leider nicht stolz sein.

      • @Herma Huhn:

        Vor allem und in erster Linie natürlich stets mit dem der anderen.

      • @Herma Huhn:

        "Raus mit dem Geld! Muss die Devise sein."



        Richtig! Bloss nicht investieren! Sollen doch z. B. die Chinesen die Unternehmen kaufen!