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Vergesellschaftung von WohnungskonzernenBundesregierung enteignen!

Die Bundesregierung will die Vergesellschaftung untersagen. Dürfen die das? Und was bedeutet das für die nächste Berliner Regierung? Alle Antworten auf die drängenden Fragen.

Die Bundesregierung will die „Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene“ verbieten, de facto also die Vergesellschaftungspläne von Deutsche Wohnen & Co Enteignen (DWE) verhindern. Bitte was?

Ja, richtig gehört. Die Spitzen von CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsausschuss auf eben jenen Passus verständigt, der einzig auf das Berliner Vorhaben zielt und die Umsetzung des Volksentscheids verunmöglichen soll. Der Bund argumentiert damit, „den privaten Wohnungsbau nicht gefährden“ zu wollen. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte: „Wir beseitigen damit eine Unsicherheit.“ Seine Regierung befürchtet, dass niemand mehr investieren will, wenn das Grundrecht tatsächlich einmal angewendet wird – weshalb sie das Grundgesetz für die Landesebene beschneiden will.

Geht das überhaupt?

Die Bundesregierung will mit einem einfachen Gesetz die Anwendung des Grundgesetzartikels 15 für die Länder einschränken, um nicht die Verfassung ändern zu müssen, wofür es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag bräuchte. Ob das verfassungskonform ist, ist umstritten. Juristin Anna Katharina Mangold, Mitglied der Ex­per­t:in­nen­kom­mis­si­on zu DWE, sagt zur taz: „Der Bund kann nicht einfach ein Gesetz erlassen, ausschließlich, um die Länder zu blockieren.“

Aber beim Mietendeckel war der Bund doch auch erfolgreich mit seiner Argumentation, Berlin habe keine Kompetenz, diesen zu erlassen?

Stimmt. Das Argument hier ist aber, dass der Bund den Bereich Mieten mit der Mietpreisbremse selbst abschließend geregelt hat. Deshalb sagt die Expertin: „Ein reines Verbot für die Länder, Artikel 15 anzuwenden, ist nicht zulässig.“

Aber warum das ganze dann?

Vermutlich hat die Bundesregierung eine andere Rechtsauffassung. Vielleicht setzt sie auch auf den Abschreckungseffekt: Die Hürde, sich überhaupt an einer Vergesellschaftung zu versuchen, soll so hoch sein, dass es gar nicht erst probiert wird. Die Initiative DWE glaubt, das Gesetz der Bundesregierung würde bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung eh „gekippt werden“. Das Gesetz habe deshalb „keine Auswirkungen“.

Wieso interveniert die Bundesregierung gerade jetzt?

Offensichtlich sind alle aufgeschreckt vor der Abgeordnetenhauswahl im September mit einem möglichen Wahlsieg der Linken, die die Vergesellschaftung als wichtigstes Vorhaben benennt. Schon Mitte Juni hatten sich die Bau­mi­nis­te­r:in­nen der Länder auf Antrag von Bayern und Nordrhein-Westfalen gegen die Vergesellschaftungspläne ausgesprochen und die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Eine Woche darauf sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD): „Alleine die Debatte, die wir im Moment erleben, stiftet Verunsicherung im Wohnungsbau.“ Genauso argumentierte dann auch eine Initiative Berliner Banken, die vor den aus ihrer Sicht großen Schäden durch die Überführung von etwa 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum warnte.

Findet Berlins SPD es gut, wenn ihre Genossen im Bund die Kompetenzen für Berlin beschneiden wollen?

Nicht so richtig. In der Partei rumort es. Fraktionschef Raed Saleh sagte: „Ich erkenne darin den Bundesfinanzminister, aber nicht meinen Parteivorsitzenden.“ Es herrscht offenbar die Angst, in einem Konflikt zwischen CDU und Linken zerrieben zu werden. Der Berliner SPD-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg spricht von einer „Lex Berlin gegen den Volksentscheid“. Unmöglich findet er auch, dass sich CDU und SPD in dem Koalitionsausschuss noch nicht einmal dazu durchringen konnten, den Ländern einen Mietendeckel zu erlauben.

Ist das Vorhaben eine Belastung für mögliche Koalitionsgespräche zwischen Linken, Grünen und SPD nach der Abgeordnetenhauswahl?

Fragt man Rouzbeh Taheri, ehemaliger Sprecher von DWE und vermutlich neuer Linken-Abgeordneter nach der Wahl, ist die Antwort eindeutig: „Die SPD in Berlin muss sich davon distanzieren, weil es ein Betrug an der Wählerschaft ist. Ansonsten wäre ich sehr skeptisch, ob wir mit dieser SPD Koalitionsverhandlungen führen können.“ Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp gibt sich ebenso trotzig und sagt: „Artikel 15 erlaubt die Vergesellschaftung, damit wirtschaftliche Macht nie wieder unkontrolliert ganze Städte prägt. Das ist kein Relikt, sondern eine demokratische Option.“ Klein beigeben will sie nicht: „Wir halten an der Vergesellschaftung fest.“

Und die Grünen?

Die wohnungspolitische Sprecherin Katrin Schmidberger schäumt: „Es ist ein Skandal, wie sich CDU und SPD von den Lobbyisten der Immobilienwirtschaft an der Nase durch die Manege führen lassen.“ Der „Blackrock Kanzler Merz“ habe „Angst vor einer erfolgreichen Umsetzung, weil es zeigen würde, dass Mieten bezahlbar werden, ohne jedes Jahr Milliardensubventionen an die Immobilienlobby auszuschütten.“

Wie wütend ist DWE?

Sehr. In einer ersten Reaktion bezeichnete man den Vorstoß als „Frontalangriff gegen das Grundgesetz“. Für Donnerstagabend rief die Enteignungsinitiative zu einer Spontandemonstration vor das Willy-Brandt-Haus. Im Aufruf hieß es: „Die Pläne der Bundesregierung missachten den Willen der Berliner*innen. Diese Einmischung im Interesse des Immobilienkapitals werden wir nicht akzeptieren.“

Und die taz?

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