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meine Kommentare
25.07.2026 , 13:06 Uhr
Dafür gibt es Prozesskostenhilfe. Und das Asylverfahren ist gerichtskostenfrei.
zum Beitrag25.07.2026 , 13:05 Uhr
Bei dem Bescheid des BAMF, der bereits eine Abschiebungsandrohung enthält, gibt es keinen Ermessensspielraum. Und auch im Aufenthaltsrecht ist der begrenzt und oft von ministeriellen Weisungslagen überlagert. Das ist halt schwieriger zu recherchieren.
zum Beitrag25.07.2026 , 06:45 Uhr
Die Ausländerbehörde handelt auf der Grundlage von Bescheiden, ebenso wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Diese Bescheide werden in der Regel - und sicher auch hier - von Gerichten überprüft. Es macht wenig Sinn, Behördenmitarbeiter zu kritisieren, wenn sie Gesetze vollziehen. Dann muss man Gesetze kritisieren. Die zentrale Information fehlt hier: gab es ein Handeln, das von der Rechts- und Weisungslage nach gerichtlicher Überprüfung nicht gedeckt war?
zum Beitrag