Abschiebung aus Deutschland: „Wenn du das hier liest, bin ich schon weg“
Uganda hat eines der schärfsten Anti-LGBTQ-Gesetze weltweit. Dennoch hat Deutschland nun eine junge lesbische Frau in ihre alte Heimat abgeschoben.
Foto: Peter Schatz/imago
„Wenn du das hier liest, bin ich schon weg“, schreibt Angel ihrer Partnerin Consolate am Montagnachmittag per Whatsapp. „Ich habe mein Bestes gegeben und ihr habt alles versucht.“ Sobald sie in Uganda lande, müsse sie das Land so schnell wie möglich wieder verlassen, um sich in Sicherheit zu bringen.
Am vergangenen Montag haben die deutschen Behörden die 23-jährige lesbische Frau aus Uganda in ihr Heimatland abgeschoben. Dort drohen ihr schwere Gewalt, staatliche Verfolgung und möglicherweise die Todesstrafe. Seit 2023 gilt in dem Land in Uganda eines der weltweit schärfsten Anti-LGBTQ-Gesetze.
Weder Warnungen von Menschenrechtsorganisationen und Bundestagsabgeordneten noch eine Petition mit über 12.000 Unterschriften konnten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) von der Abschiebung abbringen. Auf Anfrage äußert sich das Bamf nicht zu Angels Fall.
Laut taz-Informationen steht das Bamf allerdings trotz erneuter Überprüfung des Falles hinter der Entscheidung. Das für die Durchführung der Abschiebung zuständige bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen schreibt auf Anfrage, man habe den Fall aufgrund der öffentlichen Berichterstattung nochmals überprüft und betont: Der „Vollzug der Ausreisepflicht“ habe im „Einklang mit den gesetzlichen Regelungen“ gestanden.
Behördenfehler möglicherweise Grund für Abschiebehaft
Angel, deren voller Name nicht veröffentlicht werden soll, kam 2025 nach Deutschland und lebte in einer Unterkunft in Bayern. Ihr Antrag wurde im Juli 2025 abgelehnt. Ende Mai 2026 kam die 23-Jährige in Abschiebehaft, weil die Behörden annahmen, sie wolle sich der Abschiebung entziehen.
Grund dafür war womöglich ein Fehler der Behörde. Das Bamf hatte ihren Asylbescheid an eine alte Unterkunft geschickt, obwohl Angel längst in einer neuen Unterkunft lebte. Julia Serdarov von der lesbisch-queeren Beratungsstelle LeTRa, die Angel unterstützt, erklärt, Angel habe keine Gelegenheit gehabt, auf den Bescheid zu reagieren. Das Amtsgericht Hof entschied Ende Mai, Angel bis zur Abschiebung in Haft zu halten.
Das Bamf lehnte Angels Asylantrag ab, weil es ihre Homosexualität als nicht belegt ansah. In ihrer Anhörung berichtete die 23-Jährige laut Protokoll, das der taz vorliegt, von sozialer Ausgrenzung, Drohungen, einem körperlichen Angriff, einer Zwangsheirat und dem Bruch mit ihrer Familie nach ihrem Outing. In Uganda habe sie ihre Sexualität verstecken müssen. Das Bamf befand dennoch, ihre Schilderungen seien „vage, oberflächlich und konturlos“ geblieben.
Ein zweiter Asylantrag aus der Abschiebehaft wurde ebenfalls abgelehnt – als „offensichtlich unbegründet“. Gegen diese Entscheidung blieb Angel nur eine Woche Zeit für eine Klage. Noch während die Klage läuft, kann eine Abschiebung erfolgen.
Um 2 Uhr morgens klingelt das Handy der Partnerin
Auch ein Eilantrag ihres Anwalts scheiterte. Eidesstattliche Erklärungen ihrer Partnerin und ihrer Mutter, die ihre Homosexualität bestätigten, wertete das Verwaltungsgericht Regensburg als „parteiische Gefälligkeitsschreiben“ und lehnte den Antrag am 15. Juli ab.
In der Nacht von Sonntag auf Montag wird Consolate, mit der Angel seit einem Jahr zusammen ist, vom Klingeln ihres Handys geweckt. „Angel hat mich um 2 Uhr morgens angerufen“, schreibt sie der taz in einer Textnachricht. Angel sei mitten in der Nacht von drei Uniformierten zum Münchner Flughafen gebracht worden. Um sieben Uhr morgens telefonierten sie erneut. „Sie hat geweint und hatte große Angst“, berichtet Consolate. Nach einem Linienflug über Istanbul landete Angel am frühen Dienstagmorgen in Uganda.
Der ugandische Anwalt von Angels Familie, dessen Name aus Sicherheitsgründen nicht in diesem Text vorkommen soll, der taz aber bekannt ist, sagt: „Für LGBTQ-Angehörige ist es schrecklich, in Uganda zu sein.“ Es sei zu befürchten, dass die ugandische Regierung Angel genau im Blick behalten werde. „Sie könnte ihr Leben verlieren.“ Angel muss nun erneut fliehen und hat schon konkrete Pläne dafür. Julia Serdarov von der Beratungsstelle LeTRa sagt: „Es ist unfassbar, dass die Behörden die Abschiebung trotz unserer Warnungen durchgezogen haben.“ Im Fall von Angel täten sich die Abgründe der schwarz-roten Asylpolitik auf.
Auf Whatsapp schreibt Angel an Consolate: „Du bist die Liebe meines Lebens.“ Sie schickt ein pinkes Herz-Emoji und ein Händepaar, das ein Herz formt. „Wir sprechen uns bald.“ Consolate hofft, dass Angel recht behält.
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