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Reform im Gesundheitssystem Duale Ungerechtigkeit

Gastkommentar von

Martin Schwarz-Kocher

Das duale System ist unsozial. Den Lastenausgleich tragen allein die gesetzlich Versicherten. Ziel sollte eine einheitliche Bürgerversicherung sein.

U nter dem Eindruck des Wahldebakels in Mecklenburg-Vorpommern hat Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz auf ein Gerechtigkeitsproblem bei dem „Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung“ hingewiesen. Während diese Erkenntnis bei Linken, Grünen und dem eigenen Koalitionspartner auf große Zustimmung stieß, warnen die Lobbyisten der privaten Krankenversicherung (PKV) vor dem Zusammenbruch unseres Gesundheitssystems.

„Eine Abschaffung oder auch nur Einschränkung unseres dualen Systems“ bedeute, dass insbesondere die heute jungen Menschen immer höhere Beiträge zahlen müssten, so der Dachverband der Privaten Krankenversicherung. Die Bundesärztekammer reklamiert, dass „ein Gesundheitssystem ohne PKV […] eine Versorgung mit weniger Geld für alle“ wäre, weil auch die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von den Erlösen, „die Arztpraxen und Krankenhäuser aus der privaten Krankenversicherung“ erzielten, profitieren würden.

Schnell ruderte eine Regierungssprecherin zurück. Merz habe „das System der Krankenversicherung nicht infrage gestellt“. Es ginge ihm nur darum, das Ungerechtigkeitsgefühl der Menschen ernst zu nehmen, weil privat Versicherte viel schneller einen Arzttermin erhalten. Merz bleibt eben doch Merz. Aber genau an dieser Stelle täuscht sich der Bundeskanzler. Vielleicht versucht er auch, uns zu täuschen.

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Die Ungerechtigkeit im dualen KV-System entsteht nicht bei der Vergabe von Arztterminen. Vielmehr liegt die Ungerechtigkeit in der unterschiedlichen Finanzierung des dualen Systems. Die Probleme bei der Terminvergabe von Fachärzten sind die direkte Folge dieser Beitragsungerechtigkeit. Mit einer einfachen Beispielrechnung kann dies veranschaulicht werden.

Nicht alle gesetzlich Versicherten zahlen ein

Der durchschnittliche Monatsbeitrag der 74,5 Millionen gesetzlich Versicherten beträgt 381 Euro. Würde jede/r Versicherte diesen Monatsbeitrag bezahlen, wären die gesamten Gesundheitsleistungen der GKV finanziert. Doch nicht alle Versicherten mit geringem Einkommen können sich diesen Beitrag leisten. Insbesondere die 15,9 Millionen Familienangehörige ohne Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.

Die Probleme bei der Terminvergabe von Ärzten sind direkte Folge der Beitragsungerechtigkeit

Um dies auszugleichen, sind die gesetzlich Krankenversicherten einen sozialen Gesellschaftsvertrag eingegangen. Jede/r trägt mit dem gleichen Anteil seines/ihres Einkommens – aktuell sind das etwa 17,5 Prozent Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil – zur Finanzierung der gesetzlichen Versicherung bei und diese finanziert daraus jeder/m Versicherten unabhängig von dem jeweils unterschiedlichen nominalen Beitrag die gleiche Gesundheitsleistung. Dieser soziale Lastenausgleich ist eine der Grundlagen des deutschen Sozialversicherungssystems und gesellschaftlich unumstritten.

Privatversicherte entziehen sich diesem sozialen Lastenausgleich komplett. In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge bezahlt, die statistisch notwendig sind, um die jeweiligen individuell gewünschten Gesundheitsleistungen abzudecken. Die Beitragsungerechtigkeit wird deutlich, wenn man beispielsweise eine alleinstehende Angestellte mit einem Bruttogehalt von 6.450 Euro monatlich (aktuelle Versicherungspflichtgrenze) betrachtet. In der gesetzlichen Versicherung bezahlt sie entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze einen Beitrag von 1.017 Euro pro Monat.

Davon werden, wie erläutert, 381 Euro zur Abdeckung ihrer statistisch zu erwartenden Gesundheitskosten benötigt. Mit den verbleibenden 636 Euro pro Monat beteiligt sie sich am sozialen Lastenausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihr Kollege verdient einen Euro mehr als sie und kann deshalb in die Private wechseln, wo er die 636 Euro für den Lastenausgleich komplett einspart. Er kann deshalb auch mehr für seine individuelle Gesundheitsleitung ausgeben.

Die radikalste Lösung

Aufgrund der höheren individuellen Beiträge kann die private Versicherung höhere Arzthonorare außerhalb der Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung decken. Das ist der Grund dafür, dass der oder die privat Versicherte beim Facharzt schon morgen einen Termin bekommt, auf den die gesetzlich versicherte Kollegin drei Monate warten muss. Die Ungerechtigkeit im dualen KV-System kann also nicht organisatorisch, sondern nur durch die Durchsetzung von Beitragsgerechtigkeit gelöst werden.

Martin Schwarz-Kocher

ist promovierter Industriesoziologe, Jg. 1958. Er leitete 15 Jahre lang das IMU Institut in Stuttgart und forschte zu den Themen industrielle Beziehungen, betriebliche Mitbestimmung und Veränderung der Industriearbeit.

Die radikalste Lösung wäre selbstverständlich die Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung. Ein Zwischenschritt könnte die stufenweise Erhöhung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze sein, um immer mehr Beschäftigte am Solidarpakt zu beteiligen. Alternativ könnte man festlegen, dass privat Versicherte einen Ausgleichsbetrag für den vorenthaltenen sozialen Lastenausgleich in die gesetzliche Versicherung einbezahlen.

Würden für diese Ausgleichszahlungen die gleichen Berechnungsregeln wie in der Gesetzlichen angelegt, ergäbe sich in Summe eine jährliche Ausgleichszahlung von rund 20 Milliarden Euro. Damit fließt nicht weniger Geld ins Gesundheitssystem, wie dies die Bundesärztekammer befürchtet, sondern deutlich mehr. Ziel muss sein, alle Versicherten gleichermaßen am sozialen Lastenausgleich in der Krankenversicherung zu beteiligen.

Interessant für die politische Debatte ist, dass es bei der Forderung nach Beitragsgerechtigkeit im dualen System der Krankenversicherung nicht um eine Umverteilung von Finanzmitteln von „oben“ nach „unten“ geht. Denn die Ungerechtigkeit des jetzigen Systems besteht ja zwischen den GKV-Versicherten mit mittlerem und gutem Einkommen, die bisher die volle Finanzierung des Sozialausgleichs allein stemmen mussten, und den privat Versicherten, insbesondere mit hohem Einkommen über 6.450 Euro, die bisher dazu nichts beigetragen haben.

Der in der deutschen Debatte so oft bemühte „arbeitende Mittelstand“ wäre also der Hauptgewinner bei der Durchsetzung der Beitragsgerechtigkeit in der Krankenversicherung. Welche Partei könnte sich dieser Argumentation verschließen?

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118 Kommentare

  • uwe

    "Ungerechtigkeit" im Titel.



    Vor den ganz dicken Brettern sollten innerhalb der GKV erst mal die etwas dünneren bearbeitet werden.

    Ist es gerecht, wenn das eine GKV Mitglied bei identischem Bruttoeinkommen mehr und das andere weniger Beitrag zahlen muss. Vergleiche z.B. freiwillig Versicherten (z.B. Rentner) und angestellen Pflichtversicherten. Beide mit schmalem Einkommen im Bereich der Übergangszone, z.B. 800.-.



    Einmal sind Mindestbeiträge fällig, das andere Mal nicht.

    Oder Ehepaar, beide GKV pflichtversichert. Version A, der eine knapp über Minijobgrenze zB 600, der andere bei z.B. 3400 brutto. Version B beide 2000 brutto. Warum zahlen die unterschiedliche Beiträge. Dito falls Minijob.

    Oder Pflichtversicherter mit Mieteinnahmen versus freiwillig Versicherter mit Mieteinnahmen. Und meinetwegen auch noch Kapitalerträgen und evt. nebenberuflichem Einkommen etc.



    Die zahlen unterschiedlich. Z.B. beide Rentner. Einmal mit 5 Jahren Auslandsaufenthalt (ausserhalb EU/EWR), das andere mal nicht. Dadurch einmal kein KVdR Status obwohl lebenslang im jeweiligen Sozialsystem versichert.

    usw usf

    usw usf

    • Hans - Friedrich Bär

      @uwe:

      Finde ich auch, das ist ziemlich unübersichtlich. Klingt nach Klientel- und Zufallspoltik. Ins Gesetz wurde hineingeschrieben und gestrichen von dem der gerade dran war. Ich würde sagen , das ist ein Grundproblem , das schon seit 1881 erkannt ist. In der kaiserlichen Sozialbotschaft steht , dass die Versicherten die Versicherung selbst verwalten sollen in der Art einer Genossenschaft. Mir fällt dazu nur die Wahlbeteiligung bei der letzten Sozialwahl ein, das war glaube ich 22% mit fallender Tendenz, das ist sicher kein Allheimittel , aber ein wichtiger Baustein .

  • Hans - Friedrich Bär

    Die Vorteile der Gesetzlichen stehen hier



    www.barmer.de/mitg...sel-von-pkv-in-gkv

    Es gibt noch andere Vorteile: Die Wechselmöglichkeiten, die Mitbestimmungsrechte in der Sozialwahl ....

    Es gibt genügend Privat Versicherte, die in die Gesetzliche Versicherung wollen, weil die Gesetzlichen im Vergleich zu früher , als es nich keine Wechselmöglichkeiten gab, deutlich besser geworden sind. Das hat Vorteile für beide. Das wollen die Gesetzlichen aber nur sehr selektiv.

    Von daher kann der Gesetzgeber das auch anders regeln: Die Gesetzlichen werden gezwungen jeden zu versichern, der sich bei ihnen versichern will.

    Die Privaten werden gewzungen die Altersrückstellungen, die sie für ihre Versicherten gebildet haben freizugeben, wenn ein privat Versicherter in eine andere Private oder in die Gesetzliche wechseln will. (Das wollen sie bislang nicht, sie wollen die Rückstellungen, erhebliche Summen, lieber behalten).

    Dann hätten wir mehr Wettbewerb der Versicherer, was bislang v.a. den gesetzlich Versicherten sehr genützt hat.

    Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein Thema , dass man in 1200 Zeichen nicht erötern kann.

  • Land of plenty

    Genau diese Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung ist eine selbstverständliche Notwendigkeit. Es gibt keine Legitimation für diese Privat-GKV-Aufteilung.



    Und: je größer die Zahl der Einzahlenden, desto geringer die Beiträge.

    • EffeJoSiebenZwo

      @Land of plenty:

      Ich denke, der Effekt ist nicht so hoch, weil ja neue Einzahler auch neue Ausgaben verursachen werden. Überhaupt ist das sehr kurzfristig gedacht, denk ich, weil wirklich nur auf den Zeitpunkt t0 der Umstellung bezogen.

      (1) An den offensichtlichen Ineffizienzen des GKV-Systems ändern das nämlich nix, im Gegenteil: weil es dann weniger Kostendruck gibt, werden diese Ineffizienzen eher noch größer. In der Folge steigen die Beiträge wieder.



      (2) Ausserdem schafft eine höhere Zahl an Einzahlern einen Anreiz für die Politik, an das GKV-System weitere 'versicherungsfremde' Leistungen auszulagern, quasi als Neben-Haushalt.

  • MelPrei

    Schön, dass mal jemand anfängt die echten (Un-)gerechtigkeitsfragen zu beleuchten. Da möchte ich eine weitere Ungerechtigkeit ergänzen:



    Die Budgets der Ärzte varieren je Region. Bei identischer Behandlung macht ein Arzt Gewinn, der andere zahlt drauf. Daraus folgt: Die Patienten der GKV haben %ual das Gleiche eingezahlt, werden aber je nach Wohnort verschieden versorgt, weil kein Arzt ständig draufzahlen kann. Die Verantwortung liegt hier weder beim Patienten noch beim Arzt. Das weiß kaum jemand, soll ja auch nicht.



    Das ganze GKV-System ist maximal intransparent, für Patienten und Ärzte.



    Hinzukommt eine irrwizige Anreizstruktur. Je besser ein Arzt seine Patienten versorgt, desto weniger verdient er (Budgetlogik) UND je ungesünder der Patient lebt, desto mehr Behandlungskapazitäten bekommt er (Hochleistungsmedizin vor Prävention).



    Daran ändern weder Facharzt-Termingarantien, noch zusätzliche Sanktionen, mehr Bürokratie, Digitalisierung oder Sparmaßnahmen etwas.



    Reine Ablenkung.

    Früher hat der Arzt den Patienten versorgt und dann 5 Worte in eine Pappakte gekritzelt. Heute führt der Arzt eine umfängliche eAkte und wechselt 5 Worte mit dem Patienten. Wer will das?

    • EffeJoSiebenZwo

      @MelPrei:

      Alles interessante Punkte. Könnten Sie bitte die Sache bzgl der unterschiedlichen Budgets je Region noch mal näher erläutern, va welche Regionen das wie betrifft, und wie das begründet wird? Vielen Dank

  • Bürger L.

    Ich glaube Herr Merz hat das von der Ungerechtigkeit in der KV nur aus Versehen gesagt... der meint das nicht so ....das ist ihm nur mal so rausgerutscht.



    Also - je nach Standpunkt: keine Sorge, oder keine falsche Hoffnung.

    So lange die Union die Gesundheitspolitik (mit)bestimmt und es keine wirklich linke Mehrheit im Bund und in den Ländern gibt, wird es keine Bürgerversicherung geben.

    Aber Träumen kann man ja mal...



    Zum Beispiel von einer einheitlichen auskömmlichen Grundsicherung für die Gesundheitsversorgung, Pflegebedarf und Alterssicherung.







    Ein Sicherungssystem das anteilig durch Beiträge aus allen Einkommensarten getragen wird - sei es Arbeitseinkommen, Einkommen aus freiberuflicher/selbstständiger Tätigkeit, Vermietungen, Gewinne aus Finanztransaktionen usw...

    Zusätzlich zu einer gut ausgestatteten Grundabsicherung stünde es ja dann immernoch jedem frei, sich aus eigenen Mitteln zusätzliche Leistungen zu kaufen.



    Außer in den gut ausgestatteten, staatlich organisierten, Regionalen Gesundheitszentren, da wären Behandlung und Wartezeiten für alle gleich.

    Das werde ich wohl nicht mehr erleben ... war ja auch nur mal kurz geträumt.

  • Strolch

    Vorab: Ich bin nicht privatversichert. Mir wäre anstelle einer Einheitsversicherung, allerdings viel lieber, wenn mehr Eigenverantwortung ins Spiel kommt und man überlegen könnte, was man abgesichert haben möchte. m.E. wäre zielführender den Leistungskatalog massiv zu straffen und bei kleineren Krankheiten auch zuzulassen, dass man diese selbst zahlt. Bei jeder Versicherung, die ich privat abschließe, wähle ich aus: Kann mich ein Schaden ruinieren oder ist er nur ärgerlich. Bei letzterem gebe ich kein Geld aus und zahle lieber einmal selbst, als 3x Versicherungsbeiträge im Jahr - das ist eigentlich günstiger. Wenn jemand wegen einem Schnupfen, einer Zecke oder was auch immer an kleineren Wehwechen zum Arzt geht, kann er das machen. Dafür muss man nicht versichert sein.

  • Wolfgang Laux

    Ich habe das Gefühl, dass etliche Kommentare von Lesern verfasst wurden, die nicht vollständig im Bilde sind. Ich bin privat versichert und bekam Anfang des Jahres nach der jährlichen Beitragserhöhung



    die "Frohe Botschaft" : knapp 1100 € ! Wohlgemerkt, ohne Chefarzt und Einzelzimmer. Kuren sind in meinen Verträgen ebenfalls nicht vorgesehen. Ich bin auch als Privater für die Abschaffung des Zweiklassen Systems. Ob das einen signifikanten Einfluss auf die Terminvergabe hätte, wage ich zu bezweifeln. Wenn Herr Merz von Gerechtigkeitsempfinden spricht, sollte er auch berücksichtigen, dass es der Gesetzgeber war, der es nahezu unmöglich macht, von der PKV wieder zurück in die GKV zu kommen.

    • Francesco

      @Wolfgang Laux:

      Weil vor allem diejenigen in die GKV zurückwechseln, denen die PKV zu teuer ist.

      • Hans - Friedrich Bär

        @Francesco:

        Das wäre sogar legitim . Der Sinn der gesetzlichen Versicherung ist es zu verhindern, dass mit der Not Geschäfte gemacht werden. Und wäre ein Beweis , dass die Gewinnerzielungsabsicht der PKV die medizinischen Leistungen (unnötig) verteuert. Jeder macht mal Fehler und "verkauft sich", d.h. merkt später , dass er/sie entwas gekauft hat was nicht hält was es versprochen hat. Das ist nicht vorwerfbar.

    • rero

      @Wolfgang Laux:

      Die PKV ist halt zu einem großen Teil ein Mythos.

      Risikoaufschläge kommen in dem Mythos nicht vor. Auch Ablehnungen der Mitgliedschaft, weil der Betreffende bereits Hinweise auf eine chronische Erkrankung hat, existieren nicht.

      Davon profitieren natürlich die Privaten, wenn Sie die jungen Leute mit günstigen Anfangstarifen locken.

    • Strolch

      @Wolfgang Laux:

      Ohne Ihr Alter sagt das wenig. Es ist bei der PKV eigentlich bekannt, dass man in jungen Jahren sehr geringe Beiträge hat, die im Alter stark ansteigen und auch über die Kosten der gesetzlichen hinausgehen. Zum sozialen Lastenausgleich ist damit aber immer noch nicht beigetragen.

      • Hans - Friedrich Bär

        @Strolch:

        "Zum sozialen Lastenausgleich ist damit aber immer noch nicht beigetragen."

        Das stimmt .

        Die Privaten Krankenversicherungen bilden aus den Beiträgen der Versicherten Alterungsrückstellungen für ihre Versicherten, weil die jenseits 55 ja nicht in die GKV zurück können.



        Sogar wenn der Versicherte vor dem 55 LJ, in die GKV wechselt ist es aber gesetzlich so, dass die privaten Versicherungen diese Rückstellungen behalten dürfen,

        Die Gesetzlichen könnten ja als Lastenausgleich verlangen, dass ihr neuer Versicherter die bisherigen Alterungsrückstellungen bei der privaten Krankenversicherung bei ihnen einzahlt, um ihr Alterungsversicherungsrisiko auszugleichen.

        Das müsste man gesetzlich ändern. Das ist prinzipell einfach. So wie es jetzt ist, verlieren GKV und Versicherter . Gewinner ist die PKV. Wir dürfen wetten, ob das geändert werden wird.

  • Sandro Heitz

    Deutschland hat eines der teuersten Gesundheitswesen, bei bescheidener Qualität. Die PKV ist nur eines der Probleme, die es in Deutschland gibt.

  • Gerhard Krause

    Wo "es" am Ende hingeht, GKV, oder PrivatBers, ist egal, Hauptsache es wird für alle gleichsam das Beste getan! Vielleicht bekommen Möchtegern-Sozialdarwinisten endlich einmal ihren Hintern hoch und stehen mit den anderen der hier mutmaßlich 80% der finanziell unteren Bevölkerung zusammen, damit dieses Land, besser natürlich die Welt, wieder sozialer wird.

  • Milonga

    Der Autor bringt es genau auf den Punkt. Höchste Zeit, dass dieser Zustand beendet wird.

  • Desdur Nahe

    "Privatversicherte entziehen sich diesem sozialen Lastenausgleich komplett"



    Das ist schlicht falsch. Die GKV wird mit Steuergeld subventioniert, letztes Jahr 14.500.000.000 Euro. Das zahlen alle, auch Privatversicherte (die davon nicht profitieren).



    Zum Nachdenken hat mich der Spruch meines Arztes gebracht:



    "Ein Drittel meiner Patienten sind Privatversicherte, die machen aber zwei Drittel des Umsatzes aus."



    Ich vermute, dass viele Praxen ohne Privatversicherte schließen würden.

    • My Sharona

      @Desdur Nahe:

      Die GKV wird nicht subventioniert. Sie bekommt Zuschüsse für versicherungsfremde Leistungen, die die tatsächlichen Kosten jedoch nicht abdecken.



      "Ein Drittel meiner Patienten sind Privatversicherte, die machen aber zwei Drittel des Umsatzes aus." - Deswegen muss die PKV weniger zahlen können und die GKV mehr. Gerechtigkeit halt.

    • moonwatcher

      @Desdur Nahe:

      "Ich vermute, dass viele Praxen ohne Privatversicherte schließen würden."

      Ich weiss nicht, ob manche Privatversicherte wirklich glauben, dass sie das Gesundheitssystem stützen. Das wäre ja schön, Beiträge sparen und noch gutes tun. Aber da viele von den Gutverdienern auch gut rechnen können, ist es vermutlich eher frech, sich aus der solidarischen KV zu verabschieden (weil man nicht einkommensabhängig zur allgemeinen KV beitragen möchte) und dann noch zu behaupten, man subventioniert das Gesundheitssystem.

      In einer Bürgerversicherung müssten viele Privatversicherte mehr bezahlen als heute, also wäre mehr Geld ins Gesundheitssystem. Da müsste keine Praxis schliessen. Nur wer sich ganz auf Privatpatienten verlegt hat, müsste sich umorientieren.

      • Normalo

        @moonwatcher:

        Auch Ihnen: Die hohen Aufschläge, die Privatversicherungen ihren Versicherten erstatten, fallen nicht vom Himmel sondern sind aus Beiträgen finanziert. Die sind nämlich pro Kopf gerechnet gar nicht so niedrig, sondern erscheinen nur so, wenn man sich die Prämienhöhen anschaut, mit denen die PKVen junge Gutverdiener ködern. Spätestens im Alter sieht das anders aus.



        Und natürlich schlagen die "Übergewinne" aus dem Privatgeschäft sich in den Kalkulationen der Leistungserbringer nieder - wandern also "ins System". Wer von den Kassengeldern gerade mal die Räume und das Personal zahlen kann, der investiert nicht. Dafür braucht er Privatumsatz.

  • test_name

    Dass sich die "Hart arbeitende Mitte" diesen überkommenen Rest von Feudalgesellschaft gefallen lässt ist sowas von unglaublich.

    Argument Merz: Kassiererin bei Aldi zahlt um die 180€ GKV im Monat. Tatsächlich zahlt man bei Mindestlohn 2.409 x 17,5% = 421,57€ monatlich. Der "Arbeitgeberanteil" ist selbstverständlich Lohnbestandteil der nicht aus Wohltätigkeit sondern als Gegenleistung zur Arbeit bezahlt wird.

    Die "Hart arbeitende Mitte" hat leider keine Lobby.

    • So,so

      @test_name:

      SOOO selten, das jemand mal den Mythos des Arbeitgeberanteils erwähnt.



      Der idt natürlich Teil des Bruttolohns. Aber 34% (!!) KV-versicherungsbeitrag hört sich ja auch nicht so gut an...



      (Es sind weniger, da der BL dann steigt. Das möge jemand anders ausrechnen..)

      • Hans - Friedrich Bär

        @So,so:

        Der feste allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6% (des Bruttogehalts) . Für diesen besteht "Paritätspflicht" , d.h. der Arbeitgeber zahlt die Hälfte, der Versicherte Arbeitnehmer zahlt die Hälfte, also jeweils 7,3%.



        Darüberhinau gibt es einen Zusatzbeitrag , der unterschiedlich je nach Krankenkasse ausfällt, derzeit durchschnittlich 2,9%, auch diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer.



        www.bundesgesundhe...erium.de/beitraege

        Es gibt neben der gesetzlichen und der privaten KV auch die betriebliche KV. Einzelheiten dazu stehen bei:



        www.krankenkassen....ersicherungen/bkv/

        Die Umlagen U1(Krankengeld) und U2 (Mutterschutz) bezahlen die Arbeitgeber alleine weil sie primär für die Arbeitgeber von Interesse sind.



        www.krankenkassen....r/beitragsrechner/

      • Francesco

        @So,so:

        Sie rechnen falsch. 17,5% sind der Gesamtbeitrag. Davon zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte, also 8,75%.

      • Strolch

        @So,so:

        Es sind auch keine 34%. Die 17% werden ja aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Machiavelli

    Mehrklassenmedizin lässt sich nicht abschaffen; sie kommt dann halt über Zusatzversicherungen. Und im Vergleich zu Holland oder dem UK ist Deutschland sehr gut. Hat man eine Bürgerversicherung, hat diese nur ein Ziel: Kosten drücken, drücken, drücken.



    Medizin kann heute so viel mehr als früher, ist aber auch teurer. Gleichzeitig ist das Fachpersonal mobiler und man muss mit dem Ausland konkurrieren. D.h. Kosten sind viel höher. Gleichzeitig kommen jetzt die Boomer ins Alter, wo sie teuer werden.



    Steuern Abgaben sind jetzt schon hoch, d.h. die einzige Kostenstelle ist Behandlungen und da vor allem die Behandlung Alter.

    • test_name

      @Machiavelli:

      >Hat man eine Bürgerversicherung, hat diese nur ein Ziel: Kosten drücken, drücken, drücken.<







      Was ist an diesem Ziel falsch?







      Man kann die medizinischen Leistungen bis ins Unendliche treiben. Jeden Monat zum Zahnarzt zur Zahnsteinentfernung. Zwangsspenden für mehr Transplantationen. Schlechte Gesundheitsversorgung als Asylgrund. Zwangsimpfung gegen alles Mögliche.







      Man kann aber auch die Endlichkeit des menschlichen Lebens aber auch akzeptieren und auf eine Ausweitung der medizinischen Versorgung verzichten.







      Wir werden alle dement - wenn wir nicht vorher an was anderem sterben. Ich habe keine Lust auf Demenz.

    • T-Rom

      @Machiavelli:

      Wer einmal in den Niederlanden in Behandlung war, weiss das das dortige Gesundheitssystem insgesamt mitnichten schlechter ist als das hiesige. Sonst wäre die Lebenserwartung dort wohl kaum höher, aber das ist nur ein grober Indikator.



      Die Krankenhäuser sind besser und moderner ausgestattet als hier, und die Verweilzeit dort ist im Schnitt kürzer. Vom deutlich geringeren Risiko, sich dort mit Multiresistenten Keimen zu infizieren, ganz zu schweigen.



      Teure Geräte gib es dort nicht in unzähligen, vertreuten kleinen Facharztpraxen. Sondern nur in Krankenhäusern / Gesundheitszentren.



      Die Terminvergabe und Wartezeiten sind deutlich effektiver geregelt als hier.

      • Machiavelli

        @T-Rom:

        Meine jahrelange Erfahrung mit dem holländischen Gesundheitssystem ist, dass es finanziell effizienter als das deutsche ist, aber schlechter in der Behandlung. Insbesondere längerfristige Behandlungen sind schwer zu bekommen.

    • warum_denkt_keiner_nach?

      @Machiavelli:

      "Hat man eine Bürgerversicherung, hat diese nur ein Ziel: Kosten drücken, drücken, drücken."

      Das ist kein Naturgesetz. sondern hängt von den politischen Vorgaben ab.

      • Machiavelli

        @warum_denkt_keiner_nach?:

        Und die politischen Vorgaben hängen von der finanziellen Situation ab und die wird bescheiden sein weil globale Krisen und Kriege und demographischen Wandel.

  • uwe

    Ungerechtigkeiten

    Honorar der Ärzte



    Die Ärzte bekommen für ihre Praxis seitens GKV je Quartal ein festes Budjet für ALLE Patienten. Kommen mehr Patienten, bleibt das Geld das gleiche. Also Arbeit für Umme.

    Kassenwahl



    Kassenpatient möchte sich gerne privat versichern. Als Selbständiger kein Problem, egal welches Einkommen. Als Angestellter darf er nicht bzw. erst mit hohem Einkommen.

    GKV Beiträge



    Beiträge des GKV Versicherten auf Arbeitseinkommen aber nicht auf seine Mieterlöse oder Kapitalerträge bzw. nur dann, wenn er freiwillig versichert ist. Besonders gerne bei Rentnern.

    Terminvergabe



    ja, kenne wir schon. Nur ändert eine Einheitsversicherung nichts, solange am Honorarschema für Ärzte sich nichts ändert. Aus PKV Versicherten würden Zusatzversicherte. Terminvergabe bleibt gleich.

    • My Sharona

      @uwe:

      "Also Arbeit für Umme." - Nö, der Sachbearbeiter rechnet ja auch nicht pro gearbeitete Akte ab, sondern dafür, dass er acht Stunden am Tag Akten bearbeitet.

      • uwe

        @My Sharona:

        Der Arzt ist im Gegensatz zum Sachbearbeiter selbständig und keineswegs angestellt.

        Und selbst der Sachbearbeiter wird für Überleistung aka Überstunde bezahlt.

      • MelPrei

        @My Sharona:

        Also ich als Sachbearbeiter bekomme Büro, Strom, Geräte, Software, Papier und alles andere vom Arbeitgeber gestellt. Ich werde monatlich bezahlt und kenne mein Gehalt vorab. Für einfache Akten brauche ich 10 min für die schweren Fälle auch gerne mal mehrere Stunden. Finanziell spielt das keine Rolle. Ich bekomme immer das gleiche Gehalt.



        Der Kassenarzt muss Miete, Strom etc. selbst zahlen. Pro Patient kann er eine maximale Summe X abrechnen. Ob die auch nur annährend den tatsächlichen Aufwand deckt, interessiert niemanden. Wieviel von der abgerechneten Summe der Arzt Monate später ausgezahlt bekommt, weiß er nicht. Das kann er auch nicht beeinflussen. Und ist das Budget der gesamten Arztgruppe ausgeschöpft, weil alle viel gearbeitet haben, dann wird ein Teil der Patienten zu exakt 0,00 € vergütet. Also nicht nur für Umme, der Kassenarzt zahlt auch noch drauf.

    • warum_denkt_keiner_nach?

      @uwe:

      Natürlich muss das ganze System grundlegend reformiert werden. Die einheitliche Versicherung ist nur ein Baustein.

  • Normalo

    Der Artikel fußt auf einer Milchmädchenrechnung: Beim PKV-Modell fileßt am Ende ja nicht MEHR raus, als eingezahlt wird. Irgendwoher muss also die erhöhte Honorierung von Privatleistungen kommen.

    ...und der Grund liegt darin, dass die PKVen, eben nicht nur nicht an dem Solidarvertrag der Kassen beteiligt sind, sondern dass sie selbst intern sowas nicht kennen. Die zitierte Angestellte fährt daher nur dann in der PKV besser, wenn sie keine Familie hat. Spätestens ab zwei mitversicherbaren Unterhaltsberechtigten ist die GKV wieder billiger. Und das rechnet micht ein, wie viel höher die Beiträge der privat versicherten "Schmarotzer" AUFGRUND der höheren Honorierung ihrer Leistungen steigen, wenn sie älter werden. In Summe PKV-Prämien pro Kopf immer teurer als GKV-Beiträge.

    Die Querfinanzierung der GKV-Patienten durch PKV-Patienten erfolgt dann über die Ausgabenbudgets der Leistungserbringer: Die Kassenhonorare sind meist so eng bemessen, dass sie zwar den nackten Betrieb tragen können, aber entweder nicht auch noch z. B. den Arzt, dem er gehört, oder seine Investitionen in neue Technik etc.. DIE finanzieren die Privatpatienten mit dem "On Top", dass sie einbringen.

    • Martin Schwarz-Kocher

      @Normalo:

      Ja, wenn der Kollege 2 Kinder privat versichern muss, kann das teurer sein als die GKV. Nur wenn er vorher in der GKV war muss und wird er ja nicht zur PV wechseln. Und auch später gibt es Wege wieder zurück in die GKV, wenn es für ihn rentabler ist.

      • Hans - Friedrich Bär

        @Martin Schwarz-Kocher:

        Das ist deutlich teurer. Deswegen gibt es ja die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. Diese hat die Funktion einer Prämiendeckelung für höhere Einkommen und höhere Kinderzahlen, es ist deswegen völlig egal ob Sie 300.000/Jahr und 12 Kinder haben , oder 80.000 und 2.



        Es gibt jenseits 55 Jahren wegen §6 Abs.3a SGB V bis auf die Ausnahmen dort keine legalen Möglichkeiten von PKV zur GKV zu wechseln. Wenn doch, müssten Sie sagen wie.

      • Normalo

        @Martin Schwarz-Kocher:

        Nuja, nicht Jeder übersteigt die Pflichtversicherungsgrenze schon in jugendlichem Alter bzw. macht sich so früh selbstständig. Die Rückkehr ist hingegen altersbegrenzt und umgekehrt die Flucht aus der GKV dann extrem teuer. Also prüfe ab einem gewissen Alter ganz klar, wer sich wo EWIG bindet.

        Was die Kinder der freiwillig gesetzlich Versicherten und die von den Privaten nicht versicherbaren Risikofälle betrifft: Ja, die rutschen in den Solidarvertrag rein, während kinderlose Privatversicherte auch für nmiemanden mitbezahlen müssen. Es wäre mal ein interssantes Rechenexempel, inwiefern das die Mehrbeträge ausgleicht, die Privatversicherte über ihre Steuern in die GKV und über die Privathonorare auf der Ebene der Leistungserbringer an Querfinanzierung leisten. Ich habe es mal der KI zum Knacken gegeben, aber die kam - erwartbar - nach langem Überlegen mit dem Ergebnis raus, dass das noch niemand veröffentlicht untersucht hat und es auch keine brauchbaren Zahlen gibt, um es selbst zu errechnen.

        • Hans - Friedrich Bär

          @Normalo:

          Das ist deswegen ein großes Geheimnis, weil

          die GKV ihre Altersgrenze 55 Jahre nach §6 Abs3a SGB V verteidigt und sich 1) nicht in die Karten schauen lässt welche Ausnahmen sie trotzdem erlaubt hat , 2) weil sie damit ihre politische Selbstbelobigung: "Wir sind die solidarische Versicherung" verletzt.

          Die PKV will durch ihr Schweigen Forderungen nach einer Gesetzesänderung vorbeugen, dass die bei ihr Versicherten bei einem Wechsel ihre Altersrückstellungen mitnehmen können weil die PKV diese erheblichen Summen behalten will.







          Die GKV hilft also der PKV, das soll nicht bekannt werden, deswegen gibt es dazu keine Zahlen.

          Ein sehr großer Verband von Besserverdienern, empfiehlt seinen Mitgliedern schon länger die Versicherung in der GKV auch in jungen Jahren, weil die früher empfohlene PKV selbst bei dieser Gruppe ein erhebliches Altersarmutsrisiko geworden ist.

          Sie haben vollkommen richtig geschrieben, dass die Versicherten sehr aufpassen müssen wo sie sich binden, wie in anderen Beiträgen formuliert, dass die Versicherten sich nicht "ködern" lassen.

          Frau Warken als Besserverdienerin deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze ist m.W. auch gesetzlich versichert.

      • EffeJoSiebenZwo

        @Martin Schwarz-Kocher:

        Mich würden ja mal gesicherte Daten zu der Zahl dieser GKV-Rückkehrer interessieren. Das liest man häufig, dass es das grds gibt (s.o.) und es scheint auch (mE dubiose) Berater dafür zu geben, andererseits heißt es auch immer das sei praktisch unmöglich.

    • warum_denkt_keiner_nach?

      @Normalo:

      Wenn das alles so furchtbar ist. Warum wehren sich dann die privat Versicherten mit Händen und Füßen dagegen, in die GKV zu kommen?

      Besonders logisch ist das nicht.

      • Hans - Friedrich Bär

        @warum_denkt_keiner_nach?:

        , die Nein besonders logisch ist das nicht . Die privat Versicherten wehren sich gar nicht mit Händen und Füssen in die GKV zu kommen. Es ist meistens so , dass die privat Versicherten in jungen Jahren ohne Kinder mit günstigen Prämien gelockt werden, wenn sie später aber Leistungen brauchen bemerken , dass das gar nicht so ideal und (durch Vergleich mit gleichaltrigen gesetzlich Versicherten) auch gar nicht notwendig ist und dann z.B. wegen der 55 Jahre Grenze nicht mehr zurück können. Es gibt auch Schauer - Berichte von privat versicherten Ehepaaren mit einem Kind mit einer angeborenen lebenslangen Erkrankung, das durch die Lücken der kleingedruckten Versicherungsverträge fällt. ( Das Kind wird zwar versichert , bei den eingereichten Rechnungen wird aber systematisch gekürzt) . Maßnahmen zur med. Rehabilitation ( hier Kinderrehabilitation) leisten die Privaten meistens nicht, sie haben deswegen auch keine modernen Konzepte dazu .

      • Normalo

        @warum_denkt_keiner_nach?:

        Es ist nicht furchtbar, sondern teuer - aber natürlich auch etwas großzügiger in der Leistungsgewährung: Die Kassenversorgung ist schon aus Gleichbehandlungserwägungen gesetzlich auf das "Notwendige, Wirtschaftliche" limitiert. Privatleistungen liegen immer noch weit diesseits des "Bestmöglichen" aber halt ein merkliches Stückchen näher dran, und die kurzen Wartezeiten sind natürlich ein schöner "Perk". Dafür zahlen neben Beamten, denen nicht wirklich eine Wahl bleibt, und "Eingefangenen", die sich von den günstigen Anfangsprämien haben locken lassen, vornehmlich Leute, denen der Status (einschließlich dem "Perk" kurzer Wartezeiten) und das gewisse Mehr an Leistungen den Aufpreis wert ist. Gesundheit ist ein hohes Gut, und sich in dem Bereich sicher versorgt zu fählen, kann vielen Leuten, das Wert sein, wovon andere vielleicht lieber einen schönen Urlaub machen würden.



        (Kassenpatienten könnten das übrigens auch haben, entweder durch Wahl der Kostenerstattung statt der Sachleistung oder - in Teilen wenigstens - über Zusatzversicherungen, aber den meisten ist das zu teuer).

        • Hans - Friedrich Bär

          @Normalo:

          "Notwendig und wirtschaftlich" hat auch Vorteile.



          In der Medizin gilt : Overtreatment ist riskant und eher schädlich.



          Deswegen gibt es z.B. den IGEL Monitor



          igel-monitor.de/wi.../wer-wir-sind.html

          Der medizinische Fortschritt ist notwendig und wirtschaftlich, da muss der gesetzlich Versicherte sich keine Gedanken machen:



          diesozialgerichtsb...herung/detail.html

          • Normalo

            @Hans - Friedrich Bär:

            Overtreatment ist natürlich per se abzulehnen. Aber "wirtschaftlich und notwendig" ist halt z. B. im Komfortbereich manchmal schon ziemlich spartanisch und fortschrittsfeindlich.

            Beispiel: Ich musste mal nach einer OP die Hand immobilisiert bekommen. Die Oberärztin schleppte mich zum Verbandspfleger und ließ ihn einen "Soft-Cast" dranmachen - eine damals recht neue, wunderbare Verbesserung gegenüber dem harten weißen Zeug, die mir die 27 Euro (für 6 Wochen deutlich erhöhten Tragekomfort) locker wert war. Der Pfleger eröffnete mir, dass ich den als Kassenpatient gar nicht bekommen dürfte - nichtmal zum Selbstzahlen. Es gebe ja guten alten Gips. DER werde von der Kasse bezahlt, und wenn es was gebe, was die Kasse zahlt, sei es verboten, dem armen, dummen Kassenpatienten die höherwertige Alternative aufzuschwatzen. Auch nicht "notwendig und wirtschaftlich" sind z. B. dem Wohlbefinden förderliche Begleit-Mediklamente ohne unmittelbare Heilwirkung.

            Natürlich kann man diese "Knauserei" sozialrechtlich gut rechtfertigen. Aber es macht vielleicht auch verständlich, warum es manchen Leuten den Aufpreis wert ist, den die zum pösen Overtreatment neigende Welt der PKV an Eintritt verlangt.

            • Hans - Friedrich Bär

              @Normalo:

              Danke für den persönlichen Bericht . Das würde ich in "päpstlicher als der Papst" einordnen. Das gibt es tatsächlich , kenne auch ich , Vorstellungen "was die Kassen nicht bezahlen, darf auch nicht angewendet werden". Das ist ein bisschen Obrigkeitsdenken, das es in der Medizin immer schon gegeben hat ( Wir wissen was richtig für dich ist) gehört da aber nicht hin. Im Rahmen des medizinisch richtigen gilt immer die Selbstbestimmung des Patienten. Die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten müssen sogar aufgezeigt werden, und wenn die Oberärztin Soft Cast als Alternative anordnet, dann gibts eigentlich keine Zweifel. Trotzdem Gute Besserung im Nachhinein !

              Geld spielt in der Medizin schon eine Rolle, aber nicht so arg. Man ist nicht doppelt so gesund , wenn man doppelt so viel bezahlt. Das ist unter unseren Sozialstaatsbedingungen eine gedankliche Vereinfachung.

              • Normalo

                @Hans - Friedrich Bär:

                Ich weiß selbst, dass der qualitative Unterschied nicht so groß ist, und ich bin sicher kein Verfechter obrigkeitlichen Besserwissertums, muss aber einsehen, dass es im Sachleistungssystem nunmal mehr oder minder eingebaut ist.



                Ansonsten ging es mir nicht darum Werbung für die PKVen zu machen sondern die Motivation zu erklären, die Menschen dort hintreibt, OBWOHL es teurer ist als die freiwillige GKV-Mitgliedschaft, also subjektive Wertschätzung. Und die ist bei Versicherungen nur sekundär vom tatsächlichen Umfang der Leistung bestimmt. Primär geht es da um Sicherheit - in diesem Fall die Sicherheit, im Bedarfsfall weitgehend ohne finanzielle Hemmschuhe versorgt zu werden. DIE kann schon mal verlocken, auch das doppelte für eine Versicherung zu zahlen, auch wenn das nicht zu "doppelter Gesundheit" führt.

                • Hans - Friedrich Bär

                  @Normalo:

                  Das stimmt , man muss sich um die Motivation, also wie werden Motive erzeugt (und manipuliert) Gedanken machen.

                  Das ist auch bei den Vorsorgeuntersuchungen so. Gestern wurde bekannt gegeben , dass das Brustkrebsscrenning auf 45-jährige Frauen erweitert wird.



                  www.tagesschau.de/...screening-100.html

                  Mir fällt dazu die Unstatistik des Monats von Juli 2025 ein .

                  www.hardingcenter....m-das-mammographie

                  Wer bei der Mammographie sicher gewinnt sind die Radiologen. Es gab kürzlich einen TAZ Artikel zur taktilen Brustuntersuchung, das war einer der üblichen Erlebnisberichte, die Diskussion dazu wäre notwendig gewesen , war aber leider geschlossen .

                  Die TAZ Diskussionen zu diesen Themen sind schon wichtig, weil sie ja alle an Leib und Leben, und wegen der Versicherungspflicht für alle, alle finanziell betreffen.

                  Danke für die lebhafte Diskussion.

        • uwe

          @Normalo:

          "Kleines" Problem solcher Studien:



          Die Definition von "versicherungsfremden Leistung" liegt sehr weitgehend im Auge des Betrachters. Und variiert mit dem Ergebnis, das sich der Auftraggeber wünscht. Hier die Hans-Böckler-Stifung.

          Na, wa wünscht die sich wohl?

        • resa

          @Normalo:

          Tja, was "ein schöner Perk" für Sie ist, kann manchmal eben auch über Leben und Tod entscheiden.



          "Knapp 58 Milliarden Euro zahlen die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr für Leistungen, die vollständig oder anteilig versicherungsfremd sind. Das ergibt eine neue Studie des Berliner IGES Instituts, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat. Damit flossen 2024 rund 18 Prozent der GKV-Gesamtausgaben in Aufgaben, die einen hohen gesellschaftlichen Nutzen stiften, von dem aber nicht nur die Beitragszahlenden profitieren, und der daher breiter finanziert werden sollte. Das geschieht bislang nur zu einem relativ geringen Anteil. Denn den 58 Milliarden Euro Ausgaben stehen so genannte Bundeszuschüsse aus Steuermitteln von lediglich 14,5 Milliarden Euro an die GKV gegenüber. "



          www.imk-boeckler.d...istungen-73331.htm



          Ist das in Ihren Augen gerecht?

          • Normalo

            @resa:

            Naja, wenigstens kurz reinlesen sollte man in die Studie schon:

            Die 58 Mrd. bestehen zum größten Teil (ca. 80%) aus gesetzlichen Gesundheitsleistungen für Mitversicherte und Grundsicherungsempfänger. Diese als "versicherungsfremd" zu bezeichnen, ist schlicht unseriös. Denn natürlich sind das urtypische Krankenversicherungsleistungen, nur halt innerhalb des speziellen, familienfreundlichen Beitragsmodells der GKV bzw. mit dem Bund als Beitragszahler. Begünstigte der Mitversicherung sind auch nicht "die Allgemeinheit" sondern die Familienangehörigen der Beitragszahler. Privatversicherte zahlen für die ihren selbst.

            Und dass der Bund seine Rechnung einfach nicht zahlt, ist natürlich nicht "gerecht", aber auch nicht über eine Bürgerversicherung zu kompensieren. Da muss einfach die Regierung mal ihr "Leistungsportfolio" so anpassen, dass sie nicht bei Rekordeinnahmen trotzdem noch die Zeche für die Grundbesicherten prellen muss. Gleiches gilt für die Länder, die eigentlich die 3,5 Mrd. Klinikförderung stemmen sollten.

            Die verbleibenden Millarden sind Leistungen ausschließlich für gesetzlich Versicherte, die nur nicht technisch als "Heilbehandlung" zu bezeichnen sind.

  • moonwatcher

    Endlich mal ein Artikel zur Zweiklassenversicherung, der nicht nur die Terminvergabe behandelt. Sondern die prinzipielle Ungerechtigkeit zweier Versicherungen, von denen eine solidarisch gesellschaftliche Gesundheitsrisiken abdeckt und die andere nur das individuelle, persönliche. Nur daraus erklärt sich das Kunststück, dass die PKV bei durchschnittlich geringeren Beiträgen zwei bis drei mal so hohe Arzthonorare zahlen kann. Die guten Versicherungsfälle in einen Korb, die schlechten in den anderen.

    Die Einführung einer Pflichtversicherung für alle ist allerdings alles andere als radikal. Sondern Mainstream.

    D ist das einzige EU-Land mit einer Zweiklassen-KV. Die Niederlande hatten ein ähnliches System bis 2006, da haben sie die PKV in eine Zusatzversicherung umgewandelt.



    Reform ist also möglich, ausser bei uns.



    Ähnlich wie mit der kapitalgedeckten Rentenversicherung, da sind wir auch sehr spät dran.

    Bei uns klammern sich die Reichen an ihre Privilegien, und die Mittel bis Gutverdiener in der gesetzlichen Versicherung zahlen die Zeche.

  • Mark Tassimtee

    Es wäre ein Anfang Versicherungsfremde Leistungen mit Steuern zu bezahlen. Und natürlich sollte für Sozialgeldempfänger ein Betrag von 381€ bezahlt werden anstatt knapp 130€.



    Solidarität wird im jetzigen System ausschließlich denen aufgelegt, die bei den Gesetzlichen versichert sind.

    • uwe

      @Mark Tassimtee:

      PS



      Warum sollten für Sozialgeldempfänger 381 bezahlt werden? 130/17,6% entsprechen etwa 740.-. Und das dürfte etwa das "Einkommen" des Sozialgeldempfängers sein. Passt perfekt ins Solidaritätssystem GKV.

      Bei PKV versicherten Sozialgeldempfängern (ja, sowas gibt es auch), dann nach den PKV Tarifen. Immer schön systemkonform.

      Gut, man könnte auch meinen, dass die KV für Sozialgeldempfänger eine versicherungsfremde Leistung ist. Aber ist sie das wirklich? Und was ist mit Arbeitslosengeldbeziehern Da auch? Dann schon eher bei Midijobbern mit massiv reduzierten GKV Beiträgen, oder?

    • uwe

      @Mark Tassimtee:

      Nee, nicht mit Steuern bezahlen sondern entweder abschaffen oder auslagern. Die ausgelagerten versicherungsfremden Leistungen dann gerne komplett mit Steuern bezahlen.

      Bislang ist die Fachwelt sich nicht einig, was denn alles versicherungsfremde Leistungen sind.

  • Demokrat

    Volle Zustimmung. Hier ist ein guter Ansatz.



    Zunächst sollte man bei einer Anfrage nach einem Termin verbieten, dass nachgefragt wird, ob man Kassenpatient ist.



    Kostet nix und hilft allen, ausser den Raffinerien Ärzten.

  • T-Rom

    Ein Gesundheitssystem für alle Versicherten ist gar nicht mal so radikal. Gibt es in leicht verschiedenen Ausprägungen in den meisten europ. Ländern.



    Funktioniert zB in den Niederlanden prima, und die Ärzte und Klinikbetreiber müssen dort auch nicht in die Insolvenz.



    Sich privat darüber hinaus für IGEL Leistungen o.ä. zu versichern kann ja jedem weiterhin erlaubt sein.

    • moonwatcher

      @T-Rom:

      Wieso sollten sie auch in die Insolvenz müssen? Wenn die bisher günstig privat Versicherten wie alle anderen einen einkommensabhängigen Beitrag in die GKV zahlen müssen, kommt ja mehr Geld ins Gesundheitssystem.

      • Normalo

        @moonwatcher:

        Eben nicht. Privatversicherte zahlen, da es für sie weder Mitversicherung noch einkommensabhängige Deckelung der Beiträge gibt, effektiv pro Kopf deutlich mehr ein, als sie das Gesundheitssystem kosten. Würde man sie in die GKV zwingen, wäre daher eben nicht mehr Geld im System. Es wäre nur mehr bei den Kassen. Aber um den aktuellen Versorgungsstandard zu halten (von "verbessern" reden wir gar nicht erst), müssten dann trotzdem für Alle die Beiträge erhöht werden.

    • Leo Onlin

      @T-Rom:

      Als Privatversicherter sind weder Angehörige noch Lohnfortzahlung versichert. Das muss man extra tun.



      Will man alles in einen Topf tun, müssten bisher Private weniger und bisher Gesetzliche mehr zahlen. Bei den Beamten zahlt zudem der Staat (aus der Steuer) über die Beihilfe 50% der Kosten.

      Gefühlige Annahmen helfen in dieser komplexen Materie leider nicht weiter. Ein Bashing der Privatversicherung auch nicht.

      • T-Rom

        @Leo Onlin:

        Oder man begrenzt auch einmal die Kosten? ES gibt sehr viele Stellen, an denen sehr viel Geld im Gesundheitssystem gemacht wird. Die Beipiele sind zur Genüge bekannt.

      • warum_denkt_keiner_nach?

        @Leo Onlin:

        "Will man alles in einen Topf tun, müssten bisher Private weniger und bisher Gesetzliche mehr zahlen."

        Und warum drängen die privat Versicherten dann nicht darauf, endlich in die GKV zu kommen? Wenn es ihnen doch in der Privaten so schlecht geht...

        • Leo Onlin

          @warum_denkt_keiner_nach?:

          Dass es in der PKV schlecht ist, habe ich nicht gesagt. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist allerdings in den meisten Fällen nicht möglich.

    • Normalo

      @T-Rom:

      ...nur dass in diesen Systemen durchweg die Versorgung viel dünner ist als hierzulande und die Wartezeiten auf die kollektiv bezahlten Leistungen deutlich länger.



      Be careful what you wish for...

      • T-Rom

        @Normalo:

        Dafür gibt es dort weniger unnötige Hüft- und Knie-OPs, oder Zahnspangen bei Kindern.



        Kann ja auch Vorteile haben, wenn man nicht unnötig operiert / gezahnspangt wird.

        • Normalo

          @T-Rom:

          Das dürfte eine subjektive Einschätzung sein. Die Pro-Kopf-Anzahl der ("selbstverordneten") Arztbesuche deutscher Kassenpatienten spricht eher für eine weit verbreitete gesundheitsökonomische Grundhaltung der Marke "Viel hilft viel".

          (Ironie geht in beide Richtungen...)

  • stephan berger

    Die Ungleichbehandlung resultiert meines Erachtens daher, dass der Arzt für die Behandlung eines privaten Patienten wesentlich mehr abrechnen kann und viel mehr Spielraum hat. Würden diese Spielräume beseitigt, wäre eine Gleichbehandlung gesichert. Der Beitragsvergleich hinkt ausserdem, für Familien und ältere Personen ist die PKV in der Regel deutlich teurer als die gesetzliche.

    • Francesco

      @stephan berger:

      »Die Ungleichbehandlung resultiert meines Erachtens daher, dass der Arzt für die Behandlung eines privaten Patienten wesentlich mehr abrechnen kann und viel mehr Spielraum hat.«



      Es ist umgekehrt: Er kann für gesetzlich Versicherte weniger abrechnen, weil die GKV unterfinanziert ist.

    • Martin Schwarz-Kocher

      @stephan berger:

      Ja das stimmt. Im Einzelfall kann die GKV günstiger werden. Aber es gibt viele Wege aus der PV wieder in die GKV zu wechseln. So gibt es einige, die dann wieder unter das Dach der Sozialgemeinschaft schlüpfen.

      • EffeJoSiebenZwo

        @Martin Schwarz-Kocher:

        ‚ Aber es gibt viele Wege …‘

        Das ist jetzt das zweite Mal, dass Sie das hier schreiben. Könnten Sie das bitte mit Zahlen unterfüttern?

    • Helmut Fuchs

      @stephan berger:

      Nun, für gesunde (!) junge Menschen ist sie viel billiger. Mit dem Köder wird die Pille der im Alter steigenden Beiträge gerne geschluckt, weil deren Bitterkeit ja erst später durchschmeckt. Mit Vorbelastung nimmt einen die PKV ja gar nicht erst. Das darf gerne die GKV übernehmen.

      Obendrein werden damit der gesetzlichen Versicherung ausgerechnet die gesunden (und damit wenig kostenintensiven) Gutverdiener entzogen. Ein Aspekt, der im Text leider gar nicht vorkommt.

      • Helmut Fuchs

        @Helmut Fuchs:

        P.S. Das war als Replik an den Beitrag Stephan Bergers gedacht.

  • Nordlicht4711

    Eine Bürgerversicherung ändert an der Terminvergabe überhaupt nichts. Was vorher die reine PKV war ist dann die private Zusatzversicherung. Das kann man in allen Ländern beobachten die solche Einheitssysteme haben. 2-Klassen Medizin lässt sich nicht verhindern so lange die Berufsfreiheit gilt.



    Man sollte viel eher mal überlegen ob der Faktor Arbeit die einzige Beitragsbemessung sein sollte, insbesondere bei der KVdR.

    • moonwatcher

      @Nordlicht4711:

      Natürlich können sich Wohlhabende immer Extra-Leistungen dazu kaufen. Es wäre aber ein grosser Schritt zu mehr Gerechtigkeit (und mehr Geld für die GKV), wenn alle zunächst einkommensabhängige Beiträge in die Pflichtversicherung zahlen. So wie es in allen anderen EU-Ländern ist, die das Gesundheitssystem nicht über Steuern finanzieren.

      Die Zweiklassen-KV ist ein System, in dem die oft beschworenen starken Schultern nicht mehr beitragen, sondern weniger, indem sie sich aus der solidarischen KV abmelden. Natürlich nutzen sie das gern.

      • Nordlicht4711

        @moonwatcher:

        Die Gerechtigkeit erscheint fragwürdig, sofern sie in der Praxis keine Auswirkungen auf die Terminvergabe und Behandlung hat. Die Annahme, Fachärzte würden auf Umsatz und Einkommen verzichten, ist eine Milchmädchenrechnung. Die Gesamtkosten des Gesundheitssystems werden sich allein durch eine Neustrukturierung der Beiträge nicht ändern. Am Ende bekommen diejenigen die besten Leistungen die auch am meisten dafür bezahlen. Also alles wie vorher.

  • Axel Schäfer

    Einer der Gründe warum sich eher nichts ändern wird, 93% der Beamten und Richter sind privat versichert und stellen über 50% der privat Versicherten. D.h. als GKV Versicherter Steuerzahler finanziert man auch die Beiträge für die anteilige PKV und die Beihilfe.

    • Mondschaf26

      @Axel Schäfer:

      Jaha. „Privat"... vom Staat.

    • EffeJoSiebenZwo

      @Axel Schäfer:

      2 x falsch:



      (1) die Beträge für die PKV bezahlen Beamte selbst, und zwar voll, es gibt keine ‚anteilige‘ Zahlung des Staats an die PKV . Es ist allerdings keine ‚volle’ PKV, denn die PKV ersetzt (im besten Fall, wenn Arzt / KH nicht zuviel berechnet) nur 50% oder 30% (im Fall von Kindern) der bereits bezahlten Rechnungen , die anderen 50% bzw 70% ersetzt nachträglich (im besten Fall, s.o.) die Beihilfestelle.



      (2) die GKV finanziert nicht die Beihilfe.

      • My Sharona

        @EffeJoSiebenZwo:

        (1) Haarspalterei... sie bezahlen selbst, bekommen aber alles wieder.



        (2) Die GKV-Versicherten bezahlen auch die Beihilfe für die verbeamteten PKVler mit.

        • rero

          @My Sharona:

          (1): Das Geld müssen Sie aber erstmal haben.



          Und dann müssen Sie darauf vertrauen, dass auf der Rechnung nichts steht, was die Beihilfe nicht übernimmt. Denn das bleibt an Ihnen hängen.

          (2) Natürlich.



          Die Beihilfe zahlen aber indirekt alle, die Steuern zahlen. Das ist aber nicht jeder GKV-Versicherter.

          Und wenn Beamte alle in der GKV wären, müsste der Staat noch zusätzlich in die Solidargemeinschaft einzahlen.

          Das würde den GKV-Versicherten, die Steuern zahlen, nach Ihrer Rechnung zusätzliche Kosten verursachen.

          Wer möglichst wenig Steuern zahlen will, freut sich, wenn Beamte in der PKV bleiben.

          Wer möglichst geringe GKV-Beiträge will, freut sich, wenn der Staat als Arbeitgeber mehr in die GKV einzahlt.

        • EffeJoSiebenZwo

          @My Sharona:

          (1) ja, aber mir wenn es sich um beihilfefähige Leistungen von Arzt und Krankenhaus handelt. Und das entspricht mW weitestgehend dem Leistungskatalog der GKV. Wird war anderes abgerechnet, wird das eben NICHT ersetzt. Mir schon oft passiert.

          (2) Wie früher schon geschrieben: ja, wie alle Steuerzahler, wie auch übrigens auch die Besoldung der Beamten, weil ja sozusagen Teil der Staatsausgaben. Aber GKV-Versicherte nur, wenn diese auch Steuerzahler sind.

      • Klabauta

        @EffeJoSiebenZwo:

        Die Beihilfe wird vom "Staat", also den Steuerzahlern bezahlt und stellt insofern eine weitere Belastung für die in der GKV Versicherten dar.



        Die Beihilfe übernimmt auch die Kosten für Familienangehörige.



        Ehepartner/-innen und Eingetragene Lebenspartner/-innen in Höhe von 70%, Kinder 80%.



        Der/die Versicherte 50%, als Pensionär*in dann 70%

        Mehr dazu findet sich auf der Seite der DBV

        • Francesco

          @Klabauta:

          Die Beihilfe entspricht dem Arbeitgeberanteil. Der würde auch dann aus Steuergeldern bezahlt, wenn die Beamten gesetzlich versichert wären.

          • Comerade Aardvark

            @Francesco:

            Das stimmt zum Teil. Es ist aber nicht so einfach. Die Beihilfe ersetzt einen Anteil der vollen Kosten, für Leistungen, die minimal besser sind als die der GKV. Daraus ergibt sich aber für die PKV, die eine_n Beamte_n aufnimmt, ein etwas anderes Risikoprofil als für eine anderweitige identische Person, die kein_e Beamte_r ist.



            Grund ist das "Endrisiko" (wahrscheinlich nicht der richtige deutsche Begriff). Nehmen wir an, im finanziell schlimmsten Fall kostet ein Mensch die Versicherung am Lebensende 10 Mio. €. Beim Beamten übernimmt die Beihilfe 50-70%, d.h. der versicherungsmathematische Worst Case ist 3-5 Mio. €... dieses Maximalrisiko fließt in die Berechnung der Beiträge ein, und der Beitrag des ansonsten identischen Beamten ist geringer (auch wenn man den AG-Anteil einbezieht, der aber weniger relevant ist, da sehr viele nicht-Beamte in der PKV Selbständige sind, die voll zahlen) als jener der (anderweitig identischen) nicht-Amtsperson. Unterm Strich also wieder ein klarer Vorteil für die Beamten - sofern sie in einer komfortablen Besoldungsstufe sind. Denn dass der PKV-Beitrag ein absoluter, kein prozentualer Wert ist, der nur wenig abgefedert wird, das bleibt wahr.

        • EffeJoSiebenZwo

          @Klabauta:

          Vermutlich sind sie selber davon nicht betroffen, oder? (1) Beihilfe gibt's nicht für Ehepartner, wenn die selbst arbeiten, oder irgendwann selbst mal gearbeitet haben. Und wenn der Ehepartner in der GKV ist, können die Kinder nicht in die (kostenlose) GKV-Familienversicherung, sondern müssen in die Beihilfe / PKV (jew eigener, gesondert berechneter Beitrag).



          (2) ja klar, die Beihilfe sind Ausgaben für den Staat, insofern trägt jeder, der Steuern zahlt, auch irgendwie zur Finanzierung bei. Also Beamte wie auch GKV-Versicherter (wenn sie denn Steuern zahlen). In der Bürgerversicherungsalternative wäre das übrigens genau so, nur dass der Staat als Arbeitgeber erstmal das Gehalt der Beamten um den künftigen GKV-Beitrag erhöhen müsste, und gleichzeitig seinen Eigenanteil dazulegen müsste. Ggf würden die Ausgaben der BüV dann aber geringer (weil nicht mehr bis 2.3fach abgerechnet werden kann), fragt sich bloß, ob die Arztpraxen / KH das dann überleben. Letztlich wie immer irgendwie auch eine Neiddebatte.

          • Klabauta

            @EffeJoSiebenZwo:

            Bitte sachlich bleiben! Das "Argument", es handle sich "Letztlich wie immer irgendwie auch [um] eine Neiddebatte" ist billig, genauso wie die Annahme, dass ich wohl gesetzlich versichert sei und damit nicht kompetent genug. Dürfen gesetzliche Versicherte also nicht mitreden?

            In der Sache haben Sie teilweise recht.



            - Ehepartner sind bis zu einer von Land zu Land variierenden Einkommensgrenze mitversichert.



            "Ist Ihr Ehegatte oder Angehöriger in der GKV pflichtversichert (z. B. durch ein Angestelltenverhältnis oder als Rentner), ist die Beihilfe nachrangig. Das bedeutet:



            - Es besteht primär Anspruch auf Sachleistungen der Krankenkasse.



            - Beihilfe wird meist nur ergänzend für Leistungen gewährt, die die GKV nicht oder nur teilweise abdeckt (z. B. Zahnersatz, Heilpraktiker oder Wahlleistungen im Krankenhaus)."



            Quelle: info-beihilfe.de



            Nicht mitversichert sind Ehepartner*innen, die selbst beihilfefähig sind.

            • EffeJoSiebenZwo

              @Klabauta:

              Bitte entschuldigen Sie den missverständlichen, einleitenden Satz; ich wollte Ihnen nicht die Kompetenz abstreiten, aber die Dinge auf meiner Erfahrung aus erster Hand richtig stellen.

              Dass alles, wo irgendwie ‚Beamte‘ draufsteht, schnell zu einer Neid- und Spaltungsdebatte wird, dabei bleibe ich aber. Genau deshalb ist es mir wichtig, dass die Dinge richtig dargestellt werden. Ich habe nämlich schon so unglaublich viele vollkommen übertriebene Dinge über angebliche Vorteile von Beamten gelesen….

      • warum_denkt_keiner_nach?

        @EffeJoSiebenZwo:

        Die Bezüge der Beamten sind aber so berechnet, dass die Beiträge zur KV berücksichtigt sind 😉

        Übrigens. Wenn die Bedingungen für Beamte so schlecht sind. Warum tun sich das dann fast 2 Millionen Menschen im Land an?

        • rero

          @warum_denkt_keiner_nach?:

          Die Bezüge sind aber nicht so berechnet, dass Beiträge zur GKV berücksichtigt sind.

          Da machen die Leute nämlich Miese.

          Berlin beispielsweise ist da übrigens eine Ausnahme.

          Für GKVler wird dort ein Zuschlag gezahlt, der die Hälfte des Beitrags zur GKV ausmacht.

          Dort haben Beamte wirklich Wahlfreiheit.

          • warum_denkt_keiner_nach?

            @rero:

            Beamte erhalten Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nicht nur in Berlin.

        • rero

          @warum_denkt_keiner_nach?:

          Die Behörden suchen krampfhaft Personal.

          Es scheint nicht so, dass viele scharf darauf sind, Beamte zu werden.

          Wirklich attraktiv ist es offenbar nicht.

          • warum_denkt_keiner_nach?

            @rero:

            Kommt darauf an, wo man hin schaut. In bestimmten Zentralen (Kanzleramt) gibt es jede Menge.

          • Comerade Aardvark

            @rero:

            Das Problem scheint an vielen Stellen der Mangel an qualifizierten Bewerber_innen zu sein, und es variiert auch nach Dienstherr und -stelle. Bundesbeamte_r will man wohl tendenziell eher werden als Landesbeamte_r und am krassesten scheint der Mangel in den unteren Gruppen zu sein, Schließer, Sachbearbeiterin, Unterforstfuzzi... allerdings ist mein Wissensstand an der Stelle rein anektodisch, was Amts-Personalerinnen mir nach Feierabend erzählen. Und meine Zoll- und Bundes-IT-Kumpel

        • EffeJoSiebenZwo

          @warum_denkt_keiner_nach?:

          (1) Ich wüsste nicht, dass die Beiträge zur (P)KV irgendwie in die Berechnung der Bezüge eingehen würden. Indirekt vielleicht, wie iSd allg Lebenshaltungskosten ggf.



          (2) hab ja nicht behauptet, dass sie grds schlecht sind, will aber Fehlinformation korrigieren. Die werden nämlich sehr gern gestreut, um spalten zu können. Anderseits, dass es da dieses Urteil gibt, nachdem bei den unteren Besoldungsgruppen seit Jahren der Abstand iVz Bürgergeld zu geringen ist, kommt ja auch nicht von ungefähr, oder?

      • Mondschaf26

        @EffeJoSiebenZwo:

        A l l e. Steuerzahlenden (auch GK-Versicherte) finanzieren die Beihilfe. So hat @Axel Schäfer das auch geschrieben.

        • EffeJoSiebenZwo

          @Mondschaf26:

          Ja, eben alle, die Steuern zahlen. Aber nicht jeder GK-Versicherte zahlt Steuern.

          • Mondschaf26

            @EffeJoSiebenZwo:

            Schon mal was von Mehrwertsteuer und sonstigen Konsumsteuern gehört?

            • EffeJoSiebenZwo

              @Mondschaf26:

              Klar. Bin jetzt aber erstmal von der LohnSt ausgegangen, weil sich am Lohn ja auch der GKV-Beitrag bemisst.

              • Mondschaf26

                @EffeJoSiebenZwo:

                Die Bemessungsgrundlagen für Vers.-Beiträge und LoSt. sind unterschiedlich.

                • EffeJoSiebenZwo

                  @Mondschaf26:

                  Aber jeweils immer ja der Arbeislohn, und nicht zB Konsum oder Tanken, oder?

  • DiMa

    In einem ersten Schritt sollte man alle gesetzlich Versicherten einzahlen lassen und Versicherungsfremde ganz aus der Versicherung heraus nehmen.

    Warum zahlt ein Ehepaar bei zwei Teilzeitbeschäftigten anders als ein Ehepaar mit einem in Vollzeit und einem Nichtarbeitendem bei ansonsten gleichem Gesamtbrutto?

    • Demokrat

      @DiMa:

      Ist das so?

      • Mondschaf26

        @Demokrat:

        Das wäre nur dann so, wenn die/der Einzelverdienende mit dem Einkommen die Bemessungsgrenze überschreitet.

        • uwe

          @Mondschaf26:

          nein, das ist nicht nur bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze unterschiedlich.

          Besuchen Sie eine Seite zur Berechnung der Arbeitnehmer GKV Beiträge und spielen Sie mit diesen Zahlen (jeweils Brutto, monatlich, 12x p.a.).

          Variante A



          Partner 1 bekommt monatlich 500 (Minijob)



          Partner 2 bekommt monatlich 4000

          Variante B



          Partner 1 bekommt monatlich 600



          Partner 2 beommt monatlich 3900

          Variante C



          Partner 1 bekommt monatlich 2250



          Partner 2 bekommt monatlich 2250

          Exakt deshalb wurde vorgeschlagen Minijob und Midijob abzuschaffen.

          • Mondschaf26

            @uwe:

            Sie haben bei den Sonderfällen (die vermutlich nicht selten sind) natürlich Recht. Aber @DiMa schrieb von Teilzeit, nicht von Minijob, darum war ich von „normalen" Lohnabhängigen ausgegangen.



            (Im Zweifel frage ich meine Steuerberaterin.)

  • ZTUC

    Die Mitversicherung von Familienangehörigen kommt doch auch nur gesetzlichen Versicherten zugute. Privat Versicherte müssen ihre Kinder und Ehepartner eh schon separat versichern. Dann sollen sie sich auch noch an der Familienversicherung der GKV beteiligen?

    • Martin Schwarz-Kocher

      @ZTUC:

      Ja ein wichtiges Argument. Deshalb müssen bei der Festsetzung der Ausgleichszahlung alle privat Versicherten ohne Einkommen (ca. 2 Mio.) beitragsfrei in die GKV aufgenommen werden. Dies wurde bei der Berechnung berücksichtigt und trotzdem ergibt sich im Saldo ein Ausgleichbeitrag von über 20 Milliarden pro Jahr.

    • Martin Schwarz-Kocher

      @ZTUC:

      Richtig, natürlich müssten bei der Erhebung einer Ausgleichzahlung für den Lastenausgleich in der PK die die dort versicherten Erwerbslosen (ca. 2 Mio.) beitragslos in die GKV übernommen werden. Die dafür entstehenden Kosten sind bei der Überschlagsrechnung berücksichtigt. Trotzdem ergäbe sich eine Ausgleichszahung von über 20 Milliarden pro Jahr.

    • warum_denkt_keiner_nach?

      @ZTUC:

      In einer Bürgerversicherung wäre die Familie mit versichert.

      • EffeJoSiebenZwo

        @warum_denkt_keiner_nach?:

        Sagt wer? Was sagen denn da kinderlose oder gar nicht verheiratete Bürger:innen zu?

  • Tom Farmer

    Alles richtig, dennoch stört ein Punkt: Die Forderung nach immer mehr Geld. Ein teures System immer weiter füttern... mit 20 Mrd. Wohin und für was?

  • Huber Ursula

    Endlich, einmal klar benannt, wie der Hase läuft! Erstaunlich, dass das in den Debatten bisher nie zur Sprache kam.Es ist doch ganz klar, dass diese Ungerechtigkeit behoben werden muss! Wir leben doch nicht in einer Diktatur, wo die Ungerechtigkeit einfach festgeschrieben und bestimmt wird. Der Grundgedanke ist ja wirklich gut. Jeder egal wie viel er verdient bekommt die gleiche Leistung, aber warum sollen dafür nur bis zum mittleren Einkommen die Lasten getragen werden. Eigentlich ist das unglaublich. Also bitte sofort ändern liebe Regierung! Ein Schritt zum mehr sozialer Gerechtigkeit, auch wenn die Lobbyisten Sturm laufen werden die Bevölkerung bis zur Mitte wird eine Änderung sehr positiv bewerten!

  • Duplozug

    Absolute Zustimmung. Und wer Chefarzt Behandlung oder ähnliches will, der kauft sich ne Zusatzversicherung.



    Leider wird das aber eher nicht kommen, denn Merz sieht das Problem nicht.

    • Demokrat

      @Duplozug:

      Was sieht schon Merz? Der kann ja nun wirklich nicht irgendein Maßstab sein