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AfD-Leaks Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren

Annika Danielmeier

Kommentar von

Annika Danielmeier

Möglicherweise liefern die Daten aus dem AfD-Leak Details, die ein Verbotsverfahren rechtfertigen. Dabei genügt schon das, was bislang bekannt ist.

Ü ber 421.000 Mails und rund 50.000 angehängte Dokumente sind der AfD durch einen Hackerangriff abhandengekommen. Und erneut steht die Frage im Raum: Kann dieser Leak zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren beitragen? Die einen sagen so, die anderen so. Es ist wohl die Suche nach dem einen großen entscheidenden Hinweis, die manche antreiben dürfte, sich durch die Daten zu wühlen. Dem unwiderlegbaren Beweis, den man dem Bundesverfassungsgericht liefern könnte, dass die AfD die Demokratie abschaffen will und verboten gehört. Bisher ist der nicht dabei.

Dabei bräuchte es diesen einen handfesten Beweis nicht einmal, um ein AfD-Parteiverbotsverfahren einzuleiten. Juristisch wurde bereits viel analysiert – mit dem Ergebnis, dass ein Erfolg eines Verbotsverfahrens nicht vollkommen ausgeschlossen ist. Das stand allerdings schon vor dem Leak fest. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat sich durch massenhaft AfD-Material gegraben und im Sommer auf mehr als 1.500 Seiten dargelegt, warum ein Verbotsverfahren Erfolg haben könnte. Andere Ju­ris­t:in­nen sind skeptischer, sie glauben, das Material reiche nicht aus, um vor Gerichten Bestand zu haben. Und die Politik? Wartet darauf, dass sich Ju­ris­t:in­nen einig sind. Das wird aber nicht passieren, und das sollten Po­li­ti­ke­r:in­nen auch wissen, schließlich sind viele von ihnen selbst Jurist:innen.

Die Frage nach der Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens ist längst keine rechtliche mehr, sondern eine rein politische. Der Artikel 21 des Grundgesetzes, in dem das Parteiverbot verfassungsrechtlich geregelt ist, kann herangezogen werden, um bei Zweifeln das Bundesverfassungsgericht mit einer Klärung zu beauftragen. Was dabei herauskommt, kann niemand mit hundertprozentiger Wahrscheinlichkeit vorher sagen. Diese Möglichkeit sollte aber genutzt werden, und vielleicht kommt mindestens ein Teilverbot heraus. Der Leak liefert dem Gericht sicher auch weitere interessante Erkenntnisse – über die internen Abläufe der AfD, wie sie mit Spendenskandalen umgeht, beispielsweise dem von Alice Weidel im Bundestagswahlkampf 2017. Oder wie lasch ihr Umgang mit völkisch-nationalen Mitgliedern ist wie beispielsweise Matthias Helferich, der trotz eines angestrebten Parteiausschlussverfahrens immer noch Mitglied ist.

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Dürfen Gerichte die Daten verwerten? Schließlich hat sich die Hackergruppe illegalerweise Zugang zu den E-Mail-Konten verschafft. Doch es waren eben nicht Polizei, Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen, sondern eben Dritte, die sich das Datenmaterial illegal „besorgt“ haben. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor Jahren entschieden, dass Beweise, die durch Dritte beschafft wurden, in Strafverfahren verwertet werden dürfen. Experten zufolge ist das auch auf ein AfD-Verbotsverfahren in Karlsruhe anwendbar. Die Chance ist da – und vielleicht findet sich in dem Material ja zusätzlich noch der eine entscheidende Satz, der überdeutlich klarstellt, dass die AfD die Demokratie abschaffen will.

Annika Danielmeier

Annika Danielmeier

Schreibt für das Inlandsressort. Beschäftigt sich am liebsten mit Recht und Justiz. Hat Jura in Bielefeld und Potsdam studiert.
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51 Kommentare

  • Thutmerwe

    Entscheidend ist nicht, ob die Daten für ein Verbotserfahren reichen, sondern ob sie auch für ein Verbot reichen. Daß das eine nicht automatisch zum anderen führt, haben wir bei der NPD bereits 2x erlebt.

  • Normalo

    Wenn man sich einen Lottoschein kauft, ist auch "nicht vollkommen ausgeschlossen", dass man damit einen Sechser gewinnt. Trotzdem ist Lottospielen immer noch nicht als chancenreiche Erwerbstätigkeit angesehen - warum bloß?

    Aber mal abgesehen von der Rhetorik. Sie schreiben:

    "Andere Ju­ris­t:in­nen sind skeptischer, sie glauben, das Material reiche nicht aus, um vor Gerichten Bestand zu haben."

    Das stimmt nicht ganz. Das Material war schon vor Gericht und hat eben _keinen_ Bestand gehabt. Dem VG Köln lag zu der Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als "gesichert rechtsextrem" bezeichnen darf, Alles vor, was bislang für eine Verfassungsfeindlichkeit ins Feld geführt wurde. Ergebnis, nachdem man es sich wahrlich gründlich angeschaut und abgewogen hat: Die AfD kann so Einiges - auch Wichtiges - an der Verfassung nachweisbar nicht leiden, aber "Feindschaft" im Sinne des BVerfG wäre nochmal was Anderes.

    Natürlich kann man die Augen vor solchen Meinungen ganz fest zumachen und dann behaupten, so ein Verbotsverfahren sei eine rein politische Frage. Aber letztlich ist die politische Entscheidung nicht ohne die juristische Risikoabschätzung zu treffen - und nicht umgekehrt.

  • Andreas_2020

    Die AfD redet von Altparteien, vom Altpartekartell und von den Systemparteien, die ihr Volk verraten, die für die Einwanderung von gewalttätigen islamischen Männern sorgen, die dann die blonde Helga reißen, vergewaltigen und Deutschland zu einem Kalifat verwandeln.



    Diese Idiotie behaupten ziemlich viele in der AfD.



    Diese Partei muss verboten werden. Mehr ist nicht erforderlich.

    • Martin Sauer

      @Andreas_2020:

      Um eine Partei zu verbieten muss man nachweisen das sie verfassungsfeindlich handelt und versucht den demokratischen Staat zu beseitigen. Und eine Partei muss auch in der Lage dazu sein den Staat zu stürzen. Von irgenwelche führenden AfD Politikern habe ich nichts gehört das sie den Staat stürzen wollen. Beim Bund und den Ländern gibt es 350000 Polizsten und bei der Bundeswehr 186000 Soldaten. Mit Panzern, Hubschraubern, Flugzeugen, MG, MP, Panzerfäuste usw. Wie soll da die AfD den Staat sürzen. Und wede im Bundestag noch im Bundsrat haben sie eine 2/3 Mehrheit so das sie auch nicht die Verfasubg ändern können

      Grüne und SPD haben ca. 5 Monate bis Mai 25 aleine ohne die AfD regiert. Hätten ohne den Bundestag befragen zu müssen direkt beim Bundesvefasungsgericht einen Verbotsantrag stellen können. Haben sie aber nicht gemacht. Sowohl bei den Grünen und SPD gab es Bedenken. Und jetzt zeigen die Grünen auf Merz und die Union.

      Die Richter stellten fest, dass die NPD zwar verfassungsfeindlich ist ...sie aber zu bedeutungslos ist, um ihre Ziele erfolgreich durchzusetzen (es fehlten konkrete Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Beseitigung der freiheitlichen Grundordnung)

  • Günter Witte

    Ich bin immer noch überzeugt das eine gute Politik das bessere Programm gegen die AfD ist als ein Parteienverbot. Das es gehen könnte sieht man in Bayern, hier liegt die CSU, obwohl sie in der Bundesregierung ist, in den Umfragen 15 % Punkte vor der AfD. Also mehr CSU wagen für Deutschland.

    • Piratenpunk

      @Günter Witte:

      Seit diese Partei existiert wächst und wächst die Zustimmung zu ihr - auch in Bayern. Mehr oder weniger jede Regierung seit Merkel III und dem 'wir schaffen das' haben Forderungen der AfD nach mehr Grenzschutz', härteren Einreiseregeln etc. erst still (Merkel), dann offen (Scholz) und laut (Merz) übernommen.



      Die CSU mit ihren seit Jahrzehnten gewachsenen Machtstrukturen und dem Dogmatismus in Bayern als positives Beispiel heranzuziehen wird nicht funktionieren.



      Was es braucht, sind zwei Dinge:



      1) ein sehr wahrscheinlich erfolgreiches Parteiverbotsverfahren



      2) die daraus resultierende Atempause nutzen, um die neoliberale Politik der letzten Jahrzehnte rückabzuwickeln, die zentral verantwortlich für den Aufstieg der AfD ist

    • Sole Mio

      @Günter Witte:

      Da stimme ich Ihnen zu!



      Dafür müssten jedoch einige ihre Ideologie hinten anstellen. Dafür sind sie nicht bereit.







      Ein Verbotsverfahren würde viel Zeit in Anspruch nehmen, die haben wir wahrscheinlich nicht mehr.

      Also entweder Einsicht und sich im Sinne des Landes zusammenreißen oder sich dem Risiko stellen „in Schönheit“ unterzugehen.

  • shitstormcowboy

    Verbotsverfahren gegen die AFD wäre schön und wünschenswert und dringend notwendig, aber wenn man gesehen hat wie Söder, geradezu mit Schaum vorm Mund, gegen die Linke in Berlin gewettert hat, dann weiß man: Die Konservativen wollen die AFD im Spiel halten weil sie nichts mehr fürchten als Linke.

    • Thutmerwe

      @shitstormcowboy:

      Er hat genauso auch gegen die AFD gewettert. Will er vielleicht auch die Linke im Spiel halten?

    • Normalo

      @shitstormcowboy:

      Grobes Missverständnis: Wenn die Schwarzen heute so übereifrig gegen Linke wettern, dann nicht aus Angst vor denen sondern eher aus Angst vor den Braunen. Die machen ihnen nämlich die Wähler mit dem Argument abspenstig, sie führen Kuschelkurs zu den Linken und hätten kein schwarzes Profil mehr. Die Linke ist da ein wohlfeiles Ziel, weil sie wirklich außer eher nachlässiger Klimapolitik in nahezu allen Punkten die Dinge anders sieht als die abwanderungsgefährdete Unionsklientel.

      Folgendes Problem: Im linken Spektrum kann man es sich leisten, auf die AfD und ihre Wähler Verachtung auzukippen und die als für die Demokratie verloren zu erklären. Die eigene Klientel sieht das auch so. Rechts der Mitte hingegen funktioniert das so nicht. Denn man redet hier von gut der Hälfte der dortigen Klientel. Da kommt man nicht um die Mission hin, diese Leute zurückzugewinnen. Das schafft man nicht, indem man ihnen bräsig (oder mit bebender, moralhegemonialer Gutmenschenstimme) erklärt, dass sie nicht so denken dürfen, wie sie denken. Denen muss man klarmachen, dass sie NICHT von der Union verraten und verkauft sind und deshalb auch nicht auf schmutzigen Pfad "AfD" angewiesen sind.

  • Filou

    Was nun, reichen die gestohlen Mails nun für ein Parteienverbot oder nicht ?



    Wünsche, Hoffnungen und Vermutungen sind nicht Gerichtsfest.



    Wäre natürlich gut, wenn eindeutige Beweise dabei wären.

  • Thomas Böttcher

    Bezeichnend ist zur Zeit die schreiende Stille, die von der AfD ausgeht.

    • Astrid Sehnefeld

      @Thomas Böttcher:

      Warum sollten die was dazu sagen?



      Das wäre taktisch äußert unklug.



      Sie lassen die anderen reden - das ist das schlauste was sie aktuell machen können.



      Die AfD ist taktisch sehr diszipliniert und handelt sehr stringent - das ist der entscheidende Unterschied zu NPD, Republikanern und sonstigen Vorgängern, die sich immer durch Undiszipliniertheiten selbst zerlegt haben.

  • Yoriko N.

    Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass der Ausgang eines Verfahrens nicht von vornherein feststehen kann.

    Nicht fehlende Beweise verhindern den Prüfauftrag, sondern der Widerstand der Union, in deren Reihen die Sympathien für die AfD offenbar schwerer wiegen als die konsequente Verteidigung der Demokratie.

  • Philipp Lobinger

    Die AFD möchte die Demokratie nicht abschaffen, sondern instrumentalisieren für ihre Weltanschauungen. Im Gegensatz zum 1000 jährigen Reich scheinen ihre Chancen dabei hoch zu sein, sich als legale Volkspartei langfristig etablieren zu können. Zumindest den Umfragen nach ist die AFD de facto 2026 die größte Volkspartei der BRD. Ich vermute dass die AFD auch 2033 noch nicht verboten ist und man im nachhinein sich fragt, warum die Energie in aussichtslose Verbotsverfahren verschwendet wurde, statt in das verbindende S von SPD und CSU.

    • Piratenpunk

      @Philipp Lobinger:

      Dabei geht es auch nicht um die Abschaffung der Demokratie per se, sondern um folgende Punkte:



      - ein Verstoß gegen die Menschenwürde



      - ein ethnisches und damit exklusives Volksverständnis



      die die AfD verfassungswidrig machen.

    • Thomas Böttcher

      @Philipp Lobinger:

      Ein gruseliger Satz, der mir von Klaus von Wagner, in der Rolle des Maximilian Krah in der "Anstalt" hängen geblieben ist.



      "Das ist das schöne an der Demokratie, Rechtsextremisten wählt man nur einmal."

  • Ricky-13

    taz: *AfD-Leaks - Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren*

    Das hat man schon oft gesagt und dann ist doch nichts passiert. Und selbst wenn das Bundesverfassungsgericht jetzt eingeschaltet wird, so wird ein Urteil erst in vielen Jahren kommen - und bis dahin hat die AfD noch mehr Wähler auf ihre Seite bekommen.

    Mit Friedrich Merz, der an seiner unsozialen "Reform" festhalten will - die das Leben der kleinen Bürger noch mehr verschlimmert - wird der Rechtsruck in Deutschland sicherlich zunehmen. Friedrich Merz hätte niemals Kanzler werden dürfen, denn er vergrößert die AfD mit seiner "Politik" immer mehr.

  • Jalella

    Das verfassungswidrige Verhalten von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, das Verbotsverfahren NICHT einzuleiten, wie es das Grundgesetz gebietet, wird sich nicht ändern. Da bin ich inzwischen sicher. Und wenn Weidel und Höcke unter "Heil Hitler" Rufen vor dem Reichstag aufmarschierten, wird eine cdU/csU kein Verbotsverfahren gegen die AfD einleuten.

    Deutlich eher noch würden sie das gegen die demokratische verfassungskonforme Partei "Die Linke" tun, die ihnen ganz offenbar deutlich weniger in den Kram passt als die AfD. Schon WEIL die Linke auf dem Boden des Grundgesetzes und Rechtsstaats steht, passt es ihnen nicht.

    Die cdU/csU hat sich in eine Willkürpartei entwickelt, die im Handstreich den Länderfinanzausgleich "ändern" will, damit Berlin kein Geld mehr bekommt. Das ist jenseits irgendeines Rechtsstaatsprinzips und verfassungsfeindlich. Von den Rechtsbeugungen eines Dobrindt brauche ich nicht zu reden oder den Korruptionsaffären eines Spahn.

  • Andreas Flaig

    "Juristisches Hauptargument ist, dass die AfD-Verbände ein völkisch-nationales Gesellschaftskonzept vertreten. Ihren ethnischer Volksbegriff wird als Verstoß gegen die Menschenwürde und damit Artikel 1 des Grundgesetzes bewertet. Die AfD unterscheide zwischen Staatsbürgern erster und zweiter Klasse. Migranten, Geflüchtete, Muslime und Minderheiten werden in der Parteirhetorik pauschal verächtlich gemacht, als Bedrohung inszeniert oder kriminalisiert.



    Daneben wird der AfD die Delegitimierung der Bundesrepublik und ihrer Institutionen angelastet. Die Landesverbände betreiben demnach eine fundamentale Verunglimpfung der parlamentarischen Demokratie. Regierung. und Justiz. Etablierte Parteien und große Teile der Medien werden systematisch als korrupt, illegitim oder "Volksverräter" dargestellt."

    "Doch nach einem Eilantrag der AfD setzte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung im Februar 2026 vorläufig aus. Begründung: Ungenügende Beweislage für die Dominanz extremer Positionen in der gesamten Bundespartei."

    Vielleicht helfen ja jetzt die 200 Gigabyte als Beweis Grundlage.



    Schon lächerlich, wie eine so schwer erreichte, (nach Hitler Deutschland) Demokratie verteidigt wird.

    • test_name

      @Andreas Flaig:

      >Juristisches Hauptargument ist, dass die AfD-Verbände ein völkisch-nationales Gesellschaftskonzept vertreten.<

      Schön, dass Sie juristische Argumente anführen.

      So bestimmt das OVG als Prüfungsmaßstab: "Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist die Verknüpfung eines 'ethnischkulturellen Volksbegriffs' mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird." Allerdings findet das OVG weder im Parteiprogramm noch in sonstigen Veröffentlichungen oder Äußerungen der AfD "eindeutige Forderungen nach einer rechtlichen Diskriminierung deutscher Staatsangehöriger mit Migrationshintergrund".Erwähnt wird vom OVG auch die Eklärung der AfD "zur deutschen Staatsangehörigkeit und Identität" vom Januar 2021. Dort heißt es: "Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen." Und: "Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht." (anwaltsblatt.anwal...de/de/themen/rech)

      Jetzt müssten Sie irgendwas aufzeigen, wo die afd deutsche Staatsbürger je nach MGH unterschiedlich behandeln will.

  • Günter Picart

    Ich weiß nicht, woher alle diese skeptischen Kommentare zum AfD-Verbot kommen. Es ist nach dem NPD-Verbotsverfahren doch längst klar, dass die AfD verboten werden müsste, wenn das Gericht dieselben Maßstäbe anwendet wie bei der NPD. Dafür sind diese Leaks überhaupt nicht nötig. Der Artikel sagt ja auch, es ist eine rein politische Entscheidung, die Partei zu verbieten oder nicht. Man möchte die AfD-Wähler nicht verprellen, sodass sie gar nicht mehr an "Demokratie" glauben, und hat etwas Angst vor der eigenen Courage, aber rechtlich ist es doch völlig klar, ganz ohne Leaks.

    • Martin Sauer

      @Günter Picart:

      Die NPD wil laut Verfasungsschutz und Bundesverfassungsgericht den Deutschen Staat stürzen und ist verfassungwidrig. Auch das zweite Verbotsverfahren ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Und jetzt soll das Gericht die gleichen Maßstäbe bei der AfD anwenden?

      www.bundesverfassu...17_2bvb000113.html



      17. Januar 2017 (Urteil 2 BvB 1/13): Das Gericht lehnte den Verbotsantrag des Bundesrates einstimmig ab.



      ``

  • Dietmar Rauter

    So wichtig es ist, dieser Gruppe AfD so wenig Machtpositionen wie nur möglich zu gestatten: Es ist eine falsche Vorstellung, dass damit die nicht mehr so heile Welt in Ordnung wäre. Wie schon 'Grüne' oder 'Linke' sind Parteigründungen Ausdruck der Tatsache, dass es eben doch keine Volksparteien mehr gibt, nicht zuletzt, weil es auch innerhalb der früher einmal großen Parteien nicht mehr gelingt, alle Mitglieder gleichermassen zu vertreten nach einem zu praktizierenden Gemeinwohl, wie es christliche Sekten wie Methodisten oder die Amish (letztere sind keine Klimakiller!) , aber auch Gemeinschaften wie Kibbuzim darzustellen versuchen. Schon die Behandlung der so dramatischen Klimaveränderungen macht deutlich, wie divers, ja zersetzend und letztlich auch schädlich diese Zersplitterung in unterschiedliche Gruppierungen wirkt und es eben so nicht gelingt, die so unterschiedlichen Interessen zusammenzuführen und das, obwohl die Abhängigkeiten von einem funktionierenden Staat noch nie so groß waren wie derzeit. Es wäre dringend geboten, EINE Partei eines zu praktizierenden Gemeinwohls zu gründen und in der Verfassung ein Recht auf Arbeit und gutes Auskommen zu etablieren.

  • Astrid Sehnefeld

    "Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren"



    Es "genügt schon das, was bislang bekannt ist."



    Juristisch ist "ein Erfolg eines Verbotsverfahrens NICHT VOLLKOMMEN ausgeschlossen"



    Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat im Sommer dargelegt, "warum ein Verbotsverfahren Erfolg haben KÖNNTE"



    Ähm, schon mal nachgedacht was dabei rauskommt, wenn man ein Verbotsverfahren einleitet? Pausenlose Sendezeit für die AfD. Tägliche Wasserstandsmeldungen und Analysen bei Lanz und co über Jahre bis ein Urteil fällt.



    Also Werbung und Sendezeit nonstop für die AfD.



    Die wird auch ihren Opfermythos damit füttern. Ja, das macht sie sowieso - aber ein Verbotsverfahren etabliert ihren Status als anti-Establishment-Partei beim Wähler.



    Bitte nicht immer nur durch die linke Brille schauen, sondern bei Alltagsfragen das Blickfeld außerhalb der eigenen Bubble verwenden, das hilft ungemein😉



    Es geht doch nicht darum ob es für ein VERBOTSVERFAHREN reicht, es geht darum ob es an dessen Ende für ein VERBOT reicht!



    Und das bezweifeln sehr viele Juristen.



    Für mich ist die Benchmark Hoecke. Solange der Politiker sein darf, kann die AfD gar nicht verbotswürdig sein, weil die AfD deutlich weniger radikal als Hoecke ist.

  • Sole Mio

    Sowenig ich die blauen leiden kann, dieser Artikel sagt leider nichts. Nach dem Motto hätte, möglicherweise, vielleicht, könnte…..



    Die Überschrift steht dem komplett entgegen.



    Das ost nicht lesenswert

  • T-Rom

    Die AFD scheint mehr das Symptom eines Problems zu sein, als deren Ursache.



    Ein Verbot zu versuchen, scheint daher auch nicht das Problem zu lösen. ( mal davon abgesehen, dass ein Verbotsantrag mittels nicht rechtmäßig erlangten Beweisen den Weg zum Scheitern quasi schon vorzeichnet).



    Man sollte die AfD mit den ganz normalen rechtsstaatlichen und demokratischen Prinzipien behandeln. Wenn ihrer Mitgleider straffällig werden - vor Gericht stellen.



    Wenn sie in demokratsiche Ämter gewählt werden (sei es jetzt ein Landrat, Bürgermeister oder veilleicht eben auch Ministerpräsident von Sachsan-Anhalt), müssen sie sich in Ihren Entscheidungen dort eben an Gesetzte halten. Sonst werden die Entscheidungen von Gerichten einkassiert und nicht umgesetzt. So wie es in einer robust funktionierenden Republik eben läuft.

  • Don Geraldo

    Die Amerikaner haben ja Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland erst eingeführt, aber leider nicht vollständig.



    Dort wäre es vollkommen undenkbar,, daß illegal beschaffte Beweise irgendeine Bedeutung in einem Gerichtsverfahren hätten.



    Und selbst in Deutschland können sie vielleicht verwendet werden, ein echter Beweis sind sie aber nicht.



    Denn es hat schon seinen Grund, warum selbst Polizei und Staatsanwaltschaft für die Sicherstellung von Beweisen.bei Durchsuchungen eine richterliche Anordnung brauchen. Denn Datendiebe sind zuallererst mal technisch versierte Kriminelle. Sie könnten Beweise natürlich einfach erfunden haben.

    • Sam Spade

      @Don Geraldo:

      "Dort wäre es vollkommen undenkbar,, daß illegal beschaffte Beweise irgendeine Bedeutung in einem Gerichtsverfahren hätten."

      Schön wärs, ist aber genau umgekehrt!

      Im Common Law gilt das Prinzip das die Relevanz eines Beweises höher zu gewichten ist als die Art seiner Beschaffung.

      Im Straf- und Zivilrecht gilt es fast uneingeschränkt, Ausnahmen bilden Abhörmethoden gemäß dem Federal Wiretap Act.

      Das gilt auch für alle Daten die von Dritten, wie Hackern, illegal beschafft wurden.

      Auch das Beweisverwertungsverbot von illegal erlangten Daten durch staatliche Ermittler kennt so einige Ausnahmen.

      Die Exclusionary Rule für staatliche Behörden gelten nicht wenn Behörden nachweisen das sie die Daten auch rechtmäßig hätten erlangen können, sie also sowieso irgendwann gefunden hätten (Inevitable Discovery) oder diese aus unabhängigen Quellen stammen (Independent Source) und besonders beliebt bei FBI und Co. die Ermittler im guten Glauben an ein rechtmäßiges Handeln in den Besitz der Daten gekommen sind (Good Faith). Auf gut deutsch gesagt, die Agenten waren nicht mit den Vorschriften vertraut. Plausibel dargelegt kommt man in den USA als Bundesagent vor Gericht damit durch.

    • Yoriko N.

      @Don Geraldo:

      Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass der Ausgang eines Verfahrens nicht von vornherein feststehen kann.



      Nicht fehlende Beweise verhindern den Prüfauftrag, sondern der Widerstand der Union, in deren Reihen die Sympathien für die AfD offenbar schwerer wiegen als die konsequente Verteidigung der Demokratie.

    • Lowandorder

      @Don Geraldo:

      Don Generaldo - sorry -

      🤖 “…Der Unterschied zu den USA

      Würde so ein Hack in den USA passieren und die Enthüllungen würden auf einer illegalen staatlichen Überwachung basieren, wären sie wegen der Exclusionary Rule vor Gericht absolut tabu.



      Handelt es sich jedoch um unbeteiligte Hacker (wie hier), greift auch in den USA die Verfassung oft nicht direkt gegenüber Privatpersonen, allerdings ist die Hürde für die Verwertung von ungesicherten Leak-Daten in Strafprozessen dort oft formal strenger als in der deutschen Praxis.



      Kurzgesagt: Weil der Datenklau bei der AfD von privaten Hackern begangen wurde, dürfen deutsche Behörden und Gerichte die Inhalte nach gründlicher Echtheitsprüfung im Rahmen der Einzelfallabwägung verwerten.“

    • Astrid Sehnefeld

      @Don Geraldo:

      Stimmt. Die Doktrin nennt sich 'Fruit of the poisonous tree'.



      Sie besagt, dass Beweise, die illegal oder unter Verletzung von Grundrechten gewonnen wurden, im Prozess nicht verwendet werden dürfen.



      Das Verbot gilt auch für alle weiteren, also sekundären Beweise, die durch diesen rechtswidrig erlangten Erstbeweis entdeckt wurden.



      Die Rosinenpickerei der Gerichte in Deutschland mit dem 'übergeordnetem staatlichen Interesse' ist in Bezug auf die AfD vielleicht ganz praktisch - es ist aber Willkür, weil es keine klare Richtlinie gibt, ab welchem Ausmaß das staatliche Interesse überwiegt.

    • Thomas Böttcher

      @Don Geraldo:

      Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Grundsatzurteil vom 18. Juni 2026 klargestellt, dass die DSGVO der Verwertung illegal beschaffter personenbezogener Daten in Gerichtsverfahren nicht grundsätzlich entgegensteht.

    • Perkele

      @Don Geraldo:

      Da hat aber jemand ein sehr merkwürdiges Bild des derzeitigen Zustandes in den USA.

  • Klaus Waldhans

    Die Erkenntnis, dass die AFD rechtsextrem ist und verfassungswidrig agiert, ist mindestens so neu, wie die, dass der Papst katholisch ist

  • Andreas Braun

    Ein paar Fakten mehr, was denn da genau in den Unterlagen gefunden wurde !



    Das reichen könnte oder vielleicht auch nicht , dass haben wir schon lange genug gehört.

  • gyakusou

    Inzwischen wünsche ich mir auch das Verbotsverfahren.

    Aber nicht, weil ich davon überzeugt bin und große Erfolgschancen sehe. Sondern weil dieses Thema viel zu viele Ressourcen und Aufmerksamkeit bindet.

    Statt dass sich voll darauf konzentriert wird, die bestmöglichen politischen Maßnahmen umzusetzen, wird ständig über den richtigen Umgang mit der AfD diskutiert.

    Das Gericht soll das jetzt einmal klären, und danach ist das Thema hoffentlich erledigt. Auf die ein oder andere Weise.

  • test_name

    >und vielleicht findet sich in dem Material ja zusätzlich noch der eine entscheidende Satz, der überdeutlich klarstellt, dass die AfD die Demokratie abschaffen will<

    Wie soll der aussehen - etwa afd-Spitze fordert Parteiverbot der Grünen?

  • Hans Dampf

    Was denn nun?



    Überschrift1: "Es reicht für ein AfD-Verbotsverfahren"



    Überschrift2: "Möglicherweise liefern die Daten ......"



    Text: "Kann dieser Leak zu einem AfD-Parteiverbotsverfahren beitragen? Die einen sagen so, die anderen so. "

    Irgendwie passt die Überschrift nicht zum Text.

    • Deep South

      @Hans Dampf:

      Jo. Es gibt jetzt mehrere Artikel, die hier so argumentieren. Ich bin längst dafür, ein Verbotsverfahren auf Herz und Nieren zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Aber irgendwie wirken die Erkenntnisse zu den Leaks eher wie das Greifen nach dem Strohhlam. So richtig Substanz vermittelt mir keiner dieser Texte.

  • Unfassbarer Unsinn

    Meiner Meinung nach einige falsche Argumentationen in diesem Artikel:

    Es ist unmöglich, dass eine einzige E-Mail, gesendet von einer Person an eine eingeschränkte Zielgruppe, einen "entscheidende[n] Satz" liefern könne, der "unwiderlegbaren Beweis, den man dem Bundesverfassungsgericht liefern könnte, dass die AfD die Demokratie abschaffen will und verboten gehört" liefert. Eine solche Mail wird immer nur dem Absender zugerechnet werden können, und der ist (auch im Fall eines "offiziellen Accounts" eine Person - oder KI). Per Definition kann jedwede Position in einer E-Mail nicht der gesamten Partei attribuiert werden.

    Zu Hrn. Helferich, "der trotz eines angestrebten Parteiausschlussverfahrens immer noch Mitglied ist" - das ist nicht der Punkt. Angestrebte Parteiausschlussverfahren sind kein Schuldmerkmal für antidemokratische Verhaltensweisen einer Partei, zumal selbiges offenbar noch nicht entschieden ist. Entscheidend in causa Helferich wäre vielmehr, was diese Person, die die Partei nach außen vertritt, geäußert hat. Das Verfahren selbst kann auch kritisiert werden, aber das tut der Artikel gerade nicht.

  • Philippo1000

    Es reicht-



    Mir - schon lange !



    Ich bin kein Jurist und kann nicht einschätzen, inwiefern sich die Situation verändert hat.



    Allerdings unterstütze ich den Vorstoß von Pistorius und Özdemir:



    Verbotsverfahren prüfen, und wenn im Ergebnis „nur“ einige Landesverbände verboten werden, ist auch das ein Erfolg,



    Untätigkeit wäre jedenfalls ein Fehler.



    Bei rot über die Ampel, Klauen bei Aldi, Parken auf der Feuerwehrzufahrt - ALLES VERBOTEN!



    Demokratie zerstören sollte auch verboten werden!

  • Elite123

    Ich habe bisher niemanden gesehen, der das GFS Gutachten für voll genommen hat.

    Einige findige Menschen, die zu faul sind um 1.500 Seiten durchzulesen (wie auch ich), haben einfach die KI genutzt, um das Dokument zu challengen.



    Da ist dann von den 1.500 Seiten nicht mehr viel übrig geblieben.

    Nur Papier zu bedrucken, um damit Kampagnen zu fahren, scheint auch keine Strategie mehr zu sein, die den Wähler nachhaltig beeindruckt (siehe auch Frau Faesers Gutachten).

    Wenn die Leaks nun auch keinen Beweis bringen (immerhin 280 GB), dann vielleicht, weil es keinen Beweis gibt.

    Dann muss man die AfD argumentativ stellen, wie man es schon seit Jahren versprochen hat.

  • Land of plenty

    Das ist spannend.



    Ich denke auch, dass es ausreicht..



    Allerdings ist das Hauptproblem der politische Wille: Bei Hape Kerkeling ist er da, bei M. Söder nicht.



    Der fordert gerade den Ausschluss von ein paar Mitgliedern bei der Afd, um mit ihr koalieren zu können.



    Weil die Linken das ja auch so machen.



    Andreas Rödder ist seit Jahren in der Mitte zwischen CDU und Afd. Es gibt einfach massiv Koalitionsbefürworter, die es ablehnen einen Verbotsantrag zu stellen, aus Überzeugung. Schließlich haben ja auch Nius und CDU-MdBs gemeinsam Frauke Brosius-Gersdorf verhindert.



    Ein Afd-Verbot kann wohl nur mit Sozialbewegungsdruck durchgesetzt werden.

  • Andy156

    Illegal beschaffte Beweise? Bei einen Unfall mit dem Auto darf die Dashcam nicht zur Beweissicherung herangezogen werden. Ich nenne das Rechtsbeugung. Wer weiss denn wer die Hacker beauftragt und bezahlt hat, das ist eine Straftat und sollte verfolgt werden. Deutschland ist mittlerweile nur noch zum kotzen.

    • economista

      @Andy156:

      Mir ist auch nicht klar, wie man beweisen wollte, dass keine Behörden und Geheimdienste Informationen zu bestehenden Sicherheitslücken an jene Dritten weitergegeben haben. Die Zulässigkeit von ehrlich geklauten Emails als Beweismaterial dürfte kontrovers und möglicherweise jahrelang zu diskutieren sein.

  • Petzi Worpelt

    Für das Prüfverfahren reicht es immer, aber eben nicht, um es erfolgreich abzuschließen. Das weiß jeder Jurist, dem es nicht nach seinen moralischen Vorstellungen geht, sondern der sich die Fakten anschaut. Eben deshalb gibt es ja kein Verfahren.. Insofern bewahren SPD und CDU die linkeren Parteien vor der Blamage..



    Würden Linke ihre Kraft auf bessere Politik konzentrieren, anstatt immer nur nach dem Verbot zu rufen, wäre das auch ein Ansatz.. Ist ja nicht so, als ob es in den ehemals eher linkeren Bundesländern keine blaue Welle gäbe...

    • Günter Picart

      @Petzi Worpelt:

      Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Dass ein Verbotsantrag tatsächlich zum Verbot der Partei führen würde, ist rechtlich gesetzt und kaum mehr zu bezweifeln. Es gibt ja die Vorentscheidung zur NPD und die Beweise für die systematische Symbiose von AfD und NPD/ID. Es wäre dem Gericht nur mit großen Verrenkungen möglich, die Partei *nicht* zu verbieten.



      Die Sorge ist politisch, weil man nicht weiß, wie man das den AfD-Wählern erklären soll und befürchtet, damit noch mehr Glaubwürdigkeit zu verspielen. Dass man die AfD nicht verbieten kann, weil sie zu groß geworden ist, ist rechtlich gesehen Unfug (genau das Gegenteil gilt nach der NPD-Entscheidung), das ist ein rein politischer Grund.

    • Life is Life

      @Petzi Worpelt:

      Diejenigen, die Sie als "Linke" bezeichnen, rufen nicht nach einem Verbot, sie fordern die Einleitung eines Verbotsverfahrens, also eines Prüfverfahrens, welches uns unsere Verfassung quasi gebietet.



      Das Ergebnis dieses Verfahrens muss offen sein, sonst wäre es Willkür.



      Es ist doch offensichtlich, dass die CDU das mit aller Macht zu verhindern versucht, weil am Ende die Möglichkeit besteht, dass sie eines möglichen zukünftigen Regierungspartners verlustig wird.



      Dabei bewegt sie sich derart massiv in eine Ecke, die es anderen demokratischen Parteien zunehmend unmöglich macht, mit ihnen zusammenzuarbeiten.



      Wer hier was ändern muss, ist ja wohl die CDU.

    • Thomas Böttcher

      @Petzi Worpelt:

      Schlicht und einfach beides tun. Da ein Verbotsverfahren sich über Jahre hinzieht, könnte ich mir doch schon vorstellen, das sich diese Sekte langsam zu einer Partei wandelt und sich ihrer Extremisten und Verschwörungdullis entledigt, um weiter zu bestehen.

      • Petzi Worpelt

        @Thomas Böttcher:

        Ja, gut! Beides tun! Bin ich dabei. Aber mich nervt wirklich, dass es täglich Artikel gibt, ob und wann man endlich das Verfahren los geht und gleichzeitig fehlt offenbar der Druck endlich Politik für Veränderungen zu machen. Die Grünen und Linken sind Teil von Landesregierungen. Auf geht's!? Nö - bleibt alles beim Alten.. Dabei haben die Länder sehr wohl Gestaltungsmöglichkeiten, die über die Schulpolitik hinausgehen..