Krankschreibung ab dem ersten Tag: Kranke Misstrauenskultur
Ein Vorschlag aus dem Reformpaket sorgt für Aufregung: Künftig soll ab dem ersten Krankheitstag eine Attestpflicht gelten. Wie sinnvoll ist das?
Was soll sich bei Krankschreibungen ändern?
Künftig sollen sich alle ab dem ersten Tag krankschreiben lassen – darauf hat sich die Bundesregierung in einem Reformpaket Anfang Juli geeinigt. Damit will die schwarz-rote Koalition den hohen Krankenstand senken und die Wirtschaft stärken. Bislang ist eine Krankschreibung erst ab dem dritten Tag erforderlich. Diese Drei-Tage-Frist gibt es seit 1994 – auch wenn Bundeskanzler Friedrich Merz im ZDF etwas anderes behauptet hat. Was viele auch nicht wissen: Schon jetzt dürfen Chef*innen die Krankschreibung ab dem ersten Tag in den Arbeitsvertrag schreiben – es ist nur unüblich. Wie es genau mit der geplanten Neuregelung sein wird, ist noch offen. Bundeskanzler Merz jedenfalls sagte, dass die neue Regel nicht automatisch einen Arztbesuch am ersten Krankheitstag erfordere.
Worüber regen sich alle auf?
Aus Gewerkschaften, Verbänden, der Opposition und sogar aus der Koalition hagelte es Kritik. Der CDU-Arbeitnehmerflügel forderte, den Passus zur Krankschreibung ganz zu streichen. Auch Hendrik Wüst, NRW-Ministerpräsident, warnte, dass es mit akuten Erkrankungen „überhaupt nicht gut“ sei, sofort die Praxis aufzusuchen. Patient*innen mit ansteckenden Krankheiten könnten auch alle anderen im Wartezimmer gefährden. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf beharrte auf einer „größtmöglichen Freiheit in der Umsetzung“. Arbeitgeber*innen sollten die Krankschreibung ab dem ersten Tag nicht umsetzen müssen, sondern sie auch ab dem dritten Tag beibehalten können.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), sprach von einer unnötigen „Belastung für alle.“ Es sei zu befürchten, dass sich „künftig noch mehr Arbeitnehmende krank zur Arbeit schleppen, nicht genesen und letztendlich aufgrund langwieriger Verläufe mehr Krankheitstage aufweisen“.
Gesundheitspolitiker Ateş Gürpınar (Linke) warf der Bundesregierung ein „tiefes Misstrauen gegen die eigene Bevölkerung“ vor. Janosch Dahmen, Gesundheitspolitiker der Grünen und selbst Arzt, befürchtet mehr Bürokratie, längere Wartezeiten und mehr Krankentage. Ärzt*innen seien „medizinische Sachverständige, keine arbeitsrechtliche Kontrollinstanz“, betonte er.
Und was sagen die Ärzt*innen selbst?
Der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sprach von einer „Katastrophe“ für die Praxen. Diese müssten „mit Millionen zusätzlichen Patientinnen und Patienten rechnen“. „Ob die Versorgungsrealität in den Koalitionsfraktionen überhaupt noch ausreichend zur Kenntnis genommen wird“, fragte sich Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer.
Kann man sich noch per Telefon oder Video krankschreiben lassen?
Die Krankschreibung per Telefon, die erst während der Pandemie eingeführt wurde, um Ansteckungen zu verhindern, soll künftig wegfallen. Eine Krankschreibung per Video bleibt hingegen erhalten – so sieht es der Plan von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor. Linkenpolitiker Ateş Gürpınar kritisierte es als „einigermaßen absurd“, die niedrigschwellige Krankschreibung am Telefon zu streichen. Diese funktioniere auch ohne digitalen Ausbau.
Für Janosch Dahmen (Grüne) mangelt es an einer wissenschaftlichen Grundlage, die Telefonkrankschreibung zu streichen: „Bis heute ist nicht belegt, dass sie ursächlich für höhere Fehlzeiten ist.“ Der Gesundheitspolitiker argumentierte zudem, wenn das „Missbrauchsargument“ gegen die Krankschreibung per Video nicht gelte, sei es auch bei der Krankschreibung per Telefon hinfällig.
Feiern in Deutschland wirklich so viele krank?
Kommt darauf an, welche Zahlen man sich anschaut. Arbeitnehmer*innen, die über einen längeren Zeitraum ausfallen, nehmen zahlenmäßig zu. Der Krankenstand und auch die durchschnittliche Krankheitsdauer blieben laut einer Auswertung des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK) im vergangenen Jahr stabil. Dennoch müssten die Krankenkassen immer häufiger Krankengeld zahlen. Dieses wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt. Von durchschnittlich 22,1 Ausfalltagen je Beschäftigten entfielen laut Auswertung 6,8 Tage auf den Bezug von Krankengeld. Vor zehn Jahren waren es lediglich 5,4 Tage. Die Ausgaben hätten im vergangenen Jahr mit insgesamt 21,6 Milliarden Euro einen neuen Höchststand erreicht.
„Es sind nicht die kurzen Erkältungen, die das Gesundheitssystem finanziell belasten“, erklärte Anne-Kathrin Klemm, Verbandsvorständin der BKK. Lange Ausfälle gebe es vor allem durch psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Erkrankungen. Nötig sei eine ernsthafte Debatte über eine Präventionsstrategie für psychische Erkrankungen – und das nicht nur in der Arbeitswelt.
Die Bundesregierung möchte auch eine Teilkrankschreibung einführen – was hat es damit auf sich?
Damit soll es möglich sein, sich bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankschreiben lassen zu können. Das Vorhaben ist Teil der Krankenkassen-Reform, die an diesem Freitag im Bundestag beschlossen werden soll. Im Entwurf heißt es, die Teilkrankschreibung orientiere sich am schwedischen Modell. Eine Krankschreibung ist in Schweden übrigens erst am achten Tag fällig. Positive Effekte sollen sein: Arbeitsunfähigkeit verkürzen, die Rückkehr in den Arbeitsprozess beschleunigen und Ausgrenzungsrisiken wegen Krankheit reduzieren. Mehr Flexibilität könne Beschäftigte im Arbeitsprozess halten, findet auch Andreas Storm, Chef der Versicherung DAK. Er vergleicht die Teilkrankschreibung mit der stufenweisen Wiedereingliederung.
Sehen das alle so positiv?
Nein. Linkenpolitiker Ateş Gürpınar kritisierte den Vorschlag: „Wer krank ist, braucht Zeit zur Genesung und keinen zusätzlichen Druck, sich irgendwie arbeitsfähig zu machen.“ Auch Janosch Dahmen sieht in der Teilkrankschreibung keine Lösung. Damit entstehe ein Aushandlungsprozess zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber*in über die Restleistungsfähigkeit, während die Ärzt*innen am Ende nur noch bestätigen. Das schaffe „neue Bürokratie und neuen Streit in den Praxen, ohne dass ein Nutzen für den Krankenstand belegt ist.“
Ab wann wären die geplanten Änderungen gültig?
Die Krankschreibung ab dem ersten Tag frühestens nächstes Jahr – das Reformpaket wird nach der Sommerpause weiter diskutiert. Die Teilkrankschreibung soll ab 2028 gelten.
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