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Rechtsprofessor Kai Ambos über Irankrieg„Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren“

Der Angriff der USA und Israel ist eindeutig völkerrechtswidrig, sagt Kai Ambos. Das kann auch Merz in Schwierigkeiten bringen.

Kein Graubereich: Eine Taube wird von einer Explosion in Teheran aufgescheucht Foto: Vahid Salemi/AP/dpa
Stefan Reinecke

Interview von

Stefan Reinecke

taz: Herr Ambos, die USA und Israel greifen seit Samstag den Iran militärisch an. Ist das völkerrechtlich gesehen legal?

Kai Ambos: Nein. Es gibt nur zwei Ausnahmen beim Gewaltverbot. Entweder der UN-Sicherheitsrat genehmigt den Militäreinsatz, oder ein Staat verteidigt sich gegen einen bewaffneten Angriff. Beides ist beim Angriff der USA und Israels nicht der Fall.

Bild: Universität Göttingen
Im Interview: Kai Ambos

Kai Ambos, geboren 1965, ist Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität Göttingen. Dort ist er außerdem Direktor der Forschungsstelle für lateinamerikanische Strafjustiz. Seit 2017 ist er Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag. Demnächst erscheint von ihm „Staatsräson nach Gaza. Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht“ (Campus).

taz: Der israelische Ministerpräsident Netanjahu behauptet, dieser Krieg sei ein Präventivschlag gegen das iranische Atomprogramm. US-Präsident Trump spricht von iranischen Langstreckenraketen, die die USA bedrohen könnten. Haben diese Rechtfertigungen rechtliche Relevanz?

Ambos: Nach dem Zwölf-Tage-Krieg 2025 hat die US-Regierung behauptet, das iranische Atomprogramm sei ganz zerstört oder extrem zurückgeworfen. Insofern irritieren diese Behauptungen. Selbst wenn wir eine Restgefahr unterstellen, die vom iranischen Atomprogramm ausgeht, rechtfertigt diese nicht diesen Krieg. Laut Artikel 51 der UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung formuliert, muss ein bewaffneter Angriff vorliegen. So wie der russische Überfall auf die Ukraine 2022.

taz: Der Iran droht Israel schon lange mit Vernichtung. Spielt das keine Rolle?

Ambos: Erstens: Ein präventiver oder gar vorbeugender Gewalteinsatz ist völkerrechtlich höchst umstritten. Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren, sondern von Staaten gemachtes Recht. Gerade die Staaten des Globalen Südens, die wir leicht aus dem Blick verlieren, widersprechen einer weiten Vorverlagerung des Selbstverteidigungsrechts. Zweitens: Selbst wenn wir eine solche Vorverlagerung akzeptieren, reicht die allgemeine, abstrakte Drohung Irans, Israel zu vernichten, nicht aus. Für einen präventiven Militäreinsatz müsste ein Angriff des Iran unmittelbar und konkret bevorstehen – und ein Militärschlag müsste die letzte Möglichkeit sein, diesen zu verhindern. Darauf gibt es keinen Hinweis. Die USA haben ja mit Iran bis Samstag verhandelt.

taz: Dieser Krieg ist also illegal. Gibt es Völkerrechtler, die das anders sehen? Oder formulieren Sie den internationalen Konsens?

Ambos: Soweit ich sehe, herrscht nicht nur hierzulande weitgehend Konsens, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig ist. Manche sprechen von einer manifesten Verletzung der UN-Charta, andere sogar von einem Angriffskrieg, weil sie der Ansicht sind, dass dieser Angriff – so die Definition des Angriffskriegs – nach Art, Schwere und Umfang eine offenkundige Verletzung der UN-Charta darstellt.

taz: Iran antwortet mit Raketen auf US-Basen in der Golfregion und Ziele in Israel. Ist das durch das Selbstverteidigungsrecht gedeckt?

Ambos: Iran hat wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israel das Recht, sich zu verteidigen.

taz: Und darf also US-Basen in Drittstaaten beschießen?

Ambos: Nur wenn diese für US-Angriffe genutzt werden. Falls nicht, und das scheint bei den Golfstaaten so zu sein, sind diese Gegenschläge nicht vom Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Ebenso wenig darf Iran zivile Ziele wie Wohngebäude oder die Zivilbevölkerung als solche angreifen. Auch Selbstverteidigung muss verhältnismäßig sein.

taz: Frankreich, Großbritannien und Deutschland haben „defensive militärische“ Maßnahmen gegen Iran angedroht. Dürfen die das?

Ambos: Ja und Nein. Es ist kompliziert. Wenn Golfstaaten, die vom Iran attackiert werden, europäische Staaten um Hilfe bitten, so ist das völkerrechtlich als kollektive Selbstverteidigung – zugunsten dieser Staaten – zulässig. Natürlich können sich diese Staaten auch selbst gegen iranische Angriffe verteidigen. Aber kein Staat darf den völkerrechtswidrigen Angriff der USA und Israel auf den Iran unterstützen. Das muss man strikt unterscheiden.

taz: Faktisch geht es um die Nutzung der britischen Basis Diego Garcia im Golf durch die USA, die die britische Regierung den USA jetzt doch erlauben will …

Ambos: Genau. Das ist zulässig, wenn es um defensive Aktionen im Rahmen der genannten kollektiven Selbstverteidigung zum Schutz vor iranischen Angriffen geht, nicht aber zur Unterstützung der Angriffe auf den Iran.

taz: Die USA nutzen die Basis Ramstein in Deutschland für die Logistik dieses Krieges. Ist das rechtlich bedenklich?

Ambos: Deutschland darf, wie jeder anderer Staat auch, keinerlei Unterstützung für völkerrechtswidrige Handlungen leisten. Sollte Ramstein also in den aktuellen Krieg eingebunden sein, müsste Deutschland dagegen zumindest protestieren. Das folgt auch aus dem Grundgesetz, das völkerrechtliche Regeln zum Bestandteil des nationalen Rechts macht. Nach Artikel 26 ist ein Angriffskrieg explizit verboten. Wenn man den Irankrieg als Angriffskrieg definiert, stünde ein gravierender Verstoß gegen die deutsche Verfassung im Raum.

taz: Nehmen wir mal an, das iranische Regime würde zusammenbrechen und Iran sich in eine funktionierende Demokratie verwandeln. Wäre der Angriffskrieg der USA und von Israel damit rechtlich gesehen geheilt?

Ambos: Aus utilitaristischer Sicht könnte man auf diese Idee kommen. Solche folgeorientierten Überlegungen machen den ursprünglichen Rechtsbruch aber nicht ungeschehen. Wenn ich Ihnen Geld stehle, das mit Gewinn investiere und es Ihnen mit diesem Gewinn zurückgebe, haben Sie zwar einen Vorteil. Doch der ursprüngliche Diebstahl – die Verletzung Ihres Eigentums – bleibt bestehen. Immerhin wird man sagen können, dass positive Folgen eines Rechtsbruchs die Haftung des Rechtsbrechers, also seine Strafe, mildern kann.

taz: Die USA reißen nicht nur mit diesem Krieg die multilaterale Ordnung nieder. Sie steigen aus dem Klimaabkommen und der Finanzierung der UN aus und verhängen Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof. Was nützt uns das Völkerrecht, wenn der zentrale weltpolitische Akteur sich an nichts mehr hält?

Ambos: Völkerrecht ist nicht nur Friedenssicherungsrecht. Klimaschutz, Kontrolle von Migration, wirtschaftliche Abkommen, konsularische Betreuung im Ausland – all das ist Völkerrecht. In einem Völkerrechtslehrbuch mit mehreren 100 Seiten widmen sich vielleicht zehn Prozent dem Thema der Friedenssicherung. Wir können globale Krisen nicht ohne zwischenstaatliche Kooperation und damit Völkerrecht lösen. Zudem zieht sich selbst diese US-Regierung nicht ganz vom Völkerrecht und seinen Institutionen zurück. Am vergangenen Samstag hat der US-Vertreter im UN-Sicherheitsrat den Iranangriff gerechtfertigt. Es gibt keine Politik des leeren Stuhls …

taz: Das heißt?

Ambos: Die Sowjetunion boykottierte im Zuge des Koreakriegs im Jahre 1950 den UN-Sicherheitsrat. So weit sind wir nicht. Russland und die USA verletzen derzeit das Völkerrecht massiv. Aber das gilt nicht für die anderen 190 Staaten. Denken wir an die Davos-Rede des kanadischen Premierministers Mark Carney. Für Mittelmächte und den Globalen Süden ist das Völkerrecht nach wie vor entscheidend. Die Afrikanische Union und die arabischen Staaten kritisieren die Gegenangriffe des Iran als völkerrechtswidrig. Auch der Europäische Rat hat sich, wenn auch nur sehr allgemein, zum Völkerrecht bekannt. Kleinere Länder sind auf eine regelbasierte Ordnung mit völkerrechtlichen Regeln angewiesen. Die Alternative ist eine chaotische Welt, in der die USA und China als einzige Supermächte nach ihrem Gutdünken handeln. In einer solchen Welt werden die kleinen und mittleren Mächte zerrieben.

taz: Kanzler Merz spricht vage von einem Dilemma, und meint den Widerspruch zwischen der Verletzung des Völkerrechts und dem Ziel einer Ablösung des iranischen Regimes. Ist das eine glaubwürdige Position?

Ambos: Ich denke nicht.

taz: Warum nicht?

Ambos: Wir können nicht glaubwürdig den russischen Angriffskrieg verurteilen, wenn wir bei Gaza, Venezuela oder dem Irankrieg die Verletzung des Völkerrechts nicht klar benennen. Glaubwürdigkeit ist eine Währung in internationalen Beziehungen. Deutschland kann nicht eine regelbasierte Ordnung predigen, aber aus Angst vor Trump klein beigeben. Das ist nicht nur eine Frage der Prinzipien, sondern auch unserer Interessen. Denn die regelbasierte Ordnung und das Völkerrecht schützt auch uns als Mittelmacht. Floskeln oder Ausflüchte helfen da nicht weiter.

taz: Welche Floskel meinen Sie?

Ambos: Wenn Außenminister Wadephul sagt, man könne den Irankrieg völkerrechtlich nicht bewerten und müsse erst genau prüfen, dann ist das eine Ausflucht. Denn die völkerrechtliche Lage ist eindeutig. Die erste Erklärung der E 3 …

taz: … von Großbritannien, Frankreich und Deutschland …

Ambos: … erweckt den surrealen Eindruck, dass der Iran diesen Krieg am vergangenen Samstag begonnen hat. Warum spricht man nicht den wahren Sachverhalt aus? Ich wünsche mir schon lange den Sturz des menschenverachtenden Mullah-Regimes durch die iranische Bevölkerung. Aber deshalb kann ich doch nicht leugnen, wer diesen Krieg begonnen hat. Das schließt realpolitischen Pragmatismus nicht aus. Aber dazu gehören auch die realen zerstörerischen Folgen dieses Kriegs im Iran, in der Region und in der Weltwirtschaft.

taz: Trotzdem – was nutzt uns derzeit das Völkerrecht, das ignoriert wird?

Ambos: Das Völkerrecht ist nicht, wie man aus der AfD hört, eine Art Vorschlag, dem man folgen kann oder auch nicht. Es ist bindendes Recht und in Deutschland sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Wer also völkerrechtliche Wertungen ignoriert, der ignoriert in Wahrheit die Verfassung. Das sollte kein deutscher Politiker tun. Und umgekehrt sollte man fragen: Was ist die Alternative zum Völkerrecht?

taz: Und?

Ambos: Eine Politik der Rechtlosigkeit, die Führer wie Trump und Putin verkörpern. Nach innen bekämpft Trump die Justiz und Gewaltenteilung, nach außen das Völkerrecht. Letztlich ist das die Wiederkehr der absolutistischen Monarchie eines Ludwig XIV., von dem der Satz „Der Staat bin ich“ stammt und der keinerlei rechtliche Begrenzung akzeptierte. Völkerrecht ist – wie jedes Recht – nichts anderes als die Begrenzung von Macht. Ohne Völkerrecht werden Trump und Putin, die neuen absolutistischen Monarchen des 21. Jahrhunderts, regel- und rechtlos agieren. Das wird uns nicht guttun.

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166 Kommentare

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  • Ein hervorragend klarer Beitrag. Ich habe weltweit noch keinen ernsthaften Völkerrechtler gehört, der die Situation anders beurteilt. Noch eines: Völkerrecht ist gewachsenes Recht. Es beruht auf Erkenntnisgrundlagen die Jahrhunderte gereift sind, z.B. "Jedes Volk hat eine Armee, entweder die eigene oder eine fremde". Oder, "selbst die schlimmste Räuberbande hat ihre Regeln". Damit entpuppen sich "Pazifisten" als Traumtänzer und alle "Völkerrechts"-Leugner als Blinde.

  • Jetzt beruft sich jeder auf den Völkerrechtler, der ihm passt. Matthias Herdegen von der Uni Bonn ist ganz anderer Ansicht als Kai Ambos.

    Wie dem auch sei: Völkerrechtler und der Internationale Gerichtshof in Den Haag sind sich darin einig, dass sowohl die Aus- und Aufrüstung von Hamas und Hisbollah durch den Iran für Angriffe auf Israel als auch die Staatsdoktrin der Auslöschung Israels seitens des Iran bereits Verstöße gegen das Gewaltverbot gemäß Art. 2 Abs 4 UN-Charta darstellen. Die Bedrohungslage und damit der Zeitpunkt für das Einsetzen von Verteidigungshandlungen dürfte bei dem Streben nach atomarer Bewaffnung etwas früher einsetzen als bei einem simplen Messerangriff.

  • Deutsche sind mal wieder schwer beeindruckt, wenn einer zeigt wo es langgeht. Danke Kommentarspalte für due erhellenden Ansichten, warum eine hart rechte Regierung auch hier problemlos rechtfertigen könnte beliebige Staaten anzugreifen. Nein warte: "zurückzuschiessen"

  • Ein Professor für Völkerrecht sollte erkennen, dass unser aktuelles „Völkerrecht“ doch seinen Namen nicht wert ist.



    Im UN Sicherheitsrat geht es keiner Partei um „Rechte“ - alle Mitglieder folgen doch ausschließlich ihren eigenen egoistischen Zielen. Völkerrecht wurde immer nur gegen „Verlierer“ eingesetzt.



    Die mächtigen Nationen machen doch seit dem WK2 genauso weiter wie vorher - der Mächtige hat „Recht“.



    Daher: Das Völkerrecht ist ein Wunschkonzert von Professoren !!

    • @M_Kli:

      Wenn, dann ein Wunschkonzert von Diplomaten, die natürlich auch Professoren sein könnten. Hier ist doch aber sicherlich der an der Hochschule voll ausgelastete und nicht im Nebenberuf als Diplomat tätige "Rechtsprofessor" gemeint, oder?

  • Mit dem Argument der prophylaktischen Prävention, ließe sich doch jedes Land - jeder Zeit unrechtmäßig bombardieren...

    • @Alex_der_Wunderer:

      Man stelle sich vor allem mal vor, der Iran hätte dieses Recht für sich beansprucht, in Anbetracht des drohenden unmittelbar bevorstehenden, israelischen Angriffs.... da wären die Gesichter hierzulande aber ganz anders abgerutscht und die Sachlage natürlich vollkommen klar für unsere werteorientierten Politiker, die natürlich verfassungskonform reden und agieren, gell?!

  • Am 17. September 1992 wurden vier iranische Exilpolitiker in Berlin im Restaurant Mykonos ermordet. Im Prozeß vor dem Kammergericht Berlin wurde herausgearbeitet, dass dieser Mord von iranischen staatlichen Stellen beauftragt wurde und Ali Khamenei vorher über diesen Mordauftrag informiert wurde.

    Ist es völkerrechtlich in Ordnung in einem anderen Land Menschen zu ermorden? Ein Verbrecherstaat wurde nicht zur Verantwortung gezogen.

    • @Gesunder Menschenverstand:

      Das Völkerrecht sagt zum Thema "Staatsterrorismus" gar nichts, da der durch internationales Recht ohnehin verboten ist.



      Jedenfalls erreicht ein Anschlag auf vier Menschen nicht die Schwelle eines kriegerischen Angriffs, bei dem das Völkerrecht ins Spiel kommen würde.

    • @Gesunder Menschenverstand:

      Nach der Logik ist Israel erst recht ein Verbrecher Staat, denn seine Morde im Ausland an einzelnen Menschen sind, glaube ich weitaus mehr als die des Iran ganz zu schweigen von amerikanischen Geheimdienstmorden, vorzüglich an Menschen, die vor Gericht gehört hätten

  • Der Iran darf die Bombe nicht in die Hände bekommen und muss als Unterstützer des internationalen Terrorismus ausgeschaltet werden. Alles was diesem Ziel dient ist gut. Wenn das Völkerrecht dabei im Wege steht, ist es legitim und auch geboten es zu ignorieren.

    • @Goodfella:

      Die Atombombe in den Händen vom durchgeknallten religiösen Faschisten, die Kriegsverbrechen und mutmaßlich Völkermord in Gottes Namen begehen und größenwahnsinnig dem Glauben hinterher hecheln, das große Teile des nahen Ostens ihnen von Gott versprochen wurden und ihnen rechtlich zustehen und dafür jedes Kriegsverbrechen und jeder völkerrechtswidrig Angriffskrieg legitim ist, lässt mich auch nicht sicherer fühlen und wenn dann ausgerechnet so ein Staat den anderen dafür angreift, wird es noch groteske und lächerlicher. Hier geht es nur darum, dass ein Gottes Staat die Macht über den anderen behalten will und nichts anderes. Dennis gibt nicht ein einziges Argument, dass gegen den Iran angebracht wird, dass nicht Iran selbst noch viel besser gegen Israel selbst geltend machen könnte.

      Wenn man im Glashaus sitzt und so weiter....

      Aber gut universelle Werte, die für alle gleichgültig sind, davon haben wir uns ja schon lange verabschiedet. Nimmt ja eh keiner mehr, gell? Mittlerweile lassen wir uns ja von Israel und den USA diktieren, wer die Guten und wer die Bösen sind. Alles wie im Cowboy Film. Wenn die guten schießen ist das immer in Ordnung

    • @Goodfella:

      Es auf die 'Bombe' zu schieben, das ist schon wirklich kurz. Andere mögen ja Beweise haben, jedoch solange diese der breiten Öffentlichkeit plus Einsatzplan nicht vorliegen, bin ich demokratisch für die 'Unschuldsvermutung'.

      • @Gerhard Krause:

        Die Unschuldsvermutung besagt, dass ein Individuum (!) erst nach einem ordentlichen Geruchtsurteil als schuldig gilt. Das hat mit Beweisen erstmal gar nichts zu tun. Sie können z.B. vor hundert Augenzeugen mit laufenden Kameras ein Verbrechen begehen. Für jeden normalen Menschen stände Ihre Schuld fest, die Beweise und Zeugenberichte liegen vor und sind unangreifbar. Dennoch gelten Sie erst als schuldig, wenn ein Richter das am Ende eines ordnungsgemäßen Verfahrens im Urteil feststellt. Und nur der. Die Öffentlichkeit hat damit nichts zu tun, die muss zu keinem Zeitpunkt überzeugt werden.

      • @Gerhard Krause:

        So etwas wie die Unschuldsvermutung gibt es hier juristisch gar nicht. Die gilt in Strafprozessen vor Gericht. Aber schon da vermutet z.B. die Staatsanwaltschaft die Schuld, sonst gäbe es ja gar keine Anklage.

  • Am 8 und 9 Januar wurden innerhalb von zwei Tagen 36.500 Demonstranten und unbeteiligte Zuschauer/innen vom iranischen Regime ermordet.

    Es gab Massenerschiessungen auf der Straße, in den Krankenhäusern wurden die verletzten Demonstranten erschossen und es gab sogenannte " finishing shots" gegen verletzte Demonstrierende.

    Die ermordenen Demonstrierenden waren in großer Zahl zwischen 15 und 30 Jahre alt. In zwei Tagen- das ist mit der Endphase des dritten Reiches zu vergleichen!

    Was hat das mit dem Thema Völkerrecht zu tun? Wenn das Völkerrecht hier nicht greift, dann ist es in dieser Form nicht viel wert.

    • @R. Mc'Novgorod:

      "Am 8 und 9 Januar wurden innerhalb von zwei Tagen 36.500 Demonstranten und unbeteiligte Zuschauer/innen"

      Und ehm, nur mal so gefragt: Die zigtausend Zivilisten, die in Gaza vom israelischen Regime ermordet wurden, bleiben natürlich folgenlos?

      • @Kaboom:

        Diese Zivilisten wurden nicht von ihrem eigenen Regime ermordet und im übrigen gab's halt den 7. Oktober. Im Krieg sind Zivilisten keineswegs sakrosankt.

    • @R. Mc'Novgorod:

      Richten Sie Ihre Empörung an die Leute, die es auch nicht interessierte, dass zehntausende Menschen in Gaza getötet wurden? Sogar meist unter 15 Jahre jung! Seit wann geht es darum, dass tausende Zivilisten gestorben sind, dass ganze Wohnviertel dem Erdboden gleichgemacht wurden, dass Krankenhäuser, Schulen und Flüchtlingslager bombardiert wurden und dass internationale Organisationen von möglichen Kriegsverbrechen sprechen. Auch dort wurden Menschen im Krankenhäusern von der IDF ermordet..

      Wenn Israel ganze Stadtteile in Gaza zerbombt, ist es „Selbstverteidigung“.



      Wenn andere Staaten Gewalt anwenden, ist es plötzlich barbarisch und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

      Wenn Gaza unter Belagerung steht, wenn Strom, Wasser und Medikamente fehlen, wenn Menschen aus ihren Häusern vertrieben werden – dann ist das angeblich militärische Notwendigkeit. Aber wehe, irgendjemand anders würde so handeln.

      Dieses moralische Schauspiel, dieses selektive Entsetzen wirkt auf mich einfach nur noch absurd. Der Westen, die USA, Israel selbst und auch Deutschland sind wirklich die letzten, die so tun sollten, als würden sie hier mit makelloser moralischer Autorität auftreten.

      • @Edda:

        Nehmen wir mal an, die Hamas hätte in Gaza 35.000 junge Zivilisten abgeschlachtet.

        Wie hätten Sie es dann gefunden, wenn Israel die Hamas weggebombt hätte?

    • @R. Mc'Novgorod:

      Der Klimawandel bedroht oder tötet Millionen. Darf man deswegen die Industriestaaten in Schutt und Asche bombardieren? Oder in Berlin im Winter den Strom ausknipsen?

      • @Prinz Leonce vom Königreiche Popo:

        Was ein schlechtes Beispiel WOW. Das ist ja nichtmal Äpfel mit Birnen zu vergleichen, eher einen Apfel mit einem Hochhaus...

    • @R. Mc'Novgorod:

      Das machen sie jetzt schon wieder mit den 36500. Woher wissen sie das? Es gibt sehr verschiedene Zahlen aber sie nehmen hier einen Maximalwert den ich nirgends gelesen habe - woher zitiert? Und die Zahl ist auch interessant für sich.



      Also bitte, ich widerspreche nicht, dass das Menschenrechtsverbrechen im Iran waren und ich bin auch nicht traurig um die Führer, aber Völkerrecht ist etwas anderes als was sie da schon wieder hineinmengen. Es regelt den Umgang von Staaten untereinander und soll u.a. helfen Konflikte einzudämmen und Kriege zu verhindern oder - mit den anhängenden Konventionen, die z.T. älter sind wie die Haager Landkriegsordnung - wenigstens in ihrem Ausmaß zu begrenzen.



      Also bitte veröffentlichen sie den gleichen oder quasi gleichen Beitrag bitte nicht immer wieder ohne auf Einwände und Entgegnungen einzugehen.



      Und darpber hinaus noch eins zum Krieg: Es ist absolut nicht gewiß, ob das von ihnen herbeigesehnte - Sturz des Regimes - mit den eingesetzten kriegerschien Mitteln erreicht wird. Und dann hätten wir schwerwiegenden Völkerrechtsverstoß (das nutzt uns ob sie es verstehen oder nicht!) und das nicht für den von ihnen implizierten Zweck, der würde nicht erreicht!

    • @R. Mc'Novgorod:

      Die Impotenz des Völkerrechts ggü. Staatsterror gegen die eigene Bevölkerung hat eine lange und unrühmliche Geschichte. Den Sowjets, den Maoisten und vielen weiteren sozialistischen und faschistischen Regimen war es selbst nach den Schrecken des 2. Weltkriegs möglich, zig Millionen unschuldige Menschen vor den Augen der Weltgemeinschaft zu ermorden. Die Gefangenen, Gefolterten, Entrechteten und Vertriebenen nicht mitgezählt. Der Völkerrechtler Kai Ambos vertritt leider die Ansicht, dass dies ganz im Sinne des Völkerrechts so zu sein hat. Es wäre zu begrüßen, wenn ein Kai Ambos endlich anfangen würde sein Wissen und seinen Einfluss zu nutzen, um dafür zu kämpfen, dass das Völkerrecht, wenn es denn zukunftsfähig sein soll, grundlegend reformiert und an die Wirklichkeit angepasst wird.

    • @R. Mc'Novgorod:

      Damals hat das iranische Volk auf Hilfe gewartet, gekommen ist nichts. Selbst wenn man sich jetzt noch darauf berufen würde, änderte es nichts an dem Bruch des Völkerrechts. Und das muss durch die europäischen Staatschefs angesprochen werden.

    • @R. Mc'Novgorod:

      Das wissen wir doch nun vielfach: Völkerrecht schützt die Souveränität von Regimes, und wenn das mit Menschenrechten kollidiert ist es im Sinne der regelbasierten Ordnung hinzunehmen.

      Ja, außer für akademische Debatten ist das komplett wertlos.

  • Daran mag Vieles richtig sein und sicher ist der Krieg gegen den Iran per Definition völkerrechtswidrig. Das ist ziemlich offensichtlich.



    Nur wem nützt das Völkerrecht und die Möglichkeit eines UN Mandats, wenn das entscheidende Gremium nahezu immer aus strategischen Interessen heraus blockiert wird? Solange der Sicherheitsrat ein taubstummer Papiertiger ist und es faktisch keine Möglichkeit gibt, selbst bei schwersten Menschenrechtsverletzungen zu in irgendeiner Form zu intervenieren, dann ist der Verweis darauf einfach nur billig und das Völkerrecht eine leere Flokel.



    Und auf dieses ewig bekannte Dilemma hat der Herr Ambos ebenfalls nicht den Ansatz einer Antwort.

    • @Deep South:

      Der Sicherheitsrat war eigentlich schon immer ein zahnloser Tiger. Nur in einer kurzen Phase kurz nach Ende des Kalten Krieges bis etwa zum Ende der 90er war er halbwegs konstruktiv und effektiv. Mittlerweile ist es wieder wie im Kalten Krieg und damit eigentlich wie fast in der gesamten 80jährigen Geschichte der UNO.

    • @Deep South:

      Das ist auf mehreren Ebenen falsch: Erstens ignorieren Sie, dass es durchaus rechtliche Mechanismen für ein Eingreifen gibt, nur eben nicht für Alleingänge ohne UN-Mandat. Zweitens ignorieren Sie, dass es in vielen innerstaatlichen Konflikten eben nicht einfach nur um von einer Seite verübte Menschenrechtsverletzungen geht, sondern um komplexe Konflikte, die nicht gelöst werden, wenn man (eher am Eigeninteresse als an der Mehrheit orientiert) von aussen eingreift - sei es direkt oder indirekt durch Waffenlieferungen etc., denn das ist das Rezept für Bürger- und Stellvertreterkriege. Der Iran ist ein gutes Beispiel für eine solche Komplexität, auch wenn das in der Tagespressen anders klingen mag. Und drittens geht es in diesem Fall weder den USA noch Israel um Menschenrechte oder Demokratie - das ist ein purer Kolonialkrieg, mit dem der letzte unabhängige Staat in der Region unterworfen werden soll (mit denselben barbarischen Methoden, die man nicht zuletzt aus Gaza kennt - recherchieren Sie Mal, was genau in Iran bombardiert wurde...). Ich verstehe nicht, warum man ein weiteres Mal auf die abgeschmackte Propaganda hereinfällt, mit der Amerika seit jeher seine Kriege rechtfertigt.

      • @O.F.:

        Ich unterstreiche weite Teile ihres Beitrags ausdrücklich. Im letzten Satz ist es aber sogar noch schlimmer als sie schreiben. Diesmal hat man keine konsistenten Gründe für den Angriffskrieg aufbieten können und das diesmal nicht weil man es nicht für nötig hielt - was es bei Trump ja leider ("weil wir es können") auch gibt - , sondern weil man schlicht keine hatte. Nichtmal die Atom- und Raketensache waren noch "heiß".



        Und ich unterstreiche nochmal, dass die 2 halbwegs ernsthaften Versuche - seitdem keine weiteren und sind hier im Iran auch überhaupt nicht vorgesehen (!) - der USA zum Aufbau einer Demokratie nach gestürtzer Diktatur - Afghanistan und Irak - sich vollkommen desaströs entwickelt haben. Also ist es sehr fraglich eine wie viel bessere Regierung der Iran bekäme, falls die kriegerischen Mittel dafür überhaupt reichen (...) und kein Bürgerkrieg ausbricht! Denn im Bürgerkrieg ist das Grauen und die Unsicherheit nochmal multipliziert. Meine Meinung erfahrungsgesättigt: Schlechte Ordnung ist fast immer besser als Chaos forgesetzten bewaffneten Kampfes zwischen Gruppen, Ethnien, Religionen, Stämmen und Fraktionen!

      • @O.F.:

        Nuja, welches wären denn die "rechtlichen Mechanismen", die NICHT von einer der Vetomächte blockiert werden können und regelmäßig auch werden?? Genau darum ging es doch in dem Posting von @Deep South: Eine regelbasierte Ordnung braucht auch praktisch einsetzbare Mechanismen und nicht solche, die systembedingt zu theoretischen Luftschlössern verkommen.

        • @Normalo:

          Nur braucht es für solche Mechanismen eine neutrale Institution, die sie in Kraft setzt. Diese müsste aber aus Außerirdischen bestehen, weil alle Staaten auf der Erde nach ihren Interessen handeln. Recht hat dabei nur einen Platz, wenn man es für die eigene Propaganda nutzen kann. Zur Zeit kann man das sehr gut beobachten.

          Dass das Konzept "Weltpolizist" nicht funktioniert, haben die USA eindrucksvoll bewiesen. Ein Polizist, der Recht nach belieben bricht, wenn es seinen Interessen entspricht, ist nicht nur nutzlos, sondern schädlich, weil er Recht untergräbt und Nachahmer findet.

        • @Normalo:

          Der UN-Sicherheitsrat hat regelmäßig Mandate für Einsätze erteilt, ohne dass diese von einer Veto-Macht verhindert wurden. Insofern läuft Ihre Argumentation ins Leere. Zur regelbasierten Ordnung gehört allerdings auch, dass es keinen Blankoscheck für den Einsatz militärischer Mittel gibt. Und gerade Iran gab es gute Gründe, einen solchen Einsatz abzulehnen, die nicht nur mit konkurrierenden Großmachtinteressen zu tun haben (um das zu verstehen, muss man sich allerdings jenseits reißerischer Zeitungsartikel mit der Situation in diesem Land befassen).

      • @O.F.:

        Viel Text, wenig Substanz.

        • @Rosa Roxanne:

          Eher: viel Theorie, null Moral.

          Das Recht hat durchaus einen Wert an sich, aber es darf nie das Ziel sein. Das vergessen manche eiskalten Juristen gerne.

          Das Menschenrecht sollte über dem Völkerrecht stehen.

  • Die Alternative zum Völkerrecht? "Eine Politik der Rechtlosigkeit, die Führer wie Trump und Putin verkörpern."



    Europa, - mit ihm Deutschland, ist längst im Fadenkreuz, - man denke nur an die unterschwelligen Drohungen der MAGA-Regierung ( z. B. auf der Münchner Sicherheitskonferenz), sollten wir ihre Einstellung und Politik nicht teilen. Die Länder Europas gehören zu den Ländern, die einem funktionierenden Völkerrecht vermutlich am meisten nachweinen werden.

  • ""--Wer also völkerrechtliche Wertungen ignoriert, der ignoriert in Wahrheit die Verfassung.""



    =



    Die Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) ist eine 2005 von den Vereinten Nationen verabschiedete Verpflichtung, die Staaten dazu verpflichtet, ihre Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Sie verpflichtet die internationale Gemeinschaft, Staaten bei der Erfüllung dieser Pflicht zu unterstützen oder, falls ein Staat versagt, diplomatisch, humanitär oder, als letztes Mittel, kollektiv einzugreifen.



    =



    Grundpfeiler der Schutzverantwortung sind



    Grundpfeiler I: Die Verantwortung jedes Staates, seine Bevölkerung vor den vier Massenverbrechen zu schützen.



    =



    Grundpfeiler II: Die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, Staaten bei der Erfüllung dieser Pflicht zu unterstützen.



    =



    Grundpfeiler III: Die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, einzugreifen (mit diplomatischen, humanitären oder militärischen Mitteln).



    =



    Das iranische Regime betreibt Massaker und Massenmorde an der eigenen Bevölkerung seit 1980. Völkerrecht als Lebensversicherung -- ungestört die Bevölkerung weiter zu morden?

    • @zartbitter:

      Dann müsste die Staatengemeinschaft aber auch eingreifen, um die Palästinenser vor den israelischen Kriegsverbrechen zu schützen.

  • "Entweder der UN-Sicherheitsrat genehmigt den Militäreinsatz, oder ein Staat verteidigt sich gegen einen bewaffneten Angriff. "



    =



    Finde den Fehler.



    China oder die Russische Förderation wird niemals für einen Einsatz gegen den Iran stimmen - China nicht wegen Abhängigkeit vom iranischen Öl und die Russische Förderation nicht weil der Iran Russland mit Drohnen versorgt im russischen völkerrechtswidrigen imperialistischen Kampf gegen die Ukraine.



    =



    "... rechtfertigt diese nicht diesen Krieg. Laut Artikel 51 der UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung formuliert, muss ein bewaffneter Angriff vorliegen."



    =



    Alle vorhandenen Indizien weisen darauf hin, das sich der Iran Schritt für Schritt - mittlerweile in beängstigender Geschwindigkeit - fast alle technischen Schritte beherrscht -- von der Aufbereitung von Uran -- über die Produktion von ballistischen Trägerraketen bis zum Schutz der atomaren unterirdischen Produktuktionsstätten die nicht mehr von aussen zerstörbar sind.



    Das bedeutet: Wenn der Iran seine atomaren Fähigkeiten nutzt --



    ist es zu spät und die Relevanz des Völkerrechts hätte sich in diesem Fall auch erledigt.



    =

    • @zartbitter:

      Dann wäre aber jede Atommacht eine Gefahr, gegen die die andern Staaten mit Waffengewalt präventiv vorgehen dürften.

    • @zartbitter:

      Wenn Moral und juristische Inkompetenz zusammenfinden...

      1) R2P - ist nicht Gegenstand des Angriffs, und selbst wenn es das wäreAlso ni ht anwendbar, gilt, dass es für ein entsprechendes Eingreifen ein Mandat braucht.



      Und ws den Weg zur Demokratie angeht, so kommen mir die ganzen Pjrasen aus dem Irak-Krieg bekannt vor.

      2) Atombombe - Did Behauptungen, dass der Iran kurz vor der Bombe stehe ist eine wundersame Erzählung, die insbesondere von Nehtanjahu gepflegt wird. Die IAE, die den Iran kontrolliert ist anderer.Meinung. Ebenso wurde das Thema eigentlich 2015.gelöst, ehe der Orange Terrorist das Abkommen später kündigte. Und haben Israel und der Erpresser aus DC nicht letztes Jahr das Atomprogramm zerstört?



      Ein Märchen wie die "Weapons fo Mass Destruction", die nie im Irak gefunden wurden.



      Und wenn, ist da kein legitimen Grund für einen Angriff.

      Es ist und bleibt ein unprovozierter völkerrechtswidriger Angriffskrieg, in dem 2 stärkere Länder ein schwächeres überfallen haben.

      Da hilft auch keine Moral gegen das Recht.

      • @J_CGN:

        Der Iran hat die Zusammenarbeit mit der IAEA phasenweise offiziell ausgesetzt oder stark eingeschränkt.

        Urananreicherung: Die IAEA äußerte bereits zuvor große Besorgnis über die fortschreitende Urananreicherung und die Installation neuer Zentrifugen, was den Iran technisch näher an die Fähigkeit zum Bau einer Bombe bringen könnte.

      • @J_CGN:

        ""--das Thema eigentlich 2015.gelöst.""



        =



        Mitnichten. Der Iran hat in der Zeit nach dem Agreement 2015 die Produktion von Uran auf dem Weg hin zu waffenfähigen Uran intensiviert und mehr als 3000 Zentrifugen von Nordkorea erhalten und in seinen Atomanlagen verbaut.



        =



        2..Die Vereinbarung aus 2015 wäre im letzten Jahr ausgelaufen.



        =



        3,,Einer der vielen Kardinalfehler des Vertrages war das der Bau von balistischen Raketen im Atomvertrag unberücksichtigt blieb.



        =



        Iran droht weiterhin Israel auszulöschen - genauso wie Hizbollah und Hamas. Das sie die Vorbereitungen eines Atomschlages nicht besorgniserregend finden -- im Gegensatz zu Grossi (IAEA) -- ist unentschuldbar. skandalös.



        =



        Israels Präventivschlag: "Irgendwann wird es zu spät sein, um einzugreifen"



        rsw.beck.de/aktuel...kerrecht-atombombe

        • @zartbitter:

          Die Atombombe stand nicht vor der Tür. Sagen die Geheimdienste der USA, sagten uns auch schon die Politiker im letzten Sommer. Raketen die die USA erreichen könnten auch nicht.



          Was ISrael hier für einen Spin der Sache gibt, ist bekannt. Die erzählen seit eh und je, dass es nur noch um Monate oder Wochen geht. Nur - um eine nicht so kleine Feinheit diesen schrillen Alarmspielen hinzuzufügen - ist dann noch keine funktionstüchtige Bombe gebaut. Aber lassen wir mal das Technische.



          Sie haben bei der Thematik zig Probleme, die sie einfach übergehen.



          R2P zieht hier nicht. UN-Mandat liegt nicht vor. Krieg ohne Kriegserklärung. Angriff zum 2ten Mal in Verhandlungsphasen. Mehrere wechselnde Kriegsgründe seitens der US-Administration, inkonsistent, nicht überzeugend.



          Ob der Nuklearkontrollvertrag letztes Jahr ausgelaufen wäre - na und? Bis dahin hätte er halten können und hätte Kontrolle gebracht und es ist NICHT gesagt, dass er letztes Jahr ohne Ersatz oder Verlängerung geendet wäre! Das ist kein Argument was sie da bringen.



          Ballistische Raketen darf nun also auch dieser und jener Staat nicht mehr haben, interessant. Die USA und Israel schon. Wo steht das Verbot? Und keine erreicht die USA!

        • @zartbitter:

          Mit welchem Recht will man dem Iran verbieten, Raketen zu bauen? Aus welchem nachvollziehbaren Grund sollte er freiwilig darauf verzichten?

          • @Francesco:

            Weil es aus geostrategischer Sicht die Balance zu Lasten Israels (und - wenn man den AIPAC-finanzierten Republikanern glauben mag - auch zu Lasten der USA) verschieben würde.

  • Das Völkerrecht ist das einzige was wir haben um Schwächere zu schützen. Wenn man das aber nur heranzieht, wenn es einem passt ist es sinnlos. Dann kann man Putin auch nicht vorwerfen die Ukraine anzugreifen oder Xi, wenn er Taiwan einnimmt.



    Wenn es der Weltgemeinschaft um den Schutz der Bevölkerung geht, kann die UN einen militärischen Einsatz beschließen.



    Das hätte man damals in Serbien machen müssen, hat man aber nicht, weil Russland ein Veto eingelegt hätte.

    Also brauchen wir eine UN ohne Vetomächte, mit Mehrheitsbeschlüssen. Und ein internationalen Strafgerichtshof vor dem sich alle verantworten müssen. Nicht die Abschaffung des Völkerrechts und das Recht des Stärkeren.

    • @RonSlater:

      Ob es ohne Veto-Recht. nur mit Mehrheitsbeschlüssen, so viel besser läuft? In den UN sind sehr viele autokratische Staaten und korrupte Regierungen vertreten, es gibt Abhängigkeiten von Großmächten. Mehrheiten kann man kaufen, man kann alle möglichen Arten von Druck erzeugen. Ich mache mir da nicht allzu viel Hoffnungen.

  • "Sollte Ramstein also in den aktuellen Krieg eingebunden sein, müsste Deutschland dagegen zumindest protestieren. Das folgt auch aus dem Grundgesetz, das völkerrechtliche Regeln zum Bestandteil des nationalen Rechts macht."

    Rückgrat kann mensch bei unseren korrupten Politiker innen nicht erwarten, aber das Wahlvolk wählt diese Puppen des Kapitals schon seit Jahrzehnten zuverlässig in die Regierung. Daher kann mensch sich wohl nur an die eigene Nase fassen, wenn Deutschland außenpolitisch so prinzipienlos und schwach erscheint.

    Rammstein und andere Basen hätten schon vor langer Zeit geschlossen werden sollen. Es ist allgemein bekannt, dass US-Einsätze gegen andere Länder von dort koordiniert werden.

    • @Okti:

      @ Okti



      Einigen Wählern fehlt einfach der gute Wille die Zusammenhänge zwischen Rammstein, Afghanistaneinsatz, Ukraine, Flüchtlingen und Terroranschlägen in Deutschland zu sehen.

    • @Okti:

      Da Ramstein eingebunden ist, billigt oder fördert die Bundesregierung einen völkerechtswidrigen Angriffskrieg.

      • @J_CGN:

        "...völkerechtswidrigen Angriffskrieg.""



        =



        Ob der Krieg völkerrechtswidrig ist entscheiden Gerichte. -



        =



        2..Die Bundesregierung hat mit dem iranischen Regime verhandelt - ohne Ergebnis.



        =



        3..Es gibt 3 Urteile in denen deutsche Gerichte bestätigen das der Staat Iran verantwortlich ist für 3 Terroranschläge auf Synagogen in der Bundesrepublik.



        =



        Klartext: Die Bundesrepublik -- und darüber hinaus ist kein Staat der EU -- Kriegspartei im Krieg gegen den Iran - und das ist richtig so. -- Allerdings wurde die IRGC (Revolutionsgarden) als Terrorgruppe eingestuft.



        =



        Vor diesem Hintergrund gibt es keinen Grund den USA den Zugang zu Rammstein zu verbieten - oder beabsichtigen sie sich auf die Seite des Iran zu stellen?

        • @zartbitter:

          Das ist nicht der erste völkerrechtswidrige Angriffskrieg der USA und nicht der erste der aus Rammstein unterstützt wird.



          Dass es widrig ist, ist keine bloße Meinung. Es ist offenbar, nur für EINIGE Opportunisten oder harten Ideologen, die es mit USA oder Israel halten nicht. Andere selbst aus diesen Ländern die sich auskennen reden da Klartext.



          Wenn es gegen Iran oder Gaza geht muss man halt die Trumpkröte schlucken, ist klar. Sonst macht der ja viel Shclechtes und Unsinniges, aber bei der Gelegneheit ist plötzlich alles klar. Ist klar.



          Das Völkerrecht IST wichtig und das sagt ihnen ja auch der Professor oben im Interview. Warum soll es nicht wichtig sein, bitte legen sie es dar! Wie ist die Welt wenn das zusammenfällt? Da hängen sogar noch wichtige Konventionen dran, die die Bararei von Kriegen bremsen! Das Recht im Normalmodus funktioniert jeden Tag fast überall auf der Welt, wir merken es kaum. Da wo es kritisch wird - bei Krieg und Frieden - daa wo es auch am wichtigsten ist, da wird halt auch mit Worten gekämpft, propagandhiert, gelogen, verdreht usw. damit man die Brüche schluckt. Aber wenn es zu viele werden - und der Krieg trägt bei - haben WIR den Salat. Nicht die USA.

        • @zartbitter:

          Bitte das Mykonos-Attentat nicht vergessen. Auch dort wurde gerichtlich die Verantwortung der islamistischen Regierung des Iran festgestellt.

    • @Okti:

      "Rammstein und andere Basen hätten schon vor langer Zeit geschlossen werden sollen."



      Wer sich darüber als erstes gefreut hätte, ist klar, oder?

  • Das Völkerrecht schützt aber nicht die Menschen vor Diktatoren sondern schützt nur die Diktatoren!

    Daher ist das Menschenrecht höher anzusehen als das Völkerrecht!

    • @Marcelo:

      Und verletzt nicht ein bewaffneter Angriff eklatant die Menschenrechte?

      • @Francesco:

        Was ist schlimmer ein Diktator der sein Volk jahrelang schikaniert, verletzt und tötet oder ein Angriff um genau das zu verhindern? Also wenn man mit den Iraner so spricht die man aus der eigenen Umgebung kennt, nimmt man den Angriff lieber im kauf als weiterhin 50 Jahre oder länger unterdrückt zu werden

  • Das die Mullahs schützende Völkerrecht wird nun endgültig zu einem mitleids- und erbarmungslosen Oxymoron: aus der Sicht des geschundenen iranischen Volkes.

    • @Markus Hohenfellner:

      Nur weil Ihnen die Regierung in einem anderen Land nicht gefällt, rechtfertigt es keinen Angriffskrieg. Abgesehen davon, kann mensch sehr stark anzweifeln das die USA und Israel den Iran nur angreifen, um die "armen" Iraner:innen vom Mullah-Regime zu befreien.

      • @Okti:

        Die Ermordung Zehntausender mit "gefällt Ihnen nicht" zu umschreiben ist zumindest ein aufrichtiges Statement dafür, wie wichtig den Völkerrechtlern Menschen sind.

        • @nihilist:

          Ich habe mich auf die Regierung mit dem "gefällt nicht" bezogen. Aber abgesehen davon, systematische Ermordung der eigenen Bevölkerung ist nicht auf den Iran beschränkt. Es gibt etliche Staaten, welche in den letzten Jahren und Jahrzehnten ähnliches durchgeführt haben. Die Rufe in Nordkorea, Sudan, Russland, etc. einzumarschieren habe ich aber irgendwie nicht vernommen. Und nein, ich befürworte damit nicht systematische Gewalt von Regierungen oder Militärs gegen die eigene Bevölkerung.

          Nur, ist es etwas befremdlich wie opportunistisch und prinzipienlos hier viele im Forum argumentieren (die Position der Bundesregierung scheint die Mehrheit wiederzuspiegeln, wie zu erwarten war): "Völkerrecht nur dann bitte, wenn es gerade zu meiner aktuellen Meinung passt."

          Ähnliches hat sich anfänglich beim Genozid der Israelis im Gaza-Streifen abgespielt. Auch hier entgegen dem Völkerrecht.

      • @Okti:

        "...... rechtfertigt es keinen Angriffskrieg.""



        =



        "armen" Iraner:innen" -- neben den blutigen Tätigkeiten der Massaker - Mullahs im Iran mit Zehntausenden von Toten allein in diesem Jahr ist der Iran zuständig für weltweiten Terror, Massaker und alle Arten von überfallartigen Kriegen im Nahen Osten neben den Drohungen seit 40 Jahren Israel auszulöschen. Der Terror der Revolutionsgarden findet darüber hinaus auch in der Bundesrepublik statt.



        =



        Von welchem Iran sprechen Sie?

        • @zartbitter:

          "alle Arten von überfallartigen Kriegen im Nahen Osten"

          Welche genau?

          "neben den Drohungen seit 40 Jahren Israel auszulöschen"

          Sie merken den Fehler selber? Oder brauchen Sie Hilfe?

          Übrigens, alles was Sie da aufzählen trifft deutlich besser auf Russland oder die USA zu.

        • @zartbitter:

          Überfallartige Kriege gehen im Nahen Osten eher von Israel aus. Welchen Staat soll denn der Iran überfallen haben?

  • Amboss meint: "Ohne Völkerrecht werden Trump und Putin, die neuen absolutistischen Monarchen des 21. Jahrhunderts, regel- und rechtlos agieren." Aber "mit Völkerrecht" regiert das Mullah-Regime weiterhin regel- und rechtlos, erschießt massenhaft Demonstranten und setzt mit seinen Proxys weiter den Nahen Osten in Brand.

    Das Regime kann unter dem Schutz des Völkerrechts (nach Lesart von Amboss) auch unbehelligt Atomwaffen bauen und gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen. Nach Amboss' Ansicht gilt nämlich: "Für einen präventiven Militäreinsatz müsste ein Angriff des Iran unmittelbar und konkret bevorstehen – und ein Militärschlag müsste die letzte Möglichkeit sein, diesen zu verhindern." Aber sobald der Iran Atomwaffen hat und ein Angriff unmittelbar bevorsteht, wird niemand mehr dazu bereit sein, einen Militärschlag auszuführen. Bis jetzt hat sich noch kein Staat getraut, eine Atommacht anzugreifen, auch nicht präventiv.

    Und die AfD? Deren Parteispitze lehnt den Schlag der USA eindeutig ab und sagt dazu, das Völkerrecht müsse "unbedingt eingehalten werden" ( correctiv.org/aktu...er-voelkische-kern ).

    • @Budzylein:

      "Bis jetzt hat sich noch kein Staat getraut, eine Atommacht anzugreifen, auch nicht präventiv." - Das stimmt nicht.

      zB: Chinesisch-Sowjetischer Grenzkrieg 1969, Jom-Kippur-Krieg 1973, Kargil-Krieg 1999, erst vergangenes Jahr griff die Indische Luftwaffe Pakistan an und verlor dabei einige Flugzeuge, …

      Mindestens zu den ersten drei Beispielen ist bekannt, daß jeweils der Einsatz von Atomwaffen zumindest erwägt wurde.

      • @O-Weh:

        Danke für den Hinweis. In der Sache bleibe ich aber dabei: Wenn das iranische Regime erst einmal Atomwaffen hätte, wäre es zu spät.

        • @Budzylein:

          Es wird meist sehr verkürzt dargestellt, dieses "Atomwaffen haben" oder nicht. Vom Besitz von ausreichend viel waffenfähigem Uran über das Zünden einer Test-Bombe, den Bau tatsächlich einsatzfähiger Atomwaffen bis zu einer realen Bedrohung ist es ein sehr weiter Weg.

          Iran hat zB kein Trägersystem, das eine zwangsläufig sehr schwere Uran-Bombe nach Israel tragen könnte. Und es wird nicht mal unterstellt, das Iran an der Extraktion von Plutonium arbeite, was die Voraussetzung für kleine, leichte Sprengköpfe für Raketen wäre. Der Stand war - vor dem Bombardement letzten Sommer - daß Iran über genügend hoch angereichertes Uran verfügt, daß es bis zu waffenfähigem absehbar nicht mehr lange dauern würde.

          Wir sind zu weit entfernt von der "unmittelbaren" - oder um das weiter zu interpretieren "unabwendbaren" - Bedrohung, als daß die Ultima Ratio eines Präventivschlags selbst von einem fiktional dahingehend reformierten Völkerrecht aktuell gedeckt sein könnte.

          Wenn überhaupt ein Eingreifen - so nicht völkerrechtlich, dann zumindest ethisch - gerechtfertigt sein könnte, dann wegen der Massaker an der Zivilbevölkerung. Deren Schutz mit einer reinen Luftkampagne ist aber wenig glaubwürdig.

      • @O-Weh:

        Zur Klarstellung: Der Jom-Kippur-Krieg war kein Angriffskrieg, sondern der Versuch, die 1967 von Israel besetzte ägyptische Sinai-Halbinsel bzw. die besetzten Syrischen Golanhöhen zu befreien.

        • @Francesco:

          Ägypten und Syrien haben 1973 das atomar bewaffnete Israel angegriffen. Sie haben sich nicht abschrecken lassen. Ob man das nun als Angriffskrieg betrachtet oder als berechtigte Befreiung spielt für diese Frage keine Rolle.

          Tatsächlich hatte Golda Meir dann auch bereits befohlen, Atomwaffen gefechtsbereit zu machen, die dann zum Glück doch nicht eingesetzt wurden.

    • @Budzylein:

      Ambos natürlich, nicht Amboss.

  • Was soll ein Professor für Völkerrecht öffentlich auch anders verkünden. Da wird sich nach Schema F an Buchstaben geklammert und die UN Charta zitiert.

    Wenn es dann um militärische Präventivmassnahmen geht, wird abgewiegelt mit völkerrechtlich umstritten.

    Rechtlich nicht umstritten ist, das kein Staat abwarten muss das die Bedrohung von außen dermaßen Gestalt annimmt, das Abwehrmaßnahmen nur noch schwer möglich sind. So steht es in der US Verfassung und in den Gesetzestexten Israels.

    Kurz gefasst, ein Staat der seit fast einem halben Jahrhundert durch ein Land bedroht wird, welches die Vernichtung dieses Staates sogar in seiner Verfassung verortet hat und das durch seine Stellvertreter permanente Angriffe auf die Zivilbevölkerung dieses Staates tätigt, der wird nicht tatenlos zusehen, wie dieses Land Massenvernichtungswaffen entwickelt.

    Das Recht eines Staates ist seine Existenz sicherzustellen und zu gewährleisten und dazu können nunmal auch militärische Präventivmassnahmen zählen.

    Verstoß gegen das Völkerrecht "Ja", wenn ausschließlich das Gewaltverbot gemäß UN Charta zu Grunde gelegt wird. Sähe anders aus, wenn das "völkerrechtlich umstrittene" mit einbezogen würde.

    • @Sam Spade:

      Sie liegen weit daneben. Präventivkriege sind missbrauchsanfällig. Und es ist der Fall - mit gutem Grund - dass Präventivkriege erst bei sehr konkreten VORHABEN gerechtfertigt sind. Ich finde das in dem Zusammenhang sehr passend: Haben wir das was Hitler gemacht hat denn schon vergessen? Haben wir Irakkrieg 2 vergessen?



      Ein Potential reicht nicht. Mit sehr gutem Grund und das ist rechtliche Praxis. Wenn sie das Rechtsverständnis infrage stellen, kann ich ihre vielen juristischen Ergüsse ab diesem Moment nicht mehr ernstnehmen.



      Und die Waffen, die die Bedrohung darstellen, insbesondere die eine Waffe um die es geht, die existieren nicht und die war nunmehr auch nicht nah dran zu existieren, da können sie die Auskünfte aus den US-Geheidiensten prüfen die mal wieder durchgesickert sind. Und die Aussagen der Politiker und anderen Quellen aus dem letzten Sommer (...).



      Nochmal zum Schluß: Entweder Recht für alle. Oder für keinen. Das sollten sie, der so oft rechtlich argumentiert und belehrt, wissen.

      Zum Thema Präventivschlag gibt es Passagen des GEsprächs zwischen P. Sands und E. Klein und im NYT Podcast vom letzten Jahr. Ich vermute, dass "sogar sie" dort noch etwas lernen können.

      • @JK83:

        Netter Beitrag aber am Thema vorbei. Wenn sie mich in rechtlichen Belangen schon belehren wollen, dann bitte auch auf die Nuancen achten.

        Es besteht ein grosser Unterschied zwischen "Präventivmassnahmen" einem "Präventivschlag" und einem "Präventivkrieg".

        Nur von ersteren habe ich gesprochen, weder von einer militärischen Intervention noch von einem Präventievkrieg.

        By the way, schöner Satz "Recht für alle oder für keinen". Hat schon zu Kleist Zeiten nicht hingehauen und haut auch heute nicht hin. Da braucht es nicht erst den Blick über den großen Teich, ein Blick nach innen reicht.

        Und was den Stand des iranischen Atomprogramms betrifft, so empfehle ich einmal die IAEA Berichte zu studieren. Habe ich mich detaillierter in einem unten stehenden Kommentar zu geäußert.

        Ein anderer Forist hat auch einen guten Beitrag vom Deutschlandfunk zu dem Thema verlinkt.

    • @Sam Spade:

      Ist ja interessant, dass juristische Laien es mal wieder besser wissen.



      Oder ist das nur dumpfes Volksempfonden?

  • Wichtig, dass mal die Rechtslage klar dargelegt wird.

    Es kursieren viel zu viele Schwurbeleien.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Die Ironie ist beträchtlich.

  • „Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren“ sagt Rechtsprofessor Kai Ambos.

    Da hat er Recht, darüber entscheidet weder Professor Ambos noch andere Professoren, sondern die UN und ggf. deren Gerichtsbarkeit.

    • @Martin Sauer:

      Sie meinen eine Gerichtsbarkeit der UN, die durch einfache Veto-Rechte außer Kraft gesetzt werden kann? Wie es Russland mit dem Ukraine-Krieg macht?



      Das Völkerrecht ist ein Wertloses Gesetz ohne Rechtskraft.

    • @Martin Sauer:

      Die Gerichtsbarkeit existiert nicht wirklich. Noch weniger eine Exekutive die ein Urteil durchsetzen würde. Daher ist das Völkerrecht auch kein richtiges Recht.

      • @Tim Hartmann:

        Die Gerichtsbarkeit funktioniert, wenn sie von den Konfliktparteien anerkannt wird und die Durchsetzung erfolgt nach der Maxime do ut des, d.h. man hält sich daran, weil man von den andern auch erwartet, dass sie sich daran halten. Das funktioniert für den größten Teil des Völkerrechts recht gut.

        • @Francesco:

          Was Sie da beschreiben hat mit Recht wenig zu tun. Was Sie beschreiben sind Gepflogenheiten.

          Bei Völkergepflogenheiten würde ich mitgehen.

  • Der sogenannte Westen pocht immer auf Völkerrecht wenn es gerade zur eigenen Position passt nur sobald die USA und damit der "Westen" das Völkerrecht bricht ist es auf einmal gar nicht mehr so schlimm weil Wir sind ja die Guten.......



    Doppelmoral und scheinheilig das können wir

    • @pablo:

      Ach, als ob Putin da besser wäre. Seit 2008 würde ich sagen, er ist noch schlimmer.

      • @Ajuga:

        Es geht nicht um besser. Es geht darum, dss sich der Westen auf ein sehr hohes moralisches Ross setzt und selber kein bisschen anders handelt wenn er kann.



        Es gibt hier so viel Moral, dass wir uns immer 2 davon leisten.

        • @J_CGN:

          Wann hat der Westen zuletzt Zehntausende Demonstranten zusammenschießen lassen?



          Ach so, das gilt ja fürs Völkerrecht nicht, das ist innere Angelegenheit.

  • „Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren“ sagt ein Professor - ist das ein Oximoron?



    Inhaltlich stimme ich weitgehend zu. Was mir aber als Laie auffällt:

    "Ambos: Iran hat wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israel das Recht, sich zu verteidigen.

    taz: Und darf also US-Basen in Drittstaaten beschießen?

    Ambos: Nur wenn diese für US-Angriffe genutzt werden. Falls nicht, und das scheint bei den Golfstaaten so zu sein, sind diese Gegenschläge nicht vom Selbstverteidigungsrecht gedeckt. "



    Wieso darf der Angegriffene nicht überall das Militär des Angreifers selbst mit miltärischen Mitteln angreifen? Das Militär müsste dann doch ein rechtmäßiges Ziel sein.

    • @Offebacher:

      Letzteres sehe ich auch so. Oder mit welchem Recht greifen die USA ein iranisches Kriegsschiff vor der Küste Sri Lankas an?

    • @Offebacher:

      Kai Ambos irrt in mancherlei Hinsicht. Er fällt seit Jahren in Talkshows durch viel Meinung und weniger juristische Substanz auf. Selbstverständlich erlaubt es das Kriegsrecht sämtliche Kombatanten und militärische Einrichtungen des gegnerischen Staates anzugreifen. Dass von diesen ein Angriff ausgehen muss ist natürlich Unsinn. Entweder wurde Ambos im Artikel falsch zitiert oder es handelt sich um einen Lapsus seinerseits.

    • @Offebacher:

      Es ist ein Oxymoron, ganz genau so wie "Die alten Griechen wurden nicht von den alten Griechen inspiriert" kein [sic] Oyxmoron ist.

  • Trump und Netanjahu haben einen gordischen Knoten gelöst, das tut man mit dem Schwerte. Der Wechsel des Regimes ist der Wille aller Exiliraner. und auch die Stimmung im Land. Über 40 Jahre hatten Völkerrecht und Diplomatie eine Chance, jetzt ist ein Wandel "möglich". Iranischer Führer soll nun erst mal der Verantwortliche für die Niederschlagung der Proteste werden, der Sohn des Diktators. Mal sehen ob er in 4 Wochen noch steht. Auch im Völkerrecht muss es revolutionäre Akte geben, um die schlimmsten Regime auszusortieren.

  • Das sind schon sehr überraschende Einlassungen.



    Die Vernichtung des Staates Israel ist verfassungsgemäßes Ziel des Iran. Jede Verlautbarung nach innen und außen unterstreicht den unbedingten Willen, dieses Ziel zu erreichen, jede Militärische und die meisten wirtschaftlichen Entscheidungen werden dort auf dieser Grundlage getroffen. Wie man das auf eine "abstrakte Drohung" verkleinern kann ist mir unverständlich. Ist ein Mörder der auf sein Opfer schießt auch nur eine abstrakte Bedrohung solange er noch nicht tödlich getroffen hat?

    • @Samvim:

      Eine Androhung einer Straftat ist nicht dasselbe wie das Ausführen dieser Straftat.

      Israel hat Atomwaffen und ist vor einer "Vernichtung" durch Iran definitiv hinreichend geschützt.

      "Ist ein Mörder der auf sein Opfer schießt auch nur eine abstrakte Bedrohung solange er noch nicht tödlich getroffen hat?"

      Falsche Frage.

      Die korrekte Frage wäre:

      Wird jemand durch das Androhen eines Mordes zum Mörder?

      Aber warum Sie die nicht stellen, wissen Sie ja selber.

      • @Ajuga:

        Durch das Drohen wird ein Mensch noch nicht zum Mörder.



        Wenn wir den Mord aber nicht verhindert haben, dann schreien alle, wie das nur passieren konnte.

        • @Troll Eulenspiegel:

          Zja, dann sind die Schreihälse halt aufgeregt. So what?

      • @Ajuga:

        Waffen und Geld für den Terrorangriff der Hamas im Oktober 2023 stammen z.B. aus dem Iran. Dass der Mörder die Drecksarbeit andere machen lässt ändert am Beispiel nichts. Mein Vergleich passt sehr gut, aber nur wenn man kein geschlossenes Weltbild hat

        • @Samvim:

          Den anhaltenden Terror Israels gegen die Palästinenser und gegen den Südlibanon sollte man nicht außeracht lassen.

    • @Samvim:

      Hat der Iran Israel vor Beginn des jetzigen Krieges beschossen? Nein. Ist es ein geplanter Mord: Tat ist in wesentlichen Grundzügen vorbereitet, Täter, Tatzeit und Tatort sind grob festgelegt. Auch das nicht.



      Also, was wollen Sie da konstruieren?

      • @Il_Leopardo:

        Hat der Iran Israel beschossen? Der Iran hat jedem der Israel die letzten Hahrzehnte beschossen hat, die Raketen gegeben - um Israel zu beschießen.

        Also wirklich mit Nein kann man die Frage nicht beantworten.

    • @Samvim:

      Irgendwelche Ziele sind so lange bedeutungslos so lange es eben keine klaren Angriffsvorbereitungen gibt.

    • @Samvim:

      Ja, es ist schon merkwürdig, welche Diskussionen hier in der taz rauf und runterlaufen. Völkerrecht, Völkerrecht und nochmals Völkerrecht. Recht ist nicht für sich selbst da und es muss immer die Intension eines Rechts betrachtet werden. Es ist sicher nicht die Intension des Völkerrechts, solche brutalen und verbrecherischen Terror-Regime wie das der Mullahs über Jahrzente auf die eigene Bevölkerung und die Welt loszulassen.



      Der moralische Aufschrei ist womöglich nur deshalb so groß, weil man Trump und Netanjahu persönlich hasst.



      Man muss die beiden nicht mögen. Aber ich hoffe für die unterdrückten Iraner, dass sie sich jetzt befreien können.

      • @Querbeet:

        Ohne Völkerrecht sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Und es gilt auch dann, wenn es einem nicht in den Kram passt.

        • @Il_Leopardo:

          Gut, dass bislang Willkür Tür und Tor verschlossen geblieben sind.

          • @Querbeet:

            Ja, ehrlich. Die Welt ist seit 1945 friedlich, und jetzt kommen Trump und Bibi und machen das Völkerrecht kaputt.

  • Wie verhält sich das eigentlich mit Stellvertreterkriegen über Proxy Staaten und dem Völkerrecht? Wenn Iran über Jahre Terror über verschiedenen militärischen Gruppen finanziert die dann ein Land angreifen/terrorisieren. Warum solche Regimes von Völkerrecht geschützt werden, wenn sie es nur ausnutzen und offen über die Vernichtung eines anderen Landes reden und über Proxies auch finanzieren.

    • @lord lord:

      Wer finanziert denn den IS, Al-Qaida und die Taliban? Das ist nicht der Iran. Und wer finanziert den Terror Israels gegen die Palästinenser und den Libanon?

    • @lord lord:

      Terroristische Gruppen sind per Definition keine Völkerrechtssubjekte und selbst das normale Kriegsrecht gilt bei ihnen evtl nur eingeschränkt (nicht bei der Hisbollah, die sind zu schick uniformiert).

      Terrorsponsoren stehen nicht außerhalb des Völkerrechts, aber da es sich um Sponsoren handelt ist der Angriffsweg das Finanz- und Handelsrecht. So wie man mit dem Auftraggeber eines Auftragsmörders umgeht halt.

      Denn die Entscheidung, einen angeordneten Terroranschlag auch auszuführen, trifft nicht der Großayatollah, sondern der ausführende Terrorist.

      Man kann das anders sehen, aber dann ist man bereits auf dem Territorium sakraler Rechtssysteme wie der Scharia, in denen der angebliche Gottesbefehl das gegenüber der Mündigkeit des Individuums höhere Rechtsgut ist.

      Das Zerstören identifizierter Waffenlieferungen an solche Gruppen ist jederzeit und überall möglich, bei Einhaltung der üblichen Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung.

      Hat Israel wasweißichwieoft in Syrien gemacht; hat ziemlich genau niemals irgendjemanden außer den unmittelbar Betroffenen gejuckt, weil die IDF in keinem dieser Fälle mit Absicht Unschuldige schädigte oder dies billigend in Kauf nahm.

      • @Ajuga:

        Der Auftraggeber eines Auftragmörders ist Anstifter und wie der Täter zu bestrafen; da ist nichts mit Finanz- und Handelsrecht.

      • @Ajuga:

        Israel nimmt den Tod von Unschuldigen seit Beginn seiner Existenz billigend in Kauf.

      • @Ajuga:

        Dafür, dass Sie hier ausführliche Vorträge halten, offenbaren Sie grundlegenden Wissensmangel. Der Auftraggeber wird im Strafrecht wie der Auftragausführende bestraft. Das nur mal am Rande. Aber erzählen Sie Ihre Geschichten schön weiter

  • Ein Beitrag aus dem Elfenbeinturm der Wissenschaft.



    Zum Einen: Der Iran bastelt bekanntermaßen fleißig an Atomwaffen. Wenn er diese hat, wäre das eine Katastrophe für die gesamte Menschheit.



    Weiterhin: Der Iran finanziert seit Jahrzehnten Terrorgruppen, wie Hisbollah, Hamas oder Huthis, ebenso rüstet er die Gruppen aus. Mit diesen Gruppen terrorisiert er die gesamte Region. Die Hislollah ist beispielsweise im Libanon als iranische Besatzungsarmee zu bewerten.



    Das iranische Regime hat gerade erst Zehntausende seiner eigenen Bürger ermordet. Er tritt sämtliche Menschenrechte mit Füßen.



    Es kann und darf nicht sein, dass das Völkerrecht als Täterschutz missbraucht wird. Es bedarf da dringend einer Anpassung an die Realität.

    • @Matthias Michaelis:

      >Weiterhin: Der Iran finanziert seit Jahrzehnten Terrorgruppen, wie Hisbollah, Hamas oder Huthis, ebenso rüstet er die Gruppen aus. Mit diesen Gruppen terrorisiert er die gesamte Region. Die Hislollah ist beispielsweise im Libanon als iranische Besatzungsarmee zu bewerten.<



      Nur mal am Rande: Der IS wird nicht vom Iran unterstützt, sondern von anderen Akteuren. Das gleiche gilt für Taliban und Al Qaida.

    • @Matthias Michaelis:

      "Der Iran bastelt bekanntermaßen fleißig an Atomwaffen."

      Reicht die Behauptung oder wollen wir doch Beweise? Die IAEA konnte bis jetzt keine finden.

    • @Matthias Michaelis:

      Können Sie belegen, dass der Iran an Atomwaffen arbeitet, da dies doch sogar "bekanntermaßen" der Fall sein soll?

      • @ZTUC:

        Mal abgesehen davon das den Beleg die Geheimdienste liefern müssen und nicht ein User hier, ist das ziemlich offensichtlich. Vermutlich würden Sie die Ergebnisse der Geheimdienste allerdings auch in Zweifel ziehen, weil die Mullahs müssten Sie schon testen, alles andere würde bei einigen wohl nicht als Beweis dienen.



        Die Mullahs haben das Uran so stark angereichert, das gar keine andersartige Nutzung möglich ist, als die Atombombe. Es gibt kein Anwendungsfeld außer der Atombombe für so hoch angereichertes Uran.



        Und wenn es am Ende nicht die Atombombe wird, dann ist eine Schmutzige Bombe die ohne großer Explosion große Teile von Städten verstrahlt ähnlich schlimm.

        • @Walterismus:

          In Garching wird auch hoch angereichertes Uran verwendet. Und Uran von einem Anreicherungsgrad von 60% wird in der Nuklearmedizin genutzt.

      • @ZTUC:

        Urananreicherungen mit einem Reinheitsgrad auf über 60% und die Entwicklung von Trägertechnologie für Atombomben wurden nicht erst seit 2019 von der IAEA in ihren Berichten erwähnt, sondern auch von der UN angemahnt, da sie gegen diverse UN Resolution verstoßen z. B. 2231.

        80% braucht es für den Bau einer Atombombe. Einmal einen Nuklearphysiker fragen, der wird ihnen erklären, welch kleiner Schritt es ist wenn Uran erstmal mit einem Reinheitsgrad von 60% angereichert wurde.

        Für die zivile Nutzung braucht man derartig angereichertes Uran jedenfalls nicht.

        • @Sam Spade:

          "Einmal einen Nuklearphysiker fragen, der wird ihnen erklären, welch kleiner Schritt es ist wenn Uran erstmal mit einem Reinheitsgrad von 60% angereichert wurde."



          Isotopentrennung ist keine Kernphysik.

      • @ZTUC:

        Der Iran hat Uran auf 60 % angereichert ( www.deutschlandfun...kannt-ist-100.html ). Das ist mit Sicherheit nicht für zivile Zwecke bestimmt. Für den Betrieb von Atomkraftwerken reicht eine Anreicherung von 5 % aus. Für Atomwaffen ist eine Anreicherung von ca. 90 % erforderlich, aber wenn man schon bei 60 % ist, kann das sehr schnell gehen ( www.rnd.de/wissen/...MYN3A6A5DPCTE.html ).

    • @Matthias Michaelis:

      Es kann und darf nicht sein, dass das Völkerrecht als Täterschutz missbraucht wird.

      Dafür wurde es konzipiert. Zuerst haben sich vor allem Polen und Russland an deutschem Staatsgebiet bedient und dann kam das Völkerrecht, um den dann aktuellen Zustand zu zementieren.

      Um es ganz klar zu sagen, ich will keinen Revanchismus, ich will nur auf sagen, dass das Völkerrecht die Täter schützt.

    • @Matthias Michaelis:

      Die Realität ist, dass sie nicht mal den Unterschied zwischen Völkerrecht und Menschenrecht kennen



      Was Sie propagieren ist fas Recht des Stärkeren. Warum nicht Russland, Nordkorea, Myanmar, Vietnam, China, Türkei, Saudi Arabien, usw usw bombardieren? Alles keine Demokratien, Terrorunterstützter, Unterdrücker der eigenen Bevölkerung.



      Sehen sie wohin ihre Argumentation fuhrt?

      • @Petros:

        Menschenrechte sind integraler Bestandteil des Völkerrechts.

        Daraus ergibt sich eine internationale Schutzpflicht "Responsibility to Protect" zum Schutz der Menschenrechte, die auch in die Souveränität einzelner Staaten eingreifen kann, idealerweise mit UN Mandat.

        Bei Untätigkeit der UN obliegt es den Mitgliedern der internationalen Gemeinschaft bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Rahmen dieser Schutzpflicht nach eigenen Ermessen zu verfahren und ggf auch militärisch zu intervenieren.

        Ähnlich wie im Fall der Präventivmassnahmen, ist auch diese Vorgehensweise völkerrechtlich umstritten.

        Wurde aber in der Praxis auch schon praktiziert, wie im Jugoslawienkrieg durch Intervention der Nato um einen Massenmord zu verhindern.

        Eine Abwägung zwischen Schutzpflicht und Gewaltverbot kann aber nur im Rahmen der Souveränität des intervenierenden Staates selbst stattfinden.

        In Gaza wie auch im Iran wäre ein Einschreiten zum Schutz der Menschenrechte aber eine Option für einzelne Mitglieder der internationalen Gemeinschaft gewesen, da die UN weitgehend beschlussunfähig und der Tatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit zweifellos erfüllt war.

        • @Sam Spade:

          Der Jugoslawien-Krieg war eben nicht durch R2P gedeckt. Zum.einen gab es im Kosovo eben nicht den Anlass (belegt) zum anderen gab es kein Mandat.



          D.h. die NATO hat damals einen unprovozierten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg geführt und dabei auch zivile kritische Infrastruktur bombardiert.

          • @J_CGN:

            Offiziell war das militärische Eingreifen einiger Nato Staaten sehr wohl eine R2P Operation.

            Was später daraus geworden ist, steht auf einem anderen Blatt.

    • @Matthias Michaelis:

      Haben sie den Artikel gelesen? Das Völkerrecht ist geltendes Recht. Auch in Deutschland. Nix Elfenbeinturm.

      • @Semon:

        Nein ist es nicht. Das Völkerrecht hat noch nirgendwo gegolten in keinem einzigen Land auf diesem Planeten wodurch es keinerlei rechtliche Wirkung entfaltet. Deshalb spielt das Völkerrecht auch keine Rolle.

        Liegt unteranderem daran, das die UN als vermeintliche Schützer des Völkerrecht durch ihr Veto-Recht einzelner Nationen eine Ungleichbehandlung einzelner Völker vorsieht.

        • @Walterismus:

          In Deutschland können Betroffene das Völkerrecht vor regulären Gerichten einklagen, genauso wie jedes andere Recht.

      • @Semon:

        Falsch. Das Völkerrecht ist kein geltendes Recht. Es ist tatsächlich ein Wunschkonzert von Professoren - auch wenn es in der Überschrift anders steht.

        Denn in der Praxis wurde sich nie an das Völker“recht“ gehalten.

        Länder dieser Welt investieren 2,5% des Welt-BIP in Rüstung, 19% der Weltbevölkerung leben in Ländern mit Wehrpflicht; eben weil es KEIN Völkerrecht gibt.

        • @Tim Hartmann:

          Völkerrecht ist doch nicht nur das Verbot von Angriffskriegen.

        • @Tim Hartmann:

          "Falsch. Das Völkerrecht ist kein geltendes Recht. Es ist tatsächlich ein Wunschkonzert von Professoren - auch wenn es in der Überschrift anders steht."

          In der realen Welt ist das Völkerrecht in der UN-Charta, der Genfer Konvention und noch ein paar anderen Verträgen geregelt. Und etwas anderes zu behaupten, zeugt – im besten Fall – von Ahnungslosigkeit.

          "Denn in der Praxis wurde sich nie an das Völker“recht“ gehalten."

          Das ist ungefähr so sinnvoll wie die Behauptung, Mord stünde nicht unter Strafe, weil ständig gemordet wird.

          "Länder dieser Welt investieren 2,5% des Welt-BIP in Rüstung, 19% der Weltbevölkerung leben in Ländern mit Wehrpflicht; eben weil es KEIN Völkerrecht gibt."

          Das ist schlicht völliger Quatsch.

          • @Kaboom:

            Ich glaube Sie verstehen meine Arguentation nicht. Meine greift viel früher ein. Exekutive Gewalt ist die Grundlage für Recht.

            Mord steht unter Strafe und die Aufklärungsquote und Verurteilungsquote ist sehr hoch.

            Und keiner kann Morden und kommt deswegen davon weil die Polizei sich nicht traut den Täter Festzunehmen - weil der Täter mehr Leute unter Waffen hat als die Polizei .

            Um in Ihrem Bild zu bleiben.

            Staaten selbst befinden sich mangels übergeordneter Ebene nicht im Rechtsstaat, sondern in Dschungel. Eben weil das Völkerrecht eine Fiktion ist.

            Daher die Verteidigungsbudgets und die Wehrpflicht - wäre das Völkerrecht keine Fiktion, wäre das nicht nötig.

        • @Tim Hartmann:

          "Das Völkerrecht ist kein geltendes Recht. (...) Denn in der Praxis wurde sich nie an das Völker“recht“ gehalten."



          Stimmt so natürlich nicht. Jeder Staat, der noch keinen anderen überfallen hat, hat sich an das Völkerrecht gehalten.



          Und nur weil einzelne sich nicht an das Recht halten, heißt das nicht, dass es kein geltendes Recht ist. Oder meinen Sie, aufgrund vorkommender Rechtsverstöße wäre beispielsweise die Straßenverkehrordnung kein geltendes Recht?

          • @Encantado:

            Wenn man sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, dann legt man sich mit einer Macht an die die eigene um mehrere Größenordnungen übersteigt (du als individuum vs. Deutschen Staat)

            Eben dies ist beim Völker“recht“ nicht gegeben. Es gibt keine übergeordnete Instanz, insbesondere nixht beim Vollzug.

            • @Tim Hartmann:

              Sie haben noch nicht vom ICJ gehört, vermute ich? Du liebe Güte ....

              • @Kaboom:

                Natürlich habe ich von denen gehört.

                Ich halte es nur für vollkommen irrelevant. Dieses Gericht ist nur da um abgesetzte Staatenlenker irrelevanter Staaten zu verurteilen.

            • @Tim Hartmann:

              "...legt man sich mit einer Macht an die die eigene um mehrere Größenordnungen übersteigt."



              Das Recht des Stärkeren. Wenn man es so formuliert, kann natürlich jeder machen was er will, vorausgesetzt er hat die entsprechende Bewaffnung.



              Ob das eine Welt ist, in der es sich gut leben lässt, mag jeder selbst beurteilen.

              • @Encantado:

                „Ob das eine Welt ist, in der es sich gut leben lässt, mag jeder selbst beurteilen“

                Es ist die Welt in der wir leben. Das Recht des Stärkeren IST das Recht. Dies ist so seit dem es Leben gibt. Ob wir es wollen oder nicht.

                In unserer Nussschale als Privatperson in einem Rechtsstaat ist der Stärkere aber in der Regel die Polizei. Die Polizei die Gerichtsurteile auf Basis von Gesetzen duchsetzt. Ohne Polizei wären alle Juristen Clowns und Gesetze nur bedrucktes Papier.

                Recht ist nur so Stark wie der Knüppel der es duchsetzt in Relation zu dem Subjekt dem Gegenüber es duchgesetzt wird.

                Ein Völkerrecht aber…

                Es ist ein Phantasiekonstrukt. Es greift nur wenn andere Staaten Weltpolizei spielen und es duchsetzen. Aber dies machen Sie nur ggü. kleinen Staaten, wenn es gerade in den Kram passt.

          • @Encantado:

            Wenn gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen wird, dann wird dies geahndet, wenn dies nachgewiesen wird.



            Beim Völkerrecht ist das nicht der Fall!



            Und das Vetorecht von China, Frankreich, Russland, USA und dem Vereinigten Königreich macht das Völkerrecht schlicht Wertlos und ohne rechtliche Bindung.

            Eben wegen dem Veto-recht wird auch der Ukrainekrieg nicht als Völkerrechtswidrig deklariert. Russland legt dagegen ein Veto ein.



            Die USA kann das ebenfalls machen. Also klagen Sie mal die USA an wegen Bruch des Völkerrechts. Die legt ihr Veto ein und damit ist die Sache gegessen.

            Das Völkerrecht ist ein Wertloses Gesetz ohne Rechtsbindung!

            • @Walterismus:

              "Wenn gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen wird, dann wird dies geahndet, wenn dies nachgewiesen wird.



              Beim Völkerrecht ist das nicht der Fall!"



              Das ist ein echtes Manko, ja.



              Aber es deswegen als nonexistent zu erklären, sich nicht mehr daran gebunden zu fühlen, geht dann doch ein wenig weit, nicht?



              "Das Vetorecht von China, Frankreich, Russland, USA und dem Vereinigten Königreich macht das Völkerrecht schlicht Wertlos"



              Nicht immer, aber ja, es ist dem Belieben der zur Gründung vorhandenen Großmächte gestellt.



              Und der Schluss soll sein, dass man es ignoriert und macht was man will?



              Bislang ist die Ächtung von Angriffskriegen noch halbwegs wirksam (mit den erwähnten Ausnahmen). Wenn man diese Ächtung fallenlässt... na dann, auf in den Kampf.



              "Das Völkerrecht ist ein Wertloses Gesetz ohne Rechtsbindung!"



              Jedes Gesetz ist genausoviel wert, wie der Prozentsatz derjenigen, die sich daran halten.

              • @Encantado:

                Ja das Völkerrecht ist damit obsolet. An dessen Stelle muss dann ein anderes Gesetz mit entsprechender Gerichtsbarkeit treten.

                Was ist ein Gesetz wert, bei dem gewisse Völker Ihr Veto einlegen können? Nichts.



                Jetzt wo man evtl. das Völkerrecht anwenden könnte, kommt es nicht zum tragen, weil eine relevante Macht Ihr Veto einlegt.

                Im Ukraine Kries ist es Russland



                Im Iran Krieg ist es USA



                in Taiwan wäre es China

                Erstaunlich, in fast allen Kriegen des 21 Jahrhundert wo Völkerrecht tangiert ist hat eine Veto Macht ihr Veto eingelegt, weil selbst beschuldigt oder verbündet mit einer beteiligten Partei.



                So ein Gesetz kann nichts Wert sein, selbst wenn 90% sich dran halten. Es reicht aus wenn eine Vetomacht es nicht tut.

                • @Walterismus:

                  Beim Suezkrieg hat die UNO das Völkerrecht gegen das Veto von Frankreich und UK durchgesetzt.

  • Der Irankrieg verstößt möglicherweise gegen das Völkerrecht. Nur sind Politiker völerrechtlich nicht verpflichtet, dies auch so zu benennen. Diplomatisch gilt es, stets die betroffenen eigenen Interessen und möglichen Folgen einer Benennung abzuwägen. Dieser Abwägungsprozess ist halt im Gang.

    Da Herr Wadephul ene eigene deutsche Beteiligung ausgeschlossen hat, ist erst mal das Wesentliche gewährleistet.

    Wirklich interessant wird das irgendwann innenpolitisch in den USA.

  • "Aber kein Staat darf den völkerrechtswidrigen Angriff der USA und Israel auf den Iran unterstützen. Das muss man strikt unterscheiden."



    Er sagt "KEIN STAAT"



    die ex-post-Rechtfertigungen für militärische Aktionen könnte auch umgedreht werden, aber niemand greift ernsthaft heutzutage etablierte Nuklearmächte an, auch nicht Nordkorea.



    Bei rp-online.de 2003



    "Um Weitergabe von Atomwaffen zu verhindern



    Perle schließt Präventivschlag gegen Nordkorea nicht aus



    06.06.2003 · 12:18 Uhr



    Berlin (rpo). Wieder mal eine beunruhigende Nachricht aus den USA: Der einflussreiche Pentagon-Berater Richard Perle schließt einen Präventiv-Angriff gegen Nordkorea nicht aus, um eine Weitergabe von Atomwaffen zu verhindern. Außerdem tritt er verbal gegen Deutschland nach."



    Eigene Nuklearwaffen oder eine Allianz mit Staaten, die solche besitzen, verleihen gewissermaßen Immunität.



    Bei faz.net am 2.10.25



    "Pakt mit Atommacht:



    So gefährlich ist die Allianz von Pakistan und Saudi-Arabien



    Israel und die USA ordnen den Mittleren Osten neu. Dort suchen die Staaten nach Partnern. Pakistan hat seine Atomwaffen auch dank Saudi-Arabien bauen können. Der Verlierer ist Indien."



    Völkerrecht u. Friedenssicherung auf Abwegen!

  • Ich sehe nach dem Lesen des Interviews nicht, wie Herr Merz durch seine Einschätzung in Schwierigkeiten kommen sollte. Die Andeutung in der Überschrift wird im Interview meiner Meinung nach nicht beantwortet.



    Herr Merz zieht sich nicht auf theoretische Erklärungen zurück, sondern macht Realpolitik. Mal sehen, wie lange Spanien seine Anti-USA-Politik durchhält.



    Den deutschen Regierungschef, der den USA die Nutzung der Air-Base in Ramstein untersagt, möchte ich sehen.

    • @Dirk Osygus:

      "Den deutschen Regierungschef, der den USA die Nutzung der Air-Base in Ramstein untersagt, möchte ich sehen."

      Der deutsche Regierungschef hat hier auch nichts zu untersagen. Die Basis befindet sich zwar auf deutschen Hoheitsgebiet, genießt aber wie alle amerikanischen Stützpunkte in Deutschland vollumfängliche Immunität, im Sinne einer Botschaft. Der Souverän sind die USA. Daher ist der Einwand einer deutschen Unterstützung aus der Luft gegriffen. Sollte ein Völkerrechtler eigentlich wissen.

      • @Sam Spade:

        Immunität heißt nicht, dass deutsches Recht nicht gilt. Die schützt nur vor Strafverfolgung.

      • @Sam Spade:

        Naja, theoretisch könnte der Luftraum für amerikanische militärische und zivile Luftfahrzeuge gesperrt werden. Wird bereits für Russland und Belarus gemacht.

        • @Ahnungsloser:

          Kann man natürlich auch bei den USA machen, aber gerade Ramstein ist so wichtig für die, dass die das einfach ignorieren werden. Und was machen wir dann? Die Flieger abschießen oder uns zur machtlosen Witzfigur machen?

          • @FriedrichHecker:

            Bei Diego Garcia scheinen sich die USA ja anscheinend an die britischen Verbote zu halten. Und es wäre auch nicht das erstemal, dass Deutschland den USA Überflugrechte verwehrt. Aber Ramstein ist für die USA vor allem als Kommunikationszentrum wichtig, weniger als Luftwaffenbasis.

      • @Sam Spade:

        "Die Vereinigten Staaten von Amerika sind bei der Erfüllung ihrer militärischen Aufgaben – ob nun in Deutschland oder in den USA – gleichermaßen an die völkerrechtlichen Regeln des Friedenssicherungsrechts (sog. ius ad bellum, insb. das Gewaltverbot) sowie an das humanitäre Völkerrecht (Genfer Konventionen und Zusatzabkommen) gebunden.



        Unstreitig ist dagegen, dass Deutschland Völkerrechtswidrige Militäroperationen (oder gar Kriegsverbrechen), die durch ausländische Staaten von deutschem Territorium aus durchgeführt werden, nicht dulden darf."

        Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages



        www.bundestag.de/r...34-14-pdf-data.pdf

        • @Klabauta:

          Die Rechte und Pflichten der in Deutschland stationierten US Truppen sind im Nato Truppenstatut sowie im Zusatzabkommen von 1963 klar definiert.

          Das Deutschland militärische Operationen die gegen das Völkerrecht verstoßen auf seinem Territorium nicht dulden muss ist Gegenstand der Vereinbarungen, bedeutet aber nicht automatisch das Deutschland bei Unterlassung einfach so der Beihilfe bezichtigt werden kann. Da spielen die Umstände auch eine gewichtige Rolle.

    • @Dirk Osygus:

      Es ging im Interview darum, gegen die Nutzung der Base zumindest zu protestieren, also: die Völkerrechtswidrigkeit des Angriffs auf Iran klar zu markieren und Missbilligung auszudrücken. Von "untersagen" hat hier niemand geredet.



      Aber meine Erwartungen an eine Regierung, die vor der Macht (Geld, Gas, USA...) kuscht und sich stattdessen lieber an den abhängig Beschäftigten und Hilfeempfängern schadlos hält sind hier eher gering.

      • @V. Ohneland:

        Und warum sollte der Angriff auf Iran missbilligt werden? Weil es das Völkerrecht bricht? Es ist doch ziemlich offensichtlich, dass das Völkerrecht schlicht an seine Grenzen gekommen ist und in der Form nicht haltbar ist und modifiziert gehört.

        • @Walterismus:

          "Und warum sollte der Angriff auf Iran missbilligt werden? Weil es das Völkerrecht bricht?"



          Gut erkannt. Genau das.



          "Es ist doch ziemlich offensichtlich, dass das Völkerrecht schlicht an seine Grenzen gekommen ist und in der Form nicht haltbar ist und modifiziert gehört."



          Mag sein. Ist es aber (noch?) nicht. Und wenn man Regeln als solche gutheißt, die im Grundsatz funktionieren, wenn alle sich dran halten, hält man sich an die Regeln.



          Sonst könnte man morgen wieder in Polen einmarschieren. Warum auch nicht? Völkerrecht spielt ja keine Rolle mehr.

          • @Encantado:

            Glauben Sie, dass Deutschland heute nur deshalb nicht in Polen oder Frankreich einmarschiert, weil das völkerrechtlich verboten ist?

          • @Encantado:

            Dann klagen Sie die USA doch an wegen Bruch des Völkerrechts. Die legt ihr Veto ein, welches ihr von der UN als ständiger Vertreter zugestanden wird und damit findet dann kein Völkerrechtsbruch statt.



            Selbiges übrigens mit Russland und der Ukraine. Auch Russland hat ein Vetorecht, weshalb die UN im Ukrainekrieg keine Rolle spielt.



            China hat dieses Vetorecht ebenfalls, wenn es Taiwan oder wen anderes angreift.

            Also ja die USA hält sich an die Regel und setzt durch Ihr Veto das Völkerrecht außer Kraft. Und das vollkommen Rechtmäßig.

            Und genau das macht das Völkerrecht wertlos und ohne Rechtsbindung. Du brauchst nur einen Verbündeten in der ständigen Vertretung, der sein Veto einlegt um Immunität gegen den Völkerrechtsbruch zu erhalten!

            • @Walterismus:

              Der Sicherheitsrat ist kein Organ der Rechtssprechung (oder Rechtssetzung), sondern der Exekutive. Eine Untätigkeit wegen Veto macht aus Unrecht kein Recht.

            • @Walterismus:

              "Dann klagen Sie die USA doch an wegen Bruch des Völkerrechts. Die legt ihr Veto ein, welches ihr von der UN als ständiger Vertreter zugestanden wird und damit findet dann kein Völkerrechtsbruch statt."



              Und Ihre Lösung für dieses Problem ist...?

              • @Encantado:

                Ich habe keine Lösung für das Problem, aber aufgrund der Sonderrechte innerhalb der UN ist das Völkerrecht kein Teil der Lösung. Dann muss sich die Staatengemeinschaft auf was anderes einigen. Aber das aktuelle Völkerrecht hat keinen Wert, den man hochhalten könnte und sollte.

                Denn alle die hier Völkerrechtsbruch schreien, denen muss bewusst sein, dass die USA und Israel keinen begangen haben. Also Theoretisch schon. Aber praktisch führt das Vetorecht dazu, dass auch Formaljuristisch kein Völkerrechtsbruch begangen wurde, da dieser gar nicht festgestellt werden kann.

                Ob jemand also das Völkerrecht bricht interessiert mich daher nicht. Mich interessiert ob durch eine Aktion Leid verhindert werden kann und wie der Personenkreis der mögliche Kollateralschäden hinnehmen muss zu der Aktion stehen.



                Im Iran ist ein Eingreifen von Außen geeignet um Leid zu verhindern und die Iraner stehen weitgehend auf Seiten von USA und gegen die Mullahs.



                Da ist mir dann egal ob dabei Recht gebrochen wird oder nicht, denn ein Weiter So ist kein gangbarer Zustand.

              • @Encantado:

                Welches Problem? Der Iran der mit die meisten Todesurteile pro Jahr verhängt. Zausende? Der Iran, der nun wahllos Nachbarländer bombardiert, die gar nicht involviert sind? Der Iran, der gerade einen Flächenbrand initieren möchte? Der Iran, der öffentlich seit Jahren mit der Vernichtung Israels droht?

                So absolut, wie Sie das Völkerrecht darstellen ist es nicht. Es unterliegt wie jedes Rechtsgut der Abwägung. In den Händen solch eines Irans sind Atomwaffen das Ticket in den Wahnsinn und der Angriff ein Akt präventiver Selbstverteidigung.

      • @V. Ohneland:

        "gegen die Nutzung der Base zumindest zu protestieren, also: die Völkerrechtswidrigkeit des Angriffs auf Iran klar zu markieren und Missbilligung auszudrücken."

        Und was soll diese Art von Symbolpolitik bringen?



        Wer ändert davon seine Meinung oder gar Handlungsweise?

        Genau.... keiner

      • @V. Ohneland:

        Naja, die Abhaengigkeit vom Gas ist nun wirklich ein Erbe Merkels, fortgesetzt von Rot/Gruen.

  • Danke für die gründliche Aufklärung !

    • @Il_Leopardo:

      Anschließe mich!

  • ...und eines Tages werden wir feststellen, dass wie in den 1930ern, ein deutlicherer Widerspruch und Widerstand gegen selbsternannte Weltverbesserer angebracht gewesen wäre!



    Es wird wohl auch jetzt wieder erst nach Tausenden von Toten und wirtschaftlichem Absturz eine Allianz gegen Trump, Netanjahu, Putin und Konsorten aufstehen - müssen -.



    Ist jetzt eigentlich das Duett Trump/ Netanjanhu, oder die Mullahs im Iran irrer?



    Da hilft auch kein hilfloses Gegrinse Herr Merz!!