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AfD gewinnt EilverfahrenWie wehrhaft die Demokratie ist, entscheiden wir alle

Gareth Joswig

Kommentar von

Gareth Joswig

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Hochstufung der AfD als gesichert extremistisch zurückgewiesen. Ihr politisches Mimikry hilft ihr vor Gericht.

Die AfD wirft ihre Schatten: In mehreren Bundesländern ist die Partei gerichtsfest verfassungsfeindlich Foto: Hannes P Albert/dpa

E igentlich ist es absurd: Die AfD freut sich derzeit darüber, dass sie bundesweit „nur“ ein rechtsextremer Verdachtsfall ist. Der Verfassungsschutz darf die Partei vorläufig nicht als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Das Eilurteil vom Verwaltungsgericht Köln kommt für die AfD zur rechten Zeit – und lenkt praktischerweise von den hausgemachten Skandalen um ihre Vetternwirtschaft ab. Entsprechend groß ist das erwartbare Triumphgeheul der extrem Rechten über diese Entscheidung.

Man sollte sich dennoch davon nicht zu sehr in die Irre führen lassen: Es besteht auch für das Gericht weiter ein starker Verdacht, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfalten wird, sobald sie an der Macht ist.

Allerdings verfängt vor Gericht ihr taktisches Mimikry, sich formal zur Demokratie zu bekennen, gleichzeitig aber illiberale Demokratien wie die in Ungarn von Viktor Orbán anzuhimmeln oder auch in Deutschland offenkundig rechtsstaatswidrige Behörden wie die ICE von Donald Trump zu fordern.

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Denn natürlich diskriminiert die AfD schon jetzt mit rassistischen Äußerungen Minderheiten und trägt damit in erheblichem Maße zur Vergiftung des politischen Klimas bei, das nicht zuletzt rechte Gewalt verursacht, die sich proportional zur Normalisierung der AfD auf einem Rekordhoch bewegt. Unzählige Hetz-Postings auf Tausenden Seiten reichten dem Gericht aber für eine Hochstufung nicht aus – auch nicht das bei der Bundestagswahl geforderte Minarettverbot oder das muslimfeindliche Kopftuchverbot.

Die Indizien reichen dem Gericht nicht

Insofern ist die Einschätzung des Gerichts durchaus überraschend. Dass die AfD eben – anders als der von ihr angehimmelte Donald Trump mit dem Project 2025 – kein mehrhundertseitiges Papier zum autoritären Staatsumbau in der Schublade hat, hilft ihr vor Gericht.

Auch die weitgehende Übernahme des extrem rechten Kampfbegriffs „Remigration“ und taktische Distanzierungen gegenüber der Identitären Bewegung reichen dem Gericht nicht aus, weil mit Remigration ja auch etwas Anderes, Harmloseres gemeint sein könnte als das, was eigentlich alle darunter verstehen: staatliche Diskriminierung auch von Deutschen mit Migrationshintergrund, um ein ethnisch „reineres“ Volk zu erhalten.

Natürlich ist es nur juristisch schwer zu belegen, was die AfD tatsächlich tun wird, wenn sie an der Macht ist. Dass sie aber jetzt schon die Besetzung von Verfassungsgerichten behindert, wo sie eine Sperrminorität innehat, oder die Konstituierung des Thüringer Landtags blockierte, spielt in dem Urteil keine Rolle.

In mehreren Ländern verfassungsfeindlich

Man sollte beim Triumphgeheul der AfD aber auch nicht vergessen: In mehreren Bundesländern ist die Partei gerichtsfest verfassungsfeindlich – und völkische Kräfte geben in der Partei auch auf Bundesebene seit Jahren den Ton an. Seriöse politische Beobachter und auch die Wissenschaft sind sich da weitgehend einig. Kämpfe in der Partei drehen sich auf Bundesebene eben schon länger nicht mehr um die inhaltliche Ausrichtung, seit die Partei sich 2021 einen Vorstand ganz nach dem Geschmack des völkischen Rassisten Björn Höcke gewählt hat, wie er selbst mal formulierte.

Mit dem vorläufigen Todesurteil für ein AfD-Verbot ist der Beschluss auch eine Niederlage für eine falsch verstandene, aber viel beschworene wehrhafte Demokratie, die sich nur juristisch hinter Verfassungsschutzbeobachtung und Gutachten versteckt. Wie wehrhaft die Demokratie tatsächlich ist, entscheidet sich am Ende daran, wie viele bereit sind, für ihren Erhalt auf die Straße zu gehen, Zivilcourage zu zeigen, sich einzumischen und Diskriminierungen nicht hinzunehmen – um Druck aufzubauen und eine inhaltliche Brandmauer hochzuziehen und jetzt erst recht nicht das Feld zu räumen.

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Gareth Joswig
Redakteur Inland
Arbeitet seit 2016 als Reporter und Redakteur bei der taz. Zunächst in den Lokalredaktionen von Bremen und Berlin, seit 2021 auch im Inland und Parlamentsbüro. Davor Geschichts- und Soziologiestudium. Themenschwerpunkte: extreme Rechte, AfD, soziale Bewegungen, Mietenpolitik, dies, das, verschiedene Dinge.
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45 Kommentare

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  • Das war ein Eilverfahren, es ist noch nichts endgültig entschieden. Das Gericht hat entschieden, dass das Hauptsacheverfahren abgewartet werden muss.

  • "Wie wehrhaft die Demokratie tatsächlich ist, entscheidet sich am Ende daran, wie viele bereit sind, für ihren Erhalt auf die Straße zu gehen,"

    Politische Arbeit, die sich auf Sonntagsspaziergänge beschränkt, wird Wähler der AfD kaum von der Partei wegholen. Im Normalfall finden die Demonstrationen nicht einmal dort statt, wo die Wähler der AfD leben sondern nur im eigenen politischen Hinterhof.

  • Wenn ich mich zwischen Demokratie und Rechtsstaat entscheiden müsste, würde ich mich ohne Zögern für den Rechtsstaat entscheiden.

    • @Carsten S.:

      Beides ist untrennbar miteinander verbunden, kein Rechtsstaat ohne Demokratie und umgekehrt. Die AfD möchte beides abschaffen, nutzt es aber zur Erreichung ihres Ziels aus.

  • Ja klar. Solange es der eigenen Meinung entsprach, fand man im linken Spektrum sogar den Verfassungsschutz, eine dem Innenministerium unterstellte Behörde, super und berief sich auf seine Einschätzung.

    Aber sobald es der eigenen Meinung widerspricht, greift man sogar ein Urteil eines Gerichts (einer unabhängigen Institution!) an, diskreditiert teilweise sogar die Richter oder gleich den ganzen Rechtsstaat.

    Es gibt -zig Dinge, die man an drr AfD kritisieren kann und sollte - Rußlandnähe, Familienbild, viele hier werden deren Verkehrs- und Energiepolitik falsch finden, usw., usf. - aber die Demokratie wollen die nicht abschaffen, schleifen oder demontieren. Also löst Euch endlich von dem bequemen Mantra, diese Partei wäre antidemokratisch.

  • Das Urteil zeigt vor allem wie weit man von einem Verbot der AfD noch entfernt ist. Da jetzt die Justiz zu delegitimieren und als vermeintlich rechts zu diffamieren in der Hoffnung, dass die AfD noch zeitnah verboten werden kann (um bis dahin weiter das politische Däumchen zu drehen), vergeudet wertvolle Zeit um politisch die AfD wieder zu minimieren.

  • Dass die sogenannte Unabhängigkeit der Gerichte zum Kernbestand der FdGO, und damit unseren demokratischen Rechtsstaat wesentlich ausmacht, scheint hier vielen Foristen gänzlich unbekannt zu sein. Es ist insofern spannend, dass die hier nun ggü dem LG Köln Erzürnten, selbst nd freimütig offenbaren, dass sie gar nicht so viel darüber wissen, was sie vorgeblich bedroht sehen.

  • Wehrhafte Demokratie benötigt halt ein 110% Geständnis der Delinquenten, die Demokratie abschaffen zu wollen. Weil es gäbe ja immer noch die Möglichkeit, dass die Delinquenten nur versuchen, mit ihren andeutungsweise Äußerungen, die Stimmen am rechten Rand einfangen zu wollen, um sie damit an die Demokratie zu binden. Wer weiß schon, was Schlimmes passieren würde, wenn diese ehrenhafte Aufgabe nicht erledigt würde und diese Chance darf man nicht verbauen.



    Man muss immer das Positive im Auge behalten...

    • @nutzer:

      Ihr Beitrag ist ironisch gemeint?

      • @Abdurchdiemitte:

        absolut. Aber anscheinend besteht für gewisse Kreise genau diese Interpretationsmöglichkeit.

  • Dass hier viele Aspekte, die eine Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ zur Genüge rechtfertigen würden, vom Gericht nicht entsprechend berücksichtigt oder heruntergespielt werden, zeugt davon, dass die Justiz bei der Verteidigung der wehrhaften Demokratie längst selbst ins Trudeln geraten ist.



    Mich ärgert hier vor allem die Einschätzung, die Gerichtsurteile schicksalsergeben nur deshalb als sakrosankt oder in Stein gemeißelt betrachtet, WEIL sie von Gerichten gefasst wurden. Wo steht geschrieben, dass in einer Demokratie nicht auch die dritte Gewalt zu Fehlurteilen neigen kann, NUR Juristen in der Lage wären, das adäquat zu beurteilen und NICHT angezweifelt werden dürften?



    Offenbar haben die Richter vergessen, die zahlreichen Expertisen aus dem soziologischen und politikwissenschaftlichen Feld - also von Leuten, die WIRKLICH als Experten in Sachen Rechtsextremismus anzusehen sind - bei ihrer Beurteilung hinzuzuziehen. Hier liegt mittlerweile ausreichend Material vor, um zu einer anderen Einschätzung der von der AfD ausgehenden Gefahren zu kommen.



    Hier schließe ich mich inhaltlich den Kommentaren von @Sam Spade, @Kawabunga („Staatsfetisch“) und @Andreas Flaig an.

    • @Abdurchdiemitte:

      richtig. Gerichtsurteile sind eben nicht sakrosankt, woher dieser Glaube stammt ist mir schleierhaft. Wären Gerichtsurteile der Weisheit letzte Interpretation, dann gäbe es nicht mehrere Instanzen und auch auf selber Ebene keine unterschiedlichen Urteilsfindungen zur selben Thematik.



      Gerichtsurteile sind die aktuellste Interpretation von Recht, die durch ein neues Verfahren ebenfalls durch eine unabhängiges ! Gericht wieder modifiziert werden kann.

  • Die AfD ist nicht als gesichert extremistisch eingestuft – so entschied das Verwaltungsgericht Köln.



    Die Berlinale-Chefin wird gekündigt, weil sie während des Festivals eine israelkritische Rede eines Filmemachers zugelassen hat.



    Die Hassreden der AfD gegenüber Deutschen mit ausländischen Wurzeln sowie gegenüber Ausländern allgemein werden vom Gericht als legitim angesehen.



    In den Siebzigerjahren reichte bereits der Verdacht, ein RAF-Sympathisant zu sein, für einen Durchsuchungsbefehl – und eine mutmaßliche Mitgliedschaft führte zur Aufnahme in die Interpol-Fahndungsliste. Auch DKP-Mitgliederinnen verloren als Lehrerinnen ihren Job.



    Lange Rede, kurzer Sinn: Der Weg Deutschlands scheint bereits vorbestimmt zu sein.

    • @Okay:

      Sie verrühren jetzt aber so ziemlich alles zu einer breigen Masse, was Ihnen so durch den Kopf geht. Eine kleine Hilfe: das Arbeitsverhältnis Frau Tuttles basiert auf anderen rechtlichen Grundlagen als die Maßnahmen des BfV ggü der AfD. Das öffentliche Dienstrecht, welches für Lehrer gilt, gilt unabhängig der extremistischen Ausrichtung. Dies ergibt auch aus Art. 3 GG. Nachlesen lohnt sich auch für den jur. Laien. Die Regeln von Hausdurchsuchungen sind insbesondere in den Polizeigesetzen, bzw in der StPO geregelt. Wenn Sie Beispiele für historische Verstöße haben, bringen Sie doch mal ein konkretes Beispiel und erklären Sie gerne inwiefern dies die Entscheidung des LG Köln aus Ihrer Sicht tangieren/beeinflussen sollte.

  • „… auch nicht das bei der Bundestagswahl geforderte Minarettverbot oder das muslimfeindliche Kopftuchverbot.„

    Im Bundestagswahlprogramm 2025 fordert die AfD „ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen und insbesondere in Schulen“ (Abschnitt „Körper- und Gesichtsbedeckung“).



    So genau sollte man fairerweise schon sein.

    All das gibt es allerdings so oder so ähnlich bereits in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in der Schweiz und in Österreich, ohne dass diese in den Faschismus abgerutscht sind.

  • 1. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ist überhaupt kein Hindernis für ein Verbotsverfahren. Das Bundesverfassungsgericht, das über Parteiverbote entscheidet, ist weder an Bewertungen der Verfassungsschutzämter noch an die Entscheidungen von Verwaltungsgerichten gebunden. Und auch Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die - jeder für sich - befugt sind, beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren zu beantragen, sind dabei weder an Einschätzungen des Verfassungsschutzes noch an verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gebunden.



    2. Das "ICE von Donald Trump" ist keine von Trump eingerichtete Behörde. Die Behörde gibt es seit 2003, und sie ist auch bei den Abschiebungen, die sie in der Amtszeit Obamas durchgeführt hat, mit repressiven Mitteln vorgegangen.



    3. Ein Minarettverbot gibt es auch in der Schweiz. Dort wurde es nach einer Volksabstimmung sogar in die Verfassung aufgenommen. Artikel 72 Absatz 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft lautet: "Der Bau von Minaretten ist verboten." Die Forderung nach einem Minarettverbot ist schwerlich geeignet, eine Absicht der AfD, die Demokratie abzuschaffen, zu belegen.

  • Nach der Logik so mancher heutiger Juristen wäre wohl auch die NSDAP - sagen wir mal 1930 - nicht verboten oder sonst wie in ihrem Wirken beeinträchtigt worden.



    So mancher Richter wird sich fragen, ob diese Faschisten nicht vielleicht in ein paar Jahre über seine berufliche Zukunft oder gar über seine Gesundheit und sein Leben entscheiden können. Von der gutbürgerlichen demokratischen Mitte hat er nichts zu befürchten; von den Faschisten aber schon. Denn diese lassen es heute schon viele Richter spüren, wenn sie den Faschisten nicht genehme Urteile fällen.

  • Zum Glück sind wir nicht allein auf die Verwaltungsgerichte, in Bezug zur Aufrechterhaltung unseres demokratischen Rechtsstaat angewiesen.



    Wenn wir demokratischen Bürger, Geschäftsleute, Vermieter, Clubs und Vereine, die Geschäftsbeziehungen und den Umgang mit uns bekannten AfD Sympathisanten einstellen, ist schon eine Menge erreicht.

  • Einfach mal lesen



    www.vg-koeln.nrw.d...26022026/index.php



    VG Köln 13 L 1109/25



    Sach mal so - die beteiligten Richter sind angesichts vieler vorangegangener Entscheidungen - auch ähnlicher Brisanz - über hier sinuierter Zweifel erhaben.



    Situativ gebotenes solides Handwerk - hier in einem Eilverfahren - sine ira et studio gefällt halt nicht immer.

    • @Lowandorder:

      "Without fear or favor" will ich dem Gericht gerne zugestehen, danach hört es aber auch schon auf. Ihre Bemerkungen verbuche ich einmal unter Kölscher Klüngel. Der Begriff ist selbst mir bekannt.

  • Herr Joswig untermauert ungewollt, warum das Verwaltungsgericht Köln kaum anders entscheiden konnte.

    Mit der Analyse, dass da.it ein Parteiverbot aussichtslos wird, hat er natürlich recht.

  • Nach Kurzlektüre der 55 seitigen Urteilsbegründung, bleibt zu diagnostizieren das die deutsche Justiz nicht auf der Höhe der Zeit ist, wenn sie ausschließlich die Programmatik für eine Urteilsfindung berücksichtigt.

    Welche Rechtspartei formuliert denn heute noch ihre wahren politischen Ziele in einem Parteiprogramm oder legt sie schriftlich nieder? Abgesehen von Trump kein einziger der infrage kommenden Kandidaten.

    Der Verfassungsschutz hat seine Einstufung mit dem Verstoß gegen die Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz begründet. Ein Gericht welches anhand der Beweisführung des Verfassungsschutzes lediglich von Indizien spricht, welche zudem nicht die Gesamtpartei betreffen, hat sein juristisches Handwerk entweder nicht gelernt oder sich mit der Materie nur oberflächlich befasst. Auf jeden Fall hat es keinen Überblick und anscheinend auch keinen Durchblick.

    Diejenigen die jetzt schon aus dem Beschluss das Aus für einen Verbotsantrag herbeireden, sollten bedenken, in Karlsruhe sitzen Juristen anderen Kalibers.

    • @Sam Spade:

      In dem Zusammenhang würde mich interessieren, worauf die Einordnung der AfD seinerzeit als gesichert rechtsextrem beruhte und ob die Politik da geschlampt hat und nicht genügend belegbare Gründe geliefert hat für die Einordnung. Es ist ja nicht die Arbeit der Gerichte, diese Arbeit zu bewerkstelligen.

      Auch "Juristen anderen Kalibers" würden bei mangelhaften Verbotsanträgen dann nicht anders entscheiden. Maßgeblich für den Erfolg eines Antrags ist nicht der Wille oder die Geschwindigkeit.

    • @Sam Spade:

      "..in Karlsruhe sitzen Juristen anderen Kalibers..." klingt irgendwie nach "Paas bloß up, wenn Fatan nach Hus kütt" oder "..meine Brüder alda..." Unterm Strich in diesem Fall jedoch nicht so recht überzeugend.

    • @Sam Spade:

      „Welche Rechtspartei formuliert denn heute noch ihre wahren politischen Ziele in einem Parteiprogramm oder legt sie schriftlich nieder?“



      Zustimmung, aber ist DAS das Dilemma der Justiz, was ihr NICHT angelastet werden dürfte, weil sie über keine anderen Beurteilungskriterien (als schriftlich niedergelegte Verlautbarungen) verfügt? Schwer vorstellbar. Denn dann ist die deutsche Justiz entweder wirklich a) „aus der Zeit“ gefallen, b) gegenüber den Herausforderungen des Rechtsextremismus hilflos oder - schlimmer noch - c) selbst auf dem rechten Auge blind. Oder eine Mischung aus allen dreien.

    • @Sam Spade:

      "in Karlsruhe sitzen Juristen anderen Kalibers"



      Ja, und zwar eines sehr unerfreulichen Kalibers. Googlen Sie mal nach "Harbarth Cum-Ex" oder nach "BVerfG Abendessen Regierung".

    • @Sam Spade:

      Nun hat ja nicht die deutsche Justiz - wer immer das genau sein mag - sondern in einem sog. Eilverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ein Kammer - in vielfältig ähnlichen Verfahren ausgewiesen - in einem Beschluß wie hier inkriminiert - auf der Grundlage ihr zugänglicher Sachverhalte entschieden.



      Das Haupsacheverfahren bleibt abzuwarten.



      (Btw zu Kalibergrößen verhalte ich mich nicht;)

  • "Wie wehrhaft die Demokratie tatsächlich ist, entscheidet sich am Ende daran, wie viele bereit sind, für ihren Erhalt auf die Straße zu gehen, Zivilcourage zu zeigen, sich einzumischen und Diskriminierungen nicht hinzunehmen – um Druck aufzubauen und eine inhaltliche Brandmauer hochzuziehen und jetzt erst recht nicht das Feld zu räumen."

    - Wie es eigentlich auch immer der Blick von links auf Demokratie, Bürgerrechte und Antifaschismus war. "Alles muss man selber machen". Woher der seltsame Staatsfetisch in den letzten Jahren gekommen ist, wird mir immer schleierhaft bleiben.

    • @Kawabunga:

      Nur helfen bei einer Machtübernahme keine Demonstrationen und wir sind mehr Bekundungen mehr. Auch wird keine Machtübernahme dadurch verhindert, es sind 30% die diese Partei an die Macht bringen, das reicht. Da kann man zivilgesellschaftlich gar nichts machen.

  • Ich weiß, es ist schon mehrfach gesagt worden aber ich mache es gerne noch einmal:

    Wer die AfD verhindern oder bedeutungslos machen möchte, sollte die Probleme lösen, welche den Bürger stören.



    Mir kann doch keiner erzählen, dass ca. 20% der Westdeutschen und ca.30% der Ostdeutschen Wähler stramme Rechtsextremisten sind.



    Aber irgendwas treibt die Menschen zu einer Partei die nicht einmal ein anständiges Rentenkonzept hat. (Wobei das mMn keiner hat, der nicht auch Beamte in die Sozialkassen einzahlen lassen möchte).

    Und mir braucht auch bei aller Liebe niemand damit kommen, dass die Probleme, welche die Bürger sehen nicht real sind.



    Wir sind mit der ungesteuerten Migration überfordert, wir werden deindustrialisiert, die Sozialkassen sind leer, wir haben ein Kriminalitätsproblem in den Städten, die Menschen wollen nicht gendern und haben auch keine Lust mehr auf die Schreihälse die in Ermangelung von Sachargumenten alles und jeden niederbrüllen der vielleicht nicht deren Meinung ist.

    Ich denke, wenn sich jeder dieser Knoten nach und nach löst, kann man sehen wie die Umfragewerte der AfD schmelzen wie ein Flutschfinger in der Julisonne.

    • @Herr Müller*in:

      Die "Probleme" die Sie hier schildern, sind aber nur die vordergründigen, die Aushängeschilder die die afde bedient.



      Ja es gibt reale Probleme und die sind grundlegend wirtschaftlicher Natur, die Menschen merken die Diskrepanz, dass da etwas nicht stimmt an der Erzählung "Wir sind ein reiches Land ", weil die persönliche Realität eben durch ein Weniger bestimmt ist. Der Glaube an, es wird besser, ist zerbrochen.



      Geht es Menschen gut, ist ihnen Migration egal, Kriminalität ist eine direkte Folge sozialer Missstände und die angebliche Sprachpolizei, die den Menschen das Sprechen verbietet, eine mediale Erscheinung, die gerne von allen am Laufen gehalten wird., vor allem von Menschen die im vorauseilenden Gehorsam, ein das muss man ja so sagen hinten anhängen um sich dann darüber zu mockieren.



      Ja auch das sind reale Probleme, die sich aber nie lösen werden mit dieser marktradikalen Politik, die alle Parteien vertreten und dem Sparglauben, dem alle Menschen in diesem Land anhängen.



      Die Probleme sind grundlegend selbstgeschaffen.

    • @Herr Müller*in:

      Läge es rein an sozio-ökonomischen Gründen oder an der Frage der Zuwanderung, dann dürften Länder wie die Schweiz, Norwegen, Dänemark oder Finnland keinen Zulauf von rechten Akteuren haben. Der besteht aber fort, auch wenn Fragen im Sinne der Bevölkerung weitgehend gelöst wurden, wie z.B. die Migration in Dänemark. Der Anteil der Parteien im rechtspopulistischen-rechtsextremen Spektrum liegt dennoch in den genannten Ländern zwischen 18 - 24%.

      Es ist mit dem Millennium nicht nur ein Zeitenwechsel eingetreten sondern auch ein neuer Zeitgeist entstanden. Den Eliten in den Demokratien wird nicht mehr zugetraut, das bisher gültige Fortschrittsversprechen einzulösen.

      Hinzu kommt, das in einer immer komplexer werdenden Welt einfache Antworten bevorzugt werden und das Ohnmachtsgefühl welches durch Unordnung entsteht nach Ordnung verlangt. Dafür stehen die Rechten, die ordnende Hand, welche die Probleme auf das Sündenbockprinzip reduziert und schnelle Lösungen anbietet. Im Faschismus dann im Einklang mit autoritären Mitteln. Es ist der Übergang in eine Zeit, wo Recht und Regeln durch die Macht ersetzt werden soll, zu deren Durchsetzung auch die individuelle Freiheit geopfert werden darf.

      • @Sam Spade:

        weil die grundlegende Problematik eben ökonomischer Natur ist.



        Das ist kein europaweiter politischer Sinneswandel, es geht um die Diskrepanz zwischen erlebter Realität und gesamtgesellschaftlicher Erzählung.



        Für Menschen geht es ökonomisch nicht mehr geradlinig gesichert gerade aus, während im Gegensatz dazu die große Erzählung von wirtschaftlicher Stärke handelt. Für die Bevölkerung geht es um ein Weniger, so lange die Wirtschaft brummte, wurde dies als Argument benutzt, man dürfe den Erfolg durch zu hohe Löhne nicht gefährden, jetzt läuft es wirtschaftlich schlechter und wieder kommt das Argument, "Wir" müsen jetzt alle kürzer treten.



        Mit diesem grundlegend verkehrtem Ökonomieverständnis, dass sich durch alle Parteien zieht wird sich dieser Rechtsruck nicht bekämpfen lassen.



        Ohne Partizipation der Bevölkerung an der Wirtschaft, wird es immer so enden.

    • @Herr Müller*in:

      Das Problem der anderen Parteien ist aber, dass sie diese Knoten selbst geschürzt haben und dass zu deren Auflösung eine Änderung ihrer Politik nötig wäre, was ja einem Schuldeingeständnis gleich käme.

    • @Herr Müller*in:

      »Mir kann doch keiner erzählen, dass ca. 20% der Westdeutschen und ca.30% der Ostdeutschen Wähler stramme Rechtsextremisten sind.«

      Doch. Wer Grüne wählt, ist grün, wer Linke wählt, ist links, wer SPD wählt, Sozialdemokrat & wer Nazis wählt, ist Nazi. Wäre dies nicht so, müssten Sie jenen WählerInnen zuschreiben, nicht zu wissen, was sie tun: dann gehörten sie unter Betreuung & ihnen das Wahlrecht entzogen.

      Im Übrigen laufen Ihre Ideen darauf hinaus: man solle gefälligst Nazi-Politik machen, dann würden die ordentlichen Bürger (übers-: Hassgetriebenen) auch nicht die AgD wählen müssen.

      Es ist aber anders. Nämlich: Der Hass muss weg. Und die Nazis.

      • @Fahrenheit:

        den Begriff Wechselwähler kennen Sie?

    • @Herr Müller*in:

      Ich lese oder höre aber immer wieder, dass die Menschen im Osten mit ihrer wirtschaftlichen Situation gar nicht so unzufrieden sind.



      Manchmal denke ich, es ist ein völlig irrationaler Hass auf die Migranten, die die Menschen in die Fänge der AfD treibt.

    • @Herr Müller*in:

      Weil sie nicht gendern möchten - was ohnehin niemand MUSS - schlagen sich Millionen Menschen auf die Seite von Faschisten und nehmen den Tod von tausenden entweder billigend in Kauf oder begrüßen ihn?



      Das sollen Leute sein, die eigentlich ganz in Ordnung sind und aus Verzweiflung übers Gendern halt zu Mittätern werden?

      • @Tiene Wiecherts:

        Uns Taz-Leser müssen sie nicht überzeugen.....allerdings ca. 20 plus der deutschen Bevölkerung, nachdem es mit dem inhaltlichen Stellen nüscht geworden ist.

  • "Auch die weitgehende Übernahme des extrem rechten Kampfbegriffs „Remigration“ und taktische Distanzierungen gegenüber der Identitären Bewegung reichen dem Gericht nicht aus, weil mit Remigration ja auch etwas Anderes, Harmloseres gemeint sein könnte als das, was eigentlich alle darunter verstehen: staatliche Diskriminierung auch von Deutschen mit Migrationshintergrund, um ein ethnisch „reineres“ Volk zu erhalten."

    Genau und



    "ICE", gefällt doch den AfD-Bayern. Haben sie komplett übersehen.

    Es bleibt einem die Spucke weg, wie diese "gerichtliche Zusammenkunft" sich positioniert.

    "Mit dem vorläufigen Todesurteil für ein AfD-Verbot ist der Beschluss auch eine Niederlage für eine falsch verstandene, aber viel beschworene wehrhafte Demokratie, die sich nur juristisch hinter Verfassungsschutzbeobachtung und Gutachten versteckt. Wie wehrhaft die Demokratie tatsächlich ist, entscheidet sich am Ende daran, wie viele bereit sind, für ihren Erhalt auf die Straße zu gehen, Zivilcourage zu zeigen, sich einzumischen und Diskriminierungen nicht hinzunehmen – um Druck aufzubauen und eine inhaltliche Brandmauer hochzuziehen und jetzt erst recht nicht das Feld zu räumen."

    Danke an den Autor!

  • Ich versuche, ganz ruhig zu bleiben. Das Verfahren in der Hauptsache läuft noch. Der Rechtsstreit um die Einstufung der AfD könnte sich also noch lange hinziehen. Der Verfassungsschutz sollte die Zeit nutzen, um bessere Argumente vorzutragen.

  • Auch wenn es sich erst einmal nur um ein erstinstanzliches Urteil handelt, so habe ich doch die Vermutung, dass die höheren Instanzen gleichlautend entscheiden könnten. Das könnte einen Rückschlag für ein Verbotsverfahren bedeuten, denn mit dieser Entscheidung werden sich die in Frage kommenden Antragsteller noch weniger darauf einlassen, ein Verbotsverfahren bzw. ein Prüfverfahren einzuleiten.

    • @Sabine Hofmann-Stadtländer:

      Geschätzte - es ist ein Beschluß(! Herr Autor) in einem sog Einverfahrens des vorläufigen Rechtsschutze*.Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

      unterm——*



      Leicht zu erkennen am L-Aktenzeichen -



      ein “Eilurteil“ gibbet nur für Journaill‘sten; die ich mit Verlaub eigentlich woanders vermute.

  • Ein Rückschlag für die Leute die meinten ein Verbot der AfD wäre nur Formsache und würde ohne Probleme durchgehen. Wie man an dem Urteil heute sieht: Eben nicht.



    Und eine Einstufung als gesichert rechtsextrem ist nochmal eine Nummer unter einem Verbot der Partei, wo weitaus höhere Maßstäbe angelegt werden.

    • @Sentinel2150:

      Genau und ..... das inhaltliche Stellen ruht ja auch schon seit ca. 10 Jahren. Ich bin wirklich am Verzweifeln!