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Schaden durch Steuerhinterziehung100 Milliarden Euro, die uns fehlen

Essay von

Anne Brorhilker

Wirtschaftskriminalität wirksam zu bekämpfen, könnte den Fiskus massiv erleichtern. Um das zu ermöglichen, ist auch ein Umdenken notwendig.

D em Staat fehlt Geld. So weit, so bekannt. Doch während intensiv darüber diskutiert wird, wer steuerlich ent- und wer zumindest nicht weiter belastet werden darf, bleibt eine Gruppe fatalerweise völlig unbehelligt: diejenigen, die gar nicht erst in die Staatskasse einzahlen oder sich schlimmer noch illegal daraus bedienen. Allein durch Steuerhinterziehung entsteht Deutschland jährlich ein geschätzter Schaden von 100 Milliarden Euro. Hinzu kommen weitere rund 100 Milliarden durch Geldwäsche.

Die Debatten um den Haushalt und notwendige Reformen verliefen sicherlich ganz anders, stünde dieses Geld zur Verfügung. Trotzdem behandelt der Staat Wirtschaftskriminalität erstaunlich nachlässig. Statt die bereits gestohlenen Milliarden zurückzuholen und dafür zu sorgen, dass Wirtschaftskriminelle uns nicht weiter ausnehmen wie eine Weihnachtsgans, werden vor allem die vergleichsweise geringfügigen Vergehen von So­zi­al­hil­fe­emp­fän­ge­r:in­nen mit aller Härte geahndet. Der Eindruck drängt sich auf: Der Staat misst mit zweierlei Maß.

Besonders deutlich wird das bei sogenannten Tax Trades, zu denen CumEx- und CumCum-Geschäfte zählen. Ihre Profite stammen einzig aus Steuervorteilen zulasten der öffentlichen Hand. Bei CumEx-Geschäften lassen sich Akteure wie Banken und Investmentfonds Kapitalertragsteuer erstatten, die zuvor nie gezahlt wurde. Bei CumCum, dem großen Bruder von CumEx, wird die Steuerpflicht umgangen, indem rund um den Dividendenstichtag Aktien übertragen werden.

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Zusammengenommen haben beide Modelle bislang einen Schaden von schätzungsweise 40 Milliarden Euro verursacht. Während die Aufklärung von CumEx in den vergangenen Jahren zumindest punktuell vorangeschritten ist, kann davon bei CumCum kaum die Rede sein. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wurde bislang nicht einmal ein Prozent der entstandenen Schäden rechtskräftig zurückgefordert; und das trotz diverser Urteile, die verschiedene typische Varianten von CumCum-Geschäften ausdrücklich für illegal erklärt haben.

Die Ehrlichen sind die Dummen

Dieser laxe Umgang mit schwerwiegender Wirtschaftskriminalität schadet unserer Gesellschaft gleich mehrfach. Zunächst fehlen die Milliarden für dringende öffentliche Aufgaben. Die Folge sind kaputte Straßen und Brücken, überlastete Schienennetze, marode Schulen und löchrige Mobilfunkinfrastruktur. Eine entschlossene Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität könnte jährlich für Mehreinnahmen in Milliardenhöhe sorgen und den Haushalt nachhaltig entlasten.

Zudem verursacht Wirtschaftskriminalität massive ökonomische Schäden. Wer Steuern hinterzieht oder Schwarzarbeit in Auftrag gibt, verschafft sich unfaire Wettbewerbsvorteile. Wer sich ans Recht hält, wird bestraft, zwar nicht vom Staat, aber vom Markt. Die Ehrlichen sind schlicht nicht mehr konkurrenzfähig – und damit die Dummen. Vor allem aber leidet der Rechtsstaat selbst. Im öffentlichen Diskurs wird Sozialleistungsbetrug regelmäßig zum Symbol für den Missbrauch staatlicher Mittel stilisiert.

Anne Brorhilker

ist Juristin. Sie war Oberstaatsanwältin in Köln und Cum-Ex-Chefklägerin. Seit 2024 ist sie Geschäftsführerin der Bürgerbewegung Finanzwende.

Die Anklagequote ist hoch, die Strafen sind spürbar. Besonders gravierender Sozialleistungsbetrug ist gesetzlich zudem als „Verbrechen“ eingestuft, mit der Folge, dass diese Fälle nicht durch schnelle Deals „abgekürzt“ werden können. Zum Vergleich: Im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist das Dunkelfeld enorm groß: Nur ein vergleichsweise kleiner Teil der Fälle wird überhaupt entdeckt und strafrechtlich verfolgt. Selbst wenn ermittelt wird, enden viele Verfahren mit Einstellungen.

Denn anders als beim (Sozialhilfe-)Betrug gilt selbst schwere Steuerhinterziehung rechtlich nicht als „Verbrechen“. Grundsätzlich können Verfahren daher gegen oft vergleichsweise geringe Geldbußen beendet werden. Von dieser „Möglichkeit“ wird im Bereich von Wirtschaftskriminalität besonders häufig Gebrauch gemacht. Das dürfte auch an dem erheblichen Ungleichgewicht der Ressourcen des Staates im Vergleich zur Tätergruppe liegen.

Ungleichbehandlung vor dem Gesetz

Die häufig wohlhabenden Tä­te­r:in­nen können sich ganze Teams hoch qualifizierter und beschwerdemächtiger An­wäl­t:in­nen leisten, während Behörden gerade im Bereich Wirtschaftskriminalität und Steuerhinterziehung häufig schwach aufgestellt sind. Wenn der Staat bei der Rechtsdurchsetzung gegenüber einkommensschwachen Tä­te­r:in­nen härter vorgeht als gegenüber finanziell gut aufgestellten Wirtschaftskriminellen, verstößt das gegen einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaats: Artikel 3 Grundgesetz, „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Der Journalist Ronen Steinke beschreibt in seinem Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“, welche Konsequenzen diese Ungleichbehandlung hat. Sein Fazit: Das Rechtssystem benachteilige systematisch ärmere Menschen. Die beschriebene Ungleichbehandlung kann man in einem Satz zusammenfassen: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Das birgt eine enorme Gefahr.

Wenn Bür­ge­r:in­nen erleben, dass der Staat bei kleinen Verstößen entschlossen handelt, bei milliarden­schweren Wirtschafts­delikten dagegen zögerlich wirkt, wächst das Gefühl institutioneller Ungleichheit

Wenn Bür­ge­r:in­nen erleben, dass der Staat bei kleinen Verstößen entschlossen handelt, bei milliardenschweren Wirtschaftsdelikten dagegen zögerlich wirkt, wächst das Gefühl institutioneller Ungleichheit. Aus diesem Misstrauen nähren sich Erzählungen von „denen da oben“ und „uns hier unten“. Das schafft Raum für politische Kräfte, die Vertrauen gezielt weiter zerstören wollen. Gegensteuern ist dringend nötig – und auch möglich. Doch nicht etwa auf gesetzlicher Ebene, wie es etwa bei CumEx lange versucht wurde.

Stattdessen muss das Entdeckungsrisiko erhöht werden. Das Wesen von Kriminalität besteht nun einmal darin, sich über geltende Gesetze hinwegzusetzen. Ladendiebstahl ist schließlich auch seit Jahrzehnten verboten und findet trotzdem statt. Was tut man nun aber, wenn in einem Laden gestohlen wird? Man leuchtet die dunklen Ecken aus und installiert Kameras. Dasselbe Prinzip muss für Steuerbetrug gelten: Wer ihn wirksam bekämpfen will, muss dafür sorgen, dass die Verwaltung in der Lage ist, ihn zu entdecken und zu verfolgen.

Spezialisierte Einheiten von Zoll und Polizei

Derzeit sind Justiz, Polizei und Finanzverwaltung jedoch operativ zu schwach aufgestellt. Sie sind chronisch unterbesetzt, schlecht vernetzt und arbeiten mit rückständiger Technik. Will man schwerer Wirtschaftskriminalität wirklich etwas entgegensetzen, braucht es leistungsstarke Behörden mit ausreichend geschultem Personal, moderner Ausstattung und klaren Zuständigkeiten. Für die Verfolgung von Steuerhinterziehung wie CumEx und CumCum sowie von Geldwäsche wäre eine zentrale Ermittlungsstelle auf Bundesebene sinnvoll.

Schon eine kleine, spezialisierte und schlagkräftige Einheit aus Zoll, Steuerverwaltung und Polizei könnte international organisierte Wirtschaftskriminalität wirkungsvoller bekämpfen als die Vielzahl schlecht aufgestellter und unkoordinierter Landesbehörden. Mehr Aufmerksamkeit verdient auch der Einfluss finanzstarker Lobbygruppen. Die Finanzbranche verfügt über enorme Ressourcen, um mit oft irreführenden Argumenten Fi­nanz­po­li­ti­ke­r:in­nen und Gesetzgebungsprozesse zu beeinflussen.

Das Lobbyregister macht das mehr als deutlich: Seit seiner Einführung vor drei Jahren steht die Finanzlobby unangefochten an der Spitze. Im Jahr 2025 stammten zehn der hundert finanzstärksten Registereinträge von Banken, Versicherern und der Fondsindustrie – mit einem Budget von knapp 40 Millionen Euro und über 450 Lobbyist:innen. Dass die Finanzlobby den Ver­tre­te­r*in­nen der Zivilgesellschaft derart klar überlegen ist, führt zu einem gefährlichen Ungleichgewicht in der Interessenvertretung, dem mehr Transparenz und strengere Regeln entgegenzusetzen sind.

Schließlich ist eine Reform des Strafrechts überfällig. Steuerhinterziehung darf auch gesetzlich nicht länger milder behandelt werden als Sozialhilfebetrug. Gravierende Fälle sollten ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden, mit der Folge, dass schnelle Deals nicht länger möglich sind. Nur das kann die systematische Ungleichbehandlung strukturell durchbrechen. All diese Änderungen sind machbar.

Kein Kavaliersdelikt

Zuständig dafür sind die Fach­mi­nis­te­r:in­nen für Inneres, Justiz und Finanzen auf Bundes- und Länderebene. Mi­nis­te­r:in­nen sind nicht bloß „Frühstücksdirektor:innen“; sie sind die Che­f:in­nen der Verwaltung, ausgestattet mit Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht und damit erheblichem Gestaltungsspielraum. Diesen müssen sie nutzen. Doch auch wir als Gesellschaft tragen Verantwortung. Die kriminologische Forschung misst der gesellschaftlichen Haltung zu Wirtschaftskriminalität erhebliche Bedeutung bei.

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Aktuell gilt es aber häufig noch als „clever“, den Fiskus auszutricksen, Wirtschaftskriminalität wird gar als „Kavaliersdelikt“ entschuldigt und die massiven Folgen für die Gesellschaft werden verdrängt. Nötig ist eine kulturelle Wende: Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung und Geldwäsche sind Angriffe auf das Fundament unseres Zusammenlebens. Sie entziehen dem Staat die Mittel, Daseinsfürsorge zu gewährleisten, und vergiften den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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5 Kommentare

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  • Statt mehr Geld für Personal und Überwachung könnten wir auch mal das Steuerrecht soweit aufräumen, dass nicht mehr betrogen werden kann zumindest bei Privatpersonen. Weg mit dem Dickicht an Regelungen und der ganzen Steuervermeidungsindustrie. War das nicht irgendwann mal sogar der große Aufhänger unseres aktuellen Kanzlers?

  • "Die Tatenlosigkeit der zuständigen Behörden und Politik tut ihr Übriges"



    Wenn es denn nur Tatenlosigkeit wäre...



    Aktuelles Beispiel aus Thüringen:



    Da im Haushalt massiv Geld fehlt, wurde den Auszubildenden des mittleren Dienstes der Landesfinanzschule in Gotha nach ihrer letzten Klausur und keine 4 Wochen vor den Laufbahnprüfungen mitgeteilt, dass sie nunmehr 8 statt 7 Punkte im Schnitt erreichen müssen, um übernommen zu werden...



    Obwohl das Personal in den Finanzämtern in Thüringen überaltert ist und obendrein Stellen unbesetzt sind.



    Da kann sich jeder ausrechnen, dass die Überprüfungen durch die Finanzämter weiter heruntergefahren statt das der Druck erhöht wird.



    Und dass, obwohl jede Studie belegt, dass jeder Finanzbeamte dem Staat mehr einbringt als das er kostet...



    Das lässt für mich nur den Schluss zu, dass das mutwillig geschieht und politisch gewollt ist 🤷

  • Vielen Dank, alles so wahr und richtig. Doch was nutzen diese Erkenntnis uns Normalsterblichen, wenn die Finanzlobby aus ihren Reihen sogar die Bundeskanzler ( Scholz, Merz) stellt?

  • Chapeau Frau Brorhilker für Ihren kompetenten klaren und eindringlich Artikel!



    Neben der Beschreibung des desaströsen Istzustandes bieten Sie auch eine Strategie an für Politik und Gesellschaftgegen diesen Missstand/diese Verbrechen vorzugehen.



    Würden diese umgesetzt, gebe es vielen Bürgern ein Stück weit Vertrauen in die politischen Institutionen zurück. Hier könnte die Politik zeigen, wie Ernst ihr Demokratie ist und vor allem, was sie bereit ist, zu tun dafür.

  • Danke, Danke, Danke Frau Brorhilker für diesen Artikel. Ein solcher war schon seit Jahren überfällig. Nimmt man die wie auch immer verlorenen Milliarden der Spahn-Masken dazu, stünden wir strahlend da in Deutschland. Ohne Schulden aus dem sog, "Sondervermögen". Aber das wollen unsere Politiker (kein gender) offenbar nicht.