Prozess gegen zwei Antifa-Aktivisten: Sprache des Hasses

Wegen des Angriffs auf „Querdenker“ verurteilte ein Stuttgarter Gericht zwei Männer. Das Urteil sollte der Antifa-Szene zu denken geben.

Eine Gruppe von Polizisten beobachtet eine Kundgebung: Auf dem mitgeführten Transparent steht: Nazis angreifen Andifa ist legitim

Für die organisierte Antifa ist der Prozess gegen die beiden Täter ein „politischer Prozess“ Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Eine Gruppe von mindestens 20 jungen Männern stürzt sich am Rande einer Demonstration auf einen 64-jährigen Mann, tritt und prügelt ihn so brutal, dass er einen Schädelbruch erleidet und danach wochenlang im Koma liegt. Sein restliches Leben wird er unter Folgeschäden leiden. Einer seiner Begleiter bekommt Schläge ab, die sein Auge so verletzen, dass er darauf heute fast nichts mehr sieht.

Ein Fall von empörender Brutalität, nah an einem Tötungsdelikt, wie das Gericht im Urteil formuliert. Jeder normal fühlende Mensch wird sagen, dass die Täter streng bestraft werden müssen. Was ändert sich an dieser Einschätzung, wenn wir wissen, dass die Opfer rechte Gewerkschafter sind, mit zumindest teilweise neonazistischer Vergangenheit? Für ein unabhängiges Gericht darf die politische Gesinnung der Opfer keinen Unterschied machen.

Doch die organisierte Antifa fühlt sich mit der Gewalttat im Reinen und fabuliert von einem „politischen Prozess“. Sie verharmlost sie als „handfeste antifaschistische Aktionen“. Man wolle den „gesundheitlichen Preis der Faschisten“ in die Höhe treiben, heißt es in einem zynischen Statement, das zu Beginn des Prozesses veröffentlicht wurde. Das ist die Sprache des Hasses.

Das Gericht hat Kurs gehalten

Es ist wahr, dass deutsche Behörden lange zu wenig gegen Rechtsextreme getan haben. Es ist auch richtig, dass einige der am Cannstatter Wasen Angegriffenen selbst zur Gewalt gegen Minderheiten aufgerufen oder darüber gesungen haben. Gewalttaten oder Selbstjustiz rechtfertigt das jedoch nicht.

Der Stuttgarter Prozess hat auch gezeigt, wie ähnlich sich links und rechts in der Ablehnung des Rechtsstaats werden können. Die Antifa hielt das ganze Verfahren bloß für „Repression der kapitalistischen Klasse“. Aber auch der Anwalt des Hauptgeschädigten, der verkrachte AfD-Politiker Dubravko Mandic, lehnte umgekehrt das Gericht und die Staatsanwaltschaft als links befangen ab und verschleppte das Verfahren.

Das Stuttgarter Landgericht hat in diesem emotionalen Prozess Kurs gehalten und die beiden Angeklagten zu einer Strafe mit Augenmaß verurteilt. Es sollte der Antifa-Szene zu denken geben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Benno Stieber ist seit 2015 Landeskorrespondent der taz in Baden-Württemberg. In Freiburg als Österreicher geboren, lebt er heute als eingefleischter Freiberufler wieder im badischen Landesteil. Er ist Absolvent der "Deutschen Journalistenschule" in München und hat dort auch Geschichte und Politik studiert. Er schrieb unter anderem für die "Financial Times Deutschland", hat einen erfolgreichen Berufsverband gegründet und zwei Bücher geschrieben. Eins über Migranten nach der Sarrazin-Debatte und eins über einen Freizeitunternehmer aus dem Südwesten.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.