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07.10.2026 , 12:26 Uhr
Dass Ihr mit dem Auto zufrieden seid, sei Ihnen unbenommen. Das habe ich auch gar nicht bestritten. Nur ist „für uns war es eine hervorragende Entscheidung“ eben kein Beleg dafür, dass E-Autos generell preislich mit Verbrennern konkurrieren.
Euer Vergleich ist zudem etwas schief: 22.000 € für einen Vorführwagen gegenüber 12.000 € für einen gebrauchten Polo. Das sind zunächst einmal 10.000 € Mehrpreis. Dass sich dieser durch kostenloses Laden, PV-Strom und niedrigere Betriebskosten über die Jahre teilweise oder vielleicht sogar vollständig ausgleichen kann, ist eine andere Frage.
Genau darum ging es mir auch: nicht darum, dass E-Autos schlecht seien oder niemand damit glücklich werden könne. Beim Kaufpreis sollte man aber nicht so tun, als gäbe es keinen erheblichen Unterschied. Wer zu Hause mit PV laden kann und 12.000 Kilometer im Jahr fährt, hat natürlich gute Voraussetzungen. Wer dagegen öffentlich laden muss und einfach einen möglichst günstigen Gebrauchtwagen sucht, kommt zu einer deutlich anderen Rechnung.
Dass jede Fahrt gute Laune macht, freut mich ehrlich. Nur ersetzt gute Laune leider keine Kostenrechnung.
zum Beitrag07.10.2026 , 09:31 Uhr
Nein, den Gegenstand der Diskussion verschiebe nicht ich. Meine ursprüngliche Kritik bezog sich auf die mangelnde Abgrenzung von antisemitischen Positionen auf Pro-Palästina-Demonstrationen. Sie haben darauf zunächst mit antimuslimischem Rassismus, dann mit Gaza und schließlich mit Ben Gvir reagiert.
Dass es Räume gibt, in denen sowohl das Hamas-Massaker als auch das Leid der Palästinenser benannt werden, habe ich nie bestritten. Meine Frage ist eine andere: Warum fällt die klare Abgrenzung von Judenhass in Teilen des eigenen politischen Milieus so schwer?
Auch der Verweis auf Ben Gvir beantwortet diese Frage nicht. Sagt ebenfalls auch nichts darüber aus, wie konsequent Sie oder Ihr politisches Umfeld antisemitische Parolen, Hamas-Symbole oder die Relativierung des 7. Oktober zurückweisen. Wer von anderen eine rigorose Abgrenzung verlangt, sollte denselben Maßstab auch an das eigene Milieu anlegen.
Der Verweis auf Ben Gvir ist deshalb Whataboutism. Er mag dazu dienen, meine politische Haltung anzugreifen, widerlegt meine Kritik aber nicht.
zum Beitrag07.10.2026 , 09:28 Uhr
Die CDU zerreißt es doch längst an ihrer eigenen politischen Lage. Sie kann ihre konservativen Positionen nur noch in Koalitionen umsetzen, in denen sie auf Parteien links der Mitte angewiesen ist. Dass das bei Teilen ihrer Wählerschaft Frust auslöst, sollte niemanden überraschen.
Wer CDU wählt, erwartet keine AfD-Kopie, aber eine klar erkennbare konservative Politik, etwa bei Migration, innerer Sicherheit, Wirtschaft und Staatsfinanzen. Gerade bei den Staatsfinanzen hat Merz selbst ein Paradebeispiel geliefert. Im Wahlkampf versprach er solide Finanzen und Ausgabenkürzungen. Neue Schulden sollten nicht die Lösung sein, stattdessen müsse der Staat seine Ausgaben korrigieren. Unmittelbar nach der Bundestagswahl trieb die Union dann gemeinsam mit der SPD ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen und weitreichende Änderungen an den Schuldenregeln voran.
Man kann den Wechsel dieser Wähler zur AfD für falsch halten. Die CDU kann die Verantwortung dafür nicht vollständig von sich weisen und so tun, als liege es allein an rechter Propaganda oder politischer Verführung. Sie muss sich fragen, warum sie einen Teil ihres eigenen konservativen Wählerpotenzials nicht mehr erreicht.
zum Beitrag07.10.2026 , 07:46 Uhr
Sie machen es sich ziemlich einfach: Erst behaupten Sie, AfD-Wähler würden sich „eben nicht für Fakten“ interessieren. Wenn man dann nach konkreten Belegen fragt, verweisen Sie pauschal auf Wahlanalysen und Wahlergebnisse. Ein Wahlergebnis beweist aber nicht, dass Millionen Menschen faktenresistent sind.
Eine „argumentative Rechtfertigung“ für Reiches Wirtschaftspolitik bin ich Ihnen außerdem nicht schuldig. Mein Punkt war ein anderer: Aus mehreren politischen Entscheidungen, die Ihnen nicht gefallen, lässt sich kein Beleg für eine geplante Kooperation mit der AfD ableiten. Solche Belege fehlen weiterhin.
Dass die Union bei Themen wie Energie, Wirtschaft oder Migration teilweise Positionen vertritt, die sich auch bei der AfD finden, ist kein besonders überraschender Befund. Politische Überschneidungen gibt es zwischen Parteien ständig. Daraus eine geheime Strategie für eine spätere Zusammenarbeit zu konstruieren, bleibt Spekulation, auch wenn man diese mit möglichst vielen „Puzzleteilen“ ausschmückt.
zum Beitrag07.10.2026 , 07:41 Uhr
In der linken Bubble ist man mal wieder schockiert. Dabei sollte dieses Ergebnis vor allem ein Weckruf sein. Wenn die etablierten Parteien bei den Themen, die die Menschen tatsächlich beschäftigen, nicht schleunigst Lösungen anbieten, wird man sich bald über noch ganz andere Wahlergebnisse wundern. Dazu gehören Migration, innere Sicherheit, Wirtschaft, steigende Preise und ein handlungsfähiger Staat.
44 Prozent für die AfD in Sachsen-Anhalt und nun erstmals ein AfD-Landtagspräsident lassen sich jedenfalls weder mit dem nächsten „Nie wieder“-Appell noch mit noch mehr Empörung über die Wähler aufhalten.
zum Beitrag06.10.2026 , 16:39 Uhr
Sie widerlegen weiterhin eine Position, die ich gar nicht vertrete. Niemand behauptet, auf Pro-Palästina-Demos seien ausschließlich Antisemiten unterwegs oder dort gebe es keinerlei Differenzierung. Das habe ich längst eingeräumt.
Der Punkt bleibt simpel: Vernünftige Teilnehmer machen antisemitische Parolen, Hamas-Symbole oder die Relativierung des 7. Oktober nicht weniger problematisch. Darauf haben Sie noch immer keine Antwort. Stattdessen weichen Sie erneut auf antimuslimischen Rassismus, Gaza und nun Ben Gvir aus.
Auch die Behauptung, ich würde Israel und Juden gleichsetzen, lässt sich aus meinen Beiträgen nicht ableiten. Ich habe weder legitime Israelkritik als antisemitisch bezeichnet noch alle Pro-Palästina-Aktivisten über einen Kamm geschoren.
Der Verweis auf Ben Gvir ist kein Argument, sondern ein persönlicher Seitenhieb. Er ersetzt keine Auseinandersetzung mit meiner Kritik.
Sie können noch so oft auf andere Missstände zeigen. Dadurch verschwinden antisemitische Positionen im eigenen politischen Umfeld nicht. Warum fällt gerade dort die klare Abgrenzung davon so schwer?
zum Beitrag06.10.2026 , 16:33 Uhr
11.000 € für eine gebrauchte Zoe als Beleg dafür anzuführen, dass E-Autos preislich konkurrenzfähig sind, ist schon ziemlich sportlich. Das ist schließlich nur ein Kleinwagen. Für ungefähr dasselbe Geld bekommt man gebraucht auch einen vergleichbaren Verbrenner, und zwar nicht nur irgendwelche uralten Exemplare. Einen Opel Corsa von 2020 gibt es beispielsweise für etwa 10.000 bis 11.000 €, einen Renault Twingo aus demselben Jahr teilweise sogar für 8.000 bis 10.000 €.
Bei der Zoe kommt außerdem noch die Frage hinzu, ob die Batterie im Kaufpreis enthalten ist oder weiterhin Batteriemiete anfällt. Gerade ältere Zoes werden gerne für rund 9.000 € angeboten, wobei dann noch monatliche Kosten für die Batterie dazukommen.
Dass sich ein Elektroauto bei hoher Fahrleistung durch die niedrigeren laufenden Kosten rechnen kann, stimmt unter bestimmten Voraussetzungen natürlich. Beim Kaufpreis sollte man aber schon vergleichbare Gebrauchtwagen miteinander vergleichen. Eine 11.000-Euro-Zoe ist jedenfalls kein überzeugender Beleg dafür, dass Elektromobilität grundsätzlich günstiger ist.
zum Beitrag06.10.2026 , 16:31 Uhr
Doch, natürlich dauert Barzahlung im Durchschnitt länger. Das kann man sich natürlich auch schönreden. Karte oder Handy ans Terminal, kurzer Piepton, fertig. Beim Bargeld muss erst gezählt, übergeben, Wechselgeld herausgegeben und anschließend wieder verstaut werden.
Dass irgendwelche Rabatt-Apps den Vorgang verlängern können, ist kein Gegenargument gegen Kartenzahlung. Das ist ein zusätzlicher Vorgang und hat mit dem eigentlichen Bezahlen nichts zu tun.
Der perfekt vorbereitete Barzahler mit passend abgezählten 7,83 Euro ist natürlich genauso schnell wie der perfekt vorbereitete Kartenzahler. Im normalen Kassenalltag ist kontaktloses Bezahlen aber schlicht schneller und unkomplizierter. Daran ändert auch die persönliche Vorliebe für Münzen nichts
zum Beitrag06.10.2026 , 16:30 Uhr
Es geht doch gar nicht darum, ob man 15 oder 20 Sekunden warten kann. Natürlich kann man das. Die Frage ist, welches Verfahren im Normalfall mit weniger unnötigen Schritten auskommt.
Beim kontaktlosen Bezahlen hält man Karte oder Handy ans Terminal und ist fertig. Bei Bargeld muss man den Betrag zusammensuchen, übergeben, das Wechselgeld entgegennehmen und wieder verstauen. Das kann genauso schnell gehen, wenn man den passenden Betrag bereits in der Hand hat. Muss man erst Münzen und Scheine zusammensuchen, dauert es eben länger.
Umgekehrt gilt natürlich auch: Wenn das Kartenterminal ausfällt, ist Bargeld unschlagbar. Deshalb ist es sinnvoll, beides als Möglichkeit zu haben. Aus gelegentlichen Ausfällen folgt aber nicht, dass Bargeld im Alltag grundsätzlich das effizientere Verfahren ist.
Und dass Menschen in anderen Ländern gelassener warten, sagt ebenfalls nichts über die vermeintliche Überlegenheit von Bargeld aus.
zum Beitrag06.10.2026 , 08:04 Uhr
Aus ein paar politischen Entscheidungen und einer unglücklichen Formulierung wird hier gleich ein Masterplan zur Machtübernahme der AfD zusammengebastelt. Reiche streicht ein Förderprogramm? Ein Puzzleteil. Windräder werden kritischer gesehen? Noch ein Puzzleteil. Gaskraftwerke? Passt natürlich auch ins Bild. Und am Ende steht die geheime Kanzlerinnenverschwörung zur Zusammenarbeit mit der AfD. Sherlock Holmes wäre beeindruckt.
Dass die Union in einzelnen Fragen Positionen vertritt, die auch die AfD vertritt, ist noch lange kein Beleg für eine geplante Kooperation. Sonst müsste man konsequenterweise auch jede Forderung nach höheren Sozialausgaben, Mindestlohn oder Mieterschutz als Hinweis auf eine heimliche Linkskoalition werten.
Auch die Behauptung, AfD-Wähler interessierten sich nicht für Fakten, ist ziemlich bequem. Damit muss man sich mit ihren Motiven und Argumenten gar nicht erst auseinandersetzen. Wer widerspricht, gilt einfach als faktenresistent.
zum Beitrag06.10.2026 , 07:44 Uhr
Natürlich kann Kartenzahlung länger dauern, wenn das Terminal streikt oder jemand erst seine App zusammensuchen muss. Beim kontaktlosen Bezahlen hält man Karte oder Handy ans Lesegerät und ist fertig. Kein Kleingeldzählen, kein „Moment, ich hab’s passend“, kein Umsortieren von Münzen und Scheinen und anschließend noch Wechselgeld entgegennehmen.
Klar gibt es den perfekt vorbereiteten Barzahler, der exakt 12,47 Euro aus der Hosentasche zaubert. Genauso gibt es den Smartphonezahler, bei dem Apple Pay sofort funktioniert. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, dass beide Verfahren im Alltag grundsätzlich gleich schnell sind.
Wer das bloße Halten eines Handys ans Lesegerät bereits als „pervers“ bezeichnet, hat vielleicht einfach eine etwas eigenwillige Vorstellung davon, was Fortschritt ist.
zum Beitrag06.10.2026 , 07:41 Uhr
Das ist tatsächlich ein ziemlich gutes Beispiel für das Problem, das der Artikel beschreibt. Unter einem Artikel über antisemitische Erfahrungen von Jüdinnen und Juden in Deutschland lautet der erste Impuls offenbar: „Aber Israelis behandeln andere Menschen auch respektlos.“
Natürlich können Israelis Täter sein. Natürlich können auch Juden Täter sein. Das ist eine Binsenweisheit. Nur: Was genau hat das mit jüdischen Kindern zu tun, die sich in deutschen Schulen nicht sicher fühlen, oder mit jüdischen Menschen in Deutschland, die ihre Identität aus Angst vor Anfeindungen verbergen?
Genau darin liegt ein Teil des Problems: Selbst wenn über konkrete antisemitische Erfahrungen von Juden gesprochen wird, scheint es für manche kaum möglich zu sein, dieses Thema einmal für sich stehen zu lassen, ohne sofort Israel, Gaza oder die Palästinenser einzubeziehen.
Dass dieser Kommentar ausgerechnet unter diesem Artikel steht, könnte kaum deutlicher zeigen, was mit der beschriebenen „neuen antisemitischen Normalität“ gemeint ist.
zum Beitrag06.10.2026 , 07:39 Uhr
Dass auf Pro-Palästina-Demos auch differenzierte Menschen und jüdische Friedensaktivisten teilnehmen, bestreitet niemand. Als Gegenargument taugt das allerdings nur begrenzt. Die Anwesenheit vernünftiger Teilnehmer macht „Tod Israel“, Hamas-Symbole oder die Relativierung des 7. Oktober schließlich nicht weniger problematisch.
Beim antimuslimischen Rassismus bin ich ganz bei Ihnen: Er muss klar benannt und bekämpft werden. Als Joker gegen jede Kritik am Antisemitismus eignet sich der Hinweis allerdings nicht. Zwei Probleme können gleichzeitig bestehen, ohne dass eines davon das andere relativiert.
Auch die Behauptung, proisraelische Kreise würden grundsätzlich zwischen Israel und Juden in Deutschland nicht unterscheiden, ist letztlich nur die spiegelbildliche Verallgemeinerung dessen, was Sie mir vorwerfen.
Der Maßstab ist ziemlich einfach: Judenhass bleibt Judenhass, auch wenn er sich als „Antikolonialismus“, „Antizionismus“ oder „Solidarität mit Palästina“ präsentiert. Dass diese Grenze in Teilen der Bewegung weiterhin so schwer zu ziehen ist, wäre vielleicht ein Anlass für etwas Selbstkritik.
zum Beitrag05.10.2026 , 17:44 Uhr
Wenig überraschend und gerade deshalb umso bedenklicher. Wenn Jüdinnen und Juden ihre Identität verbergen, um Mobbing, Ausgrenzung oder Anfeindungen zu vermeiden, sollte das ein deutlicher Weckruf für die gesamte Gesellschaft sein.
Antisemitismus findet nicht nur am politischen Rand statt. Er begegnet Menschen im Alltag, in Schulen, am Arbeitsplatz und im sozialen Umfeld. Besonders alarmierend ist, wenn Betroffene das Gefühl haben, sich unsichtbar machen zu müssen, um ihre Ruhe zu haben.
Eine Gesellschaft, in der Menschen ihre jüdische Identität aus Angst lieber verbergen, hat ein ernstes Problem. Dabei spielt es keine Rolle, aus welcher politischen oder weltanschaulichen Richtung der Antisemitismus kommt.
zum Beitrag05.10.2026 , 15:07 Uhr
Der Hugenottenvergleich klingt zunächst plausibel, setzt aber zwei sehr unterschiedliche historische Situationen gleich. Juden sind nicht nach 2.000 Jahren aus Frankreich nach Palästina zurückgekehrt. Auch während der Diaspora gab es dort durchgehend jüdische Gemeinden. Viele weitere kamen infolge von Pogromen und später der nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung in die Region.
Auch bei der Nakba sollte man die Vorgeschichte und den Verlauf des Krieges nicht ausblenden: Der UN-Teilungsplan sah zwei Staaten vor, wurde von der arabischen Seite abgelehnt, und nach der Staatsgründung Israels griffen mehrere arabische Staaten militärisch ein. Der folgende Krieg führte zu Flucht und Vertreibung. Das macht nicht jede israelische Vertreibung legitim, gehört aber zur historischen Einordnung.
Was dabei ebenfalls häufig fehlt: In mehreren arabischen Staaten wurden jüdische Gemeinden verfolgt, entrechtet, vertrieben oder zur Flucht gezwungen. Hunderttausende Juden verließen etwa den Irak, Ägypten, Jemen und Libyen. Wer Flucht und Vertreibung ernsthaft betrachten will, sollte diese Geschichte nicht einfach ausblenden.
zum Beitrag05.10.2026 , 15:03 Uhr
„Ilan Pappé behauptet das“ ist erst einmal kein Beleg dafür, dass es tatsächlich genau umgekehrt war. Seine Darstellung der Nakba, vor allem die Einordnung als planmäßige ethnische Säuberung, ist in der Forschung durchaus umstritten.
Man sollte außerdem Ursache und Ergebnis nicht vermischen. Dass es auf jüdischer Seite Pläne und konkrete Vertreibungen gab, bedeutet nicht automatisch, dass die arabische Seite 1947/48 keine Vertreibungsabsichten gegenüber der jüdischen Bevölkerung hatte oder mit dem Kriegsausbruch nichts zu tun hatte.
Die Ereignisse von 1948 lassen sich nicht seriös auf „die einen wollten vertreiben, die anderen waren unschuldig“ reduzieren. Es gab Flucht, Vertreibungen, lokale Entscheidungen und militärische Operationen. Der Krieg eskalierte nach dem UN-Teilungsplan und seiner Ablehnung durch die arabische Seite.
zum Beitrag05.10.2026 , 15:00 Uhr
Darum geht es doch überhaupt nicht. Niemand behauptet, dass das Massaker von Granada oder das Vorgehen der Almohaden heutige Konflikte lösen könnten. Es geht darum, die Vergangenheit nicht im Nachhinein zu einer idyllischen Geschichte friedlicher Koexistenz umzudeuten.
Wenn über muslimischen Antisemitismus gesprochen wird, ist es durchaus relevant, dass Juden unter islamischer Herrschaft nicht gleichberechtigt waren und es auch dort Pogrome, Vertreibungen und Zwangskonversionen gab.
Gerade heute sollte man historische Zusammenhänge nicht nur dann bemühen, wenn sie ins eigene Erklärungsmuster passen. Wer europäische Verbrechen und den Kolonialismus als Ursachen der Gegenwart anführt, kann den islamisch geprägten Teil der Geschichte nicht einfach mit dem Hinweis abtun, das sei schließlich Mittelalter.
Entweder historische Kontexte sind relevant, oder sie sind es nicht. Das sollte dann aber für alle Seiten gelten.
zum Beitrag05.10.2026 , 14:53 Uhr
Ja, wer kennt sie nicht: das grenzenlose Verständnis für Juden und die klare Ablehnung von Antisemitismus, die man auf so mancher Pro-Palästina-Demo bewundern darf. Besonders überzeugend wirkt das, wenn „Tod Israel“, Hamas-Symbole oder die Relativierung des 7. Oktober mitlaufen und Kritik daran anschließend als „antimuslimischer Rassismus“ abgeheftet wird.
Natürlich gibt es linke Stellungnahmen, die den 7. Oktober verurteilen und gleichzeitig palästinensisches Leid benennen. Das bestreitet niemand. Die Frage ist nur, was auf der Straße, in Bündnissen und in der politischen Praxis tatsächlich toleriert wird.
Antisemitismus ist schließlich nicht erst dann ein Problem, wenn er aus dem rechten Lager kommt. Wer ständig Selbstkritik einfordert, könnte vielleicht zunächst erklären, warum die klare Abgrenzung von Judenhass im eigenen politischen Milieu so häufig zur lästigen Fußnote wird.
zum Beitrag05.10.2026 , 14:47 Uhr
So kompliziert ist der Balanceakt eigentlich nicht: Vorwürfe müssen aufgeklärt, Fakten offengelegt und problematische Personen sowie Positionen klar benannt und auf Abstand gehalten werden. Das hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam gegenüber einer Kampagne oder mit einem besonders gemäßigten Kurs zu tun, sondern mit politischer Verantwortung.
Sollte an den Vorwürfen nichts dran sein, kann eine transparente Aufklärung der Linken nur nutzen. Sollte sich hingegen etwas bestätigen, muss sie selbst Konsequenzen ziehen, statt darauf zu hoffen, dass die Angelegenheit irgendwann aus den Schlagzeilen verschwindet.
Wer jede klare Distanzierung bereits als Einknicken vor Springer & Co. abtut, macht es sich zu einfach. Man kann eine Kampagne kritisieren und trotzdem die Fragen, die ihr zugrunde liegen, ernst nehmen. Beides schließt sich nicht aus.
zum Beitrag05.10.2026 , 14:47 Uhr
„Umstritten“ ist natürlich ein bequemes Wort. Damit lässt sich ein reales Problem schnell zu einer bloßen Debatte über Begriffe machen. Wenn der Ausdruck „Clankriminalität“ zu ungenau oder problematisch ist, kann man meinetwegen von organisierter Kriminalität in familiären Strukturen sprechen.
An den Strukturen und den begangenen Straftaten ändert das allerdings nichts. Eine Partei, die Regierungsverantwortung übernehmen will, sollte deshalb erklären, wie sie gegen solche Strukturen vorgehen will, statt sich vor allem daran abzuarbeiten, ob man das Problem politisch korrekt benennen darf.
Durch das Entfernen des Etiketts verschwindet schließlich nicht der Inhalt.
zum Beitrag05.10.2026 , 14:46 Uhr
Die beiden Themen sollte man selbstverständlich nicht miteinander vermischen. Aber ihre Trennung darf auch nicht dazu dienen, eines davon kleinzureden. Niemand behauptet, Remmo und Antisemitismus hätten automatisch etwas miteinander zu tun oder Clankriminalität sei dasselbe wie Antisemitismus.
Eine Partei, die Regierungsverantwortung übernehmen will, muss trotzdem erklären, welche Kontakte und welches Umfeld sie akzeptiert und wo sie klare Grenzen zieht. Verbindungen ins kriminelle Milieu und Kontakte zu Personen mit antisemitischen oder israelfeindlichen Positionen müssen getrennt geprüft werden. Politisch bewerten muss man anschließend beides.
„Das sind zwei verschiedene Themen“ stimmt also. Daraus zu folgern, dass sie für die Frage der Regierungsfähigkeit keine Rolle spielen, wäre allerdings ziemlich bequem.
zum Beitrag05.10.2026 , 14:45 Uhr
Wie bequem: Sobald Antisemitismus im eigenen politischen Umfeld zur Sprache kommt, wird daraus plötzlich eine „Kampagne“, „semantische Sättigung“ oder ein Ablenkungsmanöver. Bei den politischen Gegnern gilt derselbe Vorwurf dann selbstverständlich wieder als berechtigt.
Der Hinweis auf andere Fälle ändert daran nichts. Antisemitische Äußerungen oder Verbindungen in CDU und AfD müssen genauso benannt und aufgearbeitet werden. Aber weshalb sollte das ein Grund sein, bei der Linken wegzusehen?
„Bei den anderen gibt es das auch“ ist jedenfalls keine ernsthafte Antisemitismusbekämpfung, sondern eine bequeme Ausrede, solange die eigenen Leute nicht betroffen sind.
zum Beitrag05.10.2026 , 14:44 Uhr
Ein netter Versuch, vom eigentlichen Thema abzulenken. Konkrete Vorwürfe gegen Siegmund oder die AfD müssen selbstverständlich ebenfalls untersucht und benannt werden. Das erledigt die offenen Fragen im Fall Koçak allerdings nicht.
Zur Klarstellung: Es geht nicht darum, Koçak pauschal als Antisemiten zu bezeichnen. Im Raum stehen Fragen zu seinem Verhältnis zu Personen, die Terror gegen Israel glorifizieren, und zum Umgang seines Neuköllner Bezirksverbands mit solchen Akteuren. Diese Fragen sind laut taz bislang nicht überzeugend beantwortet.
Wer darauf reflexhaft mit „Aber die AfD!“ reagiert und stattdessen über angeblichen Kampagnenjournalismus spricht, lenkt vom Thema ab
zum Beitrag05.10.2026 , 14:41 Uhr
Dem ist wenig hinzuzufügen. Die Linke muss sich klar von Personen und Strukturen distanzieren, die antisemitische oder terrorverherrlichende Positionen vertreten. Der Kampf gegen Antisemitismus darf nicht bei Sonntagsreden und Parteibeschlüssen enden. Wo nötig, muss es auch parteiinterne Konsequenzen geben.
Das ist keine Kampagne gegen die Linke, sondern eine Frage ihrer politischen Glaubwürdigkeit. Wer konsequent gegen Rassismus und Diskriminierung eintreten will, darf bei Antisemitismus in den eigenen Reihen nicht wegschauen oder aus Rücksicht auf Teile der eigenen Basis ausweichen.
Eine glaubwürdige Linke sollte solche Personen nicht verteidigen, sondern sich eindeutig von ihnen trennen. Antisemitismus muss auch dann bekämpft werden, wenn es politisch unbequem ist.
zum Beitrag05.10.2026 , 13:18 Uhr
Wenn Habeck als Kanzler dieselben handwerklichen Fehler gemacht hätte wie in seinem eigenen Ressort, wäre das wohl kein besonders starkes Argument dafür, dass Baerbock das eigentliche Problem gewesen ist.
Aus einer verhinderten Kanzlerkandidatur im Nachhinein eine Erfolgsgeschichte zu machen, ist jedenfalls ziemlich spekulativ. Baerbock hat Fehler in ihrem Lebenslauf gemacht, keine Frage. Daraus folgt aber weder, dass sie Habeck verhindert hat, noch dass er als Kanzler automatisch besser abgeschnitten hätte.
Beide haben bei den Grünen genug Gelegenheiten geliefert, um zu erkennen, dass die Personalentscheidungen vermutlich nicht die größte Schwachstelle der Partei waren.
zum Beitrag05.10.2026 , 13:16 Uhr
„Die gesamte Linke“ hat sich klar positioniert? Das klingt ungefähr so überzeugend wie die Behauptung, die gesamte Rechte sei gegen Rechtsextremismus. Wenn es innerhalb der Linken tatsächlich nur ein paar „Verschrobene“ wären, müsste man über deren Positionen schließlich nicht ständig diskutieren.
Darum geht es doch: Es reicht nicht, sich allgemein gegen Homophobie auszusprechen. Entscheidend ist, ob man auch dann konsequent bleibt, wenn die Täter aus dem eigenen politischen oder kulturellen Umfeld kommen. Wer bei importierter oder religiös begründeter Homophobie lieber wegschaut, weil die Täter nicht ins eigene Weltbild passen, bekämpft das Problem jedenfalls nicht besonders klar.
zum Beitrag05.10.2026 , 12:31 Uhr
Ob man irgendwo nicht hinzieht oder von dort wegzieht, ändert am Grundprinzip wenig: Aus dem Wunsch, an einem bestimmten Ort zu wohnen, entsteht kein Anspruch darauf, dort dauerhaft zu den eigenen Wunschkonditionen wohnen zu können.
„Dann zieh um“ ist deshalb nicht automatisch zynischer als „Such dir einen Arbeitsplatz näher an deiner Wohnung“ oder „Fahr weniger Auto“. Natürlich kann man darüber diskutieren, wie zumutbar solche Veränderungen jeweils sind. Aber daraus folgt noch kein Anspruch darauf, dass der Staat bestimmte Wohnlagen für alle dauerhaft bezahlbar halten muss.
Berlin wird durch steigende Mieten schließlich nicht unbewohnbar. Die Frage ist, wie knapper Wohnraum verteilt wird. Ein Mietendeckel beseitigt die Knappheit nicht, sondern hält den Preis künstlich niedrig und verlagert die Verteilung auf andere Kriterien. Davon profitieren dann nicht unbedingt diejenigen, die am dringendsten eine Wohnung suchen.
zum Beitrag05.10.2026 , 12:29 Uhr
Bemerkenswert, wie aus Art. 21 GG plötzlich ein „ENDLICH!“-Befehl zum Verbotsantrag herausgelesen wird. Dort steht eben nicht, dass Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung bei jedem Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit zwingend ein Verbotsverfahren einleiten müssen. Über ein Parteiverbot entscheidet außerdem nicht die politische Mehrheit, sondern das Bundesverfassungsgericht.
Auch der Mordvergleich hinkt gewaltig. Ein Parteiverbotsverfahren ist kein Strafprozess, bei dem die Politik nach dem Sammeln von „Beweisen“ nur noch den Prozess anstoßen müsste. Entscheidend sind die hohen verfassungsrechtlichen Hürden des Art. 21 GG. Ob diese erfüllt sind, entscheidet Karlsruhe.
zum Beitrag05.10.2026 , 12:27 Uhr
Wer mehr Frauen oder Männer in der Politik sehen will, kann dafür werben und Wählerinnen und Wähler überzeugen. Das wäre Demokratie. Stattdessen soll das Wahlergebnis offenbar so lange geschlechterpolitisch nachjustiert werden, bis die gewünschte Quote stimmt. Fortschritt nennt sich das dann wohl. Demokratisch ist daran jedenfalls vor allem noch das Etikett.
zum Beitrag05.10.2026 , 11:09 Uhr
Das ist eben nur die halbe Wahrheit. Natürlich hat Putin die Ukrainer in diese Lage gezwungen. Aber daraus folgt nicht, dass jeder ukrainische Soldat freiwillig kämpft. Der ukrainische Staat mobilisiert ebenfalls zwangsweise und schränkt unter dem Kriegsrecht die Ausreise bestimmter wehrpflichtiger Männer ein. Die allgemeine Mobilmachung besteht bis heute fort.
Die Motivation „steigt exponentiell mit der Nähe des Angreifers“ mag als Beobachtung hübsch klingen. Sie ersetzt aber nicht die nüchterne Feststellung: In der Ukraine gibt es sowohl Menschen, die aus Überzeugung kämpfen, als auch solche, die durch staatliche Mobilisierung dazu verpflichtet werden. Beides kann gleichzeitig wahr sein.
zum Beitrag05.10.2026 , 11:01 Uhr
Das ist schon eine bemerkenswerte Verdrehung: Niemand bestreitet das Demonstrationsrecht. Gerade weil wir ein freies Land sind, dürfen Menschen gegen Wehrdienst, Regierung oder Außenpolitik demonstrieren. Daraus folgt aber nicht, dass jede Demonstration automatisch vernünftig ist oder dass man ihre politischen Folgen nicht benennen darf.
Und ja: Natürlich kann sich die russische Führung über Proteste in Deutschland freuen, wenn sie der deutschen Wehrbereitschaft, Unterstützung der Ukraine oder dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schaden. Das ist keine Argumentation nach dem Motto „falsche Meinung = verboten“, sondern schlicht die Feststellung, dass freie Meinungsäußerung auch von politischen Gegnern instrumentalisiert werden kann.
Der eigentliche Unterschied zu Russland ist doch gerade: Hier darf man demonstrieren, kritisiert werden und anschließend trotzdem weiter demonstrieren. In Russland wäre die Diskussion vermutlich deutlich kürzer.
zum Beitrag05.10.2026 , 09:52 Uhr
Ach ja, die Verkehrswende: Man erklärt das Auto zum Klimakiller, macht den ÖPNV zum politischen Heilsbringer und verteilt gleichzeitig die Rechnung für beides an alle Steuerzahler. Besonders elegant ist dabei die Vorstellung, dass ein subventioniertes Deutschlandticket automatisch eine Verkehrswende erzeugt – auch dort, wo der Bus zweimal am Tag fährt.
Und natürlich ist jeder Euro für Straßenbau „Autolobby“, während Milliarden für den ÖPNV grundsätzlich als Klimaschutz gelten. Dass auch Busse Straßen brauchen und der ländliche Raum nicht plötzlich durch ein billigeres Ticket mit Schienen und Taktung versorgt wird, stört bei dieser Rechnung offenbar nur.
zum Beitrag05.10.2026 , 08:46 Uhr
Ja, dieses neumodische Bezahlen ist wirklich eine Zumutung. Viel besser ist natürlich der Klassiker: „Ich glaube, ich hab’s passend.“ Und dann beginnt die große Schatzsuche nach 7,80 Euro aus Portemonnaie, Hosentasche und irgendwelchen geheimnisvollen Münzfächern. Wenn nach drei Minuten endlich 20 Cent fehlen, wird halt ein Zehner hingelegt und auf Wechselgeld gewartet. Hauptsache, niemand muss einmal kurz das Handy ans Lesegerät halten.
zum Beitrag05.10.2026 , 08:10 Uhr
Natürlich kann ein besserer ÖPNV langfristig Folgekosten reduzieren. Nur wird aus „könnte Kosten sparen“ noch lange kein Freifahrtschein für beliebig hohe Subventionen.
Wenn weniger Autos tatsächlich weniger Straßenverschleiß, weniger Staus und geringere Umwelt- oder Gesundheitskosten bedeuten, müsste man diese Effekte zunächst einmal quantifizieren. Sonst kann man mit derselben Logik praktisch jede Ausgabe schönrechnen: Wir geben heute 5 Milliarden aus und sparen irgendwann vielleicht 7 Milliarden – irgendwo, irgendwie.
Und selbst wenn der ÖPNV am Ende volkswirtschaftlich günstiger wäre: Die 3 Milliarden jährlicher Zuschuss zum Deutschlandticket verschwinden deshalb nicht aus dem Haushalt. Sie sind weiterhin Geld, das politisch verteilt wird und an anderer Stelle nicht zur Verfügung steht.
Vor allem bleibt die entscheidende Frage bestehen: Warum soll jemand auf dem Land, der mangels brauchbarer Verbindung auf das Auto angewiesen ist, diese Subvention mitfinanzieren, während man ihm gleichzeitig erklärt, dass eine vernünftige ÖPNV-Anbindung seiner Region eben „nicht flächendeckend durchführbar“ sei?
zum Beitrag05.10.2026 , 08:09 Uhr
„Unfruchtbar“, über Solidarität zwischen Stadt und Land zu reden, weil Deutschland Geld für Verteidigung ausgibt – das ist schon eine bemerkenswerte Art, einer Finanzierungsfrage auszuweichen.
Beim Deutschlandticket reden wir über 3 Milliarden Euro jährlich, die Bund und Länder bereits zuschießen. Der Bund allein stellt bis 2030 jährlich 1,5 Milliarden Euro bereit. Trotzdem kostet das Ticket seit 2026 63 Euro.
Ihre Antwort darauf: Wir brauchen noch mehr Subventionen, und wenn jemand nach deren Verteilung fragt, kommt Wilhelm II. aus dem historischen Werkzeugkasten.
Man kann selbstverständlich höhere ÖPNV-Ausgaben fordern. Aber dann sollte man auch erklären, warum der Pendler auf dem Land, der mangels brauchbarer Verbindung Auto fahren muss, selbstverständlich den ÖPNV in der Großstadt mitfinanzieren soll – während der Großstadtbewohner gleichzeitig erklärt bekommt, dass die Infrastruktur auf dem Land eben „nicht flächendeckend durchführbar“ sei.
zum Beitrag05.10.2026 , 08:08 Uhr
Hape Kerkeling als Bundespräsident – weil er in fünf Minuten im Thüringer Landtag das Grundgesetz besonders gefühlvoll ausgesprochen hat. Das ist vermutlich die originellste Form von „Deutschland sucht den Superpräsidenten“, die wir bisher hatten.
Dass Kerkeling als Nachfahre eines NS-Opfers eine persönliche Perspektive auf das Thema hat, verdient Respekt. Daraus allerdings gleich eine besondere staatsmännische Qualifikation und die Eignung für das höchste Staatsamt abzuleiten, ist schon bemerkenswert. Zumal der Bundespräsident nicht dafür da ist, die jeweils gewünschte politische Linie mit maximaler moralischer Wucht vorzutragen.
Und beim AfD-Verbot wäre etwas mehr juristische Nüchternheit ebenfalls hilfreich. Ein Parteiverbot ist kein Preis für diejenige Partei, die besonders laut „Antifaschismus!“ ruft, sondern ein Verfahren mit hohen verfassungsrechtlichen Hürden, über dessen Erfolg am Ende das Bundesverfassungsgericht entscheidet.
zum Beitrag05.10.2026 , 08:06 Uhr
Immerhin: Nach Jahren der Debatte scheint langsam die Erkenntnis durchzudringen, dass muslimischer Antisemitismus tatsächlich existiert und nicht ausschließlich ein Nebenprodukt böser europäischer Kolonialgeschichte ist.
Besonders interessant ist allerdings die Behauptung, es gebe in Deutschland keinen „dritten Raum“, in dem Hamas-Massaker und palästinensisches Leid gleichzeitig benannt werden könnten. Vielleicht liegt das Problem weniger am fehlenden Raum als daran, dass man sich gelegentlich entscheiden muss, ob man Judenhass tatsächlich als Judenhass bezeichnet – auch wenn der Täter aus dem politisch oder gesellschaftlich bevorzugten Milieu kommt.
Der Artikel erklärt jedenfalls sehr ausführlich, wie Antisemitismus historisch entstanden ist, instrumentalisiert wurde und sich mit Antizionismus vermischt hat. Nur bei der naheliegenden Konsequenz wird es wieder erstaunlich vorsichtig: Antisemitische Ideologie muss nicht nur „verstanden“, sondern auch klar zurückgewiesen werden – unabhängig davon, ob sie von Nazis, Islamisten, Linken oder sonst wem kommt.
Aber immerhin: Ein Anfang ist gemacht.
zum Beitrag05.10.2026 , 08:01 Uhr
Wieso eigentlich nicht? Genau dieser Ratschlag ist doch gesellschaftlich völlig akzeptiert, sobald es um andere Lebensbereiche geht. Wer wegen hoher Benzinpreise lange pendeln muss, bekommt schließlich auch gerne zu hören: „Dann zieh halt näher an den Arbeitsplatz“ oder „Nimm den ÖPNV“.
Bei der Wohnung in Berlin wird aus demselben marktwirtschaftlichen Hinweis plötzlich „zynisch“. Offenbar ist „Dann zieh um“ nur dann ein legitimer Lösungsvorschlag, wenn es die eigene politische Argumentation nicht stört.
zum Beitrag05.10.2026 , 07:59 Uhr
Schon erstaunlich: Kaum geht es um die Freiheit, wird sie bei manchen offenbar zum exklusiven Besitz der politisch erwünschten Wählergruppe. Wer anders wählt, stimmt demnach gleich für die „Unfreiheit“. Eine bemerkenswert bequeme Definition von Demokratie.
Man könnte natürlich auch anerkennen, dass Menschen aus unterschiedlichen Gründen AfD wählen und nicht automatisch ihre demokratischen Rechte abschaffen wollen. Aber dann müsste man sich ja tatsächlich mit deren Motiven auseinandersetzen, statt ihnen pauschal geistige Unzurechnungsfähigkeit zu unterstellen.
zum Beitrag05.10.2026 , 07:58 Uhr
Welch rührende Definition von deutscher Einheit: Wenn in Berlin die gewünschte Partei gewinnt, ist plötzlich zusammengewachsen, was zusammengehört. Demokratie ist offenbar dann besonders gelungen, wenn sie das richtige Ergebnis produziert.
Dass Berlin gleichzeitig vor erheblichen Problemen bei Wohnungsbau, Verwaltung, Infrastruktur und Haushaltslage steht, ist natürlich nur lästige Erbsenzählerei. Hauptsache, das Wahlergebnis fühlt sich moralisch richtig an.
Und wer angesichts der möglichen Linksregierung Bedenken anmeldet, ist nicht etwa ein Bürger mit einer anderen politischen Auffassung, sondern offenbar gleich Teil des großen „Wir gegen rechts“. So einfach kann politische Analyse sein.
Vielleicht wäre der Tag der Deutschen Einheit tatsächlich ein guter Anlass, sich daran zu erinnern, dass Demokratie nicht bedeutet, dass immer die eigene politische Seite gewinnt. Sondern dass man auch ein Wahlergebnis aushalten muss, das einem nicht gefällt. Selbst in Berlin.Selbst in Berlin.
zum Beitrag02.10.2026 , 16:45 Uhr
Das ist schon eine bemerkenswerte Argumentation: Wer auf dem Land lebt und mangels Infrastruktur vom Deutschlandticket kaum etwas hat, soll dessen Subventionierung trotzdem mittragen – schließlich sei das eben ein Standortnachteil, den man in Kauf nehmen müsse. Umgekehrt scheint es aber selbstverständlich zu sein, dass auch Autofahrer die zusätzlichen Subventionen für den ÖPNV finanzieren sollen. Interessantes Verständnis von Solidarität.
Natürlich sind Haushaltspolitik und Subventionsverteilung eine Frage politischer Prioritäten. Aber Prioritäten sind keine Einbahnstraße. Man kann nicht jede zusätzliche Förderung des ÖPNV mit Klimaschutz und Weitsicht begründen und gleichzeitig die Frage nach der Gegenfinanzierung und der Verteilungsgerechtigkeit für irrelevant erklären.
Und das 9-Euro-Ticket als Beleg anzuführen, dass vor allem der Preis über den Umstieg entscheidet, greift ebenfalls zu kurz. Ein günstiges Ticket bringt wenig, wenn der Bus nur alle zwei Stunden fährt, der letzte Zug am frühen Abend geht oder der Arbeitsplatz überhaupt nicht vernünftig mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist.
zum Beitrag02.10.2026 , 12:04 Uhr
Sie vermischen hier zwei Dinge. Natürlich wurde über den Bundeszwang diskutiert – aber Bayaz hat vor der Wahl ausdrücklich auch finanzielle Konsequenzen und den Länderfinanzausgleich ins Spiel gebracht. Das ist keine Erfindung meinerseits.
Und genau deshalb ist Ihr Argument „CDU hat gesagt, sie machen es nicht“ auch kein Gegenargument zu meinem Punkt. Ich habe nie behauptet, dass die gesamte Union dafür war. Im Gegenteil: Es ging darum, dass aus dem grünen Lager öffentlich mit finanziellen Konsequenzen argumentiert wurde.
Dass der Länderfinanzausgleich rechtlich nicht einfach als politischer Sanktionshebel eingesetzt werden kann, macht die damalige politische Forderung übrigens nicht ungeschehen. Es macht sie eher interessant.
Und „Feinde unserer Art zu leben“ ist dann doch eine bemerkenswerte Formulierung. Wer entscheidet eigentlich, wer diese Feinde sind? Und gilt die Logik dann immer – oder nur solange sie gegen die politische Richtung geht, die man selbst für gefährlich hält?
zum Beitrag02.10.2026 , 12:04 Uhr
Versucht man hier nicht ein Stück weit, die Verantwortung zu verschieben? Natürlich suchen Menschen aus dem Milieu die Nähe zu Politikern – gerade deshalb ist es doch Aufgabe der Politiker, bei solchen Kontakten besonders genau hinzusehen.
Bei Koçak geht es schließlich nicht nur um einen ungebetenen Gast auf einer Wahlparty. Laut den veröffentlichten Chats gab es bereits vorher persönlichen Kontakt, und Koçak bat ein Mitglied der Familie sogar darum, eine seiner Reden gegen den Begriff „Clankriminalität“ zu verbreiten. Spätestens da ist die Frage nicht mehr nur, warum die Remmos die Nähe zur Politik suchen, sondern warum ein Innenpolitiker diese Nähe zulässt.
Und bei aller berechtigten Kritik am Begriff „Clankriminalität“: Wer im Innenausschuss sitzt, sollte wissen, mit wem er sich politisch gemeinmacht. Das jetzt primär als Problem derjenigen darzustellen, die den Kontakt suchen, greift zu kurz. Politische Verantwortung beginnt schließlich dort, wo man selbst entscheidet, wem man seine Plattform und Aufmerksamkeit gibt.
zum Beitrag02.10.2026 , 10:04 Uhr
Bekommen Autofahrer im Gegenzug ihren Anteil an den Steuergeldern zurück, mit denen der ÖPNV subventioniert wird? Zahlen die Menschen in Regionen mit gut ausgebautem ÖPNV dann bitte auch noch eine Sozialabgabe für den Ausbau des ÖPNV in schlecht versorgten Regionen – quasi ein Länderfinanzausgleich für Bus und Bahn? Oder gilt die individuelle Kostenabrechnung nur, solange sie ins eigene Argument passt?
zum Beitrag02.10.2026 , 09:59 Uhr
Und ÖPNV? Verzicht auf einen Teil guter Abgase – schließlich fahren Busse und Bahnen auch nicht mit Luft und Liebe.
zum Beitrag02.10.2026 , 09:48 Uhr
Sie vergleichen beim Benzin ausgerechnet Februar 2022 – also einen Zeitpunkt unmittelbar vor dem massiven Energiepreisschock infolge des russischen Überfalls auf die Ukraine – mit August 2026. Damit messen Sie nicht einfach eine normale langfristige Preisentwicklung, sondern vergleichen einen bereits außergewöhnlichen Ausgangswert mit einem späteren Preisniveau.
Und selbst wenn man Ihre Zahlen unverändert übernimmt, folgt daraus noch lange nicht, dass DiMas Argument zum Tankrabatt widerlegt wäre. Ein Tankrabatt wirkt unmittelbar auf einen Preis, der in den Verbraucherpreisindex eingeht. Ob und wie stark er deshalb zur Inflationsdämpfung beiträgt, ist eine andere Frage als die, ob Benzin seit Februar 2022 prozentual stärker oder schwächer gestiegen ist als das Deutschlandticket.
Das 9-Euro-Ticket als weiterer Vergleich macht es übrigens auch nicht besser: Dass es Teil eines zeitlich befristeten Entlastungspakets war, macht es gerade ungeeignet, daraus eine reguläre Preisentwicklung des ÖPNV abzuleiten.
zum Beitrag02.10.2026 , 09:45 Uhr
Das ist eine interessante Rechnung: Weil der Staat irgendwo anders 5 Milliarden für Mikroelektronik ausgibt, sind zusätzliche Milliarden fürs Deutschlandticket plötzlich gratis. Das ist keine Finanzierung, sondern Wunschlistenbuchhaltung.
Bund und Länder zahlen bereits jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich für das Deutschlandticket – zusammen also 3 Milliarden Euro pro Jahr. Damit ist die Finanzierung bis 2030 abgesichert. Seit Januar 2026 kostet das Ticket trotzdem 63 Euro.
Natürlich kann man sagen: Dann soll der Staat eben noch mehr zuschießen und das Ticket wieder verbilligen. Das ist eine völlig legitime politische Forderung. Aber dann sollte man auch ehrlich sagen, dass dieses Geld an anderer Stelle im Haushalt fehlt oder über zusätzliche Einnahmen finanziert werden muss.
Und der Verweis auf Norwegen ist ebenfalls hübsch, aber nicht wirklich ein Gegenargument: Dass dort bestimmte Fähren für Fußgänger kostenlos sind und Elektrofahrzeuge zusätzliche Rabatte bekommen, sagt zunächst einmal nichts darüber aus, welches Subventionsniveau Deutschland beim ÖPNV wählen sollte.
zum Beitrag02.10.2026 , 09:44 Uhr
Natürlich. Nur gibt es da ein kleines historisches Detail, das in Ihrer Erzählung irgendwie verloren geht: Die rund 65.700 Wohnungen der GSW wurden 2004 nicht von einer „schwarzen Schande“ verkauft, sondern vom rot-roten Senat aus SPD und PDS. Die PDS war damals Regierungspartei und stimmte dem Verkauf zu. 405 Millionen Euro kassierte das Land dafür.
Wenn Sie also über den Berliner „Ausverkauf“ sprechen möchten, können wir das gerne tun. Dann sollte man aber auch diejenigen erwähnen, die tatsächlich regierten und den Verkauf beschlossen haben.
Die eigene Regierungsbeteiligung der PDS einfach aus der Geschichte herauszueditieren und anschließend so zu tun, als habe ausschließlich die CDU das Berliner Tafelsilber verscherbelt, ist jedenfalls eine bemerkenswert selektive Form von Erinnerungspolitik.
Aber klar: Hauptsache, die „Schwarze Schande“ bleibt als Erklärung für alles erhalten.
zum Beitrag02.10.2026 , 09:10 Uhr
Das Beispiel mit dem „Nazi-Mörder“ führt allerdings genau an der entscheidenden Stelle vorbei. Dass unterschiedliche Motive moralisch unterschiedlich bewertet werden können, bestreite ich nicht. Nur macht ein vermeintlich gutes Motiv eine konkrete Handlung nicht automatisch legitim.
Wer einen Menschen ermordet, weil er ihn für einen Mörder hält, ersetzt zunächst einmal den Rechtsstaat durch das eigene Urteil. Ob der Getötete selbst zuvor Menschen ermordet hat, kann für die moralische Bewertung des Motivs relevant sein – es macht die Tötung aber nicht plötzlich zu einer rechtsstaatlich zulässigen Handlung.
Und genau deshalb ist auch die Frage bei der Roten Hilfe eine andere als „links = rechts“. Es geht nicht darum, linke und rechte Organisationen inhaltlich gleichzusetzen. Es geht darum, für vergleichbare Sachverhalte vergleichbare Maßstäbe anzulegen.
Wenn politische Gewalt, die Ablehnung staatlicher Institutionen oder die Solidarität mit gewaltorientierten Strukturen bewertet werden, sollte man nicht schon vorher entscheiden, dass dieselben Phänomene auf der eigenen politischen Seite wegen der „richtigen Motivation“ anders zu behandeln sind.
zum Beitrag02.10.2026 , 09:08 Uhr
Natürlich ist Rechtshilfe für Beschuldigte eine Grundlage des Rechtsstaats. Das ist aber auch überhaupt nicht der Punkt. Niemand fordert, dass ein linksextremer Straftäter keinen Anwalt bekommen soll.
Sie vermischen hier zwei völlig verschiedene Dinge: das individuelle Recht auf Verteidigung und die politische Tätigkeit einer Organisation, die diese Unterstützung organisiert.
Wenn der Verfassungsschutz die Rote Hilfe kritisiert, lautet der Vorwurf schließlich nicht: „Sie vermitteln Anwälte, deshalb sind sie verfassungsfeindlich.“ Es geht um die politische Einordnung der unterstützten Personen und Strukturen, um die Bewertung bestimmter Straftaten und um die politische Begleitung entsprechender Verfahren.
Und genau deshalb ist die Frage durchaus legitim, wen eine solche Organisation unterstützt, unter welchen politischen Kriterien sie das tut und welche Positionen sie dabei selbst vertritt.
Sonst könnte man jede politische Unterstützungsorganisation mit dem Hinweis immunisieren, dass die jeweils unterstützten Personen schließlich Grundrechte haben.
zum Beitrag02.10.2026 , 09:07 Uhr
Das Problem an Ihrer Argumentation ist, dass Sie aus „Der Verfassungsschutz ist kein Gericht“ kurzerhand „Die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist wertlos“ machen.
Natürlich entscheidet der Verfassungsschutz nicht über die Verfassungskonformität einer Organisation und natürlich kann und sollte man seine Erkenntnisse kritisch prüfen. Nur ist ein Verfassungsschutzbericht eben auch kein Horoskop, sondern eine behördliche Lageeinschätzung auf Grundlage der dort ausgewerteten Erkenntnisse.
Und genau deshalb hatte Sam Spade ja die Möglichkeit, konkret zu widersprechen: Welche Feststellung ist falsch? Welcher Vorgang wurde falsch dargestellt? Welche Schlussfolgerung ist nicht nachvollziehbar?
Stattdessen kommt bisher immer nur: Der Verfassungsschutz ist intransparent, politisch, inkompetent oder nicht glaubwürdig. Das ist kein Gegenbeleg, sondern eine pauschale Quellenkritik.
Der aktuelle Bericht nennt bei der Roten Hilfe immerhin konkrete Punkte: Unterstützung linksextremistischer Straftäter, Unterstützung bzw. Befürwortung von Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung und eine nach Auffassung des Verfassungsschutzes auf Delegitimierung des Rechtsstaats.
zum Beitrag02.10.2026 , 09:06 Uhr
Dass man an der institutionellen Neutralität des Verfassungsschutzes Zweifel haben kann, bestreite ich doch überhaupt nicht. Die entscheidende Frage ist nur: Was folgt daraus für den konkreten Fall?
Aus „Der Verfassungsschutz ist möglicherweise nicht völlig neutral“ folgt eben nicht „Die Feststellungen zur Roten Hilfe sind falsch“. Dafür müsste man schon die konkreten Feststellungen widerlegen – und genau das hat bisher niemand getan.
Maaßen ist dafür übrigens ein ziemlich schönes Beispiel: Seine umstrittene Amtsführung kann man kritisieren, ohne daraus abzuleiten, dass deshalb jede Beobachtung oder Einstufung des BfV sachlich falsch sein muss. Sonst wäre die Logik: Behörde möglicherweise nicht neutral → Bericht falsch. Das ist kein Beweis, sondern ein Zirkelschluss.
Und ob die früheren Präsidenten nun Männer, Frauen, links oder rechts waren, ändert daran ebenfalls nichts. Entscheidend ist nicht, wer auf dem Behördenstuhl saß, sondern ob die konkreten Vorwürfe gegen die Rote Hilfe anhand überprüfbarer Tatsachen nachvollziehbar sind.
zum Beitrag02.10.2026 , 08:20 Uhr
Fair enough – wenn der erste Teil aus dem Artikel stammt, nehme ich Ihnen die Formulierung „bereitwillig“ als eigene Behauptung nicht ab. Dann müsste man sie allerdings dem Artikel anlasten.
Beim zweiten Punkt wird es aber interessant: Dass manche Menschen beim Vergleich Auto vs. ÖPNV tatsächlich nur die Tankfüllung betrachten, mag sein. Aber daraus lässt sich nicht ableiten, dass der Preis des Deutschlandtickets deshalb mit den gesamten Autokosten verglichen werden sollte.
Für die konkrete Entscheidung „Fahre ich jetzt mit dem Auto oder mit Bus und Bahn?“ sind die bereits angefallenen Fixkosten des Autos zunächst weitgehend irrelevant. Versicherung, Steuer und Wertverlust fallen schließlich auch an, wenn das Auto vor der Haustür steht. Relevant für die einzelne zusätzliche Fahrt sind vor allem die variablen Kosten – insbesondere Kraftstoff und je nach Betrachtung Verschleiß.
Umgekehrt kann man natürlich die Vollkosten des Autos betrachten, wenn die Frage lautet: „Was kostet mich ein eigenes Auto im Monat?“ Dann ist das Deutschlandticket selbstverständlich erheblich günstiger.
zum Beitrag02.10.2026 , 08:19 Uhr
Niemand hat behauptet, die Rote Hilfe sei „gleichzusetzen“ mit einer völkisch-rassistischen Jugendorganisation. Das ist ein hübscher Strohmann, aber nicht die Frage von TheBox.
Die Frage lautet, ob man bei Politikern eine langjährige Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingeordneten Organisation hinterfragen darf – und zwar unabhängig davon, ob diese Organisation links oder rechts steht.
Und selbstverständlich muss man dann auf die konkreten Inhalte schauen. Genau deshalb ist „Die Rote Hilfe bietet juristische Hilfe an“ auch keine vollständige Antwort. Niemand bestreitet das Recht auf Verteidigung. Interessant ist vielmehr, welche Personen und politischen Zusammenhänge die Organisation darüber hinaus unterstützt und welche politischen Positionen sie selbst vertritt.
Wenn ein AfD-Politiker jahrelang Mitglied einer rechtsextremistischen Organisation gewesen wäre, würde die Frage nach seinen Motiven und damaligen Positionen doch auch nicht dadurch erledigt, dass diese Organisation zufällig noch eine völlig unproblematische Tätigkeit ausübt.
zum Beitrag02.10.2026 , 08:18 Uhr
Das ist nun wirklich eine bemerkenswerte Logik: Weil ein Beschuldigter Anspruch auf Rechtsbeistand hat, soll jede Organisation, die ihn politisch unterstützt, automatisch „direkt den Rechtsstaat fördern“. Dann wäre offenbar auch jede politische Begleitkampagne für einen wegen politisch motivierter Gewalt Verurteilten ein Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit. So einfach funktioniert das nicht.
Niemand bestreitet, dass auch Linksextremisten Anspruch auf ein faires Verfahren und Rechtsbeistand haben. Genau deshalb habe ich ja ausdrücklich zwischen dem individuellen Recht des Beschuldigten und der politischen Tätigkeit der Roten Hilfe unterschieden.
Der Verfassungsschutz kritisiert auch nicht schlicht die Existenz von Verteidigern oder die Gewährung von Rechtsbeistand. Es geht um die politische Unterstützungsarbeit der Organisation, ihre Solidaritätsarbeit für aus Sicht des Verfassungsschutzes linksextremistische Straftäter und ihre politischen Positionierungen.
zum Beitrag02.10.2026 , 08:17 Uhr
Genau deshalb sollte man vielleicht nicht Äpfel und Birnen vergleichen.
Die AfD ist eine politische Partei, die an Wahlen teilnimmt und als solche selbstverständlich Gegenstand verfassungsschutzrechtlicher Bewertung sein kann. Die Rote Hilfe ist dagegen ein eigenständiger Verein, der vom Verfassungsschutz als linksextremistische Bestrebung eingeordnet und wegen seiner politischen Unterstützungsarbeit beobachtet wird.
Ihr Argument würde nur funktionieren, wenn Sie zeigen könnten, dass „Mitgliedschaft in der AfD“ und „Mitgliedschaft in der Roten Hilfe“ hinsichtlich Organisation, Zweck, konkreter Aktivitäten und verfassungsschutzrechtlicher Einordnung schlicht dasselbe bedeuten. Das tun Sie aber nicht.
Und genau deshalb war mein ursprünglicher Punkt auch nicht: „Mitglied in einer beobachteten Organisation = selbst Verfassungsfeind“. Im Gegenteil, ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verfassungsschutz selbst zwischen Organisation und einzelnen Mitgliedern unterscheidet.
zum Beitrag02.10.2026 , 08:16 Uhr
Sie verlangen also persönliche Gewaltaufrufe einzelner Funktionäre. Das ist allerdings eine ziemlich bequeme Verschiebung der Fragestellung. Niemand hat behauptet, jedes Mitglied der Roten Hilfe müsse persönlich zur Gewalt aufrufen.
Schauen wir uns lieber einmal an, was die Organisation tatsächlich tut:
Am 27.02.2024 bezeichnete Anja Sommerfeld aus dem Bundesvorstand die Festnahme der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette als Ausdruck staatlicher „Verfolgungswut“ und eines „Rachebedürfnisses“. Ein politischer Gesinnungsprozess sei zu erwarten. Das ist keine neutrale Prozessbeobachtung, sondern eine bemerkenswerte politische Solidarisierung mit einer ehemaligen RAF-Terroristin.
Die Berliner Ortsgruppe wiederum unterstützte laut Berliner Verfassungsschutzbericht 2024 Akteure aus dem israelfeindlichen Spektrum, verharmloste die Polizeieinsätze bei teilweise gewaltsamen Demonstrationen als „unangemessene Repression“ und bewarb ein entsprechendes Palästina-Café.
Und im Antifa-Ost-Verfahren unterstützt die Rote Hilfe Angeklagte, die wegen organisierter körperlicher Angriffe auf Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
zum Beitrag02.10.2026 , 08:14 Uhr
Interessante Logik. Nach dieser Argumentation müsste man die AfD dann wohl ebenfalls für völlig unbedenklich halten, schließlich ist sie bisher auch nicht verboten worden.
Ein unterbliebenes Verbot ist kein Gütesiegel und schon gar kein Beweis dafür, dass es keine problematischen Strukturen oder Bestrebungen gibt. Es bedeutet zunächst einmal nur, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Verbot bislang nicht erfüllt bzw. nicht abschließend festgestellt wurden.
Mein Argument war übrigens auch nicht, dass Rote Hilfe und HNG identisch seien. Es ging darum, dass die Organisation von Rechtsbeistand allein noch keine Organisation immun gegen Kritik oder staatliche Beobachtung macht.
Aber wenn der bloße Umstand, nicht verboten worden zu sein, bereits als Entlastungsargument gelten soll, dürfte die Diskussion über extremistische Bestrebungen insgesamt ziemlich kurz werden.
zum Beitrag02.10.2026 , 07:46 Uhr
Interessante Theorie: Der Staat enteignet also grundsätzlich nur diejenigen, die keine Lobby haben, während Konzerne und Superreiche offenbar unter einem besonderen Schutzschild stehen. Dass es mit der Hypo Real Estate 2009 sogar zur vollständigen Verstaatlichung eines börsennotierten Großunternehmens kam, passt da natürlich nicht ganz ins Weltbild.
Und dass auch Häuslebesitzer oder Schrebergärtner enteignet werden können, liegt zunächst einmal daran, dass Eigentum kein absolutes Recht auf ewigen Bestandsschutz gegenüber jedem öffentlichen Vorhaben begründet. Entscheidend sind Rechtsgrundlage, Zweck und Entschädigung, nicht die Frage, ob der Eigentümer sympathisch, vermögend oder politisch einflussreich ist.
Aber vielleicht ist es tatsächlich einfacher, jede Enteignung als Klassenkampf von oben nach unten zu interpretieren. Dann muss man sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und den konkreten Fällen nicht mehr beschäftigen.
zum Beitrag02.10.2026 , 07:42 Uhr
Herrlich, wie einfach Wohnungspolitik sein kann, wenn man die unangenehmen Fragen konsequent ausblendet. Man erklärt die Vergesellschaftung kurzerhand zur gemeinnützigen Umgestaltung, zitiert Marx und schon scheint das Problem gelöst. Nur leider entstehen durch einen Eigentümerwechsel keine einzige zusätzliche Wohnung und kein einziger Quadratmeter neuer Wohnraum.
Die eigentliche Frage, was diese Aktion den Berliner Steuerzahler kostet, welche Entschädigungen rechtlich erforderlich sind und wie viel Geld anschließend noch für den dringend benötigten Neubau übrig bleibt, scheint da geradezu lästig zu sein.
Auch der VW-Vergleich ist bemerkenswert. Ausgerechnet ein staatliches Mitspracherecht bei einem Automobilkonzern soll nun als Beleg dafür dienen, dass der Staat auch gleich Hunderttausende Wohnungen übernehmen sollte.
Aber gut: Wenn man erst einmal fest davon überzeugt ist, dass Privateigentum das eigentliche Problem ist, muss man sich mit den praktischen Folgen der eigenen Lösung vermutlich nicht mehr allzu intensiv beschäftigen. Die Rechnung kommt schließlich erst später – und die bezahlen dann nicht Marx, sondern die Berliner Steuerzahler.
zum Beitrag01.10.2026 , 16:40 Uhr
Das mit dem „zeitlichen Ablauf“ ist eine beeindruckende Nebelkerze. Sabine hat doch überhaupt nicht behauptet, Eralp sei 2005 oder wann auch immer wegen Daniela Klette der Roten Hilfe beigetreten. Der Punkt ist ein anderer: Wenn man die Mitgliedschaft heute mit dem hehren Motiv rechtfertigt, Menschen zu unterstützen, die sich „für linke und soziale Themen engagieren“, darf man durchaus fragen, wie diese Selbstbeschreibung zu den Personen und Fällen passt, mit denen sich die Rote Hilfe tatsächlich solidarisiert.
Und nein, dafür muss man auch nicht behaupten, Klette oder Maja T. seien beim Eintritt Eralps schon Gegenstand dieser Solidarität gewesen. Das wäre ungefähr so, als dürfte man eine Partei heute nicht für ihre heutige Position kritisieren, weil diese Position zum Zeitpunkt des Parteieintritts noch gar nicht existierte.
Der eigentliche Taschenspielertrick besteht also darin, aus einer Kritik an der heutigen Roten Hilfe eine Behauptung über Eralps damalige Motivation zu basteln – und diese dann genüsslich zu widerlegen.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:40 Uhr
Die Behauptung „Sprit wird besteuert, also gibt es beim Autoverkehr keine Subventionen“ ist genauso wenig eine vollständige Kostenrechnung wie „Das Deutschlandticket kostet 63 Euro, also ist der ÖPNV nicht subventioniert“.
Beim Auto werden eben ebenfalls erhebliche Kosten über allgemeine öffentliche Mittel getragen – insbesondere die Verkehrsinfrastruktur. Gleichzeitig reichen Steuern und Abgaben auf den Pkw-Verkehr nicht aus, um sämtliche von ihm verursachten gesellschaftlichen und externen Kosten abzudecken.
Man kann also durchaus über das Verursacherprinzip diskutieren. Aber dann bitte für beide Verkehrssysteme dieselbe Rechnung aufmachen: Was zahlt der Nutzer selbst, was wird öffentlich finanziert und welche externen Kosten bleiben übrig?
zum Beitrag01.10.2026 , 15:39 Uhr
Ja, „Verursacherprinzip“ sagt mir etwas. Gerade deshalb ist die Argumentation etwas zu simpel. Die Energiesteuer ist eine Steuer und keine individuell ausgestellte Rechnung über sämtliche vom jeweiligen Pkw verursachten Kosten. Das Umweltbundesamt schreibt selbst, dass der Straßenverkehr seine externen Kosten durch die bestehenden Steuern und Abgaben nicht deckt.
Und nein, daraus folgt nicht, dass Sprit „subventioniert“ wird. Es folgt aber ebenso wenig, dass mit der Besteuerung des Sprits sämtliche Kosten des Autoverkehrs bereits verursachergerecht abgegolten wären.
Wenn du also das Verursacherprinzip ins Feld führst, solltest du schon die komplette Rechnung betrachten: Steuern und Abgaben auf der einen Seite, Infrastruktur- und externe Kosten auf der anderen. Genau diese Bilanz ist deutlich komplizierter als „Sprit wird besteuert, also zahlt der Autofahrer seine Kosten“.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:37 Uhr
Der Vergleich wäre ja durchaus interessant – wenn die Prozentrechnung stimmen würde. 1,79 € auf 2,16 € sind keine 120 % Preissteigerung, sondern rund 21 %.
Beim Deutschlandticket von 49 auf 66,80 € sind es dagegen rund 36 %.
Und nein: Aus dem 9-Euro-Ticket lässt sich ebenfalls keine sinnvolle langfristige Preisentwicklung ableiten. Das war ausdrücklich ein zeitlich befristetes Sonderangebot und kein regulärer Ausgangspreis
zum Beitrag01.10.2026 , 15:36 Uhr
Ah, die wissenschaftlich präzise Kategorie „Gestank“ darf natürlich nicht fehlen. Dazu „viel Mikroplastik“ und die Beanspruchung von „fast allen öffentlichen Flächen“. Damit wäre die Verkehrspolitik dann vermutlich abschließend geklärt.
Dass Straßen und Parkraum öffentliche Flächen beanspruchen, ist unbestritten. Dass Verkehr Lärm und Emissionen verursacht ebenfalls. Nur beantwortet das leider überhaupt nicht Frauke Zs Punkt: Ob der ÖPNV für einen konkreten Arbeitsweg tatsächlich fährt, zuverlässig ist und zu einer brauchbaren Zeit ankommt.
Man kann natürlich auf jede Diskussion über Erreichbarkeit und Taktung mit einer Liste von Umweltproblemen antworten. Dann muss man sich allerdings nicht wundern, wenn Menschen auf dem Land weiterhin Auto fahren – denn von „Gestank“ fährt der Bus leider auch nicht häufiger.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:35 Uhr
Das schöne an dieser Diskussion ist, dass offenbar nur dann von „Subventionen“ gesprochen wird, wenn es politisch gerade ins Argument passt.
Natürlich wird auch der Autoverkehr öffentlich finanziert. Niemand behauptet ernsthaft, Straßenbau und -unterhaltung würden ausschließlich aus Kfz- und Mineralölsteuern bezahlt. Genauso wenig lässt sich aber so tun, als würden ÖPNV-Fahrgäste ihre Verkehrsinfrastruktur aus dem Ticketpreis finanzieren.
Der ÖPNV wird ebenfalls dauerhaft und erheblich aus allgemeinen Steuermitteln finanziert – und zwar unabhängig davon, ob der einzelne Steuerzahler ihn nutzt. Das Deutschlandticket kommt noch obendrauf.
Wenn also der Tankrabatt kritisiert wird, ist das völlig legitim. Aber dann bitte mit derselben Offenheit darüber reden, dass auch der eigene Verkehrsträger seit Jahrzehnten auf öffentliche Finanzierung angewiesen ist.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:35 Uhr
Die große „Ungerechtigkeit“ funktioniert natürlich nur, wenn man geflissentlich ausblendet, dass der ÖPNV seit Jahren ebenfalls massiv aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird – und zwar unabhängig davon, ob der einzelne Steuerzahler jemals einen Bus oder eine Bahn benutzt.
Wer also die 2,5 Milliarden für den Tankrabatt gegen 1,5 Milliarden für das Deutschlandticket stellt und daraus eine Gerechtigkeitsrechnung bastelt, sollte vielleicht auch einmal die gesamten öffentlichen Zuschüsse für den ÖPNV betrachten.
Denn der Steuerzahler finanziert beides: die Verkehrsinfrastruktur und den ÖPNV ebenso wie diverse Maßnahmen rund ums Auto. Die entscheidende politische Frage ist deshalb nicht, ob irgendjemand „subventioniert“ wird – das werden beide Verkehrssysteme seit Jahrzehnten –, sondern welche Kosten und Entlastungen man jeweils politisch vertreten kann.
Aber „Tankrabatt = ungerecht, Deutschlandticket = gerecht“ ist natürlich wesentlich einfacher, wenn man die eigene Subventionierung einfach aus der Rechnung streicht.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:34 Uhr
Starkes Argument. Weil du dir kein Auto leisten kannst, ist eine zeitlich begrenzte Senkung der Energiesteuer für Autofahrer offenbar mit einer Tabaksteuer gleichzusetzen. Logik: Wer etwas nicht nutzt oder sich nicht leisten kann, darf auch keine steuerliche Entlastung dafür bekommen.
Dann bitte konsequent: Mehrwertsteuer auf Restaurantbesuche abschaffen, schließlich können sich manche Menschen kein Restaurant leisten. Flugticketsteuer erhöhen, weil andere nicht fliegen. Und die Preise für Konzertkarten verdoppeln, weil sie sich nicht jeder leisten kann.
Man könnte natürlich auch einfach über die konkrete Maßnahme diskutieren. Aber dafür müsste man ein Argument haben, das über „ich kann mir kein Auto leisten“ hinausgeht.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:33 Uhr
Die 80 oder 90 Prozent sind eine schöne rhetorische Nebelkerze, nur leider nicht die relevante Frage. Eine Bushaltestelle irgendwo im Ort bedeutet noch lange nicht, dass der ÖPNV eine brauchbare Alternative zum Auto für den Arbeitsweg ist.
Das BBSR kam bei der Angebotsqualität zu einem ziemlich ernüchternden Ergebnis: Während in kreisfreien Großstädten rund 95 % der Bevölkerung über ein ausreichendes ÖPNV-Angebot verfügen, sind es in dünn besiedelten ländlichen Kreisen nur knapp 60 %.
Und auch das Umweltbundesamt kommt zu einem ähnlichen Bild: 58 % der Haushalte in ländlichen Regionen geben an, den ÖPNV nie oder fast nie zu nutzen. In kleinstädtischen und dörflichen Räumen ist der Anteil ebenfalls sehr hoch.
Aber klar: Wenn man in der Großstadt wohnt, reicht offenbar die Existenz irgendeiner Bushaltestelle, um den Rest Deutschlands darüber zu belehren, dass er sich nur „besser organisieren“ müsse.
Das Grundgesetz müssen wir deshalb nicht ändern. Vielleicht reicht es schon, die Lebensrealität außerhalb der Großstadt zur Kenntnis zu nehmen.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:30 Uhr
„Das Deutschlandticket muss günstig sein“ – kann man politisch fordern. Nur sollte man dann vielleicht auch erwähnen, dass es längst massiv öffentlich subventioniert wird.
Bund und Länder stellen bis 2030 jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich bereit, ausdrücklich um die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen durch das Deutschlandticket auszugleichen. Und selbst damit war für 2026 zunächst ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf absehbar.
Das Ticket wird also keineswegs einfach teurer, weil irgendjemand plötzlich beschlossen hätte, den ÖPNV-Nutzer*innen das Leben schwer zu machen. Die Alternative zu einem höheren Eigenanteil der Fahrgäste wäre schlicht ein höherer Zuschuss aus Steuermitteln.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:28 Uhr
Es ist schon bemerkenswert, wie ausgerechnet die Rote Hilfe zum „ausdrücklich wertvollen“ Akteur für den Rechtsstaat erklärt wird. Der aktuelle Verfassungsschutzbericht beschreibt sie nicht einfach als einen Verein, der gelegentlich mit staatlichem Handeln unzufrieden ist. Er ordnet sie als größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus ein und führt unter anderem aus, dass sie Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht nur befürwortet, sondern auch unterstützt. Zudem wird ihr vorgeworfen, den Rechtsstaat zu delegitimieren.
Natürlich darf und soll man staatliches Handeln kritisch hinterfragen. Das ist in einem Rechtsstaat sogar selbstverständlich. Aber daraus folgt doch nicht automatisch, dass jede Organisation, die behauptet, den Staat zu kontrollieren, deshalb selbst einen besonderen Wert für den Rechtsstaat besitzt.
Ich wage jedenfalls zu bezweifeln, dass dieselbe großzügige Definition von „wertvoll für den Rechtsstaat“ Anwendung fände, wenn der Verfassungsschutz einer rechten Organisation vergleichbare Aktivitäten und eine Unterstützung von Gewalt als politischem Mittel zuschreiben würde.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:26 Uhr
Und was genau soll uns die Aufzählung von Maaßen und das Geschlecht früherer Behördenleiter jetzt über die konkreten Feststellungen zur Roten Hilfe sagen?
Wenn ein Verfassungsschutzbericht sachlich falsch ist, kann man doch wunderbar die konkreten Angaben widerlegen. Dass irgendein früherer Behördenleiter politisch umstritten war, ersetzt diese Auseinandersetzung jedenfalls nicht.
Und aus „Unter den Präsidenten waren keine dezidierten Linken“ folgt nun wirklich nicht, dass jede Einstufung einer linken Organisation automatisch politisch motiviert wäre. Das wäre ungefähr so, als würde man die Zusammensetzung einer Behörde zum Beweis dafür erklären, dass ihre einzelnen Sachverhaltsfeststellungen falsch sind.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:24 Uhr
Gut, dass wir tatsächlich verglichen haben. Nur ging es in meinem Kommentar gar nicht um die Position von CDU und CSU. Dass diese das abgelehnt haben, widerlegt ja gerade nicht, dass ein solches Vorgehen aus dem grünen Lager öffentlich diskutiert wurde.
Der Punkt ist ziemlich simpel: Vor der Wahl wurde darüber diskutiert, ob finanzielle Konsequenzen gegenüber einem Land mit AfD-Regierung denkbar sein könnten. Jetzt, wo es um eine andere politische Konstellation geht, wird derselbe Gedanke plötzlich als völlig abwegig dargestellt.
Wer politische Instrumente grundsätzlich für diskutabel hält, sollte das eben auch dann erklären können, wenn sie nicht gegen den jeweils gewünschten politischen Gegner gerichtet sind.
zum Beitrag01.10.2026 , 15:23 Uhr
Behauptet auch niemand. Der Verfassungsschutz schreibt der Roten Hilfe keineswegs einen „gewaltsamen Umsturz“ als Ziel zu. Der aktuelle Bericht beschreibt vielmehr ausdrücklich, dass die Rote Hilfe Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung befürwortet und unterstützt, und ordnet sie als größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus ein.
Diese Beschreibung dürfte für die politische Einordnung einer Organisation wohl auch ausreichend sein.
zum Beitrag01.10.2026 , 13:19 Uhr
Ach so, es geht also ausdrücklich nicht um Ungerechtigkeit – deshalb wird gleich im nächsten Absatz erklärt, dass die Regierung die falschen Menschen entlastet, Ölkonzerne „immer größere Gewinne“ machen lässt und die falsche Verkehrspolitik betreibt. Das klingt wirklich erstaunlich wertfrei.
Und der Vergleich „ein Jahr Deutschlandticket kostet weniger als drei Monate Tankrabatt“ ist ebenfalls hübsch. Der Tankrabatt war eine zeitlich begrenzte Maßnahme zur Abfederung eines außergewöhnlichen Preisanstiegs, das Deutschlandticket ist eine dauerhaft subventionierte ÖPNV-Flatrate. Beides einfach in einen Topf zu werfen und daraus eine politische Gerechtigkeitsrechnung zu basteln, macht die Rechnung nicht richtiger.
Man kann selbstverständlich für ein 50-Euro-Ticket sein. Man kann auch den Tankrabatt ablehnen. Aber dann sollte man dafür halt die guten Argumente liefern, die Sie selbst gerade versprechen – und nicht so tun, als seien politische Wertungen plötzlich Fakten, nur weil man sie in drei Absätze Verpackungspapier wickelt.
zum Beitrag01.10.2026 , 13:17 Uhr
Dieses „die Politik lässt die ÖPNV-Nutzer im Stich“-Narrativ ist schon ziemlich bequem. Der ÖPNV wird seit Jahren massiv aus öffentlichen Mitteln finanziert, und auch das Deutschlandticket wird mit Milliardenbeträgen von Bund und Ländern bezuschusst.
Man kann selbstverständlich darüber diskutieren, ob diese Förderung ausreicht oder ob das Geld sinnvoll eingesetzt wird. Aber aus einer staatlich subventionierten Leistung einen Beleg dafür zu basteln, dass deren Nutzer der Politik „egal“ seien, ist doch eher ein ideologisches Scheinargument.
Und gerade beim Deutschlandticket wird das besonders deutlich: Der Nutzer zahlt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten, den Rest übernimmt die Allgemeinheit. Von „schröpfen, so gut es geht“ kann da schwerlich die Rede sein.
Dass Menschen mit geringerem Einkommen politische Sorgen haben, ist eine Sache. Daraus aber automatisch eine Geschichte über eine angeblich gegen ÖPNV-Nutzer gerichtete Politik und anschließend den Bogen zur AfD zu schlagen, ist dann doch ziemlich viel politische Erzählung auf einmal.
zum Beitrag01.10.2026 , 13:15 Uhr
Wie kommt man eigentlich zu dieser kruden Vorstellung, die Bundesregierung würde Autofahrer beim Spritpreis „bereitwillig klein halten“?
Steuern und Abgaben machen beim Benzin aktuell im Schnitt rund 57 % des Tankstellenpreises aus, beim Diesel rund 47 %. Darin stecken Energiesteuer, CO₂-Bepreisung und 19 % Mehrwertsteuer. Die CO₂-Bepreisung gibt es übrigens seit 2021 und sie ist seitdem schrittweise gestiegen.
Wenn der Staat Autofahrer tatsächlich „päppeln“ wollte, wäre es ziemlich konsequent, ausgerechnet diese staatlich verursachten Preisbestandteile zu reduzieren. Stattdessen wird gleichzeitig ein Teil der Belastung politisch erhöht und anschließend mit viel Getöse wieder ein zeitlich begrenzter Tankrabatt verteilt.
Und dass ein Auto insgesamt mehr kostet als das Deutschlandticket, ist nun wirklich keine überraschende Erkenntnis. Daraus folgt aber nicht, dass der einzelne Kilometer oder die einzelne Fahrt mit dem Auto teurer wäre. Vor allem aber löst ein billigeres Deutschlandticket das eigentliche Problem auf dem Land nicht: Wenn der Bus nicht fährt oder die Bahn unzuverlässig ist, hilft auch ein kostenloses Ticket nicht besonders viel.
zum Beitrag01.10.2026 , 13:06 Uhr
Eine interessante Theorie: Wer im Stau steht, soll also dankbar sein, dass andere künftig ein subventioniertes Ticket bekommen. Dumm nur, dass man auf dem Land nicht einfach vom Auto in den Bus umsteigen kann, wenn der Bus entweder gar nicht fährt oder der letzte schon unterwegs nach Hause ist, während man selbst noch arbeitet.
Und die höheren Spritpreise treffen übrigens nicht nur Autofahrer an der Tankstelle. Sie schlagen sich über Liefer-, Transport- und Logistikkosten letztlich auch in den Preisen nahezu aller Waren und Dienstleistungen nieder. Das betrifft auch diejenigen, die gar kein Auto besitzen.
Aber vielleicht sind das alles nur lästige Details. Hauptsache, man hat wieder eine Maßnahme beschlossen, die auf dem Papier wunderbar funktioniert und politisch als Erfolg verkauft werden kann. Dass dafür erst einmal ein tatsächlich funktionierender ÖPNV nötig wäre, scheint nebensächlich zu sein.
zum Beitrag01.10.2026 , 13:03 Uhr
Herrlich, auf dem Land fährt der Bus mancherorts zweimal am Tag, wenn man Glück hat, und die politische Antwort lautet: Wir brauchen günstigere Tickets! Was nützt mir eine deutschlandweite Flatrate, wenn das eigentliche Problem darin besteht, dass überhaupt kein vernünftiges Angebot existiert?
Und das Deutschlandticket wird seit seiner Einführung bereits mit jährlich Milliardenbeträgen von Bund und Ländern bezuschusst. Jetzt soll es offenbar noch günstiger werden, obwohl die Finanzierung ohnehin dauerhaft öffentlich gestützt werden muss.
Vielleicht sollte man erst einmal dafür sorgen, dass Busse und Bahnen auf dem Land überhaupt regelmäßig fahren, bevor man immer neue Rabatte für eine Infrastruktur verteilt, die vielerorts schlicht nicht vorhanden ist. Aber vermutlich lässt sich ein günstiger Fahrschein politisch besser vermarkten als ein funktionierender Busfahrplan.
zum Beitrag01.10.2026 , 13:02 Uhr
Merkwürdige Argumentation. Menschenverachtende Ideologien gibt es nicht exklusiv auf einer politischen Seite. Sowohl Rechts- als auch Linksextremismus haben in ihrer Geschichte gezeigt, wohin autoritäre Weltbilder, politische Gewalt und die Missachtung individueller Freiheitsrechte führen können.
Wenn menschenverachtende Inhalte der Maßstab sind, muss dieser selbstverständlich in beide Richtungen gelten. Man kann nicht bei der einen Seite besonders genau hinschauen und bei der anderen plötzlich großzügigere Maßstäbe anlegen. Genau das wäre nämlich kein konsequenter Umgang mit Extremismus, sondern politische Doppelmoral.
zum Beitrag01.10.2026 , 12:58 Uhr
Man muss die historischen Beträge ja nicht einfach nominal addieren. Inflationsbereinigt wird der Unterschied sogar ziemlich anschaulich:
Der höchste Betrag, den Bayern jemals aus dem Länderfinanzausgleich erhielt, waren 206 Mio. Euro im Jahr 1980. Das entsprechen heute rund 535 Mio. Euro. Selbst dieser damalige Höchstbetrag machte nur etwa 1 % des bayerischen Haushalts aus.
2025 zahlte Bayern 11,66 Mrd. Euro in den Finanzkraftausgleich ein. Damit war Bayern mit Abstand der größte Beitragszahler und trug einen erheblichen Teil des gesamten Ausgleichsvolumens.
Und seit 1993 ist Bayern durchgehend Zahler.
zum Beitrag01.10.2026 , 11:56 Uhr
Genau darin liegt doch der Punkt: Merz’ Aussage ist eine politische Ansage, aber kein Beleg dafür, dass die Brandmauer in der Praxis ausnahmslos eingehalten wurde. Wenn CDU-Abgeordnete trotz Zusammenarbeit oder gemeinsamer Abstimmungen mit der AfD nicht aus der Partei ausgeschlossen wurden, ist die Behauptung „am nächsten Tag Parteiausschlussverfahren“ offensichtlich nicht deckungsgleich mit der tatsächlichen Praxis.
Man kann also durchaus zwischen der offiziellen CDU-Linie und dem unterscheiden, was einzelne Abgeordnete bzw. Verbände tatsächlich tun. Dass es keine formelle Koalition gibt, macht diese Fälle nicht automatisch bedeutungslos – umgekehrt macht eine einzelne gemeinsame Abstimmung auch noch keine generelle Kooperation.
Die sachliche Debatte wäre deshalb: Welche konkreten Fälle gab es, was wurde dort tatsächlich beschlossen und wie hat die CDU jeweils darauf reagiert? Mit pauschalen Aussagen wie „komplett eingehalten“ oder „Brandmauer abgeschafft“ kommt man jedenfalls nicht weiter.
zum Beitrag01.10.2026 , 11:04 Uhr
Das Argument kann man tatsächlich 1:1 auf die andere politische Seite anwenden. Auch im rechtsextremen Spektrum gab es eine solche Organisation: die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG). Sie wurde 2011 verboten, weil sie eben nicht nur neutral Rechtsbeistand bzw. Unterstützung organisierte, sondern nach den Feststellungen von Innenministerium und später Bundesverwaltungsgericht dazu beitrug, inhaftierte Rechtsextremisten in ihrer Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu bestärken und die Szene zu stabilisieren. Das Verbot wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
Damit ist der entscheidende Punkt eigentlich ziemlich einfach: Rechtsbeistand für Beschuldigte ist ein fundamentaler Bestandteil des Rechtsstaats – unabhängig davon, ob der Beschuldigte links, rechts oder sonstwo im politischen Spektrum steht.
zum Beitrag01.10.2026 , 11:02 Uhr
„Wiederholungsgefahr“, Weimarer Republik, „Steigbügelhalter“ – und zum krönenden Abschluss noch ein pathetisches „VENCEREMOS“. Fehlt eigentlich nur noch, dass jemand die Fanfare für den antifaschistischen Endkampf anstimmt.
Und aus „Ich bin stolz, dass Berlin so gewählt hat“ wird dann gleich „deshalb muss sie regierende Bürgermeisterin werden“. Demokratie funktioniert zum Glück etwas nüchterner: Eine Wahl ist kein Freibrief und politische Unterstützung ersetzt auch keine Auseinandersetzung mit den konkreten politischen Positionen und Entscheidungen.
zum Beitrag01.10.2026 , 11:01 Uhr
Niemand behauptet, dass Vorbehalte gegenüber staatlichen Institutionen grundsätzlich „verwerflich“ seien. Der interessante Punkt ist doch das argumentative Muster dahinter: Sobald eine staatliche Institution die eigene politische Szene beobachtet oder kritisiert, wird nicht zuerst über die konkrete Begründung gesprochen, sondern die Institution selbst grundsätzlich infrage gestellt.
Und genau dieses Muster findet man eben auch am anderen politischen Rand: Verfassungsschutz, Gerichte, Polizei oder Medien sind plötzlich „politisch gesteuert“, „ideologisch“ oder grundsätzlich nicht vertrauenswürdig, wenn ihre Einschätzungen der eigenen Weltsicht widersprechen.
zum Beitrag01.10.2026 , 10:57 Uhr
Interessant wäre bei der Debatte über „falsche Prioritäten“ auch einmal die komplette Rechnung. Seit Einführung des Deutschlandtickets im Mai 2023 stellen Bund und Länder zusammen rund 3 Milliarden Euro jährlich zum Ausgleich der Einnahmeausfälle bereit. Bis einschließlich 2026 sind das rund 12 Milliarden Euro staatliche Unterstützung.
Die Förderung ist also tatsächlich ungleich – allerdings nicht unbedingt so, wie es manche Verbände darstellen. Bezahlt wird sie aus allgemeinen Steuermitteln und damit auch von Menschen, die das Deutschlandticket überhaupt nicht nutzen können oder wollen. Gerade im ländlichen Raum ist der ÖPNV vielerorts so schlecht ausgebaut, dass das Ticket für den Alltag schlicht keine realistische Alternative zum Auto darstellt.
zum Beitrag01.10.2026 , 10:55 Uhr
Bemerkenswert ist, wie sehr sich die Argumentationsmuster an den politischen Rändern ähneln. Wenn staatliche Institutionen zu einem bestimmten Ergebnis kommen, ist nicht etwa die eigene Position zu überprüfen – stattdessen wird die Institution selbst delegitimiert: Der Verfassungsschutz sei politisch, die Justiz handele repressiv, Polizei und Behörden seien Teil eines „Apparats“.
Das gleiche Muster findet man am rechten Rand, wenn Gerichte, Verfassungsschutz, Medien oder andere staatliche Institutionen nicht das gewünschte Ergebnis liefern. Dann sind sie plötzlich „ideologisch“, „politisch gesteuert“ oder schlicht nicht mehr vertrauenswürdig.
zum Beitrag01.10.2026 , 08:09 Uhr
Ja – wenn mit „Altmaier-Knick“ der Einbruch beim deutschen Photovoltaik-Ausbau und der Beschäftigung infolge der damaligen Förderkürzungen gemeint ist, gibt es dafür durchaus einen realen politischen Zusammenhang.
Nur ist das etwas anderes als die hier aufgestellte Behauptung, Altmaier habe aus reiner „Ideologie“ 230.000 Arbeitsplätze zerstört und diese seien anschließend einfach nach China gewandert.
Der deutsche Solararbeitsmarkt schrumpfte damals tatsächlich massiv. Gleichzeitig standen deutsche Hersteller unter erheblichem Wettbewerbsdruck durch chinesische Produzenten, die ihre Produktionskapazitäten stark ausbauten und deutlich günstiger produzierten. Die Entwicklung lässt sich deshalb nicht seriös auf eine einzige Person oder ein einziges Motiv reduzieren.
zum Beitrag01.10.2026 , 08:08 Uhr
Migration, Siemens und andere Unternehmen, Bundesinvestitionen, Forschungseinrichtungen, die historische Entwicklung Bayerns oder auch eine leistungsfähige Verwaltung können selbstverständlich Faktoren gewesen sein. Nur widerlegt das die Aussage n zum Länderfinanzausgleich nicht.
Denn bei Ihrer Aufzählung vermischen Sie verschiedene Ebenen: Die Frage, warum Bayern heute wirtschaftlich stark ist, ist etwas anderes als die Frage, ob Bayern über Jahrzehnte Nettoempfänger oder Nettozahler des Länderfinanzausgleichs war.
Und genau bei letzterem ist die historische Entwicklung ziemlich eindeutig: Bayern war bis 1986 Empfänger und ist seit 1993 durchgehend Zahler. 2024 zahlte Bayern 9,8 Mrd. Euro in den Finanzkraftausgleich ein, 2025 sogar 11,66 Mrd. Euro – jeweils mehr als jedes andere Land.
Und bei „gleichwertigen Lebensverhältnissen“ haben Sie sogar recht: Genau dafür existiert der bundesstaatliche Finanzausgleich überhaupt. Das BMF beschreibt ausdrücklich dessen Zweck, Unterschiede der Finanzkraft zwischen den Ländern auszugleichen und allen Ländern die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.
zum Beitrag01.10.2026 , 08:06 Uhr
Dass eine Kapitalgesellschaft nicht selbst in einer Wohnung wohnen kann, ist eine hübsche Pointe, ersetzt aber noch keine sachliche Unterscheidung beim Eigentumsrecht.
Auch eine Wohnungsbaugesellschaft besitzt Wohnungen nicht deshalb, damit eine juristische Person darin „wohnt“, sondern um sie zu vermieten. Und dass Eigentum einer Kapitalgesellschaft anders reguliert werden kann als selbstgenutztes Wohneigentum, ist ohnehin unbestritten – dafür gibt es schließlich Mietrecht, soziale Bindungen des Eigentums und zahlreiche regulatorische Möglichkeiten.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht „Oma ihr Häuschen oder Kapitalgesellschaft“, sondern: Welche Eingriffe in privates Eigentum sind bei welchem Problem verhältnismäßig und welche Folgen haben sie für Mieten, Wohnungsangebot und Investitionen?
Wer dagegen suggeriert, Eigentum sei bei Privatpersonen legitim, bei Unternehmen aber grundsätzlich etwas Fragwürdiges, macht es sich genauso einfach wie diejenigen, die jede Regulierung als Angriff auf das Eigentum darstellen.
Und genau diese Differenzierung sollte man bei der Debatte über Wohnraum eigentlich erwarten.
zum Beitrag01.10.2026 , 08:03 Uhr
Der Unterschied zwischen „beobachtet“ und „gesichert rechtsextremistisch“ ist mir durchaus bekannt. Ich habe auch nie behauptet, beides sei dasselbe. Mein Punkt war ein anderer: Eine Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingeordneten Organisation darf hinterfragt werden – unabhängig davon, ob sie links oder rechts steht.
Und gerade der Verfassungsschutz selbst differenziert hier erheblich: Selbst bei einer bestandskräftig als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation reicht die schlichte Mitgliedschaft nicht automatisch für eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht. Es kommt auf weitere Aktivitäten und die konkreten individuellen Umstände an.
Das ist übrigens genau die Position, die ich vertrete: weder „Mitglied = Verfassungsfeind“ noch „Mitgliedschaft völlig irrelevant“. Bei der Roten Hilfe führt der Verfassungsschutz sie ausdrücklich als linksextremistische Gruppierung und beschreibt ihre Unterstützung entsprechender Straftäter und ihre Haltung gegenüber dem Rechtsstaat.
zum Beitrag01.10.2026 , 08:03 Uhr
Genau Ihr Zitat aus § 626 BGB zeigt doch das Problem: Dort steht nicht „krankes Kind + Urlaub = fristlose Kündigung“, sondern dass eine außerordentliche Kündigung einen wichtigen Grund voraussetzt. Ob eine vorsätzliche Täuschung vorlag, ist gerade die Frage – und nicht etwas, das man durch die bloße Anwesenheit des Partners im Urlaub beweist.
Dass der Ehemann ebenfalls auf Sardinien war, kann durchaus Fragen aufwerfen. Es beweist aber weder, dass das Kind nicht betreuungsbedürftig war, noch dass Spahn deshalb gelogen hat. Auch zwei Elternteile können sich bei der Betreuung eines kranken Kindes abwechseln oder gemeinsam anwesend sein.
Und wenn Sie selbst einräumen, dass für Abgeordnete nicht dieselben arbeitsrechtlichen Regeln gelten, ist der permanente Verweis darauf, was einem „Normalo“ angeblich passieren würde, ohnehin nur ein politischer Vergleich – keine Feststellung der Rechtslage.
zum Beitrag01.10.2026 , 08:01 Uhr
Dass die Mitgliedschaft bei Eralp vor der Wahl öffentlich bekannt war, ist doch gerade kein Gegenargument. Dann hatten Wählerinnen und Wähler zwar die Information – damit ist aber noch lange nicht beantwortet, wie diese Information politisch und journalistisch einzuordnen ist.
Und „bei den AfDlern ist es in der Regel umgekehrt“ ist eine ziemlich pauschale Behauptung. Welche konkreten AfD-Politiker meinen Sie? Welche Organisationen, welche Mitgliedschaften und welche Informationen wurden jeweils tatsächlich erst nach der Wahl bekannt?
Wenn wir über Doppelstandards sprechen wollen, sollten wir schon konkrete Fälle miteinander vergleichen und nicht einen hypothetischen Fall gegen eine pauschale Behauptung stellen.
Mein Punkt ist weiterhin schlicht: Eine langjährige Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten extremistischen Organisation darf hinterfragt werden – unabhängig davon, ob die betreffende Person links oder rechts steht. Dass die Mitgliedschaft öffentlich bekannt war, macht diese Frage nicht weniger legitim
zum Beitrag01.10.2026 , 08:00 Uhr
Dass die Rote Hilfe Rechtsbeistand organisiert, bestreitet doch niemand. Auch Straftäter haben Anspruch auf Verteidigung – unabhängig davon, ob sie links, rechts oder sonstwo politisch stehen. Daraus folgt aber nicht, dass jede Organisation, die solche Unterstützung organisiert, politisch über jeden Zweifel erhaben ist.
Und Ihr Argument zum Verfassungsschutz ist bemerkenswert: „Der arbeitet politisch nicht neutral, deshalb sind seine Einstufungen mit Vorsicht zu genießen.“ Das ist tatsächlich eine Argumentationslinie, die man aus dem rechten Spektrum ebenfalls regelmäßig hört, wenn der Verfassungsschutz eine rechtsextreme Organisation beobachtet. Das macht die jeweilige Kritik natürlich nicht automatisch falsch – aber es zeigt, wie bequem dieses Argument als pauschaler Schutzschild funktionieren kann.
zum Beitrag01.10.2026 , 07:59 Uhr
Wird es doch auch, darum frage ich ja warum es bei einer linksextremistischen Organisation anders sein sollte.
zum Beitrag01.10.2026 , 07:59 Uhr
Interessant ist allerdings Ihr Argument, die Einstufung des Verfassungsschutzes sei wegen seiner angeblich fehlenden politischen Neutralität grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen. Dieses Argument hört man tatsächlich auch regelmäßig aus dem rechtsextremen Spektrum, wenn es um die Einstufung rechter Organisationen geht.
Damit sage ich ausdrücklich nicht, dass die Argumente beider Seiten deshalb automatisch falsch oder „gleich“ sind. Aber die argumentative Struktur ist bemerkenswert ähnlich: Die eigene politische Seite wird verteidigt, indem man die zuständige staatliche Beobachtungsbehörde pauschal als politisch voreingenommen darstellt.
Und selbstverständlich darf man Verfassungsschutzberichte kritisch prüfen. Nur sollte man dann auch konkret auf die dort genannten Tatsachen eingehen. Beim aktuellen Bericht zur Roten Hilfe geht es eben nicht nur um ein Etikett: Genannt werden unter anderem die Unterstützung linksextremistischer Straftäter, die Befürwortung bzw. Unterstützung von Gewalt als politischem Mittel und eine nach Auffassung des Verfassungsschutzes auf Delegitimierung des Rechtsstaats gerichtete Agitation.
zum Beitrag01.10.2026 , 07:57 Uhr
Gerade deshalb ist der Vergleich doch nicht „befremdlich“, sondern interessant. Ich habe weder behauptet, AfD und Rote Hilfe seien identisch, noch dass ihre Einstufungen gleichlautend wären. Ich stelle die Frage, ob bei Mitgliedschaften in vom Verfassungsschutz beobachteten extremistischen Organisationen derselbe Maßstab angelegt wird.
Und zur Roten Hilfe: Das ist nicht lediglich irgendein Verein, der zufällig im Verfassungsschutzbericht auftaucht. Der aktuelle Bundesverfassungsschutzbericht bezeichnet sie als „größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus“ und führt als Gründe unter anderem die Unterstützung linksextremistischer Straftäter, die Befürwortung bzw. Unterstützung von Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung sowie eine Delegitimierung des Rechtsstaats an.
Natürlich folgt daraus nicht automatisch, dass jedes Mitglied selbst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Genau das habe ich aber auch nie behauptet.
zum Beitrag01.10.2026 , 07:56 Uhr
„Wo ist der Skandal?“ – Nun, vielleicht darin, dass die Rote Hilfe nicht einfach irgendein linker Juristenverein ist. Sie wird seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet und als linksextremistische Organisation eingestuft. Der aktuelle Bundesverfassungsschutzbericht bezeichnet sie als größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus.
zum Beitrag30.09.2026 , 17:38 Uhr
Nein, das ist gerade kein „Denkfehler“, sondern eine Frage, die sogar die taz selbst ausdrücklich aufwirft.
Sie schreiben: „Insofern stimmt es schlichtweg nicht, dass sich die Aussagen schwer verifizieren.“ Nur: Genau das schreibt die taz über den Film. Dort heißt es ausdrücklich, dass die 24 anonymen Aussagen schwer überprüfbar seien und dass sich anhand des Films nicht beurteilen lasse, ob die geschilderten Militäreinsätze tatsächlich Kriegsverbrechen waren. Außerhalb der anonymen Aussagen liefert der Film laut taz kein weiteres Belegmaterial und auch keine externen Stimmen zur Einschätzung der Plausibilität.
Dass es daneben andere Belege für bestimmte Vorgänge in Gaza gibt, bestreite ich überhaupt nicht. Aber genau deshalb muss man unterscheiden: Was ist anderweitig dokumentiert und was ist eine zusätzliche Behauptung einer anonymen Quelle?
Und auch Ihr „die Fakten liegen längst auf dem Tisch“ erledigt die Beweisfrage nicht. Bei der konkreten Behauptung, ob ein bestimmter Militäreinsatz ein Kriegsverbrechen war, braucht es eben Belege für diesen konkreten Vorgang.
zum Beitrag30.09.2026 , 17:37 Uhr
Genau da liegt der Denkfehler: Eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz bedeutet nicht automatisch, dass jedes einzelne Parteimitglied persönlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
Und genau denselben Maßstab lege ich bei der Roten Hilfe an. Ich habe ausdrücklich nicht behauptet, dass Eralps Mitgliedschaft bei der Roten Hilfe automatisch beweist, dass sie selbst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Der Verfassungsschutz weist sogar selbst auf diese Unterscheidung hin.
zum Beitrag30.09.2026 , 17:36 Uhr
Das ist eine interessante Vermutung, aber eben genau das: eine Vermutung. Woher wollen Sie wissen, wie FAZ, Springer oder die CDU in einem hypothetischen, „ähnlich gelagerten“ Fall reagiert hätten?
Man kann Medienberichterstattung über konkrete Fälle vergleichen. Dann müsste man allerdings auch konkrete Fälle gegenüberstellen: Welche Organisation, welche Funktion, welche Dauer der Mitgliedschaft, welche dokumentierten Positionen und welche Reaktionen gab es jeweils?
zum Beitrag30.09.2026 , 17:36 Uhr
„Die einen schlagen nach unten, die anderen nach oben“ ist vielleicht eine politische Erzählung, aber keine Definition von Extremismus. Entscheidend ist nicht, in welche gesellschaftliche Richtung jemand angeblich „schlägt“, sondern ob eine Organisation die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt oder bekämpft.
Und dass Eralp als linke Juristin Mitglied der Roten Hilfe war, ist selbstverständlich nicht „unverständlich“. Genau deshalb habe ich ja auch nicht behauptet, ihre Mitgliedschaft beweise automatisch eigene Verfassungsfeindlichkeit. Der Verfassungsschutz stellt selbst ausdrücklich klar, dass nicht jedes Mitglied einer beobachteten Organisation deren extremistische Ziele teilt.
Die interessante Frage ist vielmehr, warum man bei einem AfD-Politiker eine Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Organisation selbstverständlich genauer hinterfragen würde, während bei Eralp die Mitgliedschaft mit „linke Juristin, also nachvollziehbar“ quasi erledigt sein soll.
zum Beitrag30.09.2026 , 17:36 Uhr
Gerade wenn es vorher bekannt war, wird das Argument doch nicht besser. Dann war den Wählerinnen und Wählern lediglich die Information zugänglich – die Frage, wie diese Information politisch und journalistisch eingeordnet wird, bleibt trotzdem bestehen.
Und „bei den AfDlern ist es in der Regel umgekehrt“ ist eine ziemlich pauschale Behauptung. Bei konkreten Fällen müsste man schon benennen, welcher Politiker, welche Organisation und welche Information angeblich erst nach der Wahl bekannt wurde.
zum Beitrag30.09.2026 , 17:35 Uhr
Das kann man behaupten – aber dann müsste man schon konkret darlegen, was an der Einstufung der Roten Hilfe falsch ist. „Der Verfassungsschutz kriminalisiert Linke“ ersetzt keine Auseinandersetzung mit den konkreten Vorwürfen gegen die Organisation.
Der aktuelle Verfassungsschutzbericht bezeichnet die Rote Hilfe ausdrücklich als eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus und führt dafür konkrete Aktivitäten an – unter anderem die Unterstützung linksextremistischer Straftäter, die Solidarisierung mit gewaltorientierten Strukturen und eine politische Agitation gegen den Rechtsstaat.
zum Beitrag30.09.2026 , 17:34 Uhr
Dass Spahn seine Darstellung nachträglich verändert oder präzisiert hat, kann man selbstverständlich kritisch hinterfragen. Aber auch hier gilt: „Das zeigt mir, dass Feuer unter dem Rauch gewesen sein dürfte“ ist eine Vermutung, kein Beweis.
Genau deshalb habe ich ja zwischen berechtigtem politischen Misstrauen und einem nachgewiesenen Fehlverhalten unterschieden. Wenn sich aus den konkreten Umständen ergibt, dass seine Angaben widersprüchlich waren oder die Freistellung tatsächlich unzulässig genutzt wurde, dann soll das benannt und entsprechend bewertet werden.
zum Beitrag30.09.2026 , 17:34 Uhr
Sie verlangen von mir Paragraphen, obwohl ich gar nicht behauptet habe, Spahn habe „vollkommen im Recht“ gehandelt. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass zwischen schlechtem Eindruck, politischer Doppelmoral und einem tatsächlichen Rechtsverstoß unterschieden werden sollte.
Inzwischen ist allerdings etwas mehr bekannt: Spahn selbst sagt, er habe auf Sardinien sein krankes Kind betreut. Genau deshalb ist die entscheidende Frage doch nicht, ob Costa Smeralda moralisch gut aussieht, sondern ob die Freistellung tatsächlich zur Betreuung des Kindes genutzt wurde und ob seine Abwesenheit von den Ausschussterminen damit vereinbar war. Dafür kann und sollte es eine sachliche Prüfung geben.
Und beim „Normalo würde fristlos entlassen“ bleibt es ebenfalls bei einer Behauptung. Ob ein Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu erwarten hätte, hängt von den konkreten Umständen ab. Ein Politiker ist nicht automatisch von Regeln ausgenommen – aber umgekehrt gelten auch für Politiker nicht automatisch die von Ihnen behaupteten Sanktionen.
zum Beitrag30.09.2026 , 13:31 Uhr
Wenn eine Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation grundsätzlich kein Anlass für genaueres Hinsehen sein soll, dann sollte dieses Maß bitte für alle politischen Richtungen gelten.
Bei einem AfD-Politiker, der jahrelang Mitglied in einer vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Organisation gewesen wäre, würde man völlig zu Recht nach Motiven, damaligen Positionen, Kenntnis der Organisation und Gründen für den späteren Austritt fragen.
Warum sollte das bei einer vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Organisation anders sein? Der Verfassungsschutz sagt ausdrücklich, dass nicht jedes Mitglied automatisch verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Das ist eine wichtige Differenzierung – aber eben kein Grund, die Mitgliedschaft überhaupt nicht zu hinterfragen.
Gleiche Maßstäbe für links und rechts wären keine „Kriminalisierung“, sondern schlicht konsequentes demokratisches Augenmaß. Alles andere wäre tatsächlich das, was hier gerade kritisiert wird: Bigotterie
zum Beitrag30.09.2026 , 12:59 Uhr
Man stelle sich einmal vor, ein AfD-Politiker wäre jahrelang Mitglied in einer vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Organisation gewesen. Würde die taz dann auch schreiben: „War ja nur passives Mitglied, ist inzwischen ausgetreten und wollte dort eigentlich nur Menschen mit juristischem Beistand unterstützen“?
Oder würde man völlig zu Recht genauer wissen wollen, warum er dort Mitglied war, welche Positionen er kannte und weshalb er sich erst später davon trennte?
Bei Eralp ist die Faktenlage nicht anders: Die Rote Hilfe wird vom Verfassungsschutz dem Linksextremismus zugerechnet; zugleich stellt der Verfassungsschutz ausdrücklich klar, dass nicht jedes Mitglied selbst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
zum Beitrag30.09.2026 , 12:22 Uhr
Keine Sorge, ich werde Ihnen weder die Krankenversicherung noch eine lebenswichtige Operation wegnehmen. Dafür müsste ich zunächst einmal irgendwie Ihre Argumentation verstehen – und umgekehrt scheint das bei meiner nicht ganz gelungen zu sein. 😁😉
Ich habe nirgends behauptet, dass Vergesellschaftung verfassungswidrig sei. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Höhe der Entschädigung rechtlich nicht feststeht und die 13,5 Mrd. deshalb keine gesicherte Rechnung sind. Das ist ein ziemlich wesentlicher Unterschied.
Dass Sie daraus nun ableiten, ich würde Ihnen persönlich Krankenversicherungsleistungen oder Operationen wegnehmen wollen, ist schon eine bemerkenswert kreative Interpretation meines Kommentars.
Aber gut: Wenn die Argumente ausgehen, kann man natürlich immer noch versuchen, dem Gegenüber irgendwelche absurd zugespitzten Positionen unterzuschieben. 😉
zum Beitrag30.09.2026 , 12:17 Uhr
„Jeder Normalo würde dafür fristlos entlassen“ ist zunächst einmal eine Behauptung, keine Rechtslage. Ob eine Freistellung wegen der Erkrankung eines Kindes missbraucht wurde, hängt von den konkreten Umständen ab. Eine Reise allein beweist weder, dass das Kind nicht krank war, noch automatisch einen Betrug.
Und auch der Verweis auf Costa Smeralda ersetzt keine Belege dafür, dass die Reise der Betreuung bzw. Genesung des Kindes tatsächlich widersprochen hat. Wenn Spahn gegen arbeits- oder dienstrechtliche Pflichten verstoßen hat, soll das selbstverständlich geprüft und entsprechend sanktioniert werden.
zum Beitrag30.09.2026 , 12:16 Uhr
„Eigentum ist aus Sicht der Konservativen heiliger als bezahlbare Mieten“ – das ist schon deshalb eine merkwürdige Zuspitzung, weil Eigentum nicht nur etwas für „reiche Unterstützer“ der Union oder der Rechten ist. Für ganz normale Bürger ist die eigene Wohnung, das eigene Haus oder schlicht die Möglichkeit, irgendwann Eigentum zu erwerben, ebenfalls wichtig.
zum Beitrag30.09.2026 , 10:46 Uhr
„Schwarze Schande“, „hässliche Fratze“ und eine von Kapitalinteressen zerfressene „Mischpoke“ – bei so viel politischer Analyse bleibt einem ja kaum noch etwas hinzuzufügen.
Vielleicht doch: Wenn man schon so großspurig über Kapitalismus und Finanzinteressen spricht, könnte man sich irgendwann auch mit der Frage beschäftigen, was die eigenen Berliner Lieblingsprojekte eigentlich kosten und wie sie praktisch funktionieren sollen.
Die Linke möchte große Wohnungsbestände vergesellschaften, Milliarden für Entschädigungen mobilisieren und den staatlichen Wohnungsbau massiv ausweiten. Alles politisch diskutierbar. Nur wird aus „der Staat macht es“ noch lange kein Finanzierungskonzept, und aus einem Artikel im Grundgesetz auch kein automatisch tragfähiges Geschäftsmodell.
Aber vermutlich ist es einfacher, die Union als kapitalistische Mischpoke zu beschimpfen, als sich mit den unangenehmen Details von Entschädigung, Finanzierung, Neubau, Eigentumsrechten und der Frage auseinanderzusetzen, wie viele Milliarden Berlin dafür tatsächlich aufbringen müsste.
zum Beitrag30.09.2026 , 10:44 Uhr
„Bayern hat immer nur genommen und will jetzt keine Solidarität“ ist historisch schon eine interessante Darstellung.
Bayern war von 1950 bis 1986 selbst durchgehend Empfänger des Länderfinanzausgleichs und erhielt in dieser Zeit insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro. Seit 1993 ist Bayern dagegen durchgehend Zahlerland und seit 2008 sogar der größte Zahler.
Bis 2022 hatte Bayern bereits über 108 Milliarden Euro eingezahlt. Danach kamen allein 2023 bis 2025 noch weitere zweistellige Milliardenbeträge hinzu. 2024 waren es rund 9,8 Milliarden, 2025 sogar rund 11,7 Milliarden Euro. Die kumulierte Netto-Belastung Bayerns wird inzwischen mit etwa 135,7 Milliarden Euro ausgewiesen.
zum Beitrag30.09.2026 , 10:41 Uhr
„Recherchiert mal die Wege der Immobilienlobby zu CDU/CSU, rechten Medien und ÖRR“ – herrlich. Sobald die eigene politische Erzählung nicht mehr aus den Fakten folgt, wird eben kurzerhand ein unsichtbares Netzwerk bemüht, das offenbar ganz Deutschland fernsteuert.
Und natürlich darf auch das bewährte Argument nicht fehlen: Antisemitismus sei „traditionell rechts“ und ein paar problematische Linke seien deshalb irrelevant. Das ist ungefähr so seriös wie zu behaupten, Korruption sei traditionell irgendwo anders zu Hause und deshalb müsse man sie innerhalb der eigenen Partei nicht ernst nehmen.
Eine Partei, die eine Landesregierung führen möchte, muss sich auch mit den Problemen im eigenen politischen Umfeld auseinandersetzen.
Und was die Immobilienlobby betrifft: Über Vergesellschaftung, Entschädigung, Mietrecht und die wirtschaftlichen Folgen kann man wunderbar streiten. Dafür braucht es weder „Heuschrecken“ noch eine geheime Medienverschwörung.
zum Beitrag30.09.2026 , 10:40 Uhr
„Die Union will alles im Keim ersticken, was nicht ihrer Ideologie entspricht“ – und fünf Zeilen später wird aus einer politischen Debatte über Vergesellschaftung bereits der große Kampf gegen „Heuschrecken“, Geldgier und Pisa. Fehlt eigentlich nur noch der Chemtrail-Verweis.
Besonders hübsch ist die Photovoltaik-Legende: Altmaier habe aus „Ideologie“ 230.000 Arbeitsplätze zerstört, weshalb die Jobs jetzt einfach in China seien. Als wäre die Entwicklung der deutschen Solarindustrie eine Ein-Mann-Verschwörung und nicht das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels aus Förderpolitik, internationalen Kostenstrukturen, chinesischer Industriepolitik und massivem Preisverfall.
Und dann natürlich das Totschlagargument: Wenn die Linke in Berlin „wirklich etwas zum Positiven“ bewegen sollte, könne die Union einpacken. Das ist keine Analyse, sondern politisches Wunschdenken mit eingebauter Glaskugel.
Über die Vergesellschaftung kann man selbstverständlich sachlich streiten – gerade weil sie in Artikel 15 GG ausdrücklich vorgesehen ist. Daraus folgt allerdings nicht, dass jede konkrete Form der Vergesellschaftung sinnvoll oder finanzierbar ist.
zum Beitrag30.09.2026 , 10:38 Uhr
Schon bemerkenswert, wie schnell aus einem angeblich völlig absurden Gedanken ein ernsthaft diskutierbares Instrument wird, sobald die politische Konstellation wechselt.
Vor der Wahl in Sachsen-Anhalt wurde angesichts einer möglichen AfD-Landesregierung ebenfalls darüber diskutiert, ob finanzielle Konsequenzen bis hin zum Länderfinanzausgleich ein Mittel gegen eine solche Regierung sein könnten. Grünen-Finanzminister Bayaz stellte damals ausdrücklich einen Zusammenhang zwischen rechtsstaatlichen Grundsätzen und der Zusammenarbeit im Föderalismus her.
Nach dem tatsächlichen AfD-Wahlsieg war jedenfalls nicht plötzlich jedes Mittel tabu. Die AfD erreichte in Sachsen-Anhalt 44,1 bis 44,5 Prozent und gewann die Landtagswahl deutlich.
Wenn man vorher argumentiert: „Wenn diese Partei regiert, darf man wirklich keine Möglichkeit unversucht lassen“, dann sollte man sich nicht wundern, wenn andere politische Lager später dieselbe Logik aufgreifen.
zum Beitrag30.09.2026 , 10:37 Uhr
Genau da liegt doch der Denkfehler: „Die Betroffenen bestimmen, was antisemitisch ist“ kann kein sinnvoller alleiniger Maßstab sein. Sonst wäre tatsächlich jede Kritik an Israel potenziell antisemitisch, sobald irgendein Betroffener sie so empfindet. Das behauptet aber auch die IHRA-Definition ausdrücklich nicht. Sie sagt im Gegenteil, dass Kritik an Israel, wie sie auch an jedem anderen Staat geäußert wird, nicht als antisemitisch gelten kann. Gleichzeitig nennt sie Kriterien, wann israelbezogene Aussagen antisemitisch werden können.
Und bei „Death to the IDF“ geht es ebenfalls nicht darum, dass jemand Kritik an der israelischen Regierung verboten haben möchte. Es geht um den konkreten Kontext einer Parteiveranstaltung: Dort fielen neben „Death to the IDF“ auch „Yalla Yalla Intifada“ und Bezüge zur PFLP. Die Polizei prüft deshalb sogar die strafrechtliche Relevanz – einschließlich des Gesamtzusammenhangs.
Sie können das für verständlich oder politisch gerechtfertigt halten. Das ist Ihre Bewertung. Aber daraus folgt nicht, dass die Linke solche Parolen in ihrem Umfeld einfach als unproblematisch akzeptieren muss.
zum Beitrag30.09.2026 , 10:36 Uhr
Ich glaube, Sie bauen hier einen Gegensatz auf, den so niemand behauptet. Es geht nicht darum, dass die Linke vor Beginn irgendwelcher Gespräche sämtliche innerparteilichen Probleme „behoben“ oder Parteiausschlüsse vollzogen haben muss.
Es geht um etwas viel Einfacheres: Wenn SPD und Grüne mit der Linken über eine gemeinsame Regierung sprechen, dürfen sie doch wohl erwarten, dass die Linke glaubwürdig klärt, wie sie mit antisemitischen Positionen und entsprechenden Vorfällen in den eigenen Reihen umgehen will.
Und genau deshalb sind die Sondierungen ja der richtige Zeitpunkt dafür. Die Parteien müssen nicht erst monatelang warten, bis irgendein Parteiverfahren abgeschlossen ist. Sie können konkrete Zusagen, rote Linien und Konsequenzen vereinbaren. Dass SPD und Grüne gerade das Thema Antisemitismus zu einem zentralen Punkt der Sondierungen machen wollen, ist entsprechend keine „vorgeschobene Verhandlungsmasse“, sondern schlicht politische Verhandlung.
Ihre Logik „erst Koalition festmachen, danach das Problem beheben“ wäre übrigens ziemlich bequem: Erst die Machtfrage klären und anschließend hoffen, dass die angekündigte Aufarbeitung irgendwann tatsächlich stattfindet.
zum Beitrag30.09.2026 , 09:33 Uhr
Dass „Naza“ nicht für sich allein steht, ist doch kein Gegenargument zu meiner Kritik. Dann sollte man eben sauber zwischen bereits anderweitig belegten Tatsachen und den zusätzlichen Behauptungen der 24 anonymen Quellen unterscheiden.
Genau das ist der journalistische Knackpunkt: Der Film selbst liefert außerhalb dieser anonymen Aussagen kaum Material, mit dem man ihre Angaben überprüfen könnte. Selbst die taz beschreibt deshalb, dass sich die Aussagen schwer verifizieren lassen und man anhand des Films nicht beurteilen kann, ob die geschilderten Einsätze tatsächlich Kriegsverbrechen waren.
Und natürlich kann man sagen: „Ich glaube diesen Quellen.“ Das ist eine legitime persönliche Einschätzung. Aber daraus wird noch kein belastbarer Beleg. Gerade bei Vorwürfen von Kriegsverbrechen oder gar Genozid gelten nun einmal besonders hohe Anforderungen an die Beweisführung.
zum Beitrag30.09.2026 , 09:31 Uhr
Humanitäre Härtefälle zu lösen und Menschen einen legalen Aufenthaltsstatus zu ermöglichen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, ist das eine. Eine pauschale Legalisierung von 60.000 bis 100.000 Menschen ist aber etwas völlig anderes.
Wer ohne Aufenthaltsrecht hier lebt, hat nicht automatisch einen Anspruch darauf, dauerhaft bleiben zu dürfen. Genau dafür gibt es das Aufenthaltsrecht: Es soll zwischen Schutzbedürftigkeit, Bleiberecht und fehlendem Aufenthaltsrecht unterscheiden. Wenn man diese Unterscheidung durch eine möglichst umfassende kollektive Legalisierung praktisch aushebelt, schafft man zudem einen erheblichen Anreiz, auf eine individuelle aufenthaltsrechtliche Entscheidung gar nicht erst zu setzen.
Auch die Forderung, Übermittlungspflichten der Behörden grundlegend einzuschränken, ist kein bloß technisches Detail. Ein Staat kann soziale Teilhabe ermöglichen und trotzdem wissen wollen, wer sich dauerhaft in seinem Hoheitsgebiet aufhält und welchen Aufenthaltsstatus diese Person hat.
zum Beitrag30.09.2026 , 09:28 Uhr
Das Problem ist: Sie tun so, als würde ein Windparkbetreiber seinen Strom einfach „ins System ballern“, obwohl niemand ihn braucht. Ein erheblicher Teil der Abregelung entsteht aber gerade wegen Netzengpässen: Der Strom wird gebraucht, kann aber vom Erzeugungsort nicht dorthin transportiert werden, wo er gerade benötigt wird.
Und „dann sollen die Großproduzenten eben speichern“ ist ebenfalls etwas zu bequem. Speicher sind sinnvoll und werden wichtiger – die Bundesnetzagentur nennt sie ausdrücklich als Teil der Lösung. Sie sagt aber genauso ausdrücklich, dass der notwendige Netzausbau dadurch nicht ersetzt wird.
Der finanzielle Ausgleich beim Redispatch ist übrigens keine Belohnung dafür, dass jemand wahllos produziert. Er soll den Anlagenbetreiber wirtschaftlich so stellen, als wäre die angeordnete Abregelung nicht erfolgt. Genau deshalb gibt es gesetzliche Ausgleichsregeln.
zum Beitrag30.09.2026 , 09:28 Uhr
Gerade die „andere Uhrzeit“ ist doch der Punkt: Das Stromsystem muss nicht nur dann funktionieren, wenn Wind und Sonne gerade ordentlich liefern. Es muss auch bei Dunkelflaute funktionieren. Und dafür reicht der Hinweis „wir haben ein europäisches Netz“ eben nicht.
Die Bundesnetzagentur bestätigt für den Winter 2026/27 einen Bedarf von 7,4 GW Netzreserve; rund 2,7 GW davon müssen sogar durch Kraftwerke im Ausland abgesichert werden.
Und nein, Importe sind nicht „stumpf dramatisch“. Sie sind ein völlig normaler Bestandteil des europäischen Strommarkts – aber sie ersetzen keine gesicherte Leistung, wenn gleichzeitig mehrere Länder knapp versorgt sind. Genau deshalb spricht die Bundesnetzagentur von der notwendigen Vorhaltung von Reservekraftwerken.
Übrigens: Im 1. Quartal 2026 war Deutschland sogar wieder Nettoexporteur. Das zeigt gerade, warum eine einzelne Momentaufnahme wenig über die Versorgungssicherheit aussagt.
zum Beitrag29.09.2026 , 16:28 Uhr
Die entscheidende Frage ist doch, ob tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ob die Reise der Genesung entgegensteht. Eine Krankschreibung ist kein Hausarrest – je nach Erkrankung kann ein Urlaub sogar völlig unproblematisch sein.
zum Beitrag29.09.2026 , 16:18 Uhr
Der Mythos, dass Büroarbeit automatisch bequem und wenig belastend sei, hält sich erstaunlich hartnäckig. Ein stressiger Schreibtischjob mit permanentem Termindruck, hoher Verantwortung, Unterbrechungen und engen Fristen kann Menschen ebenfalls über Jahrzehnte zermürben. Nicht jede Belastung hinterlässt eben einen kaputten Rücken.
zum Beitrag29.09.2026 , 15:51 Uhr
Beim ersten Punkt haben Sie recht: Ein Gericht muss nicht feststellen, dass Eralp „Antisemitin“ ist. Es muss die konkrete Äußerung rechtlich einordnen. Genau deshalb ist „Das ist eine bloße Meinungsäußerung“ aber ebenfalls keine juristische Abkürzung.
Beim Verfassungsschutz würde ich allerdings zwischen der Partei selbst und einzelnen Strukturen in ihrem Umfeld unterscheiden. Dass die Bundespartei nicht vom Bundesamt beobachtet wird, bedeutet nicht, dass es innerhalb der Partei oder ihres Umfelds keine vom Verfassungsschutz thematisierten extremistischen Strukturen oder Bestrebungen geben kann. Das sollte man nicht miteinander vermischen.
Und bei der Brandmauer gilt dasselbe: Eine einzelne Abstimmung mit AfD-Stimmen ist noch keine Zusammenarbeit im Sinne einer Koalition. Aber sie zeigt eben auch, dass die Realität komplizierter ist als „die CDU hat sich komplett an die Brandmauer gehalten“.
zum Beitrag29.09.2026 , 15:49 Uhr
Natürlich sollten bei allen Parteien dieselben Maßstäbe gelten. Nur ist das hier kein Argument gegen die Forderung an die Berliner Linke.
Von der Linken wird schließlich nicht verlangt, dass sie „hundertprozentig antisemitismusfrei“ ist – das wäre bei einer großen Partei mit Tausenden Mitgliedern ohnehin eine absurde Forderung. Verlangt wird, dass sie sich mit konkreten, dokumentierten Vorfällen in den eigenen Reihen auseinandersetzt und daraus Konsequenzen zieht.
Und genau das ist eben keine theoretische Debatte: Beim Wahlkampfevent der Neuköllner Linken fielen die umstrittenen Zeilen des Rappers Dahabflex; die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft prüfte anschließend sogar deren mögliche strafrechtliche Relevanz. Beim Landesparteitag räumte die Linken-Landesvorsitzende Kerstin Wolter zudem selbst ein, dass es Äußerungen gegeben habe, die Grenzen überschritten und jüdischen Menschen Angst gemacht hätten, und dass diese Fälle aufgearbeitet werden müssten.
zum Beitrag29.09.2026 , 15:48 Uhr
Man kann ja durchaus darüber diskutieren, ob Medien bestimmte Vorgänge unterschiedlich stark gewichten oder ob politische Begriffe zu schnell als Kampfbegriffe verwendet werden. Aber daraus folgt doch nicht, dass die konkreten Antisemitismusvorwürfe gegen Teile der Berliner Linken eine erfundene Kampagne sind.
Die Vorfälle, um die es hier geht, sind dokumentiert. Das kann man nicht einfach mit dem Hinweis auf „Narrative gegen die Linke“ wegwischen. Man muss sich schon konkret mit den jeweiligen Aussagen und Vorgängen auseinandersetzen und erklären, warum sie gegebenenfalls anders einzuordnen sind.
Und genau das passiert in solchen Kommentaren auffällig oft nicht: Statt über die konkreten Vorfälle zu sprechen, wird auf Medienkampagnen, Diffamierung und die Brandmauer ausgewichen.
Natürlich kann man über die politische Motivation hinter Berichterstattung streiten. Aber die Existenz dokumentierter Vorfälle wird dadurch nicht zur Kampagne. Wer das behauptet, müsste schon erklären, was an den jeweiligen Vorgängen konkret falsch dargestellt oder erfunden wurde.
zum Beitrag29.09.2026 , 15:47 Uhr
automatisch antisemitisch seien. Kritik an der israelischen Regierung, an Netanyahu oder an Siedlungspolitik kann selbstverständlich legitim sein.
Nur ist das eine ziemlich bequeme Ablenkung von der eigentlichen Debatte: Es geht um konkrete, dokumentierte antisemitische bzw. israelfeindliche Vorfälle im Umfeld der Berliner Linken und um den Umgang der Partei damit.
Wenn bei einer Veranstaltung aus dem Umfeld der Berliner Linken „Death to the IDF“ und „Yalla Yalla Intifada“ skandiert wird, wenn es wiederholt Streit über antisemitische bzw. antizionistische Positionen innerhalb des Landesverbands gibt und die Parteiführung selbst Aufarbeitungsbedarf einräumt, dann ist das nicht dadurch erledigt, dass man drei völlig andere, grundsätzlich legitime Aussagen über Israel aufzählt.
zum Beitrag29.09.2026 , 15:46 Uhr
Es geht doch überhaupt nicht darum, dass die Linke ihre innerparteilichen Probleme „sofort wegzaubern“ soll. Das Problem ist vielmehr, dass die Debatte über Antisemitismus in Teilen der Berliner Linken eben nicht erst seit ein paar Wochen existiert und auch nicht erst mit Dobrindts Äußerung entstanden ist.
Bereits im Frühjahr gab es innerhalb der Partei Streit über den Umgang mit dem Nahostkonflikt. Ende August dann der Auftritt von Dahabflex bei einer Veranstaltung des Neuköllner Linken-Bezirksverbands mit „Yalla Yalla Intifada“ und „Death to the IDF“. Und beim jüngsten Landesparteitag musste die Landesvorsitzende selbst Fehler im Umgang mit israelkritischen Äußerungen einräumen und eine Aufarbeitung ankündigen.
Das kann man nicht einfach als eine von Medien aufgeblasene Dobrindt-Kampagne abtun.
Und natürlich gilt das nicht nur für die Linke: Antisemitismus gibt es in verschiedenen politischen Lagern. Aber gerade deshalb sollte man doch bei einer Partei, die möglicherweise eine Landesregierung führen will, erwarten dürfen, dass sie solche Probleme nicht relativiert, sondern glaubwürdig aufarbeitet.
zum Beitrag29.09.2026 , 15:44 Uhr
Das Problem ist doch genau diese Verkürzung: Aus der berechtigten Forderung, zwischen Israelkritik und Antisemitismus sauber zu unterscheiden, wird plötzlich die Behauptung, die Antisemitismusvorwürfe seien praktisch erfunden.
Nein. Man kann sehr wohl kritisieren, wenn aus einzelnen Vorfällen vorschnell auf Elif Eralp persönlich geschlossen wird. Aber die zugrunde liegenden Vorgänge sind deshalb nicht erfunden. Die taz berichtet selbst über den Auftritt eines propalästinensischen Rappers bei einer Linken-Veranstaltung, bei dem zu Gewalt gegen die israelische Armee aufgerufen worden sein soll, sowie über weitere Vorgänge im Berliner Landesverband.
Und genau deshalb ist „hartnäckiger Antisemitismusverdacht“ nicht automatisch eine Tatsachenbehauptung, Eralp sei Antisemitin. Es beschreibt, dass diese Debatte innerhalb und außerhalb der Partei fortbesteht.
zum Beitrag29.09.2026 , 15:39 Uhr
Genau da liegt für mich der entscheidende Punkt: „Geld hat da zu sein“ ist kein finanz- oder verfassungsrechtliches Konzept. Die 13,5 Milliarden Euro sind keine feststehende Rechnung, sondern das Ergebnis eines bestimmten Entschädigungsmodells. Die aktuelle Studie selbst spricht davon, dass die Finanzierbarkeit von der konkreten Ausgestaltung abhängt.
Und auch rechtlich ist eben keineswegs abschließend geklärt, welche Entschädigung am Ende zulässig wäre. Selbst die taz schreibt, dass offen ist, ob die Vergesellschaftung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte und dass viel an der Entschädigungsfrage hängt.
Beim Mietendeckel kann man selbstverständlich über weitere gesetzliche Instrumente diskutieren. Aber das ist eine andere Baustelle als die Frage, ob man 220.000 Wohnungen zu einem vorher festgelegten Preis übernehmen kann.
zum Beitrag29.09.2026 , 07:42 Uhr
„Bauen tun wie immer die Baukonzerne“ – genau. Aber warum sollten private Unternehmen langfristig Milliarden in Wohnungsbau investieren, wenn ihnen anschließend signalisiert wird, dass erfolgreiche Investitionen politisch gewollt unter dem Verkehrswert vergesellschaftet werden können?
Und genau deshalb ist „die Baukonzerne bauen einfach weiter“ etwas zu bequem. Die spannende Frage ist nicht, ob irgendein Bauunternehmen noch einen Auftrag annimmt, sondern wer künftig das Kapital für den Wohnungsbau bereitstellt und zu welchen Konditionen.
„Wenn man den Konzernen die Renditen entzieht, werden Gelder frei“ klingt wunderbar einfach – ist aber noch keine Rechnung. Die Rendite verschwindet durch Vergesellschaftung ja nicht magisch als zusätzlicher Geldtopf. Erst einmal muss der Bestand entschädigt bzw. finanziert werden, dazu kommen Zinsen, Tilgung, Instandhaltung, Verwaltung und notwendige Sanierungen.
zum Beitrag28.09.2026 , 16:23 Uhr
Was hier als problematische „Vorabsprachen“ dargestellt wird, nennt sich normalerweise politische Vorbereitung.
SPD und Grüne wissen schließlich ziemlich genau, wo die größten Konfliktlinien mit der Linken liegen: Die SPD lehnt die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ausdrücklich ab – ausgerechnet das zentrale Wahlversprechen der Linken. Und auch bei der Abschaffung des Verfassungsschutzes liegen die Positionen diametral auseinander.
Da wäre es doch geradezu absurd, erst drei Parteien an einen Tisch zu setzen und dann überrascht festzustellen, dass man bei einigen Kernforderungen der jeweils anderen Partei nicht mitgehen kann.
Sondierungen sind genau dafür da: herauszufinden, ob aus drei unterschiedlichen Wahlprogrammen überhaupt ein gemeinsames Regierungsprogramm werden kann.
zum Beitrag28.09.2026 , 16:11 Uhr
Das Problem ist doch, dass „Antifaschismus“ offenbar zunehmend als Freifahrtschein verstanden wird, sobald die richtigen politischen Gegner im Visier stehen.
Gerade die Berliner Linke sollte sich deshalb vielleicht einmal fragen, mit wem sie sich im Namen des Kampfes gegen Rechts gemeinmacht. Wenn bei Veranstaltungen der eigenen Partei Akteure aus dem palästinasolidarischen Milieu auftreten, die mit israelfeindlichen beziehungsweise gewaltverherrlichenden Positionen auffallen, reicht ein nachträgliches „Das war nicht abgesprochen“ eben nicht aus.
Und das ist kein aus der Luft gegriffener Vorwurf: Die Berliner Linke selbst hat ausdrücklich erklärt, dass sie sich schützend vor palästinasolidarische Genoss*innen und deren politische Aktivitäten stellt. Gleichzeitig gibt es innerhalb des Landesverbands Strömungen, die wegen ihrer Nähe zu BDS und ihrer Positionen zum Nahostkonflikt erheblich umstritten sind.
zum Beitrag28.09.2026 , 16:10 Uhr
Gerade deshalb finde ich die Kritik an „Naza“ nachvollziehbar. Es geht schließlich nicht darum, dass man mögliche Verbrechen der IDF nicht thematisieren dürfte. Im Gegenteil: Gerade bei solchen Vorwürfen müsste man besonders sauber arbeiten.
Wenn aber 24 anonyme Personen schwer überprüfbare Aussagen machen, praktisch kein unabhängiges Belegmaterial gezeigt wird und selbst die Genozid-Einordnung über eine suggestive Frage des Regisseurs eingeführt wird, darf man das journalistisch durchaus hinterfragen.
Und genau hier liegt für mich das Problem mit Abraham und Szor: Wer einen derart schweren Vorwurf öffentlich dokumentiert, kann sich nicht darauf zurückziehen, dass die Wirkung des Films für die Beweisführung schon irgendwie ausreicht.
zum Beitrag28.09.2026 , 16:09 Uhr
„Es bleibt also Geld übrig“ ist keine Antwort auf die Finanzierungsfrage, sondern deren Umgehung.
Die 220.000 Wohnungen müssen zunächst einmal vergesellschaftet und die Eigentümer entschädigt werden. Dafür braucht es Geld – und zwar nicht irgendwann, nachdem über Jahrzehnte Mieteinnahmen angefallen sind, sondern für die Entschädigung zum Zeitpunkt der Übernahme.
Wenn dafür 13,5 Milliarden Euro angesetzt werden, muss man also erklären, warum genau diese Summe rechtlich ausreicht und wie sie finanziert werden soll. „Danach zahlen die Mieter keine Gewinne mehr an Aktionäre“ ist dafür ungefähr so hilfreich wie der Hinweis, dass ein Kredit irgendwann einmal abbezahlt sein wird.
Und selbst wenn die laufenden Überschüsse später zur Finanzierung beitragen: Dann reden wir über eine langfristige Refinanzierung, nicht darüber, dass die Vergesellschaftung plötzlich kostenlos wäre.
zum Beitrag28.09.2026 , 14:34 Uhr
„Söder redet seit Jahren über den Länderfinanzausgleich“ – ja, und Bayern hat 2023 sogar den juristischen Schritt gemacht und die aktuelle Ausgestaltung beim Bundesverfassungsgericht angegriffen. Das war also offenbar mehr als nur ein schlecht gelaunter Stammtischsatz.
Und dass das Thema irgendwann erledigt sei, weil Söder es „seit Jahren“ anspricht, ist ebenfalls eine interessante Theorie. Das geltende Finanzsystem ist nicht auf ewig in Stein gemeißelt: Nach dem 31. Dezember 2030 können Bund oder mindestens drei Länder eine Neuordnung verlangen. Kommt innerhalb von fünf Jahren danach keine gesetzliche Neuregelung zustande, tritt das bisherige System außer Kraft.
Die Geberländer dürfen sich also durchaus darauf einstellen, dass bei einer künftigen Neuordnung verhandelt wird – und Bayern dürfte dabei vermutlich nicht mit der Demut eines Bittstellers am Verhandlungstisch sitzen.
zum Beitrag28.09.2026 , 14:31 Uhr
„Die Jugend wählt zum Großteil links“ – das ist eine dieser schönen politischen Wunschvorstellungen, die durch Wiederholung offenbar irgendwann zur Statistik werden sollen.
Die Bundestagswahl 2025 erzählt jedenfalls eine deutlich kompliziertere Geschichte: Bei den 18- bis 24-Jährigen war Die Linke mit 27,3 % zwar stärkste Partei, gleichzeitig legte aber auch die AfD gerade bei den Jüngeren massiv zu. Bei den 25- bis 34-Jährigen war die AfD mit 20,8 % sogar stärkste Kraft.
Die Jugend ist also keineswegs geschlossen „links“. Vielmehr konzentriert sich bei den Jüngeren ein auffällig großer Teil der Stimmen auf zwei politisch weit auseinanderliegende Parteien – AfD und Linke.
Das ist vielleicht weniger bequem als die Erzählung von der fortschreitenden „linken Jugend“, aber dafür entspricht es eher den tatsächlichen Wahlergebnissen. Und „Gott sei Dank“ ist bei einer Statistik übrigens kein besonders zuverlässiges Analyseinstrument.
zum Beitrag28.09.2026 , 14:28 Uhr
"eine "große Gefahr" in der demokratischen Partei 'Die Linke' sehen."
Gerade bei der Berliner Linken wirkt dieser Ablenkungsversuch allerdings besonders unfreiwillig komisch. Der Landesverband hat nun wirklich genügend eigene Kontroversen und Skandale produziert, über die man reden könnte. Wer sich daran stört, dass andere diese thematisieren, sollte vielleicht nicht ausgerechnet mit dem Finger auf Bayern zeigen.
Und nein: Die Flugblatt-Affäre um Aiwanger wird nicht dadurch weniger problematisch, dass man sie erwähnt. Aber umgekehrt werden die Vorgänge innerhalb der Berliner Linken auch nicht dadurch verschwinden, dass man Aiwanger aus dem Hut zaubert.
zum Beitrag28.09.2026 , 11:17 Uhr
Nur ist das eben kein „Worst-Case-Szenario gegen Best-Case-Szenario“. Ich habe auf die zentrale Stellschraube der Studie hingewiesen: Wie hoch die Entschädigung angesetzt wird. Wenn das Modell seine Finanzierbarkeit maßgeblich daraus ableitet, dass die Entschädigung anhand der wirtschaftlichen Tragfähigkeit berechnet wird, dann ist genau diese Annahme entscheidend für das Ergebnis.
Und natürlich können Sozialbindungen einkommensschwächeren Haushalten helfen. Das bestreitet doch niemand. Die Frage ist nur, ob daraus automatisch folgt, dass eine Vergesellschaftung wirtschaftlich sinnvoll oder langfristig selbsttragend ist. Das sind zwei verschiedene Fragen.
Auch der Hinweis auf den früheren Verkauf öffentlicher Wohnungen beantwortet die Kostenfrage nicht. Selbst wenn man diese Verkäufe politisch für einen Fehler hält, folgt daraus nicht, dass jede Rücküberführung zu jedem Preis sinnvoll finanziert werden kann.
Und beim Bauen sind wir uns vermutlich sogar einig: Es muss deutlich mehr gebaut werden. Nur wäre es dann interessant, einmal nüchtern zu vergleichen, was dieselben Milliarden an zusätzlichen Neubau, Sanierung und dauerhaft gebundenem Sozialwohnungsbestand bewirken könnten.
zum Beitrag28.09.2026 , 08:01 Uhr
„Keine Sorge, die kritisieren nur den israelischen Staat, nicht das Judentum.“ – Was für eine beruhigende Nachricht. Dann können die jüdischen Berliner ja alle ganz entspannt schlafen.
Die Synagoge wird weiterhin von der Polizei geschützt, jüdische Einrichtungen brauchen weiterhin besonderen Objektschutz – aber macht euch keine Sorgen: Die Leute, bei deren Veranstaltung „Death to the IDF“ und „Yalla Yalla Intifada“ skandiert wurde, haben es bestimmt ausschließlich auf den israelischen Staat abgesehen.
Das ist ungefähr so, als würde man jemandem mit eingeschlagener Fensterscheibe erklären: „Keine Sorge, wir wollten nur das Gebäude kritisieren, nicht die Menschen darin.“
Wenn bei einer Wahlkampfveranstaltung der Linken Parolen wie „Tod der israelischen Armee“ fallen und niemand einschreitet, dann ist „Wir kritisieren doch nur Israel“ ungefähr die geistige Version von „Ich habe nichts gegen Juden, aber …“.
Aber schön, dass Sie die jüdischen Berliner beruhigen wollen. Vielleicht erzählen Sie das mit dem fehlenden Grund zur Sorge auch gleich den Polizisten, die Synagogen und jüdische Einrichtungen schützen. Die freuen sich bestimmt über die Aufklärung.
zum Beitrag28.09.2026 , 07:59 Uhr
Die Linke wird sich noch an eine ziemlich banale Lektion der parlamentarischen Demokratie gewöhnen müssen: Stärkste Partei zu sein bedeutet nicht, automatisch das eigene Wahlprogramm durchregieren zu können.
25,7 Prozent sind ein Wahlsieg, aber eben auch 74,3 Prozent, die nicht für die Linke gestimmt haben. Für ein rot-grün-rotes Bündnis braucht es deshalb Kompromisse – und zwar nicht nur von SPD und Grünen.
Gerade bei den besonders ideologischen Lieblingsprojekten der Berliner Linken, von der Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände bis zum Umgang mit Sicherheitsbehörden, wird sich zeigen, wie viel von den großen Wahlkampfversprechen tatsächlich regierungsfähig ist. Die SPD und die Grünen haben schließlich eigene Programme, Interessen und Wähler – sie sind keine Mehrheitsbeschaffer für jedes Wunschprojekt der Linken.
zum Beitrag28.09.2026 , 07:53 Uhr
„Die gefährlichste Frau Deutschlands“ – und nach der Lektüre könnte man fast glauben, Berlin stünde kurz vor der sozialistischen Revolution.
Dabei ist das eigentlich Bemerkenswerte an diesem Artikel, wie begeistert hier politische Wunschvorstellungen als nüchterne Machbarkeitsstudie verkauft werden. 220.000 Wohnungen vergesellschaften? Kein Problem. Die Ökonomen rechnen schließlich vor, dass 13,5 Milliarden Euro Entschädigung reichen könnten.
„Könnten“ ist dabei das entscheidende Wort.
Man setzt eine möglichst günstige Entschädigung voraus und rechnet anschließend vor, dass genau diese günstige Entschädigung finanzierbar sei. Das ist ungefähr so überzeugend wie die Aussage: Mein Haus kostet nur 300.000 Euro, weil ich bei meiner eigenen Berechnung beschlossen habe, dass es nicht mehr kosten darf.
Die eigentliche Rechnung beginnt nämlich erst bei der Frage, welche Entschädigung am Ende tatsächlich rechtlich durchsetzbar ist.
zum Beitrag28.09.2026 , 07:52 Uhr
Die CDU müsse ihre Abgrenzung nach links überwinden, um wieder „Volkspartei“ zu werden.
Nein. Die CDU ist eine christdemokratische, konservative Partei und keine bessere Version von SPD, Grünen oder Linkspartei. Dass sie sich von linken Positionen abgrenzt, ist kein Betriebsunfall, sondern gehört zum politischen Wettbewerb.
Und wenn die CDU heute wieder stärker auf konservative Themen setzt – Migration, innere Sicherheit, Wirtschaft, Eigentum oder eine Abgrenzung von der Linken –, dann ist das zunächst einmal genau das, was eine konservative Partei tun darf: konservative Positionen vertreten.
zum Beitrag28.09.2026 , 07:50 Uhr
13,5 Milliarden Euro. Natürlich. Wenn man die entscheidende Zahl einfach entsprechend niedrig ansetzt, ist plötzlich auch die Vergesellschaftung „finanzierbar“. Was für ein Zufall.
Die Studie rechnet mit einer Entschädigung, die sich aus der angenommenen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Wohnungen ableitet – und nicht einfach mit dem Verkehrswert der Immobilien. Genau diese Annahme ist aber der zentrale Punkt des gesamten Modells. Zum Vergleich: Bei einer Entschädigung zum Verkehrswert werden für das Vorhaben Größenordnungen von bis zu 36 Milliarden Euro genannt.
Und dann wird ausgerechnet, dass die Mieteinnahmen anschließend Zins, Tilgung und Bewirtschaftung tragen. Voilà: Die Enteignung finanziert sich praktisch selbst.
Die eigentliche Rechnung wäre doch: Was kostet die Vergesellschaftung, wenn am Ende tatsächlich eine verfassungs- und gerichtsfeste Entschädigung herauskommt? Und was passiert bei höheren Entschädigungen, steigenden Zinsen, Sanierungsbedarf, Verwaltungskosten und ausbleibenden Mieteinnahmen?
zum Beitrag25.09.2026 , 09:27 Uhr
China ist nun wirklich nicht mehr „ehemalige Dritte Welt“, sondern selbst eine globale Großmacht. Wer den Aufstieg Chinas begrüßt, sollte deshalb vielleicht auch darüber nachdenken, was es bedeutet, wenn wirtschaftliche Macht mit politischer und geopolitischer Macht einhergeht. Ob eine Welt mit stärkerem China automatisch besser ist als eine Welt mit stärkerer USA oder stärkerem Russland, ist jedenfalls keine ausgemachte Sache.
zum Beitrag25.09.2026 , 09:24 Uhr
Wer hätte gedacht, dass hinter Wohnungsnot, Integrationsproblemen, überlasteten Kommunen oder ganz banalen Fragen der Migrationspolitik in Wahrheit Hegels „unbestimmte Negation“ und der globale Niedergang des weißen Mannes stecken.
Man muss diese Erklärung wirklich bewundern: Migration wird zum „Deck-Ressentiment“, die AfD zum Ausdruck kollektiven Narzissmus, der Islam zur Projektionsfläche und wer eine andere Meinung hat, hat offenbar nur noch nicht ausreichend verstanden, dass seine historische Epoche gerade zu Ende geht.
Das hat immerhin einen großen Vorteil: Man muss sich mit konkreten Problemen gar nicht mehr beschäftigen. Wenn jemand über Wohnraum, Schulen, Sicherheit, Integration oder Zuwanderungszahlen spricht, kann man einfach „White Supremacy!“ rufen und hat die politische Analyse bereits abgeschlossen.
Und wer diese bemerkenswerte Welterklärung kritisiert, ist vermutlich ebenfalls nur ein weiterer Beleg dafür, wie dringend die „mentale Anpassung“ voranschreiten muss. Ein argumentatives Perpetuum mobile: Die Theorie erklärt alles – und Kritik an der Theorie bestätigt sie gleich mit.
zum Beitrag25.09.2026 , 09:22 Uhr
Dass Israelkritik nicht automatisch antisemitisch ist, bestreitet doch niemand. Selbst die IHRA-Definition sagt ausdrücklich, dass Kritik an Israel, wie sie auch an jedem anderen Staat geübt wird, nicht als antisemitisch gelten kann.
Aber daraus folgt eben nicht, dass der Antisemitismusbegriff unbrauchbar oder jede Kritik an antizionistischen Positionen automatisch eine Diffamierung wäre. Die Existenz verschiedener Definitionen bedeutet auch nicht, dass plötzlich niemand mehr zwischen legitimer Israelkritik, Antizionismus und antisemitischen Stereotypen unterscheiden kann.
Und bei der Linken wird es interessant: Ja, die Partei hat 2025 beschlossen, sich auf die Jerusalemer Erklärung zu beziehen. Gleichzeitig hat ihr Parteivorstand ausdrücklich erklärt, dass das Existenzrecht Israels „nicht verhandelbar“ sei und Darstellungen, die Israels Existenz negieren oder seine Auslöschung propagieren, zurückgewiesen werden.
zum Beitrag25.09.2026 , 09:20 Uhr
Dann wird die Argumentation ja noch lächerlicher. Eine Regierung muss mit den faktischen Machthabern eines Landes kommunizieren, wenn sie überhaupt Abschiebungen in dieses Land durchführen will. Diplomatische bzw. organisatorische Kontakte mit den Taliban sind deshalb noch lange keine politische oder ideologische „Zusammenarbeit“ im Sinne einer Unterstützung des Islamismus.
Nach dieser Logik wäre bereits jeder Staat, der mit einem autoritären oder menschenrechtswidrigen Regime über Rückführungen, Geiseln, Visa oder humanitäre Fragen verhandelt, dessen politischer Verbündeter.
Und genau deshalb ist auch der ursprüngliche Kommentar so schief: Ausgerechnet die Tatsache, dass die Bundesregierung mit den Taliban über Abschiebungen verhandelt, als Beleg für irgendeine besondere Nähe zum „Islamofaschismus“ zu verkaufen, ist kein Argument, sondern eine rhetorische Nebelkerze.
zum Beitrag25.09.2026 , 09:19 Uhr
Dass die 1,431 Billionen Euro nicht mit den staatlichen Haushaltsausgaben gleichzusetzen sind, ist richtig. Die Zahl stammt allerdings nicht aus meiner Fantasie, sondern aus dem Sozialbudget des BMAS und bezeichnet ausdrücklich die gesamten sozialen Leistungen in Deutschland. Meine Formulierung war insofern zu pauschal.
Aber auch Ihre Darstellung der Rentenversicherung ist etwas zu einfach. Die gesetzliche Rentenversicherung wird zwar überwiegend über Beiträge finanziert, aber eben nicht ausschließlich: 2025 flossen rund 93,2 Milliarden Euro Bundeszuschüsse an die allgemeine Rentenversicherung, hinzu kommen weitere Bundesmittel, etwa für Kindererziehungszeiten. Die Deutsche Rentenversicherung selbst weist darauf hin, dass die Bundesmittel insbesondere der Finanzierung gesamtgesellschaftlicher bzw. nicht beitragsgedeckter Leistungen dienen.
Und „die kommen nicht vom Staat, sondern von der Arbeitnehmer-Selbstorganisation Deutsche Rentenversicherung“ ist nun wirklich eine merkwürdige Gegenüberstellung. Die DRV ist kein privater Verein, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und Teil der gesetzlichen Sozialversicherung.
zum Beitrag25.09.2026 , 09:18 Uhr
Das ist doch gerade der Punkt: Dass ein Unternehmen an dem von ihm verkauften Produkt Geld verdient, ist keine besondere Erkenntnis über Subventionen, sondern die ziemlich banale Funktionsweise eines Unternehmens.
Sie behaupten aber nicht lediglich, dass die Ölwirtschaft an jedem Liter verdient. Sie behaupten, sie stecke bei dieser Subvention „den größten Anteil“ ein. Das ist eine ganz andere Aussage – und genau diese pauschale Behauptung ist erklärungs- und belegbedürftig.
Dass Verbraucher durch eine Spritpreis-Entlastung weniger zahlen und Mineralölkonzerne gleichzeitig weiterhin Kraftstoff verkaufen und daran verdienen, ist kein Beweis dafür, dass die Unternehmen den größten Teil der staatlichen Entlastung kassieren.
Sonst könnte man bei praktisch jeder Steuersenkung argumentieren: „Die Unternehmen verdienen daran, also bekommen die Unternehmen die Subvention.“ Das ist ökonomisch ungefähr so tiefgründig wie die Feststellung, dass Bäcker am Verkauf von Brötchen verdienen.
zum Beitrag25.09.2026 , 09:17 Uhr
Natürlich müssen Straßen finanziert werden. Das bestreitet doch niemand. Nur erklärt das nicht, warum deshalb ein so großer Anteil des Spritpreises aus Steuern und Abgaben bestehen muss.
Wenn das Argument lautet „Die Straße kostet Geld, deshalb ist die Steuer gerechtfertigt“, müsste man konsequenterweise auch sämtliche anderen Steuern zweckgebunden nach dem jeweiligen individuellen Nutzen abrechnen. Das tun wir aber gerade nicht.
Und bei der ursprünglichen Behauptung ging es um etwas anderes: Es wurde behauptet, die Ölwirtschaft stecke den größten Anteil einer Spritpreis-Subvention ein. Darauf habe ich hingewiesen, weil diese pauschale Behauptung eben belegt werden müsste.
zum Beitrag25.09.2026 , 09:16 Uhr
Das ist schon eine bemerkenswerte Vorstellung von Mobilität: Der Bus fährt morgens einmal hin und abends einmal zurück – also müsse das für alle reichen. Was macht eigentlich derjenige, der Schicht arbeitet, Überstunden macht, einen Arzttermin hat, sein Kind abholen muss oder schlicht nicht exakt zu den beiden Fahrten passt?
Und nein, das Problem ist nicht, dass ich mich über einen Bus beschwere, der zweimal täglich fährt. Das Problem ist, dass Sie daraus ernsthaft eine ausreichende Alternative zum Auto konstruieren. „Dann nehmt halt den Bus“ funktioniert eben nur, wenn dieser Bus auch tatsächlich dann fährt, wenn Menschen ihn brauchen.
Und der Vorschlag, auf dem Dorf einfach Wohnblöcke für 500 bis 1.000 Menschen hinzustellen, damit sich der ÖPNV rechnet, ist ebenfalls hübsch: Erst die gewachsene Siedlungsstruktur verändern und Menschen in größere Wohnanlagen packen, damit anschließend der Bus wirtschaftlicher wird – und wer das nicht möchte, ist dann selbst schuld, wenn er aufs Auto angewiesen ist.
zum Beitrag25.09.2026 , 08:17 Uhr
Ja, Punkt 3 habe ich gesehen – und genau deshalb verstehe ich nicht, warum Sie mir anschließend vorwerfen, ich würde nicht differenzieren. Ich fordere doch gerade, bei den konkreten Fällen hinzuschauen.
Beim Remmo-Besuch etwa: Natürlich muss man vergleichen, wie mit früheren Besuchen umgegangen wurde. Aber aus dem bloßen Auftauchen eines ungeladenen Gastes folgt noch keine politische Nähe. Eralp hat ausdrücklich erklärt, Remmo sei nicht eingeladen gewesen und wieder hinausgeschickt worden. Das kann man kritisieren oder prüfen, aber es ist etwas anderes als eine Einladung durch die Partei.
Bei den anderen Fällen ist die Lage wiederum eine andere: Wenn Parteimitglieder oder Mandatsträger Kontakte zu Personen aus einem israelfeindlichen bzw. extremistischen Umfeld haben, wenn auf Veranstaltungen der Partei entsprechende Akteure auftreten oder wenn problematische Aussagen geteilt werden, muss man eben konkret fragen: Was wurde gesagt? Wer war beteiligt? Wie wurde reagiert? Wurde sich distanziert? Gab es Konsequenzen?
zum Beitrag25.09.2026 , 08:16 Uhr
Dass der Genozidvorwurf eine ernsthafte Grundlage hat, bestreite ich überhaupt nicht. Und natürlich kann man persönlich zu der Einschätzung kommen, dass es sich um einen Genozid handelt. Mein Punkt war ein anderer: Man sollte eine solche Bewertung nicht als bereits feststehende völkerrechtliche Tatsache darstellen.
Auch „plausibel“ sollte man dabei nicht überdehnen. Der IGH hat im Verfahren über vorläufige Maßnahmen bestimmte von Südafrika geltend gemachte Rechte als plausibel angesehen und deshalb Schutzmaßnahmen angeordnet. Er hat damit aber gerade nicht festgestellt, dass Israel einen Genozid begeht. Der Gerichtshof hat ausdrücklich klargestellt, dass er in diesem Stadium keine abschließende Feststellung zur erforderlichen genocidalen Absicht trifft.
Dass eine UN-Untersuchungskommission später zu einer anderen Bewertung kommt, ist selbstverständlich relevant – aber eben die Feststellung dieser Kommission und nicht ein Urteil des IGH.
zum Beitrag25.09.2026 , 08:15 Uhr
Natürlich kann jeder Beobachter persönlich zu dem Schluss kommen, dass es sich um einen Genozid handelt. Das habe ich auch gar nicht bestritten. Mein Einwand richtet sich gegen die Formulierung „unstreitig für fast alle politischen Beobachter sehen wir einem Genozid zu“, die eine umstrittene Bewertung wie eine feststehende Tatsache präsentiert.
Und nein: Dass ein Verfahren Jahre dauern kann, macht die juristische Einordnung nicht überflüssig. Gerade bei einem Begriff wie „Genozid“ ist die Absicht ein zentraler Bestandteil des Tatbestands. Genau darüber hat der IGH bislang kein abschließendes Urteil gefällt. Das Verfahren läuft weiterhin.
Auch der IStGH hat Netanyahu und Gallant nicht wegen Genozids angeklagt, sondern Haftbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen.
zum Beitrag25.09.2026 , 07:56 Uhr
„Bauernopfer“? Welch dramatische Wortwahl. Als hätte man Ferat Koçak völlig unschuldig vom Spielfeld geschoben, nur weil die böse Konkurrenz gerade einen Schuldigen braucht.
Dabei ist der Rücktritt längst überfällig – und zwar nicht wegen irgendeines nebulösen „Koalitionspokers“, sondern wegen seines eigenen Verhaltens. Wer sich mit Personen aus dem Umfeld organisierter Kriminalität austauscht, sie respektvoll grüßt, um Unterstützung für die eigene politische Arbeit bittet und anschließend erklären muss, warum das alles angeblich nur ein großes Missverständnis war, sollte vielleicht nicht die taz brauchen, um sich zum Opfer stilisieren zu lassen.
Besonders köstlich ist, dass ausgerechnet der Autor selbst einräumt, dass der Chat „schwerer wiegt“ als irgendwelche Schnappschüsse. Aber statt daraus die naheliegende Konsequenz zu ziehen, wird lieber die große Bauernopfer-Erzählung bemüht.
Nein, hier wird kein unschuldiger Bauer geopfert. Hier stolpert ein Politiker über die Konsequenzen seines eigenen Verhaltens. Das ist kein Koalitionspoker – das nennt man politische Verantwortung.
zum Beitrag25.09.2026 , 07:47 Uhr
„Die AfD bejaht die freiheitliche demokratische Grundordnung. Sie tritt aktiv für die Wahrung der Demokratie, des Rechtsstaats und für die Achtung und den Schutz der Menschenwürde ein.“
So zu finden im Grundsatzbeschluss des AfD-Bundesvorstands.
Also wo genau ist das Problem jetzt? Wieso soll ich mich um irgendwelche Äußerungen, Kontakte oder Strukturen innerhalb der AfD kümmern, wenn doch gerade jemand versucht, mir ein Bein abzusägen?
Ach, Moment. So funktioniert das Argument plötzlich nicht mehr?
Dann ist der hübsche Beschluss der Linken zum Existenzrecht Israels selbstverständlich relevant – aber die praktische Frage, was einzelne Mitglieder, Strömungen oder Gliederungen tatsächlich äußern und vertreten, soll damit bitte erledigt sein. Interessante Logik.
zum Beitrag25.09.2026 , 07:46 Uhr
„Nach jedem Sandkorn und Strohhalm“ – herrliche Formulierung. Als wären antisemitische Äußerungen, Kontakte und innerparteiliche Debatten neuerdings botanische Kleinstfunde, die böse Rechte mit der Lupe aus dem Berliner Sandkasten fischen.
Und der besonders praktische Trick: Erst räumt man großzügig ein, dass sich die Linke „klar und deutlich“ distanzieren müsse, um anschließend genau diese Distanzierung als lästiges „Stöckchen“ abzutun, über das SPD und Grüne gefälligst nicht springen sollen. Konsequenter kann man sich eigentlich kaum selbst widersprechen.
Vielleicht „schießt“ die böse rechte Ecke aber gar nicht auf die Linke, sondern die Linke produziert schlicht selbst genug Material, über das man reden kann. Wenn SPD und Grüne deshalb genauer hinschauen, ist das kein rechter Feldzug, sondern politische Verantwortung.
zum Beitrag24.09.2026 , 15:34 Uhr
„Antisemitismus“ also bloß ein Vorwand von SPD und Grünen, um irgendwie eine CDU-Koalition zu rechtfertigen? Das ist schon bemerkenswert bequem. Denn damit muss man sich mit den eigentlichen Vorwürfen gar nicht mehr beschäftigen. Man erklärt sie kurzerhand zum taktischen Manöver und kann anschließend so tun, als sei das Problem erledigt.
Genau dieses Kleinreden ist doch das Problem: Wenn es um Rechte geht, wird völlig zu Recht verlangt, antisemitische Aussagen, BDS-Nähe und israelfeindliche Positionen ernst zu nehmen. Geht es um die eigene politische Ecke, wird plötzlich nach Kontext, Machtinteressen und „Spaltung von links“ gesucht.
Antisemitismus wird aber nicht dadurch weniger problematisch, dass er aus dem linken Milieu kommt. Und eine angeblich „historische Chance“ auf Rot-Rot-Grün ist auch kein Freifahrtschein, um über problematische Positionen hinwegzusehen.
zum Beitrag24.09.2026 , 12:46 Uhr
Schaut man sich die Positionen und Wahlprogramme der Parteien an, stehen CDU, AfD und FDP einer Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ausdrücklich ablehnend gegenüber. Linke, Grüne und BSW befürworten sie. Die SPD hat sich dazu im Wahlprogramm nicht eindeutig positioniert. Damit gibt es jedenfalls keine Grundlage für die Behauptung, der Wähler habe bei der Abgeordnetenhauswahl eine Mehrheit für Enteignungen ausgesprochen.
zum Beitrag24.09.2026 , 12:20 Uhr
Diese bequeme Umkehrung ist schon bemerkenswert. Natürlich sind Antizionismus und Antisemitismus nicht automatisch dasselbe. Nur wird Antisemitismus nun einmal oft genug als vermeintlich harmlose „Israelkritik“ oder als „Antizionismus“ verpackt. Genau deshalb reicht das Etikett allein nicht aus, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Und der Verweis auf „jüdische Mitglieder“ soll dann offenbar gleich noch als Schutzschild dienen. Als wären politische Positionen plötzlich über jeden Zweifel erhaben, sobald sie von einem jüdischen Parteimitglied vertreten werden. Das ist keine ernsthafte Auseinandersetzung, sondern Identitätspolitik in die andere Richtung.
zum Beitrag24.09.2026 , 12:15 Uhr
Nein, genau das impliziert mein Kommentar gerade nicht. Ich habe ausdrücklich von „BDS-Nähe, problematischen Äußerungen und Veranstaltungen, Kontroversen um die Palästina-Solidarität und entsprechenden personellen Verbindungen“ gesprochen. Das sind verschiedene Sachverhalte, die man jeweils konkret bewerten muss.
Dass BDS-Nähe allein kein Beweis für Antisemitismus ist, habe ich inzwischen sogar ausdrücklich klargestellt. Entscheidend ist vielmehr, welche konkreten Positionen damit verbunden sind und wie die Partei damit umgeht.
Und genau da liegt doch der eigentliche Punkt: Man kann BDS nicht pauschal mit Antisemitismus gleichsetzen, aber ebenso wenig jede Kritik an BDS-Nähe oder palästinasolidarischen Strukturen als bloße „Antisemitismus-Kampagne“ abtun.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:40 Uhr
„Unstreitig für fast alle politischen Beobachter sehen wir einem Genozid zu“ – interessant, wie schnell aus einer politischen Bewertung plötzlich eine feststehende völkerrechtliche Tatsache wird.
Der Internationale Gerichtshof hat bislang gerade nicht festgestellt, dass Israel einen Genozid begeht. Das Verfahren läuft; die angeordneten vorläufigen Maßnahmen sind keine Verurteilung wegen Genozids. Und auch der Internationale Strafgerichtshof wirft Netanyahu und Gallant Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor – nicht Genozid.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:38 Uhr
„Hetzkampagne von rechts, mehr nicht.“ – Herzlichen Glückwunsch, damit ist die politische Analyse offenbar bereits abgeschlossen. Die Beweislage ist zwar dünn, aber dafür passt das Etikett umso besser.
Die Argumentationskette ist beneidenswert simpel: Die Linke kritisiert Israel → Rechte mögen das nicht → Kritik an der Linken ist deshalb eine rechte Hetzkampagne → folglich muss die Linke „standhaft bleiben“. So muss man sich wenigstens nicht mit den unangenehmen Details beschäftigen.
Besonders praktisch ist die Behauptung, die Linke sei „die einzige Partei“, die Israel kritisiere. Damit hat man Union, SPD, Grüne und zahlreiche andere Stimmen elegant aus der Realität herausdefiniert. Ein beeindruckendes Maß an politischer Vereinfachung.
Und natürlich können Menschen mit persönlichem Bezug zum Nahostkonflikt politische Positionen vertreten. Daraus folgt allerdings nicht, dass jede daraus entstehende Position automatisch über Kritik erhaben ist.
Wer jede Kritik an der eigenen Partei reflexhaft zur „Hetzkampagne“ erklärt, zeigt vor allem ein ziemlich autoritäres Verständnis politischer Debatte: Widerspruch wird nicht argumentativ beantwortet, sondern als illegitim abgestempelt.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:36 Uhr
Das Schöne an solchen Aufzählungen ist, dass sie beeindruckend lang wirken, aber am eigentlichen Argument vorbeigehen. Ja, in Rom haben rund hundert Priester gegen den Krieg und das Leid in Gaza demonstriert, und zwölf Staaten haben Maßnahmen gegen Waren aus israelischen Siedlungen angekündigt. Das ist dokumentiert.
Der entscheidende Punkt ist vielmehr, was konkret gesagt wird und warum. Israelkritik ist nicht automatisch Antisemitismus – aber der Hinweis auf Israelkritik macht eine antisemitische Aussage ebenfalls nicht plötzlich zu legitimer Kritik.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:34 Uhr
Genau diese Logik kann allerdings in beide Richtungen funktionieren: Wenn der Begriff „Antisemitismus“ ständig pauschal als Keule abgetan wird, verschiebt sich ebenfalls die Grenze dessen, was als problematisch wahrgenommen werden darf. Das erinnert tatsächlich an eine Kommunikationsstrategie, die man auch von der AfD kennt: Die Grenze des Sagbaren wird Schritt für Schritt weiter verschoben, indem zunächst jede Kritik als Übertreibung oder „Keule“ zurückgewiesen wird. Irgendwann gilt selbst der berechtigte Hinweis auf ein Problem als eigentlicher Tabubruch.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:33 Uhr
Dass die Brandmauer gegen die AfD nicht allein wegen Björn Höcke existiert, sondern wegen der dokumentierten rechtsextremistischen Bestrebungen innerhalb der Partei, ist richtig. Der Verfassungsschutzbericht beschreibt entsprechende Strömungen und Positionen innerhalb der AfD ausführlich.
Aber genau deshalb funktioniert dein Einwand gegen Astrid nur teilweise. Denn niemand muss behaupten, die gesamte Linke sei wegen Koçak „extremistisch“, um zu fragen, wie eine Partei mit solchen Vorgängen umgeht.
Und bei Koçak geht es inzwischen eben auch nicht lediglich um „Kontakte zu Leuten aus dem Bereich Clankriminalität“. Es gibt einen bestätigten Chat mit Firas Remmo, in dem Koçak unter anderem seinen Vater grüßte und später einräumte, dass er nach Kenntnis der Identität weiter mit ihm kommunizierte. Koçak bezeichnete das selbst als Fehler und zieht sich vorerst aus dem Innenausschuss zurück.
Das ist deshalb durchaus ein politisch relevanter Vorgang, ohne daraus automatisch eine „extremistische Linke“ zu konstruieren.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:31 Uhr
„Beim näheren Hinsehen ist es eigentlich nur selektive Berichterstattung und völkerrechtlich begründete Israelkritik“ ist letztlich genauso pauschal wie das Gegenteil. Dann müsste man bei den konkreten Fällen eben hinschauen und unterscheiden: Was ist legitime Israelkritik? Was ist ein doppelter Standard? Was ist BDS-Nähe? Und wo liegt tatsächlich antisemitisches Denken oder Verhalten?
Genau diese Differenzierung fordere ich doch. Ich möchte weder jeden Israelkritiker zum Antisemiten erklären noch antisemitische Positionen dadurch relativieren, dass man reflexartig auf berechtigte Kritik an Israel verweist.
Und „das gibt es in allen Parteien“ ist ebenfalls kein Gegenargument. Wenn innerhalb der Linkspartei konkrete antisemitische Vorfälle oder problematische Positionen auftreten, darf man diese benennen und die Reaktion der Partei darauf hinterfragen – unabhängig davon, ob es solche Fälle auch bei CDU, SPD, Grünen oder AfD gibt.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:29 Uhr
Dass man zwischen offizieller Parteilinie und Einzelmeinungen unterscheiden muss, bestreite ich überhaupt nicht. Genau deshalb habe ich auch nicht behauptet, jede antisemitische oder antiisraelische Äußerung irgendeines Linken sei automatisch die Position der gesamten Partei.
Nur ist „Einzelmeinung“ auch kein Universalargument, mit dem man jede Diskussion beenden kann. Entscheidend ist doch: Wie häufig treten solche Positionen auf? In welchen Parteistrukturen? Werden sie von Funktionären vertreten oder lediglich von irgendeinem Mitglied? Gibt es personelle oder organisatorische Verbindungen? Und wie reagiert die Partei darauf?
Gerade beim Berliner Landesverband gibt es dafür inzwischen genug konkrete Vorgänge, über die man diskutieren kann. Die aktuellen Berichte über die Wahlparty mit Issa Remmo und Ibrahim Ibrahim sind beispielsweise keine bloße Äußerung irgendeines SPD-Mitglieds vor 15 Jahren. Remmo war tatsächlich auf einer Wahlparty der Berliner Linken; Ibrahim Ibrahim wurde dort ebenfalls beschrieben.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:28 Uhr
Genau deshalb sind diese Zahlen doch so wenig aussagekräftig. Sie vergleichen ein paar ImmoScout-Treffer mit Einwohnerzahlen und einem pauschalen Durchschnittseinkommen und wollen daraus die Wohnungsnot ableiten. Dafür müsste man aber zumindest gleiche Wohnungsgrößen, gleiche Haushaltsgrößen, Kalt- oder Warmmiete, Einkommen der jeweiligen Haushalte und die tatsächliche Zahl seriös verfügbarer Wohnungen vergleichen.
„1.300 zu 141“ ist jedenfalls keine sinnvolle Aussage über Bezahlbarkeit, solange nicht einmal klar ist, was die 141 konkret darstellen und welche Einkommensgruppen Sie vergleichen.
Und die Einwohnerzahl erklärt auch nicht das eigentliche Problem. Entscheidend ist nicht, wie viele Wohnungen pro Einwohner irgendwo inseriert sind, sondern wie viele Wohnungen für die Menschen, die tatsächlich eine Wohnung suchen, zu einem für sie tragbaren Preis verfügbar sind.
Wenn Ihre These lediglich lautet „In Berlin findet man auch Wohnungen“, dann widerspricht dem niemand. Die Frage ist, zu welchem Preis, unter welchen Bedingungen und mit welcher Konkurrenz um diese Wohnungen.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:27 Uhr
„Kartell“ ist schon eine interessante Wortwahl. Vielleicht sollte man zunächst einmal die Definition nachschlagen, bevor man damit den gesamten Berliner Wohnungsmarkt etikettiert.
Vonovia, Heimstaden, landeseigene Wohnungsunternehmen und andere Vermieter sind jedenfalls nicht allein deshalb ein Kartell, weil sie Wohnungen besitzen oder ähnliche wirtschaftliche Interessen haben. Ein Kartell setzt eine wettbewerbsbeschränkende Absprache zwischen selbstständigen Marktteilnehmern voraus. Welche Unternehmen sollen sich hier konkret über Mieten, Angebot oder Marktaufteilung abgesprochen haben? Und wo ist dafür der Nachweis?
Dass einzelne Vermieter gegen Mietrecht verstoßen oder dass Unternehmen erheblichen Einfluss auf den Markt haben können, ist eine völlig andere Frage. Das kann man selbstverständlich untersuchen und gegebenenfalls sanktionieren.
Aber aus „große Vermieter haben Marktmacht“ kurzerhand „der Wohnungsmarkt wird von einem Kartell bewusst blockiert“ zu machen, ist keine Analyse, sondern eine ziemlich weitreichende Behauptung.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:26 Uhr
Dann sind wir eigentlich schon bei dem entscheidenden Punkt: Sie haben zunächst aus der bloßen Anzahl von ImmoScout-Anzeigen auf das Ausmaß der Wohnungsnot geschlossen. Jetzt räumen Sie selbst ein, dass diese Zahlen dafür „naiv“ sind und man zwischen seriösen und unseriösen Angeboten unterscheiden müsste.
Aber dann müsste man eben auch genau das tun, bevor man daraus irgendwelche Schlussfolgerungen zieht. „Wenn ich die seriösen Angebote vergleiche, sieht es noch schlimmer aus“ ist ohne konkrete Zahlen, Zeitraum, Wohnungsgröße, Lage und Einkommenssituation letztlich nur eine Behauptung.
Und „gerade in Berlin findet man noch eher was“ widerspricht Ihrer ursprünglichen Argumentation ohnehin nicht weniger, als Sie offenbar denken. Die Frage ist nicht, ob man irgendeine Wohnung in Berlin finden kann. Natürlich kann man das. Die Frage ist, ob ausreichend Wohnungen zu Mieten verfügbar sind, die sich die Menschen mit den dort üblichen Einkommen leisten können und die hinsichtlich Größe, Lage und Zustand ihren Bedürfnissen entsprechen
zum Beitrag24.09.2026 , 10:22 Uhr
Das ist allerdings kein Gegenargument. Natürlich kommt es nicht auf „Neubau um jeden Preis“ an, sondern darauf, wie viele Wohnungen zu welchen Preisen tatsächlich zur Verfügung stehen. Genau deshalb ist das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen entscheidend.
London als Beispiel für „mehr Neubau bringt nichts“ heranzuziehen, ist ebenfalls etwas zu kurz gegriffen. London hat eine enorme Wohnraumnachfrage, hohe Grundstücks- und Baukosten, erhebliche Zugangshürden zum Wohnungsmarkt und über Jahrzehnte einen großen Nachfrageüberhang aufgebaut. Dass dort trotz Neubaus hohe Mieten bestehen, beweist nicht, dass zusätzliches Angebot keinen Einfluss auf Preise hat. Es zeigt vielmehr, dass Neubau allein bei einem entsprechend großen Nachfrageüberhang nicht automatisch sämtliche Preisprobleme löst.
Und genau das war mein Punkt: Vergesellschaftung verändert, wem bestehender Wohnraum gehört. Sie erhöht aber zunächst einmal nicht die Zahl der Wohnungen. Wenn anschließend genauso viele Menschen um genauso viele Wohnungen konkurrieren, ist die Knappheit nicht verschwunden.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:22 Uhr
Gerade bei den Sachfragen wird es interessant. Sie stellen Eigentumsschutz und Gemeinwohlinteresse so gegenüber, als müsse man sich grundsätzlich für eine Seite entscheiden. Genau das tut Art. 14 GG aber nicht: Eigentum wird geschützt und zugleich sozial verpflichtet. Die Frage ist deshalb nicht, ob das Gemeinwohl „wichtiger“ als Eigentum ist, sondern welche konkrete Maßnahme verhältnismäßig ist und ob sie zur Lösung des konkreten Problems erforderlich ist.
Auch der Vergleich „mehr Schrottimmobilien oder mehr sachgrundlos enteignete Wohnungen“ führt nicht weiter. Dass es mehr Fälle von verwahrlosten Immobilien als von sachgrundlosen Enteignungen gibt, macht eine Vergesellschaftung noch lange nicht zur geeigneten Antwort. Wenn ein Eigentümer seine Immobilie verfallen lässt, ist zunächst genau dieser Missstand zu beseitigen – und zwar mit den dafür vorgesehenen ordnungsrechtlichen Mitteln.
Und aus „Wenn das funktionieren würde, hätte der Antrag niemals eine Mehrheit bekommen“ folgt logisch überhaupt nichts. Politische Mehrheiten sind kein empirischer Nachweis über die Wirksamkeit eines Rechtsinstruments.
zum Beitrag24.09.2026 , 10:17 Uhr
„Den größten Anteil steckt die Ölwirtschaft ein“ klingt schön empört, ist aber als pauschale Aussage schlicht nicht belegt. Beim Spritpreis kassiert der Staat selbst kräftig mit: Steuern und Abgaben machten 2026 im Schnitt rund 57 % des Benzin- und 47 % des Dieselpreises aus.
zum Beitrag24.09.2026 , 08:27 Uhr
Die Entlastung trifft eben nicht nur irgendwelche „Begüterten“, die aus Spaß mit dem SUV zur Tankstelle fahren. Sie trifft genauso Millionen Pendler, darunter zahlreiche Menschen mit ganz normalen Einkommen, die auf das Auto angewiesen sind und bei hohen Spritpreisen durchaus zu knabbern haben.
Gerade aus Städten kommt dann gerne der Hinweis: „Dann fahrt halt mit Bus und Bahn.“ Ein durchaus bemerkenswerter Ratschlag von Menschen, die offenbar glauben, der öffentliche Nahverkehr funktioniere überall so wie in Berlin, Hamburg oder München. Auf dem Land kann das schnell bedeuten: erst einmal auf den Bus warten, der zweimal am Tag fährt.
Man könnte dieses Argument ja konsequent auf andere Lebensbereiche übertragen: Wenn die Miete in der Stadt zu teuer ist, dann zieht doch einfach in eine kleinere Wohnung oder aufs Land. Die dortigen Vorzüge des ÖPNV kann man dann gleich hautnah miterleben.
Pendler pauschal als „Begüterte“ darzustellen und ihre Belastung mit hohen Spritpreisen einfach wegzuwischen, ist weder sozial noch besonders realitätsnah.
zum Beitrag24.09.2026 , 08:24 Uhr
„Es kann nicht sein, dass die Politik damit fortfährt, den Begüterten etwas zu geben und den Mittellosen etwas zu nehmen.“
Wieso eigentlich „kann nicht sein“? Das klingt doch eher nach einer hübschen politischen Formel als nach einer Beschreibung der Realität. Deutschland gibt seit Jahrzehnten enorme Summen für soziale Sicherung aus. 2025 beliefen sich die gesamten Sozialleistungen auf rund 1,43 Billionen Euro – etwa 32 Prozent des BIP. Auch der Etat des Arbeits- und Sozialministeriums ist mit Abstand der größte Einzelhaushalt des Bundes.
Man kann über die konkrete Ausgestaltung des Tankrabatts durchaus streiten – insbesondere darüber, ob eine pauschale Steuersenkung zielgenau genug ist. Aber daraus gleich den Gegensatz „Begüterte bekommen etwas, Mittellose bekommen etwas genommen“ zu konstruieren, ist doch ziemlich verkürzt.
Zumal auch Millionen Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen auf das Auto angewiesen sind und von hohen Spritpreisen unmittelbar getroffen werden. Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob der Staat überhaupt entlastet, sondern wie zielgenau und wirksam diese Entlastung ist.
zum Beitrag24.09.2026 , 07:56 Uhr
Ich stimme dem Artikel in einem Punkt ausdrücklich zu: Kein Fußbreit dem Antisemitismus – egal ob von rechts, links oder aus der politischen Mitte. Gerade deshalb irritiert mich aber die Aussage, die Linkspartei sei „nicht antisemitisch, jedenfalls nicht mehr als andere auch, vielleicht sogar weniger“.
Wie man angesichts der gehäuften antisemitischen Vorfälle, Äußerungen und Kontroversen gerade im Berliner Umfeld der Linkspartei zu dieser Einschätzung kommt, ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel. Natürlich wäre es falsch, daraus pauschal zu schließen, die gesamte Partei sei antisemitisch. Aber das Gegenteil ist eben auch keine überzeugende Beschreibung der Realität.
Wer Antisemitismus wirklich bekämpfen will, sollte ihn nicht relativieren, indem man auf andere Parteien verweist oder ihn mit einem „anderswo ist es auch schlimm“ kleinrechnet. Gerade eine Partei, die sich selbst als konsequent gegen Diskriminierung versteht, muss sich an den eigenen Ansprüchen messen lassen.
zum Beitrag24.09.2026 , 07:46 Uhr
Dass Sie den 7. Oktober klar verurteilen und sich mit dem Holocaust auseinandergesetzt haben, nehme ich Ihnen selbstverständlich ab. Genau deshalb verstehe ich aber nicht ganz, warum Sie die Antisemitismusdebatte anschließend komplett beiseiteschieben möchten.
Es geht doch gar nicht darum, Elif Eralp pauschal wegen ihrer Haltung zu Gaza die Eignung für ein politisches Amt abzusprechen. Und selbstverständlich muss man eine Politikerin auch an ihrer konkreten Arbeit für Berlin messen. Das eine schließt das andere nicht aus.
Wenn innerhalb einer Partei aber über BDS, antisemitische Äußerungen, problematische Veranstaltungen oder entsprechende Kontakte gestritten wird, darf man eben fragen, wie konsequent diese Partei mit solchen Fällen umgeht. Das ist keine „Vergesellschaftungspanik“ und auch kein Versuch, den gesamten linken Landesverband als antisemitisch abzustempeln.
Im Übrigen kann man durchaus gleichzeitig sagen: Die Berliner Linke muss sich bei ihren Antisemitismusproblemen glaubwürdig mit sich selbst auseinandersetzen und die Vergesellschaftungspläne müssen hinsichtlich Kosten, Entschädigung und Umsetzung kritisch geprüft werden.
zum Beitrag24.09.2026 , 07:44 Uhr
Mit dem letzten Absatz verlassen Sie aber gerade die von Ihnen selbst geforderte Differenzierung. Dass es in der Berliner Politik möglicherweise weitere problematische Kontakte gibt, ist eine legitime Frage. Daraus zu fantasieren, welche „kompromittierenden“ Chatverläufe gerade in Abgeordnetenbüros hastig gelöscht werden könnten, ist dagegen reine Spekulation.
Und bei Kocak geht es eben nicht darum, dass er „dezidiert linke und propalästinensische/antiisraelische Positionen“ vertritt. Das macht einen Kontakt weder automatisch kriminell noch automatisch politisch unzulässig. Entscheidend ist, was tatsächlich geschrieben und getan wurde und wie damit umgegangen wird.
Umgekehrt gilt aber auch: Wenn solche Kontakte öffentlich werden, darf man sie hinterfragen, ohne dass daraus gleich eine „Jagd“ auf die Linke konstruiert werden muss.
Und zur CDU: Ja, die offizielle Einladung Remmos ins Abgeordnetenhaus war kritikwürdig und kann man der CDU selbstverständlich vorhalten. Aber auch hier gilt Ihr eigener Maßstab: Man sollte den konkreten Vorgang bewerten und nicht daraus ableiten, dass sämtliche Kontakte zu anderen Parteien automatisch genauso aussehen.
zum Beitrag24.09.2026 , 07:43 Uhr
Genau da liegt doch der Denkfehler: Die 7,21 €/m² sind nicht der Preis, zu dem heute neu gebaut werden soll, sondern die ortsübliche Vergleichsmiete des bestehenden Berliner Wohnungsbestands. Niemand behauptet, dass man dafür heute einen Neubau wirtschaftlich errichten kann. Aber daraus folgt eben auch nicht, dass Haushalte bei einem Wohnungswechsel plötzlich 15,78 €/m² bezahlen können.
Der aktuelle IBB-Wohnungsmarktbericht zeigt ziemlich deutlich, worum es geht: Die Angebotsmiete lag 2025 bei 15,78 €/m² – mehr als doppelt so hoch wie die ortsübliche Vergleichsmiete von 7,21 €/m². Gleichzeitig bewertet die IBB den Markt gerade im unteren und mittleren Preissegment weiterhin als angespannt bzw. defizitär.
Und „für eine Großstadt ist das eben zu wenig“ ist eigentlich nur eine andere Formulierung für: Wer es sich nicht leisten kann, soll wegziehen. Das kann man politisch vertreten. Es widerlegt aber keine Wohnungsnot.
zum Beitrag23.09.2026 , 16:09 Uhr
Das ist natürlich ein ausgesprochen überzeugendes Analyseverfahren: „Ich tue es doch und komme zu diesem Ergebnis.“ Damit ist die Sache vermutlich endgültig geklärt.
Nur war genau das mein Punkt: Wenn konkrete Vorfälle, Positionen und Netzwerke zur Diskussion stehen, reicht es nicht, anschließend festzustellen, die Partei sei „brav“ und die Kritiker seien rechts. Dann müsste man sich schon mit den konkreten Fällen auseinandersetzen und erklären, warum diese entweder irrelevant sind oder welche Konsequenzen die Partei daraus gezogen hat.
„Ich habe hingeschaut und finde trotzdem alles gut“ ist jedenfalls kein Gegenargument zu den Punkten, die man beim Hinschauen tatsächlich findet.
zum Beitrag23.09.2026 , 16:07 Uhr
enau. Und damit wären wir schon einen Schritt weiter. Die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz ist eine Voraussetzung – aber eben nicht das Ende der Debatte.
Wenn eine Maßnahme verfassungsrechtlich zulässig ist, heißt das schließlich noch lange nicht, dass sie finanziell folgenlos bleibt, wirtschaftlich sinnvoll ist oder keine Auswirkungen auf Investitionen, Finanzierungskosten und öffentliche Haushalte hat. Auch diese Fragen darf man diskutieren, ohne den „Wählerwillen“ infrage zu stellen.
Mein Einwand richtete sich gerade gegen die Vorstellung, man könne sämtliche Einwände mit dem Verweis auf den Wählerwillen vom Tisch wischen. Demokratie bedeutet eben nicht nur, dass eine Mehrheit etwas beschließt, sondern auch, dass dieses Handeln innerhalb der Verfassung stattfindet und seine Folgen transparent diskutiert werden.
Das ist keine Geringschätzung des Wählerwillens, sondern ziemlich genau das Gegenteil: Man nimmt die Konsequenzen politischer Entscheidungen ernst.
zum Beitrag23.09.2026 , 13:49 Uhr
Dass die Berliner Finanzlage damals katastrophal war und der Bankenskandal enorme Schäden verursacht hatte, bestreitet doch niemand. Nur beantwortet das nicht die Frage, wer den GSW-Verkauf 2004 politisch zu verantworten hatte: Es war der rot-rote Senat aus SPD und PDS – also der Vorgängerpartei der heutigen Linken.
Auch die Zahlen sind durchaus bekannt: 65.700 GSW-Wohnungen wurden für 405 Millionen Euro verkauft, zusätzlich übernahm der Käufer rund 1,56 Milliarden Euro Schulden.
Man kann diese Entscheidung wegen der damaligen Finanznot verteidigen oder kritisieren. Was aber nicht funktioniert, ist, im Nachhinein so zu tun, als habe ausschließlich die CDU Berlin seinerzeit die Wohnungen „verschenkt“. Die PDS saß mit am Regierungstisch und trug diese Entscheidung politisch mit.
Und genau deshalb ist Selbstkritik bei der heutigen Vergesellschaftungsdebatte durchaus angebracht. Wer erst selbst staatliche Wohnungsbestände verkauft und Jahrzehnte später deren Rückholung fordert, sollte zumindest erklären, warum die damalige eigene Regierungsbeteiligung dabei plötzlich keine Rolle mehr spielen soll.
zum Beitrag23.09.2026 , 13:47 Uhr
Doch, genau darum geht es: Sie behaupten einen Effekt auf den gesamten Mietmarkt, den Sie bislang lediglich voraussetzen. 240.000 Wohnungen zu vergesellschaften schafft keine einzige zusätzliche Wohnung. Die Nachfrage bleibt zunächst dieselbe, ebenso die Zahl der Menschen, die eine Wohnung suchen.
Dass die Mieten der übrigen Wohnungen deshalb automatisch dauerhaft sinken, müssten Sie schon erklären. Durch welchen konkreten Mechanismus soll eine staatliche bzw. gemeinwirtschaftliche Bewirtschaftung von 240.000 Wohnungen plötzlich das Preisniveau auf dem gesamten Berliner Wohnungsmarkt nach unten ziehen?
Und natürlich hat das mit Neubau zu tun. Wenn Sie selbst sagen, dass weiterhin gebaut werden muss, bestätigen Sie doch gerade, dass Vergesellschaftung das grundlegende Problem des knappen Wohnungsangebots nicht löst.
Dass Luxusapartments als Anlageobjekte wenig zur Entspannung beitragen, ist übrigens kein Argument gegen Neubau, sondern für eine vernünftige Wohnungspolitik.
zum Beitrag23.09.2026 , 13:43 Uhr
Beamte haben selbstverständlich geltendes Recht zu beachten und rechtswidrigen Weisungen zu widersprechen. Das ist allerdings keine spezielle AfD Erfindung, sondern eine Selbstverständlichkeit des deutschen Beamtenrechts.
Beamte sind nicht dazu da, politische Programme nach persönlichem Geschmack zu sabotieren, sondern Gesetze und rechtmäßige Weisungen umzusetzen. Wo eine konkrete Anweisung rechtswidrig ist, gibt es dafür mit der Remonstration ein klares Verfahren.
zum Beitrag23.09.2026 , 12:33 Uhr
Vielleicht liegt es schlicht daran, dass diese Debatte bei der Berliner Linken tatsächlich auffällig häufig aufkommt. Bei der AfD fragt man schließlich auch nicht bei jedem neuen Vorwurf, warum „immer nur“ die AfD damit konfrontiert wird. Man schaut sich die konkreten Fälle an und fragt, ob an den Vorwürfen etwas dran ist.
Dass auch CDU, FDP oder Grüne problematische Aussagen oder Positionen haben können, macht die entsprechenden Fälle bei der Linken nicht weniger relevant. Und nein, daraus folgt auch nicht, dass „ein bisschen Antisemitismus“ irgendwo okay wäre.
Entscheidend ist doch nicht, gegen welche Partei ein Vorwurf erhoben wird, sondern ob er sachlich begründet ist und wie die jeweilige Partei damit umgeht. Genau diese Diskussion sollte man führen, statt schon die Thematisierung selbst als parteipolitische Kampagne abzutun.
zum Beitrag23.09.2026 , 12:31 Uhr
Dass es unseriöse Eigentümer und verwahrloste Immobilien gibt, bestreite ich überhaupt nicht. Wenn ein Eigentümer eine Wohnung bewusst verfallen lässt oder sie unbewohnbar wird, gibt es dafür bereits heute ordnungsrechtliche und zivilrechtliche Möglichkeiten. Eigentum ist kein rechtsfreier Raum.
Nur ist damit noch lange nicht der Schritt zur Vergesellschaftung von hunderttausenden Wohnungen begründet. Zwischen „Eigentümer muss seine Immobilie instand halten“ und „die öffentliche Hand übernimmt den gesamten Bestand“ liegen einige wesentliche juristische und praktische Zwischenschritte.
Wenn konkrete Eigentümer wie Birger Dehne gegen gesetzliche Pflichten verstoßen, sollte man diese Verstöße verfolgen. Dafür braucht es weder eine pauschale Verurteilung aller privaten Vermieter noch die Vergesellschaftung des Berliner Wohnungsbestands.
Und Artikel 14 GG sagt eben nicht nur „Eigentum verpflichtet“, sondern schützt Eigentum zugleich. Die Sozialpflichtigkeit ist kein Freibrief, daraus nach Belieben eine Vergesellschaftungsnorm zu machen.
zum Beitrag23.09.2026 , 12:28 Uhr
Wenn es konkrete Vorfälle im Umfeld der Berliner Linken gibt, muss man diese anhand dessen beurteilen, was tatsächlich gesagt oder getan wurde. Man kann sie nicht dadurch entkräften, dass man auf andere Parteien, „die Staatsräson“, Mena Watch, die Antideutschen oder die israelische Regierung verweist.
Und auch der Verweis auf „jüdische Organisationen, die auf Linie mit der israelischen Regierung sind“ ist ziemlich pauschal. Jüdische Menschen und Organisationen vertreten sehr unterschiedliche Positionen zu Israel, Zionismus und der israelischen Regierung. Ebenso gibt es selbstverständlich jüdische Antizionisten. Daraus folgt aber nicht, dass jede Kritik an antizionistischen Positionen automatisch eine Diffamierung jüdischer Menschen wäre.
Der entscheidende Punkt ist doch viel einfacher: Darf man von der Berliner Linken erwarten, antisemitische Äußerungen und problematische Kontakte im eigenen politischen Umfeld klar zu benennen und sich davon abzugrenzen? Ich würde sagen: selbstverständlich. Und dafür muss man weder die israelische Regierung unterstützen noch Antizionismus pauschal mit Antisemitismus gleichsetzen.
zum Beitrag23.09.2026 , 12:27 Uhr
Der kleine ImmoScout-Test ist leider kein besonders guter Beleg dafür, dass es in Berlin keine Wohnungsnot gibt. 1.300 Treffer sind zunächst einmal 1.300 Inserate – nicht 1.300 frei verfügbare, dauerhaft vermietbare Wohnungen, die für einen normalen Haushalt tatsächlich infrage kommen. Da stecken möblierte und befristete Angebote, Wohnungen mit diversen Einschränkungen, unterschiedliche Lagen und natürlich auch Angebote drin, bei denen die Konkurrenz um die Wohnung entsprechend groß ist.
Die offiziellen Zahlen zeichnen jedenfalls ein anderes Bild: Laut IBB lag die mittlere Berliner Angebotsmiete 2025 bei 15,78 €/m². Die ortsübliche Vergleichsmiete lag dagegen bei 7,21 €/m². Gerade im unteren und mittleren Preissegment wird weiterhin ein deutlicher Nachfrageüberhang festgestellt.
Und genau darum geht es: Natürlich findet man mit genügend Geld oder bei entsprechenden Abstrichen irgendwo eine Wohnung. Die Frage ist aber, wie viele Haushalte bei einem Wohnungswechsel eine bezahlbare, passende Wohnung finden. Dass das zunehmend schwierig ist, lässt sich nicht mit „Ich habe auf ImmoScout 1.300 Anzeigen gefunden“ wegwischen.
zum Beitrag23.09.2026 , 11:53 Uhr
Das Detail ist wichtig, aber eben nicht das einzige. Bei der CDU wurde Remmo offiziell eingeladen – bei der Linken offenbar nicht. Daraus folgt aber nicht, dass damit sämtliche anderen Vorgänge erledigt wären.
Denn in der Debatte geht es eben nicht nur um die Anwesenheit bei einer Wahlparty, sondern auch um dokumentierte Kontakte und Chatverläufe von Linken-Politikern mit Personen aus diesem Umfeld, unter anderem mit Remmo bzw. Ibrahim Ibrahim. Auch diese Vorgänge kann man hinterfragen, ohne daraus automatisch eine Gleichsetzung mit der CDU zu konstruieren.
zum Beitrag23.09.2026 , 10:54 Uhr
Dass „BDS-Nähe“ nicht automatisch mit Antisemitismus gleichzusetzen ist, habe ich auch nicht behauptet. Das ist eine ziemlich bequeme Verkürzung meines Arguments. Die Frage ist vielmehr, welche konkreten Positionen, Forderungen und Kontakte damit verbunden sind und wie eine Partei damit in den eigenen Reihen umgeht.
Und genau deshalb ist Ihr Verweis auf die Haltung der Linken-Führung interessant. Die Berliner Linke hat selbst einen Leitfaden gegen Antisemitismus beschlossen und schreibt darin ausdrücklich, dass auch aus falsch verstandener linker Palästinasolidarität antisemitische Muster reproduziert werden können. Bei antisemitischen Äußerungen oder Verstößen gegen die eigenen Beschlüsse sollen Abgrenzung und Konsequenzen folgen.
Gleichzeitig hat der Landesverband 2026 beschlossen, palästinasolidarische Positionen gegen eine pauschale Antisemitismus-Zuschreibung zu verteidigen und die Jerusalem Declaration als Orientierung heranzuziehen. Das ist eine legitime politische Position – aber eben keine Antwort auf die Frage, wo im Einzelfall die Grenze zum Antisemitismus gezogen wird.
zum Beitrag23.09.2026 , 10:53 Uhr
Der Vergleich hinkt allerdings gewaltig. Bei einer Enteignung für den Straßenbau geht es um einzelne Grundstücke, die für ein konkret bestimmtes Infrastrukturvorhaben benötigt werden. Bei der Berliner Vergesellschaftung geht es dagegen um die Überführung von rund 240.000 Wohnungen in eine neue Eigentumsform – also um eine völlig andere Größenordnung und rechtliche Konstruktion.
Und genau die offenen Fragen, die ich angesprochen habe, sind damit keineswegs erledigt. Der Berliner Rechnungshof weist aktuell selbst auf erhebliche Unsicherheiten bei der Höhe der Entschädigung und der langfristigen Finanzierbarkeit hin. Frühere Senatsschätzungen lagen bei 29 bis 36 Milliarden Euro.
Auch der Volksentscheid wird gerne so dargestellt, als hätte Berlin damit bereits ein fertiges Gesetz beschlossen. Hat es aber nicht. 59,1 Prozent stimmten 2021 für das Anliegen – das war ein politischer Auftrag, aber noch keine geklärte Regelung zu Entschädigung, Finanzierung, Eigentumsstruktur und praktischer Umsetzung.
Kritik daran als „rechte Hysterie“ abzutun, ersetzt jedenfalls keine Antwort auf diese Fragen.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:48 Uhr
„Kein Unterschied zwischen AfD und Linken“ ist sicherlich eine ziemlich grobe Gleichsetzung. Aber ausgerechnet für den Berliner Landesverband der Linken so zu tun, als sei jede Kritik daran völlig absurd, ist mindestens genauso bequem.
Man muss weder die AfD mit der Linken gleichsetzen noch deren politische Ziele verwechseln, um festzustellen, dass es gerade in Teilen der Berliner Linken Positionen und Milieus gibt, die bei Antisemitismus, Israel, außenpolitischen Fragen oder dem Umgang mit radikalen Gruppen erhebliche Probleme aufwerfen. Das kann man kritisieren, ohne deshalb Gleichberechtigung, Menschenwürde und Vielfalt abzulehnen.
Und beim Thema Wohnungen wird es besonders interessant: Die Berliner Landespolitik hat selbst in Regierungsverantwortung einen erheblichen Teil der landeseigenen Wohnungen an private Investoren verkauft – unter einer Koalition, an der die damalige PDS, die heutige Linke, beteiligt war. Die heutige Empörung über die Folgen dieser Privatisierung sollte daher vielleicht auch ein wenig Selbstkritik beinhalten.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:46 Uhr
Das Problem ist nicht, dass jemand behauptet hätte, die Vergesellschaftung treffe den klassischen Kleinstvermieter mit einer einzigen Eigentumswohnung. Das tut sie nach dem diskutierten Modell gerade nicht.
Das macht aber die Frage nach der Entschädigung nicht überflüssig. Auch ein Immobilienkonzern besitzt die Wohnungen nicht kostenlos, und „Konzern“ ist kein verfassungsrechtlicher Freibrief, beim Eigentum einfach einen beliebigen Preis festzusetzen. Genau deshalb ist die Höhe der Entschädigung einer der zentralen Streitpunkte.
Und der Habeck-Vergleich ist unfreiwillig passend: Man kann sich natürlich darüber lustig machen, dass zugespitzte Behauptungen an der Realität vorbeigehen. Man sollte dann allerdings auch bei der eigenen Argumentation zwischen „es trifft nicht den kleinen privaten Eigentümer“ und „deshalb ist jede gewünschte Entschädigung gerechtfertigt“ unterscheiden. Das sind zwei völlig verschiedene Aussagen.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:46 Uhr
Ah, jetzt verstehe ich: Weil Wohnungen Anfang der 2000er angeblich „zu Spottpreisen“ verkauft wurden, sind 60 % des heutigen Verkehrswerts plötzlich noch „viel zu viel“. Eine interessante Form der rückwirkenden Preisgestaltung. Der damalige Verkaufspreis wird einfach zum moralischen Einstandswert erklärt – und die zwischenzeitliche Wertentwicklung, Investitionen und die heutige Rechtslage verschwinden praktischerweise aus der Rechnung.
Und „Privatmenschen haben sicher kaum mehr als 3.000 Wohnungen“ ist ebenfalls ein schönes Argument: Es geht ja nicht darum, ob jemand 3.000 Wohnungen besitzt, sondern darum, welche Eigentümer von einer Vergesellschaftung erfasst werden sollen und nach welchen verfassungsrechtlichen Maßstäben die Entschädigung bestimmt wird.
Dass die Initiative Bestandsmieten senken möchte, ist unstrittig. Die spannende Frage ist eben, was das insgesamt kostet, wie die Entschädigung rechtssicher berechnet wird und welche Auswirkungen das auf den Berliner Wohnungsmarkt hat. „Die haben damals billig verkauft“ ersetzt diese Berechnung jedenfalls nicht.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:45 Uhr
Das ist allerdings eine ziemlich verkürzte Wiedergabe des Kommissionsberichts. Die Expertenkommission kam zunächst zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände grundsätzlich verfassungsgemäß ausgestaltet werden kann. Sie hat aber keineswegs einfach festgestellt: „Das ist ein sehr gutes Mittel.“
Bei den wohnungswirtschaftlichen Folgen verweist die Mehrheit auf plausible bzw. empirisch gestützte Effekte: Ein großer gemeinnütziger Bestand könne preisdämpfend auf den Gesamtmarkt wirken, und je nach Bewirtschaftungsmodell wurden Mietsenkungen von durchschnittlich etwa 45 bis 160 Euro monatlich für die betroffenen Haushalte für möglich gehalten. Gleichzeitig gab es dazu ausdrücklich abweichende Bewertungen und Sondervoten.
Das ist also durchaus eine ernstzunehmende Argumentation für das Modell. Aber „die Experten haben festgestellt, dass es ein sehr gutes Mittel ist“ macht aus einer differenzierten Untersuchung eine ziemlich eindeutige Empfehlung, die so im Bericht nicht steht.
Gerade bei einer Frage mit Entschädigungskosten, Finanzierung, Wohnungsbau und Auswirkungen auf den Gesamtmarkt wäre etwas mehr Differenzierung vielleicht nicht ganz verkehrt.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:44 Uhr
Klar, und wenn man nur oft genug „240.000 Wohnungen“ und „dauerhaft niedrige Mieten“ schreibt, wird aus einer ziemlich komplizierten Rechnung plötzlich ein mietpolitisches Perpetuum mobile.
Die Wohnungen werden durch Vergesellschaftung ja nicht auf magische Weise mehr. Und dass die Mieten sämtlicher anderer Wohnungen dadurch automatisch dauerhaft sinken, ist ebenfalls eine interessante These – dann könnte man sich den Bau neuer Wohnungen künftig vermutlich komplett sparen.
Aber immerhin wäre das Problem gelöst: Einfach alles vergesellschaften, was teuer ist, und schon stimmt der Mietspiegel. Warum ist darauf eigentlich noch niemand gekommen?
zum Beitrag23.09.2026 , 09:43 Uhr
Ach so. Enteignung nach Art. 14 ist also völlig normal, Vergesellschaftung nach Art. 15 sogar die „harmlosere“ Variante – und sobald der Kommentator persönlich entscheidet, welcher Eigentümer „verbrecherische Methoden“ anwendet, wird aus einer verfassungsrechtlich hochkomplexen Frage plötzlich eine Notwendigkeit. Praktisch.
Besonders schön ist die Ferndiagnose, das geplante Gesetz sei selbstverständlich verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht kann sich seine Roben also sparen, die taz-Kommentarspalte hat den Fall bereits abschließend entschieden.
Und der Hinweis auf Merz' „Meineid“ darf natürlich auch nicht fehlen. Wer so argumentiert, hat offenbar gerade noch genug Platz zwischen „Immobilienkonzerne sind kriminell“ und „ich weiß besser als die Gerichte, was verfassungswidrig ist“, um noch einen kleinen moralischen Rundumschlag unterzubringen.
Art. 15 GG gibt es tatsächlich. Er enthält allerdings keinen Freifahrtschein für jede politisch gewünschte Vergesellschaftung. Aber solche lästigen Details stören natürlich erheblich, wenn man bereits weiß, was „notwendig“ ist.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:14 Uhr
selbstverständlich, über Konsequenzen bis hin zu möglichen Fördermittelkürzungen zu diskutieren. Jetzt stellt Söder nach dem Berliner Wahlsieg der Linken den Hauptstadtvertrag und die Finanzbeziehungen infrage – und plötzlich ist schon die bloße Debatte darüber ein „Exzess“.
Man muss Söders Vorstoß überhaupt nicht gut finden. Aber wer politische Konsequenzen gegenüber einer ungeliebten Partei grundsätzlich für legitim hält, sollte nicht überrascht sein, wenn dieselbe Logik auch einmal gegen die eigene politische Seite angewandt wird.
Das nennt man dann offenbar nicht mehr konsequente politische Auseinandersetzung, sondern „Kapital schlägt zurück“. Sehr praktisch: Die eigenen Maßnahmen sind Demokratie, die der anderen Seite sind Repression.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:12 Uhr
Das Problem ist doch gerade, dass Sie hier „alternative Fakten“ rufen, wo es um konkrete Vorgänge geht. Wenn sich ein MdB der Linken wiederholt dafür rechtfertigen bzw. entschuldigen muss, dass er mit einem extremistischen Islamisten kommuniziert beziehungsweise Kontakte zu Personen aus dem organisierten Verbrechen im Umfeld einer Parteiveranstaltung auftauchen, dann ist das zunächst einmal ein realer politischer Vorgang und keine erfundene „rechte Erzählung“.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:11 Uhr
Das ist schon ein bemerkenswertes Sammelsurium: Antisemitismus, Andreas Rödder, „Kapitalismus“, Volkseigentum, Babylon Berlin, Springer und am Ende noch die angebliche Strategie, Merz in die Arme der AfD zu treiben. Es fehlt eigentlich nur noch der Wetterbericht.
Besonders hübsch ist allerdings die Logik, wonach die berechtigte Kritik an antisemitischen Positionen der Berliner Linken plötzlich ein „extrem rechtes hysterisches Narrativ“ sein soll. Damit wird Kritik nicht widerlegt, sondern einfach politisch etikettiert. Wer Antisemitismus innerhalb der eigenen politischen Reihen anspricht, betreibt eben nicht automatisch eine „Schmierkampagne“.
Und dass anschließend die Debatte über die Vergesellschaftung von Wohnraum mit der Serie Babylon Berlin und irgendwelchen Kapitalismuskrisen vermischt wird, macht die Argumentation nicht gerade belastbarer. Man kann für Vergesellschaftung sein und gleichzeitig antisemitische Tendenzen in einer Partei kritisieren. Das ist kein Widerspruch – außer man braucht für die eigene Weltsicht dringend einen.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:11 Uhr
Das ist nun wirklich Whataboutism in Reinform: Statt auf die konkreten Vorwürfe einzugehen, wird kurzerhand unterstellt, diejenigen, die Antisemitismus thematisieren, würden Jüdinnen und Juden „instrumentalisieren“ – und anschließend wird daraus selbst wieder ein Antisemitismusvorwurf gebastelt.
Wenn es konkrete Fälle von Instrumentalisierung gibt, kann man sie benennen und belegen. Aber „Ihr kritisiert Antisemitismus, während es auch andere Opfer von Gewalt gibt“ ist kein Gegenargument. Die Existenz anderer Verbrechen macht Antisemitismus weder weniger real noch weniger kritikwürdig.
Und besonders praktisch ist diese Argumentation: Man muss sich mit den konkreten antisemitischen Vorfällen gar nicht mehr auseinandersetzen, weil man einfach denjenigen, der sie anspricht, selbst zum Problem erklärt. Bequemer kann man einer Debatte kaum ausweichen.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:08 Uhr
„Völkermord in Gaza“ als erwiesene Tatsache hinzustellen, ist schlicht falsch. Der IGH hat keinen Völkermord festgestellt. Punkt. Das Verfahren Südafrika gegen Israel ist in der Hauptsache weiterhin nicht entschieden. Die 2024 angeordneten vorläufigen Maßnahmen waren keine Verurteilung und keine Feststellung, dass ein Völkermord stattfindet. Man kann Israels Vorgehen scharf kritisieren – aber aus einem laufenden Verfahren eine bereits gerichtlich festgestellte Tatsache zu machen, ist keine seriöse Argumentation.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:05 Uhr
Graue Wölfe und Islamismus sind ja lt. manchen Definitionen ebenfalls eine Sparte des Rechtsextremismus, von daher passts ja dann.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:03 Uhr
„Man muss sich mit der Materie beschäftigen“ ist natürlich eine besonders elegante Formulierung, wenn man im selben Atemzug selbst reichlich verkürzt argumentiert.
Dass das aktuelle Parteiprogramm der Linken nicht kommunistisch ist, dürfte niemand ernsthaft bestreiten. Daraus folgt aber nicht, dass historische Bezüge, innerparteiliche Strömungen oder konkrete politische Positionen plötzlich irrelevant wären. Eine Partei besteht schließlich nicht nur aus einem PDF mit ihrem Grundsatzprogramm.
Und wenn man schon anderen vorwirft, einfachen Losungen zu folgen, sollte man vielleicht selbst etwas genauer hinschauen: Gerade bei der Berliner Linken gibt es seit Jahren Auseinandersetzungen über Enteignung, BDS, Israelpolitik und antisemitische Vorfälle. Das alles mit „Programm ist sozialdemokratisch“ abzuräumen, ist nun wirklich keine tiefgehende Beschäftigung mit der Materie.
Der belehrende Ton ersetzt die fehlende Differenzierung übrigens nicht. Er macht sie nur etwas auffälliger.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:02 Uhr
Das ist doch gelinde gesagt ein Strohmann. Niemand behauptet, Antisemitismus sei ausschließlich ein Problem der Linken oder konservative und rechte Parteien hätten damit nichts zu tun. Natürlich ist Antisemitismus ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Hier geht es konkret um die Berliner Linke und um konkrete Vorfälle in deren Umfeld. Die kann man nicht dadurch beantworten, dass man auf Antisemitismus bei anderen Parteien verweist oder behauptet, die Kritik daran sei „Instrumentalisierung“.
Auch die Behauptung, Kritiker wollten bestimmen, „wer ein guter Jude ist“, lenkt vom eigentlichen Thema ab. Es geht nicht darum, welche Position jüdische Menschen vertreten dürfen, sondern darum, welche politischen Positionen und Akteure eine Partei toleriert und wie sie mit antisemitischen Vorfällen in den eigenen Reihen umgeht.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:56 Uhr
Und wieder das gleiche Muster: Sobald konkrete Vorfälle innerhalb der Linken angesprochen werden, wird daraus wahlweise eine „Kampagne der rechten Medien“ und anschließend die beruhigende Feststellung, die Linke sei doch eigentlich eine „brave sozialdemokratische Partei“.
Gerade das ist doch das Problem. Antisemitische Vorfälle und problematische Positionen verschwinden nicht dadurch, dass man sie als einzelne „Irre“ abheftet. Bei einer Partei sollte man schon hinschauen, welche Strukturen, Netzwerke und politischen Positionen dahinterstehen und wie die Parteiführung damit umgeht.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:56 Uhr
Herrlich, wie schnell die selbsternannte moralische Feuerwehr ausrückt, sobald es um die AfD geht – und wie zuverlässig der Feuerlöscher verschwindet, sobald es um die eigenen politischen Reihen geht.
Bei der AfD reicht schon der kleinste Kontakt zu irgendeiner fragwürdigen Person für die Forderung nach maximaler Distanz, Rücktritt und gesellschaftlicher Ächtung. Bei der eigenen Seite wird aus Kontakten, Fotos, Auftritten und problematischen Positionen dagegen plötzlich „Kontext“, „Einzelfall“ oder – noch besser – ein Anlass, über die AfD zu reden.
Wenn der Maßstab tatsächlich lautet: Keine Toleranz gegenüber problematischen Verbindungen, dann sollte er bitte universell gelten. Ansonsten ist das keine besonders beeindruckende moralische Haltung, sondern schlicht parteipolitische Doppelmoral.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:55 Uhr
„Aber die anderen haben auch mal etwas gemacht.“ Dann muss man sich mit dem eigenen Problem ja nicht mehr beschäftigen.
Dass die CDU Remmo früher ins Abgeordnetenhaus eingeladen hat, kann man selbstverständlich kritisieren. Nur macht das weder Kocaks Fotos noch seine Chats noch die Anwesenheit Ibrahim Ibrahims auf einer Linken-Wahlparty ungeschehen. Und wenn man selbst ständig betont, wie wichtig der Kampf gegen Rechtsextremismus und problematische Strukturen sei, darf man bei den eigenen Kontakten durchaus dieselben Maßstäbe anlegen.
Besonders hübsch ist allerdings die Empörung darüber, dass „die gesamte Presse“ darüber berichtet. Vielleicht liegt es schlicht daran, dass eine Wahlparty der Linken und die dort anwesenden Personen für die aktuelle Debatte über deren politische Ausrichtung relevant sind. Dass andere Parteien ebenfalls kritikwürdige Kontakte hatten, ist kein Freifahrtschein für die Linke.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:54 Uhr
Gerade der erste Absatz irritiert mich. Sie beklagen zu Recht, dass der Antisemitismusvorwurf nicht zum bloßen Wahlkampfmunitionieren verkommen darf – und richten den Blick dann ausgerechnet „in erster Linie“ auf CDU und Medien.
Nur: Die Berliner Debatte ist doch nicht dadurch entstanden, dass die CDU sich morgens einen neuen Antisemitismusstreit ausgedacht hat. Es gab und gibt konkrete Vorgänge innerhalb der Berliner Linken, über die diskutiert wird: BDS-Nähe, problematische Äußerungen und Veranstaltungen, Kontroversen um die Palästina-Solidarität und entsprechende personelle Verbindungen. Das sind keine Erfindungen der politischen Konkurrenz.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:52 Uhr
Sie ist eine extremistische Terrorgruppe, welcher Coleur ist dabei wohl nicht wirklich von Belang.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:52 Uhr
Der Titel ist natürlich bewusst überzogen und ironisch gemeint. Gerade deshalb ist es aber etwas bequem, die Kritik an der Berliner Linken anschließend weitgehend als rechte Hysterie abzuräumen.
Denn die Kritik besteht nicht nur aus irgendwelchen Untergangsfantasien. Da ist die geplante Vergesellschaftung von rund 220.000 Wohnungen mit erheblichen offenen Fragen bei Finanzierung, Entschädigung und praktischer Umsetzung. Dazu kommen die wiederkehrenden Antisemitismus- und Israel-Debatten innerhalb des Berliner Landesverbands, BDS-nahe Positionen und die Frage, wie konsequent die Partei damit in den eigenen Reihen umgeht.
Auch die Wahlparty mit Issa Remmo und Ibrahim Ibrahim ist nicht dadurch völlig irrelevant, dass Remmo nach Angaben der Linken nicht eingeladen war. Man darf selbstverständlich fragen, wer auf einer solchen Veranstaltung auftaucht, mit wem Parteimitglieder Kontakte pflegen und welche politischen Signale davon ausgehen.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:50 Uhr
Dass die Anti-Apartheid-Bewegung damals teilweise massiv diffamiert wurde, stimmt. Aber daraus folgt nicht, dass jeder heutige Boykottaufruf automatisch mit der Anti-Apartheid-Bewegung gleichzusetzen ist.
Der entscheidende Punkt ist doch: Man kann BDS politisch kritisieren, ohne deshalb jede Kritik an Israel oder jeden Boykott als antisemitisch zu bezeichnen. Ebenso wenig wird eine Position dadurch unangreifbar, dass man auf ein historisches Beispiel verweist.
Und gerade der Mandela-Vergleich führt nicht weiter. Dass Mandela vom damaligen südafrikanischen Staat als Terrorist bezeichnet wurde, sagt nichts darüber aus, ob heutige politische Organisationen oder Methoden sinnvoll oder problematisch sind. Historische Parallelen müssen inhaltlich passen – nicht nur rhetorisch.
Ich habe jedenfalls nie behauptet, BDS müsse verboten werden. Ich sage lediglich, dass eine Partei, die Antisemitismus bekämpfen will, auch BDS-Nähe kritisch diskutieren darf und sollte. Das ist ein ziemlich normaler Anspruch an die politische Selbstkritik.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:49 Uhr
Sie bauen da einen Strohmann auf. Ich habe weder behauptet, BDS sei pauschal undemokratisch oder strafbar, noch dass jede Person mit BDS-Sympathien automatisch antisemitisch ist.
Die Frage ist, ob man BDS-Nähe innerhalb einer Partei kritisch hinterfragen darf. Natürlich darf man das. Der Bundestag hat 2019 die BDS-Kampagne ausdrücklich verurteilt und dabei insbesondere deren Aufrufe zum Boykott israelischer Waren, Unternehmen, Künstler, Wissenschaftler und Sportler kritisiert. Gleichzeitig wurde ausdrücklich klargestellt, dass legitime Kritik an israelischer Regierungspolitik selbstverständlich von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Und der Südafrika-Vergleich ist mir zu simpel. Ein Boykott ist als politisches Mittel nicht automatisch antisemitisch – entscheidend sind Ziel, Begründung und konkrete Praxis. Genau deshalb kann man über BDS diskutieren, ohne jede Israelkritik zu diffamieren.
Wenn innerhalb der Berliner Linken BDS-nahe Positionen vertreten werden, darf man deshalb durchaus fragen, ob diese mit einem konsequenten Kampf gegen Antisemitismus vereinbar sind. Das ist keine Forderung nach einem Verbot, sondern schlicht politische Kritik.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:49 Uhr
Das Problem ist, dass BDS eben nicht nur für „Kritik an Israel“ steht. Die Bewegung fordert unter anderem Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen Israel und lehnt eine Normalisierung entsprechender Beziehungen ab. Über die Bewertung von BDS gibt es politische und rechtliche Kontroversen – aber „Diffamierungskampagne, that's it“ wird der Sache nicht gerecht.
Gerade innerhalb einer Partei, die für sich beansprucht, Antisemitismus konsequent zu bekämpfen, sollte man deshalb genauer hinschauen: Wo endet legitime Kritik an israelischer Politik und wo werden jüdische bzw. israelische Akteure pauschal ausgegrenzt oder antisemitische Deutungsmuster bedient?
BDS-Nähe ist nicht automatisch gleichbedeutend mit persönlichem Antisemitismus. Aber sie als völlig unproblematisch abzutun, nur weil es Kritik an BDS gibt, ist genauso wenig seriös. Genau diese Differenzierung vermisse ich bei Teilen der Berliner Linken.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:48 Uhr
Das ist so verkürzt. Das Gutachten sagt nicht: „Die Vergesellschaftung zum Verkehrswert ist rechtens.“ Es kommt grundsätzlich zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG verfassungsrechtlich möglich sein kann. Gerade bei der entscheidenden Frage der Entschädigung ist die Sache aber wesentlich komplizierter.
Die Expertenkommission hat ausdrücklich verschiedene Modelle diskutiert und gerade nicht abschließend geklärt, welche konkrete Entschädigungshöhe verfassungsrechtlich zulässig ist. Die Mehrheit hielt unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Entschädigung unterhalb des Verkehrswerts für möglich. Andere juristische Bewertungen sehen dagegen den Verkehrswert als Ausgangspunkt und nur begrenzte Abschläge als zulässig.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:47 Uhr
Der Remmo-Auftritt ist ja nicht das einzige Problem.
Es gab in den vergangenen Wochen und Monaten eine ganze Reihe von Kontroversen um antisemitische bzw. israelfeindliche Positionen innerhalb der Berliner Linken: etwa den Auftritt des Rappers Dahabflex bei einer Wahlkampfveranstaltung in Neukölln mit Parolen wie „Yalla Intifada“ und „Death to the IDF“, die Debatten um die Landesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität und nun den Ausschlussantrag gegen deren Sprecherin Hannah Bruns.
Und auf der Wahlparty war neben Issa Remmo auch Ibrahim Ibrahim anwesend, der in der Debatte ebenfalls wegen seiner Nähe zu israelfeindlichen bzw. extremistischen Positionen thematisiert wird.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:45 Uhr
Das klingt zunächst nach einem ziemlich schönen Wunschszenario: Man vergesellschaftet die Wohnungen, hält private Investoren fern und schon wird der Wohnungsmarkt wieder bezahlbar. Nur verschwindet der eigentliche Druck auf den Wohnungsmarkt dadurch nicht.
Wenn in Berlin mehr Menschen eine Wohnung suchen, als Wohnungen vorhanden sind, bleibt diese Knappheit bestehen – unabhängig davon, wem die Wohnungen gehören. Der Eigentümer kann wechseln, die Zahl der verfügbaren Wohnungen aber nicht. Und gerade die enorme Nachfrage bei gleichzeitig begrenztem Wohnungsangebot ist ein zentraler Preistreiber.
Wer Mieten dauerhaft senken will, müsste deshalb vor allem das Angebot erhöhen: mehr Neubau, schnellere Genehmigungen, Nachverdichtung und gegebenenfalls zusätzliche Infrastruktur, damit überhaupt mehr Wohnraum entstehen kann. Vergesellschaftung kann Eigentumsverhältnisse verändern, aber sie baut keine einzige zusätzliche Wohnung.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:44 Uhr
Kaum ist der Wählerwille dem eigenen politischen Lager genehm, wird daraus offenbar automatisch ein Freibrief für wirtschaftliche und verfassungsrechtliche Folgen. Sehr differenziert.
Der Wählerwille ersetzt nun einmal weder die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit noch die Frage, wer für die finanziellen Folgen zuständig ist. Und wenn eine Maßnahme tatsächlich Auswirkungen auf Investitionen, Finanzierungskosten oder die Kreditwürdigkeit haben sollte, verschwindet dieses Problem auch nicht dadurch, dass man es als „Kapital“ bezeichnet.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:43 Uhr
Für eine Straße wird ein bestimmtes Grundstück benötigt, weil dort die geplante Trasse verlaufen soll. Bei der Berliner Vergesellschaftung geht es dagegen um die Überführung großer bestehender Wohnungsbestände in öffentliches Eigentum. Das sind rechtlich und tatsächlich zwei ziemlich unterschiedliche Sachverhalte.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:42 Uhr
Ah, natürlich: Artikel 14 GG als praktisches Instandhaltungs-Abo für den Staat. Wenn ein Eigentümer seine Wohnung nicht nach den eigenen Vorstellungen pflegt, wird kurzerhand das Grundrecht neu interpretiert und die Vergesellschaftung bestellt. So einfach kann Verfassungsrecht sein.
Dass „Eigentum verpflichtet“ nicht bedeutet, dass jeder Eigentümer seine Immobilie nach staatlich festgelegtem Schönheitsideal zu bewirtschaften hat, sondern konkrete gesetzliche Pflichten und Grenzen kennt, wird dabei geflissentlich übersehen.
Aber Hauptsache, man hat im Grundgesetz den passenden Halbsatz gefunden. Die restlichen Sätze könnten die schöne Enteignungsidee schließlich unnötig kompliziert machen.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:42 Uhr
Das ist eine interessante Rechnung: Wenn eine Immobilie heruntergewirtschaftet ist, wird sie einfach entsprechend billig bewertet – und wenn sie anschließend mit öffentlichen Milliarden saniert wurde, hofft man, dass die nächste Regierung sie nicht wieder billig verkauft. Man könnte fast meinen, das eigentliche Problem sei weniger der Zustand der Wohnungen als die Frage, wer wann auf wessen Kosten dafür aufkommt.
Und „draufzahlen“ müssten Eigentümer bei einer Vergesellschaftung eben nicht automatisch. Entscheidend ist die verfassungsrechtlich gebotene Entschädigung, nicht der politische Wunsch, den Kaufpreis möglichst kleinzurechnen. Eine Bewertung ist schließlich kein Wunschzettel.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:39 Uhr
Dass wir eine repräsentative Demokratie haben, ändert am Grundproblem wenig. Die Bürger wählen die Abgeordneten, und diese beschließen dann Gesetze, gestalten Außen- und Sicherheitspolitik usw. Die entscheidende Frage bleibt also: Wer gehört zum Kreis derjenigen, die diese Abgeordneten wählen?
Und „Relikt des Nationalstaats“ ist zunächst eine politische Wertung, kein Argument. Das Grundgesetz knüpft das Wahlrecht zum Bundestag weiterhin an die deutsche Staatsangehörigkeit. Wer das ändern möchte, kann das selbstverständlich fordern – aber man sollte nicht so tun, als sei die bisherige Regelung mit dem Demokratieprinzip unvereinbar.
Auch der Gleichheitsgrundsatz führt nicht automatisch zu einem Wahlrecht für Drittstaatsangehörige. Das EU-Kommunalwahlrecht beruht gerade auf der besonderen Rechtsordnung der EU und der Unionsbürgerschaft. Daraus folgt nicht, dass jeder Drittstaatsangehörige dieselben politischen Rechte in jedem Mitgliedstaat beanspruchen kann.
„Kompetenz statt Pass“ klingt zunächst überzeugend, beantwortet aber nicht die Frage, wer demokratisch legitimierte Staatsgewalt ausüben soll.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:38 Uhr
Doch, das ist stimmig, wenn man zwischen „von einer Entscheidung betroffen sein“ und „Träger der demokratischen Legitimation dieser Entscheidung sein“ unterscheidet.
Natürlich sind dauerhaft hier lebende Nichtdeutsche auch von Bundesgesetzen zu Aufenthalt, Einbürgerung, Steuern, innerer Sicherheit usw. betroffen. Daraus folgt aber zunächst nur, dass der Staat ihre Interessen berücksichtigen muss – nicht automatisch, dass sie deshalb Teil des Staatsvolkes und wahlberechtigt sein müssen.
Beim kommunalen Wahlrecht für EU-Bürger handelt es sich zudem nicht um die allgemeine Regel „wer betroffen ist, darf wählen“, sondern um eine ausdrücklich unionsrechtlich vorgesehene Sonderregelung.
Und selbstverständlich kann jemand nach 20 Jahren in Deutschland ein genauso großes Interesse an Rechtsstaat, Sicherheit und Außenpolitik haben wie ein deutscher Staatsbürger. Die Frage ist nur, welches Kriterium die politische Zugehörigkeit auf staatlicher Ebene definiert. Das Grundgesetz knüpft die demokratische Legitimation des Bundes an das deutsche Staatsvolk – nicht schlicht an alle Menschen, die deutschen Gesetzen unterliegen.
zum Beitrag23.09.2026 , 08:37 Uhr
Der erste Satz stimmt – aber er beantwortet die entscheidende Frage noch nicht. Demokratie bedeutet nicht einfach: Jeder, der von staatlichen Entscheidungen betroffen ist, muss über sie abstimmen dürfen. Sonst müsste konsequenterweise auch jeder Tourist, ausländische Arbeitnehmer ohne deutschen Pass oder ein Unternehmen mit Sitz im Ausland bei Bundestagswahlen mitentscheiden dürfen, sobald deutsche Gesetze ihn betreffen.
Das Grundgesetz knüpft die demokratische Legitimation auf Bundesebene vielmehr an das deutsche Staatsvolk. Das Bundesverfassungsgericht stellt ausdrücklich fest, dass dieses „Volk“ im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG aus den deutschen Staatsangehörigen und den ihnen nach Art. 116 GG Gleichgestellten besteht. Zugleich betont es, dass der Gesetzgeber den Zugang zur Staatsangehörigkeit gestalten kann.
Und ja: Natürlich zahle ich die meisten Steuern auf Bundes- und Landesebene. Genau deshalb macht es einen Unterschied, ob ich dort als Einwohner lediglich den Gesetzen unterliege oder als Staatsbürger Teil desjenigen Volkes bin, von dem die Staatsgewalt ausgeht.
zum Beitrag22.09.2026 , 09:07 Uhr
„Demokratischer geht es eigentlich kaum“ – doch, ein bisschen mehr Differenzierung wäre schon demokratisch.
Der Volksentscheid von 2021 war ein politisches Votum für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, kein fertiges Vergesellschaftungsgesetz. 57,6 % der abgegebenen Stimmen entfielen auf Ja – nicht „59 % der Wahlberechtigten“.
Und auch bei der von Ihnen angeführten Expertenkommission ist die Sache keineswegs so eindeutig, wie Sie sie darstellen. Die Kommission kam zwar zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung nach Art. 15 GG grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich ist. Bei der konkreten Höhe der Entschädigung gab es aber unterschiedliche Auffassungen. Drei Mitglieder vertraten ausdrücklich die Auffassung, dass vom Verkehrswert ausgegangen werden müsse.
Vor allem aber: Niemand bestreitet, dass Art. 15 GG eine Vergesellschaftung grundsätzlich ermöglicht. Die entscheidenden Fragen sind vielmehr wie, zu welchem Preis, mit welcher Finanzierung und mit welchen Folgen für Landeshaushalt und Wohnungsmarkt.
Wer diese Fragen mit „Fake News“ abräumt, weil jemand die Kosten und rechtlichen Risiken problematisiert, macht es sich schon sehr bequem.
zum Beitrag22.09.2026 , 08:24 Uhr
Man sollte hier allerdings sehr sauber zwischen den politischen Ebenen unterscheiden.
Auf kommunaler Ebene lässt sich ein Wahlrecht für dauerhaft hier lebende Ausländer durchaus anders begründen: Es geht unmittelbar um die Kommune, in der diese Menschen leben, Steuern zahlen, ihre Kinder zur Schule schicken und von kommunalen Entscheidungen betroffen sind. Entsprechend gibt es dafür auch bereits heute ein EU-Kommunalwahlrecht für EU-Bürger.
Etwas völlig anderes ist aber das Wahlrecht auf Landes- oder Bundesebene. Wer dort mitentscheidet, entscheidet über Landesverfassungen, Parlamente, Bundesgesetze, Außen- und Sicherheitspolitik, Staatsangehörigkeitsrecht und letztlich über die politische Ordnung der Bundesrepublik. Hier ist die Staatsangehörigkeit nicht bloß ein zufälliges Formalismus-Hindernis, sondern das Kriterium dafür, wer zum Staatsvolk gehört und damit Träger der demokratischen Legitimation dieser staatlichen Ebene ist.
Deshalb ist „die Entscheidungen betreffen doch alle“ kein hinreichendes Argument. Auch Nichtbürger sind von deutschen Bundesgesetzen betroffen – daraus folgt aber noch nicht, dass sie über deren Erlass abstimmen müssen.
zum Beitrag22.09.2026 , 08:15 Uhr
Dass andere Parteien oder Politiker ebenfalls problematische Aussagen machen könnten, widerlegt keinen einzigen Vorwurf gegen die Linke. „Aber die CDU/FDP/Grünen auch!“ ist kein Freispruch, sondern Whataboutism.
zum Beitrag21.09.2026 , 16:24 Uhr
Man wird innerhalb der Linken ja beinahe schon zum Nestbeschmutzer, wenn man diese offensichtlichen Probleme überhaupt anspricht. Dabei sollte es eigentlich selbstverständlich sein, antisemitische Tendenzen, BDS-Nähe oder eine völlig unkritische Palästina-Solidarisierung auch in den eigenen Reihen klar zu benennen. Nicht das Ansprechen dieser Probleme beschädigt die Glaubwürdigkeit sondern der Umgang damit. Eine politische Partei sollte gerade bei den eigenen Leuten genauer hinschauen.
zum Beitrag21.09.2026 , 15:53 Uhr
Wenn Sie tatsächlich keinen Unterschied zwischen der Kritik an Netanjahus Regierungspolitik und der Delegitimierung Israels, dem Leugnen jüdischer Selbstbestimmung oder der Unterstützung von BDS erkennen, liegt das Problem vielleicht weniger bei den Kritikern als bei Ihrer politischen Wahrnehmung. Dass Sie nur Linke kennen, die gegen Netanjahu sind, ist jedenfalls kein Beleg dafür, dass es in der Partei keinen Antisemitismus gibt. Es ist höchstens ein Beleg dafür, dass Sie lieber wegschauen.
zum Beitrag21.09.2026 , 15:51 Uhr
Ein Wahlsieg der Linken ist selbstverständlich ein demokratisches Ergebnis. Aber daraus automatisch einen Sieg für die Demokratie zu machen, während jede Kritik an der Partei als Hufeisentheorie oder rechte Kampagne abgetan wird, ist doch arg bequem. Wer Antisemitismus in den eigenen Reihen, BDS-Sympathien, israelfeindliche Positionen oder fragwürdige Kontakte innerhalb des eigenen politischen Umfelds thematisiert, betreibt nicht automatisch eine Kampagne gegen die Demokratie. Die Hufeisentheorie mag als pauschale Gleichsetzung politisch fragwürdig sein. Sie als Totschlagargument gegen jede Kritik an der politischen Linken zu verwenden, ist allerdings nicht weniger problematisch. Demokratie bedeutet schließlich nicht, dass nur die eigene politische Seite kritisiert werden darf. Wer von anderen Parteien konsequente Abgrenzung gegenüber Rechtsextremismus verlangt, sollte dieselben Maßstäbe auch bei Antisemitismus und Extremismus im eigenen Lager anlegen. Sonst bleibt vom viel beschworenen demokratischen Anspruch vor all
zum Beitrag21.09.2026 , 15:50 Uhr
"Und der Tankrabatt wird auch von denjenigen bezahlt, die bewusst kein Auto oder keinen Verbrenner fahren. Die ihren Wohnsitz verkehrsgünstig wählen und den ÖPNV nutzen."
Der ÖPNV wird doch auf von allen bezuschusst die Ihn nicht benutzen, oder warum glauben Sie ist ein Deutschlandticket so billig?
zum Beitrag21.09.2026 , 15:49 Uhr
"Wir brauchen volkswirtschaftlich und ökologisch rasch _weniger Ölverbrennung. Dann macht mensch sie besser teurer, nicht sogar billiger."
Da hilft nur eines, einfach öfter krank melden. Wer eine Woche im Monat den Gelben Schein nutzt, spart eine ganze Menge Kraftstoff.
zum Beitrag21.09.2026 , 13:57 Uhr
Eine Distanzierung im Nachhinein beantwortet nicht die Frage, weshalb Ibrahim Ibrahim, der laut Tagesspiegel bereits zuvor bei Veranstaltungen der Linken Neukölln als Redner aufgetreten war, dort erneut auftauchen konnte.
Es geht auch nicht darum, jedem Linken-Wähler die Gäste einer Wahlparty anzulasten. Es geht um die politische Verantwortung eines Landesverbands und um die Frage, welche Konsequenzen aus wiederholten Kontakten zu problematischen Akteuren gezogen werden.
Der Tagesspiegel ist nicht die Bild. Dessen Berichterstattung über Ibrahim und seine Verbindungen zur PFLP lässt sich nicht einfach dadurch entkräften, dass man auf eine andere Zeitung schimpft.
Dass Issa Remmo auch einmal von einem CDU-Politiker eingeladen wurde, ist ebenfalls kein Gegenargument. Fehlverhalten der CDU macht problematische Vorgänge bei der Linken schließlich nicht unproblematisch.
zum Beitrag21.09.2026 , 13:10 Uhr
Dass Palästinasolidarität und Antisemitismus nicht dasselbe sind, bestreitet doch niemand. Aber daraus folgt eben nicht, dass der Berliner Landesverband der Linken kein Antisemitismusproblem hat. Das ist schlicht durch konkrete Vorgänge innerhalb der Partei belegt.
Bei einer Wahlkampfveranstaltung der Linken Neukölln trat erst kürzlich ein Rapper mit Parolen wie „Death to the IDF“ und „Yalla Yalla Intifada“ auf. Selbst Elif Eralp zeigte sich darüber „entsetzt“ und erklärte, die Verantwortlichen hätten sofort intervenieren müssen. Und der BR berichtete über antisemitische Äußerungen aus Funktionärskreisen der Linksjugend.
Das Problem ist also nicht, dass jemand Palästinenserrechte unterstützt oder Israels Regierung kritisiert. Das ist politische Debatte. Das Problem beginnt dort, wo antisemitische Muster, Gewaltverherrlichung oder die Dämonisierung Israels innerhalb linker Strukturen Raum bekommen
zum Beitrag21.09.2026 , 11:06 Uhr
Wie man von diesen beiden Landtagswahlen auf „Rot-Rot-Grün im Bund ist angesagt“ kommt, erschließt sich mir beim Blick auf die aktuellen Bundesumfragen nicht ganz. Die AfD liegt bundesweit derzeit bei etwa 27–30 Prozent, die Union bei rund 18–22 Prozent. SPD und Linke kommen jeweils nur auf etwa 11–13 beziehungsweise 10–12 Prozent. Selbst zusammen mit den Grünen ergibt das kein links-grünes Stimmungsbild, sondern ein ziemlich anderes Kräfteverhältnis.
Und ausgerechnet Mecklenburg-Vorpommern als Beleg für den AfD-Abstieg heranzuziehen, ist bemerkenswert: Dort wurde die AfD mit 38,2 Prozent stärkste Kraft, vor der SPD mit 35,5 Prozent. Dass SPD, Linke und Grüne rechnerisch eine Regierung bilden können, ist Koalitionsarithmetik – kein bundesweiter Wählerauftrag.
Berlin wiederum ist Berlin. Ein Wahlerfolg der Linken dort macht noch keinen Bundestrend.
zum Beitrag21.09.2026 , 09:54 Uhr
Die These wird durch das Berliner Wahlergebnis zumindest bemerkenswert illustriert. Die Linke hat mit 25,7 % ihr bisher bestes Ergebnis eingefahren – ausgerechnet eine Partei, die sich in Berlin immer wieder mit Kritik an antisemitischen Tendenzen im eigenen Umfeld und ihrer Haltung zum Nahostkonflikt auseinandersetzen muss.
Und das ist kein Randthema: Die FRA registrierte 2024 allein in Deutschland 6.236 antisemitische Vorfälle; die zivilgesellschaftliche Meldestelle RIAS kam sogar auf 8.627.
Natürlich beweist ein Wahlergebnis nicht, dass diese Wähler antisemitische Positionen teilen. Aber es zeigt durchaus, wie weit Teile der deutschen Linken mit einer politischen Szene kommen, in der palästinasolidarische und BDS-nahe Positionen immer wieder für erhebliche Kontroversen sorgen. Wer daraus keinerlei politischen Widerspruch erkennen kann, müsste zumindest erklären, warum.
zum Beitrag21.09.2026 , 09:44 Uhr
Von einem „linken Sieg“ kann ich mich jedenfalls nicht freuen. Gerade diesen Berliner Landesverband der Linken sehe ich seit Langem ausgesprochen kritisch. Und die Bilder und Gäste dieser Wahlparty haben meine Skepsis eher bestätigt als widerlegt.
Da tauchte mit Issa Remmo ein prominentes Mitglied des Remmo-Clans auf. Und daneben wurde mit Ibrahim Ibrahim auch noch ein bekannter Anti-Israel-Aktivist gesichtet, den der Tagesspiegel als führenden Unterstützer der als extremistisch eingestuften PFLP einordnet. Ibrahim soll zudem Yahya Sinwar als „Märtyrerhelden“ bezeichnet haben.
Natürlich kann man nicht jeden Linken-Wähler für solche Gäste verantwortlich machen. Aber wenn ausgerechnet auf der eigenen Wahlparty Personen aus diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld auftauchen, darf man sich schon fragen, welches Milieu dieser Berliner Landesverband inzwischen anzieht – und warum.
Die taz darf das gern als progressiven Wahlerfolg feiern. Ich sehe angesichts solcher Bilder jedenfalls eher Anlass für kritische Nachfragen als für Jubel.
zum Beitrag21.09.2026 , 09:42 Uhr
Eine bemerkenswerte Doppelmoral: Über AfD-Wahlerfolge wird sich hier mit größter moralischer Empörung echauffiert, gleichzeitig wird der Wahlerfolg der Linken ausdrücklich als „Hoffnungsschimmer“ gefeiert.
Nur wäre dann vielleicht auch ein Blick auf das Umfeld der gefeierten Wahlparty angebracht. Auf der Berliner Linken-Wahlparty wurde laut BILD unter anderem Issa Remmo gesichtet; außerdem Ibrahim Ibrahim, den die Organisation Democ als Unterstützer der als extremistisch eingestuften PFLP bezeichnet. Die Linke distanzierte sich anschließend von den Gästen und betonte, sie seien nicht eingeladen gewesen.
Natürlich kann man daraus nicht seriös ableiten, dass jeder Linke für diese Leute steht. Aber genau dieselbe Differenzierung sollte dann auch für Wähler anderer Parteien gelten.
zum Beitrag21.09.2026 , 08:53 Uhr
Interessant, wie ausführlich die taz Macklemores politische Haltung und seine moralische Vorbildfunktion ausleuchtet – und wie zuverlässig dabei seine eigene antisemitische Kontroverse von 2014 unter den Tisch fällt.
Damals trat Macklemore in Seattle mit schwarzer Perücke, Bart und auffällig großer künstlicher Nase auf – eine Darstellung, die als antisemitische jüdische Karikatur kritisiert wurde. Er entschuldigte sich später ausdrücklich und räumte ein, dass die Verkleidung als jüdisches Stereotyp verstanden werden konnte. Selbst die ADL nahm seine Erklärung zur fehlenden antisemitischen Absicht an.
Natürlich muss man ihm diese Entschuldigung zugutehalten. Aber bemerkenswert ist schon, wie unterschiedlich moralische Maßstäbe offenbar funktionieren: Bei anderen Künstlern wird jeder problematische Kontext akribisch seziert, bei Macklemore reicht die aktuelle politische Haltung offenbar aus, damit frühere Kontroversen plötzlich redaktionell unsichtbar werden.
Vielleicht hätte die taz bei der ausführlichen Charakterwäsche einfach ein kleines Kapitel über die eigene Erinnerungskultur einbauen können.
zum Beitrag21.09.2026 , 08:50 Uhr
Ach, die gute alte „Kostenwahrheit“. Klingt immer so wunderbar objektiv, bis man fragt, ob diese Kostenwahrheit eigentlich für alle Verkehrsträger und alle gesellschaftlichen Leistungen gelten soll – oder nur beim Autofahrer.
Und natürlich darf die Krankenschwester auf dem Land unterstützt werden. Aber warum eigentlich nur die sprichwörtliche Krankenschwester? 2020 nutzten immerhin 13,8 Millionen Arbeitnehmer die Pendlerpauschale, 84 Prozent davon zumindest teilweise das Auto. In Landgemeinden lag der Autoanteil unter den Pendlern sogar bei 93 Prozent.
Das sind nicht ausschließlich irgendwelche SUV-Fahrer auf dem Weg zum Golfplatz, sondern ganz normale Menschen, die zur Arbeit müssen, weil das Leben praktischerweise nicht überall fünf Minuten neben der nächsten S-Bahn-Station stattfindet.
Und genau hier wird es unfreiwillig komisch: Erst erklärt man den Bürgern, sie müssten „ehrliche Preise“ bezahlen. Wenn diese ehrlichen Preise dann tatsächlich steigen und der Staat einen Teil der Belastung abfedern will, heißt es plötzlich: Nein, aber bitte nicht beim Autofahren!
Das ist keine neutrale Kostenrechnung, sondern Verkehrspolitik mit moralischem Zeigefinger.
zum Beitrag21.09.2026 , 08:45 Uhr
Die Logik lässt sich wunderbar übertragen: Autofahrer braucht man nicht zu entlasten, solange vor den Kitas noch Autos stehen? Dann braucht man offenbar auch keinen Mietendeckel, solange morgens noch Menschen in Wohnungen aufstehen – und keinen Mieterschutz, solange manche noch in „zu großen“ Wohnungen leben.
Vielleicht sollte man bei Preisen generell einfach danach gehen, ob jemand trotz gestiegener Kosten noch irgendwie über die Runden kommt. Eine erstaunlich einfache Methode, soziale Härten zu ignorieren.
zum Beitrag19.09.2026 , 12:21 Uhr
Dass viele Menschen in Städten oder im näheren Umland wohnen, bestreitet doch niemand. Daraus folgt allerdings nicht, dass der ÖPNV für die Mehrheit der Pendler eine praktikable Alternative zum Auto ist. „Akzeptabel ausgebaut“ ist schließlich eine bemerkenswert dehnbare Formulierung. Akzeptabel für wen? Für jemanden mit fünf Minuten Fußweg zur S-Bahn oder für jemanden, der im Schichtdienst auf dem Land arbeitet?
Und natürlich kann man Fahrrad, Auto und ÖPNV kombinieren. Man kann auch vorschlagen, zur Arbeit zu schwimmen. Die entscheidende Frage ist doch, ob diese Kombinationen im konkreten Alltag tatsächlich funktionieren: bei langen Strecken, fehlenden Anschlüssen, unregelmäßigen Arbeitszeiten und Betreuungspflichten.
Wer den Umstieg auf den ÖPNV fordert, muss nicht nachweisen, dass es überhaupt irgendwo Busse und Bahnen gibt, sondern dass sie für die Betroffenen eine realistische Alternative darstellen. Der Hinweis auf die städtische Mehrheit ersetzt diesen Nachweis jedenfalls nicht.
Die meisten Menschen könnten problemlos mit Fahrrad oder ÖPNV pendeln Dafür wären belastbare Zahlen über tatsächliche Pendelwege und Verkehrsmittelwahl hilfreich.
zum Beitrag18.09.2026 , 16:40 Uhr
Dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit manchmal eine Lücke klafft, ist tatsächlich eine bahnbrechende Erkenntnis. Nur folgt daraus eben nicht, dass der Anspruch nicht existiert oder Menschen deshalb zwangsläufig betteln müssen.
Genau diesen Strohmann bauen Sie hier auf: Ich habe weder behauptet, dass staatliche Hilfen immer reibungslos funktionieren, noch dass Armut mit einem Formular verschwindet. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in Deutschland eben staatliche Hilfen, Beratungsangebote, Unterstützung bei Anträgen und rechtliche Möglichkeiten gibt. Das ist keine „Theorie am grünen Tisch“, sondern die konkrete Struktur unseres Sozialstaats.
Wenn diese Angebote im Einzelfall nicht erreicht werden, schlecht funktionieren oder Menschen durch das Raster fallen, ist das ein ernsthaftes Problem und durchaus diskussionswürdig. Aber daraus „In Deutschland muss niemand betteln“ kurzerhand zu „Dann ist Betteln eben notwendig und alles andere ist Sozialromantik“ umzudeuten, ist auch keine besonders praxisnahe Sozialanalyse.
Und dass Sie meine politische Einordnung gleich noch mit „Konservativen und Neoliberalen“ garnieren, ersetzt dabei ebenfalls kein einziges Sachargument.
zum Beitrag18.09.2026 , 16:37 Uhr
Nun wird es etwas abenteuerlich. Aus der Forderung, die bestehende Struktur des ÖRR politisch zu überprüfen, machen Sie plötzlich eine „zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichts entgegengesetzte verfassungsrechtliche Meinung“. Das ist ungefähr so, als würde man eine Diskussion über eine Gesetzesänderung mit dem Hinweis beenden, dass das Gesetz derzeit nun einmal anders lautet.
Das Bundesverfassungsgericht hat den verfassungsrechtlichen Auftrag des Rundfunks und die derzeitige Finanzierung beurteilt. Es hat damit aber keineswegs verfügt, dass ARD und ZDF in ihrer heutigen konkreten Struktur bis in alle Ewigkeit unveränderbar sind. Verfassungsrecht setzt Rahmenbedingungen – es ersetzt keine medienpolitische Debatte.
Und nein, ich muss Ihnen auch kein alternatives Mediensystem aus dem Ärmel zaubern, um Kritik am bestehenden System äußern zu dürfen. Wer Reformen diskutieren will, muss nicht vorher eine komplette neue Rundfunkordnung fertigentwickelt haben.
Sonst könnten wir uns politische Debatten tatsächlich sparen: Einfach feststellen, wie es heute ist, und anschließend das Verfassungsgericht als Diskussionsabkürzung benutzen. Praktisch.
zum Beitrag18.09.2026 , 16:35 Uhr
Das „eigene Argumentationsprofil“ besteht zunächst darin, eine Frage nach ihren eigenen Kriterien zu diskutieren, statt sie nach dem politischen Etikett desjenigen zu sortieren, der sie ebenfalls stellt.
Wenn Weimer fragt, ob die heutige Struktur von ARD und ZDF noch sinnvoll ist, kann man das anhand von Auftrag, Kosten, Doppelstrukturen, Programmangebot, Digitalisierung und Akzeptanz diskutieren. Man kann seine Vorschläge ablehnen oder ihnen zustimmen. Was man daraus aber nicht seriös ableiten kann, ist: „Die AfD sagt das auch, also darf darüber nicht diskutiert werden.“
Genau diese Logik habe ich kritisiert. Und Ihr Einwand bestätigt sie eher, als dass er sie widerlegt: Statt ein Gegenargument zur Sache zu liefern, wird erneut versucht, die Position über ihre vermeintliche Nähe zur AfD zu erledigen.
Wenn Sie ein anderes Argumentationsprofil sehen wollen: Dann nennen Sie doch konkret, welcher Sachargumentation Sie widersprechen. Dass die AfD eine ähnliche Forderung vertritt, ist jedenfalls noch kein Gegenargument.
zum Beitrag18.09.2026 , 16:29 Uhr
Von 06:00 bis 20:00 Uhr läuft Werbung. Das ist wohl ein längerer Zeitraum als die werbefreie Zeit ab 20:00 Uhr...
zum Beitrag18.09.2026 , 12:05 Uhr
Das ist schon eine bemerkenswerte Geschichtsklitterung: Die FDP zum alleinigen Schuldigen am ausgebliebenen Klimageld zu erklären, ist ungefähr so präzise, wie der Union die alleinige Verantwortung für sämtliche Probleme der vergangenen 15 Jahre zuzuschieben.
Und dass „die Deutschen“ kein Klimageld wollten, ist woher genau belegt? Gab es dazu eine Volksabstimmung oder haben Sie die repräsentative Umfrage gleich selbst durchgeführt?
Der eigentliche Punkt ist doch: Wenn der Staat den Bürgern über den CO₂-Preis zusätzliche Kosten aufbürdet und die Rückerstattung politisch verspricht, dann aber ausbleibt, darf man sich über schwindendes Vertrauen nicht wundern.
zum Beitrag18.09.2026 , 12:03 Uhr
Dass bezahlbarer Wohnraum in Großstädten fehlt und Menschen für ihre Arbeit pendeln müssen, ist unbestritten ein Problem. Nur: Was genau hat das mit der Frage zu tun, ob man privaten Spritverbrauch zur moralischen Verfehlung erklärt?
Nach Ihrer Logik müsste man konsequenterweise auch denjenigen den Mund verbieten, die über hohe Mieten klagen, obwohl sie eine größere Wohnung bewohnen, als sie zwingend benötigen. Oder denjenigen, die für subventionierte Kultur, das Deutschlandticket oder andere staatliche Leistungen eintreten, während sie gleichzeitig anderen ihren individuellen Verbrauch vorrechnen.
Der Punkt ist doch: Entweder man hält Preise für ein Steuerungsinstrument und akzeptiert individuelle Entscheidungen – oder man erklärt selektiv nur den Konsum anderer zur Charakterschwäche.
Und wenn München seine Krankenschwestern nicht mehr beherbergen kann, ist das wohl kaum ein Beleg dafür, dass der Sprit zu billig ist. Es ist vielmehr ein Hinweis darauf, dass die Politik beim Wohnungsbau und bei der Infrastruktur erhebliche Probleme hat. Die lassen sich nicht dadurch lösen, dass man Pendler moralisch belehrt.
zum Beitrag18.09.2026 , 09:59 Uhr
Ja, natürlich können auch steigende Mieten Kosten weiter nach oben treiben – genau deshalb funktioniert das Argument aber in beide Richtungen. Wenn höhere Mieten als legitimer Grund für höhere Preise gelten, kann man höhere Transport-, Energie- und Logistikkosten schlecht plötzlich als bloße „Tankrechnung des Autofahrers“ behandeln.
Und die 1,5–3 % ändern daran wenig. Niemand behauptet, dass eine Spritpreiserhöhung von 40 Cent sämtliche Einzelhandelspreise um 20 % verteuert. Sie wirkt vielmehr als zusätzlicher Kostenfaktor entlang einer ganzen Kette: Lieferverkehr, Landwirtschaft, Handwerk, Baustoffe, Warenverteilung usw. Dazu kommen Dienstleistungen, bei denen Fahrten und Transporte unmittelbar Teil der Leistung sind.
Vor allem wird es interessant, wenn man die Logik konsequent anwendet: Beim Sprit soll man eben langsamer fahren, weniger fahren oder sich ein kleineres Auto nehmen, wenn es zu teuer wird. Bei steigenden Wohnkosten soll dagegen selbstverständlich niemand einfach weniger Wohnfläche, eine günstigere Lage oder eine andere Wohnform wählen.
Dann ist der Marktmechanismus plötzlich erstaunlich selektiv.
zum Beitrag18.09.2026 , 07:36 Uhr
„Wenn die AfD etwas auch sagt, darf es niemand anderes mehr sagen“-Logik. Ein erstaunlich bequemes Verfahren, um politische Debatten zuverlässig zu beenden.
Das Problem daran ist nur: Mit diesem Reflex überlässt man der AfD ganze politische Felder. Migration ist dafür ein ziemlich gutes Beispiel. Je länger andere Parteien jede Diskussion über Begrenzung, Steuerung und Rückführung mit dem Hinweis auf die AfD abgebügelt haben, desto leichter konnte die AfD dieses Thema als ihr eigenes besetzen. Dasselbe gilt für Fragen der inneren Sicherheit.
Und dann wundert man sich anschließend darüber, dass die AfD gerade mit diesen Themen erfolgreich ist.
Politische Themen verschwinden nämlich nicht dadurch, dass man sie der AfD überlässt. Sie verschwinden erst recht nicht dadurch, dass man jede ähnliche Forderung anderer Parteien oder Politiker reflexartig als „AfD-Position“ abstempelt.
Im Gegenteil: Wer der AfD ein Thema nicht überlassen will, sollte darüber diskutieren – und zwar mit eigenen Argumenten.
zum Beitrag18.09.2026 , 07:33 Uhr
„Vollkommen unabhängig von den Inhalten“ – spätestens da wird es unfreiwillig komisch. Der ÖRR ist natürlich nicht frei von politischen Einflüssen, nur weil der Einfluss hier nicht „Kapital“ heißt. Rundfunkräte, politische Entsendungsrechte, Staatsverträge und die immer wieder geführten Debatten über parteipolitische Nähe sind schließlich keine Fata Morgana.
Die Logik lautet also: Private Medien sind gefährlich, weil sie vom Kapital beeinflusst werden können. Öffentlich-rechtliche Medien sind sicher, obwohl sie politischen Einflüssen ausgesetzt sein können. Und weil zwei mögliche Einflussquellen existieren, müssen natürlich beide Mediensysteme für alle Ewigkeit unangetastet bleiben. Das ist weniger Medienwissenschaft als institutioneller Selbstschutz mit Gebührenschein.
Und dann noch jemandem wegen einer abweichenden medienpolitischen Position vorzuwerfen, er müsse sich von einem Verfassungsrichter „das Hirn durchlüften“ lassen: Herrlich. Wenn das Ihr Verständnis von demokratischer Debattenkultur ist, würde ich mit dem Begriff „Demokratieretter“ vielleicht etwas sparsamer umgehen.
zum Beitrag18.09.2026 , 07:31 Uhr
„Den Informationsfluss der politischen Öffentlichkeit abschaffen“ – wenn das wirklich der Maßstab ist, müssten wir heute beim ZDF aber schleunigst anfangen: zwischen „Die Küchenschlacht“, „Bares für Rares“, „Bettys Diagnose“, „Ein Fall für zwei“, „SOKO Leipzig“, „heute-show“ und dem „ZDF Comedy Sommer“ scheint die demokratische Grundversorgung ja geradezu unterzugehen.
Keine Sorge: Die Nachrichten um 19 Uhr und das „heute journal“ um 22 Uhr bleiben trotzdem übrig.
Vielleicht ist es deshalb etwas gewagt, jede Diskussion über die Struktur des ÖRR so darzustellen, als stünde unmittelbar die politische Öffentlichkeit vor dem Aus. Der öffentlich-rechtliche Auftrag ist schließlich nicht identisch mit dem Anspruch, dass jeder Sender rund um die Uhr alles Mögliche für alle anbieten muss.
Und falls die Privatisierung am Ende tatsächlich an Vitaminpräparaten und Duftstoffen scheitert: Bei „Bares für Rares“ findet sich bestimmt noch irgendwo eine passende Vase dafür.
zum Beitrag18.09.2026 , 07:27 Uhr
„Faktenfrei“ ist schon eine interessante Ansage, wenn aus der Einstellung einzelner Programme kurzerhand die Abschaffung aktueller Nachrichten gemacht wird. Niemand fordert, dass Nachrichten verschwinden. Die Frage ist, ob man dafür dieselben Strukturen, Sender und Parallelangebote auf ewig mitschleppen muss.
Wenn tagesschau24 entfällt, bedeutet das nicht, dass die Tagesschau plötzlich keine Nachrichten mehr produziert oder dass aktuelle Berichterstattung aus dem ÖRR verschwindet. Es bedeutet zunächst einmal: Ein konkretes lineares Angebot wird verändert. Genau solche Strukturentscheidungen sind Teil dessen, was seit Jahren unter „Reform und Verschlankung“ gefordert wird.
Und hier wird es langsam absurd: Erst heißt es, der ÖRR müsse dringend sparen und sich reformieren. Sobald tatsächlich ein Sender gestrichen oder Angebote zusammengelegt werden, wird daraus der Untergang der demokratischen Informationsversorgung.
zum Beitrag18.09.2026 , 07:20 Uhr
Die „Salamitaktik“ ist vor allem eine hübsche Unterstellung, kein Argument. Dass Weimer 2017 bereits über eine Privatisierung des ZDF und die „Zwangsbeiträge“ gesprochen hat, ist dokumentiert. Daraus folgt aber nicht, dass jede Diskussion über Doppelstrukturen bei ARD und ZDF bloß der erste Schnitt einer Salami ist.
Wenn man schon auf den Kontext pocht, sollte man ihn vollständig betrachten: Weimer hat zuletzt ausdrücklich auch die Zusammenlegung von ARD-Anstalten angesprochen – und genau solche Strukturfragen werden seit Jahren diskutiert. Man kann seine Privatisierungsidee für falsch halten. Aber aus „Ich lehne das ZDF als öffentlich-rechtliche Anstalt ab“ wird nicht automatisch „jede Reformforderung ist ein Angriff auf den gesamten ÖRR“.
Der Hinweis auf 2017 belegt also eine langfristige Position Weimers. Er belegt nicht die behauptete Salamitaktik. Dafür müsste man erst nachweisen, dass die einzelnen Reformschritte tatsächlich bewusst diesem Endziel dienen – und nicht einfach behaupten, dass sie es tun.
zum Beitrag18.09.2026 , 07:18 Uhr
Zu einem Großteil der Sendezeit läuft doch bereits auch in den ÖRR Werbung.
zum Beitrag18.09.2026 , 06:43 Uhr
Herr Bax, bei Ihrer Darstellung von Macklemore als mutigem Opfer einer angeblichen „Antisemitismuskeule“ fehlt auffällig viel Kontext. Die Kontroverse dreht sich nämlich nicht bloß um zwei Worte wie Free Palestine.
Macklemore hat Israel wiederholt des „Genozids“ beschuldigt und in seinem Video „Fucked Up“ ein Bild aus dem Warschauer Ghetto einem palästinensischen Jungen gegenübergestellt – eine Bildsprache, die unter anderem von Felix Klein als antisemitisch bzw. Holocaust-relativierend kritisiert wurde.
In Seattle trat Macklemore mit großer künstlicher Hakennase, schwarzer Perücke und Bart auf einer Darstellung, die von zahlreichen Kritikern als antisemitische jüdische Karikatur wahrgenommen wurde. Macklemore bestritt zwar jede entsprechende Absicht und entschuldigte sich später. Dass der Vorfall stattgefunden hat und die Ähnlichkeit mit klassischen antisemitischen Stereotypen massive Kritik auslöste, ist allerdings bestens dokumentiert.
Sie müssen Macklemore deshalb nicht zum Antisemiten erklären. Aber vielleicht könnten Sie umgekehrt darauf verzichten, jeden Antisemitismusvorwurf gegen ihn als durchschaubaren Versuch darzustellen, einen unbequemen Aktivisten mundtot zu machen
zum Beitrag18.09.2026 , 06:29 Uhr
Eine ergebnisoffene Debatte bedeutet selbstverständlich auch, darüber nachzudenken, wo es möglicherweise mehr ÖRR braucht. Allerdings sollte man dabei nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Bevor über steigende Rundfunkbeiträge für zusätzliche Angebote und Plattformen gesprochen wird, sollte zunächst geklärt werden, welche Aufgaben der ÖRR tatsächlich erfüllen muss und wie effizient er diese heute erledigt.
Die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags ist bereits Gegenstand anhaltender Kritik. Wer in dieser Situation einen deutlichen Ausbau und möglicherweise noch höhere Zwangsbeiträge fordert, sollte sich fragen, wie das die Zustimmung in der Bevölkerung weiter beeinflussen könnte.
Auch die Depublikationspflicht ist kein Beleg dafür, dass es grundsätzlich mehr ÖRR braucht. Man kann eine längere Verfügbarkeit journalistischer Inhalte befürworten, ohne daraus automatisch einen Ausbauauftrag abzuleiten.
„Es gibt noch Informationslücken“ ist schließlich kein Freifahrtschein für unbegrenztes Wachstum. Entscheidend sollte sein, welchen konkreten Mehrwert ein Angebot liefert und ob dieser die zusätzlichen Kosten rechtfertigt.
zum Beitrag18.09.2026 , 06:27 Uhr
Ihre Rechnung zu den Transportkosten greift zudem zu kurz. Es geht nicht nur darum, wie viel der Lkw-Transport eines Kilogramms Lebensmittel kostet. Auch Handwerker, Pflegedienste, Lieferdienste, Pendler und zahlreiche andere Branchen sind auf Kraftstoff angewiesen. Deren Mehrkosten verschwinden nicht, sondern werden über Preise oder höhere Lohnforderungen weitergegeben.
Und wenn wir schon beim individuellen Sparpotenzial sind: Wer wegen 3 Cent Preisunterschied quer durch die Stadt zur günstigeren Tankstelle fährt, kann das selbstverständlich tun. Wer wegen 200 Euro höherer Miete in eine kleinere Wohnung oder aufs Land ziehen soll, bekommt dafür hingegen nicht selten den Rat, sich mit seinem Schicksal abzufinden. Eigenverantwortung scheint bei manchen eben vor allem dann zu gelten, wenn es um die Ausgaben anderer geht.
zum Beitrag17.09.2026 , 14:32 Uhr
Interessant, wie selektiv „zu teuer“ und „zu billig“ offenbar definiert werden. Beim Sprit wird der private Verbrauch plötzlich zur moralischen Verfehlung, während andere Dinge gar nicht billig genug sein können: subventionierte Kulturbetriebe, das Deutschlandticket oder die nächste staatliche Förderung für irgendein gesellschaftspolitisches Lieblingsprojekt. Die Wohnung ist Ihnen zu teuer? Dann nehmen Sie eben eine kleinere am Stadtrand. Die Miete können Sie schließlich selbst beeinflussen. Wer sich 100 Quadratmeter mitten in der Stadt leisten kann, soll sich nicht über hohe Wohnkosten beschwere
zum Beitrag17.09.2026 , 13:58 Uhr
Sie haben recht, dass der israelisch-palästinensische Konflikt nicht erst am 7. Oktober 2023 begonnen hat. Das habe ich auch nicht behauptet. Der 7. Oktober war allerdings der unmittelbare Auslöser des aktuellen Gaza-Krieges. Diesen Kontext zu benennen, ist keine selektive Geschichtsschreibung, sondern eine historische Tatsache.
Dass der Film keine Opferbilder zeigt, ändert daran nichts. Und dass palästinensisches Leid in deutschen Medien möglicherweise weniger präsent war, ist eine berechtigte Debatte. Daraus folgt aber nicht, dass die ausführliche Berichterstattung über das Massaker vom 7. Oktober unangebracht war.
zum Beitrag17.09.2026 , 13:06 Uhr
Der schöne Strohmann vom „Markt mal machen lassen“ darf natürlich nicht fehlen. Niemand behauptet, man müsse sämtliche Regulierung abschaffen und anschließend auf das Wunder von Angebot und Nachfrage warten. Es geht um die viel banalere Frage, welche Maßnahmen tatsächlich mehr Wohnraum schaffen.
Und genau da wird es bei der Vergesellschaftung dünn: Durch die Übertragung bestehender Wohnungen entsteht nicht eine einzige zusätzliche Wohnung. Berlin hätte danach lediglich einen anderen Eigentümer und eine gewaltige Rechnung. Das Geld, das für die Vergesellschaftung ausgegeben wird, kann man nicht gleichzeitig für Neubau verwenden.
Natürlich kann der Staat selbst bauen – und sollte das dort, wo der Markt allein nicht ausreichend funktioniert, auch tun. Aber dafür muss man keine Wohnungen von A nach B übertragen und anschließend so tun, als hätte man dadurch Wohnraum geschaffen.
Und das Argument „Die Konzerne müssen dann neu bauen“ ist besonders hübsch: Man enteignet Unternehmen, damit sie anschließend freiwillig Milliarden in genau dem Markt investieren, in dem sie gerade enteignet wurden. Wenn das der wirtschaftspolitische Masterplan ist, Gute Nacht.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:46 Uhr
„Die Armut, welche die Gesellschaft produziert“ – da wird es dann doch etwas bequem. Gesellschaftliche Ursachen und soziale Probleme gibt es zweifellos. Aber den einzelnen Menschen vollständig aus seiner eigenen Verantwortung zu entlassen, ist deshalb noch lange nicht zwingend.
Wer sich für Alkohol oder Drogen entscheidet, trägt zumindest einen Teil der Verantwortung für die Folgen seines Konsums. Gleiches gilt für andere finanzielle Entscheidungen: Wer dauerhaft mehr ausgibt, als er einnimmt, kann die daraus entstehenden Probleme nicht automatisch der „Gesellschaft“ in Rechnung stellen.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:43 Uhr
„Symbolpolitik“, weil Regulierung das Problem nicht grundlegend löst – das ist ungefähr so, als würde man eine Geschwindigkeitsbegrenzung als Symbolpolitik bezeichnen, weil sie keine Autounfälle abschafft.
Natürlich kann und sollte man über die Ursachen von Obdachlosigkeit, Sucht und fehlende Hilfsangebote sprechen. Aber daraus folgt nicht, dass andere Menschen deshalb ungefragt mehrfach angesprochen werden müssen. Beides sind unterschiedliche Probleme.
Und die Behauptung, das Geschehen sei „nicht vornehmlich durch eine Bettelmafia geprägt“, wird hier einfach in den Raum gestellt, als wäre sie selbstverständlich bewiesen. Wenn es tatsächlich um organisierte Strukturen geht, sollte man sie untersuchen und bekämpfen. Wenn es um individuell Bedürftige geht, braucht es Hilfe. Und wenn Menschen beim Warten auf den Zug oder beim Essen mehrfach bedrängt werden, darf man auch das begrenzen.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:42 Uhr
Dass Menschen in einer schwierigen Lebenssituation Unterstützung brauchen, ist unstrittig. Aber aus „manche schaffen es ohne Hilfe nicht, ihre Ansprüche durchzusetzen“ gleich „das Recht auf Hilfe ist eine weltfremde Theorie“ zu machen, ist schon ein bemerkenswerter Kurzschluss.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:42 Uhr
„Ohne Rechtsanwalt kann man das alles gleich vergessen“ – schön dramatisch, aber schlicht falsch. Das Sozialrecht sieht ausdrücklich Beratung und Unterstützung vor, einschließlich Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen und, wenn nötig, Begleitung zu sozialen Diensten. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es zudem Beratungshilfe.
Vor allem aber wird hier so getan, als müsse sich ein obdachloser Mensch erst mit Aktenordner und Anwalt unter eine Brücke setzen, bevor der Staat überhaupt tätig wird. Das Gegenteil ist der Fall: Kommunen müssen unfreiwillig Obdachlose grundsätzlich unterbringen; der Deutsche Verein empfiehlt darüber hinaus ausdrücklich eine Basisberatung, die den Weg in eigenen Wohnraum und weiterführende Hilfen ebnen soll.
Dass diese Hilfen nicht jeden Einzelfall sofort und perfekt lösen, ist ein reales Problem. Daraus aber zu machen, Betroffene hätten keinerlei Zugang zu staatlicher Hilfe und müssten deshalb zwangsläufig betteln, ist keine Sozialanalyse – sondern Sozialromantik mit möglichst düsterem Anstrich.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:39 Uhr
„In einem der reichsten Länder der Welt dürfte es keine Obdachlosen geben“ klingt erst einmal schön moralisch, ist aber erstaunlich wenig präzise. Denn der deutsche Sozialstaat lässt einen unfreiwillig obdachlosen Menschen nicht einfach mit einem Schulterzucken auf der Straße sitzen: Unterkunftskosten können nach SGB II bzw. SGB XII übernommen werden, und die Kommune ist zur ordnungsrechtlichen Unterbringung unfreiwillig obdachloser Menschen verpflichtet.
Eine eigene, dauerhaft vom Staat zugewiesene Wohnung ist daraus allerdings nicht automatisch abzuleiten. Wer aus einer gesetzlichen Möglichkeit eine Vollkaskogarantie macht, sollte vielleicht vorher einmal ins Gesetz schauen.
Und aus jedem Bettler auf der Straße gleich den Beweis für das „Versagen des Kapitalismus“ zu basteln, ist ohnehin eher politische Weltanschauung als Sozialanalyse. Der Sozialstaat kann Hilfen anbieten – er kann einen Menschen aber nicht per Gesetz dazu zwingen, sie anzunehmen oder jede persönliche, psychische, soziale oder suchtbedingte Ursache seiner Obdachlosigkeit beseitigen.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:37 Uhr
Eine bemerkenswert kurze Reise von der belegten Brotzeit zur Staatskritik: Jemand wird am Flughafen kontrolliert, vermutet, die Polizei habe ihn für obdachlos gehalten – und fünf Zeilen später steht „ACAB“. Belege: keine. Begründung: Vermutung. Pointe: Weltanschauung.
Besonders hübsch ist dabei der argumentative Kunstgriff, aus einer völlig unklaren Personenkontrolle gleich einen Beleg dafür zu basteln, wie „Obdachlose“ angeblich von unseren Ordnungshütern behandelt werden. Warum sollte man auch zwischen dem, was passiert ist, und dem, was man sich dazu denkt, unterscheiden?
Aber immerhin hat die Brotzeit ihren gesellschaftspolitischen Zweck erfüllt: Sie wurde nicht nur gegessen, sondern zur vollständigen Weltanschauung verarbeitet. Guten Appetit.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:32 Uhr
„Der öffentliche Raum ist für alle da“ – ein bemerkenswertes Argument, wenn man im nächsten Satz denjenigen, die sich dort von aggressivem Betteln oder ständiger Ansprache gestört fühlen, empfiehlt, einfach zu Hause zu bleiben. Nach dieser Logik gehört der öffentliche Raum offenbar vor allem dem, der andere am hartnäckigsten belästigt.
Und „kommt auf den Einzelfall an“ klingt verdächtig nach: Wir schaffen erst einmal keine Regeln und wundern uns anschließend, warum die Betroffenen jeden Einzelfall selbst austragen müssen. Öffentlicher Raum ist für alle da – auch für diejenigen, die einfach nur in Ruhe durch ihn hindurchgehen möchten.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:29 Uhr
Dann müsste man dieselbe Marktwirtschaftslogik aber bitte konsequent anwenden: Warum sollte der Staat einen Mietendeckel einführen? Wenn Wohnraum knapp ist, steigen die Preise eben. Angebot und Nachfrage. Wer sich die Miete nicht leisten kann, muss seinen Verbrauch an Wohnraum reduzieren, umziehen oder sich eine günstigere Gegend suchen.
Und wenn hohe Benzinpreise gewollt sind, weil sie den Verbrauch senken, könnte man bei Mieten genauso argumentieren: Hohe Mieten setzen schließlich Anreize, kleinere Wohnungen zu nehmen, weniger Wohnfläche zu beanspruchen oder in günstigere Regionen zu ziehen.
Nur wäre es vermutlich plötzlich weniger lustig, wenn jemand dieselbe Logik auf den eigenen Lebensbereich anwendet.
Entweder man akzeptiert Marktpreise als notwendiges Ergebnis von Angebot und Nachfrage – dann bitte bei Benzin UND Wohnraum. Oder man erkennt an, dass es Bereiche gibt, in denen der Staat aus sozialen Gründen in Marktmechanismen eingreifen kann. Aber sich den Markt immer genau dort zum Naturgesetz zu erklären, wo er die eigene politische Argumentation stützt, ist ziemlich bequem.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:27 Uhr
„Wenn die Mieten so billig sind, wofür brauchen Sie dann Entlastung?“ – Vielleicht besteht der kleine Unterschied darin, dass günstige Mieten und ein gut ausgebauter ÖPNV nicht automatisch dasselbe Problem lösen.
Und dass ausgerechnet im ärmsten Landkreis des Landes einfach mal eben „mehr ÖPNV“ bestellt werden soll, ist auch eine bemerkenswert einfache Rechnung. Ein dichter Bus- und Bahnverkehr kostet Geld – viel Geld. Wenn dort weniger Menschen wohnen, größere Entfernungen zurückgelegt werden und weniger Fahrgäste vorhanden sind, lässt sich das eben nicht mit den Fahrgastzahlen einer Großstadt finanzieren.
Vielleicht hat es also einen Grund, warum der Landkreis keinen ÖPNV wie Berlin oder München vorhalten kann.
Aber klar: Erst fordert man pauschale Miet- und Ticketdeckel, und wenn jemand erklärt, dass sein Problem gar nicht die Miete, sondern der fehlende ÖPNV ist, lautet die Lösung einfach: „Dann bestellt halt mehr Busse.“
zum Beitrag17.09.2026 , 09:25 Uhr
„Wer ist hier uns?“ – Nun, vermutlich die Menschen, die tatsächlich jeden Tag pendeln müssen und nicht erst eine statistische Grundsatzdebatte darüber führen, ob es irgendwo auf dem Land auch einen Arbeitsplatz 10 Kilometer entfernt gibt.
Natürlich gibt es Dörfer mit Arbeitsplätzen und Menschen mit kurzen Wegen. Und natürlich gibt es auch Pendler mit 53 Kilometern. Genau deshalb ist die Rechnung ja kein Naturgesetz, sondern ein Beispiel dafür, wie unterschiedlich die Ausgangslagen sind.
Der entscheidende Punkt wird dabei elegant umgangen: Wer keinen brauchbaren ÖPNV hat, kann nicht einfach das Deutschlandticket als Alternative zum Auto nutzen. 63 Euro auf dem Konto sind dann eben keine 63 Euro Mobilitätsbudget, sondern bestenfalls eine Monatskarte für ein Verkehrsmittel, das am Wohnort kaum fährt.
Und der Hinweis „Ich kenne viele, die nur 10 km fahren“ ist als Gegenargument ungefähr so belastbar wie „Ich kenne viele, die im Homeoffice arbeiten“.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:22 Uhr
„Funktioniert auf dem Land sogar besser“ – wunderbar. Dann fehlt eigentlich nur noch die kleine Nebensächlichkeit: Was genau bedeutet hier „funktioniert“?
Natürlich kann man auch auf dem Land ein E-Auto fahren. Die Frage ist doch, ob damit für jeden dieselben praktischen und finanziellen Voraussetzungen gegeben sind. Wer täglich 40 oder 60 Kilometer zur Arbeit fährt, keine Lademöglichkeit zuhause hat oder mehrere Fahrzeuge benötigt, hat eben andere Rahmenbedingungen als jemand mit eigener Garage und Wallbox.
Und genau deshalb ist dieses „E-Mobilität funktioniert auch auf dem Land“ als Antwort ziemlich dürftig. Es beantwortet nicht die Frage, ob sie für jeden bezahlbar und alltagstauglich ist.
Zumal es schon ziemlich bequem ist, erst die Preise für fossile Mobilität hochzutreiben und anschließend zu erklären, die Betroffenen könnten ja einfach auf eine andere, häufig teurere Anschaffung umsteigen.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:20 Uhr
Die 5.000-Euro-Zahl klingt natürlich wunderbar dramatisch. Nur wäre es interessant zu erfahren, welche „Folgekosten“ hier konkret eingerechnet werden, aus welcher Berechnung sie stammen und welche Annahmen dahinterstehen. Externe Kosten kann man berechnen – aber aus einer einzelnen Zahl gleich ein Naturgesetz zu machen, ersetzt keine nachvollziehbare Rechnung.
Noch schöner ist allerdings die Argumentation danach: Hohe Spritpreise seien eine „echte Chance“. Menschen sollen also finanziell so lange unter Druck gesetzt werden, bis sie endlich „umdenken“. Wer auf dem Land mangels Alternative auf das Auto angewiesen ist, darf sich über diese pädagogische Maßnahme freuen.
Dann bitte konsequent: Wohnraum knapp? Mieten hoch! Wer sich 20 Euro pro Quadratmeter nicht leisten kann, soll eben aufs Land ziehen. Arbeitsplatz 40 Kilometer entfernt? Fahrrad. Arzt 30 Kilometer entfernt? Lastenrad. Kein Bus? Offenbar nur eine Ausrede.
Und wenn die Betroffenen irgendwann fragen, wo denn die versprochenen Alternativen bleiben, lautet die Antwort vermutlich: „Wir bauen sie irgendwann – bis dahin hätten Sie sich einfach anders entscheiden sollen.“
zum Beitrag17.09.2026 , 09:18 Uhr
Besonders charmant ist die Vorstellung, Menschen müssten nur lange genug finanziell unter Druck gesetzt werden, damit sie endlich „umdenken“. Wer auf dem Land wohnt, darf feststellen, dass der nächste Arzt, Arbeitsplatz oder Bahnhof leider nicht im Lastenrad-Umkreis liegt.
Aber konsequent wäre es doch, diese Logik überall anzuwenden: Wohnung zu teuer? Dann eben aufs Land ziehen. Mieten steigen? Angebot und Nachfrage, Pech gehabt. 20 Euro pro Quadratmeter sind schließlich auch nur ein kleiner Anreiz zum „Umdenken“. Und wer dann 40 Kilometer zur Arbeit hat, kann ja Fahrrad und Anhänger nehmen.
Und natürlich darf der Hinweis auf die bessere Schieneninfrastruktur nicht fehlen. Nur sollte man vielleicht erklären, wie jemand heute zur Arbeit kommen soll, während wir auf die irgendwann einmal fertiggestellte Bahnstrecke warten.
Dass Infrastruktur ausgebaut werden muss, kann man diskutieren. Menschen erst die Alternativen vorzuenthalten und anschließend steigende Preise als pädagogisches Werkzeug zu feiern, ist allerdings keine Verkehrspolitik. Es ist dieselbe Logik wie bei steigenden Mieten: „Ich kann es mir leisten, also sollen Sie eben umziehen.“
zum Beitrag17.09.2026 , 09:13 Uhr
Kostenloser ÖPNV, dauerhaft und bedingungslos, dazu Preisdeckel und Übergewinnsteuer – klingt großartig. Bleibt nur eine winzige Nebensächlichkeit: Wer bezahlt das alles?
„Kostenlos“ bedeutet schließlich nicht, dass Busse, Bahnen, Personal, Energie, Wartung und Infrastruktur plötzlich kostenlos wären. Die Rechnung verschwindet nicht, nur weil sie nicht mehr am Fahrscheinautomaten bezahlt wird. Sie landet dann eben bei den Steuerzahlern.
Und beim Preisdeckel wird es ähnlich: Wenn der Preis politisch gedeckelt wird, aber die tatsächlichen Kosten weiterlaufen, muss irgendjemand die Differenz übernehmen.
Vielleicht könnte man neben all den Forderungen ausnahmsweise auch den Finanzierungsvorschlag dazuschreiben. Denn „kostenlos für alle“ ist kein Finanzierungskonzept – es ist zunächst einmal nur eine Rechnung an jemand anderen.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:10 Uhr
Ach, herrlich. Dann freue ich mich im Gegenzug einfach über 15 oder 20 Euro Miete pro Quadratmeter. Angebot und Nachfrage eben. Wer sich die Wohnung nicht mehr leisten kann, soll halt aufs Land ziehen – und kann dort anschließend mit dem Fahrrad samt Anhänger zum Supermarkt radeln.
Schließlich würde ich als wirtschaftsfreundlich gesinnter Mensch den Kapitalismus ja niemals hinterfragen. Wenn Wohnraum knapp ist, steigen die Preise eben zwangsläufig. Wer sich das nicht leisten kann, benutzt offenbar nur „Ausreden“, um weiterhin in seiner Wohnung wohnen zu wollen.
Und falls der Weg zur Arbeit dann 40 Kilometer beträgt: Fahrrad plus Anhänger. Man muss nur wollen.
Schon erstaunlich, wie schnell „Angebot und Nachfrage“ zur wunderbaren Erklärung für soziale Härten wird – solange man selbst nicht zu den Betroffenen gehört.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:06 Uhr
„Wer ein Elektroauto fährt, hat kein Problem mit Spritpreisen.“ – Was für eine bahnbrechende Erkenntnis. Wer nicht tanken muss, muss sich auch nicht über den Preis an der Tankstelle ärgern. Vielleicht noch den Tipp hinterher: Wer keine Miete zahlen muss, hat auch kein Problem mit steigenden Mieten.
Und natürlich ist das Elektroauto auf dem Land die Lösung schlechthin. Einfach für ein paar Zehntausend Euro ein neues Fahrzeug kaufen, Wallbox installieren und schon ist die Welt gerettet. Dass sich das nicht jeder leisten kann und ein Auto auf dem Land nun einmal kein Lifestyle-Accessoire, sondern häufig schlicht notwendig ist, stört bei solchen Ratschlägen offenbar nur.
Aber Hauptsache, das Deutschlandticket wieder auf 49 Euro drücken. Dann kann man sich gegenseitig auf die Schulter klopfen und verkünden, man habe die Mobilitätsprobleme der Bevölkerung gelöst – während der nächste Bus auf dem Land dreimal am Tag fährt.
Herrlich bequem, anderen Menschen vorzuschreiben, wie sie ihre Mobilitätsprobleme zu lösen haben, wenn man selbst nicht mit den Konsequenzen leben muss.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:03 Uhr
„Die Preise werden erhöht“ – klingt schön simpel, erklärt aber wenig. Gerade beim Spritpreis in Deutschland besteht ein erheblicher Teil des Endpreises aus staatlich festgelegten Steuern und Abgaben. Bei Benzin fallen insbesondere Energiesteuer und Mehrwertsteuer an; bei Diesel ebenfalls. Dazu kommen Rohölpreis, Raffinerie- und Vertriebskosten sowie Margen.
Wer also jede Preissteigerung pauschal zur „Geldgier der Erdölkonzerne“ erklärt, sollte vielleicht zunächst unterscheiden, welcher Teil des Preises überhaupt von den Konzernen bestimmt wird und welcher direkt beim Staat landet. Den Staat zum Mitverdiener zu machen und anschließend ausschließlich die Ölkonzerne zum Sündenbock zu erklären, ist jedenfalls eine bemerkenswert praktische Verkürzung.
zum Beitrag17.09.2026 , 08:59 Uhr
Das ist eine klassische Milchmädchenrechnung: Man nimmt beim Sprit ausschließlich die eigene Tankrechnung und tut anschließend so, als wäre damit die gesamte Belastung durch höhere Spritpreise erfasst. Ist sie natürlich nicht.
Steigt Diesel und Benzin um 40 Cent, verteuert das nicht nur die 10.000 Kilometer des eigenen Autos. Transport, Lieferverkehr, Handwerk, Landwirtschaft und zahlreiche Dienstleistungen werden ebenfalls teurer. Diese Mehrkosten landen am Ende in den Preisen von Lebensmitteln, Paketen, Handwerkerrechnungen und anderen Waren und Dienstleistungen.
Die 240 Euro sind also lediglich der direkt sichtbare Effekt für den eigenen Tank. Der indirekte Effekt steckt anschließend in einer ganzen Reihe anderer Preise. Genau deshalb ist der Vergleich „24 Euro höhere Miete gegen 20 Euro mehr Sprit im Monat“ ziemlich aussagearm.
zum Beitrag17.09.2026 , 08:53 Uhr
„Immobilienmafia“, „Umverteilung von unten nach oben“ und dann noch der angebliche Verstoß gegen Artikel 15 GG – da ist die sozialistische Weltanschauung ja schon fast komplett ausformuliert.
Hohe Mieten sind zweifellos ein Problem. Aber wer daraus eine Verschwörung der „absurd Reichen“ konstruiert, macht es sich bemerkenswert einfach. Mieten entstehen nicht nur durch die Gier irgendwelcher Vermieter, sondern auch durch knappes Bauland, hohe Baukosten, staatliche Auflagen, fehlenden Neubau und eine enorme Nachfrage. Selbst der taz-Artikel nennt genau diese wirtschaftlichen Zusammenhänge.
Und Artikel 15 GG ist nun wirklich kein verfassungsrechtlicher Zauberspruch, mit dem man jede missliebige Eigentumsordnung hinwegfegen kann. Dort steht lediglich, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden können – wohlgemerkt durch Gesetz und gegen Entschädigung.
zum Beitrag17.09.2026 , 08:40 Uhr
„Blind und taub“? Genau diese Rhetorik ersetzt die von „ein Skeptiker“ völlig zu Recht eingeforderte Beweisführung nicht. Dass es im Gazakrieg schwere Menschenrechtsverletzungen und mögliche Kriegsverbrechen gibt, ist dokumentiert und muss untersucht werden. Aber daraus folgt nicht automatisch der Vorwurf eines „genozidalen Krieges“.
Vor allem sollte man Ursache und Folgen nicht miteinander vermischen: Am 7. Oktober 2023 griffen Hamas und andere bewaffnete Gruppen Israel an, töteten Zivilisten und nahmen Geiseln. Das ist von einer UN-Untersuchung dokumentiert. Israel begann daraufhin seine militärische Operation in Gaza.
Wer Israel einen Völkermord vorwirft, muss deshalb besonders sauber zwischen dokumentierten Tatsachen, Zeugenaussagen, politischen Äußerungen und der juristischen Bewertung unterscheiden. „Diverse Berichte gab es“ ist dafür kein Ersatz. Und „rechtsradikale Politiker“ sind schon gar kein Beweis dafür, dass der israelische Staat als Ganzes einen Genozid begeht.
zum Beitrag17.09.2026 , 08:38 Uhr
Doch, genau darum geht es: um die Einordnung der Ereignisse. Wenn Sie von „israelischen Tätern“ sprechen, ist das Urteil bereits gefällt, bevor geklärt ist, was die einzelnen Interviewten tatsächlich getan haben.
Und was die mediale Präsenz angeht: Der 7. Oktober war der Auslöser dieses Krieges. Dass deutsche Medien ausführlich über das Massaker und seine israelischen Opfer berichtet haben, ist deshalb nicht automatisch eine willkürliche Bevorzugung. Bei Dokumentationen über den Zweiten Weltkrieg fragt schließlich auch niemand, warum sowjetische Opfer stärker repräsentiert werden als deutsche: Der Kontext – wer den Krieg begonnen hat und wer angegriffen wurde – ist entscheidend.
zum Beitrag17.09.2026 , 08:18 Uhr
Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wichtige Funktion erfüllen kann, bestreitet niemand ernsthaft. Aber warum sollte daraus folgen, dass die derzeitige Struktur mit ihren unzähligen Sendern, Spartenkanälen und milliardenschweren Budgets sakrosankt ist? Die Zustimmung zum ÖRR ist seit Jahren Gegenstand kritischer Debatten. Trotzdem wird jede Forderung nach Reformen reflexartig als Angriff auf die Demokratie verkauft.
Vielleicht wäre es ja tatsächlich einmal an der Zeit, ergebnisoffen darüber zu diskutieren, welche Angebote zur Grundversorgung gehören und welche schlicht aus Gewohnheit mitfinanziert werden. Wer fürchtet, dass eine solche Debatte den ÖRR gefährden könnte, sollte sich vielleicht fragen, wie viel Vertrauen ein System verdient, das sich einer kritischen Bestandsaufnahme verweigert
zum Beitrag11.09.2026 , 14:29 Uhr
„Antisemitismus wird ihnen vorgeworfen“ – dieses gönnerhafte „wird ihnen vorgeworfen“ klingt ja fast so, als hätte sich der Vorwurf irgendeine böse Lobby ausgedacht. Dabei gibt es innerhalb der Linken seit Jahren dokumentierte antisemitische Positionen und Debatten, insbesondere dort, wo Israel pauschal dämonisiert, jüdische Selbstbestimmung delegitimiert oder mit zweierlei Maß gemessen wird. Das ist kein Problem, das man durch ein genervtes „wird vorgeworfen“ verschwinden lassen kann.
Und nein: Kritik an israelischer Regierungspolitik ist selbstverständlich nicht automatisch antisemitisch. Aber wer diesen Unterschied ernst nimmt, muss eben auch anerkennen, dass es jenseits legitimer Kritik antisemitische Muster gibt – auch in Teilen der politischen Linken.
zum Beitrag11.09.2026 , 10:15 Uhr
Da wird allen Ernstes über die „sozialistische Demokratie“ als mögliche Zukunftsperspektive philosophiert, als hätte die Geschichte bisher nur an einem kleinen Bedienungsfehler gelitten.
Der Sozialismus hat nicht deshalb „noch nicht funktioniert“, weil die Gesellschaft irgendwann noch nicht reif genug war. Er hat historisch immer wieder daran gekrankt, dass eine Ideologie, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Macht zentralisieren will, zwangsläufig enorme politische Machtkonzentrationen erzeugt. Aus dem versprochenen Übergang zur Freiheit wurde regelmäßig ein ziemlich dauerhafter Übergang.
Und politisch ist die Sache ohnehin wesentlich weniger mystisch: Für einen sozialistischen Systemwechsel gibt es in Deutschland keine relevante Mehrheit. Nicht ansatzweise. Die Bundesrepublik ist eine soziale Marktwirtschaft, und selbst viele Menschen, die sich mehr Umverteilung oder einen stärkeren Sozialstaat wünschen, wollen deshalb noch lange keine sozialistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung.
zum Beitrag11.09.2026 , 08:54 Uhr
Doch, das habe ich mitbekommen. Nur ist Ihre Schlussfolgerung bemerkenswert bequem: Weil Menschen eine Partei wählen, deren Positionen Sie für antipluralistisch halten, sind diese Menschen offenbar selbst schon gegen Pluralismus. Das ist ungefähr so differenziert wie: Wer die falsche Partei wählt, hat Demokratie nicht verstanden.
Man kann die AfD wegen konkreter antidemokratischer Positionen, autoritärer Tendenzen oder einzelner Funktionäre kritisieren – völlig legitim. Aber aus dem Wahlergebnis kurzerhand eine kollektive Entscheidung „gegen die pluralistische Idee“ zu basteln, ist selbst eine ziemlich unpluralistische Betrachtung.
Und genau deshalb war mein Einwand ein anderer: Wer behauptet, bestimmte Wähler müssten erst „reif“ für Demokratie werden und würden sich deshalb von der richtigen politischen Führung überzeugen lassen müssen, sollte vielleicht vorsichtig sein, anderen mangelnde demokratische Reife vorzuwerfen.
zum Beitrag11.09.2026 , 07:18 Uhr
Erst wird ausführlich erklärt, warum die etablierten Parteien bei Klima, Wohnen, Bildung und Sozialversicherung seit Jahren keine überzeugenden Lösungen liefern – und anschließend lautet die Antwort sinngemäß: „Ja, aber die anderen sind Nazis.“
Das ist natürlich eine ausgesprochen komfortable politische Theorie: Wenn die eigene Politik die Probleme nicht löst, darf man sich trotzdem als alternativlos betrachten, weil die Alternative angeblich noch schlechter wäre. Das hat weniger mit politischer Überzeugungskraft als mit einer ziemlich ausgeprägten Angst vor dem Wähler zu tun.
Und wenn die Grünen, wie Sie selbst fragen, bei den von Ihnen genannten Problemen keine ausreichenden Antworten liefern, wäre vielleicht die naheliegende Frage: Warum sollte der Bürger das als „unsere Niederlage“ betrachten und anschließend trotzdem wieder genau diejenigen wählen, die diese Niederlage produziert haben?
zum Beitrag11.09.2026 , 06:52 Uhr
Das ist tatsächlich eine bemerkenswert hübsche Definition: Die Wirtschaft darf „überwiegend privat- und marktwirtschaftlich“ bleiben – nur Grund und Boden, Wohnen, Energie, Wasser, Netze, Gesundheit, Eigentumskonzentration, Arbeit und Geld sollen möglichst dem Markt entzogen werden. Und wenn das nicht reicht, helfen noch Bürgerräte.
Man fragt sich fast, welcher Teil der Marktwirtschaft am Ende eigentlich noch übrig bleiben soll.
Besonders charmant ist der Satz, Arbeit und Geld sollten keine Waren sein. Wie genau das funktionieren soll, ohne dass Arbeit gegen Geld getauscht wird, wäre vermutlich der spannende Teil des demokratisch-sozialistischen Gesellschaftsentwurfs. Aber wahrscheinlich wird das im nächsten Bürgerrat geklärt.
Und genau deshalb hat @Kaboom ja völlig zu Recht nach einer Definition gefragt. „Demokratischer Sozialismus“ scheint inzwischen vor allem ein Sammelbegriff für den Wunsch zu sein, die Vorteile der Marktwirtschaft zu behalten und gleichzeitig möglichst viele ihrer Funktionsbedingungen abzuschaffen.
Dass das „utopisch“ klingt, ist dabei kein Gegenargument – es ist vermutlich die präziseste Beschreibung des Konzepts.
zum Beitrag11.09.2026 , 06:46 Uhr
„Gibt es denn einen funktionierenden Kapitalismus?“ – Eine erstaunliche Frage angesichts dessen, dass wir gerade in einer Gesellschaft sitzen, die ihren Wohlstand, ihre medizinische Versorgung, ihre Infrastruktur und ihren Lebensstandard nicht zuletzt diesem verhassten Kapitalismus verdankt.
Natürlich produziert Marktwirtschaft Probleme. Deshalb gibt es ja Wettbewerb, Sozialstaat, Arbeitsrecht, Umweltauflagen und Kartellrecht. Die spannende Frage wäre also nicht, ob der Kapitalismus perfekt ist, sondern welches System in der Praxis mehr Wohlstand, Freiheit und Lebensqualität für möglichst viele Menschen erzeugt.
zum Beitrag11.09.2026 , 06:43 Uhr
Natürlich könnte die Linke das „glaubhaft für sich reklamieren“. Sie müsste dafür nur konsequent wieder die Positionen vertreten, mit denen sie zuverlässig unter die 5-Prozent-Hürde kommt.
„System Change“ klingt schließlich immer besonders überzeugend, solange man nicht erklären muss, wie genau das System danach aussehen soll – und vor allem, wer am Ende die Rechnung bezahlt.
Die Mehrheit verbessern, indem man ihr erst einmal erklärt, dass ihr gesamtes Wirtschafts- und Gesellschaftssystem „Ausbeuterkapitalismus“ sei, ist jedenfalls ein bemerkenswertes Wahlkampfkonzept
zum Beitrag11.09.2026 , 06:32 Uhr
Genau da liegt doch der Denkfehler: Sie erklären China zum Vorbild und schieben den Unterschied anschließend auf „Pflichtaufgaben“ des chinesischen Staates. Nur: Wenn man das chinesische Modell ernsthaft kopieren wollte, müsste man eben auch die staatliche Industriepolitik, massive Subventionen, die strategische Steuerung von Energie und Industrie und die Bereitschaft zu Überkapazitäten übernehmen.
Stattdessen soll Deutschland offenbar mit marktwirtschaftlichen Anreizen dasselbe Ergebnis erzielen – und wenn es nicht schnell genug funktioniert, sind „Bedenkenträger“ schuld. Das ist keine Analyse, sondern Wunschdenken.
Und dass Deutschland bei Netzen und Speichern „besser vorankommt, als es aussieht“, hilft einem energieintensiven Unternehmen wenig, wenn die entscheidende Frage lautet: Was kostet die Kilowattstunde? Ein Stahlwerk kann mit einem hervorragend ausgebauten Stromnetz trotzdem nicht wettbewerbsfähig produzieren, wenn die Energie deutlich teurer ist als bei der Konkurrenz.
zum Beitrag11.09.2026 , 06:22 Uhr
Wer genau behauptet denn, dass „ihr mich zwingt, AfD zu wählen“? Das ist ein Strohmann. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es politische und gesellschaftliche Gründe gibt, warum Menschen die AfD wählen – und dass man diese Gründe verstehen sollte, wenn man den Aufstieg der Partei tatsächlich erklären will.
Man kann eine Wahlentscheidung für falsch, dumm oder gefährlich halten. Daraus folgt aber nicht, dass die dahinterliegenden Motive automatisch „Ausreden“ sind.
Wenn beispielsweise jemand wegen Migration, Wohnungsnot, Bürokratie, Energiepreisen oder dem Gefühl, von etablierten Parteien politisch nicht mehr vertreten zu werden, AfD wählt, dann ist das zunächst einmal ein politisches Motiv. Man darf dieses Motiv kritisieren. Man kann es für falsch halten. Aber man kann nicht ernsthaft behaupten, es existiere nicht.
zum Beitrag11.09.2026 , 06:20 Uhr
Dann sind wir uns ja immerhin in einem Punkt einig: Wähler tragen Verantwortung für ihre Wahl und dürfen anhand der politischen Folgen ihre Schlüsse ziehen.
Nur sollte diese Verantwortung eben nicht erst bei der AfD beginnen. Wer über Jahre CDU, SPD, Grüne oder FDP gewählt hat, hat damit ebenfalls politische Entscheidungen und deren Folgen mitgetragen. Wohnungsnot, Energiepreise, Bürokratie, Migration, Infrastruktur oder steigende Staatsausgaben sind schließlich nicht vom Himmel gefallen.
Der entscheidende Unterschied ist offenbar nur: Wenn jemand nach diesen Erfahrungen die AfD wählt, soll er persönlich für alles verantwortlich sein, was diese Partei möglicherweise irgendwann anrichtet. Wenn jemand dieselben Erfahrungen zum Anlass nimmt, wieder eine der etablierten Parteien zu wählen, heißt es dagegen „demokratische Verantwortung“ und „Schlüsse ziehen“.
Das ist keine konsequente Anwendung des eigenen Prinzips, sondern schlicht politische Verantwortung nach Sympathie verteilt.
zum Beitrag10.09.2026 , 16:21 Uhr
Das ist schon eine bemerkenswerte Umdeutung der Geschichte: Die Diktatur des Proletariats scheiterte also möglicherweise gar nicht am Sozialismus, sondern daran, dass die Menschen einfach noch nicht „reif“ genug für die Freiheit waren. Praktisch genial – wenn das Experiment nicht funktioniert, ist eben der Mensch schuld.
Nur stellt sich dann die unangenehme Frage: Wer entscheidet eigentlich, wann die Gesellschaft endlich reif ist? Die Partei? Das Zentralkomitee? Der „fortgeschrittene“ Sozialist, der den Rest erst noch zur richtigen Erkenntnis führen muss? Genau dort wurde aus dem angeblichen Übergangsstadium historisch ziemlich zuverlässig ein Dauerzustand.
Und die Menschen in Sachsen-Anhalt, die nicht sozialistisch wählen, als Beleg für ihre angebliche Unreife zu nehmen, ist fast schon unfreiwillig komisch. Vielleicht haben sie nach den Erfahrungen des real existierenden Sozialismus einfach eine andere Vorstellung davon, wie viel „Führung“ eine freie Gesellschaft benötigt.
zum Beitrag10.09.2026 , 16:19 Uhr
„Eine gemeinwohlorientierte Gesellschaft würde ALLE auf den gleichen Stand und Status bringen.“ Das klingt tatsächlich so schön, dass man fast vergessen könnte, dass dafür irgendjemand entscheiden müsste, was dieser „gleiche Stand“ ist – und vor allem, wer darüber verfügt, wer davon abweicht.
Und dass es „viel mehr Menschen besser gehen würde“, wenn nur endlich die Masse der Bevölkerung sozialistische Wahrheit erkennen würde, ist schon bemerkenswert. Der Bürger ist also nicht etwa anderer Meinung, sondern hat bloß die Erleuchtung noch nicht erfahren. Genau diese gönnerhafte Haltung gegenüber dem Menschen war historisch allerdings selten ein gutes Zeichen.
Auch die Kapitalakkumulation ist keineswegs ein Naturgesetz, das automatisch zum Sozialismus führt. Sie lässt sich durch Eigentumsrecht, Wettbewerb, Steuern und Kartellrecht begrenzen.
Und das Argument mit den „höheren Steuern“ ist besonders hübsch: Man müsse den Menschen nur erklären, dass er mehr abgeben soll, damit es allen besser geht. Das wurde im Sozialismus tatsächlich konsequent umgesetzt. Nur beim anschließenden Wohlstand hat die Theorie dann leider etwas Lieferverzug gehabt.
zum Beitrag10.09.2026 , 16:17 Uhr
Natürlich wird in einer Marktwirtschaft reguliert und natürlich gibt es Monopole und Lobbyismus. Das ist aber kein Beweis gegen Marktwirtschaft, sondern ein Grund für Wettbewerbspolitik und transparente Regeln. Dass der Staat Fehler macht oder Unternehmen politischen Einfluss haben, macht eine zentral gelenkte Wirtschaft nicht plötzlich demokratischer.
Vor allem bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Wer entscheidet in deinem „alle gehören alle“-System, was, wie viel und für wen produziert wird? Irgendjemand muss planen und Prioritäten setzen. Und dieser Jemand braucht Macht über Ressourcen und Eigentum. Genau dort wird es politisch interessant.
Die historische Erfahrung zeigt jedenfalls nicht, dass sozialistische Planwirtschaft an zu wenig Regulierung gescheitert wäre. Sie zeigt, wohin es führt, wenn wirtschaftliche und politische Macht konzentriert werden.
Aber schön, dass wir inzwischen wieder bei der Erkenntnis angekommen sind: Der Sozialismus wäre eigentlich eine großartige Idee – man müsste ihn nur endlich einmal richtig ausprobieren. Nach ein paar Dutzend Versuchen ist das bestimmt bald soweit.
zum Beitrag10.09.2026 , 16:11 Uhr
Das ist ja eine bemerkenswert praktische Theorie von Demokratie: Wer eine Partei wählt, haftet anschließend für jeden Zustand, der unter ihrer Regierungsbeteiligung entsteht – unabhängig davon, ob dieser Zustand tatsächlich auf diese Wahlentscheidung zurückgeht. Dann ist der Wähler offenbar nicht nur Souverän, sondern gleich noch persönlich haftender Geschäftsführer der Bundesregierung.
Und natürlich gilt das dann konsequent für alle: Wer CDU, SPD, Grüne oder FDP gewählt hat, darf sich über Bürokratie, Wohnungsnot, Energiepreise, Infrastruktur und Migrationspolitik nicht beschweren, weil er diese Zustände schließlich „frei herbeigewählt“ hat. Wer AfD gewählt hat, darf sich umgekehrt für jeden Fehler einer künftigen AfD-Regierung persönlich schuldig fühlen. Ein ziemlich simples Weltbild – nur mit Demokratie hat es wenig zu tun.
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