Prozess gegen zwei Antifa-Aktivisten: Sprache des Hasses
Wegen des Angriffs auf „Querdenker“ verurteilte ein Stuttgarter Gericht zwei Männer. Das Urteil sollte der Antifa-Szene zu denken geben.
E ine Gruppe von mindestens 20 jungen Männern stürzt sich am Rande einer Demonstration auf einen 64-jährigen Mann, tritt und prügelt ihn so brutal, dass er einen Schädelbruch erleidet und danach wochenlang im Koma liegt. Sein restliches Leben wird er unter Folgeschäden leiden. Einer seiner Begleiter bekommt Schläge ab, die sein Auge so verletzen, dass er darauf heute fast nichts mehr sieht.
Ein Fall von empörender Brutalität, nah an einem Tötungsdelikt, wie das Gericht im Urteil formuliert. Jeder normal fühlende Mensch wird sagen, dass die Täter streng bestraft werden müssen. Was ändert sich an dieser Einschätzung, wenn wir wissen, dass die Opfer rechte Gewerkschafter sind, mit zumindest teilweise neonazistischer Vergangenheit? Für ein unabhängiges Gericht darf die politische Gesinnung der Opfer keinen Unterschied machen.
Doch die organisierte Antifa fühlt sich mit der Gewalttat im Reinen und fabuliert von einem „politischen Prozess“. Sie verharmlost sie als „handfeste antifaschistische Aktionen“. Man wolle den „gesundheitlichen Preis der Faschisten“ in die Höhe treiben, heißt es in einem zynischen Statement, das zu Beginn des Prozesses veröffentlicht wurde. Das ist die Sprache des Hasses.
Das Gericht hat Kurs gehalten
Es ist wahr, dass deutsche Behörden lange zu wenig gegen Rechtsextreme getan haben. Es ist auch richtig, dass einige der am Cannstatter Wasen Angegriffenen selbst zur Gewalt gegen Minderheiten aufgerufen oder darüber gesungen haben. Gewalttaten oder Selbstjustiz rechtfertigt das jedoch nicht.
Der Stuttgarter Prozess hat auch gezeigt, wie ähnlich sich links und rechts in der Ablehnung des Rechtsstaats werden können. Die Antifa hielt das ganze Verfahren bloß für „Repression der kapitalistischen Klasse“. Aber auch der Anwalt des Hauptgeschädigten, der verkrachte AfD-Politiker Dubravko Mandic, lehnte umgekehrt das Gericht und die Staatsanwaltschaft als links befangen ab und verschleppte das Verfahren.
Das Stuttgarter Landgericht hat in diesem emotionalen Prozess Kurs gehalten und die beiden Angeklagten zu einer Strafe mit Augenmaß verurteilt. Es sollte der Antifa-Szene zu denken geben.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
BSW in Koalitionen
Bald an der Macht – aber mit Risiko
Dieter Bohlen als CDU-Berater
Cheri, Cheri Friedrich
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Kinderbetreuung in der DDR
„Alle haben funktioniert“
Hybride Kriegsführung
Angriff auf die Lebensadern