Die Deutsche Umwelthilfe wollte weiter Druck auf die Bundespolitik machen. Doch das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage ohne Begründung ab.
Drei Frauenärzt:innen hatten Verfassungsbeschwerde gegen Paragraf 219a eingelegt. Mit der jetzigen Reform haben sich die Klagen erledigt.
Die Virenschutz-Firma klagte gegen die Warnung, es könne von Russland für Cyber-Attacken genutzt werden. Karlsruhe lehnte die Beschwerde ab.
Ziehen Kinder von Hartz IV-Bezieher:innen aus, dann sinkt auch der Wohnbedarf, so das Bundesverfassungsgericht. Ein Paar muss sein Haus nun verkaufen.
Kinderreiche müssen geringere Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen als Eltern mit weniger Nachwuchs, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe sind in der Praxis wichtiger als das Grundgesetz. Am wichtigsten aber ist die Gesellschaft.
Vor 73 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Wäre der 23. Mai nicht ein gutes Datum für einen Nationalfeiertag?
Es bleibt dabei: Wer in Kliniken und Heimen arbeiten will, muss geimpft sein. Eine entsprechende Beschwerde lehnten die Karlsruher Richter:innen ab.
Klinikpersonal muss geimpft sein, bestätigt das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesregierung will bis Herbst allen eine vierte Impfung ermöglichen.
Niemand trifft leichtfertig die Entscheidung, das eigene Leben zu beenden. Es muss die Möglichkeit geben für einen begleiteten, schmerzfreien Suizid.
Der Bundestag debattierte über Beihilfe zum Suizid. Die vorgestellten Gesetzentwürfe haben unterschiedliche Beratungskonzepte.
Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss ein Richterposten neu besetzt werden. Das Vorschlagsrecht hat die FDP.
Die Klage gegen ein Gesetz aus Mecklenburg-Vorpommern ist abgelehnt. Damit darf es eine Pflicht geben, Bürger am Ertrag neuer Anlagen zu beteiligen.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Entlohnung von Strafgefangenen. Vielleicht bekommen sie künftig mehr Geld – um mehr abgeben zu können.
Mit dem Urteil zum bayerischen Verfassungsschutz stärkt Karlsruhe sein Image als Wächter über Grundrechte. Auch bei der Überwachung gelten Regeln.
Bayerns Verfassungsschutz hat bisher weitreichende Ermittlungsmöglichkeiten. Doch die verstoßen teils gegen das Grundgesetz, entschied nun das BVerfG.
Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes gegen das Grundgesetz. Dabei geht es insbesondere um Überwachungstechnik.
Die Bekämpfung der Pandemie folgte nicht nur den Inzidenzwerten. Immer wieder stellte die Politik gezielt die Weichen.
Ein FDP-Abgeordneter klagt auf mehr Auskunft zu Auslandseinsätzen von Verfassungsschützern. Die Regierung geht nun selbst in die Offensive.
Schon sieben Mal scheiterte die AfD mit Kandidaturen für das Amt der Bundestags-Vizepräsident:in. Auch das Verfassungsgericht will nicht helfen.