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12.10.2026 , 15:40 Uhr
Richtig, natürlich müssten bei der Erhebung einer Ausgleichzahlung für den Lastenausgleich in der PK die die dort versicherten Erwerbslosen (ca. 2 Mio.) beitragslos in die GKV übernommen werden. Die dafür entstehenden Kosten sind bei der Überschlagsrechnung berücksichtigt. Trotzdem ergäbe sich eine Ausgleichszahung von über 20 Milliarden pro Jahr.
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