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23.09.2026 , 09:43 Uhr
Das setzt aber voraus, dass der Volksentscheid einen Gesetzestext betrifft, über den abgestimmt werden soll. Das war hier nicht der Fall, insofern war es absolut unverbindlich.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:42 Uhr
Warum soll Artikel 15 GG harmloser sein als Art. 14 GG? Für den Eigentümer macht es null Unterschied aus welchem Grund er sein Eigentum nicht mehr hat.
zum Beitrag23.09.2026 , 09:41 Uhr
Es handelt sich um eine absolute Phantomdiskussion. Es wird diese Vergesellschaftung niemals geben, da spätestens das BVerfG dem einen Riegel vorschieben wird. Ja, Art. 15 GG sieht die Möglichkeit vor, aber das heisst nicht, dass man das nach Lust und Laune machen kann. Da hier das widerstreitende Grundrecht des Art. 14 GG betroffen ist, hat es hohe Hürden eine solche Vergesellschaftung durchzuführen. Und hier fehlt es an nahezu allem. Es bräuchte bereits einen nachvollziehbaren Grund, eine solche durchzuführen. Und da reicht eben nicht zu sagen, dass man es den bösen Immobilienkonzernen mal zeigen will. Die Maßnahme müsste die Wohnungsprobleme in Berlin lösen können, und das ist einfach nicht der Fall. 1. Es gibt keine zusätzliche Wohnung durch diese Maßnahme. Vielmehr dürfte der Neubau mit einer solchen Maßnahme komplett zum erliegen kommen, also sogar das gegenteil erreicht werden. 2. Selbst die zu vergesellschafteten Wohnungen werden nicht billiger werden können, da Berlin ja angeblich mit den Mieteinnahmen die aufzunehmenden Kredite finanzieren will. Da ist kein Raum für Mietsenkungen. Und da ist noch nichtmal dabei, dass Berlin sich das nicht leisten kann.
zum Beitrag22.09.2026 , 12:45 Uhr
Straßen sind allerdings üblicherweise tatsächlich von der Allgemeinheit nutzbar, während vergesellschaftete Wohnungen weiterhin nur von den Mietern nutzbar sind.
zum Beitrag22.09.2026 , 12:44 Uhr
1. Erstmal geht es in Berlin um Artikel 15 GG, nicht Artikel 14 GG. 2. Man kann Artikel 15 GG natürlich nicht per Bundesgesetz verbieten, man kann aber per Budesgesetz ausgestalten, wie solche Vergesellschaftungen in der Praxis aussehen müssen, insbesondere was die Entschädigung angeht, die sich Berlin dann schlicht und ergreifend nicht leisten können wird. 3. Im Endeffekt ist das sowieso egal, weil die angedachte Vergesellschaftung spätestens beim BVerfG scheitern wird.
zum Beitrag21.09.2026 , 14:16 Uhr
Sie sind nicht auf dem neuesten Stand. Der BGH hat in der mündlichen Verhandlung bezüglich der Maskendeals angedeutet, dass wesentliche Forderungen der Maskenhändler nicht begründet sein dürften. Insofern werden es wohl keine Milliarden werden, die der Bund bezahlen muss.
Mutmaßlich ist Habecks Nordvolt-Pleite am Ende sogar teurer als das Spahnsche Maskendebakel. Die Unfähigkeit regiert leider über Parteigrenzen hinweg.
zum Beitrag21.09.2026 , 14:12 Uhr
Da würde mich jetzt mal interessieren, wie die Staatsanwaltschaft beweisen will, woran Scheuer sich zum Zeitpunkt der Aussage erinnern konnte und woran nicht. Wenn er das nicht gerade irgendwo schriftlich hinterlegt hat, sieht es da mit der Beweislage m.E. dünn aus.
zum Beitrag18.09.2026 , 14:30 Uhr
Die Frage, ob ein Verein gemeinnützig ist, richtet sich nach klaren gesetzlichen Grundlagen und nur danach ist das auch zu prüfen. Ob die Zwecke des Vereins zu begrüßen sind ist ausdrücklich kein Kriterium. Und genau so haben die Finanzämter das auch hier, wie bei allen anderen Vereinen auch, zu prüfen. Eine solche Prüfung erfolgt übrigens bei allen gemeinnützigen Vereinen regelmäßig, es handelt sich also keineswegs um eine "Attacke das Finanzamts", sondern um einen ganz normalen Vorgang.
zum Beitrag17.09.2026 , 15:44 Uhr
Dann will ich mal ganz konkret fragen: Was leistet das ZDF Besonderes, was die ARD und deren Regionalanstalten nicht auch alleine leisten könnten?
Was die AfD vor allem stark gemacht hat, ist die Unfähigkeit der Politik bestehende Problem zielorientiert anzugehen, zum Teil auch nur diese überhaupt zu benennen. Zuallererst natürlich bei der Migrationsfrage.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:24 Uhr
Die Überschrift ist bereits eine bewusste Verzerrung der Wahrheit. Herr Weimer hat nicht gesagt er wolle "den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk privatisieren", es geht alleine um das ZDF. ARD und die ARD-Regionalanstalten sollen auch nach seinen Angaben öffentlich-rechtlich bleiben, wobei letztere in Teilen zusammengelegt werden sollten.
Und das ist sicher nicht so falsch, wie es hier gemacht wird. ARD und ZDF haben zwei getrennte Strukturen, obwohl sie eigentlich das Gleiche machen. Warum soll da nicht eine Anstalt ausreichen? Man schaue sich doch nur mal die Übertragungen von großen Ereignissen an. Bei olympischen Spielen beispielsweise werden zwei komplette Teams geschickt, damit die Sender abwechselnd berichten können. Doppelte Kosten ohne Grund. Absurd wird es dann oft bei royalen Anlässen oder Ähnlichem, wenn beide Sender das Gleiche übertragen. So entstehen vielfach doppelte Kosten, die nicht nötig wären. Und bei den Regionalanstalten ist es doch beispilsweise nun wirklich nicht erforderlich, dass beispilsweise Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk eigenständig sind, wenn sie auch ohne Verluste im NDR und SWR aufgehen könnten.
zum Beitrag17.09.2026 , 09:12 Uhr
Ed Sheeran wird das Abspringen der anderen Vorbands überleben. Karten für ein Ed Sheeran-Konzert werden wohl nicht wegen der Vorbands verkauft, sondern wegen Ed Sheeran. Abgesehen davon würde ich mal die Behauptung wagen, dass unzählige Bands und Künstler sehr gerne als Ersatz einspringen werden.
zum Beitrag16.09.2026 , 08:54 Uhr
Nur mal als Hinweis: Wenn fast 50 % der Wähler in einem Bundesland eine bestimmte Partei wählen, dann ist dieses Klientel die Zivilgesellschaft in diesem Land, sosehr einen das auch anwidert.
zum Beitrag15.09.2026 , 12:04 Uhr
Nein, ein Verfahren reicht dafür nicht, auch nicht acht, da es eben nur Einzelfallentscheidungen sind. Erst wenn es eine höchtsrichterliche Rechtsprechung gibt, kann man es sicher als rechtswidrige Praxis kennzeichnen.
zum Beitrag15.09.2026 , 12:02 Uhr
Das können die Grünen nicht, da es dafür an einer Klagebefugnis fehlt.
zum Beitrag15.09.2026 , 12:01 Uhr
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass man bei acht Einzelentscheidungen von nur drei Gerichten noch nicht von einer gefestigten Rechtsprechung reden kann, zumal diese jeweils nur die erste Instanz betreffen. Es wäre jetzt auch nicht das erste mal, dass die höheren Instanzen uns dann eines besseren belehren.
zum Beitrag15.09.2026 , 11:58 Uhr
Bis heute hat noch niemand erklären können, wie die Vergesellschaftung zu mehr bezahlbarem Wohnraum führen soll. Der Wohnraum, der vergesellschaftet werden soll ist ja nicht neu und die Mieten werden ja auch nicht gesenkt werden können, da man mit den Mieteinnahmen ja die dafür aufgenommenen Kredite finanzieren will. Das geht aber nur, wenn der Mietpreis mindestens stabil bleibt.
Wo also entsteht neuer bezahlbarer Wohnraum durch diese Maßnahme?
zum Beitrag04.09.2026 , 10:59 Uhr
Klare Antwort: Verzicht funktioniert nicht. Das sehen wir doch bereits beim Klimawandel. Die Menschen wollen nicht verzichten und werden es auch weiterhin nicht.
zum Beitrag04.09.2026 , 10:58 Uhr
Die bisherigen sozialistischen Experimente auf diesem Planeten waren aber, was Umweltschutz angeht, nun auch nicht unbedingt als Vorreiter zu sehen.
zum Beitrag04.09.2026 , 10:57 Uhr
Die Wahrheit ist, die Menschheit wird nie klug genug werden. Die einzige Möglichkeit ist, wenn klimapositives Verhalten kurzfristig (!) wirtschaftlich erfolgreicher ist. Etwas anderes war nie realistisch, auch wenn viele das gehofft haben.
zum Beitrag04.09.2026 , 10:54 Uhr
Merz, Reiche, Klingbeil & Co. haben auf erforderliche globale Klimamaßnahmen leider nur einen sehr begrenzten Einfluss. So wichtig ist Deutschland nicht.
zum Beitrag04.09.2026 , 10:50 Uhr
In anderen Medien kann man lesen, dass Zwickau in der Produktivität deutlich vor den anderen fraglichen Werken steht und somit von diesen noch die besten "Überlebenschancen" habe. Keine Ahnung, was nun richtig ist.
Abgesehen davon scheinen Betriebsrat und Gewerkschaften zwar als Tiger gesprungen, aber als Bettvorleger gelandet zu sein. In den letzten Tagen sprach man noch davon, dass die "Werke brennen" werden, nun stimmt man im Aufsichtsrat doch zu. Da würde ich als vertretener Arbeiter evtl. mal nachfragen, wie es zu dieser Kehrtwende gekommen ist.
zum Beitrag26.08.2026 , 15:00 Uhr
Der Hauptdrahtzieher von Cum-Ex, Hanno Berger, ist zu zehn Jahren Haft verurteilt. Meines Wissens nach sind alle bisherigen Verurteilten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, sogar diejenigen, die mit ihrem Geständnis maßgeblich zur Aufdeckung beigetragen haben. Viel weitere werden noch folgen. Leider hat Frau Brorhilker die meisten Akten im Schrank verstauben lassen und sich nur um einige wenige medienwirksame Verfahren konzentriert.
Und die Klimaaktivisten: Der Strafen ohne Bewährung liegen vor allem an ihnen selbst. § 56 StGB sagt eindeutig, dass Voraussetzung für Bewährung ist, dass die Verurteilten sich die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig keine Straftaten mehr zu erwarten sind. Wer im Gerichtssaal stolz verkündet, dass er genauso weiter machen will, erfüllt diese Voraussetzungen eben nicht.
Das ist Gerechtigkeit!
zum Beitrag26.08.2026 , 10:11 Uhr
Keine ganz neue Erkenntnis. Das größte Problem beim Aufwachsen der Kinder sind die eigenen Eltern. Und solange das so ist, wird es auch immer Unterschiede in den Chancen für die einzelnen Kinder geben.
zum Beitrag26.08.2026 , 09:13 Uhr
Auf der einen Seite ist die Reaktion absolut nachvollziehbar, auf der anderen Seite wird das Wegziehen vieler vernünftiger Leute die Mehrheitsverhältnisse zugunsten der AfD nur verbessern.
zum Beitrag26.08.2026 , 09:11 Uhr
Was ist daran bitte ungerecht oder ein Skandal? Wer Straftaten begeht, gehört vor Gericht. Nichts anderes passiert hier.
zum Beitrag18.08.2026 , 09:37 Uhr
Es gibt keine Knappheit, da die Versorgung mit Gas durch das Ausland jederzeit sichergestellt ist. Dass der Verband der Speicherbetreiber das Thema aufbringt, hat nur damit zu tun, dass die ihre schönen Gewinne nicht machen können, wenn weniger eingespeichert wird, da die nach Füllmenge bezahlt werden.
zum Beitrag14.08.2026 , 12:14 Uhr
Wenn Ihr Eindruck richtig wäre, wie erklären Sie dann, dass die Wählerwanderungen bei den letzten Wahlen eigentlich immer klar Richtung CDU und AfD ging? Das mit einem Linksruck zu beantworten scheint mir nicht logisch.
zum Beitrag14.08.2026 , 10:03 Uhr
Früher war man Antirassist, wenn man gegen Rassentrennung war, heute scheint das anders zu sein. Das überrascht.
zum Beitrag14.08.2026 , 09:58 Uhr
Das Problem der SPD ist, dass die Funktionäre auf nahezu allen Ebenen völlig den Kontakt dazu verloren haben, was die eigenen Wähler wollen. Und auch wenn das hier wahrscheinlich keiner lesen will, das ist ausdrücklich kein weiterer Linksrutsch.
Die SPD hat ihre Hauptwählerschaft eigentlich in der arbeitenden Bevölkerung. Und die will keinen weiter ausufernden Sozialstaat, die will sich von ihrer Arbeit endlich wieder mehr leisten können. Nicht ohne Grund verliert die SPD den Großteil der Wähler nach rechts.
zum Beitrag12.08.2026 , 08:45 Uhr
Wenn man will, dass die AfD demnächst überall alleine regiert, muss man so ein Bündniss anstreben. CDU und Linkspartei stehen sich in praktisch allen Politikfeldern komplett entgegen. Wie soll da eine Kooperation aussehen? Politik soll sich immer noch an Inhalten orientieren und da bestehen keine Gemeinsamkeiten.
Ergänzend würde es definitiv die Wähler von beiden Parteien verärgern würde. Wer CDU wählt will keine Politik der Linken und wer die Linke wählt, will keine CDU-Politik.
zum Beitrag10.08.2026 , 14:35 Uhr
Aus der Partei, aus der ehemals der Ausspruch "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" stammt, kann man wohl nicht erwarten, dass Exporte in andere Länder positiv sein sollen. Lieber wieder abschotten wie früher in der DDR.
zum Beitrag07.08.2026 , 09:40 Uhr
Das ist die gerechte Strafe dafür, dass man in Selbstbeweihräucherung ein Gesetz erlassen hat, das objektiv niemals nicht zu erfüllen war. Wunschträume und Realität sind halt zwei verschiedene Paar Schuhe.
zum Beitrag05.08.2026 , 15:26 Uhr
So eine unabhängige Behörde gibt es bereits. Nennt sich Staatsanwaltschaft.
zum Beitrag05.08.2026 , 15:22 Uhr
Bevor Sie sich zu sehr empören, warten Sie lieber erst mal die Ermittlungen ab. Es ist nicht ausgeschlossen, dass Herr Chunusov hier nicht die ganze Wahrheit erzählt. Wäre nicht der erste, bei dem am Ende herauskommt, dass die Polizei vielleicht doch nicht so völlig neben der Sache lag. Die erzählte Variante, dass er so überhaupt nicht gemacht hat und dann ohne jeglichen Grund von 16 Polizisten aus dem Kaufhaus geschleift wurde, scheint mir jedenfalls nicht sehr glaubhaft. Insbesondere da alle anderen, die eine entsprechende Flagge an- bzw. umhatten ja von der Polizei offenbar "verschont" wurden.
zum Beitrag05.08.2026 , 14:05 Uhr
Erstmal ist es eine Behauptung und kein sicher feststehender Sachverhalt.
Alle anderen, die mit den Securitymitarbeitern entsprechende Probleme hatten, haben so etwas von der Polizei nicht berichtet. Der einzige, den es offenbar getroffen hat, ist Herr Chunusov. Da ist es jetzt nicht ganz unwahrscheinlich, dass Herr Chunusov seinen Teil zum offensichtlichen Eskalieren der Situation beigetragen hat. Scheint mir jedenfalls wahrscheinlicher, als das alle 16 Polizeimitarbeiter hier rechtsradikal waren,
zum Beitrag05.08.2026 , 14:01 Uhr
Da Berichte von anderen Teilnehmern gibt, dass die hinzugezogene Polizei ohne Problem dafür gesorgt hat, dass die Flaggen weiter getragen werden konnten, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Herr Chusunow hier seine eigenen Handlungen ziemlich herunterspielt. Auch die Leute, mit denen er da war sind ja offenbar nicht verhaftet und verletzt worden, ebenso wie andere, die ein Pride-Flagge an- bzw. umhatten.
zum Beitrag04.08.2026 , 12:28 Uhr
Die Vergesellschaftung, so wie die Initiative sie sich vorstellt (Entschädigung deutlich unter Marktpreis und dann auch noch über lange Ratenzahlungen) wird vor dem BVerfG niemals standhalten, selbst wenn das BVerfG eine Vergesellschaftung in dem konkreten Fall grundsätzlich für möglich hält (bereits das halte ich für sehr zweifelhaft). Wenn es überhaupt möglich ist, wird der Marktpreis zu zahlen sein und der sofort. Das ist unfinanzierbar für das chronisch klamme Berlin.
zum Beitrag31.07.2026 , 13:57 Uhr
Die Frage ist doch, was würde mehr Berichterstattung bringen? Wer bis jetzt nicht kapiert hat, dass der Klimawandel ein Problem ist, der wird es auch mit mehr Berichterstattung begreifen.
zum Beitrag24.07.2026 , 14:11 Uhr
Erschreckend ist eigentlich, dass niemand vorher auf die Idee gekommen ist, dass es nicht sinnvoll ist, Windkraftanlagen nur dahin zu bauen, wo mit dem Strom auch aktuell was angefangen werden kann. Wo gibt es denn sonst sowas, dass man garantierte Rendite kriegt, obwohl das Produkt an Ort und Stelle überhaupt nicht gebraucht wird?
zum Beitrag09.09.2025 , 14:41 Uhr
Zur Einordnung sollte man aber auch folgende sagen. Die Stiftung Patientenschutz hat sich auch eindeutig für eine Einstellung des Klinikatlasses ausgesprochen, da die Datenerhebung dafür völlig ungenügend und der Atlas damit wertlos sei und nur unnötig Geld verbrenne. Die Stiftung Patientenschutz steht jetzt nicht gerade im Verdacht der Kliniklobby besonders nahezustehen.
zum Beitrag03.09.2025 , 13:19 Uhr
Und selbst diese Einnahmen dürfen dann unter Einbeziehung der anderen Steuern (insbes. Einkommenssteuer) nur zu 50 % der Steuer unterfallen.
BVErfG: "Die Vermögensteuer darf zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten, soweit die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrages bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt."
Ergebnis: Eine verfassungsgemäße Vermögenssteuer nach diesen Grenzen lohnt sich schlicht und ergreifend nicht.
zum Beitrag03.09.2025 , 11:07 Uhr
Die Vermögenssteuer wurde nicht, wie Sie behaupten, einfach so ausgesetzt. Sie wurde ausgesetzt, weil das BVerfG die damalige Form für verfassungswidrig erklärt hat. Es gibt auch einen guten Grund warum sich damals alle einig waren, warum eine Neugestaltung sinnlos wäre. Dieser Grund liegt in dem Beschluss des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 22.06.1995 - 2 BvL 37/91). Bedauerlicherweise scheinen alle, die jetzt die Vermögenssteuer fordern, diesen Beschluss noch nie gelsen zu haben.
Das BVerfG hat nämlich einer Belastung durch die Vermögenssteuer klare Grenze aufgezeigt, ab wann diese verfassungswidrig sei. Und wann man diese Punkte berücksichtigt, ist der Erhebungsaufwand für die Steuer vorausichtlich größer, als die Einnahmen aus dieser Steuer.
So erklärt das BVerfG unter anderem das Folgende:
"Die verfassungsrechtlichen Schranken der Besteuerung des Vermögens durch Einkommen- und Vermögensteuer begrenzen den steuerlichen Zugriff auf die Ertragsfähigkeit des Vermögens. - Heißt: Der Vermögenstamm darf nicht (!) belastet werden, sondern nur die darauf erzielbaren Einnahmen
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