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Individualsteuer in der SchweizAlle sind gleich

Simone Schmollack

Kommentar von

Simone Schmollack

Die Schweiz ändert ihr Steuersystem. Jetzt werden Part­ne­r:in­nen gleich besteuert – und Frauen werden finanziell bessergestellt.

Die Befürworter haben sich durchgesetzt: Nein-Wahlplakat gegen die Individualbesteuerung zur Schweizer Volksabstimmung Foto: Jörn Steinsiek/imago

A usgerechnet die Schweiz. Ein durch und durch konservatives Land, das traditionelle Werte, insbesondere in den sogenannten Genderfragen, hochhält. Das Frauenwahlrecht wurde erst 1971 eingeführt, zu einer Zeit, als in Deutschland der Kampf gegen das Abtreibungsverbot hochkochte und sich die ersten Proteste gegen häusliche Gewalt formierten. Man kann es auch so formulieren: Die Schweizerinnen sind erst seit 55 Jahren voll anerkannte Staatsbürgerinnen ihres Landes.

Und nun ändert die kleine Alpenrepublik ihr Steuerrecht so, dass Frauen und Männer hier weitgehend gleichberechtigt sind. Künftig gilt die Individualbesteuerung, alle Steu­er­zah­le­r:in­nen werden einzeln besteuert und müssen ihre eigene Steuererklärung abgeben. Auf deutsche Verhältnisse übersetzt, heißt das: Das Ehegattensplitting wird abgeschafft. Diese Formulierung kennt das schweizerische Steuerrecht nicht, aber mit der Volksabstimmung entschied sich eine Mehrheit der Bevölkerung gegen die landläufig genannte „Heiratsstrafe“ – und das ausgerechnet am Weltfrauentag.

Man darf das durchaus avangardistisch nennen, wenngleich das schweizerische Steuerrecht sich einfach nur an die Realität anpasst. Denn in den meisten Familien arbeiten längst beide Part­ne­r:in­nen, das Leben ist auch in der Schweiz teurer geworden. Wobei die Teilzeitquote auch hier mit gut 39 Prozent relativ hoch ist. Auch der Gender Pay Gap, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, ist mitnichten gering, aktuell liegt sie bei durchschnittlich 16 Prozent. Dabei sagt die Verfassung seit 1981 „gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“ zu. Durch die Steueränderung werden die arbeitenden Frauen nun gerechter behandelt – und finanziell belohnt.

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Geht es um Veränderungen, gelten Behörden und Politik in der Schweiz als schwerfällig. Und so tritt das neue Steuerrecht voraussichtlich auch erst ab 2032 in Kraft. Aber es wird eben geändert. Warum nicht auch in Deutschland? Das Argument, dass die Abschaffung des Ehegattensplittings rechtlich schwer durchzusetzen ist, ist so alt wie die „Heiratsstrafe“ in der Schweiz.

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Simone Schmollack
Ressortleiterin Meinung
Ressortleiterin Meinung. Zuvor Ressortleiterin taz.de / Regie, Gender-Redakteurin der taz und stellvertretende Ressortleiterin taz-Inland. Dazwischen Chefredakteurin der Wochenzeitung "Der Freitag". Amtierende Vize-DDR-Meisterin im Rennrodeln der Sportjournalistinnen. Autorin zahlreicher Bücher, zuletzt: "Und er wird es wieder tun" über Partnerschaftsgewalt.
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42 Kommentare

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  • Zur Überschrift "Alle sind gleich": Laut Wikipedia war einer der Gründe für die Einführung des Ehegattensplittings, dass auf diese Weise alle Ehepaare den entsprechenden Steuervorteil bekommen. Bei Individualbesteuerung können Selbständige und Gewerbetreibende durch Anstellung des Ehepartners ihr Einkommen auf die Ehepartner verteilen und so in den Genuss niedriger Steuern kommen, angestellte Arbeitnehmer haben diese Möglichkeit nicht.

    • @Franz Hofer:

      Die unterschiedliche Besteuerung von abhängig Beschäftigten und Selbstständigen hatte in den 50er zur Einführung des Ehegattensplittings überhaupt erst geführt. Damit wurde Steuergerechtigkeit hergestellt und alle Ehepaar gleich besteuert.

  • Es wird gern behauptet, dass die Individualbesteuerung die Erwerbstätigkeit der Frauen fördert. In Österreich gibt es die Individualbesteuerung seit über 50 Jahren. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass das die Art der Ehegattenbesteuerung wohl kaum einen Einfluss auf die Erwerbstätigkeit hat.



    www.statistik.at/f...erbstaetigkeit.pdf

  • Aber Ehepaare bekommen dann in Summe weniger in der Schweiz? Das wäre interessant zu wissen damit man diese Abstimmung einordnen kann.

    Dass wäre ja in Deutschland die Folge einer Abschaffung des Ehegattensplittings.

    Ich denke wenn eine Ehe so zerrüttet ist dass sich die Frau freut 150 Euro weniger Steuern zu zahlen aber der Mann 200 Euro mehr zahlt, dann ist die "wilde Ehe" doch das bessere.

    Es gibt ja keine Heiratspflicht. Weder in DE noch in CH.

  • In der Schweiz ging es darum, die sogenannte Heiratsstrafe abzuschaffen, also, dass ein Paar nach der Heirat mehr Steuern zahlen muss als vorher. Diese Heiratsstrafe wurde in Deutschland mit Einführung des Ehegattensplittings 1958 abgeschaft. In Deutschland zahlt ein Paar nach der Heirat meistens weniger Steuern als vorher (ausser sie verdienen beide gleich viel).

  • Die Sache ist umgekehrt: In der Schweiz zahlten Alleinstehende bisher weniger Steuern und Verheiratete mehr: Das war die sogenannte „Heiratsstrafe“.

    Das heißt, das vor allem Singles jetzt keine steuerl. Kompensation mehr für anteilig höhere Fixkosten erhalten.

  • In der Schweiz sind viele nicht verheiratet, da es eben gerade kein Ehegattensplitting gab und es steuerlich sogar zum Nachteil führen konnte, verheiratet zu sein.

  • Es gibt doch heute schon die Möglichkeit auf das Ehegattensplitting zu verzichten, man muss nur nicht heiraten.



    Der geringverdienende Partner (aka Frau) hat dann die erwünschte Individualbesteuerung und der besserverdienende Partner (aka Mann) wird "leistungsgerecht" besteuert. Eine Win-Win Situationen.

    Das hat dann noch weitergehende Vorteile, so muss der Partner nicht für Zahlungen an die Eltern des jeweilig anderen Partner herangezogen werden.



    Im Falle einer Trennung gibt es dann nicht die Zugewinnregelung bzw der Versorgungsausgleich fällt weg. Es müssen dann nur noch Unterhaltszahlungen nach Düsseldorfer Tabelle für die Kinder bezahlt werden, der Partner hat (fast) keinen Anspruch mehr.

    Nur mal so als Vorschlag!

    Meine Frau und ich können richtig froh sein, dass Sie sich damals für Ihre Rolle als Vollzeizmutter und Familienmanagerin entschieden hat, somit haben wir 4 Erwachsene Kinder.



    Als Unternehmer gab und gibt es keine andere Wahl, sowie für mich Kinder_Care_Arbeit niemals zur Diskussion stand.

    • @AuchNeMeinung:

      Selbst wenn man verheiratet ist, kann man individuelle Veranlagung wählen.

    • @AuchNeMeinung:

      "Der geringverdienende Partner (aka Frau) hat dann die erwünschte Individualbesteuerung und der besserverdienende Partner (aka Mann)"

      Das ist in unserem Haushalt umgekehrt...

    • @AuchNeMeinung:

      Auch verheiratet können Sie sich die Steuerklasse "aussuchen" auch bei ungleicher Arbeitsentlohnung. Das erinnert mich an einen Besserverdiener, der gerne mehr Steuern zahlen würde, aber jedes Jahr sich tausende Euros Steuern zurückerstatten ließ, ohne Notwendigkeit eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Genau mein Humor. Wasser predigen, aber Wein saufen.

      • @Fritte:

        Wir hatten immer Steuerklasse 4/4, ist besser man bekommt was raus als nachzuzahlen bzw. vorauszuzahlen.



        Als Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens muss ich sowohl geschäftlich als auch privat immer eine Steuererklärung abgeben. Für eine möglichst optimierte Steuerrückerstattung ist unser Steuerberater zuständig, der weiß am Besten was gerade gültig und nutzbar ist.

        Hier geht es ja um das Ehegattensplitting, das hat nix mit den Steuerklassen zu tun.

        • @AuchNeMeinung:

          Obwohl mein Arbeitseinkommen doppelt so hoch ist im Vergleich zu meiner Frau (in Stunden arbeiten wir in etwa gleich), haben wir auch 4/4 gewählt. So gibt es einmal im Jahr eine schöne Rückzahlung für die Familienkasse.

  • Mit dem unbereinigten Gender Pay Gap von 16% zu arbeiten ist unseriös, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden - also unterschiedliche Berufe und TZ/VZ.



    Der bereinigte Gap beträgt etwa 8% - also Lohnunterschied in gleichen Berufen/Arbeitssituationen, was immer noch viel ist, aber eben nicht so spektakulär wie 16% .....

    • @Sandra Becker:

      Bereinigt beträgt es 4 bis 6 Prozent.

    • @Sandra Becker:

      Bereinigte 8% sind immer noch viel zu viel. Es dürfte eigentlich keine Unterschiede geben, wo gleichwertige Qualifikation und Arbeit vorhanden sind. Aber ich stimme zu, dass der unbereinigte Pay Gap keine Gerechtigkeit aufzeigen kann. Das absolut vollzogene Resultat sich rein danach zu richten wäre, dass Arbeitszeit und Qualifikation keine Rolle mehr spielen.

    • @Sandra Becker:

      "Mit dem unbereinigten Gender Pay Gap von 16% zu arbeiten ist unseriös..."



      ...und diskreditiert nachfolgende Folgerungen und Aussagen automatisch, exakt.



      "Der bereinigte Gap beträgt etwa 8%..."



      Immer noch erstaunlich viel. Hier müsste man eigentlich viel mehr nachhaken. Aber solange in der Debatte lieber der spektakulärere unbereinigte Wert benutzt wird, wird sich das wohl nicht ändern.

  • Wir brauchen ausreichend Geld für gemeinsame Infrastruktur, Solidarität und vieles mehr. Wir brauchen eine breite Rentenbasis für jetzt und später. Wir brauchen Chancen auch für die Wenigverdieners in Ehen.



    Hauen wir die Ehegatten-Spaltung weg! Taktisch klug wäre, ein Zurückgeben der Mehreinnahme. Mehreinnahmen holt staat sich besser von Vermögen und Erben und nicht vom Arbeiten. Wer es umgehen will, könnte Partners übrigens ja ein reguläres Gehalt mit sozialer Absicherung etc. (!) zahlen.

    • @Janix:

      @Janix



      Genau, denn wenn beide Ehepartner ihrer Berufung außer Haus nachgehen, muss der Haushalt ja durch externe Hilfen bewerkstelligt werden.

      • @Alex_der_Wunderer:

        Online frage ich lieber einmal mehr nach: in welche Richtung ging es?



        Dass Teilzeit für beide mehr eine gangbare Option werden sollte? Und auch wirtschaftlich darstellbar?

        • @Janix:

          @Janix



          Vorallem müssen für Bürger, die Familie haben möchte, die Voraussetzungen gegeben sein. Soll heißen, wenn auch Kinder aufgezogen werden sollen, müssen Eltern auch die Zeit dafür haben. Wozu Kinder, wenn Eltern diese dann in der Kita abgeben müssen, damit sie zur Arbeit gehen können...

          • @Alex_der_Wunderer:

            Es gibt einige Länder, wo das die Regel ist oder im Fall der DDR: war. Kinder sind nicht für ihre Eltern da, zumindest nicht in dem Alter. Welche Variante besser ist, weiß ich nicht wirklich.



            In einer idealen Welt haben wir unsere eigenen "Bedürfnisse" so im Zaum und die Großkapitalgier so im Griff, dass beide Partner Teilzeit arbeiten und dabei ein "gutes Leben" führen können, auch mit Kindern dabei.

            Fortschritt und Produktivität heißt nicht zweimal vollarbeiten, sondern eben mit weniger Stunden und weniger Zeugs-Konsum Wohlstand zu haben.

            • @Janix:

              @Janix



              " Kinder sind nicht für die Eltern da "



              Aber für den Staat , oder wie ?



              Sehe ich echt absolut anders.

              • @Alex_der_Wunderer:

                Nein, ich meine, dass Kinder besser nie Mittel für emotionale Zwecke der Eltern sind, sondern das zählen soll, was für sie vermutlich am besten ist. Und ich will nicht ausschließen, dass es eine Gemeinschaft mit vielen anderen Kindern ist. Oder auch Kleinfamilie. Im Hort sind die Menschen pädagogisch ausgebildet, daheim in der Regel nicht. Dafür haben sie vermutlich mehr Wärme. Hängt von den vorherrschenden Persönlichkeitstypen und Bedürfnissen ab, vermute ich mal.



                Deshalb halte ich die Frage für schlichtweg offen.

                • @Janix:

                  @Janix



                  Ich plädiere schon lange Zeit für, spätestens während der Schwangerschaft, eine begleitete pädagogische Grundausbildung für werdene Eltern. Ein Auto sollte man ohne Führerschein auch nicht fahren wollen.



                  Staatliche & kirchliche Institutionen sehe ich zudem sehr kritisch und als eher ungeeignet, um als Träger von Einrichtungen, die selbstbestimmte, individuelle, kritische und kreative Menschen für's Leben hervorbringen & formen, an. Ich würde Kinder jedenfalls nicht in solchen Einrichtungen, zur ideologischen Abrichtung überlassen.



                  Gemeinschaft mit anderen Kindern können selber zur Sozialisierung des Nachwuchses organisiert werden. Die eigenen Kinder sind mit das emotionalste was wir haben, von daher sollten sie auch die demokratischen, humanistischen, individuellen, kreativen, emotionalen Grundwerte von den Eltern vermittelt bekommen. Zudem ist eine individuelle Erkennung & entsprechende Förderung von Anlagen & Fähigkeiten der Kinder, doch eher durch das Elternhaus gegeben, als in Massenaufbewahrungsinstitutionen. Aber wer aus seinen Kindern, kleine treue Staatsdiener formen lassen möchte, der gibt seinen Nachwuchs wohl besser in kirchliche & staatliche Kitas...

  • Ich glaube, Frau Schmollack hat das Schweizer Steuersystem nicht verstanden. Die "Heiratsstrafe" ist das genaue Gegenteil von dem Ehegattensplitting. Es konnte bisher so sein, dass verheiratete Paare mehr Steuern zahlen mussten als wenn sie jeweils alleine veranlagt worden wären. Eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau lag natürlich vorher auch schon vor. Auch in Deutschland haben wir steuerliche Gleichberechtigung, habe jedenfalls noch keine geschlechterspezifischen Steuern bisher gesehen.

    • @Nisse:

      Diese Info fehlte mir und lässt den Kommentar im Nachhinein, offen gesagt, ziemlich peinlich erscheinen. Die Abschaffung steuerlicher Nachteile für Ehepaare in einem anderen Land als Grundlage zu nehmen, um hier die Abschaffung steuerlicher Vorteile für Ehepaare zu fordern, ist, als würde man sagen: "Land XY hat die Prügelstrafe abgeschafft, also können auch wir es schaffen, unseren Kindern weniger Süßigkeiten zu geben".

    • @Nisse:

      Danke, diese Information hat gefehlt. Ich habe mich schon gewundert, wieso das ganze "Strafe" genannt wird, wenn man doch Geld spart.



      Das lässt die Abstimmung aber auch ganz anders aussehen, als wenn über Splitting geredet würde.

  • "...„Heiratsstrafe“..."



    Siehe [1]: "Verheiratete zahlen unter Umständen wesentlich höhere Steuern als zwei Ledige (siehe hierzu: Heiratsstrafe)."



    Oder [2]: "Mit dem politischen Schlagwort «Heiratsstrafe» wird in der Schweiz kritisiert, dass Verheiratete unter gewissen Umständen steuerlich schlechter gestellt sind als unverheiratete Paare."



    Wenn man einen Begriff gebraucht, sollte man sich schon über dessen Bedeutung informieren. Und ihn nicht polemisch auf das Splitting als solches ausweiten.



    [1] de.wikipedia.org/w...Andere_L%C3%A4nder



    [2] de.wikipedia.org/wiki/Heiratsstrafe

    • @sollndas:

      Auch habe ich das Gefühl, dass die meisten die gegen das Ehegattensplitting sind, keinerlei Ahnung haben wie sich das steuerlich auswirkt. Meine Vermutung wäre sogar, wenn es abgeschafft würde, dass einige das nicht mehr so toll fänden.

      • @Hitchhiker:

        Journalismus betreibt man bei Themen die einen bitter aufstoßen,bei anderen Themen folgt man seinem Bauchgefühl.

  • Die Schweiz hat sich zwar (eindeutig zu spät) an das Frauenwahlrecht gehalten, doch sie halten sich anssonsten auch an (fast) gar nichts: :-)))

    youtu.be/RseEC4k6xt8

  • Das Schweizer System läßt sich nicht so einfach mit dem deutschen Splitting vergleichen. Es gibt eine Progressionslinie, aber beide Einkommen werden zusammengelegt (und nicht wie beim Splitting zusammengelegt und geteilt), dmit rutscht man in der Progression nach oben. Dafür kann man dann als Verheiratetes Paar wiederum Festbeträge abziehen. Mit der Umstellung werden einfach beide Einkommen separat besteuert, sie liegen auf der Progression weiter unten, aber es gibt keine Abzüge mehr für's verheiratet sein.

    Das führt bei sehr unterschiedlichen Einkommenshöhen zu einer Steuererhöhung, bei sich angleichenden Einkommen zu einer Reduzierung.

    Auf den ersten Blick erscheint das gerechter, aber führt auch dazu, das z.B. Abzüge wie Fahrtkosten oder andere nicht mehr vom gemeinsamen Einkommen abgezogen werden (und dort die Progression stark brechen), sondern nur noch vom (niedrigeren) Einzeleinkommen. Der Teilzeitpartner mit langem Arbeitsweg hat nichts davon. Soll ja aber einen Lenkungseffekt haben. Schaunmermal.

    Ich persönlich denke aber, eine eheliche Parrtnerschaft ist auch eine juristische und wirtschaftliche Einheit und sollte auch als solche behandelt werden.

    • @TomDePhazz:

      Vor allem bevorzugt es eher hohe Einkommen, bei denen die Progression die Festbeträge überwogen hat (sogenannte Heiratssteuer).

      • @ZTUC:

        Naja, das jetzige System bevorzugt verheiratete Paare mit ungleich hohen Einkommen. Die Individualbesteuerung wird zu einer Steuerreduktion bei sich angleichenden Einkommen führen. Aber: Das wird sich auch nur auszahlen, bei zwei hohen Einkommen. Bei niedrigeren Einkommen - egal ob gleich oder unterschiedlich - ist die Veränderung der Steuerlast deutlich greinger. Es gibt Schweizer Internetseiten, da kann man das vorher/hinterher durchspielen.

  • Mir ist nicht ganz klar, ob es sich hier um eine realistische Einordnung des Schweizer Entscheids handelt oder eine Glosse handelt.

    Wie bereits der vorangegangene Beitrag erwähnt, ist es wichtig die gesmatr Besteuerung nicht aus dem Auge zu verlieren.



    Es ist für mich nicht begreiflich, wie eine u.U. höhere Steuerlast als feministisch bezeichnet werden kann...

    Das Ehegattensplitting hat viele Gesichter und wenn Frau mit dem selbstgewählten Schicksal 3/5 (jährlich änderbar) hadert, könnten es die netten feministischen Männer diese Variante im Bundestag ja abschaffen.

    Singles und FDP finden natürlich die Begünstigung von Personen in Lebenspartnerschaften doof. OK, kann ich verstehen! Dann aber bitte nicht mit Feminismus argumentieren.

    • @Jan_Nu:

      Zumal es in Deutschland an der gesamten Steuerlast ja überhaupt nichts ändert, ob ich 3/5, 4/4 oder 5/3 wähle. Mit der Steuererklärung kommt es bei allen Paaren aufs gleiche raus. Lediglich der Lohnzettel, der jeden Monat im Briefkasten liegt, sieht anders aus.

  • Ein wichtiger Punkt:



    Der Name "Heiratsstrafe" kam nicht von ungefähr. Eine gemeinsame Veranlagung konnte bedeuten, dass man mehr Steuern zahlt als wenn beide PartnerInnen alleine veranlagt hätten. Von daher bedeutet die Änderung bei vielen eine deutliche finanzielle Besserstellung als vorher.



    Das ist auch die Antwort auf die Frage "Warum nicht auch in Deutschland?":



    Hier würde die Abschaffung des Ehegattensplittings für viele einen finanziellen Nachteil ergeben.



    Und da nicht wenige Menschen nur so lange hinter edlen Forderungen stehen, wie sich daraus keine Nachteile für einen selbst ergeben, dürfte jede Partei, die da ansetzt, massiven Unmut ernten. Und zwar von ganz links bis ganz rechts.



    Auch wenn die Abschaffung für die Steuereinnahmen ein Segen wären.

  • Der Sachverhalt ist nicht vergleichbar, den in der Schweiz werden/wurden verheiratete Paare höher besteuert als unverheiratete Paare.

    Ferner, aus dem Ehegattensplitting ergibt sich für Frauen kein Nachteil, allenfalls aus der Steuerklassenwahl 3/5. Um Frauen besser zu stellen reicht es also vollkommen aus, die Steuerklassen anzupassen.

    Es gibt also gar keinen Grund, eine Abschaffung des Ehegattensplittings zu fordern.

  • Die Frage ist doch, welche steuerlichen Auswirkungen hat es auf das Gesamteinkommen der Partnerschaft.



    Wird jede Person einzeln besteuert, gibt es auch keine Abzüge, die sich aus den Verlusten der anderen Person herleiten und daher die Gesamtsteuer senken können.



    Entscheidend ist dabei mit welchen Individualsteuersatz jede Person besteuert wird, führt das zu einem Mehr an Steuern oder zu einem weniger oder neutral zu der vorherigen Besteuerung.



    Sicher ist das Ehegattensplitting u.U. keine Motivation das beide Arbeiten, soweit so bekannt und selbst persönlich erlebt und umso schlechter für die geringer arbeitende Person beim Rentenanspruch. Für die Gesamtfinanzsituation im Moment ist es zweifelsfrei aber vorteilhafter, das Steuern gesplittet werden. Was zum Zeitpunkt von häuslichen Pflegetätigkeiten positiv sein kann, so war das bei mir.



    Die Frage ist , ist es gerechter und feministischer, wenn beide mehr Steuern zahlen oder ist die Verknüpfung von getrennter Besteuerung und weiblicher Gleichstellung eine Koinzidenz oder die Ursache...?



    Es muss gelingen Haupt und Geringverdiener-partnerschaften steuerlich nicht zusätzlich zu fördern und Carearbeit nicht zusätzlich zu besteuern.

  • Da der Begriff " Heiratsstrafe" im Kontext des Artikels keinen Dinn macht, habe ich gegoogelt.

    Im Ergebnis ging es dieser Abstimmung vor allem darum, dass verheiratete Paare mit einem gewissen Einkommen steuerlich schlechter gestellt sind als unverheirate.

    "Ehegattensplitting" ist da bei uns schon was anderes.

    Den umgekehrten Effekt, der dem Ehegattenaplitting entspricht, gibt es ebenfalls.

    Ist mit Heiratsstrafe aber nicht gemeint.

    Sorry, so richtig rübergebracht hat der Artikel das Thema nun nicht.

  • In D ist und bleibt das undenkbar. Hier ist Konservatismus gleichzusetzen mit Rückwätsgewandtheit. Das gilt insbesondere in Fragen der Gleichberechtigung, siehe Frau Prien - Sonntagsreden sind gut genug dafür, die Praxis sieht hingegen ganz anders aus. Und sie ist nicht allein mit solchen Scheinheiligkeiten....