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Mitarbeiterin in Ausländerbehörde„Frau K. verhält sich, als wäre sie Gott“

Sach­be­ar­bei­te­r:in­nen haben viel Macht über die Schicksale von Asylsuchenden. Das zeigt der Fall einer Abteilungsleiterin der Ausländerbehörde Landshut.

Der Ort, an dem Frau K. über Schicksale entscheidet, ist in Grautönen gehalten. Von der Decke bis zum Linoleumboden. Im Wartebereich sitzen ein Mann im Rollstuhl, ein Pärchen, eine Familie mit zwei Kindern. Neben dem Spieltisch hängt ein Plakat mit der Überschrift „Freiwillige Ausreise und Rückkehrhilfe“. Im Takt weniger Minuten werden die Wartenden aufgerufen, in eine der vielen Kabinen. Winzige Glasboxen, kaum einen Quadratmeter groß. Hier stehen sie dann vor einer Scheibe. Und dahinter, auf Bürostühlen, sitzen die, die über ihren weiteren Lebensweg walten. Leute wie Frau K.

K. ist eine junge Frau, die früh Behördenkarriere gemacht hat, hier im Landratsamt Landshut, Niederbayern. Geflüchtete fürchten sie, unter Fachleuten im Freistaat ist sie als Hardlinerin bekannt. Frau K. leitet die Abteilung „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Duldung“, das heißt: Sie ist auch zuständig für Abschiebungen. Ein Thema, das die innenpolitische Debatte in Deutschland seit Jahren prägt. SPD-Kanzler Olaf Scholz forderte Abschiebungen „im großen Stil“, die Bundesregierung unter CDU-Kanzler Friedrich Merz rief eine „Rückführungsoffensive“ aus. Aber am direkten Hebel, da sitzen in den Amtsstuben Menschen wie Frau K.

Die taz hat länger als ein Jahr zu K. und zur Landshuter Ausländerbehörde recherchiert, hat mit Betroffenen, Mitarbeitenden von Hilfsorganisationen, An­wäl­t:in­nen und Menschen aus der Gegend gesprochen. Daraus entstand das Bild einer Beamtin, die Geflüchteten systematisch die Integration erschwert, die Menschen in Not schikaniert und zur Ausreise drängen will; einer Staatsbediensteten, die Menschen unter fragwürdigen Bedingungen abschieben lässt.

Das Machtgefälle am Behördenschreibtisch ist enorm. Auf der einen Seite eine Sachbearbeiterin, über die gesagt wird, sie verhalte sich, als wäre sie Gott. Auf der anderen Seite Menschen wie Ayana Akello, Mohamed Sesay und Mamoud Kanu.

Er bittet, langsamer zu sprechen, sie schreit sie ihn an

Ayana Akello, die Frau K. nach Uganda abschieben wollte, obwohl ihr als lesbischer Frau dort Verfolgung drohen würde.

Mohamed Sesay aus Sierra Leone, der mehrere Ausbildungsverträge ablehnen musste, weil Frau K. ihm die Arbeitserlaubnis verweigert.

Mamoud Kanu, der direkt aus der Psychiatrie nach Sierra Leone abgeschoben wurde.

Zu ihrem Schutz heißen Sesay und Akello hier anders als in Wirklichkeit. Der Redaktion sind ihre richtigen Namen bekannt.

Jedes Mal, wenn Mohamed Sesay einen Termin bei Frau K. hat, stellt er seinen Rucksack in die Tür des Glaskastens. Die Tür könne per Knopfdruck verriegelt werden, erzählt er. Bekannte seien unter falschem Vorwand ins Landratsamt gelockt und direkt abgeschoben worden. Ein übliches Vorgehen der Ausländerbehörden, wie Mitarbeitende des Bayerischen Flüchtlingsrats bestätigen.

Sesay spricht leise, hat den Blick gesenkt. Frau K. habe ihn von Anfang an schikaniert. Weil sie so schnell spreche, verstehe er sie oft nicht. Einmal bat er sie, langsamer zu reden. Frau K. habe ihn darauf nur angeschrien. Ein anderes Mal habe sie ihm ungefragt ins Haar gefasst. Überprüfen lässt sich das nicht. Frau K. selbst reagierte auf eine Anfrage nicht. Das Landratsamt Landshut hat den Sachverhalt in einem schriftlichen Statement weder dementiert noch bestätigt, sondern verwies auf die Unmöglichkeit von Körperkontakt aufgrund des „Schalterkonzepts“.

Sesay ist 28 Jahre alt, er kam 2016 nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Asylantrag damals ab. Sierra Leone steht zwar nicht auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, in die Deutschland abschiebt, jedoch gelten Armut, Arbeitslosigkeit oder schwierige Lebensbedingungen auch nicht als Asylgründe. Mohamed Sesay wollte nicht freiwillig ausreisen, aber weil er keinen Pass besaß, konnte er auch nicht abgeschoben werden. Er wurde zu einem „Geduldeten“ und Frau K. zu seiner Sachbearbeiterin.

Sie hatte mehrere Möglichkeiten: Bei guter Integration hätte sie ihm trotz seines negativen Asylentscheids eine Aufenthaltsgewährung erteilen können. Mohamed Sesay lernte Deutsch, er fand Freunde, spielte Fußball im örtlichen Verein. Menschen aus seinem Umfeld beschreiben ihn als motivierten, gut integrierten jungen Mann. Frau K. hätte Sesay auch eine Ausbildungsduldung für Personen ausstellen können, die sich in einem Beruf mit Fachkräftemangel ausbilden lassen. Sesay wollte. Und er bekam mehrere Ausbildungsverträge angeboten, die der taz vorliegen. Doch Frau K. verweigerte ihm die Ausbildung. Wegen „ungeklärter Identität“. Dabei legte Mohamed Sesay eine Geburtsurkunde vor. Stattdessen habe Frau K. ihn für 80 Cent die Stunde die Toiletten der Unterkunft schrubben lassen, in der er sich mit einem anderen Asylbewerber ein Zimmer teilte, sagt Sesay. Weigerte er sich, strich sie seine Sozialleistungen und warf ihm „hartnäckige Mitwirkungsverweigerung“ vor.

Das Gesetz lässt Sach­be­ar­bei­te­r*in­nen in den Ausländerbehörden einen Ermessensspielraum. Sie sollen den Einzelfall betrachten, einschreiten, wenn von jemandem eine Gefahr ausgeht, aber auch Integrationsleistungen würdigen. Doch wer an Beamte gerät, die jede Möglichkeit nutzen, um eine Ausreise zu erzwingen, an Beamte wie Frau K., ist machtlos.

wochentaz

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Ayana Akello fängt an zu weinen, als sie von diesem einen Frühlingstag vor vier Jahren erzählt. Gegen Mittag habe Frau K. mit einem Kollegen und zwei Polizeibeamten unangekündigt vor ihrer Tür gestanden und ihr mitgeteilt, dass sie abgeschoben werde. Akello, 40 Jahre alt, ist lesbisch, 2012 war sie aus Uganda geflohen, einem Land, in dem queeren Menschen inzwischen sogar die Todesstrafe droht. Akellos Asylantrag wurde allerdings mehrfach abgelehnt, weil man ihr nicht glaubte, dass sie lesbisch ist. Gemeinsam mit einem schwulen Freund, der inzwischen in Nürnberg lebt, hat sie zwei Kinder. Beide sind in Landshut geboren.

Weil der besagte Frühlingstag ein Feiertag war, konnte Akello ihren Anwalt nicht erreichen. Ihre beiden Kinder habe Frau K. ihr damals abgenommen. Danach, so erzählt es Akello, ließen Frau K. und ihr Kollege sie mit den Polizisten allein. Weil sie sich widersetzt habe, hätten die Beamten zugeschlagen. Auf ihrem Handy zeigt Akello Fotos ihres blutunterlaufenen Auges, sie erzählt, dass sie später eine Anzeige bekam, weil sie sich laut den Beamten gewaltsam gewehrt habe. In einem schwarzen Bulli sei sie, getrennt von ihren Kindern, zum Flughafen München gebracht worden. Doch zur Abschiebung nach Uganda kam es nicht an diesem Tag. Man sagte ihr nur, das Flugzeug sei voll.

Die Willkür wirft Fragen auf: Geht es darum, so viele Menschen zum Abschiebe­terminal zu bringen wie nur möglich? Geht es um Demütigung?

Ayana Akello sagt, während des Abschiebeversuchs habe Frau K. ihr keine Chance gelassen, den Vater der Kinder zu informieren. Wäre die Abschiebung geglückt, hätte man die Kinder wohl von ihrem Vater getrennt, der im Gegensatz zu Mutter und Kindern einen Aufenthaltstitel hat. Artikel 6 des Grundgesetzes verpflichtet staatliche Behörden dazu, Familien nicht ohne Weiteres auseinanderzureißen und das Kindeswohl genau abzuwägen.

Die Willkür im Vorgehen von Frau K. wirft Fragen auf. Geht es darum, so viele Menschen zum Abschiebeterminal zu bringen wie nur möglich, damit ja kein Platz im Flieger leer bleibt? Geht es um Demütigung? Auch andere Betroffene, mit denen die taz gesprochen hat, berichten von Abschiebeversuchen, die sie traumatisiert zurückließen. Ayana Akello und ihr Sohn sind seither in Therapie. Weil da die ständige Angst vor der Abschiebung ist.

Kein Pass, keine Arbeit, kein Geld

Über 5.000 Kilometer trennen Mamoud Kanu inzwischen von Deutschland. Er ist wieder in Freetown, der Hauptstadt von Sierra Leone. Im November 2024 habe Frau K. ihn abschieben lassen, sagt Kanu am Telefon, direkt aus der Psychiatrie. Er sei dort wegen Depressionen in Behandlung gewesen, als die Polizei ihn abholte und in Abschiebehaft brachte. Eine Pflegefachkraft aus dem betreffenden Krankenhaus bestätigt das. Vier Beamte hätten ihn, in Handschellen und Fußfesseln, über Belgien nach Sierra Leone eskortiert. Das Flugticket liegt der taz vor.

„Diese Frau wollte mich von Anfang an abschieben“, sagt Kanu über Frau K. „Ich habe unendlich unter ihr gelitten.“ Was sie gegen Mamoud Kanu in der Hand hatte, war der fehlende Pass. Also verweigerte sie ihm die Arbeitsgenehmigung. Kanu steckte in einem Teufelskreis: Ohne Pass keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeit kein Geld, und ohne Geld konnte er in der Heimat keinen Pass beantragen.

Eines Tages habe Frau K. mit der Polizei unangekündigt vor seiner Tür gestanden und seine Unterkunft durchsucht. In Deutschland herrscht Passpflicht, K. zeigte ihn an, weil er keinen besaß. Auch das, so berichten Fachleute, sei ein Mittel von Sachbearbeiter:innen, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen. Sie sollen freiwillig ausreisen. Er habe in ständiger Angst gelebt, sagt Kanu, und Suizidgedanken entwickelt.

Ein Mann, der akute Depressionen hat und direkt aus der Psychiatrie abgeschoben wird – das dürfte eigentlich gar nicht sein. Denn Erkrankte dürfen laut Gesetz nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand wesentlich zu verschlechtern droht. Aber Bundesländer und Ausländerbehörden legen das Gesetz unterschiedlich aus. Im Unterschied zu Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein hat Bayern die Abschiebung aus stationärer Behandlung nicht verboten. Mehr Spielraum für Hard­li­ne­r*in­nen wie Frau K.

„Es ist ein Vorgehen, das immer haarscharf an rechtswidrigem Verwaltungshandeln vorbeischrammt“, sagt Anna Frölich, Anwältin für Migrations- und Asylrecht in München. Sie fragt: „Was motiviert Sachbearbeiter in Ausländerbehörden, Leute so zu behandeln, Leute anzulügen, Leute in die Abschiebung zu drängen?“

Frau K. hat auf die Anfrage der taz nicht persönlich reagiert. Das Landratsamt Landshut verwies in einem Antwortschreiben auf die Umsetzung geltender Rechtslagen seitens ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die in diesem Artikel beschriebenen Vorwürfe bezeichnete das Landratsamt als „haltlos“ und kündigte im Falle einer Veröffentlichung personenbezogener Daten rechtliche Schritte an.

Ayana Akello sagt, in ihrem Umfeld gebe es viele Leute, die Angst vor Frau K. haben. Manche dächten, sie sei einfach rassistisch, andere glaubten, dass ihr etwas widerfahren sei, was sie verbittert habe. „Ich verstehe es einfach nicht. Warum tut sie das? Ich könnte jetzt schon zwei Ausbildungen abgeschlossen haben“, sagt Mohamed Sesay. Er wirkt erschöpft, berichtet von Schlafstörungen. Mamoud Kanu fragt: „Warum behandelt sie uns so? Ist es, weil wir Afrikaner sind? Kein Deutscher würde so behandelt werden.“

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63 Kommentare

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  • Menschen wie Frau K. gibt es leider überall, sie richten Schaden an, wenn sie Macht erhalten. Ein funktionierendes System identifiziert dieses Verhalten und sorgt dafür, dass diese Menschen den Zugriff auf Macht verlieren. Offenbar ist politisch gewollt (auch von großen Teilen der Wählerschaft), dass das Systems sich nicht korrigiert, sondern Leute wie Frau K. freie Hand erhalten.



    Es geht um Abschreckung, Angstmache, Deutschland soll keine Land sein, in dem Flüchtlinge sich gut fühlen, im Gegenteil, dabei wird bis an den Rand der Legalität und darüber hinaus Druck ausgeübt. WIllfährig wird die AfD-Politik, die bereits nahezu unstrittig von allen anderen Partei im Bereich der Migration gemacht wird, umgesetzt.



    Traurig.

  • Beamte, die nur in Bezug auf ihren Ermessensspielraum großzügig entscheiden, gibt's beispielsweise auch in Finanzämtern. Deutschland hat immer noch Probleme mit Obrigkeitshörigkeit.

    Davon abgesehen, diskutieren wir über 'No Countries, no Borders'. Allgemeine Freizügigkeit ist ein Menschenrecht. Leider lässt es sich global nur auf Gegenseitigkeit umsetzen, die es für Deutsche außerhalb der EU fast nirgendwo gibt. Schnell gegoogelt, bietet beispielsweise Sierra Leone keine Standard-Resident-Visa an.

    Bereits die Forderung 'No Countries, no Borders' impliziert eine Huhn-und-Ei-Problematik. So können Sozialleistungen des deutschen Staates, mit wenigen Ausnahmen, nur innerhalb seiner Grenzen gewährt werden. Oder es gibt nur so viele Wohnungen, wie sie auf begrenztem Bauland existieren. Und nimmt die Weltbevölkerung zu, braucht es insgesamt mehr Wohnungen. Kein Land kann das allein bewerkstelligen.

  • Zu Herrn Sesay: Wenn der Mann keinen Asylgrund hatte, und nur deshalb nicht abgeschoben werden konnte, weil er keinen Pass besaß, halte ich es nicht für unvertretbar, Druck in Richtung Ausreise zu erzeugen. Natürlich kann man der Ansicht sein, nach seiner gefährlichen Flucht stünde dem Mann eine Chance zu, sich hier zu integrieren. Doch die Intention unseres Rechtssystems ist das eigentlich nicht.

    Die anderen Fälle sind schwieriger. Insbesondere der Fall mit der lesbischen Frau bleibt rätselhaft: Sie hat zwei Kinder mit einem schwulen Freund, die beide in Deutschland geboren sind? Da hätte mich schon interessiert, wie das zustande kam (gibt ja durchaus mögliche plausible Erklärungen) - mit diesen vagen Angaben drängt sich der Eindruck aber auf, dass eine gewisse Skepsis jetzt nicht völlig aus der Luft gegriffen wäre. Auch das rechtfertigt aber nicht den brachialen Versuch, die Familie auseinanderzureißen, selbst wenn die Homosexualität letzten Endes vorgeschoben wäre.

    Und ich glaube, Leute aus der Psychiatrie abzuschieben, ist so bodenlos, dass man dazu nichts mehr sagen muss. Die Psychiatrie nimmt einen nicht einfach so aus Spaß stationär auf.

  • taz: *** „Frau K. verhält sich, als wäre sie Gott“ ***

    Ich kenne nur Herrn K., der sich immer mit Behörden "herumärgern" darf (siehe die Werke von Franz Kafka).

    Herr K. klopft an die Tür einer mächtigen Behörde und erwartet dahinter Weisheit, Gerechtigkeit oder zumindest einen logischen Grund für das Handeln und Tun der Staatsbediensteten. Wenn sich die Tür dann aber öffnet, stellt er fest: Dahinter sitzt kein genialer Beamter, sondern nur ein bornierter, geistig völlig leerer Bürokrat, der selbst nicht weiß, warum er das macht, was er da tut.

    K. bemerkt, dass es vollkommen zwecklos ist, mit solchen Leuten zu sprechen, weil ihre Köpfe keine eigene Vernunft besitzen. Sie sind wie leere, roboterhafte Zahnräder in einer Maschine.

    Das System braucht aber solche Beamten, weil sie die Unsinnigkeit ihres Tuns "in Akten gießen sollen", damit es dadurch legitim wird. Würden die Beamten anfangen eigenständig zu denken oder den Sinn ihrer Arbeit hinterfragen, würde das gesamte System sofort in sich zusammenbrechen.

    Bin ich jetzt eigentlich noch bei Herrn K. in Kafkas Werken oder doch schon bei Frau K. in der Realität - was immer auch Realität ist? 😉

  • Es ist unglaublich, was sich in diesem Land abspielt. Und dieses Verhalten setzt dem allen die Krone auf. Man Stelle sich vor: Solche Menschen beziehen ein sattes Gehalt (und erwerben Pensionsansprüche) vom Staat.



    Vor 20 Jahren schob man den jetzigen Mann einer (deutschen) Freundin (unaufhaltbar) nach Togo ab, obwohl sie heiraten wollten. Sie musste anschließend nach Afrika fliegen, um zu heiraten. Hier in D wollte der Staat Abschiebekosten von 20.000€, die sie bis vor kurzem in Raten abzahlten und anschließend kam noch eine Zinsforderung von weit über 1000€.



    Es sieht so aus: Weil man (wegen windiger Anwälte und anderer Unfähigkeiten) der richtigen Verbrecher nicht beikommt, tobt man sich an Unschuldigen aus. Seit Jahren verhindert man an vielen Stellen bewusst und aktiv die Integration der Eingliederungswilligen.



    Man braucht nicht an Verschwörungen zu glauben, um zu sehen, dass die „Menschenvernichter“ längst die Finger an Stellschrauben dieses Staates haben, das sich zum christlichen Abendland zählt. Wahrscheinlich besteht das Christliche im sonntäglichen Messebesuch.

  • Darf Frau K. wirklich eigenmächtig entscheiden, wen sie abschieben lässt und wen nicht? Ich dachte, das entscheiden Gerichte und habe bisher auf Gerichtsentscheidungen vertraut.

    " „Was motiviert Sachbearbeiter in Ausländerbehörden, Leute so zu behandeln, Leute anzulügen, Leute in die Abschiebung zu drängen?“"

    Vielleicht gehen die Sachbearbeiter davon aus, dass sie belogen und Tatsachen verschleiert werden.

    "Mohamed Sesay wollte nicht freiwillig ausreisen, aber weil er keinen Pass besaß, konnte er auch nicht abgeschoben werden."

    Schwieriger Punkt. Es gibt sicherlich viele Geflüchtete, die nicht ausreisen wollen. Von meiner Seite aus könnten sie alle bleiben, aber wenn das "wollen" ausschlaggebend ist, brauchen wir auch nicht diese aufwändigen und für die Geflüchteten zermürbenden Asylverfahren.

    "Ayana Akello und ihr Sohn sind seither in Therapie."

    Das zumindest ist eine gute Nachricht und großes Glück für die beiden, Therapieplätze gefunden zu haben.

    Da der Vater der beiden Kinder einen Aufenthaltstitel hat, wäre eine Eheschließung von Frau Ayana Akello und dem Vater ihrer Kinder bezüglich Bleiberecht vielleicht vorteilhaft?

    • @*Sabine*:

      Der Hauptmann von Köpenick hat schon vor einem Jahrhundert aufgezeigt, wie sich die deutsche Bürokratie „ in den Schwanz beißt. (Keine Arbeit ohne Papiere, keine Papiere ohne Arbeit, kein Aufenthalt ohne Papiere, keine Papiere ohne Aufenthalt, …..)

  • Meine Rede seit langem. Wir müssen noch auf eine AfD-Regierung warten. Die rassistischen Freunde des Rechten (sei es AfD oder cdU/csU) sitzen schon lange in Behörden, Ämtern, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten. Sie MACHEN längst AfD- und cdU/csU-Politik.

    • @Jalella:

      . . . verhindern deshalb auch mit aller Kraft eine neutrale, wissenschaftliche Untersuchung in Justiz, Polizei und Behören auf interne, strukturelle Rechtslastigkeit.

  • Was sich in den Gängen vieler Ausländerbehörden – wie etwa in Landshut – abspielt, hat mit rechtsstaatlicher Verwaltung oft nur noch wenig zu tun. Statt Menschen in Not oder qualifizierten Fachkräften mit Respekt zu begegnen, erleben Betroffene ein System der Kälte, der Schikane und der systematischen Abschreckung. Ausländerbehörden agieren in Bayern zunehmend nicht als unterstützende Dienstleister, sondern als staatliche Abwehrzentralen, in denen Ermessensspielräume fast ausnahmslos zum Nachteil der Antragsteller genutzt werden.



    ​Wenn langwierige Verfahren, verweigerte Arbeitserlaubnisse und drohende Abschiebeszenarien den Alltag bestimmen, wird die Behörde zum Instrument einer politisch gewollten Ausgrenzung. Diese Härte trifft Menschen, die hier Anschluss, Schutz oder eine Zukunft suchen, mitten in ihrer Existenz. Eine Verwaltung, die Empathie durch bürokratische Unbarmherzigkeit ersetzt, schadet nicht nur den Betroffenen, sondern zerstört das Fundament einer humanen und weltoffenen Gesellschaft.

    • @amigo:

      100%ige Zustimmung!

  • Seit Jahren helfe ich Geflüchteten bei Behördengängen und vielen Dingen des täglichen Lebens. Das Verhalten dieser Sadistin "Frau K." ist krass, jedoch längst kein Einzelfall. Ich könnte viele, viele Stories erzählen, die ich selbst miterlebt habe. Das Verhalten der Mitarbeiter*innen in den Behörden wird so gut wie gar nicht geahndet, es wird "übersehen". Das ist auch nicht überraschend, denn der oberste Dienstherr, der Christ?demokrat? Dobrindt übersieht selbst sehr gerne christliche Grundlagen, Gesetze, höchstrichterliche Urteile und jeden menschlichen Respekt.



    Wie der Herr - so's Gescherr...

    • @Perkele:

      Das finde ich sehr schön, dass Sie diese Begleitung anbieten. Alles Gute und gute Nerven!

  • Man könnte jetzt behaupten das es Leute gibt die gar nicht wollen



    das sich die Menschen hier integrieren, passt dann halt nicht zu dem Bild des faulen Ausländers der hier nur Sozialhilfe abgreifen will.



    Nicht das es die nicht gibt ich glaube aber das ein Großteil hier arbeiten und ein besseres Leben haben will.



    Die größte Hürde dürfte sein das sie dunkelhäutig sind.

  • Schlimm! Es trifft immer die, die kooperieren. Es trifft die, die sich hier integrieren und arbeiten, einfach leben, möchten. Die,die es treffen soll, tauchen auf so einem Amt gar nicht auf. Mitarbeiter die merken, dass Sie in Sadismus, Rassismus und Agression abdriften müssen sich erklären müssen. Wir alle bezahlen solche Leute die unser Image als weltoffenes Land beschädigen.

    • @Matthias Patzak:

      Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber spätestens 2033 brauchen sich solcherlei Leute nicht mehr erklären, wenn den Deutschen bis dahin nicht doch noch ein Licht aufgeht.



      Angesichts der „Übermacht" der Asozialen Hetzwerke ist das aber zu bezweifeln.

  • Ein sehr autoritätsfreundliches Land, dieses Bayern.



    Haudrauf als Konfliktlösungsprinzip.



    Entweder verbal mundtot machen oder durch gewaltsame Abschiebungen aus dem Blick schaffen.



    Ich kenne solche Personen wie Frau K in vielen politischen und privaten Situationen.



    Was hilft? Immer benennen und auf keinen Fall hinnehmen.



    Die Nutznießer solcher Personen, z.B. Söder/Dobrindt/Weidel, sind unersättlich.

  • Die Ausländerbehörde handelt auf der Grundlage von Bescheiden, ebenso wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Bescheide werden in der Regel - und sicher auch hier - von Gerichten überprüft. Es macht wenig Sinn, Behördenmitarbeiter zu kritisieren, wenn sie Gesetze vollziehen. Dann muss man Gesetze kritisieren. Die zentrale Information fehlt hier: gab es ein Handeln, das von der Rechts- und Weisungslage nach gerichtlicher Überprüfung nicht gedeckt war?

    • @GRIZZ:

      Der Ermessenspielraum ist vielleicht gut gedacht, aber sehr anfällig. Was der eine Sacharbeiter untersagt, ist für die selbe Person drei Monate später bei einem anderen Sacharbeiter kein Problem mehr. Das habe ich als Begleitperson schon öfter erlebt. Sich dagegen zu wehren, ist sehr aufwändig.

    • @GRIZZ:

      Gesetze kritisieren ist das Eine, willkürlich und übergriffig Menschen verachtend handeln das Andere.

    • @GRIZZ:

      Es geht hier um eine klare Tendenz in der Ausnutzung des Ermessensspielraums zu Lasten der von den Beamten abhängigen Personen.



      Der Verweis auf gerichtliche Überprüfung ist insofern irreführend, als die Geschädigten a) idR nicht die Mittel für ein jahrelanges Gerichtsverfahren haben werden (isbsd. wenn bereits Tatsachen geschaffen und sie unfreiwillig ins Ausland verschleppt wurden) und b) werden sich für betreffenden Mitarbeitenden eben auf den Ermessensspielraum berufen und die Grenzen des gerade noch erlaubten über die Jahre gut ausgelotet haben. Im Unterschied zu ihren Opfern haben sie meist lange Erfahrung mit dem System.

      • @Outis:

        Danke für den klugen und richtigen Einwand!

      • @Outis:

        Dafür gibt es Prozesskostenhilfe. Und das Asylverfahren ist gerichtskostenfrei.

    • @GRIZZ:

      Ich denke, das Stichwort war Ermessensspielraum.

      • @kma:

        Bei dem Bescheid des BAMF, der bereits eine Abschiebungsandrohung enthält, gibt es keinen Ermessensspielraum. Und auch im Aufenthaltsrecht ist der begrenzt und oft von ministeriellen Weisungslagen überlagert. Das ist halt schwieriger zu recherchieren.

  • Wie sich Frau K. aufführt ist eine Unverschämtheit! Warum wir sie nicht umgehend aus dem Dienst entlassen?



    Na ja, Fremdenhass hat in Bayern eine sehr lange Tradition. Das lehrt die Geschichte, und sie lehrt natürlich auch, was daraus erwachsen kann. Die Vergangenheit lebt fort und oft kommt sievolkstümelnd daher und versteckt sich hinter einer bieder-dienstbeflissenen Fassade - nicht nur in Ostdeutschland!

  • Was ich nicht verstehe ist, dass bei allen diesen Vorfällen offenbar niemals Zeugen anwesend waren. Bei Aussage gegen Aussage ist man nicht nur in unserem Rechtssystem am kürzeren Hebel. Wenn ich als Zeuge mitgegangen bin, habe ich zumindest niemals unanständiges Verhalten erlebt.

  • Bei 20%+x Wähler Potential für die AgD wählt jeder 5. Mensch diese Partei und deren Ideen. Wie viele Menschen arbeiten in der Behörde in Landshut? Wenn es 10 Leute sind, haben wir statistisch 2 AgD Sympathisanten. Ist es verwunderlich, dass es solche Vorfälle in dt. Behörden gibt? Nein! Ist es verwerflich, dass es solche Vorfälle gibt? Auf jeden Fall! Kann man etwas daran ändern? Ich weiß nicht. Vielleicht sollten die Sachbearbeiter die Abgeschobenen einmal für 4 Wochen in ihrer Heimat begleiten. Bei dem einen oder anderen könnte das die Sicht erweitern.

  • Sicher sind diese Mitarbeiter*innen völlig überfordert. Sie brauchen Richtlinien, wann nicht abgeschoben werden darf. Überschreiten sie die Befugnisse muss der zuständige Oberbürgermeister auch den Mumm haben zu handeln. Menschen sind kein Aktenzeichen, das hat zwar nie geklappt, aber war dachteich eigentlich Ziel des fortschrittlichen humanen Westens

    • @StefanMaria:

      Diese Richtlinien gibt es doch bereits.

      Und danach handelt sie offensichtlich, sonst würden Klagen erfolgreich sein.

      Davon steht halt nicht viel im Artikel.

    • @StefanMaria:

      "Menschen sind kein Aktenzeichen"



      Natürlich sind sie das - auf jeder Behörde🤷



      Das trifft Deutsche wie Migranten. Wenns danach geht, sind Behörden tatsächlich völlig wertungsfrei.



      Wir haben gar nicht die Zeit Menschen und den Einzelfall zu prüfen.



      Ich kann Ihnen das aus den Finanzämtern berichten. Da gibt es auf dem Papier auch die Vorgabe, den Einzelfall zu prüfen. Aber in der Realität läuft das wie überall: Druck von oben nach unten.



      Das Ministerium gibt den FALs (Finanzamtleiter) Vorgaben, die geben diese an ihre HSGLs und SGLs (Sachgebietsleiter) weiter, die an ihre SBs (Sachbearbeiter), die an ihren 1. Mitarbeiter und der an den 2. Mitarbeiter...



      Ende. Klare Vorgaben.



      In der Arbeitnehmerstelle müssen sie beispielsweise 23 Fälle am Tag abschließen. In der Bewertung (Häuser, Grundstücke) 30 Fälle.



      Und so weiter.



      Jede Abteilung hat ihre Vorgaben. Jeder Mitarbeiter führt eine Statistik.



      Monatliche Statistiken werden im Intranet veröffentlicht, zeigen auf die zweite Nachkommastelle die Werte der verschiedenen Ämter im Vergleich.



      Sie können sich jetzt mal selber ausrechnen, wie viel Zeit da für den Einzelfall bleibt, sie müssen nebenbei ja auch noch Ablage und andere Dinge erledigen

      • @Astrid Sehnefeld:

        Auch eine überarbeitete Sachbearbeiterin hat immer noch einen Ermessensspielraum, und damit die Möglichkeit, wenn sie nicht jeden Einzelfall genau prüfen kann, im Zweifel zugunsten der Antragstellenden zu entscheiden. Auf die Idee scheint Frau K. allerdings gar nicht zu kommen. Seltsam, oder?

        • @Klabauta:

          Im Zweifel zugunsten?😅



          Nein, genau andersrum!



          Wir sollen im Zweifel IMMER profiskalisch denken.



          Glasklare Anweisung.



          Heißt: im Zweifel IMMER zu Lasten des Steuerpflichtigen.



          Wenn der dann das Gefühl hat, dass ihm etwas zu Unrecht verwehrt wurde, kann er ja Einspruch einlegen und dann geht das ganze an die Rechtsbehelfstelle.



          Vllt hätte ich das vorher noch erwähnen sollen: sie müssen nicht nur klare Fallzahlen am Tag schaffen, es wird auch erfasst, ob und wieviel Mehrergebnisse sie erzielen.(Dieser Wert wird allerdings nicht in den Statistiken ausgewiesen.)



          Wenn Mitarbeiter von den Angaben der Steuerpflichtigen abweichen, sollen diese die geänderten Beträge eigentlich mit der # Taste kennzeichnen. Dann erfasst das das System.



          Ich kenne genügend Kollegen, die die # nur benutzen, wenn die Änderung zu einem Mehrergebnis führt. Bei Minderergebnissen wird die # aus Versehen vergessen...



          Wenn sie befördert werden wollen, läuft das genau so🤷



          Machen Sie sich da keine falschen Hoffnungen.



          Keine Ahnung wie das in den Landratsämtern läuft, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das ähnlich läuft. Im Zweifel ablehnen statt zu Gunsten, sonst werden sie nie befördert.

  • Rio Reiser passt zu Frau K. richtig gut

    "Menschenfressermenschen haben ihre tausend Helfer"

  • Es ist erschütternd...wie gut, dass Sie diese Sachen ans Licht bringen! Auch wenn man manchmal meint, es bringe nichts, so ist doch wichtig, diese Tatsachen zu benennen. Vielen Dank!



    Vielleicht wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde möglich...?

    • @FritzeA:

      Weswegen? Wo / wann / wie hat sie Dienstpflichten verletzt? Kennen Die die Voraussetzungen für eine Dienstaufsichtsbeschwerde?

  • Wie würde Frau K es wohl finden unerwartet in ein Flugzeug verfrachtet zu werden, in eins der ärmsten Länder Afrikas ohne finanzielle ausgesetzt zu sein und um Hilfe bitten zu müssen?



    Lehrreich?

    • @Powpowerpow:

      Ja, genau das ist die richtige Frage. Es verschanzen sich viel zu viele hinter Paragrafen anstatt die einfache Regel zu beachten: "Was Du nicht willst, was man Dir tu, das füge keinem anderen zu"

      • @Life is Life:

        Dankeschön :)

  • Die Scham muss die Seiten wechseln. Das gilt auch hier...

  • Vielen Dank, dass Sie darüber schreiben! Frau K. ist bei weitem nicht die einzige Verantwortliche die ihren Sadismus in Bayern ungestört ausleben kann. Die Gefüchteten werden auf manchen Landratsämtern grundlos angeschrien, bewusst in ihren Möglichkeiten beschnitten und sogar in psychotischem Zustand also in vollkommener Hilflosigkeit abgeschoben. Oft ohne menschenwürdige vorgeschriebene Standards einzuhalten. Es ist einfach nur traurig. Wer Angst um seinen/ihren Aufenthalt hat, traut sich nicht rechtlich dagegen vorzugehen und hat in der Regel auch kein Geld dafür. Wo kein Kläger, Recht und Schutz mehr gegeben, macht sich Sadismus in allen Formen breit. Die Bemühungen des Bayrischen Flüchtlingsrats für mehr Menschlichkeit können nicht hoch genug eingeschätzt werden.

    • @Noch nie in meinem ganzen Leben:

      Und es gibt nicht nur in Bayern Menschen wie Frau K. !

  • "Ein anderes Mal habe sie ihm ungefragt ins Haar gefasst. Überprüfen lässt sich das nicht. (...) Das Landratsamt Landshut hat den Sachverhalt in einem schriftlichen Statement weder dementiert noch bestätigt, sondern verwies auf die Unmöglichkeit von Körperkontakt aufgrund des „Schalterkonzepts“."



    Wenn es unmöglich ist, dann ist das doch ein Dementi, oder?



    War es der taz denn nicht möglich, den Glaskasten während der mehr als EINJÄHRIGEN Recherche zu besichtigen, um den Vorwurf zu überprüfen?



    Und zu dem anderen Fall: "Gemeinsam mit einem schwulen Freund (...) hat sie zwei Kinder."



    Da würde ich auch hellhörig werden. Eine lesbische Frau und ein schwuler Mann haben zusammen zwei Kinder. Natürlich ist das eine mögliche Konstellation, aber der Verdacht, dass hier Homosexualität vorgetäuscht wird, um nicht abgeschoben zu werden, ist ebenso ein denkbares Szenario.



    "Armut, Arbeitslosigkeit oder schwierige Lebensbedingungen" sind wie es auch der Artikel benennt keine Asylgründe, insofern müssen Behörden sehr genau prüfen, um Missbrauch zu vermeiden.



    Konnte die taz denn beispielsweise eine Lebenspartnerin von Frau Akello ermitteln, um die Aussage zu unterfüttern?

    • @Astrid Sehnefeld:

      Dass Schwule und Lesben zusammen Kinder haben ist jetzt allerdings nichts ungewöhnliches, das geht ja mit der Becherchen-Methode auch ohne Geschlechtsverkehr und medizinische Hilfe.

    • @Astrid Sehnefeld:

      Was die Kinder betrifft, ist es doch wohl egal, wie sie entstanden sind und welche sexuelle Identität ihre Eltern haben.



      Ihre Mutter ohne sie abzuschieben verstößt m.E. auf jeden Fall gegen das verfassungsgemäße Gebot zum Schutz von Familien und des Kindeswohls.



      Wie hartherzig und dumm muss man sein, sowas zu tun?

    • @Astrid Sehnefeld:

      Das mit den beiden Kinder ist etwas merkwürdig, weil ohne große Gefühle, beschrieben. Da gibt es sonst mehr Details zum Kindeswohl und zur Familiensituation. Aber vielleicht sollte es mehr geschildert werden.



      Nüchtern betrachtet ist aber auch die eine Person schon lange als Nicht-Asylberechtigt benannt. Wenn die nicht ausreist, ist das Wasser auf die Mühlen der Afd. Alternativ muss schnell einen anderen Status bekommen. Warum meldet der Lehrbetrieb sich nicht bei seinem Landesvater?

      PS die Überschrift ist falsch. Gott entscheidet weise. Aber nicht jeder Entscheider, und die muss es nun mal geben, ist Gott.

    • @Astrid Sehnefeld:

      Ganz schön viele Vermutungen, die sie hier auftragen.



      Und dann den Autoren unterstellen mit Vermutungen zu arbeiten.....

      • @Barnie:

        Mich widert das Verhalten von Frau K. an. Dass Astrid diese Fragen stellt, ist aber nun einmal den offensichtlichen Löchern im Artikel geschuldet. Besonders bei so einem sensiblen Thema muss die Argumentation aber wasserdicht sein.

        • @Thomas Raukamp:

          Eine Reportage ist eine Reportage, eine Anklageschrift ist eine Anklageschrift.

        • @Thomas Raukamp:

          ", ist aber nun einmal den offensichtlichen Löchern im Artikel geschuldet. Besonders bei so einem sensiblen Thema muss die Argumentation aber wasserdicht sein."



          Würde ich auch so sehen.

  • Hier geht es nicht nur um GG Art. 6, hier geht es schon lange um GG Art. 1! Ich zitiere:

    "(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.



    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.



    (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

    Diese unveräußerlichen Menschenrechte gelten für ALLE Menschen, nicht nur für Deutsche.



    Menschen, die andere Menschen so behandeln, wie es in manchen bayerischen Landratsämtern geschieht - nicht nur in Landshut - handeln schon lange nicht mehr im Geist unseres Grundgesetzes.

    Heute hat das BVerfG übrigens entschieden, dass bei jeder widerrufenen Aufnahmezusage für afghanische Ortskräfte der Einzelfall zu prüfen ist. Auch diese Entscheidung zeugt nicht von besonderem Mut. Wenn mir jemand etwas zusagt, muss ich mich auf diese Zusage verlassen können, umso mehr, wenn sie von einem staatlichen Organ stammt. Alles andere ist ein Vertragsbruch.

    • @Aurego:

      Zusagen sind so oft gebrochen worden von allen Ministerien, das fängt an bei "die Renten sind sicher" über "Die Energiewende kostet eine Kugel Eis" bis "Auszahlung des Energie Geldes".....

      • @Reinero66:

        Gut, Herr Blüm hat damals nichts über die Höhe der Rente gesagt und wie teuer die Kugel Eis war oder noch werden wird, wurde auch nicht spezifiziert.

        Aber ja, irgendeinen Grund wird das geringe Vertrauen der BürgerInnen in die Regierenden wohl haben. Natürlich randalieren die meisten Bürger nicht, wenn afghanische Flüchtlinge in bayerischen Landratsämtern schlecht behandelt werden. Die meisten Bürger sehen aber auch nicht, dass Ihnen eine derart schlechte Behandlung ebenso zuteil werden kann, sollten sie einmal in Schwierigkeiten geraten und Hilfe von Ämtern benötigen.

  • "Kein Deutscher würde so behandelt werden.“ Das stimmt nicht. Wer als Deutscheer aufgrund von Krankheit und Behindert ein "Sozialfall" ist, erlebt so etwas alle Nase lang bei der Arbeitsagentur, krankenversicherung, Deutschen Rentenversicherung, Integrationsfachamt ....Egal wohin Du gehst. Es läuft fast überall gleich ab. Du bist ein Bittsteller. Vor Dir sitzt ein/e Mitarbeiter/in, die die Macht hat, über Dein weiteres Schicksal zu entscheiden. Das nennt sich im juristischen Sprachgebrauch "Ermessungsspielraum". Es ist nicht komplett fix geregelt, wer Leistungen bekommt und wer nicht. Wäre das so, würden für den Staat zu viele Leute Leistungen bekommen. Nein, es gibt Mitarbeiter, die im Einzelfall entscheiden sollen, wer Leistungen bekommt und diese Mitarbeiter sind von oben angehalten, sie möglichst wenigen zu gewähren. Das Ganze System ist von Grund auf ungerecht, weil es sein kann, dass Person A mit gleicher Ausgangssituation wie Person B, Leistungen bekommt, B aber nicht, weil B das Pech hatte, am falschen Ort an den falschen Sachbearbeiter zu geraten. Ich hoffe, dass irgendwann im Bereich des Ausländer- und Sozialrechts eine KI übernimmt, die gerecht und neutral entscheidet

    i

    • @Anjali Semmer:

      So ein Schmarrn, das mit der "KI".



      Diese Dinger haben alle unsere Vorurteile und machen dazu noch Fehler, die man getrost als Lügen bezeichnen kann (das sogenannte "Halluzinieren").



      Das schafft mehr Probleme als es löst, denn am Ende fehlen die menschlichen Kontrolleure und niemand erkennt mehr die ca 25% Falschheiten im "KI"-generierten Text.



      Diverse Richter und Anwälte sind zum Glück schon aufgeflogen, weil sie es versucht haben...

    • @Anjali Semmer:

      Die KI wird nicht die Lösung sein sondern ein Bestandteil des Untergangs.

  • Irgendwo müssen sie ja zu finden sein, die 30 bis 40 Prozent AfD-Wählenden, die Fremdenhasser und mit nationalem Minderwertigkeitskomplex behafteten. Auf dem Amt, in der Polizei, im Kegelverein und in der Fußballmannschaft.

  • Was für eine Story. Wild West in Deutschland. Dank vieler Versäumnisse.

    Erstes Gebot ist bei derartigen Angelegenheiten immer zu zweit auftauchen um einen Zeugen benennen zu können. Es muss auch nicht der Rechtsbeistand sein, es gibt genügend Organisationen die beratend und auch begleitend tätig sind.

    Personen wie Frau K gibt es in vielen Behörden und anderswo, die gehen soweit bis ihnen die Grenzen aufgezeigt werden. Und da es in Deutschland ein von der Verfassung garantiertes Willkürverbot gibt, steht der Rechtsweg offen.

    Das kann von der einfachen, aber oft wirkungslosen, Dienstaufsichtsbeschwerde bis zur Rechtsbeugung nach § 339 StGB gehen. Auch das Erstatten einer Strafanzeige kann wirkungsvoll sein, führt es doch oftmals zu einem Disziplinarverfahren und vorläufiger Suspendierung.

    Kurz angemerkt, Diskriminierung in Verbindung mit § 240 StGB oder § 185 StGB ist strafbar.

    Bliebe da noch der Widerspruch gegen die Entscheidungen der Frau K und der Gang vors Verwaltungsgericht.

    In Deutschland muss sich niemand mit staatlicher Willkür abfinden, aber er muss auch seine Rechte kennen und sie einfordern. Das scheint hier zu Lasten der Betroffenen nicht geschehen zu sein.

    • @Sam Spade:

      Der Rechtsweg hilft überwiegend Menschen mit Geld für findige Anwälte.

    • @Sam Spade:

      Der deutsche Michel und seine Auswüchse:



      "Personen wie Frau K gibt es in vielen Behörden und anderswo, die gehen soweit bis ihnen die Grenzen aufgezeigt werden."



      Und da wird es schwierig, Korpsgeist (siehe "Einzelfälle bei Polizei")

  • Ich könnte etwas schreiben über zuviel Macht, Willkür, den politischen Willen der dahinter steht.

    Aber stattdessen sage ich einfach Dankeschön für die Recherche und den Artikel.

  • Interessant wäre, ob es Dienstanweisungen für dieses Vorgehen von der Leitung der Ausländerbehörde in Landshut gibt. Ich glaube nicht, daß eine bayerische Sachbearbeiterin sowas ohne Anweisung oder Rückendeckung aus der Chefetage macht.

    • @Josef 123:

      Sehr guter Punkt.



      Wenn nicht angewiesen, was ich für wahrscheinlich halte, dann zumindest geduldet.



      Danke für den Kommentar.