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Reaktion auf mögliches LinksbündnisCSU fürchtet „sozialistisches Himmelfahrtskommando“

Die kleinere Unionspartei drängt auf das schon verabredete Verbot von Wohnungsenteignungen durch die Länder.

Die CSU rechnet offenbar ernsthaft mit einer Regierungsübernahme in Berlin durch die Linkspartei – und drängt auf ein Verbot bei Enteignungen. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Die bayerische Schwesterpartei der CDU fordert, aus dem im schwarz-roten Koalitionsausschuss vereinbarten Vorgehen gegen eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände zügig ein Gesetz zu machen.

„Die Enteignungspläne der Linken treiben den Wohnungsmarkt in den Ruin und sind mit horrenden Kosten verbunden“, zitieren Zeitungen der Funke Mediengruppe den CSU-Generalsekretär Martin Huber. „Den Beschluss im Koalitionsausschuss, Enteignungen von Immobilien per Bundesgesetz zu verbieten, müssen wir nun schnellstmöglich umsetzen.“

Die Pläne der Linkspartei bezeichnete Huber als ein „sozialistisches Himmelfahrtskommando“, das keine einzige neue Wohnung entstehen lasse und notwendige private Investitionen gefährde. Der CSU-Generalsekretär verwies auf den Schutz des Eigentums im Grundgesetz. „Eigentum ist von unserer Verfassung geschützt, und das bleibt auch so“, sagte er.

Die Enteignungen großer Wohnungsbestände war das zentrale Wahlkampfversprechen der Berliner Linkspartei. Sie will gemäß einem erfolgreichen Volksentscheid aus dem Jahr 2021 großen Immobilienbesitzern alle Wohnungen nehmen, die über einen Bestand von 3.000 hinausgehen. Im Blick hat sie dabei vor allem den Immobilienkonzern Vonovia als größten Player, der in Berlin 130.000 Wohnungen besitzt. Zu ihm gehört das Unternehmen Deutsche Wohnen, nach dem die hinter dem Volksentscheid stehende Initiative sich als „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ benannte.

Eralp könnte Regierungschefin werden

Linkspartei Spitzenkandidatin Elif Eralp, die das Amt der Regierenden Bürgermeisterin anstrebt, hatte am Montag nochmals bekräftigt, dass in einer künftigen Landesregierung „auch vergesellschaftet werden muss“. Eralp wäre in Berlin die erste Regierungschefin der Linkspartei. Bundesweit würde ihre Partei damit nach Thüringen – mit Bodo Ramelow – zum zweiten Mal eine Staats- oder Senatskanzlei führen.

Möglich wäre das mit einem Linksbündnis mit Grünen und SPD, die bei der Abgeordnetenhauswahl viert- und fünftstärkste Partei wurden. Diese beiden Parteien könnten aber auch eine Kenia-Koalition bilden – unter Führung der CDU, die am Sonntag deutlich hinter der Linkspartei auf Platz zwei landete.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte nach dem Koalitionsausschuss im Juli ein Gesetz angekündigt, das den Ländern Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet. Der Koalitionsausschuss beschloss darauf Anfang Juli einen entsprechenden Auftrag an die Bundesregierung. Ein Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor.

(mit dpa)

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108 Kommentare

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  • Land of plenty

    Jaaa! „sozialistisches Himmelfahrtskommando“



    Genau wie der argentinische Fußballer, der für alle seine geschossenen Tore auf Jesus verwies: "100% Jesus!" Asunción!



    Wie schon der Hauptstadt Paraguays sagt: Wir wollen alle in den Himmel! Jetzt sofort!

  • Land of plenty

    Richtig: es muss gegen die Verabsolutierung des Eigentums gehen und für die Zusammenlegung aller Krankenkassen zu einer GKV. Der privaten Bereicherung müssen Grenzen gesetzt werden!

  • FtznFrtz

    Sozialistisches Himmelfahrtskommando? Okay, die CSU ist gegen die Enteignungen, aber eine Nummer kleiner geht es rhetorisch nicht?



    Es ist auch sachlich falsch. Sozialismus ist es nicht, steht ja schon in Art. 14 Abs. 3 GG, der Sozialismus herrscht hier nicht. Im Übrigen kommen Sozialisten eh nicht in den Himmel, daher auch keine Himmelfahrt.

  • Günter Witte

    Wenn man über das Volksbegehren redet muss man auch beachten wie es zu Stande gekommen ist. Die Befürworter des Volksbegehren haben ausdrücklich damit Werbung gemacht das alles an Kosten über die Mieteinnahmen abgedeckt ist und es null Landes-/Bundesmittel braucht (www.vonovia.com/in...kussion-in-berlin)



    Wenn jetzt eine Umsetzung dieses Entscheides geschieht dann nur so wie der Text war. Wenn es jetzt anders werden sollte müsste neu abgestimmt werden.

    • Auweiowei

      @Günter Witte:

      Der angegebene Link funktioniert nicht.



      > "404. Die Seite konnte nicht gefunden werden." Oder: Suchet, so werdet ihr finden. "

      • Günter Witte

        @Auweiowei:

        Probieren wir es mit diesem Link : file:/C:/Users/User/Dow..._broschuere_ve.pdf



        Entscheiden ist hier unter dem Punkt : Argumente der Trägerin

        • Auweiowei

          @Günter Witte:

          Soll keine Kritik sein, aber bei mir heißt es leider: Webseite nicht erreichbar. Schade.

  • Bauer Gerry

    CDU und CSU graben weiter kräftig am eigenen Grab.

    München steht hinsichtlich der Sozialwohnungen und Mietpreise übrigens kaum besser als Berlin da. Bayern hätte insgesamt weit mehr Potential, wenn die bayrischen Tölpel besser vor der eigenen Haustür fegen würden.

    Ich kenne viele intelligente Bayern. Unverständlich, dass es in der bayrischen Regierung so massiv daran mangelt.

    • Auweiowei

      @Bauer Gerry:

      Bayern ist von jeher fest in CSU-Hand. Zu erklären, warum das so ist und wie das - immer noch - funktioniert, würde den Rahmen der 1200 Zeichen bei weitem sprengen. Ich wurde in Franken ('Nordbayern') geboren und wüsste nicht nur 'ein' Lied davon zu singen. Haben Sie vielleicht einmal in einem Souvenirladen (oder auch im Internet) eine 'bayrische Uhr' gesehen', die gegen den Sinn läuft, dann wissen Sie, dass hier im 'Freistaat' die Uhren anders laufen.

  • Pico

    War doch klar, dass Söder lieber in Berlin "kehrt" als vor der eigenen Haustür. Dass jetzt auch der Rhein aus Hessen Berlin den Geldhahn zudrehen möchte, zeigt auch dessen weniger demokratischen Gesinnung.

  • Karla Columna

    Wenn man schon etwas länger in Berlin lebt, kann man sich erinnern, dass die Privatisierung unter Wowereit und Sarrazin in einer rot-roten Koalition passierte. Als viele Mieterorganisationen schon warnten, dass Wohnraum bald knapp würde, glaubte Wowereit immer noch nicht dran. Mit Privatisierungen u.a. der GSW wurden Schulden beglichen, die von der CDU/SPD Koalition und Spekulationsgeschäften verursacht waren. Mit der Vorläuferpartei der Linken, der PDS, war die Privatisierung machbar. Die Grünen waren damals löblicherweise dagegen. Es erscheint mir ein Irrsinn, die privatisierten Wohnungsbestände nun wieder zu verstaatlichen, und dafür Schulden zu machen, die zu einer Finanzschieflage führen. Noch dazu bringt es tatsächlich keine neuen Wohnungen. Wer die Mieten städtischer Neubauten kennt, weiß, dass bei denen die Mieten zum Teil inzwischen auch horrend sind. Um die Mieten zu senken und neue Wohnungen zu schaffen, muss es andere Hebel geben, die den Mietwucher regulieren und innovative Bau- und Wohnkonzepte fördern. Insofern hoffe ich, dass die Grünen sich nicht in diesen Irrsinn reinziehen lassen. Die SPD war diesmal ohnehin gegen eine Verstaatlichung.

    • Nachtsonne

      @Karla Columna:

      Die durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestandsportfolio von Vonovia (inklusive der Tochtergesellschaft Deutsche Wohnen) in Berlin liegt bei rund 8,23 Euro pro Quadratmeter. Und das soll billiger werden nach einer Enteignung? Das ist absurd!

  • elektrozwerg

    "Eine Mehrheit der Berliner (51 Prozent) ist dagegen, dass große private Wohnungsunternehmen gegen Entschädigung vom Land Berlin enteignet werden. Nur 37 Prozent sind laut der Nachwahlumfrage von Infratest Dimap vom Sonntag dafür. Beim Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" im Jahr 2021 hatte noch eine deutliche Mehrheit der Berliner (57,6 Prozent) für das Vorhaben gestimmt." [1]

    Selbst in Berlin ist die Mehrheit gegen eine Vergesellschaftung. Das zeigen aktuelle Umfagen wiederholt und deutlich.

    [1] www.tagesschau.de/...nkonzerne-100.html

    • Ingo Bernable

      @elektrozwerg:

      Wenn nicht mehr das Ergebnis am Tag der Abstimmung entscheidend sein soll, sondern was aktuelle Umfragen ergeben, müsste man auch jeden Sonntag den Bundestag neu besetzen und zwar für jedes der knapp ein Dutzend Demoskopieinstitute anders.

      • AndreasM

        @Ingo Bernable:

        Der Bundestag wird aber auch alle 4 Jahre neu gewählt, der Volksentscheid liegt ja jetzt schon 5 Jahre zurück.

  • Bolzkopf

    Ich denke dafür können wir gut einen neuen Begriff gebrauchen.



    Ich schlage "Amtsagonie" vor.

  • Bolzkopf

    Bin gespannt ob die SPD der CDU in den Abgrund hinterherspringt.



    Zuzutrauen ist es ihr.

    • Mondschaf26

      @Bolzkopf:

      SPD = SP ring D och?

  • Eckhard Hanseat52

    Das Schicksal linker Regierungen wird an den Finanzmärkten entschieden. Übertreiben sie es gibt es hohe Zinsen und Investitionsstreik, dem nichts entgegenzusetzen wäre. Was sich nicht rentiert wird halt nicht gemacht.

  • Francesco

    Welche Parteien haben eigentlich damals Artikel 15 ins Grundgesetz geschrieben?

    • Worgt Michael

      @Francesco:

      Der Artikwl wurde auf Antrag der SPD ins GG



      aufgenommen.

    • Lowandorder

      @Francesco:

      Helfe gern.



      Im Parlamentarischen Rat - sagte zu 15 GG



      Ol Conny zu Pferdmenges - beide CDU -



      “Das müssen wir machen. Das machen wir aber nicht! Du machst den Vorsitz!“

      unterm——-



      de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Adenauer



      &



      de.wikipedia.org/w...Robert_Pferdmenges



      (Immer + Abs = Deutsche Bank denken)🧐

    • Astrid Sehnefeld

      @Francesco:

      Welche Parteien haben eigentlich die Wohnungen in Berlin an private Träger verramscht?

  • Elite123

    Mir ist die Umsetzung nicht wirklich klar.

    Die Stadt Berlin nimmt Schulden auf, um Wohnungsbestände von Konzernen abzukaufen.

    Es profitieren dann 100.000, vielleicht 200.000 Haushalte von günstigen Mieten, auch die, die es sich eigentlich leisten könnten.

    Und im Gegenzug zahlen ALLE Berliner die Zinsen des Kredites ab, der aufgenommen wurde, entweder direkt als Steuererhöhung, oder indirekt als Leistungskürzung im Berliner Haushalt.

    Und das soll sozial und gerecht sein?

    Nebenbei stoppt man somit völlig die privatwirtschaftliche Bautätigkeit und verhindert Unternehmensansiedlungen, denn wer Häuser enteignen kann, der kann auch Unternehmen enteignen (Supermärkte zum Beispiel, denn Essen ist ja auch ein Grundrecht).

    Himmel hilf, das ist so undurchdacht.

    • sailaway

      @Elite123:

      Geht mir ähnlich...Zumal die Anzahl an Wohnungen dadurch doch nicht wirklich steigt. Weshalb nicht das gleiche Geld nehmen und neuen Wohnraum schaffen statt bereits vorhandenen abkaufen? Und was wird denn geglaubt was die Wohnungskonzerne mit dem Geld, welches sie im Falle einer Enteignung erhalten, machen werden? Sie werden es ganz ganz weit weg investieren. Das ist doch in der Summe ein totales Minusgeschäft. Die Anzahl an Wohnungen bleibt gleich, tendenziell mehr Arbeitnehmer werden ihre Wochenstunden reduzieren (und ergo weniger Lohnsteuer zahlen) um einen Anspruch auf eine günstigere Mietwohnung zu haben, die Steuern werden für alle steigen weil ergo die Lohnsteuereinnahmen sinken und Unternehmen wie private Investoren werden sich mehr und mehr auf den Finanzmarkt fokussieren.



      Ich verstehe den grundsätzlichen Gedanken dahinter wirklich, aber das ist doch eine Rechnung die überhaupt nicht aufgeht.

    • Bommel

      @Elite123:

      Sie sprechen einen wunden Punkt an. Natürlich sind Enteignungen in Deutschland möglich, allerdings muss u.a. der Nutzen für die Allgemeinheit überwiegen. Und maximal 200.000 Haushalte sind eben keine Allgemeinheit. Dies ist ein sehr entscheidender Punkt, der von den Linken konsequent ausgeblendet wird.

  • Ricky-13

    taz: *Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte nach dem Koalitionsausschuss im Juli ein Gesetz angekündigt, das den Ländern Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet.*

    Es geht ja nicht um Enteignung (Art. 14 GG), sondern um Vergesellschaftung. Schauen wir uns doch mal Art. 15 GG (Vergesellschaftung) an: 'Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.'

    Und diesen Art. 15 GG (Vergesellschaftung) möchte Friedrich Merz gerne durch ein Gesetz aushebeln. Leider begreift der Bürger immer noch nicht, dass CDU und CSU keine Volksparteien sind, sondern wohl eher Lobbyverbände der Reichen und Mächtigen.

    • MK

      @Ricky-13:

      „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“

      Wenn das Zitat vollständig ist, steht hier nichts von Wohnungen.

      • Ingo Bernable

        @MK:

        Produktionsmittel sind alle sachlichen und technischen Hilfsmittel, die man benötigt, um Waren oder Dienstleistungen zu herstellen. Für eine Immobiliengesellschaft besteht die wirtschaftliche Leistung ("Produktion") im Bereitstellen und Vermieten von Wohnraum. Die Gebäude und Wohnungen sind die sachlichen Hilfsmittel, die benötigt werden, um diese Dienstleistung überhaupt erst erbringen zu können.

      • nihilist

        @MK:

        Grund und Boden schließt de facto natürlich das mit ein, was darauf steht. Das kann man anhand von Tagebauen sehr gut nachvollziehen, wie so eine Enteignung funktioniert.

      • Ricky-13

        @MK:

        "... steht hier nichts von Wohnungen."

        Wenn man einen Kuchen backen möchte, dann sieht man sich auch nicht nur das Foto eines fertigen Kuchens an, sondern schaut in die Zutatenliste. Mit Gesetzen und Gesetzestexten ist es genauso, da muss man sich auch mit der "Zutatenliste" beschäftigen.

        **Wenn die Politik – wie in Berlin diskutiert – private Wohnungsbestände in Landeshand überführen möchte, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, liegt kein klassischer Fall von Artikel 14 vor. Es soll kein neues Infrastrukturprojekt auf diesem Grund gebaut werden. Stattdessen nutzt man den Tatbestand des Art. 15 GG, der die Vergesellschaftung von „Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln“ ausdrücklich erlaubt.** [DIE ZEIT – 22.09.2026]

  • Worgt Michael

    Man merkt das die bürgerlichen Parteien ,



    als Interessenvertreter des Kapitals



    Muffensausen bekommen .



    Ich hoffe das die SPD nicht einknickt und



    eine schwarz-rot-grüne Koalition anstrebt , was



    eine Offenbarung ihres politisches Charakters



    wäre.



    Zutzutrauen ist es ihr , in Verrat ist die SPD ja seit 1913 ( aus diesen Jahr kommt auch der bekannte Spruch ) geübt .

    • rero

      @Worgt Michael:

      Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

      Es könnte auch ein historischer Bezug sein.

      So, wie die Linke gerade mit ihrem Antisemitismus etc. umgeht, offenbart es den Charakter der Linkspartei und jeder Partei, die jetzt aus Machtgeilheit mit ihr koaliert.

      Oder es lässt.

      Die Arbeiter sind gerade zur AfD rübergewandert, weil sowohl die Linke als auch die SPD sie verraten haben.

      • nihilist

        @rero:

        Ich bin wirklich gespannt, wie die AfD dann die Arbeiter retten wird. Merz hat ja auch schon versprochen, alles wird besser ohne linksgrüne Spinner.

        • rero

          @nihilist:

          Ich befürchte, es ist viel schlimmer.

          Die Arbeiter gehen nicht zur AfD, weil sie dort gerettet werden.

          Sondern weil sie dort dazugehören dürfen.

          Weil man ihre Sorgen ernstnimmt.

  • DidiBerlin

    Ich verstehe nicht, was die Union sich davon verspricht. Ohne Entschädigungsregelung kann das eh nicht umgesetzt werden. Wie soll das bitte im Pleite Land Berlin finanziert werden, gerade angesichts der vielen anderen kostspieligen Wahlversprechen? Die Linke an ihren Wahlversprechen und der Realität scheitern lassen wäre erfolgsversprechender als solche Schnellschüsse. Ein Bundesgesetz wäre doch das beste, was Eralp passieren kann. Das entbindet sie quasi von einem unhaltbaren Wahlversprechen und sie könnte sich ohne großen Gesichtsverlust bequem in der Opferrolle suhlen.

    • Ingo Bernable

      @DidiBerlin:

      Wenn man als Bürger eine Immobilie kauft zahlt man die ja (zumindest meistens) auch nicht vom Girokonto bzw. aus dem laufenden Haushalt, sondern über eine Immobilienfinanzierung. Das ist bei ausreichender Bonität relativ Bilanzneutral, sollte für einen staatlichen Kreditnehmer mit blendendem Rating also durchaus eine Option. Von dieser Warte aus ist es letztlich sogar fast egal ob man zum Marktwert oder darunter enteignet.

    • Griffendorff

      @DidiBerlin:

      Wenn die Immobilien heruntergewirtschaftet sind, und vor der Vergesellschaftung bewertet werden, dann könnte das günstig werden. Manche Eigentümer müssen dann vielleicht sogar befürchten, draufzahlen zu müssen.

      Man muss aber hoffen, dass die vergesellschafteten Immobilien nach ihrer Sanierung auf Staatskosten nicht von der übernächsten Regierung zum Spottpreis wieder verhökert werden.

      • Zippism

        @Griffendorff:

        Das ist eine interessante Rechnung: Wenn eine Immobilie heruntergewirtschaftet ist, wird sie einfach entsprechend billig bewertet – und wenn sie anschließend mit öffentlichen Milliarden saniert wurde, hofft man, dass die nächste Regierung sie nicht wieder billig verkauft. Man könnte fast meinen, das eigentliche Problem sei weniger der Zustand der Wohnungen als die Frage, wer wann auf wessen Kosten dafür aufkommt.

        Und „draufzahlen“ müssten Eigentümer bei einer Vergesellschaftung eben nicht automatisch. Entscheidend ist die verfassungsrechtlich gebotene Entschädigung, nicht der politische Wunsch, den Kaufpreis möglichst kleinzurechnen. Eine Bewertung ist schließlich kein Wunschzettel.

        • Auweiowei

          @Zippism:

          "Das ist eine interessante Rechnung" - so oder so ähnlich habe ich KI-gesteuerte 'Eröffnungen' im Gedächtnis. Auch die juristisch versierte 'Sentenz' "Entscheidend ist die verfassungsrechtlich gebotene [usw.]" klingt, für mich, sehr nach abgehobener Kanzleisprache, quasi wie aus dem Lehrbuch; allein das eher volkstümliche "draufzahlen" passt nicht recht dazu...



          Ähnliche Beobachtungen ließen sich übrigens auch bei anderen Ihrer Beiträge machen.

      • Agarack

        @Griffendorff:

        Woher nehmen Sie die Information, die Immobilien seien "heruntergewirtschaftet"?

        • Worgt Michael

          @Agarack:

          ..... machen Sie mal eine Besichtigungsreise ins Vonovialand.



          Da gibt's genug Bruchbuden.

        • nihilist

          @Agarack:

          Das ist eine Wenn-Bedingung.

          Es gibt natürlich keine umfassende Übersicht zum Zustand von DW-Immobilien. Bisher gab es dazu ja auch keinen Anlass. Ganz grundsätzlich kann man aber feststellen, dass börsennotierte Immobilienkonzerne vor allem ihre Kosten so niedrig und die Erträge so hoch gestalten, wie es gerade rechtlich möglich ist. Dazu sind sie ihren Shareholdern sogar verpflichtet.



          Und dass es möglich ist, Immobilien verkommen zu lassen und trotzdem zu vermieten, das hat wohl wirklich jeder Bundesbürger irgendwo schon einmal gesehen.

  • hedele

    Es gibt auch mildere Mittel als eine Enteignung. z.B. eine Zwangsverwaltung, die Berlin wesentlich günstiger käme und zielgerichteter wäre.



    Dass nun aber die CSU aus Bayern den Nordstaaten vorschreiben will, wie die Saupreußen ihre Wohnungspolitik gestalten dürfen, das ist schon extrem übergriffig. Ob ein solches Gesetz einen Verstoß gegen die Bundestreue darstellt, wird am Ende wohl das BVerfG entscheiden. Es dauert also alles noch sehr lange.

  • Griffendorff

    So lange die Immobilien nicht auf Braunkohleflözen stehen, dürfen sie natürlich nicht enteignet werden.

    Laut Artikel14 Grundgesetz verpflichtet Eigentum. Zeit, dass dieser Artikel mal bei Immobilienbesitzern durchgesetzt wird, die die Wohnungen verfallen lassen.

    • Zippism

      @Griffendorff:

      Ah, natürlich: Artikel 14 GG als praktisches Instandhaltungs-Abo für den Staat. Wenn ein Eigentümer seine Wohnung nicht nach den eigenen Vorstellungen pflegt, wird kurzerhand das Grundrecht neu interpretiert und die Vergesellschaftung bestellt. So einfach kann Verfassungsrecht sein.

      Dass „Eigentum verpflichtet“ nicht bedeutet, dass jeder Eigentümer seine Immobilie nach staatlich festgelegtem Schönheitsideal zu bewirtschaften hat, sondern konkrete gesetzliche Pflichten und Grenzen kennt, wird dabei geflissentlich übersehen.

      Aber Hauptsache, man hat im Grundgesetz den passenden Halbsatz gefunden. Die restlichen Sätze könnten die schöne Enteignungsidee schließlich unnötig kompliziert machen.

      • Captain Hornblower

        @Zippism:

        Vielleicht nicht jeder Eigentümer aber die die ihre Immobilen jahrelang verrotten lassen, sich auch sonst um nichts kümmern und auch so gut wie nie ansprechbar sind,



        Damit meine ich auch nicht den Kleinvermieter.



        Es gibt auf dem Immobilienmarkt jeden Menge unseriöse



        Spekulanten. Es sollte zumindest möglich sein das ein Wohnung bewohnbar ist.



        Und von solchen Firmen gibt es mehr als sie denken.



        Sagt ihnen der Name Birger Dehne etwas.

        • Zippism

          @Captain Hornblower:

          Dass es unseriöse Eigentümer und verwahrloste Immobilien gibt, bestreite ich überhaupt nicht. Wenn ein Eigentümer eine Wohnung bewusst verfallen lässt oder sie unbewohnbar wird, gibt es dafür bereits heute ordnungsrechtliche und zivilrechtliche Möglichkeiten. Eigentum ist kein rechtsfreier Raum.

          Nur ist damit noch lange nicht der Schritt zur Vergesellschaftung von hunderttausenden Wohnungen begründet. Zwischen „Eigentümer muss seine Immobilie instand halten“ und „die öffentliche Hand übernimmt den gesamten Bestand“ liegen einige wesentliche juristische und praktische Zwischenschritte.

          Wenn konkrete Eigentümer wie Birger Dehne gegen gesetzliche Pflichten verstoßen, sollte man diese Verstöße verfolgen. Dafür braucht es weder eine pauschale Verurteilung aller privaten Vermieter noch die Vergesellschaftung des Berliner Wohnungsbestands.

          Und Artikel 14 GG sagt eben nicht nur „Eigentum verpflichtet“, sondern schützt Eigentum zugleich. Die Sozialpflichtigkeit ist kein Freibrief, daraus nach Belieben eine Vergesellschaftungsnorm zu machen.

          • nihilist

            @Zippism:

            Die pauschale Verurteilung aller Kleinvermieter haben wir uns aber sehr gekonnt ausgedacht. Wie selbstverständlich in den Rant eingewoben. Chapeau.

            Aber zu den Sachfragen: Wie üblich gilt es, die praktische Anwendung und Priorisierung von Eigentumsschutz gegenüber dem des Gemeinwohlinteresses zu betrachten. Da kann man sich durchaus fragen, ob es dort, wo die Mieten hoch sind, mehr heruntergekommene Schrottimmobilien oder mehr sachgrundlos enteignete Wohnungen gibt. Wenn die Kontrolle des Einzelfalls per Ordnungs- und Zivilrecht funktionieren würde, dann hätte so ein Antrag auch niemals eine Mehrheit gefunden.

            • Zippism

              @nihilist:

              Gerade bei den Sachfragen wird es interessant. Sie stellen Eigentumsschutz und Gemeinwohlinteresse so gegenüber, als müsse man sich grundsätzlich für eine Seite entscheiden. Genau das tut Art. 14 GG aber nicht: Eigentum wird geschützt und zugleich sozial verpflichtet. Die Frage ist deshalb nicht, ob das Gemeinwohl „wichtiger“ als Eigentum ist, sondern welche konkrete Maßnahme verhältnismäßig ist und ob sie zur Lösung des konkreten Problems erforderlich ist.

              Auch der Vergleich „mehr Schrottimmobilien oder mehr sachgrundlos enteignete Wohnungen“ führt nicht weiter. Dass es mehr Fälle von verwahrlosten Immobilien als von sachgrundlosen Enteignungen gibt, macht eine Vergesellschaftung noch lange nicht zur geeigneten Antwort. Wenn ein Eigentümer seine Immobilie verfallen lässt, ist zunächst genau dieser Missstand zu beseitigen – und zwar mit den dafür vorgesehenen ordnungsrechtlichen Mitteln.

              Und aus „Wenn das funktionieren würde, hätte der Antrag niemals eine Mehrheit bekommen“ folgt logisch überhaupt nichts. Politische Mehrheiten sind kein empirischer Nachweis über die Wirksamkeit eines Rechtsinstruments.

  • pumble

    Da haben offenbar so einige richtig Angst, dass die Vergesellschaftung funktioniert und Schule macht.

  • Klabauta

    Wenn es um Autobahnbau geht, hat der Staat weit weniger Skrupel, was Enteignungen angeht. Ich zitiere aus diesem Artikel aus 2023 in der taz:



    „ Im Jahr 2022 gab es in Deutschland 127 Enteignungsverfahren für den Bau von Autobahnen und Bundesstraßen.“

    taz.de/Enteignungs...assenbau/!5911206/

    • Zippism

      @Klabauta:

      Für eine Straße wird ein bestimmtes Grundstück benötigt, weil dort die geplante Trasse verlaufen soll. Bei der Berliner Vergesellschaftung geht es dagegen um die Überführung großer bestehender Wohnungsbestände in öffentliches Eigentum. Das sind rechtlich und tatsächlich zwei ziemlich unterschiedliche Sachverhalte.

  • DiMa

    Enteignungen von Wohnungen in Berlin werden Folgen für die Wirtschaft in ganz Deutschland haben. Einem ausländischen Investor ist es vollkommen egal, ob "nur Wohnraum" oder ob "nur in Berlin" vergesellschaftet wurde. Auch Ratingagenturen werden dies für ganz Deutschland berücksichtigen und die Ratings entsprechend herabsetzen.

    Daher ist es richtig und wichtig, dass der Bund endlich von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht.

    • Captain Hornblower

      @DiMa:

      Nur das die ausländischen Investoren selten an Instanthaltung interessiert sind. Gerade in Berlin gibt da wohl mindestens einen.

      • DiMa

        @Captain Hornblower:

        In meinem Beitrag geht es darum, dass eine Vergesellschaftung Auswirkungen über den Bereich der Wohnungswirtschaft und über Berlin hinaus haben wird. Insoweit sind die Interessen aller Bundesländer und des Bundes betroffen.

        Ihre Antwort passt inhaltlich nicht dazu. Instandhaltungen bekommen auch die landeseigenen Genossenschaften nicht hin.

    • Andreas J

      @DiMa:

      Kaum ist der Wählerwille dem Kapital nicht genehm, wird nach Grundgesetzänderungen geschrien. Sehr demokratisch.

      • Zippism

        @Andreas J:

        Kaum ist der Wählerwille dem eigenen politischen Lager genehm, wird daraus offenbar automatisch ein Freibrief für wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Folgen. Sehr differenziert.

        Der Wählerwille ersetzt nun einmal weder die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit noch die Frage, wer für die finanziellen Folgen zuständig ist. Und wenn eine Maßnahme tatsächlich Auswirkungen auf Investitionen, Finanzierungskosten oder die Kreditwürdigkeit haben sollte, verschwindet dieses Problem auch nicht dadurch, dass man es als „Kapital“ bezeichnet.

        • Andreas J

          @Zippism:

          Freibrief ist Blödsinn. Die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist Voraussetzung.

          • Zippism

            @Andreas J:

            enau. Und damit wären wir schon einen Schritt weiter. Die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist eine Voraussetzung – aber eben nicht das Ende der Debatte.

            Wenn eine Maßnahme verfassungsrechtlich zulässig ist, heißt das schließlich noch lange nicht, dass sie finanziell folgenlos bleibt, wirtschaftlich sinnvoll ist oder keine Auswirkungen auf Investitionen, Finanzierungskosten und öffentliche Haushalte hat. Auch diese Fragen darf man diskutieren, ohne den „Wählerwillen“ infrage zu stellen.

            Mein Einwand richtete sich gerade gegen die Vorstellung, man könne sämtliche Einwände mit dem Verweis auf den Wählerwillen vom Tisch wischen. Demokratie bedeutet eben nicht nur, dass eine Mehrheit etwas beschließt, sondern auch, dass dieses Handeln innerhalb der Verfassung stattfindet und seine Folgen transparent diskutiert werden.

            Das ist keine Geringschätzung des Wählerwillens, sondern ziemlich genau das Gegenteil: Man nimmt die Konsequenzen politischer Entscheidungen ernst.

      • DiMa

        @Andreas J:

        Die vorrangige Gesetzgebungskompetenz des Bundes bei Vergesellschaftungen steht doch bereits im Grundgesetz. Es braucht keine Änderung des Grundgesetzes und diese ist von mir auch nicht verlangt.

        Am Ende kommt es dann auf den gesamtdeutschen Wählerwillen an.

  • Kaboom

    CSU. Das sind die, die die Befreiung von Erbschaftssteuer bei der Vererbung von mehr als 300 Wohneinheiten ins Gesetz gebracht haben. Die vom BFH für unzulässig erklärt wurde und die trotzdem angewandt wird.

  • Joachim Petrick

    Die Berliner Linke will große Wohnungskonzerne ab 3.000 Wohnungen vergesellschaften, um Mieten bezahlbar zu machen. Jenseits der Modalitäten wäre dies ein starkes Warnsignal an Finanzmärkte, virtuelles Giralgeld auf reiner Renditejagd im Wohnungsmarkt anzulegen, diesen Sektor für Mehrheit wieder erschwinglicher zu machen. Stattdessen muss dieses Kapital in Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Bildung, Gesundheit, Pflege, Katastrophenschutz, Pandemieprävention, Demokratie- und Kulturteilhabe sowie betriebliche Mitbestimmung fließen.Zudem gilt es, die Binnenwirtschaft – als Äquivalent zur hochsubventionierten Exportwirtschaft – an EU- und WTO-Regeln vorbei durch Hebung der Mehrheitsbinnenkaufkraft zu stärken und das Elend staatlicher Lohnsubventionen zulasten von Tariflonsummen, Renten und Arbeitnehmervermögen zu zugunsten Arbeitgebern auszutrocknen. Als Option für von Enteignung bedrohte Konzerne sollte Idee entwickelt werden, für jedes Mehrfamilienhaus per Losverfahren ein grundbuchlich eingetragenes, unkündbares Wohnrecht für eine Sozialwohnung zu vergeben. Das macht Investitionen für Renditejäger unattraktiv und dämpft die inflationstreibende, private Fiatgeldschöpfung aus dem Nichts

    • Zippism

      @Joachim Petrick:

      Das klingt zunächst nach einem ziemlich schönen Wunschszenario: Man vergesellschaftet die Wohnungen, hält private Investoren fern und schon wird der Wohnungsmarkt wieder bezahlbar. Nur verschwindet der eigentliche Druck auf den Wohnungsmarkt dadurch nicht.

      Wenn in Berlin mehr Menschen eine Wohnung suchen, als Wohnungen vorhanden sind, bleibt diese Knappheit bestehen – unabhängig davon, wem die Wohnungen gehören. Der Eigentümer kann wechseln, die Zahl der verfügbaren Wohnungen aber nicht. Und gerade die enorme Nachfrage bei gleichzeitig begrenztem Wohnungsangebot ist ein zentraler Preistreiber.

      Wer Mieten dauerhaft senken will, müsste deshalb vor allem das Angebot erhöhen: mehr Neubau, schnellere Genehmigungen, Nachverdichtung und gegebenenfalls zusätzliche Infrastruktur, damit überhaupt mehr Wohnraum entstehen kann. Vergesellschaftung kann Eigentumsverhältnisse verändern, aber sie baut keine einzige zusätzliche Wohnung.

      • Kaboom

        @Zippism:

        "Wer Mieten dauerhaft senken will, müsste deshalb vor allem das Angebot erhöhen: mehr Neubau"

        Der entscheidende Punkt ist keineswegs die Erhöhung der Neubauten, sondern die Erhöhung der Anzahl an Mietwohnungen mit bezahlbaren Mieten. Sonst wären in London nämlich die Mieten niedrig.

        • Zippism

          @Kaboom:

          Das ist allerdings kein Gegenargument. Natürlich kommt es nicht auf „Neubau um jeden Preis“ an, sondern darauf, wie viele Wohnungen zu welchen Preisen tatsächlich zur Verfügung stehen. Genau deshalb ist das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen entscheidend.

          London als Beispiel für „mehr Neubau bringt nichts“ heranzuziehen, ist ebenfalls etwas zu kurz gegriffen. London hat eine enorme Wohnraumnachfrage, hohe Grundstücks- und Baukosten, erhebliche Zugangshürden zum Wohnungsmarkt und über Jahrzehnte einen großen Nachfrageüberhang aufgebaut. Dass dort trotz Neubaus hohe Mieten bestehen, beweist nicht, dass zusätzliches Angebot keinen Einfluss auf Preise hat. Es zeigt vielmehr, dass Neubau allein bei einem entsprechend großen Nachfrageüberhang nicht automatisch sämtliche Preisprobleme löst.

          Und genau das war mein Punkt: Vergesellschaftung verändert, wem bestehender Wohnraum gehört. Sie erhöht aber zunächst einmal nicht die Zahl der Wohnungen. Wenn anschließend genauso viele Menschen um genauso viele Wohnungen konkurrieren, ist die Knappheit nicht verschwunden.

    • Agarack

      @Joachim Petrick:

      "Als Option für von Enteignung bedrohte Konzerne sollte Idee entwickelt werden, für jedes Mehrfamilienhaus per Losverfahren ein grundbuchlich eingetragenes, unkündbares Wohnrecht für eine Sozialwohnung zu vergeben."



      Klasse Idee, dann entstehen viele Sozialwohnungen, die sich aber kein Bedürftiger leisten kann, weil die Mietspiegel in der Region immer noch zu hoch sind - und dafür entsteht dann eine "Aristokratie-Tombola", bei der Leute sich ein unkündbares (!) Wohnrecht mit Glück - oder vielleicht eher mit den richtigen Kontakten? - ergattern können. Mit der Immobilie selbst kann man dan machen, was man will - warum sollte ich mich in der Wohnung um irgendwas kümmern, man darf mich ja eh nicht rausschmeißen.

      Vielleicht entstehen auch einfach gar keine Sozialwohnungen mehr, weil man debil sein müsste, um unter solchen Bedingungen welche zu bauen - und der Staat bekommt es, Stand jetzt, von sich aus nicht mehr hin.

      Aber hauptsache, den bösen Konzernen eins reingedrückt!

    • uwe

      @Joachim Petrick:

      Wohnungen in Berlin bauen und damit Gewinne erzielen ist böse. Zumindest verstehe ich Sie so.

      Wohnungen in Berlin bauen und damit keine Gewinne erzielen aka Verluste machen ist gut.

      Jetzt brauchen wir nur noch jemanden, der das letztere in ausreichener Menge tut und die Wohnungen auch noch in Stand hält, verwaltet etc.

      Bin gespannt, wie die Berliner das lösen werden.

      Vielleicht baut ja der Senat bzw. lässt bauen und vermietet billigst. Dann hätte die regierende Partei immer genügend Wohnraum für die verdienten Volksgenossen. Ok, für den Normal-Berliner wird es eher nicht reichen.







      ;-)

      • Residente

        @uwe:

        Was liegt zwischen (obszön großen) Gewinnen und Verlusten?



        Kostendeckend ein Grundbedürfnis der Bevölkerung erfüllen. Das sollte generell das Ziel in allen Marktbereichen sein die Grundbedürfnisse betreffen. Der mysteriöse Jemand könnten die städtischen Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften, natürlich auch private Investoren sein. Nur halt niemand, dessen vorrangiges Interesse ist jährlich Milliardenbeträge für Aktionäre und Fonds aus dem Berliner Wohnungsmarkt herauszuziehen.

      • nihilist

        @uwe:

        Abgesehen vom recht infantilen Gut-Böse-Narrativ:

        Genossenschaften erzielen (mittelfristig) keine Gewinne. Es scheint also Wege zu geben, ohne Profitmaximierung Wohnungen zu besitzen und zu bewirtschaften. In grauer Vorzeit gab es sogar mal eine Sozialbindung für Immobilienprojekte.

        Die Lösungen gibt es durchaus. Auf einem freien Markt sind nicht-gewinnorientierte Akteure aber strukturell im Nachteil. Ob und wie die öffentliche Hand da eingreifen sollte und welchen Preis das wert ist, das muss per Definition der demokratische Prozess regeln.

    • Pflasterstrand

      @Joachim Petrick:

      100% zustimmung

  • thomys

    "Der CSU-Generalsekretär verwies auf den Schutz des Eigentums im Grundgesetz. „Eigentum ist von unserer Verfassung geschützt, und das bleibt auch so“, sagte er."

    Da wird es jetzt bestimmt einen Anruf von RWE geben mit dem Hinweis auf Garzweiler 2 und einem Formulierungsvorschlag für das geplante Verbotsgesetz. :-)

    139 Enteignungen nur für den Straßenbau in 2023.



    www.bundestag.de/p...zmeldungen-1011650

    • Hansilein Hofmann

      @thomys:

      Enteignen bedeutet nicht, dass keine Zahlungen an den Eigentümer gehen. Berlin könnte sich eine Enteignung der Vonovia niemals leisten. Und es stellt sich auch die Frage, wer die Instandhaltung der Immobilien bezahlt, die Abrechnungen, sich um Beschwerden kümmert... Die Mieteinnahmen bleiben ja gleich. Oder werden geringer.

    • Chaos-NRW

      @thomys:

      Straßen sind allerdings üblicherweise tatsächlich von der Allgemeinheit nutzbar, während vergesellschaftete Wohnungen weiterhin nur von den Mietern nutzbar sind.

      • Francesco

        @Chaos-NRW:

        Und Braunkohletagebaue?

      • Petros

        @Chaos-NRW:

        Verquere Logik.



        Die Allgemeinheit kann auch jede Wohnung mieten. Ich kann auch nicht jederzeit jede Straße nutzen. Theoretisch ja, aber theoretisch kann ich auch jede Wohnung irgendwann mal nutzen.



        Und was ist mit den ganzen Enteignungen für den Braunkohle Abbau? Kann da auch die Allgemeinheit jetzt Braunkohle abbauen? Oder nur milliardenschwere Konzerne die die Umwelt zerstören?

        • vieldenker

          @Petros:

          Nun ja, die größten Umweltsünden stammen in dem Bereich nach wie vor von „vergesellschafteten Betrieben“. So wie auch nicht gerade wenige vernachlässigte Plattenbauten seinerzeit.. Scheint also nicht wirklich eine Frage der Inhaberstruktur zu sein. Immerhin ging ja auch schon das eine oder gemeinnützige Genossenschaftsprojekt ganz ohne böse Kapitalisten pleite. Man denke nur an die „neue Heimat“.

        • sneaker

          @Petros:

          Die Allgemeinheit kann nicht jede Wohnung mieten. Wohnungen haben immer nur einen Besitzer und solange dieser da drin wohnt kann niemand diese Wohnung mieten.

          Die Frage ist, ob sinkende/gleich bleibende Mieten für 200.000 Wohnungen der Allgemeinheit dienen oder nicht. Insbesondere vor dem Hintergrund von Milliardenkrediten, die gleichzeit alle Einwohner belasten.

          Beim Kohleabbau geht es um die Stromerzeugung, die als wichtig für die Allgemeinheit angesehen wird.

          Aus meiner Sicht muss man sich aber gar keine Gedanken wegen des Nutzens für die Allgemeinheit machen, da es schon an der Finanzierung scheitern wird. Unter Wert enteigenen geht sowieso nicht durch.

  • Ruhig bleiben

    Vielleicht sollte der Herr Generalsekretär nochmal den KOMPLETTEN Art 14 lesen,denn da steht u.A. auch Folgendes:

    Absatz 2: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    Absatz 3: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

    • Petros

      @Ruhig bleiben:

      Genau.



      Wobei auch nie erwähnt wird, daß das Konzept von Vonovia nicht der Neubau von Wohnungen ist. Die erwirtschaften ihre Rendite andders:



      im Jahr 2025 liegen keine direkten Angaben vor. Es gibt jedoch eine Angabe, dass 166 Euro pro Mietwohnung und Monat in die Dividende fließen.



      Pro Monat. Pro Wohnung. Geld das aus Berlin abfließt und auf irgendwelchen Steueroasen landet. Geld das also auch nicht in den Neubau fließt.

      • Birger Gerling

        @Petros:

        Sie meinen, steuerliche Oasen wie der norwegische oder niederländische Rentenfond?

        • Francesco

          @Birger Gerling:

          Das kommt heraus bei der kapitalgedeckten Rente: Deutsche Mieter bezahlen die Rente für norwegische Rentner.

    • uwe

      @Ruhig bleiben:

      Mei, auch für Huber gilt: there is no business like show business. Hauptsache ein paar Schlagzeilen.

      Davon abgesehen vermisse ich bei den Berliner Enteignungsplänen durchaus das Wohl der Allgemeinheit. Ok, ein paar Bestandsmieter werden vor mäßigen Mieterhöhungen im Rahmen des Mietspiegels und insbesondere vor Instandhaltung/Sanierungen "geschützt".



      Allerdings sind die eher nicht die Allgmeinheit. Der Steuerzahler darf dafür blechen - und das ist dann schon eher die Allgemeinheit.

      Also - show business der Linken - Lärm um nichts.

      • the real günni

        @uwe:

        wenn sie es umdrehen, sehen sie es vielleicht leichter: vonovia wie viele anderen wohnungsgesellschaften sind aktiengesellschaften, die verplfichtet sind, gewinne zu erzielen. so hohe, wie möglich. wohnungen werden so nur noch zu vermögenswerten. kosten sparen, gewinne maximieren. das dient einigen wenigen aktionären. den 100 Tausenden wohnungsbeiwohnern in berlin dient das nicht. das gegenteil wäre der fall. also enteignung und entkoppelung vom finanzmarkt.



        wenn sich jetzt bauen nicht mehr lohnt, wie die CDU sagt, dann ist das nicht die schuld der linken, sondern dann haben wir ein strukturelles problem. vielleicht wegen des neoliberalen kapitalistischen hoellenfahrtskommando der letzten 30 jahre?

        • uwe

          @the real günni:

          Selbstverständlich will/soll/muss die Firma Gewinne erzielen. Nur deshalb investiert sie und ihre Aktionäre in Wohnungen. Und natürlich soll die Wohnung auch günstig sein für den Mieter. Daher ja Regulierung des Mietmarktes. Nur ist diese Regulierung in den letzten 30 Jahren völlig übergeschossen und hat zu Lockin und Angebotsmangel geführt.

          Das ist das strukturelles Problem. Nur wie kommen wir aus der Überregulierung raus, ohne dass die Preise überschießen?

          Dass der Staat Wohnungsbau/-verwaltung nicht kann - insbesondere Linke - das haben wir beim Verkauf der Wohungen an die Privaten gesehen. Oder auch beim Wohnungsbestand in der DDR (von Markt konnte man da ja nicht reden). Ewige Wartezeiten und verlotterter Bestand.

          Und jetzt den selben Fehler wiederholen?



          Herr schmeiss Hirn vom Himmel.

        • Strolch

          @the real günni:

          Bauen ist teuer, wegen zig Umweltauflagen.

          Wo kommt das Geld den für die Enteignung her? Wer leiht es Berlin? Tun Sie das? Ich gehe davon aus, dass Sie dies gerne machen und das ganze auch für lau.

          Wieso bauen nicht einfach Sie? Nehmen Sie einen Kredit auf, machen soziale Mieten und das ganze ohne bösen Gewinn. Wenn Sie ein tragfähiges Konzept haben, gibt Ihnen jede Bank gerne Kredit. Also nicht jammern, machen! Die CDU hat ja Unrecht. Zeigen Sie es denen mal so richtig.

          • the real günni

            @Strolch:

            das scheint ja nun wirklich das groessere problem zu sein - bauen lohnt sich nicht mehr!



            dass 80% in berlin zu miete wohnen und dies auch ein grundbedürfnis ist, wird aber ganz schnell vergessen.



            oder sollen jetzt alle mieter schlussfolgern: mieten lohnt sich nicht mehr!

            • Strolch

              @the real günni:

              Ihrer Logik nach: ja. Mieten lohnt sich nicht, bauen und eigenes Eigentum ist viel billiger. Anders kann es doch nicht sein, wenn die Mieten völlig überzogen sind und den Aktionären die Taschen voll machen.

              • nihilist

                @Strolch:

                Wenn man das Kapital eh herumliegen hat, sicher ist dann selber bauen oder Wohneigentum erwerben billiger.



                Wenn nicht, stellt sich die Frage meistens gar nicht erst. Banken abstrahieren nämlich nicht so mirnichts dirnichts zwischen Kapitalgesellschaften und Privatpersonen.

  • e2h

    Wäre ein Gesetz, das den Ländern Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet, nicht verfassungswidrig? Im Grundgesetz sind in Artikel 14 ausdrücklich Enteignungen vorgesehen:



    "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."



    Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit.

    • DiMa

      @e2h:

      Es geht ja um Vergesellschaftung nach Art. 15 GG. Insoweit gilt die konkurrierende Gesetzgebung nach Art 72 GG. Siehe insoweit auch die Gutachten der Vergesellschaftungsbefürworter. Es braucht keine Änderung der Grundgesetzes.

    • Chaos-NRW

      @e2h:

      1. Erstmal geht es in Berlin um Artikel 15 GG, nicht Artikel 14 GG.



      2. Man kann Artikel 15 GG natürlich nicht per Bundesgesetz verbieten, man kann aber per Budesgesetz ausgestalten, wie solche Vergesellschaftungen in der Praxis aussehen müssen, insbesondere was die Entschädigung angeht, die sich Berlin dann schlicht und ergreifend nicht leisten können wird.



      3. Im Endeffekt ist das sowieso egal, weil die angedachte Vergesellschaftung spätestens beim BVerfG scheitern wird.

      • Francesco

        @Chaos-NRW:

        »Im Endeffekt ist das sowieso egal, weil die angedachte Vergesellschaftung spätestens beim BVerfG scheitern wird.«



        Worauf gründet sich Ihre Gewissheit?

      • pumble

        @Chaos-NRW:

        Die Schwarz Rote Regierung hat dazu ja ein Gutachten erstellen lassen. Und das hat ergeben, dass die Vergesellschaftung sehr wohl rechtens wäre. Und die werden sich keine Gutachter ausgesucht haben, die das mal eben so behaupten - schließlich hätten sie ja gern das gegenteilige gehabt.

        • Zippism

          @pumble:

          Das ist so verkürzt. Das Gutachten sagt nicht: „Die Vergesellschaftung zum Verkehrswert ist rechtens.“ Es kommt grundsätzlich zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG verfassungsrechtlich möglich sein kann. Gerade bei der entscheidenden Frage der Entschädigung ist die Sache aber wesentlich komplizierter.

          Die Expertenkommission hat ausdrücklich verschiedene Modelle diskutiert und gerade nicht abschließend geklärt, welche konkrete Entschädigungshöhe verfassungsrechtlich zulässig ist. Die Mehrheit hielt unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts für möglich. Andere juristische Bewertungen sehen dagegen den Verkehrswert als Ausgangspunkt und nur begrenzte Abschläge als zulässig.

      • Petros

        @Chaos-NRW:

        4. wird das Bundesgesetz beim Verfassungsgericht scheitern und nicht die Vergesellschaftung.



        Wir sehen uns dann hier wieder.

      • elektrozwerg

        @Chaos-NRW:

        Am Ende laeufts auf Ihren Punkt 3 hinaus:



        Artikel 15 GG spricht von "Grund und Boden". Im Gegensatz zu "Grundstueck" sind da die Gebaeude nicht mitgemeint.



        Artikel 14 GG setzt das Allgemeinwohl vorraus.

        • Schmetterling

          @elektrozwerg:

          Ah, Prima. Heißt, wenn man die Grund und Boden enteignet, muss man für die Wohnungen darauf keine Entschädigungen zahlen? Das wäre dann eine echt kostengünstige Methode...

        • Francesco

          @elektrozwerg:

          Nach deutschem Recht kann man das Eigentum an Gebäuden nicht vom Eigentum am Grundstück trennen.