Demos in Landeshauptstädten: Knapp 10.000 gehen für AfD-Verbotsverfahren auf die Straße
Seit Monaten demonstrieren Menschen für die Überprüfung eines AfD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht – auch an diesem Wochenende.
Foto: Sascha Ditscher/dpa
epd | Bundesweit sind am Wochenende nach Veranstalterangaben knapp 10.000 Menschen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf die Straße gegangen. Insgesamt gab es am Samstag in elf Städten Demonstrationen, wie die Bürgerinitiative Prüf mitteilte. „Prüf“ steht dabei für „Prüfung rettet übrigens Freiheit“.
Während sich in Berlin rund 800 Menschen vor dem Brandenburger Tor versammelten, waren es in Potsdam rund 300 Menschen. Bundesweit seien es insgesamt 9.460 Personen gewesen, teilte Prüf Brandenburg am Sonntag mit. Die bundesweite Initiative organisiert jeden zweiten Samstag im Monat Demonstrationen in den Landeshauptstädten.
Die Initiative fordert, alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Ein Antrag auf ein Verbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.
Die Prüf-Initiative appelliert vor allem an die Landesregierungen, im Bundesrat ein Verfahren nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz einzuleiten. Die Initiative stützt ihre Forderung unter anderem auf ein Ende Juni veröffentlichtes Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das anhand von Belegen zum Schluss kommt, dass die AfD gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip verstößt.
Gegründet wurde die Prüf-Initiative von dem Aktivisten Nico Semsrott. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Dagegen geht die AfD juristisch vor. Die Einstufung wurde im Februar vom Kölner Verwaltungsgericht per Beschluss in einem Eilverfahren ausgesetzt. Auf vielen Plakaten der Demonstranten stand unter anderem „Prüf heute – schütz morgen“.
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