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Konsequenzen aus PutschplänenAfD-Mitglieder rausschmeißen

Gareth Joswig
Kommentar von Gareth Joswig

Die mutmaßlichen Verwicklungen der AfD-Richterin Malsack-Winkemann in den geplanten Umsturz zeigen: AfD-Mitglieder gehören nicht in den Staatsdienst.

Birgit Malsack-Winkemann (rechts) im Gespräch mit dem jetzigen Parteichef Tino Chrupalla Foto: imago/Metodi Popow

V ielleicht ist es ein Zufall: Am Donnerstag war das Urteil des Berliner Dienstgerichtes zur unter Terrorverdacht stehenden AfD-Richterin Birgit Malsack-Winkelmann unter der alten Adresse nicht mehr zu finden. Doch aus Sicht der Berliner Gerichte gäbe es Gründe genug, das Dokument aus dem Netz zu nehmen und den Deckmantel des Schweigens darüber auszubreiten. Denn sowohl das Urteil als auch die mündliche Verhandlung Ende Oktober belegen eindrücklich, was falsch läuft in der Justiz im Umgang mit Rechtsextremen im Staatsdienst.

Im Urteil steht, dass die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Malsack-Winkemann sich mehr oder weniger nichts zu schulden habe kommen lasse und als Richterin geeignet sei. „Eine Nähe zu verschwörungstheoretischen Kreisen mit rechtsextremem Hintergrund“ sei nicht nachzuweisen, ist dort zu lesen.

Es fehle der Nachweis, dass die 58-Jährige „die Nähe von Parteimitgliedern sucht, die rechtsextremistische Ansichten vertreten“. Allein durch eine „xenophobe Haltung“ könne während eines Prozesses „jedenfalls nicht schon auf eine verfassungsfeindliche Einstellung der Antragsgegnerin geschlossen werden.“ (zitiert nach dem Verfassungsblog)

Das muss man sich nochmal vergegenwärtigen: Das Gericht ist der Auffassung, das Malsack-Winkemann langjährig Mitglied in der AfD war und dabei keine Verbindungen zu Rechtsextremen oder Verschwörungsideologie geknüpft hätte – in einer rechtsextremen Partei, die für Desinformationen bekannt ist, antidemokratische Verschwörungserzählungen verbreitet und deren Wesenskern rassistische und damit verfassungsfeindliche Hetze ist. In diesem Umfeld brachte die Richterin es wohlgemerkt zur Bundestagsabgeordneten, hatte Ämter inne, ist bis heute Beisitzerin des Bundesschiedsgerichts, auch wenn die AfD das mittlerweile lieber verschweigen würde.

Nun, am Mittwoch, wurde Malsack-Winkemann in ihrer Villa in Wannsee festgenommen. Wegen des Verdachts der Beteiligung an einem geplanten terroristischen Staatsumsturz, motiviert offenbar durch verschwörungsideologische und rechtsextreme Reichsbürgerideologie. 3.000 Po­li­zis­t*in­nen durchsuchten bundesweit Immobilien, fanden Waffen und Beweismittel und nahmen bisher 25 Verdächtige fest – darunter weitere vermeintliche Staats­die­ne­r*in­nen wie Bundeswehr-Soldaten.

Nach einem erfolgreichen Umsturz sollte Malsack-Winkemann offenbar Justizministerin werden und in einem Reichsbürger-Kabinett unter einem Monarchen dienen. Sie gilt als QAnon-Anhängerin und steht Verschwörungsideologien und Rechtsextremismus dann offenbar doch recht nahe. Wer hätte das gedacht.

AfD-Parteibuch muss Ausschlusskriterium sein

Der Fall zeigt: AfD-Mitglieder, erst recht AfD-Politiker*innen mit Ämtern und Mandaten, haben im Staatsdienst nichts zu suchen. Sie sind eine Hintertür für rechtsextreme Umtriebe bis hin zu terroristischen Anschlägen und Putschversuchen. Das gilt für die Justiz genau so wie für Polizei, Bundeswehr und eigentlich sämtliche sensible Positionen in Behörden.

Malsack-Winkemann wurde von vielen als gemäßigt dargestellt: trotz ihrer rechtsextremen Reden im Bundestag und hetzerischen Reden auf Parteitagen, trotz Kuschel-Fotos mit Flügel-Funktionären, und trotz ihrer Beteiligung an der verschwörungsideologischen Querdenken-Demo im August 2020, die in der Erstürmung der Reichtstagstreppe gifpelte. Drei Monate später ließen AfD-Abgeordnete Quer­den­ke­r*in­nen sogar direkt in den Bundestag, wo sie herumpöbelten und drohten. Auch Malsack-Winkemann besaß bis Mittwoch einen gültigen Ehemaligenausweis für das Parlament und hätte möglicherweise für die geplante bewaffnete Erstürmung der Parlamentsgebäude ihre Ortskenntnis zur Verfügung stellen können oder gar einen Zugang verschaffen.

Man mag dem Gericht bei seinem problematischen Urteil vielleicht zugute halten, dass im Gegensatz etwa zum vergangene Woche erfolgreich in den Ruhestand versetzten AfD-Richter und Flügel-Obmann Jens Maier weniger verfassungsfeindliche Aussagen von Malsack-Winkemann bekannt waren – jedenfalls öffentlich. Das allein kann aber nicht der Maßstab sein.

Dieser Fall zeigt schonungslos, dass man in der AfD vom Schlimmsten ausgehen muss: Die Verbindungen in militant-rechtsextremistische Kreise sind eben keine Seltenheit, sondern liegen in der Natur der Sache in einer extrem rechten Partei. Beispiele dafür gibt es genug, Verfassungsschutzpräsident Haldenwang hat nicht umsonst auf Nähe der AfD zur Reichsbürgerszene hingewiesen.

Das Berliner Urteil gehört korrigiert

Umso wichtiger, dass die Berliner Senatsverwaltung für Justiz gegen das Urteil Rechtsmittel einlegt. Das hat Senatorin Lena Kreck (Linke) am Mittwoch bereits angekündigt – sie hätte es auch unabhängig von der Festnahme und den Beschuldigungen gegenüber Malsack-Winkemann getan, sagt sie. Für die Niederlage in erster Instanz beim Dienstgericht hat die Senatorin viel Häme kassiert, von Journalist*innen, aber auch AfD-Politiker*innen und sonstigen rechten Apologeten. Der weitere Verlauf zeigt: Man muss ihr im Gegenteil dankbar sein, dass sie es versucht hat – und den Weg nun weiter gehen will.

Politisch geboten ist eine bereits mit großem Gestus angekündigte Reform des Disziplinarrechts. Aber auch die Justiz ist in der Pflicht: Aus der Treuepflicht von Be­am­t*in­nen heraus gilt es, den Staat – aktiv! – vor antidemokratischen Umtrieben zu schützen, zur Not gegen seine eigenen Repräsentanten. Be­am­t*in­nen und Staatsdiener*innen, zumal in sensiblen Bereichen, sind insofern für den Staatsdienst ungeeignet, solange sie nicht aus der AfD austreten und sich aktiv distanzieren. Tun sie es nicht, nehmen sie im besten Fall rechtsextreme Umtriebe hin und fördern sie durch Nichtstun – im schlimmsten Fall beteiligen sie sich an einem gewaltsamen Staatsstreich. Das dürfen Gerichte gerne auch in ihren Urteilen berücksichtigen.

Nicht umsonst gilt die Gesamtpartei als rechtsextremer Verdachtsfall – der Verfassungsschutz ist verpflichtet, die AfD zu beobachten angesichts ihrer stetigen Radikalisierung seit 2013. Hinzu kommt im Fall Malsack-Winkemann: Auch Beamte mit einem ruhenden Dienstverhältnis sind nicht gänzlich aus ihren Pflichten wie der Verfassungstreue befreit, wie übrigens auch das Dienstgericht in Sachsen in der Causa Maier urteilte. Und die kann man bei einer AfD-Mitgliedschaft grundsätzlich in Frage stellen.

Man kann angesichts der neuen Vorwürfe darauf hoffen, dass das Urteil gegen Malsack-Winkemann in der nächsten Instanz kassiert wird. Ebenso ist darauf zu hoffen, dass Gerichte und Behörden künftig einen weniger bräsigen und nachsichtigen Umgang mit Verfassungsfeinden finden. Dabei gilt natürlich die Unschuldsvermutung hinsichtlich der Terror-Vorwürfe gegenüber Malsack-Winkemann. Aber dass sie sich seit fast zehn Jahren in der AfD engagiert, ist eben kein Geheimnis und stand der neutralen Rolle einer Richterin auch schon im Weg, bevor bekannt war, dass sie eine mutmaßliche rechte Terroristin ist.

Immerhin: Das Urteil vom Oktober ist nach taz-Anfrage beim Verwaltungsgericht doch auffindbar. Offenbar war es aufgrund eines technischen Problems in der Datenbank der Berliner Gerichte nicht zu finden. Gut verlinkbar ist es zudem auf dem Portal „Openjur.de“ veröffentlicht. Und das sollte als Mahnung auch so bleiben.

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Gareth Joswig
Redakteur Inland
Arbeitet seit 2016 als Reporter und Redakteur bei der taz. Zunächst in den Lokalredaktionen von Bremen und Berlin, seit 2021 auch im Inland und Parlamentsbüro. Davor Geschichts- und Soziologiestudium in Potsdam. Themenschwerpunkte: extreme Rechte, AfD, soziale Bewegungen, Mietenpolitik, dies, das, verschiedene Dinge.
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85 Kommentare

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  • Paula , Moderatorin

    Vielen Dank für Eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen.   

  • Das grundsätzliche Problem im Kontext AfD ist der aktuelle juristische Status Quo. Während der Verfassungsschutz Material sammelt, um für ein potentielles Verbotsverfahren Beweise beizubringen, ist die Partei (noch) nicht verboten. Dennoch muss die Demokratie sich gegen Verfassungsfeinde zur Wehr setzen. Auch dann, wenn diese ein AfD-Parteibuch besitzen.

  • Dank in die Runde. Nach der ich doch anhand der nachdenklich klugen Anmerkungen den Beitrag des Autors cum grano salis mit der guten kölschen Sentenz zusammenfassen kann:



    “Alles Kappes! Normal.“

    unterm—



    Weiter möchte ich mich als lübscher Jung - aus Faulheit & um Wiederholungen zu den Ausführungen des plöner Jung zu vermeiden - nicht äußern.



    Als alter Fahrensmann nur soviel:



    Es handelt sich bei den aufgeworfenen Fragestellungen - zu den verfassungsrechtlich schwierigsten!



    Mit den “aus dem Hut gezauberten“ Begriffen “verfassungsfeindlich“ & “wehrhafte Demokratie“



    de.wikipedia.org/w...sungsfeindlichkeit



    Hat Karlsruhe versucht eine - von den Müttern & Vätern bewußt (? Weimar) offen gelassene Regelungslücke zu schließen! (Wie + - mag jeder für sich entscheiden!). Aber damit sind bis heute die Abgrenzungsfragen vs Freiheit des Einzelnen nicht vom Tisch! Im Gegenteil - diffizil & schwierig •



    Mit Schmunzeln les ich dazu Mr JAF JAF



    “*1985, aufgewachsen … im lauschigen, ja auch abseitigen Plön in Schleswig-Holstein. Empfindet sich als sehr ostseeverbunden, wobei er als größten Makel seiner Lebenspläne einräumt, dass Bremen leider nicht an dieser See liegt. Als Berufswunsch hegte er einst – und ein bisschen noch – den Traum vom Paläontologen. Sein Lieblingsdinosaurier: der Triceratops.



    In Berlin ist er seit zehn Jahren, studierte in Potsdam Soziologie und Geschichte (Schwerpunkt: Rechtsterrorismus), arbeitete mit Freude im gastronomischen Bereich und fand, nach einem Langzeitpraktikum bei der Fachillustrierten 11 Freunde, zur taz. In Bremen begann er seine Ausbildung bei der taz – und kehrt bald dorthin in die Lokalredaktion der taz zurück: hauptstadtgestählt sozusagen.



    Im Feuer eines vor Gericht verhandelten Pressetexts war er jüngst: …verfasste einen Artikel für taz.de über den AfD-Funktionär Björn Höcke – dieser wurde vom Beschriebenen belangt, weil ein bestimmtes Bild von Höcke zu sehen war. In vier von fünf der monierten Punkte erhielt die taz recht.

  • Poppers Paradox wird allerdings so beliebig interpretiert wie das Präventionsparadox oder das "Hufeisen", woran man doch erkennt, dass es nicht nur um den kritischen Rationalismus gut bestellt ist. Das Paradox liegt ja vielmehr darin, dass moralischer Relativismus keine zufriedenstellende Rechtfertigung für Toleranz liefern kann.



    Aber Toleranz ist das einzige Konzept, um mit dem Pluralismus zurechtzukommen, wobei sich beide auf dasselbe Legitimationskriterium stützen, dem zur Folge es unmöglich ist, die Gültigkeit einer bestimmten Auffassung des Guten unter Ausschluss aller anderen zu beweisen. Daher könnte man dem Paradox auch mit Spinozas Verteidigung uneingeschränkter Toleranz, die durchdringender ist als die liberale Sicht von Popper, antworten, auch wenn seine Auffassung uns schmerzhaft erscheint. Zumindest, wenn man mal von den Enden eines Hufeisens absieht, deren Gemeinsamkeit ja genau in dem gestörten Verhältnis zum Pluralismus liegt.

    • @Jutta57:

      war als Antwort auf @Pipilotta geschrieben.

  • ZITAT Küppersbusch:



    ' ' Wenn die AfD „vollstes Vertrauen in die beteiligten Behörden“ hat, muss einem angst und bange werden.' ' taz.de/Reichsbuerg...nhaeuser/!5898879/

  • Hat diese Republik - na ja, ihr pubertierendes Früheres Ich - schonmal praktiziert. Der Radikalenerlass wurde von links allseits gescholten ...



    Zugleich saßen in Ministerien Geheimdiensten Wirtschaftsgremien noch die Orginal-Nazis. Wie jetz die Stasi in der einen oder anderen Polizei.

  • Ich glaube es wird Zeit den guten alten Radiklenerlass wieder zu aktivieren...

  • Der Versuch eines Umsturzes, von einer Gruppe, die Schily als "Spinner" bezeichnet hat, kann sicher nicht als tatsächliche und reale Gefahr bezeichnet werden.



    Tatsächlich und real ist aber, daß durch Korruption das Vertrauen in die Demokratie erschüttert wird und dies die extremistischen Ränder rechts und links stärkt.

    • @Puky:

      Korruption gab und gibt es immer. Aufgeklärt wird sie meist von Journalisten. Die werden aber breitflächig und platt als "Die Medien" abfällig bezeichnet, auch von der bürgerlichen Mitte, die nachraunt, was andere ihnen vor machen. DAs finde ich viel gefährlicher.

    • @Puky:

      An welcher Stelle machen Sie in dem o.g. Zusammenhang Korruption in DLand aus? Wo an welcher Stelle ist die Korruption aus Ihrer Sicht klar erkennbar und vielleicht systematisch?

  • Viel wichtiger wäre es,

    sich mal zu zu überlegen, was passiert, wenn in Berlin die Bundestagswahl wiederholt wird;; davon werden in jedem Fall auch 30 Wahlkreise in Steglitz-Zehlendorf betroffen, in dem vom Bundestag beschlossenen Antrag sind die aufgeführt, und hinter diese dort aufgezählten Wahllokale, in denen es nachweisbar Unregelmäßigkeiten geben hat, wird man sicher nicht zurückgehen, sobald man sich für irgendeine Wiederholung der BTW entschieden hat. Bei einer Vollwiederholung wird es noch ernster.

    Es steht nämlich im Wahlkreis079, Steglitz-Zehlendorf B. Malsack-Winkemann als Direktkandidatin zur Wahl. die Kandidaten drüfen ja gegenüber 2021 nicht verändert werden, jedenfalls nicht, bevor ihre Wählbarkeit durch ein Gerichtsurteil beseitigt ist. JedeR bei der Nachwahl berechtigte AfD-Anhänger/in, aber auch jeder Spaßvogel wird sie ankreuzen können. Und die AfD wird berechtigt sein, Wahlkampfplakate mit ihrem Gesicht aufzuhängen.

    Und unabhängig davon: Auch auf der Landesliste der AfD steht Malsack-Winkemann, auf Platz 5: Sie kann also grundsätzlich, auch ohne eine Wahlwiederholung, in den Bundestag nachrücken, bisher sind die Personen auf den Listenplätzen 1 bis 3 in den Bundestag eingezogen, da ist es bis Platz 5 nicht weit.

    Auch das könnte man alles mal recherchieren, auch wenn es schwierig ist, weil der Bundeswahlleiter aufgrund einer Datenschutzbestimmung in § 86 Abs 3. Bundeswahlordnung ein halbes Jahr nach der Wahl sämtliche Kandidatenlisten durch Löschung der Namen in der Onlinefassung unbrauchbar machen muss (was übrigens eine demokratietechnisch bedenkliche Intransparenz bei allen Bundestagsfraktionen schafft).

  • Der einzig rechtstaatlich vertretbare Weg das Ziel des Autors zu erreichen ist ein Vebot der AfD als verfassungfeindlicher Organisation.

    • @hessebub:

      Es ist schon interessant zu lesen, wie hier von einigen Leuten Verfahren und Prozesse gefordert werden und ein Verhalten an den Tag gelegt wird, was in anderem Kontext anderen Leuten dazu gereicht, von den erstgenannten Leuten sonst in die rechte Ecke verschoben zu werden.



      An dieser Stelle läßt sich Gesinnungsverhalten sehr gut erkennen. Plötzlich ist es weit her mit nicht verallgemeinern, Vorurteile pflegen etc. Und mit der Rechtsstaatlichkeit, die in alle(!) Richtungen funktionieren muß und immer(!) Gültigkeit haben muß, dann leider auch.

    • @hessebub:

      `Ganz richtig. Und nur das ist der einzig gangbare und legitime Weg, der hoffentlich bald eintritt.

  • "Säuberungen" ? Davon ist nie die Rede gewesen sondern vom Schutz unserer Demokratie. Dass dies nötig ist, zeigt sich doch mehr denn je. Meiner Meinung nach hätte diese "Partei" die ich nie als solche anerkannt habe, da sie nicht rechtmäßig ins Amt kam, nie im BT oder LT landen dürfen. Und nein, eine Demokratie muss keine gezielte Unterwanderung aushalten, denn gerade darauf setzen ihre "Feinde". Im Gegenteil.

    • @Artep:

      Können Sie uns bitte erläutern, in welchen Amt die AfD ist und wie eine Partei in ein Amt kommen mag? Da scheint doch etwas unklar zu sein, nicht wahr?

  • Rechtsextremisten im Staatsdienst und Beamtentum gehörten schon längst rausgeworfen. Kann nicht verstehen, wie ein Hr. Höcke noch immer im Beamtentum sein Unwesen treiben kann. Wie kam die AFD an die Macht ? Sollte mal öfter überdacht werden: Parteispenden und Wahlspenden einzelner Elitärer (?) ohne die sie nie den Wahlkampf hätte durchziehen können, Wähler, die null Ahnung haben was sie da wählen, weil sie nur die blaue (ähnlich der rosaroten) Brille tragen und gar nicht wissen was sie eigentlich wählen. Ich persönlich habe die AfD nie als "Partei" anerkannt, für mich war sie schon immer eine sektenähnliche ideologische Vereinigung.

    • @Artep:

      >Wie kam die AFD an die Macht ?

      Ja, das ist so eine Frage, die sich kaum ernsthaft beantworten lässt. Die AfD ist doch gar nicht an der Macht, oder habe ich das was verpasst?

  • Der Autor schiesst eindeutig über das Ziel hinaus. So lange die AFD keine verbotene Partei ist (dies wird von einem Gericht in Übereinstimmung mit den hier geltenden Gesetzen und NICHT von dem Autor geprüft), haben deren Mitglieder die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Bürger der Bundesrepublik, ob es mir passt oder nicht. Für einen ehemaligen DDR-Bürger bereitet die Meinung des Autors wahrliche Bauchschmerzen.

  • rausschmeißen ...



    und ausweisen.

  • Hier mal eine kleine Auffrischung für die Hufeisentheoretiker unter den Foristen:

    “ Uneingeschränkte Toleranz führt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz. Denn wenn wir die uneingeschränkte Toleranz sogar auf die Intoleranten ausdehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen.“

    • @pippilotta_viktualia:

      Fun fact: Popper hat das auf Rechte und Linke bezogen. Ganz der stramme Antikommunist, der er eben war.

    • @pippilotta_viktualia:

      Als „Hufeisentheoretiker“ sehe ich das doch garnicht anders, keine Toleranz der Intoleranz ist auch mein Credo! Gilt halt aber für die extremistischen Ränder jeglicher Couleur…

    • @pippilotta_viktualia:

      Ich bin ja kein Fan der Hufeisen-Theorie, aber was hat Ihr Zitat jetzt damit zu tun? Das erschließt sich mir nicht ganz.



      Die problematische Stossrichtung der Hufeisen-Verfechter besteht ja gerade darin, eine gesellschaftspolitische Äquivalenz zwischen Links- und Rechtsextremisten zu behaupten … das halte ich für fatal hinsichtlich der Einschätzung des Gefahrenpotentials, das für liberale demokratische Gesellschaften von den extremistischen Rändern ausgeht.



      Wie wir jetzt wieder sehen, ist die Gefahr von Rechts weitaus bedrohlicher einzuschätzen, denn sie sind in der Lage, schon lange vor einer eigentlichen Machtergreifung, wesentliche staatliche Schnittstellen zu infiltrieren und sie sind dazu auch fest entschlossen und dabei auch erfolgreich.



      Außerdem schwimmen sie in einem gesellschaftlichen Umfeld, dass von einem „Extremismus der Mitte“ gekennzeichnet ist, wie die „Fische im Wasser“ … der Linksextremismus - ohne ihn verharmlosen zu wollen - wird gesellschaftlich hingegen eher als Fremdkörper, als etwas Bedrohliches wahrgenommen, er schafft es nicht, die Deutungshoheit an den Stammtischen zu gewinnen, anders als rechte Ideologien.



      Aber damit renne ich bei Ihnen wahrscheinlich offene Türen ein … den Grundsatz „Keine Toleranz gegen Intolerante“ können jedoch auch die Anhänger der Bufeisen-Theorie unterschreiben, jedoch sind sie blind dafür, den demokratieverachtenden Extremismus in der gesellschaftlichen Mitte zu erkennen, sie fokussieren sich auf die Ränder und sehen so nicht die eigentliche Gefahr für Staat und Gesellschaft.

      • @Abdurchdiemitte:

        Ob man in einem Lager umgebracht wird weil man zur falschen Ethnie gehört oder weil man zur sogenannten Bourgeoisie gehört kommt für die Betroffenen aufs gleiche raus. Rein intellektuell betrachtet ist ersteres wohl schlimmer aber am besten ist wenn man gar nicht erst zwischen Pest und Cholera wählen muß.

      • 6G
        650228 (Profil gelöscht)
        @Abdurchdiemitte:

        "Demokratieverachtend" aus der Mitte der Gesellschaft sind aber insbesondere auch Abgeordnete und Richter, die Gesetze und Verträge entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut anwenden bzw. durchwinken.

  • Ich habe wirklich keinerlei Sympathien für die Afd und wäre heilfroh, wenn diese in die Bedeutungslosogkeit verschwinden würde, aber solange es sich nicht um eine verbotene Partei handelt, sehe ich die Forderung des Artikels als verfehlt und schwer durchsetzbar an.



    Nicht jedes Afd Mitglied beteiligt sich an Umsturzversuchen, - etwas übers Ziel hinausgeschossen.

    • @BluesBrothers:

      Aber eben schon an dem Versuch die Demokratie mit demokratischen Mitteln zu demontieren. Dass das letztlich verfolgte Ziel dieser Partei eine Gesellschaft und ein Staat sind die nur schwerlich grundgesetzkonform sein dürfte ist ebenso oft analysiert wurden wie die immer weiteren Diskursverschiebungen nach rechts die auch aus der Opposition heraus leider nur allzu gut verfangen. Auch wenn die AfD letztlich nicht Ursache, sondern eher Symptom davon ist, dass zunehmenden Teilen der Gesellschaft die demokratische Kultur abhanden kommt, stellt sich eben doch die Frage wo man diesen Bestrebungen Grenzen setzen muss.

      • @Ingo Bernable:

        Letztlich liefe das vom Autor geforderte auf eine "große Säuberung" aller staatlicher Institutionen hinaus.



        Mit dem Wissen um die RAF würde das dann dann auch im nachhinein den Radikalenerlass legitimieren.

        Das alles wird mit dem Ruin der Weimarer Republik begründet.



        Der hatte aber viele weitere Gründe.

        Nun ja, so lange im Grundsatz systemverändernde Parteien wie die AfD und auch die Linkspartei nicht generell verboten sind, hat solch eine "Säuberung" aber keine Legitimation und es muss eben jeder Einzelfall auf Grundgesetztreue im Amt betrachtet werden.

        Rückblickend auf den Radikalenerlass verdeutlich: so lange der kommunistische Postbeamte die ihm von der Behörde anvertrauten Briefe beförderte - und keine Flugblätter und Briefbomben, hätte er auch Postbeamter/-Beamtin bleiben dürfen müssen.



        Bei den Briefbomben hätte dann das Strafrecht gegriffen und damit wäre im Falle der Verurteilung der Beamtenstratus gefallen.

        Zwangsläufig und Berechtigterweise.

        Tat (und für die muss jede/jeder einstehen) geht m.E. immer über Gesinnung!

        • @Waage69:

          Den Begriff "Säuberung" halte ich für komplett verfehlt weil er der vollkommen falschen Assoziationen weckt.



          Der Radikalenerlass war sicher problematisch weil da viel Hystrie und Exzess dabei war. Aber hätte man dem selben Kommunisten, solange nicht straffällig geworden, Zugang zu Staats- und Militärgeheimnissen gewähren sollen? Soll man also entsprechend heute untätig bleiben wenn man merkt, dass sich Rechtsradikale die den Umsturz wollen zunehmend in Polizei, Militär und Parlamenten breit machen? Bereits heute gibt es Regionen die fest in der Hand der AfD sind. Wenn man erst auf ein Wahlergebnis wie das von 1923 wartet ist es für ein Parteiverbot zu spät.

          • @Ingo Bernable:

            Bei aller Befürwortung von "wehret den Anfängen" in diesem Fall, um so weiteren möglichen aber auch theoretischen Schaden von der Demokratie und ihren Institutionen abzuwenden. Allerdings ist eine "Sippenhaft" keine Lösung. Allein eine ehem. Abgeordnete der AfD unter den verhafteten Personen und die zwar ideologische Nähe der AfD und Reichsbürgern, sicher mit einer gewissen Schnittmenge, kann nicht zur Verallgemeinerung führen - was sonst immer und überall angemahnt wird. Das gleiche Recht für alle muß auch hier Gültigkeit haben solange diese Partei nicht offiziell als verfassungsfeindlich eingestuft wurde. Wir alle erinnern uns noch an das Debakel um die Feststellung einer solchen bei der NPD, nicht wahr?

  • Tja, wenn es um "die Anderen" geht sind solche Maßnahmen gut? Ich bin generell gegen "Säuberungen". Unsere Demokratie hält "Abweichler" aus.

    • @resto:

      Antidemokraten und Verfassungsfeinde in Judikative und Exekutive muss man sich aber nicht bieten lassen.



      Hier geht es ja um gezielte Unterwanderung und Täuschung. Wenn man so überzeugt von den eigenen Wahnvorstellungen ist, dann dürfte man ja in keinster Weise eine staatliche Funktion einem als Firma diffamierten Staat innehaben. Die gehören genauso rausgeworfen, wie Maaßen, und diverse Uboote in anderen Ministerien, die als Lobbyisten gegen die Verfassung arbeiten. Landesbeamte und Richter schwören ihren Eid auf Landes- und Bundesverfassung, Bundesbeamte und Richter auf die Bundesverfassung.



      Diese verharmlosend als Abweichler bezeichneten Verfassungsfeinde und Antidemokraten haben damit mindestens gegen den Eid verstoßen und sind aus dem Dienst zu entfernen.



      Was da sonst noch strafrechtlich im Raum steht kann dann dann die Bundesanwaltschaft bearbeiten.

  • "Die mutmaßlichen Verwicklungen der AfD-Richterin Malsack-Winkemann in den geplanten Umsturz zeigen: AfD-Mitglieder gehören nicht in den Staatsdienst."

    Erstmal wird der Bundesanwalt die Hinweise bewerten, anschließend wird er entscheiden, ob es zu einer Anklage reicht.

    Dann wird es ein Rechtsstaatliches Verfahren mit oder ohne Freispruch, und nachdem ein Urteil gefällt wurde, kann man auf Basis dieses Verfahrens die weiteren Konsequenzen einschätzen.

    • @drafi:

      Ja

    • @drafi:

      So ist es.

  • Lieber Gareth Joswig, sosehr ich Ihre Meinung über die AfD teile, möchte ich Ihnen zurufen: "Machen Sie mal halblang!" Ein Parteibuch einer nicht verbotenen Partei darf kein Ausschlussgrund aus öffentlichen Diensten sein. Auch nicht, wenn diese Partei irgendwelchen Extremen (links wie rechts) als Plattform oder "politischer Arm" zur Verfügung steht. Wo kämen wir denn dann hin? Keine Parteimitglieder der LINKEN und der AfD mehr im Staatsdienst? Das wollen wir doch beide nicht, oder?

    Solche Forderungen wie in Ihrem Artikel sind vielleicht gerade im Moment mal wieder wohlfeil, grenzen aber an Populismus. So einfach ist unsere Demokratie nun mal nicht. Wer nicht unsere Gesinnung teilt, den schmeißen wir einfach raus? Wenn ich so in meinem Unternehmen handelte, hätte ich beliebig viele Arbeitsrechtsklagen am Hals.

    Und wenn es echt nicht mehr anders geht, gibt es sicher immer auch andere Gründe für eine Entlassung, und die hätte es bei unserer besagten "Richterin" sicher auch gegeben. Wenn sich jetzt alle aus ihren Löchern trauen und sagen, diese Qanon-Nähe und Extremsmusneigung hätten sie schon die ganze Zeit beobachtet, dann stellt sich mir die Frage: Wo wart Ihr denn vor dieser Razzia? Was hat denn die Berliner Justizsenatorin tatsächlich gemacht, um diese "Richterin" loszuwerden? Wo waren ihre Zeugen und Mitsprecher?

    Aber nur das Parteibuch als Entassungsgrund aus dem Staatsdienst - nein, das geht einfach nicht!

  • Hmm,also entweder kann man der AfD als Gesamtpartei eindeutig Verfassungsfeindlichkeit nachweisen und sie somit auch verbieten, dann sind auch pauschal alle Mitglieder nicht mehr tragbar für den "Staatsdienst". Solange das aber nicht der Fall ist,gibt es keine RECHTSSTAATLICHE Grundlage Mitgliedern die Beschäftigung zu verweigern. Es sei denn man kann dem jeweiligen Mitglied Verfassungsfeindlichkeit belegen.Das ist dann aber kein Beweis dafür das automatisch der gesamte Meinungsbildungsverein



    verfassungsfeindlich ist.

    • @Mustardmaster:

      Läuft doch schon alles in der Beweisaufnahme. Woher kamen denn die Parteispenden, wie konnte sich die Afd ihre Wahl überhaupt finanzieren. Das ist ja bereits alles aufgedeckt und findet sich in der Beweisaufnahme und hoffentlich baldigst vor Gericht. Somit ist die Afd als "Partei" erledigt. Haben Sie sich nie gefragt, woher das ganzen Geld für die ganzen Wahlplakate kam ? Wie sich eine so kleine Partei so schnell "hocharbeiten" konnte. War doch klar, dass das nie mit rechtmäßigen Mitteln zugehen konnte.

  • "AfD-Parteibuch muss Ausschlusskriterium sein"

    Man muss nicht einen Millimeter Verständnis für irgendeinen AfD Politiker haben, um zu wissen, dass das großer Unfug ist. Und gefährlicher noch dazu.

    Wer von Demokratie redet und gleichzeitig so etwas fordert, sollte zu allererst mal sein eigenes Gedankegut hinterfragen.

    Nicht Parteibücher, sondern strafbare Äußerungen und Handlungen müssen Ausschlusskriterien sein. Systemfeindliche und vom Verfassungschutz beobachtete Menschen finden sich auch in der Linken.

    Sollte die AfD insgesamt als offen verfassungsfeindlich verboten werden, erledigt sich das von allein.

    Solange das nicht so ist, begibt man sich mit solchen Ideen auf die Pfade der Antidemokraten, die Menschen nach Gesinnung und nicht nach rechtsstaatlichen Kriterien ausschließen wollen.

  • Ich teile die Ansicht, dass es sich bei der AfD um eine rechtsextreme Partei handelt.



    Rechtlich gesehen ist sie allerdings nur ein "Verdachtsfall" unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und aktuell nicht verboten.



    Somit kann die Mitgliedschaft in der AfD derzeit keine Grundlage für eine Arbeitsbeschränkung Ihrer Mitglieder sein.



    Es ist erfreulich, dass der Autor des Artikels sich gegen rechts engagiert.



    Jedoch leben wir in einem Rechtsstaat und wenn die vorliegenden Beweise für entsprechende Konsequenzen nicht ausreichen, so ist das korrekt.



    Es ist davon ausgehen, dass die Justiz nun, aufgrund der vorliegenden Fakten, entsprechend reagieren wird.

  • Nachdem eine aktive ! sozialistische Abgeordnete des europäischen Parmaments wegen des Vorwurfes der Korruption und ev. krimineller Organisation verhaftet wurde, schlage ich vor, daß auch alle Angehörigen und Unterstützer dieser Gruppe aus sämtlichen öffentlichen Ämtern entfernt werden.



    Ironie aus



    Ich dachte aus dem Extremistenerlass hätten wir gelernt und solche unsinnigen Ideen wären in der Gruft verschwunden.

    • @Puky:

      Sie merken schon, dass Korruption und der Versuch, die demokratische Ordnung einer Gesellschaft zu stürzen, zwei unterschiedliche Straftatbestände sind?



      Bedauerlicherweise kann erstere Straftat den Wunsch/Willen, die zweite zu begehen, nachhaltig befördern … als würden wir nicht schon seit Jahrzehnten über Parteien- und Politikverdrossenheit, über Demokratiemüdigkeit und -verachtung reden.



      Wer den Faschismus bekämpfen will, muss auch die Korruption und den Lobbyismus der politischen Klasse hierzulande und in der EU - und zwar ungeachtet eigener politischer Überzeugungen und Zugehörigkeiten - im Blick behalten. Das Bewusstsein dieser Gefährdungen scheint im professionellen/etablierten Politikbetrieb immer noch nicht so richtig angekommen zu sein.

  • Grundsätzlich ist das natürlich richtig. Es kann nicht zumutbar sein, dass z.B. Geflüchtete vor AfD Mitgliedern als Entscheider:innen oder Richter:innen stehen etc.

    Wie aber könnte die Lösung sein, dass es nur derartig rechtsradikale und rechtsextreme, menschenverachtende Parteien/Gruppen trifft, nicht aber andere Gruppe, die aufgrund einer Orientierung an Menschenrechten und Klima die Gesellschaft ebenso scharf kritisieren; nur eben nicht, um sie noch schlechter zu machen, sondern um sie besser zu machen?

    Es müsste die Gefahr ausgeschlossen werden, dass künftig auch Menschen, die sich an der "Letzten Generation" beteiligen oder die gegen die menschenverachtende und tödliche Politik gegenüber Geflüchteten an den EU-Außengrenzen Widerstand leisten, ebenfalls vom Staatsdienst ausgeschlossen werden würden.

    Die AfD ist im Grunde die Personifizierung aller Grausamkeiten und der ganzen Schlechtigkeit unserer Gesellschaft, sie protestiert nicht gegen das Schlechte, sondern dafür, es noch schlechter zu machen.

    Die Letzte Generation muss diese Gesellschaft aber genauso massiv kritisieren und sie muss gegen diese Gesellschaft Widerstand leisten, weil diese Gesellschaft sonst die gesamte Umwelt und uns alle zerstört. Sie kämpft im Unterschied zur AfD dafür, dass die Gesellschaft ihre Grausamkeit und Schlechtigkeit überwindet.

    Es kann aber schnell passieren, dass es heute die in der Tat menschenverachtende und es verdienende AfD ist, morgen aber bereits Mitglieder der "Letzten Generation", die nicht mehr im Staatsdienst arbeiten dürfen.

    Gibt es dagegen eine sichere und nicht durch unterschiedliche Regierungen/Konstellationen außer Kraft setzbare Methode, um das eine zu tun und gleichzeitig das andere zu verhindern?

    • 3G
      39538 (Profil gelöscht)
      @PolitDiscussion:

      Bloß kein neuer Radikalenerlass.(Wäre mein Denkansatz; allerdings noch nicht zu Ende gedacht.)

    • 6G
      654782 (Profil gelöscht)
      @PolitDiscussion:

      Eine faire, unvoreingenommen Einzelfallprüfung sollte oberster Grundsatz sein. Bei der Bestallung von Richtvolk wie bei allen juristischen Verfahren.

    • @PolitDiscussion:

      Vielen Dank für Ihren klugen Kommentar, ich wollte inhaltlich exakt das Gleiche schreiben, jetzt kann ich mir die Mühe sparen. Ich hatte bei meiner Argumentation allerdings an linke Gruppierungen gedacht, die von bestimmten politischen Parteien ebenfalls gerne in die extreme Ecke gestellt werden und denen dann juristisch die gleichen Konsequenzen drohen könnten, wie sie hier gefordert werden.

    • @PolitDiscussion:

      Starker Kommentar!

    • @PolitDiscussion:

      Drei radikale Strömungen bedrohen den demokratischen Staat: Der linke, der rechte und der islamische Extremismus. Die Republik und seine Bürger sind vor allen dreien zu schützen.

    • @PolitDiscussion:

      Lieber Herr Gebauer,



      über die Letze Generation teile ich nicht Ihre Meinung! Die orientiert sich m.E. zwar an Menschenrechten, aber nur an denen, die ihnen passen. Andere Menschenrechte tritt sie mit den Füßen!



      Und das geht m.E. eben auch nicht!

      Das Wort "Widerstand" wird mir in dem Zusammenhang viel zu häufig und missbräuchlich gebraucht. Wir leben nicht mehr im Klassenkampf oder in einer Diktatur. Meinungsverschiedenheiten sind eine gute Sache und beleben die Diskussion, aber "Widerstand" beinhaltet m.E. immer dich Nicht-Akzeptanz der Meinung anderer, in diesem Fall die Mehrheitsmeinung, weil diese "in den Weltuntergang führt" oder was auch immer. "Widerstand" unterstellt, dass die Mehrheit zu doof ist, und nur man selbst die Wahrheit gefressen hat. Und das geht in einer Demokratie überhaupt nicht.

      Oder möchten diese "Widerständler" noch einmal das Gefühl genießen, auch mal Widerstand gegen die Obrigkeit geleistet zu haben, um davon später mal erzählen zu können?



      Passt aber nicht, denn diese "Obrigkeit" haben wir alle zusammen demokratisch gewählt. Wer etwas anderes behauptet, unterstellt eine Verschwörung. und das tun Sie ja sicher nicht, oder?

      Was Ihre Sicht auf die AfD anbelangt, da stimme ich Ihnen im Wesentlichen zu. Zumindest kein Widerspruch meinerseits... nur eine Ergänzung: ich finde viele dieser Parteigenossen unangenehm und teilweise eklig.

    • @PolitDiscussion:

      Leute die sich für die Einhaltung der UN Menschrechtscharta, die Beachtung des Grundgesetzes, sowie das Befolgen der Urteile des Bundesverfassungsgerichts und generel Gesetzestreue der Regierung im Sinne der aktuellen deutschen Gesetze engagieren, sind warum genau ungeeignet für den Staatsdienst? ....und muss nach dieser Logik nicht erstmal das Bundesverfassungsgericht abgeschafft werden, das Grundgesetz gestrichen und die UN Verträge gekündigt werden?

  • Eine anfänglich mal demokratische linke Zeitung redet einer Wiederbelebung unseliger Berufsverbote das Wort. Und das, wg einer Handvoll Alter Leute, die an gesellschaftlichen Spinnereien unübertroffen sein dürften.



    Wohin denn eigentlich, sollen solcherart Berufsverbote-Aufrufe in einer Demokratie diese "Demokratie" eigentlich führen?!

    • @Lästige Latte:

      Ich dachte, nur ich sehe das so. Gott sei Dank gibt es auch Menschen, die das genauso sehen.

    • 0G
      06455 (Profil gelöscht)
      @Lästige Latte:

      Gute Frage!

    • @Lästige Latte:

      sehr gute Frage! Volle Zustimmung!

    • @Lästige Latte:

      sehr gute Frage! Volle Zustimmung!

    • @Lästige Latte:

      Da haben Sie den Knall wohl nicht gehört? Nur ein Beispiel unter weltweit vielen: In Österreich hat die FPÖ, also die österreicherische AFD (nur damit Sie den Zusammenhang erkennen) Ministerposten mit radikal-autoritäten Nationalisten besetzt. Was darin gipfelte, dass der FPÖ-Innenminister mit seiner Polizei eine Razzia beim Inlandsgeheimdienst machte und die Ergebnisse der FPÖ-Ermittlungen kassierte. Das war kurz bevor das Ibiza-Video mitten in der Ligislaturperiode dem Fascho-Spuk ein Ende setzte. (Und der korrupte Kanzler Kurz arbeitet jetzt für einen deutschstämmigen Trump-Unterstützer in den USA.)



      Die Demokratie muss ihre verwundbaren Stellen schützen, sonst schaufelt sie sich ihr eigenes Grab. Weltweit sind in den letzten 20 Jahren die Demokratien auf dem Planeten weniger geworden und haben zunehmend autoritären Regierungen Platz gemacht. D.h. nichts anderes als dass es vorher Demokratien waren, die von Leuten gekapert wurden, die, wie FPÖ und AFD, autoritär-nationalistische Ziele verfolgen.

      • @Christian Lange:

        "Die Demokratie muss ihre verwundbaren Stellen schützen, sonst schaufelt sie sich ihr eigenes Grab". Exakt so haben früher die Konservativen argumentiert, wenn es darum ging, Linken den Zugang zum Staatsdienst zu verwehren. Das Zitat könnte von Filbinger sein. Es würde ihn freuen, wenn er erführe, dass ihm deutsche Linke posthum Recht geben. Im Prinzip stimme ich Ihnen aber zu; nur muss man halt aufpassen, dass man nicht übers Ziel hinaus schießt. Wenn die Demokratie ihre Prinzipien aufgibt, um sich zu schützen, ist wenig gewonnen.

  • Bin schon verblüfft und erschrocken, wieviel tiefschlafendes Micheltum unter manchen Foristen hier verbreitet ist. Habt Ihr etwa nicht mitbekommen, wofür die AfD steht? Nur weil sie wählbar ist und nicht verboten ist, heißt es doch nicht, dass sie legitime Ziele verfolgt. Sie will den Rechtsstaat nutzen, um an die Macht zu kommen und ihn dann zu zerstören wie die NSDAP. Und dabei erhält sie moralische Rückendeckung vom deutschen Michel wie damals. Die NPD ist übrigens auch - vom Bundesverfassungsgericht abgestempelt - verfassungsfeindlich und nicht verboten. Also nicht immer in guter deutscher Tradition argumentieren, dass alles das schon seine Richtigkeit hat, wenn es nicht verboten ist.

    • @K2BBQ:

      Einverstanden. An der AFD hat ideologisch natürlich nichts seine Richtigkeit. Meine Befürchtung ist eher, das dererlei angewandte Berufsverbote sehr schnell auf einen selbst zurückfallen können, wenn das politische Pendel mal wieder nach Merz...äh...rechts ausschlägt.

      Dann lassen sich Berufsverbote gegen die böse "Klima-Raf" oder Antifa-gruppen auch gleich viel besser rechtfertigen und der VS hat schliesslich auch Teile der Linkspartei beobachtet

  • die TAZ und ihre Leser für Berufsverbote? Wie sich die Zeiten doch ändern!



    Ihr solltet mal die Berliner Zeitung lesen:



    www.berliner-zeitu...rden-war-li.295380

    • @Qay Plo:

      DANKESCHÖN für diesen wunderbaren Link ! Und dankeschön Jesko zu (yep...) Dohna fürs Aushecken dieses Kabinettstückchens. "...den kalten Stahl der Guillotine ...". A laugh a day ...



      Dienst an der Republik: Hier tut die Vierte Gewalt, was sie soll. Und nich, was die Erstezweitedritte gern alles so hätte.

    • @Qay Plo:

      Genauso ist es......

    • @Qay Plo:

      Danke! Der verlinkte Artikel ist wirklich gut und treffend. Amüsant ist es ja irgendwie schon.



      Was die "Berufsverbote" und die angedachte "Beweislastumkehr" angeht, bin ich ganz bei ihnen. Und habe durchaus Bedenken, daß sowas dann in einigen Jahren zum Eigentor werden könnte.

  • Mal ganz ehrlich: solch paar Wirrköpfe muss unsere Demokratie ertragen und aushalten. Es gibt ja genügend rechtsstaatliche Mittel, solche Personen aus dem Dienst zu verbannen. Ein Pauschalverbot wäre fatal. Denn was wäre wenn plötzlich bspw. ein CDU-Politiker solch einen Fehltritt begehen würde? Kommt dann auch die Forderung zum Komplettverbot der Partei?

    • @Mopsfidel:

      Wieviele sind denn ein paar? Die Szene dieser "Wirrköpfe" wird auf über 20.000 geschätzt. Wenn sich da auch nur 1/10 dem sehnlich und lang erwarteten Umsturzversuch anschließt kann aus den wirren Spinnerein schnell ein ziemlich übles Blutbad werden.

  • leider ist die Partei noch immer im Bundestag vertreten und bei Bundestagswahlen wählbar. Solange der Verfassungsschutz dies nicht ändert, ist die Mitgliedschaft in dieser Partei nicht als Indiz über die fehlende Verfassungstreue heranziehbar. Leider.



    Allerdings scheint das in diesem Fall nicht das Problem gewesen zu sein. Es gab ja genug Einzelbeiträge der Frau, die man nur hätte wahrnehmen müssen.

    • @Herma Huhn:

      "Solange der Verfassungsschutz dies nicht ändert,"

      Hä? Der VS hat da null Befugnisse irgendetwas zu ändern, schon gar nicht ist er für Parteiverbote zuständig, die Sie dort gerne angesiedelt wissen wollen.

    • @Herma Huhn:

      Über die Verfassungswidrigkeit von Parteien und damit auch über deren Wählbarkeit sowie über den Verlust von Bundestagsmandaten entscheidet das Bundesverfassungsgericht und nicht der Verfassungsschutz. Wäre eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz maßgebend, hätte man vor ein paar Jahren in einigen Bundesländern auch die Linkspartei bzw. die PDS nicht wählen dürfen.

      Die Verfassungsschutzämter sind weisungsabhängige Behörden. Wären sie bezüglich der Teilnahme von Parteien an Wahlen entscheidungsbefugt, könnte jede Regierung durch entsprechende Weisungen an ihr Verfassungsschutzamt sämtliche Oppositionsparteien ausschalten. Seit der Verfassungsschutz anlässlich der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen den Begriff der "verfassungsfeindlichen Delegitimierung des Staates" erfunden hat, erscheint alles möglich. Mit diesem Kriterium kann man jede Opposition, die behauptet, dass der Staat großen Mist mache (z. B. Leute, die dagegen protestieren, dass der Staat lebensgefährliche Emissionen erlaube, Tierquälerei in der Landwirtschaft dulde, nichts Substantielles gegen den Klimawandel unternehme oder strukturellen Rassismus in der Polizei zulasse), für verfassungsfeindlich erklären. Ich nehme nicht an, dass Sie das für erstrebenswert halten.

    • @Herma Huhn:

      Der Verfassungsschutz soll nach Ihrer Meinung die Wählbarkeit einer Partei ändern? Ernsthaft? Der Verfassungsschutz sollte wohl kaum darüber entscheiden dürfen. Ansonsten wärenPDS/Die Linke schon längst raus aus den Parlamenten.

      • @DiMa:

        Ähm. Ja doch, genau das ist eine der Aufgaben und Befugnisse des Bundesverfassungsgerichts: Als verfassungsfeindlich ermitteltes verbieten.

        • @Eva Kern:

          Ähm, na dann verwechseln Sie den Verfassungsschutz mit dem Verfassungsgericht und sollten bitte nochmal die 11. Klasse wiederholen.

  • Der Autor übersieht so manches und überschreitet dabei demokratische Grundsätze. So etwas hatten wir schon mal und ich hatte gehofft, dass wir das hinter uns gelassen hätten.

    Die AFD ist nicht verboten. Abgeordnete genießen Schutz. Die Meinungsfreiheit genießt Schutz. Es gilt die Unschuldsvermutung. Straftaten einzelner dürfen nicht verallgemeinert werden, u.s w.

    Angesichts dessen sollte man mit solchen Forderungen als Demokrat vorsichtig sein. Zumindest ein rechtskräftigen Verbot der Partei sollte vorliegen.

  • Jetzt rächt sich, dass die etablierten Parteien seinerzeit entsprechende Beschlüsse für eigene politische Interessen (gegen links) instrumentalisiert haben und damit diese Erlasse quasi ad absurdum geführt haben.

    de.wikipedia.org/wiki/Radikalenerlass

  • es mutet befremdlich an, das Mitglieder einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei weiterhin Staatsbeamte sein dürfen. Da ist man doch sonst nicht so zurückhaltend.

    • @nutzer:

      Soweit ich weiß ist man seit 1949 im westlichen und seit 1990 im gesamten Nachkriegsdeutschland etwas zurückhaltender was die Zulassung bzw. Entfernung einzelner Beamten aus dem Dienst aufgrund der Parteizugehörigkeit betrifft.



      Eine Beobachtung durch den VS ist kein ausreichender Grund.Das bedeutet lediglich das es einen Verdacht gibt,nicht aber das dieser auch bestätigt ist. Die "Die Linke" stand von 2007 bis 2014 unter VS-Beobachtung.Wäre es für Sie in der Zeit auch "befremdlich" gewesen,Mitglieder dieser Partei im Staatsdienst zu haben? Soweit ich mich erinnere war eher die VS-Beobachtung befremdlich. Zumindest galt dies für einen großen Teil jenseits des rechten und rechtskonservativen Meinungsspektrums des "politischen Deutschlands".



      Andererseits gibt es ja bis heute Personen ,die die Aufhebung des Radikalenerlass als großen Fehler ansehen ...

    • @nutzer:

      Da die Beobachtung durch den Verfassungsschutz nicht angegriffen werden kann, wäre es merkwürdig, wenn dies Folgen haben sollte.

      Anders wäre die Sachlage nach einem rechtskräftigen Verbot. So viel Rechtstaatlichkeit sollte wohl noch sein.

  • .. AfD-Mitglieder gehören nicht in den Staatsdienst...



    (Auch nicht in den BT..)



    Totale Anschließung an Beitrag!



    Dann fällt mir noch Hans-Georg Maaßen ein.



    Ich habe versucht- Die Mahnung- zu lesen und auch noch zu verstehen. Meine Fresse!



    ....Die sporadischen Beiträge der Antragsgegnerin erreichen schon nicht den Schweregrad einer derartigen gezielten und eindeutigen Desinformation. Umso weniger hat der Antragsteller mit diesen Tweets oder seinen weiteren Hinweisen, etwa auf Berichte über die Löschung von Beiträgen der Antragsgegnerin durch Facebook, ausreichende Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die Antragsgegnerin eine Nähe zu verschwörungstheoretischen Kreisen mit rechtsextremem Hintergrund haben könnte....



    Ein mulmiges Gefühl bleibt!(Judikative)

    • @Ringelnatz1:

      „Frank R., Inhaber einer Autowerkstatt und ehemaliger Stadtrat der CDU.“ gehört auch zu den umstürzenden Witzfiguren. CDU? Keine Überraschung.

      • @guzman:

        Die Nazen knallen Politiker der CDU ab ( Lübke) und sie verblödeln sich damit die CDU in die rechtsextreme Ecke zu stellen wegen eines ehemaligen Mitglieds der Partei. Schäbig das.

        • @Rudolf Fissner:

          Herr Lübcke (selvertändlich mit „ck“, ich habe das vorhin falsch aus ihrem Post übernommen, der Heinrich gehört denn auch in die andere Kategorie CDUler) wurde 2015 durch sein Engagement für Flüchtlinge und seinen Widerspruch gegen Pegida-Anhänger deutschlandweit bekannt. Wie gesagt, für die Rechten ein Abweichler, deswegen der Mord. Was hat denn z.B. der CDU-Vorsitzende und Sozialtourismusexperte F. Merz da vergleichbares zu verbuchen?

        • @Rudolf Fissner:

          Na ja, Sie können auch argumentieren, der Mord an Walter Lübcke hat in der Folge keinen ostdeutschen CDU-Politiker, der dazu bereit war, davon abgehalten, mit der AfD auf Kuschelkurs zu gehen … im Gegenteil, diejenigen Christdemokrat*innen, die sich davon distanzieren, mussten für ihre aufrechte, demokratische Haltung noch parteiinterne Kritik einstecken.



          Man kann in dem Kontext CDU/AfD-Annäherung natürlich auch noch argumentieren, die AfD habe mit dem rechtsextremistischen Mordanschlag auf Lübcke nichts zu tun gehabt … kann man.



          Dieses Argument durchzuhalten wird allerdings angesichts der Aufdeckung dieser Reichsbürger-Verschwörung und speziell der Causa Malsack-Winkemann immer schwieriger.



          Schäbig ist doch in erster Linie, dass der sächsische MP Kretschmer (CDU) der AfD und ihrer reichsbürgerlichen, verschwoerungstheoretischen und rechtsextremistischen Klientel noch die Kaffeetafel deckt. Oder etwa nicht?



          Und bedenken Sie: sollten solche Leute tatsächlich (noch) einmal in Deutschland ans Ruder kommen - was Gott verhüten mag - , würde die CDU von diesen auch nicht geschont werden.

        • @Rudolf Fissner:

          Das bisschen Mord regt doch nicht mal die CDU selbst auf, die werden sobald es passt mit denen koalieren, hätten sie doch schon gemacht wenn sich nicht so viele darüber aufgeregt hätten...