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AfD-Leaks Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren

Annika Danielmeier

Kommentar von

Annika Danielmeier

Möglicherweise liefern die Daten aus dem AfD-Leak Details, die ein Verbotsverfahren rechtfertigen. Dabei genügt schon das, was bislang bekannt ist.

Ü ber 421.000 Mails und rund 50.000 angehängte Dokumente sind der AfD durch einen Hackerangriff abhandengekommen. Und erneut steht die Frage im Raum: Kann dieser Leak zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren beitragen? Die einen sagen so, die anderen so. Es ist wohl die Suche nach dem einen großen entscheidenden Hinweis, die manche antreiben dürfte, sich durch die Daten zu wühlen. Dem unwiderlegbaren Beweis, den man dem Bundesverfassungsgericht liefern könnte, dass die AfD die Demokratie abschaffen will und verboten gehört. Bisher ist der nicht dabei.

Dabei bräuchte es diesen einen handfesten Beweis nicht einmal, um ein AfD-Parteiverbotsverfahren einzuleiten. Juristisch wurde bereits viel analysiert – mit dem Ergebnis, dass ein Erfolg eines Verbotsverfahrens nicht vollkommen ausgeschlossen ist. Das stand allerdings schon vor dem Leak fest. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich durch massenhaft AfD-Material gegraben und im Sommer auf mehr als 1.500 Seiten dargelegt, warum ein Verbotsverfahren Erfolg haben könnte. Andere Ju­ris­t:in­nen sind skeptischer, sie glauben, das Material reiche nicht aus, um vor Gerichten Bestand zu haben. Und die Politik? Wartet darauf, dass sich Ju­ris­t:in­nen einig sind. Das wird aber nicht passieren, und das sollten Po­li­ti­ke­r:in­nen auch wissen, schließlich sind viele von ihnen selbst Jurist:innen.

Die Frage nach der Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens ist längst keine rechtliche mehr, sondern eine rein politische. Der Artikel 21 des Grundgesetzes, in dem das Parteiverbot verfassungsrechtlich geregelt ist, kann herangezogen werden, um bei Zweifeln das Bundesverfassungsgericht mit einer Klärung zu beauftragen. Was dabei herauskommt, kann niemand mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit vorher sagen. Diese Möglichkeit sollte aber genutzt werden, und vielleicht kommt mindestens ein Teilverbot heraus. Der Leak liefert dem Gericht sicher auch weitere interessante Erkenntnisse – über die internen Abläufe der AfD, wie sie mit Spendenskandalen umgeht, beispielsweise dem von Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017. Oder wie lasch ihr Umgang mit völkisch-nationalen Mitgliedern ist wie beispielsweise Matthias Helferich, der trotz eines angestrebten Parteiausschlussverfahrens immer noch Mitglied ist.

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Dürfen Gerichte die Daten verwerten? Schließlich hat sich die Hackergruppe illegalerweise Zugang zu den E-Mail-Konten verschafft. Doch es waren eben nicht Polizei, Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen, sondern eben Dritte, die sich das Datenmaterial illegal „besorgt“ haben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass Beweise, die durch Dritte beschafft wurden, in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Experten zufolge ist das auch auf ein AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe anwendbar. Die Chance ist da – und vielleicht findet sich in dem Material ja zusätzlich noch der eine entscheidende Satz, der überdeutlich klarstellt, dass die AfD die Demokratie abschaffen will.

Annika Danielmeier

Annika Danielmeier

Schreibt für das Inlandsressort. Beschäftigt sich am liebsten mit Recht und Justiz. Hat Jura in Bielefeld und Potsdam studiert.
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97 Kommentare

  • Bauer Gerry

    Zunächst einmal müssen alle straftatrelevante Inhalte analysiert und der Rechtssprechung zugeführt werden.

  • Alex_der_Wunderer

    ...es reicht - echt schon so lange

  • Janix

    Was Sie zu V-Leuten bemängeln, kam in der Diskussion wiederholt vor.

    Wichtig ist, dass nicht Agents provocateurs eine Verfassungsfeindlichkeit simulieren. Fiel nur mir auf, dass nach dem Einleiten des Verbotsantrags der NPD-Vorsitzende (!) Holger Apfel spontan beschloss, sich nach Mallorca ins Privatleben zurückzuziehen?



    Bei der AfD in gewissen Bundesländern sollte einiges auch so öffentlich sein. Vielleicht zeigen die Mails an, wie weit anders nach außen gefunkt wurde als nach innen kommuniziert. Wobei Mails ja mit Vorsicht genutzt wurden und werden.

    • Frank Naumann

      @Janix:

      Nicht nur Holger Apfel. Auch Ingmar Knop.

  • Sam Spade

    Den einzig konstruktiven Artikel unter den gefühlt mittlerweile hunderten in der taz zum Thema AfD Verbot, habe ich bisher von Christian Rath gelesen.

    Der plädiert mit juristischen Sachverstand dafür keinen voreiligen Antrag zu stellen, sondern den taktisch richtigen Zeitpunkt abzuwarten und auf Verfassungsverstöße der AfD im Regierungshandeln zu setzen. Sie auf frischer Tat, auf einen bestimmten Verstoß festzunageln würde auch den zeitlichen Ablauf des Verfahrens erheblich verkürzen.

    Es ist auch nicht unbedingt die beste Idee, zu dem Zeitpunkt ein Verbotsverfahren einzuleiten, indem sich abzeichnet das die AfD in einem Bundesland die Regierung stellt.

    Worüber ich im deutschen Blätterwald nichts vernehme ist nämlich die Tatsache, dass bei Einleitung des Verfahrens auch die Beobachtung der Geheimdienste eingestellt und die V Leute abgezogen werden müssten.

    Der Staat wäre also blind gegenüber den internen Machenschaften und Plänen der AfD und das über viele Jahre hinweg. Vor dem Hintergrund das in diesem Zeitraum die AfD noch so manche Regierung stellen könnte, ist eine freie Bahn für Staatsfeinde eher unangebracht für die Wehrhaftigkeit einer Demokratie.

    • FtznFrtz

      @Sam Spade:

      Sehe ich völlig anders, es kann nicht um Taktik gehen, entweder ist die Partei verfassungswidrig oder nicht. Dann muss sie verboten werden oder eben auch nicht. Taktische Spielchen in Union, SPD oder sonstwo sollten hierbei keine Rolle spielen.



      Ihr Argument mit den Geheimdiensten ist auch keins, die AfD agiert nicht klandestin, sondern brüllt ihren kaum verhohlenen Faschismus in alle Kanäle. An einem Mangel an Informationen wird dieses Verfahren jedenfalls mitnichten scheitern.



      Die Beobachtung wird auch nach dem Antrag weitergehen, vielleicht mit dem Effekt, dass die AfD die wirklichen Nazis vor die Tür setzt. Vielleicht dreht der Sauverein aber auch komplett durch und liefert immer weiteres Material, das ja bereits jetzt schon mehr als stattlich ist, selbst ohne gehackte Mailkonten.

      • Alex_der_Wunderer

        @FtznFrtz:

        @ FtznFrtz



        Brauche ich echt alles nicht. Ich verfüge über eine perfekte Menschenkenntnis und ein top Bauchgefühl und beides sagt mir " AfD - kann wech ".

      • Sam Spade

        @FtznFrtz:

        Das Kopf durch die Wand Prinzip ersetzt nur keine Prozesstaktik.

        Vor Gericht gewinnt die Partei, welche die stichhaltigeren Argumente vorbringt, diese mit umfangreicher Beweisführung untermauert und die Argumente der Gegenseite damit widerlegt.

        Verstoß gegen die Menschenrechte als Hauptargument ist da etwas dürftig in einem Prozess in dem es im Kern um die Beseitigung der demokratischen Grundordnung geht.

        Rein auf die Frage der Menschenwürde sich zu fokussieren wäre daher wohl zum Scheitern verurteilt.

        In der Hinsicht könnte man auch gleich einen Verbotsantrag für die CDU /CSU stellen. Die Aussagen von Dobrindt, Söder und Co. wären dafür schon ausreichend, wenn derartige Maßstäbe für ein Parteiverbot angesetzt würden. Und im Gegensatz zur AfD wäre hier sogar eine konkrete Handlung nachweisbar, wie illegale Zurückweisungen an den Grenzen oder Abschiebungen in unsichere Herkunftsländer.

        Zum Glück sind die Hürden für ein Parteiverbotsverfahren jedoch höher.

        • FtznFrtz

          @Sam Spade:

          Prozesstaktik? Sie reden von politischem Taktieren, das ist etwas völlig anderes.



          Eine widerliche Politik betreiben manche Unionspolitiker auch, da haben Sie recht. Aber natürlich denkt niemand an einen Verbotsantrag gegen die Union.



          Es geht auch nicht per se um Migrationspolitik, auch ist nicht erforderlich, dass die AfD die Beseitigung des demokratischen Systems in ihr Grundsatzprogramm schreibt. Es geht um die Melange einerseits der vielen Einzelstimmen, die durchaus systemzersetzenden Charakter haben, die die Verfolgung politischer Gegner androhen oder ankündigen, die den Missbrauch von Polizei und/oder Armee androhen, die die Abschaffung oder Aushöhlung demokratischer Rechte fordern. Im nächsten Schritt geht es darum, was davon den für die Parteilinie maßgeblichen Personen zurechenbar ist, also nicht nur Einzelstimme, sondern Parteiprogramm ist. Das kann so oder so ausgehen.



          Wenn das Verbotsverfahren scheitert ist das nur teilweise schlimm, hat es doch den Druck auf die AfD erhöht. Dieser wird die AfD verändern und ihr einen Großteil ihres Erfolgsmodells zerstören. Wer unbedingt dazu gehören will kann keine Heimat mehr für die sein, die den Laden in die Luft jagen wollen.

          • Sam Spade

            @FtznFrtz:

            Fällt mir jetzt schwer die passende Antwort auf ihren Kommentar zu formulieren, da er doch weit entfernt ist von der juristischen Praxis.

            Nur soviel, Prozesstaktik hat nichts mit Politik zu tun sondern benennt ein zielgerichtetes und planvolles Verhalten der Prozessparteien vor und während eines Gerichtsverfahrens.

            Ein Scheitern vor Gericht würde der AfD gerichtlich bestätigen auf dem Boden der Verfassung zu agieren. Sie wäre damit nach rechtsstaatlichen Maßstäben demokratisch legitimiert.

            Die AfD könnte dann noch hemmungsloser und zielgerichteter ihre Politik verfolgen und zudem viele Wähler anderer Parteien für sich gewinnen, die noch Hemmungen hatten eine Partei zu wählen, die den Stempel "rechtsextrem" trägt.

            Wenn sie das nicht für "schlimm" erachten, dann kann ich auch nicht weiterhelfen.

            Und zum besseren Verständnis. Die Aussagen bleiben ohne Wert, wenn nicht der Nachweis erbracht werden kann das sie auch umgesetzt werden könnten.

            Selbst wenn sie es der Gesamtpartei zuordnen können fehlt noch der Nachweis, ob das Potential vorhanden ist diese Ziele auch zu erreichen.

            Missbrauch der Polizei oder Remigration androhen, ohne die Möglichkeit zur Umsetzung, reicht nicht.

  • Stephan Hoffmann

    Es ist doch eher so, dass die Menschenverachtung und Demokratiefeindlichkeit dieser Partei zu einem Verbot führen werden.



    Und natürlich sind dann auch verschiedene Probleme gelöst, bspw. dass diese Staatsfeinde nicht mehr mit unseren Steuergeldern finanziert werden und wir ihnen nicht mehr die Bühne unserer Parlamente überlassen.



    Wir müssen unsere Demokratie offensiv verteidigen.

    • Normalo

      @Stephan Hoffmann:

      Die Verbotsgegner führen richtigerweise ins Feld, dass so ein Verbot nur das Ventil entfernt, das der Unmut gefunden hat. Der Unmut bleibt, und damit auch die Krafdt, die so einen Laden wie die AfD nach oben schwemmt.



      "Demokratie offensiv verteidigen" darf sich daher nicht in reiner Repression unerwünschter Tendenzen erschöpfen. Sonst wird die nächste Welle im Zweifel größer, schneller und dann vielleicht auch wirklich unaufhaltsam.

      Wenn ein gutes Viertel des Wahlvolks - Tendenz: steigend - den Feinden der Demokratie zuneigt, dann wird Repression dauerhaft zu kurz springen, und "aggressives Zuhören" im Zweifel auch mehr bringen, als mit dem Ruf nach Karlsruhe, man möge diese lästigen Andersdenken doch bitte mal kaltstellen, den Keks für gegessen zu erklären. Diese Delegation von Verantwortung für die Demokratie an die Mädels und Jungs mit dem scharfen Verbotsschwert wäre ähnlich überbequem (und letztlich antidemokratisch), wie die reaktionären AfD-Wähler es sich in ihrer "ICH muss mich nicht ändern, sondern die Welt soll gefälligst damit aufhören!"-Blase machen.

      • FtznFrtz

        @Normalo:

        Ich bin eindeutig für ein Verbot, ich habe nur nie verstanden, dass das Stellen des Verbotsantrags gleichbedeutend damit sein soll, dass man die AfD (oder dann ggf. neu gegründete rechtspopulistisch/rechtsextreme) nicht mehr politisch bekämpfen soll. Beides muss gleichzeitig sein.



        Vor allem die Union muss endlich klar Kante zeigen. Weder die AfD kopieren (Migrationspolitik) noch ignorieren. Endlich hart stellen, ich wünsche mir eine konservative Partei, die sich endlich klar von Nazis abgrenzt und diese an vorderster Front bekämpft, also aus den Fehlern der Geschichte ausnahmsweise einmal lernt. Wie man sich jetzt auf die Linke in Berlin stürzt sollte man sich mindestens auf die Blau-braunen stürzen.

  • Josef 123

    Abgesehen vom Für und Wider der Verbotschancen: Man scheint hier teilweise tatsächlich ernsthaft der Meinung zu sein, mit einem Verbot der AFD seien alle Probleme beseitigt. Das halte ich für Vogel-Strauß-Politik. Damit verschwinden doch nicht die Wähler der AFD bzw. deren Ansichten und Einstellungen.

    • Thomas Böttcher

      @Josef 123:

      Ansichten und Einstellungen führen aber kein Land.

    • FtznFrtz

      @Josef 123:

      Das Problem AfD wäre dann beseitigt, allerdings nicht das Problem der tiefen Glaubwürdigkeitskrise der Demokratie in Deutschland, die sich ggf. dann einen neuen Profiteur suchen würde. Die Demokratie muss auch liefern, sonst geht der extremistische Mist früher oder später wieder los, da haben Sie recht.

  • Thutmerwe

    Entscheidend ist nicht, ob die Daten für ein Verbotserfahren reichen, sondern ob sie auch für ein Verbot reichen. Daß das eine nicht automatisch zum anderen führt, haben wir bei der NPD bereits 2x erlebt.

  • Normalo

    Wenn man sich einen Lottoschein kauft, ist auch "nicht vollkommen ausgeschlossen", dass man damit einen Sechser gewinnt. Trotzdem ist Lottospielen immer noch nicht als chancenreiche Erwerbstätigkeit angesehen - warum bloß?

    Aber mal abgesehen von der Rhetorik. Sie schreiben:

    "Andere Ju­ris­t:in­nen sind skeptischer, sie glauben, das Material reiche nicht aus, um vor Gerichten Bestand zu haben."

    Das stimmt nicht ganz. Das Material war schon vor Gericht und hat eben _keinen_ Bestand gehabt. Dem VG Köln lag zu der Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextrem" bezeichnen darf, Alles vor, was bislang für eine Verfassungsfeindlichkeit ins Feld geführt wurde. Ergebnis, nachdem man es sich wahrlich gründlich angeschaut und abgewogen hat: Die AfD kann so Einiges - auch Wichtiges - an der Verfassung nachweisbar nicht leiden, aber "Feindschaft" im Sinne des BVerfG wäre nochmal was Anderes.

    Natürlich kann man die Augen vor solchen Meinungen ganz fest zumachen und dann behaupten, so ein Verbotsverfahren sei eine rein politische Frage. Aber letztlich ist die politische Entscheidung nicht ohne die juristische Risikoabschätzung zu treffen - und nicht umgekehrt.

    • Sam Spade

      @Normalo:

      "Dem VG Köln lag zu der Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextrem" bezeichnen darf, Alles vor, was bislang für eine Verfassungsfeindlichkeit ins Feld geführt wurde"

      Sie führen in ihren Kommentaren den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln an, scheinen den aber nicht gelesen zu haben. Ich habe das eben einmal nachgeholt.

      In dem Beschluss weist das Gericht explizit darauf hin, dass ihm zur Beurteilung nur öffentlich zugängliche Informationen des Verfassungsschutzes vorgelegt, aber keine die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangt wurden. Die sind noch im Giftschrank verschlossen. Das Gericht fordert zudem dazu auf diese freizugeben um eine Neubewertung vorzunehmen.

      Lesen sie sich den Beschluss noch einmal durch. Zur einfacheren Nachverfolgung habe ich, als kleinen Service, für sie die wichtigsten Randnotizen aus dem Beschluss herausgesucht. Rn. 254, 247, 258, 274ff.

      Folgt man der Argumentation des Gerichts, lässt sich daraus hinsichtlich eines Verbotsverfahrens vor dem BVerfG überhaupt nichts ableiten.

      • Alex_der_Wunderer

        @Sam Spade:

        @ Sam Spade



        Eine Organisation wie die AfD , die unseren Rechtsstaat und unser Grundgesetz nicht achtet, hat in unserem Bundestsg , in unserem Parlament nichts verloren und gehört auch nicht zur Wahl aufgestellt.

      • Normalo

        @Sam Spade:

        Es sind aber eben diese öffentlich zugänglichen Informationen, die von all den "Verbot sofort!"-Stimmen mit dem Brustton der Selbstverständlichkeit als völlig ausreichend bezeichnet werden, um die Verbotswürdigkeit der AfD nachzuweisen. Das sind sie eben nicht, und darum ging es mir.

        Dass mehr und tiefergehende Erkenntnisse hier eine andere Wertung hervorbringen können, will ich ja gar nicht bestreiten. Aber das reicht halt nicht für einen Verbotsantrag. Für den müssen diese Erkenntnisse erstmal auf den Tisch und dann auch TATSÄCHLICH gerichtlicher Prüfung standhalten (nicht bloß wahrsagend unterstellt). Diesen ersten Schritt besser vor dem zweiten (d. h. dem Verbotsantrag) zu tun, ist genau die sinnvolle Warnung, die aktionistische Thesen wie "Es ist eine rein Frage des politischen Willens." versuchen, unter den Teppich zu kehren.

        • Sam Spade

          @Normalo:

          Die Freigabe von nachrichtendienstlichen Ermittlungen durch die Bundesregierung ergibt nur dann Sinn, wenn der Antrag für ein Verbotsverfahren nicht nur gestellt sondern von Karlsruhe auch zugelassen wird.

          Dafür spricht nicht nur der Quellenschutz sondern auch das In-camera-Verfahren gemäß Verwaltungsgerichtsordnung.

          Das besagt kurzgefasst das dem Gericht übergebende freigegebene Geheiminformationen im Kernverfahren offengelegt werden müssen, bedeutet Akteneinsicht für die Gegenpartei.

          Die Bundesregierung wird daher keine Freigabe von Geheiminformationen in einem Prozess in dem es um das Verwaltungsrecht geht erteilen. Wäre taktisch äußerst unklug.

          Die Anforderung dieses Materials durch das VG Köln ist daher als reiner Hinweis zu verstehen, das mehr ginge wenn noch mehr Informationen offengelegt würden.

          • Alex_der_Wunderer

            @Sam Spade:

            @ Sam Spade



            Da noch kein Verbotsvefahren bezüglich der rechtsextremistischen, unser Grundgesetz nicht achtenden Organisation der AfD, von unseren Parlamentariern notwendiger Weise noch immer nicht auf den Weg gebracht wurde, stellt sich doch dem demokratischen und rechtstaatlichen Bürger nur eine berechtigte Frage :



            " WARUM NICHT " ‼️



            Diese Organisation der AfD entzweit und spaltet ständig unsere Gesellschaft und will unsere parlamentarische Regierung zerstören. Also , muss ganz fix weg, die rechtsextremistische AfD.

          • Normalo

            @Sam Spade:

            Das ändert aber nichts daran, dass das VG nunmal seine Entscheidung auf genau denselben nur öffentlichen Informationen basiert hat, von denen der Artikel behauptet, sie reichten für ein Verbot aus, das VG Köln aber sagt, dass sie es nicht tun.

            Dass vor dem BVerfG vielleicht viel mehr offengelegt würde und es aktuell auch plausibel wäre, schutzwürdige Informationen zurückzuhalten, die DANN für die AfD zum Sargnagel werden könnten - geschenkt. Nur ist das eben Alles im Moment Spekulation. Wir WISSEN nicht, was der Verfassungsschutz in der Hand hat. Wir wissen nicht einmal, ob jetzt wirklich "belastbar belastendes" Material aus den gehackten Mails herausgefiltert werden kann.

    • Piratenpunk

      @Normalo:

      Meines Wissens nach hat das Verwaltungsgericht noch nicht endgültig entschieden, sondern erst im Eilverfahren.



      Wobei an der Stelle das Gutachten der GFF zu anderen Schlüssen kommt.

      • Normalo

        @Piratenpunk:

        Das VG Köln hat in diesem - über Monate gehenden - "Eil"Verfahren keineswegs nur mal kurz das Material quergelesen. Es ist richtig, dass es - wie @Sam Spade auch schon hinweist - mehr und tiefergehend ermitteltes Material gefordert hat, um im endgültigen Urteil ggf. einen anderen Schluss rechtfertigen zu können. Aber man darf ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit", wie es so schön heißt) davon ausgehen, dass ein Endurteil OHNE solche neuen, tiefergehenden Erkenntnisse exakt genauso ausfallen dürfte wie der einstweilige Beschluss. Da kann im Gutachten des GFF (und übrigens auch in dem des BfV, auf dem die dortige Beurteilung der AfD als "gesichert rechtsextrem" aufbaut) stehen, was will.

  • Andreas_2020

    Die AfD redet von Altparteien, vom Altpartekartell und von den Systemparteien, die ihr Volk verraten, die für die Einwanderung von gewalttätigen islamischen Männern sorgen, die dann die blonde Helga reißen, vergewaltigen und Deutschland zu einem Kalifat verwandeln.



    Diese Idiotie behaupten ziemlich viele in der AfD.



    Diese Partei muss verboten werden. Mehr ist nicht erforderlich.

    • Theodore R.

      @Andreas_2020:

      "Diese Partei muss verboten werden. Mehr ist nicht erforderlich."

      Prima, Problem (fast) gelöst. Doch wart, war da noch etwas? Richtig. Sie müssen noch die Leute verbieten, die diese Partei wählen, oder?

    • Martin Sauer

      @Andreas_2020:

      Um eine Partei zu verbieten muss man nachweisen das sie verfassungsfeindlich handelt und versucht den demokratischen Staat zu beseitigen. Und eine Partei muss auch in der Lage dazu sein den Staat zu stürzen. Von irgenwelche führenden AfD Politikern habe ich nichts gehört das sie den Staat stürzen wollen. Beim Bund und den Ländern gibt es 350000 Polizsten und bei der Bundeswehr 186000 Soldaten. Mit Panzern, Hubschraubern, Flugzeugen, MG, MP, Panzerfäuste usw. Wie soll da die AfD den Staat sürzen. Und wede im Bundestag noch im Bundsrat haben sie eine 2/3 Mehrheit so das sie auch nicht die Verfasubg ändern können

      Grüne und SPD haben ca. 5 Monate bis Mai 25 aleine ohne die AfD regiert. Hätten ohne den Bundestag befragen zu müssen direkt beim Bundesvefasungsgericht einen Verbotsantrag stellen können. Haben sie aber nicht gemacht. Sowohl bei den Grünen und SPD gab es Bedenken. Und jetzt zeigen die Grünen auf Merz und die Union.

      Die Richter stellten fest, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich ist ...sie aber zu bedeutungslos ist, um ihre Ziele erfolgreich durchzusetzen (es fehlten konkrete Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung)

      • Abdurchdiemitte

        @Martin Sauer:

        Waren die in den 50ern verbotenen Parteien SRP und KPD in der Lage, den Staat zu stürzen? Wohl eher nicht. Die Stossrichtung, diese Parteien durch das Bundesverfassungsgericht zu verbieten, lagen damals in der nachweislichen Absicht, die FDGO stürzen zu wollen. In der Lage waren sie dazu tatsächlich NICHT.



        Was bedeutet das für ein Verbotsverfahren gegen die AfD? Wenn Sie erst nachweisen wollen, ob die AfD auch in der Lage wäre, unsere Verfassung zu beseitigen, können wir noch lange auf ein Verbot warten.



        Wie wäre es, erst mal kleinschrittiger vorzugehen, mit Verbotsverfahren auf Länderebene (von wegen ‚gesichert rechtsextremistisch‘ oder Entzug der Parteienfinanzierung)? Eine Frage des (in der politischen Klasse) nicht vorhandenen Willens, NICHT etwa der juristischen Bedenken. Wer die AfD grundsätzlich NICHT verbieten will, wird auch keine niedrigschwelligeren Schritte unternehmen, ihr in ihrem Tun Steine in den Weg zu legen (siehe auch die Überlegungen von Amlinger und Nachtwey zum ‚demokratischen Faschismus‘).



        Übrigens: Ihr Argument mit den 350.000 Polizisten und 186.000 Soldaten mit martialischer Ausrüstung beruhigt mich in diesem Kontext nicht gerade.

      • Andreas_2020

        @Martin Sauer:

        Dann schauen Sie nicht genau hin. Ich empfehle Ihnen sich bei YouTube die Anhörung im Landtag Thüringen anzuschauen. Diese Partei wird jetzt ihre Interna veröffentlichen müssen. Und da wird rauskommen, dass die AfD die bestehende Ordnung auflösen will. Die AfD muss verboten werden.

      • Stephan Hoffmann

        @Martin Sauer:

        Grüne und SPD hatten eine Minderheitsregierung und hätten kein Verbotsverfahren einleiten können.



        Die SPD ist bis jetzt noch nicht klar entschieden.



        Die Grünen wollen schon lange das Verbotsverfahren - immer schön bei den Fakten bleiben.

        • Nick riviera

          @Stephan Hoffmann:

          Doch, auch eine Minderheitsregierung ist antragsberechtigt. 43 BVerfGG nennt die Bundesregierung als eines der Verfassungsorgane, die den Antrag stellen können - ganz unabhängig davon, ob sie im Parlament eine Mehrheit hat.

  • Günter Witte

    Ich bin immer noch überzeugt das eine gute Politik das bessere Programm gegen die AfD ist als ein Parteienverbot. Das es gehen könnte sieht man in Bayern, hier liegt die CSU, obwohl sie in der Bundesregierung ist, in den Umfragen 15 % Punkte vor der AfD. Also mehr CSU wagen für Deutschland.

    • Piratenpunk

      @Günter Witte:

      Seit diese Partei existiert wächst und wächst die Zustimmung zu ihr - auch in Bayern. Mehr oder weniger jede Regierung seit Merkel III und dem 'wir schaffen das' haben Forderungen der AfD nach mehr Grenzschutz', härteren Einreiseregeln etc. erst still (Merkel), dann offen (Scholz) und laut (Merz) übernommen.



      Die CSU mit ihren seit Jahrzehnten gewachsenen Machtstrukturen und dem Dogmatismus in Bayern als positives Beispiel heranzuziehen wird nicht funktionieren.



      Was es braucht, sind zwei Dinge:



      1) ein sehr wahrscheinlich erfolgreiches Parteiverbotsverfahren



      2) die daraus resultierende Atempause nutzen, um die neoliberale Politik der letzten Jahrzehnte rückabzuwickeln, die zentral verantwortlich für den Aufstieg der AfD ist

      • Normalo

        @Piratenpunk:

        Nicht falsch, aber gegen Ihre zwei Punkte sprechen zwei andere:

        a) Ein Verbotsverfahren wäre mit dem bisher bekannten Beweismaterial genau NICHT "sehr wahrscheinlich erfolgreich". Da geht immer wieder die Wunschdenke mit den Verbotsbefürwortern durch. Real ist eine parziell verfassungswidrige Agenda nicht ausreichend für ein Verbot. Das hat das VG Köln letztens in Bezug auf die - schwächere - Bezeichnung "gesichert rechtsextrem" erst festgestellt.

        b) Die "Atempause" käme erst in ein paar Jahren. Bis dahin muss den demokratischen Kräften so oder so ein anderes Rezept als der wohlfeile Ruf nach dem Verbot eingefallen sein. Sonst ist die AfD mit einiger Wahrscheinlichkeit rechtzeitig (aus ihrer Sicht) in der Position, das Verbot politisch unterdrücken zu können.

        • Piratenpunk

          @Normalo:

          A) es gibt durchaus Gutachten, die zu dem Schluss kommen, dass die AfD verboten werden kann. Die GFF kommt zu dem Schluss, dass die AfD gegen die Menschenwürde und (wenn ich das recht im Kopf habe) das Demokratieprinzip verstößt. Zumal das VG Köln noch nicht endgültig entschieden hat und das Verfahren dürfte sich wohl durch alle Instanzen ziehen.



          B) bin ja sowieso dafür, mal Probleme anzugehen, die nicht von Rechtsradikalen und Faschisten herbeifantasiert sind.

          • Normalo

            @Piratenpunk:

            ad A) Die GFF ist aber kein Gericht sondern effektiv eine Lobbyorganisation mit einer entsprechenden Agenda - und Papier ist bekanntlich geduldig. Wenn ich auf der einen Seite einen über Monate erarbeiteten Gerichtsbeschluss (und die Richter am VG Köln sind weder Anfänger noch AfD-Fans) und auf er anderen Seite so ein Gutachten mit erkennbar politischer Zielsetzung habe, braucht es jedenfalls mehr, um festzustellen, dass nur das Gutachten "sehr wahrscheinlich" in Karlsruhe durchschlägt.

            ad B) Ok, dann sind wir uns einig. Ich sehe umgekehrt auch die Atempause als hilfreich an und würde mir deshalb einen wirklich überzeugend begründeten Verbotsantrag von ganzem Herzen wünschen. Nur sehe ich bei den Leuten, die auf der bisherigen, eher politisch als juristisch überzeugenden Basis nach dem Verbot schreien, immer so eine gewisse autoritäre Bequemlichkeit mitticken - so als könne man seine Mitmenschen über solche Parteiverbote hindern zu denken, wie sie denken, und entsprechend abzustimmen.

      • Sole Mio

        @Piratenpunk:

        Da wird ihr Piratenschiff in schweres Wasser geraten

    • Sole Mio

      @Günter Witte:

      Da stimme ich Ihnen zu!



      Dafür müssten jedoch einige ihre Ideologie hinten anstellen. Dafür sind sie nicht bereit.







      Ein Verbotsverfahren würde viel Zeit in Anspruch nehmen, die haben wir wahrscheinlich nicht mehr.

      Also entweder Einsicht und sich im Sinne des Landes zusammenreißen oder sich dem Risiko stellen „in Schönheit“ unterzugehen.

  • shitstormcowboy

    Verbotsverfahren gegen die AFD wäre schön und wünschenswert und dringend notwendig, aber wenn man gesehen hat wie Söder, geradezu mit Schaum vorm Mund, gegen die Linke in Berlin gewettert hat, dann weiß man: Die Konservativen wollen die AFD im Spiel halten weil sie nichts mehr fürchten als Linke.

    • Thutmerwe

      @shitstormcowboy:

      Er hat genauso auch gegen die AFD gewettert. Will er vielleicht auch die Linke im Spiel halten?

    • Normalo

      @shitstormcowboy:

      Grobes Missverständnis: Wenn die Schwarzen heute so übereifrig gegen Linke wettern, dann nicht aus Angst vor denen sondern eher aus Angst vor den Braunen. Die machen ihnen nämlich die Wähler mit dem Argument abspenstig, sie führen Kuschelkurs zu den Linken und hätten kein schwarzes Profil mehr. Die Linke ist da ein wohlfeiles Ziel, weil sie wirklich außer eher nachlässiger Klimapolitik in nahezu allen Punkten die Dinge anders sieht als die abwanderungsgefährdete Unionsklientel.

      Folgendes Problem: Im linken Spektrum kann man es sich leisten, auf die AfD und ihre Wähler Verachtung auzukippen und die als für die Demokratie verloren zu erklären. Die eigene Klientel sieht das auch so. Rechts der Mitte hingegen funktioniert das so nicht. Denn man redet hier von gut der Hälfte der dortigen Klientel. Da kommt man nicht um die Mission hin, diese Leute zurückzugewinnen. Das schafft man nicht, indem man ihnen bräsig (oder mit bebender, moralhegemonialer Gutmenschenstimme) erklärt, dass sie nicht so denken dürfen, wie sie denken. Denen muss man klarmachen, dass sie NICHT von der Union verraten und verkauft sind und deshalb auch nicht auf schmutzigen Pfad "AfD" angewiesen sind.

  • Filou

    Was nun, reichen die gestohlen Mails nun für ein Parteienverbot oder nicht ?



    Wünsche, Hoffnungen und Vermutungen sind nicht Gerichtsfest.



    Wäre natürlich gut, wenn eindeutige Beweise dabei wären.

  • Thomas Böttcher

    Bezeichnend ist zur Zeit die schreiende Stille, die von der AfD ausgeht.

    • Astrid Sehnefeld

      @Thomas Böttcher:

      Warum sollten die was dazu sagen?



      Das wäre taktisch äußert unklug.



      Sie lassen die anderen reden - das ist das schlauste was sie aktuell machen können.



      Die AfD ist taktisch sehr diszipliniert und handelt sehr stringent - das ist der entscheidende Unterschied zu NPD, Republikanern und sonstigen Vorgängern, die sich immer durch Undiszipliniertheiten selbst zerlegt haben.

      • Thomas Böttcher

        @Astrid Sehnefeld:

        Ja, gut, ich geb zu. 421.000 Mails und noch einige tausend Dateien auszuwerten, bedarf es auch bei den AfD Rechtsanwälten einige Zeit.



        Bei der Correctiv Recherche hat es allerdings keiner 2 Tage bedarft und man war in seiner allseits beliebten Opferrolle.

  • Yoriko N.

    Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass der Ausgang eines Verfahrens nicht von vornherein feststehen kann.

    Nicht fehlende Beweise verhindern den Prüfauftrag, sondern der Widerstand der Union, in deren Reihen die Sympathien für die AfD offenbar schwerer wiegen als die konsequente Verteidigung der Demokratie.

    • Walterismus

      @Yoriko N.:

      Warum der Union? Alle anderen Parteien könnten das Projekt auch anstreben, oder auch andere Organe. Oder einzelne Länder gegen Landesverbände der AfD.



      In Meck-Pomm ist die Union nun nichtmal mehr im Landtag, was ist also hier die Ausrede?

      Es auf die Union zu schieben ist zu einfach...

  • Philipp Lobinger

    Die AFD möchte die Demokratie nicht abschaffen, sondern instrumentalisieren für ihre Weltanschauungen. Im Gegensatz zum 1000 jährigen Reich scheinen ihre Chancen dabei hoch zu sein, sich als legale Volkspartei langfristig etablieren zu können. Zumindest den Umfragen nach ist die AFD de facto 2026 die größte Volkspartei der BRD. Ich vermute dass die AFD auch 2033 noch nicht verboten ist und man im nachhinein sich fragt, warum die Energie in aussichtslose Verbotsverfahren verschwendet wurde, statt in das verbindende S von SPD und CSU.

    • Piratenpunk

      @Philipp Lobinger:

      Dabei geht es auch nicht um die Abschaffung der Demokratie per se, sondern um folgende Punkte:



      - ein Verstoß gegen die Menschenwürde



      - ein ethnisches und damit exklusives Volksverständnis



      die die AfD verfassungswidrig machen.

    • Thomas Böttcher

      @Philipp Lobinger:

      Ein gruseliger Satz, der mir von Klaus von Wagner, in der Rolle des Maximilian Krah in der "Anstalt" hängen geblieben ist.



      "Das ist das schöne an der Demokratie, Rechtsextremisten wählt man nur einmal."

  • Ricky-13

    taz: *AfD-Leaks - Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren*

    Das hat man schon oft gesagt und dann ist doch nichts passiert. Und selbst wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt eingeschaltet wird, so wird ein Urteil erst in vielen Jahren kommen - und bis dahin hat die AfD noch mehr Wähler auf ihre Seite bekommen.

    Mit Friedrich Merz, der an seiner unsozialen "Reform" festhalten will - die das Leben der kleinen Bürger noch mehr verschlimmert - wird der Rechtsruck in Deutschland sicherlich zunehmen. Friedrich Merz hätte niemals Kanzler werden dürfen, denn er vergrößert die AfD mit seiner "Politik" immer mehr.

  • Jalella

    Das verfassungswidrige Verhalten von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, das Verbotsverfahren NICHT einzuleiten, wie es das Grundgesetz gebietet, wird sich nicht ändern. Da bin ich inzwischen sicher. Und wenn Weidel und Höcke unter "Heil Hitler" Rufen vor dem Reichstag aufmarschierten, wird eine cdU/csU kein Verbotsverfahren gegen die AfD einleuten.

    Deutlich eher noch würden sie das gegen die demokratische verfassungskonforme Partei "Die Linke" tun, die ihnen ganz offenbar deutlich weniger in den Kram passt als die AfD. Schon WEIL die Linke auf dem Boden des Grundgesetzes und Rechtsstaats steht, passt es ihnen nicht.

    Die cdU/csU hat sich in eine Willkürpartei entwickelt, die im Handstreich den Länderfinanzausgleich "ändern" will, damit Berlin kein Geld mehr bekommt. Das ist jenseits irgendeines Rechtsstaatsprinzips und verfassungsfeindlich. Von den Rechtsbeugungen eines Dobrindt brauche ich nicht zu reden oder den Korruptionsaffären eines Spahn.

    • Normalo

      @Jalella:

      Lesen Sie mal den Beschluss des VG Köln zur Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextrem" bezeichnen darf, und fragen Sie sich dann nochmal, ob Sie den Verfassungsorganen wirklich einen juristischen Vorwurf aus ihrer Haltung zum Verbotsantrag machen können. Der Beschluss ist von fähigen Richtern auf der Basis der geltenden Rechtsprechung des BVerfG geschrieben. Als Annäherungan die wahre Rechtslage taugt er damit um Längen besser als das politisch motivierte Zielschießen bzw. die Wunschdenke, die leider immer wieder aus den knallharten Pro-Verbots-Schriften atmen.

      Und mal abgesehen davon sieht die Verfassung ausdrücklich vor, dass nur die politisch entscheidenden Verfassungsorgane ein Verbotsverfahren beim BVerfG lostreten dürfen - nicht etwa z. B. der Bundespräsident oder das Gericht selbst. Daraus folgt, dass es unabhängigvin den Erfolgsaussichten völlig legitim ist, politisch zu entscheiden, ob es so ein Verfahren geben soll oder nicht. Politische Entscheidungen können sich historisch als gut oder schlecht herausstellen, aber nur weil Sie oder ich sie für schlecht halten, macht sie das noch lange nicht illegal.

  • Andreas Flaig

    "Juristisches Hauptargument ist, dass die AfD-Verbände ein völkisch-nationales Gesellschaftskonzept vertreten. Ihren ethnischer Volksbegriff wird als Verstoß gegen die Menschenwürde und damit Artikel 1 des Grundgesetzes bewertet. Die AfD unterscheide zwischen Staatsbürgern erster und zweiter Klasse. Migranten, Geflüchtete, Muslime und Minderheiten werden in der Parteirhetorik pauschal verächtlich gemacht, als Bedrohung inszeniert oder kriminalisiert.



    Daneben wird der AfD die Delegitimierung der Bundesrepublik und ihrer Institutionen angelastet. Die Landesverbände betreiben demnach eine fundamentale Verunglimpfung der parlamentarischen Demokratie. Regierung. und Justiz. Etablierte Parteien und große Teile der Medien werden systematisch als korrupt, illegitim oder "Volksverräter" dargestellt."

    "Doch nach einem Eilantrag der AfD setzte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung im Februar 2026 vorläufig aus. Begründung: Ungenügende Beweislage für die Dominanz extremer Positionen in der gesamten Bundespartei."

    Vielleicht helfen ja jetzt die 200 Gigabyte als Beweis Grundlage.



    Schon lächerlich, wie eine so schwer erreichte, (nach Hitler Deutschland) Demokratie verteidigt wird.

    • Chris McZott

      @Andreas Flaig:

      "Juristisches Hauptargument ist, dass die AfD-Verbände ein völkisch-nationales Gesellschaftskonzept vertreten. Ihren ethnischer Volksbegriff wird als Verstoß gegen die Menschenwürde und damit Artikel 1 des Grundgesetzes bewertet."

      Also das, was bis 1999 in Deutschland Gesetzeslage war? Genau so eine schwache Argumentation stärkt doch nur die AfD.

    • test_name

      @Andreas Flaig:

      >Juristisches Hauptargument ist, dass die AfD-Verbände ein völkisch-nationales Gesellschaftskonzept vertreten.<

      Schön, dass Sie juristische Argumente anführen.

      So bestimmt das OVG als Prüfungsmaßstab: "Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist die Verknüpfung eines 'ethnischkulturellen Volksbegriffs' mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird." Allerdings findet das OVG weder im Parteiprogramm noch in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der AfD "eindeutige Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund".Erwähnt wird vom OVG auch die Eklärung der AfD "zur deutschen Staatsangehörigkeit und Identität" vom Januar 2021. Dort heißt es: "Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen." Und: "Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht." (anwaltsblatt.anwal...de/de/themen/rech)

      Jetzt müssten Sie irgendwas aufzeigen, wo die afd deutsche Staatsbürger je nach MGH unterschiedlich behandeln will.

      • Andreas Flaig

        @test_name:

        share.google/TXiXYrxkmj3e1cmdA



        (von 2024.)

        AfD: Millionenfache Ausweisung als Staatsziel



        In dem Papier verlangt die AfD eine "Remigrationsagenda", "um dem Staatsziel einer umfassenden Remigration im Millionenbereich für die kommenden zehn Jahre gerecht zu werden". Asylsuchende sollen demnach "umgehend in ein außereuropäisches Schutzzentrum" gebracht werden. Auch wenn Flüchtlinge aus außereuropäischen Staaten Anspruch auf Schutz vor Verfolgung haben, sollen sie laut AfD nicht auf europäischem Territorium leben, sondern "ausschließlich außerhalb Europas in heimatnahen Schutzzentren oder in sicheren Teilgebieten des Herkunftslandes". Auch will es die AfD ermöglichen, die deutsche Staatsbürgerschaft "bei schweren Verstößen gegen das geltende Recht" wieder zu entziehen."



        Vielleicht werden sie ja noch fündig...

        • Walterismus

          @Andreas Flaig:

          Also können Sie keine Quelle nennen, dass deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund anders behandelt werden sollen. Die in obigen genannten Menschen sind keine deutschen Staatsbürger.



          Man kann das trotzdem falsch finden mit der Remigration, so wie wohl alle hier, aber es steht der Verfassung nicht entgegen. Und dabei zählt eben nicht die eigene Interpretation, sondern die juristische.

        • test_name

          @Andreas Flaig:

          "ausschließlich außerhalb Europas in heimatnahen Schutzzentren oder in sicheren Teilgebieten des Herkunftslandes"

          ...ist das nicht zumindest sehr nahe an der offiziellen EU-Position (Geas-Drittstaatenregelung)?

          >Auch will es die AfD ermöglichen, die deutsche Staatsbürgerschaft "bei schweren Verstößen gegen das geltende Recht" wieder zu entziehen."<







          Auch da ist die afd nicht die einzige, die das will:

          Ein Verlust der Staatsbürgerschaft ist dennoch unter strengen Voraussetzungen möglich, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird, also über eine weitere Staatsangehörigkeit verfügt. Zulässig ist dies nur, wenn der Verlust auf einem Gesetz beruht und der Betroffene durch eine vermeidbare Handlung deutlich gemacht hat, dass er sich von Deutschland abgewendet hat.

          Ich finde das ja nicht unbedingt gut und richtig - aber dass Sie hier schon die juristische Diskussion verbieten wollen finde ich ein bisschen weitgehend.

  • Günter Picart

    Ich weiß nicht, woher alle diese skeptischen Kommentare zum AfD-Verbot kommen. Es ist nach dem NPD-Verbotsverfahren doch längst klar, dass die AfD verboten werden müsste, wenn das Gericht dieselben Maßstäbe anwendet wie bei der NPD. Dafür sind diese Leaks überhaupt nicht nötig. Der Artikel sagt ja auch, es ist eine rein politische Entscheidung, die Partei zu verbieten oder nicht. Man möchte die AfD-Wähler nicht verprellen, sodass sie gar nicht mehr an "Demokratie" glauben, und hat etwas Angst vor der eigenen Courage, aber rechtlich ist es doch völlig klar, ganz ohne Leaks.

    • Normalo

      @Günter Picart:

      Nein, so klar ist es eben nicht. Die AfD hält sich bislang erfolgreich auf der "richtigen" Seite der roten Linie, verfolgt zwar teilweise verfassungswidrige Ziele (wie andere Parteien von rechts bis links übrigens auch), aber nicht in einer Weise, die auf eine Absicht der Beseitigung der FDGO sicher schließen lässt.



      Es wird bei den "Es ist doch offensichtlich, dass..."-Plädoyers gerne vergessen, dass die Gerichte im Gegensatz zu Teilen der Öffentlichkeit immer auch sich selbst noch auf dem Schirm haben: Für die Verhinderung verfassungswidriger Änderungen z. B. am Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsrecht ist das BVerfG im Rahmen von Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerden zuständig. Dafür allein braucht es kein Parteiverbot.

      • Günter Picart

        @Normalo:

        "Nach außen, in Parteiprogramm und Parteibeschlüssen, gibt sich die Partei weitgehend Mühe, sich rechtlich nicht angreifbar zu machen." Darauf kommt es aber nicht an, das hat ja unter anderem das NPD-Verfahren gelehrt. Die (nur wegen ihrer geringen Bedeutung) nicht verbotene NPD bekommt überdies durch die AfD politische Ämter zugeschustert, so wurde etwa vor kurzem das Amt des Europabeauftragten der Stadt Velten auf Betreiben der AfD durch einen NPD-Stadtrat besetzt. Dieses offene Zusammengehen der Rechtsextremen wird ja immer dreister betrieben und macht die Partei natürlich auch rechtlich angreifbar.



        Bei einer Machtübernahme der AfD würden die Gerichte mit AfD-Angehörigen oder -Freunden besetzt, das ist doch aus Polen und den USA bekannt. Da ist also keine ewig funktionierende Korrekturinstanz in Sicht. Das weiß auch das Bundesverfassungsgericht. Und genau auf diese Punkte, also die effektive Möglichkeit, ihre radikalen Vorstellungen tatsächlich auch umzusetzen, stellte das Gericht im NPD-Verfahren ab und würde es im AfD-Verfahren wieder tun, nur mit umgekehrtem Ergebnis.

        • Normalo

          @Günter Picart:

          Ihre Argumentation basiert letztlich auf der Extrapolation bekannter Einzelvorkommnisse in eine düstere, von den Gerichten nicht mehr einfangbare Zukunft unter der von der AfD geschwungenen, neofaschistischen Knute. Und aus DER folgern Sie dann die Verbotswürdigkeit der heutigen Partei. So funktioniert politische Denke, aber eben nicht unbedingt juristische. Die verlangt mehr als Potenziale und Wahrscheinlichkeiten. Haben Sie den VG-Beschluss gegen den Verfassungsschutz gelesen? Der verwendete die Kriterien des BVerfG, und ich würde mich so gern überzeugen lassen, dass er das fehlerhaft getan hat und das BVerfG anders entscheiden dürfte. Aber irgendwie versucht das auf Seiten der Verbotsbefürworter nicht mal jemand: Es wird einfach weiter mit dem "völlig klaren Fall" argumentiert, als gäbe es diesen Beschluss (und seine zig-seitige Begründung) nicht.

    • Martin Sauer

      @Günter Picart:

      Die NPD wil laut Verfasungsschutz und Bundesverfassungsgericht den Deutschen Staat stürzen und ist verfassungwidrig. Auch das zweite Verbotsverfahren ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Und jetzt soll das Gericht die gleichen Maßstäbe bei der AfD anwenden?

      www.bundesverfassu...17_2bvb000113.html



      17. Januar 2017 (Urteil 2 BvB 1/13): Das Gericht lehnte den Verbotsantrag des Bundesrates einstimmig ab.



      ``

      • Günter Picart

        @Martin Sauer:

        Das zweite Verbotsverfahren ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil das Gericht die NPD für politisch zu unbedeutend hielt, um die FDGO zu gefährden. Genau dies ist doch der Grund, warum quasi schon klar ist, dass die AfD auf jeden Fall verboten würde, wenn das Gericht darüber zu entscheiden hätte. Die AfD ist mit der NPD und ID symbiotisch zusammengewachsen, vertritt also dieselben menschenverachtenden Ziele (insbesondere gegenüber Ausländern und Behinderten) und ein offenkundig (auch ohne NPD-Partner) völkisches Deutschtum. Und anders als die AfD ist sie politisch aufgrund ihrer Wählerbasis einflussreich und kann die FDGO effektiv gefährden, weil sie Regierungsverantwortung bekommen könnte (bzw. zum Zeitpunkt eines Verbotes nach dem zu erwartenden langjährigen Verfahren wahrscheinlich schon erreicht hat). Das macht ein Verbot unvermeidlich. Genau um den Aufstieg NS-affiner Parteien in solche Positionen zu verhindern, ist das Grundgesetz (und damit die Parteiverbotskriterien) ja gemacht.

        • Günter Picart

          @Günter Picart:

          Sorry, der vorletzte Satz muss beginnen mit "Und anders als die NPD ..." (nicht: "Und anders als die AfD ...").

  • Dietmar Rauter

    So wichtig es ist, dieser Gruppe AfD so wenig Machtpositionen wie nur möglich zu gestatten: Es ist eine falsche Vorstellung, dass damit die nicht mehr so heile Welt in Ordnung wäre. Wie schon 'Grüne' oder 'Linke' sind Parteigründungen Ausdruck der Tatsache, dass es eben doch keine Volksparteien mehr gibt, nicht zuletzt, weil es auch innerhalb der früher einmal großen Parteien nicht mehr gelingt, alle Mitglieder gleichermassen zu vertreten nach einem zu praktizierenden Gemeinwohl, wie es christliche Sekten wie Methodisten oder die Amish (letztere sind keine Klimakiller!) , aber auch Gemeinschaften wie Kibbuzim darzustellen versuchen. Schon die Behandlung der so dramatischen Klimaveränderungen macht deutlich, wie divers, ja zersetzend und letztlich auch schädlich diese Zersplitterung in unterschiedliche Gruppierungen wirkt und es eben so nicht gelingt, die so unterschiedlichen Interessen zusammenzuführen und das, obwohl die Abhängigkeiten von einem funktionierenden Staat noch nie so groß waren wie derzeit. Es wäre dringend geboten, EINE Partei eines zu praktizierenden Gemeinwohls zu gründen und in der Verfassung ein Recht auf Arbeit und gutes Auskommen zu etablieren.

  • Astrid Sehnefeld

    "Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren"



    Es "genügt schon das, was bislang bekannt ist."



    Juristisch ist "ein Erfolg eines Verbotsverfahrens NICHT VOLLKOMMEN ausgeschlossen"



    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat im Sommer dargelegt, "warum ein Verbotsverfahren Erfolg haben KÖNNTE"



    Ähm, schon mal nachgedacht was dabei rauskommt, wenn man ein Verbotsverfahren einleitet? Pausenlose Sendezeit für die AfD. Tägliche Wasserstandsmeldungen und Analysen bei Lanz und co über Jahre bis ein Urteil fällt.



    Also Werbung und Sendezeit nonstop für die AfD.



    Die wird auch ihren Opfermythos damit füttern. Ja, das macht sie sowieso - aber ein Verbotsverfahren etabliert ihren Status als anti-Establishment-Partei beim Wähler.



    Bitte nicht immer nur durch die linke Brille schauen, sondern bei Alltagsfragen das Blickfeld außerhalb der eigenen Bubble verwenden, das hilft ungemein😉



    Es geht doch nicht darum ob es für ein VERBOTSVERFAHREN reicht, es geht darum ob es an dessen Ende für ein VERBOT reicht!



    Und das bezweifeln sehr viele Juristen.



    Für mich ist die Benchmark Hoecke. Solange der Politiker sein darf, kann die AfD gar nicht verbotswürdig sein, weil die AfD deutlich weniger radikal als Hoecke ist.

  • Sole Mio

    Sowenig ich die blauen leiden kann, dieser Artikel sagt leider nichts. Nach dem Motto hätte, möglicherweise, vielleicht, könnte…..



    Die Überschrift steht dem komplett entgegen.



    Das ost nicht lesenswert

  • T-Rom

    Die AFD scheint mehr das Symptom eines Problems zu sein, als deren Ursache.



    Ein Verbot zu versuchen, scheint daher auch nicht das Problem zu lösen. ( mal davon abgesehen, dass ein Verbotsantrag mittels nicht rechtmäßig erlangten Beweisen den Weg zum Scheitern quasi schon vorzeichnet).



    Man sollte die AfD mit den ganz normalen rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien behandeln. Wenn ihrer Mitgleider straffällig werden - vor Gericht stellen.



    Wenn sie in demokratsiche Ämter gewählt werden (sei es jetzt ein Landrat, Bürgermeister oder veilleicht eben auch Ministerpräsident von Sachsan-Anhalt), müssen sie sich in Ihren Entscheidungen dort eben an Gesetzte halten. Sonst werden die Entscheidungen von Gerichten einkassiert und nicht umgesetzt. So wie es in einer robust funktionierenden Republik eben läuft.

  • Don Geraldo

    Die Amerikaner haben ja Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland erst eingeführt, aber leider nicht vollständig.



    Dort wäre es vollkommen undenkbar,, daß illegal beschaffte Beweise irgendeine Bedeutung in einem Gerichtsverfahren hätten.



    Und selbst in Deutschland können sie vielleicht verwendet werden, ein echter Beweis sind sie aber nicht.



    Denn es hat schon seinen Grund, warum selbst Polizei und Staatsanwaltschaft für die Sicherstellung von Beweisen.bei Durchsuchungen eine richterliche Anordnung brauchen. Denn Datendiebe sind zuallererst mal technisch versierte Kriminelle. Sie könnten Beweise natürlich einfach erfunden haben.

    • Sam Spade

      @Don Geraldo:

      "Dort wäre es vollkommen undenkbar,, daß illegal beschaffte Beweise irgendeine Bedeutung in einem Gerichtsverfahren hätten."

      Schön wärs, ist aber genau umgekehrt!

      Im Common Law gilt das Prinzip das die Relevanz eines Beweises höher zu gewichten ist als die Art seiner Beschaffung.

      Im Straf- und Zivilrecht gilt es fast uneingeschränkt, Ausnahmen bilden Abhörmethoden gemäß dem Federal Wiretap Act.

      Das gilt auch für alle Daten die von Dritten, wie Hackern, illegal beschafft wurden.

      Auch das Beweisverwertungsverbot von illegal erlangten Daten durch staatliche Ermittler kennt so einige Ausnahmen.

      Die Exclusionary Rule für staatliche Behörden gelten nicht wenn Behörden nachweisen das sie die Daten auch rechtmäßig hätten erlangen können, sie also sowieso irgendwann gefunden hätten (Inevitable Discovery) oder diese aus unabhängigen Quellen stammen (Independent Source) und besonders beliebt bei FBI und Co. die Ermittler im guten Glauben an ein rechtmäßiges Handeln in den Besitz der Daten gekommen sind (Good Faith). Auf gut deutsch gesagt, die Agenten waren nicht mit den Vorschriften vertraut. Plausibel dargelegt kommt man in den USA als Bundesagent vor Gericht damit durch.

    • Yoriko N.

      @Don Geraldo:

      Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass der Ausgang eines Verfahrens nicht von vornherein feststehen kann.



      Nicht fehlende Beweise verhindern den Prüfauftrag, sondern der Widerstand der Union, in deren Reihen die Sympathien für die AfD offenbar schwerer wiegen als die konsequente Verteidigung der Demokratie.

    • Lowandorder

      @Don Geraldo:

      Don Generaldo - sorry -

      🤖 “…Der Unterschied zu den USA

      Würde so ein Hack in den USA passieren und die Enthüllungen würden auf einer illegalen staatlichen Überwachung basieren, wären sie wegen der Exclusionary Rule vor Gericht absolut tabu.



      Handelt es sich jedoch um unbeteiligte Hacker (wie hier), greift auch in den USA die Verfassung oft nicht direkt gegenüber Privatpersonen, allerdings ist die Hürde für die Verwertung von ungesicherten Leak-Daten in Strafprozessen dort oft formal strenger als in der deutschen Praxis.



      Kurzgesagt: Weil der Datenklau bei der AfD von privaten Hackern begangen wurde, dürfen deutsche Behörden und Gerichte die Inhalte nach gründlicher Echtheitsprüfung im Rahmen der Einzelfallabwägung verwerten.“

    • Astrid Sehnefeld

      @Don Geraldo:

      Stimmt. Die Doktrin nennt sich 'Fruit of the poisonous tree'.



      Sie besagt, dass Beweise, die illegal oder unter Verletzung von Grundrechten gewonnen wurden, im Prozess nicht verwendet werden dürfen.



      Das Verbot gilt auch für alle weiteren, also sekundären Beweise, die durch diesen rechtswidrig erlangten Erstbeweis entdeckt wurden.



      Die Rosinenpickerei der Gerichte in Deutschland mit dem 'übergeordnetem staatlichen Interesse' ist in Bezug auf die AfD vielleicht ganz praktisch - es ist aber Willkür, weil es keine klare Richtlinie gibt, ab welchem Ausmaß das staatliche Interesse überwiegt.

    • Thomas Böttcher

      @Don Geraldo:

      Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil vom 18. Juni 2026 klargestellt, dass die DSGVO der Verwertung illegal beschaffter personenbezogener Daten in Gerichtsverfahren nicht grundsätzlich entgegensteht.

    • Perkele

      @Don Geraldo:

      Da hat aber jemand ein sehr merkwürdiges Bild des derzeitigen Zustandes in den USA.

  • Klaus Waldhans

    Die Erkenntnis, dass die AFD rechtsextrem ist und verfassungswidrig agiert, ist mindestens so neu, wie die, dass der Papst katholisch ist

  • Andreas Braun

    Ein paar Fakten mehr, was denn da genau in den Unterlagen gefunden wurde !



    Das reichen könnte oder vielleicht auch nicht , dass haben wir schon lange genug gehört.

  • gyakusou

    Inzwischen wünsche ich mir auch das Verbotsverfahren.

    Aber nicht, weil ich davon überzeugt bin und große Erfolgschancen sehe. Sondern weil dieses Thema viel zu viele Ressourcen und Aufmerksamkeit bindet.

    Statt dass sich voll darauf konzentriert wird, die bestmöglichen politischen Maßnahmen umzusetzen, wird ständig über den richtigen Umgang mit der AfD diskutiert.

    Das Gericht soll das jetzt einmal klären, und danach ist das Thema hoffentlich erledigt. Auf die ein oder andere Weise.

  • test_name

    >und vielleicht findet sich in dem Material ja zusätzlich noch der eine entscheidende Satz, der überdeutlich klarstellt, dass die AfD die Demokratie abschaffen will<

    Wie soll der aussehen - etwa afd-Spitze fordert Parteiverbot der Grünen?

  • Hans Dampf

    Was denn nun?



    Überschrift1: "Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren"



    Überschrift2: "Möglicherweise liefern die Daten ......"



    Text: "Kann dieser Leak zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren beitragen? Die einen sagen so, die anderen so. "

    Irgendwie passt die Überschrift nicht zum Text.

    • Deep South

      @Hans Dampf:

      Jo. Es gibt jetzt mehrere Artikel, die hier so argumentieren. Ich bin längst dafür, ein Verbotsverfahren auf Herz und Nieren zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Aber irgendwie wirken die Erkenntnisse zu den Leaks eher wie das Greifen nach dem Strohhlam. So richtig Substanz vermittelt mir keiner dieser Texte.

  • Unfassbarer Unsinn

    Meiner Meinung nach einige falsche Argumentationen in diesem Artikel:

    Es ist unmöglich, dass eine einzige E-Mail, gesendet von einer Person an eine eingeschränkte Zielgruppe, einen "entscheidende[n] Satz" liefern könne, der "unwiderlegbaren Beweis, den man dem Bundesverfassungsgericht liefern könnte, dass die AfD die Demokratie abschaffen will und verboten gehört" liefert. Eine solche Mail wird immer nur dem Absender zugerechnet werden können, und der ist (auch im Fall eines "offiziellen Accounts" eine Person - oder KI). Per Definition kann jedwede Position in einer E-Mail nicht der gesamten Partei attribuiert werden.

    Zu Hrn. Helferich, "der trotz eines angestrebten Parteiausschlussverfahrens immer noch Mitglied ist" - das ist nicht der Punkt. Angestrebte Parteiausschlussverfahren sind kein Schuldmerkmal für antidemokratische Verhaltensweisen einer Partei, zumal selbiges offenbar noch nicht entschieden ist. Entscheidend in causa Helferich wäre vielmehr, was diese Person, die die Partei nach außen vertritt, geäußert hat. Das Verfahren selbst kann auch kritisiert werden, aber das tut der Artikel gerade nicht.

  • Philippo1000

    Es reicht-



    Mir - schon lange !



    Ich bin kein Jurist und kann nicht einschätzen, inwiefern sich die Situation verändert hat.



    Allerdings unterstütze ich den Vorstoß von Pistorius und Özdemir:



    Verbotsverfahren prüfen, und wenn im Ergebnis „nur“ einige Landesverbände verboten werden, ist auch das ein Erfolg,



    Untätigkeit wäre jedenfalls ein Fehler.



    Bei rot über die Ampel, Klauen bei Aldi, Parken auf der Feuerwehrzufahrt - ALLES VERBOTEN!



    Demokratie zerstören sollte auch verboten werden!

    • Nick riviera

      @Philippo1000:

      Ist verboten.

  • Elite123

    Ich habe bisher niemanden gesehen, der das GFS Gutachten für voll genommen hat.

    Einige findige Menschen, die zu faul sind um 1.500 Seiten durchzulesen (wie auch ich), haben einfach die KI genutzt, um das Dokument zu challengen.



    Da ist dann von den 1.500 Seiten nicht mehr viel übrig geblieben.

    Nur Papier zu bedrucken, um damit Kampagnen zu fahren, scheint auch keine Strategie mehr zu sein, die den Wähler nachhaltig beeindruckt (siehe auch Frau Faesers Gutachten).

    Wenn die Leaks nun auch keinen Beweis bringen (immerhin 280 GB), dann vielleicht, weil es keinen Beweis gibt.

    Dann muss man die AfD argumentativ stellen, wie man es schon seit Jahren versprochen hat.

  • Land of plenty

    Das ist spannend.



    Ich denke auch, dass es ausreicht..



    Allerdings ist das Hauptproblem der politische Wille: Bei Hape Kerkeling ist er da, bei M. Söder nicht.



    Der fordert gerade den Ausschluss von ein paar Mitgliedern bei der Afd, um mit ihr koalieren zu können.



    Weil die Linken das ja auch so machen.



    Andreas Rödder ist seit Jahren in der Mitte zwischen CDU und Afd. Es gibt einfach massiv Koalitionsbefürworter, die es ablehnen einen Verbotsantrag zu stellen, aus Überzeugung. Schließlich haben ja auch Nius und CDU-MdBs gemeinsam Frauke Brosius-Gersdorf verhindert.



    Ein Afd-Verbot kann wohl nur mit Sozialbewegungsdruck durchgesetzt werden.

  • Andy156

    Illegal beschaffte Beweise? Bei einen Unfall mit dem Auto darf die Dashcam nicht zur Beweissicherung herangezogen werden. Ich nenne das Rechtsbeugung. Wer weiss denn wer die Hacker beauftragt und bezahlt hat, das ist eine Straftat und sollte verfolgt werden. Deutschland ist mittlerweile nur noch zum kotzen.

    • economista

      @Andy156:

      Mir ist auch nicht klar, wie man beweisen wollte, dass keine Behörden und Geheimdienste Informationen zu bestehenden Sicherheitslücken an jene Dritten weitergegeben haben. Die Zulässigkeit von ehrlich geklauten Emails als Beweismaterial dürfte kontrovers und möglicherweise jahrelang zu diskutieren sein.

  • Petzi Worpelt

    Für das Prüfverfahren reicht es immer, aber eben nicht, um es erfolgreich abzuschließen. Das weiß jeder Jurist, dem es nicht nach seinen moralischen Vorstellungen geht, sondern der sich die Fakten anschaut. Eben deshalb gibt es ja kein Verfahren.. Insofern bewahren SPD und CDU die linkeren Parteien vor der Blamage..



    Würden Linke ihre Kraft auf bessere Politik konzentrieren, anstatt immer nur nach dem Verbot zu rufen, wäre das auch ein Ansatz.. Ist ja nicht so, als ob es in den ehemals eher linkeren Bundesländern keine blaue Welle gäbe...

    • Günter Picart

      @Petzi Worpelt:

      Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Dass ein Verbotsantrag tatsächlich zum Verbot der Partei führen würde, ist rechtlich gesetzt und kaum mehr zu bezweifeln. Es gibt ja die Vorentscheidung zur NPD und die Beweise für die systematische Symbiose von AfD und NPD/ID. Es wäre dem Gericht nur mit großen Verrenkungen möglich, die Partei *nicht* zu verbieten.



      Die Sorge ist politisch, weil man nicht weiß, wie man das den AfD-Wählern erklären soll und befürchtet, damit noch mehr Glaubwürdigkeit zu verspielen. Dass man die AfD nicht verbieten kann, weil sie zu groß geworden ist, ist rechtlich gesehen Unfug (genau das Gegenteil gilt nach der NPD-Entscheidung), das ist ein rein politischer Grund.

    • Life is Life

      @Petzi Worpelt:

      Diejenigen, die Sie als "Linke" bezeichnen, rufen nicht nach einem Verbot, sie fordern die Einleitung eines Verbotsverfahrens, also eines Prüfverfahrens, welches uns unsere Verfassung quasi gebietet.



      Das Ergebnis dieses Verfahrens muss offen sein, sonst wäre es Willkür.



      Es ist doch offensichtlich, dass die CDU das mit aller Macht zu verhindern versucht, weil am Ende die Möglichkeit besteht, dass sie eines möglichen zukünftigen Regierungspartners verlustig wird.



      Dabei bewegt sie sich derart massiv in eine Ecke, die es anderen demokratischen Parteien zunehmend unmöglich macht, mit ihnen zusammenzuarbeiten.



      Wer hier was ändern muss, ist ja wohl die CDU.

    • Thomas Böttcher

      @Petzi Worpelt:

      Schlicht und einfach beides tun. Da ein Verbotsverfahren sich über Jahre hinzieht, könnte ich mir doch schon vorstellen, das sich diese Sekte langsam zu einer Partei wandelt und sich ihrer Extremisten und Verschwörungdullis entledigt, um weiter zu bestehen.

      • Petzi Worpelt

        @Thomas Böttcher:

        Ja, gut! Beides tun! Bin ich dabei. Aber mich nervt wirklich, dass es täglich Artikel gibt, ob und wann man endlich das Verfahren los geht und gleichzeitig fehlt offenbar der Druck endlich Politik für Veränderungen zu machen. Die Grünen und Linken sind Teil von Landesregierungen. Auf geht's!? Nö - bleibt alles beim Alten.. Dabei haben die Länder sehr wohl Gestaltungsmöglichkeiten, die über die Schulpolitik hinausgehen..