Ungleichbehandlung im Schwimmbad: Nur Männer dürfen Brüste zeigen
Als Mina Berger* in einem Göttinger Schwimmbad ihr Oberteil auszieht, wird sie rausgeworfen. Ein Bündnis gegen Ungleichbehandlung wehrt sich.
Doch diesem Gedanken konnten weder die Bademeister des Bades folgen, die die 30-Jährige, die alleine gekommen war, zu zweit aus dem Bad warfen – noch Andreas Gruber, Geschäftsführer der Göttinger Sport- und Freizeit GmbH, einem städtischen Unternehmen, der unter anderem das Badeparadies betreibt. Er verteidigte jetzt in einer Mail an Berger sowohl das Verhalten der Bademeister als auch das verhängte Hausverbot. Um dessen Aufhebung hatte ihn Berger zuvor gebeten und sich bei ihm wegen des Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschwert. Dessen Ziel ist es, Benachteiligungen unter anderem aus Gründen des Geschlechts oder der sexuellen Identität „zu verhindern oder zu beseitigen“.
Doch für Gruber greift beim Oben-Ohne-Baden der Paragraf 20 des Gesetzes. Dieser erlaubt Ausnahmen, wenn zum Beispiel „die unterschiedliche Behandlung der Vermeidung von Gefahren“ oder „dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt“.
In seiner Mail heißt es wörtlich (Fettung des Verfassers, Anm. d. Red.): „Unsere Badeordnung dient insoweit dem Schutz der Intimsphäre unserer Gäste, als nämlich bei allgemeinem Badebetrieb das eine Geschlecht vor sexuell motivierten Verhaltensweisen und Blicken des anderen Geschlechts (oder sonstiger anderer Geschlechter) besser geschützt werden soll durch die Bedeckung der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale.“ Und weiter: „Das Schwimmbad soll sozusagen nicht zum Schauplatz von triebhaften Personen werden, sondern dem unbeschwerten Freizeitspaß aller im Wasser dienen.“
Mina Berger*, Badegast
Die taz hatte Gruber am Freitagmorgen per Mail gebeten, seine Position zu erläutern, bis zum Abend hatte er sich nicht zurück gemeldet.
Für Mina Berger und das Göttinger Bündnis „Gleiche Brust für alle“, das sie jetzt unterstützt, ist eine solche Argumentation ein weiterer Ausdruck der Diskriminierung und Ungleichbehandlung von allen Menschen, die nicht „männlich gelesen“ werden, wie sie es nennen. Vor allem der Verweis darauf, dass die Bäder-Gesellschaft und ihre Mitarbeiter:innen mit ihrem Bedeckungszwang Frauen davor schützen würden, Opfer von Übergriffen zu werden, macht Berger wütend. „Das ist genau dieselbe Logik, nach der eine Person selbst schuld ist, wenn sie vergewaltigt wurde, weil ihr Rock zu kurz war oder sie alleine durch den Park gegangen ist.“ Das Opfer würde für die Tat verantwortlich gemacht, weil es sie „provoziert“ habe – und nicht der Täter.
Zudem sei sie ja auch nicht mit bedeckter Brust vor Anglotzen, Sprüchen und Übergriffen geschützt. „Viele wollen das nicht wahrhaben, aber von Gleichberechtigung kann einfach keine Rede sein, wenn die einen Körper sexualisiert und bewertet werden und die anderen nicht.“ Wichtig ist Berger, dass es ihr nicht alleine um ihre individuelle Freiheit gehe, sondern sie eine Debatte anstoßen will, die zu mehr Gleichheit führt. „Ich will, dass sich alle wohl fühlen können, egal, was sie für einen Körper haben.“
Damit ist sie nicht alleine: Auf der Petitionsplattform change.org laufen derzeit zwei Petitionen, die sich dafür einsetzen, dass alle ihren Oberkörper nackt zeigen dürfen. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, bei der sich Berger beschwert hatte, informierte sie darüber, dass der Kampf auch an anderen Stellen geführt werde. Unter anderem von der Organisation „Pink Stinks“, die sich erfolgreich gegen Sexismus einsetzt, ursprünglich nur in Medien und Werbung.
Die Antidiskriminierungsstelle teilte Berger zudem mit, dass gerichtlich nicht geklärt sei, inwiefern „binäre Geschlechtervorstellungen und geltende Moralvorstellungen“ Ausnahmen vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Bezug auf das Oben-Ohne-Verbot erlauben würden.
Zum Stillen entblößt werden dürfen Brüste hingegen. Zu dieser Einschätzung kam 2016 der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags. Allerdings sei es wahrscheinlich möglich, schreibt dieser in einer Stellungnahme, dass das Hausrecht etwa einem Cafébetreiber einräume, eine stillende Frau auszuschließen ohne gegen das Antidiskriminierungsgebot zu verstoßen. Dies gelte aber nur, wenn die Stillende noch nicht bestellt habe.
Das Bündnis „Gleiche Brust für alle“ plant jetzt weitere Aktionen, um Bergers Anliegen zu unterstützen. Für diese ist das alles andere als Spaß, wie sie sagt. Sie habe im Freien schon häufiger ohne Oberteil gebadet, aber sei den Schritt im Schwimmbad jetzt zum ersten Mal gegangen. „Ich muss immer vorher gucken, wie stark ich mich gerade fühle“, sagt sie, „und ich habe das erst gemacht, als ich ins Solebecken gegangen bin, das abgetrennt ist vom Rest und bin nicht durch das ganze Bad oben ohne gelaufen.“
Doch ein Badegast – etwa einen Kopf größer als die 1,61 große Mina Berger – sei sehr schnell aggressiv geworden, habe sich vor ihr aufgebaut und ihr mehrfach mit der Polizei gedroht. Es stellte sich später heraus, dass er selbst dort als Bademeister arbeitete. Nachdem sein hinzu gerufener Kollege ihr untersagt hatte, oben ohne zu baden, sei sie in den Saunabereich gegangen. Dorthin seien ihr beide gefolgt und hätten ihr gesagt, sie müsse das Bad verlassen, was sie tat. Entgegen der Absprache hätten am Ausgang zwei Polizist:innen auf sie gewartet, die ihre Personalien aufnahmen.
*Name von der Redaktion geändert
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